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"Benchmarking"
Drucksache 561/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... - Europa muss dafür sorgen, dass mehr junge Menschen eine Hochschule oder eine vergleichbare Bildungseinrichtung besuchen, damit es mit seinen Wettbewerbern in der wissensbasierten Wirtschaft Schritt halten und Innovationen hervorbringen kann. Es muss ferner seine Hochschulbildung attraktiver gestalten und für die anderen Länder der Welt öffnen bzw. für die Herausforderungen in der globalisierten Welt sensibilisieren, insbesondere, indem es die Mobilität von Studierenden und Forschern fördert. Mit "Jugend in Bewegung" sollen Qualität, Attraktivität und Reaktionsfähigkeit der Hochschulbildung verbessert, die Mobilität erhöht und verbessert sowie die Beschäftigungsfähigkeit gesteigert werden, u. a durch Vorlage eines Vorschlags für einen neuen Plan für die Reformierung und Modernisierung der Hochschulbildung, einschließlich einer Initiative für das Benchmarking der Hochschulleistung und einer neuen internationalen Strategie der EU, die dazu anregen soll, die europäische Hochschulbildung attraktiver zu gestalten, sowie die Zusammenarbeit und den Austausch mit Partnern aus der ganzen Welt fördern soll.
1. Einleitung
1.1. Schwerpunkt der Initiative
2. Ausarbeitung moderner Systeme für die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schlüsselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen
3. Steigerung der Attraktivität der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft
4. Förderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Beschäftigungsmobilität Junger Menschen
4.1. Förderung der Mobilität zu Lernzwecken
4.2. Förderung der Beschäftigungsmobilität
5. Ein Rahmen für die Jugendbeschäftigung
5.1. Unterstützung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf
5.2. Unterstützung besonders gefährdeter junger Menschen
5.3. Adäquate soziale Absicherung junger Menschen
5.4. Förderung von Jungunternehmern und selbständiger Tätigkeit
6. Volle Ausschöpfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme
7. überwachung und Berichterstattung
8. Informationskampagne
9. Fazit
Drucksache 829/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäischer E-Government-Aktionsplan 2011 - 2015: Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden KOM (2010) 743 endg.
... - Auf Gebieten, wo die Mitgliedstaaten die Federführung übernehmen und sich auf eigene Ressourcen stützen, wird die Kommission mit Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen behilflich sein. Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen wird es sein, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Zielvorgaben zu machen und zu ermitteln, wie diese mit Hilfe von Maßnahmen wie Austausch bester Praktiken und Informationen, Durchführung von Studien und Benchmarking-Vergleichen erreicht werden können.
1. Anwendungsbereich des Aktionsplans
2. Prioritäten Aktionen
2.1. Stärkung der Nutzer
2.1.1. Auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Dienste und barrierefreie Dienste
2.1.2. Kooperative Produktion von Dienstleistungen
2.1.3. Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
2.1.4. Erhöhung der Transparenz
2.1.5. Einbeziehung der Bürger und Unternehmen in politische Entscheidungsprozesse
2.2. Binnenmarkt
2.2.1. Nahtlose Dienste für Unternehmen
2.2.2. Persönliche Mobilität
2.2.3. EU-weite Einführung grenzübergreifender Dienste
2.3. Effizienz und Effektivität der Regierungen und Verwaltungen
2.3.1. Verbesserung der organisatorischen Abläufe
2.3.2. Verringerung der Verwaltungslasten
2.3.3. Umweltbewusstes Regierungshandeln
2.4. Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste
2.4.1. Offene Spezifikationen und Interoperabilität
2.4.2. Schlüsselvoraussetzungen
2.4.3. Innovative elektronische Behördendienste
3. Governance
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... Auch sind Bemühungen erforderlich, um die EU-Definition und gemeinsamen Indikatoren für die Qualität von Arbeit zu überarbeiten und sie für die Bewertung und das Benchmarking der Politik der einzelnen Mitgliedstaaten in diesem Gebiet wirksamer zu gestalten. Insbesondere der Ansatz hinsichtlich der Arbeitsplatzqualität sollte vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Entwicklungen – wie Flexicurity und „Übergänge müssen sich lohnen“ – sowie der Entwicklung neuer Arbeitsschemata nochmals geprüft werden.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Ausbau des Modernisierungsprogramms der Hochschulen (Lehrpläne, Governance und Finanzierung), auch durch Benchmarking der Hochschulleistung und der Ergebnisse der Bildungseinrichtungen im globalen Zusammenhang;
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 221/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Besserer Zugang zur modernen Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in ländlichen Gebieten KOM (2009) 103 endg.; Ratsdok. 7201/09
... • Sie empfiehlt, die Aktionen zur Förderung der Nachfrage nach und der Versorgung mit IKT-Technologien voranzutreiben. Dies sollte auch Aktionen zur Verbesserung lokaler und Backhaul-Anschlüsse an erschwingliche IKT-Infrastrukturen und für den Zugang zu sowie die Entwicklung von Online-Diensten mit relevantem Inhalt für landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe umfassen. Nachfrageförderungsaktionen sollten Tätigkeiten wie PC-Erwerb, professionelle IKT- und ebusiness-Schulung für Landwirte, Lebensmittelhersteller, landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Betriebe sowie Aktionen zur Förderung der digitalen Kompetenz der Landbevölkerung umfassen. Die Aktionen sollten von Vernetzungs-, Benchmarking-, Monitoring- und sonstigen Maßnahmen (womöglich im Rahmen existierender IKT-Observatorien) flankiert werden, um die lokale und regionale Kapazität zur Verwaltung, Planung und Durchführung von IKT-Projekten im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums zu stützen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Politischer Hintergrund
3. Aktionsbereiche und derzeitige Lage
3.1. IKT-Entwicklungen und Prioritäten für ländliche Gebiete
3.2. Versäumte Chancen
5 Agrarbetriebe
Junge Menschen
5 Frauen
Senioren und benachteiligte Gruppen
3.3. Potenzielle Auswirkungen von IKT-Projekten im ländlichen Raum18
4. Aktionen zur Förderung von IKT in ländlichen Gebieten
4.1. Der ELER und IKT
5 Aktionen
5 Mittel
Zielfestsetzung, Überwachung und Bewertung
4.2. Mittel der Kohäsionspolitik und IKT
4.3. Forschung
4.4. IKT-Projekte in ländlichen Gebieten und Motoren für ihre erfolgreiche Umsetzung23
Finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft
Unterstützung durch nationale und regionale Behörden
Beteiligung und Kooperation lokaler Akteure
4.5. Förderung guter IKT-Praktiken in ländlichen Gebieten
5. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Drucksache 626/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über Maßnahmen zur Krebsbekämpfung: Europäische Partnerschaft KOM (2009) 291 endg.; Ratsdok. 11516/09
... 2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
Mitteilung
1. Warum eine Partnerschaft für Massnahmen zur Krebsbekämpfung?
1.1. Krebs: ein Beispiel für die Anwendung der Grundsätze der Gesundheitsstrategie
1.2. Die Bedeutung der Krebsbekämpfung für die Maximierung der gesunden Lebensjahre
1.3. Gemeinsame Reaktion – Europäische Partnerschaft für Maßnahmen zur Krebsbekämpfung
2. Umfassende politische Reaktion: Bereiche und Massnahmen
2.1. Ein Drittel aller Krebserkrankungen könnte vermieden werden – die kosteneffizienteste Reaktion
5 Früherkennung:
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.2. Umsetzung des Konzepts der bestmöglichen gesundheitlichen Versorgung in die Praxis – Ermittlung und Verbreitung bewährter Verfahren
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.3. Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Krebsforschung
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
2.4. Benchmarking-Prozess – Bereitstellung vergleichbarer Informationen, die für politische Strategien und Maßnahmen notwendig sind
5 Zielmaßnahmen:
Weitere Maßnahmen:
3. Nachhaltige Massnahmen der Krebsbekämpfung – Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Abbildung 1
3.1. Die nächsten Schritte
3.2. Finanzierung
4. Fazit
Drucksache 216/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... " mit einem integrierten Leitlinienprozess sein, der einen Zeitplan für kurz-, mittel- und langfristige Ziele umfasst, ein Benchmarking einführt und die Umsetzung in nationale und regionale Politik vergleicht und bewertet. Bei der Festlegung und Umsetzung von Zielen für die verschiedenen nationalen Ebenen könnte der von der Kommission als verbesserungsfähig eingestufte Einsatz von EU-Fördermitteln für Präventionsmaßnahmen ebenfalls einbezogen werden.
