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0244/03
0774/03
0774/03B
0901/03
0642/03B
Drucksache 2/05

... Für den Fall, dass in einem Bundesland mehrere Oberlandesgerichte vorhanden sind, räumt Absatz 4 Satz 1 den Landesregierungen die Möglichkeit ein, durch Rechtsverordnung einem der Oberlandesgerichte oder dem Obersten Landesgericht im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung die ausschließliche Zuständigkeit zuzuweisen. Dadurch soll den Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, eine Zuständigkeitskonzentration eines Oberlandesgericht zum Beispiel am jeweiligen Börsenplatz herbeiführen zu können. Nach Satz 2 können die Landesregierungen die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Satz 3 sieht vor, dass die Länder durch Staatsvertrag sich auf ein gemeinsames Oberlandesgericht verständigen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 2/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

§ 1
Musterfeststellungsantrag

§ 2
Bekanntmachung im Klageregister

§ 3
Unterbrechung des Verfahrens

§ 4
Vorlage an das Oberlandesgericht

§ 5
Sperrwirkung des Vorlagebeschlusses

§ 6
Bekanntmachung des Musterverfahrens

§ 7
Aussetzung

§ 8
Beteiligte des Musterverfahrens

§ 9
Allgemeine Verfahrensregeln

§ 10
Vorbereitung des Termins

§ 11
Wirkung von Rücknahmen

§ 12
Rechtsstellung des Beigeladenen

§ 13
Erweiterung des Gegenstandes des Musterverfahrens

§ 14
Musterentscheid

§ 15
Rechtsbeschwerde

§ 16
Wirkung des Musterentscheids

§ 17
Gegenstand der Kostenentscheidung im Prozessverfahren

§ 18
Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

§ 19
Kostenentscheidung im Rechtsbeschwerdeverfahren

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 5
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Verkaufsprospektgesetzes

Artikel 8
Änderung des Börsengesetzes

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Vorbemerkung

II. Bündelungsmöglichkeiten nach geltendem Recht - Defizite und Alternativen

1. Herkömmliche Bündelungsformen und Defizite

2. Kollektivvertretung im Kapitalgesellschaftrecht

3. Alternativen in ausländischen Rechtsordnungen

III. Lösungskonzept

1. Ausschließlicher Gerichtsstand

2. Ausgestaltung des Musterverfahrens

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Kosten der öffentlichen Haushalte

B. Besonderer Teil

Artikel 1
(Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz - KapMuG)

Zu Abschnitt 1 Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Abschnitt 2 Durchführung des Musterverfahrens

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Artikel 2
(Änderung der Zivilprozessordnung)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 3
(Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 4
(Änderung des Gerichtskostengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Artikel 5
(Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)

Artikel 6
(Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 7
(Änderung des Verkaufsprospektgesetzes)

Artikel 8
(Änderung des Börsengesetzes)

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Artikel 9
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 940/05

... Eine vom Bundesministerium der Justiz auf der Grundlage einer vorangegangenen Praxisbefragung in den Bundesländern veranstaltete Bund-Länder-Besprechung am 2. und 3. Dezember 2003 sowie Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 10. und 11. Februar 2004 haben jedoch ergeben, dass für den Gesetzgeber punktueller Handlungsbedarf besteht. So kann durch das geltende Recht nicht in ausreichender Weise verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an beschuldigte und verurteilte Personen herausgegeben werden müssen. Denn gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2

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Drucksache 940/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 111b Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 111e wird wie folgt geändert:

3. § 111f wird wie folgt geändert:

4. § 111g wird wie folgt geändert:

5. Dem § 111h wird folgender Absatz 4 angefügt:

6. § 111i wird wie folgt gefasst:

7. § 111k wird wie folgt gefasst:

8. § 111l wird wie folgt geändert:

9. In § 291 werden die Wörter

10. In § 292 Abs. 1

11. § 293 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

12. § 371 Abs. 4 wird wie folgt gefasst:

13. § 409 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

I. Probleme des geltenden Rechts

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

zu den Absätzen 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummern 9 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 403/05

... Unter Hinweis auf das besondere regionale Interesse an der Erhebung von Daten aus dem Dienstleistungsbereich wird eine zentrale Erhebung von den Bundesländern abgelehnt.

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Drucksache 403/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Zwecke der Dienstleistungskonjunkturstatistik

§ 2
Art der Erhebungen, Periodizität

§ 3
Erhebungsbereiche, Erhebungseinheiten

§ 4
Erhebungsmerkmale, Berichtszeitraum, Berichtszeitpunkt

§ 5
Hilfsmerkmale

§ 6
Auskunftspflicht

§ 7
Übermittlungsregelung

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung:

2. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen:

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

C. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 836/05

... Kosten für die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes durch die Länder. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf mit den Bundesländern geschlossenen Kostenerstattungsvereinbarungen. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. September 2005 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

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Drucksache 836/05




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2005

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen


 
 
 


Drucksache 14/05

... für Deponiebetreiber, die Abfälle als Deponieersatzbaustoff einsetzen, können die Einschränkungen beim Einsatz von Abfällen zur Profilierung der Deponieoberfläche zu Einnahmeverlusten führen, soweit sie bisher höher belastetes Material annehmen durften. Dagegen gestellt sind mögliche höhere Einnahmen, die sich daraus ergeben können, dass bisher die Annahme von Abfällen zur Verwertung in vielen Bundesländern bei den sog. "Z2- Werten" gekappt war und die Verordnung bei Deponien der Klasse II oder III nunmehr die höheren Zuordnungswerte der

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Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 411/05

... Kosten für die Wirtschaft entstehen nicht. Auswirkungen auf Einzelpreise, das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind in den neuen Bundesländern auf Grund der Verordnung nicht zu erwarten. Da die Kosten von den Ländern getragen werden, belasten sie Beitragszahler zur Sozialversicherung nicht.

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Drucksache 411/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

§ 1

§ 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Zur Neufestsetzung im einzelnen

III. Kosten


 
 
 


Drucksache 675/05

... Es sind höhere Erstattungen des Bundes zu leisten, da insbesondere das Bauvolumen im zivilen und militärischen Bereich in den Ländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in diesem Jahr über dem erwarteten Umfang liegt. Ein wesentlicher Teil des erhöhten Bauvolumens ist dabei auf zusätzliche Baumaßnahmen zur Modernisierung von Kasernenanlagen und Familienunterkünften von Gaststreitkräften zurückzuführen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, die auf den mit den Bundesländern geschlossenen Kostenerstattungsvereinbarungen für die Erledigung der Bauaufgaben des Bundes beruht.



Drucksache 623/05

... Gemäß Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen a. F. ist die nationale Europol-Stelle die einzige Verbindungsstelle zwischen Europol und den Mitgliedstaaten. Ein Direktkontakt zwischen Europol und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist nicht vorgesehen. Durch diese zentrale Informationssteuerung kann die jeweilige nationale Stelle die zu übermittelnden Informationen mit zusätzlichen Erkenntnissen anreichern. Außerdem werden durch diese Verfahrensweise Mehrfachanfragen und Doppelarbeit vermieden. In Deutschland ist gemäß § 1 Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150) das Bundeskriminalamt die nationale Europol-Stelle. In den Bundesländern sind die Landeskriminalämter die zentralen Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes als nationale Stelle.

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Drucksache 623/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zustimmung zu dem Protokoll

Artikel 2
Änderung des Europol-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Artikel 1

1. Artikel 2 erhält folgende Fassung:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

4. Folgender Artikel wird eingefügt:

5. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

6. Artikel 10 wird wie folgt geändert:

7. Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8. Artikel 16 erhält folgende Fassung:

9. Artikel 18 wird wie folgt geändert:

10. Artikel 21 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

11. In Artikel 22 wird folgender Absatz hinzugefügt:

12. In Artikel 24 Absatz 6 erhält der Satzteil:

13. In Artikel 26 Absatz 3 wird der Passus

14. Artikel 28 wird wie folgt geändert:

15. In Artikel 29 Absatz 3 erhält Nummer 6 folgende Fassung:

16. In Artikel 30 Absatz 1 wird die Formulierung

17. Der folgende Artikel wird eingefügt:

18. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

1. Artikel 1 Nr. 1 zu Artikel 2 Europol-Übereinkommen

1.1 Artikel 2 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

1.2 Artikel 2 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

1.3 Artikel 2 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

1.4 Streichung von Artikel 2 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

2. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a zu Artikel 3 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

3. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b zu Artikel 3 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

4. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a zu Artikel 4 Abs. 2 Europol-Übereinkommen

6. Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c zu Artikel 4 Abs. 7 Europol-Übereinkommen

7. Artikel 1 Nr. 4 zu Artikel 6a Europol-Übereinkommen

8. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c zu Artikel 9 Abs. 1 Satz 1 Europol-Übereinkommen

9. Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b zu Artikel 9 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

10. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a zu Artikel 10 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

11. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

12. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c zu Artikel 10 Abs. 2 Nr. 2 Europol-Übereinkommen

13. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d zu Artikel 10 Abs. 5 Europol-Übereinkommen

14. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe e zu Artikel 10 Abs. 8 Europol-Übereinkommen

15. Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe f zu Artikel 10 Abs. 9 Europol-Übereinkommen

16. Artikel 1 Nr. 7 zu Artikel 12 Europol-Übereinkommen

17. Artikel 1 Nr. 8 zu Artikel 16 Europol-Übereinkommen

18. Artikel 1 Nr. 9 zu Artikel 18 Abs. 1 Nr. 3 Europol-Übereinkommen

19. Artikel 1 Nr. 10 zu Artikel 21 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

20. Artikel 1 Nr. 11 zu Artikel 22 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

21. Artikel 1 Nr. 12 zu Artikel 24 Abs. 6 Europol-Übereinkommen

22. Artikel 1 Nr. 13 zu Artikel 26 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

23. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a zu Artikel 28 Nr. 1 Europol-Übereinkommen

24. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 3a und Nr. 4a Europol-Übereinkommen

25. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe c zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 7 Europol-Übereinkommen

26. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe d zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 14a Europol-Übereinkommen

27. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe e zu Artikel 28 Abs. 1 Nr. 22 Europol-Übereinkommen

28. Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe f zu Artikel 28 Abs. 10 Europol-Übereinkommen

29. Artikel 1 Nr. 15 zu Artikel 29 Abs. 3 Nr. 6 Europol-Übereinkommen

30. Artikel 1 Nr. 16 zu Artikel 30 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

31. Artikel 1 Nr. 17 zu Artikel 32a Europol-Übereinkommen

32. Artikel 1 Nr. 18 zu Artikel 34 Europol-Übereinkommen

33. Artikel 1 Nr. 19 zu Artikel 35 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

34. Artikel 1 Nr. 20 zu Artikel 39 Abs. 4 Europol-Übereinkommen

35. Artikel 1 Nr. 21 zu Artikel 42 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

36. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe a zu Artikel 43 Abs. 1 Europol-Übereinkommen

37. Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b zu Artikel 43 Abs. 3 Europol-Übereinkommen

38. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe a zum ersten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

39. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b zum zweiten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

40. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe c zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

41. Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe d zum dritten Absatz des Anhangs des Europol-Übereinkommens

42. Artikel 1 Nr. 24

43. Artikel 2

44. Artikel 3

45. Artikel 4

46. Artikel 5

47. Erklärung des Rates Anlage

Anlage zur
Denkschrift


 
 
 


Drucksache 97/05

... In Abgrenzung zu dem Gebiet der gesundheitlichen Aufklärung greift Absatz 2 den gesetzlichen Auftrag auf, der der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durch das Schwangerschaftskonfliktgesetz (§ 1) im Rahmen der gleichfalls als öffentliche Aufgabe verstandenen Sexualaufklärung zum Zweck der gesundheitlichen Vorsorge und der Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten ebenfalls bereits zugewiesen ist. Mit der Erstellung von Konzepten zur Sexualaufklärung durch die Bundeszentrale soll ausgeschlossen werden, dass in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Beratungs- und Aufklärungsstrategien Anwendung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Präventionsgesetz (PrävG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Gesundheitliche Prävention

§ 3
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 4
Vorrang von gesundheitlicher Prävention

§ 5
Eigenverantwortung

§ 6
Verantwortung für die gesundheitliche Prävention

§ 7
Soziale Präventionsträger

§ 8
Vorbehalt abweichender Regelungen

§ 9
Gesundheitsberichterstattung des Bundes

§ 20
Wirksamkeit und Qualitätssicherung

§ 21
Grundsätze

§ 22
Mitwirkung der Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung

§ 23
Aufbringung und Verteilung der Mittel für primäre Prävention und Gesundheitsförderung

§ 24
Verwendung nicht abgerufener Mittel

§ 25
Berichterstattung der sozialen Präventionsträger und der gemeinsamen Entscheidungsgremien in den Ländern

§ 26
Präventionsbericht

Artikel 2
Gesetz über die Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung(Präventionsstiftungsgesetz - PrävStiftG)

§ 1
Name, Rechtsform und Sitz der Stiftung

§ 2
Zweck der Stiftung

§ 3
Stiftungsvermögen

§ 4
Satzung

§ 5
Organe der Stiftung

§ 6
Stiftungsrat

§ 7
Kuratorium

§ 8
Vorstand

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen

Artikel 3
Gesetz über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung(BZgA-Gesetz - BZgAG)

§ 1
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

§ 2
Aufgaben der Bundeszentrale

§ 3
Aufklärung zur gesundheitlichen Prävention

§ 4
Aufklärung zur Suchtprävention

§ 5
Aufklärung zur Prävention von Infektionskrankheiten

§ 6
Umfang der Tätigkeit, Zielsetzung, Qualitätssicherung

§ 7
Forschung

§ 8
Wissenschaftlicher Beirat

§ 9
Aufgabendurchführung

§ 10
Zusammenarbeit

§ 11
Aufträge Dritter

§ 12
Aufsicht im besonderen Fall

§ 13
Beschäftigte

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 20
Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 20b
Betriebliche Gesundheitsförderung

§ 20c
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

§ 20d
Förderung der Selbsthilfe

§ 21
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe)

§ 22
Gesundheitliche Prävention von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)

§ 23
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten

§ 24
Medizinische Leistungen zur primären und tertiären Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter

Vierter Abschnitt

§ 25
Untersuchungen zur sekundären Prävention von Krankheiten

§ 26
Kinderuntersuchung zur sekundären Prävention von Krankheiten

Artikel 7
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Erster Abschnitt

§ 5a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung.

§ 12a
Verhaltensprävention

§ 12b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang der Leistungen zur Teilhabe.

Artikel 8
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention.

Zweites Kapitel Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

§ 1
Aufgaben der Unfallversicherung.

§ 1a
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

§ 1b
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention

§ 15
Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz.

§ 20a
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

§ 115
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bereich der Unfallkasse des Bundes.

Artikel 9
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

§ 3
Vorrang der Prävention von Behinderungen

§ 54
Prävention zur Erhaltung von Beschäftigung

Artikel 10
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Sechster Abschnitt

Sechster Abschnitt

§ 45d
Grundsätze

§ 45e
Leistungen zur Verhaltensprävention

§ 45f
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Artikel 11
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

§ 14
Vorrang der Prävention von Behinderungen und Rehabilitation

Artikel 12
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Erster Abschnitt

§ 6a
Aufgabe der Leistungen zur gesundheitlichen Prävention

Zweiter Unterabschnitt Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung

§ 9a
Verhaltensprävention

§ 9b
Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten

Dritter Unterabschnitt Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe

Artikel 14
Änderung des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Potenziale der gesundheitlichen Prävention

II. Instrumente und Maßnahmen des Gesetzes

III. Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Abschnitt 2 Informationsgrundlagen für gesundheitliche Prävention Zu § 9 Gesundheitsberichterstattung des Bundes

Zu Abschnitt 3 Zielorientierung und Koordinierung der primären Prävention und Gesundheitsförderung

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Gesundheitliche Aufklärung

Zu § 13

Zu § 14

Zu Abschnitt 5 Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung Zu § 15 Verhaltensprävention

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Modellvorhaben Zu § 21 Grundsätze

Zu § 22

Zu Abschnitt 7 Umfang und Verteilung der Mittel

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 8 Weiterentwicklung der gesundheitlichen Prävention

Zu § 25

Zu § 26

Zu Artikel 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu Nummer 2

Zu Nummern 3 bis 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 20a

Zu § 20c

Zu § 20d

Zu den Nummern 7 bis 20

Zu Artikel 7

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 12

Zu Artikel 8

Zu § 1a

Zu § 1b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 3

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

C. Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 720/05

... Aus der Gesetzesformulierung ergibt sich keine Verpflichtung, sondern nur die rechtliche Möglichkeit der Bundesländer zum Einsatz von Mobilfunkblockern in Justizvollzugsanstalten. Den einzelnen Bundesländern ist damit freigestellt, ob und ggf. in welchem Umfang und mit welchem Zeitfenster im Rahmen der Beschaffung von Sicherheitstechnik Mobilfunkblocker für die Justizvollzugsanstalten beschafft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen Keine zwingenden Kosten für Bund und Länder.

