192 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Ausgangsbedingungen"
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Zusammen mit dem eigentlichen Ansatz zur Risikobeurteilung müssten möglicherweise angemessene Überprüfungsmechanismen eingerichtet werden, damit sichergestellt ist, dass die EU-Ausführer über gleiche Ausgangsbedingungen verfügen.
1. Einleitung
2. Zweck des Grünbuchs
3. Aufbau dieses Grünbuchs
4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels
4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU
4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt
4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer
5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009
5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten
5.3. „Catch-all“-Kontrollen
5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen
5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen
5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung
5.7. Genehmigungsverweigerungen
5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU
5.9. EU-Kontrollliste
6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU
6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle
6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen
6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen
6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren
6.5. Systematischer Informationsaustausch
6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen
6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen
7. Fazit
7.1. Nächste Schritte
7.2. Konsultationsfrist
7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen
Drucksache 7/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Die von der Bundesregierung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 bereits vorgeschlagene steuerliche Begünstigung dient dem Abbau bestehender Wettbewerbsnachteile der Fernwärme-Versorgung.
Drucksache 772/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22 /EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) KOM (2011) 793 endg.
... Dieser Vorschlag soll dafür sorgen, dass AS-Stellen bestimmten Qualitätsgrundsätzen wie Unparteilichkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness entsprechen. Derartige Grundsätze sind bereits in zwei Empfehlungen der Kommission verankert. Dadurch, dass der vorliegende Vorschlag diesen Grundsätzen Verbindlichkeit verleiht, werden gleiche Ausgangsbedingungen für AS-Stellen geschaffen; gleichzeitig werden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer den entsprechenden Verfahren mehr Vertrauen entgegenbringen.
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise Folgenabschätzung
2.1. Einholung von Fachwissen und Anhörung interessierter Kreise
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Hauptelemente des Vorschlags
3.1.1. Für alle verbraucherrechtlichen Streitigkeiten soll es AS-Verfahren geben
3.1.2. Information über alternative Streitbeilegung und Zusammenarbeit
3.1.3. Qualität von AS-Stellen
3.1.4. Überwachung
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der EU
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zugang zur Alternativen Streitbeilegung dafür geltende Grundsätze
Artikel 5 Zugang zur alternativen Streitbeilegung
Artikel 6 Fachwissen und Unparteilichkeit
Artikel 7 Transparenz
Artikel 8 Effektivität
Artikel 9 Fairness
Kapitel III Information Kooperation
Artikel 10 Information der Verbraucher durch Unternehmer
Artikel 11 Unterstützung für Verbraucher
Artikel 12 Allgemeine Informationen
Artikel 13 Kooperation zwischen AS-Stellen zur Beilegung grenzübergreifender Streitigkeiten
Artikel 14 Kooperation zwischen AS-Stellen und den für die Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts zuständigen nationalen Behörden
Kapitel IV überwachung von AS-Stellen
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Informationen, die den zuständigen Behörden von den AS-Stellen mitzuteilen sind
Artikel 17 Rolle der zuständigen Behörden und der Kommission
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 18 Sanktionen
Artikel 19 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Artikel 20 Änderung der Richtlinie 2009/22/EG
Artikel 21 Mitteilungen
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Bericht
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Drucksache 874/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM (2011) 897 endg.
... Eine Intervention der EU ist daher erforderlich, um bestehende Hindernisse für einen EU-weiten Konzessionsmarkt zu überwinden und Konvergenz und einheitliche Ausgangsbedingungen sicherzustellen und so letztlich den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in allen 27 Mitgliedstaaten zu garantieren.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Einzelerläuterungen zum Vorschlag
5 Rechtssicherheit
Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten
Vorschlag
Richtlinie über Konzessionen
Titel I Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich
Kapitel I Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich
Abschnitt I Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Auftraggeber
Artikel 4 Vergabestellen
Artikel 5 Schwellenwerte
Artikel 6 Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen
Artikel 7 Allgemeine Grundsätze
Abschnitt II Ausschlüsse
Artikel 8 Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 9 Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation
Artikel 10 Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse
Artikel 11 Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen
Artikel 12 Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist
Artikel 13 Mitteilungen von Vergabestellen
Artikel 14 Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind
Artikel 15 Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen
Abschnitt III Allgemeine Bestimmungen
Artikel 16 Laufzeit der Konzession
Artikel 17 Soziale und andere besondere Dienstleistungen
Artikel 18 Gemischte Konzessionen
Artikel 19 Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen
Abschnitt IV Besondere Sachverhalte
Artikel 20 Vorbehaltene Konzessionen
Artikel 21 Forschung und Entwicklung
Kapitel II Grundsätze
Artikel 22 Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 23 Nomenklaturen
Artikel 24 Vertraulichkeit
Artikel 25 Vorschriften über Mitteilungen
Titel II Vorschriften für die Konzessionsvergabe
Kapitel I Veröffentlichung und Transparenz
Artikel 26 Konzessionsbekanntmachungen
Artikel 27 Vergabebekanntmachungen
Artikel 28 Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen
Artikel 29 Veröffentlichung auf nationaler Ebene
Artikel 30 Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen
Kapitel II Ablauf des Verfahrens
Abschnitt I Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen
Artikel 31 Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen
Artikel 32 Technische Spezifikationen
Artikel 33 Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise
Abschnitt II Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe
Artikel 34 Allgemeine Grundsätze
Artikel 35 Verfahrensgarantien
Artikel 36 Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber
Artikel 37 Fristsetzung
Artikel 38 Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen
Artikel 39 Zuschlagskriterien
Artikel 40 Lebenszykluskostenrechnung
Titel III Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen
Artikel 41 Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 42 Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit
Artikel 43 Beendigung von Konzessionen
Titel V Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG
Artikel 44 Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG
Artikel 45 Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG
Titel VI Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen
Artikel 46 Ausübung der übertragenen Befugnisse
Artikel 47 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 48 Ausschussverfahren
Artikel 49 Umsetzung
Artikel 50 Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Überprüfung
Artikel 52 Inkrafttreten
Artikel 53 Adressaten
Anhang I Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1
Anhang II Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3
Anhang III Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten
Anhang IV in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben
Anhang V in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben
I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben
II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben
Anhang VI in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)
Anhang VII in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben
Anhang VIII technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen
Anhang IX Vorgaben für die Veröffentlichung
1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen
2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen
3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen
Anhang X Dienstleistungen Gemäss Artikel 17
Anhang XI Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B
Anhang XII Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen
Anhang XIII in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)
Drucksache 7/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen.
Drucksache 831/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... -arme Option in der EU weiterhin einen Platz im Stromerzeugungsmix haben. Die Kommission wird den Rahmen für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich weiter fördern und dadurch dazu beitragen, gleiche Ausgangsbedingungen für Investitionen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, die bereit sind, die Kernenergie als Option für ihren Energiemix beizubehalten. Auch in Zukunft müssen die höchsten Standards für die Sicherheit und die Gefahrenabwehr in der EU und weltweit gewährleistet werden, was nur möglich ist, wenn Kompetenz und Technologieführerschaft in der EU aufrechterhalten werden. Darüber hinaus wird in der Perspektive bis 2050 klarer werden, welche Rolle die Fusionsenergie spielen kann.
1. Einleitung
2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich
Überblick über die Szenarios12
• Referenzszenario
• Aktuelle politische Initiativen API
Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1
• Hohe Energieeffizienz
• Diversifizierte Versorgungstechnologien
• Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE
• Verzögerte CCS-Technologie
• Geringer Kernenergieanteil
Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen
3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen
3.1. Umbau des Energiesystems
a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung
b Umstieg auf erneuerbare Energien
c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle
d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen
e Die Kernenergie als wichtiger Faktor
f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe
3.2. Die Energiemärkte neu denken
a Neue Wege des Strommanagements
b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme
3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor
3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.
3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene
4. das weitere Vorgehen
Drucksache 822/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Risikokapitalfonds KOM (2011) 860 endg.
... All diese Probleme werden in der vorgeschlagenen Verordnung in Angriff genommen. Sie soll einheitliche Anforderungen für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festlegen, die unter der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" firmieren. Sie soll Anforderungen an das Portfolio, die Anlagetechniken und die Unternehmen festlegen, die als Zielgruppe für einen qualifizierten Risikokapitalfonds in Frage kommen. Darüber hinaus soll sie einheitliche Vorschriften im Hinblick darauf einführen, auf welche Kategorien von Anlegern ein qualifizierter Risikokapitalfonds abzielen darf, und wie die Verwalter, die solche Fonds vertreiben, ihre interne Organisation zu gestalten haben. Da für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen, die unter der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" firmieren, EU-weit identische materiellrechtliche Vorschriften gelten werden, werden ihnen einheitliche Registrierungsanforderungen und ein Europäischer Pass zugute kommen, was helfen wird, auf dem Markt für Risikokapital gleiche Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen.
Drucksache 720/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Kleine Unternehmen - große Welt: Eine neue Partnerschaft, um KMU zu helfen, ihre Chancen im globalen Kontext zu nutzen KOM (2011) 702 endg.
