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"Asylverfahren"
Drucksache 16/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... verankerte Konzept des sicheren Herkunftsstaates angesichts des nach wie vor außerordentlich hohen Zugangs von Asylbewerbern für besonders geeignet, aussichtslose Asylverfahren schnell abzuschließen und einem Zuzug nach Deutschland aus asylfremden - insbesondere wirtschaftlichen - Motiven entgegenzuwirken. So sind etwa die Asylbewerberzahlen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Serbien seit deren Aufnahme in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten signifikant zurückgegangen.
Drucksache 513/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (Neufassung) - COM(2016) 465 final; Ratsdok. 11318/16
... 3. In Artikel 2 Absatz 10 des Richtlinienvorschlags wird der Begriff der "Flucht" neu eingefügt. Mit diesem legal definierten Begriff soll nach dem Willen der Kommission eine Handlung erfasst werden, durch die Antragstellende zur Umgehung des Asylverfahrens entweder das Hoheitsgebiet, in dem sie sich nach der neu zu fassenden
Drucksache 86/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... ) oder bei Revisionsstreitigkeiten in Rechtssachen von grundsätzlicher Bedeutung wird eine Medienübertragung der Urteilsverkündung in Betracht kommen. Anders dürfte regelmäßig insbesondere im Rahmen von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundessozialgericht, in denen Privatpersonen ihre Lebensverhältnisse offenbaren müssen, zu entscheiden sein. Etwa in Asylverfahren oder in Streitigkeiten über die Gewährung von Sozialhilfe oder anderen Sozialleistungen kommt der Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen gegenüber dem Persönlichkeitsschutz der Beteiligten im Hinblick auf die Sozialdaten hohe Bedeutung zu. Auch in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht dürfte eine Öffnung der Entscheidungsverkündung für die Medien dann nicht in Betracht kommen, wenn sie sich dadurch unangemessen verzögern würde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 17a
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 5 Übergangsvorschriften
§ 43
§ 112 Übergangsregelungen.
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG
b Erforderlichkeit der Regelung
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen
aa Ausgangspunkt
bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten
cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit
dd Keine weitere gesetzliche Öffnung
aaa Andere Teile der Verhandlung
bbb Nur oberste Bundesgerichte
b Gerichtsinterne Übertragungen
aa Geringere Eingriffsintensität
bb Medienarbeitsraum
cc Beschränkung auf die Tonübertragung
c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit
e Andere Gerichtsbarkeiten
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
3. Weitere Folgeänderungen
III. Alternativen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Im Einzelnen
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand
- Medienöffentlichkeit/Dokumentation
- Übersetzungsleistungen
II.2 Evaluierung
Drucksache 216/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Umsiedlungsmechanismus für Krisensituationen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist
... Die Bandbreite der vorgeschlagenen Maßnahmen deckt die verschiedenen Stadien des Asylverfahrens in den Mitgliedstaaten ab.
Drucksache 565/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 9. Er bittet die Bundesregierung, im Zuge der weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags in geeigneter Weise sicherzustellen, dass auch nach europäischem Recht die Anlage und Pflege von Datenbanken mit Informationen, die für eine geordnete Rechtspflege unerlässlich sind, urheberrechtlich weiterhin unbedenklich bleibt. Insoweit geht der Bundesrat davon aus, dass die Bereitstellung einer Datenbank, wie sie etwa in Form von "Asylfact" für den Bereich der Asylverfahren in Deutschland als für eine schnelle und geordnete Durchführung dieser Verfahren notwendige Informationsquelle zur Verfügung steht, der Schrankenregelung des § 45
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... In ihrem nicht nachlassenden Bemühen, die anhaltende Flüchtlings- und Migrationskrise in den Griff zu bekommen, berichtete die Kommission am 10. Februar über die im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda1 beschlossenen prioritären Maßnahmen2, mit denen das unmittelbare Problem, die Ordnung auf der östlichen Mittelmeerroute/Westbalkanroute wiederherzustellen, angegangen werden soll. Entsprechend den Ergebnissen der Tagungen des Europäischen Rates vom 18./19. Februar und vom 17./18. März sowie des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs vom 7. März 3 wird sie weiterhin die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung aller vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung ungeordneter Migrationsströme, beim Schutz unserer Außengrenzen und der Wahrung der Integrität des Schengen-Raums unterstützen. Dies gilt insbesondere auch für die Entscheidungen über die Hotspots, die Umverteilung von Migranten, die Rückführung und die Rückübernahme. Gleichzeitig wird sie dafür Sorge tragen, dass diejenigen, die internationalen Schutz benötigen, effektiv Zugang zu Asylverfahren erhalten.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 503/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16
... durch eine Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU zu ersetzen, um ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem zu erreichen, positiv gegenüber. Er begrüßt ausdrücklich das Ziel, dass Asylsuchende in allen Mitgliedstaaten der EU gleich und in angemessener Weise behandelt werden.
