2108 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Datenschutz"
Drucksache 194/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-eGovernment-Aktionsplan 2016 - 2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung - COM(2016) 179 final
... - Grundsatz der einmaligen Erfassung: Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten - unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften - intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zu vermeiden.
1. Einleitung
2. Ziele und Grundsätze
3. Politische SCHWERPUNKTE
3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien
3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste
3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste
4. Umsetzung des Aktionsplans
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... Die Nutzung von Carsharingangeboten kann mit der Preisgabe einer großen Menge an Daten verbunden sein, insbesondere einer Verknüpfung persönlicher Daten mit verhaltensbezogenen Daten (Bewegungsmustern o. ä.). Das Auswahlverfahren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sollte daher auch dazu genutzt werden, im Rahmen des Mindestleistungsumfangs ein hohes Datenschutzniveau für die Kunden zu gewährleisten und entsprechend dem in Artikel 7 Absatz 4 der EU-Datenschutz-Grundverordnung angelegten Koppelungsverbot nur solche Anbieter zu begünstigen, die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden. Die Überprüfung durch die zuständige Behörde könnte ohne weiteren Aufwand etwa durch Vorlage der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzbestimmungen erfolgen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG
3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG
4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*
5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1), die ab 25. Mai 2018 gilt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... 20. Insbesondere die Verordnung (EU) XXX/2016 vom XXX [Nummer und Datum nach der förmlichen Annahme einfügen] des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) [Amtsblattverweis nach der förmlichen Annahme einfügen] und die Verordnung (EG) Nr.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 801/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Eine Meldeverpflichtung der Polizei ist hinsichtlich strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Aspekte, insbesondere aber auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung kritisch. Der Zweck der Regelung ist unter anderem der Schutz der Fahrschülerinnen und Fahrschüler vor körperlichen Übergriffen durch Fahrlehrer. Für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Widerruf der Fahrlehrererlaubnis benötigt die zuständige Behörde hinreichende Informationen. Der Gesetzentwurf stellt auf Mitteilungen zu Straftaten ab. Herrin des Strafverfahrens ist jedoch nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft und nur diese entscheidet über die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Ermittlungsverfahren.
Drucksache 681/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz)
... Die systematische Einordnung der Hochschulambulanzen und der sonstigen Ambulanzen mit institutionellem Charakter im SGB V macht deutlich, dass es sich bei der ambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten nicht um originäre vertragsärztliche Versorgung, sondern um einen Sondertatbestand handelt. Dies bedeutet auch, dass die vertragsärztlichen Vorgaben nicht vollumfänglich übertragen werden können. Daher gilt gemäß § 120 Absatz 3 Satz 2 SGB V der § 295 Absatz 1b Satz 1 SGB V auch nur entsprechend. Ein Grund ist der institutionelle Charakter der in § 120 Absatz 3 Satz 1 SGB V genannten Ambulanzen. Leistungserbringer im Sinne des Gesetzes ist nicht der einzelne Arzt, sondern die Institution. Die lebenslange Arztnummer ist explizit ein an die arztbezogene Abrechnungs- und Verordnungsprüfung beim einzelnen, persönlich im Rahmen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen bzw. genehmigten Arzt gebundenes Instrumentarium (siehe auch BSG vom 16. Juli 2008, Az B 6 KA 36/07 R). Die Anwendung der Arztnummer nach § 293 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 SGB V (lebenslange Arztnummer) ist daher auszuschließen, zumal auch datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, da es für die Erhebung von Sozialdaten der in den genannten Institutionen tätigen Ärzte zwecks Nutzung für die Arztnummer einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage oder der vorherigen Einwilligung des Arztes bedarf.
Drucksache 673/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, EU (Nr.) 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013 , (EU) Nr. 1308/2013 , (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013 , (EU) Nr. 223/2014 , (EU) Nr. 283/2014 und (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 605 final
... 21. Für die Outputindikatoren für Teilnehmende soll nunmehr statt des verpflichtenden Monitorings ein Stichprobenverfahren zur Anwendung kommen. Es werden Daten Dritter erhoben, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen ESF-Förderung stehen. Ferner sollen Teilnehmende erst nach Eintritt in die ESF-Maßnahme Angaben machen, zu denen sie vor Beginn der Maßnahme keine Einwilligung gegeben haben. Das Stichprobenverfahren ist zeit- und kostenaufwändig und muss unter Umständen mehrfach durchgeführt werden. Der notwendige Einführungsaufwand in die bestehenden IT-Systeme steht in keinem Verhältnis zum Mehrwert. Die fristgerechte Ermittlung und Übermittlung der Indikatoren ist risikobehaftet, da Angaben zu Indikatoren-werten in einem vergleichsweise kleinen Zeitfenster bis zur Abgabe des jeweiligen Durchführungsberichts erfolgen müssen. Der Bundesrat sieht die Änderung zur Erhebung der ESF-Indikatoren zur Haushaltssituation von Teilnehmenden aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch und lehnt sie als nicht praktikabel und unverhältnismäßig ab.