... - gleiche Ausgangsbedingungen schaffen und den KMU aus allen Mitgliedstaaten der EU einen gleichberechtigten Zugang bieten32.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund: Bestehender Rahmen der KMU-Unterstützung
2.1. Auf EU-Ebene ergriffene Maßnahmen inner- und außerhalb Europas16
2.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten22
2.3. Fazit: Kosteneffizienz muss erhöht werden
3. Die wichtigsten Herausforderungen für Internationalisierungswillige KMU
4. Eine EU-Strategie zur Förderung der INTERNATIONALISIERUNG von KMU
4.1. Die Ziele der EU für eine Strategie der Unternehmensförderung
4.2. Erreichung unserer Ziele
4.2.1. Darstellung des Umfelds der Unterstützungsdienste vor Ort und im Ausland
4.2.2. Informationen für die KMU frei Haus
4.2.3. Das Dienstleistungsangebot für KMU an prioritären Märkten um eine europäische Dimension erweitern
4.2.4. Förderung der Internationalisierung von KMU durch Cluster und Netze
4.2.5. Straffung der neuen Maßnahmen an prioritären Märkten 4.2.5.1. Leitlinien
Komplementarität und Zusätzlichkeit
5 Nachhaltigkeit
Effiziente Nutzung öffentlicher Mittel
4.2.5.2. Geografische Prioritäten
Wirtschaftspotenzial und Größe des Marktes
Lücken in der bestehenden Unternehmensförderung
4.2.6. Integration der KMU-Internationalisierung in andere EU-Politikbereiche und Schaffung eines günstigen Umfelds für die internationale Geschäftstätigkeit der KMU
5. Schlussfolgerung
Anhang
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (20) Um gleiche Ausgangsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu erhalten und unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden, sollte mit der im Rahmen des LIFE-Programms gewährten Finanzierung gegebenenfalls auf Fälle von Marktversagen eingegangen werden. Stellt sie eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar, so sollte sie außerdem entsprechend den Regeln über staatliche Beihilfen konzipiert sein, damit Marktverzerrungen wie die Verdrängung privater Finanzierung, die Entstehung ineffektiver Marktstrukturen oder die Erhaltung ineffizienter Firmen vermieden werden, und darf erst dann wirksam werden, wenn die Kommission sie gemäß Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags genehmigt hat, es sei denn sie steht im Einklang mit einer Verordnung, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen43 erlassen wurde.
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... - Einheitliche Auslegung der EU-Vorschriften über Passagierrechte und ihre einheitliche und wirksame Durchsetzung, um gleiche Ausgangsbedingungen für die Wirtschaft und einen europäischen Schutzstandard für die Bürger zu gewährleisten.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 664/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... 6. Um gleiche Ausgangsbedingungen bei der Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen zu verbessern, kündigt die Kommission einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Information an. Der Bundesrat betont, dass dies nicht zu zusätzlicher Bürokratie durch Berichtspflichten führen darf. Zusätzliche Bürokratie birgt die Gefahr, dass Unternehmen von freiwilligem Engagement abgehalten werden.
Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... Um gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten, wird die Kommission, wie in der Binnenmarktakte angekündigt, einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen präsentieren, die von den Unternehmen aller Branchen bereitgestellt werden. Eine Folgenabschätzung möglicher Optionen für diesen Vorschlag, zu denen auch ein Verfahren zur Prüfung der Wettbewerbsbedingungen und ein KMU-Test gehören, wird derzeit vorgenommen. Die Kommission arbeitet außerdem an einer Strategie, durch die Unternehmen ermutigt werden sollen, eine gemeinsame lebenszyklus-basierte Methodik, die auch für Offenlegungszwecke verwendet werden könnte, als Maß und Benchmark für die eigene ökologische Leistung heranzuziehen.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...
1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?
2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen
3.1. Eine neue Definition
3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR
3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI
3.6. CSR und der soziale Dialog
4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014
4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten
4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren
4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen
4.4.1. Verbrauch
4.4.2. Öffentliches Auftragswesen
4.4.3. Investitionen
4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern
4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren
4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben
4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen
4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren
4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23
4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
5. Fazit
Drucksache 818/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum KOM (2011) 862 endg.
... In der vorgeschlagenen Verordnung wird auf diese Probleme eingegangen. Mit ihr werden einheitliche Anforderungen an die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt, die unter der Bezeichnung "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" tätig sind. In dem Vorschlag werden Anforderungen an das Portfolio, die Anlagetechniken und die Unternehmen gestellt, die als Zielgruppe für einen qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum in Frage kommen. Ferner werden einheitliche Regeln dazu eingeführt, welche Kategorien von Anlegern für einen qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum in Frage kommen, sowie für die interne Organisation der Verwalter, die solche Fonds vertreiben. Da für Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen, die unter der Bezeichnung "Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum" tätig sind, identische materiellrechtliche Vorschriften in der ganzen EU gelten werden, werden ihnen einheitliche Registrierungsanforderungen und ein EU-weiter Pass zugute kommen, was helfen wird, auf dem Markt für die Finanzierung sozialen Unternehmertums gleiche Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen.
Drucksache 664/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... 9. Um gleiche Ausgangsbedingungen bei der Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen zu verbessern, kündigt die Kommission einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Information an. Der Bundesrat betont, dass dies nicht zu zusätzlicher Bürokratie durch Berichtspflichten führen darf. Zusätzliche Bürokratie birgt die Gefahr, dass Unternehmen von freiwilligem Engagement abgehalten werden.
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... Die in der neuen Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen werden dazu beitragen, dass alle Mitgliedstaaten in zweckmäßiger Weise einen Beitrag zu den Anstrengungen leisten, die notwendig sind, um das 20 %-Ziel zu erreichen, ebenso wie zu gleichen Ausgangsbedingungen für alle Marktakteure, insbesondere durch die Festlegung von Mindestenergieeffizienzanforderungen (z.B. in Bezug auf den Zugang zu öffentlichen Märkten, Energieaudit-Verpflichtungen für Unternehmen, Energieeinsparverpflichtungen für Energieversorger und den Netzzugang für KWK-Erzeuger). Mit dem Vorschlag erhalten Investoren Sicherheit in Bezug auf das Erreichen des EU-Ziels und Unterstützung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme/Fernkälte.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Die Mitgliedstaaten haben die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgesehenen Mechanismen der Zusammenarbeit eingerichtet und können so den gemeinsamen Ausbau und die Kofinanzierung ihrer erneuerbaren Energien bzw. die Zusammenlegung oder Harmonisierung ihrer Förderregelungen beeinflussen. Wenn somit gleiche Ausgangsbedingungen in einem Energiebinnenmarkt geschaffen sind und die Erzeuger erneuerbarer Energien im fairen Wettbewerb stehen, dürften die Mitgliedstaaten besser darauf vorbereitet sein, dass die erneuerbaren Energien im Rahmen eines gesamteuropäischen Ansatzes gefördert und unionsweit in den Mitgliedstaaten effizient jeweils dort genutzt werden, wo dies machbar und wirtschaftlich gesehen am sinnvollsten ist.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 26. stellt fest, dass die Krise infolge der Verabschiedung eines vorläufigen Rahmens für staatliche Beihilfen zu einem dramatischen Anstieg an staatlichen Beihilfen geführt hat und bedauert die negativen Auswirkungen, die dies auf die Aufrechterhaltung einheitlicher Ausgangsbedingungen in Europa gehabt haben könnte; fordert die Kommission auf, bei der Bekämpfung von Protektionismus und Wettbewerbsverzerrung eine klare Führungsrolle zu übernehmen;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Das allgemeine Ziel besteht darin, den Regelungsrahmen stärker den Marktbedingungen anzupassen, und dabei die Finanzstabilität zu verbessern, die Interessen von Gläubigern und Steuerzahlern zu wahren und weltweit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors zu beeinträchtigen, und außerdem die Integration des Binnenmarkts zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen in der EU zu schaffen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 680/4/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Die vorgesehene steuerliche Entlastung hätte bestehende Wettbewerbsnachteile zugunsten der Fernwärme abgebaut.
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Während Business Europe grundsätzlich gegen eine Regelung der Arbeitzeit auf EU-Ebene ist, hält die UEAPME eine EU-Regelung für wichtig, weil sie gleiche Ausgangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen schaffe. Alle branchenübergreifenden Arbeitgeberverbände sind einhellig der Meinung, die geltenden Rechtsvorschriften seien zu starr und kompliziert. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer Änderung der insbesondere durch die SIMAP-Jaeger-Rechtsprechung sowie durch die jüngsten Urteile zum bezahlten Jahresurlaub 6 geschaffenen Rechtslage.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 680/6/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Entlastung hätte bestehende Wettbewerbsnachteile zugunsten der Fernwärme abgebaut.
Drucksache 680/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
... Die an die Fernwärmenetze angeschlossenen Heizsysteme unterliegen in der Regel dem Emissionshandel und treten auf dem Wärmemarkt in Konkurrenz mit anderen Heizlösungen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, so dass keine vergleichbaren Ausgangsbedingungen auf dem Wärmemarkt bestehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Entlastung hätte bestehende Wettbewerbsnachteile zugunsten der Fernwärme abgebaut.
Drucksache 700/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle KOM (2010) 618 endg.
... Die Frage der Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente ist eindeutig ein Bereich, in dem die nationalen Rechtsvorschriften wegen des grenzüberschreitenden Aspekts der Sicherheit durch Rechtsvorschriften auf EU-Ebene ergänzt werden müssen. Gleichzeitig verlangt der Binnenmarkt, dass die Kommission für gleiche Ausgangsbedingungen sorgen muss, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.