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 8. Der Bundesrat hält die Bestimmung, derzufolge der als zuständig bestimmte Mitgliedstaat auch für die Prüfung sämtlicher künftiger Anträge des betreffenden Antragstellenden zuständig ist, nur für effizient, wenn künftig sichergestellt ist, dass das Dublin-System uneingeschränkt funktioniert und der beibehaltene Grundsatz der Zuständigkeit des Mitgliedstaates der Ersteinreise wirksam praktisch umgesetzt wird. Abgelehnt wird der Vorschlag der Kommission für eine solche dauerhafte Zuständigkeit hingegen in den Fällen, in denen der Antragstellende aus einem ersten Asylstaat oder einem sicheren Drittstaat einreist bzw. aus einem sicheren Herkunftsstaat stammt und sein Antrag auf internationalen Schutz deshalb keine Aussicht auf Erfolg hatte. Bei einer Wiedereinreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten könnte der Antragstellende dadurch nämlich erreichen, dass auch ein erneutes Asylverfahren in dem Staat durchgeführt wird, den er erstmals bei seiner irregulären Weiterreise im Schengen-Raum erreicht hatte.
Drucksache 86/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
Drucksache 318/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Soweit die Gesetzesbegründung auf eine finanzielle Neutralität der mit dem GKV-FQWG eingeführten Rechtsänderungen abstellt, bezieht sich diese auf den Stand vor dem 1. Januar 2016. Der GKV-Spitzenverband hat bereits in der Vergangenheit auf nicht kostendeckende Kassenbeiträge für ALG II-Empfänger hingewiesen. Gerade angesichts einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen, die nach Abschluss der jeweiligen Asylverfahren mit ALG II-Bezug zu Mitgliedern der GKV werden, ist nicht zu erwarten, dass die Änderung des § 232a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V finanzneutral für die Beitragszahler der Solidargemeinschaft ist.
Drucksache 66/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II
6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II
7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II
9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II
Zu Nummer 14a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 42
10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II
§ 16f Freie Förderung
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II
12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II
§ 16i Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung
13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II
17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II
18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II
20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II
21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II
22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II
23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II
24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II
25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II
26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III
§ 9b Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III
28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III
29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII
30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII
31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG
32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO
33. Zum Gesetzentwurf insgesamt
34. Zum Gesetzentwurf insgesamt
35. Zum Gesetzentwurf insgesamt
36. Zum Gesetzentwurf insgesamt
37. Zum Gesetzentwurf allgemein:
38. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 68/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 1. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Bundesregierung, die Asylverfahren in Anbetracht der erheblich gestiegenen Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachsuchenden Menschen deutlich zu beschleunigen und hierzu das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber auch Länder und Kommunen, durch zielführende Verfahrensregelungen zu entlasten.
Drucksache 172/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... /EU in eine neue Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU umzuwandeln und die derzeitige
Drucksache 503/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens zur Gewährung internationalen Schutzes in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32 /EU - COM(2016) 467 final; Ratsdok. 11317/16
... durch eine Verordnung über ein einheitliches gemeinsames Asylverfahren in der EU zu ersetzen, um ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem zu erreichen, positiv gegenüber. Er begrüßt ausdrücklich das Ziel, dass Asylsuchende in allen Mitgliedstaaten der EU gleich und in angemessener Weise behandelt werden.
Drucksache 68/2/16
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... 1. Der Bundesrat teilt das Anliegen der Bundesregierung, die Asylverfahren in Anbetracht der erheblich gestiegenen Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachsuchenden Menschen deutlich zu beschleunigen und hierzu das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber auch Länder und Kommunen, durch zielführende Verfahrensregelungen zu entlasten.
