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Regelwerk, Technische Regeln, TRSK

TRSK 306 - Anforderungen an Behälter- und Leitungsanschlußteile
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)

Ausgabe Oktober 1999
(BArbBl. 1/2000 S. 82; 27.09.2002 S. 3777aufgehoben)



1 Allgemeines

Hinsichtlich der EG-Gleichwertigkeit wird auf § 3 Abs. 3 der Getränkeschankanlagenverordnung (SchankV) hingewiesen.

2 Geltungsbereich

Diese Technische Regel gilt für Anforderungen an Behälter- und Leitungsanschlußteile.

3 Technische Anforderungen

3.1 Die technischen Anforderungen der TRSK 300 Nummer 4 sind zu beachten.

3.2 Behälteranschlußteile müssen so gestaltet sein, daß sie, in den Behälter montiert, mit diesem maschinell zu reinigen sind und mit dem Leitungsanschlußteil leicht und dicht verbunden werden können. Dies gilt nicht für Behälteranschlußteile, die zum Zweck der Reinigung zerlegt werden. Sie müssen so beschaffen sein, daß ein Lösen bei vorhandenem Überdruck nur nach gefahrloser Druckentlastung möglich ist.

Behälteranschlußteile für Behälter der Gruppe IIa und IIb müssen ferner so gestaltet sein, daß sie nicht in Behälter der Gruppe I, III, IVa und IVb eingebaut werden können.

Für Anschlußmaße der Behälteranschlußteile, die in Behältern der Gruppe IIa eingebaut werden, gilt DIN 3542 Nr. 3.2.4.

Für Anschlußmaße der Behälteranschlußteile, die in Behältern der Gruppe III eingebaut werden, gilt DIN 3542 Nr. 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3.

3.3 Leitungsanschlußteile, die mit Behälteranschlußteilen für Behälter der Gruppe IIa und IIb gekoppelt werden, müssen so gestaltet sein, daß sie nicht mit Behälteranschlußteilen der Gruppen I, III, IVa und IVb verbunden werden können. Leitungsanschlußteile müssen gasseitig mit einer Rückschlagsicherung nach TRSK 305 direkt verbunden sein. Der gasseitige Anschluß bei Leitungsanschlußteilen für Behälter der Gruppe IIa muß ein anderes Gewinde aufweisen, als die Rückschlagsicherung anderer Behältergruppen, jedoch nicht G 3/4 B. Die Rückschlagsicherung kann in die Leitungsanschlußteile integriert oder ein separates Bauteil sein. Für die Anschlußmaße der Behälter der Gruppe III gilt DIN 32677.

4 Hygienische Anforderungen

4.1 Die hygienischen Anforderungen der TRSK 300 Nummer 5 sind zu beachten.

4.2 Winklige Leitungsanschlußteile müssen so gestaltet sein, daß das Innere beider Rohrschenkel geprüft und leicht gereinigt werden kann.

5 Kennzeichnung

5.1 Kennzeichnung der Behälteranschlußteile

5.1.1 Behälteranschlußteile müssen mit dem Baumusterkennzeichen dauerhaft und, soweit technisch möglich, deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.

5.1.2 Behälteranschlußteile von Anstichvorrichtungen (Anstichkörper) müssen mit dem Baumusterkennzeichen deutlich sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

5.2 Kennzeichnung der Leitungsanschlußteile

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