Drucksache 782/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2010 zur Zukunft der europäischen Normung
... 37. fordert die Kommission und die ESO auf, Ausbildungsprogramme zu fördern und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um schwächere NSB, die gegenwärtig nicht über Sekretariate für technische Ausschüsse verfügen oder die gegenwärtig nicht an der europäischen Normungstätigkeit auf einer Ebene mitwirken, die ihrer wirtschaftlichen Struktur entspricht, zu befähigen, eine aktivere Rolle im Normungsprozess zu übernehmen, um das Vertrauen in den Binnenmarkt zu stärken und gleiche Ausgangsbedingungen sicherzustellen; vertritt die Auffassung, dass Ausbildungsprogramme auch für die KMU notwendig sind, um ihre Mitwirkung am Prozess der Normensetzung zu verstärken und die Bedeutung der Normung als strategisches Unternehmensinstrument zu stärken;
2 Einleitung
Stärkung des Europäischen Normungssystems
a Allgemeine Punkte
b Verbesserung des Zugangs zum Normungsprozess
c Förderung des Grundsatzes der nationalen Delegation
d Erleichterung des Zugangs zu Normen
Normung zur Unterstützung von Innovation und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in einem globalisierten Umfeld
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Eine Finanzaktivitätssteuer könnte die bestehenden Anreize verstärken, durch die Auslagerung von Einkommen oder Gehältern aus der EU auch Gewinne zu verlagern. In Anbetracht der Art der Steuerbemessungsgrundlage und dem Erfordernis, dass Finanzinstitute im allgemeinen ihre grundlegenden Tätigkeiten dort ausüben müssen, wo ihre Kunden ansässig sind, könnten die Anreize für eine Verlagerung jedoch schwächer ausfallen. Dem steht aber die Tatsache gegenüber, dass sich die Mobilität des Finanzsektors durch technische Entwicklungen erhöhen könnte. Wenn nur einige Mitgliedstaaten in Eigenregie eine Finanzaktivitätssteuer einführen, könnte es auf dem Binnenmarkt zu Verzerrungen kommen, was möglicherweise nicht mit dem Erfordernis vereinbar ist, für die Mitgliedstaaten gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 338/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur - Neuer Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur KOM (2009) 162 endg.; Ratsdok. 8677/09
... • sich auf internationaler Ebene weiter für die notwendige nachhaltige Entwicklung der Aquakultur einsetzen, um die Umweltbilanz bestehender Praktiken zu verbessern und eine weltweite Annäherung der Ausgangsbedingungen für diesen Sektor zu erreichen.
1. Einleitung
2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU
2.1. Herausforderungen und Aussichten
2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie
3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU
3.1. Forschung und technologische Entwicklung
3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte
3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann
3.4. Internationale Dimension
4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur
4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt
4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur
4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur
4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor
4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit
4.2.2. Tierschutz
4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln
4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter
4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel
5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors
5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften
5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands
5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit
5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors
6. Fazit
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... • In einigen Drittländern werden für Schlüsseltechnologien zuweilen staatliche Unterstützungen gewährt, die oftmals nicht transparent sind und daher genauer analysiert werden müssen. In der Gemeinschaft haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, öffentliche Förderung im Einklang mit den geltenden Regeln für staatliche Beihilfen zu gewähren und Maßnahmen zugunsten von Schlüsseltechnologien anzuregen, die nicht unter die Kategorie staatliche Beihilfe fallen. Es ist äußerst wichtig, dass europäische Unternehmen im Wettbewerb mit Drittlandkonkurrenten gleiche Ausgangsbedingungen vorfinden. Die europäischen Regeln für staatliche Beihilfen schaffen den Rahmen und die Bedingungen dafür, dass die Mitgliedstaaten im gleichen Umfang wie Drittländer im Bereich staatlicher Beihilfen für Forschung und Entwicklung Maßnahmen gewähren können.
Mitteilung
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
Drucksache 389/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ausrichtung der Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen KOM (2009) 161 endg.; Ratsdok. 8858/09
... Dank technischer Fortschritte und durch menschliches Eingreifen ist es den Landwirten in einigen Fällen gelungen, die naturbedingten Nachteile zu überwinden, so dass sie in Gebieten, in denen die natürlichen Ausgangsbedingungen eher ungünstig waren, nun eine rentable Landwirtschaft betreiben können. In diesen Fällen bleiben die gebietsspezifischen natürlichen Merkmale unverändert, so dass das betreffende Gebiet ausschließlich auf Basis biophysikalischer Kriterien als Gebiet mit erheblichen Einschränkungen für die Landwirtschaft eingestuft würde. Da der betreffende naturbedingte Nachteil jedoch keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität hat, gibt es keinen Grund, um das Gebiet als Gebiet mit naturbedingten Nachteilen einzustufen. So wurden beispielsweise viele Feuchtgebiete künstlich entwässert und sind nun sehr fruchtbar. Die künstliche Entwässerung hat jedoch an den eigentlichen Merkmalen der Bodenart nichts geändert, die immer noch unter die schlecht entwässerten Böden fällt.
Mitteilung
1. Kontext
2. Alte Massnahme – neue Interventionslogik
3. Schwachstellen bei der Durchführung
4. Wirksameres System für die Abgrenzung von benachteiligten Gebieten
4.1. Unzulänglichkeiten bei der derzeitigen Einstufung von benachteiligten
4.2. Vorbewertung der biophysikalischen Kriterien und Datenlücken
5. Ausrichtung der Beihilfe auf die extensive Landwirtschaft, die wichtig für die Landbewirtschaftung ist
5.1. Ausschluss der Gebiete, in denen die Landwirtschaft die bestehenden naturbedingten Nachteile überwunden hat
5.2. Auf Betriebsebene anzuwendende Förderkriterien
6. Vereinfachungspotenzial
7. Haushaltsauswirkungen
8. Schlussfolgerungen und Zeitplan
Drucksache 502/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu dem G20-Gipfeltreffen vom 2. April 2009 in London
... 15. begrüßt den Beschluss der Gruppe der Zwanzig, sich für Integrität und Transparenz auf den Finanzmärkten sowie eine höhere Verantwortung für Finanzakteure einzusetzen; begrüßt die Zusage der Gruppe der Zwanzig, Vergütungsregelungen nachhaltiger als Teil der Überprüfung der Finanzregulierung zu reformieren, und besteht darauf, dass es wichtig ist, Anreize an langfristige Leistung zu koppeln, solche Anreize zu vermeiden, die zu Verantwortungslosigkeit verleiten, und eine branchenweite Anwendung der neuen Grundsätze sicherzustellen, damit gleiche Ausgangsbedingungen hergestellt werden; beabsichtigt, die tatsächliche Umsetzung der Grundsätze in Bezug auf Gehälter und Vergütungen in Finanzinstitutionen weiterhin äußerst wachsam zu beobachten, und ruft dazu auf, in diesem Bereich härtere Maßnahmen zu beschließen;
Allgemeine Anmerkungen
Wiederherstellung von Wachstum und Beschäftigung
Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung
Stärkung unserer globalen Finanzinstitutionen
Widerstand gegen Protektionismus und Förderung von Handel und Investitionen weltweit
Sicherung eines fairen und nachhaltigen Wirtschaftsaufschwungs für alle
Drucksache 665/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/67 /EG KOM (2009) 363 endg.; Ratsdok. 11892/09
... (9) Versorgungsstörungen lassen sich nur mit einer ausreichenden einzelstaatlichen und gemeinschaftsweiten Erdgasinfrastruktur bewältigen. Gemeinsame Mindestkriterien für die Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung sollten gleiche Ausgangsbedingungen für Erdgaslieferungen schaffen und klare Anreize dafür geben, die notwendige Infrastruktur aufzubauen und die Krisenanfälligkeit zu verringern. Nachfrageseitige Maßnahmen wie der Brennstoffwechsel können einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung leisten, sofern sie als Reaktion auf eine Versorgungsstörung schnell umgesetzt werden können und die Nachfrage spürbar reduzieren.
Drucksache 431/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Stand der transatlantischen Beziehungen nach den Wahlen in den USA (2008/2199(INI))
... 58. teilt die Auffassung der Kommission, dass es notwendig ist, die kreditausreichenden Unternehmen zu verpflichten, einen Teil der Kredite zu behalten, um sie zur teilweisen Übernahme der übertragenen Risiken zu zwingen; fordert, dass diese Frage im Rahmen des transatlantischen Dialogs behandelt wird, um gleiche Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene zu wahren und die systemischen Risiken auf den globalen Finanzmärkten zu begrenzen; ist der Auffassung, dass man einen Verhaltenskodex für die staatlichen Investitionsfonds verabschieden sollte;
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der Probleme im Asylbereich ist die EU in einer guten Position, um insbesondere für Probleme betreffend die Anerkennung und den Status von Schutzberechtigten Lösungen vorzuschlagen. Obwohl mit dem Erlass der derzeitigen Richtlinie bereits ein hohes Maß an Harmonisierung erreicht worden ist, bedarf es weiterer EU-Maßnahmen, um bessere und einheitlichere Schutznormen zu erreichen und weitere Fortschritte im Hinblick auf einen einheitlichen Status zu erzielen. Vor allem müssen unbedingt weitere Anstrengungen unternommen werden, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, damit das Dublin-System fair und effizient funktionieren kann. Wie in der Asylstrategie hervorgehoben wird, muss, um die Schwachpunkte dieses Systems zu beseitigen, sichergestellt werden, dass die unter das System fallenden Asylbewerber gleichen Anspruch auf Schutz haben.
