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Zusammenfassung relevanter Fragen zur Informationsbeschaffung  Anlage 1


zu § 5
(1) Nr.
Ermittlung Anmerkungen
1 Welche biologischen Arbeitsstoffe kommen vor?  
1 Welches Mikroorganismenspektrum ist bei einer vorliegenden Mischexpositionen arbeitschutzrelevant? Hinweise finden sich z.B. in TRBA, in branchenspezifischen Hilfestellungen oder in sonstiger Literatur.
1 Welcher Risikogruppe sind die biologischen Arbeitsstoffe zuzuordnen? Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRBa 460, TRBa 462, TRBa 464, TRBa 466, BGI 631 bis BGI 636
1 Welcher Übertragungsweg besteht? Werden die biologischen Arbeitsstoffe z.B. durch die Luft, durch Körperflüssigkeiten oder durch Schmierinfektion übertragen?
1 Gibt es bei biolog. Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 Gefährdungen für besondere Personengruppen? Merkblätter "Sichere Biotechnologie - Eingruppierung biologischer Agenzien"
1 Sind sensibilisierende oder toxische Wirkungen bekannt? Anhang III der RL 2000/54/EG und deren Änderungsrichtlinien, TRGS 907
2 Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren? Diese Informationen wurden i.a. bereits in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ermittelt.
2 Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf? Vollziehen sich die Arbeitsschritte in Apparaten (geschlossen, offen, Luftführung, ...)?
2 Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt?  
3 Welche Tätigkeit wird ausgeführt? Werden manuelle Tätigkeiten durchgerührt? (Verletzungsgefahr, direkter Kontakt, treten Stäube/Aerosole auf?)
3 Werden Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter beschäftigt? Diese Personengruppen können im besonderen Maße gefährdet sein. ( JArbSchG, MSchG)
3 Bei welchen Tätigkeiten/Verfahrensabschnitten kann Kontakt auftreten?  
3 Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit?  
3 Wie lange und wie häufig ist die Exposition? Besteht beispielsweise nur selten beim kurzzeitigen Offnen eines Behälters Kontakt zu Aerosolen?
3 Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege? Besteht z.B. über zusätzl. Verletzungsgefahr die Möglichkeit eines Blutkontakts? Einatmen von Aerosolen/Stäuben?
3 Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor? Dies können z.B. sein: branchenspezifische oder sogar auf die betrachtete Tätigkeit bezogene Untersuchungen (Abschätzungen, Messungen,...)
4 Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten? Wurden schon bei vergleichbaren Tätigkeiten Gefährdungsermittlungen durchgeführt?

Stehen für den Tätigkeitsbereich branchenspezifische Hilfestellungen von Fachgremien zur Verfügung?

4 Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten?  
4 Sind den Unfallversicherungsträgern tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt? Nachfrage bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
4 Liegen Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen vor? Einbeziehung des Betriebsarztes

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Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für nicht gezielte Tätigkeit in einer Käserei  Anlage 2

1. Erfassung des Arbeitsbereiches 

Firma: Käserei

Abteilung: Labkäsereifung

Arbeitsplatz/Bereich: Aufgabe und Abnahme der Käselaibe auf die bzw. von der Bürstenmaschine

Anzahl der Arbeitnehmer mit dem gleichen Arbeitsplatz: 3

Kurzbeschreibung der Tätigkeit:

Während der Reifung des Labkäses bildet sich auf den Käselaiben ein Schimmelrasen, der aus technologischen Gründen während der mehrwöchigen Reifung wiederholt entfernt werden muss. Hierzu werden die Käselaibe manuell aus den Lagerregalen entnommen und auf Bürstenmaschinen aufgegeben bzw. nach erfolgter Reinigung abgenommen und in die Regale zurückgelegt.

Ermittlung/Beurteilung durch: Betriebsleiter Datum: xx.xx.20xx

Beigezogene Personen:
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Molkereiarbeiter, Betriebsrat, Laborleiter

