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0133/08
0566/08
0467/08
0004/08
0691/08
0004/1/08
0836/08
0788/08
0485/08
0010/08A
0137/08
0294/08B
0306/08
0559/1/08
0097/08
0891/08
0134/08
0367/08C
0999/08
0378/08
0367/08
0716/08
0204/08
0294/08
0367/08D
0309/08
0906/08
0005/08B
0433/08B
0566/1/08
0032/08
0031/08
0968/08
0315/08
0952/08
0433/1/08
0030/08
0104/1/08
0483/08
0031/1/08
0711/08
0176/08
0554/1/08
0803/08
0768/08
0588/08
0937/08
0293/08
0766/08B
0993/08
0403/08
0009/08
0747/08
0704/08
0642/08
0468/08
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0261/08
0298/08
0800/08
0991/08
0689/08
0571/08
0915/08
0008/08
0105/08
0005/08
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0575/1/08
0819/08
0563/1/08
0104/08B
0984/08
0031/08B
0470/08
0873/08
0694/08
0397/08
0553/2/08
0949/08
0713/08
0396/08
0016/08
0112/08
0554/08B
0482/08
0018/08
0353/07
0210/07
0715/07
0664/1/07
0796/07
0699/07
0130/07
0123/07
0128/07B
0201/07
0544/07B
0896/07
0524/07
0438/1/07
0446/07
0704/07
0685/07
0789/07
0081/07B
0752/07
0859/07B
0953/07
0890/07
0127/07
0128/1/07
0664/07B
0475/07
0146/07
0601/07
0211/07
0066/07
0895/07
0800/07
0775/07
0191/07
0512/07
0227/07
0776/07
0664/07
0200/07
0225/07
0117/1/07
0529/07
0080/1/07
0128/07
0181/07
0583/07
0265/07
0072/07
0129/07
0788/07
0888/07
0915/07
0735/07
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0299/07
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0440/07
0099/07
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0340/07
0535/1/07
0438/07
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0457/07
0326/07
0081/1/07
0080/07B
0815/07
0438/07B
0469/07
0065/07
0098/07
0795/07
0218/07
0080/07
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0612/06
0364/1/06
0414/06
0158/06
0910/1/06
0640/06
0247/06
0425/06B
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0119/1/06
0551/06B
0294/1/06
0484/06
0199/06
0802/06
0040/1/06
0828/06
0004/06
0294/06
0288/06
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0778/06
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0769/06
0058/06
0079/06B
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0246/06
0004/1/06
0696/3/06
0795/06
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0285/06
0365/1/06
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0040/06B
0138/06
0505/06B
0470/06
0507/06
0779/1/06
0920/06
0119/3/06
0142/06
0696/1/06
0290/06
0456/06
0119/06
0017/06
0261/06
0073/06
0778/1/06
0558/1/06
0260/06
0081/06
0157/06
0131/06
0668/06
0170/06
0245/06B
0253/1/06
0081/18/06
0869/1/06
0769/06B
0801/06
0155/06
0425/06
0305/06
0157/06B
0551/1/06
0381/06
0492/06
0215/06
0178/06
0040/06
0203/06
0855/06
0119/06B
0365/06B
0477/06
0094/06B
0486/06
0141/06
0696/06B
0629/06
0294/06B
0724/06
0245/06
0079/06
0678/06B
0362/06
0696/06
0004/06B
0119/4/06
0485/06
0527/06
0837/06
0253/06B
0618/05B
0437/05
0229/05B
0015/1/05
0618/1/05
0583/05
0093/05
0790/05
0466/05
0093/05B
0605/05
0399/1/05
0194/05
0908/05
0593/05
0710/05
0829/05
0184/05
0390/1/05
0248/05
0703/05B
0313/05
0286/1/05
0397/05
0704/4/05
0544/1/05
0312/05
0915/05B
0327/05
0710/1/05
0361/2/05
0288/05
0319/05
0733/05
0703/2/05
0329/05
0515/1/05
0045/05B
0872/05
0286/05B
0401/05
0241/05
0573/05
0746/05
0002/05
0655/05B
0806/05
0243/05
0229/1/05
0725/05
0704/05B
0269/05
0937/05B
0946/05
0937/1/05
0245/05
0089/05
0547/05
0245/05B
0908/1/05
0908/05B
0102/05
0704/2/05
0429/05
0788/05
0363/05
0014/1/05
0915/05
0014/05
0810/05
0937/05
0655/2/05
0569/05
0177/05
0361/05B
0758/05
0726/05
0924/05
0197/05
0093/1/05
0137/05
0853/05
0361/4/05
0173/05
0321/05
0622/05
0703/1/05
0020/05
0301/05
0710/05B
0045/1/05
0423/05
0183/05
0802/05
0229/05
0020/05B
0399/05B
0052/05
0330/05
0703/05
0597/05
0655/1/05
0399/05
0245/1/05
0672/05
0390/05B
0014/05B
0524/05
0275/05
0095/05
0936/05
0361/05
0268/04
0980/04
0769/04
0173/04B
0618/04
0285/04B
0500/04B
0104/04B
0919/04
0789/04B
0883/04
0098/04B
0482/04B
0710/04B
0929/04
0565/04
0983/04
0789/04
0590/04
0086/04
0985/04
0890/1/04
0892/04
0482/04
0710/04
0184/04
0645/04
0450/04
0482/1/04
0429/04
0890/04B
0186/04B
0725/04
0283/04
0613/04
0915/04
0184/04B
0061/03B
0574/03B
0708/03B
0830/03B
0849/03
0061/1/03
0856/03
Drucksache 655/12 (Beschluss)

... 22. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12 (Beschluss)




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 655/1/12

... 39. Der Bundesrat begrüßt, dass über den Boden hinaus auch die "Fläche" zu den Umweltgütern gehören soll. Artikel 3 des Richtlinienvorschlags entfernt sich aber von der bisherigen Konzeption der Berücksichtigung von Umweltauswirkungen auf einzelne Umweltschutzgüter hin zu Faktoren wie Umweltzielen und die Beurteilung im Hinblick auf umweltrelevante Prozesse. Deutlich wird dies bei der Ersetzung des Begriffs "Klima" durch den Begriff "Klimawandel"; hier ist zudem in Frage zu stellen, ob überhaupt auf Vorhabensebene eine befriedigende Einschätzung der Auswirkung des einzelnen Vorhabens auf den Klimawandel abgegeben werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/1/12




Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Reichweite der UVP

Screening Vorprüfung

2 Fristen

Zu Artikel 5

Scoping Unterrichtung über beizubringende Unterlagen

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

2 Alternativenprüfung

2 Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Bericht

2 Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 537/12

Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG - COM(2011) 824 endg.; Ratsdok. 18008/11



Drucksache 435/1/12

Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/12




1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3

5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:

8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:


 
 
 


Drucksache 309/12

... Dieses Haftungsbeschränkungsmodell stößt allerdings an praktische Grenzen, wo Partnerschaftsgesellschaften eine gewisse Größenordnung überschreiten und große und komplexe Aufträge oder Mandate von Teams bearbeitet werden. Immer dann also, wenn in die Bearbeitung eines Auftrags Arbeitsbeiträge von verschiedenen Partnerinnen oder Partnern mit unterschiedlichen Spezialisierungen oder aus unterschiedlichen Freien Berufen einfließen, wird die Benennung einer handelnden Person im Sinne des § 8 Absatz 2 künstlich. Denn diese Partnerin oder dieser Partner kann im Zweifel die Arbeitsbeiträge der anderen weder inhaltlich noch dem Umfang nach vollständig überblicken und verantworten. Vor allem aber verliert die Haftungsbeschränkung an Rechtssicherheit. Es ist deshalb bei Anwaltskanzleien, nicht nur bei anwaltlichen Großkanzleien, ein Trend zum Wechsel in die Limited Liability Partnership (LLP) nach englischem Recht entstanden. Mit der Wahl dieser Rechtsform wurde die Hoffnung verbunden, die transparente Besteuerung der Personengesellschaft und andere Vorteile der Personengesellschaft beibehalten zu können, zugleich aber eine Haftungsbeschränkung wie bei einer Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen zu erreichen und die Anwendbarkeit des britischen Deliktsrechts auf deutschem Boden zu vermeiden. Ob diese Erwartung zutrifft, mag dahinstehen. Jedenfalls ist der Wechsel freiberuflicher Gesellschaften in eine ausländische Rechtsform (unter Beachtung der dann geltenden Rechtsregeln) in einem gemeinsamen Markt nichts Vorwerfbares und ein Ausdruck des Wettbewerbs der Systeme. Freilich deckt ein solcher Trend eine Regelungslücke oder ein Regelungsdefizit im deutschen Recht auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 3
Änderung der Patentanwaltsordnung

