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"Bundesländer"
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Absatz 1 entspricht im Wesentlichen dem § 17a Absatz 1 und 2 des bisher geltenden Tierseuchengesetzes. Anlass für die Aufnahme der Nummer 1 dieser Vorschrift waren ursprünglich die in den Bundesländern eingerichteten freiwilligen Verfahren zur Bekämpfung verschiedener endemisch auftretender Rinderseuchen, vor allem der Tuberkulose oder der Brucellose. Für die Tilgung dieser Tierseuchen war es von entscheidender Bedeutung, dass seuchenfreie Tierbestände in größeren zusammenhängenden Gebieten geschaffen und vor allem auch erhalten wurden. Dies gilt gleichwohl auch heute noch für die Tilgung anderer Tierseuchen (z.B. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion oder Bovine Virusdiarrhoe). Insoweit ist es zweckmäßig, die Vorschrift beizubehalten. Bei bestimmten nicht exotischen Fischseuchen Nummer 2 der Vorschrift), deren Bekämpfung zunächst auf freiwilliger Ebene vor allem in Zucht- und Satzbetrieben begonnen werden sollte, können ebenfalls Schutzgebiete festgelegt werden. Wegen der Besonderheiten der Fischhaltung sollen diese aber nicht für ein bestimmtes geographisch oder politisch abzugrenzendes Gebiet, sondern für das Gewässersystem gelten; dies sind Systeme, innerhalb derer die Gewässer miteinander Verbindung haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 469/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... system über mehrere, in verschiedenen Bundesländern oder in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelegene Standorte erstreckt, länderübergreifend für eine Organisation überprüft werden müssen. Eine länderrechtliche Regelung ist daher auch im Hinblick auf die länderübergreifenden Aufgaben, die den registerführenden Stellen zugewiesen sind, nicht sinnvoll. Ein effektives bundesrechtlich geregeltes Registrierungsverfahren gewährleistet ein einheitliches Qualitätsniveau der an
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes1
§ 4a Maßgaben zur Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Umweltauditgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen
§ 72 Hochwasser
Artikel 7 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 8 Änderung der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung
Artikel 9 Änderung der UAG-Gebührenverordnung
Artikel 10 Änderung der Bundesartenschutzverordnung
Artikel 11 Änderung der Seeanlagenverordnung
Artikel 12 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Alternativen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 12
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2000: Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
3 Zusammenfassung
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 264/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis (Schuldnerverzeichnisabdruckverordnung - SchuVAbdrV )
... ) in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl 2009 I S. 2258). Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Organisation der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse neu geregelt worden. Anstelle dezentraler Schuldner- und Vermögensverzeichnisse bei den Amtsgerichten gibt es in den Bundesländern jeweils ein zentrales Vollstreckungsgericht, das die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse führt. Die Verordnung ergänzt die in der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Bewilligungsverfahren
§ 1 Bewilligung des Bezugs von Abdrucken
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Antrag
§ 4 Speicherung von Daten des Antragstellers
§ 5 Bewilligung
§ 6 Befristungen, Auflagen und Bedingungen
§ 7 Widerruf und Rücknahme von Bewilligungen
Abschnitt 2 Abdrucke und Listen
§ 8 Inhalt von Abdrucken
§ 9 Erteilung und Aufbewahrung von Abdrucken
§ 10 Einstweiliger Ausschluss vom Bezug von Abdrucken
§ 11 Inhalt von Listen
§ 12 Anfertigung, Erteilung und Verwendung von Listen
§ 13 Ausschluss vom Bezug von Listen
§ 14 Löschung in Abdrucken und Listen
§ 15 Kontrolle von Löschungen in Abdrucken und Listen
Abschnitt 3 Automatisiertes Abrufverfahren
§ 16 Einrichtung
§ 17 Ausgestaltung elektronischer Abrufverfahren
§ 18 Ausschluss von der Abrufberechtigung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 19 Rechtsweg
§ 20 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand, Nachhaltigkeitsaspekte
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ohne Erfüllungsaufwand
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1941: Verordnung über den Bezug von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
Drucksache 467/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
... In Deutschland sind bislang keine validen Aussagen über die Höhe der tatsächlich erzielten Befriedigungsquoten nach Erteilung der Restschuldbefreiung verfügbar. Die Beschaffung dieser Daten wird erst mit der noch vorzunehmenden Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes möglich werden. Insgesamt wird häufig von einer bislang erzielten durchschnittlichen Befriedigungsquote von unter zehn Prozent gesprochen. Auch die überwiegende Mehrzahl der Stellungnahmen von Bundesländern und interessierten Kreisen weisen auf eine allenfalls einstellige Quote hin. Vereinzelt existieren regional und zeitlich begrenzte Erhebungen zur Befriedigungsquote in Regelinsolvenzverfahren. So erhielten nach einer auf den Zuständigkeitsbezirk des Insolvenzgerichts Hamburg begrenzten Untersuchung die ungesicherten Gläubiger in den Jahren 2004 bis 2006 eine Quote von zwei bis 33 Prozent, also einen Mittelwert von 9,3 Prozent (Frind, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) 2008, 127 ff.), und im Jahr 2007 eine Quote von zwei bis 30 Prozent, also einen Mittelwert von zehn Prozent (Frind, ZInsO 2008, 1068 ff.). Das Institut für Mittelstandsforschung hat - für Unternehmensinsolvenzen - eine durchschnittliche Befriedigungsquote von 3,6 Prozent errechnet (IfM-Materialien, Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren - Ergebnisse von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform, 2009, S. 34).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 65 Verordnungsermächtigung
§ 287a Entscheidung des Insolvenzgerichts
§ 288 Bestimmung des Treuhänders
§ 289 Einstellung des Insolvenzverfahrens
§ 297 Insolvenzstraftaten
§ 297a Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe
§ 300 Entscheidung über die Restschuldbefreiung
§ 300a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
§ 303a Eintragung in das Schuldnerverzeichnis
Neunter Teil
§ 306 Eröffnungsantrag eines Gläubigers
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Beratungshilfegesetzes
Artikel 4 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Artikel 6 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
§ 13 Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Artikel 8 Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 66a Kündigung im Insolvenzverfahren
§ 67c Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens
II. Stärkung der Gläubigerrechte
III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren
1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens
2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren
a Umgestaltung des Einigungsversuchs
b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften
c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 20
Zur Änderung von § 288
Zur Änderung von § 289
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zur Änderung von § 297
Zur Einfügung von § 297a
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zur Änderung von § 300
Zur Einfügung von § 300a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 41
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
3 Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Fazit
Drucksache 263/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses (Schuldnerverzeichnisführungsverordnung - SchuFV )
... Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Organisation der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse neu geregelt worden. Anstelle dezentraler Schuldner- und Vermögensverzeichnisse bei den Amtsgerichten wird es in den Bundesländern jeweils ein zentrales Vollstreckungsgericht geben, das die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse elektronisch führt. Die o.g. Verordnung ergänzt die mit der Reform in die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Das Schuldnerverzeichnis
§ 1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
Abschnitt 2 Form und Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 2 Übermittlung von Eintragungsanordnungen und Entscheidungen
§ 3 Vollziehung von Eintragungsanordnungen
§ 4 Löschung von Eintragungen
Abschnitt 3 Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
§ 5 Einsichtsberechtigung
§ 6 Einsichtnahme
§ 7 Registrierung
§ 8 Abfragedate n ü be rm ittl u ng
§ 9 Informationsverwendung
§ 10 Ausschluss von der Einsichtnahme
§ 11 Zugang zur Einsicht in das Schuldnerverzeichnis
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 12 Rechtsweg
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1942: Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses
Drucksache 379/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten
... 2. zu 50 vom Hundert entsprechend dem Einwohneranteil der Bundesländer.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 3
§ 17
§ 19
§ 20
§ 24
§ 26 Die Offenbarung der nach § 30 der Abgabenordnung geschützten Verhältnisse des Betroffenen durch die Finanzbehörde gegenüber der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde ist zulässig, soweit es dem Verfahren der Glücksspielaufsicht dient.