Drucksache 266/2/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Integrationsgesetzes
... § 12a Absatz 1 AufenthG-E begründet kraft Gesetzes eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung im Asylverfahren bzw. im Aufnahmeverfahren und erfasst Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne von § 3 Absatz 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigte im Sinne von § 4 Absatz 1 AsylG anerkannt worden sind oder denen nach den §§ 22, 23 oder 25 Absatz 3
Drucksache 93/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung"
... 2. Der Bundesrat nimmt ferner zur Kenntnis, dass innerhalb weniger Monate die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen wurden, die dazu beitragen können, die Dauer der Asylverfahren zu verkürzen und für alle Beteiligten effizienter und transparenter zu gestalten. Die praktische Umsetzung muss nun aus den nachstehenden Gründen schnell folgen bzw. weiter intensiviert werden, um - die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme weiter zu fördern und - die hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, die sich für Flüchtlinge engagieren, zu erhalten.
Anlage Entschließung des Bundesrates Zusammenhalt stärken: Flüchtlinge aufnehmen und integrieren - eine gesamtstaatliche Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung
Drucksache 352/3/16
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Integrationsgesetz
... begründet kraft Gesetzes eine Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land der Erstzuweisung im Asylverfahren bzw. im Aufnahmeverfahren und erfasst Ausländer, die als Asylberechtigte, Flüchtlinge im Sinne von § 3 Absatz 1 AsylG oder subsidiär Schutzberechtigte im Sinne von § 4 Absatz 1 AsylG anerkannt worden sind oder denen nach den §§ 22, 23 oder 25 Absatz 3
Drucksache 375/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Stellungnahme der Bundesregierung zum Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 10. Juli 2015
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... es sowie Artikel 37 der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 eingestuft, um Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten nach § 29a des Asylgesetzes (AsylG) schneller bearbeiten und - im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag - den Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Deutschland wird dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen keine III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3626: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Rechts - und Verwaltungsvereinfachung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 25. Der Bundesrat unterstützt den Willen der Bundesregierung, Asylbewerber/innen und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zügig und nachhaltig in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung zu begrüßen, die Asylverfahren zu beschleunigen, damit Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive ein zügiger Arbeitsmarktzugang gewährt werden kann. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es noch weiterer Anstrengungen bedarf und die Aufwendungen des Bundes für Maßnahmen der Integration erheblich ausgeweitet werden müssen, um schon rein quantitativ den steigenden Bedürfnissen nach Integrationsleistungen gerecht zu werden.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 565/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final; Ratsdok. 12254/16
... 14. Er bittet die Bundesregierung, im Zuge der weiteren Beratungen des Richtlinienvorschlags in geeigneter Weise sicherzustellen, dass auch nach europäischem Recht die Anlage und Pflege von Datenbanken mit Informationen, die für eine geordnete Rechtspflege unerlässlich sind, urheberrechtlich weiterhin unbedenklich bleibt. Insoweit geht der Bundesrat davon aus, dass die Bereitstellung einer Datenbank, wie sie etwa in Form von "Asylfact" für den Bereich der Asylverfahren in Deutschland als für eine schnelle und geordnete Durchführung dieser Verfahren notwendige Informationsquelle zur Verfügung steht, der Schrankenregelung des § 45
Zur Vorlage insgesamt
Zu Fragen des Urheberrechts erinnert der Bundesrat insoweit an seine der Kommission bereits übermittelten Stellungnahmen vom 10. Juli 2015 BR-Drucksache 212/15 B , 18. März 2016 BR-Drucksache 15/16 B und 22. April 2016 BR-Drucksache 167/16 B .
