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Regelwerk, Biotechnologie

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Neufassung des Anhangs 3 zu Anlage 1 (Qualitätsindikatoren) und weitere Anpassungen für das Berichtsjahr 2013 ff.

Vom 19. Juni 2014
(BAnz. AT vom 22.07.2014 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2014 beschlossen, die Regelungen gemäß § 137 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser (Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Qb-R) in der Fassung vom 16. Mai 2013 (BAnz AT 24.07.2013 B5), zuletzt geändert am 17. April 2014 (BAnz AT 27.05.2014 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

1. In den Teilen B-[X].11.1 und B-[X].11.2 wird im Ausfüllhinweis die Angabe "Verhältnis von Vollkräften bzw. Personen zu der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung" durch die Angabe "Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften bzw. Personen" ersetzt.

2. In Teil B-[X].11.3 wird im Ausfüllhinweis die Angabe "Verhältnis von Vollkräften zu der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung" durch die Angabe "Verhältnis der unter B-[X].5 angegebenen vollstationären Fallzahl der Organisationseinheit/Fachabteilung zu den Vollkräften" ersetzt.

3. In Teil C-1.2.[Z] wird

a) jeweils nach der Angabe "Bericht zur Prüfung und Bewertung der Indikatoren der externen stationären Qualitätssicherung hinsichtlich ihrer Eignung für die einrichtungsbezogene öffentliche Berichterstattung" die Angabe "vom 18. März 2013" durch die Angabe "vom 21. März 2014" ersetzt,

b) nach der Tabelle, die sich unter der Angabe "Für die Veröffentlichung gilt deshalb Folgendes:" befindet, folgender Satz eingefügt:

"Hinweis: die Daten für die automatische Befüllung finden sich in dem Downloadbereich "Indikatorenübersicht" unter www.sqg.de."

II.

Anhang 3 zu Anlage 1 der Regelungen wird neu gefasst.

III.

Die Änderung der Regelungen tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

1) gemäß AQUA-Methodik keine Prüfung und Bewertung durch AQUa erfolgt.

ENDE

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