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52 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Anreise"


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Drucksache 167/1/20

... - Nicht erfasst würden auch Konstellationen, wie sie der Entscheidung des BGH, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/ 15, zugrunde lagen. Die deutsche Angeklagte hatte hier bei einem Vortrag im Ausland, zu dem auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen aus Deutschland gekommen war (und im Anschluss an den Vortrag dorthin wieder zurückkehrte), den Holocaust geleugnet. In einem derartigen Fall knüpft § 5 Nummer 5a StGB-E die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts unter anderem daran, dass der Vortrag "im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird". Eine Verbreitung im Inland liegt offensichtlich nicht vor. Aber auch die zweite Alternative ist nicht einschlägig, wenn der Täter im Ausland handelt und der Vortrag an die dortige Bevölkerung gerichtet ist. Dass interessierte Teilnehmer aus Deutschland bei grenzüberschreitender Anreise rein tatsächlich ebenfalls Zugang zu dem Vortrag erlangen können, führt nicht dazu, dass der Vortrag hierdurch der "inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht" wird.

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Drucksache 167/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 5 Nummer 5a Buchstabe b StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe e § 184c Absatz 4 StGB


 
 
 


Drucksache 245/1/20

... Der Bundesrat bekennt sich dazu, die Nutzung der Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren unter Wahrung der geltenden rechtsstaatlichen Grundsätze zu fördern. Sie kann dazu beitragen, Gerichtsverhandlungen zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, weite Anreisen von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden und im Bedarfsfall kontaktreduziert zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/1/20




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 245/20 (Beschluss)

... Der Bundesrat bekennt sich dazu, die Nutzung der Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren unter Wahrung der geltenden rechtsstaatlichen Grundsätze zu fördern. Sie kann dazu beitragen, Gerichtsverhandlungen zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, weite Anreisen von Verfahrensbeteiligten zu vermeiden und im Bedarfsfall deren Teilnahme kontaktreduziert zu ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/20 (Beschluss)




Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 155/20

... und umfasst nicht nur Umstände, die menschlicher Steuerung völlig entzogen sind. Unter höherer Gewalt ist ein Ereignis zu verstehen, das unter den gegebenen Umständen auch durch die größte nach den Umständen des gegebenen Falles vernünftigerweise von dem Betroffenen unter Anlegung subjektiver Maßstäbe - also unter Berücksichtigung seiner Lage, Erfahrung und Bildung - zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (vgl. BVerwGE 105, 288 <300>; BGHZ 81, 353 <355>; BGH, Urteil vom 6. Juli 1994 - XII ZR 136/93 -, NJW 1994, 2752, 2753; BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 253/96 -, NJW 1997, 3164). Diese Definition stellt einerseits sicher, dass der Ausnahmecharakter des § 229 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 StPO bestehen bleibt. Andererseits wird gewährleistet, dass unvorhersehbare und unvermeidbare Verhinderungen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zu einer Wiederholung der Hauptverhandlung zwingen. Dies gilt zum Beispiel für Fälle wie die derzeitige Corona-Pandemie, aber auch die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull im Jahr 2010, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November 2008 und die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Über den vernünftigerweise anzulegenden Sorgfaltsmaßstab wird sichergestellt, dass die angeklagte Person und die zur Urteilsfindung berufenen Personen ausreichende Vorkehrungen dafür treffen, rechtzeitig zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Es sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Ein einmaliger Flugausfall dürfte dabei zur Begründung der Nichtteilnahme aus Gründen höherer Gewalt ebenso wenig genügen, wie ein vor einer Urlaubsreise medienwirksam angekündigter Piloten- oder Lokführerstreik, ein Verkehrsunfall mit Blechschaden oder eine schlichte Kraftfahrzeugpanne. Da mit solchen Ereignissen nach der gebotenen Sorgfalt grundsätzlich gerechnet werden muss, ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Zeit für eine alternative Anreise eingeplant wird.

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Drucksache 155/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 232/19

... sollen für Waffengleichheit zwischen den Parteien sorgen. Muss sich der Beklagte auf eine Klage einlassen, bei der der Kläger Zeitpunkt, Art und Umfang des Klagegegenstands bestimmen kann, soll er im Gegenzug den Vorteil haben, dass die Sache vor einem Gericht verhandelt wird, in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. Die Eröffnung eines zusätzlichen besonderen Gerichtsstands in § 14 Absatz 2 UWG beruht daher auf dem Gedanken, dass das Tatortgericht besondere Ortskenntnisse oder Kenntnisse von lokalen Handelsbräuchen besitzen kann, einfacher Ortstermine durchgeführt werden können und den Zeugen eine weite Anreise erspart werden soll.

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Drucksache 232/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

§ 8a
Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

§ 8b
Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

§ 12
Einstweiliger Rechtsschutz; Veröffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.

§ 13
Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung

§ 13a
Vertragsstrafe

§ 14
Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

§ 15a
Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

§ 20
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 4
Liste der qualifizierten Einrichtungen

§ 4a
Überprüfung der Eintragung

§ 4b
Berichtspflichten und Mitteilungspflichten

§ 4c
Aufhebung der Eintragung

§ 4d
Verordnungsermächtigung

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Designgesetzes

§ 40a
Reparaturklausel

Artikel 6
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 8
Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG

2. Änderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG

3. Änderungen im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design DesignG

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderungen in UWG, UKlaG und GKG

2. Änderungen im UrhG

3. Änderungen im DesignG

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5 Belastung

5 Entlastung

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 8a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 13a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 4a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2 ‚One in one Out‘-Regel

II.3 Evaluierung

II.4 KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 532/1/19

... Für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern sind bislang in mehreren Ländern die Landgerichte für ihren jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig. Die Befragung der Praxis hat ergeben, dass sich diese Regelung uneingeschränkt bewährt hat. Für eine Konzentration der Zuständigkeit auf mehrere Landgerichtsbezirke besteht daher keine Notwendigkeit. Eine Änderung der bisherigen Zuständigkeit wäre im Übrigen mit einem erheblichen Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden, dem kein erkennbarer Nutzen gegenübersteht. Auch für die Dolmetscher selbst lassen die Zuständigkeitskonzentrationen keinen Vorteil erkennen. Im Gegenteil, insbesondere in den Flächenländern wäre die Beeidigung - die nach dem Gesetzentwurf regelmäßig zu wiederholen wäre - mit teilweise weiten Anreisen verbunden, die bei einer bürgernahen Verwaltung vermieden werden könnten. Es sollte daher den Ländern überlassen bleiben, in eigener Verantwortung zu entscheiden, wie die Zuständigkeiten ausgestaltet werden.

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Drucksache 532/1/19




Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO

§ 25
Ablehnungszeitpunkt

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO

15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG

16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 5

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*

Zu Artikel 9

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 265/1/18

... Des Weiteren gilt es zu bedenken, dass Arbeitskräfte, die in Deutschland einer Saisonarbeit nachgehen, eine Anreise von nicht selten über 2 000 Kilometern haben. Damit verbunden ist für sie die Organisation der familiären Situation vor Ort für die Dauer ihrer Abwesenheit sowie verhältnismäßig hohe Verwaltungskosten. Diesen Aufwand und diese Kosten nehmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher in Kauf, wenn dem ein längerer Verdienst über drei Monate gegenübersteht. Bei einem kurzen Aufenthalt wird die Saisonarbeit in Deutschland für die Erntehelfer schnell unattraktiv.



