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165 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anreicherung"


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Drucksache 590/11 (Beschluss)

... 19. Der Bundesrat unterstützt das Ziel, dass Abfall spätestens ab dem Jahr 2020 als Ressource bewirtschaftet werden soll. Unter diesem Gesichtspunkt sollte über ein Deponierungsverbot verwertbarer und biologisch abbaubarer Abfälle europaweit nachgedacht werden. Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass einer Ausweitung der Wiederverwendung und des Recyclings dort Grenzen gesetzt sind, wo eine Anreicherung von Schadstoffen in Konsumgütern oder im Boden zu befürchten sind. Diese Risiken sind bei Lebenszyklusbetrachtungen angemessen zu berücksichtigen.



Drucksache 816/10 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich insbesondere dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit der Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen an der Bestimmung des Artikels 120e Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festgehalten wird, wonach die Kommission die in Anhang XVa festgelegten önologischen Verfahren zur Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung sowie die in Anhang XVb genannten Einschränkungen zur Zulassung von önologischen Verfahren nicht ändern kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 482/10

... Bloße Ungewöhnlichkeiten und Auffälligkeiten liegen hingegen zum Beispiel bereits dann vor, wenn für einen Institutsmitarbeiter aufgrund seines Erfahrungswissens oder bankgeschäftlichen bzw. banktechnischen Vorverständnisses und ohne weitere Abklärung, Aufbereitung oder Anreicherungen des Sachverhalts Abweichungen vom üblichen Verhalten oder Geschäftsgebaren eines Kunden oder sonstigen Dritten bzw. ungewöhnlich Abwicklungsformen von Geschäften festzustellen sind. Bloße Warnmeldungen durch ein aufgrund der Verpflichtungen des Absatzes 2 eingesetztes technischen Monitoring-Systems sind hingegen aufgrund der Breite und Fehleranfälligkeit der verwendeten Parameter und "Scores" ohne weitere Abklärung des Fachpersonals des Instituts noch nicht per se auffällig oder ungewöhnlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 249/10

... § 15 Absatz 3 wird um eine Bestimmung über die bei Landwein unzulässigen Anreicherungsverfahren ergänzt. Mit dieser Bestimmung wird an § 22

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 249/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 16a
Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)

§ 19
Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)

§ 34a
Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)

§ 34c
Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)

§ 38
Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 43
Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 44
Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

§ 45
Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung


 
 
 


Drucksache 816/1/10

... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich insbesondere dafür einzusetzen, dass im Zusammenhang mit der Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen an der Bestimmung des Artikels 120e Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festgehalten wird, wonach die Kommission die in Anhang XVa festgelegten önologischen Verfahren zur Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung sowie die in Anhang XVb genannten Einschränkungen zur Zulassung von önologischen Verfahren nicht ändern kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 816/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV

Zu den inhaltlichen Vorschlägen


 
 
 


Drucksache 127/10

... R. in der Erwägung, dass Iran unter Verstoß gegen seine Verpflichtungen nach dem NVV heimlich eine Anreicherungsanlage in Qom gebaut und die IAEO erst lange nach Baubeginn über deren Existenz informiert hat, und dass dieser Verstoß gegen die Vorschriften die Spekulationen über mögliche weitere heimliche Atomanlagen eröffnet und das Vertrauen in die iranischen Beteuerungen über den rein zivilen Charakter seines Atomprogramms weiter untergräbt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/10




Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Demokratie und Menschenrechte

2 Atomstreit

Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 242/09

... Kennzeichen aller Schweißverfahren ist die aufgrund der erforderlichen hohen Temperaturen erfolgende Freisetzung sogenannter Schweißrauche und Schweißgase. Gleichartige Rauche und Gase werden auch beim thermischen Schneiden, Trennen und verwandten Verfahren freigesetzt. Die Höhe sowohl der Schweißrauch- als auch der Schweißgas-Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz hängt maßgeblich ab von der Expositionsrate, den Lüftungsverhältnissen am Arbeitsplatz, den räumlichen Arbeitsplatzverhältnissen, der Arbeitsposition der Schweißer und der Schweißdauer. Bei Schweißvorgängen unter beengten Verhältnissen kommt es zu einer besonderen Anreicherung. Derartige extreme Schweißbedingungen treten insbesondere bei mehrstündigen Schweißarbeiten in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Waggons, Containern, in Schiffsräumen oder unter vergleichbar räumlich beengten Verhältnissen bei arbeitshygienisch unzureichenden sicherheitstechnischen Vorkehrungen auf. Das MAG-Schweißen mit Fülldraht-Elektroden ist mit sehr hohen Emissionsraten verbunden, welche in der Regel zu sehr hohen Schweißrauch-Konzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz führen. Vergleichbare Expositionen können ebenfalls beim Schneiden, Trennen und verwandten Verfahren unter extrem ungünstigen Lüftungsbedingungen vorkommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Anlage 2
Berufskrankheit Nummer 4114

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

4. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft und der Verwaltung

b Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Berufskrankheit Nummer 4113

Zu Berufskrankheit Nummer 4114

Zu Berufskrankheit Nummer 4115

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 812: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung


 
 
 


Drucksache 280/09

... 1. dem Wohl der Allgemeinheit dienende Vorhaben der Wassergewinnung oder Wasserspeicherung, der Abwasserbeseitigung, der Wasseranreicherung, der Wasserkraftnutzung, der Bewässerung, des Hochwasserschutzes oder des Gewässerausbaus,



Drucksache 807/09

... zu erlassen. Aufgrund überdurchschnittlicher Temperaturen in der Vegetationsperiode und äußerst geringer Niederschlagsmengen in den Monaten August und September sind niedrige Säuregehalte bei Trauben bestimmter Rebsorten in allen Anbaugebieten festzustellen mit der Folge, dass ein Bedarf zur Säuerung von Traubenmost oder Wein entstanden ist. Die nach Anhang XVa Abschnitt C Nummer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) bestehende Ermächtigung, für die Weinbauzonen A und B in Jahren mit außergewöhnlichen Witterungsbedingungen eine einzelstaatliche Erlaubnis zur Säuerung zu geben, musste in Anspruch genommen werden. Des Weiteren ist von der Regelung nach Anhang XVa Abschnitt B Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über abweichende maximale Gesamtalkoholgehalte bei Anreicherung bestimmter Weine Gebrauch gemacht worden. Auch diese Regelungen sollen dauerhaft gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 807/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1087: Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung


