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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Tierarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 25. Januar 2022
(GV.NRW Nr. 6 vom 16.02.2022 S. 100)



Artikel 1
Verordnung über die Zuständigkeiten im Humanarzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenwesen sowie auf dem Gebiet des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

- wie eingefügt -

Artikel 2
ZustVO TierAM - Zuständigkeitsverordnung Tierarzneimittel
Verordnung über Zuständigkeiten im Tierarzneimittelwesen

- wie eingefügt -

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz vom 11. Dezember 1990 (GV. NRW. S. 659), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2021 (GV. NRW. S. 304) geändert worden ist, außer Kraft.

ID 220290

ENDE

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(Stand: 24.02.2022)

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