2. Informationsbeschattung

2.1 Informationen zum biologischen Arbeitstoff

Welche biologische Arbeitsstoffe liegen vor? Pilze der Gattungen:
Aspergillus, Mucor und Penicillium
Quelle: Fachliteratur zur Käseherstellung, eigenes mikrobiologisches Betriebslabor.
Lfd. Nr. B=Bakterien
Pi= Pilze
V= Viren
Pa= Parasiten
Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe Übertragungsweg Bemerkungen (z.B. toxische, sensibilisierende Wirkung, usw.)
1 Pi Aspergillus sp. 1 Atemwege, Hautkontakt Sensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1.
2 Pi Penicillium sp. 1 Atemwege, Hautkontakt Sensibilisierend gem. TRGS 907 Abs. 3.1.
3 Pi Mucor sp. 1 Atemwege, Hautkontakt Sensibilisierend gern, TRGS 907 Abs. 3.1.
Können bei Mischexpositionen Leitkeime benannt werden? Nicht zutreffend

2.2 Informationen zu Betriebsablauf, Arbeitsverfahren und Tätigkeit

Wie ist der Betriebsablauf und das Arbeitsverfahren? Die Käselaibe werden von Hand aus den Lagerregalen entnommen und auf die Bürstenmaschine aufgegeben. Nach der Reinigung erfolgt die Abnahme ebenfalls von Hand.
Wo treten biologische Arbeitsstoffe auf? An der Oberfläche der Käselaibe. Im inneren der Bürstenmaschine wobei ein Austreten in die Umgebungsluft durch eine Absauganlage weitestgehend verhindert ist.
Welche typischen Arbeitsschritte werden ausgeführt? Händisches Heben der Käselaibe. Hierbei Handkontakt mit dem Pilzrasen, sowie Aerosolbildung
Wie ist die Dauer und der zeitliche Verlauf der Tätigkeit? Die Tätigkeit wird über eine 8 h Schicht durchgeführt.
Wie lange und wie häufig ist die Exposition? Die Exposition gegenüber dem Aerosol erstreckt sich auf die ganze Schicht. Der Hautkontakt unmittelbar beim Heben der Laibe beträgt ca. 4s pro Hebevorgang, pro Schicht ca. 20 min.
Ergeben sich aus der Tätigkeit spezielle Übertragungswege? Hautkontakt beim Hebevorgang, sowie Einatmen von Aerosolen.
Liegen Expositionsdaten der Beschäftigten vor?  

2.3 Informationen über branchenspezifische Erfahrungen oder Hilfestellungen

Wie sind die Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten? Keine Erkenntnisse vorhanden
Sind bei der betrachteten Tätigkeit bereits Erkrankungen aufgetreten, wenn ja welche? Ja, Käsewäscherlunge
Sind dem zuständigen Unfallversicherungsträger tätigkeitsbezogene Erkrankungsfälle bekannt? Ja

3. Entscheidung über die Art der Tätigkeit

Es handelt sich um eine nicht gezielte Tätigkeit, da bei der Entfernung des Bewuchses auf den Käselaiben die mechanische Reinigung des Käses, ungeachtet der Art der anhaftenden Mikroorganismen im Vordergrund steht

4. Beurteilung der nicht gezielten Tätigkeit

Entsprechend der Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in die Risikogruppe 1 erfolgt die Zuordnung zur entsprechenden Schutzstufe 1 der BioStoffV. Die erforderlichen Maßnahmen finden sich im Anhang III Abs. 1 der BiostoffV (TRBa 500).

Maßnahmen aus sonstigen, besonderen TRBa sind nicht zu berücksichtigen. Branchenbezogene Hilfestellungen durch BG, GAA/StAfA, usw. existieren nicht.

Toxische und sensibilisierende Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe (BA) sind bei den zu treffenden Schutzmaßnahmen gesondert zu berücksichtigen.