Drucksache 812/16

... Nach Satz 1 wird die Leistung erst mit tatsächlicher Aufnahme der Tätigkeit bei der aufnehmenden Einrichtung, spätestens mit Ausreise der sekundierten Person fällig. Die Fälligkeit tritt für beide Fälle erst ein, wenn die sekundierte Person zusätzlich zu den beschriebenen Anforderungen den Anspruch geltend macht. Die sekundierte Person soll auch dann schon sozial abgesichert sein, wenn sie vor Dienstantritt bei der aufnehmenden Einrichtung zum Einsatzort anreisen muss. Die Anreise an den Einsatzort setzt die Anreise zum Dienstantritt nicht aus persönlichen Gründen voraus. Dies bedeutet, dass ein spätestmöglicher Zeitpunkt zur Anreise an den Dienstort gewählt werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz - SekG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Persönlicher Anwendungsbereich, Subsidiarität

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verträge zur Sekundierung

§ 4
Sekundierende Einrichtungen

Abschnitt 2
Leistungen an die sekundierten Personen

§ 5
Altersvorsorge

§ 6
Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 7
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 8
Reisekosten

§ 9
Zusätzliche vertragliche Leistungen

§ 10
Bestand der Leistungen

Abschnitt 3
Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

§ 11
Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderungen des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderungen des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

7. Befristung

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Leistungen an die sekundierten Personen

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3 Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach dem Zeitraum der Sekundierung

Zu § 11

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3941 AA: Entwurf eines zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Votum


 
 
 


Drucksache 492/1/16

... nicht. Vielmehr ist dort umstritten, ob an dem besonderen Verkündungstermin auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter anwesend sein müssen. Diese müssten dann zusätzlich zu diesem Termin anreisen. Dabei stellt die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nummer 1



Drucksache 492/16 (Beschluss)

... nicht. Vielmehr ist dort umstritten, ob an dem besonderen Verkündungstermin auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter anwesend sein müssen. Diese müssten dann zusätzlich zu diesem Termin anreisen. Dabei stellt die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts einen absoluten Revisionsgrund nach § 547 Nummer 1



Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Schließlich soll sich das Vertriebsverbot grundsätzlich auch auf Pauschalreisen im Sinne des § 651a Absatz 1 BGB erstrecken (Nummer 4). Nach Erkenntnissen der Verbraucherverbände wurden bei derartigen Verkaufsveranstaltungen in der Vergangenheit zunehmend - teilweise unter falschen Angaben - Pauschalreisen aktiv vertrieben, die für die Teilnehmer nicht geeignet oder mit hohen Zusatzkosten verbunden waren, welche erst nachträglich offen gelegt wurden. Dabei wurden häufig Vorauszahlungen verlangt, die bei Widerruf oder Rücktritt vom Reisevertrag nicht mehr erstattet wurden bzw. deren Rückerstattung nicht mehr durchgesetzt werden konnte. Jedoch soll für den Bereich der Pauschalreisen eine Ausnahme gelten, wenn bei einem ordnungsgemäß angezeigten Wanderlager keine geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Ort der Veranstaltung im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgt und im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter keine Zahlungen entgegengenommen werden. Veranstaltungen dieser Art fehlt es insbesondere an der für unseriöse Kaffeefahrten typischen Drucksituation für die Kunden, da die Teilnehmer selbständig zum Veranstaltungsort anreisen.



Drucksache 300/1/15

... "Jedoch soll für den Bereich der Pauschalreisen eine Ausnahme gelten, wenn bei einem ordnungsgemäß angezeigten Wanderlager keine geschäftsmäßige Beförderung von Personen zum Ort der Veranstaltung im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgt und im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter keine Zahlungen entgegengenommen werden. Veranstaltungen dieser Art fehlt es insbesondere an der für unseriöse Kaffeefahrten typischen Drucksituation für die Kunden, da die Teilnehmer selbständig zum Veranstaltungsort anreisen."



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Die durch den fliegenden Gerichtsstand hervorgebrachte (faktische) Zuständigkeits- und Sachkenntniskonzentration lässt sich durch eine ergänzende Regelung erhalten, wonach das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat, zuständig ist. Damit wird den Beklagten nur eine Anreise zu dem Amtsgericht am Ort ihres Landgerichts zugemutet, wo sich eine entsprechende Sachkunde ausbilden kann. Deswegen bleibt die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration durch Landesverordnung aufgrund von § 105

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG

§ 11a
Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

§ 11b
Berufsrechtliche Pflichten

6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG

§ 13a
Aufsichtsmaßnahmen

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG

8. Zu Artikel 2 § 10 RDV

9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG

10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG

11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG

12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO

13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO

14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO

15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312b1
Vertragsschluss bei Telefonwerbung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG

'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 104a
Örtliche Zuständigkeit

20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG

21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG

Zu Buchstabe a

22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG

23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG

'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes

§ 40a
Eröffnung eines Postfachs

§ 40b
Dokumentation

§ 40c
Auskunftsanspruch

24. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen

Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen


 
 
 


Drucksache 263/12

... Soweit Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall noch von der Möglichkeit der Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis in einem Amtsgericht Gebrauch machen sollten, käme zu dem Internetauskunftsverfahren noch der Zeitaufwand für eine Anreise zum Amtsgericht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Das Schuldnerverzeichnis

§ 1
Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Abschnitt 2
Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 2
Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen

§ 3
Vollziehung von Eintragungsanordnungen

§ 4
Löschung von Eintragungen

Abschnitt 3
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

§ 5
Einsichtsberechtigung

§ 6
Einsichtnahme

§ 7
Registrierung

§ 8
Abfragedate n ü be rm ittl u ng

§ 9
Informationsverwendung

§ 10
Ausschluss von der Einsichtnahme

§ 11
Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 12
Rechtsweg

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau

3. Nachhaltigkeitsaspekte

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses


 
 
 


Drucksache 827/11

... 20. Die meisten befragten Mitgliedstaaten gaben an, dass eine sechsstündige Anreise zum Konsulat annehmbar sei (63 % nach der Online-Befragung; 37 % der Mitgliedstaaten gaben eine andere Reisezeit an, doch wiesen die Mitgliedstaaten darauf hin, dass in dringenden Fällen raschere Hilfe notwendig sein könnte).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Einleitung

1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Schutzberechtigte Personen

Artikel 3
Nichtvorhandensein einer Vertretung

Artikel 4
Zugang zum konsularischen Schutz

Artikel 5
Identitätsnachweis

Artikel 6
Art der Hilfe

Artikel 7
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 8
Festnahme oder Inhaftierung

Artikel 9
Opfer von Straftaten

Artikel 10
Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung

Artikel 11
Todesfall

Kapitel 3
Finanzverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen

Kapitel 4
Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen

Artikel 14
Zusammenarbeit vor Ort

Artikel 15
Zusammenarbeit in Krisensituationen

Artikel 16
Federführender Staat

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Günstigere Behandlung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Überwachung und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang 1

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12

A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe

Anhang 2

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13

A. Pauschalbeträge


 
 
 


Drucksache 670/10 (Beschluss)

... Gewalt ebenso wenig genügen, wie ein vor einer Urlaubsreise medienwirksam angekündigter Piloten- oder Lokführerstreik, ein Verkehrsunfall mit Blechschaden oder eine schlichte Kraftfahrzeugpanne. Da mit solchen Ereignissen nach der gebotenen Sorgfalt grundsätzlich gerechnet werden muss, ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Zeit für eine alternative Anreise eingeplant wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Hemmung der Unterbrechungsfrist bei Hauptverhandlungen

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 321/10

... Kosten für die Wirtschaft, insbesondere mittelständische Unternehmen, sind nicht zu erwarten. Für die Berufsangehörigen entfallen bei Einführung der Briefwahl durch die Wirtschaftsprüferkammer die Kosten für die Anreise zur Wirtschaftsprüferversammlung, ohne dass auf eine Teilnahme an der Wahl zum Beirat verzichtet werden muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 321/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung

§ 133d
Verwaltungsbehörde

§ 133e
Verwendung der Geldbußen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1212: Gesetz zur Änderung des Wahlrechts der Wirtschaftsprüferkammer


 
 
 


