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"Bundeskabinett"


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0894/04
0666/04
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Drucksache 455/10

... das Bundeskabinett hat in seiner 29. Sitzung am 14. Juli 2010 die oben genannte Strategie der Bundesregierung* beschlossen.



Drucksache 62/2/10

... es im Bundeskabinett informierte sie am 12. Januar 2010 die Öffentlichkeit, dass Fachleute in ihrem Ministerium beauftragt worden seien, in den kommenden Wochen sehr genau die aktuellen Entwicklungen in der Branche unter die Lupe zu nehmen. Wenn sich dabei zeige, dass es Missbrauch gibt, Recht verletzt oder Gesetze umgangen werden, müsse nachgesteuert werden und notfalls bessere Regeln für die Zeitarbeit aufgestellt werden, um die Lücken zu schließen. In ihrer Rede zum Haushaltsgesetz 2010 vor dem Deutschen Bundestag am 21. Januar 2010 erklärte die Bundesarbeitsministerin, dass Zeitarbeit nicht zur dauernden Billigkonkurrenz für die eigene Belegschaft werden darf: "



Drucksache 674/10

... das Bundeskabinett hat in seiner 40. Sitzung am 20. Oktober 2010 die Stellungnahme der Bundesregierung zum o.g. Expertenbericht beschlossen.



Drucksache 24/10

... das Bundeskabinett hat in seiner 9. Sitzung am 13. Januar 2010 den oben genannten Bericht beschlossen.



Drucksache 62/10

... es im Bundeskabinett informierte sie am 12. Januar 2010 die Öffentlichkeit, dass Fachleute in ihrem Ministerium beauftragt worden seien, in den kommenden Wochen sehr genau die aktuellen Entwicklungen in der Branche unter die Lupe zu nehmen. Wenn sich dabei zeige, dass es Missbrauch gibt, Recht verletzt oder Gesetze umgangen werden, müsse nachgesteuert werden und notfalls bessere Regeln für die Zeitarbeit aufgestellt werden, um die Lücken zu schließen. In ihrer Rede zum Haushaltsgesetz 2010 vor dem Deutschen Bundestag am 21. Januar 2010 erklärte die Bundesarbeitsministerin, dass Zeitarbeit nicht zur dauernden Billigkonkurrenz für die eigene Belegschaft werden darf: "Wenn die Zeitarbeit, die ich - wenn es den richtigen Schutzrahmen gibt -für grundsätzlich richtig halte, von einzelnen Unternehmen zum Schaden der Beschäftigten missbraucht wird, dann müssen und werden wir die Gesetze ändern.



Drucksache 328/10

... das Bundeskabinett hat in seiner 22. Sitzung am 19. Mai 2010 den oben genannten Bericht der Bundesregierung beschlossen.



Drucksache 849/10

... Gemäß dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 7. Juni 2010 hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 15. September 2010 den Bericht des Bundesbeauftragten für den Zivildienst zu den Auswirkungen möglicher Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst und die Funktionsfähigkeit der vom Einsatz der Zivildienstleistenden unmittelbar profitierenden sozialen Infrastruktur vorgelegt. Als Handlungsbedarf wird für den Fall einer Aussetzung der Wehrpflicht festgestellt, dass negative Effekte auf die soziale Infrastruktur minimiert werden sollen, auch zukünftig möglichst viele junge Menschen durch soziales Engagement positiv geprägt werden sollen und die Möglichkeit erhalten bleiben muss, den Zivildienst als Wehrersatzdienst im Bedarfsfall wieder aktivieren zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 849/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)

§ 1
Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes

§ 2
Freiwillige

§ 3
Einsatzbereiche, Dauer

§ 4
Pädagogische Begleitung

§ 5
Anderer Dienst im Ausland

§ 6
Einsatzstellen

§ 7
Zentralstellen

§ 8
Vereinbarung

§ 9
Haftung

§ 10
Beteiligung der Freiwilligen

§ 11
Bescheinigung, Zeugnis

§ 12
Datenschutz

§ 13
Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen

§ 14
Zuständige Bundesbehörde

§ 15
Beirat für den Bundesfreiwilligendienst

§ 16
Übertragung von Aufgaben

§ 17
Kosten

Artikel 2
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zivildienstgesetzes

§ 1a
Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes

§ 83
Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Artikel 4
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 5
Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012

Artikel 6
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 12
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 13
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 14
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Artikel 18
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

Änderung von Informationspflichten

Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 16

Zu Artikel 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes


 
 
 


Drucksache 836/10

... das Bundeskabinett hat in seiner 46. Sitzung am 08. Dezember 2010 das o.g. Rahmenprogramm beschlossen.



