449 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Alkohol"
Drucksache 615/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
... Dieser einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist nicht speziell auf die Entnahme von Blutproben zugeschnitten, sondern gilt generell für die Anordnung zwangsweiser körperlicher Untersuchungen bzw. Eingriffe. Bei Blutprobenentnahmen zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut entspricht diese Regelung nicht den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 502/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Sekundäre Alkohole, C12-C14, beta-(2-hydroxyethoxy), ethoxyliert
Drucksache 475/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
... - die Angabe der Worte "nur nach Befragen des Arztes" in Verbindung mit der Angabe des Alkoholgehalts in Volumenprozenten - bei diätetischem Bier für Diabetiker (§ 20 Abs. 3) und - den Warnhinweis "für Diabetiker nicht geeignet" – bei bestimmten süßstoffhaltigen diätetischen Lebensmittel (§ 20a).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
A. Allgemeiner Teil
I. Kosten, Preiswirkung
II. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1037: Entwurf der 16. Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
Drucksache 723/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
... Alkoholauffällige (§ 13 Nummer 2
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt
§ 1 Gebührentarif
§ 2 Auslagen
§ 3 Kostengläubiger
§ 4 Kostenschuldner
§ 5 Persönliche Gebührenfreiheit
§ 6 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu § 1
1. Abschnitt
2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich
3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
C. Sonstige Auswirkungen
1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
2. Nachhaltigkeit
D. Einzelbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)
Drucksache 222/10
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des strafrechtlichen Wiederaufnahmerechts
... " Untersuchungsmethoden bezeichnete Analysen herausgebildet.21 Neben etwa der Daktyloskopie, der Blutgruppenbestimmung oder der Blutalkoholanalyse gehört die molekulargenetische DNA-Analyse inzwischen dazu. Welche weiteren wissenschaftlichen Methoden eine solche Standardisierung erreichen können und zu welchem Zeitpunkt, lässt sich gegenwärtig naturgemäß nicht absehen. Der Gesetzgeber würde sich der Berücksichtigung neuer Methoden begeben, schränkte er den Wortlaut der Norm zu sehr ein, und würde der technischen Entwicklung hinterherhinken, weil er jedes Mal ein Gesetzgebungsverfahren einleiten müsste, wollte er neue wissenschaftliche Methoden zum Gegenstand der Regelung machen.
Drucksache 580/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Nach den Wörtern "Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung" werden die Wörter "von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern" eingefügt.'.
Drucksache 249/10 (Beschluss)
... Alkoholhaltige
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 41 Absatz 1 bis 3
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... , Alkohol und Zeitschriften eine begrenzte Auswahl von Lebensmitteln als Reiseproviant anbietet, ist durch die Bereichsausnahme mit abgedeckt. Der Einkauf in den Supermärkten, Apotheken, Restaurants und Schreibwarengeschäften, die man in größeren Fernbahnhöfen findet, fiele dagegen nicht mehr unter die Bereichsausnahme. Je nach Lage des Falles kann auch die Annahme solcher Gelder als Einlagengeschäft im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 KWG zu werten sein, das grundsätzlich nach § 32 Absatz 1 KWG unter Erlaubnisvorbehalt steht und unter den Voraussetzungen des § 3 Nummer 3 KWG sogar ohne die Möglichkeit eines Dispenses verboten ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Drucksache 226/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Unter Nummer 5 fallen die Erstellung einer Hausordnung, Rauch- und Alkoholverbote, die Nutzung der Telefonanlage für Privatgespräche und der Internet-Nutzung, Regelungen zum Datenschutz, die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen oder Anwesenheitskontrollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtlicher Beirat
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Gemeinsame Einrichtung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
§ 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 44h Personalvertretung
§ 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 44j Gleichstellungsbeauftragte
§ 44k Stellenbewirtschaftung
§ 47 Aufsicht
§ 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
§ 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
§ 48b Zielvereinbarungen
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung.
§ 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7 und des § 51b
§ 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Artikel 2 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Gemeinsame Einrichtungen
Leistungserbringung aus einer Hand
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume - Struktur der gemeinsamen Einrichtungen
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
Zulassung weiterer kommunaler Träger
Anpassungen an Gebietsreformen
Absicherung der Finanzbeziehungen und Aufsicht
3. Ergänzende Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 44a
Zu § 44b
Zu Nummer 10
Zu § 44c
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu § 44f
Zu § 44g
Zu § 44h
Zu § 44i
Zu § 44j
Zu § 44k
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu § 47
Zu § 48
Zu Nummer 14
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Maßstäbe für Betreuungsschlüssel
Aufsichtsstrukturen beim Bund
Statistik und Leistungsvergleich
Übergangsprozesse bei der Umwandlung von Grundsicherungsstellen
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1280: Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Entwurf der Verordnung über das Verfahren zur Feststellung der Eignung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Drucksache 661/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Um die Ausgabepositionen "Tabak und Alkohol" methodisch korrekt auszuschließen, muss die gesamte Referenzgruppe um die Haushalte bereinigt werden, die Ausgaben dafür haben.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 249/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... (2) Eine Fläche ist für die Erzeugung von Landwein geeignet, wenn zu erwarten ist, dass auf der Fläche in den Gebieten, die für die Bezeichnung von Landwein festgelegt sind bei herkömmlichen Anbaumethoden im zehnjährigen Durchschnitt bei der Rebsorte Müller-Thurgau ein Mindestgehalt an natürlichem Alkohol von 5,9 Volumenprozent (50°Oe) und bei der Rebsorte Blauer Spätburgunder ein Mindestgehalt an natürlichem Alkohol von 6,7 Volumenprozent (55°Oe) erreicht wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 19 Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 34a Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
§ 34c Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)
§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 43 Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 44 Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 45 Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Drucksache 318/3/10
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)
... endg. (BR-Drs. 391/10) eine nationale Übergangsregelung im Rahmen des § 162 des Branntweinmonopolgesetzes für die Alkoholerzeugung sowie deren Vermarktung durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) zu schaffen.