§ 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 9
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer


 
 
 


Drucksache 109/12

... Diese Phänomene betreffen nicht allein die technologisch fortschrittlichsten Bereiche der Landwirtschaft in der EU. Europa hat auch ein riesiges Potenzial in Bereichen, die durch kleine und traditionelle landwirtschaftliche Betriebe gekennzeichnet sind. Wenn diese Betriebe jedoch weiter dem althergebrachten Entwicklungsmuster folgen, werden bestehenden, häufig artenreichen Lebensräumen und der Biodiversität sowie Bodenfunktionalität und Wasserressourcen große Umweltschäden zugefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/12




1. Einleitung

2. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Förderung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen EU-Landwirtschaft

4. Vorteile Chancen

5. Ausschöpfung des Potenzials

6. Umsetzung von Innovationen in die landwirtschaftliche Praxis

7. Organisationsstruktur

8. Bereiche für Innovative Massnahmen

Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge und mehr Ressourceneffizienz

Innovation zur Unterstützung einer biobasierten Wirtschaft

Biodiversität, Ökosystemleistungen und Bodenfunktionalität

Innovative Produkte und Dienstleistungen für eine integrierte Versorgungskette

Lebensmittelqualität, -sicherheit und gesunde Lebensweisen

9. die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 176/1/12

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen für die Zukunft auszuschließen, dass sich Kommunen, Zweckverbände oder Wasser- und Bodenverbände bei der Versorgung mit Trinkwasser nach Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht entziehen können, indem sie bislang privatrechtlich ausgestaltete Versorgungsverhältnisse ins öffentliche Recht überführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/12




Zum Gesetzentwurf allgemein*

1. Zur bußgeldrechtlichen Haftung der Gesamtrechtsnachfolger

3 2.

3 3.

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe

6. Zur Anwendbarkeit des GWB bei Trägerschaft mehrerer Unternehmen durch eine kommunale Gebietskörperschaft

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - und 1b - neu - Überschrift des Ersten Abschnitts des Ersten Teils und § 01 - neu - GWB

§ 01
Zweck des Gesetzes

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c und d § 19 Absatz 2 Nummer 5 - neu -, Absatz 3 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 GWB

2 Hauptempfehlung:*

10. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 44 § 29 Satz 1 und § 131 Absatz 1 GWB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 31 bis 31b GWB allgemein

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 §§ 3 1 ff. GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 3 GWB

2 Hauptempfehlung:*1

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 31 Absatz 4 Nummer 3 - neu - GWB

Hilfsempfehlung zu Ziffer 10 und 14:*2

15. Zum Gesetzentwurf allgemein

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1a Absatz 1 Satz 1 GWB

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 2 Satz 2 - neu - GWB

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Nummer 1a - neu - GWB

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 3 1b Absatz 6 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 17

3 21.

3 22.

Zu Ziffer 2 1:

Zu Ziffer 22:

23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a § 34 Absatz 1 GWB

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 und 3, Absatz 5 GWB 4

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34a Absatz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3 und Absatz 5 GWB

26. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - § 34b - neu - GWB 5

§ 34b
Sondervermögen des Bundes

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 3 8 Absatz 3 Satz 2 - neu - GWB

28. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 64 Absatz 1 Nummer 2 GWB

Zu § 3

Zu § 32

29. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b § 81 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a GWB

30. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 82a Absatz 1 GWB

31. Zu Artikel 1 Nummer 3 8a - neu - § 82a Absatz 2 Satz 3 - neu - GWB 6

32. Zu Artikel 1 Nummer 43a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

33. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 4 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

34. Zu Artikel 3 SGB V allgemein

35. Zu Artikel 4 Absatz 7 § 95 Absatz 2 Nummer 1 GVG


 
 
 


Drucksache 301/1/12

... "2. bei der Versicherung von Schäden, die an den versicherten Bodenerzeugnissen durch die Einwirkung durch die Elementargefahren Hagel, Sturm, Spätfrost und Starkregen entstehen (Mehrgefahrenversicherung), und bei der im Betrieb der Landwirtschaft oder Gärtnerei genommenen Versicherung von Glasdeckungen über Bodenerzeugnissen gegen Hagelschaden von der Versicherungssumme und für jedes Versicherungsjahr,"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 301/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 9 § 3 Absatz 3, § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , Nummer 6 § 6 Absatz 2 Nummer 4 VerStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 3d Absatz 1 Satz 1 KraftStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 18 Absatz 12 KraftStG


 
 
 


Drucksache 204/1/12

... Für kleinere Dachanlagen ist es auch weiterhin notwendig, insbesondere im privaten und gewerblichen Bereich höhere Anreize zu setzen, um den weiteren Ausbau der Fotovoltaik stärker auf solche Flächen zu lenken, bei denen Umwelt-, Natur-, Bodenschutz- und sonstige Belange deutlich weniger negativ betroffen sind, als das beispielsweise bei Freiflächen der Fall ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/1/12




1. Hauptempfehlung

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

a Zu Artikel 1 Nummer 7 § 20a und § 20b EEG

b Zu Artikel 1 Nummer 11 § 32 Absatz 2 EEG

3. Hilfs- Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 7 Absatz 1 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 95/12 (Beschluss)

... 2. eine Höhe von mindestens 2 Metern, von ihrem Boden aus gemessen, aufweisen. Auf Antrag des Tierhalters kann die zuständige Behörde eine Ausnahme von Satz 1 Nummer 2 genehmigen, soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist und Gründe des Tierschutzes nicht entgegenstehen."

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Drucksache 95/12 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 1,2

Artikel 1

§ 13
Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen

§ 13a
Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Ziel der Verordnung

II. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 611/12

... Es sollte ein Auslegungserdbeben mit einer minimalen Bodenbeschleunigung von 0,1 g berücksichtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 110/12

... Im Lauf der letzten 50 Jahre ist der Anteil der EU am weltweiten Bergbau erheblich gesunken. Dies hatte den Verlust wesentlicher Fachkenntnisse und Fähigkeiten zur Folge. Diese Fähigkeiten werden aber benötigt, um die Sicherheit im Bergbau zu gewährleisten und der potenziell steigenden Notwendigkeit gerecht zu werden, Vorkommen in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen zu erschließen (z.B. Meeresboden, Arktis). Zwar stellen uns höhere Standards für sicherere und umweltfreundlichere Fördertechniken vor neue Herausforderungen, gleichzeitig schaffen sie aber auch neue Marktchancen. Sie würden auch dazu beitragen, die Gefahr schwerer Unglücksfälle im Bergbau zu verringern. Diese Fachkenntnisse und Fähigkeiten sind aber nicht nur für die Förderung, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Exploration, Verarbeitung, Recycling, Substitution) erforderlich.



Drucksache 85/12

... In Nähe des Bodens der ersten Kammer und in Nähe der Trennwand zur zweiten Kammer, an den Enden von drei Radien, die einen Winkel von 120° bilden, wobei einer der Radien vertikal nach oben gerichtet ist.