 
 
 


Drucksache 870/09

... 20. fordert die Europäische Union und Russland auf, ihre Anstrengungen fortzusetzen, um Fortschritte im Nahost-Friedensprozess zu erreichen und eine Lösung für das iranische Atomproblem zu finden, insbesondere nach der – am 1. Oktober in Genf zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten, Russland, China, Deutschland, Frankreich und Großbritannien erzielten – Verständigung über den Plan für atomare Brennstoffe und der Überwachung der neu offengelegten, im Bau befindlichen Anreicherungsanlage durch die Vereinten Nationen;



Drucksache 281/1/09

... Nach dem Gesetzentwurf beträgt der untere Schwellenwert für die Notwendigkeit einer Standortbezogenen Vorprüfung bei dem Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleitung von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundanreicherung, jeweils bezogen auf das jährlichen Volumen an Wasser (Nummer 13.3.3) sowie für ein wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft einschließlich Bodenbewässerung und Bodenentwässerungen bezogen auf ein jährliches Volumen an Wasser (Nummer 13.5.2) jeweils "



Drucksache 281/09 (Beschluss)

... Nach dem Gesetzentwurf beträgt der untere Schwellenwert für die Notwendigkeit einer Standortbezogenen Vorprüfung bei dem Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleitung von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundanreicherung, jeweils bezogen auf das jährlichen Volumen an Wasser (Nummer 13.3.3) sowie für ein wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft einschließlich Bodenbewässerung und Bodenentwässerungen bezogen auf ein jährliches Volumen an Wasser (Nummer 13.5.2) jeweils "



Drucksache 282/09

... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich zunächst aus Art. 74 Absatz 1 Nr. 24 GG, denn die Bestimmungen des Gesetzes fallen in den Bereich der Luftreinhaltung. Wesentlicher Zweck des Gesetzes ist eine Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre im Interesse des Klimaschutzes. Gleiches gilt für die durch das Gesetz umzusetzende CCS-RL, deren ausschließlicher Regelungsinhalt die dauerhafte umweltverträgliche Speicherung von Kohlendioxid zum Zwecke der Bekämpfung des Klimawandels ist (Art. 1 Absatz 1 der CCS-RL). CCS soll einen Beitrag dazu leisten, die Anreicherung der Atmosphäre mit Kohlendioxid angemessen zu begrenzen. Wesentlicher Zweck des Gesetzes ist es folglich, die Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft zu vermeiden und somit durch die Begrenzung oder Verringerung des Eintrags von schädlichen Stoffen zur Luftreinhaltung beizutragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 282/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Rechtsverordnungsermächtigung

Teil 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Rechtsverordnungsermächtigungen

§ 25
Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Teil 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Nachsorgebeitrag; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 33
Rechtsverordnungen für Deckungsvorsorge und Übertragung von Pflichten

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 34
Anschluss und Zugang; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 35
Befugnisse der Regulierungsbehörde; Rechtsverordnungsermächtigung

§ 36
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und Zugang Dritter

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 37
Genehmigung von Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 38
Stilllegung und Nachsorge bei Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

§ 39
Anwendbare Vorschriften

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 40
Zuständige Behörden

§ 41
Gebühren und Auslagen

§ 42
Bußgeldvorschriften

§ 43
Evaluierungsbericht

§ 44
Übergangsvorschrift

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nummer 1 und § 32 Absatz 2 Satz 2)

1. Datenerhebung Stufe 1 :

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, der Sensibilität sowie Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.1. Charakterisierung der Gefahren

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 1 und § 20 Absatz 1)

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

§ 7a
Anlagen zur Abscheidung von Kohlendioxid

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Gesetzesfolgen

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Teil 1
Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 5
Anschluss und Zugang Dritter

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Teil 6
Speichervorhaben zum Zweck der Forschung

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Artikel 2
(Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit)

Artikel 3
(Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes)

Artikel 4
(Änderung des Umweltschadensgesetzes)

Artikel 5
(Änderung der 4. BImSchV)

Artikel 6
(Änderung der 13. BImSchV)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 226/09

... 89. betont, dass die europäische Atomindustrie Weltmarktführer bei allen Technologien des Brennstoffkreislaufs ist, insbesondere bei der Anreicherung, und dass dadurch ein wesentlicher Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union geleistet wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/09




Europäische Energiepolitik

2 Versorgungssicherheit

2 Energiebinnenmarkt

Externe Energiepolitik

Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte

2 Energieeffizienz

Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien

Perspektiven für 2050


 
 
 


Drucksache 369/09

... n und zusätzlich häufig auch auf biologisch hochselektiven und -wirksamen Trägersubstanzen, wie z.B. monoklonalen Antikörpern, um eine gezielte und möglichst quantitative Anreicherung am zellulären Wirkort zu erreichen und gleichzeitig die Strahlenbelastung nicht betroffener Organe möglichst gering zu halten. Bei Radiodiagnostika hingegen sind aufgrund ihrer geringeren strahlentoxikologischen Wirkung Anreicherungen von weniger als 10 % der applizierten Radioaktivität am Zielort in der Regel akzeptabel, ohne dass nachteilige Auswirkungen in anderen Körperbereichen zu befürchten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/09




Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

3 Vorbemerkung:

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zur Frage, ob hinsichtlich der AMRadV anderweitig ein Bedarf an Neuregelungen besteht

I. Zu Änderungsvorschlägen im Hinblick auf die AMRadV

1. Zur Frage der Öffnung des § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV für Radiotherapeutika

2. Zur Frage der Öffnung des § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV für nicht-klinische Einrichtungen

3. Zur Frage der Aufhebung der Regelung, wonach eine Anwendung der in § 2 Absatz 1 Satz 3 AMRadV nur in 20 Fällen pro Woche erfolgen darf

4. Zur Frage der Trennung der Vorschriften für radioaktive Arzneimittel von denjenigen für mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel

5. Zur Frage einer Änderung der AMRadV, weil Radiopharmaka nicht in Apotheken hergestellt werden

II. Zu anderweitig übermittelten Änderungsvorschlägen


 
 
 


Drucksache 281/09

... Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von



Drucksache 169/09E

... b) sie weisen einen vorhandenen Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozent bis 18 Volumenprozent auf, sind ohne Anreicherung hergestellt worden, und der in den Fertigerzeugnissen enthaltene Alkohol ist ausschließlich durch Gärung entstanden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/09E




Artikel 3
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Teil 1
Schaumwein

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Steuergebiet, Steuergegenstand

§ 2
Steuertarif

§ 3
Sonstige Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Steueraussetzung und Besteuerung

§ 4
Steuerlager

§ 5
Steuerlagerinhaber

§ 6
Registrierte Empfänger

§ 7
Registrierte Versender

§ 8
Begünstigte

§ 9
Beförderungen (Allgemeines)

§ 10
Beförderungen im Steuergebiet

§ 11
Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten

§ 12
Ausfuhr

§ 13
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung

§ 14
Steuerentstehung, Steuerschuldner

§ 15
Steueranmeldung, Fälligkeit

Abschnitt 3
Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

§ 16
Einfuhr

§ 17
Unregelmäßigkeiten im zollrechtlichen Nichterhebungsverfahren

§ 18
Steuerentstehung, Steuerschuldner

Abschnitt 4
Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

§ 19
Erwerb durch Privatpersonen

§ 20
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

§ 21
Versandhandel

§ 22
Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Steuervergünstigungen

§ 23
Steuerbefreiungen, Steuerentlastungen

§ 24
Steuerentlastung im Steuergebiet

§ 25
Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 6
Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, Besondere Ermächtigungen

§ 26
Steueraufsicht

§ 27
Geschäftsstatistik

§ 28
Besondere Ermächtigungen

Teil 2
Zwischenerzeugnisse

§ 29
Steuergegenstand

§ 30
Steuertarif

§ 31
Herstellung von Zwischenerzeugnissen

Teil 3
Wein

§ 32
Begriffsbestimmung

§ 33
Beförderungen aus anderen und in andere Mitgliedstaaten

§ 34
Bezug und Besitz zu gewerblichen Zwecken

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 35
Ordnungswidrigkeiten

§ 36
Verwaltungsvorschriften

§ 37
Übergangsvorschriften

Begründung

Teil 1
- Schaumwein

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
- Steueraussetzung und Besteuerung

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
- Einfuhr von Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Abschnitt 4
- Beförderung und Besteuerung von Schaumwein des steuerrechtlich freien

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Abschnitt 5
- Steuervergünstigungen

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Abschnitt 6
- Steueraufsicht, Geschäftsstatistik, besondere Ermächtigungen

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 2
- Zwischenerzeugnisse

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Teil 3
- Wein

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37


 
 
 


Drucksache 23/09

... Zur Bewirtschaftung biologisch abbaubarer Abfälle, die nicht mehr deponiert werden, scheint es keine Option zu geben, die als besonders umweltverträglich heraussticht. Das Umweltgleichgewicht der verschiedenen Möglichkeiten für die Bewirtschaftung dieses Abfalltyps hängt von einer Reihe lokaler Faktoren ab, unter anderem den Sammlungssystemen, der Abfallzusammensetzung und der Abfallqualität, den Klimabedingungen und der potenziellen Verwendung der verschiedenen Nebenprodukte der Abfallbewirtschaftung wie Strom, Wärme, methanreiches Gas oder Kompost. Daher sollten Bewirtschaftungsstrategien für diesen Abfalltyp auf einer geeigneten Ebene und auf Basis eines strukturierten und umfassenden Ansatzes wie dem Lebenszykluskonzept (Life Cycle Thinking, LCT) und dem damit verbundenen Instrument für die Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA)44 festgelegt werden, damit maßgebliche Aspekte nicht übersehen und etwaige Vorurteile vermieden werden.



Drucksache 48/09

... Uran-235 _____________________________ [maximale Anreicherung _________________________ %]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Einheitlicher Begleitschein

§ 5
Verbringungsverbot, Genehmigung

§ 6
Antragstellung

§ 7
Eingangsbestätigung und Informationsersuchen

§ 8
Verbringung in einen Mitgliedstaat

§ 9
Verbringung in ein Drittland

§ 10
Verbringung in das Inland aus einem Drittland

§ 11
Verbringung durch das Inland

§ 12
Unterrichtungen

§ 13
Übermittlung und Mitführen von Unterlagen

§ 14
Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat

§ 15
Zustimmung zur Durchfuhr

§ 16
Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten

§ 17
Nicht zu Ende geführte Verbringungen

§ 18
Bestätigung über den Erhalt

§ 19
Sprachenregelung

§ 20
Mitwirkung der Zollstellen

§ 21
Aufbewahrung der einheitlichen Begleitscheine nach Abschluss des Verfahrens

§ 22
Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 23
Ordnungswidrigkeiten

§ 24
Übergangsbestimmung

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Einheitlicher Begleitschein für die Überwachung und Kontrolle von Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente (Richtlinie 2006/117/Euratom des Rates)

Allgemeine Bemerkungen

Abschnitt
A-1 Antrag auf Genehmigung von (einer) Verbringung(en) radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung radioaktiver Abfälle – Informationsersuchen

Abschnitt
A-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
A-4a Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung radioaktiver Abfälle

Abschnitt
A-5 Beschreibung der Lieferung radioaktiver Abfälle und Liste der Gebinde

Abschnitt
A-6 Empfangsbestätigung für die radioaktiven Abfälle

Abschnitt
B-1 Antrag auf Genehmigung einer Verbringung/mehrerer Verbringungen von abgebrannten Brennelementen

Abschnitt
B-2 Empfangsbestätigung für den Antrag auf Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente – Informationsersuchen

Abschnitt
B-3 Zustimmung oder Verweigerung der Zustimmung für (die) Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente durch die betroffenen zuständigen Behörden

Abschnitt
B-4a Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-4b Verweigerung der Genehmigung der Verbringung(en) abgebrannter Brennelemente

Abschnitt
B-5 Beschreibung der Lieferung abgebrannter Brennelemente und Liste der Gebinde