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Problem und Ziel

2. Lösung

3. Alternativen

4. Finanzielle Auswirkungen

5. Personalmehrbedarf

6. Kosten Privater

B. Einzelbegründung

1. Zu Artikel 1:

2. Zu Artikel 2:


 
 
 


Drucksache 614/05

... Bei dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsleistungen handelt es sich um eine historisch gewachsene, mit anderen bundesrechtlich geregelten Gesetzgebungsgegenständen (wie insbesondere dem Mutterschutz) in engem Zusammenhang stehende Regelungsmaterie, die überdies sowohl landesunmittelbare wie auch bundesunmittelbare Krankenkassen betrifft. Diese kann nicht ohne erhebliche substanzielle Einbußen für die bundesstaatliche Rechtseinheit und die ihr immanente Sachgerechtigkeit ganz oder teilweise in die unterschiedlich gehandhabte Gesetzgebungskompetenz der Länder gegeben werden. Die "Wahrung der Rechtseinheit" macht eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich. Dabei geht es nicht um die Wahrung bzw. Herstellung der formalen Rechtseinheit als solche. Vielmehr verlangt das besondere bundesstaatliche Integrationsinteresse eine einheitliche bundesrechtliche Regelung. Eine Gesetzesvielfalt oder eine lückenhafte Regelung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen würde zu einer Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen führen, die im Interesse sowohl des Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. Für Unternehmen mit Betrieben in verschiedenen Bundesländern könnten ansonsten unterschiedliche Regelungen über die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 614/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung

§ 1
Erstattungsanspruch

§ 2
Erstattung

§ 3
Feststellung der Umlagepflicht

§ 4
Versagung und Rückforderung der Erstattung

§ 5
Abtretung

§ 6
Verjährung und Aufrechnung

§ 7
Aufbringung der Mittel

§ 8
Verwaltung der Mittel

§ 9
Satzung

§ 10
Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

§ 11
Ausnahmevorschriften

§ 12
Freiwilliges Ausgleichsverfahren

Artikel 2
Änderung weiterer Gesetze

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Systematik der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsgeld nach geltendem Recht

II. Erstattung der Aufwendungen der Arbeitgeber für Mutterschaftsleistungen unabhängig von der Zahl ihrer Beschäftigten

III. An den Umlageverfahren teilnehmende Krankenkassen

IV. Ausgleich der Kosten für die Entgeltfortzahlung bei Angestellten

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen, Befristung

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Kosten und Preiswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

4. Befristung

5. Verwaltungsvereinfachung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 611/05

... Endgültige Feststellung der Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländern an den Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz für das Rechnungsjahr 2004.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Siebenundvierzigste Verordnung

§ 1
Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2004

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

1. Allgemeines

2. Die Regelungen im Einzelnen

Zu § 1

Anlage zu
VB4-H1218-13/04 V0


 
 
 


Drucksache 393/05

... Artikel 2 betrifft die Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs. Das Gesetz über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet regelt die Folgen von Dienstunfällen in der ehemaligen DDR, für die die Betroffenen nach dem dortigem Sozialversicherungssystem Leistungen aus drei Sonderversorgungssystemen erhalten hatten. Um eine Besserstellung gegenüber vergleichbaren Personengruppen in den alten Bundesländern zu vermeiden, wurde von einer unmittelbaren Überleitung dieser Leistungen in die gesetzliche Unfallversicherung abgesehen und stattdessen ein daneben stehendes Leistungssystem geschaffen, das wie die Unfallversicherung zum Erwerbs- und Gesundheitsschadenausgleich bedürftigkeitsunabhängige Leistungen für beruflich verursachte Gesundheitsschäden erbringt. Die Regelung dieser Ansprüche im Gesetz über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet ist demnach ebenfalls der Sozialversicherung zuzuordnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 393/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 390/05

... Eine bundesgesetzliche Regelung ist nach Artikel 72 Abs. 2 GG erforderlich. Danach hat der Bund in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich machen. Hier sind die Regelungen zur "Wahrung der Wirtschaftseinheit" erforderlich. Die "Wahrung der Wirtschaftseinheit" liegt im gesamtstaatlichen Interesse, wenn es um die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik durch bundeseinheitliche Rechtssetzung geht. Der Erlass von Bundesgesetzen zur Wahrung der Wirtschaftseinheit steht dann im gesamtstaatlichen, also im gemeinsamen Interesse von Bund und Ländern, wenn Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen (BVerfGE 106, 62, 63). Dies ist hier gegeben, da bundeseinheitliche Strukturen mittelfristig einen Kostenwettbewerb um das Personal verhindern. Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums der Bundesrepublik Deutschland wäre aber durch einen Kostenwettbewerb gefährdet. Vom Bundesrecht abweichende günstigere oder ein abgesenktes Versorgungsniveau nicht nachvollziehende Landesregelungen könnten dazu führen, dass selbst finanzschwache Länder in einen Personalkostenwettlauf mit finanzstarken Bundesländern eintreten, um einen "brain drain" zwischen den Ländern zu verhindern. Dies könnte die Versorgungs- und damit die Personalkostenhaushalte einzelner oder vieler Länder unfinanzierbar machen, was letztlich über den Finanzausgleich Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland haben könnte. Derartige Szenarien haben in der historischen Erfahrung letztlich zur Vereinheitlichung der Besoldungs- und Versorgungsregelungen geführt. Daraus und aus den Feststellungen des Dritten Versorgungsberichts der Bundesregierung ist zum anderen ableitbar, dass angesichts der immer größer werdenden Bedeutung des Personalkostenanteils in den öffentlichen Haushalten eine ungeordnete Entwicklung des Versorgungsrechts in Bund und Ländern die notwendige Stabilisierung im Versorgungsrecht gefährden würde. Nur die durch ein in Bund und Ländern einheitliches Versorgungsrecht gesteuerte einheitliche Entwicklung der Personalkosten im Versorgungsbereich trägt zu einer ungefährdeten Funktionsfähigkeit des gesamten deutschen Wirtschaftsraumes bei. Landesregelungen oder das Untätigbleiben der Länder würden erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft mit sich bringen. Letztlich könnte eine unzureichende Umsetzung von Maßnahmen in anderen Alterssicherungssystemen durch die Länder dazu führen, dass wegen des hohen Personalkostenanteils in einzelnen oder allen Länderhaushalten Haushaltsdefizite auftreten, die wegen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern zu einer Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Lage im Bundesgebiet führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 390/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. In § 12 Abs. 1 Satz 1

4. § 14 wird wie folgt geändert:

5. § 14a wird wie folgt geändert:

6. § 20 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

7. § 24 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

8. In § 31 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

9. § 46 wird wie folgt geändert:

10. In § 47a Abs. 1 wird die Zahl 71,75 durch die Zahl 71,13 ersetzt.

11. In § 50a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter nach Maßgabe dieses Gesetzes gestrichen.

12. § 50c wird wie folgt geändert:

13. § 50e wird wie folgt geändert:

14. § 52 wird wie folgt geändert:

15. § 53 wird wie folgt geändert:

16. In § 54 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 und 5

17. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

18. § 56 wird wie folgt geändert:

19. § 66 wird wie folgt geändert:

20. § 69 wird wie folgt geändert:

21. § 69a wird wie folgt geändert:

22. Dem § 69c Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

23. § 69e wird wie folgt gefasst:

§ 69e
Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und des Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes

24. Nach § 69e wird folgender § 69f eingefügt:

§ 69f
Übergangsregelungen aus Anlass der Änderungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten in der Beamtenversorgung

25. Dem § 85 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt:

26. In § 91 Abs. 2 Nr. 3 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

27. Dem § 107b wird folgender Absatz angefügt:

Artikel 2
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

3. In § 11a Abs. 2 wird die Angabe § 11 Abs. 5 Satz 2 und 3 durch die Angabe § 11 Abs. 6 Satz 2 und 3 ersetzt.

4. § 12 wird wie folgt geändert:

5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

6. § 23 wird wie folgt geändert:

7. § 26 wird wie folgt geändert:

8. § 26a wird wie folgt geändert:

9. § 27 wird wie folgt geändert:

10. § 38 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

11. In § 42 Abs. 1 Satz 1

12. In § 44 Abs. 2 Satz 1

13. In § 45 Abs. 1 Nr. 3

14. In § 47 Abs. 1 Satz 1

15. § 49 wird wie folgt geändert:

16. § 53 wird wie folgt geändert:

17. In § 55 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 3 und 5

18. § 55a Abs. 1 wird wie folgt geändert:

19. § 55b wird wie folgt geändert:

20. In § 59 Abs. 4

21. § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

22. In § 63g Satz 1

23. In § 70 Abs. 1 Satz 1

24. § 72 wird wie folgt geändert:

25. § 74 wird wie folgt geändert:

26. § 91a Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

27. Die Überschrift nach § 92a wird wie folgt gefasst:

28. § 92b wird wie folgt geändert:

29. § 94 wird wie folgt geändert:

30. § 94a wird wie folgt geändert:

31. Dem § 94b Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

32. Dem § 96 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

33. Nach § 96a werden die Überschrift und § 97 wie folgt gefasst:

§ 97

34. Nach § 98 werden folgende Überschrift und folgender § 99 angefügt:

§ 99

Artikel 3
Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7
Änderung der Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung

Artikel 7a
Änderung des Bundesministergesetzes

Artikel 7b
Gesetz über Einmalzahlungen in den Jahren 2005 bis 2007 - Einmalzahlungsgesetz 2005 bis 2007 (EzG 2005) -

§ 1
Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen

§ 2
Empfängerinnen und Empfänger von Amtsbezügen

§ 3
Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen

§ 4
Zahlung

§ 5
Übertragung der Regelungskompetenz

Artikel 8
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 9
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 10
Neufassung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele

II. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

III. Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 617/05

... , das schon bisher bundesrechtlich geregelt ist. Die Wahrung der Rechtseinheit gebietet bei der in diesem Entwurf enthaltenen Strafvorschrift eine bundeseinheitliche Regelung. Die nach dem neuen Straftatbestand relevanten Lebenssachverhalte reichen häufig über Ländergrenzen hinweg, weshalb unterschiedliche landesrechtliche Regelungen über die Strafbarkeit eines Verhaltens nicht hinnehmbar wären. Beharrliche Nachstellungen bringen es mit sich, dass sie länderübergreifend verwirklicht werden, weil der Täter sich Kommunikationsmitteln bedient oder dem Opfer an seinen jeweiligen Aufenthaltsort folgt. Eine unterschiedliche rechtliche Behandlung identischer Lebenssachverhalte in den verschiedenen Bundesländern hätte erhebliche Rechtsanwendungsprobleme zur Folge. § 4 des Gewaltschutzgesetzes, durch den Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen, die wiederholte Nachstellungen unterbinden sollen, mit Strafe bewehrt sind, ist ebenfalls bundeseinheitlich geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 241b
Nachstellung

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

1. § 374 Abs. 1 Nr. 5 wird wie folgt gefasst:

2. In § 395 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e wird nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 241b des Strafgesetzbuches und“ eingefügt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 541/05

... Die bisherige Regelung nach Satz 4 hat bewirkt, dass sich eine unterschiedliche Handhabungspraxis bezüglich der Aushändigung der Prüfliste in den Bundesländern ergeben hat. Künftig soll der Fahrzeugführer grundsätzlich eine Ausfertigung der Prüfliste erhalten, sodass der bisherige Kontrollschein nach Anlage 2 entfallen kann. Sofern die Kontrolle keine Mängel ergeben hat, genügt alternativ ein Kontrollvermerk in den Beförderungspapieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

4. Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

1. Gefahrenkategorie I

2. Gefahrenkategorie II

3. Gefahrenkategorie III

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Nr. 1: (§ 3 Abs. 3): Nr. 2: (§ 3 Abs. 7): Nr. 3: (§ 5 Abs. 1 und 2): Nr. 4: (Anlage 1): Nr. 5: (Anlage 2): Nr. 6: (Anlage 3): Nr. 7 (Anlage 4): Nr. 8: (Anlage 5):

 
 
 


Drucksache 760/05

... /EG und 2005/48/EG der Kommission über Höchstgehalte an Rückständen bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel für Erzeugnisse des Weinsektors umzusetzen. Die amtliche Anerkennung von Weinwettbewerben wird künftig auch nicht Weinbau treibenden Bundesländern möglich sein. Für einen Rotling aus dem bestimmten Anbaugebiet Sachsen wird alternativ die Bezeichnung „Schieier" festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 760/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Siebente Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 2000/2001 bis 2004/2005

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 329/1/05

Richterliche Vortätigkeit in den neuen Bundesländern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/05




2 A.

1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 14 Nr. l,1a - neu - § 4 Satz 1 EGGVG

5. Zu Artikel 20

6. Zu Artikel 21

7. Zu Artikel 23

8. Zu Artikel 27 Nr. 1 § 44a Abs. 1 Nr. 2 DRiG

9. Zu Artikel 27 Nr.1a - neu - , Nr. 2 § 107 DRiG

10. Zu Artikel 39 Nr. 1a - neu - § 110a Abs. 7 - neu - BNotO

11. Zu Artikel 42 Nr. 3a - neu - § 216 BRAO

12. Zu Artikel 49 Nr. 5 § 33 EGZPO

13. Zu Artikel 50 Nr. 1 § 142 Abs. 3 Satz 2 bis 5 ZPO

14. Zu Artikel 50 Nr. 2 Buchstabe b § 786 Abs. 2 ZPO

15. Zu Artikel 50 Nr. 4 § 1006 Abs. 1 Satz l, 2 ZPO

16. Zu Artikel 109

17. Zu Artikel 123 Nr. 01 - neu - § 55 Abs. 2 BGB

18. Zu Artikel 127 Artikel 8 I. Nr. 8 Abs. 1 GleichberG

19. Zu Artikel 131

20. Zu Artikel 199 Nr. 2 § 41 Abs. 6 Satz 1 VermG

21. Zu Artikel 208 Abs. 6 Achter Abschnitt des EGHGB

22. Zu Artikel 209 Abs. 2 Nr. 01 - neu - Inkrafttreten

2 B.

23. Der Finanzausschuss,


 
 
 


Drucksache 943/05

... a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen.

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Drucksache 943/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2006

Teil I
Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist

2 Abschluss

2 Investitionsfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 862 01

Zu Tit. 862 02

Zu Tit. 681 02

Zu Tit. 681 03

2 Exportfinanzierung

3 Erläuterungen

Zu Tit. 866 01

Zu Tit. 531 01

Zu Tit. 671 01

Zu Tit. 575 01

Zu Tit. 870 01

Zu Tit. 119 99

Zu Tit. 162 03

Zu Tit. 182 01

Zu Tit. 231 01

Zu Tit. 325 02

3 Abschluss

Anlage
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

Teil II
Finanzierungsübersicht

Teil III
Kreditfinanzierungsplan

Anlage
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2004

1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen

2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2004


 
 
 


Drucksache 794/05

... Nach Erfahrungen polizeilicher Behörden geschieht der Missbrauch von Ephedra-Arten seit den 80er Jahren in unterschiedlichen Gesellschaftsschichten. Während er damals fast ausschließlich in der Drogenszene erfolgte, tritt er heute auch in anderen Bevölkerungsgruppen auf. In einigen Bundesländern wird auch eine Zunahme des Missbrauchs in den letzten Jahren beobachtet (z.B. Thüringen, Bayern, Hamburg). Als erhebliches Problem besteht darüber hinaus der Internethandel mit solchen Drogen, die teilweise als Nahrungsergänzungsmittel deklariert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

Schnellauswahl A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


 
 
 


Drucksache 873/04

... Der Bund ist nach dem Einigungsvertrag gesetzlich verpflichtet, Forderungen des ehemaligen Staatshaushaltes der DDR für das Finanzvermögen nach Art. 22 Abs. 1 EVertr geltend zu machen. Der Bund hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dieser Aufgabe betraut. Hierzu gehören auch Forderungen von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, die durch besatzungsrechtliche oder besatzungshoheitliche Maßnahmen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. In der Verwaltungspraxis der KfW sind ausgelöst durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12. Juni 2001, BGH XI ZR 283/00 und vom 4. Juni 2002, XI ZR 301/01) Unsicherheiten über die Behandlung von vor dem 8. Mai 1945 begründeten Darlehensforderungen entstanden, die an Grundstücken in den neuen Bundesländern dinglich gesichert wurden. Einige der betroffenen Schuldner meinen nunmehr, der Bund sei nicht forderungsberechtigt oder erheben die Einrede der Verjährung und verweigern deshalb die Erfüllung dieser alten Verpflichtungen oder fordern sogar bereits geleistete Zahlungen zurück. Diese Auffassung ist bei Betrachtung des Gesamtzusammenhanges unzutreffend. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser hoch komplexen Materie zeigen, dass es im Interesse der Rechtsicherheit erforderlich ist, eine einfache, klare und gerechte Regelung zu schaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen

§ 1
Forderungsberechtigung

§ 2
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 3
Umrechnung, Tilgungsleistungen

Artikel 2
Änderung des Entschädigungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen Artikel 1

II. Änderung des Entschädigungsgesetzes Artikel 2

B. Begründung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 780/04

... Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen erfordern im Hinblick auf deren globale Bedeutung ein bundeseinheitliches Sicherheits- und Schutzniveau, welches bei unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen nicht zu erreichen wäre. Eine bundeseinheitliche Regelung ist auch deshalb erforderlich, weil Tierärzte häufig in mehreren Bundesländern tätig werden und eine unterschiedliche rechtliche Behandlung erhebliche Rechtsunsicherheiten und damit eine unzumutbare Behinderung für die länderübergreifende Ausübung der tierärztlichen Tätigkeit bedeuten würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