Drucksache 102/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des EU-Systems für den Handel mit Treibhausgas -Emissionszertifikaten KOM (2008) 16 endg.; Ratsdok. 5862/08
... Die derzeitige Richtlinie und ihre Anhänge regeln lediglich einige grundlegende Erfordernisse und Aspekte des Prüfverfahrens. Infolgedessen weichen die Prüfpraktiken in den Mitgliedstaaten voneinander ab und gewährleisten nicht unbedingt die für die allgemeine Glaubwürdigkeit der Prüfung erforderlichen gleichen Ausgangsbedingungen. Eine im Ausschussverfahren erlassene Verordnung sollte gemeinsame Anforderungen an die Prüfung vorsehen um eine gewisse Qualität des Prüfverfahrens zu gewährleisten, während durch Änderungen der Anhänge IV und V der Richtlinie weitere Verbesserungen ermöglicht werden sollten.
Begründung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich
3. Überwachung, Berichterstattung, Prüfung
4. Weitere Harmonisierung und stärkere Berechenbarkeit
5. Verknüpfung mit Emissionshandelssystemen in Drittländern und geeignete Wege zur Einbeziehung von Entwicklungs- und Schwellenländern
6. Inkrafttreten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG
Artikel 9 Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 9a Anpassung der Menge der für die Gemeinschaft als Ganze zugeteilten Zertifikate
Artikel 10 Versteigerung von Zertifikaten
Artikel 10a Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenfreien Zuteilung
Artikel 10b Maßnahmen zur Unterstützung bestimmter energieintensiver Industrien im Falle der Verlagerung von CO2-Emissionen
Artikel 11 Nationale Umsetzungsmaßnahmen
Artikel 11a Nutzung von CER und ERU aus Projektmaßnahmen im Gemeinschaftssystem vor Inkrafttreten eines künftigen internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 14 Überwachung und Berichterstattung betreffend Emissionen
Artikel 22 Änderungen der Anhänge
Artikel 24a Harmonisierte Vorschriften für Projekte zur Emissionsminderung
Artikel 27 Ausschluss von Kleinfeuerungsanlagen vorbehaltlich der Durchführung gleichwertiger Maßnahmen
Artikel 28 Anpassungen nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Übergangsbestimmung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Anhang I
Anhang II
Finanzbogen
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Sie wird dazu beitragen, gerechtere Ausgangsbedingungen zu schaffen und den grenzüberschreitenden Wissenstransfer zu erleichtern. Eine harmonisierte Definition und Anwendung der Ausnahme für Patentverletzungen zu Forschungszwecken8 wäre diesbezüglich ebenfalls von Vorteil. Da viele öffentlichen Forschungseinrichtungen – beispielsweise durch die Vergabe von Lizenzen oder durch Spin-offs – stärker unternehmerisch tätig werden, haben sie auch zunehmend ähnliche Bedürfnisse wie die KMU.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... (12) Die neue Begriffsbestimmung von Fernabsatzverträgen sollte alle Fälle erfassen, in denen Kauf- und Dienstleistungsverträge ausschließlich unter Rückgriff auf ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel geschlossen werden (z.B. Bestellung per E-Mail, Internet, Telefon oder Fax). So sollen gleiche Ausgangsbedingungen für alle Versandhändler geschaffen werden. Außerdem soll die neue Begriffsbestimmung mehr Rechtssicherheit schaffen als die bislang geltende Definition, die das Vorhandensein eines organisierten, vom Gewerbetreibenden betriebenen Versandhandelssystems bis zum Abschluss des Vertrags voraussetzt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Optionen liegt die vor kurzem erlassene Rom-I-Verordnung zugrunde.
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Konkordanztabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 4 Vollständige Harmonisierung
Kapitel II Information der Verbraucher
Artikel 5 Allgemeine Informationspflichten
Artikel 6 Verletzung der Informationspflicht
Artikel 7 Spezielle Informationspflichten von Vermittlern
Kapitel III Information der Verbraucher und Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 8 Geltungsbereich
Artikel 9 Informationspflichten bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Artikel 10 Formvorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Artikel 11 Formvorschriften bei Fernabsatzverträgen
Artikel 12 Dauer und Beginn der Widerrufsfrist
Artikel 13 Nichtaufklärung über das Widerrufsrecht
Artikel 14 Ausübung des Widerrufsrechts
Artikel 15 Wirkungen des Widerrufs
Artikel 16 Pflichten des Gewerbetreibenden im Widerrufsfall
Artikel 17 Pflichten des Verbrauchers im Widerrufsfall
Artikel 18 Wirkungen der Ausübung des Widerrufsrechts auf akzessorische Verträge
Artikel 19 Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Artikel 20 Ausgeschlossene Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
Kapitel IV Sonstige Verbraucherrechte in Bezug auf Kaufverträge
Artikel 21 Geltungsbereich
Artikel 22 Lieferung
Artikel 23 Risikoübergang
Artikel 24 Vertragsmäßigkeit
Artikel 25 Gewährleistung – Haftung für Vertragswidrigkeiten
Artikel 26 Abhilfe bei Vertragswidrigkeit
Artikel 27 Kosten und Schadensersatz
Artikel 28 Fristen und Beweislast
Artikel 29 Gewerbliche Garantien
Kapitel V Verbraucherrechte in Bezug auf Vertragsklauseln
Artikel 30 Geltungsbereich
Artikel 31 Anforderungen an die Transparenz von Vertragsklauseln
Artikel 32 Allgemeine Grundsätze
Artikel 33 Beweislast
Artikel 34 Klauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Artikel 35 Klauseln, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Artikel 36 Auslegung von Vertragsklauseln
Artikel 37 Wirkungen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 38 Durchsetzung der Rechte wegen missbräuchlicher Vertragsklauseln
Artikel 39 Überprüfung der in den Anhängen II und III aufgeführten Klauseln
Kapitel VI Allgemeine Vorschriften
Artikel 40 Ausschuss
Artikel 41 Rechtsdurchsetzung
Artikel 42 Sanktionen
Artikel 43 Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 44 Information
Artikel 45 Unbestellte Produkte
Artikel 46 Umsetzung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 47 Aufhebung von Rechtsakten
Artikel 48 Überprüfung
Artikel 49 Inkrafttreten
Artikel 50 Adressaten
Anhang I Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
A. Informationen, die im Widerrufsformular enthalten sein müssen
B. Muster-Widerrufsformular
Anhang II Vertragsklauseln, die unter allen Umständen als missbräuchlich gelten
Anhang III Verträge, deren Missbräuchlichkeit vermutet wird
Anhang IV Aufgehobene Richtlinien mit Liste ihrer nachfolgenden Änderungen (gemäß Artikel 47)
Anhang V Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... O. in der Erwägung, dass bei einigen im Freiverkehr gehandelten Produkten (OTC) offenere und transparentere Handelssysteme angewandt werden könnten, um die Bewertung zu Marktpreisen – sofern möglich – auszuweiten und einen Hinweis auf einen möglichen Wechsel der Eigentümer zu geben; in der Erwägung, dass ein generelleres OTC-Clearing-System für Zwecke der Überwachung und der Risikobewertung attraktiv ist, dass jedoch jedes neue System weltweit eingeführt werden muss, um gleiche Ausgangsbedingungen im globalen Kontext sicherzustellen,
Drucksache 999/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) KOM (2008) 810 endg.; Ratsdok. 17367/08
... -Richtlinie fallen und welche Verpflichtungen für die einzelnen Gerätehersteller gelten, wodurch gleiche Ausgangsbedingungen für alle geschaffen werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf Den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Neufassung
5.4. Entsprechungstabelle
5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Produktkonzeption
Artikel 5 Getrennte Sammlung
Artikel 6 Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 7 Sammelquote
Artikel 86 Behandlung
Artikel 9 Genehmigungen und Inspektionen
Artikel 10 erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Artikel 117 Zielvorgaben für die Verwertung
Artikel 128 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten
Artikel 139 Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte
Artikel 1410 Informationen für die Nutzer
Artikel 1511 Informationen für Behandlungsanlagen
Artikel 1612 Registrier-, Informations- und Berichtspflicht
Artikel 1713 Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Artikel 1814 Ausschuss
Artikel 1915 Sanktionen
Artikel 2016 Inspektion und Überwachung
Artikel 2117 Umsetzung
Artikel 22 Aufhebung
Artikel 2318 Inkrafttreten
Artikel 2419 Adressaten
Anhang I A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien
Anhang I B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen
1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. IT- und Telekommunikationsgeräte
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10. Automatische Ausgabegeräte
Anhang I Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21
Anhang III Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3
Anhang IV Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anhang V
Teil A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)
Teil B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)
Anhang VI Entsprechungstabelle
Finanzbogen
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... Dennoch fehlt es für Holz- und Papiererzeugnisse der EU aufgrund hoher Zölle und nichttarifärer Hemmnisse, die von einigen Handelspartnern errichtet werden, noch immer an gleichen Ausgangsbedingungen für den Zugang zu Märkten von Drittländern.