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Drucksache 85/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Auf der sechsundsechzigsten Tagung angenommene Änderungen des ATP-Übereinkommens Übersetzung

1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 2.2.4

2. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 4.3.4 ii

3. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 6.2

4. Anlage 1, Anhang 3 A

5. Anlage 2 Absatz 4

6. Anlage 2, Anhang 1

7. Anlage 3

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 2.2.4 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 4.3.4 Ziffer ii des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 6.2 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 3 A des ATP

Zur Änderung der Anlage 2 Absatz 4 des ATP

Zu Änderung der Anlage 2 Anhang 1 des ATP

Zur Änderung der Anlage 3 des ATP


 
 
 


Drucksache 136/12 (Beschluss)

... 3. Bislang waren die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen in der Land- und Forstwirtschaft nicht in die EU-Klimapolitik eingebunden. Die Anstrengungen von Landwirten und Waldbesitzern zur Sicherung der Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden wurden somit bisher nicht oder nur zum Teil anerkannt. Nach der Ablehnung der von der Kommission angestrebten Bodenschutzrichtlinie durch die Mitgliedstaaten bedarf es nun anderer Instrumente zur Stärkung der Speicherfunktion der Böden für CO



Drucksache 128/12

... Die nachstehend beschriebenen Ziele betreffen Folgendes: Prüfung, wie mit den Mitgliedstaaten aktiver zusammengearbeitet werden kann, damit diese wirksame Informationssysteme errichten; Bereitstellung von besser aggregierten Informationen auf EU-Ebene; Schaffung von Vertrauen in die generierten Informationen insgesamt; Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Behandlung von Datenlücken und einer wirksameren Überwachung von Veränderungen der Bodenbedeckung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/12




2 Einleitung

Warum eine ordnungsgemäße Anwendung wichtig ist

Warum die EU die Informationen über die Anwendung verbessern muss

Verbesserung der Informationen über die Anwendung

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 469/12

... ): Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1, 6, 6a und 14 (Verteidigung, Luftverkehr, Eisenbahnen und Kernenergie) und Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 29, 31 und 32 (Recht der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Küstenschutz, Bodenrecht, Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen, Bau und Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr, Schienenbahnen, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 469/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1

§ 4a
Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 3
Änderung des Umweltauditgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 6a
Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

§ 62a
Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen

§ 72
Hochwasser

Artikel 7
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 8
Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

Artikel 9
Änderung der UAG-Gebührenverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundesartenschutzverordnung

Artikel 11
Änderung der Seeanlagenverordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Alternativen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 12

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften

3 Zusammenfassung

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 708/12

... "(10) Relevante gefährliche Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind gefährliche Stoffe, die in erheblichem Umfang in der Anlage verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden und die ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück verursachen können."



Drucksache 720/1/12

... 15. Bei der Wiederverwendung von Wasser sind die Aspekte der Gesundheitsvorsorge sowie des Boden- und Grundwasserschutzes angemessen zu berücksichtigen. Der geplante Leitfaden zur Festlegung ökologisch erforderlicher Mindestwassermengen sollte die unterschiedlichen geografischen, klimatischen und hydrologischen Randbedingungen ausreichend abbilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/1/12




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 227/1/12

... Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.



Drucksache 652/12

... Die Gesellschaft und die Wirtschaft in Europa schöpfen die Möglichkeiten für die Ressourceneffizienz noch nicht voll aus. Viele wiederverwertbare Abfälle werden entweder exportiert oder in Deponien verbracht. Der fehlende langfristige Rahmen insbesondere für eine Klima- und Energiepolitik über 2020 hinaus und für die nachhaltige Nutzung wichtiger Ressourcen wie Luft, Boden, Energie, Wasser, Fisch und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 435/12 (Beschluss)

Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/12 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngemittelverordnung - DüMV)

1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Anlage 2
Tabelle 1 Zeile 1.4.10 ist wie folgt zu ändern: a) In Spalte 2 ist die Angabe 4 ng zu streichen.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

5. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2

6. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

7. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 310/12

... 2. eine feste oder schwimmende Plattform oder eine der Küste vorgelagerte bewegliche Bohreinrichtung, die sich zur Erforschung, Ausbeutung oder Gewinnung mineralischer Ressourcen des Meeresbodens vor Ort im Einsatz befindet.



Drucksache 731/12

... 28. Bodenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 618/1/12

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 227/12 (Beschluss)

... Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 227/12 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung


 
 
 


Drucksache 610/12

... Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie steht und fällt mit den nichtenergetischen nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen. Durch Innovation kann sich die Versorgungslage entspannen. Dies lässt sich etwa dadurch erreichen, dass fortschrittliche Extraktionsmethoden (z.B. Meeresbodenbergbau) und Verarbeitungsverfahren und Produkte für ein einfacheres hochwertiges Recycling entwickelt und Rohstoffe aus Siedlungsabfällen gewonnen werden. Die EU muss in der Rohstoffpolitik die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, damit die kritische Masse erreicht wird, mit der sich auf geschlossenen Kreisläufen beruhende Lösungen für Material-Wertschöpfungsketten entwickeln lassen. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe23 werden sich alle relevanten Akteure dafür einsetzen, dass technologische und sonstige Lösungen früher auf den Markt gelangen. Die Kommission wird aus diesem strategischen Umsetzungsplan ein operatives Programm entwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 474/12 (Beschluss)

... '23. In § 192 Absatz 3 Satz 2 werden nach dem Wort "Bodenrichtwerte" die Wörter "sowie sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten" eingefügt.'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 1 Absatz 5 Satz 3 BauGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 4b Satz 2 BauGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BauGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 15 Absatz 3 Satz 4 - neu - BauGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 24 Absatz 2 BauGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 7 BauGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 35 Absatz 1 Satz 2 - neu - BauGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 35 Absatz 4 Satz 2 und 3 BauGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 136 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und d - neu -, Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 BauGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe a und b § 179 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 bis 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - BauGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 192 Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 BauGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 23a - neu - § 193 Absatz 5 Satz 3 und Absatz 6 - neu - BauGB und Nummer 24a - neu - § 196 Absatz 3 BauGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 BauGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 § 195 Absatz 1 Satz 1 und 2 BauGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 197 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BauGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 198 Absatz 2 Satz 1 und 1a - neu - BauGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 2 Satz 1 BauGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 245a Absatz 3 BauGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 28a - neu - § 249 Absatz 1 Satz 1a - neu - und Absatz 3 - neu - BauGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs

22. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Nummer 2 BauNVO

23. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3 BauNVO

24. Zu Artikel 2 §§ 4a und 7 BauNVO

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 14 Absatz 1 Satz 2 BauNVO


 
 
 


Drucksache 109/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat sieht es vor dem Hintergrund der Darstellungen in Kapitel 2 der Mitteilung zur Verschlechterung des Erhaltungszustandes von wertvollen Ökosystemen und den Populationen von Feldvögeln und den auf Grasflächen lebenden Schmetterlingen als sinnvoll an, im Rahmen der geplanten Europäischen Innovationspartnerschaft "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" im Schwerpunktbereich "Biodiversität, Ökosystemdienstleistungen und Bodenfunktionalität" den Schwerpunkt "integrierte agroökologische Systeme" ausdrücklich auch um innovative Maßnahmen im Bereich der Belange des Arten- und Biotopschutzes zu ergänzen. Es sollte das Ziel sein, praxisnah Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, das Nebeneinander von moderner Landbewirtschaftung und von Tier- und Pflanzenarten, die an traditionelle Landbewirtschaftungsformen gebunden sind, dauerhaft sicherzustellen. Angesichts der großen Bedeutung, die eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft für den Erhalt der natürlichen Biodiversität hat, hält der Bundesrat es für erforderlich, zukünftig schneller und gezielter Forschung im Rahmen des Erhalts der Biodiversität mit der landwirtschaftlichen Praxis zu verknüpfen.