Drucksache 660/09

... das Bundeskabinett hat in seiner 157. Sitzung am 15. Juli 2009 den o. g. Bericht beschlossen.



Drucksache 880/09 (Beschluss)

... Mit dem Erlass der zweiten Änderungsverordnung (Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. November 2009) wird die Bezugsfrist auf 18 Monate mindestens bis zum Ablauf des Monats Juni 2011 festgelegt. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 entsteht. Unberührt davon bleiben die Verlängerung der Bezugsfrist auf 24 Monate für in 2009 entstehende Ansprüche auf Kurzarbeitergeld sowie die Befristung der besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2010.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/09 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach § 421t Absatz 1 Nr. 3 SGB III in Verbindung mit der Dauer des Leistungsumfangs des Kurzarbeitergeldes nach § 177 Absatz 3 SGB III

Begründung


 
 
 


Drucksache 470/09

... das Bundeskabinett hat in seiner 146. Sitzung am 22. April 2009 den o. g. Bericht der Bundesregierung beschlossen.



Drucksache 439/09

... aktionsplan* (Energie) der Bundesregierung in der Form, in der er am 29. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist.



Drucksache 276/09

... das Bundeskabinett hat in seiner 142. Sitzung am 18. März 2009 den o.g. Bericht der Bundesregierung* beschlossen.



Drucksache 538/09

... hiermit übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen



Drucksache 598/09

... übermitteln. Das Bundeskabinett hat den Bericht in seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen; der Deutsche Bundestag wird ihn am 18. Juni debattieren.



Drucksache 471/09

... hiermit übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen



Drucksache 544/09

... hiermit übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen



Drucksache 466/09

... als Anlage übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett am 6. Mai 2009 beschlossenen



Drucksache 278/09A

... Das Bundeskabinett hat am 7. November 2007 die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 1/09

... Das Bundeskabinett hat am 5. November 2008 dem Entwurf einer Änderungsverordnung zugestimmt der die Wünsche der AMK aufgreift sowie den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gerecht wird und damit das Risiko einer finanziellen Anlastung für Deutschland minimiert. Der Verordnungsentwurf sieht als Frist für die Ausweisung der betreffenden Flächen den 30. Juni 2010 vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 754: Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes


 
 
 


Drucksache 390/09

... als Anlage übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett am 08. April 2009 beschlossenen



Drucksache 204/1/09

... (auch im Hinblick des Bürokratieabbaus) entsprechend rückgeführt werden. Die SchuTSEV wurde am 11. Februar 2009 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich derzeit im EU-Notifizierungsverfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 und Absatz 3 Nummer 3 bis 5 FreqBZPV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Teil B: Nutzungsbestimmungen Nummer 36, Satz 4 - neu - FreqBZPV *

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen Teil B: Nutzungsbestimmungen Nummer 36, Satz 5 - neu - FreqBZPV *


 
 
 


Drucksache 880/09

... Mit dem Erlass der zweiten ÄnderungsVO (Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. November 2009) wird die Bezugsfrist auf 18 Monate mindestens bis zum Ablauf des Monats Juni 2011 festgelegt. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 entsteht. Unberührt davon bleiben die Verlängerung der Bezugsfrist auf 24 Monate für in 2009 entstehende Ansprüche auf Kurzarbeitergeld sowie die Befristung der besonderen Erleichterungen der Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2010.



