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"Aufenthalt"
Drucksache 356/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Aufenthaltsgesetz
§ 16 Barrierefreiheit
Artikel 3 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Artikel 26 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Drucksache 562/13
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
... Aufenthaltsverordnung
Drucksache 23/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
... Prüfung und Erteilung der Befreiung von der Pflicht des ständigen Aufenthaltes eines Sachkundigen an Bord in Hafenbecken oder zugelassenen Stellen (Absatz 7.1.5.4.2 ADN).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 1 Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)
§ 1 Kosten
§ 2 Gebührenfestsetzung
Artikel 2 Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsübersicht
I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren
II. Teil: Straßenverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6
III. Teil: Eisenbahnverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4
IV. Teil: Binnenschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
V. Teil: Seeschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz
I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See
Anlage 3 (zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes
Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
I. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
III. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :
Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:
Zu Gebührennummer 013:
Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:
Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:
Zu der entfallenen Gebührennummer 019:
Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:
Zu der entfallenen Gebührennummer 103:
Zu den Gebührennummern 211 und 212:
Zu Gebührennummer 213:
Zu Gebührennummer 221.1:
Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:
Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:
Zu den Gebührennummern 226 und 617:
Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:
Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:
Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:
Zu den Gebührennummern 703 bis 705:
Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:
Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5
Zu Gebührennummer 723:
Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:
Zu Gebührennummer 735:
Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:
Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:
Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :
Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Drucksache 219/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
... (1) Für Klagen wegen Urheberrechtsstreitsachen gegen eine natürliche Person, die urheberrechtliche Werke oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Leistungen nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. Hat der Beklagte keinen Wohnsitz, ist sein inländischer Aufenthaltsort maßgeblich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 RDG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG , Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 BRAO
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - RDG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 -neuRDG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 11b - neu - RDG , Nummer 3 § 14 Nummer 3 RDG
§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 11b Berufsrechtliche Pflichten
6. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 13a - neu - RDG
§ 13a Aufsichtsmaßnahmen
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 20 Absatz 4 RDG
8. Zu Artikel 2 § 10 RDV
9. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 RDGEG
10. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - RDGEG
11. Zu Artikel 3 § 4 Absatz 5 RDGEG
12. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 BRAO
13. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - BRAO
14. Zu Artikel 4 § 43d Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 - neu - BRAO
15. Zu Artikel 5 §§ 312b1 -neu-, 675 Absatz 3 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 312b1 Vertragsschluss bei Telefonwerbung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 312g Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 BGB , Artikel 6 Artikel 229 EGBGB - Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
'Artikel 5 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
17. Zu Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG , Nummer 5 Buchstabe a § 20 Absatz 1 UWG
18. Zu Artikel 7 Nummer 2a - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 -neu-, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, Absatz 6 - neu - UWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
19. Zu Artikel 9 Nummer 1 - neu - Inhaltsübersicht zum UrhG , Nummer 3 - neu - § 104a - neu - UrhG
'Artikel 9 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 104a Örtliche Zuständigkeit
20. Zu Artikel 9 Nummer 2 - neu - § 101 Absatz 2 UrhG
21. Zu Artikel 10 Nummer 2 § 49 Absatz 1 GKG
Zu Buchstabe a
22. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 4 GKG
23. Zu Artikel 10a - neu - §§ 40a - neu - bis 40c -neu-, § 49 Absatz 1 Nummer 8a - neu - bis 8c -neu-, Absatz 2 PostG
'Artikel 10a Änderung des Postgesetzes
§ 40a Eröffnung eines Postfachs
§ 40b Dokumentation
§ 40c Auskunftsanspruch
24. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zur Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen
Zur Beseitigung von Missständen bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
Drucksache 570/2/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Fünfte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... "2. soweit perforierter Boden verwendet wird, im Aufenthaltsbereich der Kaninchen Auftrittsbreiten, die mindestens den Spalten- oder Lochweiten entsprechen, und höchstens Spalten- oder Lochweiten nach folgender Tabelle aufweisen:
Drucksache 204/13
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zum Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... 4. Darüber hinaus haben die Erfahrungen mit der eingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien gezeigt, dass diese die EU-Bürgerinnen und -Bürger aus den betroffenen Ländern nicht von der Wanderung und der Suche nach einer Erwerbstätigkeit in Deutschland abhält. Jede Unionsbürgerin und jeder Unionsbürger kann allein mit einem Personalausweis oder Reisepass in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und ist auch über drei Monate hinaus umfassend aufenthaltsberechtigt. Die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit stehen jedoch einer Aufnahme speziell sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung entgegen. Im Ergebnis wird aufgrund der Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit nur die durch die Niederlassungsfreiheit gegebene Möglichkeit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit befördert, die dann oftmals in Unkenntnis über die rechtlichen Konsequenzen eingegangen wird. Dies kann für die betroffenen EU-Bürgerinnen und -Bürger ein Abgleiten in die Illegalität bedeuten, weil zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge nicht pflichtgemäß entrichtet werden.
Drucksache 766/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens - COM(2013) 794 final; Ratsdok. 16749/13
... 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Small-Claims-Verordnung zur Vereinfachung der spezifischen Probleme bei Klagen in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Sprachbarriere, Entfernung, fremdes Rechtssystem) beitragen kann. Die in Artikel 1 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags (Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007) vorgesehene deutliche Erweiterung des grenzüberschreitenden Bezugs auf Streitigkeiten von Parteien, bei denen die Streitigkeit zwar einen Auslandsbezug aufweist, die Parteien aber in demselben Mitgliedstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird jedoch mit großen Bedenken gesehen. Dies gilt zunächst für die in Artikel 2 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 861/2007 normierte Anknüpfung an den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist.
Drucksache 696/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (2. NamÄndVwV)
... Die Änderung würde zu einer erheblichen Erschwerung des Verwaltungsverfahrens führen. Während bisher nur zu ermitteln ist, ob der Beteiligte einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, würde die geänderte Fassung dazu führen, dass zusätzlich ermittelt werden müsste, ob der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union hat.
Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... bestimmt sich das anzuwendende Recht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Person, die den Schaden erlitten hat. Bei Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb gilt das Recht des Landes, in dem die Wettbewerbsbeziehungen oder die kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt worden sind oder beeinträchtigt zu werden drohen. Es kann sicherlich Situationen geben, wo grenzübergreifende Streitsachen aufgrund der Kollisionsnormen noch komplizierter werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gericht auf jede Gruppe von Geschädigten unterschiedliche Entschädigungsregelungen anwenden muss. Die Kommission ist jedoch bislang nicht davon überzeugt, dass eine besondere Regelung für kollektive Schadensersatzansprüche eingeführt werden sollte, wonach das Gericht im Einzelfall nur ein Recht anzuwenden hat, da dies zu Rechtsunsicherheit führen kann, wenn es sich bei dem anzuwendenden Recht nicht um das Recht des Landes der Person handelt, die Schadensersatz geltend macht.
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
Drucksache 93/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... a) nach dem tatsächlichen Aufenthalt dieser Person,
1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII
§ 89h Übergangsvorschrift
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 93 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu- und 6 - neu - SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 einleitender Satzteil und Nummern 2, 3 und 5 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 Nummer 2 und 4 SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII
8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 510/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... "Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum muss bestätigt werden durch den Nachweis der Fähigkeit, zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung über den Aufnahmeantrag, in Fällen des § 27 Absatz 2 im Zeitpunkt der Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich dieses Gesetzes, zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen zu können, es sei denn, der Aufnahmebewerber kann diese Fähigkeit wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder wegen einer Behinderung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des
‚Artikel 1 Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes
Drucksache 562/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds für den Beirat für Forschungsmigration
... Aufenthaltsverordnung
Drucksache 577/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 17. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 3 Nummer 2 fallen Reiseeinzelleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Bundesrat bittet darum, diesen Ausschluss angesichts der Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (- X ZR 157/ 11 -, NJW 2013, 308) zu überdenken. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die wesentlichen Merkmale einer Reiseveranstalterreise auch dann vorliegen können, wenn nur eine einzelne Reiseleistung gebucht wird. Insbesondere ist die Interessenlage der Beteiligten - z.B. bei bloßer Buchung einer Ferienunterkunft - unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich gelagert: Ebenso wie der Veranstalter von Aufenthalten in Ferienunterkünften ist der Veranstalter von Pauschalreisen, der eine Gesamtheit von Leistungen erbringt, zwischen den Kunden und den Leistungsträgern geschaltet. Beide erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung. Für die Kundin und den Kunden macht es damit im Ergebnis keinen Unterschied, ob sie oder er bei einem Veranstalter lediglich eine Ferienunterkunft als einzelne Reiseleistung oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen bucht.
Drucksache 199/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... 15. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Beschränkung der Unterbringungspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 9 Buchstabe b in Artikel 9 Absatz 5 erfolgen sollte. Auch bei einer Flugentfernung unter 250 km und einer kleinen Kapazität des Luftfahrtzeugs bedarf es einer Betreuungsleistung für die Fluggäste, wenn zum Beispiel ein nächtlicher Aufenthalt erforderlich wird. Eine Begründung für die Beschränkung in Bezug auf die räumliche Nähe und die Größe des Flugzeugs ist aus Verbrauchersicht nicht zu erkennen.
Drucksache 756/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 270/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa -Warndateigesetz und zur Verordnung zur Durchführung des Visa -Warndateigesetzes
... Aufenthaltsgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
3 Vorbemerkung
1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerführende Stelle; Bestandteile, Zweck der Datei
2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung
2.1 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
2.2 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
2.3 Zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
2.4 Zu § 2 Absatz 2
3. Zu § 3 - Inhalt der Datei
3.0 Allgemeiner Inhalt
3.1. Zu § 3 Absatz 1
3.1.1 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
3.1.2 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
3.1.3 Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
3.2 Zu § 3 Absatz 2
3.3 Zu § 3 Absatz 3/ § 1 der VWDG-Durchführungsverordnung i.V.m. Anlage 1 Spalte A
5. Zu § 5 - Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
5.1 Zu § 5 Absatz 1
5.2 Zu § 5 Absatz 2
Zu § 5
5.3 Zu § 5 Absatz 4
8. Zu § 8 - Voraussetzungen für die Datenübermittlung
8.1 Zu § 8 Absatz 1
8.2 Zu § 8 Absatz 3 und 4
9. Zu § 9 - Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
9.1 Zu § 9 Absatz 1
9.2 Zu § 9 Absatz 2
9.3 Zu § 9 Absatz 3
9.4 Zu § 9 Absatz 4
9.5 Zu § 9 Absatz 5
9.6 Zu § 9 Absatz 6
11. Zu § 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
11.1 Zu § 11 Absatz 3 - Datenschutzkontrolle und Sicherung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten
11.1.2 Die von dem Bundesverwaltungsamt zur Sicherung gegen unberechtigten
11.2 Zu § 11 Absatz 4 - Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten und Datenschutzkontrolle
12. Zu § 12 - Auskunft an den Betroffenen
12.1 Zu § 12 Absatz 1/ § 10 der VWDG-Durchführungsverordnung
12.2 Zu § 12 Absatz 2
12.3 Zu § 12 Absatz 3
12.4 Zu § 12 Absatz 4
12.5 Zu § 12 Absatz 5
13. Zu § 13 - Berichtigung und Löschung
13.1 Zu § 13 Absatz 1
13.2 Zu § 13 Absatz 2
14. Zu § 14 - Sperrung
14.1 Zu § 14 Absatz 1
14.2 Zu § 14 Absatz 2
Artikel 2 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2326: Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung - VWDG-DV) und Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Visa-Warndateigesetz (VWDG) und zur Verordnung zur Durchführung des Visa-Warndateigesetzes (VWDG-Durchführungsverordnung)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 182/13