Drucksache 169/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... 31. Der Bundesrat sieht außerdem die Notwendigkeit, angesichts der zunehmenden Erfassung des Nutzerverhaltens durch den Einsatz von Speicher- und Kommunikationselementen in Produkten dafür zu sorgen, dass die dabei gewonnenen Daten nicht einseitig und unter Verletzung des Datenschutzrechts zum Nachteil des Käufers verwendet werden. Als Lösung käme in Betracht, dass sich der Verkäufer auf Daten über das Nutzerverhalten, die von der Kaufsache oder mit ihr verbundenen Diensten erhoben und gespeichert werden, nur dann zur Widerlegung einer vom Käufer geltend gemachten Vertragswidrigkeit berufen können soll, wenn der Käufer in die Datenerhebung und die mögliche Verwendung der gewonnenen Daten zur Klärung vertraglicher Ansprüche auf der Grundlage einer hervorgehobenen Information eingewilligt hat.
Drucksache 311/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 3. Der Bundesrat ist gleichzeitig der Auffassung, dass innovative Formen und Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft nur dann zu weiterer wirtschaftlicher Dynamik führen können, wenn faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen gelten. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft ist daher ein Ordnungsrahmen, der Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutz sowie einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb vor allem auch zwischen etablierten und neuen Marktakteuren gewährleistet.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Des Weiteren wird die Kommission - wie sie in ihrer Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit22 ausgeführt hat - im Rahmen der allgemeinen Bewertung des bestehenden Systems ermitteln, welche Defizite es langfristig zu beheben gilt, indem bestimmte technische Funktionen des Systems, wozu auch der Einsatz anderer möglicher biometrischer Identifikatoren gehören kann, im Einklang mit den Datenschutzstandards weiterentwickelt werden.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 702/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final
... Er bekräftigt jedoch, dass die sogenannten "FinTechs" und "InsurTechs" in einem hochsensiblen Geschäftsfeld tätig sind, da diese Geschäftsmodelle in der Regel auf die persönlichen Finanzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre privaten Daten ausgerichtet sind. Umso wichtiger erscheint es, dass fortlaufend auf die aktuellen technischen Entwicklungen reagiert wird und Regelungen zur Datensparsamkeit und zum Datenschutz sowie zur IT- und Cybersicherheit weiterentwickelt werden. Gleichermaßen sollte sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende verbraucherschützende Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen auf diese neuen Geschäftsmodelle angewendet werden können.
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer 2
Drucksache 90/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zu dem geplanten Rahmenübereinkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Übermittlung und Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung (sog. Umbrella Agreement)
... 3. Er betont erneut die Bedeutung, die dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Strafverfolgungszwecke zukommt und bittet weiterhin sicherzustellen, dass die im Rahmenabkommen enthaltenen Regelungen nicht hinter dem europäischen Datenschutzstandard zurückbleiben.
Drucksache 287/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste COM(2016) 285 final
... (17) Im Interesse der unionsweiten Transparenz sollte die Analyse einer nationalen Regulierungsbehörde auch den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und der Kommission vorgelegt werden. Für den Datenschutz haben die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission Sorge zu tragen. Die Kommission kann auch die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste ersuchen, eine auf den nationalen Beiträgen aufbauende unionsweite Analyse zu erstellen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Ziele
1.3. Politischer Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkte der Interessenträger
2.2. Fachgutachten
2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten
Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2
Bereitstellung von Informationen Artikel 3
Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5
Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6
Sanktionen Artikel 7
Überprüfungsklausel Artikel 8
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Regulierungsaufsicht
Artikel 3 Informationspflicht
Artikel 4 Transparenz der Tarife und Endgebühren
Artikel 5 Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen
Artikel 6 Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang
Kapitel III Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten
Artikel 7 Sanktionen
Artikel 8 Überarbeitung
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Inkrafttreten
Anhang Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}
Anhang Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:
Drucksache 12/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... § 6 Absatz 1 setzt Artikel 50 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VII der Berufsanerkennungsrichtlinie um, worin festgelegt ist, welche Unterlagen und Bescheinigungen die zuständigen Behörden beim Anerkennungsverfahren verlangen können. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten richten sich dabei nach den Datenschutzgesetzen der Länder. Für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, sind insbesondere die in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 vorgesehenen Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
§ 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
§ 2 Anerkennung von Berufserfahrung
§ 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
§ 4 Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen
§ 7 Eignungsprüfung
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
§ 8 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
§ 9 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
§ 10 Nachprüfung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Regelungsinhalt
III. Ermächtigungsgrundlage
IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu §§ 8
Zu § 10
Zu § 11
Drucksache 537/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Konnektivität für einen wettbewerbsfähigen digitalen Binnenmarkt - Hin zu einer europäischen Gigabit-Gesellschaft - COM(2016) 587 final
... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass neue digitale Anwendungen - wie virtuelle Realität, neue Lehr- und Lernformen, automatisiertes und vernetztes Fahren oder künstliche Intelligenz - nur durch Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität bereitgestellt werden können. Neue digitale Anwendungen bergen jedoch auch stets neue Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Er ist daher der Auffassung, dass flankierend zu den vorgeschlagenen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzrechts und seiner Durchsetzung sowie zur Förderung der Medienkompetenz vorgenommen werden müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, diese neuen Anwendungen geschützt, kompetent und sicher über das Breitbandnetz zu nutzen.