1. Einleitung
2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU
3.1 Übergeordnete Ziele
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... 17. ermutigt die Kommission, die Einführung und Verstärkung selbstregulierender Lizenzvergabesysteme auf nationaler und europäischer Ebene voranzutreiben, um Good Governance zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für finanzielle Transparenz und Stabilität zu schaffen; empfiehlt Maßnahmen zur Herbeiführung von finanzieller Transparenz und Kostenkontrolle im europäischen Sport, um so nicht nur Stabilität, sondern auch gleiche Ausgangsbedingungen unter den europäischen Wettbewerbern im Sportsektor zu schaffen, und erkennt an, dass die Gewährung von Lizenzen an Profivereine auf nationaler und europäischer Ebene durch die Veranstalter von Wettbewerben sinnvoll ist, da dies die Gewähr bietet, dass die Veranstalter über die erforderliche Struktur verfügen und den zur Teilnahme an Wettbewerben erforderlichen materiellen Bedingungen entsprechen;
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 105/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08
... en und anderen flüssigen Biobrennstoffen, die dem Kriterium der Nachhaltigkeit genügen, oder aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen aus Nachbarländern von der Förderung erneuerbarer Energiequellen in der EU profitieren können. Wenngleich die Ein- und Ausfuhr von erneuerbarer Energie im Prinzip keinen Handelsbeschränkungen unterliegen sollten muss die Gemeinschaft doch sicherstellen, dass alle in der oder außerhalb der Gemeinschaft ansässigen Erzeuger erneuerbarer Energie die gleichen Ausgangsbedingungen haben. Da der Vorschlag die Festlegung ehrgeiziger Ziele für die Mitgliedstaaten und deren Unternehmen beinhaltet, stellt sich die Frage nach dem Rechtsrahmen für Drittstaaten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Neufassung
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne
Artikel 5 Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen
Artikel 6 Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden
Artikel 7 Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister
Artikel 8 Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung
Artikel 9 Übertragung von Herkunftsnachweisen
Artikel 10 Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen
Artikel 11 Kapazitätserhöhungen
Artikel 12 Verwaltungsverfahren und Vorschriften
Artikel 13 Information und Ausbildung
Artikel 14 Zugang zum Elektrizitätsnetz
Artikel 15 Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen
Artikel 16 Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit
Artikel 17 Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt
Artikel 18 Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe
Artikel 19 Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 20 Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission
Artikel 21 Ausschuss
Artikel 22 Änderungen und Aufhebung
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Inkrafttreten
Artikel 25 Adressaten
Anhang I Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020
A. Nationale Gesamtziele
B. Richtkurs
Anhang II Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft
Anhang III Energiegehalt von Kraftstoffen
Anhang IV Zertifizierung von Installateuren
Anhang V Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff
Anhang VI Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff
Anhang VII Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt
A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung
C. Methodik
D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe
E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... Die aus illegalem Holzeinschlag hervorgehenden kostengünstigen Holzerzeugnisse schaden auch den europäischen Marktteilnehmern im Holzsektor und deren Beschäftigten. Der Vorschlag zielt darauf ab, gegen dieses Problem vorzugehen und für Unternehmen und Beschäftigte gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen
Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen
Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz
Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt
Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten
Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen
Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben
• Öffentliche Konsultation
• Nationale Studien
• Konsultationen mit Drittländern
• Folgenabschätzung
• Ad-hoc-Konsultationen
3. Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
6. Vereinfachung
7. Aufhebung
8. Neufassung
9. Entsprechungstabelle
10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtungen der Marktteilnehmer
Artikel 4 Sorgfaltspflichtregelung
Artikel 5 Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Artikel 6 Verzeichnis von Überwachungsorganisationen
Artikel 7 Überwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 9 Zusammenarbeit
Artikel 10 Zuständige Behörden
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Änderungen
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16
Finanzbogen
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... AC. in der Erwägung, dass im Interesse der Minderung der Gefahr künftiger Finanzkrisen und angesichts der starken Wechselwirkungen zwischen den Märkten und zwischen den Marktteilnehmern sowie der Zielsetzung, grenzüberschreitend und zwischen regulierten und unregulierten Marktteilnehmern gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, in der Europäischen Union und weltweit mehrere Initiativen, darunter eine Überprüfung der Eigenkapital-Richtlinie und der Kapitaladäquanz-Richtlinie sowie ein Vorschlag für eine Richtlinie über Rating-Agenturen, in Ausarbeitung sind, um ein in jeder Beziehung schlüssigeres und einheitlicheres Regelwerk zu gewährleisten,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
Drucksache 821/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (2008/2148(INI))
... (c) Gewährleistung, dass die EU-Vorschriften für Einlagensicherungssysteme dringend überarbeitet werden, um die Ausnutzung von Unterschieden zwischen den Absicherungsniveaus in den Mitgliedstaaten zu vermeiden, was die Volatilität zusätzlich steigern könnte anstatt die Sicherheit und das Vertrauen der Sparer zu erhöhen; die Vorschriften sollten auch gleiche Ausgangsbedingungen für Finanzinstitute sicherstellen. Die EU-Vorschriften für Einlagensicherungssysteme sollten geändert werden, um die weitere Entwicklung von Ex-ante-Regelungen, die aus Beiträgen der Finanzinstitute finanziert werden, zu unterstützen. Die Höchstbeträge der Erstattung sollten wesentlich erhöht werden und die Verfügbarkeit von Erstattungen an Privatkunden im Falle eines zahlungsunfähigen Finanzinstituts sollte auch in grenzüberschreitenden Situationen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens gewährleistet sein.
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge
1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen
1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
1.3. Governance-Maßnahmen
2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen
3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen
3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen
3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses
3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität
Drucksache 194/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie
... 27. unterstreicht, dass ein reibungslos funktionierender Binnenmarkt, hoch qualifizierte Arbeitskräfte, eine ausgewogene soziale Marktwirtschaft und eine stabile Demokratie die stärksten Wettbewerbsvorteile für Europa sind; weist darauf hin, dass der Binnenmarkt Investoren aus Drittländern Vorteile wie gleiche Ausgangsbedingungen und Freizügigkeit bietet; ist allerdings der Ansicht, dass der Zugang zum Binnenmarkt allerdings mit einer vergleichbaren Offenheit von Drittländern – Industrie- und Schwellenländern – für Investoren aus der Europäischen Union einhergehen sollte, was der Schlüsselfaktor bei dem Bemühen ist, ausländische Investitionen anzuziehen und den Handel mit Drittländern auszuweiten; weist darauf hin, dass Europa zusätzlich die bestmöglichen Rahmenbedingungen für europäische Unternehmen schaffen muss, u. a. bessere Rechtsetzung, verantwortungsbewusstes staatliches Handeln, einen vernünftigen und fairen Wettbewerb, gut funktionierende Märkte für Risikokapital und Vermarktung der Ergebnisse von Forschung und Innovation;
Allgemeine Überlegungen
Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung
Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen
Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses
Drucksache 982/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu der Zukunft der Systeme der sozialen Sicherheit und der Renten: Ihre Finanzierung und der Trend zur Individualisierung (2007/2290(INI))
... 34. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung9 auf der Grundlage von Empfehlungen des Ausschusses für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung in Europa (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors) und einer gründlichen Folgenabschätzung unverzüglich zu überarbeiten, um eine für solche Einrichtungen für die betriebliche Altersversorgung geeignete solide Solvabilitätsregelung zu schaffen, und dabei Fragen in Bezug auf gleiche Ausgangsbedingungen zu prüfen, die sich durch Unterschiede bei der Berechnung und den bei der Einschätzung von Verbindlichkeiten zugrunde gelegte Annahmen ergeben; betont, dass eine solche Regelung auf einer Ausweitung einiger Aspekte des geänderten Vorschlags der Kommission vom 26. Februar 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)10 basieren könnte, jedoch die Besonderheiten dieser Einrichtungen für betriebliche Altersversorgung wie beispielsweise den langfristigen Charakter ihrer Pensionsregelungen und die Art der Risikodeckung bzw. die durch die Pensionsfonds gebotenen Garantien berücksichtigen muss; ist der Ansicht, dass eine solche spezielle Solvabilitätsregelung die finanzielle Stabilität verbessern und ordnungspolitische Willkür verhindern würde;
Drucksache 111/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel KOM (2008) 40 endg.; Ratsdok. 6172/08
... (29) Das Ursprungsland oder der Herkunftsort eines Lebensmittels sollten immer dann angegeben werden, wenn ohne diese Angabe die Verbraucher über das eigentliche Ursprungsland oder den eigentlichen Herkunftsort dieses Erzeugnisses getäuscht werden können. In anderen Fällen steht die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts im Ermessen der Lebensmittelunternehmer. In allen Fällen sollte die Angabe des Ursprungslands oder des Herkunftsorts so gestaltet sein, dass der Verbraucher nicht getäuscht wird; ferner sollte sie auf eindeutig definierten Kriterien basieren die gleiche Ausgangsbedingungen für die Industrie gewährleisten und das Verständnis der Informationen zum Ursprungsland oder Herkunftsort von Lebensmitteln durch die Verbraucher fördern. Derartige Kriterien sollten nicht für Angaben zum Namen oder zu der Anschrift des Lebensmittelunternehmers gelten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Teilnehmer
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist
• Vereinfachung
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Neufassung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Grundsätze im Bereich der Information über Lebensmittel
Artikel 3 Allgemeine Ziele
Artikel 4 Grundsätze für die Pflicht zur Information über Lebensmittel
Artikel 5 Anhörung der Behörde
Kapitel III Allgemeine Anforderungen an die Information über Lebensmittel und Pflichten der Lebensmittelunternehmer
Artikel 6 Grundlegende Anforderung
Artikel 7 Lauterkeit der Informationspraxis
Artikel 8 Pflichten
Kapitel IV Vorgeschriebene Informationen über Lebensmittel
Abschnitt 1 Inhalt und Darstellungsform
Artikel 9 Liste der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 10 Weitere vorgeschriebene Angaben für bestimmte Arten oder Kategorien von Lebensmitteln
Artikel 11 Abweichungen von den Vorschriften in Bezug auf vorgeschriebene Angaben
Artikel 12 Maße und Gewichte
Artikel 13 Verfügbarkeit und Platzierung vorgeschriebener Informationen über Lebensmittel
Artikel 14 Darstellungsform der vorgeschriebenen Angaben
Artikel 15 Versandverkauf
Artikel 16 Sprachliche Anforderungen
Artikel 17 Fehlen bestimmter vorgeschriebener Angaben
Abschnitt 2 Detaillierte Bestimmungen für vorgeschriebene Angaben
Artikel 18 Bezeichnung des Lebensmittels
Artikel 19 Verzeichnis der Zutaten
Artikel 20 Fehlen des Verzeichnisses der Zutaten
Artikel 21 Fehlende Angabe der Bestandteile von Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis
Artikel 22 Kennzeichnung bestimmter Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Artikel 23 Quantitative Angabe der Zutaten
Artikel 24 Nettomenge
Artikel 26 Gebrauchsanweisung
Artikel 27 Alkoholgehalt
Abschnitt 3 Nährwertdeklaration
Artikel 28 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Artikel 29 Inhalt
Artikel 30 Berechnung
Artikel 31 Form der Angabe
Artikel 32 Angabe auf der Grundlage einer Portion
Artikel 33 Andere Formen der Angabe
Artikel 34 Darstellungsform
Kapitel V Freiwillige information über Lebensmittel
Artikel 35 Geltende Anforderungen
Artikel 36 Darstellung
Kapitel VI Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene
Artikel 37 Grundsatz
Artikel 38 Einzelstaatliche Bestimmungen über weitere vorgeschriebene Angaben
Artikel 39 Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 40 Alkoholische Getränke
Artikel 41 Einzelstaatliche Maßnahmen für nicht fertig abgepackte Lebensmittel
Artikel 42 Mitteilungsverfahren
Artikel 43 Einzelheiten
Kapitel VII Ausarbeitung nationaler Regelungen
Artikel 44 Nationale Regelungen
Artikel 45 Konformitätsvermutung
Artikel 46 Maßnahmen der Gemeinschaft
Artikel 47 Durchführungsbestimmungen
Kapitel VIII Durchführungs-, Änderungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 48 Technische Anpassungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006
Artikel 51 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006
Artikel 52 Aufhebung
Artikel 53 Inkrafttreten
Anhang I Spezielle Begriffsbestimmungen im Sinne von Artikel 2 Absatz 4
Anhang II Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen
Anhang III Lebensmittel, deren Kennzeichnung eine oder mehrere zusätzliche Angaben enthalten muss
Anhang IV Lebensmittel, für die eine Nährwertdeklaration nicht vorgeschrieben ist
Anhang V Bezeichnung des Lebensmittels und spezielle zusätzliche Angaben
Teil A Bezeichnung
Teil B Vorgeschriebene Angaben zur Ergänzung der Bezeichnung
Teil C Spezielle Anforderungen an die Bezeichnung Hackfleisch/faschiertes
Anhang VI Angabe und Bezeichnung von Zutaten
Teil A Spezielle Vorschriften für die Angabe von Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
Teil B Bezeichnung bestimmter Zutaten, bei denen die spezifische Bezeichnung durch die Angabe einer Kategorie ersetzt werden kann
Teil C Nennung bestimmter Zutaten mit der Bezeichnung der betreffenden Klasse, gefolgt von ihrer spezifischen Bezeichnung oder der EG-Nummer
Teil D Bezeichnung von Aromen im Zutatenverzeichnis
Teil E Bezeichnung von zusammengesetzten Zutaten
Anhang VII Quantitative Angabe der Zutaten
Anhang VIII Angabe der Nettomenge
Anhang IX Mindesthaltbarkeitsdatum
Anhang X Alkoholgehalt
Anhang XI Referenzmengen
Teil A Referenzmengen für die Zufuhr von Vitaminen und Mineralstoffen (Erwachsene)
Teil B Referenzmengen für die Zufuhr von Energie und ausgewählten Nährstoffen, die keine Vitamine oder Mineralstoffe sind (Erwachsene)
Anhang XII Umrechnungsfaktoren
Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Energie
Anhang XIII Abfassung und Gliederung der Nährwertdeklaration
Teil A Abfassung der Nährwertdeklaration
Teil B Gliederung der Nährwertdeklaration in Bezug auf Bestandteile von Kohlenhydraten und Fett
Teil C Reihenfolge der Energie- und Nährwerte in einer Nährwertdeklaration
Finanzbogen
Drucksache 195/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
... 25. unterstreicht die Notwendigkeit, die Netzindustrien für den Wettbewerb zu öffnen, indem gleiche Ausgangsbedingungen und ein effektiver Wettbewerb auf europaweit integrierten Märkten gewährleistet werden; ist in diesem Sinne der Auffassung, dass öffentliches Eigentum auf den Strom- und Gasmärkten einer der Hauptfaktoren für das Entstehen von Verzerrungen auf europäischer Ebene ist und dass die Anreize für mehr Wettbewerb auf diesen Märkten weiter verbessert werden müssen; ist davon überzeugt dass die Ausweitung, Verbesserung und Vernetzung europäischer Infrastrukturen – mit besonderer Schwerpunktsetzung auf grenzüberschreitenden Projekten und Verbundnetzen zwischen dem alten und dem neuen Europa – dabei helfen sollten, angemessene Bedingungen für eine beachtliche Verbesserung der Produktivität in den Bereichen Verkehr, Energie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie zu entwickeln;
Drucksache 93/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Erklärung des Europäischen Parlaments zur Ursprungskennzeichnung
... 1. bekräftigt das Recht der europäischen Verbraucher auf unmittelbaren Zugang zu Informationen über ihre Einkäufe; unterstreicht, dass falsche Angaben zum Produktursprung wie jede Art von Betrug nicht hinnehmbar sind; glaubt, dass gegenüber den Handelspartnern der Europäischen Union im Sinne einer Agenda für den fairen Handel gleiche Ausgangsbedingungen gewährleistet werden müssen;
Erklärung des Europäischen Parlaments zur Ursprungskennzeichnung
Liste der Unterzeichner
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... 3) für die betreffenden Unternehmer gleiche Ausgangsbedingungen im Binnenmarkt zu schaffen.
Begründung
Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Kapitel II Allgemeine Vorschriften
Artikel 3 Allgemeine Vorschriften über die Tötung und ähnliche Tätigkeiten
Artikel 4 Tötungsverfahren
Artikel 5 Betäubung
Artikel 6 Standardarbeitsanweisungen
Artikel 7 Fachkenntnisse und Sachkundenachweis
Artikel 8 Anweisungen zum Gebrauch von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 9 Einsatz von Geräten zur Ruhigstellung und Betäubung
Artikel 10 Einfuhr aus Drittländern
Kapitel III Zusätzliche Vorschriften für Schlachthöfe
Artikel 11 Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
Artikel 12 Handhabung und Ruhigstellung vor der Schlachtung
Artikel 13 Überwachung zum Zeitpunkt der Schlachtung
Artikel 14 Tierschutzbeauftragte(r)
Kapitel IV Bestandsräumung und Nottötung
Artikel 15 Bestandsräumung
Artikel 16 Nottötung
Kapitel V Zuständige Behörde
Artikel 17 Referenzzentren
Artikel 18 Sachkundenachweis
Kapitel VI Nichteinhaltung, Sanktionen und Durchführungsbefugnisse
Artikel 19 Nichteinhaltung
Artikel 20 Sanktionen
Artikel 21 Durchführungsbestimmungen
Artikel 22 Ausschussverfahren
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Aufhebung
Artikel 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Verzeichnis der Betäubungs- und Tötungsverfahren und damit zusammenhängende Angaben
Kapitel I – Verfahren
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Kapitel II – Besondere Vorschriften für bestimmte Verfahren
