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"Boden"
Drucksache 655/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.
Zum Vorschlag insgesamt
Zu Artikel 1
Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte
Überschneidung mit anderen Richtlinien
Definition und Reichweite der UVP
Screening Vorprüfung
2 Fristen
Zu Artikel 5
Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen
Vorlage des Umweltberichts
Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:
2 Alternativenprüfung
2 Akkreditierungsverfahren
Überarbeitung des Umweltberichts
Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts
Abschluss des UVP-Verfahrens
Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung
Bericht
2 Delegationsverfahren
Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU
Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte
Zum Standort Dauerweiden
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 655/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.
Drucksache 537/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG - COM(2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG - COM(2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11
Drucksache 435/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (
1. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1
3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6
4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3
5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1
6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:
8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2
9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
Drucksache 309/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
... Dieses Haftungsbeschränkungsmodell stößt allerdings an praktische Grenzen, wo Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größenordnung überschreiten und große und komplexe Aufträge oder Mandate von Teams bearbeitet werden. Immer dann also, wenn in die Bearbeitung eines Auftrags Arbeitsbeiträge von verschiedenen Partnerinnen oder Partnern mit unterschiedlichen Spezialisierungen oder aus unterschiedlichen Freien Berufen einfließen, wird die Benennung einer handelnden Person im Sinne des § 8 Absatz 2 künstlich. Denn diese Partnerin oder dieser Partner kann im Zweifel die Arbeitsbeiträge der anderen weder inhaltlich noch dem Umfang nach vollständig überblicken und verantworten. Vor allem aber verliert die Haftungsbeschränkung an Rechtssicherheit. Es ist deshalb bei Anwaltskanzleien, nicht nur bei anwaltlichen Großkanzleien, ein Trend zum Wechsel in die Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht entstanden. Mit der Wahl dieser Rechtsform wurde die Hoffnung verbunden, die transparente Besteuerung der Personengesellschaft und andere Vorteile der Personengesellschaft beibehalten zu können, zugleich aber eine Haftungsbeschränkung wie bei einer Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen zu erreichen und die Anwendbarkeit des britischen Deliktsrechts auf deutschem Boden zu vermeiden. Ob diese Erwartung zutrifft, mag dahinstehen. Jedenfalls ist der Wechsel freiberuflicher Gesellschaften in eine ausländische Rechtsform (unter Beachtung der dann geltenden Rechtsregeln) in einem gemeinsamen Markt nichts Vorwerfbares und ein Ausdruck des Wettbewerbs der Systeme. Freilich deckt ein solcher Trend eine Regelungslücke oder ein Regelungsdefizit im deutschen Recht auf.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes
Artikel 2 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 51a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 3 Änderung der Patentanwaltsordnung
§ 45a Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Artikel 5 Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
Artikel 8 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
Artikel 9 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Drucksache 109/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" COM(2012) 79 final
... Diese Phänomene betreffen nicht allein die technologisch fortschrittlichsten Bereiche der Landwirtschaft in der EU. Europa hat auch ein riesiges Potenzial in Bereichen, die durch kleine und traditionelle landwirtschaftliche Betriebe gekennzeichnet sind. Wenn diese Betriebe jedoch weiter dem althergebrachten Entwicklungsmuster folgen, werden bestehenden, häufig artenreichen Lebensräumen und der Biodiversität sowie Bodenfunktionalität und Wasserressourcen große Umweltschäden zugefügt werden.
1. Einleitung
2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen
3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft
4. Vorteile Chancen
5. Ausschöpfung des Potenzials
6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis
7. Organisationsstruktur
8. Bereiche für Innovative Massnahmen
Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz
Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft
Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität
Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette
Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen
9. die nächsten Schritte
Drucksache 176/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG)
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen für die Zukunft auszuschließen, dass sich Kommunen, Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände bei der Versorgung mit Trinkwasser nach Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht entziehen können, indem sie bislang privatrechtlich ausgestaltete Versorgungsverhältnisse ins öffentliche Recht überführen.
Zum Gesetzentwurf allgemein*
1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger
3 2.
3 3.
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe
6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB
§ 01 Zweck des Gesetzes
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB
2 Hauptempfehlung:*
10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB
2 Hauptempfehlung:*1
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB
Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2
15. Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB
Zu Artikel 1 Nummer 17
3 21.
3 22.
Zu Ziffer 2 1:
Zu Ziffer 22:
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB
24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4
25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB
26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5
§ 34b Sondervermögen des Bundes
27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB
28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB
Zu § 3
Zu § 32
29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB
30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB
31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6
32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB
33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein
35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG
Drucksache 301/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetz es (Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG )
... "2. bei der Versicherung von Schäden, die an den versicherten Bodenerzeugnissen durch die Einwirkung durch die Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen entstehen (Mehrgefahrenversicherung), und bei der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden von der Versicherungssumme und für jedes Versicherungsjahr,"
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG
Drucksache 204/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
... Für kleinere Dachanlagen ist es auch weiterhin notwendig, insbesondere im privaten und gewerblichen Bereich höhere Anreize zu setzen, um den weiteren Ausbau der Fotovoltaik stärker auf solche Flächen zu lenken, bei denen Umwelt-, Natur-, Bodenschutz- und sonstige Belange deutlich weniger negativ betroffen sind, als das beispielsweise bei Freiflächen der Fall ist.