Drucksache 483/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... , wenn es sich um Ethylalkohol ex Unterposition 2207 10 00 der Kombinierten Nomenklatur handelt und seine Eigenschaften im Fall von Bioethanol, das dem Ottokraftstoff beigemischt wird, mindestens den Anforderungen der DIN EN 15376, Ausgabe März 2008 oder Ausgabe November 2009, entsprechen und im Fall von Bioethanol, das im Ethanolkraftstoff (E 85) enthalten ist, die Eigenschaften des Ethanolkraftstoffs (E 85) mindestens den Anforderungen für Ethanolkraftstoff (E 85) nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Für Energieerzeugnisse, die anteilig aus Bioethanol bestehen, gilt für den Bioethanolanteil Satz 4 sinngemäß. Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen für Pflanzenölkraftstoff nach der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen entsprechen. Den Energieerzeugnissen nach den Sätzen 1 bis 6 sind solche Energieerzeugnisse gleichgestellt, die einer anderen Norm oder technischen Spezifikation entsprechen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) vom 3. Januar 1994 (ABl. L 1 vom 3.1.1994, S.3), das zuletzt durch den Beschluss Nr. 54/2009 vom 24. April 2009 (ABl. L 162 vom 25.6.2009, S. 36) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in Kraft ist, soweit diese Norm oder technische Spezifikation mit den in den Sätzen 1 bis 6 genannten Normen übereinstimmt und ein gleichwertiges Niveau der Beschaffenheit für die gleichen klimatischen Anforderungen sicherstellt;".
Drucksache 843/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU KOM (2010) 769 endg.
... n, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres ständigen Wohnsitzes einen Pkw kaufen oder das Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat als den, in dem es angemeldet ist, verbringen. Viele können kaum verstehen, wie die EU-Vorschriften zur Freizügigkeit auf die Besteuerung angewendet werden, und nehmen fälschlich an, dass die Kfz-Steuervorschriften in der EU harmonisiert sind oder sein sollten. Außerdem beschweren sie sich wegen steuerlicher Hürden beim grenzübergreifenden Kauf von Waren im Internet sowie wegen Problemen beim grenzübergreifenden Einkauf. Ebenso gibt es Beschwerden wegen der Unterschiede zwischen den Ländern bei den Steuern auf Alkohol und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Aktuelle Probleme der EU-Bürgerinnen –Bürger BEI der grenzübergreifenden Besteuerung
3. Abbau von Diskriminierung in den Steuergesetzen der Mitgliedstaaten
4. Geplante Massnahmen der EU in bestimmten Bereichen
1. Doppelbesteuerung von Einkommen und Kapital
2. Erbschaftsteuer
3. Besteuerung grenzübergreifend gezahlter Dividenden
4. Zulassungs- und Pkw-Steuern
5. Elektronischer Handelsverkehr
5. Überlegungen für weitere Massnahmen
6. Fazit
Drucksache 580/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung
... Nach den Wörtern "Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung" werden die Wörter "von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern" eingefügt.'.
Drucksache 477/10
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für die Zulassung von Messgeräten zur Eichung
... /EG, sogenannte MID) herstellen. Beispiele für derartige Messgeräte sind Durchflussmessgeräte für sehr große Durchflüsse (i.d. R. zwischen den Ferngasgesellschaften und Großkunden eingesetzt), Füllstandsmessgeräte für Behälter und Tankwagen, nichtselbsttätige Waagen wie Supermarktwaagen, Kältezähler, Geschwindigkeitsmessgeräte, Dosimeter, Schallpegelmessgeräte, Atemalkoholmessgeräte, Getreidefeuchtemessgeräte oder Reifenluftdruckmessgeräte.
Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Technische Entwicklungen wie bordseitige Systeme, die in Echtzeit über die aktuellen Geschwindigkeitsbeschränkungen informieren, könnten zur besseren Durchsetzung der Einhaltung von Tempolimits beitragen. Da die Zahl der leichten Nutzfahrzeuge auf den Straßen immer mehr zunimmt, was auch das Risiko vergrößert, dass sie in Unfälle verwickelt werden, sollte auch der Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern in solche Fahrzeuge entsprechend den von der Kommission7 bereits aufgezeigten Linien geprüft werden, wobei auch die positiven Nebeneffekte für Umwelt und Klima zu berücksichtigen sind. Was Alkohol am Steuer betrifft, so sollten Sanktionen von präventiven Maßnahmen flankiert werden. Daher wird die Kommission prüfen, inwieweit Maßnahmen angebracht sind, um den Einbau von alkoholempfindlichen Wegfahrsperren in Fahrzeugen zwingend vorzuschreiben, etwa für die gewerbliche Beförderung (z.B. Schulbusse).
3 Einleitung
2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit
3. Grundsätze und Zielvorgaben
3.1. Grundsätze
Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben
Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung
3.2. Zielvorgabe
4. Strategische Ziele
Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
• Lernen vor der Führerscheinprüfung
• Führerscheinprüfung
• Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb
Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
• Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit
• Durchsetzungskampagnen
• Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung
• Nationale Durchsetzungsziele
Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge
• Heutige Fahrzeuge
• Fahrzeuge der Zukunft
Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen
• Motorisierte Zweiräder
• Fußgänger und Radfahrer
• Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung
• Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse
• Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern
6. Schlussfolgerung
Drucksache 822/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... Furfurylalkohol
Drucksache 791/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... 1. zur Herstellung von Arzneimitteln durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte, ausgenommen reine Alkohol-Wasser-Mischungen,
§ 2 Steuertarif
§ 23 Steuerbefreiungen
§ 23a Steuerfreie Verwendung
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 460/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... 16. Der Bundesrat bittet die Kommission zu beachten, dass für den verbindlichen Einbau von Geschwindigkeitsbegrenzern oder alkoholsensiblen Fahrzeugsperren derzeit weder ein Erfordernis noch ein EU-weit einheitlicher Regelungsbedarf gesehen wird. Der Bundesrat weist ebenfalls darauf hin, dass er der Festlegung nationaler Umsetzungspläne durch die EU ablehnend gegenübersteht.
Drucksache 421/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))
... Q. in der Erwägung, dass die sportliche Betätigung eines der wirksamsten Mittel gegen schädliche Gewohnheiten wie Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist, da die Schüler und Studenten in der Hochschulausbildung in dieser Hinsicht eine der am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen sind; in der Erwägung, dass das Vorhandensein einer angemessenen Infrastruktur die Grundvoraussetzung für die sportliche Betätigung der Schüler und Studenten ist,
Drucksache 391/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (Verordnung über die einheitliche GMO) hinsichtlich der im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols gewährten Beihilfe KOM (2010) 336 endg.
... Derzeit kann Deutschland abweichend von den Vorschriften über staatliche Beihilfen im Rahmen des deutschen Branntweinmonopols Beihilfen für Erzeugnisse gewähren, die nach der Weiterverarbeitung vom Monopol als Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs vermarktet werden. Der Gesamtbetrag dieser staatlichen Beihilfen darf 110 Mio. EUR jährlich nicht überschreiten.
Drucksache 615/10
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
... Dieser einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist nicht speziell auf die Entnahme von Blutproben zugeschnitten, sondern gilt generell für die Anordnung zwangsweiser körperlicher Untersuchungen bzw. Eingriffe. Bei Blutprobenentnahmen zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten im Blut entspricht diese Regelung nicht den Erfordernissen effektiver Strafverfolgung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 422/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))
... 62. betont die Bedeutung der fortgesetzten Bekämpfung von Drogen- und Alkoholkonsum sowie tabakbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten, einschließlich des Glücksspiels, insbesondere durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Drogenaktionsplan der EU und die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung alkoholbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten möglichst umfassend zu nutzen;
Drucksache 249/1/10
... Alkoholhaltige
1. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 22 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 41 Absatz 1 bis 3
Drucksache 497/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen vom 12. Dezember 2006 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (Vertragsgesetz Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen – Euromed-LuftvAbkG-Marok)
... (1) Bei Ankunft im Gebiet einer Vertragspartei bleiben Luftfahrzeuge, die von den Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei im internationalen Luftverkehr eingesetzt werden, ihre üblichen Ausrüstungsgegenstände, Treibstoffe, Schmieröle, technische Verbrauchsgüter, ihr Bodengerät, Ersatzteile (einschließlich Motoren), Bordvorräte (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, Gegenstände wie Nahrungsmittel, Getränke und alkoholische Getränke,
Drucksache 169/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
... waren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und bildet die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 7 Änderung des Stromsteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Truppenzollgesetzes
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Gesetzesfolgen § 44 GGO
II. 1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
• Unternehmen
• Bürgerinnen und Bürger
• Verwaltung
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzgebungskompetenz
VII. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Absätze 1 und 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 805: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 158. betont, dass das Hauptziel des Gesundheitsprogramms für den Zeitraum 2008–2013 zwar die Arbeit im Zusammenhang mit den traditionellen Gesundheitsdeterminanten (Ernährung, Rauchen, Alkohol, Drogen) ist, dass aber auch bestimmte neue Gefahren für die Gesundheit und die maßgeblichen Umweltfaktoren, die infolge des Klimawandels entstehen, einen Schwerpunkt bilden sollten;
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 807/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
... zu erlassen. Aufgrund überdurchschnittlicher Temperaturen in der Vegetationsperiode und äußerst geringer Niederschlagsmengen in den Monaten August und September sind niedrige Säuregehalte bei Trauben bestimmter Rebsorten in allen Anbaugebieten festzustellen mit der Folge, dass ein Bedarf zur Säuerung von Traubenmost oder Wein entstanden ist. Die nach Anhang XVa Abschnitt C Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) bestehende Ermächtigung, für die Weinbauzonen A und B in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen eine einzelstaatliche Erlaubnis zur Säuerung zu geben, musste in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist von der Regelung nach Anhang XVa Abschnitt B Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über abweichende maximale Gesamtalkoholgehalte bei Anreicherung bestimmter Weine Gebrauch gemacht worden. Auch diese Regelungen sollen dauerhaft gelten.
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... 13. während der Teilnahme am Straßenverkehr mit kennzeichnungspflichtigen Beförderungseinheiten die Einnahme von alkoholischen Getränken und sämtlichen die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigenden Mitteln nach der Anlage zu § 24a des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18 Pflichten des Absenders
§ 19 Pflichten des Beförderers
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 21 Pflichten des Verladers
§ 22 Pflichten des Verpackers
§ 23 Pflichten des Befüllers
§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26 Sonstige Pflichten
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36 Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsbestimmungen
§ 39 Aufheben von Vorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
Drucksache 626/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft KOM (2009) 291 endg.; Ratsdok. 11516/09
... Gesundheitsförderung Um die zunehmende Krebsbelastung in der gesamten Europäischen Union einzudämmen, müssen wir unbedingt sektorübergreifend bei den wichtigsten Gesundheitsfaktoren ansetzen. Krebs wird durch zahlreiche Faktoren verursacht, und deshalb muss sich die Vorbeugung in gleichem Maße auf die Lebensweise sowie auf berufs- und umweltbedingte Faktoren erstrecken. Schätzungsweise ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte verhindert werden, wenn die wichtigsten Risikofaktoren wie Rauchen, Übergewicht, geringer Verzehr von Obst und Gemüse, Bewegungsmangel und Alkoholkonsum verändert bzw. vermieden würden.
