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0601/06
0299/06
0030/06B
0177/06
0252/1/06
0255/06
0556/1/06
0302/06
0252/06B
0898/06
0056/06
0176/06
0894/06
0946/06
0629/06
0716/1/06
0915/06
0153/06
0362/06
0755/06
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0624/06
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0705/06
0900/05
0377/05
0025/05
0870/05
0174/1/05
0034/05
0764/1/05
0582/05
0194/05
0252/05
0408/05
0554/05B
0438/05
0554/1/05
0942/1/05
0219/1/05
0518/05
0151/1/05
0285/05
0121/05
0455/05
0897/05
0796/05
0283/05
0584/05
0616/05B
0780/05
0233/1/05
0053/05
0633/05
0871/05
0003/05
0361/2/05
0202/05
0022/05
0712/05
0335/05
0086/05B
0236/05
0333/05
0616/05
0765/05B
0911/05
0818/05
0210/05
0241/05
0511/05
0578/05
0721/05
0573/05
0404/05
0086/1/05
0002/05
0243/05
0896/05B
0295/1/05
0192/1/05
0209/05
0089/05
0599/1/05
0271/05
0512/05
0086/05
0940/05
0151/05B
0395/05
0354/05
0572/05
0603/05
0723/05
0896/1/05
0902/1/05
0615/05
0002/05B
0189/05
0219/05B
0765/1/05
0042/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0623/05
0092/05
0197/05
0336/05
0097/05
0575/05
0567/05
0220/05
0674/05
0361/4/05
0764/05B
0483/05
0614/05
0577/05
0622/05
0599/05
0390/05
0174/05B
0902/05B
0942/05B
0561/05
0599/05B
0052/05
0574/05
0723/1/05
0616/2/05
0233/05B
0524/05
0942/05
0770/05
0275/05
0936/05
0764/05
0192/05B
0238/04B
0773/04B
0869/1/04
0720/1/04
0618/04
0525/04
0712/04B
0712/04
0662/04
0952/04
0657/04
0413/04B
0361/04
0798/04
0869/04
0336/04
0406/04
0622/04
0912/04
0618/04B
0720/04
0270/04
0782/04
0860/04
0892/04
0586/04
0683/4/04
0184/04
1012/04
0238/04
0907/04
0327/04
0907/1/04
0722/04
0869/04B
0918/04
0458/04B
0429/04
0525/04B
0664/04
0995/04
0723/1/04
0525/1/04
0808/04
0725/04
0666/04
0283/04
1003/04
0441/04
0723/04B
0657/04B
0591/04
0915/04
0184/04B
0907/04B
0887/04
0049/03
0546/03
0504/03
Drucksache 194/16

... - Grundsatz der einmaligen Erfassung: Öffentliche Verwaltungen sollten sicherstellen, dass die Menschen und Unternehmen ihnen dieselben Informationen nur einmal übermitteln. Soweit zulässig, sollten sie diese Daten - unter vollständiger Beachtung der Datenschutzvorschriften - intern mehrmals verwenden, um eine unnötige zusätzliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 804/1/16

... Die Nutzung von Carsharingangeboten kann mit der Preisgabe einer großen Menge an Daten verbunden sein, insbesondere einer Verknüpfung persönlicher Daten mit verhaltensbezogenen Daten (Bewegungsmustern o. ä.). Das Auswahlverfahren für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis sollte daher auch dazu genutzt werden, im Rahmen des Mindestleistungsumfangs ein hohes Datenschutzniveau für die Kunden zu gewährleisten und entsprechend dem in Artikel 7 Absatz 4 der EU-Datenschutz-Grundverordnung angelegten Koppelungsverbot nur solche Anbieter zu begünstigen, die den Kunden die freie Wahl lassen, ob ihre Daten über das für die Vertragsdurchführung Erforderliche hinaus genutzt werden. Die Überprüfung durch die zuständige Behörde könnte ohne weiteren Aufwand etwa durch Vorlage der entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Datenschutzbestimmungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG

3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG

4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*

5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2


 
 
 


Drucksache 565/16

... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1), die ab 25. Mai 2018 gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld

Artikel 3
Text- und Data-Mining

Artikel 4
Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten

Artikel 5
Erhalt des Kulturerbes

Artikel 6
Gemeinsame Bestimmungen

Titel III
Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN

Kapitel 1
Vergriffene Werke

Artikel 7
Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes

Artikel 8
Grenzübergreifende Nutzungen

Artikel 9
Dialog der Interessenträger

Kapitel 2
Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf

Artikel 10
Verhandlungsmechanismus

Titel IV
Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ

Kapitel 1
Rechte an Veröffentlichungen

Artikel 11
Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen

Artikel 12
Ausgleichsansprüche

Kapitel 2
Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste

Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch

Kapitel 3
Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung

Artikel 14
Transparenzpflicht

Artikel 15
Vertragsanpassungsmechanismus

Artikel 16
Streitbeilegung

Titel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Änderungen anderer Richtlinien

Artikel 18
Zeitliche Anwendung

Artikel 19
Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 21
Umsetzung

Artikel 22
Überprüfung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten


 
 
 


Drucksache 303/16

... 20. Insbesondere die Verordnung (EU) XXX/2016 vom XXX [Nummer und Datum nach der förmlichen Annahme einfügen] des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) [Amtsblattverweis nach der förmlichen Annahme einfügen] und die Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1 Rechtsgrundlage

2.2 Subsidiarität

2.3 Verhältnismäßigkeit

2.4 Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2 Konsultation der Interessenträger

3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

3.4 Folgenabschätzung

3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

3.6 Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

5.2 Erläuternde Dokumente

5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Angaben zu den Personen an Bord

5 Gesellschaften

5 Freistellungen

5 Mitgliedstaaten

Zusätzliche Bestimmungen

Ausschussverfahren und Änderungsverfahren

5 Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG

Artikel 5

Artikel 8

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 12a

Artikel 14a

Artikel 2
Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 801/1/16

... Eine Meldeverpflichtung der Polizei ist hinsichtlich strafprozessualer und datenschutzrechtlicher Aspekte, insbesondere aber auch im Hinblick auf die praktische Umsetzung kritisch. Der Zweck der Regelung ist unter anderem der Schutz der Fahrschülerinnen und Fahrschüler vor körperlichen Übergriffen durch Fahrlehrer. Für eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Widerruf der Fahrlehrererlaubnis benötigt die zuständige Behörde hinreichende Informationen. Der Gesetzentwurf stellt auf Mitteilungen zu Straftaten ab. Herrin des Strafverfahrens ist jedoch nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft und nur diese entscheidet über die Weitergabe personenbezogener Daten aus dem Ermittlungsverfahren.



Drucksache 681/1/16

... Die systematische Einordnung der Hochschulambulanzen und der sonstigen Ambulanzen mit institutionellem Charakter im SGB V macht deutlich, dass es sich bei der ambulanten ärztlichen Behandlung von Versicherten nicht um originäre vertragsärztliche Versorgung, sondern um einen Sondertatbestand handelt. Dies bedeutet auch, dass die vertragsärztlichen Vorgaben nicht vollumfänglich übertragen werden können. Daher gilt gemäß § 120 Absatz 3 Satz 2 SGB V der § 295 Absatz 1b Satz 1 SGB V auch nur entsprechend. Ein Grund ist der institutionelle Charakter der in § 120 Absatz 3 Satz 1 SGB V genannten Ambulanzen. Leistungserbringer im Sinne des Gesetzes ist nicht der einzelne Arzt, sondern die Institution. Die lebenslange Arztnummer ist explizit ein an die arztbezogene Abrechnungs- und Verordnungsprüfung beim einzelnen, persönlich im Rahmen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen bzw. genehmigten Arzt gebundenes Instrumentarium (siehe auch BSG vom 16. Juli 2008, Az B 6 KA 36/07 R). Die Anwendung der Arztnummer nach § 293 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 SGB V (lebenslange Arztnummer) ist daher auszuschließen, zumal auch datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, da es für die Erhebung von Sozialdaten der in den genannten Institutionen tätigen Ärzte zwecks Nutzung für die Arztnummer einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage oder der vorherigen Einwilligung des Arztes bedarf.