1. Hauptempfehlung
2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
a Zu Artikel 1 Nummer 7 § 20a und § 20b EEG
b Zu Artikel 1 Nummer 11 § 32 Absatz 2 EEG
3. Hilfs- Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 11
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
Zu Artikel 1 Nummer 11
5. Zu Artikel 7 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 95/12 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 2. eine Höhe von mindestens 2 Metern, von ihrem Boden aus gemessen, aufweisen. Auf Antrag des Tierhalters kann die zuständige Behörde eine Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 genehmigen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist und Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen."
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1,2
Artikel 1
§ 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
§ 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Ziel der Verordnung
II. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 611/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... Es sollte ein Auslegungserdbeben mit einer minimalen Bodenbeschleunigung von 0,1 g berücksichtigt werden.
1. Einleitung
2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen
2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß
Sicherheitsbewertungen der ENSREG
Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests
Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission
Folgen von Flugzeugabstürzen
Notfallvorsorge außerhalb des Standorts
Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen
2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung
2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW
Einige wichtige Ergebnisse:
2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung
2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests
2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW
2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14
2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr
3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit
3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit
3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich
3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel
3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung
3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit
3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich
5. Schlussfolgerungen weitere Schritte
Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
Anhang 25 Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten
Drucksache 110/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... Im Lauf der letzten 50 Jahre ist der Anteil der EU am weltweiten Bergbau erheblich gesunken. Dies hatte den Verlust wesentlicher Fachkenntnisse und Fähigkeiten zur Folge. Diese Fähigkeiten werden aber benötigt, um die Sicherheit im Bergbau zu gewährleisten und der potenziell steigenden Notwendigkeit gerecht zu werden, Vorkommen in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen zu erschließen (z.B. Meeresboden, Arktis). Zwar stellen uns höhere Standards für sicherere und umweltfreundlichere Fördertechniken vor neue Herausforderungen, gleichzeitig schaffen sie aber auch neue Marktchancen. Sie würden auch dazu beitragen, die Gefahr schwerer Unglücksfälle im Bergbau zu verringern. Diese Fachkenntnisse und Fähigkeiten sind aber nicht nur für die Förderung, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Exploration, Verarbeitung, Recycling, Substitution) erforderlich.
Drucksache 85/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Anlagen 1 bis 3 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Neunte Verordnung zur Änderung des ATP -Übereinkommens)
... In Nähe des Bodens der ersten Kammer und in Nähe der Trennwand zur zweiten Kammer, an den Enden von drei Radien, die einen Winkel von 120° bilden, wobei einer der Radien vertikal nach oben gerichtet ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Auf der sechsundsechzigsten Tagung angenommene Änderungen des ATP-Übereinkommens Übersetzung
1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 2.2.4
2. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 4.3.4 ii
3. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 6.2
4. Anlage 1, Anhang 3 A
5. Anlage 2 Absatz 4
6. Anlage 2, Anhang 1
7. Anlage 3
Denkschrift
1. Allgemeines
2. Besonderes
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 2.2.4 des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 4.3.4 Ziffer ii des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 6.2 des ATP
Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 3 A des ATP
Zur Änderung der Anlage 2 Absatz 4 des ATP
Zu Änderung der Anlage 2 Anhang 1 des ATP
Zur Änderung der Anlage 3 des ATP
Drucksache 136/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... 3. Bislang waren die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen in der Land- und Forstwirtschaft nicht in die EU-Klimapolitik eingebunden. Die Anstrengungen von Landwirten und Waldbesitzern zur Sicherung der Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden wurden somit bisher nicht oder nur zum Teil anerkannt. Nach der Ablehnung der von der Kommission angestrebten Bodenschutzrichtlinie durch die Mitgliedstaaten bedarf es nun anderer Instrumente zur Stärkung der Speicherfunktion der Böden für CO
Drucksache 128/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konkretere Vorteile aus den Umweltmaßnahmen der EU - Schaffung von Vertrauen durch mehr Information und größere Reaktionsbereitschaft der Behörden - COM(2012) 95 final
... Die nachstehend beschriebenen Ziele betreffen Folgendes: Prüfung, wie mit den Mitgliedstaaten aktiver zusammengearbeitet werden kann, damit diese wirksame Informationssysteme errichten; Bereitstellung von besser aggregierten Informationen auf EU-Ebene; Schaffung von Vertrauen in die generierten Informationen insgesamt; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Behandlung von Datenlücken und einer wirksameren Überwachung von Veränderungen der Bodenbedeckung.
2 Einleitung
Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist
Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss
Verbesserung der Informationen über die Anwendung
2 Fazit
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... ): Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1, 6, 6a und 14 (Verteidigung, Luftverkehr, Eisenbahnen und Kernenergie) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 29, 31 und 32 (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1
§ 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 72 Hochwasser
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
Artikel 9 Änderung der UAG-Gebührenverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 11 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 12
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 708/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
... "(10) Relevante gefährliche Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können."