Drucksache 655/12

... (6) In der Thematischen Strategie für den Bodenschutz 15 und dem Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa wird die Bedeutung der nachhaltigen Bodennutzung hervorgehoben und betont, dass gegen die nichtnachhaltige fortschreitende Ausweitung von Siedlungsflächen (Flächenverbrauch oder Landnahme) vorgegangen werden muss. Darüber hinaus werden in der Abschlusserklärung der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung, die vom 20. bis 22. Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfand, die wirtschaftliche und soziale Bedeutung einer guten Land- und Bodenbewirtschaftung und die Notwendigkeit anerkannt, dringend zu handeln, um die Landverödung umzukehren. Bei öffentlichen und privaten Projekten sollten daher die Auswirkungen auf die betroffenen Flächen, insbesondere auf den Flächenverbrauch, und den Boden, insbesondere auf die organische Substanz, die Bodenerosion, Bodenverdichtung und -versiegelung, geprüft und unter anderem durch geeignete Landnutzungspläne und Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene begrenzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext - Begründung und Ziele des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Ergebnis der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Erläuternde Dokumente

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 8

Artikel 12a

Artikel 12b

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang II
.A Angaben Gemäss Artikel 4 Absatz 3

Anhang III
Auswahlkriterien Gemäss Artikel 4 Absatz 4

1. Merkmale der Projekte

2. Standort der Projekte

3. Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Anhang IV
Angaben Gemäss Artikel 5 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 195/12

... - Für den Luftverkehr sieht das Weißbuch verschiedene ambitionierte Maßnahmen vor, um die negativen Umweltauswirkungen zur verringern. Diese ergänzen die bereits bestehenden Verpflichtungen zur Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums oder werden in das EU-System fair den Handel mit Emissionsrechten einbezogen. In dem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuwirken, dass an Flughäfen keine Engpässe entstehen. Dies schließt unter anderem eine Überprüfung der Bodenabfertigung und der Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen ein, um die Flughafenkapazität zu erhöhen und gleichzeitig die Servicequalität zu verbessern. Aus einer neueren Studie zur Überarbeitung der Zeitnischenverordnung geht hervor, dass mit einem ressourceneffizienteren Zuweisungssystem bis 2025 wirtschaftliche Gewinne in Höhe von mehr als 5 Mrd. EUR erzielt und bis zu 62 000 Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Dies würde bedeuten, dass auf europäischen Flughäfen jährlich bis zu 24 Millionen zusätzliche Fluggäste abgefertigt werden.



Drucksache 466/12

... 5. in Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken

§ 83

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens

1. Anlass

2. Ziel

II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung

1. Gegenstand

2. Methode

3. Wirkung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz

Zu 2. - Kapitel III

Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III

Zu 4. - Kapitel V

Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III

Zu 6. Kapitel VIII

Zu 7. - Kapitel X

Zu 8. - Kapitel XI

Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz

Zu 10. - Kapitel XIII

Zu 11. - Kapitel XVI

Zu 12. - Kapitel XVII

Zu 13. - Kapitel XIX

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag


 
 
 


Drucksache 508/1/12

Grünbuch der Kommission: Meereskenntnisse 2020 - Von der Kartierung des Meeresbodens bis zu ozeanologischen Prognosen - COM(2012) 473 final



Drucksache 314/1/12

... - Neue Anforderungen existieren auch im Zusammenhang mit den Rückführungspflichten des Betreibers in den Ausgangszustand (§ 5 Absatz 4 BImSchG-E). Die Prüfung von Ausgangs- und Endzustand durch die Immissionsschutzbehörde - im Genehmigungsverfahren und bei Entgegennahme der Stilllegungsanzeige - schließt nach der Gesetzesbegründung auch die Vorgaben des Boden- und Grundwasserschutzrechts ein. Die Prüfung des Konzepts zur Erfüllung der Rückführungspflichten beinhaltet erwartungsgemäß auch, dass weitere Anordnungen getroffen werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/1/12




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 6c1 - neu - BImSchG *

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 8 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 10 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 2 BImSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 1 BImSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 5 Absatz 4 Satz 4 - neu - BImSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1a BImSchG *

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG , Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 BImSchG , Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2b Satz 1 Nummer 1 BImSchG und Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a BImSchG

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 7 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG *

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 7 Satz 2, 3 - neu - bis 5 - neu - und Absatz 8a BImSchG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 16

17. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG *

18. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 12 Absatz 1b Satz 1 BImSchG **

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 17 Absatz 2a BImSchG

Hauptempfehlung zu Ziffer 21

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 20

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4a1 - neu - BImSchG *

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 17 Absatz 4c - neu - BImSchG

23. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 28 Satz 3 - neu - BImSchG

24. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

25. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 31 Absatz 1 Satz 2 - neu - BImSchG

26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1a Satz 2 - neu - und 3 - neu - BImSchG *

27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 und 2 BImSchG *

28. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 48 Absatz 1b Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b BImSchG **

29. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - § 52 Absatz 1 Satz 1 BImSchG

30. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 4 BImSchG

31. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe a § 52 Absatz 1 Satz 6 BImSchG

32. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 52 Absatz 1b Satz 2 BImSchG

33. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 1 BImSchG

34. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 52a Absatz 5 Satz 3 BImSchG

35. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 67 Absatz 5 Satz 3 - neu - BImSchG

36. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 54 Absatz 5 Satz 2 - neu -WHG *

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 WHG

38. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 57 Absatz 2 Satz 3 und 4 - neu - WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 40 [nur U]

39. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 und 2 - neu - WHG **

Hilfsempfehlung zu Ziffer 39

40. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 1 WHG *

41. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 57 Absatz 3 Satz 3 WHG

Hauptempfehlung zu Ziffer 43

42. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

Hilfsempfehlung zu Ziffer 42 [ nur U ]

43. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 WHG *

44. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WHG

45. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 WHG

46. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe c § 57 Absatz 5 Satz 2 WHG *

47. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c § 60 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b WHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

49. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c § 60 Absatz 3 Satz 4 WHG

50. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 - neu - KrWG

51. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 47 Absatz 7 Satz 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

52. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 2 KrWG

53. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 49 Absatz 7 - neu - KrWG

54. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

55. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 56 Absatz 8 Satz 3 - neu - KrWG

56. Zu Artikel 6 Nummern 22, 26, 28, 30, 32 und 34 Anlage 1 Nummern 7.17.1 und 7.17.2, 7.22.1 und 7.22.2, 7.23.1 und 7.23.2, 7.24.1 und 7.24.2, 7.26.1 und 7.26.2 sowie 7.28.1 UVPG

57. Zu Artikel 6 Nummer 35 Anlage 1 Nummer 7.29 UVPG

58. Zu Artikel 6 Nummer 37, 39, 40, 41 und 43 Anlage 1 Nummer 8.3, 8.4.1, 8.5, 8.6 und 8.9 UVPG

59. Zu Artikel 6 Nummer 39 Anlage 1 Nummer 8.4.2.1 und 8.4.2.2 Spalte Vorhaben UVPG

60. Zu Artikel 6 Nummer 43 Anlage 1 Nummer 8.7.2 Spalte Vorhaben UVPG

61. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.2 Spalte Vorhaben UVPG

62. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.3 UVPG

63. Zu Artikel 6 Nummer 44 Anlage 1 Nummer 9.4 Spalte Vorhaben UVPG

64. Zum Gesetzentwurf insgesamt

65. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 608/12

... Der Rettungsdienst ist im Rahmen der Gefahrenabwehr und der Gesundheitsvorsorge ein essentieller Bestandteil der staatlichen Daseinsvorsorge. Er fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder und ist, traditionell bedingt, im föderalen System sehr unterschiedlich geregelt. Die Landesgesetze enthalten unter anderem Bestimmungen zu bodengebundenem Rettungsdienst, Notfallrettung, Notarztdienst und Krankentransport, aber auch Berg-, Luft- und Wasserrettung, arztbegleitetem Patiententransport oder Rettungsdienst in Großschadenslagen. Zwischen Rettungsdienst und Katastrophenschutz besteht eine logische, konzeptionell bedeutende sowie systembedingt unaufhebbare Bindung. Unterhalb der Katastrophenschwelle haben die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, hilfsfristorientierte und flächendeckende präklinischnotfallmedizinische Versorgung auf dem aktuellen Stand von Wissen und Technik. Diesem Anspruch kann nur ein zukunftsorientiertes, leistungsstarkes und an den Bedürfnissen der Hilfeersuchenden ausgerichtetes Rettungswesen gerecht werden. Der Bund hat hieran Anteil, soweit es um die Zulassung zum Heilberuf des Notfallsanitäters geht, der dazu beitragen soll, die Versorgung der Bundesbürgerinnen und -bürger auf dem aktuell hohen Niveau auch in Zukunft sicherzustellen. Denn es werden sich unter anderem durch die demographische Entwicklung, die strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen und die steigende Anzahl pflegebedürftiger Menschen die Anforderungen an den Rettungsdienst sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zukünftig erhöhen. Die Neuregelung des Berufs ist zwingend erforderlich, um diesen Herausforderungen begegnen zu können.