Drucksache 49/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... " anzupassen, eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es ist nicht erkennbar, dass das mit der Neufassung der Gebäude-Richtlinie verfolgte Ziel (Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich) von den Mitgliedstaaten nicht eigenständig erreicht werden kann. Die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterscheiden sich zwar erheblich. Immobilien- und Wohnungsmärkte sind jedoch lokaler Natur und lassen keinerlei transnationale Aspekte erkennen, die ein Handeln auf EU-Ebene erfordern und damit rechtfertigen würden. Die Festsetzung konkreter Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden auf EU-Ebene, entweder direkt oder indirekt über das vorgeschlagene Benchmarking-Instrument, ist daher mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... Der deutsche Bundesrat hatte gewisse Vorbehalte hinsichtlich der Subsidiarität, zum Beispiel was die Programme für europäische Schulen zur Förderung des unternehmerischen Denkens anbelangt. Der italienische Senat hingegen unterstützte alle Grundsätze des Small Business Act. Die Kommission ersuchte in ihrer Antwort sowohl den deutschen Bundesrat als auch den italienischen Senat, sich aktiv am Folgeprozess zu beteiligen und insbesondere Informationen über bewährte Verfahrensweisen im Hinblick auf nationale und regionale KMU-Politik und -Maßnahmen auszutauschen, beispielsweise zum Thema Benchmarking.
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008
3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission
3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen
4. Einbindung der nationalen Parlamente
4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen
4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC
5. Anwendung durch den Rat
6. Anwendung durch das Europäische Parlament
7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen
8. Anwendung durch den Gerichtshof
9. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
... Auch Benchmarking könnte als Instrument in Betracht gezogen werden, um Mitgliedstaaten für Investitionen in das TEN-V zu gewinnen. Die Aufstellung von Leistungsstandards beispielsweise könnte dazu beitragen, die Kapazitäten verschiedener Arten von Infrastruktur auszumachen und als Grundlage für die Optimierung der Infrastrukturnutzung und für die Ermittlung von Engpässen dienen. Gute Erfahrungen wurden hier schon im Bereich Luftverkehrsmanagement gemacht, während sich die Ermittlung der Infrastrukturkapazität im Schienenverkehr als schwierig erwies. Der Austausch bewährter Praktiken verspricht eine Reihe von Möglichkeiten für die Erleichterung der Durchführung von Vorhaben, namentlich im Bereich der Verwaltung wichtiger Vorhaben, Konzepte für öffentlich-private Partnerschaften und der Einbeziehung ökologischer Aspekte in die Infrastrukturplanung.
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Drucksache 49/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... " anzupassen, eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Es ist nicht erkennbar, dass das mit der Neufassung der Gebäude-Richtlinie verfolgte Ziel (Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich) von den Mitgliedstaaten nicht eigenständig erreicht werden kann. Die nationalen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden unterscheiden sich zwar erheblich. Immobilien- und Wohnungsmärkte sind jedoch lokaler Natur und lassen keinerlei transnationale Aspekte erkennen, die ein Handeln auf EU-Ebene erfordern und damit rechtfertigen würden. Die Festsetzung konkreter Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden auf EU-Ebene, entweder direkt oder indirekt über das vorgeschlagene Benchmarking-Instrument, ist daher mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar.
Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... Leistungsvergleiche – als sogenanntes Benchmarking fester Bestandteil angelsächsischer Verwaltungskultur – haben sich international als wirksames Instrument zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns erwiesen. Denn sie machen Leistungen, Qualität und Kosten der Verwaltung transparent, setzen damit einen Wettbewerb um innovative Lösungen in Gang und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung. Leistungsvergleiche bringen die Vorzüge des föderativen Wettbewerbs zur Geltung und stärken faktisch die parlamentarische Kontrollfunktion. Der deutschen Verwaltungstradition fremd, haben Leistungsvergleiche in weiten Bereichen der deutschen Verwaltung gegenwärtig noch keinen festen Platz. Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember 2004 zur verstärkten Anwendung von Leistungsvergleichen in den Landesverwaltungen hat zwar positive Wirkungen gezeigt. Auch kann zwischenzeitlich auf zahlreiche erfolgreiche Beispiele im Bereich der Stadtstaaten, der Kommunen, des Gesundheitswesens und der Finanzämter verwiesen werden. Gleichwohl bestehen bei Bund und Ländern erhebliche Ausbaumöglichkeiten. Die gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanz-Beziehungen hält Leistungsvergleiche für ein hilfreiches Instrument der Verwaltungsmodernisierung und hat sich daher für einen verstärkten Einsatz ausgesprochen. Leistungsvergleiche kommen zwischen Landesverwaltungen, innerhalb der Bundesverwaltung sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden in Betracht. Mit dem Artikel 91d soll eine verfassungsrechtliche Grundlage für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei Leistungsvergleichen in der Verwaltung geschaffen und die Bereitschaft zu Leistungsvergleichen in Deutschland nachhaltig gefördert werden.
Drucksache 2/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz - HGrGMoG )
... " bereits seinen Produktrahmen, der die Grundlage bund-/länderübergreifender Strukturen für eine funktionale Gliederung von Haushaltsdaten schaffen soll, weiter. Der bereits von den Innenministern der Länder abgestimmte Produktrahmen für die kommunalen Haushalte soll dabei integriert werden. Mit dem Integrierten Produktrahmen (IPR) wird das Ziel verfolgt, einheitliche Mindestinhalte für eine produktorientierte Gliederung bei Bund, Ländern und Kommunen zu definieren, eine Aggregation der Daten auf den genannten Ebenen zum Zwecke der Vergleichbarkeit (Benchmarking) zu ermöglichen und eine einheitliche Datenbasis für die Aufstellung von Produkthaushalten zu schaffen. Derzeit kann der IPR wegen seiner ressourcen-und outputorientierten Perspektive den Funktionenplan mit seiner zahlungsorientierten Ausrichtung nicht ersetzen. Deshalb ist der Funktionenplan weiterhin von Bund und allen Ländern im bisherigen Umfang zu bedienen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
§ 1a Haushaltswirtschaft
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
Artikel 2 Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick – Zielsetzung und Notwendigkeit, Begriffsklarstellungen
1 Allgemeines
1.1 Ausgangslage und Zielsetzung
1.2 Begriffsbestimmungen
5 Rechnungswesen
5 Haushaltsdarstellung
5 Kameralistik
Erweiterte Kameralistik
Staatliche Doppik
Produktorientierte Haushalte
5 Produkthaushalt
1.3 Funktionen des Haushalts und gesetzliche Fundierungen
1.4 Grundlagen und Ziele neuer Steuerungsansätze im Haushalts- und Rechnungswesen
1.5 Definition und Festlegung von Haushaltsstrukturen
1.5.1 Strukturen und Bestandteile des Haushalts
1.5.2 Struktur und Bestandteile der mittelfristigen Finanzplanung
1.5.3 Wahrung der sachlichen Spezialität
5 Budgetierung
1.5.4 Standards und Instrumente für ein neues Haushalts- und Rechnungswesen
1.5.4.1 Mindeststandards Doppik
1.5.4.2 Verwaltungskontenrahmen
1.5.4.3 Produktrahmen
1.5.4.4 Ergebnis- bzw. Erfolgsrechnung, Vermögensrechnung
1.5.4.5 Finanz- und Investitionsrechnung
1.6 Auswirkungen der Reformoptionen auf Haushaltsdarstellung, -aufstellung und -vollzug
Aufstellung eines doppischen Haushalts
Aufstellung eines Produkthaushaltes
Aufstellung eines produktorientierten Haushalts
Haushaltsvollzug in der erweiterten Kameralistik
Haushaltsvollzug bei der Doppik ohne Produktbezug
Konkretisierungen nach Leistungszwecken.