Drucksache 720/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... 15. Bei der Wiederverwendung von Wasser sind die Aspekte der Gesundheitsvorsorge sowie des Boden- und Grundwasserschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der geplante Leitfaden zur Festlegung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen sollte die unterschiedlichen geografischen, klimatischen und hydrologischen Randbedingungen ausreichend abbilden.
Drucksache 227/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz -
... Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.
Drucksache 652/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2013 - COM(2012) 629 final
... Die Gesellschaft und die Wirtschaft in Europa schöpfen die Möglichkeiten für die Ressourceneffizienz noch nicht voll aus. Viele wiederverwertbare Abfälle werden entweder exportiert oder in Deponien verbracht. Der fehlende langfristige Rahmen insbesondere für eine Klima- und Energiepolitik über 2020 hinaus und für die nachhaltige Nutzung wichtiger Ressourcen wie Luft, Boden, Energie, Wasser, Fisch und
Mitteilung
Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik
Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen
Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen
Errichtung eines sicheren und geschützten Europa
Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur
Anhang Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Anhang I Künftige Initiativent
Anhang II Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang III Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3
Drucksache 435/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV )
Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)
1. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1
3. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1
4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5
Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 ist wie folgt zu ändern: a) In Spalte 2 ist die Angabe 4 ng zu streichen.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
5. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2
6. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2
7. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu -
Drucksache 310/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts
... 2. eine feste oder schwimmende Plattform oder eine der Küste vorgelagerte bewegliche Bohreinrichtung, die sich zur Erforschung, Ausbeutung oder Gewinnung mineralischer Ressourcen des Meeresbodens vor Ort im Einsatz befindet.
Drucksache 731/12
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Bundesratsbeauftragten seit 2009 tätig sind bzw. deren Neubestellung in 2012 ansteht, sowie der Beauftragten des Bundesrates für Beratungen zur Festlegung der Verhandlungsposition der Bundesrepublik Deutschland zu Vorhaben der Europäischen Union, deren Neubestellung in 2012 ebenfalls ansteht)
... 28. Bodenschutz
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich
IV. Bereich Verkehr
V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit
VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik
VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik
IX. Bereich Energie
X. Bereich Kultur und Sport
XI. Bereich Inneres und Justiz
I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung
II. Bereich Verkehr
Drucksache 618/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.
Drucksache 227/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
... Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage 2 Entschließung
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie steht und fällt mit den nichtenergetischen nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen. Durch Innovation kann sich die Versorgungslage entspannen. Dies lässt sich etwa dadurch erreichen, dass fortschrittliche Extraktionsmethoden (z.B. Meeresbodenbergbau) und Verarbeitungsverfahren und Produkte für ein einfacheres hochwertiges Recycling entwickelt und Rohstoffe aus Siedlungsabfällen gewonnen werden. Die EU muss in der Rohstoffpolitik die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, damit die kritische Masse erreicht wird, mit der sich auf geschlossenen Kreisläufen beruhende Lösungen für Material-Wertschöpfungsketten entwickeln lassen. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe23 werden sich alle relevanten Akteure dafür einsetzen, dass technologische und sonstige Lösungen früher auf den Markt gelangen. Die Kommission wird aus diesem strategischen Umsetzungsplan ein operatives Programm entwickeln.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 474/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... '23. In § 192 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort "Bodenrichtwerte" die Wörter "sowie sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten" eingefügt.'
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB
14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO
24. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO
25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO
Drucksache 109/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Europäische Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" - COM(2012) 79 final
... 2. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.
Drucksache 655/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... (6) In der Thematischen Strategie für den Bodenschutz 15 und dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa wird die Bedeutung der nachhaltigen Bodennutzung hervorgehoben und betont, dass gegen die nichtnachhaltige fortschreitende Ausweitung von Siedlungsflächen (Flächenverbrauch oder Landnahme) vorgegangen werden muss. Darüber hinaus werden in der Abschlusserklärung der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfand, die wirtschaftliche und soziale Bedeutung einer guten Land- und Bodenbewirtschaftung und die Notwendigkeit anerkannt, dringend zu handeln, um die Landverödung umzukehren. Bei öffentlichen und privaten Projekten sollten daher die Auswirkungen auf die betroffenen Flächen, insbesondere auf den Flächenverbrauch, und den Boden, insbesondere auf die organische Substanz, die Bodenerosion, Bodenverdichtung und -versiegelung, geprüft und unter anderem durch geeignete Landnutzungspläne und Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene begrenzt werden.
Drucksache 195/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem - COM(2011) 144 endg.
... - Für den Luftverkehr sieht das Weißbuch verschiedene ambitionierte Maßnahmen vor, um die negativen Umweltauswirkungen zur verringern. Diese ergänzen die bereits bestehenden Verpflichtungen zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums oder werden in das EU-System fair den Handel mit Emissionsrechten einbezogen. In dem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass an Flughäfen keine Engpässe entstehen. Dies schließt unter anderem eine Überprüfung der Bodenabfertigung und der Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen ein, um die Flughafenkapazität zu erhöhen und gleichzeitig die Servicequalität zu verbessern. Aus einer neueren Studie zur Überarbeitung der Zeitnischenverordnung geht hervor, dass mit einem ressourceneffizienteren Zuweisungssystem bis 2025 wirtschaftliche Gewinne in Höhe von mehr als 5 Mrd. EUR erzielt und bis zu 62 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dies würde bedeuten, dass auf europäischen Flughäfen jährlich bis zu 24 Millionen zusätzliche Fluggäste abgefertigt werden.