Im Einzelnen
Zu Titel II
Zu Titel III
Zu Titel IV
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... Es wurde die Form einer Verordnung gewählt, um eine Vereinheitlichung des Neuansiedlungsverfahrens zu erreichen, die mit der Vereinheitlichung des Asylverfahrens in Einklang steht, für das ebenfalls ein Verordnungsvorschlag vorgelegt wird. Eine Verordnung, die auf den bestehenden Neuansiedlungspraktiken der Mitgliedstaaten, insbesondere den Standardverfahren für die Umsetzung der in der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 dargelegten Neuansiedlungsregelung mit der Türkei aufbaut, erlaubt eine stärkere Vereinheitlichung dieser Neuansiedlungspraktiken als dies im Rahmen einer Richtlinie möglich wäre, die nicht unmittelbar gilt und bei der Form und Methor Umsetzung den Mitgliedstaaten überlassen bleiben. Eine solche stärkere Vereinheitlichung wird zu größeren Synergien bei der Umsetzung des Neuansiedlungsrahmens der Union führen. Sie soll zudem für eine Neuansiedlung in Betracht kommende Personen davon abhalten, die Neuansiedlung in einem bestimmten Mitgliedstaat abzulehnen, und der Sekundärmigration neu angesiedelter Personen entgegenwirken. Außerdem sollen die jährlichen Neuansiedlungspläne der Union und die gezielten Neuansiedlungsregelungen der Union, die für die praktische Umsetzung des Neuansiedlungsrahmens der Union von entscheidender Bedeutung sind, von den Organen der Union angenommen werden, sodass eine Verordnung das geeignete Instrument ist.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 44/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 23. Der Bundesrat unterstützt den Willen der Bundesregierung, Asylbewerber/innen und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive zügig und nachhaltig in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Vor diesem Hintergrund ist das Bestreben der Bundesregierung zu begrüßen, die Asylverfahren zu beschleunigen, damit Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive ein zügiger Arbeitsmarktzugang gewährt werden kann. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es noch weiterer Anstrengungen bedarf und die Aufwendungen des Bundes für Maßnahmen der Integration erheblich ausgeweitet werden müssen, um schon rein quantitativ den steigenden Bedürfnissen nach Integrationsleistungen gerecht zu werden.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 508/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens - Antrag des Freistaates Sachsen -
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens - Antrag des Freistaates Sachsen -
Drucksache 446/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Eine wirksame Rückkehrpolitik erfordert ein funktionierendes Asylsystem, damit gewährleistet ist, dass unbegründete Asylanträge rasch zur Ausweisung der betreffenden Personen aus dem Gebiet der Europäischen Union führen. Die Asylverfahrensrichtlinie sieht bereits die rasche Bearbeitung bestimmter Anträge vor. Im Rahmen des sogenannten Grenzverfahrens kann ein Asylbewerber an der Grenze festgehalten werden und es gelten sehr kurze Fristen für die Prüfung des Asylantrags. Asylbewerber müssen frühzeitig und in allen Phasen des Asylverfahrens über die Möglichkeit einer unterstützten freiwilligen Rückkehr informiert werden, um abgelehnten Asylbewerbern und Personen, die ihren Antrag zurückziehen möchten, eine gute Alternative in Form einer Heimkehr in Würde zu bieten. Ist die freiwillige Rückkehr nicht möglich, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass abgelehnte Asylbewerber untertauchen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 415/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 1. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Mitgliedstaaten am 22. September 2015 zumindest auf einen Minimalkonsens zur Entlastung der besonders betroffenen Erstaufnahmestaaten geeinigt haben. Die vereinbarte Umsiedlung von Flüchtlingen in andere Mitgliedstaaten wird dazu beitragen sicherzustellen, dass die Asylsuchenden angemessen versorgt werden und die ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens möglich ist.
Drucksache 447/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Drucksache 101/15
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetz es
... erheblich belastet. Seit einiger Zeit steigt die Zahl der Asylverfahren bei den Gerichten deutlich an. Mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen. Mit dem Gesetz soll es den Landesjustizverwaltungen und den Verwaltungsgerichten ermöglicht werden, auf diese Entwicklung rasch und angemessen zu reagieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG)
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
II. Zu Artikel 2
Drucksache 302/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... "(4) Ein Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann nur unter der Bedingung ausgewiesen werden, dass das Asylverfahren unanfechtbar ohne Anerkennung als Asylberechtigter oder ohne die Zuerkennung internationalen Schutzes (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 des
‚Artikel 4 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
‚Artikel 5 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 65/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
... ) eingestuft, um die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Staaten und damit die Aufenthaltszeit dieser Antragsteller in Deutschland zu verkürzen. Deutschland wird dadurch als Zielland für Antragsteller, die aus nicht asylrelevanten Motiven Asylanträge stellen, weniger attraktiv.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Albanien
4 Kosovo
4 Montenegro
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 190/15
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... ) sich in den Geltungsbereich dieses Gesetzes begeben haben, um Leistungen zu erlangen. Dasselbe gilt ab dem Zeitpunkt der Ablehnung des Asylantrages durch das Bundesamt für Personen, die aus sonstigen Staaten stammen und bei denen das Asylverfahren als "offensichtlich unbegründet" im Sinne von § 30
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 446/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 29a Sicherer Herkunftsstaat; Bericht; Verordnungsermächtigung.
