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Regelwerk

Änderungstext

Dritte Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen GAP-Umsetzungs-Verordnung
- Brandenburg -

Vom 27. Oktober 2025
(GVBl. II Nr. 77 vom 27.10.2025; 18.12.2025 Nr. 103 25)



Auf Grund des

verordnet die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz:

Artikel 1 25

Die Brandenburgische GAP-Umsetzungs-Verordnung vom 11. Mai 2023 (GVBl. II Nr. 31), die zuletzt durch die Verordnung vom 27. Mai 2024 (GVBl. II Nr. 36) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 2 Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle

Die Mindestparzellengröße einer landwirtschaftlichen Parzelle beträgt abweichend von § 3 Absatz 3 der GAP-InVeKoS-Verordnung 0,1 Hektar. Abweichend von Satz 1 beträgt die Mindestparzellengröße für Parzellen in den Ortsteilen Lehde und Leipe der Stadt Lübbenau 0,02 Hektar.

" § 2

Die Mindestparzellengröße einer landwirtschaftlichen Parzelle beträgt abweichend von § 3 Absatz 3 der GAP-InVeKoS-Verordnung in den Ortsteilen Lehde und Leipe der Stadt Lübbenau 0,02 Hektar."


2. Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a) In der Tabelle der Gruppe a wird die folgende Zeile aufgehoben:

Deutsche Bezeichnung Botanische Bezeichnung
Wege-Rauke Sisymbrium officinale

b) In der Tabelle der Gruppe B wird die folgende Zeile aufgehoben:

Deutsche Bezeichnung Botanische Bezeichnung
Breitblättrige Lichtnelke Silene latifolia".

Artikel 2

( 1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung (28.10.2025) in Kraft.

( 2) Artikel 1 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

ID: 252484


ENDE

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