Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Erste Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Schutzimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 3. Dezember 2018
(AmtsBl. M-V. Nr. 51 vom 17.12.2018 S. 644)



Aufgrund des § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2615) geändert worden ist, erlässt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit folgende Verwaltungsvorschrift:

Artikel 1

Die Verwaltungsvorschrift über die Durchführung von Schutzimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Dezember 2013 (AmtsBl. M-V S. 951) wird wie folgt geändert:

1. In der Zeile unter der Überschrift werden die Wörter "Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales" durch die Wörter "Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit" ersetzt.

2. In Nummer 1.4 Satz 1 werden die Wörter "Bundesamt für Sera und Impfstoffe" durch die Wörter "Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel" ersetzt.

3. In Nummer 4 Satz 1 wird die Angabe "31. Dezember 2018" durch die Angabe "31. Dezember 2023" ersetzt.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ID 190129

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.01.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion