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"Altersversorgung"


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0623/06
0299/06
0755/8/06
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0618/1/05
0849/05
0390/1/05
0784/05B
0364/05
0784/05
0084/05
0818/05
0875/05
0784/1/05
0446/05
0894/05
0390/05
0618/05
0390/05B
0194/1/04
0012/04B
0620/1/04
0377/04
0782/04
0012/04
0194/04B
0012/1/04
Drucksache 499/1/08

... 44. Die Ausnahme des Artikels 2 Abs. 7, dass Ungleichbehandlungen für die Merkmale Alter und Behinderung bei Finanzdienstleistungen zulässig sind, ist zu eng gefasst. Das Erfordernis der exakten versicherungsmathematischen oder statistischen Daten verkennt, dass die Versicherungsmathematik zum großen Teil auf Annahmen und Wahrscheinlichkeitsberechnungen basiert. Das Erfordernis, dass die Berücksichtigung des Alters oder einer Behinderung ein zentraler Faktor sein muss, steht nicht im Einklang damit, dass bei Versicherungsleistungen - auch und gerade im Bereich der Altersversorgung - zahlreiche Faktoren für die Risikobeurteilung eine Rolle spielen. Sollte das Erreichen einer Altersgrenze für die pauschale Höherbewertung eines Versicherungsrisikos nicht ausreichen, wäre für die Versicherungswirtschaft eine effiziente Risikobewertung nicht gewährleistet. Zudem entsprechen sich Text und Begründung des Artikels 2 Abs. 7 der Richtlinie nicht. Während in den Erläuterungen des Vorschlags der Richtlinie (Nummer 15) die Rede davon ist, dass die Ausnahme für Versicherungs-, Bank oder Finanzdienstleistungen gelten soll, sind in der vorgeschlagenen Richtlinie lediglich die Finanzdienstleistungen benannt. Beteiligung eines Bundesratsbeauftragten und Direktzuleitung der Stellungnahme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 499/1/08




Allgemeine Anmerkungen

Zu den Regelungen im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 887/1/08

... - detaillierte Aufschlüsselung nach arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung,



Drucksache 343/08 (Beschluss)

... Ohne Billigkeitsklausel können in einzelnen Fallgestaltungen erhebliche Friktionen im Verhältnis zum Zugewinnausgleich eintreten. Wenn ein Ehegatte innerhalb der kurzen Ehezeit aus dem bei Eheschließung vorhandenen Vermögen eine Altersversorgung in erheblichem Umfang erwirbt, schmälert dies in der Regel sein Endvermögen und damit auch seinen Zugewinn. Dem steht an sich eine über den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 VersAusglG

3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 4 VersAusglG

4. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

5. Zu Artikel 1 § 13 VersAusglG

6. Zu Artikel 1 § 16 VersAusglG

7. Zu Artikel 1 § 26a - neu - VersAusglG

Unterabschnitt 4
Nachträglicher Ausgleich von Anrechten nach dem Betriebsrentengesetz

§ 26a
Anspruch auf nachträgliche Teilung

8. Zu Artikel 1 § 27 VersAusglG

9. Zu Artikel 1 § 34 VersAusglG

10. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 VersAusglG , Artikel 21a - neu - Änderung des FGG-RG

Artikel 21a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz – FGG-RG)

11. Zu Artikel 1 § 50 Abs. 1 VersAusglG

12. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 220 Abs. 2 Satz 1 FamFG

13. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 229 FamFG

§ 229
Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern

15. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 540/1/07

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung



Drucksache 251/07 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass dank der Übertragung der Beamtenversorgung in die Zuständigkeit der Länder in den meisten Fällen Lösungen für die Anwerbung europäischer und außereuropäischer Forscher für die regionalen Innovationsmärkte gefunden werden können. Er sieht angesichts der weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen Sozialversicherungs- und Altersversorgungssystemen der Mitgliedstaaten nach wie vor Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Vergleichbarkeit, Prognostizierbarkeit und Transparenz sozialer Absicherungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/07 (Beschluss)




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten

Die internationale Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie


 
 
 


Drucksache 544/07 (Beschluss)

... durch Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b und des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG durch Artikel 1 Nr. 7 wird nun nicht mehr danach differenziert, ob der nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegende Arbeitnehmer Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung oder durch Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei waren, erworben hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 1 Abs. 1 EStG , Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 7 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 14 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 3 Nr. 260a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c – neu – § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und 37 § 4 Abs. 3 und § 52 Abs. 10 EStG

Zu § 4

Zu § 4

7. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - und Nr. 37 Buchst. c2 - neu - § 4 Abs. 5 und Abs. 5b, § 52 Abs. 12 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 3e - neu - und Nr. 5 Buchstabe a § 4f Satz 5 und § 10 Abs. 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 3f - neu - § 4h Abs. 3 EStG

11. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 10 Abs. 1 Nr. 1a und 1b EStG

12. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a und b § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c - neu - § 10 Abs. 4 EStG

14. Zu Artikel 1 Nr. 6a – neu – § 10b Abs. 1 EStG

15. Zu Artikel 1 Nr. 7a - neu - und 37 Buchstabe d1 - neu - §§ 15 Abs. 4 und 52 Abs. 32b EStG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

16. Zu Artikel 1 Nr. 7b - neu -, 8 und 9 Buchstabe a §§ 19 Abs. 2, 22 und 22a EStG Artikel 2a - neu - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c - neu - § 22a Abs. 4 - neu - EStG

18. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 32b EStG

20. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 32b Abs. 3 Satz 1 EStG

21. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - und 37 Buchstabe h1 - neu - §§ 35 Abs. 1 und 52 Abs. 50a EStG

Zu Nummer 14a

Zu Nummer 37

22. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe b § 35a Abs. 2 Satz 5 EStG

23. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG Artikel 27a – neu – Melderechtsrahmengesetz

Zu Artikel Nr. 22 (§ 39f Abs. 2 Satz 1 – neu – EStG)

Zu Artikel 27a

24. Zu Artikel 1 Nr. 22 § 39f Abs. 4 EStG

25. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 41b Abs. 1 EStG

26. Zu Artikel 1 Nr. 28a - neu - § 44 Abs. 1 EStG

27. Zu Artikel 1 Nr. 30 Buchstabe 0a - neu - und c - neu - § 46 Abs. 2 und 5 EStG

28. Zu Artikel 1 nach Nummer 30 § 50 Abs. 1 EStG

29. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe c3 - neu - § 52 Abs. 23 EStG

30. Zu Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe d § 52 Abs. 23e EStG

31. Zu Artikel 1 Nr. 43a - neu - § 91 Abs. 1 EStG

32. Zu Artikel 1a - neu - Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

33. Zu Artikel 1a - neu - § 54 Abs. 1 EStDV

34. Zu Artikel 3 Nr. 1a - neu - § 5 Abs. 1 KStG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 Buchstabe d § 34 Abs. 16 KStG

37. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe a, 6 und 7 §§ 37 Abs. 4, 38 Abs. 4 bis 9 und 40 KStG

38. Zu Artikel 3 Nr. 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 37 Abs. 5 Satz 4 KStG

39. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Artikel 4 Umwandlungsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nr. 2a - neu - und 3 § 18 Abs. 3 und § 27 Abs. 1a UmwStG

42. Zu Artikel 4 Nr. 2b - neu - § 22 Abs. 2 UmwStG

43. Zu Artikel 4 Nr. 2c - neu - § 23 Abs. 1 UmwStG

44. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 4 Nr. 8 UStG

45. Zu Artikel 8 Nr. 4a - neu - § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG

46. Zu Artikel 14 Nr. 2 § 42 AO

47. Zu Artikel 14 Nr. 3 § 116 Abs. 1 AO

48. Zu Artikel 14 Nr. 5a - neu - § 367 Abs. 2 AO

49. Zu Artikel 14 Nr. 6 § 393 Abs. 3 AO

50. Zu Artikel 18 Nr. 4 und 8 §§ 2c und 7a StStatG

51. Zu Artikel 23 Nr. 01 - neu -, 02 - neu - und 2 § 2 Abs. 2a - neu -, § 5 Abs. 2 und § 18 InvStG

52. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe d - neu - § 13 Abs. 4 und § 18 Abs. 5 - neu - InvStG

53. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

54. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu - und 2 Buchstabe e - neu - § 13 Abs. 4 Satz 3 und § 18 Abs. 9 - neu - InvStG

55. Zu Artikel 23 Nr. 1a - neu -, 2 Buchstabe f - neu - § 13 Abs. 4 Satz 4 - neu - und § 18 Abs. 10 - neu - InvStG

56. Zu Artikel 23 Nr. 1b - neu - und 2 Buchstabe g - neu - § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 11 - neu - InvStG

57. Zu Artikel 23 Investmentsteuergesetz

58. Zu Artikel 26a - neu - Steuerberatungsgesetz

59. Zu Artikel 28 Abs. 3 Inkrafttreten

60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen


 
 
 


Drucksache 207/07

... Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung und Pensionskasse durch Entgeltumwandlung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Sachkundeprüfung

§ 1
Grundsatz

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

Abschnitt 2
Vermittlerregister

§ 5
Bestandteile und Inhalt des Registers

§ 6
Eintragung

§ 7
Eingeschränkter Zugang

Abschnitt 3
Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

§ 8
Geltungsbereich

§ 9
Umfang der Versicherung

§ 10
Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 4
Informationspflichten

§ 11
Information des Versicherungsnehmers

Abschnitt 5
Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

§ 12
Sicherheitsleistung, Versicherung

§ 13
Nachweis

§ 14
Aufzeichnungspflicht

§ 15
Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten

§ 17
Rückversicherungsvermittlung und Großrisiken

Abschnitt 6
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 18
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 19
Übergangsregelung

§ 20
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 3 Satz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

2. Rechtliche Grundlagen

3. Vorsorge

4. Sach-/Vermögensversicherung

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 8)

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Informationspflichten und Bürokratiekosten

5. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

6. Gleichstellungspolitische Verordnungsfolgen

Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Sachkundeprüfung

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Vermittlerregister

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 3 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung nach § 34d Abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 10

Zu Abschnitt 4 Informationspflichten

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Zahlungssicherung des Gewerbetreibenden zugunsten des Versicherungsnehmers; Überwachung des Provisionsannahmeverbots für Versicherungsberater

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absätzen 1 bis 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 6 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV)


 
 
 


Drucksache 540/07

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche

Artikel 4
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

4 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

II. Finanzieller Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung


 
 
 


Drucksache 293/07

Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 293/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung von Entgeltumwandlungen zur betrieblichen Altersversorgung


 
 
 


Drucksache 251/1/07

... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass dank der Übertragung der Beamtenversorgung in die Zuständigkeit der Länder in den meisten Fällen Lösungen für die Anwerbung europäischer und außereuropäischer Forscher für die regionalen Innovationsmärkte gefunden werden können. Er sieht angesichts der weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen Sozialversicherungs- und Altersversorgungssystemen der Mitgliedstaaten nach wie vor Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Vergleichbarkeit, Prognostizierbarkeit und Transparenz sozialer Absicherungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/1/07




Ein angemessener Austausch kompetenter Forscher und Forscherinnen

Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau

2 Spitzenforschungseinrichtungen

Effektiver Wissensaustausch

Optimierung von Forschungsprogrammen und -prioritäten


 
 
 


Drucksache 599/07

... (8) Auf Antrag der Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates einer Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung trifft die Bundesanstalt die erforderlichen Maßnahmen, um die freie Verfügung über Vermögenswerte untersagen zu können, die sich im Besitz eines Treuhänders oder einer Verwahrstelle mit Standort im Inland befinden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 599/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


 
 
 


Drucksache 849/07

... Mehrere Anträge; Information bei betrieblicher Altersversorgung, bei Krankenversicherung und bei geschlechtsspezifischer Tarifierung



Drucksache 68/07

... c) bis zum Beginn der Altersversorgung des Empfängers,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage 1
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft

Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziel

III. Regelungsinhalt

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

V.1 Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Vollzugsaufwand

V.2 Kosten- und Preiswirkungen

V.3 Informationspflichten und Bürokratiekosten

Wird das Gaststättenrecht geändert.

Wird das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister vereinfacht.

wird die Unternehmensstatistik im Güterverkehr dereguliert.

wird die steuerliche Buchführungspflicht vereinfacht.

wird die Datenübertragung für Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen eingeführt.

wird die Vorausbescheinigung nach § 194 SGB VI durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt.

wird die Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherung übertragen.

VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

1. Zu § 1

2. Zu §§ 2 bis 7

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

3. Zu § 7

4. Zu § 8

5. Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

zu Nr. 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nr. 6

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 9

II. Zu den Vorschriften im Einzelnen:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 10

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 19

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 22

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 25

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 306/07

... In Anerkennung der zunehmenden Möglichkeiten für Arbeitnehmer, in anderen EUMitgliedstaaten zu arbeiten, und der Bedeutung einer angemessenen Altersvorsorge, etwa durch betriebliche Altersversorgungssysteme, hat die Kommission vor kurzem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Portabilität von Zusatzrentenansprüchen vorgelegt37.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 583/07

... (2) Wird die Versicherung für den Fall des Todes eines anderen genommen und übersteigt die vereinbarte Leistung den Betrag der gewöhnlichen Beerdigungskosten, ist zur Wirksamkeit des Vertrags die schriftliche Einwilligung des anderen erforderlich; dies gilt nicht bei Kollektivlebensversicherungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Ist der andere geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt oder ist für ihn ein Betreuer bestellt und steht die Vertretung in den seine Person betreffenden Angelegenheiten dem Versicherungsnehmer zu, kann dieser den anderen bei der Erteilung der Einwilligung nicht vertreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 583/07




Teil 1
Allgemeiner Teil

Kapitel 1
Vorschriften für alle Versicherungszweige

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Vertragstypische Pflichten

§ 2
Rückwärtsversicherung

§ 3
Versicherungsschein

§ 4
Versicherungsschein auf den Inhaber

§ 5
Abweichender Versicherungsschein

§ 6
Beratung des Versicherungsnehmers

§ 7
Information des Versicherungsnehmers

§ 8
Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers

§ 9
Rechtsfolgen des Widerrufs

§ 10
Beginn und Ende der Versicherung

§ 11
Verlängerung, Kündigung

§ 13
Änderung von Anschrift und Name

§ 14
Fälligkeit der Geldleistung

§ 15
Hemmung der Verjährung

§ 16
Insolvenz des Versicherers

§ 17
Abtretungsverbot bei unpfändbaren Sachen

§ 18
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

§ 19
Anzeigepflicht

§ 20
Vertreter des Versicherungsnehmers

§ 21
Ausübung der Rechte des Versicherers

§ 22
Arglistige Täuschung

§ 23
Gefahrerhöhung

§ 24
Kündigung wegen Gefahrerhöhung

§ 25
Prämienerhöhung wegen Gefahrerhöhung

§ 26
Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung

§ 27
Unerhebliche Gefahrerhöhung

§ 28
Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

§ 29
Teilrücktritt, Teilkündigung, teilweise Leistungsfreiheit

§ 30
Anzeige des Versicherungsfalles

§ 31
Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers

§ 32
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 3
Prämie

§ 33
Fälligkeit

§ 34
Zahlung durch Dritte

§ 35
Aufrechnung durch den Versicherer

§ 36
Leistungsort

§ 37
Zahlungsverzug bei Erstprämie

§ 38
Zahlungsverzug bei Folgeprämie

§ 39
Vorzeitige Vertragsbeendigung

§ 40
Kündigung bei Prämienerhöhung

§ 41
Herabsetzung der Prämie

§ 42
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 4
Versicherung für fremde Rechnung

§ 43
Begriffsbestimmung

§ 44
Rechte des Versicherten

§ 45
Rechte des Versicherungsnehmers

§ 46
Rechte zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem

§ 47
Kenntnis und Verhalten des Versicherten

§ 48
Versicherung für Rechnung wen es angeht

Abschnitt 5
Vorläufige Deckung

§ 49
Inhalt des Vertrags

§ 50
Nichtzustandekommen des Hauptvertrags

§ 51
Prämienzahlung

§ 52
Beendigung des Vertrags

Abschnitt 6
Laufende Versicherung

§ 53
Anmeldepflicht

§ 54
Verletzung der Anmeldepflicht

§ 55
Einzelpolice

§ 56
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 57
Gefahränderung

§ 58
Obliegenheitsverletzung

Abschnitt 7
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

Unterabschnitt 1
Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 59
Begriffsbestimmungen

§ 60
Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

§ 61
Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers

§ 62
Zeitpunkt und Form der Information

§ 63
Schadensersatzpflicht

§ 64
Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers

§ 65
Großrisiken

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 67
Abweichende Vereinbarungen

§ 68
Versicherungsberater

Unterabschnitt 2
Vertretungsmacht

§ 69
Gesetzliche Vollmacht

§ 70
Kenntnis des Versicherungsvertreters

§ 71
Abschlussvollmacht

§ 72
Beschränkung der Vertretungsmacht

§ 73
Angestellte und nicht gewerbsmäßig tätige Vermittler

Kapitel 2
Schadensversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 74
Überversicherung

§ 75
Unterversicherung

§ 76
Taxe

§ 77
Mehrere Versicherer

§ 78
Haftung bei Mehrfachversicherung

§ 79
Beseitigung der Mehrfachversicherung

§ 80
Fehlendes versichertes Interesse

§ 81
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 82
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 83
Aufwendungsersatz

§ 84
Sachverständigenverfahren

§ 85
Schadensermittlungskosten

§ 86
Übergang von Ersatzansprüchen

§ 87
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Sachversicherung

§ 88
Versicherungswert

§ 89
Versicherung für Inbegriff von Sachen

§ 90
Erweiterter Aufwendungsersatz

§ 91
Verzinsung der Entschädigung

§ 92
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 93
Wiederherstellungsklausel

§ 94
Wirksamkeit der Zahlung gegenüber Hypothekengläubigern

§ 95
Veräußerung der versicherten Sache

§ 96
Kündigung nach Veräußerung

§ 97
Anzeige der Veräußerung

§ 98
Schutz des Erwerbers

§ 99
Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts

Teil 2
Einzelne Versicherungszweige

Kapitel 1
Haftpflichtversicherung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 100
Leistung des Versicherers

§ 101
Kosten des Rechtsschutzes

§ 102
Betriebshaftpflichtversicherung

§ 103
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 104
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

§ 105
Anerkenntnis des Versicherungsnehmers

§ 106
Fälligkeit der Versicherungsleistung

§ 107
Rentenanspruch

§ 108
Verfügung über den Freistellungsanspruch

§ 109
Mehrere Geschädigte

§ 110
Insolvenz des Versicherungsnehmers

§ 111
Kündigung nach Versicherungsfall

§ 112
Abweichende Vereinbarungen

Abschnitt 2
Pflichtversicherung

§ 113
Pflichtversicherung

§ 114
Umfang des Versicherungsschutzes

§ 115
Direktanspruch

§ 116
Gesamtschuldner

§ 117
Leistungspflicht gegenüber Dritten

§ 118
Rangfolge mehrerer Ansprüche

§ 119
Obliegenheiten des Dritten

§ 120
Obliegenheitsverletzung des Dritten

§ 121
Aufrechnung gegenüber Dritten

§ 122
Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache

§ 123
Rückgriff bei mehreren Versicherten

§ 124
Rechtskrafterstreckung

Kapitel 2
Rechtsschutzversicherung

§ 125
Leistung des Versicherers

§ 126
Schadensabwicklungsunternehmen

§ 127
Freie Anwaltswahl

§ 128
Gutachterverfahren

§ 129
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 3
Transportversicherung

§ 130
Umfang der Gefahrtragung

§ 131
Verletzung der Anzeigepflicht

§ 132
Gefahränderung

§ 133
Vertragswidrige Beförderung

§ 134
Ungeeignete Beförderungsmittel

§ 135
Aufwendungsersatz

§ 136
Versicherungswert

§ 137
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 138
Haftungsausschluss bei Schiffen

§ 139
Veräußerung der versicherten Sache oder Güter

§ 140
Veräußerung des versicherten Schiffes

§ 141
Befreiung durch Zahlung der Versicherungssumme

Kapitel 4
Gebäudefeuerversicherung

§ 142
Anzeigen an Hypothekengläubiger

§ 143
Fortdauer der Leistungspflicht gegenüber Hypothekengläubigern

§ 144
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 145
Übergang der Hypothek

§ 146
Bestätigungs- und Auskunftspflicht des Versicherers

§ 147
Änderung von Anschrift und Name des Hypothekengläubigers

§ 148
Andere Grundpfandrechte

§ 149
Eigentümergrundpfandrechte

Kapitel 5
Lebensversicherung

§ 150
Versicherte Person

§ 151
Ärztliche Untersuchung

§ 152
Widerruf des Versicherungsnehmers

§ 153
Überschussbeteiligung

§ 154
Modellrechnung

§ 155
Jährliche Unterrichtung

§ 156
Kenntnis und Verhalten der versicherten Person

§ 157
Unrichtige Altersangabe

§ 158
Gefahränderung

§ 159
Bezugsberechtigung

§ 160
Auslegung der Bezugsberechtigung

§ 161
Selbsttötung

§ 162
Tötung durch Leistungsberechtigten

§ 163
Prämien- und Leistungsänderung

§ 164
Bedingungsanpassung

§ 165
Prämienfreie Versicherung

§ 166
Kündigung des Versicherers

§ 167
Umwandlung zur Erlangung eines Pfändungsschutzes

§ 168
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 169
Rückkaufswert

§ 170
Eintrittsrecht

§ 171
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 6
Berufsunfähigkeitsversicherung

§ 172
Leistung des Versicherers

§ 173
Anerkenntnis

§ 174
Leistungsfreiheit

§ 175
Abweichende Vereinbarungen

§ 176
Anzuwendende Vorschriften

§ 177
Ähnliche Versicherungsverträge

Kapitel 7
Unfallversicherung

§ 178
Leistung des Versicherers

§ 179
Versicherte Person

§ 180
Invalidität

§ 181
Gefahrerhöhung

§ 182
Mitwirkende Ursachen

§ 183
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 184
Abwendung und Minderung des Schadens

§ 185
Bezugsberechtigung

§ 186
Hinweispflicht des Versicherers

§ 187
Anerkenntnis

§ 188
Neubemessung der Invalidität

§ 189
Sachverständigenverfahren,

§ 190
Pflichtversicherung

§ 191
Abweichende Vereinbarungen

Kapitel 8
Krankenversicherung

§ 192
Vertragstypische Leistungen des Versicherers

§ 193
Versicherte Person

§ 194
Anzuwendende Vorschriften

§ 195
Versicherungsdauer

§ 196
Befristung der Krankentagegeldversicherung

§ 197
Wartezeiten

§ 198
Kindernachversicherung

§ 199
Beihilfeempfänger

§ 200
Bereicherungsverbot

§ 201
Herbeiführung des Versicherungsfalles

§ 202
Auskunftspflicht des Versicherers; Schadensermittlungskosten

§ 203
Prämien- und Bedingungsanpassung

§ 204
Tarifwechsel

§ 205
Kündigung des Versicherungsnehmers

§ 206
Kündigung des Versicherers

§ 207
Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses

§ 208
Abweichende Vereinbarungen

Teil 3
Schlussvorschriften

§ 209
Rückversicherung, Seeversicherung

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 211
Pensionskassen, kleinere Versicherungsvereine, Versicherungen mit kleineren Beträgen

§ 212
Fortsetzung der Lebensversicherung nach der Elternzeit

§ 213
Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten

§ 214
Schlichtungsstelle

§ 215
Gerichtsstand

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag

Artikel 1
Altverträge, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Artikel 2
Vollmacht des Versicherungsvertreters, Krankenversicherung

Artikel 3
Verjährung

Artikel 4
Lebensversicherung, Berufsunfähigkeits. versicherung

Artikel 5
Rechte der Gläubiger von Grundpfandrechten

Artikel 6 Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes

Artikel 9
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 783/07

... 10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kommission bei der Überwachung der Durchführung der nationalen Maßnahmen zu unterstützen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen und die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Ansprüche und Altersversorgungs- und Sozialversicherungssysteme;



Drucksache 540/07 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung



Drucksache 720/07

... Der Nachvollzug von Rentenmaßnahmen aus Gründen der vergleichbar gelagerten Problemsituation ist vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 27. September 2005 (2 BvR 1387/ 02) grundsätzlich anerkannt worden. Das Gericht hat im Hinblick auf die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung die Verringerung des Versorgungsniveaus für gerechtfertigt erklärt, aber zugleich die Unterschiedlichkeit der Alterssicherungssysteme hervorgehoben. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung könne nur insofern zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge herangezogen werden, als dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar sei. Ein wesentlicher Unterschied der gesetzlichen Altersversorgung bestehe darin, dass die Sozialrente als Grundversorgung durch Zusatzleistungen ergänzt werde. Die Beamtenversorgung umfasse hingegen als Vollversorgung sowohl die Grund- als auch die Zusatzversorgung, wie sie durch die betriebliche Altersvorsorge erfolge. Diese strukturellen Unterschiede seien bei einem Vergleich der Systeme zu berücksichtigen. Nach dem Bundesverfassungsgericht bildet das Versorgungsniveau von Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung daher nur dann einen tauglichen Vergleichsmaßstab, wenn dabei neben der Rente auch die Einkünfte aus einer betrieblichen Zusatzversorgung berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Begründung

A. Allgemeines

I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes Artikel 1

II. Novellierung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 2

1. Neugestaltung der gemeinsamen einheitlichen Grundgehaltstabelle für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen und Soldaten der Besoldungsordnungen A und B

2. Gemeinsame Grundgehaltstabelle für Beamte und Soldaten

3. Neugestaltung der Grundgehaltstabelle der Richterinnen und Richter

4. Modernisierung der Auslandsbesoldung

5. Beibehaltung der familienbezogenen Besoldungsbestandteile und Verbesserung der Situation von Beamtinnen und Beamten mit drei und mehr Kindern

6. Neugestaltung der Ausgleichszulagen

7. Aufhebung von ausschließlich die Länder betreffenden Vorschriften

8. Überleitung in die neuen Grundgehaltstabellen Artikel 3

III. Novellierung des Versorgungsrechts des Bundes Artikel 4

1. Wirkungsgleiche und systemgerechte Übertragung der Rentenreformen

a Begrenzung der Bewertung von Ausbildungszeiten wie im Rentenrecht

b Zur Übertragung des im Rentenrecht gegenwärtig noch wirkungslosen Nachhaltigkeitsfaktors

c Einführung einer Versorgungsauskunft

d Übertragung der Rentenregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen

2. Nachvollzug der Besoldungsreform

3. Weitere Änderungen

IV. Gesetzgebungskompetenzen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsrechts

c Änderung des Versorgungsrechts

2. Vollzugsaufwand

a Neufassung des Bundesbeamtengesetzes

b Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

c Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

E. Sonstige Kosten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 13. September 2007: NKR-Nr. 31: Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts


 
 
 


Drucksache 114/07

... " Möglichkeiten für eine Beförderung vorzusehen. Hilfsweise fordern sie zur Vermeidung von Versorgungslücken den Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung durch die Bundesagentur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Kündigungsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Gleichstellungspolitische Bedeutung

B. Die Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 118/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in Anlehnung an § 23 Abs. 8 und 9 AbgG eine gesetzliche Ermächtigung zu Gunsten der Länder aufgenommen werden muss, wenn für die Mitglieder der Regierung eines Landes, die bei Ausscheiden aus dem Amtsverhältnis weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersversorgung nach den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften haben, die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des


 
 
 


Drucksache 118/1/07

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob in Anlehnung an § 23 Abs. 8 und 9 AbgG eine gesetzliche Ermächtigung zu Gunsten der Länder aufgenommen werden muss, wenn für die Mitglieder der Regierung eines Landes, die bei Ausscheiden aus dem Amtsverhältnis weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch auf Altersversorgung nach den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften haben, die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetz-buch über die Nachversicherung für die Dauer seiner Amtszeit nachversichert zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/1/07




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 118/07

... Die Arbeit der Mitglieder der einzigen frei gewählten Regierung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik steht für den demokratischen Neuanfang. Hieran haben alle Mitglieder dieser Regierung unabhängig von der Länge ihrer Amtszeit mitgewirkt. Ziel der gebildeten Koalition war es, die Einheit Deutschlands zügig und verantwortungsvoll zu verwirklichen. Angesichts dieser historisch einmaligen Aufgabe haben sie bisher keinen ihrem Amt entsprechenden Anspruch auf Altersversorgung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Sonstige Kosten

E. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung


 
 
 


Drucksache 392/07

... c) bis zum Beginn der Altersversorgung des Empfängers,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/07




Artikel 1
Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen (Dienstleistungskonjunkturstatistikgesetz - DLKonjStatG)

§ 1
Zwecke der Statistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungsbereiche

§ 3
Erhebungseinheiten und Erhebungsarten

§ 4
Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlung von Einzelangaben

§ 8
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz)

§ 1
Preisklauselverbot

§ 2
Ausnahmen vom Verbot

§ 3
Langfristige Verträge

§ 4
Erbbaurechtsverträge

§ 5
Geld- und Kapitalverkehr

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) mit Gebietsfremden.

§ 7
Verträge zur Deckung des Bedarfs der Streitkräfte

§ 8
Unwirksamkeit der Preisklausel

§ 9
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 9a
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 9b
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gaststättengesetzes

Artikel 11
Änderung des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik

Artikel 13
Änderung des Dienstleistungsstatistikgesetzes

Artikel 14
Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

Artikel 15
Änderung des Rohstoffstatistikgesetzes

Artikel 16
Änderung des Handwerkstatistikgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsstatistikgesetzes

Artikel 18
Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes

Artikel 19
Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes

Artikel 20
Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik

Artikel 21
Änderung des Verdienststatistikgesetzes

Artikel 21a
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Artikel 22
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 23
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 24
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 25
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Personenbeförderungsgesetzes

Artikel 28
Änderung sonstiger Rechtsvorschriften

Artikel 29
Neubekanntmachung

Artikel 30
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/07

... sowie von Verträgen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2a
Änderung der Solvabilitätsverordnung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

Artikel 4
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 8
Aufhebung der Investmentmeldeverordnung

Artikel 9
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 10
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 11
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 13
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 14
Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 17
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 17a
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 19a
Änderung in anderen Gesetzen

Artikel 20
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 95/07

... Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung



Drucksache 743/07

... Seit der Rentenreform 2001 haben Beschäftigte das Recht, Teile ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente zu verwenden; die Sozialabgabenfreiheit ist jedoch bis Ende 2008 befristet. Laut Begründung zum Gesetzentwurf belegten neue Untersuchungen, dass das seit 2002 zu verzeichnende kräftige Wachstum der betrieblichen Altersversorgung in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zurückzuführen sei. Dieses Wachstum habe sich im Jahr 2006 merklich abgeschwächt, was mit dem bevorstehenden Wegfall der Beitragsfreiheit in Zusammenhang gebracht wird.



Drucksache 746/07

... (2) Tarifrechtliche Besitzstandsregelungen und Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung bei der See-Berufsgenossenschaft gelten für die übergetretenen Beschäftigten weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-1)

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (860-2)

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (860-5)

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5b
Änderung des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes

Artikel 5c
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (860-5-12)

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)

Artikel 6a
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (860-7)

Artikel 7
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (860-10)

Artikel 7a
Änderung des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes Saar (827-11)

Artikel 8
Änderung des Fremdrentengesetzes (824-2)

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (8251-10)

Artikel 10
Änderung des Strafvollzugsgesetzes (312-9-1)

Artikel 11
Änderung des Altersteilzeitgesetzes (860-36/1)

Artikel 12
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (860-9-2)

Artikel 13
Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (826-30-2)

Artikel 14
Änderung der Gewerbeordnung (7100-1)

Artikel 15
Änderung der Kommunikationshilfenverordnung (860-9-2-1)

Artikel 16
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung (860-4-1-15)

Artikel 17
Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (600-1-3-14)

Artikel 18
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (860-4-1-12)

Artikel 19
Änderung der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (860-4-1-2)

Artikel 19a
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (860-4-1-16)

Artikel 19b
Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der See-Krankenkasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 1
Übertritt des Personals

§ 2
Besitzstandsschutz

§ 3
Personalvertretungsrechtliche Übergangsregelungen

Artikel 20
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 21
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 568/07

... (2) 1Die Mittel für die Durchführung der Insolvenzsicherung werden auf Grund öffentlichrechtlicher Verpflichtung durch Beiträge aller Arbeitgeber aufgebracht die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt haben oder eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds durchführen (§ 10 BetrAVG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1
Lohnsteuer-Richtlinien 2008 (LStR 2008)

4 Abkürzungsverzeichnis

4 Einführung1

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Beihilfen und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln

Unterstützungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Begünstigte Tätigkeiten

5 Nebenberuflichkeit

5 Arbeitgeber/Auftraggeber

Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Gemischte Tätigkeiten

5 Höchstbetrag

Werbungskosten - bzw. Betriebsausgabenabzug

5 Lohnsteuerverfahren

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Leistungen auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen

Den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellte Zuschüsse

Höhe der steuerfreien Zuschüsse, Nachweis

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3b

5 Allgemeines

5 Grundlohn

Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen

Feiertagsarbeit an Sonntagen

Zusammentreffen mit Mehrarbeitszuschlägen

Nachweis der begünstigten Arbeitszeiten

Pauschale Zuschläge

Zeitversetzte Auszahlung

Zu § 8

5 Allgemeines

Einzelbewertung von Sachbezügen

Freigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Amtliche Sachbezugswerte

Unterkunft oder Wohnung

Kantinenmahlzeiten und Essenmarken

Mahlzeiten aus besonderem Anlass

Gestellung von Kraftfahrzeugen

Gestellung eines Kraftfahrzeugs mit Fahrer

R 8.2 Bezug von Waren und Dienstleistungen § 8 Abs. 3 EStG

Zu § 9

R 9.2 Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung

R 9.3 Ausgaben im Zusammenhang mit Berufsverbänden

R 9.4 Reisekosten

5 Reisekostenbegriff

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Regelmäßige Arbeitsstätte

R 9.5 Fahrtkosten als Reisekosten

5 Allgemeines

Erstattung durch den Arbeitgeber

Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten R 9.6

5 Allgemeines

5 Konkurrenzregelung

Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten im Ausland

5 Dreimonatsfrist

R 9.7 Übernachtungskosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.8 Reisenebenkosten

5 Allgemeines

5 Werbungskostenabzug

Steuerfreiheit der Arbeitgebererstattungen

R 9.9 Umzugskosten

5 Allgemeines

Höhe der Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber

R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte

Maßgebliche Wohnung

Fahrten mit einem zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug

Behinderte Menschen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 11 EStG

R 9.11 Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung

Berufliche Veranlassung

Eigener Hausstand

Ort der Zweitwohnung

Notwendige Mehraufwendungen

Notwendige Fahrtkosten

Notwendige Verpflegungsmehraufwendungen

Notwendige Aufwendungen für die Zweitwohnung

5 Umzugskosten

Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskostenabzug

R 9.12 Arbeitsmittel

R 9.13 Werbungskosten bei Heimarbeitern

Zu § 19

R 19.2 Nebentätigkeit und Aushilfstätigkeit

R 19.3 Arbeitslohn

R 19.4 Vermittlungsprovisionen

R 19.5 Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen

5 Allgemeines

Begriff der Betriebsveranstaltung

Herkömmlichkeit Üblichkeit der Betriebsveranstaltung

Übliche Zuwendungen

Besteuerung der Zuwendungen

R 19.6 Aufmerksamkeiten

R 19.7 Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

R 19.8 Versorgungsbezüge

R 19.9 Zahlung von Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen eines verstorbenen Arbeitnehmers

Zu § 19a

R 19a Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen

5 Allgemeines

Umwandlung von Arbeitslohn

Begriff der Vermögensbeteiligungen

Wert der Vermögensbeteiligung

Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils

Zu § 38

R 38.1 Steuerabzug vom Arbeitslohn

R 38.2 Zufluss von Arbeitslohn

R 38.3 Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers

R 38.4 Lohnzahlung durch Dritte

Unechte Lohnzahlung durch Dritte

Echte Lohnzahlung durch Dritte

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

Zu § 39

R 39.1 Verfahren bei der Ausstellung der Lohnsteuerkarte

Grundlagen und Abschluss des allgemeinen Ausstellungsverfahrens

Antrag auf Änderung

Bescheinigung von Kindern

Bescheinigung der Religionsgemeinschaft

Eintragung des Gemeindeschlüssels und der Nummer des Finanzamts

Eintragung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausstellung von Lohnsteuerkarten mit den Steuerklassen V und VI

Ausstellung von Lohnsteuerkarten für Gefangene und Haftentlassene

Verpflichtung der Gemeinde und des Arbeitnehmers

Verzeichnis der ausgestellten Lohnsteuerkarten

5 Sicherheitsmaßnahmen

R 39.2 Änderungen und Ergänzungen der Lohnsteuerkarte Änderung unrichtiger Eintragungen

Änderung der Steuerklassen

5 Steuerklassenwechsel

Änderung der Eintragungen für Kinder durch die Gemeinde; steuerliche Lebensbescheinigung

Änderung der Eintragungen für Kinder durch das Finanzamt

Vereinfachte Eintragung

Übertragung eines Kinderfreibetrags

Mitteilung

Zeitliche Wirkung der Eintragung

Örtliche Zuständigkeit

R 39.3 Nachträgliche Ausstellung von Lohnsteuerkarten

5 Allgemeines

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Eheschließung

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte für den Ehegatten

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Auflösung der Ehe

Ausstellung einer Lohnsteuerkarte bei Tod des Ehegatten

Ersatz -Lohnsteuerkarte

Zu § 39a

R39a.1 Verfahren bei der Eintragung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags auf der Lohnsteuerkarte

5 Allgemeines

5 Antragsgrenze

Freibetrag wegen außergewöhnlicher Belastung

Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs.1 Nr. 7 EStG

Umrechnung des Jahresfreibetrags oder des Jahreshinzurechnungsbetrags

Änderung eines eingetragenen Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags

R 39a.2 Freibetrag wegen negativer Einkünfte

R 39a.3 Freibeträge bei Ehegatten

5 Werbungskosten

5 Sonderausgaben

Außergewöhnliche Belastungen

Behinderten -Pauschbetrag

Aufteilung des Freibetrags

Zu § 39b

Aufbewahrung der Lohnsteuerkarte R 39b.1

R 39b.2 Laufender Arbeitslohn und sonstige Bezüge

R 39b.3 Freibeträge für Versorgungsbezüge

R 39b.4 Altersentlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug

R 39b.5 Einbehaltung der Lohnsteuer vom laufenden Arbeitslohn

5 Allgemeines

Nachzahlungen, Vorauszahlungen

5 Abschlagszahlungen

R 39b.6 Einbehaltung der Lohnsteuer von sonstigen Bezügen

5 Allgemeines

Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Sonstige Bezüge nach Ende des Dienstverhältnisses

Zusammentreffen regulär und ermäßigt besteuerter sonstiger Bezüge

R 39b.7 Berücksichtigung der Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug

5 Allgemeines

Ungekürzte Vorsorgepauschale

Gekürzte Vorsorgepauschale

R 39b.8 Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 39b.9 Besteuerung des Nettolohns

R 39b.10 Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

Zu § 39c

R 39c Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte

Zu § 39d

R 39d Durchführung des Lohnsteuerabzugs für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer.

Ausübung oder Verwertung § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a EStG

Befreiung von der beschränkten Einkommensteuerpflicht

Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalisten, Bildberichterstatter und Artisten

Zu § 40

R 40.1 Größere Zahl von Fällen

Beachtung der Pauschalierungsgrenze

Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes

R 40.2 Bemessung der Lohnsteuer nach einem festen Pauschsteuersatz § 40 Abs. 2 EStG

5 Allgemeines

Verhältnis zur Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

5 Erholungsbeihilfen

5 Reisekosten

Personalcomputer und Internet

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Zu § 40a

5 Allgemeines

Gelegentliche Beschäftigung

Unvorhersehbarer Zeitpunkt

Bemessungsgrundlage für die pauschale Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenzen

Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

R 40a.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte

Zu § 40b

zu R 40b.1 Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

5 Direktversicherung

5 Rückdeckungsversicherung

5 Pensionskasse

5 Barlohnkürzung

Voraussetzungen der Pauschalierung

Bemessungsgrundlage der pauschalen Lohnsteuer

5 Pauschalierungsgrenze

5 Durchschnittsberechnung

5 Vervielfältigungsregelung

Rückzahlung pauschal besteuerbarer Leistungen

R40b.2 Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu einer Gruppenunfallversicherung

Zu § 41

R41.1 Aufzeichnungserleichterungen, Aufzeichnung der Religionsgemeinschaft

R 41.2 Aufzeichnung des Großbuchstabens U

R 41.3 Betriebsstätte

Zu § 41a

R 41a.1 Lohnsteuer-Anmeldung

R 41a.2 Abführung der Lohnsteuer

Zu § 41b

R 41b. Abschluss des Lohnsteuerabzugs

5 Lohnsteuerbescheinigungen

Verbleib der Lohnsteuerkarten

Lohnsteuerbescheinigungen von öffentlichen Kassen

Zu § 41c

R 41c.1 Änderung des Lohnsteuerabzugs

R 41c.2 Anzeigepflichten des Arbeitgebers

R 41c.3 Nachforderung von Lohnsteuer

Zu § 42b

R42b Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber

Zu § 42d

R 42d.1 Inanspruchnahme des Arbeitgebers

5 Allgemeines

Haftung anderer Personen

5 Gesamtschuldner

5 Ermessensprüfung

5 Haftungsbescheid

5 Nachforderungsbescheid

5 Zahlungsfrist

R 42d.2 Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung

5 Allgemeines

Inanspruchnahme des Entleihers nach § 42d Abs. 6 EStG

Inanspruchnahme des Verleihers nach § 42d Abs. 7 EStG

Sicherungsverfahren nach § 42d Abs. 8 EStG

5 Haftungsverfahren

5 Zuständigkeit

R 42d.3 Haftung bei Lohnsteuerabzug durch einen Dritten

Zu § 42e

Zu § 42f

R 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

Anwendung der Lohnsteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Lohnsteuerrichtlinien 2008 (LStR 2008)


 
 
 


Drucksache 924/07

... 31. fordert alle Mitgliedstaaten auf, bei sämtlichen staatlichen Altersversorgungssystemen die volle Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/07




2 Allgemeines

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 314/06

... 43. vertritt die Auffassung, dass mit Blick auf die finanzielle Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme Wirtschaftswachstum und eine hinlängliche Produktivität ebenso notwendig sind wie hohe Beschäftigungsquoten und die aktive Förderung des lebenslangen Lernens, der Qualität der Arbeit und einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/06




2 Allgemeines

Soziale Eingliederung

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 329/06

... Es wird klargestellt, dass für die betriebliche Altersversorgung die auf der Grundlage des Betriebsrentengesetzes geregelten Benachteiligungsverbote gelten. Darüber hinaus bleibt die Richtlinie 86/378/EWG (geändert durch die Richtlinie 96/97/EG) zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit maßgeblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11
Ausschreibung

§ 12
Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3
Rechte der Beschäftigten

§ 13
Beschwerderecht

§ 14
Leistungsverweigerungsrecht

§ 15
Entschädigung und Schadensersatz

§ 16
Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

§ 19
Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20
Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21
Ansprüche

Abschnitt 4
Rechtsschutz

§ 22
Beweislast

§ 23
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 5
Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

§ 24
Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Abschnitt 6
Antidiskriminierungsstelle

§ 25
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26
Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27
Aufgaben

§ 28
Befugnisse

§ 29
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30
Beirat

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 31
Unabdingbarkeit

§ 32
Schlussbestimmung

§ 33
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5
Positive Maßnahmen

Abschnitt 2
Schutz vor Benachteiligung

Unterabschnitt 1
Verbot der Benachteiligung

§ 6
Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von

§ 7
Benachteiligungsverbot

§ 8
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

Unterabschnitt 2
Organisationspflichten des Dienstherrn

§ 9
Personalwerbung;

§ 10
Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn

Unterabschnitt 3
Rechte der in § 6 genannten Personen

§ 11
Beschwerderecht

§ 12
Entschädigung und Schadensersatz

§ 13
Maßregelungsverbot

§ 14
Mitgliedschaft in Vereinigungen

Abschnitt 3
Rechtsschutz

§ 15
Beweislast

§ 16
Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften

§ 17
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 18
Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

§ 19
Unabdingbarkeit

§ 20
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Änderungen in anderen Gesetzen

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Reformbedürfnis

Internationale Bemühungen

Die Vorgaben der EU

Reformbedürfnis in Deutschland

II. Überblick über die Neuregelungen

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Nummern 5 bis 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz

Zu § 22

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

Zu § 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 29

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung

Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn

Zu § 9

Zu § 10

Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Frage kommen.

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Absatz 16

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 622/06 (Beschluss)

... steuerfrei gestellt werden soll, ist bei verbundenen Unternehmen häufig die Auslagerung der auf Direktzusagen beruhenden Pensionsverpflichtungen auf eine (konzerneigene) Pensionsgesellschaft vorgeschaltet. Bei aktiven Arbeitnehmern erfolgt dies durch einen entgeltlichen Schuldbeitritt und bei Werkspensionären durch eine Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen. Die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Übernahme von Pensionsverpflichtungen gegen Entgelt ist durch das BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2005, BStBl. I S. 1052 geregelt worden. Nach bisherigem Recht ergeben sich jedoch negative einkommensteuerrechtliche Auswirkungen für betroffene Arbeitnehmer: Da die Arbeitnehmer gegenüber der Pensionsgesellschaft einen eigenen Anspruch auf die Versorgungsleistung erhalten, würde die Auslagerung wegen des versicherungsähnlichen Charakters auf Grund der Systematik im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Wegen des zumeist engen Zusammenhangs mit der zusätzlichen privatrechtlichen Insolvenzsicherung ist es sachgerecht, die Auslagerung bei verbundenen Unternehmen durch eine Ergänzung des § 3 Nr. 65

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 1 EStG Artikel 4 Nr. 1a - neu - § 1 Abs. 3 KStG Artikel 5 Nr. 1 § 2 GewStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1a

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 3 Nr. 3 EStG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 40 Buchstabe a § 3 Nr. 40 und § 52 Abs. 4b EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe e § 3 Nr. 65 EStG

5. Zu Artikel 1 Nr. 3aneu - § 4a Abs. 2 Nr. 1 EStG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5aneu - § 7g Abs. 2 EStG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c § 10 Abs. 4a EStG

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 und Nr. 40 Buchstabe h § 19 Abs. 1 und § 52 Abs. 35 EStG

10. Zu Artikel 1 Nr. 13 Buchstabe a und Nr. 40 Buchstabe i § 20 Abs. 1 und § 52 Abs. 36 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 13

Zu Nummer 40

11. Zu Artikel 1 Nr. 14 und 40 Buchstabe k §§ 22 und 52 Abs. 3 8 EStG Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 14

Zu Nummer 40

12. Zu Artikel 1 Nr. 15a - neu - und 40 Buchstabe l Doppelbuchstabe cc - neu - § 23 Abs. 3 Satz 9 und § 52 Abs. 39 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 15a

Zu Nummer 40

13. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 32b Abs. 1 und 2 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b, 18a - neu - und 40 Buchstabe l1 - neu - und l2 - neu - § 32b Abs. 2l, § 32c Abs. 4 - neu - und § 52 Abs. 43a und 44 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 40

15. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 1 EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 26

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 37b Abs. 1 Satz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nr. 36aneu - und 40 Buchstabe t1 - neu - § 46 Abs. 2 Nr. 1 und § 52 Abs. 55 j - neu - EStG

Zu Artikel 1

Zu Nummer 36a

Zu Nummer 40

18. Zu Artikel 1 Nr. 38 Buchstabe b § 50d Abs. 9 Satz 2 EStG

19. Zu Artikel 1 Nr. 40 Buchstabe e § 52 Abs. 30 EStG

20. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

21. Zu Artikel 4 Körperschaftsteuergesetz

22. Zu Artikel 4a Umwandlungssteuergesetz

Artikel 4a
Änderung des Umwandlungsteuergesetzes

23. Zu Artikel 5 Nr. 3a - neu - und 5 Buchstabe g §§ 10a und 36 Abs. 8a - neu - GewStG

Zu Artikel 5

Zu Nummer 5

24. Zu Artikel 7 Nr. 5 Buchstabe a § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG

25. Zu Artikel 10 nach Nr. 8 § 89 Abs. 3 AO

26. Zu Artikel 10 Nr. 10aneu -, 15 - neu - und 16 - neu - § 172 Abs. 3 und 4, § 348 Nr. 6 und § 3 67 Abs. 2a bis 2c - neu - AO

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 11

27. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 AO

28. Zu Artikel 10 Nr. 13 § 251 Abs. 4 AO

29. Zu Artikel 18 Nr. 2 Buchstabe c § 145 Abs. 3 Satz 3 und 4 BewG


 
 
 


Drucksache 217/06 (Beschluss)

... In Bayern und der Pfalz (Notarkasse in München) sowie in den neuen Ländern (Ländernotarkasse in Leipzig) bestehen als Anstalten des öffentlichen Rechts Notarkassen (im Folgenden: Kassen), zu deren Aufgaben insbesondere die Altersversorgung der Notare, die Besoldung der Notarassessoren und der fachkundigen Mitarbeiter der Notare, die Ergänzung des Berufseinkommens der Notare und die Finanzierung der Notarkammern gehören. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben die Kassen Abgaben von den in ihrem Tätigkeitsbereich amtierenden Notaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu den Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu den Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu den Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 385/06

... 35. weist darauf hin, dass Armut und Hunger komplexe und vielschichtige Probleme sind und dass die Verantwortung für ihre Bekämpfung allen Staaten gemeinsam obliegt; fordert ferner die Regierungen auf, zu ihrer Beseitigung gezielte Maßnahmen zu treffen, indem sie die Beschäftigungs- und Einkommensbildungsprogramme verstärken, wobei sie ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine soziale Sicherung mit effizienteren Systemen sowie mit sicheren und höheren Altersversorgungen fördern sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/06




Ein umfassender Ansatz für die biregionale strategische Partnerschaft

Ein neuer Impuls für die biregionale strategische Partnerschaft in Wien

a. Gemeinsames Bemühen um einen wirksamen Multilateralismus

b. Wichtiger Impuls für die regionalen Integrationsprozesse in Lateinamerika

c. Konkrete Zusagen im Bereich des sozialen Zusammenhalts

d. Konkrete und überprüfbare Zusagen im Bereich der Migration und der Kontakte zwischen den Menschen


 
 
 


Drucksache 866/06

... (2) Die Verwalter von Investmentfonds werden sich an erster Stelle befinden, wenn es darum geht, Einzelpersonen Möglichkeiten für die Altersversorgung anzubieten. Investmentfonds bieten eine bewährte Anlagemöglichkeit, um über das gesamte Arbeitsleben Kapital anzusammeln. Heutzutage besteht die Herausforderung darin, diese Ersparnisse in ein vorhersehbares und sicheres Einkommen für Anleger im Ruhestand umzuwandeln. Das Rennen im Hinblick auf die Konzeption dieser Produkte hat begonnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 866/06




Weissbuch
Weissbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds

1. Förderung einer effizienteren europäischen Fondsbranche

1.1. Beseitigung der administrativen Hindernisse für den grenzübergreifenden Vertrieb

1.2. Erleichterung grenzübergreifender Fonds-Fusionen

1.3. Pooling von Vermögenswerten8

1.4. EU-Pass einmalige Zulassung für Verwaltungsgesellschaften

1.5. Ausbau der aufsichtlichen Zusammenarbeit

1.6. Effizienzverbesserungen, die keiner Änderung der Richtlinie bedürfen

2. Binnenmarkt für Investmentfonds dergestalt, dass der Endanleger davon profitiert

2.1. Vereinfachter Prospekt

2.2. Vertriebsnetze: Vorrang der Anlegerinteressen

3. Binnenmarkt-Lösungen für nicht-harmonisierte Privatkunden-Fonds?

4. Vertrieb und Verkauf von Produkten an qualifizierte Anleger

5. Schlussfolgerungen

Anhang 1
: Liste der im Rahmen dieses Weißbuchs vorgeschlagenen Maßnahmen

A. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG

B. Nichtlegislative Maßnahmen zur Unterstützung der Verbesserungen des OGAW-Rahmens

C. Nichtharmonisierte Investmentfonds


 
 
 


Drucksache 217/06

... In Bayern und der Pfalz (Notarkasse in München) und in den neuen Ländern (Ländernotarkasse in Leipzig) bestehen als Anstalten des öffentlichen Rechts Notarkassen (im Folgenden: Kassen), zu deren Aufgaben insbesondere die Altersversorgung der Notare, die Besoldung der Notarassessoren und der fachkundigen Mitarbeiter der Notare, die Ergänzung des Berufseinkommens der Notare und die Finanzierung der Notarkammern gehören. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erheben die Kassen Abgaben von den in ihrem Tätigkeitsbereich amtierenden Notaren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 217/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

1. § 113 wird wie folgt gefasst:

2. § 113a wird aufgehoben.

3. Nach § 118 wird folgender § 119 angefügt:

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 5

Zu Absätzen 6 und 7

Zu Absätzen 8 und 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absätzen 12 und 13

Zu Absatz 14

Zu Absätzen 15 und 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

2. Zu Nummer 2 § 113a BNotO

3. Zu Nummer 3 § 119 BNotO - neu

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 682/06

... Im Rahmen des laufenden Solvenz-II-Projekts im Versicherungssektor bat die Kommission den Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (CEIOPS) im Dezember 2004, eine technische Stellungnahme zu den Anforderungen auf dem Gebiet der Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung in den Versicherungsrichtlinien abzugeben. Dazu zählt auch das Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörden in Artikel 15 der Richtlinie 92/49/EWG und der Richtlinie 2002/83/EG.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Hintergrund

1.3. Bestehende Gemeinschaftsvorschriften

1.4. Der vorgeschlagene Rechtsakt

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Beteiligten

2.1. Anhörungen

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3. Folgenabschätzung

4. Bestimmungen für regulierte Märkte

5. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 92/49/EWG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/83/EG

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2005/68/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 6
Umsetzung

Artikel 7
Inkrafttreten

Artikel 8
Adressaten


 
 
 


Drucksache 89/06

... 2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet (AOW) (niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I Abschnitt II

2. Anhang VIII wird wie folgt geändert:

3. Anhang XI erhält folgende Fassung::

A. BELGIEN

B. TSCHECHISCHE Republik

C. DÄNEMARK

D. DEUTSCHLAND

E. ESTLAND

F. GRIECHENLAND

G. SPANIEN

H. FRANKREICH

I. IRLAND

J. ITALIEN

K. Zypern

L. LETTLAND

M. LITAUEN

N. LUXEMBURG

O. UNGARN

P. MALTA

Q. NIEDERLANDE

1. Krankenversicherung

2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet AOW niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung

3. Anwendung des Gesetzes über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung Allgemeine nabestaandenwet ANW

4. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

5. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über Familienleistungen

R. ÖSTERREICH

S. POLEN

T. PORTUGAL

U. SLOWENIEN

V. SLOWAKEI

W. FINNLAND

X. SCHWEDEN

Y. VEREINIGTES Königreich


 
 
 


Drucksache 298/06

... Als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung zahlt der Pensions-Sicherungs-Verein aG (PSVaG) im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten an die Versorgungsberechtigten. Hierfür erhebt er Beiträge bei den Mitgliedsarbeitgebern. Bei der Beitragskalkulation bleiben bisher die zu sichernden unverfallbaren Anwartschaften von Arbeitnehmern insolvent gewordener Betriebe außer Betracht. Dadurch wird die Ausfinanzierung insolvenzbedingter Lasten zum Teil weit in die Zukunft verschoben. Vor dem Hintergrund des aktuellen Insolvenzgeschehens und des bislang aufgelaufenen Schadenvolumens soll die Finanzierung des PSVaG zukunftssicherer gestaltet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Allgemeines

II. Finanzieller Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 452/06

... 12. fordert mehr Transparenz bei den öffentlichen Finanzen der einzelnen Mitgliedstaaten, auch bezüglich der impliziten Verbindlichkeiten, wie z.B. Verpflichtungen des öffentlichen Sektors im Bereich der Altersversorgung, durch die sich die Schuldenbelastung des öffentlichen Sektors in den kommenden Jahren deutlich erhöhen wird;



Drucksache 819/06

... Schon mit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst im Jahr 2000 war allen Beteiligten bewusst, dass die Regelung zum Hinzurechnungsbetrag in § 2 Abs. 1 Satz 2 der Sachbezugsverordnung in den Folgejahren ihre Begründung immer weiter verlieren würde. Die Grundlage für diese Regelung, ein umlagefinanziertes Gesamtversorgungssystem im öffentlichen Dienst und in vergleichbaren Einrichtungen, die zu einer Besserstellung gegenüber den sonstigen Regelungen der betrieblichen Altersversorgung in der Vergangenheit geführt hatte, ist zum 31. Dezember 2000 entfallen. Da rentenferne Jahrgänge und die Arbeitnehmer, die nach dem 31. Dezember 2000 in ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst oder bei vergleichbaren Institutionen eingetreten sind, die Vorteile der Regelung bis zum 31. Dezember 2000 nicht in Anspruch nehmen können, ist nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine solche rechtliche Regelung nach einer Übergangsfrist nicht mehr als mit der Verfassung vereinbar anzusehen und entsprechend aufzuheben. Durch die Aufhebung der Regelung werden die Beschäftigten in einem gewissen Umfang von Beitragszahlungen an die Sozialversicherung entlastet, für die Sozialversicherung entsteht eine Beitragsmindereinnahme, die sich wie folgt auf die einzelnen Zweige verteilt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Aspekte