Drucksache 618/12 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 134/12

... Zweitens wird in Titel II die Abrechnungsperiode für Wertpapiergeschäfte in der gesamten EU harmonisiert. In Europa werden die meisten Wertpapiergeschäfte je nach Markt zwei oder drei Tage nach dem Handelstag abgerechnet. Die Abrechnungsperiode wird harmonisiert und auf zwei Tage nach dem Handelstag festgelegt, wobei allerdings kürzere Abrechnungsperioden zugelassen werden. Drittens werden in Titel II die Maßnahmen zur Abrechnungsdisziplin EU-weit harmonisiert. Dazu gehören Exante-Maßnahmen, mit denen ein Scheitern der Abwicklung verhindert werden soll, und Expost-Maßnahmen für den Fall des Scheiterns von Abwicklungen. Das Hauptziel besteht darin, die Zahl der gescheiterten Abwicklungen zu verringern und jeglicher Konkurrenz den Boden zu entziehen, durch die Standards der Abrechnungsdisziplin sinken könnten, wenn beispielsweise an Märkten unterschiedliche Sanktionssysteme praktiziert werden. Die vorgeschlagenen Bestimmungen gehen über die Ebene der Zentralverwahrer hinaus und sollen für Marktteilnehmer gelten, die Wertpapiere nicht am vorgesehenen Abrechnungstag liefern; sie sehen ein harmonisierte Eindeckungsverfahren vor, das im Fall einer geclearten Transaktion von einer zentralen Gegenpartei durchgeführt werden oder auf andere Weise in die hauseigenen Regeln der Handelsplätze aufgenommen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 134/12




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

3.3.1. Anwendungsbereich des Vorschlags Titel I

3.3.2. Wertpapierabrechnung Titel II

3.3.3. Zentralverwahrer Titel III

Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Kapitel I

Anforderungen für Zentralverwahrer und Normenkollision Kapitel II und III

Zugang zu Zentralverwahrern Kapitel IV

3.3.4. Als Verrechnungsstelle benannte Kreditinstitute Titel IV

3.3.5. Sanktionen Titel V

3.3.6. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Wertpapierabrechnung

Kapitel I
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 3
Verbuchung im Effektengiro

Artikel 4
Durchsetzung

Kapitel II
Abrechnungsperioden

Artikel 5
Vorgesehene Abrechnungstage

Kapitel III
Abrechnungsdisziplin

Artikel 6
Maßnahmen zur Verhinderung gescheiterter Abwicklungen

Artikel 7
Maßnahmen gegen gescheiterte Abwicklungen

Artikel 8
Durchsetzung

Titel III
Zentralverwahrer

Kapitel I
Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Abschnitt 1
für die Zulassung Beaufsichtigung von Zentralverwahrern Zuständige Behörden

Artikel 9
Zuständige Behörde

Artikel 10
Benennung der zuständigen Behörde

Artikel 11
Maßgebliche Behörden

Artikel 12
Zusammenarbeit zwischen den Behörden

Artikel 13
Krisensituationen

Abschnitt 2
Zulassungsbedingungen -Verfahren für Zentralverwahrer

Artikel 14
Zulassung eines Zentralverwahrers

Artikel 15
Zulassungsverfahren

Artikel 16
Auswirkungen der Zulassung

Artikel 17
Ausweitung und Auslagerung der Tätigkeiten und Dienstleistungen

Artikel 18
Entzug der Zulassung

Artikel 19
Zentralverwahrer-Verzeichnis

Abschnitt 3
Beaufsichtigung von Zentralverwahrern

Artikel 20
Überprüfung und Bewertung

Abschnitt 4
Erbringung von Dienstleistungen in einem Anderen Mitgliedstaat

Artikel 21
Freier Dienstleistungsverkehr in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 22
Kooperation zwischen den Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats

Abschnitt 5
Beziehungen zu Drittländern

Artikel 23
Drittländer

Kapitel II
Anforderungen für Zentralverwahrer

Abschnitt 1
Organisatorische Anforderungen

Artikel 24
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 25
Geschäftsleitung, Leitungsorgan und Aktionäre

Artikel 26
Nutzerausschuss

Artikel 27
Aufbewahrungspflichten

Artikel 28
Auslagerung

Abschnitt 2
Wohlverhaltensregeln

Artikel 29
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Beteiligungsvorschriften

Artikel 31
Transparenz

Artikel 32
Verfahren der Kommunikation mit Teilnehmern und anderen Marktinfrastrukturen

Abschnitt 3
Anforderungen für Dienstleistungen der Zentralverwahrer

Artikel 33
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Integrität der Emission

Artikel 35
Schutz der Wertpapiere der Teilnehmer

Artikel 36
Wirksamkeit von Abrechnungen

Artikel 37
Barabrechnung

Artikel 38
Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

Abschnitt 4
Aufsichtsrechtliche Anforderungen

Artikel 39
Allgemeine Anforderungen

Artikel 40
Rechtliche Risiken

Artikel 41
Allgemeines Geschäftsrisiko

Artikel 42
Operationelle Risiken

Artikel 43
Anlagerisiken

Artikel 44
Eigenkapitalanforderungen

Abschnitt 5
Anforderungen für Verbindungen der Zentralverwahrer

Artikel 45
Verbindungen der Zentralverwahrer

Kapitel III
Rechtskollision

Artikel 46
Auf Eigentumsaspekte anwendbares Recht

Kapitel IV
Zugang zu Zentralverwahrern

Abschnitt 1
Zugang der Emittenten zu Zentralverwahrern

Artikel 47
Begebung bei einem beliebigen in der EU-zugelassenen Zentralverwahrer

Abschnitt 2
Zugang von Zentralverwahrern untereinander

Artikel 48
Normale Zugangsverbindung

Artikel 49
Kundenspezifische Zugangsverbindung

Artikel 50
Verfahren für Zentralverwahrer-Verbindungen

Abschnitt 3
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer einer Anderen Marktinfrastruktur

Artikel 51
Zugang zwischen einem Zentralverwahrer und einer anderen Marktinfrastruktur

Titel IV
Zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen für Teilnehmer der Zentralverwahrer Benannte Kreditinstitute

Artikel 52
Genehmigung zur Erbringung bankartiger Nebendienstleitungen

Artikel 53
Verfahren zur Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung

Artikel 54
Erweiterung der bankartigen Nebendienstleitungen

Artikel 55
Entzug der Genehmigung

Artikel 56
Zentralverwahrer- Verzeichnis

Artikel 57
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannte Kreditinstitute

Artikel 58
Beaufsichtigung der zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen benannten Kreditinstitute

Titel V
Sanktionen

Artikel 59
Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Maßnahmen

Artikel 60
Sanktionsbefugnisse

Artikel 61
Wirksame Anwendung der Sanktionen

Artikel 62
Meldung von Verstößen

Titel VI
Delegierte Rechtsakte, Übergangsbestimmungen,

Artikel 63
Übertragung von Befugnissen

Artikel 64
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 65
Durchführungsbefugnisse

Artikel 66
Ausschussverfahren

Artikel 67
Übergangsbestimmungen

Artikel 68
Änderung der Richtlinie 98/26/EG

Artikel 69
Berichte und Überprüfung

Artikel 70
Inkrafttreten und Anwendung

Anhang
Liste der Dienstleistungen

Abschnitt
A Kerndienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
B Nichtbankartige Nebendienstleistungen der Zentralverwahrer

Abschnitt
C Bankartige Nebendienstleistungen

Anhang
Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 136/12

... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 747/1/12

... Seit einigen Jahren ist ein zunehmendes Interesse der Industrie an der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten festzustellen. Zur Aufsuchung und Gewinnung dieser Bodenschätze setzt die Industrie eine Technologie ein, bei der große Flüssigkeitsmengen in diese Lagerstätten verpresst und dort künstliche Risse erzeugt werden. Die hierzu eingesetzten Flüssigkeiten bestehen zum überwiegenden Teil aus Wasser und Stützmitteln, enthalten jedoch ebenfalls