§ 27 Die für Glücksspielaufsicht zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse der Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen dienen.
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 16
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 227/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
... Der Bund muss seiner besonderen strukturpolitischen Verantwortung bei dem von ihm initiierten Konversionsprozess gerecht werden. Der diesbezügliche Verweis des Bundes auf die bestehenden Förderprogramme reicht bei weitem nicht aus, um zu einer angemessenen Flankierung der mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr verbundenen Auswirkungen beizutragen. Hinzu kommt, dass einige Bundesländer zudem einen bereits vollzogenen oder angekündigten Abzug der Alliierten Streitkräfte zu bewältigen haben. Insbesondere die strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik werden bei der Bewältigung und Gestaltung der Konversionsprozesse vor schwierige Aufgaben gestellt.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage 2 Entschließung
Drucksache 108/12
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Erbrechts und der Verfahrensbeteiligungsrechte nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder im Nachlassverfahren
... a. F.) und erst seit dem 1. April 1998 auch in den alten Bundesländern sind nichteheliche Kinder in der Erbfolge nach ihrem Vater ehelichen Kindern voll gleichgestellt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 28. Mai 2009, dass die bis dahin vom Gesetzgeber beibehaltene Stichtagsregelung eine konventionswidrige Diskriminierung nichtehelicher Kinder darstellt. Erst diese Entscheidung führte zur erbrechtlichen Gleichstellung aller Kinder durch das Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten (Kosten der öffentlichen Haushalte / sonstige Kosten)
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetzes (TVÜG)
§ 9 Weiße Karteikarten
Artikel 2 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 3 Änderungen der Testamentsregister-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
II. Die personenstandsrechtliche Behandlung von Kindern im historischen Überblick
1 Vor 01.07.1938
2 01.07.1938
3 1944/45 und unmittelbare Nachkriegszeit
4 Regelungen in der ehem. DDR
5 PStG 1958
6 Testamentskartei
7 01.01.2009
III. Beurteilung der Situation aus Sicht der Praxis
IV. Gründe für die Übertragung der weißen Karteikarten in das Zentrale Testamentsregister
V. Gründe für die Benachrichtigung von Amts wegen
VI. Weiterhin bestehende Verfahrensunterschiede
VII. Kosten
VIII. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1
1. § 9 TVÜG
2. § 10 TVÜG
II. Zu Artikel 2
1. § 78 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BNotO
2. § 78b Absatz 1 Satz 1 BNotO
3. § 78c BNotO
4. § 78d Absatz 1 BNotO
5. § 78e Absatz 3 Satz 3 BNotO
III. Zu Artikel 3
1. § 1 Absatz 2 ZTRV
2. § 7 Absatz 3 ZTRV
IV. Zu Artikel 4
Drucksache 43/12
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Bildungsföderalismus
... Für Lehre und Forschung an Hochschulen hat dies zur Konsequenz, dass der Bund nur solche Vorhaben finanzieren kann, die von überregionaler Bedeutung sind und die Zustimmung aller Bundesländer erfahren haben.
Entschließung
Begründung
1. Hintergrund:
2. Problem:
3. Lösung:
a Neufassung von Art. 91b Abs. 1
b Neufassung von Art. 91b Abs. 2
c Änderung von Art. 104b
d Änderung von Art. 143c Abs. 3
Drucksache 812/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
... Unter Zugrundelegung von Angaben aus den Bundesländern geht das Ressort davon aus, dass in den nächsten Jahren bis zu 300 Anträge jährlich auf Austritt aus Jagdgenossenschaften gestellt werden. Der Bearbeitungsaufwand der zuständigen Landesbehörden (umfassende Abwägung mit den Belangen des Allgemeinwohls, Durchführung von Anhörungen) wird dabei pro Antrag auf ca. 30 Stunden geschätzt. Bei angenommenen Lohnkosten von 35,10 Euro pro Stunde ist ein jährlicher Erfüllungsaufwand der Verwaltung von bis zu 315.900 Euro zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 6a Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2375: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 339/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016 COM(2012) 305 final
... 1. weiterhin eine solide Finanzpolitik betreibt, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2012 zu erreichen; zu diesem Zweck die Haushaltsstrategie wie geplant umsetzt und darauf achtet, dass der Ausgabenrichtwert eingehalten wird und ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau gemacht werden; an einem wachstumsfreundlichen Konsolidierungskurs festhält und in diesem Zusammenhang zusätzliche Anstrengungen unternimmt, um die Effizienz der Ausgaben im Gesundheitswesen und in der Pflege zu erhöhen, und die noch ungenutzten Möglichkeiten für ein effizienteres Steuersystem ausschöpft; den vorhandenen Spielraum nutzt, damit auf allen staatlichen Ebenen erhöhte und effizientere wachstumsfördernde Ausgaben für Bildung und Forschung getätigt werden; die Schuldenbremse in allen Bundesländern in konsistenter Weise umsetzt und dabei zeitnahe und relevante Kontrollverfahren und Korrekturmechanismen sicherstellt;
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum Nationalen Reformprogramm Deutschlands 2012 und Stellungnahme zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012-2016
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... der DDR in Verbindung mit der Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse in ein Richterverhältnis auf Probe berufen worden sind, spätestens nach fünf Jahren als Richter auf Lebenszeit zu ernennen sind. Da das Deutsche Richtergesetz am 3. Oktober 1990 für die neuen Bundesländer in Kraft getreten ist, konnte eine Person nur bis zum 2. Oktober 1990 nach DDR-Recht zum Richter auf Probe ernannt werden. Die Maßgabe ist obsolet, da die Fünfjahresfrist für jeden denkbaren Fall abgelaufen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
§ 83
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 5 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzesvorhabens
1. Anlass
2. Ziel
II. Gegenstand, Methode und Wirkung der Rechtsbereinigung
1. Gegenstand
2. Methode
3. Wirkung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu 1. - Kapitel II, Sachgebiet B: Verwaltung, Abschnitt III Nummer 2 Personenstandsgesetz
Zu 2. - Kapitel III
Zu 3. - Kapitel IV, Sachgebiet B: Haushalts- und Finanzwesen, Abschnitt III
Zu 4. - Kapitel V
Zu 5. - Kapitel VI, Sachgebiet A: Bodennutzung und Tierhaltung, Veterinärwesen, Abschnitt III
Zu 6. Kapitel VIII
Zu 7. - Kapitel X
Zu 8. - Kapitel XI
Zu 9. - Kapitel XII, Sachgebiet E: Chemikalienrecht, Abschnitt III Nummer 1 Chemikaliengesetz
Zu 10. - Kapitel XIII
Zu 11. - Kapitel XVI
Zu 12. - Kapitel XVII
Zu 13. - Kapitel XIX
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2018: Gesetz über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
Drucksache 265/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung - VermVV )
... Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist die Organisation der Schuldner- und Vermögensverzeichnisse neu geregelt worden. Anstelle dezentraler Schuldner- und Vermögensverzeichnisse bei den Amtsgerichten wird es in den Bundesländern jeweils ein zentrales Vollstreckungsgericht geben, das die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse elektronisch führt. Die o.g. Verordnung ergänzt die mit der Reform in die
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vermögensverzeichnisregister
§ 3 Errichtung und Form der Vermögensverzeichnisse
§ 4 Elektronische Übermittlung der Vermögensverzeichnisse
§ 5 Hinterlegung der Vermögensverzeichnisse
§ 6 Löschung der Vermögensverzeichnisse
§ 7 Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis
§ 8 Registrierung
§ 9 Ende der Nutzungsberechtigung
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Folgenabschätzung und Auswirkungen auf das Preisniveau
3. Nachhaltigkeitsaspekte
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2011: Verordnung über das Vermögensverzeichnis
Drucksache 248/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Durch die Schaffung neuer Ermächtigungsgrundlagen, die von den Bundesländern noch umgesetzt werden können, entsteht keine unmittelbare Erhöhung des Erfüllungsaufwandes. Das Gleiche gilt für die Schaffung neuer Ordnungswidrigkeitstatbestände, da gesetzeskonformes Verhalten unterstellt wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Weingesetzes
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1922: Siebentes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Absatz 7 soll es den Bundesländern ermöglichen, die Aufgaben nach § 2 Absatz 3 bis 5 zu bündeln. Dieses Anliegen ist im Interesse der Vereinheitlichung des Verwaltungsvollzugs sinnvoll.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)