Haushaltsvollzug bei der Doppik mit Produktbezug
Haushaltsvollzug bei Produkthaushalten
Haushaltsvollzug bei produktorientierten Haushalten
1.7 Kompatibilität der Haushaltsdaten mit statistischen Erfordernissen
1.8 Beteiligung der Rechnungshöfe und parlamentarische Entlastung der Regierung
2 Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
IV. Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 1a
Zu § 1a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 6a
Zu Nummer 4
zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 5
Zu § 10
Zu § 10
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu § 11
Zu § 11
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 13
Zu Nummer 9
Zu § 15
Zu § 15
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu § 18
Zu Nummer 12
Zu § 19
Zu § 19
Zu § 19
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 22
Zu Nummer 15
Zu § 27
Zu § 27
Zu § 27
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu § 34
Zu Nummer 18
Zu § 37
Zu § 37
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 49a
Zu § 49a
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 792: Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
Drucksache 216/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Gemeinschaftskonzept zur Verhütung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen KOM (2009) 82 endg.; Ratsdok. 7075/1/09
... " mit einem integrierten Leitlinienprozess sein, der einen Zeitplan für kurz-, mittel- und langfristige Ziele umfasst, ein Benchmarking einführt und die Umsetzung in nationale und regionale Politik vergleicht und bewertet. Bei der Festlegung und Umsetzung von Zielen für die verschiedenen nationalen Ebenen könnte der von der Kommission als verbesserungsfähig eingestufte Einsatz von EU-Fördermitteln für Präventionsmaßnahmen ebenfalls einbezogen werden.
Drucksache 498/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... 6. Die Aufgabe der EU-Institutionen im Bereich der Sozialpolitik sollte vorrangig darin bestehen, die notwendigen strukturellen Arbeitsmarktreformen sowie die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Mitgliedstaaten über Erfahrungsaustausch und Benchmarking im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) zu unterstützen. Die aussagekräftigere soziale Folgenabschätzung und ein Mainstreaming sozialer Belange in andere Politikbereiche unterstreichen, dass bei der Realisierung des Binnenmarkts die soziale Dimension vollständig berücksichtigt werden muss. Nach Ansicht des Bundesrates wird aber die bisherige OMK durch Zentralisierung und Aufweichung der Kompetenzverteilung zugunsten der Kommission maßgeblich verändert. Das Setzen von quantifizierten Zielen, die stärkere Überwachung und die verstärkte Bewertung der Fortschritte auf EU-Ebene sowie die Kompetenz der Kommission, Empfehlungen für gemeinsame Grundsätze zu erlassen, verändern auf bedenkliche Weise die Grundphilosophie der OMK als freiwilliges voneinander Lernen. Deshalb wird der Bundesrat die weitere Entwicklung der OMK Sozialschutz besonders kritisch beobachten.
Drucksache 116/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Mehrjahresverträge für die Qualität der Schieneninfrastruktur KOM (2008) 54 endg.; Ratsdok. 6295/08
... Der Staat, die Regulierungsstellen und die Infrastrukturnutzer, insbesondere Eisenbahnunternehmen und Versender, können die Leistungen verschiedener Infrastrukturbetreiber miteinander vergleichen (Benchmarking) und entsprechende Ziele vereinbaren. Sie verfügen dadurch bei der Aufstellung ihrer Geschäftspläne über bessere Informationen über die zu erwartende Infrastrukturqualität. Ferner können die Nutzer die Instandhaltung im Hinblick auf die zu erwartende Nachfrage beurteilen und überwachen20.
Mitteilung
1. Allgemeiner Kontext
1.1. Finanzierung der Schieneninfrastruktur
1.2. Strategischer Rahmenplan für die Errichtung von Schieneninfrastruktur
1.3. Das Ausmaß staatlicher Eingriffe
2. Stand der Umsetzung
2.1. Der Rechtsrahmen in der Europäischen Union
2.2. Sonstige Rechtsvorschriften
2.3. Derzeitige Verwendung von Mehrjahresverträgen
3. Unterschiedliche Finanzierung der Instandhaltung
4. Die Funktion von Mehrjahresverträgen
4.1. Langfristige Finanzierungsgrundlage für die Instandhaltung
4.2. Ergänzung der Entgeltregelung
4.3. Wirksame Kostenkontrolle
4.4. Leistungsvergleich und Regulierungsaufsicht
4.5. Verbesserung der Leistung und der Qualitätskontrolle
4.6. Garantie der Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen
5. Förderung bewährter Verfahren bei der Verwendung von Mehrjahresverträgen
Drucksache 858/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft KOM (2008) 677 endg.; Ratsdok. 15186/08
... Der Bundesrat erkennt andererseits an, dass den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine wichtige Rolle für Wachstum und Produktivität der Wirtschaft zukommt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten u. a. für den vereinbarten i2010-Benchmarking-Rahmen Schlüsselindikatoren ausgearbeitet, die harmonisierte Daten über den IKT-Bereich voraussetzen.
Drucksache 249/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung KOM (2008) 179 endg.; Ratsdok. 8289/08
... Um das wechselseitige Lernen unter Berufsbildungsanbietern zu fördern, wird Benchmarking unterstützt.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige; Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten; Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen Siehe oben Abschnitt Anhörungsmethoden...