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/1/12




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 745/1/12

... 9. Zum prioritären Ziel 1 "Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU" (Ziffern 16 bis 23 des Vorschlags) bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die Festlegung von Zielen für eine nachhaltige Flächen- und Bodennutzung nicht zu Kompetenzübertragungen bzw. verpflichtenden Vorgaben auf EU-Ebene für den Bereich der Stadtplanung führt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/1/12




Zur Vorlage insgesamt

Zu den Zielen des Anhangs

Klima - und Energieziele der EU

Nachwachsende Rohstoffe

Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren

Luftverschmutzung und Lärm

EU -Politik zur Luftreinhaltung

EU -Politik zur Lärmminderung

2 Gewässerschutz

Umwelt und Gesundheit

2 Nachhaltigkeit

2 Nanotechnologie

Anbau von gentechnisch veränderten Organismen

Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Zugang zu Gerichten

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 747/12

... b) zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen, bei denen das Gestein zur Erhöhung der Fließrate mit hydraulischem Druck aufgebrochen wird, auf Grund einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c des Gesetzes über die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 747/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 1 Nummer 8 Buchstabe a und b und § 4 Absatz 5 - neu - UVP-V Bergbau

'Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 747/12 (Beschluss)

... Die Umweltauswirkungen von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen und hier insbesondere der Vorhaben, bei denen das Hydraulic Fracturing (Frac-Maßnahmen) durchgeführt wird, sind vielfältig. In Betracht kommen zum Beispiel nachteilige Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Frac-Maßnahmen und die dabei verwandten Flüssigkeiten, Leckagerisiken, Erschütterungen und bei größeren Gewinnungsvorhaben die erhebliche Inanspruchnahme von Natur und Landschaft durch Bohrstandorte und Verbindungsleitungen. Die geltenden Regelungen für die bergrechtliche Zulassung von Vorhaben der Erdöl- und Erdgasgewinnung berücksichtigen diese namentlich bei Vorhaben zur unkonventionellen Erdgasgewinnung in Betracht zu ziehenden spezifischen Auswirkungen bisher nicht. Insbesondere sind die Voraussetzungen des § 1 Nummer 2 der Verordnung über die

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Drucksache 747/12 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 474/12

... "(2) Alle Gerichte und Behörden haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Die Finanzbehörden erteilen dem Gutachterausschuss auf Ersuchen Auskünfte über Grundstücke, soweit ihnen die Verhältnisse der Grundstücke bekannt sind und dies zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen und Enteignungsentschädigungen sowie zur Ermittlung von Verkehrswerten und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten einschließlich der Bodenrichtwerte erforderlich ist. Die Auskunftspflicht besteht nicht, soweit deren Erfüllung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 124
Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot

§ 245a
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 2
Änderung der Baunutzungsverordnung

§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung

a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan

c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten

d Abweichen vom Gebot des Einfügens

e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

f Neuregelung des Erschließungsvertrags

g Rückbaugebot

2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung

a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten

b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung

3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Bund

bb Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Weitere Kosten

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts


 
 
 


Drucksache 110/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in der EU die Gewinnung von Sekundärrohstoffen bei einer konsequenten EU-weiten Umsetzung der europäischen "Abfallhierarchie" (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie Recycling) deutlich gesteigert werden kann und somit die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren sowie von der Exploration von Primärrohstoffen signifikant zu reduzieren ist. Der Bundesrat sieht mit Verweis auf diese noch ungenutzten Potenziale mit Sorge, dass die Kommission in ihrer Mitteilung die potenzielle Notwendigkeit beschreibt, "Rohstoffe in immer größerer Tiefe, in noch entlegeneren Gegenden und unter extremen Bedingungen (z.B. Meeresboden, Arktis)" zu erschließen. Aus ökologischen Gründen sollte auf konkrete Eingriffe in hochsensible Lebensräume zur Rohstoffgewinnung verzichtet werden, da in der EU hohe Potenziale bei der Sekundärrohstoffgewinnung als umweltfreundliche Alternativen zur Verfügung stehen.



Drucksache 681/12

... (1) 1Entschädigungen, die bei der Veräußerung eines Betriebs oder Teilbetriebs im Veräußerungspreis enthalten sind, sind - vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 - bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns zugrunde zu legen. 2Die vertragliche Bezeichnung der einzelnen Teile des Veräußerungspreises ist nicht für deren steuerliche Behandlung entscheidend. 3Besondere Anlagen und Kulturen auf dem oder im Grund und Boden, die zum beweglichen Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören, sind grundsätzlich als eigene Wirtschaftsgüter zu behandeln. 4Gesonderte Entgelte, die neben dem Kaufpreis für den Grund und Boden für besondere Eigenschaften des Grund und Bodens (z.B. "Geil und Gare") gezahlt werden, sind Teil des Veräußerungspreises für den Grund und Boden. 5Bei nichtbuchführenden Land- und Forstwirten ist der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder Teilbetriebs nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln und im VZ der Veräußerung oder Aufgabe nach § 14 EStG zu versteuern. 6Beim Übergang zum Betriebsvermögensvergleich ist davon auszugehen, dass von Bewertungswahlrechten, z.B. für Vieh und Feldinventar, kein Gebrauch gemacht wurde.

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Drucksache 681/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Entwurf

Artikel 1
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 (EStÄR 2012)

Artikel 2
Anwendung der Einkommensteuer-Richtlinien 2005

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2172: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats vom 19. Oktober 2012 zum Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinie 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012 - EStÄR 2012)


 
 
 


Drucksache 92/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die bodenrechtlichen Verpflichtungen des Bundes zur Erkundung, Sanierung und Beseitigung etwaiger Altlasten sowie Kampfmittel vollumfänglich erfüllt werden, und empfiehlt, die notwendigen Untersuchungs- und Sanierungsarbeiten nach Möglichkeit noch vor Räumung einer Liegenschaft einzuleiten.



Drucksache 40/11

... Bei den geltend gemachten Aufwendungen für Handwerkerleistungen unterschied der Bundesrechnungshof zwischen Kaminkehrer- und/oder Wartungsleistungen für Heizungen und Aufzugsanlagen einerseits und sonstigen Handwerkerleistungen andererseits. Sofern die Art der sonstigen Handwerkerleistungen noch erkennbar war, zeigten sie ein breites Spektrum. Sie entfielen vorwiegend auf Dach-, Bodenbelag-, Badezimmer- oder Heizungserneuerung, Pflaster- oder Fassadenarbeiten.

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Drucksache 40/11




Bericht

0 Zusammenfassung

1 Gegenstand der Untersuchung

2 Rechtslage

2.1 Kurzüberblick

Tabelle

2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung

3 Feststellungen

3.1 Finanzielles Volumen

3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung

Tabelle

3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern

3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten

3.3.2 Handwerkerleistungen

Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten

3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung

3.5 Normenvollzug

3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung

3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen

3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung

3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten

3.5.5 Vorrangprüfung

3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen

3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden

3.6 Evaluierung

4 Würdigung

4.1 Mitnahmeeffekte

4.2 Maschinelles Risikomanagement

4.3 Normenvollzug

4.4 Zielerreichung

5 Empfehlung

6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums

7 Abschließende Würdigung und Empfehlung


 
 
 


Drucksache 709/11 (Beschluss)

... Die Möglichkeit der Zulassungsbehörde, nach entsprechender Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bei bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens zu genehmigen, war bisher auf mehrspurige Kraftfahrzeuge beschränkt. Es existieren jedoch auch Krafträder, insbesondere Motorroller älteren Datums, bei denen bei zweizeiligen Kennzeichen das vorgeschriebene Mindestmaß der Bodenfreiheit nicht eingehalten werden kann, auch nicht bei Zuteilung der neuen Kraftradkennzeichen. Die bisherige Beschränkung der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigungserteilung auf mehrspurige Kraftfahrzeuge war daher aufzuheben.