Drucksache 673/16 (Beschluss)

... 21. Für die Outputindikatoren für Teilnehmende soll nunmehr statt des verpflichtenden Monitorings ein Stichprobenverfahren zur Anwendung kommen. Es werden Daten Dritter erhoben, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen ESF-Förderung stehen. Ferner sollen Teilnehmende erst nach Eintritt in die ESF-Maßnahme Angaben machen, zu denen sie vor Beginn der Maßnahme keine Einwilligung gegeben haben. Das Stichprobenverfahren ist zeit- und kostenaufwändig und muss unter Umständen mehrfach durchgeführt werden. Der notwendige Einführungsaufwand in die bestehenden IT-Systeme steht in keinem Verhältnis zum Mehrwert. Die fristgerechte Ermittlung und Übermittlung der Indikatoren ist risikobehaftet, da Angaben zu Indikatoren-werten in einem vergleichsweise kleinen Zeitfenster bis zur Abgabe des jeweiligen Durchführungsberichts erfolgen müssen. Der Bundesrat sieht die Änderung zur Erhebung der ESF-Indikatoren zur Haushaltssituation von Teilnehmenden aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch und lehnt sie als nicht praktikabel und unverhältnismäßig ab.



Drucksache 169/16 (Beschluss)

... 31. Der Bundesrat sieht außerdem die Notwendigkeit, angesichts der zunehmenden Erfassung des Nutzerverhaltens durch den Einsatz von Speicher- und Kommunikationselementen in Produkten dafür zu sorgen, dass die dabei gewonnenen Daten nicht einseitig und unter Verletzung des Datenschutzrechts zum Nachteil des Käufers verwendet werden. Als Lösung käme in Betracht, dass sich der Verkäufer auf Daten über das Nutzerverhalten, die von der Kaufsache oder mit ihr verbundenen Diensten erhoben und gespeichert werden, nur dann zur Widerlegung einer vom Käufer geltend gemachten Vertragswidrigkeit berufen können soll, wenn der Käufer in die Datenerhebung und die mögliche Verwendung der gewonnenen Daten zur Klärung vertraglicher Ansprüche auf der Grundlage einer hervorgehobenen Information eingewilligt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 311/1/16

... 3. Der Bundesrat ist gleichzeitig der Auffassung, dass innovative Formen und Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft nur dann zu weiterer wirtschaftlicher Dynamik führen können, wenn faire Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen gelten. Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft ist daher ein Ordnungsrahmen, der Arbeits-, Verbraucher- und Datenschutz sowie einen fairen und funktionsfähigen Wettbewerb vor allem auch zwischen etablierten und neuen Marktakteuren gewährleistet.



Drucksache 172/16

... Des Weiteren wird die Kommission - wie sie in ihrer Mitteilung über solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit22 ausgeführt hat - im Rahmen der allgemeinen Bewertung des bestehenden Systems ermitteln, welche Defizite es langfristig zu beheben gilt, indem bestimmte technische Funktionen des Systems, wozu auch der Einsatz anderer möglicher biometrischer Identifikatoren gehören kann, im Einklang mit den Datenschutzstandards weiterentwickelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 172/16




I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK

I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise

I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten

5 Prioritäten

a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Stärkung des Eurodac-Systems

c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem

d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU

e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur

a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates

b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems

c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem

d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern

e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU

II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE

II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung

II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik

a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung

b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU

c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene

d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern

III. Fazit


 
 
 


Drucksache 702/16 (Beschluss)

... Er bekräftigt jedoch, dass die sogenannten "FinTechs" und "InsurTechs" in einem hochsensiblen Geschäftsfeld tätig sind, da diese Geschäftsmodelle in der Regel auf die persönlichen Finanzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre privaten Daten ausgerichtet sind. Umso wichtiger erscheint es, dass fortlaufend auf die aktuellen technischen Entwicklungen reagiert wird und Regelungen zur Datensparsamkeit und zum Datenschutz sowie zur IT- und Cybersicherheit weiterentwickelt werden. Gleichermaßen sollte sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende verbraucherschützende Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen auf diese neuen Geschäftsmodelle angewendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 90/16

... 3. Er betont erneut die Bedeutung, die dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten für Strafverfolgungszwecke zukommt und bittet weiterhin sicherzustellen, dass die im Rahmenabkommen enthaltenen Regelungen nicht hinter dem europäischen Datenschutzstandard zurückbleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/16




Entschließung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen:

Zu Ziff. 4.1.:

Zu Ziff. 4.2.:

Zu Ziff. 4.3.:

Zu Ziff. 5.1:.