Abschnitt
B-6 Empfangsbestätigung für die abgebrannten Brennelemente

Erläuterungen zu den einzelnen Rubriken der Abschnitte A-1 bis A-6 und B-1 bis B-6 des einheitlichen Begleitscheins

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Lösung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

2. Bürokratiekosten für die Bürger und Bürgerinnen

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Allgemeine Änderungen

Im gesamten Verordnungstext

Titel

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

§ 25

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente (AtAV)


 
 
 


Drucksache 166/1/08

... Eine Anreicherung des Handelsregisters oder des Unternehmensregisters um Informationen zu einzelnen Vermögensgegenständen des Eingetragenen erscheint nicht sinnvoll. Da die im Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Handelsgesellschaften Vermögenswerte typischerweise kurzfristig umschlagen, wäre der Aufwand für die Errichtung und die Pflege eines solchen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/08




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

7. Zu Frage 1:

8. Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

17. Zu Frage 4:

19. Zu Frage 6:

20. Zu den Fragen 7 bis 9:

21. Zu Frage 10:


 
 
 


Drucksache 143/08

... B. in der Erwägung, dass Iran bisher nicht alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anreicherung und Wiederaufbereitung eingestellt und die Zusatzprotokolle zum NVV nicht ratifiziert hat, wozu das Land in den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates 1696 (2006), 1737 (2006) und 1747 (2007) aufgefordert worden war, um das Vertrauen in den ausschließlich friedlichen Zweck seines Atomprogramms wiederherzustellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/08




Zu den Menschenrechten

Zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Iran

Zum Atomkonflikt

Zu den Menschenrechten

Zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und Iran


 
 
 


Drucksache 367/08C

... – auf Basis eines repräsentativen Bezugszeitraums von einem oder mehreren Weinwirtschaftsjahren ab 2005/06; bei den zur Festsetzung des Referenzbetrags und der anwendbaren Hektarzahl verwendeten Referenzkriterien darf jedoch kein Bezugszeitraum mit Wirtschaftsjahren nach 2007/08 zugrunde gelegt werden, in denen die Übertragung auf Stützungsprogramme Ausgleichszahlungen an Betriebsinhaber betrifft, die vordem eine Beihilfe zur Destillation von Trinkalkohol bezogen haben oder wirtschaftliche Empfänger der Beihilfe für die Verwendung von konzentriertem Traubenmost zur Anreicherung von Wein gemäß der Verordnung (EG) Nr. [Weinverordnung] waren;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08C




Anhang I
Verzeichnis der Stützungsregelungen

Anhang II
Grundanforderungen an die Betriebsführung gemäß Artikel 4 und 5

Anhang III
Erhaltung in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6

Anhang IV
Nationale Nettoobergrenzen gemäß Artikel 8

Anhang V
Verzeichnis der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen gemäß Artikel 9 Absatz 3

Anhang VI
Kompatible Stützungsregelungen gemäß Artikel 28

Anhang VII

A. Obst und Gemüse, Speisekartoffeln und Baumschulen

B. Wein Rodung

C. Wein Übertragung von Stützungsprogrammen

Anhang VIII
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Anhang IX

Anhang X
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen in die Betriebsprämienregelung

3 I.

3 II.

3 III.

Anhang XI
Einbeziehung der gekoppelten Beihilfen – Artikel 65

3 Trockenfutter

Qualitätsprämie für Hartweizen

3 Eiweißpflanzen

3 Reis

3 Schalenfrüchte

3 Langfaserflachs

Verarbeitungsbeihilfe für Kartoffelstärke

Beihilfe für Stärkekartoffeln

3 Olivenöl

Anhang XII
Obergrenzen für die Berechnung des Beihilfebetrags gemäß Artikel 84

Anhang XIII

Tabelle

Tabelle

Aanhang XIV Staatliche Beihilfen in Zypern

Aanhang XV Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 74/08

... (12) Neuartige Lebensmittel (ausgenommen Vitamine und Mineralien), die für eine besondere Ernährung oder zur Nahrungsmittelanreicherung bzw. -ergänzung bestimmt sind, sollten nach den für alle neuartigen Lebensmittel geltenden Sicherheitskriterien und -anforderungen bewertet werden. Zugleich sollten sie weiterhin den Bestimmungen der Richtlinie 89/398/EWG, der Einzelrichtlinien gemäß Artikel 4 Absatz 1 und Anhang I der genannten Richtlinie, der Richtlinie



Drucksache 144/08

... E. in der Erwägung, dass die Industrieländer die Hauptverantwortlichen für die Anreicherung von



Drucksache 493/08

... 16. begrüßt die jüngste Initiative der Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates und Deutschlands (der P5+1), dem Iran neue Anreize in dem Bemühen zu bieten, das Land davon zu überzeugen, sein Programm zur Urananreicherung einzustellen; fordert die Vereinigten Staaten auf, im Interesse einer Lösung die Verhandlungen mit dem Iran innerhalb der Grenzen der Vorschriften und Verpflichtungen des Atomwaffensperrvertrags uneingeschränkt zu unterstützen;



Drucksache 166/08 (Beschluss)

... Eine Anreicherung des Handelsregisters oder des Unternehmensregisters um Informationen zu einzelnen Vermögensgegenständen des Eingetragenen erscheint nicht sinnvoll. Da die im Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Handelsgesellschaften Vermögenswerte typischerweise kurzfristig umschlagen, wäre der Aufwand für die Errichtung und die Pflege eines solchen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

6. Zu Frage 1:

7. Zu Frage 2:

Zu Frage 3:

10. Zu Frage 4:

11. Zu Frage 5:

12. Zu Frage 6:

13. Zu den Fragen 7 bis 9:

14. Zu Frage 10:


 
 
 


Drucksache 571/08

... 2. Die Höhe der Beihilfe wird je Volumenprozent potenziellen Alkoholgehalts und je Hektoliter des zur Anreicherung verwendeten Traubenmosts festgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 949/08

... " eine Anlage zur Kernbrennstoffherstellung, einen Forschungsreaktor (einschließlich subkritischer und kritischer Anordnungen), ein Kernkraftwerk, eine Lagereinrichtung für abgebrannte Brennelemente, eine Anreicherungsanlage oder eine Wiederaufarbeitungsanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 949/08