5. Festlegung der Schutzmaßnahmen

Durchzuführende Maßnahmen
Maßnahme Bemerkung Umsetzen bis Erledigt Anforderung aus
TRBa 500 TRGS 540
Leichte Reinigbarkeit der Betriebseinrichtungen und -räumlichkeiten im Arbeitsbereich Umgesetzt     X X
Maßnahmen zur Aerosolvermeidung/ -verminderung Wirksame Absaugung an Auf- und Abgabestellen, die über das übliche Maß der Raumlüftung hinausgeht   08/20XX   X X
Bereitstellung von Waschgelegenheiten Umgesetzt     X X
Trennung von Umkleidemöglichkeiten und Arbeitsplätzen Umgesetzt     X X
Handreinigung bei Unterbrechung/ Beendigung der Tätigkeit Umgesetzt     X  
Erstellung eines Hautschutzplanes einschließlich der zur Verfügungstellung der entsprechenden Hautschutz und -pflegemittel Umgesetzt     X X
Trennung der Pausenräume von Arbeitsbereichen und Aufbewahrung von Speisen und Getränken außerhalb der Arbeitsbereiche Umgesetzt     X  
Regelmäßige bzw. bedarfsabhängige Reinigung von Arbeitskleidung und PSA Umgesetzt     X X
Getrennte Aufbewahrung von Straßenkleidung und Arbeitskleidung/PSA Nicht umgesetzt 05/20XX   X X
Reinigung der Arbeitsräume/Arbeitsplätze, regelmäßig, arbeitstägig, ggf. öfter Umgesetzt     X X
Reinigung unter Vermeidung einer Exposition gegenüber den BA         X
Betreten von Pausen-, Bereitschafts- u.ä. Räumen nicht in Arbeitskleidung Nicht umgesetzt Aushang erstellen, Unterweisung durchführen Sofort   X  
Geeignete Abfallbehälter für Ba bereitstellen Umgesetzt     X  
Geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitstellen Umgesetzt     X  
Verwendung geschlossener Anlagen Nicht durchführbar       X
PSa zur Verfügung stellen Wird geprüft     X X
Bauliche Trennung der Arbeitsplätze   08/20XX     X
Keine Rückführung der Abluft aus den Absauganlagen Umgesetzt       X
Begrenzung der Anzahl der mit den Ba in Berührung kommenden Beschäftigten Umgesetzt       X
Vermeidung der Verschleppung von Ba durch Einwegausrüstung bzw. gründliche Reinigung vor dem Gebrauch in anderen Betriebsbereichen Umgesetzt       X
Erstellen einer Betriebsanweisung   05/20XX   X X
Unterweisung der Fremdarbeiter im Betrieb Umgesetzt       X
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Wird geprüft        

6. Überprüfung der Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit

Ist die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt?
  Ja Nein Wenn nein, Begründung
TRBa 500 X    
TRGS 540 X    
Beschluss 606      
Sind erneut Erkrankungen/Beeinträchtigungen bei der Arbeit aufgetreten ?
    X Wenn ja, zurück zu Punkt 5.0

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Beispiel zur Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung für gezielte Tätigkeiten in einem mikrobiologischen Laboratorium   Anlage 3

  1 Allgemeine Angaben (Grundinformationen)

1.1 Name und Anschrift des Arbeitgebers

Die Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt/Datum:

1.2 Allgemeine Bezeichnung der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (b.A./Projekttitel:
Kultivierung von etablierten humanen Zehlinien der Risikogruppe 2

1.3 Labors/Projektleiter

Titel, Name, Vorname: Dr. ***  
Labor-/Projektleiter von: bis:  
Bemerkungen:  

1.4 Bezeichnung, Lage und räumlicher Umfang des Laboratoriums

Gebäude:   Räume:  
Bezeichnung: Forschungsgebäude
Zellkulturlabor/Analytische Labors
   

1.5 Zulassungs-/Genehmigungslage zur Durchführung der Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Werden im Labor zulassungspflichtige Arbeiten durchgerührt:    ja X      nein [ ]

Wenn, ja:

Rechtsgrundlage Aktenzeichen des Bescheides/Anzeige Datum
§ 11/ 12 GenTG *** ***
§ 49 IfSG *** ***
§ 2 Tierseuchenerreger-VO *** ***
§ 13 BioStoffV    

2 Informationen gemäß § 5 BioStoffV

2.1 Biologische Arbeitsstoffe Identität der Mikroorganismen

Organismus Risikogruppe/Quelle1 Pathogenität Risikogruppe Übertragungsweg2
Mensch Tier
  /    
  /    
  /    
1) EU-Liste = EH, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE
2) Stich- und Schnittverletzungen = 1, aerogen = 2, Ingestion = 3, unbekannt = 4
(Hinweis: Weitere Organismen auf gesondertem Beiblatt auflisten).

Humanmaterial

Bezeichnung Infektionsstatus bekannt Kontaminanten Risikogruppe/ Quelle1
ja nein    
positiv negativ      
Vollblut          
Serum/Plasma          
Gewebe          
Zellen, primär          
etablierte Zelllinien* X     EBV 2/ZKBS
Sonstiges          
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE
*) Bemerkung: Mensch/Maus Hybridzellen

Tiere/tierisches Material - pflanzliches Material

Bezeichnung Infektionsstatus bekannt Kontaminanten Risikogruppe/ Quelle1
ja nein
positiv  negativ
           
           
1) EU-Liste = EU, B-Merkblätter = BM, ZBKS-Liste = ZB, ZKBS-Stellungnahme= ZS, Eigene Einstufung = EE

Weitere Gefährdungen/Erfahrungen z.B. über sensibilisierende/toxische Wirkung der b.A. bzw. tätigkeitsbezogene Erkrankungen?