Zu Ziff. 5.2.:

Zu Ziff. 6.:


 
 
 


Drucksache 287/16

... (17) Im Interesse der unionsweiten Transparenz sollte die Analyse einer nationalen Regulierungsbehörde auch den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und der Kommission vorgelegt werden. Für den Datenschutz haben die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission Sorge zu tragen. Die Kommission kann auch die Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Postdienste ersuchen, eine auf den nationalen Beiträgen aufbauende unionsweite Analyse zu erstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 12/16

... § 6 Absatz 1 setzt Artikel 50 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VII der Berufsanerkennungsrichtlinie um, worin festgelegt ist, welche Unterlagen und Bescheinigungen die zuständigen Behörden beim Anerkennungsverfahren verlangen können. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten richten sich dabei nach den Datenschutzgesetzen der Länder. Für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, sind insbesondere die in § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 6 vorgesehenen Unterlagen und Bescheinigungen erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Eintragung in die Handwerksrolle

§ 1
Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

§ 2
Anerkennung von Berufserfahrung

§ 3
Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen

§ 4
Gemeinsame Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen

§ 5
Ausgleichsmaßnahmen

§ 6
Anerkennungsverfahren, Mitteilungspflichten und Fristen

§ 7
Eignungsprüfung

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen

§ 8
Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung

§ 9
Anzeige vor Dienstleistungserbringung

§ 10
Nachprüfung der Berufsqualifikation

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 11
Ordnungswidrigkeiten

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Regelungsinhalt

III. Ermächtigungsgrundlage

IV. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu §§ 8

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 537/16 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat weist darauf hin, dass neue digitale Anwendungen - wie virtuelle Realität, neue Lehr- und Lernformen, automatisiertes und vernetztes Fahren oder künstliche Intelligenz - nur durch Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität bereitgestellt werden können. Neue digitale Anwendungen bergen jedoch auch stets neue Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Er ist daher der Auffassung, dass flankierend zu den vorgeschlagenen Maßnahmen auch Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzrechts und seiner Durchsetzung sowie zur Förderung der Medienkompetenz vorgenommen werden müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzt werden, diese neuen Anwendungen geschützt, kompetent und sicher über das Breitbandnetz zu nutzen.



Drucksache 702/1/16

... Er bekräftigt jedoch, dass die sogenannten "FinTechs" und "InsurTechs" in einem hochsensiblen Geschäftsfeld tätig sind, da diese Geschäftsmodelle in der Regel auf die persönlichen Finanzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ihre privaten Daten ausgerichtet sind. Umso wichtiger erscheint es, dass fortlaufend auf die aktuellen technischen Entwicklungen reagiert wird und Regelungen zur Datensparsamkeit und zum Datenschutz sowie zur IT- und Cybersicherheit weiterentwickelt werden. Gleichermaßen sollte sichergestellt werden, dass auch bereits bestehende verbraucherschützende Vorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen auf diese neuen Geschäftsmodelle angewendet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/1/16




Zur Vorlage allgemein

4. Zu Nummer 2.4. Absatz 3

5. Zu Nummer 2.4. Absatz 5


 
 
 


Drucksache 546/16

... Das Statistische Bundesamt ist verantwortlich für den zentralen IT-Betrieb sowie für die IT-Entwicklung, die für den Zensus 2021 benötigt wird. Der IT-Betrieb wird in Zusammenarbeit mit dem ITZBund zentral realisiert und deckt alle Datenbestände von dem in diesem Gesetz geregelten Steuerungsregister bis hin zur Auswertungsdatenbank ab. Er umfasst die Bereitstellung der IT-Infrastruktur für den Online-Dateneingang sowie für die Verarbeitung und Speicherung der Daten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter Sicherstellung des erforderlichen Datenschutzbedarfs. Bereits beim Zensus 2011 wurden die Datenbestände zentralisiert vorgehalten, wobei die einzelnen IT-Anwendungen auf vier Standorte verteilt waren. Diese Aufteilung hat sich aufgrund notwendiger Schnittstellen zwischen den IT-Anwendungen ausweislich des Berichts des externen Evaluierers des Zensus 2011 als nicht sinnvoll erwiesen. Die IT-Entwicklung wird daher den Empfehlungen des externen Evaluierers folgend vom Statistischen Bundesamt gesteuert. Nur so lässt sich die Entwicklung von IT-Anwendungen, die zusammen ein Gesamtsystem ergeben müssen, steuern. Diese Steuerungsfunktion schließt die Befugnis ein, Teile der IT-Entwicklung an Dritte zu vergeben oder - da die Vorbereitung des Zensus nach dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 Teil der Durchführung einer Bundesstatistik im Sinne des Bundestatistikgesetzes ist - nach § 3a des Bundestatistikgesetzes durch eine Verwaltungsvereinbarung den statistischen Ämtern der Länder zu übertragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Abschnitt 2
Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