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsinitiativen für eine Harmonisierung der nuklearen Sicherheit auf EU-Ebene

1.4. Vereinbarkeit des Vorschlags mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

1.5. Ursprüngliches Paket zur nuklearen Sicherheit

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung der interessierten Kreise zur Notwendigkeit eines EU-Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

2.2. Überblick über die Sachverständigengruppen im Bereich der Harmonisierung der Konzepte für nukleare Sicherheit auf EU-Ebene

2.2.1. Arbeitsgruppe der Nuklearaufsichtsbehörden NRWG und Arbeitsgruppe für Reaktorsicherheit RSWG

2.2.2. Gruppe zur Konzertierung in Regulierungsfragen auf europäischer Ebene CONCERT

2.2.3. Verband der westeuropäischen Aufsichtsbehörden im Nuklearbereich WENRA

2.2.4. Arbeitsgruppe für nukleare Sicherheit WPNS

2.2.5. Hochrangige Gruppe HLG

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Wesentliche Bestimmungen des Vorschlags

4.1. Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Artikel 3

4.2. Aufsichtsbehörden Artikel 4

4.3. Transparenz Artikel 5

4.4. Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen Artikel 6

4.5. Pflichten der Genehmigungsinhaber Artikel 7

4.6. Aufsicht Artikel 8

4.7. Sachverstand auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit Artikel 9

4.8. Vorrang der Sicherheit Artikel 10

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortung und Rahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Artikel 4
Aufsichtsbehörden

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Sicherheitstechnische Anforderungen und Vorschriften für kerntechnische Anlagen


 
 
 


Drucksache 628/1/08

... Der Bundesrat hat sich wiederholt für die Abschaffung der Förderung von Destillationsmaßnahmen und für die Erhaltung der traditionellen Anreicherungsverfahren ausgesprochen und ist einer Bevorzugung der Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat gegenüber der Verwendung von Saccharose entgegen getreten. Insoweit verweist er auf seine Beschlüsse vom 22. September 2006 (BR-Drucksache 477/06 - Beschluss -), vom 8. Juni 2007 (BR-Drucksache 153/07 (Beschluss)) und vom 21. September 2007 (BR-Drucksache 475/07 (Beschluss)).

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Drucksache 628/1/08




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 253/08

... b) bakterielle Anreicherung (Uricult)

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Drucksache 253/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. S. 1691), geändert durch Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. S. 1160), wird wie folgt geändert:

Anlage
(zu §§ 1 und 2) Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen

1. Anpassung der Gebührenordnung an die wirtschaftliche Entwicklung

2. Vereinheitlichung der Gebühren in den neuen und alten Bundesländern

II. Verordnungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Finanzielle Auswirkungen auf öffentliche Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung


 
 
 


Drucksache 154/07

... "(3) Das Prädikat Kabinett wird einem Wein zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist."`

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Drucksache 154/07




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

III. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

IV. Artikel 5 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 475/07

... Die Herausforderung besteht darin, unter möglichst kosteneffizienter Verwendung der Haushaltsmittel den Rechtsrahmen und die Produktionsstrukturen so umzubauen, dass ein nachhaltiger und wettbewerbsfähiger europäischer Weinsektor mit langfristigen Perspektiven entstehen kann. Dies bedeutet, dass vom ersten Tag an alle Maßnahmen, die sich als unwirksam erwiesen haben, abgeschafft werden (Beihilfen für die Destillation von Nebenerzeugnissen, Destillation von Trinkalkohol und von Wein, der aus Trauben erzeugt wurde, die nicht ausschließlich als Keltertraubensorten eingestuft sind, Beihilfen für die private Lagerhaltung sowie Ausfuhrerstattungen). Die für die Anreicherung gewährten Mostbeihilfen, die eingeführt wurden, um die zusätzlichen Kosten im Vergleich zur Anreicherung mit Zucker auszugleichen, werden im Einklang mit dem eingeführten Verbot der Verwendung von Zucker zu Anreicherungszwecken abgeschafft. Die Dringlichkeitsdestillation wird durch zwei Maßnahmen für das Krisenmanagement ersetzt, die als Teil der aus dem nationalen Finanzrahmen finanzierten Maßnahmen eingeführt werden.

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Drucksache 475/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Nutzung von externem Expertenwissen

Weinseminar

Mitteilung der Kommission und Folgenabschätzung

Europäische Organe

Anhörung von Interessengruppen

Wichtigste Anliegen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Ziele der Reform

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.1. Überarbeitete, vereinfachte und gezieltere Regulierungsmaßnahmen

3.2. Aufstellung von nationalen Finanzrahmen, damit die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Lage verbessern können

3.3. Schaffung eines nachhaltigeren Sektors durch verstärkte Anwendung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.4. Bessere Verbraucherinformationen über europäische Weine

3.5. Verhütung von Umweltrisiken

3.6. Eröffnung von Alternativen für weniger wettbewerbsfähige Erzeuger

3.7. Handel mit Drittländern

3.8. Stärkere Kohärenz der GAP, Vereinfachung und volle Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Stützungsmassnahmen

Kapitel I
Stützungsprogramme

Abschnitt 1
Einleitende Bestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Vereinbarkeit und Kohärenz

Abschnitt 2
Stützungsprogramme

Artikel 5
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 6
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 7
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 8
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Abschnitt 3
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 9
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 10
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 11
Grüne Weinlese

Artikel 12
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 13
Ernteversicherung

Artikel 14
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Abschnitt 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 15
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 16
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Mittelübertragung

Artikel 17
Mittelübertragung auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Titel III
Regulierungsmassnahmen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 18
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Artikel 19
Erzeugung und Inverkehrbringen

Kapitel II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 20
Geltungsbereich

Artikel 21
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 22
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere önologische Verfahren

Artikel 23
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 24
Zulassungskriterien

Artikel 25
Analysemethoden

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 27
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Abschnitt 2
Schutzantrag

Artikel 28
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 29
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 30
Antragsteller