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Anhang 1 Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung: Qualitätskriterien und Deskriptoren (Richtgrössen)33
Anhang 2 Referenzindikatoren für die Qualität der Berufsbildung
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... – von den Sozialpartnern und den Gleichstellungsgremien gemäß Artikel 141 Absatz 4 des EG-Vertrags auf den unterschiedlichen Vertrags- und Sektorebenen umzusetzende konkrete Fördermaßnahmen zur Überwindung des Lohngefälles und der Geschlechterspaltung, wie z.B.: Förderung von Lohnvereinbarungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Lohngefälles, Untersuchungen zur Gleichbehandlung bei der Entlohnung, Festlegung qualitativer und quantitativer Ziele und Benchmarking, Austausch bewährter Praktiken,
Drucksache 914/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität KOM (2008) 781 endg.; Ratsdok. 15944/08
... • Die Kommission wird Benchmarking- und Vernetzungs-Mechanismen zur Verbreitung bewährter Verfahren entwickeln. Der Bürgermeisterkonvent23 ist ein wichtiges Instrument für diesen Prozess. Zur Förderung der EU-weiten Nachbildung bester Praktiken werden Gemeinschaftsmittel (u. a. aus dem Programm "
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -Solidarität
2.1. Förderung der für die Erfordernisse der EU wesentlichen Infrastrukturen
2.2. Stärkere Gewichtung von Energie in den Außenbeziehungen der EU
2.3. Bessere Öl- und Gasvorratshaltung und Krisenreaktionsmechanismen
2.4. Neue Impulse für die Energieeffizienz
2.5. Bessere Nutzung eigener Energiereserven der EU
3. Entwurf eines Zukunftsbildes für 2050
4. Fazit
Anhang
Anhang 1 Hauptszenarien für 2020
Drucksache 113/08
... • Die internen Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse der Unfallversicherungsträger müssen durch Weiterentwicklung moderner Steuerungsinstrumente wie Controlling und Benchmarking effizienter gestaltet werden. Das Kosten- und Leistungsverhältnis bei den einzelnen Trägern bedarf der Optimierung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... " unter: http://www.proinno-europe.eu/admin/uploaded_documents/Benchmarking-Report-SME.pdf
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte
2.2. Änderung des Umfelds für Innovation
2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte
3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte
3.1. Patente
3.2. Marken
3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte
3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb
4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen
4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten
4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren
4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte
5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie
5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft
5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll
5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen
6. Internationale Dimension
6.1. Reform des Markenrechts
6.2. Agenda der Patentrechtsreform
6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern
6.4. Entwicklungsfragen
7. Schlussfolgerungen
Drucksache 858/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft KOM (2008) 677 endg.; Ratsdok. 15186/08
... Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen eine wichtige Rolle für das Wachstum der Produktivität und des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der EU, und sie verändern unsere Gesellschaften und Volkswirtschaften grundlegend und in noch nie dagewesener Weise. Sie sind nach wie vor ein wichtiger Motor der Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Gemeinschaft hat einen proaktiven Politikansatz gewählt, damit eine Informationsgesellschaft entsteht, an der alle teilhaben und die sich auf den umfassenden Einsatz der IKT in den öffentlichen Diensten, den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und den privaten Haushalten stützt. Bei der Überwachung der Gemeinschaftspolitik und der Fortschritte auf dem Weg zu den Zielen der erneuerten Lissabon-Strategie spielt Benchmarking eine zentrale Rolle. Für dieses Benchmarking sind harmonisierte, zuverlässige, qualitativ hochwertige und aktuelle Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft erforderlich.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung
• Analyse der Auswirkungen und Folgen
Option 1: Die geltende Verordnung läuft 2009 aus.
Option 2: Die geltende Verordnung wird geändert.
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang I Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft
Anhang II Modul 2: Einzelpersonen, Haushalte und die Informationsgesellschaft
Drucksache 716/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
Benchmarking
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen
II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen
III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte
IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs
V. Anreizregulierung
VI. Internationale Kontakte
VII. Öffentlichkeitsarbeit
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Benchmarking
Drucksache 498/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2008) 412 endg.; Ratsdok. 11517/08
... 6. Die Aufgabe der EU-Institutionen im Bereich der Sozialpolitik sollte vorrangig darin bestehen, die notwendigen strukturellen Arbeitsmarktreformen sowie die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme durch die Mitgliedstaaten über Erfahrungsaustausch und Benchmarking im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung (OMK) zu unterstützen. Die aussagekräftigere soziale Folgenabschätzung und ein Mainstreaming sozialer Belange in andere Politikbereiche unterstreichen, dass bei der Realisierung des Binnenmarkts die soziale Dimension vollständig berücksichtigt werden muss. Nach Ansicht des Bundesrates wird aber die bisherige OMK durch Zentralisierung und Aufweichung der Kompetenzverteilung zugunsten der Kommission maßgeblich verändert. Das Setzen von quantifizierten Zielen, die stärkere Überwachung und die verstärkte Bewertung der Fortschritte auf EU-Ebene sowie die Kompetenz der Kommission, Empfehlungen für gemeinsame Grundsätze zu erlassen, verändern auf bedenkliche Weise die Grundphilosophie der OMK als freiwilliges voneinander Lernen. Deshalb wird der Bundesrat die weitere Entwicklung der OMK Sozialschutz besonders kritisch beobachten.
Drucksache 858/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft KOM (2008) 677 endg.; Ratsdok. 15186/08
... Der Bundesrat erkennt andererseits an, dass den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eine wichtige Rolle für Wachstum und Produktivität der Wirtschaft zukommt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten u. a. für den vereinbarten i2010-Benchmarking-Rahmen Schlüsselindikatoren ausgearbeitet, die harmonisierte Daten über den IKT-Bereich voraussetzen.
Drucksache 364/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Gemeinsam für die Gesundheit - ein strategischer Ansatz der Europäischen Union für 2008 - 2013 KOM (2007) 630 endg.; Ratsdok. 14689/07
... " gegen das Rauchen, die Erarbeitung gemeinsamer Standards wie die Lebensmittelkennzeichnung, die Unterstützung der pharmazeutischen Forschung und der Entwicklung und Implementierung der Gesundheitstelematik. Der Austausch bewährter Verfahren und Benchmarking können in vielen Bereichen eine große Rolle beim effizienten und wirkungsvollen Einsatz der knappen Ressourcen spielen und die künftige finanzielle Nachhaltigkeit fördern.
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... 25. fordert die Kommission auf, das Benchmarking und die Überwachung im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zu verbessern, gemeinsame Indikatoren einzuführen und vergleichbare Daten hoher Qualität und langfristige Statistiken zur Lage der Kinder zu sammeln, die sämtliche Aspekte eines ganzheitlichen Ansatzes bei der Bekämpfung der Kinderarmut und sozialen Ausgrenzung, einschließlich Wohnung für Kinder und Familien, zu verbessern, um das Wohlergehen der Kinder zu überwachen;
Drucksache 607/08
... "(4) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. wirkt darauf hin, dass die Verwaltungs- und Verfahrenskosten vermindert werden. Vom Jahr 2009 an hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. jedes Jahr dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales über die Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie über die umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Optimierung dieser Kosten zu berichten. Dabei ist gesondert auf die Schlussfolgerungen einzugehen, welche sich aus dem Benchmarking der Versicherungsträger ergeben."
I. In der Inhaltsübersicht werden nach Artikel 10 folgende Artikel 10a und 10b eingefügt:
II. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
III. Artikel 3 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
IV. Artikel 4 wird wie folgt geändert:
V. In Artikel 5 wird nach Nummer 2 folgende Nummer 2a eingefügt:
VI. Artikel 6 wird wie folgt geändert:
VII. Artikel 9 wird wie folgt geändert:
VIII. Nach Artikel 10 werden folgende Artikel 10a und 10b eingefügt:
Artikel 10a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 10b Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
IX. Artikel 11 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
X. Artikel 13 wird wie folgt geändert:
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... – das Benchmarking der wichtigsten Aspekte der verschiedenen Klassifizierungssysteme weiterzuführen und seine Anstrengungen um eine Annäherung dieser Systeme fortzusetzen, und zwar ohne Unterbrechung der bestehenden Systeme, was den Verbrauchern und dem Gewerbe zum Nachteil gereichen würde;
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 697/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Erwachsenenbildung: Zum Lernen ist es nie zu spät KOM (2007) 558 endg.; Ratsdok. 13426/07
... Die Notwendigkeit, Investitionen in die Erwachsenenbildung zu erhöhen, wird bestätigt durch die jüngsten Ergebnisse für den entsprechenden Benchmarking-Indikator, aus denen sich ergibt, dass die Beteiligung Erwachsener (im Alter zwischen 25 und 64 Jahren) am lebenslangen Lernen nicht mehr zunimmt und 2006 sogar leicht auf 9,6 % gesunken ist7.