Drucksache 702/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final
... Er bekräftigt jedoch, dass die sogenannten "FinTechs" und "InsurTechs" in einem hochsensiblen Geschäftsfeld tätig sind, da diese Geschäftsmodelle in der Regel auf die persönlichen Finanzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre privaten Daten ausgerichtet sind. Umso wichtiger erscheint es, dass fortlaufend auf die aktuellen technischen Entwicklungen reagiert wird und Regelungen zur Datensparsamkeit und zum Datenschutz sowie zur IT- und Cybersicherheit weiterentwickelt werden. Gleichermaßen sollte sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende verbraucherschützende Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen auf diese neuen Geschäftsmodelle angewendet werden können.
Zur Vorlage allgemein
4. Zu Nummer 2.4. Absatz 3
5. Zu Nummer 2.4. Absatz 5
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Das Statistische Bundesamt ist verantwortlich für den zentralen IT-Betrieb sowie für die IT-Entwicklung, die für den Zensus 2021 benötigt wird. Der IT-Betrieb wird in Zusammenarbeit mit dem ITZBund zentral realisiert und deckt alle Datenbestände von dem in diesem Gesetz geregelten Steuerungsregister bis hin zur Auswertungsdatenbank ab. Er umfasst die Bereitstellung der IT-Infrastruktur für den Online-Dateneingang sowie für die Verarbeitung und Speicherung der Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter Sicherstellung des erforderlichen Datenschutzbedarfs. Bereits beim Zensus 2011 wurden die Datenbestände zentralisiert vorgehalten, wobei die einzelnen IT-Anwendungen auf vier Standorte verteilt waren. Diese Aufteilung hat sich aufgrund notwendiger Schnittstellen zwischen den IT-Anwendungen ausweislich des Berichts des externen Evaluierers des Zensus 2011 als nicht sinnvoll erwiesen. Die IT-Entwicklung wird daher den Empfehlungen des externen Evaluierers folgend vom Statistischen Bundesamt gesteuert. Nur so lässt sich die Entwicklung von IT-Anwendungen, die zusammen ein Gesamtsystem ergeben müssen, steuern. Diese Steuerungsfunktion schließt die Befugnis ein, Teile der IT-Entwicklung an Dritte zu vergeben oder - da die Vorbereitung des Zensus nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 Teil der Durchführung einer Bundesstatistik im Sinne des Bundestatistikgesetzes ist - nach § 3a des Bundestatistikgesetzes durch eine Verwaltungsvereinbarung den statistischen Ämtern der Länder zu übertragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
Drucksache 18/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts
... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Drucksache 113/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Verordnung zur Einführung einer Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung und zur Änderung weiterer Verordnungen
... 2.8 Datenschutz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)
Abschnitt 1 Sachkundenachweis
§ 1 Sachkundeprüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Prüfungsinhalt, Verfahren
§ 4 Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen
§ 5 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
2 Vermittlerregister
§ 6 Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
§ 7 Mitteilungspflichten
§ 8 Zugang
Abschnitt 2 Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung
§ 9 Geltungsbereich der Versicherung
§ 10 Umfang der Versicherung
§ 11 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 3 Verhaltenspflichten
§ 12 Allgemeine Verhaltenspflicht
§ 13 Verbot der Annahme von Geldern
§ 14 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
§ 15 Außerordentliche Prüfungen
§ 16 Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten
§ 17 Anzeigepflicht
Abschnitt 4 Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit
§ 18 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
1. Kundenberatung
1.4 Kundenbetreuung
2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs
3. Finanzierung und Kreditprodukte
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Pfandleiherverordnung
Artikel 3 Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
Artikel 4 Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Verordnungsermächtigung
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 748/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 7. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen betont der Bundesrat, dass in Deutschland auf Länderebene und an einzelnen Hochschulen bereits zahlreiche Aktivitäten durchgeführt werden. Das Erfordernis entsprechender Daten ist im Hochschulbereich allgemein anerkannt und stellt sogar ein Akkreditierungskriterium für Studiengänge dar. Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, dass für Aktivitäten auf europäischer Ebene möglichst auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird und keine zusätzlichen Lasten für nationale und regionale Behörden, Hochschulen und Akteure im Bereich der beruflichen Bildung sowie Belastungen für Absolventen entstehen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin (BR-Drucksache 315/16(B)).