1. § 21 Abs. 2a wird wie folgt geändert:

2. § 56 wird wie folgt geändert:

3. § 56a wird wie folgt geändert:

4. In § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

5. § 73 wird wie folgt geändert:

6. § 95 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. § 96 wird wie folgt geändert:

8. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Genehmigungsvorbehalte, Verwaltungsvereinfachung

IV. Gesetzesfolgen; Befristung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union; geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6


 
 
 


Drucksache 775/04

... Mit der mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft tretenden Reform des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wird das Erstattungsverfahren zwischen dem Bund und den Ländern für die Instandsetzung und Pflege der Gräber, die Anlegung, Verlegung und die Identifizierung grundlegend geändert. Bisher erfolgte die Abrechnung anhand der Anzahl der Einzelgräber (20,71 €) und der Anzahl der Quadratmeter Sammelgrabfläche (6,47 €). Die Kosten für Verlegung und identifizierung wurden nach Aufwand abgerechnet. Da sich die Anzahl der Gräber - mit Ausnahme der neuen Bundesländer - nicht mehr wesentlich ändert, erhalten die Länder durch das Gräbergesetz nunmehr eine jährliche Pauschale für die o.g. Aufwendungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 775/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Pauschalen

§ 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 919/04

... Die Neufassung des § 10 dient der Klarstellung und der Anpassung an die Neufassung der §§ 8 und 9. § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 begründen für bestimmte Verpackungen eine Pfandpflicht. Für einen Teil dieser Verpackungen besteht jedoch nach § 8 Abs. 2 bzw. § 9 Abs. 2 die Möglichkeit einer Befreiung von der Pfandpflicht, soweit sich Hersteller oder Vertreiber für diese Verpackungen an einem System nach § 6 Abs. 3 beteiligen. Der neu gefasste § 10 stellt klar, dass Hersteller und Vertreiber grundsätzlich pfandpflichtiger Verpackungen kein Pfand auf Verpackungen erstatten müssen, für die die Möglichkeit der Befreiung von der Pfandpflicht in Anspruch genommen wurde. Wer z.B. ökologisch vorteilhafte Getränkekartonverpackungen bepfandet in Verkehr bringt, statt sich mit diesen Verpackungen an einem System nach § 6 Abs. 3 zu beteiligen, der ist auch nicht verpflichtet, bei Rücknahme einer gleichartigen Verpackung, die durch Beteiligung an einem solchen System von der Pfandpflicht befreit ist, ein Pfand zu erstatten. Dieser Fall kann z.B. eintreten, wenn nicht in allen Bundesländern ein System nach § 6 Abs. 3 eingerichtet ist.

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Drucksache 919/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1572), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. 8 wird wie folgt gefasst:

§ 8
Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen

4. § 9 wird wie folgt gefasst:

§ 9
Pfanderhebungspflicht für Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln und von Dispersionsfarben

5. § 10 wird wie folgt gefasst:

§ 10
Beschränkung der Pfanderstattungspflichten

6. § 15 wird wie folgt geändert:

7. § 16 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

8. Anhang I Nr. 1 Abs. 2 Satz 8 wird gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkungen

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 413/04 (Beschluss)

... Die Verwaltungspraxis hat gezeigt, dass eine 14-tägige Mitteilungsfrist für die Unternehmen oft Probleme aufwirft. Um nicht gegen diese Vorschrift zu verstoßen, sind in vielen Bundesländern Ausnahmeanträge zu stellen. Dies führt zu einem vermeidbaren Verwaltungsaufwand. Eine 7-tägige Meldefrist ist aus Sicht der zuständigen Behörden ausreichend, zumal die Vorbereitungsarbeiten bei z.B. Asbestabbruch- und -sanierungsmaßnahmen i.a.R. nicht länger als 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließungen zur Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 8 Satz 2 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 10 Satz 1 GefstoffV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.1 Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV

72. Zu Artikel 11 Nr. 1a - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B Entschließungen

1. Zur Verordnung allgemein

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8. Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9. Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10. Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 662/1/04

... es soll § 71 Abs. 3 AuslG ersatzlos wegfallen. Nachdem die Vorschriften über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) entgegen der ersten Fassung des Gesetzentwurfs durch § 60a wieder in das Aufenthaltsgesetz eingefügt worden sind, ist nicht ersichtlich, warum entgegen dem jetzigen Recht gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung der Widerspruch statthaft sein soll. Eine Reihe von Bundesländern ­ so auch Berlin ­ haben das Widerspruchsverfahren gegen die Versagung der Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels teilweise oder ganz ausgeschlossen. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung würden Ausreisepflichtige somit besser gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/1/04




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG Artikel 7 Nr. 1 Buchstabe a und Buchstabe b Doppelbuchstabe aa und cc § 73 Inhaltsübersicht, Überschrift und Absatz 2 Aufenthaltsverordnung

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 98/04 (Beschluss)

... Auf Grund der demografischen Entwicklung kommt es vor allem in den neuen, aber zunehmend auch in den alten Bundesländern zu einem Bevölkerungsschwund in strukturschwachen Regionen. Neben der Sanierung von preiswertem Wohnraum und dem Neubau von Wohnungseigentum ist dies der hauptsächliche Grund für die Existenz von Gebieten mit teilweise hohem Mietwohnungsleerstand. Um zu einer Marktbereinigung zu gelangen, die auch unter städtebaulichen Gesichtspunkten dem Bevölkerungsrückgang Rechnung trägt, werden von den Kommunen in städtebaulichen Konzepten Rückbaugebiete festgelegt, wobei diese Maßnahmen von Bund und Ländern mit entsprechenden Stadtumbauprogrammen gefördert werden. Ein rechtliches Hindernis für die Durchführung der Abrissmaßnahmen war in der Vergangenheit jedoch immer ein fehlender klarer Kündigungstatbestand.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 242/04 (Beschluss)

... Dies hat zur Folge, dass die Bundesagentur für Arbeit, der Bund und die Bundesländer außerbetriebliche Ausbildungsplätze einrichten und finanzieren müssen, um Angebot und Nachfrage auszugleichen. Zur Zeit sind etwa im Land Sachsen-Anhalt 40 % der Auszubildenden in solcher betriebsfernen Ausbildung, die die Qualität der Ausbildung in Betrieben nicht erreichen kann. Dabei wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt die dem hier gemachten Vorschlag entspricht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/04 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen.

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 590/04

... Anderenfalls wäre es denkbar, dass die Kreuzungsvorschriften in Bezug auf Bundeswasserstraßen in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt würden. Dies würde zu einer nicht zu rechtfertigenden Rechtszersplitterung führen. Insbesondere die dann denkbare unterschiedliche finanzielle Belastung der Kreuzungsbeteiligten in den verschiedenen Bundesländern bei gleichartigen Sachverhalten kann weder im Interesse des Bundes noch der Länder hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. sonstige Kosten

F. sonstige Auswirkungen

Entwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

zu Artikel 3

zu Artikel 4

zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 871/04

... Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Regelung zu parallelimportierten Pflanzenschutzmitteln. Geregelt werden die Voraussetzungen, unter denen ein Pflanzenschutzmittel, das in Deutschland keine eigene Zulassung hat dennoch eingeführt und hier gehandelt werden darf. Hier ist nicht nur der innerdeutsche Handel betroffen sondern auch der innereuropäische Handel. Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern mit unterschiedlichen Anforderungen würden eine wirtschaftshemmende Wirkung entfalten. Für die bundes- und europaweit handelnden Wirtschaftsbeteiligten sind einheitliche Regeln erforderlich. Regelungen durch Landesrecht könnten zur Folge haben, dass ein bestimmtes Pflanzenschutzmittel zwar in einem Bundesland angewandt werden darf, nicht aber in einem an deren Bundesland. Dies kann zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Anwendern von Pflanzenschutzmitteln , aber auch den Anbietern von Pflanzenschutzmitteln in den einzelnen Bundesländern führen. Außerdem ist zu beachten, dass die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln selbst durch eine Bundesbehörde einheitlich für das ganze Bundesgebiet erfolgt und letztlich nur diese Behörde über das erforderliche Wissen verfügt, um bei einem parallelimportierten Pflanzenschutzmittel die Vergleichbarkeit mit einem zugelassenen Mittel feststellen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 871/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 15d
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Handelsbezeichnung

§ 16c
Verkehrsfähigkeit paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel

§ 16d
Kennzeichnung paralleleingeführter Pflanzenschutzmittel

§ 16e
Ende der Verkehrsfähigkeit

§ 16f
Pflichten des Inhabers der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung

§ 16g
Rücknahme oder Widerruf der Feststellung der Verkehrsfähigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu 1 § 3 Nr. 17

Zu 2 § 6

Zu 3 § 7 Abs. 1

Zu 4 § 11 Abs. 1

Zu 5 § 15c Abs. 4

Zu 6 § 15d

Zu 7 §§ 16c ­ 16g

zu 8 § 18b

zu 9 § 37

Zu 10 § 40

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 676/2/04

... Eine solche Regelung unterstellt, dass eine Einzugsstelle, die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, in der Lage sein muss, den Beitragsrückstand unter 10 vom Hundert der monatlichen Gesamtvergütung zu halten. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass die Höhe des Beitragsrückstandes auch immer ein Spiegelbild der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einer Region ist. In den neuen Bundesländern liegt der monatlich von der Einzugsstelle als Gesamtvergütung einzuziehende Betrag regelmäßig deutlich über 10 vom Hundert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Im Einzelnen ist insbesondere folgender Kritikpunkt hervorzuheben:

Zu den einzelnen Vorschriften

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

9. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

12. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

zu Buchstabe a

13. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

17. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

19. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

21. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

22. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

Zu Artikel 8

24. 3a.In § 81 Abs. 1 Satz 3 wird nach oder ein zusätzlich von ihr beauftragter eingefügt.