Mitteilung
1. Hintergrund
1.1. Das Konsultationsverfahren
2. Grundlage für den Aktionsplan: ein effizienter Sektor Erwachsenenbildung
2.1. Strategie
2.2. Governance
2.3. Umsetzung
3. Aktionsplan
3.1. Analyse der Auswirkungen von Reformen in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten auf die Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.2. Verbesserung der Qualität des Angebots im Sektor Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
3.3. Verbesserung der Möglichkeiten für Erwachsene, eine Stufe höher zu gehen, also das nächsthöhere Qualifikationsniveau zu erreichen
5 2008
5 2009
5 2010
3.4. Beschleunigung der Bewertung und Anerkennung nichtformalen und informellen Lernens benachteiligter Gruppen
5 2008
5 2009
5 2010
3.5. Verbesserung der Überwachung des Sektors Erwachsenenbildung
5 2008
5 2009
5 2010
4. Folgemassnahmen zum Aktionsplan Erwachsenenlernen
Anhang Fahrplan für den Konsultationsprozess
Drucksache 276/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... ) erfolgt die Zuteilung sowohl für Neu- wie auch für Bestandsanlagen auf der Basis eines Benchmark-Systems. Durch die Anwendung des Benchmarking-Systems werden effiziente Anlagen relativ besser gestellt als alte und ineffiziente Anlagen. Dadurch werden die Anreize zur Erneuerung des Anlagenparks erhöht. Die Anwendung eines Benchmarking-Systems ist für Energieanlagen in besonderem Maße geeignet, da die Energieanlagen homogene Produkte herstellen. Darüber hinaus trägt diese Änderung der Zuteilungsmethode auch der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 29. November 2006 Rechnung, wonach eine Unterscheidung der Zuteilungsregeln allein wegen des Inbetriebnahmedatums der Anlagen mit den Anforderungen der Emissionshandels-Richtlinie nicht vereinbar ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 (Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012)1
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Nationale Emissionsziele
§ 5 Reserve
Abschnitt 3 Zuteilungsregeln
§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002
§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007
§ 9 Zuteilung für Neuanlagen
§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen
§ 11 Kuppelgas
§ 12 Besondere Härtefallregelung
§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung
§ 14 Antragsfristen
§ 15 Überprüfung von Angaben
§ 16 Kosten der Zuteilung
Abschnitt 4 Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
§ 17 Ausgabe
§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Zuständige Behörde
Anhang 1 Berechnungsformeln
Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1) Vergleichbarkeit von Anlagen
Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)
Teil A: Produktbezogene Emissionswerte
I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme thermische Energie
II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas
III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik
Teil B: Anwendungsregeln für die Zuteilung für Neuanlagen nach den §§ 8 und 9
Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 8 und § 9) Vollbenutzungsstunden
I. Vollbenutzungsstunden
II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden
Anhang 5 (zu § 4 Abs. 3) Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage
1. Grundsatz
a. Bestimmung des Effizienzstandards der Anlage
b. Bestimmung des Anpassungsfaktors
2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung
a. Erzeugung von Strom:
b. Erzeugung von Wärme:
c. Erzeugung von Wellenarbeit
3. Bestimmung des Referenzjahres
4. Berechnungsformeln
Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Rahmenbedingungen für die Zuteilungsperiode 2008 - 2012
2. Zielsetzungen
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
B. Einzelerläuterungen
Zu Artikel 1
Erster Abschnitt
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Abschnitt 2 : Mengenplanung
Zu § 4
Zu § 5
Abschnitt 3 : Zuteilungsregeln
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 : Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen
Zu § 17
Zu § 18
Abschnitt 5 : Gemeinsame Vorschriften
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 4
Drucksache 674/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt KOM (2007) 529 endg.; Ratsdok. 13045/07
... Seit Inkrafttreten der derzeit geltenden Strom- und Gasrichtlinien im Juli 2003 überwacht die Kommission kontinuierlich die Umsetzung der Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Markt, wobei sie in ständigem Kontakt mit sämtlichen Interessengruppen steht. Insbesondere veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes. Sie hat das Florenzer Forum für Elektrizitätsregulierung und das Madrider Forum für Erdgasregulierung geschaffen, die Ministerien, nationale Regulierungsbehörden, die Kommission, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Händler, Verbraucher, Gewerkschaften, Netzbenutzer und Strombörsen regelmäßig zusammenführen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/55/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 675/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel KOM (2007) 531 endg.; Ratsdok. 13048/07
... Seit Inkrafttreten der derzeit geltenden Strom- und Gasrichtlinien im Juli 2003 überwacht die Kommission kontinuierlich die Umsetzung der Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Markt, wobei sie in ständigem Kontakt mit sämtlichen Interessengruppen steht. Insbesondere veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes. Sie hat das Florenzer Forum für Elektrizitätsregulierung und das Madrider Forum für Erdgasregulierung geschaffen, die Ministerien, nationale Regulierungsbehörden, die Kommission, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Händler, Verbraucher, Gewerkschaften, Netzbenutzer und Strombörsen regelmäßig zusammenführen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.2. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Finanzielle Aspekte
3.4. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbessern des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 40/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... Überwachung, Transparenz und Berichterstattung sind die wesentlichen Elemente für den schrittweisen Aufbau einer wirksamen europäischen Energiepolitik. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines Büros der Energiebeobachtungsstelle unter dem Dach der Generaldirektion Energie und Verkehr vor. Dieses Büro sollte wesentliche Aufgaben in Bezug auf den Energiebedarf und die Energieversorgung Europas wahrnehmen, insbesondere den künftigen Investitionsbedarf der EU für die Strom- und Gasinfrastruktur und die Versorgungseinrichtungen transparenter machen und mit Hilfe von Benchmarking und dem Austausch vorbildlicher Verfahrensweisen aufzeigen, inwieweit die Mitgliedstaaten eine mit Blick auf die Energieziele der EU erfolgreiche Entwicklung des Energiemix sicherstellen konnten.
1. Die Herausforderungen
1.1. Nachhaltigkeit
1.2. Versorgungssicherheit
1.3. Wettbewerbsfähigkeit
Optionen sollten offen gehalten werden, um die Weiterentwicklung der neuen Technologien zu gewährleisten.
2. Ein strategisches Ziel für Europas Energiepolitik
3. Der Aktionsplan
3.1. Der Energiebinnenmarkt
3.1.1. Entflechtung
3.1.2. Wirksame Regulierung
3.1.3. Transparenz
3.1.4. Infrastruktur
3.1.5. Netzsicherheit
3.1.6. Ausreichende Stromerzeugungs- und Gasversorgungskapazitäten
3.1.7. Energieversorgung als öffentliche Dienstleistung
3.2. Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und Versorgungssicherheit bei Öl, Gas und Strom
3.3. Langfristige Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgase und EU-Emissionshandelssystem
3.4. Ein ehrgeiziges Programm für Energieeffizienzmaßnahmen auf
3.5. Ein längerfristiges Ziel im Bereich erneuerbare Energien
3.6. Ein europäischer Strategieplan für Energietechnologie
3.7. Eine Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
3.8. Die Zukunft der Kerntechnik
3.9. Eine internationale Energiepolitik, die die Interessen Europas aktiv unterstützt.
3.9.1. Verzahnung der europäischen Energie- und Entwicklungspolitik: Beide Seiten können nur gewinnen.
3.10. Überwachung und Berichterstattung
4. Blick nach Vorn
Anhang 1 Schwerpunkte der internationalen EU-Energiepolitik
Anhang 2 Vor- und Nachteile der verschiedenen Quellen für elektrische Energie
Drucksache 417/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Die ARegV hat die Notwendigkeit eines unverzerrten Benchmarkings grundsätzlich als wichtige Basis für einen rechtssicheren Effizienzvergleich anerkannt.
