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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen GAP-Umsetzungs-Verordnung
- Brandenburg -
Vom 27. Oktober 2025
(GVBl. II Nr. 77 vom 27.10.2025)
Auf Grund des
verordnet die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz:
Die Brandenburgische GAP-Umsetzungs-Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVBl. II Nr. 31), die zuletzt durch die Verordnung vom 27. Mai 2024 (GVBl. II Nr. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| § 2 Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle
Die Mindestparzellengröße einer landwirtschaftlichen Parzelle beträgt abweichend von § 3 Absatz 3 der GAP-InVeKoS-Verordnung 0,1 Hektar. Abweichend von Satz 1 beträgt die Mindestparzellengröße für Parzellen in den Ortsteilen Lehde und Leipe der Stadt Lübbenau 0,02 Hektar. |
" § 2
Die Mindestparzellengröße einer landwirtschaftlichen Parzelle beträgt abweichend von § 3 Absatz 3 der GAP-InVeKoS-Verordnung in den Ortsteilen Lehde und Leipe der Stadt Lübbenau 0,02 Hektar." |
(Gültig ab 01.01.2026 siehe =>)
2. In der Anlage 5 werden in der Tabelle der Gruppe a die folgenden Zeilen aufgehoben:
| Deutsche Bezeichnung | Botanische Bezeichnung |
| Gewöhnliche Besenrauke | Descurainia sophia |
| Wege Rauke | Sisymbrium officinale |
| (Red. Anm.: diese Bezeichnung ist nicht wie angegeben in Gruppe A. Änderung wurde in Gruppe B durchgeführt)
Breitblättrige Lichtnelke |
Silene latifolia |
( 1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung (28.10.2025) in Kraft.
( 2) Artikel 1 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
ID: 252484
| ENDE |
(Stand: 28.10.2025)
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