25. 3b. § 104 Abs. 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

26. 3c. § 111 Abs. 5 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

27. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

28. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

29. Zu Artikel 8 Nr. 4 § 148 Abs. 4 und 5 SGB IX

30. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe b § 148 Abs. 5 Satz 1 SGB IX

31. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

32. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

33. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 77 Abs. 7 SGB V

35. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

37. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

38. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

39. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

40. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

41. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

42. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

43. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

44. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

45. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 676/04 (Beschluss)

... Eine solche Regelung unterstellt, dass eine Einzugsstelle, die ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, in der Lage sein muss, den Beitragsrückstand unter 10 vom Hundert der monatlichen Gesamtvergütung zu halten. Hierbei wird nicht berücksichtigt, dass die Höhe des Beitragsrückstandes auch immer ein Spiegelbild der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einer Region ist. In den neuen Bundesländern liegt der monatlich von der Einzugsstelle als Gesamtvergütung einzuziehende Betrag regelmäßig deutlich über 10 vom Hundert. Eine pauschale Regelung für einen Vergütungsabzug erscheint angesichts dessen ungeeignet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/04 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 28l Abs. 1a Satz 5 SGB IV

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c - neu - § 28l Abs. 3 SGB IV

4. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 28n Nr. 5 SGB IV

5. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB IV

6. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa, bb, dd und Buchstabe b § 85 Abs. 1 Satz 1, 2, 4 und Abs. 3a - neu - SGB IV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 71 SGB I

8. Zu Artikel 2a - neu - § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II und

In der Folge

Zur Folge:

9. Zu Artikel 4 Nr. 01 - neu - § 4 Abs. 4 Satz 8 SGB V

10. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe a § 77 Abs. 4 Satz 3 SGB V

11. Zu Artikel 4 Nr. 5b - neu - § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

12. Zu Artikel 4 Nr. 7a - neu - und 7b - neu - § 207 Abs. 1 Satz 1, § 210 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 - neu - bis 5 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 4 Nr. 9a - neu - § 218 Abs. 1 und 2 SGB V

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 219 Satz 2 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nr. 14 § 255 Abs. 3a Satz 3 SGB V

16. Zu Artikel 4 Nr. 16a - neu - § 281 Abs. 2 Satz 3 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstaben aa und bb § 17 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 SGB IX

In der Folge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 8 Nr. 3 Buchstabe c § 17 Abs. 4 Satz 2 SGB IX

19. Zu Artikel 8 Nr. 3a - neu -, Nr. 3b - neu - und Nr. 3c - neu - § 81 Abs. 1 Satz 3, § 104 Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 111 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB IX und Artikel 32 Abs. 6 Inkrafttreten

Allgemeine Begründung

Begründung

Zu Artikel 8

Nr. 3a: Nr. 3b: Nr. 3c:

Zu Artikel 32

20. Zu Artikel 8 Nr. 3d - neu - § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX und Artikel 32 Abs. 5 Inkrafttreten

Begründung

Zu Art. 8 Nr. 3d:

Zu Artikel 32

21. Zu Artikel 8 Nr. 4 Buchstabe a0 - neu - § 148 Abs. 2 Satz 2 - neu - SGB IX

22. Zu Artikel 9 Nr. 1 Buchstabe c § 66 Abs. 3 Satz 2 SGB X

23. Zu Artikel 9 Nr. 2 Buchstabe b § 94 Abs. 2 Satz 1 und Satz 1a - neu - SGB X

24. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB X

25. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 97 Abs. 1 Satz 4a - neu - SGB X

Als Folge ist

26. Zu Artikel 10 Nr. 01 - neu - § 13 Abs. 1 Satz 2 SGB XII

27. Zu Artikel 10 Nr. 01a - neu - § 19 Abs. 5 SGB XII

28. Zu Artikel 10 Nr. 01b - neu - § 29 Abs. 1 Satz 7 SGB XII

29. Zu Artikel 10 Nr. 1a - neu - § 41 Abs. 2 SGB XII

30. Zu Artikel 10 Nr. 2a - neu - § 43 Abs. 1 SGB XII

31. Zu Artikel 10 Nr. 4a - neu - § 79 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

32. Zu Artikel 10 Nr. 4b - neu - § 80 Abs. 1 SGB XII

33. Zu Artikel 10 Nr. 5 Buchstabe a - neu - und Buchstabe b § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 SGB XII

34. Zu Artikel 10 Nr. 5a - neu - § 92 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

35. Zu Artikel 10 Nr. 6a - neu - § 98 Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB XII

36. Zu Artikel 10 Nr. 6b - neu - § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

37. Zu Artikel 24 Nr. 2 § 17 Abs. 5a RSAV


 
 
 


Drucksache 586/04

... Mit dem Gesetzentwurf soll der bedarfsgerechte Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, insbesondere im Alter unter drei Jahren, in den westdeutschen Bundesländern sowie die Sicherung und Weiterentwicklung eines bedarfsgerechten Angebots an Tagesbetreuung in den ostdeutschen Bundesländern geschaffen werden. Der Begriff der Bedarfsgerechtigkeit als Maßstab für das Betreuungsangebot wird durch Kriterien definiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/04 (Beschluss)

... Die Verwaltungsreform in den Bundesländern, insbesondere die Straffung der Behördenorganisation soll erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/04 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Änderung des Flurbereinigungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung

Artikel 6
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 876/04

... Die Ordnungswidrigkeiten betreffen die Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht nach der EG-Verordnung Nr. 785/2004 und nach nationalem Recht. Für sie ist eine bundesgesetzliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich: Eine Sanktionierung von Verstößen gegen die Versicherungspflicht auf Landesebene brächte die Gefahr einer unübersehbaren Zersplitterung der Rechtslage und - damit verbunden - einer erheblichen Rechtsunsicherheit mit sich, da die entsprechenden Sanktionsvorschriften sich in dem Umfang der Bußgeldbewehrung und in der Höhe des festgesetzten Bußgeldes erheblich unterscheiden könnten. Hierdurch könnten sich auch im Hinblick auf den Standort von Luftfahrtunternehmen erhebliche Ungleichbehandlungen verschiedener gegen die Versicherungspflicht verstoßender Luftfahrtunternehmen mit entsprechenden wirtschaftlichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den einzelnen Bundesländern ergeben. Auch besteht die Gefahr, dass die Unterschiedlichkeit der Sanktionierungen gezielt als Standortvorteil eingesetzt und ausgenutzt wird, um Standorte durch ein besonders liberales Sanktionenrecht bei Neuansiedlungen attraktiver zu machen. Hierdurch würde nicht nur die Wahrung der Wirtschaftseinheit im Bundesgebiet gefährdet, indem die Verteilung des wirtschaftlichen Potentials verzerrt wird; vielmehr droht auch die Gefahr, dass der Zweck der Ordnungswidrigkeitenvorschrift, zum Schutz des Rechtsverkehrs einen wirksamen Sanktionsmechanismus vorzuhalten, unterlaufen wird.