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
4. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
5. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
11. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
12. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
14. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - * ARegV
15. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
16. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
20. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
23. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
24. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
25. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
26. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
28. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
29. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
33. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
35. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
36. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 2 Satz 1 ARegV
37. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
38. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 StromNEV
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 StromNEV
40. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
41. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - StromNEV
42. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 StromNEV
43. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 32 Abs. 5 StromNEV
44. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2; Satz 2 Nr. 1, Nr. 2; Satz 3 Gas NEV
45. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und Nr. 4 GasNEV
46. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
47. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu - * § 7 Abs. 1 Satz 2a - neu - GasNEV
48. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 7 Abs. 6 Satz 1 GasNEV
49. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
50. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
51. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 40/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 16. Der Schwerpunkt künftiger Aktivitäten der EU sollte nicht auf neue Pläne, Legislativvorschläge oder neue administrative Strukturen gelegt werden, sondern auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen und Programme. Dabei sollte der bei der Energieeffizienz-Richtlinie gewählte Weg einer Rahmenzielvorgabe in Verbindung mit einem Benchmarking der Mitgliedstaaten auch in anderen Regelungsbereichen eingesetzt werden. Für den Erfolg der Effizienz-Richtlinien ist es zusätzlich erforderlich, dass sie in allen Mitgliedstaaten und in ihren Regionen von Informations- und Beratungsangeboten begleitet werden.
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (4) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen trifft Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zu dem Erlass von Rahmenrichtlinien für den Aufbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarking der Leistungs- und Qualitätsdaten.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... " bedeutet, dass den Mitgliedstaaten geholfen werden soll, die Problematik der sozialen Integration und die Lücken in ihren Sozialschutzsystemen sowie die Maßnahmen, mit denen sich diese Lücken durch genauere Überwachung und besseres Benchmarking und eine stärkere Konzentration auf bestimmte Strategien und die Verfahren zu deren Umsetzung am besten schließen lassen, klarer zu bestimmen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 678/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden KOM (2007) 530 endg.; Ratsdok. 13046/07
... Seit Inkrafttreten der derzeit geltenden Strom- und Gasrichtlinien im Juli 2003 überwacht die Kommission kontinuierlich die Umsetzung der Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Markt, wobei sie in ständigem Kontakt mit sämtlichen Interessengruppen steht. Insbesondere veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes. Sie hat das Florenzer Forum für Elektrizitätsregulierung und das Madrider Forum für Erdgasregulierung geschaffen, die Ministerien, nationale Regulierungsbehörden, die Kommission, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Händler, Verbraucher, Gewerkschaften, Netzbenutzer und Strombörsen regelmäßig zusammenführen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Abhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Gründung der Agentur
Artikel 2 Rechtsstellung und Sitz
Artikel 3 Zusammensetzung
Artikel 4 Tätigkeiten der Agentur
Artikel 5 Allgemeine Aufgaben
Artikel 6 Aufgaben im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern
Artikel 7 Aufgaben im Zusammenhang mit den nationalen Regulierungsbehörden
Artikel 8 Sonstige Aufgaben
Artikel 9 Verwaltungsrat
Artikel 10 Aufgaben des Verwaltungsrates
Artikel 11 Regulierungsrat
Artikel 12 Aufgaben des Regulierungsrates
Artikel 13 Direktor
Artikel 14 Aufgaben des Direktors
Artikel 15 Beschwerdeausschuss
Artikel 16 Beschwerden
Artikel 17 Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof
Artikel 18 Haushaltsplan der Agentur
Artikel 19 Gebühren
Artikel 20 Aufstellung des Haushaltsplans
Artikel 21 Ausführung und Kontrolle des Finanzplans
Artikel 22 Finanzregelung
Artikel 23 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 24 Vorrechte und Befreiungen
Artikel 25 Personal
Artikel 26 Haftung der Agentur
Artikel 27 Zugang zu Dokumenten
Artikel 28 Beteiligung von Drittländern
Artikel 29 Sprachenregelung
Artikel 30 Bewertung
Artikel 31 Inkrafttreten und Übergangsmaßnahmen
Drucksache 417/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
... Die ARegV hat die Notwendigkeit eines unverzerrten Benchmarkings grundsätzlich als wichtige Basis für einen rechtssicheren Effizienzvergleich anerkannt. Die für die erste Regulierungsperiode vorgesehene Vergleichbarkeitsrechnung trägt diesem Ziel jedoch nur unzureichend Rechnung. Das für spätere Perioden vorgesehene technischwirtschaftliche Anlagenregister ist zwar umfassender, zugleich aber mit neuen Problemen und einem außerordentlichen Aufwand für Regulierungsbehörden und Netzbetreiber verbunden. Um diesem Dilemma - einer unzureichenden Methode für die Anfangsphase einerseits und einer sehr komplexen Methode in mittlerer bis ferner Zukunft andererseits - zu entkommen, sollte das so genannte "
1. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ARegV
2. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 1 ARegV
3. Zu Artikel 1 § 5 Abs. 2 Satz 1a - neu - ARegV
4. Artikel 1 § 5 Abs. 4 Satz 3 ARegV
5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 2 ARegV
6. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ARegV
7. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 ARegV
8. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ARegV
9. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 ARegV
10. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 13 - neu - ARegV
11. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
12. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 4a - neu - ARegV
13. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 5 ARegV
14. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 1 ARegV
15. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 8 ARegV
16. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 3 Satz 10 - neu - ARegV
17. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 2a - neu - ARegV
18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Nr. 4 ARegV
19. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 1 ARegV
20. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 2 Satz 4 ARegV
21. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV
22. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 3 Satz 4 bis 6, Satz 6a - neu -, Satz 6b - neu - ARegV
23. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 6 Satz 2a - neu - ARegV
24. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 2 Satz 3a - neu - ARegV
25. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 3 ARegV
26. Zu Artikel 1 § 29 Abs. 2 Satz 2 bis 4 - neu - ARegV
27. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 1 Nr. 8 ARegV
28. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 1a - neu - ARegV
29. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3 Satz 1, Satz 2, Satz 4 - neu - ARegV
30. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 3a - neu - ARegV
31. Zu Artikel 1 § 34 Abs. 5 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - ARegV
32. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 7 Satz 6 ARegV
33. Zu Artikel 1 Anlage 3 zu § 12 Nr. 5 Satz 2, Satz 2a - neu - ARegV
34. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3; Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb - neu - § 7 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 bis 4, Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Satz 3, Abs. 6 Satz 1 ARegV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
36. Zu Artikel 3 Nr. 3a - neu - § 18 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
37. Zu Artikel 3 Nr. 5a - neu - § 30 Abs. 2 Nr. 10 - neu - GasNEV
38. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 32 Abs. 6 GasNEV
Drucksache 40/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament: "Eine Energiepolitik für Europa " KOM (2007) 1 endg.; Ratsdok. 5282/07
... 17. Der Schwerpunkt künftiger Aktivitäten der EU sollte nicht auf neue Pläne, Legislativvorschläge oder neue administrative Strukturen gelegt werden, sondern auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen und Programme. Dabei sollte der bei der Energieeffizienz-Richtlinie gewählte Weg einer Rahmenzielvorgabe in Verbindung mit einem Benchmarking der Mitgliedstaaten auch in anderen Regelungsbereichen eingesetzt werden. Für den Erfolg der Effizienz-Richtlinien ist es zusätzlich erforderlich, dass sie in allen Mitgliedstaaten und in ihren Regionen von Informations- und Beratungsangeboten begleitet werden.
Zum Energiebinnenmarkt
Zur Versorgungssicherheit
Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems
Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien
Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen
Zum Energiemix
Zur Energieaußenpolitik
Zu Energietechnologien
Drucksache 244/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Vertiefung des Patentsystems in Europa KOM (2007) 165 endg.; Ratsdok. 8302/07
... Benchmarking Industrie-Wissenschaft Beziehungen – Die Rolle von Rahmenbedingungen
1. Einleitung
2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente
2.1. Das Gemeinschaftspatent
2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt
2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa
2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten
2.2.3. Das künftige Vorgehen
A – Das EPLA
B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente
C – Der Kompromiss der Kommission
3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems
3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems
3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs
3.3. Wissenstransfer
3.4. Durchsetzung von Patentrechten
3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR
3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung
3.4.3. Internationale Aspekte
4. Schlussfolgerung
Anhang I Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003
Anhang II Modelle von Übersetzungskosten
Anhang III Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung
• Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.