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... (20) Behörden, auch in Drittländern, die Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher nach Vorgaben ausstellen, die mit denen der vorliegenden Richtlinie übereinstimmen, verarbeiten personenbezogene Daten. Für die Zwecke der Bewertung der Richtlinie, der Statistik, der Wahrung der Sicherheit, der Leichtigkeit der Schifffahrt und der Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden, die an der Umsetzung und Durchsetzung der vorliegenden Richtlinie beteiligt sind, sollten diese Behörden und gegebenenfalls internationale Organisationen, die dieselben Vorschriften erlassen haben, ebenfalls Zugang zu der von der Kommission geführten Datenbank haben. Dieser Zugang sollte jedoch unter dem Vorbehalt eines angemessenen Datenschutzes stehen, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 23/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
... Datenschutz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Abkommen
Teil I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Sachlicher Geltungsbereich
Artikel 3 Persönlicher Geltungsbereich
Artikel 4 Gleichbehandlung
Artikel 5 Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen
Teil II Anzuwendende Rechtsvorschriften
Artikel 6 Allgemeine Regelungen
Artikel 7 Entsandte Personen
Artikel 8 Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen
Artikel 9 Ausnahmevereinbarungen
Teil III Besondere Bestimmungen
Artikel 10 Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung
Artikel 11 Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 12 Besonderheiten für die Republik Albanien
Teil IV Verschiedene Bestimmungen
Kapitel 1 Amts- und Rechtshilfe
Artikel 13 Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen
Artikel 14 Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen
Artikel 15 Gebühren
Artikel 16 Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen
Artikel 17 Gleichstellung von Anträgen
Artikel 18 Datenschutz
Kapitel 2 Durchführung und Auslegung dieses Abkommens
Artikel 19 Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen
Artikel 20 Währung und Umrechnungskurse
Artikel 21 Erstattungen
Artikel 22 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Teil V Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 23 Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens
Artikel 24 Schlussprotokoll
Artikel 25 Ratifikation und Inkrafttreten
Artikel 26 Geltungsdauer und Kündigung
Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit
1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:
2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:
3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:
4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:
5. Zu Artikel 4 des Abkommens:
6. Zu Artikel 5 des Abkommens:
7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:
Zu Artikel 7
9. Zu Artikel 9 des Abkommens:
10. Zu Artikel 23 des Abkommens:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderer Teil
Drucksache 315/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 25. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen mahnt der Bundesrat, dass hierdurch keine zusätzlichen Verwaltungslasten für nationale und regionale Behörden und Hochschulen sowie Belastungen für Studierende entstehen dürfen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin. Davon abgesehen erscheint die Idee, Steuer- oder Sozialversicherungsinformationen für das Vorhaben zu verwenden, fragwürdig.
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Diese Mitteilung beschreibt wichtige Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda sowie der Sicherheitsunion. Zusammen bilden diese Maßnahmen die grundlegenden Bausteine für die Migrationssteuerung, die Ermöglichung von Bonafide-Reisen (Reisen von Drittstaatenangehörigen mit niedrigem Risikoprofil) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit. Je rascher wirksame, interaktive Systeme eingerichtet werden, desto schneller wird sich der Nutzen zeigen. Die vorliegende Mitteilung beschreibt daher, in welcher Weise diese Arbeit beschleunigt werden muss; darüber hinaus beleuchtet sie kurzfristige zusätzliche Entwicklungen, die ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, die Sicherheitsbedürfnisse erfüllen sowie gewährleisten, dass Grenzschutzpersonal, Zollbehörden, Asyldienste, Polizeibeamte und Justizbehörden über die einschlägigen Informationen verfügen. Diese intensive Datennutzung erfordert die unbedingte Achtung der Grundrechte und der Datenschutzbestimmungen; Voraussetzung hierfür sind gut konzipierte, zweckmäßig eingesetzte und ordnungsgemäß regulierte Technologie- und Informationssysteme sowie umfassende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 311/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... Die Überwachungstätigkeit57 wird auch einen Beitrag zur laufenden Arbeit der Kommission58 zum Binnenmarkt im Hinblick auf die Förderung von Innovation und Unternehmertum leisten. Angesichts des dynamischen Charakters der Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft und der raschen Entwicklung der datengestützten digitalen Technologien ergeben sich möglicherweise durch laufende oder künftige Datenerhebung und Forschung weitere Bereiche, in denen für die Politik Handlungsbedarf besteht. Kollaborative Plattformen sollten eng mit den Behörden einschließlich der Kommission zusammenarbeiten und ihnen den Zugang zu Daten und statistischen Angaben im Einklang mit dem Datenschutzrecht ermöglichen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Zentrale Fragen
2.1. Marktzugangsanforderungen
Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht
Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen
Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer
Kollaborative Plattformen
2.2 Haftungsregelung
2.3 Schutz der Nutzer
2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft
Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer
2.5 Besteuerung
Anpassung an neue Geschäftsmodelle
Verringerung des Verwaltungsaufwands
5 Mehrwertsteuer
3. Überwachung
4. Fazit
Drucksache 88/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... ) geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz für Dienste gleicher Funktionalität sicherzustellen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
Drucksache 234/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) erkennt diese Konstruktion des deutschen Rechts in Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe d ausdrücklich an.