Drucksache 716/10

... B, wohnhaft in Deutschland, arbeitet bis zum 30.04.01 in der Schweiz. Im Februar/März wird er für seine Firma für sechs Wochen in der Innerschweiz tätig, wobei er jeweils am Montag anreist und am Samstag zurückfährt. In dieser Zeit (6 × 5 Tage) kehrt er aus beruflichen Gründen nicht an seinen Wohnsitz zurück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Abkommen

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Schenkungen

§ 3
Schenkungen von Geschäftsbetrieben

Abschnitt 3
Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)

§ 4
Ansässigkeit

§ 5
Ansässigkeitsbescheinigung

§ 6
Arbeitsort

§ 7
Geringfügige Arbeitsverhältnisse

§ 8
Nichtrückkehrtage

§ 9
Kürzung der 60-Tage-Grenze

§ 10
Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage

§ 11
Bemessungsgrundlage und -zeitraum

§ 12
Ansässigkeitsstaat Deutschland

§ 13
Grundsätze der Steuerberechnung

§ 14
Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent

§ 15
Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer

§ 16
Nachweis der Bruttovergütungen

§ 17
Verschiedene Sonderfälle

§ 18
Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)

Abschnitt 4
Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte

§ 19
Besteuerung leitender Angestellter

§ 20
Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten

Abschnitt 5
Sonstige Anwendungsfälle

§ 21
Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten

§ 22
Betriebliche Veräußerungsrenten

§ 23
Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens

§ 24
Arbeitnehmer-Abfindungen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 25
Anwendungsregelung

§ 26
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Allgemeines :

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 3 Grenzgängerbesteuerung :

Zu § 4

Beispiel zu § 4

Beispiel zu § 5

Beispiel zu § 6

Beispiele zu § 7

Beispiel zu § 8

Beispiel zu § 9 Absatz 1

Beispiel zu § 9 Absatz 2

Beispiel zu § 13

Beispiel zu § 14

Zu Abschnitt 4 Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte :

Zu § 19

Zu § 20

Beispiel zu § 20

Zu Abschnitt 5 Sonstige Anwendungsfälle :

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 6 Schlussbestimmungen :

Zu § 25

Zu § 26

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1499: Entwurf für eine Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft


 
 
 


Drucksache 245/10

... Artikel VII § 25 des Abkommens vom 21. November 1947 über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen regelt in Absatz 1 und 2 Unterabsatz 1 das Aufenthaltsrecht von Vertretern der Mitgliedstaaten während Tagungen oder Anreise dazu und Abreise davon.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Anlage XVIII
Weltorganisation für Tourismus (Übersetzung)

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1157: Entwurf der Vierten Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Sonderorganisationen der Vereinten Nationen


 
 
 


Drucksache 670/10

... als Ausnahmevorschrift begrenzt bleibt. Andererseits wird gewährleistet, dass unvorhersehbare und unvermeidbare Verhinderungen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung nicht zu einer Wiederholung der Hauptverhandlung zwingen. Dies gilt zum Beispiel für Fälle wie die tagelangen Flugausfälle aufgrund der Vulkanaschewolke, die Besetzung des internationalen Flughafens in Bangkok im November des Jahres 2008, die mehrtägige Sperrung des US-Luftraums nach den Anschlägen vom 11. September 2001, oder das Einstellen der Fährverbindung zur Insel Hiddensee im Februar des Jahre 2010. Über den vernünftigerweise anzulegenden Sorgfaltsmaßstab wird sichergestellt, dass der Angeklagte oder die zur Urteilsfindung berufenen Personen ausreichende Vorkehrungen dafür treffen, rechtzeitig zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Es sind jeweils die Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Ein einmaliger Flugausfall dürfte zur Begründung der Nichtteilnahme aus Gründen höherer Gewalt ebenso wenig genügen, wie ein vor einer Urlaubsreise medienwirksam angekündigter Piloten- oder Lokführerstreik, ein Verkehrsunfall mit Blechschaden oder eine schlichte Kraftfahrzeugpanne. Da mit solchen Ereignissen nach der gebotenen Sorgfalt grundsätzlich gerechnet werden muss, ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Zeit für eine alternative Anreise eingeplant wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 177/09

... Dieses Verfahren ist daher sowohl für Versteigerer als auch für Bieter mit relativ wenig Aufwand und Kosten verbunden. Die Kosten für die Internetnutzung, die Versteigerungsgebühren der Anbieter und die Versandkosten können damit erheblich geringer als die bei der Teilnahme an einer Präsenzversteigerung sein. Die Notwendigkeit körperlicher Anwesenheit, die mit aufwändiger Anreise und hohen Reisekosten verbunden sein kann, entfällt. Damit ist allerdings auch der Nachteil verbunden, dass bei Geschäften mit körperlichen Gegenständen als Vertragsgegenstand diese vom Erwerber nicht selbst in Augenschein genommen und auf Mängel geprüft werden können. Bildliche Darstellungen und Produktbeschreibungen im Internet können zwar umfassende Informationen und einen visuellen Eindruck von der Sache vermitteln, ersetzen aber den unmittelbaren persönlichen Eindruck nicht. Die weit verbreitete Akzeptanz von Geschäften im Internet zeigt aber, dass dieser Nachteil durch die oben geschilderten Vorteile mehr als aufgewogen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geltende Rechtslage

III. Künftiges Recht

1. Änderung der Zivilprozessordnung

2. Änderung der Abgabenordnung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union

VII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung


 
 
 


Drucksache 178/09 (Beschluss)

... Infolge der Bestellung ortsfremder Rechtsanwälte werden aufgrund von Terminkollisionen sowie Anreise- und Postlaufwegen längere Verfahrensverzögerungen eintreten als bei der Bestellung eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu dem im Strafverfahren maßgebenden Beschleunigungsgrundsatz, dessen Bedeutung vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wird. Der Beschleunigungsgrundsatz stellt entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gerade ein höherrangiges Interesse im Sinne des Artikels 12 GG dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 - neu - , 4 - neu - , Absatz 4 Satz 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2, Absatz 4 - neu - StPO

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 2, 3 StPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 3 StPO

10. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 395 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

12. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

13. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

14. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

15. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

16. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO Nummer 31 Buchstabe b § 478 Absatz 3 Satz 3 StPO

17. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

18. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 178/1/09

... Infolge der Bestellung ortsfremder Rechtsanwälte werden aufgrund von Terminkollisionen sowie Anreise- und Postlaufwegen längere Verfahrensverzögerungen eintreten als bei der Bestellung eines ortsansässigen Rechtsanwalts. Dies steht in eklatantem Widerspruch zu dem im Strafverfahren maßgebenden Beschleunigungsgrundsatz, dessen Bedeutung vom Bundesverfassungsgericht immer wieder betont wird. Der Beschleunigungsgrundsatz stellt entgegen der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gerade ein höherrangiges Interesse im Sinne des Artikels 12 GG dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 178/1/09




Zu Artikel 1 Nummer 6

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 81c Absatz 5 StPO

4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 138 Absatz 3 StPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 142 Absatz 1 StPO

6. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 154f StPO

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 1 StPO

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 3 Satz 2 StPO *

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 163 Absatz 4 - neu - StPO *

10. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 200 Absatz 1 StPO

Zu Artikel 1 Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Artikel 1 Nummer 22 (§ 395 Absatz 3 StPO)

Zu Artikel 1 Nummer 22

18. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 3, 4 StPO

19. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 Nummer 4 StPO

20. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 397a Absatz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 406 Absatz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe a § 406e Absatz 2 Satz 3 StPO

23. Zu Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 406e Absatz 4 Satz 4 StPO

24. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 143 Absatz 1 GVG

Zu § 143

Zu § 143

Zu § 143

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 53 Absatz 3 Satz 1 RVG


 
 
 