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Drucksache 709/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 3 Absatz 1 Satz 3 FZV Nummer 02 - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Absatz 4 Nummer 4 Buchstabe d, Absatz 4 Nummer 5 - neu - FZV

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6, Nummer 7, Nummer 8 - neu - FZV

3. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FZV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 14 Absatz 1 Satz 1 FZV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 24 Absatz 1 Nummer 6 FZV

6. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

7. Zu Artikel 1 Nummer 10b - neu - Anlage 1 zu § 8a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV und Zu Artikel 6 Satz 1 und Satz 2 - neu - FZV

8. Zu Artikel 1 Nummer 10c - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

9. Zu Artikel 1 Nummer 10d - neu - Anlage 1 zu § 8 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 und 2 FZV

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 Anlage 4 Abschnitt 1 Nummer 4 Satz 7, Abschnitt 2a Nummer 4 Satz 3, Abschnitt 6 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b Satz 1 und 2 FZV

Abschnitt 2a
Wechselkennzeichen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 3 Anlage zu § 1 GebOSt

'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

12. Zu Artikel 5a - neu - § 19 Absatz 1 Satz 6 - neu -,

'Artikel 5a Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

13. Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 698/11 (Beschluss)

... Das Schutzziel des Gesetzgebers wird durch die bestehende Regelung zum Teil überdehnt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die genannten Probleme u.a. entstehen, weil die Überschreitung dieser Fläche als alleiniges Indiz für das Vorliegen einer Bodenbewirtschaftung genutzt wird. Die Tatbestandsmerkmale "planmäßige wirtschaftliche Tätigkeit von nicht ganz kurzer Dauer und einigem Umfang" und "aktives Handeln" werden nicht ausreichend geprüft bzw. zu großzügig bejaht. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken schließt darüber hinaus ein Nichtbearbeiten die Unternehmereigenschaft nicht aus.

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Drucksache 698/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Zu a

Zu b

8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII

18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII

Zu § 143

Zu § 143

19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989

20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII

21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII

22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989

23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII

24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989

Zu a:

Zu b:

25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII

26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG

27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG

28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG

29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989

30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989

31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG


 
 
 


Drucksache 564/11

... Mit Hilfe des Flughafenpakets soll eine Bilanz der Fortschritte und Entwicklungen seit der Mitteilung von 2007 über die Flughäfen4 gezogen werden (insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und den einheitlichen europäischen Luftraum). Es handelt sich um einen Halbzeitbericht zum Aktionsplan über Flughafenkapazitäten, Effizienz und Sicherheit, der Aufschluss über die bis 2013 anstehenden Arbeiten geben soll. Diese Arbeiten könnten auch eine Überarbeitung der drei Basisrechtsakte (Zeitnischenverordnung, Bodenabfertigungsrichtlinie und Lärmschutzrichtlinie) beinhalten, die für das reibungslose Funktionieren des europäischen Luftverkehrsmarkts sorgen.

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Drucksache 564/11




Anmerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2010 623 - ARBEITSPROGRAMM der Kommission für 2011.

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Beginn des ersten Europäischen Semesters

Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses

Nachhaltiges Wachstum

Integratives Wachstum

Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen

Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht

Förderung der intelligenten Rechtsetzung


 
 
 


Drucksache 184/11

... Die Europäische Union wird darauf achten müssen, dass der Aspekt der Raumfahrt besser in ihre Außenpolitik der Union integriert wird. Insbesondere beabsichtigt die Europäische Union, ihr Fachwissen und ihre Infrastruktur zum Nutzen Afrikas einzusetzen und die bereits bestehende Zusammenarbeit zu intensivieren. Die aus der Erdbeobachtung und anderen Satellitensystemen gewonnenen Daten sind für diesen Kontinent von größter Bedeutung, vor allem für die Verkehrssicherheit, die Kartografie, die Bewirtschaftung von Wasser, Nahrungsmittelressourcen und Rohstoffen, die Artenvielfalt, die Bodennutzung, die Entwaldung und die Bekämpfung der Wüstenbildung. Eine aktive Zusammenarbeit zwischen der EU und Afrika im Bereich der Weltraumanwendungen erfolgt bereits im Rahmen der gemeinsamen Partnerschaft für Wissenschaft, Informationsgesellschaft und Weltraum. Der 7. Weltraumrat hat betont, „dass die Beschlüsse zur Umsetzung der diesbezüglichen Prioritäten des Aktionsplans „ GMES und Afrika“ umgehend gefasst werden müssen“. Er hat ferner die Europäische Kommission darum ersucht, „gemeinsam mit der Kommission der Afrikanischen Union den Kapazitätenaufbau [...] voranzutreiben und zu sondieren, wie eine Infrastruktur ähnlich der für EGNOS in Afrika eingerichtet werden könnte“. In Bezug auf das letztgenannte Programm wurde auf dem Gipfeltreffen Europa-Afrika vom November 2010 ein Aktionsplan gebilligt, mit dem insbesondere vorgesehen ist, die Abteilung Management des afrikanischen GNSS mit Personal auszustatten, afrikanische Experten auszubilden sowie erste Infrastruktureinheiten und erste operative Tätigkeiten zu entwickeln.

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Drucksache 184/11




1. die Weltraumpolitik: eine Antwort auf die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen strategischen Herausforderungen, VOR denen WIR stehen

2. die vorrangigen Massnahmen für eine Weltraumpolitik der Union

2.1. Satellitennavigation: die Programme Galileo und EGNOS

2.2. Die Weltraumpolitik im Dienst der Umwelt und der Bekämpfung des Klimawandels: das Programm GMES

2.2.1. Gewährleistung der operativen Funktionsfähigkeit von GMES

2.2.2. Berücksichtigung der gesellschaftlichen Herausforderung „Klimawandel“

2.3. Ein gesicherter Bereich im Dienst von Sicherheit und Verteidigung

2.3.1. Die Komponente „S“ Sicherheit von GMES

2.3.2. Die Sicherheitsdimension der Weltraumpolitik

2.3.3. Absicherung der weltraumgestützten Infrastrukturen

2.4. Weltraumforschung

3. Wettbewerbsfähigkeit: der Weltraum als integraler Bestandteil der Strategie Europa 2020

3.1. Die Raumfahrtindustriepolitik im Dienst der Wettbewerbsfähigkeit

3.2. Förderung von Forschung und Innovation

3.3. Die Telekommunikationssatelliten im Dienst der Innovation

4. die internationale Dimension der EU-Weltraumpolitik

5. Anpassung der Verwaltung

5.1. Stärkung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.2. Ausbau der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der ESA

5.3. Verbesserte Koordinierung und Verwaltung der Weltraumprogramme

6. Für ein Europäisches Weltraumprogramm

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 72/11

... Rohstoffreiche Entwicklungsländer verfügen oft über keine ausreichende Verkehrs-, Energie- und Umweltinfrastruktur und können deshalb ihre Bodenschätze nur beschränkt zum Vorteil ihrer Bevölkerung nutzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 72/11




1. Einführung

2. Entwicklungen auf den weltweiten Grundstoffmärkten

2.1. Entwicklungen auf den physischen Märkten

2.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

2.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

2.1.3. Rohstoff

2.2. Zunehmende Verflechtung von Grundstoffmärkten und entsprechenden Finanzmärkten

3. Politische Reaktion der EU auf die Entwicklungen auf den Grundstoffmärkten

3.1. Physische Märkte

3.1.1. Energie Öl, Strom, Gas

3.1.2. Landwirtschaft und Sicherheit der Lebensmittelversorgung

3.2. Regulierung der Finanzmärkte

3.3. Das Zusammenspiel zwischen den Kassa- und Terminmärkten für Grundstoffe

4. die Europäische Rohstoffinitiative

4.1. Ermittlung kritischer Rohstoffe

4.2. Umsetzung der EU-Strategie für den Handel mit Rohstoffen

4.3. Entwicklungsinstrumente

4.4. Neue Chancen durch Forschung, Innovation und Qualifikationen

4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien

4.6. Gesteigerte Ressourceneffizienz und verbesserte Bedingungen für die Rückgewinnung

5. Künftige Ausrichtungen der Rohstoffinitiative

5.1. Überwachung kritischer Rohstoffe

5.2. Faire und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen von den Weltmärkten 1. Säule

5.2.1. Entwicklungspolitik und dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen

5.2.2. Ausbau der Strategie für den Rohstoffhandel

5.3. Förderung einer nachhaltigen Versorgung in der EU 2. Säule

5.4. Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling 3. Säule

5.5 Innovation: ein Querschnittsthema

6. die nächsten Schritte

Anhang
Konzentration der Erzeugung von kritischen Rohstoffen, Rückgewinnung und Substitutionsquoten


 
 
 


Drucksache 819/1/11

... 2. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof überein, dass das seit 1992 bestehende LIFE-Programm ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik ist. Vor allem die Bereiche Biodiversität, Klima, Wasser- und Bodenschutz, Abfall und Recycling konnten über LIFE besser implementiert und weiterentwickelt werden. Insbesondere hat LIFE nachweisbar zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten in der EU beigetragen.