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Drucksache 876/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Montrealer-Übereinkommen-Durchführungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 968/04

... Die Saldierung erfolgt im Wege der Bildung nationaler Grundflächen. In Deutschland werden als nationale Grundflächen die Summen der regionalen Grundflächen unter Ausschluss der Maisgrundflächen und die Summen der Maisgrundflächen festgelegt. Diese Differenzierung ist wegen der gesondert ausgewiesenen Maisgrundflächen in Bayern und Baden-Württemberg erforderlich. Werden auch die nationalen Grundflächen überschritten, kann nach Gemeinschaftsrecht eine verursacherbezogene Rückverteilung dieser Überschreitung auf sog. Teilgrundflächen erfolgen. Diese Teilgrundflächen kann der Mitgliedstaat definieren. In Deutschland werden die Teilgrundflächen mit den regionalen Grundflächen gleichgesetzt, d.h. grundsätzlich den Bundesländern hinsichtlich der Grundflächen unter Ausschluss der Maisgrundflächen und in Bayern und Baden-Württemberg, wegen der gesondert ausgewiesenen Maisgrundflächen, zusätzlich hinsichtlich der Maisgrundflächen.

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Drucksache 968/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 664/04

... /EG und 2002/96/EG den Mitgliedstaaten nur einen groben Rahmen und die zu erreichenden Ziele vorgeben, die Ausgestaltung der Umsetzung im Einzelnen jedoch den Mitgliedsstaaten überlassen. Hierbei ist eine ganze Bandbreite an Umsetzungsvarianten denkbar. Bei einer Umsetzung dieser Richtlinien durch die einzelnen Bundesländer besteht die große Gefahr, dass die einzelnen Regelungen derart unterschiedlich ausgestaltet werden, dass eine erhebliche wirtschaftshemmende Wirkung im Bereich der Elektro- und Elektronikgeräte entsteht. So ist zu erwarten, dass z.B. uneinheitliche Regelungen der Frage wer die Altgeräte an welchem Ort sammelt und wie die Pflichten von Herstellern, Vertreibern, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Endnutzern untereinander im Einzelnen ausgestaltet werden, zu ernsthaften Schranken und Hindernissen für den wirtschaftlichen Verkehr im Bundesgebiet führen.

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Drucksache 664/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Alternativen

B. Einzelne Vorschriften


 
 
 


Drucksache 662/04 (Beschluss)

... es soll § 71 Abs. 3 AuslG ersatzlos wegfallen. Nachdem die Vorschriften über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) entgegen der ersten Fassung des Gesetzentwurfs durch § 60a wieder in das Aufenthaltsgesetz eingefügt worden sind, ist nicht ersichtlich, warum entgegen dem jetzigen Recht gegen die Versagung der Aussetzung der Abschiebung der Widerspruch statthaft sein soll. Eine Reihe von Bundesländern ­ so auch Berlin ­ haben das Widerspruchsverfahren gegen die Versagung der Verlängerung oder Erteilung eines Aufenthaltstitels teilweise oder ganz ausgeschlossen. Ohne die vorgeschlagene Ergänzung würden Ausreisepflichtige somit besser gestellt werden.

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Drucksache 662/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a0 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 1 und 2 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a01 - neu - § 15a Abs. 4 Satz 6 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 16 Abs. 4 Satz ... AufenthG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 24 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 49a Abs. 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nr. 8 und Nummer 13 § 49a Abs. 3 - neu -, § 49b und § 89a AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 51 Abs. 5 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 55 Abs. 2 Nr. 6 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 71 Abs. 4 Satz 2 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 83 Abs. 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 99 Abs. 1 Nr. 14 Buchstabe b AufenthG

13. Zu Artikel 6 Nr. 6 § 1 Abs. 1 Nr. 3 Asylbewerberleistungsgesetz

14. Zu Artikel 6 Nr. 8 - neu - § 53 Asylverfahrensgesetz


 
 
 


Drucksache 431/04

... Da sich die Anzahl der Kriegsgräber — mit Ausnahme der neuen Bundesländer - nicht mehr wesentlich ändert, erhalten die Länder durch das Gesetz eine jährliche Pauschale für die Instandsetzung und Pflege zur eigenen Bewirtschaftung. Die Höhe der Pauschale orientiert sich an den bisherigen jährlichen Zahlungen an die einzelnen Länder. Damit ist die Zahl der Einzel- und Sammelgräber für die Zahlung in Zukunft nicht mehr relevant. Die Länder erhalten durch diese Regelung mehr Gestaltungsspielraum, insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Rücklagen für größere Instandsetzungsmaßnahmen. Die Aufwendungen für die Anlegung nach § 5, die Verlegung nach § 6 und die Identifizierung nach § 8 des Gräbergesetzes, die bisher nach Aufwand erstattet werden, sind ebenfalls von dieser Pauschale erfasst.

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Drucksache 431/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gräbergesetzes

Artikel 2
Neufassung des Gräbergesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Ziel des Gesetzes

II. Alternativen

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe ff

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 613/04

... es müssen daher häufig in wesentlich größerem Umfang Wirtschaftsgüter dem Netzbetrieb zugeordnet und damit gesellschaftsrechtlich separiert werden, als dies von den genannten EU-Richtlinien gefordert wird. Dies kann zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union führen. Darüber hinaus könnte in den fraglichen Fällen die Erfüllung des Teilbetriebsbegriffs nur in jedem Einzelfall über verbindliche Auskünfte der Finanzbehörden rechtlich abgesichert werden. Die betroffenen Unternehmen müssten in diesem Fall unter Umständen eine Vielzahl von Auskunftsersuchen an unterschiedliche Finanzbehörden stellen. Sollten hierbei gleiche Sachverhalte durch die Finanzbehörden in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich beurteilt werden, droht hier zudem die Gefahr einer innerstaatlichen Wettbewerbsverzerrung.

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Drucksache 613/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen

§ 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet

§ 4
Genehmigung der Energieversorgung

§ 5
Anzeige der Energiebelieferung

Teil 2
Entflechtung

§ 6
Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung

§ 7
Rechtliche Entflechtung

§ 8
Operationelle Entflechtung

§ 9
Verwendung von Informationen

§ 10
Rechnungslegung und interne Buchführung

Teil 3
Regulierung des Netzbetriebs

Abschnitt 1
Aufgaben der Netzbetreiber

§ 11
Betrieb von Energieversorgungsnetzen

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 13
Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen

§ 14
Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 15
Aufgaben der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

§ 16
Systemverantwortung der Betreiber von Fernleitungs- und Gasverteilernetzen

Abschnitt 2
Netzanschluss

§ 17
Netzanschluss

§ 18
Allgemeine Anschlusspflicht

§ 19
Technische Vorschriften

Abschnitt 3
Netzzugang

§ 20
Zugang zu den Energieversorgungsnetzen

§ 21
Bedingungen und Entgelte für den Netzzugang

§ 22
Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 23
Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 24
Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen

§ 25
Ausnahmen vom Zugang zu den Gasversorgungsnetzen im Zusammenhang mit unbedingten Zahlungsverpflichtungen

§ 26
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen und zu Speicheranlagen im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Erdgas

§ 27
Zugang zu den vorgelagerten Rohrleitungsnetzen

§ 28
Zugang zu Speicheranlagen

Abschnitt 4
Befugnisse der Regulierungsbehörde, Sanktionen

§ 29
Verfahren zur Festlegung und Genehmigung

§ 30
Missbräuchliches Verhalten eines Netzbetreibers

§ 31
Besondere Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde

§ 32
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 33
Vorteilsabschöpfung durch die Regulierungsbehörde

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 35
Monitoring

Teil 4
Energielieferung an Letztverbraucher

§ 36
Grundversorgungspflicht

§ 37
Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht

§ 38
Ersatzversorgung mit Energie

§ 39
Allgemeine Preise und Versorgungsbedingungen

§ 40
Besondere Missbrauchsaufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde

§ 41
Energielieferverträge mit Haushaltskunden

§ 42
Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen

Teil 5
Planfeststellung, Wegenutzung

§ 43
Planfeststellungsverfahren für Energieanlagen

§ 44
Vorarbeiten

§ 45
Enteignung

§ 46
Wegenutzungsverträge

§ 47
Mitteilungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

§ 48
Konzessionsabgaben

§ 49
Anforderungen an Energieanlagen

§ 50
Vorratshaltung zur Sicherung der Energieversorgung

§ 51
Monitoring der Versorgungssicherheit

§ 52
Meldepflichten bei Versorgungsstörungen

§ 53
Ausschreibung neuer Erzeugungskapazitäten im Elektrizitätsbereich

Teil 7
Behörden

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 54
Allgemeine Zuständigkeit

§ 55
Regulierungsbehörde und nach Landesrecht zuständige Behörde

§ 57
Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission

§ 58
Zusammenarbeit mit den Kartellbehörden

Abschnitt 2
Bundesbehörden

§ 59
Organisation

§ 60
Aufgaben des Beirates

§ 61
Veröffentlichung allgemeiner Weisungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