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... 5. in Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 83
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens
1. Anlass
2. Ziel
II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung
1. Gegenstand
2. Methode
3. Wirkung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz
Zu 2. - Kapitel III
Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III
Zu 4. - Kapitel V
Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
Zu 6. Kapitel VIII
Zu 7. - Kapitel X
Zu 8. - Kapitel XI
Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz
Zu 10. - Kapitel XIII
Zu 11. - Kapitel XVI
Zu 12. - Kapitel XVII
Zu 13. - Kapitel XIX
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Drucksache 508/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final
Drucksache 314/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
... - Neue Anforderungen existieren auch im Zusammenhang mit den Rückführungspflichten des Betreibers in den Ausgangszustand (§ 5 Absatz 4 BImSchG-E). Die Prüfung von Ausgangs- und Endzustand durch die Immissionsschutzbehörde - im Genehmigungsverfahren und bei Entgegennahme der Stilllegungsanzeige - schließt nach der Gesetzesbegründung auch die Vorgaben des Boden- und Grundwasserschutzrechts ein. Die Prüfung des Konzepts zur Erfüllung der Rückführungspflichten beinhaltet erwartungsgemäß auch, dass weitere Anordnungen getroffen werden müssen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 8 BImSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - BImSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 BImSchG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 1 BImSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 4 - neu - BImSchG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG , Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 BImSchG , Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2b Satz 1 Nummer 1 BImSchG und Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG *
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *
Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *
18. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG **
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2a BImSchG
Hauptempfehlung zu Ziffer 21
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *
Hilfsempfehlung zu Ziffer 20
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4c - neu - BImSchG
23. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG
25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *
27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *
28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG **
29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG
30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG
31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 6 BImSchG
32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG
33. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG
34. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG
35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG
36. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG *
37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG
38. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - WHG
Hauptempfehlung zu Ziffer 40 [nur U]
39. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG **
Hilfsempfehlung zu Ziffer 39
40. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 WHG *
41. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG
Hauptempfehlung zu Ziffer 43
42. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *
Hilfsempfehlung zu Ziffer 42 [ nur U ]
43. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *
44. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG
45. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG
46. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 Satz 2 WHG *
47. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
49. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG
50. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG
51. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
52. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG
53. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG
54. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
55. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG
56. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG
57. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG
58. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG
59. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG
60. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG
61. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG
62. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG
63. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG
64. Zum Gesetzentwurf insgesamt
65. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Der Rettungsdienst ist im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ein essentieller Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Er fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder und ist, traditionell bedingt, im föderalen System sehr unterschiedlich geregelt. Die Landesgesetze enthalten unter anderem Bestimmungen zu bodengebundenem Rettungsdienst, Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport, aber auch Berg-, Luft- und Wasserrettung, arztbegleitetem Patiententransport oder Rettungsdienst in Großschadenslagen. Zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz besteht eine logische, konzeptionell bedeutende sowie systembedingt unaufhebbare Bindung. Unterhalb der Katastrophenschwelle haben die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende präklinischnotfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Diesem Anspruch kann nur ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes und an den Bedürfnissen der Hilfeersuchenden ausgerichtetes Rettungswesen gerecht werden. Der Bund hat hieran Anteil, soweit es um die Zulassung zum Heilberuf des Notfallsanitäters geht, der dazu beitragen soll, die Versorgung der Bundesbürgerinnen und -bürger auf dem aktuell hohen Niveau auch in Zukunft sicherzustellen. Denn es werden sich unter anderem durch die demographische Entwicklung, die strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen und die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen die Anforderungen an den Rettungsdienst sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zukünftig erhöhen. Die Neuregelung des Berufs ist zwingend erforderlich, um diesen Herausforderungen begegnen zu können.
Drucksache 618/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70 /EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen und zur Änderung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen - COM(2012) 595 final
... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.
Drucksache 134/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG - COM(2012) 73 final
... Zweitens wird in Titel II die Abrechnungsperiode für Wertpapiergeschäfte in der gesamten EU harmonisiert. In Europa werden die meisten Wertpapiergeschäfte je nach Markt zwei oder drei Tage nach dem Handelstag abgerechnet. Die Abrechnungsperiode wird harmonisiert und auf zwei Tage nach dem Handelstag festgelegt, wobei allerdings kürzere Abrechnungsperioden zugelassen werden. Drittens werden in Titel II die Maßnahmen zur Abrechnungsdisziplin EU-weit harmonisiert. Dazu gehören Exante-Maßnahmen, mit denen ein Scheitern der Abwicklung verhindert werden soll, und Expost-Maßnahmen für den Fall des Scheiterns von Abwicklungen. Das Hauptziel besteht darin, die Zahl der gescheiterten Abwicklungen zu verringern und jeglicher Konkurrenz den Boden zu entziehen, durch die Standards der Abrechnungsdisziplin sinken könnten, wenn beispielsweise an Märkten unterschiedliche Sanktionssysteme praktiziert werden. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gehen über die Ebene der Zentralverwahrer hinaus und sollen für Marktteilnehmer gelten, die Wertpapiere nicht am vorgesehenen Abrechnungstag liefern; sie sehen ein harmonisierte Eindeckungsverfahren vor, das im Fall einer geclearten Transaktion von einer zentralen Gegenpartei durchgeführt werden oder auf andere Weise in die hauseigenen Regeln der Handelsplätze aufgenommen werden kann.
Drucksache 136/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über Anrechnungsvorschriften und Aktionspläne für die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen infolge von Tätigkeiten im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - COM(2012) 93 final
... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
Unmittelbarer Handlungsbedarf
Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel
Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
Anhörungen von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
Zusammenfassung des Vorschlags
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten
Artikel 4 Allgemeine Anrechnungsvorschriften
Artikel 5 Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung
Artikel 6 Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung
Artikel 7 Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte
Artikel 8 Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen
Artikel 9 Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen
Artikel 10 LULUCF-Aktionspläne
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 13
Artikel 14
Anhang I Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1
Anhang II Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten
Anhang III Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7
Anhang IV Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen
Drucksache 747/1/12
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Seit einigen Jahren ist ein zunehmendes Interesse der Industrie an der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten festzustellen. Zur Aufsuchung und Gewinnung dieser Bodenschätze setzt die Industrie eine Technologie ein, bei der große Flüssigkeitsmengen in diese Lagerstätten verpresst und dort künstliche Risse erzeugt werden. Die hierzu eingesetzten Flüssigkeiten bestehen zum überwiegenden Teil aus Wasser und Stützmitteln, enthalten jedoch ebenfalls
Entwurf
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 745/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 9. Zum prioritären Ziel 1 "Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU" (Ziffern 16 bis 23 des Vorschlags) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Festlegung von Zielen für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung nicht zu Kompetenzübertragungen bzw. verpflichtenden Vorgaben auf EU-Ebene für den Bereich der Stadtplanung führt.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 747/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... b) zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, bei denen das Gestein zur Erhöhung der Fließrate mit hydraulischem Druck aufgebrochen wird, auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 1 Nummer 8 Buchstabe a und b und § 4 Absatz 5 - neu - UVP-V Bergbau
'Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 747/12 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... Die Umweltauswirkungen von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen und hier insbesondere der Vorhaben, bei denen das Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt wird, sind vielfältig. In Betracht kommen zum Beispiel nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Frac-Maßnahmen und die dabei verwandten Flüssigkeiten, Leckagerisiken, Erschütterungen und bei größeren Gewinnungsvorhaben die erhebliche Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch Bohrstandorte und Verbindungsleitungen. Die geltenden Regelungen für die bergrechtliche Zulassung von Vorhaben der Erdöl- und Erdgasgewinnung berücksichtigen diese namentlich bei Vorhaben zur unkonventionellen Erdgasgewinnung in Betracht zu ziehenden spezifischen Auswirkungen bisher nicht. Insbesondere sind die Voraussetzungen des § 1 Nummer 2 der Verordnung über die
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... "(2) Alle Gerichte und Behörden haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Die Finanzbehörden erteilen dem Gutachterausschuss auf Ersuchen Auskünfte über Grundstücke, soweit ihnen die Verhältnisse der Grundstücke bekannt sind und dies zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen und Enteignungsentschädigungen sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte erforderlich ist. Die Auskunftspflicht besteht nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 110/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rohstoffe für das künftige Wohlergehen Europas nutzbar machen - Vorschlag für eine Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe - COM(2012) 82 final
... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in der EU die Gewinnung von Sekundärrohstoffen bei einer konsequenten EU-weiten Umsetzung der europäischen "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling) deutlich gesteigert werden kann und somit die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren sowie von der Exploration von Primärrohstoffen signifikant zu reduzieren ist. Der Bundesrat sieht mit Verweis auf diese noch ungenutzten Potenziale mit Sorge, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die potenzielle Notwendigkeit beschreibt, "Rohstoffe in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen (z.B. Meeresboden, Arktis)" zu erschließen. Aus ökologischen Gründen sollte auf konkrete Eingriffe in hochsensible Lebensräume zur Rohstoffgewinnung verzichtet werden, da in der EU hohe Potenziale bei der Sekundärrohstoffgewinnung als umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen.
Drucksache 681/12
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (Einkommensteuer- Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)
... (1) 1Entschädigungen, die bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs im Veräußerungspreis enthalten sind, sind - vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 - bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns zugrunde zu legen. 2Die vertragliche Bezeichnung der einzelnen Teile des Veräußerungspreises ist nicht für deren steuerliche Behandlung entscheidend. 3Besondere Anlagen und Kulturen auf dem oder im Grund und Boden, die zum beweglichen Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören, sind grundsätzlich als eigene Wirtschaftsgüter zu behandeln. 4Gesonderte Entgelte, die neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden für besondere Eigenschaften des Grund und Bodens (z.B. "Geil und Gare") gezahlt werden, sind Teil des Veräußerungspreises für den Grund und Boden. 5Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten ist der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln und im VZ der Veräußerung oder Aufgabe nach § 14 EStG zu versteuern. 6Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich ist davon auszugehen, dass von Bewertungswahlrechten, z.B. für Vieh und Feldinventar, kein Gebrauch gemacht wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Entwurf
Artikel 1 Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)
Artikel 2 Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)
Drucksache 92/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die bodenrechtlichen Verpflichtungen des Bundes zur Erkundung, Sanierung und Beseitigung etwaiger Altlasten sowie Kampfmittel vollumfänglich erfüllt werden, und empfiehlt, die notwendigen Untersuchungs- und Sanierungsarbeiten nach Möglichkeit noch vor Räumung einer Liegenschaft einzuleiten.