1. Zerkleinerung
2. Genickbruch
3. Elektrobetäubung durch Kopfdurchströmung
Tabelle
4. Elektrotötung durch Ganzkörperdurchströmung
4.1 Schafe, Ziegen und Schweine.
4.2 Füchse
4.3 Chinchillas
5. Betäubung von Geflügel im Wasserbad
Tabelle
6. Kohlendioxid in hoher Konzentration mehr als 30 %
7. Kohlendioxid in hoher und niedriger Konzentration, Edelgase oder eine Kombination dieser Gase bei Geflügel
8. Kohlenmonoxid rein oder in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
9. Kohlenmonoxid in Verbindung mit anderen Gasen bei Pelztieren
Anhang II Bau, Auslegung und Ausrüstung von Schlachthöfen
1. Alle Arten von Stallungen
2. Stallungen für Tiere, die nicht in Containern angeliefert werden
3. Geräte und Anlagen zur Ruhigstellung
4. Elektrobetäubungsgeräte
5. Geräte zur Wasserbadbetäubung
6. Geräte zur Betäubung von Schweinen mittels Gas
7. Geräte zur Betäubung von Geflügel mittels Gas
Anhang III Vorschriften über den Betrieb von Schlachthöfen
1. Eintreffen, Weiterbeförderung und Handhabung von Tieren
2. Zusätzliche Vorschriften für Säugetiere ausgenommen Hasentiere , die sich in Stallungen befinden
3. Entblutung von Tieren
Anhang IV Tabelle der Entsprechungen zwischen Tätigkeiten und bei der Prüfung behandelten Themen
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Der dafür notwendige Zeitraum wird wegen der ungleichen Ausgangsbedingungen und der unterschiedlichen Ausbaugeschwindigkeiten in den einzelnen Ländern und Regionen variieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2 Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Änderungsprogramm
2. Ausbau der Tagesbetreuung
3. Föderalismusreform
4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen
5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gender-Mainstreaming
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern
2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
IV. Kosten
1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
a. Für den Bund:
b. Für die Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Finanzieller Teil
I. Ausbau der Tagesbetreuung
1. Ausgangslage
2. Zu den einzelnen Positionen
a Betriebskosten:
aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:
bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:
cc Abzüge:
b Investitionskosten:
3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:
a Kosten des Bundes
b Kosten der Länder:
II. Sonstige Kostenpositionen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Drucksache 393/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Transatlantischen Wirtschaftsrat
... 11. vertritt die Ansicht, dass die gegenseitige Anerkennung der Wertpapiermärkte zwischen den USA und der Europäischen Union ein wichtiger Schritt vorwärts zur Verbesserung der Effizienz des transatlantischen Marktes wäre, indem der Zugang der Europäischen Union und der USA zu einem breiteren und tieferen Markt erleichtert wird unterstreicht jedoch, dass ein solches Vorhaben das Ergebnis einer bilateralen Vereinbarung sein muss und dass ein Rahmenabkommen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union geschlossen werden sollte, das den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Finanzmarktaufsicht umfassend Rechnung trägt, und ist der Auffassung, dass die Kommission nicht zulassen sollte, dass bilaterale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten geschlossen werden, da dadurch die in der Europäischen Union geltenden gleichen Ausgangsbedingungen gefährdet werden könnten;
2 Finanzdienstleistungen
Handel zwischen der Europäischen Union und den USA, Zusammenarbeit im Regelungsbereich
2 Agrarfragen
Zusammenarbeit in der Energie-, Industrie- und Wissenschaftspolitik
WTO, Doha-Entwicklungsagenda
Regionale Entwicklung
Künftige Agenda des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber und strukturelle Verbesserung
Drucksache 746/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... Im vorgesehenen Geltungsbereich dieses Vorschlags gibt es mit der Richtlinie 86/613/EWG bereits eine europäische Rechtsvorschrift. Ein Rechtsakt der EU ist der einzig mögliche Weg, um in ganz Europa gleiche Ausgangsbedingungen herzustellen. Stark voneinander abweichende nationale Vorschriften, insbesondere in Bezug auf den Status mitarbeitender Ehepartner, könnten ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zur Folge haben, wenn nur ein geringer oder keinerlei Schutz für diese Personengruppe vorgesehen ist.
Drucksache 252/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation - Umsetzung der Lissabon Agenda -KOM (2007) 182 endg. Ratsdok. 8323/07
... Die Bedeutung des Wissenstransfers bei der Ankurbelung der Wettbewerbsfähigkeit und der Erhöhung der Effektivität der öffentlichen Forschung wird zunehmend von den Mitgliedstaaten anerkannt und schlägt sich in ihren Nationalen Reformprogrammen nieder, die im Rahmen der Lissabon-Strategie entwickelt wurden. Zahlreiche Initiativen werden ins Leben gerufen, um die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen ergriffen, um den Wissenstransfer zu fördern und zu erleichtern (zum Beispiel neue Gesetze, Regelungen betreffend geistigen Eigentums, Leitlinien und Musterverträge). Viele andere planen, ihre Anstrengungen in diese Richtung zu intensivieren. Allerdings sind diese Initiativen oftmals mit einer nationalen Perspektive konzipiert. Mit ihnen wird die transnationale Dimension des Wissenstransfers nicht erfasst. Aus diesem Grund besteht Bedarf an einheitlicheren Ausgangsbedingungen, was die FuE-Beziehungen zwischen Hochschulen und Industrie in Europa angeht.
1. Der Handlungsbedarf
2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft
2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer
2.2. Förderung von unternehmerischem Denken
3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft
3.1. Das Europäische Technologieinstitut
3.2. Zusammenarbeit
• Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU
• Messung der Fortschritte
3.3. Finanzielle Unterstützung
• Staatliche Beihilfen
• EU-Kohäsionspolitik
• EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP
4. Schlussfolgerung
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Im Rahmen der Überprüfung des Binnenmarkts wurden neue Initiativen ermittelt, von denen viele 2008 vorgestellt werden. Dies wird zu einem Binnenmarkt führen, der unter vollständiger Ausschöpfung des Dienstleistungspotenzials auf einer starken, innovativen und wettbewerbsfähigen industriellen Grundlage beruht, in dem die Verbraucher und Unternehmen umfassend von gut funktionierenden offenen Märkten profitieren, die gleiche Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten gewährleisten und auf denen europäische Normen auf internationaler Ebene beispielgebend sein können. Die Kommission wird sich darauf konzentrieren, das Funktionieren der Märkte für Finanzdienstleistungen für Privatkunden zu optimieren, und den Schwerpunkt auf Bereiche legen, in denen politische Maßnahmen größtmögliche Auswirkungen haben können, damit Bürger und Unternehmen gleichermaßen, und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), umfassend vom Binnenmarkt profitieren können. Dies erfordert gezielte Maßnahmen, wie eine koordiniertere Marktaufsicht, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit den entsprechenden Vorschriften und Normen zu gewährleisten, eine systematischere Markt- und Sektorüberwachung sowie eine Methodik zur Messung der Leistung des Binnenmarkts aus der Sicht des Verbrauchers.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 929/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern KOM (2007) 765 endg.; Ratsdok. 16534/07
... Wenn man von den bisherigen Erfahrungen ausgeht, können durch Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten wahrscheinlich nicht rechtzeitig gleiche Ausgangsbedingungen geschaffen werden. Einige Mitgliedstaaten sind tätig geworden, um die Verbringung von Verteidigungsgütern zu erleichtern; die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, die im Rahmen der Absichtserklärung zwischen den im Bereich der Verteidigungsindustrie sechs wichtigsten Mitgliedstaaten erfolgt, wird fortgeführt. Allerdings haben sich die Vorteile der rein nationalen Initiativen auf die Ausführer in den betreffenden Mitgliedstaaten beschränkt; das Problem dieser Unternehmen, dass die Sicherheit bei der grenzüberschreitenden Beschaffung von Bestandteilen verbessert werden sollte, konnte mit diesen Initiativen nicht gelöst werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen der Union und der internationalen Zusammenarbeit
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Genehmigungen
Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 5 Allgemeingenehmigungen
Artikel 6 Globalgenehmigungen
Artikel 7 Einzelgenehmigungen
Kapitel III Information, Zertifizierung und Ausfuhr nach der Verbringung
Artikel 8 Information durch die Lieferanten
Artikel 9 Zertifizierung
Artikel 10 Ausfuhrbeschränkungen
Kapitel IV Zusammenarbeit im Zollwesen und in der Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Zollwesen
Artikel 12 Informationsaustausch
Kapitel V Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter
Artikel 13 Aktualisierung des Anhangs
Artikel 14 Ausschuss
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 15 Schutzmaßnahmen
Artikel 16 Berichterstattung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Anhang Liste der Verteidigungsgüter
ML1 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER KLEINER ALS 20 MM, ANDERE HANDFEUERWAFFEN UND MASCHINENWAFFEN MIT EINEM KALIBER VON 12,7 MM 0,50 INCH ODER KLEINER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML2 WAFFEN MIT GLATTEM LAUF MIT EINEM KALIBER VON 20 MM ODER GRÖßER, ANDERE WAFFEN ODER BEWAFFNUNG MIT EINEM KALIBER GRÖßER ALS 12,7 MM 0,50 INCH , WERFER UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML3 MUNITION UND ZÜNDERSTELLVORRICHTUNGEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML4 BOMBEN, TORPEDOS, RAKETEN, FLUGKÖRPER, ANDERE SPRENGKÖRPER UND -LADUNGEN SOWIE ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML5 FEUERLEITEINRICHTUNGEN, ZUGEHÖRIGE ÜBERWACHUNGS- UND ALARMIERUNGSAUSRÜSTUNG SOWIE VERWANDTE SYSTEME, PRÜF- ODER JUSTIERAUSRÜSTUNG UND AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN WIE FOLGT, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML6 LANDFAHRZEUGE UND BESTANDTEILE HIERFÜR WIE FOLGT:
ML7 CHEMISCHE ODER BIOLOGISCHE TOXISCHE AGENZIEN, REIZSTOFFE, RADIOAKTIVE stoffe, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, BESTANDTEILE UND MATERIALIEN WIE FOLGT:
ML8 ENERGETISCHE MATERIALIEN UND ZUGEHÖRIGE stoffe WIE FOLGT:
ML9 KRIEGSSCHIFFE, MARINE-SPEZIALAUSRÜSTUNG UND ZUBEHÖR WIE FOLGT SOWIE BESTANDTEILE HIERFÜR, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE:
ML10 LUFTFAHRZEUGE, LUFTFAHRTGERÄTE NACH DEM PRINZIP .LEICHTER ALS LUFT, UNBEMANNTE LUFTFAHRZEUGE, TRIEBWERKE, LUFTFAHRZEUG-AUSRÜSTUNG, ZUSATZAUSRÜSTUNG UND BESTANDTEILE, BESONDERS KONSTRUIERT ODER GEÄNDERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT:
ML11 ELEKTRONISCHE AUSRÜSTUNG, SOWEIT nicht ANDERWEITIG VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASST, WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML12 WAFFENSYSTEME MIT HOHER KINETISCHER ENERGIE HIGH VELOCITY KINETIC ENERGY WEAPON SYSTEMS UND ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML13 SPEZIALPANZER- ODER SCHUTZAUSRÜSTUNG UND KONSTRUKTIONEN SOWIE BESTANDTEILE WIE FOLGT:
ML14 SPEZIALISIERTE AUSRÜSTUNG FÜR DIE MILITÄRISCHE AUSBILDUNG ODER FÜR DIE SIMULATION MILITÄRISCHER SZENARIEN, SIMULATOREN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR DIE AUSBILDUNG IM UMGANG MIT DEN VON NUMMER ML1 ODER ML2 ERFASSTEN FEUERWAFFEN ODER WAFFEN, SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR.