Drucksache 159/09

... als Anlage übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett am 4. Februar 2009 beschlossenen



Drucksache 623/09

... hiermit übersende ich Ihnen den heute vom Bundeskabinett beschlossenen



Drucksache 62/09

... Absatz 1 regelt die Befugnis des BSI, allgemeine technische Mindeststandards für die IT-Sicherheit zu entwickeln, wie dies bereits heute z. B: in Form des Grundschutzhandbuchs oder in Prüfvorschriften erfolgt. Soweit erforderlich kann das Bundesministerium des Innern mit Zustimmung des Rats der IT-Beauftragten der Bundesregierung bestimmte Vorgaben als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen und dadurch für die Bundesverwaltung für verbindlich erklären. Dies kann eingeschränkt werden, z.B. auf bestimmte Einsatzszenarien. Das Instrument der allgemeinen Verwaltungsvorschriften wurde hier gewählt um deutlich zu machen, dass die Bundesregierung nur im Rahmen ihrer Weisungsbefugnisse verbindliche Regelungen treffen kann. Andere Verfassungsorgane sind an diese nicht gebunden. Die Ausnahme hinsichtlich der Zustimmungsbedürftigkeit des Erlasses einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift beruht auf der besonderen Bedeutung der ressortübergreifenden Netze der Bundesregierung und ihres Schutzes und entspricht dem im Umsetzungsplan Bund vom Bundeskabinett verabschiedeten IT-Sicherheitskonzept für die Bundesverwaltung. Die Sicherheit der ressortübergreifenden Netze hängt sowohl von den innerhalb des Netzes umgesetzten Sicherheitsvorkehrungen als auch von den Sicherheitsmaßnahmen der diese Netze nutzenden Behörden ab. Sicherheitslücken auf Behördenseite können dabei die Gesamtsicherheit des Regierungsnetzes und damit aller anderen Behörden gefährden. Für andere Verfassungsorgane sowie Bundesgerichte haben die Vorgaben lediglich empfehlenden Charakter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

§ 1
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben des Bundesamtes

§ 4
Zentrale Meldestelle für die Sicherheit in der Informationstechnik

§ 5
Abwehr von Schadprogrammen und Gefahren für die Kommunikationstechnik des Bundes

§ 6
Löschung

§ 7
Warnungen

§ 8
Vorgaben des Bundesamts

§ 9
Zertifizierung

§ 10
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 11
Einschränkung von Grundrechten

§ 12
Rat der IT-Beauftragten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 3

Zu Absatz 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer n

Nummer n

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer n

Nummer 14

Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 9

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 574: Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des BSI-Errichtungsgesetzes und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 73/09

... Das Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern (BGBl. 1955 II S. 755, 756) in der Fassung des Zusatzabkommens vom 15. Oktober 2003 (BGBl. 2004 II S. 882, 883) ist nach fristgemäßer Kündigung durch die deutsche Seite entsprechend seinem Artikel 12 am 1. Januar 2008 außer Kraft getreten (BGBl. 2007 II S. 1684). Da die österreichische Erbschaftsteuer jedoch nicht zum Jahresende, sondern erst mit Ablauf des 31. Juli 2008 außer Kraft getreten ist, besteht für Erbfälle, die während des Zeitraumes vom 1. Januar 2008 bis 31. Juli 2008 eingetreten sind, aufgrund des abkommenslosen Zustandes die Möglichkeit der Doppelbesteuerung. Daher hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 19. September 2007 zusammen mit der Kündigung des Abkommens beschlossen, der Republik Österreich anzubieten, eine Vereinbarung abzuschließen, die eine beiderseitige Anwendung der Regelungen des gekündigten Abkommens auf Erbfälle ermöglicht, die nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 eintreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 818: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist


 
 
 


Drucksache 288/08

... Im Namen der Bundesregierung übersende ich Ihnen den Verbraucherpolitischen Bericht 2008 *) der Bundesregierung, wie er am 23.04.2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Drucksache 508/08 (Beschluss)

... 7. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung um Unterstützung, entsprechende Schulfruchtprogramme in den Ländern zu initiieren und voranzubringen. Zu diesem Zweck sollen auch Mittel aus dem im Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel und damit zusammenhängende Krankheiten ohne großen Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden können.



Drucksache 995/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 133. Sitzung am 17. Dezember 2008 die Stellungnahme der Bundesregierung zum o. g. Hauptgutachten beschlossen.