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Die Sicherung der Fachkräftebasis ist eine der wichtigsten Herausforderungen der kommenden Jahre. Im Juni 2011 hat sich die Bundesregierung im Konzept zur Fachkräftesicherung auf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis verständigt. Neben der stärkeren Aktivierung des inländischen Potenzials soll auch die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stärker genutzt werden. Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union war hierzu ein weiterer wichtiger Baustein. Durch dieses Gesetz wurde die Blaue Karte EU zum 1. August 2012 als neuer Aufenthaltstitel eingeführt, um die Attraktivität Deutschlands für die Zuwanderung ausländischer Hochschulabsolventen zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Erleichterungen des Arbeitsmarktzuganges nach Abschluss einer Berufsausbildung in Deutschland und für Ehegatten ausländischer Hochqualifizierter und Fachkräfte eingeführt. Damit ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer auf die Gewinnung von Fachkräften ausgerichteten Zuwanderungspolitik eingeleitet worden. Dieser Neuausrichtung wird die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zuwanderung von Fachkräften
§ 2 Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
§ 3 Führungskräfte
§ 4 Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden für
§ 5 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an
§ 6 Ausbildungsberufe
§ 7 Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
§ 8 Praktische Tätigkeiten als Voraussetzung für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§ 9 Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt
Teil 3 Vorübergehende Beschäftigung
§ 10 Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte
§ 11 Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
§ 12 Aupair-Beschäftigungen
§ 13 Hausangestellte von Entsandten
§ 14 Sonstige Beschäftigungen
§ 15 Praktika zu Weiterbildungszwecken
Teil 4 Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 16 Geschäftsreisende
§ 17 Betriebliche Weiterbildung
§ 18 Journalistinnen und Journalisten
§ 19 Werklieferungsverträge
§ 20 Internationaler Straßen- und Schienenverkehr
§ 21 Dienstleistungserbringung
Teil 5 Besondere Berufs- oder Personengruppen
§ 22 Besondere Berufsgruppen
§ 23 Internationale Sportveranstaltungen
§ 24 Schifffahrt- und Luftverkehr
§ 25 Kultur und Unterhaltung
§ 26 Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
§ 27 Grenzgängerbeschäftigung
§ 28 Deutsche Volkszugehörige
Teil 6 Sonstiges
§ 29 Internationale Abkommen
§ 30 Beschäftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Beschäftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten
Teil 7 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern
§ 31 Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
§ 32 Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 33 Versagung der Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung von Personen mit Duldung
§ 34 Beschäftigung von Personen im Asylverfahren
Teil 8 Verfahrensregelungen
§ 35 Beschränkung der Zustimmung
§ 36 Reichweite der Zustimmung
§ 37 Zustimmungsfiktion, Vorabprüfung
§ 38 Härtefallregelung
Artikel 2 Änderungen der Aufenthaltsverordnung
§ 17a Befreiung zur Dienstleistungserbringung für langfristig Aufenthaltsberechtigte
Artikel 3 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12d Haushaltshilfen
§ 12f Schaustel lergehilfen
§ 12g Fertighausmonteure
§ 12h Werkverträge
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem, Ziel und Lösung
II. Aufbau der neuen Beschäftigungsverordnung
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 - Zuwanderung von Fachkräften
Teil 3 - Vorübergehende Beschäftigung
Teil 4 - Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Teil 5 - Besondere Berufs- oder Personengruppen
Teil 6 - Sonstiges
III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung übernommen werden
IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... Nach dem Schengener Grenzkodex muss der Grenzbeamte prüfen, ob der Drittstaatsangehörige sämtliche EU-Einreisebedingungen für jede geplante Einreise erfüllt (Zweck des Aufenthalts in der EU, Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten und Absicht zur Rückkehr in das Herkunftsland). Dies geschieht durch Befragung des Reisenden und Prüfung der erforderlichen Unterlagen, etwa der Buchungsbestätigung einer Unterkunft oder eines Flug- oder Bahntickets oder einer Schiffspassage für die Rückreise. Der Grenzbeamte muss auch die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum kontrollieren, was derzeit durch Begutachtung der Stempelvermerke im Reisedokument geschieht.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Sonstiges
• Beteiligung
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Aufbau des RTP
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Verfahren und Bedingungen für die Antragstellung
Artikel 4 Für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Aufnahme in das RTP zuständige Behörden und Mitgliedstaaten
Artikel 5 Antragstellung
Artikel 6 Antragsformular
Artikel 7 Reisedokument
Artikel 8 Biometrische Daten
Artikel 9 Belege
Artikel 10 Gebühr
Kapitel III Prüfung und Bescheidung des Antrags
Artikel 11 Zulässigkeit
Artikel 12 Prüfung des Antrags
Artikel 13 Entscheidung über den Antrag
Kapitel IV Bewilligung der Aufnahme in das RTP, Verlängerung der Aufnahmebewilligung, Ablehnung der Aufnahme in das RTP und Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 14 Bewilligung der Aufnahme in das RTP und Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Artikel 15 Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 16 Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Kapitel V Verwaltung und Organisation
Artikel 17 Verwaltung
Artikel 18 Mittel für die Bearbeitung der Anträge, die Ausgabe der Token, Kontrollen und Statistiken
Artikel 19 Verhalten des Personals
Artikel 20 Information der Öffentlichkeit
Kapitel VI Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems, Datenkategorien und Dateneingabe durch die zuständigen Behörden
Artikel 21 Technische Architektur des aus Token und Zentralregister bestehenden Systems
Artikel 22 Datenkategorien
Artikel 23 Eingabe, Änderung und Löschung von Daten, Datenabfrage und Suche im Datenbestand
Artikel 24 Verfahren für die Eingabe von Daten aus dem Antrag
Artikel 25 Eingabe von Daten nach Antragstellung
Artikel 26 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP oder nach Rücknahme des Antrags
Artikel 27 Eingabe von Daten in das Token nach Bewilligung der Aufnahme in das RTP
Artikel 28 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Ablehnung der Aufnahme in das RTP
Artikel 29 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Aufhebung der Aufnahmebewilligung