ML15 BILDAUSRÜSTUNG ODER AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN, BESONDERS KONSTRUIERT FÜR MILITÄRISCHE ZWECKE, WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML16 SCHMIEDESTÜCKE, GUSSSTÜCKE UND ANDERE UNFERTIGE ERZEUGNISSE, DEREN VERWENDUNG IN EINER ERFASSTEN WARE ANHAND VON MATERIALZUSAMMENSETZUNG, GEOMETRIE ODER FUNKTION BESTIMMT WERDEN KANN UND DIE FÜR EINE DER VON NUMMER ML1, ML2, ML3, ML4, ML6, ML9, ML10, ML12 ODER ML19 ERFASSTEN WAREN BESONDERS KONSTRUIERT SIND.
ML17 VERSCHIEDENE AUSRÜSTUNGSGEGENSTÄNDE, MATERIALIEN UND BIBLIOTHEKEN WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML18 AUSRÜSTUNG FÜR DIE HERSTELLUNG DER VON DER GEMEINSAMEN MILITÄRGÜTERLISTE DER EU ERFASSTEN WAREN WIE FOLGT:
ML19 STRAHLENWAFFEN-SYSTEME, ZUGEHÖRIGE AUSRÜSTUNG, AUSRÜSTUNG FÜR GEGENMAßNAHMEN ODER VERSUCHSMODELLE WIE FOLGT UND BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE HIERFÜR:
ML20 KRYOGENISCHE TIEFTEMPERATUR- UND SUPRALEITENDE AUSRÜSTUNG WIE FOLGT SOWIE BESONDERS KONSTRUIERTE BESTANDTEILE UND BESONDERS KONSTRUIERTES ZUBEHÖR HIERFÜR:
ML21 SOFTWARE WIE FOLGT:
ML22 TECHNOLOGIE WIE FOLGT:
Finanzbogen
Drucksache 354/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
... In Zukunft soll für die deutsche Rechtsform der Aktiengesellschaft und der GmbH durch die Möglichkeit, sich mit der Hauptverwaltung an einem Ort unabhängig von dem in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag gewählten Sitz niederzulassen, ein level playing field, also gleiche Ausgangsbedingungen gegenüber vergleichbaren Auslandsgesellschaften geschaffen werden. Freilich bleibt es nach dem Entwurf dabei, dass die Gesellschaften eine Geschäftsanschrift im Inland im Register eintragen und aufrechterhalten müssen. Die Neuregelungen zur Zustellung in Deutschland erhalten durch die Mobilitätserleichterungen zusätzliches Gewicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz – EGGmbHG)
§ 1 Umstellung auf Euro
§ 2 Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz
§ 3 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 11 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 13 Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 14 Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
Artikel 15 Änderung der Kostenordnung
Artikel 16 Änderung des EWIV-Ausführungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
Artikel 20 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Artikel 22 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 23 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 24 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 25 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu Artikel 1 Nr. 50)
Anlage 1 (zu § 2) Muster für den Gesellschaftsvertrag
§ 1 Firma
§ 2 Sitz
§ 3 Gegenstand Gegenstand des Unternehmens 4
§ 4 Stammkapital
§ 5 Geschäftsanteile
§ 6 Vertretung
§ 7 Gründungsaufwand
3 Hinweise:
Anlage 2 (zu § 7) Muster für die Handelsregisteranmeldung
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nr. 51) Inhaltsübersicht:
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu den Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Option ausgestaltet. Es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Pflicht. Zusätzlicher
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Satz 2 - neu -
Zu Satz 3 - neu -
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Artikel 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Satz 3 - neu -
Zu Satz 4 - neu -
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 und 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu § 6
Zu § 6a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 10
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 17
Zu den Nummern 1 bis 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 8
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 20
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Drucksache 611/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zur Verringerung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten auf ein Minimum (2005/2140(INI))
... 19. betont die Bedeutung einer besseren Umsetzung und Inkraftsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften in sämtlichen Mitgliedstaaten und fordert zügige Verstoßverfahren zur Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mechanismen zur Ermittlung der Rechtsvorschriften zu verbessern, die vereinfacht werden müssen;
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Die Zielvorgabe von 20 % ist sehr ehrgeizig. Sie zu erfüllen wird beträchtliche Anstrengungen aller Mitgliedstaaten erfordern. Der Beitrag der einzelnen Mitgliedstaaten zur Erreichung des von der Union angestrebten Ziels wird den unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten und Ausgangsbedingungen sowie der Natur des nationalen Energiemix Rechnung tragen müssen. Den Mitgliedstaaten sollte ausreichend Flexibilität gelassen werden, damit sie diejenigen erneuerbaren Energien fördern können, die am besten ihren spezifischen Möglichkeiten und Prioritäten entsprechen. Wie die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Zielvorgaben erfüllen wollen, sollte in nationalen Aktionsplänen dargelegt werden, die der Kommission vorzulegen sind. Diese Pläne sollten sektorale Zielvorgaben und Maßnahmen nennen, die sich im Einklang mit den allgemeinen nationalen Zielvorgaben befinden. In der Praxis werden die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Pläne ihre eigenen spezifischen Ziele für die Bereiche Elektrizität,
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 212/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel Das Europäische Parlament,
... 17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen auf internationaler Ebene auf, als Ergänzung zu den verbindlichen Emissionszielen für die Industrieländer die Ausarbeitung von Vorschlägen für sektorspezifische Ziele für energieintensive Exportindustrien in den Ländern zu prüfen, die keine verbindlichen Verpflichtungen zur Emissionssenkung eingegangen sind;
Drucksache 358/06
... . Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Unternehmen von einer öffentlichen Stelle ein Gutachten erstellen lässt - etwa über die Windverhältnisse in einer bestimmten Gegend - und derartige Dienstleistungen nicht vom verpflichtenden Aufgabenkatalog der öffentlichen Stelle mitumfasst sind. Die öffentliche Stelle handelt dann in Erfüllung eines privatwirtschaftlichen Dienstleistungsauftrags mit der Konsequenz, dass dieses Gesetz nicht einschlägig ist. Dritte können in einem solchen Fall schon aus diesem Grund keinen Anspruch darauf haben, dieses Gutachten zu den gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Etwas anderes gilt, wenn für die Erfüllung gewerblicher Tätigkeiten innerhalb derselben öffentlichen Stelle auf Basisinformationen zurückgegriffen wird, die zuvor im Rahmen der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages erstellt wurden. In diesem Falle würde nämlich die öffentliche Stelle die Basisinformation selbst i.S.v. § 2 Nr. 3 weiterverwenden. Auch dann besteht zwar kein Anspruch auf das mit Mehrwert angereicherte Endprodukt. Dritte haben aber gem. § 3 ebenfalls Anspruch auf Weiterverwendung der Basisinformationen, um unter vergleichbaren Ausgangsbedingungen mit der am Markt teilnehmenden "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Gleichbehandlungsanspruch
§ 4 Bearbeitung von Anfragen; Transparenz
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Umsetzung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Richtlinie
2. Zum Inhalt der Richtlinie im Einzelnen
3. Umsetzungsbedarf im nationalen Recht
a Rechtslage in Deutschland
b Umsetzungsbedarf im Einzelnen:
II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Informationsweiterverwendungsgesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise
V. Gender-Mainstreaming
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen:
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 5
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.