Drucksache 40/11
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
... Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Handwerkerleistungen unterschied der Bundesrechnungshof zwischen Kaminkehrer- und/oder Wartungsleistungen für Heizungen und Aufzugsanlagen einerseits und sonstigen Handwerkerleistungen andererseits. Sofern die Art der sonstigen Handwerkerleistungen noch erkennbar war, zeigten sie ein breites Spektrum. Sie entfielen vorwiegend auf Dach-, Bodenbelag-, Badezimmer- oder Heizungserneuerung, Pflaster- oder Fassadenarbeiten.
Bericht
0 Zusammenfassung
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Rechtslage
2.1 Kurzüberblick
Tabelle
2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung
3 Feststellungen
3.1 Finanzielles Volumen
3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung
Tabelle
3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern
3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten
3.3.2 Handwerkerleistungen
Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten
3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung
3.5 Normenvollzug
3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen
3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung
3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten
3.5.5 Vorrangprüfung
3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen
3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden
3.6 Evaluierung
4 Würdigung
4.1 Mitnahmeeffekte
4.2 Maschinelles Risikomanagement
4.3 Normenvollzug
4.4 Zielerreichung
5 Empfehlung
6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
7 Abschließende Würdigung und Empfehlung
Drucksache 709/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... Die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, nach entsprechender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bei bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens zu genehmigen, war bisher auf mehrspurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Es existieren jedoch auch Krafträder, insbesondere Motorroller älteren Datums, bei denen bei zweizeiligen Kennzeichen das vorgeschriebene Mindestmaß der Bodenfreiheit nicht eingehalten werden kann, auch nicht bei Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen. Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben.
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe d, Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV
Zu Nummer 01
Zu Nummer 02
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, Nummer 7, Nummer 8 - neu - FZV
3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 14 Absatz 1 Satz 1 FZV
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 24 Absatz 1 Nummer 6 FZV
6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV
7. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - Anlage 1 zu § 8a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV und Zu Artikel 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - FZV
8. Zu Artikel 1 Nummer 10c - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10d - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV
10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7, Abschnitt 2a Nummer 4 Satz 3, Abschnitt 6 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV
Abschnitt 2a Wechselkennzeichen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 3 Anlage zu § 1 GebOSt
'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Nummer 17
12. Zu Artikel 5a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu -,
'Artikel 5a Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
13. Zu Artikel 6
Drucksache 698/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz - LSV-NOG)
... Das Schutzziel des Gesetzgebers wird durch die bestehende Regelung zum Teil überdehnt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die genannten Probleme u.a. entstehen, weil die Überschreitung dieser Fläche als alleiniges Indiz für das Vorliegen einer Bodenbewirtschaftung genutzt wird. Die Tatbestandsmerkmale "planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit von nicht ganz kurzer Dauer und einigem Umfang" und "aktives Handeln" werden nicht ausreichend geprüft bzw. zu großzügig bejaht. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken schließt darüber hinaus ein Nichtbearbeiten die Unternehmereigenschaft nicht aus.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Zu a
Zu b
8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
§ 11
17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII
18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII
Zu § 143
Zu § 143
19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989
20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII
21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII
22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989
23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII
24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989
Zu a:
Zu b:
25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII
26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG
27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG
28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG
29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989
30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989
31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989
32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG
Drucksache 564/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Mit Hilfe des Flughafenpakets soll eine Bilanz der Fortschritte und Entwicklungen seit der Mitteilung von 2007 über die Flughäfen4 gezogen werden (insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und den einheitlichen europäischen Luftraum). Es handelt sich um einen Halbzeitbericht zum Aktionsplan über Flughafenkapazitäten, Effizienz und Sicherheit, der Aufschluss über die bis 2013 anstehenden Arbeiten geben soll. Diese Arbeiten könnten auch eine Überarbeitung der drei Basisrechtsakte (Zeitnischenverordnung, Bodenabfertigungsrichtlinie und Lärmschutzrichtlinie) beinhalten, die für das reibungslose Funktionieren des europäischen Luftverkehrsmarkts sorgen.
Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2010 623 - ARBEITSPROGRAMM der Kommission für 2011.
Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters
Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
Nachhaltiges Wachstum
Integratives Wachstum
Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
Förderung der intelligenten Rechtsetzung
Drucksache 184/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Weltraumstrategie der Europäischen Union im Dienst der Bürgerinnen und Bürger KOM (2011) 152 endg.