§ 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender
§ 83c Anwendbares Verfahren für die Anordnung und Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
§ 90 Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde
Artikel 2 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
§ 14 Dauer der Anspruchseinschränkung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 45a Berufsbezogene Deutschsprachförderung; Verordnungsermächtigung
§ 105c Überleitung von Maßnahmen zur Überwachung ausgewiesener Ausländer aus Gründen der inneren Sicherheit
Artikel 4 Änderung des Bundesmeldegesetzes
Artikel 5 Änderung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes
§ 18 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 17
§ 18 Zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs kann ein Beamter auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer seines Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Artikel 8 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 131 Sonderregelung zur Eingliederung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung
§ 421 Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
Artikel 11 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Entflechtungsgesetzes
Artikel 13 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 14 Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
4 Verfahrensbeschleunigung
Faire und effektive Verfahren
4 Unterbringung
4 Asylbewerberleistungen
Ärztliche Versorgung
4 Integration
Kostenbeteiligung des Bundes
III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Leistungen für Asylbewerber
Kostenbeteiligung des Bundes
2. Erfüllungsaufwand
a. Bürgerinnen und Bürger
b. Wirtschaft
5 Ausländerbeschäftigung
c. Verwaltung
Lockerung des Leiharbeitsverbots
Leistungseinschränkungen nach dem AsylbLG
Regelung zu minderjährigen Kindern
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Öffnung der Integrationskurse
Berufsqualifizierende Sprachkurse nach § 45a AufenthG
Förderung der Teilnahme an Sprachkursen
5 Bundesmeldegesetz
Gesundheitsversorgung, SGB V
5 Schutzimpfungen
VI. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 18
Zu Nummer 20
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Absatz 17
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3467: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 Verfahrensbeschleunigung
4 Asylbewerberleistungen
1. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
2. Befristungs- und Evaluierungserwägungen
3. Gesamtbewertung
Drucksache 516/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Drucksache 608/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz)
... Den öffentlichen Stellen wird die Befugnis eingeräumt, ein Ersuchen mittels Erhebung von Fingerabdruckdaten der Asylsuchenden, Asylantragsteller sowie unerlaubt Eingereisten oder unerlaubt aufhältigen Personen zu stellen. Dadurch wird im Sinne der schnellen Identifizierbarkeit und der Verwaltungsvereinfachung ein einfacher Zugriff auf die Ausländerzentralregister-Daten des betroffenen Personenkreises ermöglicht. Fingerabdruckdaten sind dadurch für alle im Aufnahme- und Asylverfahren beteiligten Behörden nutzbar.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 2 AsylG , Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe b § 11 Absatz 1a AZRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 63a Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 AsylG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Absatz 2 Nummer 10 AZRG , Nummer 10 § 18a Nummer 13 AZRG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1a AZRG
5. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 6 Absatz 2 Satz 3 Nummer 4 AZRG
6. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2a - neu AZRG
7. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 16 Absatz 1 Nummer 6 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18b, § 18b1 - neu - und § 18b2 - neu - AZRG , Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a - neu - und Nummer 1b - neu - AZRG
§ 18b
§ 18b1 Datenübermittlung an die Gesundheitsämter und weitere für die Gesundheitsuntersuchung nach § 62 des Asylgesetzes zuständigen behördlichen Stellen
§ 18b2 Datenübermittlung an die Jugendämter
9. Zu Artikel 2 Nummer 11 § 18c - neu - AZRG
§ 18c Datenübermittlung an die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zuständigen Behörden
10. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe a0 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AZRG
11. Zu Artikel 2 Nummer 13 Buchstabe b1 - neu - § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5a - neu - AZRG
12. Zu Artikel 2 Löschung der Daten im Ausländerzentralregister
13. Zum Gesetzesentwurf allgemein
14. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 516/1/15
Antrag der Länder Berlin, Bremen, Brandenburg
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015)
... Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Drucksache 223/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda - COM(2015) 240 final
... 10. Der Bundesrat empfiehlt, seitens der Kommission in Erwägung zu ziehen, den Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) durch die EU zu mandatieren, im Auftrag der EU und außerhalb ihres Territoriums Asylverfahren durchzuführen.