Abschnitt 1 Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
§ 1 Führen der Berufsbezeichnung
§ 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 3 Unterrichtungspflichten
Abschnitt 2 Ausbildung
§ 4 Ausbildungsziel
§ 5 Dauer und Struktur der Ausbildung
§ 6 Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen
§ 7 Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben
§ 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
§ 9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
§ 10 Anrechnung von Fehlzeiten
§ 11 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Ausbildungsverhältnis
§ 12 Ausbildungsvertrag
§ 13 Pflichten des Ausbildungsträgers
§ 14 Pflichten der Schülerin oder des Schülers
§ 15 Ausbildungsvergütung
§ 16 Probezeit
§ 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses
§ 18 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
§ 19 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
§ 20 Nichtigkeit von Vereinbarungen
§ 21 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s
Abschnitt 4 Erbringen von Dienstleistungen
§ 22 Dienstleistungserbringende Personen
§ 23 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde
§ 24 Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde
§ 25 Bescheinigungen der zuständigen Behörde
§ 26 Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten
Abschnitt 5 Zuständigkeiten
§ 27 Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
§ 28 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Anwendungs- und Übergangsvorschriften
§ 29 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
§ 30 Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
§ 31 Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen
§ 32 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 3 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 4 Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 555/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Die genannten Maßnahmen sind erforderlich, um Ergebnissen aus dem jährlichen Resistenzmonitoring gerecht zu werden, die insbesondere für den Mastbereich hohe Resistenzraten gegen wichtige Antibiotikagruppen aufzeigen. Die Regelungen berücksichtigen auch Erkenntnisse aus der Wissenschaft sowie aus den Bundesländern, nach denen Antibiotika in bestimmten Tierhaltungssystemen in hohen Quantitäten eingesetzt werden. Unabhängig von der Frage, ob dieser Einsatz legal oder illegal war, gibt es eine Relation zwischen der Häufigkeit eines Antibiotikaeinsatzes und der Entwicklung des Risikos von Antibiotikaresistenzen. Dem Beschluss des Bundesrates vom 10.02.2012 (Drs. 740/11(B)), insbesondere den Nummern 14 und 15 sowie den Beschlüssen der Agrarministerkonferenz vom 19.01.2012 (TOP 15) und vom 27.04.2012(TOP 38) war ebenfalls Rechnung zu tragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E 3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
3 Sozialversicherung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 58a Mitteilungen über Tierhaltungen und Arzneimittelverwendung
§ 58b Ermittlung der Therapiehäufigkeit
§ 58c Verringerung der Anwendung antimikrobiell wirksamer Stoffe
§ 58d Verordnungsermächtigungen
§ 83b Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten
IV. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 58a
Zu § 58b
Zu § 58c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1950: Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
1. Gesamtbewertung
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 520/4/12
Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energie-wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Bezogen auf die Kalkulation von Netznutzungsentgelten boten nach 1990 der von den neuen Bundesländern angewandte Kalkulationsleitfaden zum Preiserhebungsbogen und nachfolgend die Verbändevereinbarung VV2+ die Möglichkeit, aktuelle Tagesneuwerte auf Basis von Angebotspreisen zu ermitteln, sofern Tagesneuwerte auf Basis indizierter Anschaffungs-/Herstellungskosten nicht zu plausiblen Ergebnissen führen."
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 407/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an - COM(2011) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... Das erste Europäische Semester wurde am 12. Juli 2011 mit der Verabschiedung der wirtschaftspolitischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union an die Mitgliedstaaten abgeschlossen. An Deutschland wurden vier konkrete Empfehlungen' gerichtet, von denen zwei teilweise in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Auf diese Empfehlungen möchte ich näher eingehen.
Drucksache 228/12
Verordnung der Bundesregierung
Achtzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2012 - 18. KOV-AnpV 2012)
... Die nachfolgend aufgeführte Kostenrechnung bezieht sich auf alle Bundesländer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Achtzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
C. Finanzieller Teil
1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2012
1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro
2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte
3. Sonstige Auswirkungen
D. Weitere Kosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2121: Entwurf einer Achtzehnten Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... . Das entlastet die Übertragungsnetzbetreiber dahingehend, dass für diese Vorhaben Raumordnungsverfahren nicht mehr parallel in mehreren Bundesländern durchgeführt werden müssen und dass den Vorhabenträgern in dem Verfahren ein einheitlicher Ansprechpartner zur Verfügung steht. Mangels praktischer Erfahrungen der Beschleunigungsinstrumente ist eine Konkretisierung der Kostenersparnis derzeit nicht möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)
§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben
§ 3 Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 4 Rechtsschutz
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan
3 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs
3. Erlass des Bundesbedarfsplans
4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Alternativenprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zur Anlage
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath
Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet
Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach
Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld
Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen
Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln
Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen
Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK
Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel
Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle
Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk
Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar
Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach
Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf
Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem
Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach
Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld
Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf
Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd
Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach
Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten
Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach
Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen
Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln
Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt
Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg
Vorhaben 29: Combined Grid Solution
Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien
Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde
Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen
Vorhaben 33: NORD. LINK
Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd
Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A
Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 40/11
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
... ) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Handwerkerleistungen hat seit ihrer Einführung im Jahr 2003 eine stetig wachsende Bedeutung erfahren. Der Bundesrechnungshof untersuchte, ob die mit der Steuerermäßigung verfolgten Ziele erreicht wurden und wie die Finanzämter die Norm anwendeten. Hierzu führte er Erhebungen beim Bundesfinanzministerium und in mehreren Bundesländern durch. Der Bundesrechnungshof sah Steuererklärungen der Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 ein. Dabei kam die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen selten vor1 und erwies sich als unproblematisch. Sie ist daher nicht Gegenstand seiner Feststellungen.