Drucksache 787/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 2 PAuswG
3. Zu Artikel 2 § 25 Absatz 2 PAuswG , Artikel 4 § 22a Absatz 2 PassG
'Artikel 2 Weitere Änderungen des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021
'Artikel 4 Weitere Änderungen des Passgesetzes zum 1. Mai 2021
4. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 748/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... 7. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen betont der Bundesrat, dass in Deutschland auf Länderebene und an einzelnen Hochschulen bereits zahlreiche Aktivitäten durchgeführt werden. Das Erfordernis entsprechender Daten ist im Hochschulbereich allgemein anerkannt und stellt sogar ein Akkreditierungskriterium für Studiengänge dar. Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, dass für Aktivitäten auf europäischer Ebene möglichst auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird und keine zusätzlichen Lasten für nationale und regionale Behörden, Hochschulen und Akteure im Bereich der beruflichen Bildung sowie Belastungen für Absolventen entstehen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin (BR-Drucksache 315/16(B)).
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, zeitnah ein Gremium mit Mitgliedern aus allen von dem Themenkomplex Einwohnerzahlenermittlung betroffenen Bereichen (z.B. Melderecht, Statistik, EDV, Datenschutz) einzusetzen, das ergebnisoffen prüft, ob bzw. wann und wie die Einwohnerzahlenermittlung mittel- und langfristig modernisiert, verbessert und gegebenenfalls grundlegend neu gestaltet werden kann.
Bericht
1. Auftrag
2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine
UAG 1:
UAG 2:
3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme
- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen
- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen
- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht
- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht
4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik
- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.
5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung
6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten
- Meldewesen
- Zwischenfazit:
- Personenstandswesen
- Statistik
7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
- Meldewesen
- Statistikwesen
8. Zusammenfassung
9. Empfehlung
Anlage 1 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen
Anlage 2 zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)
3 BUNDESRECHT
3 Bundeswahlgesetz
Drucksache 612/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 34. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass auch das Wirkgefüge beispielsweise der kommenden ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf wichtige Aspekte interpersoneller Kommunikationsdienste wie Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit derzeit noch nicht hinreichend klar erscheint, schlägt der Bundesrat eine grundsätzlich entwicklungsoffene Struktur zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten vor:
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat mitgeteilt, insbesondere die Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten sowie die Befugniserweiterungen zugunsten der Bundespolizei führten bei ihr zu einem Mehrbedarf an Personalmitteln verbunden mit jährlichen Personalkosten in Höhe von rund 350 000 Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
Artikel 2 Änderung des BND-Gesetzes
§ 2a Besondere Auskunftsverlangen
Artikel 3 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
Artikel 4 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
Artikel 10 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VII. Sonstige Kosten
VIII. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 22c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 150
Zu § 150
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbetrachtung
Drucksache 626/16
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
... Die computergestützte elektronische Prüfung gewinnt als Prüfungsform im universitären Bereich immer mehr an Bedeutung. Sie kann für alle Beteiligten Vorteile bringen. Bei dem Einsatz elektronischer Prüfungen muss jedoch die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen an Prüfungsbedingungen und des Datenschutzes gewährleistet sein. Bisher ist eine elektronische Prüfung in der TAppV nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang sich diese Prüfungsform in der tierärztlichen Ausbildung etablieren wird und welche Vor- und Nachteile sich ergeben.
A. Problem und Ziel
1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
Anlage 7 (zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen
1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU
2. Sonstige Änderungen
B. VerordnungSkompetenz
C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Länder:
2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:
F. Weitere Kosten
G. Gleichstellungspolitische Bedeutung
H. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 39/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"
Drucksache 735/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - COM(2016) 765 final
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass Artikel 10 Absatz 6a - neu - und 6b - neu - gestrichen werden und dass keine Pflichten zur Datenerhebung in die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie aufgenommen werden. Er bittet die Bundesregierung außerdem zu prüfen, ob der Verweis auf die diesbezügliche Grundvorschrift (Artikel 18 Absatz 3 und Annex II) einschlägig ist und nationale Datenschutzregelungen einer Erweiterung entgegenstehen.
Drucksache 150/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz - AReG )
... Bundesdatenschutzgesetz
Drucksache 4/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
Drucksache 234/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) erkennt diese Konstruktion des deutschen Rechts in Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe d ausdrücklich an.
Drucksache 169/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Online-Warenhandels und anderer Formen des Fernabsatzes von Waren - COM(2015) 635 final; Ratsdok. 15252/15
... 46. Der Bundesrat sieht außerdem die Notwendigkeit, angesichts der zunehmenden Erfassung des Nutzerverhaltens durch den Einsatz von Speicher- und Kommunikationselementen in Produkten dafür zu sorgen, dass die dabei gewonnenen Daten nicht einseitig und unter Verletzung des Datenschutzrechts zum Nachteil des Käufers verwendet werden. Als Lösung käme in Betracht, dass sich der Verkäufer auf Daten über das Nutzerverhalten, die von der Kaufsache oder mit ihr verbundenen Diensten erhoben und gespeichert werden, nur dann zur Widerlegung einer vom Käufer geltend gemachten Vertragswidrigkeit berufen können soll, wenn der Käufer in die Datenerhebung und die mögliche Verwendung der gewonnenen Daten zur Klärung vertraglicher Ansprüche auf der Grundlage einer hervorgehobenen Information eingewilligt hat.