Mitteilung
1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?
1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie
1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre
1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung
2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen
2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion
5 Früherkennung:
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Abbildung 1
3.1. Die nächsten Schritte
3.2. Finanzierung
4. Fazit
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Unter Nummer 5 fallen die Erstellung einer Hausordnung, Rauch- und Alkoholverbote, Nutzung der Telefonanlage für Privatgespräche und des Internet-Zugangs, Regelungen zum Datenschutz, Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen oder Anwesenheitskontrollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung und Organisation von Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG-Organisationsgesetz)
Abschnitt 1 Errichtung, Rechtsform, Aufgaben
§ 1 Errichtung, Träger und Rechtsform
§ 2 Aufgaben
§ 3 Ausgestaltung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abschnitt 2 Organe
§ 4 Organe
§ 5 Trägerversammlung
§ 6 Geschäftsführer
Abschnitt 3 Aufsicht
§ 7 Aufsicht
Abschnitt 4 Personal
§ 8 Personal
§ 9 Abordnung des bisherigen Personals zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 10 Übernahme zum Zentrum für Arbeit und Grundsicherung
§ 11 Personalvertretung
§ 12 Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Übermittlung von Personalaktendaten zum Zwecke der Personalverwaltung und Personalwirtschaft
Abschnitt 5 Haushalt
§ 14 Aufstellung des Haushaltsplans
§ 15 Haushaltspläne der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 16 Sonderregelung für das Jahr 2011
§ 17 Vorläufige Haushaltsführung
§ 18 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
§ 19 Nachtragshaushalt
§ 20 Verpflichtungsermächtigungen
§ 21 Stundung, Niederschlagung und Erlass
§ 22 Rechnungsabschluss, Jahresrechnung und Entlastung
§ 23 Geltung der Haushaltsvorschriften des Bundes für die Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 24 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Überleitungsvorschriften
§ 25 Überleitung in Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 26 Zusammenarbeit vor der Errichtung der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 6a Zugelassene kommunale Träger
§ 18b Kooperationsausschuss
§ 18c Bund-Länder-Ausschuss
§ 18d Örtliche Beiräte
§ 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
§ 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erbrachte Leistungen
§ 43 Aufrechnung
§ 43a Anrechnung der Zahlung auf mehrere Forderungen
§ 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
§ 44b Zentren für Arbeit und Grundsicherung
§ 44c Trägerversammlung
§ 44d Geschäftsführer
§ 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
§ 47 Aufsicht
Artikel 3 Folgeänderungen anderer Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
II. Notwendigkeit des Gesetzes
III. Ziel und Inhalt des Gesetzes
1. Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Leistungserbringung aus einer Hand
Beibehaltung und Entwicklung der bestehenden Organisationsstrukturen; Errichtung von Anstalten öffentlichen Rechts
Beachtung der Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts
Dezentrale Handlungsspielräume
Organe der Zentren für Arbeit und Grundsicherung
Haushalt und Personal
2. Zugelassene kommunale Träger
3. Weitere Regelungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 18b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18c
Zu § 18d
Zu § 18e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu 16 § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 20
Zu § 44c
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44d
Zu § 44e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
D. Sonstige Kosten
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Dies ist ein Bereich, in dem die Mitgliedstaaten voneinander lernen können, wenn sie ihre eigenen politischen Strategien entwerfen. Die EU kann durch verstärkte Koordinierungsmechanismen helfen und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen erleichtern. Initiativen wie das EU-Forum zur Gesundheitspolitik, die EU-Partnerschaft gegen Krebs, das Forum für Alkohol und Gesundheit, die EU-Plattform für Ernährung, Bewegung und Gesundheit sind wichtige Instrumente im Rahmen der Agenda zur Bekämpfung gesundheitlicher Ungleichheit.
