Regelwerk, Wasser-Bund, Wasser-Baden-Württemberg
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck
für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung
Vom 12. November 2001 - Az.: 51-8917.50/1 -
(GABl. Nr. 19 vom 21.12.2001 S. 1294)
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. September 1997 (GABl. S.572), geändert durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über einen Vordruck für die nach § 17b des Wassergesetzes abzugebende Erklärung vom 22. Juni 1998 (GABl. S.463), wird wie folgt geändert:
An
Entgeltnummer (Kassenzeichen)
_________________________
Veranlagungsjahr
Erklärung zur Festsetzung des Wasserentnahmeentgelts
(§ 17b Wassergesetz für Baden-Württ.)
(bitte 2-fach einreichen)
Zutreffendes bitte ausfüllen oder [x] ankreuzen 1
| 1 | Name des Gewässerbenutzers | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Straße, Postleitzahl, Ort, Telefon | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezeichnung der Entnahmestelle- ggf. unter Angabe der von der Landesanstalt für Umweltschutz vergebenen Nr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gemeinde 1 Ortsteil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Flst. Nr. 1 Lagebuch Nr. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Herkunft des Wassers
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| 3 | Rechtsgrundlage
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| 4 | Entnommene Wassermenge
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| 5 |
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| 6 | Berechnung des Wasserentnahmeentgelts
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| 7 | Ein Erstattungsbetrag ist zu überweisen auf:
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| 8 | Künftige Vorauszahlungen
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| 9 | Ort, Datum Unterschrift | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Stand: 08.09.2023)
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