Drucksache 734/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM(2016) 766 final
... Zu Nummer 3.3. Schutz der Privatsphäre und Datenschutz
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... (13) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
• Abzugsfähigkeit von Zinsen
• Wegzugsbesteuerung
• Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel
Schwellenwert für Niedrigbesteuerung
• Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
• Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
• Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Mindestschutzniveau
Kapitel II Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG
Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen
Artikel 5 Wegzugsbesteuerung
Artikel 6 Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)
Artikel 7 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 8 Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
Artikel 9 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens
Artikel 10 Hybride Gestaltungen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Identitätsnachweis nach § 36a Absatz 2 Satz 5 des Ersten Buches berücksichtigt werden. Die Richtlinie hat Konzepte zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Krankenkassen und Vorgaben für eine Zertifizierung durch unabhängige Gutachter vorzusehen. Sie ist in Abstimmung mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erstellen und bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
Drucksache 171/16
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Drucksache 39/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"
Drucksache 495/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetz es
... Die Erhöhung der Anzahl an Sicherheitsüberprüfungen könnte beim Bundesamt für den Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst zu einem in der Höhe zu vernachlässigenden Mehraufwand führen. Beim Bundeskriminalamt führt sie voraussichtlich zu einem Mehrbedarf von 2 Planstellen/Stellen des mittleren Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 110.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 38.000 Euro. Für die Bundespolizei ergibt sich voraussichtlich ein Mehrbedarf von einer Planstelle des mittleren Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 55.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 19.000 Euro. Die Planstellen/Stellen sollen im Einzelplan 06 kompensiert werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat für ihren Aufgabenbereich einen Stellenmehrbedarf von einer Planstelle/Stelle des höheren und zwei Planstellen/Stellen des gehobenen Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 279.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 51.000 Euro veranschlagt. Der bei der BfDI entstehende Mehrbedarf wird im Einzelplan 21 eingespart.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Soldatengesetzes
Artikel 2 Änderung des MAD-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3713: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Inhalt des Regelungsvorhabens
Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
4 Evaluation
Abschließende Stellungnahme
Drucksache 171/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH
§ 38b Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG
Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Das wiederum bedeutet, dass zukünftig die Opfersysteme im Ermittlungsverfahren durch Sachverständige IT-forensisch zu untersuchen sind, um es dem Gericht später zu ermöglichen, in den Feststellungen deskriptiv die konkreten tatsächlichen und technischen Umstände des Zugangsschutzes darzulegen. Den Opfern der Infiltration entstehen neben dem Verlust von Daten und ihrer Privatheit aufgrund des Täterhandelns zusätzliche zeitliche Einbußen und Unannehmlichkeiten, weil sie den Sachverständigen der Staatsanwaltschaft ( i.d.R. besonders ausgebildete Polizeibeamte) eine Datenspiegelung ermöglichen müssen. Eine derartige Spiegelung des IT-Systems bedeutet zwingend, dass höchstpersönliche Daten, auch aus dem Kernbereich, der Opfer ausgehändigt werden müssen. Auch wenn dies keine datenschutzrechtlichen Bedenken in sich birgt, da es sich um einen staatlichen Zugriff handelt, dürfte es aus Opfersicht gleichwohl zu einem Gefühl des Überwachtseins führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 577/16
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
... - Die für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlichen und für den jeweiligen Vertrag relevanten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Beginn des Bedingungstextes zu platzieren oder diesem in klarer und knapper Form voranzustellen und bedeutende Passagen zusätzlich hervorzuheben. Hierbei werden insbesondere das Zustandekommen eines Vertrages und dessen Rückabwicklung (Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen; Rücktrittsrecht; Widerrufsbelehrung; im Kaufrecht: mögliche Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts) sowie die Punkte "Zusatzkosten des Vertrages" und "Datenschutz" als wesentlich und relevant erachtet.