Drucksache 529/08

... hiermit übersende ich Ihnen zur Unterrichtung den vom Bundeskabinett heute beschlossenen Masterplan Güterverkehr und Logistik. *)



Drucksache 295/08

... Das Bundeskabinett hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium der Finanzen beauftragt, einen Gesetzentwurf mit den erforderlichen Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sowie den Änderungen im

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 118/08

... wie er am 13.02.2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Drucksache 7/1/08

... Mit den während der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg am 23./24. August 2007 beschlossenen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/1/08




5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 37a Abs. 3a Satz 1 BImSchG

6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

8. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 654/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 118. Sitzung am 3. September 2008 die Stellungnahme der Bundesregierung zum o. g. Expertenbericht beschlossen.



Drucksache 716/08 Bundeskabinett

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 880/08

... Hintergrund der neuen Regelung ist der Beschluss des Bundeskabinetts vom 5. November 2008, der die Übernahme des Betriebs der Schachtanlage Asse II vom Helmholtz Zentrum München – Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU GmbH) durch das Bundesamt für Strahlenschutz zum 1. Januar 2009 vorsieht. In diesem Beschluss ist unter anderem festgelegt dass der Übergang der Zuständigkeit auf das Bundesamt für Strahlenschutz durch eine Novellierung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 880/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12b
Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe

§ 57b
Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen

Kosten der öffentlichen Haushalte

4 Bürokratiekosten

Sonstige Kosten

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 217: 10. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes


 
 
 


Drucksache 159/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 96. Sitzung am 27. Februar 2008 den o. g. Bericht beschlossen.



Drucksache 994/08

... als Anlage übersende ich Ihnen die vom Bundeskabinett am 17. Dezember 2008 beschlossene



Drucksache 922/08

... das Bundeskabinett hat am 12. November 2008 den Masterplan Umwelttechnologien* verabschiedet.



Drucksache 533/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 112. Sitzung am 16.07.2008 dem Dreizehnten Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung *) zugestimmt.



Drucksache 151/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 95. Sitzung am 20. Februar 2008 die o. g. Strategie beschlossen.



Drucksache 605/08 Bundeskabinett


Drucksache 240/08

... Das DRK ist im Jahr 1966 mit Beschuss des Bundeskabinetts beauftragt worden, eine nationale Auskunftsstelle im Sinne des Artikels 122 Abs. 1 des III. Genfer Abkommens zu planen und vorzubereiten. Seitdem beschafft und ergänzt das DRK aus begrenzten, vom Bund bereitgestellten Mitteln die notwendige Grundausstattung für ein amtliches Auskunftsbüro und weist Helfer in die im Konfliktfall wahrzunehmenden Aufgaben ein (Bundestags-Drucksache 11/6770, S. 6). Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 1990 (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 240/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz – DRKG)

Abschnitt 1
Deutsches Rotes Kreuz

§ 1
Rechtsstellung

§ 2
Aufgaben

§ 3
Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen

Abschnitt 2
Andere freiwillige Hilfsgesellschaften

§ 4
Rechtsstellung

§ 5
Aufgaben

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass des Gesetzentwurfs

1. Vorgeschichte

2. Notwendigkeit eines neuen Gesetzes

II. Regelungsinhalt

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz

VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

a Schutzzeichen

b Kennzeichen

Zu den §§ 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 325: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über das Deutsche Rote Kreuz


 
 
 


Drucksache 7/08 (Beschluss)

... Mit den während der Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg am 23./24. August 2007 beschlossenen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/08 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 37d Abs. 2 Nr. 3 BImSchG

3. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 37d Abs. 4 - neu - BImSchG

4. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b - neu - § 50 Abs. 3 Satz 2 EnergieStG , Nr. 2a - neu - § 57 Abs. 5 Nr. 2 Buchstabe a und b EnergieStG


 
 
 


Drucksache 333/08

... hiermit übersende ich Ihnen die vom Bundeskabinett heute beschlossene

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/08




Initiative zur Nationalen Stadtentwicklungspolitik

1. Bedeutung der Städte für Deutschland:

2. Ausgangspunkt der Nationalen Stadtentwicklungspolitik:

2.1 Die Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt

2.2 Nationale Stadtentwicklungspolitik:

2.2.1 Strategieelement Gute Praxis

Handlungsfeld Städtebauliche Sanierung und Entwicklung:

Handlungsfeld Erhaltung historischer Städte:

Handlungsfeld Sozial benachteiligte Stadtteile:

Handlungsfeld Stadtumbau Ost:

Handlungsfeld Stadtumbau West:

Handlungsfeld Lebendige Innenstädte:

Handlungsfeld Klimagerechte Stadt:

2.2.2 Projektreihe für Stadt und Urbanität

3. Ausblick: Themenschwerpunkte, Ziele und Handlungsansätze

Bürger für ihre Stadt aktivieren - Zivilgesellschaft:

Chancen schaffen und Zusammenhalt bewahren – soziale Stadt:

Die Stadt von morgen bauen – Klimaschutz und globale Verantwortung:

Städte besser gestalten – Baukultur:

Die Zukunft der Stadt ist die Region – Regionalisierung:

1. Abstimmungsprozesse verbessern:

2. Ressortübergreifend denken und handeln:

3. Mehr Bewusstsein für städtische Chancen und Handlungsmöglichkeiten schaffen:


 
 
 


Drucksache 634/08

... Deutschlands Position muss im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte gestärkt werden. Unter anderem gilt es, durch Schaffung und Erweiterung aufenthaltsrechtlicher Perspektiven den Zuzug und Verbleib von Fachkräften zu fördern. Das Bundeskabinett hat deshalb am 16. Juli 2008 das "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

§ 18a
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Artikel 2
Änderung des Zuwanderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Aufenthaltsverordnung

§ 16
Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen

Artikel 4
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Bereich der Arbeitsmigration

II. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 659: Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Anpassung der Rechtslage an die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten


 
 
 


Drucksache 573/08

... das Bundeskabinett hat in seiner 114. Sitzung am 30. Juli 2008 o. g. Initiative beschlossen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/08




Eckpunkte der Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz


 
 
 


Drucksache 706/08

... hiermit übersende ich Ihnen den vom Bundeskabinett heute beschlossenen



Drucksache 840/08

... Um Deutschland im internationalen Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte zu stärken, hat das Bundeskabinett am 16. Juli 2008 das "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 840/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Beschäftigungsverordnung

§ 8
Journalistinnen und Journalisten

§ 27
Fachkräfte

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Verordnungsänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Bürger und der Verwaltung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 677: Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung


 
 
 


Drucksache 24/08

... Das Bundeskabinett hat in Meseberg am 27. August 2007 Maßnahmen zur Erleichterung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz beschlossen, um die Importabhängigkeit bei Erdgas zu verringern und Impulse für eine klimaschonende Energieerzeugung zu geben. Dezentral erzeugtes Biogas soll verstärkt, effizient und zielgerichtet in der Kraft-Wärme-Koppelung und als Kraftstoff eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Teil 11a
Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Artikel 2
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu § 41

Zu § 41

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Art. 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 830/08

... quote angerechnet, wenn Nachhaltigkeitskriterien rechtswirksam geregelt und in Kraft getreten sind. Das Bundeskabinett hatte sich am 5. Dezember 2007 bereits mit dem Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 37a
Mindestanteil von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs; Treibhausgasminderung.

§ 37e
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 37f
Pflichten der Bundesregierung

Artikel 2
Änderung des Energiesteuergesetzes

§ 66a
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

6. Befristung

7. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 508/1/08

... 7. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung um Unterstützung, entsprechende Schulfruchtprogramme in den Ländern zu initiieren und voranzubringen. Zu diesem Zweck sollen auch Mittel aus dem im Juni 2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan zur Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel und damit zusammenhängende Krankheiten ohne großen Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt werden können.



