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Regelwerk
Änderungstext

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts
- Thüringen -

Vom 28. Mai 2019
(GVBl. Nr. 6 vom 07.06.2019 S. 74)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
ThürWG - Thüringer Wassergesetz

wie eingefügt

Artikel 2
ThürGewUVG - Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Änderung des Thüringer Bodenschutzgesetzes

In § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Thüringer Bodenschutzgesetzes vom 16. Dezember 2003 (GVBl. S. 511), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 267) geändert worden ist, wird die Angabe " § 19g Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245)" durch die Angabe " § 62 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585)" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Thüringer Gesetzes für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur

(nicht dargestellt)

Artikel 5
Änderung der Thüringer Indirekteinleiterverordnung

Die Thüringer Indirekteinleiterverordnung vom 8. März 2000 (GVBl. S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. November 2010 (GVBl. S. 539) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift wird die Angabe " § 59 Abs. 1 des Thüringer Wassergesetzes" durch die Angabe " § 49 Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes" ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Einleitung wird die Angabe " § 59 Abs. 2 ThürWG" durch die Angabe " § 49 Abs. 1 ThürWG" ersetzt.

bb) In den Nummern 1, 3 und 4 wird jeweils die Angabe " § 59 ThürWG" durch die Angabe " § 49 ThürWG" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe " § 59 Abs. 1 ThürWG" durch die Angabe " § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 5 Satz 2 wird die Verweisung "Absatz 1 Satz 1" durch die Verweisung "Absatz 1" ersetzt.

4. In § 5a wird die Angabe " § 128 Abs. 1 Nr. 20 ThürWG" durch die Angabe " § 77 Abs. 1 Nr. 15 ThürWG" ersetzt.

Artikel 6
Änderung der Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung

In § 1 der Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung vom 3. April 2002 (GVBl. S. 204) wird der Klammerzusatz "(Benutzung im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes)" durch den Klammerzusatz " (§ 46 Abs. 2 WHG)" ersetzt.

Artikel 7
Änderung der Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung

Die Thüringer Abwassereigenkontrollverordnung vom 23. August 2004 (GVBl. S. 721), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. August 2014 (GVBl. S. 568) wird wie folgt geändert:

1. In § 9 wird die Angabe " § 128 Abs. 1 Nr. 20 ThürWG" durch die Angabe " § 77 Abs. 1 Nr. 15 ThürWG" ersetzt.

2. In Anlage 4 Nr. 1.2 wird die Angabe " § 59 Abs. 1 oder 1a ThürWG" durch die Angabe " § 49 Abs. 1 ThürWG" ersetzt.

Artikel 8
Änderung der Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer

Die Thüringer Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer vom 30. Juni 2009 (GVBl. S. 544; 2010 S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. September 2014 (GVBl. S. 669) wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe " § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a ThürWG" durch die Angabe " § 3 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe " § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b ThürWG" durch die Angabe " § 3 Nr. 3 WHG" ersetzt.

c) In Nummer 3 wird die Angabe " § 2 Nr. 7 ThürWG" durch die Angabe " § 3 Nr. 13 WHG" ersetzt.

2. In § 15 Abs. 2 wird die Angabe " § 84 ThürWG" durch die Angabe " § 100 WHG" ersetzt.

Artikel 9
Änderung der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt

In § 9 der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt vom 12. Juni 2012 (GVBl. S. 230) wird die Angabe " § 128 Abs. 1 Nr. 20 ThürWG" durch die Angabe " § 77 Abs. 1 Nr. 15 ThürWG" ersetzt.

Artikel 10
Änderung der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser

Die Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser vom 10. Oktober 1997 (GVBl. S. 368) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Angabe " § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG" durch die Angabe " § 47 Abs. 1 ThürWG" ersetzt.

2. § 6 wird wie folgt geändert:

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