... Die Europäische Union wird darauf achten müssen, dass der Aspekt der Raumfahrt besser in ihre Außenpolitik der Union integriert wird. Insbesondere beabsichtigt die Europäische Union, ihr Fachwissen und ihre Infrastruktur zum Nutzen Afrikas einzusetzen und die bereits bestehende Zusammenarbeit zu intensivieren. Die aus der Erdbeobachtung und anderen Satellitensystemen gewonnenen Daten sind für diesen Kontinent von größter Bedeutung, vor allem für die Verkehrssicherheit, die Kartografie, die Bewirtschaftung von Wasser, Nahrungsmittelressourcen und Rohstoffen, die Artenvielfalt, die Bodennutzung, die Entwaldung und die Bekämpfung der Wüstenbildung. Eine aktive Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Bereich der Weltraumanwendungen erfolgt bereits im Rahmen der gemeinsamen Partnerschaft für Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Weltraum. Der 7. Weltraumrat hat betont, „dass die Beschlüsse zur Umsetzung der diesbezüglichen Prioritäten des Aktionsplans „ GMES und Afrika“ umgehend gefasst werden müssen“. Er hat ferner die Europäische Kommission darum ersucht, „gemeinsam mit der Kommission der Afrikanischen Union den Kapazitätenaufbau [...] voranzutreiben und zu sondieren, wie eine Infrastruktur ähnlich der für EGNOS in Afrika eingerichtet werden könnte“. In Bezug auf das letztgenannte Programm wurde auf dem Gipfeltreffen Europa-Afrika vom November 2010 ein Aktionsplan gebilligt, mit dem insbesondere vorgesehen ist, die Abteilung Management des afrikanischen GNSS mit Personal auszustatten, afrikanische Experten auszubilden sowie erste Infrastruktureinheiten und erste operative Tätigkeiten zu entwickeln.
1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen
2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union
2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS
2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES
2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES
2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“
2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung
2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES
2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik
2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen
2.4. Weltraumforschung
3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020
3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit
3.2. Förderung von Forschung und Innovation
3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation
4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik
5. Anpassung der Verwaltung
5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA
5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme
6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm
7. Schlussfolgerung
Drucksache 72/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundstoffmärkte und Rohstoffe - Herausforderungen und Lösungsansätze KOM (2011) 25 endg.
... Rohstoffreiche Entwicklungsländer verfügen oft über keine ausreichende Verkehrs-, Energie- und Umweltinfrastruktur und können deshalb ihre Bodenschätze nur beschränkt zum Vorteil ihrer Bevölkerung nutzen.
1. Einführung
2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten
2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten
2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
2.1.3. Rohstoff
2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten
3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten
3.1. Physische Märkte
3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas
3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung
3.2. Regulierung der Finanzmärkte
3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe
4. die Europäische Rohstoffinitiative
4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe
4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen
4.3. Entwicklungsinstrumente
4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen
4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien
4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung
5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative
5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe
5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule
5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen
5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel
5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule
5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule
5.5 Innovation: ein Querschnittsthema
6. die nächsten Schritte
Anhang Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten
Drucksache 819/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LI FE) KOM (2011) 874 endg.
... 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof überein, dass das seit 1992 bestehende LIFE-Programm ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik ist. Vor allem die Bereiche Biodiversität, Klima, Wasser- und Bodenschutz, Abfall und Recycling konnten über LIFE besser implementiert und weiterentwickelt werden. Insbesondere hat LIFE nachweisbar zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der EU beigetragen.
Drucksache 325/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. April 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... a) bedeutet der Ausdruck „Albanien“ die Republik Albanien sowie, im geographischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet der Republik Albanien einschließlich ihrer Hoheitsgewässer und des darüber befindlichen Luftraums sowie der sich jenseits der Grenzen der Hoheitsgewässer der Republik Albanien erstreckenden Gebiete, über die die Republik Albanien in Übereinstimmung mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften und mit dem Völkerrecht ihre Rechte bezüglich des Meeresbodens, des Meeresuntergrunds und der natürlichen Ressourcen ausübt;
Drucksache 626/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung , der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
... Quer zur Hauptwindrichtung verlaufende Dämme vermindern die Erosionsgefährdung, unabhängig davon, was in dem Damm wächst. Die bisher nur für Kartoffeldämme geltende Ausnahme sollte daher auf alle Kulturen erweitert werden, die in Dämmen angebaut werden (z.B. Möhren). Bei einzelnen Reihenkulturen (z.B. Kohl, Erdbeeren), werden Jungpflanzen gesetzt, die sofort eine gewisse Bodenbedeckung gewährleisten. Der erosionsmindernde Effekt ist hierbei - auch bei Kulturen mit weitem Reihenabstand - höher anzusetzen als bei dem erlaubten Pflugeinsatz nach dem 1. März mit unmittelbar folgender Aussaat, z.B. vor Sommergetreide, wo der Boden zwei bis drei Wochen gänzlich ohne Bodenbedeckung bleibt. Solche Reihenkulturen sollten daher ebenfalls vom Pflugverbot ausgenommen werden.
Drucksache 407/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) (20. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) KOM(2011) 348 endg.