§ 3
Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters

§ 4
Anschriftenbestand

§ 5
Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen

§ 6
Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 7
Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

§ 8
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 9
Übermittlung von Daten der Meldebehörden

§ 10
Zusammenführung und Überprüfung der Daten

§ 11
Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen

§ 12
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 13
Nutzung weiterer Quellen

§ 14
Datenübermittlungen

§ 15
Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister

§ 16
Löschung

§ 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

aa. Erfüllungsaufwand für den Bund

Zu den Personalkosten:

Zu den Sachkosten:

bb. Erfüllungsaufwand für die Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu den §§ 8

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Gegenstand des Regelungsvorhabens

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4 Evaluierung

4 Gesamtbewertung


 
 
 


Drucksache 18/16

... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 113/16

... 2.8 Datenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 748/16 (Beschluss)

... 7. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen betont der Bundesrat, dass in Deutschland auf Länderebene und an einzelnen Hochschulen bereits zahlreiche Aktivitäten durchgeführt werden. Das Erfordernis entsprechender Daten ist im Hochschulbereich allgemein anerkannt und stellt sogar ein Akkreditierungskriterium für Studiengänge dar. Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, dass für Aktivitäten auf europäischer Ebene möglichst auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird und keine zusätzlichen Lasten für nationale und regionale Behörden, Hochschulen und Akteure im Bereich der beruflichen Bildung sowie Belastungen für Absolventen entstehen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin (BR-Drucksache 315/16(B)).



Drucksache 138/16

... (20) Behörden, auch in Drittländern, die Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher nach Vorgaben ausstellen, die mit denen der vorliegenden Richtlinie übereinstimmen, verarbeiten personenbezogene Daten. Für die Zwecke der Bewertung der Richtlinie, der Statistik, der Wahrung der Sicherheit, der Leichtigkeit der Schifffahrt und der Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Behörden, die an der Umsetzung und Durchsetzung der vorliegenden Richtlinie beteiligt sind, sollten diese Behörden und gegebenenfalls internationale Organisationen, die dieselben Vorschriften erlassen haben, ebenfalls Zugang zu der von der Kommission geführten Datenbank haben. Dieser Zugang sollte jedoch unter dem Vorbehalt eines angemessenen Datenschutzes stehen, einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 23/16

... Datenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Teil I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich

Artikel 4
Gleichbehandlung

Artikel 5
Gleichstellung des gewöhnlichen Aufenthalts und Export von Leistungen

Teil II
Anzuwendende Rechtsvorschriften

Artikel 6
Allgemeine Regelungen

Artikel 7
Entsandte Personen

Artikel 8
Beschäftigte bei diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen

Artikel 9
Ausnahmevereinbarungen

Teil III
Besondere Bestimmungen

Artikel 10
Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und Rentenberechnung

Artikel 11
Besonderheiten für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 12
Besonderheiten für die Republik Albanien

Teil IV
Verschiedene Bestimmungen

Kapitel 1
Amts- und Rechtshilfe

Artikel 13
Amts- und Rechtshilfe, ärztliche Untersuchungen

Artikel 14
Anerkennung vollstreckbarer Entscheidungen und Urkunden sowie Beitreibung von Beitragsrückständen

Artikel 15
Gebühren

Artikel 16
Bekanntgabe von Schriftstücken und Amtssprachen

Artikel 17
Gleichstellung von Anträgen

Artikel 18
Datenschutz

Kapitel 2
Durchführung und Auslegung dieses Abkommens

Artikel 19
Durchführungsvereinbarungen und Verbindungsstellen

Artikel 20
Währung und Umrechnungskurse

Artikel 21
Erstattungen

Artikel 22
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten

Teil V
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23
Leistungsansprüche auf der Grundlage dieses Abkommens

Artikel 24
Schlussprotokoll

Artikel 25
Ratifikation und Inkrafttreten

Artikel 26
Geltungsdauer und Kündigung

Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

1. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 5 des Abkommens:

2. Zu Artikel 1 Absatz 1 Nummer 9 des Abkommens:

3. Zu Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des Abkommens:

4. Zu Artikel 2 Absatz 2 des Abkommens:

5. Zu Artikel 4 des Abkommens:

6. Zu Artikel 5 des Abkommens:

7. Zu den Artikeln 6, 7 und 9 des Abkommens:

Zu Artikel 7

9. Zu Artikel 9 des Abkommens:

10. Zu Artikel 23 des Abkommens:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 315/16 (Beschluss)

... 25. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen mahnt der Bundesrat, dass hierdurch keine zusätzlichen Verwaltungslasten für nationale und regionale Behörden und Hochschulen sowie Belastungen für Studierende entstehen dürfen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin. Davon abgesehen erscheint die Idee, Steuer- oder Sozialversicherungsinformationen für das Vorhaben zu verwenden, fragwürdig.