Bericht
0 Zusammenfassung
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Rechtslage
2.1 Kurzüberblick
Tabelle
2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung
3 Feststellungen
3.1 Finanzielles Volumen
3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung
Tabelle
3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern
3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten
3.3.2 Handwerkerleistungen
Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten
3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung
3.5 Normenvollzug
3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen
3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung
3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten
3.5.5 Vorrangprüfung
3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen
3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden
3.6 Evaluierung
4 Würdigung
4.1 Mitnahmeeffekte
4.2 Maschinelles Risikomanagement
4.3 Normenvollzug
4.4 Zielerreichung
5 Empfehlung
6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
7 Abschließende Würdigung und Empfehlung
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Das Gesetz sieht für Leitungen für den Transport von Elektrizität mit europäischer oder überregionaler Bedeutung, insbesondere bundesländerübergreifende Höchstspannungsleitungen, eine bundeseinheitliche Prüfung der Raumverträglichkeit und Planfeststellung durch die
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 208/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes
... Die Ruherechtsentschädigung wird gezahlt, wenn durch den dauerhaften Bestand eines Grabes im Sinne des Gräbergesetzes (Ruherecht) dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks ein Vermögensnachteil entsteht (§ 3 Absatz 1 des Gräbergesetzes). Die finanziellen Mittel hierfür stellt der Bund den Bundesländern zur Verfügung, diese prüfen die von Friedhofsträgern geltend gemachten Ansprüche und leisten Zahlungen in Höhe des jeweils bestehenden Anspruchs. 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs kann davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Kriegsgräber – von einzelnen Ausnahmen abgesehen – nicht mehr wesentlich steigt. Eine Regelung, mit der die Ausgaben haushaltsrechtlich planbar werden und mit der der bisherige Verwaltungsaufwand reduziert wird, ist daher angemessen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Informationspflichten und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gräbergesetzes
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Gesetzesfolgen § 44 GGO
II.1 Finanzielle Auswirkungen
II.2 Informationspflichten und Bürokratiekosten
II.3 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
III. Befristung des Gesetzes
IV. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1494: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)
Drucksache 812/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG-Beleihungsverordnung - AkkStelleGBV )
... Dieser Punkt wurde bei der Errichtung der DAkkS vollumfänglich berücksichtigt. Die Anschubfinanzierung der DAkkS erfolgte seitens des Bundes sowie des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Fünf Bundesländer (Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) sind der DAkkS mit Wirkung zum 22.8.2011 als Gesellschafter beigetreten. Damit ist der Länderbeteiligungsprozess abgeschlossen. Die fünf beigetretenen Länder haben zusammen eine Stammeinlage von 12.500 € (je 2.500 €) geleistet. Eine darüber hinausgehende finanzielle Verpflichtung bezogen auf die Anschubfinanzierung besteht nicht. Sonstige finanzielle Risiken sind derzeit nicht absehbar.
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates 817/09 B vom 18.12.2009 über die Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz
Drucksache 22/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (2. CDNI -Verordnung - 2. CDNI-VO)
... 2. Landeswasserstraßen sind derzeit Gegenstand der Regelungen des Abfallübereinkommens, soweit sie dem allgemeinen Verkehr dienen, vgl. Anlage 1 des Übereinkommens. Im Hinblick auf die seitens der Bundesländer angestrebte Modifizierung des Geltungsbereichs hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) mit den Bundesländern bereits dahingehend verständigt, dass zunächst seitens der Länder ermittelt werden soll, welche Landesgewässer in den einzelnen Bundesländern vom räumlichen Anwendungsbereich des CDNI erfasst oder ausgenommen werden sollen, da diesbezüglich seitens der Länder bislang unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Sobald ein unter den Bundesländern abgestimmter Vorschlag vorliegt, wird sich die Bundesregierung bei der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens für eine entsprechende Änderung der Anlage 1 einsetzen.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Die Vergabe von neuen generischen Domänen oberster Stufe erfolgt derzeit durch das nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Unternehmen Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in Marina del Rey (USA). Insofern ist eine solche Vergabe der Regelung durch deutsche Behörden weitgehend entzogen. Das Vergabeverfahren von ICANN sieht allerdings bei der Verwendung bestimmter geografischer Begriffe als Voraussetzung einer Vergabe die Zustimmung bzw. Bescheinigung der Unbedenklichkeit durch die zuständige Regierungs- bzw. Verwaltungsstelle des betroffenen Landes vor. Für Bundesländer soll die Zustimmung bzw. Ablehnung der Verwendung eines geografischen Namens in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 12 des
A. Problem und Ziel
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 15a Regulierungskonzepte
§ 31 Entgeltgenehmigung
§ 40 Funktionelle Trennung
§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen
§ 43a Verträge
§ 43b Vertragslaufzeit
§ 45n Transparenz und Veröffentlichung von Informationen
§ 45o Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
§ 53 Frequenzzuweisung
§ 54 Frequenznutzung
§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf
§ 66g Warteschleifen
§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66m Umgehungsverbot
§ 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
§ 109a Datensicherheit
§ 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union
§ 123b Bereitstellung von Informationen
§ 138 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Europäisches Recht
II. Zweck und Inhalt des Gesetzes
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Buchstabe x
Zu Buchstabe y
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Nummer 80
Zu Nummer 81
Zu Nummer 82
Zu Nummer 83
Zu Nummer 84
Zu Nummer 85
Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)
Zu Nummer 87
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Nummer 93
Zu Nummer 94
Zu Nummer 95
Zu Nummer 96
Zu Nummer 97
Zu Nummer 98
Zu Nummer 99
Zu Nummer 100
Zu Nummer 101
Zu Nummer 102
Zu Nummer 103
Zu Nummer 104
Zu Nummer 105
Zu Nummer 106
Zu Nummer 107
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
Drucksache 131/11
Verordnung der Bundesregierung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
... Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) kann für Maßnahmen bei vorschriftswidrigen Waagen nicht zuständig sein, da sie als Bundesoberbehörde keine Befugnisse in den Bundesländern hat. Die derzeitige Regelung widerspricht mithin der Kompetenzordnung des
A. Problem
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
Artikel 1 (Änderung der Eichordnung)
§ 12 Allgemeines
§ 69 Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Begründung
A. Allgemeines
3 Gesetzesfolgen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Nr. 21
Zu Nr. 22
Zu Nr. 23
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1661: Fünfte Verordnung zur Änderung der Eichordnung
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... -Immissionsschutzgesetz (Kraftwerk oder Industrieanlage mit Kohlendioxidabscheidung) als auch nach Artikel 1 dieses Gesetzes (Kohlendioxidtransport und dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid). Die Kosten dieser Verfahren sind aus heutiger Sicht nicht belastbar zu prognostizieren. Sie werden - vorbehaltlich der Prüfung noch nachzureichender Angaben der Bundesländer - auf mindestens 5 Mio. E p. a. geschätzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 188/11
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte
... Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns möglichst bald einen Nachfolger für Herrn Staatsrat Lüdemann benennen könnten.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... 2. zu 50 vom Hundert entsprechend der Einwohneranteile der Bundesländer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 3
§ 17 Steuerpflicht
§ 19 Steuerschuldner, Steuerentstehung
§ 20 Aufzeichnungspflichten
§ 24 Zerlegung des Aufkommens
§ 26 Offenbarungsbefugnis
§ 27 Mitteilungspflicht
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
... Absatz 3 enthält eine Ermächtigung für die Länder, die Aufgaben der EJN-Kontaktstelle einer Landesbehörde zuzuweisen. Auf eine Vorgabe, dass dies durch eine Rechtsverordnung erfolgen muss, wird im Gesetz verzichtet. Subdelegation und Zuständigkeitsbestimmungen werden in den einzelnen Bundesländern auf unterschiedliche Weise vorgenommen. Zum Teil geschieht dies aus Gründen der Flexibilität durch Allgemeinverfügungen. Da sich das EJN bisher formlos konstituiert hat, soll eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben und darauf verzichtet werden, die Form der Aufgabenzuweisung verbindlich vorzugeben. Die Ermächtigung nach Satz 1 kann von den Landesregierungen auf eine oberste Landesbehörde übertragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 395/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... bb) In § 12e Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "von überregionaler oder europäischer Bedeutung, insbesondere bundesländer- und grenzübergreifende Leitungen" gestrichen und vor dem Wort "Höchstspannungsleitungen" die Wörter "länderübergreifenden und grenzüberschreitenden" eingefügt.