§ 62
Gutachten der Monopolkommission

§ 63
Berichterstattung

§ 64
Wissenschaftliche Beratung

Teil 8
Verfahren

Abschnitt 1
Behördliches Verfahren

§ 65
Aufsichtsmaßnahmen

§ 66
Einleitung des Verfahrens, Beteiligte

§ 67
Anhörung, mündliche Verhandlung

§ 69
Auskunftsverlangen, Betretungsrecht

§ 70
Beschlagnahme

§ 71
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

§ 72
Vorläufige Anordnungen

§ 73
Verfahrensabschluss, Begründung der Entscheidung, Zustellung

§ 74
Veröffentlichung von Verfahrenseinleitungen und Entscheidungen

Abschnitt 2
Beschwerde

§ 75
Zulässigkeit, Zuständigkeit

§ 76
Aufschiebende Wirkung

§ 77
Anordnung der sofortigen Vollziehung und der aufschiebenden Wirkung

§ 78
Frist und Form

§ 79
Beteiligte am Beschwerdeverfahren

§ 80
Anwaltszwang

81 § Mündliche Verhandlung

§ 82
Untersuchungsgrundsatz

§ 83
Beschwerdeentscheidung

§ 84
Akteneinsicht

§ 85
Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO

Abschnitt 3
Rechtsbeschwerde

§ 86
Rechtsbeschwerdegründe

§ 87
Nichtzulassungsbeschwerde

§ 88
Beschwerdeberechtigte, Form und Frist

Abschnitt 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 89
Beteiligtenfähigkeit

§ 90
Kostentragung und -festsetzung

§ 91
Gebührenpflichtige Handlungen

§ 92
Beitrag

§ 93
Mitteilung der Regulierungsbehörde

Abschnitt 5
Sanktionen Bußgeldverfahren

§ 94
Zwangsgeld

§ 95
Bußgeldvorschriften

§ 96
Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung

§ 97
Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 98
Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren

§ 99
Rechtsbeschwerde zum BGH

§ 100
Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid

§ 101
Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung

Abschnitt 6
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

§ 102
Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte

§ 103
Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke

§ 104
Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde

§ 105
Streitwertanpassung

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

§ 106
Zuständiger Senat beim OLG

§ 107
Zuständiger Senat beim BGH

§ 108
Ausschließliche Zuständigkeit

Teil 9
Sonstige Vorschriften

§ 109
Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich

§ 110
Werksnetze

§ 111
Verhältnis zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Teil 10
Evaluierung, Schlussvorschriften

§ 112
Evaluierungsbericht

§ 113
Laufende Wegenutzungsverträge

§ 114
Wirksamwerden der Entflechtungsbestimmungen

§ 115
Bestehende Verträge

§ 116
Bisherige Tarifkundenverträge

§ 117
Konzessionsabgaben für die Wasserversorgung

§ 118
Übergangsregelungen

Artikel 2
Gesetz über die Bundesregulierungsbehörde für Elektrizität, Gas,

§ 1
Rechtsform, Name

§ 2
Tätigkeiten, Aufgabendurchführung

§ 3
Organe

§ 4
Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse

§ 5
Beirat

§ 6
Geschäftsordnung, Vorsitz, Sitzungen des Beirates

§ 7
Aufgaben des Beirates

Artikel 3
Änderung sonstiger Gesetze und Rechtsverordnungen

§ 50
Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 7

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 16

Zu Nr. 17

Zu Nr. 18

Zu Nr. 19

Zu Nr. 21

Zu Nr. 23

Zu Nr. 24

Zu Nr. 27

Zu Nr. 28

Zu Nr. 29

Zu Nr. 30

Zu Nr. 31

Zu Nr. 32

Zu Nr. 33

Zu Nr. 34

Zu Nr. 36

Zu Nr. 37

Zu Nr. 38

Zu Nr. 39

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu § 79

Zu § 80

Zu § 81

Zu § 82

Zu § 83

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu § 87

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu § 91

Zu § 92

Zu § 93

Zu § 94

Zu § 95

Zu § 96

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu § 100

Zu § 101

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu § 106

Zu § 107

Zu § 108

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu § 114

Zu § 115

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Artikel 2

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 3

Zu Absatz 40

Zu den Absätzen 43 und 44

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 441/04

... Seit dem Jahr 2001 sind zudem die Einnahmen der Tageszeitungen aus Werbe- und Rubrikenanzeigen stark zurückgegangen. Der Rückgang bei den Stellenanzeigen betrug bis zu 50 %. Die Einbußen bei den Anzeigeneinnahmen treffen Tageszeitungen besonders stark, da sie sich traditionell zu zwei Dritteln über Anzeigen und zu einem Drittel über die Lesermärkte finanzieren. Aufgrund der starken Einbrüche bei den Anzeigen beträgt der Beitrag der Anzeigenmärkte zu den Einnahmen einer Tageszeitung im Durchschnitt in den alten Bundesländern mittlerweile rund 57 % und in den neuen Bundesländern sogar nur noch ca. 46 %.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes

§ 22
Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 23
Europafreundliche Anwendung

§ 27
Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen

§ 29
Kredit- und Versicherungswirtschaft

§ 30
Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften

§ 31
Anzeigenkooperationen

§ 32
Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen

§ 32a
Einstweilige Maßnahmen

§ 32b
Verpflichtungszusagen

§ 32c
Kein Anlass zum Tätigwerden

§ 32d
Entzug der Freistellung

§ 32e
Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen

§ 33
Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht

§ 34
Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde

§ 34a
Vorteilsabschöpfung durch Verbände und Einrichtungen

§ 43
Bekanntmachungen

§ 50
Vollzug des europäischen Rechts

§ 50a
Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden

§ 50b
Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden

§ 50c
Behördenzusammenarbeit

§ 62
Bekanntmachung von Verfügungen

§ 82a
Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren

§ 86a
Vollstreckung

§ 89a
Streitwertanpassung

§ 90a
Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden

Artikel 2
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. Vorgeschichte

2. Anlass und Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Grundzüge der Novellierung

5. Gender Mainstreaming

6. Kosten Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrkosten belastet.

7. Befristung, Evaluierung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

unterliegen. Die Verweisungen sind deshalb so gefasst, dass sie die einschlägigen Fälle in dem neuen System erfassen.

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu den neuen §§ 22 und 23

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 23

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32c

Zu § 32d

Zu § 32e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abs atz 4

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 20

Zu Nummer 2l

Zu Absatz la

Zu Absatz l

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 32

Zu § 50a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 50c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 bis 8

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 915/04

... 3. die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt hat oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 226/04

... Trotz des Engagements der Notare im Landesdienst herrscht im badischen Rechtsgebiet, das sich weitgehend mit dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe deckt, ein Mangel an Notaren. Dies zwingt Rechtsuchende zum Ausweichen in die angrenzenden Bundesländer. Dieses Ausweichen ist mit Beschwernissen - längeren Anfahrtswegen, dadurch höheren Kosten und Unbequemlichkeiten - verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundesnotarordnung

1. § 114 erhält folgende Fassung:

2. § 115 erhält folgende Fassung:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 428/04

... Die Verwaltungsreform in den Bundesländern, insbesondere die Straffung der Behördenorganisation soll erleichtert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Erleichterung der Verwaltungsreform in den Ländern (... Zuständigkeitslockerungsgesetz)

Artikel 1
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

Artikel 2
Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Änderung des Flurbereinigungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung

Artikel 6
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu 1.

Zu 2.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 244/03

... Soweit über die schon weitreichenden Einzelregelungen des Übereinkommens und seiner Anwendungsbestimmung in Anlage 2 hinaus im Interesse der Gewährleistung einer innerstaatlich einheitlichen Anwendung der Verfahren bei Sammlung, Abgabe und Annahme der Schiffsabfälle nähere Einzelbestimmungen erforderlich erscheinen, ist eine Ermächtigung des Bundes zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen aufgenommen worden. Der Bund besitzt für diese Regelung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung die Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs.1 Nr. 1 und Nr. 24 GG. Eine bundesgesetzliche Regelung ist im Sinne des Artikel 72 Abs. 2 GG insbesondere zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, um Grauzonen und Missbräuche bei der Behandlung von Schiffsabfällen zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn das international abgestimmte Abfallentsorgungs- und Finanzierungskonzept einschließlich der vorgesehenen Regelungen für die Kontrolle und den Nachweis der geordneten Abgabe von Schiffsabfällen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Insbesondere für die Entsorgung von überwachungsbedürftigem Sonderabfall haben die Länder unterschiedliche Regelungen z.B. hinsichtlich der landseitigen Andienungspflicht des Abfallbesitzers getroffen, die die Besonderheiten der Schifffahrt nicht ausreichend berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/03




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4


 
 
 


Drucksache 774/03

... Durch Erlass einer Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen soll in einem Modellversuch das „Begleitete Fahren ab 17“ von interessierten Bundesländern erprobt und der Sicherheitsertrag in einer wissenschaftlichen Untersuchung ausgewertet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/03




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch Begleitetes Fahren ab 17

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.