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
Drucksache 36/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... und alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden
Drucksache 169/09D
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
... 1. der Positionen 2207 und 2208 der Kombinierten Nomenklatur mit einem Alkoholgehalt über 1,2 Volumenprozent,
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Zweiter Teil
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 130 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 131 Steuertarif
§ 132 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 133 Steuerlager
§ 134 Steuerlagerinhaber
§ 135 Registrierte Empfänger
§ 136 Registrierte Versender
§ 137 Begünstigte
§ 138 Beförderungen (Allgemeines)
§ 139 Beförderungen im Steuergebiet
§ 140 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 141 Ausfuhr
§ 142 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 143 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 144 Steueranmeldung, Steuerbescheid, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 145 Einfuhr
§ 146 Unregelmäßigkeiten in zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 147 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 148 Erwerb durch Privatpersonen
§ 149 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 150 Versandhandel
§ 151 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 152 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 153 Verwender
§ 154 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 155 Steuerentlastung bei der Beförderung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Schlussbestimmungen zum Zweiten Teil
§ 156 Steueraufsicht
§ 157 Geschäftsstatistik
§ 158 Ordnungswidrigkeiten
§ 159 Besondere Ermächtigungen
§ 160 Übergangsbestimmungen zum Zweiten Teil
Begründung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 130
Zu § 131
Zu § 132
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 133
Zu § 134
Zu § 135
Zu § 136
Zu § 137
Zu § 138
Zu § 139
Zu § 140
Zu Absatz 5
Zu § 141
Zu § 142
Zu § 143
Zu § 144
Abschnitt 3 - Einfuhr von Erzeugnissen aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 145
Zu § 146
Zu § 147
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Erzeugnissen des steuerrechtlich freien
Zu § 148
Zu § 149
Zu § 150
Zu § 151
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 152
Zu § 153
Zu § 154
Zu § 155
Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
Zu § 156
Zu § 157
Zu § 158
Zu § 159
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Drucksache 402/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 1. in der Berufs- und Freizeitschifffahrt vorläufige Maßnahmen gegen alkoholisierte Personen im Wege des Verwaltungsrechts einzuführen, insbesondere das Ruhen und die vorläufige Sicherstellung von Befähigungsnachweisen. Dies ergänzt bestehende straf- und verwaltungsrechtliche Vorschriften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte für Bund, Länder und Gemeinden
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
§ 18f Zusätzliche Anforderungen für die Ausbildung und Befähigung von Beauftragten für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
§ 24 Ruhen des Befähigungszeugnisses und vorläufige Fahruntersagung
§ 24a Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
§ 24b Zuständige Behörde
§ 24c Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 2 Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See
§ 8b Ruhen der Fahrerlaubnis
§ 8c Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen
§ 8d Zuständige Behörde
§ 8e Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ziel
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Folgenabschätzung
IV. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 – Änderung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
a Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs §§ 24 bis 24c, Änderungsbefehl Nr. 5
§ 24 Ruhen des Befähigungszeugnisses
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
§ 24a Vorläufige Sicherstellung von Befähigungszeugnissen
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
§ 24b Zuständige Behörde
Absatz 1
Absatz 2
§ 24c Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
b Weitere Umsetzung des STCW-Übereinkommens §§ 18b, 18c, 18f, 21, 25, 31, Änderungsbefehle Nummern 1. bis 4. sowie 6. und 7.
Zu § 18b
Zu § 18f
Zu § 21
Zu § 25
Zu § 31
2. Zu Artikel 2 – Änderung der Sportbootführerscheinverordnung-See § 8b Ruhen der Fahrerlaubnis
Absatz 1
Absätze 2 bis 5
Absatz 6
§ 8c Vorläufige Sicherstellung von Sportbootführerscheinen
§ 8d Zuständige Behörde
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
§ 8e Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
§ 10 Kosten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
3. Zu Artikel 3 – Änderung der Sportseeschifferscheinverordnung
4. Zu Artikel 4 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 891: Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften - Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs in der Berufs- und Freizeitschifffahrt
Drucksache 402/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt die Einführung von Vorschriften, die für schwerere Fälle von Alkohol und sonstigen Drogen im Verkehr nunmehr auch im Schiffsverkehr vorläufige Maßnahmen, einschließlich der sofortigen Sicherstellung von Befähigungsnachweisen, ermöglichen. Für eine erfolgreiche Anwendung sollten jedoch die Formulierungen im Verordnungstext und der amtlichen Begründung klar und eindeutig sein. Insbesondere sollten die Inhalte der amtlichen Begründung zu dem Verordnungstext passen, dessen Auslegung erleichtern und nicht erschweren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a Absatz 1 SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8c Absatz 1 SportBootFSV
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24b Absatz 2 Satz 3 - neu - SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 3 - neu - SportBootFSV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 1 SportBootFSV
Drucksache 169/09E
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
... 1. Unterpositionen 2204 10, 2204 21 10, 2204 29 10 und Position 2205, soweit sie einen ausschließlich durch Gärung entstandenen vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent bis 15 Volumenprozent aufweisen.
Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)
Teil 1 Schaumwein
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
Teil 2 Zwischenerzeugnisse
§ 29 Steuergegenstand
§ 30 Steuertarif
§ 31 Herstellung von Zwischenerzeugnissen
Teil 3 Wein
§ 32 Begriffsbestimmung
§ 33 Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten
§ 34 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 35 Ordnungswidrigkeiten
§ 36 Verwaltungsvorschriften
§ 37 Übergangsvorschriften
Begründung
Teil 1 - Schaumwein
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 - Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 2 - Zwischenerzeugnisse
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Teil 3 - Wein
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Drucksache 169/09F
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen - Artikel 4 Biersteuer gesetz (BierStG)
... 2. Mischungen von Bier im Sinn der Nummer 1 mit nichtalkoholischen Getränken, die der Position 2206 der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind.