Boden
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte
Artikel 4 Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken
Artikel 5 Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken
Artikel 8 Gesundheitsüberwachung
Artikel 11 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Umsetzung
Drucksache 459/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes (Bundesgeoreferenzdatengesetz - BGeoRG )
... Zu Geofachdaten verarbeitete und zu Geodatendiensten weiterentwickelte geotopographische Referenzdaten werden weltweit in wichtige Entscheidungsprozesse einbezogen. Herstellung, Entwicklung und Nutzung dieser Geoinformationen sind deshalb für eine moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft unerlässlich. Wichtig sind diese Daten beispielsweise für die Raumplanung, Telematik/Verkehrslenkung, Umwelt- und Naturschutz, Landesverteidigung, innere Sicherheit, Zivilschutz, Versicherungswesen, Gesundheitsvorsorge, Land- und Forstwirtschaft, Bodenordnung, Versorgung und Entsorgung sowie Bürgerbeteiligung an Verwaltungsentscheidungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
§ 4 Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes
§ 5 Austausch unter Behörden
§ 6 Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
§ 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziele und Maßnahmen
1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten
V. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten für die Wirtschaft
b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil (BGeoRG)
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Zu 6.
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes
Drucksache 682/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... haften bisher nur Abfallerzeuger, Besitzer und frühere Besitzer, nicht jedoch der Grundstückseigentümer, der aus Pacht und Vermietung Wert aus dem Grundstück zieht. Die öffentliche Hand saniert pflichtgemäß auch zu seinen Gunsten und steigert die Wiederverwertbarkeit des Grundstücks, ohne dass der Grundstückseigentümer dafür in Haftung genommen werden kann, wenn er nicht gleichzeitig abfallrechtlich Pflichtiger ist. Es gibt Fälle, in denen rechtlich selbständige Grundstücksverwaltungsgesellschaften in personeller Handlungsunion mit den Abfallgesellschaften stehen, ohne dass auf ihr Vermögen zugegriffen werden kann. Auch in all diesen Fällen ist der Zugriff auf den Grundstückseigentümer über einen Wertausgleich gerechtfertigt. Ein Recht zur Abschöpfung maßnahmebedingter Wertsteigerungen des betroffenen Grundstücks durch eine öffentliche Grundstückslast würde auch im Abfallrecht Abhilfe in denjenigen Fällen schaffen, in denen das Bodenschutzrecht nicht parallel zur Anwendung kommen kann. Die Kostenforderung der öffentlichen Hand aus der Ersatzvornahme ruht dann als öffentliche Last auf dem Grundstück, was im Fall der Zwangsvollstreckung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3
1. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 Satz 4 und 5 KrWG
2. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG
§ 47a Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken
3. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 und 7 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... (39) In Bezug auf das Mittelmeer werden in Verbindung mit der vorliegenden Verordnung derzeit die erforderlichen Maßnahmen getroffen, die den Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (das "Offshore-Protokoll") zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (das "Barcelona- Übereinkommen") vorsehen, der durch den Beschluss 77/585/EWG des Rates21 genehmigt wurde.
Drucksache 472/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen (Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV )
... Benennung der Quellen von Störfaktoren, die zur Belastung einer Probe führen können (z. B. belastetes Gebiet durch Bodenkontamination)
1. Zur Verordnung insgesamt*
§ 1 Mitteilungspflicht
§ 2 Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer
§ 3 Übermittlungen der zuständigen Behörden
§ 4 Nicht mehr anzuwendende Vorschriften
§ 5 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen
Anlage 2 (zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen
Anlage 3 (zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen
Anlage 4 (zu § 2 Absatz 1) Im Rahmen der Mitteilung von Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel-und Futtermittelunternehmen sind mindestens folgende Angaben zu machen:
Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Im Rahmen der Übermittlung amtlicher Untersuchungsergebnisse sind mindestens die in der nachfolgenden Tabelle als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden.
2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2*
Drucksache 357/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Abschluss des ersten Europäischen Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik - Orientierungen für die Politik der Mitgliedstaaten 2011 - 2012 KOM (2011) 400 endg.
... Die EU muss die schlimmste Wirtschaftskrise seit ihrer Gründung bewältigen – Regierungen und Bürger sind bis dato unbekannten Belastungen ausgesetzt, und beispiellose Entscheidungen werden binnen kürzester Frist getroffen. Die Krise ist teuer und schmerzhaft. Europa war nicht ihr Ausgangspunkt, und auch andere große Volkswirtschaften durchleiden ähnliche Erschütterungen. Innerhalb der EU machen sich die Folgen von Land zu Land unterschiedlich bemerkbar – einige Mitgliedstaaten haben den konjunkturellen Einbruch rasch hinter sich gelassen, während andere mit erheblichen Problemen konfrontiert sind. Die Prognosen der Kommission weisen zwar aus, dass die wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU an Boden gewinnt, aber sie verläuft uneinheitlich, und die Aussichten sind weiterhin unsicher.
Mitteilung
1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen
1. Das erste Europäische Semester
2. Bewertung der Kommission Empfehlungen
4 Wachstumsvoraussetzungen
Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten
2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen
3. Nächste Schritte
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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