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Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anhang 3 (Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2014) zu Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2014)

Vom 18. Juni 2015
(BAnz. AT 20.07.2015 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 16. April 2015 (BAnz AT 26.06.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In Kapitel A-11 der Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2014) wird im dritten Spiegelstrich nach dem Wort "gerundet" die Angabe "1,1" durch die Angabe "1,13" ersetzt.

II.

Der Anhang 3 (Qualitätsindikatoren aus den Verfahren gemäß QSKH-RL für das Berichtsjahr 2014) zur Anlage 1 (Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für das Berichtsjahr 2014) der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser wird gemäß Anlage zum Beschluss gefasst.

III.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens am 1. Juli 2015, in Kraft.

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  Anlage

Nicht abgebildet

ID: 15/0931


ENDE

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