Drucksache 522/16

... Diese Mitteilung beschreibt wichtige Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda sowie der Sicherheitsunion. Zusammen bilden diese Maßnahmen die grundlegenden Bausteine für die Migrationssteuerung, die Ermöglichung von Bonafide-Reisen (Reisen von Drittstaatenangehörigen mit niedrigem Risikoprofil) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit. Je rascher wirksame, interaktive Systeme eingerichtet werden, desto schneller wird sich der Nutzen zeigen. Die vorliegende Mitteilung beschreibt daher, in welcher Weise diese Arbeit beschleunigt werden muss; darüber hinaus beleuchtet sie kurzfristige zusätzliche Entwicklungen, die ein besseres Management der Außengrenzen ermöglichen, die Sicherheitsbedürfnisse erfüllen sowie gewährleisten, dass Grenzschutzpersonal, Zollbehörden, Asyldienste, Polizeibeamte und Justizbehörden über die einschlägigen Informationen verfügen. Diese intensive Datennutzung erfordert die unbedingte Achtung der Grundrechte und der Datenschutzbestimmungen; Voraussetzung hierfür sind gut konzipierte, zweckmäßig eingesetzte und ordnungsgemäß regulierte Technologie- und Informationssysteme sowie umfassende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/16




1. Einleitung

2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH

3. Die wichtigsten operativen Schritte

3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache

3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES

3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS

3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit

3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol

- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken

- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung

- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit

- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 311/16

... Die Überwachungstätigkeit57 wird auch einen Beitrag zur laufenden Arbeit der Kommission58 zum Binnenmarkt im Hinblick auf die Förderung von Innovation und Unternehmertum leisten. Angesichts des dynamischen Charakters der Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft und der raschen Entwicklung der datengestützten digitalen Technologien ergeben sich möglicherweise durch laufende oder künftige Datenerhebung und Forschung weitere Bereiche, in denen für die Politik Handlungsbedarf besteht. Kollaborative Plattformen sollten eng mit den Behörden einschließlich der Kommission zusammenarbeiten und ihnen den Zugang zu Daten und statistischen Angaben im Einklang mit dem Datenschutzrecht ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 88/16 (Beschluss)

... ) geregelten Vorschriften zum Kundenschutz, zur Marktregulierung, zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz für Dienste gleicher Funktionalität sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen


 
 
 


Drucksache 234/1/16

... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) erkennt diese Konstruktion des deutschen Rechts in Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe d ausdrücklich an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/1/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 787/16 (Beschluss)

... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 787/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 2 PAuswG

3. Zu Artikel 2 § 25 Absatz 2 PAuswG , Artikel 4 § 22a Absatz 2 PassG

'Artikel 2 Weitere Änderungen des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021

'Artikel 4 Weitere Änderungen des Passgesetzes zum 1. Mai 2021

4. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 748/1/16

... 7. Bezüglich der in der Mitteilung angekündigten Initiative zur Nachverfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventinnen und -absolventen betont der Bundesrat, dass in Deutschland auf Länderebene und an einzelnen Hochschulen bereits zahlreiche Aktivitäten durchgeführt werden. Das Erfordernis entsprechender Daten ist im Hochschulbereich allgemein anerkannt und stellt sogar ein Akkreditierungskriterium für Studiengänge dar. Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, dass für Aktivitäten auf europäischer Ebene möglichst auf vorhandene Daten zurückgegriffen wird und keine zusätzlichen Lasten für nationale und regionale Behörden, Hochschulen und Akteure im Bereich der beruflichen Bildung sowie Belastungen für Absolventen entstehen. Zudem weist er auf die Notwendigkeit der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin (BR-Drucksache 315/16(B)).