Abschnitt 3
Schutzverleihendes Verfahren

Artikel 31
Nationales Vorverfahren

Artikel 32
Prüfung durch die Kommission

Artikel 33
Einspruchverfahren

Artikel 34
Entscheidung über den Schutz

Abschnitt 4
Sonderfälle

Artikel 35
Homonyme

Artikel 36
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 37
Beziehung zu Marken

Abschnitt 5
Schutz und Kontrolle

Artikel 38
Schutz

Artikel 39
Register

Artikel 40
Zuständige Kontrolleinrichtungen

Artikel 41
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 42
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 43
Löschung

Artikel 44
Bestehende geschützte Weinnamen

Abschnitt 6
Allgemeine Vorschriften

Artikel 45
Durchführungsbestimmungen

Artikel 46
Gebühren

Kapitel IV
Kennzeichnung

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 49
Obligatorische Angaben

Artikel 50
Fakultative Angaben

Artikel 51
Sprachen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Durchführungsbestimmungen

Kapitel V
Erzeuger- und Branchenorganisationen

Artikel 54
Erzeugerorganisationen

Artikel 55
Branchenorganisationen

Artikel 56
Anerkennungsverfahren

Artikel 57
Vermarktungsregeln

Artikel 58
Überwachung

Artikel 59
Mitteilungen

Titel IV
Handel mit Drittländern

Kapitel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 60
Allgemeine Grundsätze

Artikel 61
Kombinierte Nomenklatur

Kapitel II
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 62
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 63
Lizenzerteilung

Artikel 64
Gültigkeit der Lizenzen

Artikel 65
Sicherheit

Artikel 66
Besondere Sicherheit

Artikel 67
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Schutzmaßnahmen

Artikel 68
Schutzmaßnahmen

Artikel 69
Zusätzliche Einfuhrzölle

Artikel 70
Aussetzung des aktiven und passiven Veredelungsverkehrs

Artikel 71
Durchführungsbestimmungen

Kapitel IV
Einfuhrregeln

Artikel 72
Einfuhranforderungen

Artikel 73
Zollkontingente

Artikel 74
Durchführungsbestimmungen

Titel V
Produktionspotenzial

Kapitel I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 75
Nach dem 1. September 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 76
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 77
Destillation

Artikel 78
Flankierende Maßnahmen

Artikel 79
Durchführungsbestimmungen

Kapitel II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 80
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 81
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 82
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 83
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 84
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85
De minimis

Artikel 86
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 87
Durchführungsbestimmungen

Kapitel III
Rodungsregelung

Artikel 88
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 89
Laufzeit der Maßnahme

Artikel 90
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 91
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 92
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 93
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 94
Ausnahmen

Artikel 95
Betriebsprämienregelung

Artikel 96
De minimis

Artikel 97
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 98
Durchführungsbestimmungen

Titel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 99
Weinbaukartei

Artikel 100
Aufstellung

Artikel 101
Laufzeit der Weinbaukartei und der Aufstellung

Artikel 102
Obligatorische Angaben

Artikel 103
Begleitdokumente und Register

Artikel 104
Verwaltungsausschussverfahren

Artikel 105
Finanzmittel

Artikel 106
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission

Artikel 107
Überwachung

Artikel 108
Kontrollen und Verwaltungssanktionen sowie diesbezügliche Berichte

Artikel 109
Bezeichnung der zuständigen nationalen Behörden

Artikel 110
Durchführungsbestimmungen

Titel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel I
Änderungen

Artikel 111
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2702/1999

Artikel 112
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2826/2000

Artikel 113
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

Artikel 114
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Kapitel II
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 115
Übergangsbestimmungen

Artikel 116
Anwendbarkeit der Vorschriften für staatliche Beihilfen

Artikel 117
Aufhebung

Artikel 118
Inkrafttreten und Geltung

Anhang I
Begriffsbestimmungen

Anhang II
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme und Mindestanteil für Absatzförderung gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 5

Anhang III
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (gemäß Artikel 17 Absatz 3)

Anhang IV
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Anhang V
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang VI
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang VII
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang VIII
Flächen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Rodungsregelung für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 94 Absätze 1 und 3) in ha

Anhang IX
Weinbauzonen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 461/07

... BM Steinmeier hat hierzu einen Vorschlag gemacht, der die Möglichkeit für Staaten vorsieht die Pläne für die friedliche Nutzung von Kernenergie haben, sich an einem Anreicherungszentrum unter IAEO-Administration zu beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 730/07

... Veränderungen der Umwelt des Menschen durch technische Entwicklungen, die eine unbeabsichtigte Anreicherung natürlich radioaktiver Stoffe zur Folge haben, führen zu einer zivilisatorisch bedingten Erhöhung der natürlichen Strahlenexposition.



Drucksache 600/07 (Beschluss)

... § 108a Satz 2 InsO-E will zu der Anreicherung der Masse die Fortgeltung für solche Nebenpflichten nicht anordnen, deren Erfüllung für die Nutzung des geschützten Rechts nicht zwingend geboten ist. Diese Regelung ist äußerst konfliktträchtig und wird zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, wogegen eine relevante Anreicherung der Masse nicht zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

11. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

13. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

27. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

28. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

29. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

30. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

31. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

32. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

33. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

34. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

35. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

36. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


Drucksache 475/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.



Drucksache 528/07

... Zur Klärung des letzten Punktes wird die für April 2008 erwartete Auswertung der Nationalen Verzehrsstudie (NVS) herangezogen, ggf. nötige detaillierte Auswertungen - auch im Hinblick auf die Auswirkungen einer immer wieder geforderten Anreicherung von Mehl bzw. einzelner Mehlsorten auf die Versorgung bestimmter, besonders gefährdeter Bevölkerungsteile - werden im Anschluss durchgeführt.

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Drucksache 528/07




Hierzu teile ich folgendes mit:

Aufklärung und Information:

Kostenübernahme für eine perikonzeptionelle Folsäureprophylaxe durch die GKV:

Gespräche mit der pharmazeutischen Industrie zur Ergänzung der Beipackzettel:

3 Monitoring:


 
 
 


Drucksache 153/07 (Beschluss)

... 12. Im Hinblick auf die geplanten Aktivitäten bei der Umsetzung der Reform im Weinsektor lehnt der Bundesrat die von der Kommission beabsichtigten Rodungsprogramme und jegliche Einschränkung oder ein Verbot der traditionellen Saccharose-Anreicherung ab. Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bewährten Verfahren sowie für den Bestand der eigenständigen gemeinsamen Marktorganisation für Wein aus und bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene hierfür einzusetzen.