Drucksache 782/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Bereinigung von nationalsozialistischem Unrecht ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht nur den Mitgliedern der Sozialversicherung aufgebürdet werden sollte. Es handelt sich bei den Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz eindeutig um eine Kriegsfolgelast, für die nach Artikel 120 GG der Bund die Aufwendungen zu tragen hat. Das wird im Übrigen belegt durch die Zielstellung des damaligen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucksache 12/1790), unter Wahrung des Besitzstandes künftig eine Gleichbehandlung von Opfern des Nationalsozialismus in den alten und neuen Bundesländern zu erreichen, sowie durch die verschiedentliche Bezugnahme auf das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), z.B. in § 2 Absatz 3 (Dynamisierung), § 3 Absatz 3 (Ausschluss bei Leistungen nach dem BEG), § 8 Absatz 1 des Entschädigungsrentengesetzes (Anknüpfung an den Personenkreis nach § 1 BEG).
1. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 Buchstabe a § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
2. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 761/11
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... 2. zu 50 vom Hundert entsprechend der Einwohneranteile der Bundesländer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 17 Steuerpflicht
§ 19 Steuerschuldner, Steuerentstehung
§ 20 Aufzeichnungspflichten
§ 24 Zerlegung des Aufkommens
§ 26 Offenbarungsbefugnis
§ 27 Mitteilungspflicht
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
Drucksache 262/11
Verordnung der Bundesregierung
Siebzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebzehnte KOV-Anpassungsverordnung 2011 - 17. KOV-AnpV 2011)
... Die nachfolgend aufgeführte Kostenrechnung bezieht sich erstmalig auf alle Bundesländer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Nach § 56 Absatz 1 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes BVG
II. Der Anpassung unterliegen
III. Auf Grund des § 56 Absatz 2 Satz 3
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.1 Auswirkungen der Leistungserhöhungen im Jahr 2011
1.2 Auswirkungen der Leistungserhöhungen auf die Folgejahre in Mio. Euro
2. Auswirkungen auf die Länderhaushalte
V. Auswirkungen auf das Preisgefüge
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1728: Entwurf einer 17. Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrags und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Drucksache 844/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetz es und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
... Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Die Bundesländer bestimmen die Stellen, die die Unterhaltsleistung nach dem UVG durchführen und die Rückgriff nach § 7 UVG nehmen. Teilweise beauftragen die Länder hierfür verschiedene Stellen, so dass die Leistungsgewährung von der Rückgriffsbearbeitung getrennt wird. Dadurch wird unter anderem eine zentrale Bearbeitung der Fälle möglich. Dies dient unter anderem der Spezialisierung der Bearbeiterinnen und Bearbeiter. Fachliche Kompetenzen werden gebündelt. Eine zentralisierte Bearbeitung des Auslandsrückgriffs wird seitens des Bundesrechnungshofs und seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausdrücklich empfohlen. Auch wenn die den Rückgriff durchführende Stelle funktional der Unterhaltsvorschussstelle zuzuordnen ist, gebietet es die Rechtssicherheit, gesetzlich klarzustellen, dass es hinsichtlich der Bearbeitung der Unterhaltsleistung nach dem UVG einschließlich des Rückgriffs keine Unterscheidung der Kompetenzen der Stellen danach gibt, ob die leistungsgewährende und die Rückgriff nehmende Stelle identisch sind oder nicht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
§ 4 Beginn des Anspruchs
§ 12 Bericht
Artikel 2 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 3 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1255: Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... - § 18 enthält mit der Anzeigepflicht für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen eine neue Verfahrensregelung. Die bundeseinheitliche Ausgestaltung dieses Anzeigeverfahrens ist aus mehren Gründen unverzichtbar. Die Anzeigepflicht stellt sicher, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde von einer geplanten Sammlung rechtzeitig erfährt und ihr in allen Fällen ein angemessener Zeitraum verbleibt, um sachgerecht reagieren zu können. Es ist insoweit erforderlich, Mindestangaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung beziehungsweise Art, Menge und Verbleib der gesammelten Abfälle festzuschreiben. Auch die Darlegung der Verwertungswege und der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung der gesammelten Abfälle ist zur Klärung der Frage, ob die Voraussetzungen des § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 und Absatz 3 bestehen, unbedingt erforderlich. Würde den Ländern die Ausgestaltung des Verfahrens überlassen, wäre zum einen nicht sichergestellt, dass diese Mindestangaben flächendeckend vorgeschrieben werden. Da die Überlassungspflichten ein zentrales Instrument für die Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 20 Absatz 1 darstellen, wäre ohne eine solche einheitliche Verfahrensregelung die Aufgabenwahrnehmung gefährdet. Einheitliche Anzeigeverfahren in allen Bundesländern sind aber auch aus Sicht der privaten Entsorgungswirtschaft unverzichtbar. Durch bundeseinheitliche Festlegung der beizubringenden Angaben und Unterlagen besteht schon im Vorfeld einer geplanten Sammlung Planungssicherheit und ein ausreichende Rechtssicherheit, ob die Sammlung durchgeführt werden kann.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 853/11
... Der Bund wird durch neue Meldepflichten belastet (Mitteilung von Vollzugsmaßnahmen an die EU-Kommission, Koordinierung der Berichtspflichten bei der Marktüberwachung der Bundesländer, Bereitstellung von Informationsangeboten). Im Prozess des Informationsaustausches bei der Marktüberwachung werden auch die für die Kontrolle der Außengrenzen zuständigen Behörden eingebunden. Da die jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörden keine Grenzkontrollbefugnisse besitzen, fällt diese Aufgabe in Deutschland der Zollverwaltung zu. Der zusätzliche Aufwand bei der Zollverwaltung durch Überprüfung der Einhaltung energieverbrauchsrelevanter Kennzeichnungsvorschriften wird zu einem Mehrbedarf an Personalmitteln (ca. 0,8 Planstellen/Stellen und jährlich ca. 35 000 Euro) führen. Der Mehrbedarf an Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig innerhalb des Kapitel 0804 ausgeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
§ 6 Marktüberwachungskonzept
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
§ 11 Meldeverfahren
§ 12 Berichtspflichten
§ 13 Beauftragte Stelle
§ 14 Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Nicht ausgestellte Geräte
§ 6a Anforderungen an die Werbung
§ 6b Anforderungen an technische Werbeschriften