Artikel 4 Biersteuergesetz (BierStG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Steuergebiet, Steuergegenstand
§ 2 Steuertarif, steuerpflichtige Menge
§ 3 Sonstige Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
§ 4 Steuerlager
§ 5 Steuerlagerinhaber
§ 6 Registrierte Empfänger
§ 7 Registrierte Versender
§ 8 Begünstigte
§ 9 Beförderungen (Allgemeines)
§ 10 Beförderungen im Steuergebiet
§ 11 Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten
§ 12 Ausfuhr
§ 13 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
§ 15 Steuererklärung, Steueranmeldung, Fälligkeit
Abschnitt 3 Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
§ 16 Einfuhr
§ 17 Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren
§ 18 Steuerentstehung, Steuerschuldner
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
§ 19 Erwerb durch Privatpersonen
§ 20 Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken
§ 21 Versandhandel
§ 22 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
§ 23 Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen
§ 24 Steuerentlastung im Steuergebiet
§ 25 Steuerentlastung bei der Beförderung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen
§ 26 Steueraufsicht
§ 27 Geschäftsstatistik
§ 28 Besondere Ermächtigungen
§ 29 Durchführung
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 30 Ordnungswidrigkeiten
§ 31 Übergangsbestimmungen
Begründung
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt - 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 5
Zu § 12
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Abschnitt 3 - Einfuhr von Bier aus Drittländern oder Drittgebieten
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 4 - Beförderung und Besteuerung von Bier des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Abschnitt 5 - Steuervergünstigungen
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Abschnitt 6 - Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Ermächtigungen Schlussbestimmungen
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Abschnitt 7 - Schlussbestimmungen
Zu § 30
Zu § 31
Drucksache 36/1/09
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Die vom Deutschen Bundestag eingeführte Änderung beim Alkoholverkauf / Alkoholausschank im Reisegewerbe bedarf der näheren Überprüfung:
1. Zu Artikel 9 Nummer 2a - neu - § 14a - neu - GewO
2. Zu Artikel 9 Nummer 3 §§ 15a, 15b GewO
3. Zu Artikel 9 Nummer 5a § 56 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b GewO
Drucksache 434/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Jugend - Investitionen und Empowerment - Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist KOM (2009) 200 endg.; Ratsdok. 9008/09
... Die Gesundheit von Kindern und jungen Menschen wird in der EU-Gesundheitsstrategie (2008-2013) als vorrangiger Aktionsbereich genannt und vom Rat in einer Entschließung bekräftigt15. Die Gesundheit vieler junger Menschen ist aufgrund von Stress, schlechter Ernährung, fehlender körperlicher Aktivitäten, ungeschütztem Sex, Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum bedroht. Umweltbedingte und sozioökonomische Faktoren wirken sich ebenfalls negativ auf die Gesundheit aus und können wiederum ein Hindernis für die aktive Partizipation sein. Die Besonderheiten der Jugend in Gesundheitsfragen müssen daher sektorübergreifend angegangen werden. Sport verbessert nicht nur die körperliche Gesundheit und das psychische Wohlergehen der jungen Bürgerinnen und Bürger, sondern weist auch eine erzieherische Dimension auf und spielt eine wichtige gesellschaftliche Rolle16.
1. Einführung
2. Chancen und Herausforderungen der Jugend von Heute
3. Wozu ein Gemeinsamer Rahmen?
3.1. Die Zusammenarbeit in der EU
3.2. Bewertung jugendpolitischer Maßnahmen
4. Jugend – Investitionen und Empowerment
4.1. Die EU-Vision für junge Menschen
4.2. Eine langfristige Strategie für die Jugend mit kurzfristigen Prioritäten
4.2.1. Der Jugend mehr Chancen eröffnen
Aktionsbereich 1 – Bildung
Aktionsbereich 2 – Beschäftigung
Aktionsbereich 3 – Kreativität und unternehmerische Initiative
4.2.2. Zugangsmöglichkeiten verbessern und alle jungen Menschen umfassend an der Gesellschaft teilhaben lassen
Aktionsbereich 4 – Gesundheit und Sport
Aktionsbereich 5 – Partizipation
4.2.3. Gegenseitige Solidarität zwischen der Gesellschaft und den jungen Menschen fördern
Aktionsbereich 6 – Soziale Integration
Aktionsbereich 7 – Freiwilligentätigkeit
Aktionsbereich 8 – Jugend und die Welt
4.3. Eine neue Aufgabe für die Jugendarbeit
5. Umsetzung der Vision in einen neuen umfassenden Kooperationsrahmen
5.1. Ein bereichsübergreifender Ansatz
5.2. Dialog mit der Jugend
5.3. Peer-Lernen für eine bessere Politikgestaltung
5.4. Durchführung
5.5. Evidenzbasierte Politik
5.6. Vereinfachte Berichterstattung
5.7. Einsatz von EU-Programmen und EU-Mitteln
5.8. Zusammenarbeit mit anderen Organen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Drucksache 677/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
... Fettsäuren(C8-C22) aus tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen, Ester mit verzweigten, aliphatischen, gesättigten, primären, einwertigen Alkoholen(C3-C22)
Drucksache 402/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Der Bundesrat begrüßt die Einführung von Vorschriften, die für schwerere Fälle von Alkohol und sonstigen Drogen im Verkehr nunmehr auch im Schiffsverkehr vorläufige Maßnahmen, einschließlich der sofortigen Sicherstellung von Befähigungsnachweisen, ermöglichen. Für eine erfolgreiche Anwendung sollten jedoch die Formulierungen im Verordnungstext und der amtlichen Begründung klar und eindeutig sein. Insbesondere sollten die Inhalte der amtlichen Begründung zu dem Verordnungstext passen, dessen Auslegung erleichtern und nicht erschweren.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a Absatz 1 SchOffzAusbV ,
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24b Absatz 2 Satz 3 - neu - SchOffzAusbV , Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 3 - neu - SportBootFSV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8d Absatz 2 Satz 1 SportBootFSV
Drucksache 251/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der psychischen Gesundheit (2008/2209(INI))
... 21. fordert die Mitgliedstaaten auf, sektorübergreifende Programme zur Prävention von Selbstmord, insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende, umzusetzen, um einen gesunden Lebensstil zu fördern und Risikofaktoren wie den leichten Zugang zu Medikamenten, Drogen und schädlichen chemischen Substanzen sowie Alkoholmissbrauch zu minimieren; ist der Ansicht, dass vor allem gewährleistet werden muss, dass Menschen, die einen Suizidversuch unternommen haben, behandelt werden und Angehörige von Suizidopfern eine psychotherapeutische Behandlung erhalten;
Drucksache 491/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zu dem Aktionsplan im Bereich der intelligenten Verkehrssysteme (2008/2216(INI))
... - Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, indem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkohol am Steuer und die Nichtverwendung von Rückhaltesystemen verhindert werden;
Horizontale Fragen
Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten Aktionsbereich 1
Kontinuität von IVS-Diensten für das Verkehrs- und Gütermanagement in europäischen Verkehrskorridoren und Ballungsräumen Aktionsbereich 2
IVS im Dienste der innerstädtischen Mobilität (Aktionsbereich 2a)
Sicherheit und Gefahrenabwehr im Straßenverkehr Aktionsbereich 3
Verbindung von Fahrzeug und Verkehrsinfrastruktur Aktionsbereich 4
Datensicherheit, Datenschutz und Haftungsfragen Aktionsbereich 5
Europäische Zusammenarbeit und Koordinierung im Bereich intelligenter Verkehrssysteme Aktionsbereich 6
Drucksache 824/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern KOM (2009) 591 endg.; Ratsdok. 15330/09
... " dargelegt, ist die Lebensmittelversorgungskette stark zwischen den EU-Mitgliedstaaten fragmentiert. Die für das europäische Instrument für die Überwachung der Lebensmittelpreise erhobenen Informationen bestätigen, dass zwischen den einzelnen Ländern erhebliche Unterschiede bestehen, was sowohl für die Preisniveaus als auch für die Preisentwicklungen gilt. Zwar hat sich die Preisstreuung bei Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken innerhalb der EU generell verringert, doch bestehen nach wie vor bei bestimmten Produkten beträchtliche Unterschiede, wie die auf der Grundlage einer experimentellen Preiserhebung13 erstellte Abbildung 2 verdeutlicht. Die Preisstreuung bei einigen Grundnahrungsmitteln wie Zucker oder Butter liegt deutlich unter dem Durchschnitt, während bei anderen Lebensmitteln wie Mineralwasser, Eiern oder Eiskrem überdurchschnittlich hohe Preisunterschiede festzustellen sind.