Drucksache 404/07

... 5. bedauert die von Iran erklärte Absicht, die Urananreicherung in industriellem Maßstab einzuleiten, da ein solcher Schritt Irans in direktem Widerspruch zu den wiederholten Ersuchen des Gouverneursrats der IAEO und zu den für den Iran verbindlichen Forderungen des VN-Sicherheitsrats – in seinen Resolutionen 1737(2006) und 1747(2007) – stünde, alle Anreicherungsaktivitäten auszusetzen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/07




Politische, sicherheitspolitische und menschenrechtsbezogene Angelegenheiten

Wirtschaft und Handel

Institutioneller Rahmen und Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 600/1/07

... § 108a Satz 2 InsO-E will zu der Anreicherung der Masse die Fortgeltung für solche Nebenpflichten nicht anordnen, deren Erfüllung für die Nutzung des geschützten Rechts nicht zwingend geboten ist. Diese Regelung ist äußerst konfliktträchtig und wird zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, wogegen eine relevante Anreicherung der Masse nicht zu erwarten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b § 4 Abs. 2 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 38 InsO

3. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 65 InsO

5. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 88 Abs. 2 InsO

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a InsO

7. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 1 InsO

8. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3 InsO

9. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 108a Satz 2, 3, 4 - neu - InsO

10. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 286 Satz 2 InsO

12. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 287 InsO , Nr. 20 §§ 289a und 289b InsO , Artikel 8 Nr. 5 § 14a InsVV

13. Zu Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe a § 289 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - InsO

14. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289a Abs. 5, 6 InsO

15. Zu Artikel 1 Nr. 20 §§ 289b, 289c Abs. 2 InsO

16. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 289c Abs. 3 InsO

17. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 290 Abs. 1 Nr. 1a InsO , Nr. 27 § 297 Abs. 1 Nr. 2 InsO

18. Zu Artikel 1 Nr. 21 Buchstabe b § 290 Abs. 3 InsO

19. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 292a Abs. 4 Satz 2 InsO

20. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe b § 298 Abs. 2 Satz 2 InsO

21. Zu Artikel 1 Nr. 29 Buchstabe c - neu - § 298 Abs. 2a - neu - InsO Nr. 31 Buchstabe b § 300 Abs. 2 InsO

22. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 InsO

24. Zu Artikel 1 Nr. 31 Buchstabe a § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 InsO

25. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

26. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

27. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO

28. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO

29. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe b § 305 Abs. 3 InsO

30. Zu Artikel 1 Nr. 36 Buchstabe c § 305 Abs. 4 Satz 1 InsO

31. Zu Artikel 1 Nr. 39 § 308 Abs. 3 Satz 1a - neu - InsO

32. Zu Artikel 2 § 2 Nr. 2, 3, § 6 InsStatG

33. Zu Artikel 4 § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG

34. Zu Artikel 7 § 240 Satz 2 ZPO

35. Zu Artikel 9a - neu - § 3 Abs. 3 InsOBekV

36. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe d Nummer 2350 KV-GKG

37. Zu Artikel 11 § 4 JBeitrO

38. Zu Artikel 12 Nr. 4a - neu - § 41a - neu - RVG , Nr. 4b - neu - § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG

39. Zu Artikel 14 Abgabenordnung

40. Zu Artikel 15 Satz 1 Inkrafttreten

41. Zum Gesetzentwurf allgemein Kostenbeteiligung des Schuldners


 
 
 


Drucksache 475/1/07

... - Der Bundesrat tritt für die unveränderte Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Verfahren zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts in den Weinbauzonen A und B ein. Als Folge der von der Kommission vorgeschlagenen Begrenzung des maximalen Gesamtalkoholgehalts bei angereicherten Weinen in den Weinbauzonen A und B sowie des Verzichts auf die Festsetzung eines natürlichen Mindestalkoholgehalts werden auf einem Teil der Weinbauflächen und aus bestimmten Rebsorten keine Weine erzeugt werden können, die den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher an einen hochwertigen, marktgerechten Qualitätswein entsprechen. Für eine Vielzahl von Weinbaubetrieben würde dies eine existenzielle Bedrohung darstellen. Der Bundesrat fordert deshalb die Beibehaltung der Grenzwerte und der traditionellen Anreicherungsverfahren in den Weinbauzonen A und B, wobei auch die Verwendung von Saccharose zur Erhöhung des natürlichen Alkoholgehalts weiterhin zulässig sein muss, was die Kommission bis in die jüngste Vergangenheit in Verhandlungen mit Drittstaaten zugestanden hat.



Drucksache 153/1/07

... 13. Im Hinblick auf die geplanten Aktivitäten bei der Umsetzung der Reform im Weinsektor lehnt der Bundesrat die von der Kommission beabsichtigten Rodungsprogramme und jegliche Einschränkung oder ein Verbot der traditionellen Saccharose-Anreicherung ab. Der Bundesrat spricht sich für die Beibehaltung der bewährten Verfahren sowie für den Bestand der eigenständigen gemeinsamen Marktorganisation für Wein aus und bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene hierfür einzusetzen.