Drucksache 389/16

... Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, zeitnah ein Gremium mit Mitgliedern aus allen von dem Themenkomplex Einwohnerzahlenermittlung betroffenen Bereichen (z.B. Melderecht, Statistik, EDV, Datenschutz) einzusetzen, das ergebnisoffen prüft, ob bzw. wann und wie die Einwohnerzahlenermittlung mittel- und langfristig modernisiert, verbessert und gegebenenfalls grundlegend neu gestaltet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 612/1/16

... 34. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass auch das Wirkgefüge beispielsweise der kommenden ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf wichtige Aspekte interpersoneller Kommunikationsdienste wie Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit derzeit noch nicht hinreichend klar erscheint, schlägt der Bundesrat eine grundsätzlich entwicklungsoffene Struktur zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten vor:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/1/16




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz


 
 
 


Drucksache 295/16

... Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat mitgeteilt, insbesondere die Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten sowie die Befugniserweiterungen zugunsten der Bundespolizei führten bei ihr zu einem Mehrbedarf an Personalmitteln verbunden mit jährlichen Personalkosten in Höhe von rund 350 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 22b
Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

§ 22c
Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten

Artikel 2
Änderung des BND-Gesetzes

§ 2a
Besondere Auskunftsverlangen

Artikel 3
Änderung des Bundespolizeigesetzes

§ 28a
Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung

Artikel 4
Änderung des VIS-Zugangsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

Artikel 8
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 9
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 111
Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden

Artikel 10
Einschränkung eines Grundrechts

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

VII. Sonstige Kosten

VIII. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 22c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 150

Zu § 150

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

4 Gesamtbetrachtung


 
 
 


Drucksache 626/16

... Die computergestützte elektronische Prüfung gewinnt als Prüfungsform im universitären Bereich immer mehr an Bedeutung. Sie kann für alle Beteiligten Vorteile bringen. Bei dem Einsatz elektronischer Prüfungen muss jedoch die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen an Prüfungsbedingungen und des Datenschutzes gewährleistet sein. Bisher ist eine elektronische Prüfung in der TAppV nicht vorgesehen. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang sich diese Prüfungsform in der tierärztlichen Ausbildung etablieren wird und welche Vor- und Nachteile sich ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 626/16




A. Problem und Ziel

1. Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige für erforderlich erachtete Änderungen

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Anlage 7
(zu § 56 Abs. 3) (Bezeichnung der zuständigen Behörde) Bescheinigung über die praktische Ausbildung in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. ZielSetzUng, GegenStand Und WeSentliche Regelungen

1. Änderungen zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU

2. Sonstige Änderungen

B. VerordnungSkompetenz

C. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Länder:

2. Tierärztliche Ausbildungsstätten:

F. Weitere Kosten

G. Gleichstellungspolitische Bedeutung

H. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 39/16 (Beschluss)

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"



Drucksache 735/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass Artikel 10 Absatz 6a - neu - und 6b - neu - gestrichen werden und dass keine Pflichten zur Datenerhebung in die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie aufgenommen werden. Er bittet die Bundesregierung außerdem zu prüfen, ob der Verweis auf die diesbezügliche Grundvorschrift (Artikel 18 Absatz 3 und Annex II) einschlägig ist und nationale Datenschutzregelungen einer Erweiterung entgegenstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein


 
 
 


Drucksache 150/16

... Bundesdatenschutzgesetz



Drucksache 4/16 (Beschluss)

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts



Drucksache 234/16 (Beschluss)

... /EG (Datenschutz-Grundverordnung) erkennt diese Konstruktion des deutschen Rechts in Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe d ausdrücklich an.


 
 
 


Drucksache 169/16

... 46. Der Bundesrat sieht außerdem die Notwendigkeit, angesichts der zunehmenden Erfassung des Nutzerverhaltens durch den Einsatz von Speicher- und Kommunikationselementen in Produkten dafür zu sorgen, dass die dabei gewonnenen Daten nicht einseitig und unter Verletzung des Datenschutzrechts zum Nachteil des Käufers verwendet werden. Als Lösung käme in Betracht, dass sich der Verkäufer auf Daten über das Nutzerverhalten, die von der Kaufsache oder mit ihr verbundenen Diensten erhoben und gespeichert werden, nur dann zur Widerlegung einer vom Käufer geltend gemachten Vertragswidrigkeit berufen können soll, wenn der Käufer in die Datenerhebung und die mögliche Verwendung der gewonnenen Daten zur Klärung vertraglicher Ansprüche auf der Grundlage einer hervorgehobenen Information eingewilligt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/16




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Zur Vorlage im Übrigen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 734/1/16