Anhang IV Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... Die Optionen sollten auch als Instrument für das gegenseitige Lernen und für Benchmarking im Rahmen der erneuerten Lissabon-Strategie dienen.
1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel
2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz
3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten
4. Flexicurity und der Soziale Dialog
5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
6. Flexicurity-Optionen
7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity
8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Anhang I Flexicurity-Optionen
Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen
Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen
Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte
Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte
Anhang II Beispiele für Flexicurity
Anhang III Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren
A. Flexible Vertragsformen
B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen
C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
E. Arbeitsmarktergebnisse
Drucksache 686/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (2007/2095(INI))
... soziales Benchmarking
Drucksache 252/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Verbesserung des Wissenstransfers zwischen den Forschungseinrichtungen und der Industrie in Europa: hin zu offener Innovation - Umsetzung der Lissabon Agenda -KOM (2007) 182 endg. Ratsdok. 8323/07
... Die Kontrolle der Wissenstransfermaßnahmen hat mehrere Ziele, u. a. können so die Forschungseinrichtungen sichtbar machen, was sie im Interesse der Allgemeinheit erreicht haben. Es gibt zwar mehrere Hochschulranglisten, diese orientieren sich jedoch im Wesentlichen an akademischen Indikatoren (Veröffentlichungen, Anzahl der Promotionen etc.) und nicht an der Leistung im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung. Es wurde festgestellt33, dass das Benchmarking "
1. Der Handlungsbedarf
2. Die Industrie und die Forschungseinrichtungen - Gemeinsam auf dem Weg zu einer Wissenswirtschaft
2.1. Schaffung der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wissenstransfer
2.2. Förderung von unternehmerischem Denken
3. Verwirklichung des Ziels durch die Zusammenarbeit von Mitgliedsataaten und Gemeinschaft
3.1. Das Europäische Technologieinstitut
3.2. Zusammenarbeit
• Förderung des Austauschs zwischen Forschungseinrichtungen und KMU
• Messung der Fortschritte
3.3. Finanzielle Unterstützung
• Staatliche Beihilfen
• EU-Kohäsionspolitik
• EG-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung RP und für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation CIP
4. Schlussfolgerung
Drucksache 212/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel Das Europäische Parlament,
... 15. wiederholt seinen Vorschlag nach einer Überprüfung des Emissionshandelssystems mit dem Ziel der Harmonisierung der auf Benchmarking- und Versteigerungsverfahren basierenden Zuteilungsmethode; schlägt vor, dass die kostenlose Zuweisung von Emissionszertifikaten eingeschränkt wird, und empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Bürgern und den betreffenden Unternehmen die Einnahmen beispielsweise aus Versteigerungen zurückzuzahlen;
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... 6. Organisation und Durchführung des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs zwischen den Trägern (Benchmarking von Leistungs- und Qualitätsdaten),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 4 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 5 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 1 Errichtung, Mitglieder
§ 2 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften e.V.
§ 3 Eingliederung des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen und des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen
§ 4 Kosten bei Errichtung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 7 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 1 Personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Geschäftsführung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 3 Sonstige personalrechtliche Übergangsregelungen
§ 4 Angebote zur Anstellung
Abschnitt 2 Übergangsregelungen zum Selbstverwaltungsrecht
§ 5 Übergangsregelungen zu den Selbstverwaltungsorganen des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 6 Vertreterversammlung des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 7 Vorstand des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Abschnitt 3 Übergangsregelung zur Umsetzung der Maßnahmen
§ 8 Verbindliches Rahmenkonzept
Abschnitt 4 Aufbau des Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
§ 9 Errichtungsausschuss
Artikel 8 Folgeänderung weiterer Gesetze
Artikel 9 Änderung des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
1. Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen der Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
2. Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
a. Ausgangslage
b. Ziele und Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Nummer 5
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 143a
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 143b
Zu § 143c
Zu § 143d
Zu § 143e
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Absatz 7
Zu § 143f
Zu § 143g
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu § 143h
Zu § 143i
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 184a
Zu § 184b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 184c
Zu § 184d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu Nummer 18
Zu § 221a
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 221b
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 1
Zu § 2
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 4
Absatz 1
Absatz 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Absatz 1
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absätze 6 bis 9
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Absatz 1
Absatz 2
Zu § 8
Zu § 9
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu den Absätzen 4 bis 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, der Alterssicherung der Landwirte/Datenabgleichsverordnung und der Renten Service Verordnung
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Bund
b Länder und Gemeinden
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstige Kosten
5. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetze zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
Drucksache 679/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen KOM (2007) 532 endg.; Ratsdok. 13049/07
... Seit Inkrafttreten der derzeit geltenden Strom- und Gasrichtlinien im Juli 2003 überwacht die Kommission kontinuierlich die Umsetzung der Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Markt, wobei sie in ständigem Kontakt mit sämtlichen Interessengruppen steht. Insbesondere veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes. Sie hat das Florenzer Forum für Elektrizitätsregulierung und das Madrider Forum für Erdgasregulierung geschaffen, die Ministerien, nationale Regulierungsbehörden, die Kommission, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Händler, Verbraucher, Gewerkschaften, Netzbenutzer und Strombörsen regelmäßig zusammenführen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... (13) Die Kapazitätsbewertung sollte auf einem korrekten Inventar des derzeitigen und geplanten Flughafendurchsatzes beruhen. Zurzeit gibt es ein solches europaweites Inventar nicht. Außerdem verwenden die Flughäfen unterschiedliche Methoden und Taxonomien zur Bewertung ihrer Kapazität. Das erschwert Vergleiche und Benchmarking-Analysen.
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 673/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Seit Inkrafttreten der derzeit geltenden Strom- und Gasrichtlinien im Juli 2003 überwacht die Kommission kontinuierlich die Umsetzung der Richtlinien und ihre Auswirkungen auf den Markt, wobei sie in ständigem Kontakt mit sämtlichen Interessengruppen steht. Insbesondere veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Benchmarking-Bericht über die Verwirklichung des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarktes. Sie hat das Florenzer Forum für Elektrizitätsregulierung und das Madrider Forum für Erdgasregulierung geschaffen, die Ministerien, nationale Regulierungsbehörden, die Kommission, Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Versorgungsunternehmen, Händler, Verbraucher, Gewerkschaften, Netzbenutzer und Strombörsen regelmäßig zusammenführen.