Drucksache 484/06

... 18. betont, dass die Partner in der Frage der Atompolitik des Iran eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine kohärente Politik verfolgen müssen, wobei das iranische Volk, seine Regierung und die demokratische Opposition im Mittelpunkt stehen sollten; fordert die USA auf, sich an den Verhandlungen mit dem Iran zu beteiligen; unterstützt uneingeschränkt die Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 29. März 2006 und die Forderung an den Iran, die vom Verwaltungsrat der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) geforderten Schritte zur Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten und zur Überprüfung der Wiederaufbereitungsaktivitäten durch die IAEO zu unternehmen, einschließlich Forschung und Entwicklung; teilt die Auffassung, dass diese Maßnahmen zu einer diplomatischen Lösung auf dem Verhandlungswege beitragen werden, mit der sicher gestellt wird, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zu friedlichen Zwecken genutzt wird; unterstützt uneingeschränkt die Schlussfolgerungen des Treffens in Berlin vom 30. März 2006 und den auf diesem Treffen geäußerten eindringlichen Appell an den Iran, internationale Bedenken auf diplomatischem Wege zu behandeln, erinnert jedoch daran, dass die Verhandlungen bereits seit drei Jahren andauern und weder unendlich fortgeführt werden noch einfach zu einer Politik der Beschwichtigung führen dürfen; ist der Auffassung, dass der UN-Sicherheitsrat weitere Maßnahmen in Betracht ziehen sollte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 484/06




Allgemeiner Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und den USA

Politische Dimension des vorgeschlagenen Transatlantischen Partnerschaftsabkommens: Aufbau einer Aktionsgemeinschaft für eine weltweite und regionale Zusammenarbeit

Sicherheits - und Verteidigungsfragen EU-USA

Wirtschaftliche und handelspolitische Dimension der Partnerschaft und Vollendung des transatlantischen Marktes bis 2015

Institutioneller Rahmen der Partnerschaft


 
 
 


Drucksache 477/06 (Beschluss)

... - Abzulehnen sind jegliche Einschränkung oder ein Verbot der traditionellen Anreicherung mit Saccharose in den Weinbauzonen A und B.



Drucksache 477/1/06

... - Abzulehnen sind jegliche Einschränkung oder ein Verbot der traditionellen Anreicherung mit Saccharose in den Weinbauzonen A und B.



Drucksache 549/06

... werden die Inhaber dinglicher Sicherungsrechte mit in das Verfahren einbezogen, um ein Auseinanderreißen der im schuldnerischen Unternehmen gebundenen Betriebsmittel zur Unzeit zu verhindern. Im Eröffnungsverfahren besteht allerdings zurzeit noch ein gewisser Klärungsbedarf, in welchem Umfang die gesicherten Gläubiger bereits in diesem frühen Verfahrensstadium Einschränkungen ihrer Sicherungsrechte hinnehmen müssen. So erschwert die Verwertung von mit Sicherungsrechten belasteten Gegenständen unmittelbar vor Verfahrenseröffnung nicht nur eine Betriebsfortführung, sondern sie verhindert auch, dass durch einen Kostenbeitrag des gesicherten Gläubigers eine Anreicherung der Masse realisiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 549/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage im Insolvenzrecht

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Auswahl des Insolvenzverwalters

2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet

3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin

4. Anpassungen bei der Postsperre

5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit

7. Sonstige Änderungen

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 539/06 (Beschluss)

... "(3) Das Prädikat Kabinett wird einem Wein zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist."

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Drucksache 539/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 12 Abs. 3 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 20 Abs. 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 40 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2


 
 
 


Drucksache 238/06

... C. in der Erwägung, dass der Iran am 1. August 2005 entschieden hat, unter Missachtung der Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen seine Uranumwandlungsaktivitäten wieder aufzunehmen, und am 8. August 2005 in seiner Anlage in Isfahan wieder mit der Urankonversion begonnen und am 10. Januar 2006 Schritte zur Wiederaufnahme der Anreicherungsaktivitäten unternommen hat,



Drucksache 670/06

... - die Lebensmittelindustrie zu veranlassen im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung, Mehl oder Salz mit Folsäure anzureichern und darüber hinaus die mit Folsäure angereicherte Produktpalette rasch zu erweitern und gleichzeitig zu prüfen, ob und wie eine weitere zusätzliche Anreicherung von Mehl oder Salz mit anderen Vitaminen der B-Gruppe (Vit B 12 / B 6) erfolgen kann.



Drucksache 539/1/06

... "(3) Das Prädikat Kabinett wird einem Wein zuerkannt, wenn eine Anreicherung nicht vorgenommen worden ist."

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Drucksache 539/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 12 Abs. 3 Satz 2 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 6a - neu - § 20 Abs. 3

3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 40 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2


 
 
 


Drucksache 203/06

... Ein Forschungsprojekt hinsichtlich der Notwendigkeit eines Schwimmbeckens für Nerze wird alsbald EU-weit ausgeschrieben. Hinsichtlich der über die Botschaften eingeleiteten Abfrage zu den gesetzlichen Bestimmungen zur Pelztierhaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten (MS) der EU kann unter der Einschränkung, dass drei Antworten derzeit noch ausstehen, Folgendes gesagt werden: vier MS (GB, AT, MT, LU) haben geantwortet, dass in ihren Ländern die Pelztierhaltung entweder verboten ist bzw. es in ihrem Land keine Tierhaltungen zur Pelzgewinnung gibt. Weitere fünf MS (SE, FI, PL, NL, CZ) haben spezifische Rechtsvorschriften zum Schutz von Pelztieren erlassen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Bestimmungen zur Mindestgröße der Käfige; NL schreibt eine Anreicherung der Käfige vor, PL bestimmt, dass Käfige für trächtige Füchse- und Marderhundweibchen sowie Nutria mit Geburtshäuschen auszustatten sind. SE beabsichtigt zum 01.01.2007 mit zweijähriger Übergangsfrist eine Regelung zu erlassen, die den Nerzen mehr Bewegungsraum und Zugang zu Wasser (

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Drucksache 203/06




1. Entschließung des Bundesrates zur Pelztierhaltung Drucksache 766/01 Beschluss

3 Sachstand

2. Entschließung des Bundesrates zur Tierschutz-Schlachtverordnung Drucksache 163/03 Beschluss und Drucksache 741/03 Beschluss

3 Sachstand

zur Tierschutz-Schlachtverordnung allgemein

zur Thematik Schächten

3. Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters Drucksache 595/03 Beschluss

3 Sachstand

4. Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines obligatorischen Prüfverfahrens für Haltungssysteme für Legehennen Drucksache 574/03 Beschluss

3 Sachstand

5. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung ausgestalteter Käfige und zum Ausbau der Auslauf- und Bodenhaltung in der Legehennenhaltung Drucksache 482/04 Beschluss

3 Sachstand


 
 
 


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