Drucksache 165/09

... (2) Die Verpflichtung wird mit der Aufnahme der Tätigkeit der sekundierten Person bei der aufnehmenden Einrichtung fällig, spätestens jedoch mit Beginn des Tages der Anreise der sekundierten Person an den Einsatzort. Die Verpflichtung endet nach Beendigung der Tätigkeit bei der aufnehmenden Einrichtung mit Ablauf des Tages der Rückkehr der sekundierten Person in die Bundesrepublik Deutschland. Kehrt die sekundierte Person aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, nicht nach Beendigung der Tätigkeit bei der aufnehmenden Einrichtung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland zurück, so endet die Verpflichtung mit Ablauf des letzten Tages der Tätigkeit bei der aufnehmenden Einrichtung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention (Sekundierungsgesetz – SekG)

Abschnitt 1
Sekundierung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Voraussetzungen der Sekundierung

§ 3
Inhalt des Sekundierungsvertrags

§ 4
Zuschuss zur Altersvorsorge

§ 5
Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit

§ 6
Absicherung gegen Haftungsrisiken

§ 7
Reisekosten

§ 8
Rechtsweg

Abschnitt 2
Recht der Arbeitsförderung

§ 9
Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit

§ 10
Mehraufwendungen der Bundesagentur für Arbeit

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Hintergrund

II. Notwendigkeit und Zielsetzung

III. Fehlen alternativer Lösungsmöglichkeiten

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VI. Bürokratiekosten

VII. Sonstige Kosten

VIII. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Gesetzesfolgen

IX. Befristung und Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Sekundierung

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Recht der Arbeitsförderung

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 963/1/08

... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.



Drucksache 760/08

... Der Zugang zu Tourismus und zu den in diesem Zusammenhang angebotenen Dienstleistungen ist für behinderte Menschen ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftlichen Teilhabe. Dabei sind für behinderte Urlauberinnen und Urlauber nicht nur Fragen der Informationsbeschaffung, Anreise und Unterbringung von Bedeutung, sondern auch die Möglichkeit, Freizeitangebote vor Ort wahrnehmen und den Alltag am Urlaubsort bewältigen zu können. Eine zentrale Anlaufstelle für die Belange des barrierefreien Tourismus ist die Nationale Koordinationsstelle Tourismus für Alle e.V. – NatKo. Die NatKo steht Reiseveranstaltern, Verkehrsunternehmen, Tourismusregionen, Hoteliers und weiteren Anbietern im Bereich Tourismus als Ansprechpartner zur Verfügung, um sie bei der Gestaltung barrierefreier Angebote zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

3 Präambel

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze

Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 5
Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 6
Frauen mit Behinderungen

Artikel 7
Kinder mit Behinderungen

Artikel 8
Bewusstseinsbildung

Artikel 9
Zugänglichkeit

Artikel 10
Recht auf Leben

Artikel 11
Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Artikel 12
Gleiche Anerkennung vor dem Recht

Artikel 13
Zugang zur Justiz

Artikel 14
Freiheit und Sicherheit der Person

Artikel 15
Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Artikel 16
Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 17
Schutz der Unversehrtheit der Person

Artikel 18
Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Artikel 20
Persönliche Mobilität

Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 22
Achtung der Privatsphäre

Artikel 23
Achtung der Wohnung und der Familie

Artikel 24
Bildung

Artikel 25
Gesundheit

Artikel 26
Habilitation und Rehabilitation

Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung

Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz

Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport

Artikel 31
Statistik und Datensammlung

Artikel 32
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 33
Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 34
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 35
Berichte der Vertragsstaaten

Artikel 36
Prüfung der Berichte

Artikel 37
Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss

Artikel 38
Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen

Artikel 39
Bericht des Ausschusses

Artikel 40
Konferenz der Vertragsstaaten

Artikel 41
Verwahrer

Artikel 42
Unterzeichnung

Artikel 43
Zustimmung, gebunden zu sein

Artikel 44
Organisationen der regionalen Integration

Artikel 45
Inkrafttreten

Artikel 46
Vorbehalte

Artikel 47
Änderungen

Artikel 48
Kündigung

Artikel 49
Zugängliches Format

Artikel 50
Verbindliche Wortlaute

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

A. Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Entstehungsgeschichte

1. Behinderungsthematik im Kontext der Vereinten Nationen

2. Verhandlung des Übereinkommens

II. Sachstand

III. Würdigung des Übereinkommens

IV. Verhältnis des Übereinkommens zur Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Übereinkommens

Artikel 1
(Zweck)

Artikel 2
(Begriffsbestimmungen)

Artikel 3
(Allgemeine Grundsätze)

Artikel 4
(Allgemeine Verpflichtungen)

Artikel 5
(Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung)

Artikel 6
(Frauen mit Behinderungen)

Artikel 7
(Kinder mit Behinderungen)

Artikel 8
(Bewusstseinsbildung)

Artikel 9
(Zugänglichkeit)

Artikel 10
(Recht auf Leben)

Artikel 11
(Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen)

Artikel 12
(Gleiche Anerkennung vor dem Recht)

Artikel 13
(Zugang zur Justiz)

Artikel 14
(Freiheit und Sicherheit der Person)

Artikel 15
(Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe)

Artikel 16
(Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch)

Artikel 17
(Schutz der Unversehrtheit der Person)

Artikel 18
(Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit)

Artikel 19
(Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft)

Artikel 20
(Persönliche Mobilität)

Artikel 21
(Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen)

Artikel 22
(Achtung der Privatsphäre)

Artikel 23
(Achtung der Wohnung und der Familie)

Artikel 24
(Bildung)

Artikel 25
(Gesundheit)

Artikel 26
(Habilitation und Rehabilitation)

Artikel 27
(Arbeit und Beschäftigung)

Artikel 28
(Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz)

Artikel 29
(Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben)

Artikel 30
(Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport)

Artikel 31
(Statistik und Datensammlung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 32
(Internationale Zusammenarbeit)

Artikel 33
(Innerstaatliche Durchführung und Überwachung)

Artikel 34
(Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

Artikel 35
(Berichte der Vertragsstaaten)

Artikel 36
(Prüfung der Berichte)

Artikel 37
(Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss)

Artikel 38
(Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen)

Artikel 39
(Bericht des Ausschusses)

Artikel 40
(Konferenz der Vertragsstaaten)

Artikel 41
(Verwahrer)

Artikel 42
(Unterzeichnung)

Artikel 43
(Zustimmung, gebunden zu sein)

Artikel 44
(Organisationen der regionalen Integration)

Artikel 45
(Inkrafttreten)

Artikel 46
(Vorbehalte)

Artikel 47
(Änderungen)

Artikel 48
(Kündigungen)

Artikel 49
(Zugängliches Format)

Artikel 50
(Verbindliche Wortlaute)

B. Denkschrift zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

A. Allgemeines

I. Sachstand des Fakultativprotokolls

II. Würdigung des Fakultativprotokolls

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

I. Vorbemerkung

II. Zu den einzelnen Artikeln des Fakultativprotokolls

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 540: Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zum Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


 
 
 


Drucksache 502/08

... zu weiter Anreise

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 502/08




1. Einleitung

2. Entwicklung und wichtigste Errungenschaften der OKM Soziales

3. Erforderliche stärkung der OKM Soziales

3.1. Mehr politisches Engagement und Außenwirkung

Die Lissabon-Strategie als Muster

5 Zielvorgaben

Empfehlungen der Kommission

Bessere Berichterstattung, Kommunikation und Verbreitung

3.2. Verstärkung der positiven Wechselwirkung mit anderen EU-Politiken

5 Mainstreaming

Horizontale Koordinierung

3.3. Verbesserung der Analyseinstrumente

3.4. Bessere Akzeptanz durch gegenseitige Überprüfung Peer Review , Voneinanderlernen und Einbeziehung aller relevanten Akteure

Gegenseitige Überprüfung Peer Reviews

Neue Instrumente für das Voneinanderlernen

Einbeziehung aller relevanten Akteure

4. Zusammenfassung und Fazit

Anhang 1
Ziele der OKM für Sozialschutz und soziale Eingliederung

Anhang 2
Übergreifende Indikatoren für das Monitoring der OKM Soziales


 
 
 


Drucksache 963/08 (Beschluss)

... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.