Begründung
1. Wirksame Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze
1.1. Die bestehenden Entflechtungsvorschriften gewährleisten kein reibungsloses Funktionieren des Marktes.
1.2. Daher ist eine wirksamere Entflechtung der Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber unbedingt erforderlich
1.3. Aspekte betreffend Drittländer
2. Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der Nationalen Regulierungsbehörden
2.1. Starke nationale Regulierungsbehörden, die das Funktionieren der Elektrizitäts- und Gasmärkte überwachen
2.2. Mehr Marktvertrauen durch nachweisliche Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden
3. Ein unabhängiger Mechanismus für die Zusammenarbeit der Nationalen Regulierungsbehörden und ihre Entscheidungsprozesse: Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.1. Die positiven Erfahrungen mit der ERGEG müssen in die Schaffung einer offiziellen Kooperationsstruktur einmünden
3.2. Hauptaufgaben der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.3. Verwaltung der vorgeschlagenen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden
3.4. Finanzielle Aspekte
3.5. Rolle der Kommission
4. Effiziente Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern
4.1. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern ist für eine Integration der Elektrizitäts- und Gasmärkte unverzichtbar
4.2. Ein optimierter Kooperationsmechanismus
5. Verbesserung des Funktionierens des Marktes
5.1. Ausnahmeregelung
5.2. Transparenz
5.3. Zugang zu Speicheranlagen
5.4. Zugang zu LNG-Terminals
5.5. Langfristige Liefervereinbarungen
5.6. Ein Rahmen für die schrittweise Schaffung eines europäischen Endkundenmarktes
6. Zusammenarbeit für eine bessere Versorgungssicherheit
6.1. Überwachung der Versorgungssicherheit durch die Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreiber
6.2. Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/54/EG
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4
Drucksache 324/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Gemeinschaftsprogramms von Lissabon - Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union KOM (2006) 177 endg.; Ratsdok. 9038/06
... Benchmarking
2 Einführung
I - Sozialdienstleistungen ALS tragende Säule für Gesellschaft und Wirtschaft IN Europa
1.1. Die Sozialdienstleistungen in der Europäischen Union
1.2. Eine allgemeine Forderung nach Modernisierung und Qualität
1.3. Ein Gemeinschaftsrahmen, der offen ist für die Berücksichtigung spezifischer Merkmale und der die Modernisierung begünstigt
II - Die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf den Bereich der Sozialdienstleistungen: eine IN SICH schlüssige Logik
2.1. Die Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse mit wirtschaftlichem Charakter und solchen mit nichtwirtschaftlichem Charakter
2.2. Die konkrete Situation der Sozialdienstleistungen heute
2.2.1. Die Wahl des Delegationsmodus
2.2.2. Rückgriff auf eine Kostenerstattung aus dem öffentlichen Haushalt
2.2.3. Rückgriff auf Marktregulierung
2.2.4. Vereinbarkeit mit den Regeln für den Marktzugang
III - bessere Überwachung und Begleitung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse IN der Europäischen Union
3.1. Eine vertiefte Konsultation zu den spezifischen Merkmalen
3.2. Die Beobachtung der Situation der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in der Europäischen Union
2 Fazit
Drucksache 393/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Gemeinschaftsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme im Binnenmarkt (Fiscalis 2013) KOM (2006) 202 endg.; Ratsdok. 9500/06
... (b) die den Teilnehmerländern im Zusammenhang mit Benchmarkingaktivitäten, Arbeitsbesuchen, Seminaren, Workshops und Projektgruppen, Schulungsmaßnahmen und Monitoring entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten der Beambter;
Begründung
1 sachlicher Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Fachwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
• Wahl der Instrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 ZUSÄTZLICHE Informationen
• Aufhebung existierender Rechtsvorschriften
• Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Programm Fiscalis 2013
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Zielsetzung
Artikel 5 Arbeitsprogramm
Kapitel II Programmaktionen
Artikel 6 Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme
Artikel 7 Multilaterale Prüfungen
Artikel 8 Seminare und Projektgruppen
Artikel 9 Arbeitsbesuche
Artikel 10 Fortbildungsmaßnahmen
Artikel 11 Beteiligung an Aktivitäten innerhalb des Programms
Artikel 12 Informationsteilung
Kapitel III Finanzbestimmungen
Artikel 13 Finanzrahmen
Artikel 14 Ausgaben
Artikel 15 Finanzkontrolle
Kapitel IV Sonstige Bestimmungen
Artikel 16 Ausschuß
Artikel 17 Folgemaßnahmen
Artikel 18 Zwischenbericht und Abschlußbericht
Artikel 19 Aufhebung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 221/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Klimawandel
... ii) das Funktionieren des europäischen Emissionshandelssystems, etwaige Verbesserungsmöglichkeiten bei der bevorstehenden Revision (beispielsweise durch Prüfung von Alternativen zur kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten auf der Basis eines Bestandschutzes (grandfathering), etwa Benchmarking und Versteigerungsverfahren), mögliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf andere Sektoren sowie schließlich die Verknüpfung mit Regelungen in anderen Ländern
Drucksache 512/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21 /EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste KOM (2006) 382 endg; Ratsdok. 11724/06
... Solche unverbindlichen Regelungsansätze in Form des Leistungsvergleichs (Benchmarking) haben sich in der Vergangenheit zwar bewährt, sie sind aber langwierig, erfordern die Beaufsichtigung durch die NRB und bieten aufgrund ihrer Unverbindlichkeit keinerlei Gewähr, dass am Ende auch ein Ergebnis erreicht wird.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Vereinfachung
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 4 Endkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe
Artikel 5 Inkrafttreten der Entgeltobergrenzen für regulierte Roaminganrufe auf Endkundenebene
Artikel 6 Endkundenentgelte für die Anrufannahme während des Roamings in der Gemeinschaft
Artikel 7 Transparenz der Endkundenentgelte
Artikel 8 Überwachung und Durchsetzung
Artikel 9 Sanktionen
Artikel 10 Durchschnittliches Mobilfunk-Zustellungsentgelt
Artikel 11 Änderung der Richtlinie 2002/21/EG
Artikel 12 Überprüfungsverfahren
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Mitteilungspflicht
Artikel 15 Durchführung
Artikel 16 Inkrafttreten
Anhang I Großkundenentgelte für regulierte Roaminganrufe gemäß Artikel 3
Anhang II Methode für die Bestimmung des durchschnittlichen Mobilfunk-Zustellungsentgelts gemäß Artikel 10
Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
3 Zusammenfassung
4 Hintergrund
4 Konsultation
4 Problematik
Technologie - und Marktentwicklung
3 Ziele
Politische Entscheidungsalternativen und Analyse
Unveränderte Beibehaltung
4 Selbstregulierung
4 Mitregulierung
Unverbindliche Regelung
Gezielte Regulierung
Regulierung nur auf der Großkundenebene
Regulierung nur auf der Endkundenebene
Regulierung auf der Großkunden- und Endkundenebene
4 Inlandspreisprinzip
Konzept des besuchten Landes
Europäisches Heimatmarktkonzept
4 Transparenz
Wirtschaftliche Auswirkungen
Allgemeine Auswirkungen
Dynamische Auswirkungen
Auswirkungen auf Nachbarmärkten
4 Umverteilungsfragen
Auswirkungen und Konsolidierung auf Unternehmensebene
Abschätzung des Verwaltungsaufwands
Bewertung und Beobachtung
3 Fazit
Drucksache 392/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) KOM (2006) 201 endg.; Ratsdok. 9609/06
... Die von der Gemeinschaft zu tragenden Betriebskosten lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: gemeinsame Maßnahmen und IT-Maßnahmen. Zu den gemeinsamen Maßnahmen gehören Benchmarking, Seminare, Workshops,
Drucksache 796/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (2006/2061(INI))
... Benchmarking
Drucksache 226/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Zukunft der Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter
... 29. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission zu einer engen Zusammenarbeit mit dem künftigen Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen auf, bei der Entwicklung einschlägiger und vergleichbarer Indikatoren und ihrer Überwachung und der Entwicklung wirksamer Gleichstellungsinstrumente (z.B. Benchmarking) zur Bekämpfung der Diskriminierung von Frauen und zur Förderung ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt, wobei ihnen gleichzeitig ermöglicht wird, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren, und zwar unter Berücksichtigung der Vielfalt der von den Mitgliedstaaten auf lokaler Ebene gebotenen Möglichkeiten;
Drucksache 596/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))
... 38. betont, dass eine letztliche teilweise freie Zuteilung von Emissionsrechten, sei es durch eine Bestandsschutzklausel oder durch Benchmarking, diejenigen Marktteilnehmer nicht diskriminieren sollte, die dem System nach der ursprünglichen Zuteilung beitreten; hält es deshalb für erforderlich, besondere Vorschriften für neue Systemteilnehmer vorzusehen;
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.