Artikel 30 Ergänzung der Daten im Zentralregister nach Verlängerung der Aufnahmebewilligung
Kapitel VII Datenabfrage
Artikel 31 Datenabfrage im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung, mit verloren gegangenen oder gestohlenen Token oder mit Problemen bei der Erleichterung des Grenzübertritts registrierter Reisender
Artikel 32 Datenabfrage an den Außengrenzübergangsstellen zu Kontrollzwecken
Artikel 33 Datenabfrage zwecks Erstellung von Berichten und Statistiken
Kapitel VIII Speicherfrist, Änderung der Daten, verloren gegangene oder gestohlene Token
Artikel 34 Speicherfrist
Artikel 35 Änderung der Daten und vorzeitige Löschung
Artikel 36 Verloren gegangene oder gestohlene Token
Kapitel IX Entwicklung, Betrieb, Verantwortlichkeit und Zuständigkeit
Artikel 37 Durchführungsmaßnahmen der Kommission
Artikel 38 Entwicklung und Betriebsmanagement
Artikel 39 Nationale Zuständigkeiten
Artikel 40 Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten
Artikel 41 Aufbewahrung von Daten in nationalen Dateien
Artikel 42 Übermittlung von Daten an Drittstaaten oder internationale Organisationen
Artikel 43 Datensicherheit
Artikel 44 Haftung
Artikel 45 Führen von Aufzeichnungen
Artikel 46 Eigenkontrolle
Artikel 47 Sanktionen
Kapitel X Rechte der betroffenen Person und Kontrolle
Artikel 48 Recht auf Information
Artikel 49 Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
Artikel 50 Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Datenschutzrechte
Artikel 51 Rechtsbehelfe
Artikel 52 Kontrolle durch die nationale Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
Artikel 54 Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
Kapitel XI Schlussbestimmungen
Artikel 55 Beginn der Übermittlung
Artikel 56 Aufnahme des Betriebs
Artikel 57 Ausschuss
Artikel 58 Änderung der Anhänge
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Mitteilung
Artikel 61 Beratergruppe
Artikel 62 Schulung
Artikel 63 Monitoring und Evaluierung
Artikel 64 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Einheitliches Antragsformular40
Anhang II nicht erschöpfende Liste von belegen
1. Belege über den Zweck der Reisen
2. Dokumente, anhand deren sich die Absicht des Antragstellers, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu verlassen, beurteilen lässt
3. Dokumente im Zusammenhang mit der familiären Situation des Antragstellers
Anhang III Antragsgebühr
Anhang IV Standardformular zur Unterrichtung über die Ablehnung der Aufnahme in das Registrierungsprogramm für Reisende ODER die Aufhebung der Aufnahmebewilligung und zur entsprechenden Begründung41
Anhang V Jährliche Statistiken ZUM Registrierungsprogramm für Reisende
Drucksache 320/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... a) der Zahlungsdienstnutzer nicht auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters innerhalb angemessener Frist nachweist, dass sein Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union rechtmäßig ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Bedeutung des Zugangs zu Girokonten
II. Problem des mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Finanzielle Auswirkungen
2. Auswirkungen gesellschaftspolitischer Art
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 675f
Zu § 675f
Zu Artikel 2
Drucksache 7/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... "(3) Meldungen und Daten aus einrichtungsinternen und einrichtungsübergreifenden Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen nach Absatz 2 in Verbindung mit § 137 Absatz 1d dürfen im Rechtsverkehr nicht zum Nachteil des Meldenden verwendet werden. Dies gilt nicht, soweit die Verwendung zur Verfolgung einer Straftat, die im Höchstmaß mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und auch im Einzelfall besonders schwer wiegt, erforderlich ist und die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Titel 8 Dienstvertrag und ähnliche Verträge.
Untertitel 1 Dienstvertrag.
Untertitel 2 Behandlungsvertrag
§ 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
§ 630b Anwendbare Vorschriften
§ 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
§ 630d Einwilligung
§ 630e Aufklärungspflichten
§ 630f Dokumentation der Behandlung
§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
§ 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 219d Nationale Kontaktstelle
Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 4a Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 4b Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 4c Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 624/13 (Beschluss)
... sind Staatsangehörige der in Anlage B aufgeführten Staaten für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie einen der in Anlage B genannten dienstlichen Pässe besitzen und keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2
Drucksache 28/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
... "(8) Ein vor dem Tag, an dem der Vertrag vom 9. Dezember 2011 über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union (BGBl. ... II S. ... [einsetzen Fundstelle Ratifikationsgesetz]) für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten ist, erteilter Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung gilt als Arbeitserlaubnis-EU fort, wobei Beschränkungen des Aufenthaltstitels hinsichtlich der Ausübung der Beschäftigung als Beschränkungen der Arbeitserlaubnis-EU bestehen bleiben. Ein vor diesem Zeitpunkt erteilter Aufenthaltstitel, der zur unbeschränkten Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, gilt als Arbeitsberechtigung-EU fort."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
§ 12e Saisonbeschäftigungen
Artikel 7 Weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 8 Weitere Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Artikel 9 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Weitere Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Sachverhalt/ Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
2. Weitere Kosten
3. Auswirkung von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2460: Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften des Bundes infolge des Beitritts der Republik Kroatiens zur Europäischen Union (AA)
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger:
5 Wirtschaft:
5 Verwaltung:
Weitere Kosten:
Drucksache 341/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM(2013) 228 final
... Zudem erscheint es notwendig, zu bestimmen, wie der ausstellende Mitgliedstaat verfahren soll, wenn in den EU-Formularen vorgesehene Angaben nach nationalem Recht im Registereintrag nicht vorhanden oder abweichend vermerkt sind. Dies betrifft für das deutsche Personenstandsrecht die Angaben zum gewöhnlichen Aufenthalt bei der Eheschließung und der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Zeile 12 der EU-Formulare nach den Anhängen III und IV und im Formular des Anhangs II die Zeilen 12 und 13 zu den Eltern des Verstorbenen.
Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... Die Ausgestaltung dieses Aufenthaltsrechts muss den besonderen Erfordernissen der Situation Rechnung tragen, in der sich die Betroffenen befinden. So dürfen etwa aufenthaltsrechtliche Beschränkungen nicht an der Teilnahme an Zeugenschutzprogrammen hindern.
Drucksache 320/13
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG)
... a) der Zahlungsdienstnutzer nicht auf Verlangen des Zahlungsdienstleisters innerhalb angemessener Frist nachweist, dass sein Aufenthalt im Gebiet der Europäischen Union rechtmäßig ist,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Bedeutung eines Zugangs zu Girokonten
II. Problem mangelnden Zugangs zum Girokonto
III. Bisher kein Rechtsanspruch
IV. Ziele und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
V. Verfassungsrechtliche Aspekte
VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. finanzielle Auswirkungen
2. gesellschaftspolitischer Art
3. gleichstellungspolitischer Art
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Zustimmungsbedürftigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 2
Drucksache 322/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
... es ist zu führen. Dabei müssen aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels an die Registerbehörde übermittelt werden:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30c Elektronische Antragstellung
Artikel 2 Änderung der Gewerbeordnung
§ 150e Elektronische Antragstellung
Artikel 3 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zur Entstehungsgeschichte
II. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung
III. Gesetzgebungszuständigkeit
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2443: Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Regelungsinhalt
2. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
2.1 Bürgerinnen und Bürger
2.2 Wirtschaft
2.3 Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
2.4 Sonstige Kosten
3. Bewertung
Drucksache 97/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... erteilt werden darf. Zur Vermeidung derartiger aufenthaltsrechtlicher Nachteile verzichten viele Ausländer auf die Gewährung von
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG
6. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
7. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV
Drucksache 239/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Aupair-Beschäftigung (Neufassung) - COM(2013) 151 final; Ratsdok. 7869/13
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Aupair-Beschäftigung (Neufassung) - COM(2013) 151 final; Ratsdok. 7869/13
Drucksache 182/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Der genannte Halbsatz legt nahe, dass bereits für einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer entsprechenden, praktischen Tätigkeit in Deutschland ein Arbeitsvertrag zur qualifizierten Beschäftigung geschlossen sein muss.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - § 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
5. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV
9. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
10. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
11. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 3 - neu - BeschV
Drucksache 373/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... a) nach dem tatsächlichen Aufenthalt dieser Person,
1. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 8
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
§ 89h Übergangsvorschrift
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Hilfsempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 8
Drucksache 325/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
... f) Wohnbereich ist ein Bereich, in dem sich bewohnte Gebäude befinden und der nicht mit dem Betrieb in Zusammenhang steht; zu den bewohnten Gebäuden zählen auch Gebäude und Anlagen mit Räumen, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt und geeignet sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
§ 4 Gefährdungsbeurteilung
§ 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
§ 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
§ 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
§ 8 Grundpflichten
§ 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
§ 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
§ 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
§ 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle
§ 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
§ 15 Erlaubnispflicht
§ 16 Anzeigepflicht
Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische
§ 17 Unterrichtung der Behörde
§ 18 Behördliche Ausnahmen
§ 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
§ 21 Straftaten
§ 22 Übergangsvorschrift
Anhang I Symbol für Biogefährdung
Anhang II Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung
Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
§ 25 Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen
Anhang III (zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden
Nummer 1
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Begriffsbestimmungen
Nummer 2
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Begriffsbestimmungen
2.3 Gefährdungsbeurteilung
2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung
2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen
2.5.1 Betriebliche Organisation
2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände
2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen
2.5.4 Organisatorische Maßnahmen
2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen
2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit
2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen
2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle
2.6.3 Instandsetzungsarbeiten
2.6.4 Laboratorien
2.6.5 Prüfstände
2.6.6 Schießstände
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Begriffsbestimmungen
3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen
3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände
3.6 Bauliche Anforderungen
3.7 Zündquellen
3.8 Innerbetrieblicher Transport
3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide
3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs
II. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Aspekte der Gleichstellung
3. Kosten und Erfüllungsaufwand
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu § 3
Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
4. Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Zu § 20
Zu § 22
Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung
Nummer 3
Nummer 15
Nummer 17
Nummer 18
Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie
Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Wirtschaft
II.2 Verwaltung
II.3 Sonstige Kosten
Drucksache 199/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr - COM(2013) 130 final; Ratsdok. 7615/13
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass keine Beschränkung der Unterbringungspflicht gemäß Artikel 1 Absatz 9 Buchstabe b in Artikel 9 Absatz 5 erfolgen sollte. Auch bei einer Flugentfernung unter 250 km und einer kleinen Kapazität des Luftfahrtzeugs bedarf es einer Betreuungsleistung für die Fluggäste, wenn zum Beispiel ein nächtlicher Aufenthalt erforderlich wird. Eine Begründung für die Beschränkung in Bezug auf die räumliche Nähe und die Größe des Flugzeugs ist aus Verbrauchersicht nicht zu erkennen. Befremdlich erscheint auch, dass die Pflicht zur Hotelunterbringung gemäß dem vorgeschlagenen Artikel 9 Absatz 5 von der Flugzeuggröße abhängen soll, denn auf die Größe des eingesetzten Flugzeugs hat der Fluggast keinen Einfluss.
Drucksache 326/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... Mit dieser Verordnung wird ohne weitere Voraussetzungen Sonntagsbeschäftigung zugelassen und damit eine Beschäftigung an sieben Tagen in der Woche ermöglicht. Gleichzeitig wird der Zeitraum, in dem der Ersatzruhetag für eine Beschäftigung an Sonntagen gewährt werden muss, von zwei auf drei Wochen erweitert. Zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Begrenzung des Zeitraums erforderlich, für den die Beschäftigung mit Offshore-Tätigkeiten zugelassen wird. Der Zeitraum wird auf maximal 21 unmittelbar aufeinander folgende Tage festgelegt. Dieser Zeitraum schließt Tage ein, die ohne Beschäftigung auf See verbracht werden. Danach muss ein Aufenthalt an Land folgen, bevor eine erneute Offshore-Tätigkeit ausgeübt werden kann. Diese Begrenzung gilt unabhängig von der Dauer der täglichen Arbeitszeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Arbeitszeit
§ 4 Ruhepausen
§ 5 Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 6 Zeitraum der Offshore-Tätigkeit
§ 7 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 8 Arbeitszeitnachweise
§ 9 Transportzeiten
§ 10 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
§ 11 Anwendung des Seearbeitsgesetzes
§ 12 Arbeitszeit
§ 13 Ruhepausen
§ 14 Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
§ 15 Weitere Arbeitsschutzmaßnahmen
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 16 Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde
§ 17 Ordnungswidrigkeiten
§ 18 Hinweis auf Straf- und Bußgeldvorschriften des Seearbeitsgesetzes
§ 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsnorm
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Abschnitt 2 Vorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Offshore-Tätigkeiten durchführen
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2485: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 322/2/13
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 40/13
... "(2) Ist die in Absatz 1 bezeichnete Behörde eine oberste Finanzbehörde, so ist das Finanzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz, seine Geschäftsleitung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Kläger im Bezirk der obersten Finanzbehörde keinen Wohnsitz, keine Geschäftsleitung und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so findet Absatz 1 Anwendung. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei Verfahren zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (§§ 31, 62 bis 78 des
Drucksache 696/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (2. NamÄndVwV)
... Die Änderung würde zu einer erheblichen Erschwerung des Verwaltungsverfahrens führen. Während bisher nur zu ermitteln ist, ob der Beteiligte einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, würde die geänderte Fassung dazu führen, dass zusätzlich ermittelt werden müsste, ob der Beteiligte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land der Europäischen Union hat.
Drucksache 577/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschal- und Bausteinreisen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83 /EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates - COM(2013) 512 final; Ratsdok. 12257/13
... 10. Nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 3 Nummer 2 fallen Reiseeinzelleistungen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Bundesrat bittet darum, diesen Ausschluss angesichts der Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 23. Oktober 2012 (- X ZR 157/ 11 -, NJW 2013, 308) zu überdenken. Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass die wesentlichen Merkmale einer Reiseveranstalterreise auch dann vorliegen können, wenn nur eine einzelne Reiseleistung gebucht wird. Insbesondere ist die Interessenlage der Beteiligten - z.B. bei bloßer Buchung einer Ferienunterkunft - unter allen wesentlichen Gesichtspunkten gleich gelagert: Ebenso wie der Veranstalter von Aufenthalten in Ferienunterkünften ist der Veranstalter von Pauschalreisen, der eine Gesamtheit von Leistungen erbringt, zwischen den Kunden und den Leistungsträgern geschaltet. Beide erbringen die Leistungen in eigener Verantwortung. Für die Kundin und den Kunden macht es damit im Ergebnis keinen Unterschied, ob sie oder er bei einem Veranstalter lediglich eine Ferienunterkunft als einzelne Reiseleistung oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen bucht.
Drucksache 752/13
... a) Schweine in Auslaufhaltung beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können,
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... 11. Darüber hinaus lässt das Gesetz den Bereich des Aufenthaltsrechts und den diesbezüglichen Regelungsbedarf völlig unbeachtet. Der Aufenthalt von Opfern von Menschenhandel aus Drittstaaten ist
Drucksache 433/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
... Die für die Abgrenzung zusätzlich erforderlichen Merkmale zur Staatsangehörigkeit des Befragten, dem Geburtsland des Befragten und der Aufenthaltsdauer von Zuwanderern werden bereits im Rahmen des Mikrozensus erfasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Zweck, Art und Umfang der Erhebung
§ 2 Erhebungseinheiten
§ 3 Erhebungsmerkmale
§ 4 Auskunftserteilung
§ 5 Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
III. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung über eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen für das Jahr 2014
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 624/1/13
... sind Staatsangehörige der in Anlage B aufgeführten Staaten für die Einreise und den Kurzaufenthalt vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, wenn sie einen der in Anlage B genannten dienstlichen Pässe besitzen und keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Absatz 2
Drucksache 182/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
... Der genannte Halbsatz legt nahe, dass bereits für einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer entsprechenden, praktischen Tätigkeit in Deutschland ein Arbeitsvertrag zur qualifizierten Beschäftigung geschlossen sein muss.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV
2. Zu Artikel 1 § 8 Satz 1 BeschV
3. Zu Artikel 1 § 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV
4. Zu Artikel 1 §§ 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV
§ 15a Saisonbeschäftigungen
§ 15b Schaustellergehilfen
§ 15c Haushaltshilfen
5. Zu Artikel 1 § 26 BeschV
6. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV
7. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 4 - neu -, § 34 BeschV
Drucksache 313/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Experten-Arbeitsgruppe "Künstleraufenthalte" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Experten-Arbeitsgruppe "Künstleraufenthalte" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")
Drucksache 498/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... 8. Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 13 Verbraucher
§ 126b Textform
Untertitel 2 Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
Kapitel 1 Anwendungsbereich und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
§ 312 Anwendungsbereich
§ 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
Kapitel 2 Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge
§ 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
§ 312c Fernabsatzverträge
§ 312d Informationspflichten
§ 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
§ 312f Abschriften und Bestätigungen
§ 312g Widerrufsrecht
§ 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
Kapitel 3 Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Kapitel 4 Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 312k Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
Titel 5 Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Untertitel 2 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
§ 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
§ 356a Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
§ 356c Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357a Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
§ 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
§ 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
§ 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
§ 360 Zusammenhängende Verträge
§ 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
§ 443 Garantie.
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs; anwendbare Vorschriften
§ 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften.
§ 510 Ratenlieferungsverträge
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ … [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 246 Informationspflichten beim Verbrauchervertrag
Artikel 246a Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
§ 3 Erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit
§ 4 Formale Anforderungen an die Erfüllung der Informationspflichten
Artikel 246b Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
§ 1 Informationspflichten
§ 2 Weitere Informationspflichten
Artikel 246c Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
§ 1 Konkurrierende Informationspflichten
Artikel 3 Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes
§ 3 Form und Inhalt des Fernunterrichtsvertrags
§ 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers
§ 9 Widerrufsfrist bei Fernunterricht gegen Teilzahlungen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Artikel 6 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
Artikel 7 Änderung der Preisangabenverordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 11 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 12 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 13 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 14 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Folgen des Widerrufs
4 Gestaltungshinweise:
Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1) Muster für das Widerrufsformular
Muster -Widerrufsformular
Anlage 3 (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3) Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
3 Widerrufsbelehrung
4 Widerrufsrecht
Anlage 7 (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1) Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
3 Widerrufsinformation
4 Widerrufsrecht
4 Widerrufsfolgen
4 Gestaltungshinweise:
Drucksache 313/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Experten-Arbeitsgruppe "Künstleraufenthalte" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Experten-Arbeitsgruppe "Künstleraufenthalte" im Rahmen des EU-Arbeitsplans "Kultur 2011 bis 2014")
Drucksache 528/13
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... (3) Befindet sich das Opfer im Fall der Absätze 1 und 2 in einer Zwangslage, ist es aufgrund seines Aufenthalts in einem für dieses fremden Land hilflos oder richtet sich die Tat gegen eine Person unter einundzwanzig Jahren, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 232a Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU
2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 634/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... "(3) Das Zwölfte Kapitel ist nicht anzuwenden, sofern sich aus den Sätzen 2 und 3 nichts Abweichendes ergibt. Bei Leistungsberechtigten nach diesem Kapitel gilt der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung und in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung nicht als gewöhnlicher Aufenthalt; § 98 Absatz 2 Satz 1 bis 3 ist entsprechend anzuwenden. Für die Leistungen nach diesem Kapitel an Personen, die Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist § 98 Absatz 5 entsprechend anzuwenden."‘
§ 136 Übergangsregelung für Nachweise in den Jahren 2013 und 2014
Artikel 2
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - 2012 nahm Lili aus Rumänien an einem Leonardo-da-Vinci-Mobilitätsprojekt mit dem Titel "Anwendung moderner Gesundheitsversorgungssysteme" teil. Sie absolvierte einen vierwöchigen Kurs am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Wien, Österreich, um Fertigkeiten im Bereich der Krankenpflege zu erlernen. Dies bot ihr Gelegenheit, sich neue Kenntnisse über Pflegemethoden und moderne Forschungsmethoden anzueignen und darüber hinaus ihre Kenntnisse der deutschen Sprache zu verbessern. Die Erfahrung, die sie im Rahmen ihres Aufenthalts erworben hat, und der ihr zum Abschluss ausgestellte Europass-Mobilitätsnachweis haben ihr dabei geholfen, eine neue Tätigkeit im Ausland zu finden. - Joanna aus Polen nahm 2008 an einem einmonatigen Leonardo-da-Vinci-Berufsbildungsprojekt teil und arbeitete für ein örtliches Saatgutunternehmen, Appels Wilde Samen. Die Teilnahme an diesem Projekt ermöglichte es ihr, Kenntnisse über den Anbau verschiedenster Pflanzenarten zu erwerben und in einer anderen Sprache und einem anderen kulturellen Umfeld zu arbeiten. Diese Erfahrungen bereiteten für sie den Weg, in Polen einen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu gründen. Zu ihrem damaligen Gastland Deutschland hat sie nach wie vor intensive Kontakte.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
Drucksache 645/13
Unterrichtung durch den Deutschen Bundestag
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Aufenthaltsgesetz
Drucksache 756/13
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Aufenthaltserlaubnissen sowie für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen
3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Integrationskursverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 97/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
... erteilt werden darf. Zur Vermeidung derartiger aufenthaltsrechtlicher Nachteile verzichten viele Ausländer auf die Gewährung von
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2a - neu - AufenthG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 4 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 18c Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 - neu - AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 28 Absatz 2 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 75 Nummer 7 AufenthG
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5:
Zu Artikel 1 Nummer 26
7. Zu Artikel 1 Nummer 27a - neu - § 81 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG Nach Nummer 27 ist folgende Nummer einzufügen:
8. Zu Artikel 6 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Nummer 6 Spalte A Buchstabe b1 - neu - der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a01 - neu - Nummer 9 Spalte A Buchstabe c der Anlage AZRG-DV , Buchstabe a Doppelbuchstabe aa
'Artikel 2 Änderung des AZR-Gesetzes
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
9. Zu Artikel 6 Absatz 3 Nummer 01 - neu - § 4 Absatz 3 IntV
Drucksache 766/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen und der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens - COM(2013) 794 final, Ratsdok. 16749/13
... 3. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Small-ClaimsVerordnung zur Vereinfachung der spezifischen Probleme bei Klagen in einem anderen Mitgliedstaat (z.B. Sprachbarriere, Entfernung, fremdes Rechtssystem) beitragen kann. Die in Artikel 1 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags (Artikel 2 Nummer 2 Verordnung (EG) Nr. 861/2007) vorgesehene deutliche Erweiterung des grenzüberschreitenden Bezugs auf Streitigkeiten von Parteien, bei denen die Streitigkeit zwar einen Auslandsbezug aufweist, die Parteien aber in demselben Mitgliedstaat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, wird jedoch mit großen Bedenken gesehen. Dies gilt zunächst für die in Artikel 2 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c Verordnung (EG) Nr. 861/2007 normierte Anknüpfung an den Ort, an dem der die Forderung begründende Sachverhalt entstanden ist. Nach dem Wortlaut könnte es genügen, dass sich zwei Personen mit Wohnsitz in Deutschland während des Mallorca-Urlaubs am Strand über den Verkauf eines in Deutschland befindlichen Fahrzeugs einigten. Es ist kein Bedürfnis erkennbar, in solchen Fällen ein vom deutschen Zivilprozess abweichendes besonderes Verfahren, dessen Gerichtsgebühren zudem nach oben begrenzt sind, durchzuführen.