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
3.1 Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungsrelevanz
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 388/11
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
... In mehreren Bundesländern sind Vorhaben zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zugelassen oder beantragt. Als unkonventionell bezeichnet man Lagerstätten außerhalb der bekannten porösen Trägergesteine. Sie sind an andere, gering durchlässige Trägergesteine (Steinkohle, dichte Sand- oder Kalksteine, Tonstein) gebunden. Um dieses Gas zu gewinnen, muss das Gestein in der Regel hydraulisch aufgebrochen werden (Hydraulic Fracturing), um Fließwege für das Gas zur Bohrung zu schaffen. Hierbei werden aus Bohrlöchern heraus im Gestein des Lagerstättenhorizonts mit Hochdruck Risse erzeugt oder erweitert, um den Gaszustrom zur Bohrung zu stimulieren. Dazu wird in der Regel ein Gemisch aus Wasser, Sand und
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 715/11
... Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Zahlungsdienstevertrages gibt es bisher nicht. In einigen Bundesländern ist ein Kontrahierungszwang für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in den jeweiligen Sparkassenverordnungen geregelt. Für Privatbanken gibt es keine gesetzliche Regelung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Auswirkungen auf den Haushalt
D. Auswirkungen auf die Vermögenslage
E. Sonstige finanzielle Auswirkungen
F. Familienpolitische Auswirkungen
G. Klimaschutzpolitische Auswirkungen
H. Alternativen Im Sinne der Zielsetzung
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 2 § 850k Abs. 7 Satz 4 neu
Zu Art. 3 Inkrafttreten
Drucksache 533/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Besonders stark betroffene Bundesländer sind mit dieser Situation finanziell überfordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 321/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetz es
... system über mehrere, in verschiedenen Bundesländern oder in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelegene Standorte erstreckt, länderübergreifend für eine Organisation überprüft werden müssen. Eine länderrechtliche Regelung ist daher auch in Hinblick auf die länderübergreifenden Aufgaben, die den registerführenden Stellen zugewiesen werden, nicht sinnvoll. Ein effektives bundesrechtlich geregeltes Registrierungsverfahren gewährleistet ein einheitliches Qualitätsniveau der an
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
I. Kosten für die öffentlichen Haushalte
II. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
III. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung einschließlich Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Entwurf
Artikel 1
§ 19 Verbot der Validierung von Umwelterklärungen
§ 33 Registrierung im EMAS-Register.
§ 35 Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung.
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderungen zur Ausfüllung der Verordnung EG Nr. 1221/2009
2. Sonstige Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Befristung
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
VII. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1694: Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes (BMU)
Drucksache 372/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... Versorgung aufgehoben. Zudem wurden die Krankenkassen verpflichtet, bis zum 30. Juni 2009 vorrangig mit Gemeinschaften von Hausärzten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. Desweiteren wurde die Finanzierung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin verbessert. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PWG) ermöglichte zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung insbesondere in von Unterversorgung betroffenen oder bedrohten Planungsbereichen ärztliche Leistungen auf Praxisassistentinnen gemäß § 87 Absatz 2b Satz 5 SGB V zu delegieren und damit eine Entlastung der Hausärzte zu erreichen. Hinsichtlich der angestrebten Ost-West-Angleichung kann die Vergütungsreform als Erfolg angesehen werden. Diese Einschätzung ergibt sich aus den im Dezember 2010 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat nebst Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) übermittelten Daten des Bewertungsausschusses bis einschließlich zum 4. Quartal 2009 zur Entwicklung der Vergütungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung. So sind nach den dem BMG zur Verfügung gestellten Daten für die Jahre 2007 bis 2009 in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich höhere Zuwachsraten der ärztlichen Honorare zu verzeichnen.
Zum Punkt II.1 der Entschließung:
Zu den Punkten II.2 und II.3 der Entschließung:
Zum Punkt II.4 der Entschließung:
Zum Punkt II.5 der Entschließung:
Zum Punkt II.6 der Entschließung:
Zum Punkt II.7 der Entschließung:
Zum Punkt II.8 der Entschließung:
Zum Punkt II.9 der Entschließung:
Zum Punkt II.10 der Entschließung:
Zum Punkt II.11 der Entschließung:
Zum Punkt II.12 der Entschließung:
Zum Punkt II.13 der Entschließung:
Zum Punkt II.14 der Entschließung:
Drucksache 150/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... genannten Einrichtungen entstehen, soweit diese bislang nicht die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Präventionsmaßnahmen getroffen haben. Es fallen vor allem zusätzliche Personalkosten in den 1.780 akutstationären Krankenhäusern an. Die Schätzung der Mehrkosten basiert auf Angaben der KRINKO und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie berücksichtigt, dass bereits in sieben Bundesländern landesrechtliche Regelungen in Krankenhaushygieneverordnungen vorhanden sind und sich insoweit durch die geplante bundesgesetzliche Regelung keine zusätzlichen Anforderungen ergeben. Die voraussichtlichen Mehrausgaben infolge dieses Gesetzes in den Ländern ohne geltende Krankenhaushygieneverordnung für etwa 340 Krankenhaushygienikerinnen und -hygieniker, etwa 413 Hygienefachkräfte und Beauftragungen von Ärztinnen und Ärzten mit Hygieneaufgaben im Umfang von etwa 71 Stellen belaufen sich auf ca. 76 Millionen Euro. Die durch die Schaffung neuer Personalstellen in Krankenhäusern entstehenden Kosten werden voraussichtlich aber durch verminderten Aufwand aufgrund der bezweckten Vermeidung von Infektionen kompensiert; eine genaue Quantifizierung der zu erwartenden Aufwandsminderung ist jedoch nicht möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 23 Nosokomiale Infektionen; Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder
Artikel 2 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Anhang I (zu § 8 Absatz 8, § 11 Absatz 3)
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 111b Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Artikel 4 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 6 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 97c Qualitätssicherung durch den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V.