Drucksache 178/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
... Mit dem materiellrechtlichen Inkrafttreten neuer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für Spirituosen (Verordnung (EG) Nr. 110/2008) zum 20. Mai 2008 wird eine Überarbeitung der nationalen Vorschriften erforderlich, die dieses unmittelbar geltende Gemeinschaftsrecht ergänzen und die Grundlage seiner Durchführung sind. Auf Grund des Umfangs des Änderungsbedarfes einerseits und der Dringlichkeit einzelner Änderungsmaßnahmen andererseits soll die Überarbeitung in zwei Schritten erfolgen und ihren Abschluss in einer späteren Ablöseverordnung zur Alkoholhaltigen Getränke-Verordnung finden. Vorab bedarf es einer Änderungsverordnung zur Aufrechterhaltung materiellrechtlicher Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen der Spirituosen "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
§ 9a Korn oder Kornbrand
§ 12 Straftaten
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Artikel 3 Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
Artikel 5 Änderung der Bierverordnung
Artikel 6
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel
II. Verordnungsfolgen § 62 Abs. 2 i. V. m. § 44 GGO
II.1 Finanzielle Auswirkungen
• Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
• Vollzugsaufwand
II.2 Kosten- und Preiswirkungen
II.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten
III. Befristung der Verordnung
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
Drucksache 123/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das allgemeine Verbrauchsteuersystem KOM (2008) 78 endg.; Ratsdok. 6615/08
... Artikel 1 definiert, dass es sich bei der Verbrauchsteuer um eine Steuer auf den Verbrauch verbrauchsteuerpflichtiger Waren handelt. Die Definition der verschiedenen steuerpflichtigen Waren (die von Bedeutung ist, um genau festlegen zu können, welche Waren den Bestimmungen dieser Richtlinie unterliegen), die Struktur der zu erhebenden Verbrauchsteuer (z.B. je hl, je Prozent Alkohol, je 1000 Stück usw.), der Geltungsbereich etwaiger Ausnahmen sowie die Mindeststeuersätze, die die Mitgliedstaaten anwenden müssen, werden in besonderen Richtlinien festgelegt.
Drucksache 348/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... Mit der differenzierten Anhebung sollen vor allem die für Hauptunfallursachen vorgesehenen Geldbußen in Deutschland an das entsprechende Niveau in den westeuropäischen Nachbarstaaten angeglichen werden. Insbesondere in Staaten, die, gemessen an den Fahrleistungen, nach einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie weniger Unfalltote im Straßenverkehr zu beklagen haben, ist das Sanktionsniveau deutlich höher als in Deutschland. Auch wenn sich die Sanktionen wegen der verfahrensrechtlichen Unterschiede, der Unterschiede bei den neben der Geldsanktion angewandten Maßnahmen (Fahrverbote, Punktsystem) und der im europäischen Ausland in der Regel nicht vorhandenen Bestimmungen über die Höhe der Sanktion bei einzelnen Zuwiderhandlungen nicht genau miteinander vergleichen lassen, zeigt eine grobe Gegenüberstellung, dass in Staaten mit der besten Unfallbilanz (Niederlande, Schweden) die Sätze für die Geldsanktionen erheblich höher sind als in Deutschland (in etwa das Doppelte). Das gilt ebenfalls für Großbritannien, wo zwar Regelsätze nicht festgelegt sind, aber schon die deutlich höheren Unter- und Obergrenzen für die Geldsanktionen - mindestens ca. 88 €, höchstens ca. 1480 € bei mittelschweren (z.B. mittlere Geschwindigkeitsüberschreitungen), ca. 3700 € bei bedeutenden Zuwiderhandlungen sowie ca. 7400 € bei Alkoholverstößen – das gravierend höhere Niveau zeigen. Auch die in Frankreich gesammelten Erfahrungen belegen, dass höhere Geldsanktionen, wenn ihre Androhung mit einer nachhaltigen Überwachung verbunden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten können. In Frankreich konnte – ausgehend von einem sehr hohen Stand bei der Anzahl der Unfalltoten – mit einem Gesamtpaket von Maßnahmen, dessen zentralen Punkt die größere Abschreckung durch erhöhte Sanktionen und verstärkte Überwachung gebildet hat – die Anzahl der Unfalltoten nach Beginn der Kampagne im Jahr 2002 bis 2005 um insgesamt ein Viertel reduziert werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten und Einnahmen der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeuge, Fahrzeugteile und Ausrüstungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
1. Notwendigkeit der Verbesserung der Allgemein- und Spezialprävention
2. Berücksichtigung positiver Erfahrungen anderer europäischer Mitgliedstaaten
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten/Einnahmen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Überarbeitung der Bußgeldregelsätze für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... 5. erinnert daran, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Jugendlichen eine Gefahr von allgemeiner Bedeutung ist, die weit reichende demografische Folgen hat, da sie zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit, weniger Familiengründungen usw. führt; empfiehlt daher die Einführung zielgerichteter Rahmenprogramme zur Prävention von frühem Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Bekämpfung der Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen;
Drucksache 680/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))