Drucksache 953/08

... beigefügt übersende ich den Migrationsbericht 2007*, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde, mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Drucksache 426/07

... Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus ist seit 16. Mai 2005 zur Zeichnung aufgelegt und wurde nach einem dahingehenden Beschluss des Bundeskabinetts am 24. Oktober 2006 durch die Bundesrepublik Deutschland gezeichnet. Die Arbeiten der Bundesregierung zur Ratifikation werden im Jahr 2007 fortgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/07




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Reformprozess - Weisenrat

2. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Menschenrechte und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER

d Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

e Datenschutz

f Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

4. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen Familienministerkonferenz

d European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare EDQM

e Biomedizin

f Soziale Kohäsion

g Tierschutz

5. Kommunal- und Regionalpolitik

6. Jugend

7. Sport

8. Bildung und Kultur

a Bildung Demokratieerziehung

b Kultur

9. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.01. – 30.06.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2006

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

1. Haushalt

2. Vorsitze und Themen

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

1. Jahresbilanz 2006

2. Reformprozess – insbesondere Zusatzprotokoll Nr. 14 und Weisenrat

3. Urteile

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats

1. Menschenrechtsfragen

a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI

b Antifolterausschuss CPT

c Expertengruppe Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV

d Minderheitenrechte

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ

b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC

c Ausschuss für Familienrechtsfragen CJ-FA

d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE

e Lissabon-Netzwerk Lisbon Network

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozial- und Gesundheitspolitik

a Europäische Sozialcharta

b Gleichstellungsfragen

c Familienfragen

d Pompidou Gruppe

e Lenkungsausschuss Gesundheit CDSP

f Soziale Kohäsion

h Tierschutz

6. Kommunal- und Regionalpolitik

7. Jugend

8. Sport

9. Bildung und Kultur

a Bildung

b Kultur

10. Medien

Statistische Anlagen zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01.07. – 31.12.2006

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4


 
 
 


Drucksache 264/07

... wie er heute vom Bundeskabinett beschlossen worden ist, mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Drucksache 84/07

... Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 1. Februar 2007 den Agrarpolitischen Bericht 2007 * der Bundesregierung, der am 31. Januar 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet worden ist, übersandt.



Drucksache 130/07

... 2. Im Rahmen des Aktionsplanes zur Verringerung bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft werden bestehende Informationspflichten daraufhin überprüft, ob und inwieweit diese abgebaut werden können. Dies führt zu einer Reduzierung der durch Bundesrecht verursachten Bürokratiekosten und entlastet die Wirtschaft. Dies entspricht auch dem vom Bundeskabinett beschlossenen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 5
Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung

§ 6
Baumschulerhebung

§ 7
Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben

§ 8
Erhebung in Betrieben der Holzbearbeitung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 58/07

... der am 16. Januar 2007 im Bundeskabinett beschlossen wurde, zu Ihrer Unterrichtung und mit der Bitte um Verteilung als Drucksache. *



Drucksache 718/07

... Das Bundeskabinett hat am 17. Oktober 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterent- wicklungsgesetz) beschlossen. Mit dieser Reform soll die Lebenssituation für Millionen von Pflegebedürftigen, für Angehörige und Pflegekräfte verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 718/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

§ 3
Pflegezeit

§ 4
Dauer der Pflegezeit

§ 5
Kündigungsschutz

§ 6
Befristete Verträge

§ 7
Begriffsbestimmungen

§ 8
Unabdingbarkeit

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 10
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Kalkulationsverordnung

Artikel 13
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Artikel 14
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 15
Änderung des Krankenpflegegesetzes

Artikel 16
Änderung des Altenpflegegesetzes

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Reformkonzept

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf

2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen

3. Leistungsdynamisierung

4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte

5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege

6. Ausbau der Qualitätssicherung

7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte

8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements

9. Abbau von Schnittstellenproblemen

10. Förderung der Wirtschaftlichkeit

11. Entbürokratisierung

12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung

13. Finanzierung

14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 70

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 71

Zu § 113a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 113b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 73

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

4 Allgemeines

Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 17

C. Finanzielle Auswirkungen

1. Soziale Pflegeversicherung

2. Gesetzliche Krankenversicherung

3. Gesetzliche Rentenversicherung

4. Bundesagentur für Arbeit

5. Private Pflege-Pflichtversicherung

6. Länder und Gemeinden

7. Bund

8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:

b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:

c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:

2. Bürokratieaufwand der Verwaltung

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger

a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:

b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:

c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)


 
 
 


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Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.