Fußnoten

1 Siehe TRD 401 Abschnitt 2.7
2 Siehe § 2 Abs. 4 Nr. 10 DampfkV (jetzt BetrSichV)
3 Siehe DIN 2402
4 Siehe DIN 3230 Teil 3, Abschnitt 5
5 Eine Oberflächengüte für die zerstörungsfreie Prüfung vorbereiteten Gußstücke wird nach DIN 1690 Teil 10 beurteilt
6 Die ersatzweise Anwendung der Ultraschallprüfung (U) z.B. bei Wanddicken größer 60 mm oder die Kombination R oder U ist mit dem Besteller zu vereinbaren.
7 Bei Kleinarmaturen können anstelle der Volumenprüfung Trennschnitte durchgeführt werden. Anzahl und Lage der Trennschnitte sind mit dem Besteller abzustimmen.
8 Abweichungen sind bei der Bestellung zu vereinbaren, z.B. zur Berücksichtigung der DIN 3840.
9 Prüftechnik und Beurteilung nach AD-Merkblatt HP 5/3
10 Sofern in der Dampfaustrittleitung des Dampferzeugers keine Absperreinrichtung eingebaut ist, gilt das Gehäuse des Schnellschlußventils der zugehörigen Turbine als Teil der Dampfkesselwandung. Auf § 2 (3) 1 DampfkV (jetzt BetrSichV) und TRD 401 Abschnitt 2.7 und Abschnitt 6.1 wird verwiesen.

 

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