... 7. stellt fest, dass sich die (direkten und indirekten) Steuerausfälle infolge von Steuerbetrug Schätzungen zufolge auf insgesamt 200 bis 250 Milliarden EUR belaufen, was 2 bis 2,25 % des BIP der Europäischen Union entspricht, wobei 40 Milliarden EUR an Steuerausfällen auf MwSt.-Betrug zurückzuführen sind und Schätzungen zufolge 10 % des Mehrwertsteueraufkommens, 8 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für alkoholische Getränke im Jahr 1998 sowie 9 % der Gesamteinnahmen aus Verbrauchsteuern für
Drucksache 574/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
... Fossile, semifossile und rezente Harze natürlichen Ursprungs bezogen auf die alkohollöslichen Anteile (CAS-Nummer 9000 – 14 – 0)
Drucksache 822/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch: "Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013 " (2008/2115(INI))
... R. in der Erwägung, dass 40% der Gesundheitsausgaben auf eine ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind (sie entstehen beispielsweise durch Alkoholkonsum, Rauchen, fehlende körperliche Bewegung und falsche Ernährung),
Drucksache 230/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften KOM (2008) 151 endg.; Ratsdok. 7984/08
... 3. Die Notwendigkeit eines Instruments für den europaweiten multilateralen Halterdatenaustausch besteht nur bei solchen Verkehrsverstößen ausländischer Kraftfahrer, bei denen lediglich das Kennzeichen bekannt ist. Wird der Kraftfahrer dagegen unmittelbar nach der Begehung der Zuwiderhandlung angehalten - etwa bei Alkoholdelikten -, erfährt man unmittelbar dessen Identität; ein Halterdatenaustausch ist dann nicht mehr erforderlich. Der Halterdatenaustausch sollte deshalb für folgende Verkehrsverstöße vorgesehen werden: Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsverstöße, Gurtverstöße, Rotlichtverstöße.
Drucksache 828/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung truppenzollrechtlicher Vorschriften und anderer Vorschriften (Truppenzollrechtsänderungsgesetz)
... 4. Alkohol und alkoholhaltige Getränke 2 Liter Spirituosen oder Schaumwein und 2 Liter Wein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (Truppenzollgesetz – TrZollG)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
§ 3 Überführung von Nichtgemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
§ 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 6 Vereinfachte Zollanmeldung
§ 7 Einfuhr - Höchstmengen
§ 8 Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 9 Übergang von Gemeinschaftswaren in die Truppenverwendung
§ 10 Einfuhr von Gemeinschaftswaren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
§ 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
§ 13 Beendigung der Truppenverwendung
§ 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
§ 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
§ 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Zuführung zu einer anderen zollrechtlichen Bestimmung
§ 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
§ 18 Rationsmengen
§ 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
§ 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
§ 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
§ 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
§ 23 Vertretung
§ 24 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Ermächtigungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zum Hauptquartierprotokoll
Artikel 3 Änderung der Ausfuhrerstattungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 3 § 2
Artikel 5 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung der zoll-, verbrauchsteuer- und monopolrechtlichen Bestimmungen des Offshore-Steuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung
§ 105a Steuerentlastung für ausländische Streitkräfte und Hauptquartiere
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 714: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der truppenzollrechtlichen Vorschriften und anderer Vorschriften
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... • den Schutz der Bezeichnungen von Nahrungsmittelerzeugnissen, Wein und Alkohol, deren besondere Merkmale oder deren Ansehen vom Produktionsort und vom Know-how der lokalen Produzenten abhängen, mittels geografischer Angaben, wie "
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 171/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
... Ziel des Gesetzes ist es, dem Änderungsbedarf Rechnung zu tragen, der sich insbesondere hinsichtlich der Vorschriften über die Eignung für den Beruf des Seelotsen und die Zulassung von Seelotsenanwärtern ergibt. Außerdem sind die im Bereich der Seeschifffahrt geltenden Bestimmungen über das Verbot von Alkohol und sonstigen berauschenden Mitteln aufzunehmen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 9
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
Zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Seelotsenwesen (SeeLG)
Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... (6) Cyclamenalkohol
Drucksache 111/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... 13. Klärung von Widersprüchen/Abgrenzung der Geltungsbereiche von Rechtsvorschriften Im Bereich der alkoholischen Getränke bestehen Widersprüche zum derzeit geltenden Recht bezüglich der Nährwertkennzeichnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, Health-Claims-Verordnung). Der Bundesrat hält es für erforderlich, die Regelungen zu den Ausnahmen der Nährwertkennzeichnung zu überprüfen und widerspruchsfrei zu formulieren.
Drucksache 308/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April 2008 zur Bekämpfung von Krebs in der erweiterten Europäischen Union
... , Alkohol, Adipositas, ungesunde Ernährung und Mangel an körperlicher Aktivität sowie an Sonnenschutz, und dabei einen Schwerpunkt auf Kinder und Heranwachsende zu setzen;
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.