Drucksache 643/1/07

... Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Videokonferenzanlagen in Baden-Württemberg haben allerdings gezeigt, dass die Betriebskosten deutlich höher liegen als vom Entwurf angenommen wird. Zur Deckung der Kosten der Verbindungsentgelte und des zur Betreuung eingesetzten Personals erscheint deshalb eine Pauschale von 15 Euro je angefangene halbe Stunde geboten. Für die Verfahrensbeteiligten dürfte die Videokonferenz damit immer noch kostengünstiger sein als die Anreise weit entfernter Beteiligter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 185 Abs. 2 Satz 3 GVG

2. Zu Artikel 3 §§ 91a, 93a FGO

3. Zu Artikel 5 § 110a Abs. 3 Satz 2 SGG

4. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 58b StPO

5. Zu Artikel 6 Nr. 2 § 118a Abs. 2 Satz 2, 3 StPO

6. Zu Artikel 6 Nr. 8 Buchstabe a § 454 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 - neu - StPO

7. Zu Artikel 8 Nr. 1 Nr. 9020 - neu - KV-GKG , Nr. 2 § 137 Abs. 1 Nr. 18 - neu - KostO

8. Zu Artikel 9 Schlussvorschriften


 
 
 


Drucksache 820/07 (Beschluss)

... Hierdurch wird gewährleistet, dass der Rechtsstreit zumindest einmal mit den Parteien mündlich erörtert wird. Nach Durchführung der Güteverhandlung kann das Arbeitsgericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen wenn beide Parteien hierzu ihre Zustimmung erteilen. Auf diese Weise kann insbesondere dann, wenn die Sach- und Rechtslage einfach gelagert ist oder wenn die Parteien eine weite Anreise zum Gerichtsort in Kauf nehmen müssen, das Verfahren prozessökonomisch fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/07 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Satz 2 SGG , Nr. 9 § 31 Abs. 1 Satz 2 SGG

4. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG

5. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 57a Abs. 1 SGG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 73 SGG

7. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 92 Abs. 1 SGG

8. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c § 102 Abs. 2, 3, 4 - neu - SGG

9. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 104 Satz 6 SGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 105 Abs. 2 SGG , Nr. 23a - neu - § 143 SGG , Nr. 24 § 144 SGG , Nr. 25 § 145 SGG , Nr. 25a - neu - §§ 151, 152 SGG , Nr. 26 § 153 Abs. 4, 5 - neu - SGG , Nr. 26a - neu - § 154 Abs. 1, 2 SGG , Nr. 34 - neu - § 207 SGG , Artikel 2a - neu - Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

11. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 109 SGG

12. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 46 Abs. 2 Satz 2, 4 - neu - ArbGG

13. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 48 ArbGG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0cc - neu - § 55 Abs. 1 ArbGG Artikel 2 ist wie folgt zu ändern:

14. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 85 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG

15. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - § 87 Abs. 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 3 § 5 KSchG

17. Zu Artikel 3 § 5 Abs. 4 Satz 3 KSchG


 
 
 


Drucksache 643/07 (Beschluss)

... Die Vorschrift regelt das Verfahren der gerichtlichen Entscheidungen bei der Strafvollstreckung. Das Gesetz sieht in der bisherigen Fassung vor, dass ohne mündliche Verhandlung, aber nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu entscheiden ist. Eine damit auch mögliche fakultative mündliche Anhörung kann nach der Ergänzung des Absatzes 2 um den neuen Satz 2 im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. § 462 Abs. 2 Satz 2 StPO-E eröffnet auch hier normativ die Chance zum Einsatz von Videotechnik, um die Anreise oder die Vorführung Verurteilter vermeiden zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 128a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

§ 91a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

§ 102a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 110a
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

§ 58b

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 185

Zu Artikel 2

Zu § 128a

Zu § 608

Zu § 640

Zu Artikel 3

Zu § 91a

Zu § 93a

Zu Artikel 4

Zu § 102a

Zu Artikel 5

Zu § 110a

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu § 115

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 589/07 (Beschluss)

... Im Zusammenhang mit der polizeilichen Einsatzbewältigung wurden Defizite bezüglich des internationalen Informationsaustausches deutlich. Gegenwärtig findet die zwischenstaatliche Übermittlung von Erkenntnissen zu potenziell gewaltbereiten Störern lediglich anlassbezogen – oftmals unvollständig oder verspätet – und nicht nach einheitlichen Standards statt. Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm wurden von Staaten, aus denen im Vorfeld mit der Anreise von Personen des gewaltbereiten Spektrums zu rechnen war, trotz offizieller Ersuchen keine entsprechenden Daten übermittelt. Dies führte u.a. dazu, dass einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über Zahl, Reisewege, Reisezeiten etc. von aus dem Ausland anreisenden gewaltbereiten Störern unterrichtet waren und daher ausländische Personen frühestens bei Einreisekontrollen durch gezielte Nachfrage bei den ausländischen Behörden auf Grund dort vorliegender polizeilicher Erkenntnisse als potenziell gewaltbereite Störer erkannt und so an der Einreise gehindert werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenhang mit internationalen Großereignissen einschließlich der Errichtung einer Datei über international agierende Gewalttäter


 
 
 


Drucksache 589/07

... Im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm wurden allerdings von Staaten, aus denen im Vorfeld mit der Anreise von Personen des gewaltbereiten Spektrums zu rechnen war, trotz offizieller Ersuchen keine entsprechenden Daten übermittelt. Dies führte u.a. dazu, dass ausländische Personen frühestens bei Einreisekontrollen durch gezielte Nachfrage bei den ausländischen Behörden auf Grund dort vorliegender polizeilicher Erkenntnisse als potenziell gewaltbereite Störer erkannt und so an der Einreise gehindert werden konnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/07




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung einer Datei über international agierende Gewalttäter im Europol-Informationssystem

Begründung


 
 
 


Drucksache 589/1/07

... einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über Zahl, Reisewege, Reisezeiten etc. von aus dem Ausland anreisenden gewaltbereiten Störern unterrichtet und daher



Drucksache 820/1/07

... Hierdurch wird gewährleistet, dass der Rechtsstreit zumindest einmal mit den Parteien mündlich erörtert wird. Nach Durchführung der Güteverhandlung kann das Arbeitsgericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen, wenn beide Parteien hierzu ihre Zustimmung erteilen. Auf diese Weise kann insbesondere dann, wenn die Sach- und Rechtslage einfach gelagert ist oder wenn die Parteien eine weite Anreise zum Gerichtsort in Kauf nehmen müssen, das Verfahren prozessökonomisch fortgesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/1/07




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf allgemein*

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 10 Abs. 1 Satz 2 SGG , Nr. 9 § 31 Abs. 1 Satz 2 SGG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe b § 29 Abs. 2 Nr. 2 SGG

6. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 57a Abs. 1 SGG

7. Zu Artikel 1 Nr. 12a - neu - § 73 SGG

8. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 92 Abs. 1 SGG

9. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c § 102 Abs. 2, 3, 4 - neu - SGG

10. Zu Artikel 1 Nr. 18 Buchstabe b § 104 Satz 6 SGG

11. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 105 Abs. 2 SGG , Nr. 23a - neu - § 143 SGG , Nr. 24 § 144 SGG , Nr. 25 § 145 SGG , Nr. 25a - neu - §§ 151, 152 SGG , Nr. 26 § 153 Abs. 4, 5 - neu - SGG , Nr. 26a - neu - § 154 Abs. 1, 2 SGG , Nr. 34 - neu - § 207 SGG , Artikel 2a - neu - Kostenverzeichnis zu § 3 Abs. 2 GKG