Drucksache 415/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien, Griechenland und Ungarn - COM(2015) 451 final; Ratsdok. 11844/15
... 2. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich die Mitgliedstaaten am 22. September 2015 zumindest auf einen Minimalkonsens zur Entlastung der besonders betroffenen Erstaufnahmestaaten geeinigt haben. Die vereinbarte Umsiedlung von Flüchtlingen in andere Mitgliedstaaten wird dazu beitragen sicherzustellen, dass die Asylsuchenden angemessen versorgt werden und die ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens möglich ist.
Drucksache 447/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Drucksache 446/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 und 1a - neu - AsylG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 47 Absatz 1a Satz 1 AsylG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a - neu - § 61 Absatz 1 AsylG
4. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 63a Absatz 2, 3 Satz 2, 3, Absatz 4 Satz 1 AsylG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4:
Zu Artikel 1 Nummer 23
6. Zu Artikel 1 Nummer 30a - neu - § 83a AsylG
7. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 90 Absatz 6 AsylG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 2 Satz 1 AsylbLG
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 1a Absatz 3 AsylbLG
11. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 6, 7 AsylbLG
12. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 23a Absatz 1 Satz 3 AufenthG
13. Zu Artikel 3 Nummer 9 § 59 Absatz 1 Satz 8 AufenthG
14. Zu Artikel 7 Nummer 2 §§ 17, 18 VwGO
15. Zur Amtsvormundschaft für unbegleitete minderjährige Jugendliche
16. Zur Einrichtung von Wartezentren
Drucksache 447/15
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
§ 22 Übergangsregelung
Artikel 3 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 25a Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Artikel 4 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Beschäftigungsverordnung
2. Integrationskursverordnung
3. Energieeinsparverordnung
4. Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3474: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Befristungen
Drucksache 508/15
Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens
Drucksache 466/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
...
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
Drucksache 409/15
Gesetzesantrag des Landes Brandenburg
Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern
Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern
Drucksache 466/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
...
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
§ 1a Anspruchseinschränkung
Drucksache 443/14
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
... Für die Inobhutnahme ist bislang gemäß § 87 SGB VIII immer das Jugendamt zuständig, in dessen Bezirk der Jugendliche der Obhut des Jugendamts übergeben wird. Bis zum Abschluss der Inobhutnahme kann derzeit weder eine asylverfahrensnoch eine aufenthaltsrechtliche Zuweisung den Übergang der Zuständigkeit auf ein anderes Jugendamt herbeiführen.
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Dass Menschen, die im Rahmen des Asylverfahrens bereits einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder einen anderweitigen nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, vor einer Ausreise keinen entsprechenden Aufenthaltstitel erlangen können, erscheint sowohl aus Sicht der Betroffenen wie auch der Arbeitgeber nicht nachvollziehbar. Hinzu treten faktische Einstellungshemmnisse trotz vorhandenen Potenzials im Hinblick auf eine ungesicherte Bleibeperspektive als Flüchtling.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 183/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
... ) eingestuft, um die Dauer der Asylverfahren von Antragstellern aus diesen Staaten und damit die Aufenthaltszeit dieser Antragsteller in Deutschland zu verkürzen. Deutschland wird dadurch als Zielland für Antragsteller, die aus nicht asylrelevanten Motiven Asylanträge stellen, weniger attraktiv.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Anlage II (zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.