Drucksache 577/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Übersichtlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
... 5. Datenschutzhinweise außerhalb der AGB gesondert, in übersichtlicher Weise vorhalten (zum Beispiel eigenständiger Link auf der Website des Anbieters); zur Verfügung stellen einer Musterdatenschutzerklärung durch den Gesetzgeber - wie für die Widerrufsbelehrung geschehen -, angepasst an die durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervorgerufenen Änderungen; Prüfung der Button-Lösung im Verbraucherbereich.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Übersichtlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Proprietäre Lösungen, rein nationale Ansätze und Normen, die die Interoperabilität behindern, können das Potenzial des digitalen Binnenmarkts erheblich einschränken. Die Akzeptanz von CloudComputing-Diensten durch Unternehmen, Verbraucher, öffentliche Verwaltungen und die Wissenschaft erfordert nicht nur einen nahtlosen nutzerfreundlichen Zugang, sondern auch Vertrauen, insbesondere in die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutz-, Sicherheits- und Leistungsniveaus durch die Cloud-Dienste. In der Mitteilung über eine Europäische Cloud-Initiative wird darauf hingewiesen, dass bereits vorhandene einschlägige Zertifikate und Normen genutzt werden sollten und gegebenenfalls auf europäischer Ebene Zertifizierungen und Kennzeichnungen einzuführen sind.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 34. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass auch das Wirkgefüge beispielsweise der kommenden ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf wichtige Aspekte interpersoneller Kommunikationsdienste wie Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit derzeit noch nicht hinreichend klar erscheint, schlägt der Bundesrat eine grundsätzlich entwicklungsoffene Struktur zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten vor: Zu diesem Zweck sollte in den Kodex für die elektronische Kommunikation eine Ermächtigung von GEREK aufgenommen werden, dass ein ablösendes oder sachdienlich erscheinendes Identifizierungsmerkmal verwendet wird, beispielsweise durch entsprechende "GEREKLeitlinien für Elektronische Kommunikation", die eine entwicklungsfähige und bedarfsgerechte Basis auch zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten schaffen können.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 787/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises
... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 2 PAuswG
3. Zu Artikel 2 § 25 Absatz 2 PAuswG , Artikel 4 § 22a Absatz 2 PassG
'Artikel 2 Weitere Änderungen des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021
'Artikel 4 Weitere Änderungen des Passgesetzes zum 1. Mai 2021
Im Einzelnen:
4. Zu Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 168/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... 19. Bedenken begegnet die detaillierte und missbrauchsanfällige Abgrenzung in Artikel 3 Absatz 4 zu Verträgen, auf welche sich der Anwendungsbereich unter den Gesichtspunkten der Art und des Kontextes der vom Verbraucher zur Verfügung gestellten Daten sowie ihrer Verarbeitung nicht erstreckt. Mit den datenschutzrechtlichen Regelungen zur Abgrenzung von Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für geschäftliche Zwecke eine Einwilligung erfordert, zu solchen, die ohne Einwilligung erhoben und verwendet werden können, steht ein ausgewogenes Rechtsregime zur Verfügung, an das angeknüpft werden kann. Es erscheint erwägenswert, eine Gegenleistung in Form von Daten grundsätzlich dann anzunehmen, wenn deren Erhebung oder Verwendung eine Einwilligung des Verbrauchers erfordert. Die Gegenleistung des Verbrauchers erfolgt dann in Form seiner Einwilligung. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob bzw. inwieweit für die Abgrenzung, ob Daten eine vertragliche Gegenleistung darstellen oder nicht, Verweisungen auf Regelungen des Datenschutzrechts vorzugswürdig sind. Bei Verweisungen auf datenschutzrechtliche Vorschriften sollte jedoch klargestellt werden, dass die zivilrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten zum Minderjährigenschutz durch die Regelungen, auf die verwiesen wird, nicht verdrängt werden. Darüber hinaus sollte ungeachtet der Regelung in Artikel 3 Absatz 8 - gegebenenfalls in den Erwägungsgründen - klargestellt werden, dass ein datenschutzrechtliches Koppelungsverbot durch die Regelungen zu Daten als Gegenleistung nicht berührt wird.
Drucksache 338/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz es - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Die Notwendigkeit für das Tatgericht, im Urteil zumindest exemplarisch detailliert darzulegen, welche technische Funktionsweise die Zugangssicherung der Opfersysteme in tatsächlicher Hinsicht jeweils hatte, bringt für die Besitzer der infiltrierten IT-Systeme erhebliche Belastungen mit sich. Die informationstechnische Funktionsweise der Zugangssicherung kann durch Zeugenbeweis der Berechtigten kaum in die Hauptverhandlung eingeführt werden, da die meisten Opfer Laien sind und häufig selbst nicht wissen, ob und wie ihr System zum Tatzeitpunkt in technischer Hinsicht geschützt war. Dies gilt besonders bei infiltrierten Mobiltelefonen. Das wiederum bedeutet, dass zukünftig die Opfersysteme im Ermittlungsverfahren durch Sachverständige IT-forensisch zu untersuchen sind, um es dem Gericht später zu ermöglichen, in den Feststellungen deskriptiv die konkreten tatsächlichen und technischen Umstäns Zugangsschutzes darzulegen. Den Opfern der Infiltration entstehen neben dem Verlust von Daten und ihrer Privatheit aufgrund des Täterhandelns zusätzliche zeitliche Einbußen und Unannehmlichkeiten, weil sie den Sachverständigen der Staatsanwaltschaft ( i.d.R. besonders ausgebildete Polizeibeamte) eine Datenspiegelung ermöglichen müssen. Eine derartige Spiegelung des IT-Systems bedeutet zwingend, dass höchstpersönliche Daten, auch aus dem Kernbereich, der Opfer ausgehändigt werden müssen. Auch wenn dies keine datenschutzrechtlichen Bedenken in sich birgt, da es sich um einen staatlichen Zugriff handelt, dürfte es aus Opfersicht gleichwohl zu einem Gefühl des Überwachtseins führen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 2 Rechtswidriger Zugang
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 44/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2016 der Bundesregierung
... 5. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der digitale Wandel eine der größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft ist und dass der Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft für eine digitale Welt in einem offenen und kontinuierlichen Dialogprozess mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft weiterentwickelt werden muss. Dabei gilt es, die rechtlichen Voraussetzungen etwa im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, einen effektiven Verbraucher- und Datenschutz oder den Schutz des geistigen Eigentums auf dem bei uns erreichten Niveau zu erhalten und bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich hierfür auch auf europäischer Ebene einzusetzen.
Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln
Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern
Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume
Hilfsempfehlung zu Ziffer 23
Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren
Energiewende effizient vorantreiben
Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor
Wirtschaftswachstum und Lebensqualität
Drucksache 3/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch... [Artikel 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, Bundestagsdrucksache 18/4631] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verbraucherschlichtungsstelle
Abschnitt 2 Private Verbraucherschlichtungsstellen
§ 3 Träger der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 4 Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen
§ 5 Verfahrensordnung
§ 6 Streitmittler
§ 7 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers
§ 8 Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers
§ 9 Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden
§ 10 Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
Abschnitt 3 Streitbeilegungsverfahren
§ 11 Form von Mitteilungen
§ 12 Verfahrenssprache
§ 13 Vertretung
§ 14 Ablehnungsgründe
§ 15 Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien
§ 16 Unterrichtung der Parteien
§ 17 Rechtliches Gehör
§ 18 Mediation
§ 19 Schlichtungsvorschlag
§ 20 Verfahrensdauer
§ 21 Abschluss des Verfahrens
§ 22 Verschwiegenheit
§ 23 Entgelt
Abschnitt 4 Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen
§ 24 Anerkennung
§ 25 Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen
§ 26 Widerruf der Anerkennung
§ 27 Zuständige Behörde und Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
§ 28 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen
Abschnitt 6 Universalschlichtungsstellen der Länder
§ 29 Universalschlichtungsstelle und Verordnungsermächtigung
§ 30 Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle
§ 31 Gebühr
Abschnitt 7 Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten
§ 32 Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden
§ 33 Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
§ 34 Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle
§ 35 Verbraucherschlichtungsbericht
Abschnitt 8 Informationspflichten des Unternehmers
§ 36 Allgemeine Informationspflicht
§ 37 Informationen nach Entstehen der Streitigkeit
Abschnitt 9 Grenzübergreifende Zusammenarbeit
§ 38 Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
§ 39 Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung
§ 40 Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 41 Bußgeldvorschriften
§ 42 Verordnungsermächtigung
§ 43 Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht
Artikel 2 Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes
§ 17 Übergangsvorschriften.
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes
§ 16a Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
§ 14 Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung
§ 16 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Artikel 8 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 12 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 13 Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
§ 342 Beschwerdeverfahren.
Artikel 14 Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung
Artikel 15 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Postgesetzes
Artikel 17 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 145 Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren
Artikel 18 Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes
Artikel 19 Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Artikel 20 Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes
Artikel 21 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
§ 57c Verordnungsermächtigungen
§ 57d Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Artikel 22 Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
§ 17a Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Artikel 23 Überleitungsvorschrift
Artikel 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 440/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
... Gemäß Artikel 7 wird der Umfang der Zuständigkeiten der Europäischen Union in einer allgemeinen Er klärung festgehalten, welche die Europäische Union bei der Unterzeichnung dieses Protokolls abgibt (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 210). Diese Erklärung kann bei Bedarf geändert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Zuständigkeiten der Europäischen Union laufend erweitern werden (vgl. die Verordnungen des Euro - päischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über den Einheitlichen Europäischen Luftraum). In dieser allgemeinen Erklärung wird auf die allgemeinen Zuständigkeiten der Union im Bereich der Verwaltung des Luftverkehrs (Normung, Forschung und technologische Entwicklung sowie transeuropäische Netze) und der Luftbeförderung verwiesen; gleichzeitig wird darin hervorgehoben, dass eine von EUROCONTROL zu ergreifende Maßnahme möglicherweise Auswirkungen auf das all - gemeine politische Vorgehen der Union, z.B. in den Bereichen Wettbewerb, freier Verkehr von Gütern und Dienstleistungen (einschließlich öffent liche Ausschreibungen und Datenschutz) sowie auf den Umweltschutz, die Sozialpolitik und die wirtschaftliche und soziale Kohärenz haben könnte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung
II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE
III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls
Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 12
Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... /EG (allgemeine Datenschutzverordnung) erfolgen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
Drucksache 171/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg -
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg -
1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -
§ 38b Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG
2. Zu Nummer 3 - neu -
Drucksache 653/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts
... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, werden die Wörter "§ 7 Abs. 2 des Internationalen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
Im Einzelnen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 1070 Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen
§ 1092a Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
§ 1104a Gemeinsame Gerichte
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
§ 14 Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass
Artikel 4 Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 8 Gewillkürte Stellvertretung
Artikel 6 Folgeänderungen
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Im Einzelnen
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 7
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.