Drucksache 288/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... XII, die bestimmt, dass für die stationäre Leistung der Träger zuständig bleibt, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person vor Leistungsbeginn ihren gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hatte. Für Personen, die stationäre Leistungen nach dem Fünften bis Achten Kapitel
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 163/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
... es ist das Finanzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Kläger im Inland keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt, ist das Finanzgericht zuständig, in dessen Bezirk die Behörde, gegen welche die Klage gerichtet ist, ihren Sitz hat. Die Sätze 1 und 2 gelten nur für Verfahren, die vor dem 1. Mai 2016 anhängig werden."
Artikel 1 Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen
,Artikel 2 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 72/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG )
... 2. beide Ehegatten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat haben, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 2a Kostenstruktur
§ 3a Produktinformationsstelle Altersvorsorge
§ 7 Informationspflichten im Produktinformationsblatt
§ 7a Jährliche Informationspflicht
§ 7b Information vor der Auszahlungsphase des Altersvorsorgevertrages
§ 7c Kostenänderung
§ 7d Sicherung bei Genossenschaften
§ 7e Widerrufsrecht
Artikel 3 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 603/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitgliedstaaten - COM(2013) 460 final
... (k) Förderung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Sozialwohnungen, auch in Bezug auf die Qualität der für Roma verfügbaren Sozialwohnungen sowie die Verfügbarkeit von Aufenthaltsorten für Fahrende bzw. nicht sesshafte Roma;
1. Kontext des Vorschlags
4 Hintergrund
Politischer Kontext
Ziel des Vorschlags
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultationen
3. Rechtliche Aspekte
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
1. ZWECK
2. GRUNDLEGENDE politische Fragen
Gezielte politische Maßnahmen
Zugang zu Bildung
Zugang zur Beschäftigung
Zugang zur Gesundheitsfürsorge
4 Finanzierung
3. HORIZONTALE politische Massnahmen
4 Antidiskriminierung
Schutz von Roma-Kindern und -Frauen
Verringerung der Armut und soziale Inklusion
3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch
Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht
4. STRUKTURMASSNAHMEN
Lokale Maßnahmen
Überwachung und Bewertung
Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen
Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma
Länderübergreifende Zusammenarbeit
4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um
5. Berichterstattung und FOLLOW-UP
Drucksache 214/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
... Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte ausdrücklich klargestellt werden, dass die Fiktion des § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB nur für das Verfahren gilt, in dem über die Annahme des Kindes entschieden wird, nicht aber für andere Verfahren, in denen der Aufenthalt der Mutter von Bedeutung sein kann.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Ziffern 2, 3 und 5:
Zu Ziffer 6:
7. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 21 Absatz 2a Satz 2 PStG
8. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 1674a Satz 2 BGB
9. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 1747 Absatz 4 Satz 2 BGB
10. Zu Artikel 7 Nummer 1 und 3 § 1 Absatz 4 Satz 2 und § 25 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 SchKG
11. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 25 Absatz 4 SchKG
12. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6 Satz 1 SchKG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 26 Absatz 6a - neu - SchKG und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 57 Absatz 1 Nummer 5 PStV
14. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 34 SchKG
15. Zu Artikel 8 Evaluierung
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... (11) "Ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2004/39/EG und ein strukturiertes Produkt, das im Hoheitsgebiet eines teilnehmenden Mitgliedstaats ausgegeben wird" ist ein Finanzinstrument, das von einer Person ausgegeben wird, die ihren eingetragenen Sitz bzw. im Fall einer natürlichen Person ihren ständigen Wohnsitz oder, falls kein ständiger Wohnsitz festgestellt werden kann, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in diesem Staat hat;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
Drucksache 322/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes und anderer registerrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Zulassung der elektronischen Antragstellung bei Erteilung einer Registerauskunft
... Wie der Gesetzentwurf auch, sehen die bereits bestehenden Online-Bürgerdienste der Kommunen eine Identifikation mittels der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels vor, darüber hinaus werden auch hier für die Datenübermittlung sichere Verfahren verwendet, die die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleisten.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 20a Absatz 1 Satz 1 BZRG , Artikel 1a - neu - § 5a 2. BMeldDÜV ,
'Artikel 1a Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 2 Satz 4 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 2 Satz 4 -neu- GewO
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 30c Absatz 5 - neu - BZRG , Artikel 2 Nummer 3 § 150e Absatz 5 -neu- GewO
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 150 Absatz 2 Satz 3 GewO
Drucksache 500/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
... Das Bundesministerium der Justiz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikationsplattform im Internet zur Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass eine Identifikation des Formularverwenders abweichend von § 55a Absatz 3 auch durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen kann."
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 130a Elektronisches Dokument
§ 130c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
§ 174 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis oder automatisierte Eingangsbestätigung.
§ 298 Aktenausdruck
§ 371b Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 14a Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 14b Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Notare und Behörden
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46c Elektronisches Dokument
§ 46f Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 46g Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 4 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
§ 65c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 65d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
§ 55c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 55d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 6 Änderung der Finanzgerichtsordnung
§ 52c Formulare; Verordnungsermächtigung
§ 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungsberechtigte Personen
Artikel 7 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
§ 31b Verordnungsermächtigung
§ 49c Einreichung von Schutzschriften
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 10 Änderung des Markengesetzes
Artikel 11 Änderung des Geschmacksmustergesetzes
Artikel 12 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 13 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 14 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Schiffsregisterordnung
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen
Artikel 17 Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 19 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 20 Änderung der Zugänglichmachungsverordnung
Artikel 21 Änderung des Gerichtskostengesetzes und des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 22 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 23 Änderung des Wechselgesetzes
Artikel 24 Verordnungsermächtigung für die Länder
Artikel 25 Verordnungsermächtigungen für den Bund
Artikel 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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