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2a

12. Zu Artikel 1 Nr. 20 § 109 SGG

13. Zu Artikel 2 Nr. 1a - neu - § 46 Abs. 2 Satz 2, 4 - neu - ArbGG

14. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 48 ArbGG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0cc - neu - § 55 Abs. 1 ArbGG

15. Zu Artikel 2 Nr. 10 § 85 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 ArbGG

16. Zu Artikel 2 Nr. 10a - neu - § 87 Abs. 1a - neu - ArbGG

17. Zu Artikel 3 § 5 KSchG

18. Zu Artikel 3 § 5 Abs. 4 Satz 3 KSchG


 
 
 


Drucksache 309/2/07

... In dem Entwurf ist berücksichtigt, dass der vorgesehene neue Instanzenzug in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten insbesondere für die Betroffenen zu völlig untragbaren Ergebnissen führen würde: In diesen Verfahren soll es deshalb bei der Beschwerdezuständigkeit der Landgerichte bleiben. Jedenfalls Nachlasssachen haben aber einen gleichermaßen ortsgebundenen Charakter: Hier ist nicht selten eine Beweisaufnahme erforderlich oder eine Erörterung angezeigt. Die Zeugen und die Beteiligten sind häufig bereits betagt - etwa der Ehepartner des vorverstorbenen Erblassers -, so dass eine Anreise zum oft weit entfernten Oberlandesgericht für diesen Personenkreis eine besondere Belastung darstellen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/2/07




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zur Eingangsformel

5. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

6. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu - *

11. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG *

12. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

13. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

16. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

18. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

23. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

25. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

26. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

27. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 51 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

30. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

31. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

32. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

33. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

34. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

35. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

38. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

39. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

40. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

41. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - FamFG

42. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

45. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

47. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

48. Zu Artikel 1 § 134a - neu -, § 135 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG, Nr. 1111 - neu -

a zu Buchstabe a Doppelbuchstabe aa:

b zu Buchstabe a Doppelbuchstabe bb:

c zu Buchstabe b:

49. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

53. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

54. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

55. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 157 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

60. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

61. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

63. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

64. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

68. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

69. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

70. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

71. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

72. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

73. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

74. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

75. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

76. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

77. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

78. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

79. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

81. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

82. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

83. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

84. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

93. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

95. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

97. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

101. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

102. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

103. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

104. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

105. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

106. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

107. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

108. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

109. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

110. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

111. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

112. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

113. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

114. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

115. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

116. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

117. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

118. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

119. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

120. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

121. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

122. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

123. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

124. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

125. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

126. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

127. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

128. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

129. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

130. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

131. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

132. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

133. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 643/07

... Die Vorschrift regelt das Verfahren der gerichtlichen Entscheidungen bei der Strafvollstreckung. Das Gesetz sieht in der bisherigen Fassung vor, dass ohne mündliche Verhandlung, aber nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu entscheiden ist. Eine damit auch mögliche fakultative mündliche Anhörung kann nach der Ergänzung des Absatzes 2 um den neuen Satz 2 im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. § 462 Abs. 2 Satz 2 eröffnet auch hier normativ die Chance zum Einsatz von Videotechnik, um die Anreise oder die Vorführung Verurteilter vermeiden zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 7
Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Artikel 8
Änderung kostenrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Schlussvorschriften

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

§ 185

Zu Artikel 2

§ 128a

§ 608

§ 640

Zu Artikel 3

§ 91a

Zu Artikel 4

§ 95

Zu Artikel 5

§ 111

Zu Artikel 6

§ 58b

§ 118a

§ 163a

§ 233

§ 247a

§ 453

§ 454

§ 462

Zu Artikel 7

§ 115

Zu Artikel 8

GKG und KostO

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 309/07 (Beschluss)

... In dem Entwurf ist berücksichtigt, dass der vorgesehene neue Instanzenzug in betreuungsrechtlichen Angelegenheiten insbesondere für die Betroffenen zu völlig untragbaren Ergebnissen führen würde: In diesen Verfahren soll es deshalb bei der Beschwerdezuständigkeit der Landgerichte bleiben. Jedenfalls Nachlasssachen haben aber einen gleichermaßen ortsgebundenen Charakter: Hier ist nicht selten eine Beweisaufnahme erforderlich oder eine Erörterung angezeigt. Die Zeugen und die Beteiligten sind häufig bereits betagt - etwa der Ehepartner des vorverstorbenen Erblassers -, so dass eine Anreise zum oft weit entfernten Oberlandesgericht für diesen Personenkreis eine besondere Belastung darstellen würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/07 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Eingangsformel

4. Zu Artikel 1 insgesamt FamFG

5. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Satz 2 FamFG

6. Zu Artikel 1 § 4 FamFG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 Satz 3 FamFG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4, § 345 Abs. 5 FamFG

9. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 2 FamFG , Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1503 - neu -

10. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 und 1a - neu - FamFG

11. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 1 FamFG

12. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 3 FamFG

13. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 FamFG

14. Zu Artikel 1 § 27 Abs. 1 FamFG

15. Zu Artikel 1 § 28 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

16. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 3, 4 FamFG

17. Zu Artikel 1 § 30 Abs. 3 FamFG

18. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Satz 1 FamFG

19. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 1 FamFG

20. Zu Artikel 1 § 33 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FamFG

21. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 4 FamFG

22. Zu Artikel 1 § 38 Abs. 5 Nr. 5 - neu - FamFG

23. Zu Artikel 1 §§ 40, 41 FamFG

24. Zu Artikel 1 § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG

25. Zu Artikel 1 § 46 Satz 4 - neu - FamFG

26. Zu Artikel 1 § 65 Abs. 2 Satz 2 - neu -, § 68 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 - neu - FamFG

27. Zu Artikel 1 § 66 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

28. Zu Artikel 1 § 66 Abs. 2 - neu - FamFG

29. Zu Artikel 1 § 68 Abs. 4 Halbsatz 2 FamFG

30. Zu Artikel 1 § 70 Abs. 2 Satz 2, § 74 Abs. 1 Satz 1 FamFG , Artikel 21 Nr. 2 § 29 Abs. 2 Satz 2 EGGVG , Artikel 36 Nr. 8 § 78 Abs. 2 Satz 2 GBO und Artikel 39 Nr. 6 § 83 Abs. 2 Satz 2 SchRegO

31. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 1 und 2, § 77 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 FamFG

32. Zu Artikel 1 § 76 Abs. 3 - neu - FamFG

33. Zu Artikel 1 § 81 Abs. 2 Nr. 2 und 2a - neu - FamFG

34. Zu Artikel 1 § 88 ff. FamFG

35. Zu Artikel 1 § 107 Abs. 2 Satz 2 FamFG

36. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 Nr. 7 - neu - und 8 - neu - FamFG

37. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG

38. Zu Artikel 1 § 117 Abs. 2 Satz 1 FamFG

39. Zu Artikel 1 § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 - neu - FamFG

40. Zu Artikel 1 § 122 FamFG

41. Zu Artikel 1 § 128 FamFG

42. Zu Artikel 1 § 133 Abs. 2 FamFG

43. Zu Artikel 1 § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

44. Zu Artikel 1 § 140 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 FamFG

45. Zu Artikel 1 § 141 Satz 2 FamFG

46. Zu Artikel 1 § 152 Abs. 2 Satz 2 - neu - FamFG

47. Zu Artikel 1 § 154 Satz 1, 2, 3 - neu - FamFG , Artikel 105 §§ 86 bis 88 SGB VIII

Zu Buchstabe a

48. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 1 FamFG

49. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG

50. Zu Artikel 1 § 156 Abs. 2 FamFG

51. Zu Artikel 1 § 155 Abs. 2 Satz 3 und § 157 Abs. 1 Satz 2 FamFG

52. Zu Artikel 1 § 157 Abs. 2 FamFG

53. Zu Artikel 1 §§ 158 und 174 FamFG

54. Zu Artikel 1 § 159 Abs. 3 Satz 1a - neu - FamFG

55. Zu Artikel 1 § 163 Abs. 1 FamFG

56. Zu Artikel 1 § 165 FamFG

57. Zu Artikel 1 § 166 Abs. 3 FamFG

58. Zu Artikel 1 § 167 Abs. 6 Satz 1 FamFG

59. Zu Artikel 1 § 177 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

60. Zu Artikel 1 § 178 Abs. 2 Satz 3 - neu - FamFG

61. Zu Artikel 1 § 187 Abs. 4 Satz 2 - neu - FamFG

62. Zu Artikel 1 § 191 FamFG Artikel 50 Nr. 50a - neu - § 1910 - neu - BGB

63. Zu Artikel 1 § 209 Abs. 3 - neu - FamFG

64. Zu Artikel 1 § 213 FamFG

65. Zu Artikel 1 § 214 Abs. 1 FamFG

66. Zu Artikel 1 § 216 Abs. 3 FamFG

67. Zu Artikel 1 § 232 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 FamFG

68. Zu Artikel 1 § 235 Abs. 2 und 4 Satz 2 - neu -, § 236 Abs. 2 FamFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

69. Zu Artikel 1 § 238 Abs. 2 und 3 Satz 5 FamFG , Artikel 29 Nr. 12 § 323 Abs. 2 und 3 Satz 2 ZPO

70. Zu Artikel 1 §§ 249 ff. FamFG

71. Zu Artikel 1 § 276 FamFG

72. Zu Artikel 1 § 277 Abs. 2 Satz 3 - neu - und Abs. 3 Satz 4 - neu - FamFG

73. Zu Artikel 1 § 281 Abs. 1 Nr. 3 - neu - FamFG

74. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 1a - neu - FamFG

75. Zu Artikel 1 § 283 Abs. 1 Satz 2, § 284 Abs. 3 Satz 2 - neu - FamFG

76. Zu Artikel 1 § 292 Abs. 1 Satz 2 - neu - FamFG

77. Zu Artikel 1 § 295 Abs. 1 Satz 2 FamFG

78. Zu Artikel 1 § 303 Abs. 3, § 335 Abs. 2 FamFG

79. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 1 Nr. 2 FamFG

80. Zu Artikel 1 § 315 Abs. 4 FamFG

81. Zu Artikel 1 § 317 FamFG

82. Zu Artikel 1 § 319 Abs. 4 FamFG

83. Zu Artikel 1 § 320 Satz 2 FamFG

84. Zu Artikel 1 § 344 Abs. 7 - neu - FamFG

85. Zu Artikel 1 § 346 FamFG

86. Zu Artikel 1 § 346 Abs. 3 Satz 2 FamFG

87. Zu Artikel 1 § 347 FamFG

88. Zu Artikel 1 § 351 Satz 1 FamFG

89. Zu Artikel 1 § 352 FamFG

90. Zu Artikel 1 § 353 Abs. 1 FamFG

91. Zu Artikel 1 § 371 Abs. 2 FamFG

92. Zu Artikel 1 § 375 Nr. 3 FamFG Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe a § 71 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe b GVG Artikel 74 Nr. 18 § 258 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 - neu - AktG

93. Zu Artikel 1 § 379 Abs. 1 FamFG

94. Zu Artikel 1 § 390 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - FamFG

95. Zu Artikel 1 § 395 Abs. 4 FamFG

96. Zu Artikel 1 § 395a - neu - FamFG

97. Zu Artikel 1 § 396 FamFG

98. Zu Artikel 1 § 419 FamFG

99. Zu Artikel 1 § 437 FamFG

100. Zu Artikel 1 § 448 Abs. 2 Satz 2 und 3 - neu - FamFG

101. Zu Artikel 2 § 32 Satz 3 - neu - FamGKG

102. Zu Artikel 2 § 41 Satz 2 FamGKG

103. Zu Artikel 2 § 46 Abs. 3 FamGKG

104. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1110, 1111, 1120, 1121, 1122, 1130, 1132, 1140

105. Zu Artikel 2 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG - Kostenverzeichnis - Nr. 1310, 1310 a - neu -

106. Zu Artikel 12 Nr. 3 § 53 Abs. 2 PersStdG

107. Zu Artikel 22 Nr. 4 § 17b Abs. 3 GVG

108. Zu Artikel 22 Nr. 7 § 23a Abs. 2 GVG

109. Zu Artikel 22 Nr. 11 Buchstabe b § 71 Abs. 4 Satz 1 GVG

110. Zu Artikel 22 Nr. 12 Buchstabe a § 72 Abs. 1 GVG , Nr. 14 § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG

111. Zu Artikel 22 Nr. 13 § 95 Abs. 2 Nr. 1 GVG

112. Zu Artikel 36 Änderung der Grundbuchordnung

113. Zu Artikel 37 Nr. 2 Buchstabe b § 5 Abs. 4 GBWiederhV

114. Zu Artikel 38 Nr. 1 § 2 Abs. 1 Satz 1 GBMaßnG

115. Zu Artikel 39 Änderung der Schiffsregisterordnung

116. Zu Artikel 40 Abs. 2 Nr. 5 § 26 HRV

117. Zu Artikel 47 Abs. 6 Nr. 19 Buchstabe e bis j Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG - Vergütungsverzeichnis - Nummern 2502 bis 2511

118. Zu Artikel 50 Nr. 28 und 29 § 1684 Abs. 3, § 1685 Abs. 3 BGB

119. Zu Artikel 58 Nr. 1a - neu - § 3 Abs. 1 HypKrlosErklG

120. Zu Artikel 58 Nr. 5 Buchstabe b § 8 Abs. 3 Satz 3 - neu - HypKrlosErklG

121. Zu Artikel 74 Nr. 7 Buchstabe b § 99 Abs. 3 Satz 5 - neu - AktG

122. Zu Artikel 105 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

123. Zu Artikel 111 Übergangsvorschrift

124. Zu Artikel 112 Inkrafttreten

125. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 158/06

... Die Freizügigkeit der Mitglieder des Gerichtshofs wie auch der anderen in den Artikeln 13 bis 17 genannten Personen wird weder durch Verwaltungsmaßnahmen noch durch sonstige Maßnahmen beschränkt; dies gilt für die Anreise zum und die Abreise vom Sitz des Gerichtshofs sowie für die Anreise zu dem und die Abreise von dem Ort, an dem der Gerichtshof tagt oder seine Aufgaben anderweitig wahrnimmt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs Übersetzung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichtshofs

Artikel 4
Flagge und Emblem

Artikel 5
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 6
Archive

Artikel 7
Wahrnehmung der Aufgaben des Gerichtshofs außerhalb des Sitzes

Artikel 8
Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Erstattung von Steuern und/oder sonstigen Abgaben

Artikel 11
Besteuerung

Artikel 12
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 13
Mitglieder des Gerichtshofs

Artikel 14
Bedienstete

Artikel 15
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 16
Bevollmächtigte, Rechtsbeistände und Anwälte

Artikel 17
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 18
Staatsangehörige und Personen mit ständigem Aufenthalt

Artikel 19
Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Passierscheine und Visa

Artikel 22
Freizügigkeit

Artikel 23
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 24
Zusammenarbeit mit den Behörden des Vertragsstaats

Artikel 25
Verhältnis zu Sondervereinbarungen

Artikel 26
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 27
Unterzeichnung