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung – SvEV)

§ 1
Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen

§ 2
Verpflegung, Unterkunft und Wohnung als Sachbezug

§ 3
Sonstige Sachbezüge

§ 4
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 3
Weiter Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

Artikel 4
Änderung anderer Verordnungen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nr. 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 623/06

... Die berufsmäßige Prozessvertretung soll nur in den Bereichen erfolgen, in denen eine besondere auch prozessuale Sachkunde besteht. Dies ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das vom Sozialgerichtsverfahren zum Teil erheblich abweicht, nicht der Fall. Die Tätigkeit der Rentenberater soll daher in Fragen der berufsständischen Versorgung – ebenso wie bereits nach geltendem Recht bei Fragen der betrieblichen Altersversorgung – auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt bleiben. Zu den Befugnissen für Inhaber von Alterlaubnissen vgl. Artikel 2 § 1 Abs. 3.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 623/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung

§ 3
Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen

§ 4
Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

§ 5
Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

Teil 2
Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen

§ 6
Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen

§ 7
Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften

§ 8
Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen

§ 9
Untersagung von Rechtsdienstleistungen

Teil 3
Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen

§ 10
Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde

§ 11
Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen

§ 12
Registrierungsvoraussetzungen

§ 13
Registrierungsverfahren

§ 14
Widerruf der Registrierung

§ 15
Vorübergehende Rechtsdienstleistungen

Teil 4
Rechtsdienstleistungsregister

§ 16
Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters

§ 17
Löschung der Eintragung

Teil 5
Datenübermittlung und Zuständigkeiten

§ 18
Umgang mit personenbezogenen Daten

§ 19
Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen

Artikel 2
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)

§ 1
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz

§ 2
Versicherungsberater

§ 3
Gerichtliche Vertretung

§ 4
Vergütung der registrierten Personen

§ 5
Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet

§ 6
Schutz der Berufsbezeichnung

Artikel 3
Änderung der Bundesnotarordnung

Artikel 4
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 5
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 8
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 9
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die

Artikel 11
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 15
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 16
Änderung des Markengesetzes

Artikel 17
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 18
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 19
Änderungen sonstigen Bundesrechts

Artikel 20
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Verfassungsrechtliche Vorgaben

2. Europarechtliche Vorgaben

3. Rechtslage in Europa

4. Gesellschaftliche Entwicklungen

II. Leitlinien und wesentliche

1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes

2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft

3. Keine abschließende

4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen

5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen

6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung

7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit

8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht

9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen

10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen

11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde

12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland

13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens

14. Wegfall des Bußgeldtatbestands

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Teil 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Teil 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 14

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Teil 4

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Teil 5

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Nummern 4 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummern 4 bis 8

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Artikel 20


 
 
 


Drucksache 299/06

... Aufgrund der Anforderungen des § 112 VAG können deutsche Pensionsfonds bisher nicht alle ausländischen Formen der betrieblichen Altersversorgung übernehmen. Insbesondere hindert dies Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten der EU Arbeitnehmer beschäftigen ihre betriebliche Altersversorgung in Deutschland bei einem Pensionsfonds zu bündeln. Diese ausnahmslose Einschränkung ist zum Schutze der Versorgungsanwärter und Versorgungsempfänger nicht erforderlich, weil eventuelle Risiken für die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber deutschen Arbeitnehmern durch die getrennte Abrechnung der Verträge verhindert werden. Es ist daher notwendig, die Definition des § 112 für den Fall einzuschränken dass Geschäft im Ausland betrieben werden soll. § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VAG ist beizubehalten, da Pensionsfonds der Richtlinie 2003/41/EG vom 3. Juni 2003 (Pensionsfonds-Richtlinie) über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen und diese auch beim Betreiben von Auslandsgeschäft Kapitaldeckung voraussetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

2. Sonstige Änderungen

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu § 121f

Zu § 121g

Zu § 121h

Zu § 121i

Zu § 121j

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 755/8/06

... Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 755/8/06




Zu Artikel 1

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa:

Zu Dreifachbuchstabe bbb, ccc und ddd:

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 741/06

... Das gleiche gilt hinsichtlich der Höhe von Entgeltteilen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes umgewandelt und vom Arbeitgeber nicht an den Versorgungsträger abgeführt worden sind. Dabei ist anzugeben, welcher Durchführungsweg und welcher Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung gewählt worden ist."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 741/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung

Artikel 8
Änderung von Vorschriften im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und in - anderen Gesetzen

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 12
Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 (Sozialversicherungs-Rechengrößengesetz 2007)

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 618/05 (Beschluss)

... Des Weiteren ist eine Regelung zu treffen, wonach auch auf das bereits angesparte Kapital zurückgegriffen werden kann, wenn der Schuldner eine andere ausreichende und gesicherte Altersversorgung hat. Es wird dem Gläubiger nämlich generell verwehrt, das in § 851c Abs. 2 ZPO-E festgesetzte Vorsorgekapital vollumfänglich zu verwerten. Stattdessen wird der Gläubiger - auch sofern der Schuldner bei Eintritt des Versorgungsfalls der aus dem geschützten Vorsorgekapital zu zahlenden Versicherungsleistungen nicht bedarf - auf eine ratenweise Tilgung seiner Vollstreckungsforderung verwiesen, vgl. die Regelung gemäß § 851c Abs. 1 und 3 ZPO-E, statt die vollumfängliche Auszahlung des nach § 851c Abs. 2 ZPO-E geschützten Vorsorgekapitals an sich verlangen zu können.

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Drucksache 618/05 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 850k Abs. 1, 2 Satz 3 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c Abs. 2 Satz 5 - neu - ZPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c Abs. 3, 4 - neu - ZPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 851c ZPO

6. Zu Artikel 2 Nr. 1 § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO

7. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 55 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 InsO

8. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 133 Abs. 1 Satz 3 InsO

9. Zu Artikel 3 § 38 Abs. 3 Satz 2 EStG , Artikel 5 § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV


 
 
 


Drucksache 618/1/05

... Des Weiteren ist eine Regelung zu treffen, wonach auch auf das bereits angesparte Kapital zurückgegriffen werden kann, wenn der Schuldner eine andere ausreichende und gesicherte Altersversorgung hat. Es wird dem Gläubiger nämlich generell verwehrt, das in § 851c Abs. 2 ZPO-E festgesetzte Vorsorgekapital vollumfänglich zu verwerten. Stattdessen wird der Gläubiger - auch sofern der Schuldner bei Eintritt des Versorgungsfalls der aus dem geschützten Vorsorgekapital zu zahlenden Versicherungsleistungen nicht bedarf - auf eine ratenweise Tilgung seiner Vollstreckungsforderung verwiesen, vgl. die Regelung gemäß § 851c Abs. 1 und 3 ZPO-E, statt die vollumfängliche Auszahlung des nach § 851c Abs. 2 ZPO-E geschützten Vorsorgekapitals an sich verlangen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/1/05




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 849/05

... 23. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Männern und Frauen den gleichberechtigten Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit und der Altersversorgung zu garantieren und dabei Unterbrechungen der Berufstätigkeit und Teilzeitarbeit zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass in Subsystemen der Rentenversicherung der Grundsatz der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit durchgängig angewandt wird, und Arbeit im informellen Sektor zu berücksichtigen, um die Verarmung älterer Menschen, vor allem Frauen, zu verhindern; fordert die Kommission und den Rat auf, die Geschlechterdimension in die Jahresberichte über den sozialen Zusammenhalt einzubeziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/05




Indikatoren und Methodologie

Partnerschaft mit den ärmsten Frauen

Vereinbarung von Familien- und Berufsleben in einem benachteiligten Umfeld

Beitrag der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 390/1/05

... 1. Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Er enthält keine wirkungsgleiche Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung. Selbst die Bundesregierung hat anerkannt, dass in der Beamtenversorgung bereits eine Reihe von Kosten dämpfenden Maßnahmen für die Altersversorgung eingeleitet worden sind, die zu berücksichtigen seien (BR-Drs. l/04). Diesem Ziel wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/1/05




2 Folgeänderung:

Begründung


 
 
 


Drucksache 784/05 (Beschluss)

... 11. Die Kürzung der Wartezeit von fünf auf zwei Jahre bis zur Unverfallbarkeit der Versorgungszusagen ist aus Gründen der wirtschaftlichen Kalkulierbarkeit abzulehnen. Damit könnten nach Schätzungen Mehrkosten in Höhe von bis zu 20 % der bisherigen Kosten entstehen. Dieses wäre kontraproduktiv für das System der betrieblichen Altersvorsorge. Es besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung zurückziehen oder die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer sinken.