Drucksache 325/11

... a) bedeutet der Ausdruck „Albanien“ die Republik Albanien sowie, im geographischen Sinne verwendet, das Hoheitsgebiet der Republik Albanien einschließlich ihrer Hoheitsgewässer und des darüber befindlichen Luftraums sowie der sich jenseits der Grenzen der Hoheitsgewässer der Republik Albanien erstreckenden Gebiete, über die die Republik Albanien in Übereinstimmung mit ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften und mit dem Völkerrecht ihre Rechte bezüglich des Meeresbodens, des Meeresuntergrunds und der natürlichen Ressourcen ausübt;



Drucksache 626/11 (Beschluss)

... Quer zur Hauptwindrichtung verlaufende Dämme vermindern die Erosionsgefährdung, unabhängig davon, was in dem Damm wächst. Die bisher nur für Kartoffeldämme geltende Ausnahme sollte daher auf alle Kulturen erweitert werden, die in Dämmen angebaut werden (z.B. Möhren). Bei einzelnen Reihenkulturen (z.B. Kohl, Erdbeeren), werden Jungpflanzen gesetzt, die sofort eine gewisse Bodenbedeckung gewährleisten. Der erosionsmindernde Effekt ist hierbei - auch bei Kulturen mit weitem Reihenabstand - höher anzusetzen als bei dem erlaubten Pflugeinsatz nach dem 1. März mit unmittelbar folgender Aussaat, z.B. vor Sommergetreide, wo der Boden zwei bis drei Wochen gänzlich ohne Bodenbedeckung bleibt. Solche Reihenkulturen sollten daher ebenfalls vom Pflugverbot ausgenommen werden.

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Drucksache 626/11 (Beschluss)




Zu Artikel 3 Nummer 01


 
 
 


Drucksache 407/11 Boden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Konsultation der Betroffenen Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Expositionsgrenzwerte, Orientierungswerte und Auslösewerte

Artikel 4
Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken

Artikel 5
Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken

Artikel 8
Gesundheitsüberwachung

Artikel 11
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 12
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Umsetzung


 
 
 


Drucksache 459/11

... Zu Geofachdaten verarbeitete und zu Geodatendiensten weiterentwickelte geotopographische Referenzdaten werden weltweit in wichtige Entscheidungsprozesse einbezogen. Herstellung, Entwicklung und Nutzung dieser Geoinformationen sind deshalb für eine moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft unerlässlich. Wichtig sind diese Daten beispielsweise für die Raumplanung, Telematik/Verkehrslenkung, Umwelt- und Naturschutz, Landesverteidigung, innere Sicherheit, Zivilschutz, Versicherungswesen, Gesundheitsvorsorge, Land- und Forstwirtschaft, Bodenordnung, Versorgung und Entsorgung sowie Bürgerbeteiligung an Verwaltungsentscheidungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

§ 4
Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes

§ 5
Austausch unter Behörden

§ 6
Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziele und Maßnahmen

1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes

2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten

V. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil (BGeoRG)

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes


 
 
 


Drucksache 682/1/11

... haften bisher nur Abfallerzeuger, Besitzer und frühere Besitzer, nicht jedoch der Grundstückseigentümer, der aus Pacht und Vermietung Wert aus dem Grundstück zieht. Die öffentliche Hand saniert pflichtgemäß auch zu seinen Gunsten und steigert die Wiederverwertbarkeit des Grundstücks, ohne dass der Grundstückseigentümer dafür in Haftung genommen werden kann, wenn er nicht gleichzeitig abfallrechtlich Pflichtiger ist. Es gibt Fälle, in denen rechtlich selbständige Grundstücksverwaltungsgesellschaften in personeller Handlungsunion mit den Abfallgesellschaften stehen, ohne dass auf ihr Vermögen zugegriffen werden kann. Auch in all diesen Fällen ist der Zugriff auf den Grundstückseigentümer über einen Wertausgleich gerechtfertigt. Ein Recht zur Abschöpfung maßnahmebedingter Wertsteigerungen des betroffenen Grundstücks durch eine öffentliche Grundstückslast würde auch im Abfallrecht Abhilfe in denjenigen Fällen schaffen, in denen das Bodenschutzrecht nicht parallel zur Anwendung kommen kann. Die Kostenforderung der öffentlichen Hand aus der Ersatzvornahme ruht dann als öffentliche Last auf dem Grundstück, was im Fall der Zwangsvollstreckung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3

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Drucksache 682/1/11




1. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 Satz 4 und 5 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

3. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 2 und 7 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 713/11

... (39) In Bezug auf das Mittelmeer werden in Verbindung mit der vorliegenden Verordnung derzeit die erforderlichen Maßnahmen getroffen, die den Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll über den Schutz des Mittelmeers vor Verschmutzung durch die Erforschung und Nutzung des Festlandsockels, des Meeresbodens und des Meeresuntergrunds (das "Offshore-Protokoll") zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Küstengebiete des Mittelmeers (das "Barcelona- Übereinkommen") vorsehen, der durch den Beschluss 77/585/EWG des Rates21 genehmigt wurde.



Drucksache 472/1/11

... Benennung der Quellen von Störfaktoren, die zur Belastung einer Probe führen können (z. B. belastetes Gebiet durch Bodenkontamination)

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Drucksache 472/1/11




1. Zur Verordnung insgesamt*

§ 1
Mitteilungspflicht

§ 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

§ 3
Übermittlungen der zuständigen Behörden

§ 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

§ 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu § 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu § 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 1) Im Rahmen der Mitteilung von Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel-und Futtermittelunternehmen sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Im Rahmen der Übermittlung amtlicher Untersuchungsergebnisse sind mindestens die in der nachfolgenden Tabelle als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die übrigen Angaben können zusätzlich gemacht werden.

2. Zu § 3 Absatz 1 Nummer 2*


 
 
 


Drucksache 357/11

... Die EU muss die schlimmste Wirtschaftskrise seit ihrer Gründung bewältigen – Regierungen und Bürger sind bis dato unbekannten Belastungen ausgesetzt, und beispiellose Entscheidungen werden binnen kürzester Frist getroffen. Die Krise ist teuer und schmerzhaft. Europa war nicht ihr Ausgangspunkt, und auch andere große Volkswirtschaften durchleiden ähnliche Erschütterungen. Innerhalb der EU machen sich die Folgen von Land zu Land unterschiedlich bemerkbar – einige Mitgliedstaaten haben den konjunkturellen Einbruch rasch hinter sich gelassen, während andere mit erheblichen Problemen konfrontiert sind. Die Prognosen der Kommission weisen zwar aus, dass die wirtschaftliche Erholung in der gesamten EU an Boden gewinnt, aber sie verläuft uneinheitlich, und die Aussichten sind weiterhin unsicher.

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Drucksache 357/11




Mitteilung

1. Die EU gestärkt AUS der Krise herausführen

1. Das erste Europäische Semester

2. Bewertung der Kommission Empfehlungen

4 Wachstumsvoraussetzungen

Mobilisierung der Arbeitsmärkte und Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten

2. Der Euro-Plus-Pakt: Bestandsaufnahme der eingegangenen Verpflichtungen

3. Nächste Schritte


 
 
 


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