Artikel 28
Ratifikation

Artikel 29
Beitritt

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Vorläufige Anwendung

Artikel 32
Adhoc-Anwendung

Artikel 33
Kündigung

Artikel 34
Verwahrer

Artikel 35
Verbindliche Wortlaute

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit des Gerichtshofs

Artikel 3
Sitzgelände

Artikel 4
Recht und Autorität auf dem Sitzgelände

Artikel 5
Unverletzlichkeit des Sitzgeländes

Artikel 6
Umgebung des Sitzgeländes

Artikel 7
Schutz des Sitzgeländes

Artikel 8
Immunität des Gerichtshofs, seiner Vermögenswerte, Guthaben und Gelder

Artikel 9
Archive

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen auf dem Sitzgelände

Artikel 11
Nachrichtenverkehr

Artikel 12
Flagge und Emblem

Artikel 13
Soziale Sicherheit

Artikel 14
Arbeitserlaubnis für Familienmitglieder

Artikel 15
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 16
Gelder und Freiheit von Währungsbeschränkungen

Artikel 17
Vorrechte, Immunitäten, Erleichterungen und sonstige Vorteile

Artikel 18
Vorrechte und Immunitäten für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 19
Vorrechte und Befreiungen in Bezug auf Steuern und sonstige Abgaben für die Mitglieder und die Bediensteten des Gerichtshofs

Artikel 20
Nach Artikel 289 des Seerechtsübereinkommens ernannte Sachverständige

Artikel 21
Bevollmächtigte, die Streitparteien vertreten, sowie Rechtsbeistände und Anwälte, die vor dem Gerichtshof auftreten sollen

Artikel 22
Zeugen, Sachverständige und Personen, die Aufträge durchführen

Artikel 23
Staatsangehörige des Gastlands und Personen, die im Gastland ständig ansässig sind

Artikel 24
Aufhebung

Artikel 25
Passierscheine, Ausweise und Notifikation

Artikel 26
Einreise in und Durchreise durch das Gastland sowie Aufenthalt im Gastland

Artikel 27
Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung

Artikel 28
Verantwortung, Haftung und Versicherung

Artikel 29
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 30
Notenwechsel

Artikel 31
Ergänzungsabkommen

Artikel 32
Verhältnis zum Allgemeinen Übereinkommen

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 34
Änderungen

Artikel 35
Inkrafttreten

Artikel 36
Registrierung

Denkschrift

A. Übereinkommen vom 23. Mai 1997 über die Vorrechte und Immunitäten des Internationalen Seegerichtshofs

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

B. Abkommen vom 14. Dezember 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Internationalen Seegerichtshof über den Sitz des Gerichtshofs

I . Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 250/06

... darf er nicht erwarten, dass ihm die Kosten der Anreise zum Ort des Prozessgerichts erstattet werden. Reicht er den

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
Änderung der Kostenordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Kreditwesengesetz

Artikel 12
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 13
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 14
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbedürftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 114

Zu § 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu § 115

Zu § 115

Zu § 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 120a

Zu § 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bedürftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu § 120a

Zu § 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 176/06

... ", ist die Sicht der übermittelnden Vertragspartei ausschlaggebend. Nicht personenbezogene Informationen sind alle Informationen, die keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten enthalten, z.B. Informationen über Reiserouten sowie Transit- und Aufenthaltsorte von anreisenden Gruppen und die von ihnen benutzten Verkehrsmittel. Dieser allgemeine Informationsaustausch ist durch die Aufgabenzuweisung der handelnden Behörde gedeckt und bedarf keiner gesonderten Befugnisnorm. Ein grenzüberschreitender Bezug liegt vor, wenn die Großveranstaltung in mindestens zwei Vertragsstaaten stattfindet oder eine größere Zahl von Teilnehmern aus anderen Vertragsstaaten zu der Veranstaltung anreist. Als nicht abschließende Beispiele für Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug werden Veranstaltungen im Bereich des Sports und Tagungen des Europäischen Rates genannt. Unter den Begriff der Großveranstaltungen fallen weiter sonstige Veranstaltungen, an denen eine große Zahl von Menschen teilnimmt oder deren Teilnahme zu erwarten ist. Zu Artikel 14 - Übermittlung personenbezogener Daten Artikel 14betrifft die Übermittlung personenbezogener Daten bei Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug sowohl auf als auch ohne vorheriges Ersuchen einer Vertragspartei.



Drucksache 596/06

... 8. betont, dass diese Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verkehrssektoren auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen touristischen Regionen führen und solche Regionen benachteiligen, zu denen die Anreise hauptsächlich per Auto, Bus oder Eisenbahn erfolgt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/06




Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

2 Zuteilungsmethode


 
 
 


Drucksache 2/05

Soweit das für die Durchführung des Musterverfahrens zuständige Oberlandesgericht seinen Sitz an einem anderen Ort als das Prozessgericht hat und dadurch der Rechtsanwalt einen längeren Anreiseweg hat, steht diesem regelmäßig ein Anspruch auf Ersatz seiner zusätzlichen Auslagen zu. Ein darüber hinausgehender Ausgleich im Gebührenrecht ist nicht angezeigt.

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Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 211/05

... Kosten, Zeitaufwand und Ärger nehmen nicht unbedingt proportional zur Höhe der Forderung ab. Im Gegenteil - je geringfügiger der Anspruch, desto schwerer wiegen diese Faktoren. Aus diesem Grund haben viele Mitgliedstaaten vereinfachte Zivilverfahren für Bagatellsachen eingeführt. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Inanspruchnahme des durch den EG-Vertrag garantierten freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs die Zahl der Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Schwierigkeiten, in einer grenzüberschreitenden Streitsache rasch und preiswert eine Entscheidung zu erwirken, sind deutlich größer als bei einer reinen Inlandssache. Häufig werden zwei Rechtsanwälte benötigt, und es entstehen Kosten durch die Inanspruchnahme von Übersetzern und Dolmetschern und durch die Anreise der Streitparteien, Zeugen, Rechtsanwälte usw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/05




Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Kapitel II
das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen

Artikel 3
Einleitung des Verfahrens

Artikel 4
Ablauf des Verfahrens

Artikel 5
Abschluss des Verfahrens

Artikel 6
Verhandlung

Artikel 7
Beweisaufnahme

Artikel 8
Vertretung der Parteien

Artikel 9
Aufgaben des Gerichts

Artikel 10
Entscheidung

Artikel 11
Zustellung von Schriftstücken

Artikel 12
Fristen

Artikel 13
Vollstreckbarkeit der Entscheidung

Artikel 14
Kosten

Artikel 15
Rechtsmittel

Artikel 16
Überprüfung der Entscheidung

Artikel 17
Anwendbares Verfahrensrecht

Kapitel III
Anerkennung und Vollstreckung

Artikel 18
Anerkennung und Vollstreckung

Kapitel IV
Verhältnis ZU anderen Rechtsakten der Gemeinschaft

Artikel 19
Verhältnis zur Verordnung (EG) Nr. 805/2004 und zur Verordnung (EG) Nr. 44/2001

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Information

Artikel 21
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 22
Ausschuss

Artikel 23
Inkrafttreten

Begründung

1. Einführung und Hintergrund

1.1. Einführung

1.2. Das Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert

2. Zielsetzung und Anwendungsbereich

2.1. Übergeordnetes Ziel

2.1.1. Die Bedeutung efizienter Bagatellverfahren

2.1.2. Charakteristische Merkmale der Bagatellverfahren - Verfahrensvereinfachung

2.2. Anwendungsbereich

2.2.1. Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

2.2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Anhang I

Anhang II

Anhang III


 
 
 


Drucksache 438/04

... Da die Mitglieder des SE-Betriebsrates aus den verschiedenen Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Sitzung - und gegebenenfalls zu deren Vorbereitung nach § 24 Abs. 2 anreisen werden, informiert die Leitung der SE die örtlichen Leitungen über den vorgesehenen Termin.



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 634/15 PDF-Dokument



Drucksache 642/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.