Drucksache 364/05

... Der Ansatz der Kommission wird auch weiterhin darauf abzielen, in der Vorbereitungsphase zu einem möglichst breiten Konsens zu gelangen. Dazu bedarf es der engen und transparenten Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, den EU-Aufsichtsausschüssen (Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden ("Committee of European Banking Supervisors"/CEBS9), Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ("Committee of European Insurance and Occupational Pension Supervisors"/CEIOPS10) und Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden ("Committee of European Securities Regulators"/CESR11)), der Europäischen Zentralbank, den Marktteilnehmern und in der Zukunft intensiver mit den Verbraucherverbänden12. Die regulatorischen Ansätze in den Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich, weshalb sich die europäischen Rechtsvorschriften in diesen komplexen Bereichen darum bemühen müssen, eine Balance zu finden, die den europäischen Interessen am Besten dient. Jegliche Gesetzgebung sollte das Subsidiaritätsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Verträge13 respektieren und den Wettbewerb stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 364/05




Grünbuch zur Finanzdienstleistungspolitik

1. Grundlegende politische Ausrichtung

2. BESSERE Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

3. Konsolidierung der Finanzdienstleistungsvorschriften während des Zeitraums 2005-2010

3.1. VOLLENDUNG verbleibender Massnahmen, laufende Rechtsvorschriften und Massnahmen IN Vorbereitung

3.2. EFFIZIENTE und wirksame Aufsicht

3.3. ERMÖGLICHUNG grenzübergreifender Investitionen und eines grenzübergreifenden Wettbewerbs

3.4. Dieaussenwirtschaftliche Dimension

4. MÖGLICHE NEUE gezielt GEPLANTE Initiativen

Anhang I
, Abschnitt I - Wirtschaftlicher Nutzen der Finanzintegration

Anhang I
, Abschnitt II - Bessere Regulierung, Umsetzung, rechtliche Durchsetzung und kontinuierliche Bewertung

Anhang I
, Abschnitt III - Effiziente und wirksame Aufsicht

Anhang I
, Abschnitt IV - Hindernisse für eine grenzübergreifende Konsolidierung

Anhang I
, Abschnitt V - Die außenwirtschaftliche Dimension

Anhang I
, Abschnitt VI - Vermögensverwaltung

Künftiges Vorgehen

3 Verbraucherperspektive


 
 
 


Drucksache 784/05

... Seit seiner Einsetzung im Jahr 2001 war der Ausschuss für zusätzliche Altersversorgung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/05




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

Kohärenz mit anderen Politiken und Zielen der Union

2 Konsultation der Stakeholder und Folgenabschätzung

Konsultation der Stakeholder

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten

Heranziehen von Fachwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des vorliegenden Vorschlags sind die Artikel 42 und 94 EG-Vertrag.

Subsidiaritätsprinzip

Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Rechtsinstruments Vorgeschlagenes Rechtsinstrument:

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 ZUSÄTZLICHE Angaben

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Erläuterung des Vorschlags nach Kapiteln bzw. nach Artikeln

Gegenstand Artikel 1

Anwendungsbereich Artikel 2

Definitionen Artikel 3

Bedingungen für den Anspruchserwerb Artikel 4

Wahrung ruhender Rentenansprüche Artikel 5

Übertragbarkeit Artikel 6

Auskünfte Artikel 7

Mindestvorschriften - Rückschrittsklausel Artikel 8

Umsetzung Artikel 9

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Definitionen


 
 
 


Drucksache 84/05

... Die Europäische Union hat sich im Finanzdienstleistungs-Aktionsplan (FSAP) aus dem Jahr 1999 (Mitteilung der Kommission vom 11.05.99 KOM(1999)232) unter anderem zum Ziel gesetzt, die kapitalgedeckten Systeme betrieblicher Altersversorgung an den Binnenmarktgrundsätzen des freien Kapitalverkehrs und des freizügigen Dienstleistungsverkehrs teilhaben zu lassen. Gleichzeitig sollen Sicherheitsvorschriften eingeführt werden, die den Schutz der Leistungsberechtigten und -empfängern in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bezwecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 84/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit der Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

§ 150
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 151
Statistische Nachweisungen

§ 152
Statistische Angaben öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 153
Ermächtigungsgrundlage

§ 55b
Prognoserechnungen

§ 92
Versicherungsbeirat

§ 117
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118e
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 118f
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

§ 146
Bundesaufsicht

§ 147
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 148
Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 149
Verfahren

Artikel 2
Änderung des Betriebsrentengesetzes

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Pensionskassen als Unternehmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (PKewBV)

§ 2
Überbetriebliche Pensionskassen

Artikel 4
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

§ 118a

§ 118b

§ 118c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

§ 118e

§ 118f

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

§ 147

§ 148

§ 149

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 818/05

... Ebenfalls eine Garantieeinrichtung existiert bei der betrieblichen Altersvorsorge für die Absicherung der Arbeitnehmer aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 für Ansprüche und Anwartschaften auf betriebliche Versorgungsleistungen, die seit dem 01. Januar 1975 bestehen bleiben, auch wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen zur Auszahlung nachzukommen. Gesichert sind die Forderungen in festgelegten Fällen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers durch den Pensions-Sicherungs-Verein, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


Drucksache 875/05

... Allerdings darf man bei den Bemühungen nicht nachlassen. Das europäische Finanzdienstleistungsgewerbe verfügt über ein großes bislang nicht ausgeschöpftes Wachstumspotenzial im Bereich der Wirtschaft und der Beschäftigung. Die EU-Märkte für langfristige Sparprodukte müssen dringend effizienter gestaltet werden. Auch muss für Europas größte strukturelle wirtschaftliche Herausforderung, d.h. sein enormes Defizit auf dem Gebiet der Altersversorgung, eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden. Der Binnenmarkt für Privatkundendienstleistungen ist ebenfalls bei weitem noch nicht vollendet. Nicht zuletzt bedarf es auch eines besser funktionierenden Risikokapitalmarktes zur Förderung neuer und innovativer Unternehmen und zur Belebung des Wirtschaftswachstums.6

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 875/05




2 ÜBERSICHT

Weissbuch zur
Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010

1. DYNAMISCHE Konsolidierung der Finanzdienstleistungen

2. Gute Gesetzgebungspraxis

2.1. Offene und transparente Konsultationen

2.2. Folgenabschätzungen

2.3. Umsetzung und rechtliche Durchsetzung

2.4. Expost-Bewertung

2.5. Vereinfachung, Kodifizierung und Klärung

2.6. Nutzer von Finanzdienstleistungen: Input, Informations- und Abhilfemaßnahmen

2.7. Weitere Stärkung der Interaktionen mit anderen politischen Bereichen

3. Dierichtigen EG-Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen

3.1. Dafür sorgen, dass der Lamfalussy-Prozess funktioniert

3.2. Künftige Aufgaben der Aufsichtspolitik

3.2.1. Mehr Klarheit in Bezug auf Rolle und Aufgaben der Aufsichtsbehörden im Herkunfts- bzw. Aufnahmemitgliedstaat

3.2.2. Möglichkeiten für die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten auf andere Aufsichtsbehörden

3.2.3. Praktische Schritte für eine efizientere Aufsicht

3.2.4. Eine europäische Aufsichtskultur

4. AKTUELLE und künftige Rechtsetzungsinitiativen 2005-2010

4.1. Laufende Vorhaben

4.1.1. Privatkundenbankgeschäft

4.1.2. Solvabilität II

4.1.3. Überprüfung der Regelungen für qualifizierte Beteiligungen

4.1.4. Clearing und Abrechnung

4.2. Aktuelle Überlegungen

4.2.1. Beseitigung ungerechtfertigter Hemmnisse für die grenzübergreifende Konsolidierung

4.2.2. E-Geld-Richtlinie

4.2.3. Sicherungssysteme für Versicherungen

4.2.4. Haager Wertpapierübereinkommen

4.2.5. Freiwillige Instrumente

4.3. Bereiche, in denen derzeit keine neuen Rechtsvorschriften geplant sind

4.4. Künftige Initiativen

4.4.1. Investmentfonds

4.4.2. Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Bankkonten und Kreditvermittler

5. Die Internationale Dimension

6. MONITORING


 
 
 


Drucksache 784/1/05

... 15. Es besteht die Gefahr, dass sich die Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung zurückziehen oder die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitnehmer sinken.



Drucksache 446/05

... a) Absatz 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „verpflichtet ist, die Altersversorgungsleistung als lebenslange Zahlung zu erbringen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 446/05




1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

§ 118a
Definition

§ 118b
Anzuwendende Vorschriften

§ 118c
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 118d
Rechtsverordnungsermächtigungen

2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1 a eingefügt:

Artikel 1a
Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung

§ 1
Auflösung der Anstalt

§ 2
Gesamtrechtsnachfolge

§ 3
Kosten

§ 4
Außerkrafttreten

3. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung

4. In Artikel 4 wird nach Nummer 4 folgende Nummer 5 eingefügt:

5. Artikel 5 wird aufgehoben.

6. Artikel 6 wird Artikel 5.


 
 
 


Drucksache 894/05

... Darüber hinaus will die Kommission einen Vorschlag zur Straffung der verschiedenen offenen Koordinierungsmethoden (OKM) im Bereich Sozialschutz und soziale Eingliederung vorlegen und neben der bereits für soziale Integration und Altersversorgung geleisteten Arbeit eine politische Zusammenarbeit im Bereich Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege auf den Weg bringen. Dadurch werden die relevanten Aspekte der Sozialschutzstrategien, beispielsweise der Zugang zu integrierten Betreuungs- und Unterstützungssystemen, erfasst werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/05




1. Einleitung

2. Derzeitige Lage

2.1. Überblick

2.2. Beschäftigungsförderung

2.3. Gesellschaftliche Integration behinderter Menschen

3. Aktionsplan der EU zugunsten behinderter Menschen Disability Action Plan - DAP

3.1 Vorrangige Bereiche der zweiten Phase 2006-2007

Die Erwerbstätigkeit fördern

Den Zugang zu hochwertigen Unterstützungs- und Betreuungsleistungen erleichtern

Mehr barrierefreie Produkte und Dienstleistungen bereitstellen

Die Analysekapazitäten der EU verstärken

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 390/05

... Vor diesem Hintergrund stellt sich in der Versorgung ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufgabe, die Finanzierung der Altersversorgung auf eine langfristig sichere Grundlage zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 618/05

... erfüllt, genauso wie für Leistungen soweit sie auf einem nach § 10a EStG und Abschnitt XI EStG geförderten Altersvorsorgevermögen beruhen. In diesen Fällen dient das Vorsorgekapital der Altersversorgung. Die Verwendung des Vorsorgekapitals für eine lebenslange Altersvorsorge wird durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben im Einkommensteuerrecht und im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sichergestellt. Der Vermögensaufbau wird insoweit staatlich gefördert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.