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass, Zielsetzung und wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Mehr Qualität, mehr Wettbewerb, mehr Transparenz über den Stand der Hygiene in der Versorgung
Einrichten einer Schiedsstelle §§ 111 und 111 b SGB V
Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Datenübermittlung § 285 SGB V
Apothekenverzeichnis für die Zentrale Stelle der Einziehung der Arzneimittelrabatte bei Privatversicherten § 293 SGB V
Beteiligung der PKV an den Prüfungen der Pflegequalität; Pflegetransparenzvereinbarung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Gesetzliche Krankenversicherung
2. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
3. Vollzugsaufwand
4. Sonstiger Vollzugsaufwand
III. Kosten- und Preiswirkungsklausel
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
a Aufgehobene Informationspflichten:
b Vereinfachte Informationspflichten:
c Neue Informationspflichten:
2. Informationspflichten für Bürger
3. Informationspflichten für die Verwaltung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Nachhaltigkeit
VII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1653: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
1. Qualitätsberichte gemäß § 137 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V
2. Verzicht auf die Einrichtung von Weiterleitungsstellen
3. Dokumentationspflicht für Vertragsärzte
Drucksache 315/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Bereinigung von nationalsozialistischem Unrecht ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht nur den Mitgliedern der Sozialversicherung aufgebürdet werden sollte. Es handelt sich bei den Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz eindeutig um eine Kriegsfolgelast, für die nach Artikel 120 GG der Bund die Aufwendungen zu tragen hat. Das wird im Übrigen belegt durch die Zielstellung des damaligen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucksache 12/1790), unter Wahrung des Besitzstandes künftig eine Gleichbehandlung von Opfern des Nationalsozialismus in den alten und neuen Bundesländern zu erreichen, sowie durch die verschiedentliche Bezugnahme auf das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), z.B. in § 2 Absatz 3 (Dynamisierung), § 3 Absatz 3 (Ausschluss bei Leistungen nach dem BEG), § 8 Absatz 1 des Entschädigungsrentengesetzes (Anknüpfung an den Personenkreis nach § 1 BEG).
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen
12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 315/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Die Bereinigung von nationalsozialistischem Unrecht ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deren Kosten nicht nur den Mitgliedern der Sozialversicherung aufgebürdet werden sollte. Es handelt sich bei den Entschädigungsleistungen nach diesem Gesetz eindeutig um eine Kriegsfolgelast, für die nach Artikel 120 GG der Bund die Aufwendungen zu tragen hat. Das wird im Übrigen belegt durch die Zielstellung des damaligen Gesetzgebers (vgl. BT-Drucksache 12/1790), unter Wahrung des Besitzstandes künftig eine Gleichbehandlung von Opfern des Nationalsozialismus in den alten und neuen Bundesländern zu erreichen, sowie durch die verschiedentliche Bezugnahme auf das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), z.B. in § 2 Absatz 3 (Dynamisierung), § 3 Absatz 3 (Ausschluss bei Leistungen nach dem BEG), § 8 Absatz 1 des Entschädigungsrentengesetzes (Anknüpfung an den Personenkreis nach § 1 BEG).
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
§ 218 Altersrückstellungen '
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 123/11
... (3) Die zuständige Behörde meldet dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und den zuständigen Behörden der anderen Bundesländer einmal jährlich zum 15. Januar die anerkannten Sachverständigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Anforderungen bei Errichtung
§ 4 Anforderungen beim Betrieb
§ 5 Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
§ 6 Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
§ 7 Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
§ 8 Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
§ 9 Auskunfts- und Anzeigepflicht
§ 10 Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
§ 11 Anerkennung von Sachverständigen2
§ 12 Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
§ 13 Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
§ 14 Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
§ 15 Übergangsvorschriften
§ 16 Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
§ 17 Meldepflichten
§ 18 Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Bestehende Gashochdruckleitungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und Gegenstand
II. Ermächtigungsgrundlage und Geltungsbereich
III. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt:
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1384: Verordnung über Gashochdruckleitungen
Drucksache 521/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG )
... In Absatz 1 wird festgelegt, dass die Erteilung der Auskünfte nach §§ 5 und 6 durch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen an das Statistische Bundesamt freiwillig ist. Dies gilt jedenfalls insoweit, als die Beteiligung der Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen nicht durch Vorgaben der einzelnen Bundesländer beeinflusst wird. Die bisherige Teilnahmebereitschaft der Schuldnerberatungsstellen hat dazu geführt, dass aussagekräftige Ergebnisse aus der Überschuldungsstatistik gewonnen werden konnten. Für Länder, in denen eine hohe Beteiligung der Beratungsstellen erfolgt, können aus der Überschuldungsstatistik auch landesbezogene Ergebnisse erstellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Art und Zweck
§ 2 Durchführung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Periodizität
§ 5 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume
§ 6 Hilfsmerkmale
§ 7 Auskunftserteilung
§ 8 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden oder an Statistikstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände
§ 9 Bericht
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer n
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Satz 1
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1800: Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz- ÜSchuldStatG)
Drucksache 133/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
... Durch die entsprechenden Änderungen werden die Vorgaben für die Preismeldungen vielfältiger und differenzierter. Dennoch erfolgt in der Verordnung selbst entsprechend dem bisherigen Regelungssystem keine Festlegung zur Aufgabenverteilung zwischen den Notierungskommissionen und den Notierungseinrichtungen bezüglich der einzelnen Milcherzeugnisse, für die eine Preismeldung erforderlich ist. Um so wichtiger ist es daher, dass zwischen den betroffenen Bundesländern, den Notierungseinrichtungen und den Wirtschaftsbeteiligten grundsätzlich Einvernehmen über die Aufgabenverteilung bei den einzelnen Milcherzeugnissen besteht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 6 Repräsentative Preisermittlung
§ 6a Repräsentative Preiserhebung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Drucksache 54/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
... Nach der von der FMK für das Vorhaben Konsens abgestimmten Vorhabensplanung für 2011 und die folgenden Jahre wird die Entwicklung der vereinheitlichten KSt-Festsetzungsprogramme zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Danach erfolgt der Einsatz in allen Bundesländern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
§ 25a Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre
§ 26 Veranlagung von Ehegatten
§ 26a Einzelveranlagung von Ehegatten
§ 32e Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung
§ 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 51 Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen
§ 61 Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes
§ 68 Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk
Artikel 3 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
§ 17e Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten
§ 25 Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Artikel 5 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 6 Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung
Artikel 7 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
§ 12 Anwendungszeitpunkt
Artikel 10 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Achter Abschnitt
§ 22a Ermächtigung
Artikel 11 Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes
§ 4a Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft
Artikel 12 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 14 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 15 Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften
Artikel 16 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren
Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren
Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz
Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT
Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Satz 3
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Im Einzelnen
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011
1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung
a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG
b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG
c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG
2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages
4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen
Drucksache 533/11
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung der Beseitigung von Rüstungsaltlasten in der Bundesrepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz - RüstAltFG )
... Besonders stark betroffene Bundesländer sind mit dieser Situation finanziell überfordert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
2. Vollzugsaufwand
4 Bund
4 Länder
4 Kommunen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Finanzierungsprogramm
§ 5 Kosten
§ 6 Finanzierung
§ 7 Verwaltungsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Allgemeine Vorbemerkungen
Zu Satz 1:
Zu Satz 2:
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 616/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"
... Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, die Opfer von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen geworden sind, können als NS-Verfolgte die heute noch zugänglichen Entschädigungsleistungen - insbesondere Beihilfen der Jewish Claims Conference (JCC) - erhalten. So wird jüdischen NS-Verfolgten nach den "Richtlinien für die Vergabe von Mitteln an jüdische Verfolgte zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung" vom 3. Oktober 1980 in Verbindung mit dem Artikel-2-Abkommen durch die JCC eine von der Bundesrepublik finanzierte Einmalbeihilfe in Höhe von 2.556 Euro (auch als Zahlung aus dem "Härtefallfonds" bezeichnet) beziehungsweise eine monatliche Beihilfe von 300 Euro (auch als "Artikel-2-Leistung" bezeichnet) gezahlt. Diese wird nicht auf die Leistung zur Grundsicherung im Alter angerechnet. Nach den Angaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) werden derzeit 50.846 laufende Beihilfen, davon 2.350 in Deutschland, nach dem Artikel-2-Abkommen gezahlt. Außerdem wurden bisher 25.777 Einmalbeihilfen an jüdische Verfolgte in Deutschland gewährt. Die Schaffung einer neuen Entschädigungsregelung durch den Bund, für die das BMF zuständig wäre, ist daher nicht geboten. Es bleibt den Bundesländern jedoch freigestellt, im Rahmen der zum Teil vorhandenen Härteregelungen für NS-Opfer zusätzliche Leistungen für diesen Personenkreis zu erbringen.