[ ] ja         X nein          [ ] nicht bekannt

wenn ja, welche?

2.2 Tätigkeiten

Lfd.
Nr.
Arbeits-
bereiche
Räume
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Max. Arbeits-
volumen
Art Dauer Arbeitsweise
1 Siehe Seite 1 Auftauen täglich ca. 1-2 Std. geschlossen 500 ml
2 Siehe Seite 1 Kultivieren täglich ca. 4 Std Flowbox 4000 ml
3 Siehe Seite 1 Einfrieren täglich ca. 2 Std geschlossen 1000 ml
4 Siehe Seite 1 Lagern täglich ca. 1 Std geschlossen 500 ml

Art der Tätigkeit nach § 2 (5) BioStoffV:   X gezielt    [ ] nicht gezielt

3 Gefährdungsbeurteilung

3.1 Gefährdungsbeurteilung nach § 6 BioStoffV/TRBa 100 für gezielte Tätigkeiten mit b.A.

3.2 Einstufung der b.A. in Risikogruppen gemäß §§ 3 und 4 BioStoffV

Risikogruppe 2

Zuordnung zu einer Schutzstufe gemäß § 6 (2) BioStoffV

[ ] 1     X 2    [ ] 3    [ ] 4

Tätigkeitsbezogene Gefährdungen

Tätigkeiten
lfd. Nr.
Expositions-/Infektionsgefahr
1 Körperkontakt inkl. Schnittverletzungen
2 Einatmen bei Aerosolbildung
3 Platzen der Kryoröhrchen

Hinweis: Falls sensibilisierende oder toxische Wirkung der b.A. vorliegt, ist hierfür eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Ändert sich die Gefährdung durch die toxische oder sensibilisierende Wirkung der biologische Arbeitsstoffe z.B. durch Aerosolbildung oder bestimmte Arbeitsschritte?

[ ]  ja    X nein    O nicht relevant

wenn ja, welche?

3.3 Gefährdungsbeurteilung nach § 7 BioStoffV (hier nicht dargestellt)

4 Festlegung/Nachprüfung der Schutzmaßnahmen

4.1 Schutzmaßnahmen nach § 10 i. V m. Anhang II BioStoffV/TRBA

4.1.1 Technische Schutzmaßnahmen

Tätigkeiten lfd. Nr. Technische Schutzmaßnahmen
1 sichere Aufbewahrung des biologischen Arbeitsstoffes,
Sicherheitswerkbank,
Abgeschlossenes System:
Inaktivierungsverfahren
spezifische Desinfektionsverfahren
Verwendung von Einmalplastikartikeln
2  

4.1.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Zugangsbeschränkung X ja [ ] nein
Betriebsanweisung gemäß § 12 (1) BioStoffV X ja [ ] nein
Unterweisung gemäß § 12 (2) BioStoffV X ja [ ] nein
Hygieneplan X ja [ ] nein
Arbeitsanweisungen gemäß § 12 (3) BioStoffV X ja [ ] nein

Welche? Richtlinien des Handbuches für Arbeitssicherheit und Umwelt

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Angebot X ja [ ] nein
Immunisierungsangebot [ ] ja X nein
Pflicht [ ] ja X nein

4.1.3 Persönliche Schutzausrüstung
( § 11 BioStoftV beachten !)

Nur für diesen Raum verwendete Schutzkittel, Laborschuhe, Schutzbrille und Arbeitshandschuhe, ggf. Atemschutz

Werden die Vorgaben der TRBa eingehalten?

  ja nein Nicht relevant Wenn nein, Begründung
TRBa 100 X      
TRBa 105     X  
TRBa 120     X  
TRBa 500 X      

4.2 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei sensibilisierender oder toxischer Wirkung der biologischen Arbeitsstoffe:

keine

Beteiligte Personen gemäß § 8 BioStoffV:

Fachkraft für Arbeitssicherheit:   Betriebsarzt:  
Sonstige Fachkundige:   Betriebsrat:  
 
  Name Ort, Datum Unterschrift
Arbeitgeber      
Labor-/Projektleiter      
ENDE

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