Artikel 2 Änderung der Beschäftigungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 392/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die in § 2 vorgesehene Verkürzung der Wartezeit auf 15 Monate wird der gegebenenfalls zulässigen Sonderregelung bei kurzfristigen Aufenthalten nicht gerecht. Denn wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, beträgt die Dauer eines behördlichen Asylverfahrens etwa ein halbes Jahr, die bestandskräftige Entscheidung etwa ein Jahr. Auch die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und gelduldete Ausländer" vorgenommene Verkürzung der Wartefrist zur Erteilung der Arbeitserlaubnis auf nunmehr drei Monate ist ein Indiz dafür, dass eine Sonderregelung für Asylbewerber nur für einen sehr engen Zeitraum in Betracht kommen kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V
§ 4 Hilfen zur Gesundheit
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
3. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 506/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
... Der Gesetzentwurf dient der gesetzlichen Umsetzung der genannten Ziele. Er enthält Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
§ 59a Erlöschen der räumlichen Beschränkung
§ 59b Anordnung der räumlichen Beschränkung
§ 60 Auflagen
§ 88a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
Artikel 3 Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3096: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 419/1/14
Antrag der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... Asylverfahrensgesetz
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Dass Menschen, die im Rahmen des Asylverfahrens bereits einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder einen anderweitigen nachhaltigen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, vor einer Ausreise keinen entsprechenden Aufenthaltstitel erlangen können, erscheint sowohl aus Sicht der Betroffenen wie auch der Arbeitgeber nicht nachvollziehbar. Hinzu treten faktische Einstellungshemmnisse trotz vorhandenen Potenzials im Hinblick auf eine ungesicherte Bleibeperspektive als Flüchtling.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 392/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetz es
... Die in § 2 vorgesehene Verkürzung der Wartezeit auf 15 Monate wird der gegebenenfalls zulässigen Sonderregelung bei kurzfristigen Aufenthalten nicht gerecht. Denn wie sich aus der Gesetzesbegründung ergibt, beträgt die Dauer eines behördlichen Asylverfahrens etwa ein halbes Jahr, die bestandskräftige Entscheidung etwa ein Jahr. Auch die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und gelduldete Ausländer" vorgenommene Verkürzung der Wartefrist zur Erteilung der Arbeitserlaubnis auf nunmehr drei Monate ist ein Indiz dafür, dass eine Sonderregelung für Asylbewerber nur für einen sehr engen Zeitraum in Betracht kommen kann.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Artikel 1 Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2
Zu Artikel 1 Nummer 1
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 4a
§ 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 278/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 in Bezug auf die Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz von unbegleiteten Minderjährigen zuständig ist, die keine Familienangehörigen, Geschwister oder Verwandten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben - COM(2014) 382 final
... 3. Die Kommission folgert aus dem Urteil des EuGH, dass aus Gründen des Kindeswohls Überstellungen von unbegleiteten Minderjährigen im Dublin-Verfahren grundsätzlich nicht mehr möglich sein sollen und der Anknüpfungspunkt für die Zuständigkeitsbestimmung im Asylverfahren regelmäßig der tatsächliche Aufenthaltsort sein müsse.
Drucksache 419/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
... Asylverfahrensgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Anlage Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen
Artikel 1 Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsunterbringungs-Maßnahmengesetz)
§ 1 Grundsätze der Bauleitplanung
§ 2 Zulässigkeit von Vorhaben
Artikel 2 Sonderregelung der Länder
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 444/14
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen
... Asylverfahrensgesetz
Drucksache 97/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... Durch die Ergänzung der anrechenbaren Aufenthaltszeiten wird Artikel 1 Nummer 3 der Richtlinie 2011/51/EU umgesetzt. Von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit, die Dauer des Asylverfahrens nur hälftig anzurechnen, sofern die Dauer des Asylverfahrens 18 Monate nicht übersteigt, wurde kein Gebrauch gemacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Erfüllungsaufwand für die Bundesverwaltung
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 317a Neufeststellung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 123 Leistungen an Berechtigte im Ausland
Artikel 5 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BAföG
Artikel 6 Änderungen von Verordnungen
§ 59a Hinweis auf Gewährung internationalen Schutzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
1. Ausgangslage
2. Richtlinienumsetzung
3. Weitere Änderungen des Aufenthaltsrechts
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Erfüllungsaufwand; weitere Kosten
Sonstiger Erfüllungsaufwand der Verwaltung
V. Nachhaltigkeit
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer n
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2327: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 218/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
... Asylsuchende sind dadurch gezwungen, ihr Asylverfahren im Regelfall in dem Land zu betreiben, in dem sie zuerst die Europäische Union betreten haben. Vom Ausland aus kann ein Rechtsbehelf aber nur dann wirksam sein, wenn irreparable Folgen, wie sie durch die sofortige Vollziehung der Überstellung vor deren gerichtlicher Überprüfung eintreten können, soweit als möglich ausgeschlossen werden können. Es besteht die Gefahr, dass den Betroffenen die Inanspruchnahme eines effektiven Rechtsschutzes auch dann verwehrt wird, wenn es um Rücküberstellungen in Länder geht, bei denen gravierende strukturelle Mängel im Asylverfahren bestehen und die Betroffenen ernsthaft befürchten müssen, eine geringere Chance auf ein ernsthafte Prüfung des Asylantrages zu haben oder konventionswidrigen Lebensbedingungen ausgesetzt zu werden.
2. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 72 Absatz 2 AufenthG , Nummer 9 § 79 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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