Drucksache 127/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
... Diese Vorgaben wurden jedoch bei der Umsetzung in den Bundesländern nicht durchgängig beachtet. So gibt es derzeit bei 116 Landgerichtsbezirken in Deutschland insgesamt 191 Insolvenzgerichte. Gerade bei Unternehmensinsolvenzverfahren, bei denen eine Fortführung und Sanierung beispielsweise durch einen Insolvenzplan in Betracht kommt, ist eine zügige und sachkundige Begleitung durch das Insolvenzgericht jedoch unabdingbar. Dies erfordert, dass die beteiligten Gerichtspersonen Erfahrung auch mit den Sanierungsinstrumenten der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
a Bund
b Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 21 Anordnung vorläufiger Maßnahmen.
§ 22a Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses
§ 104a Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten
§ 210a Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit
§ 225a Rechte der Anteilsinhaber
§ 238a Stimmrecht der Anteilsinhaber
§ 246a Zustimmung der Anteilsinhaber
§ 251 Minderheitenschutz
§ 253 Rechtsmittel
§ 254a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
§ 254b Wirkung für alle Beteiligten
§ 259a Vollstreckungsschutz
§ 259b Besondere Verjährungsfrist
§ 270a Eröffnungsverfahren
§ 270b Vorbereitung einer Sanierung
§ 270c Bestellung des Sachwalters
§ 271 Nachträgliche Anordnung
§ 276a Mitwirkung der Überwachungsorgane
§ 348 Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.
Artikel 2 Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103 [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 7 Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)
§ 1 Insolvenzstatistik
§ 2 Erhebungsmerkmale
§ 3 Hilfsmerkmale
§ 4 Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung
§ 5 Veröffentlichung und Übermittlung
§ 6 Übergangsregelung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 9 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Überblick
II. Änderung der Insolvenzordnung
1. Gläubigereinfluss stärken
2. Insolvenzplanverfahren ausbauen
3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden
4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten
5. Eigenverwaltung stärken
6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten
III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes
IV. EU-rechtliche Vorgaben
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu § 259a
Zu § 259b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 43
Zu § 270a
Zu § 270b
Zu § 270c
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu § 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 6
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Drucksache 394/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... f) In § 7 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort "Bundesländer" durch das Wort "Länder" ersetzt.
§ 2 Anwendungsbereich; Verordnungsermächtigung.
§ 14 Einwendungen der Länder.
§ 31 Zuständige Behörde
Drucksache 263/11
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
... Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind in den neuen Bundesländern auf Grund der Verordnung nicht zu erwarten. Da die Kosten von den Ländern getragen werden, belasten sie diejenigen nicht, die Beiträge zur Sozialversicherung zahlen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
I. Allgemeines
II. Zur Neufestsetzung im Einzelnen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1716: Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
Drucksache 317/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
... Auch zur Wahrung der Wirtschaftseinheit sind die vorgelegten Regelungen erforderlich, da abweichende Länderregelungen erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich brächten; unterschiedliche Umsetzungen in den einzelnen Bundesländern würden Schranken und Hindernisse für den Wirtschaftsverkehr im Bundesgebiet schaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Geldwäschegesetzes
§ 10 Zentralstelle für Verdachtsmeldungen
§ 14 Meldepflicht von Behörden
Abschnitt 4 Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften
§ 16a Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
Artikel 2 Änderungen des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 5 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 6 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 25f Absatz 1 und 2 KWG
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung
IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VII. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VIII. Nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten
2. Verdachtsmeldewesen
3. Bewertung des NKR
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention
Drucksache 323/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiebetriebene -Produkte-Gesetzes
... Belastungen des Bundes entstehen nicht. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung und das Umweltbundesamt nehmen die ihnen im Gesetz übertragenen Aufgaben (Mitteilung über Marktüberwachungsmaßnahmen an EU-Kommission und andere EU-Mitgliedstaaten, Unterstützung der Bundesländer bei der Marktüberwachung, Informationsangebot für die Wirtschaft) ohne zusätzliches Personal wahr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Problem und Ziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Art. 1 Nr. 1
Zu Art. 1 Nr. 2; 3 b , c , e , f ; 4; 5 a , c , d , f ; 6; 7; 8b aa ; 9 b ; 10; 11 a , 13 a
Zu Art. 1 Nr. 3a
Zu Art. 1 Nr. 3d , Nr. 5g und Nr. 8f
Zu Art. 1 Nr. 3g , 5 e , 9a und 13 b
Zu Art. 1 Nr. 3h
Zu Art. 1 Nr. 5b
Zu Art. 1 Nr. 5h
Zu Art. 1 Nr. 8a , b bb und cc , c
Zu Art. 1 Nr. 8b dd
Zu Art. 1 Nr. 8d cc
Zu Art. 1 Nr. 8d aa und bb , e und f
Zu Art. 1 Nr. 8g
Zu Art. 1 Nr. 11b
Zu Art. 1 Nr. 12
Zu Art. 2
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1735: Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
Drucksache 529/11
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
... Die Auswahl der Inspektoren kann in Absprache der jeweils zuständigen Behörden länderübergreifend erfolgen. Die Durchführung von Inspektionen mit Inspektoren aus verschiedenen Bundesländern dient der länderübergreifenden Zusammenarbeit, der Harmonisierung des Überwachungsverfahrens sowie dem Austausch fachlicher Ressourcen. Die Federführung bei solchen Inspektionen obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Land."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1 Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1811: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis
Drucksache 200/11
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Kehr - und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
... ) bemessen sich nach Anlage 3. Der für die jeweiligen Tätigkeiten notwendige Zeitaufwand des Bezirksschornsteinfegermeisters wird in der Anlage 3 durch die Arbeitswerte wiedergegeben Ein Arbeitswert entspricht einer Arbeitszeit von einer Minute. Die konkrete Gebühr ergibt sich aus der Multiplikation dieses Arbeitswertes mit den in § 6 festgelegten Werten von 0,92 Euro für die neuen und 1,01 Euro für die alten Bundesländer, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Drucksache 122/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung
... Der neue Absatz 5 ist inhaltsgleich mit dem bisherigen § 2 Absatz 4 EBPV und führt die diesbezügliche Regelung über einen Prüfungsausschuss für mehrere Bundesländer unverändert fort.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.