... Zu Nummer 3.3. Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 48/16

... (13) Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 490/16

... Identitätsnachweis nach § 36a Absatz 2 Satz 5 des Ersten Buches berücksichtigt werden. Die Richtlinie hat Konzepte zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Krankenkassen und Vorgaben für eine Zertifizierung durch unabhängige Gutachter vorzusehen. Sie ist in Abstimmung mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erstellen und bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 171/16

Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH



Drucksache 39/1/16

Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"



Drucksache 495/16

... Die Erhöhung der Anzahl an Sicherheitsüberprüfungen könnte beim Bundesamt für den Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst zu einem in der Höhe zu vernachlässigenden Mehraufwand führen. Beim Bundeskriminalamt führt sie voraussichtlich zu einem Mehrbedarf von 2 Planstellen/Stellen des mittleren Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 110.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 38.000 Euro. Für die Bundespolizei ergibt sich voraussichtlich ein Mehrbedarf von einer Planstelle des mittleren Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 55.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 19.000 Euro. Die Planstellen/Stellen sollen im Einzelplan 06 kompensiert werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat für ihren Aufgabenbereich einen Stellenmehrbedarf von einer Planstelle/Stelle des höheren und zwei Planstellen/Stellen des gehobenen Dienstes mit Personalkosten in Höhe von rund 279.000 Euro und Sachkosten in Höhe von rund 51.000 Euro veranschlagt. Der bei der BfDI entstehende Mehrbedarf wird im Einzelplan 21 eingespart.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 2
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3713: Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

Ausführungen zum Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 171/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH

§ 38b
Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG


 
 
 


Drucksache 338/16 (Beschluss)

... Das wiederum bedeutet, dass zukünftig die Opfersysteme im Ermittlungsverfahren durch Sachverständige IT-forensisch zu untersuchen sind, um es dem Gericht später zu ermöglichen, in den Feststellungen deskriptiv die konkreten tatsächlichen und technischen Umstände des Zugangsschutzes darzulegen. Den Opfern der Infiltration entstehen neben dem Verlust von Daten und ihrer Privatheit aufgrund des Täterhandelns zusätzliche zeitliche Einbußen und Unannehmlichkeiten, weil sie den Sachverständigen der Staatsanwaltschaft ( i.d.R. besonders ausgebildete Polizeibeamte) eine Datenspiegelung ermöglichen müssen. Eine derartige Spiegelung des IT-Systems bedeutet zwingend, dass höchstpersönliche Daten, auch aus dem Kernbereich, der Opfer ausgehändigt werden müssen. Auch wenn dies keine datenschutzrechtlichen Bedenken in sich birgt, da es sich um einen staatlichen Zugriff handelt, dürfte es aus Opfersicht gleichwohl zu einem Gefühl des Überwachtseins führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 577/16

... - Die für Verbraucherinnen und Verbraucher wesentlichen und für den jeweiligen Vertrag relevanten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Beginn des Bedingungstextes zu platzieren oder diesem in klarer und knapper Form voranzustellen und bedeutende Passagen zusätzlich hervorzuheben. Hierbei werden insbesondere das Zustandekommen eines Vertrages und dessen Rückabwicklung (Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen; Rücktrittsrecht; Widerrufsbelehrung; im Kaufrecht: mögliche Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts) sowie die Punkte "Zusatzkosten des Vertrages" und "Datenschutz" als wesentlich und relevant erachtet.



Drucksache 577/16 (Beschluss)

... 5. Datenschutzhinweise außerhalb der AGB gesondert, in übersichtlicher Weise vorhalten (zum Beispiel eigenständiger Link auf der Website des Anbieters); zur Verfügung stellen einer Musterdatenschutzerklärung durch den Gesetzgeber - wie für die Widerrufsbelehrung geschehen -, angepasst an die durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hervorgerufenen Änderungen; Prüfung der Button-Lösung im Verbraucherbereich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Übersichtlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)


 
 
 


Drucksache 205/16

... Proprietäre Lösungen, rein nationale Ansätze und Normen, die die Interoperabilität behindern, können das Potenzial des digitalen Binnenmarkts erheblich einschränken. Die Akzeptanz von CloudComputing-Diensten durch Unternehmen, Verbraucher, öffentliche Verwaltungen und die Wissenschaft erfordert nicht nur einen nahtlosen nutzerfreundlichen Zugang, sondern auch Vertrauen, insbesondere in die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutz-, Sicherheits- und Leistungsniveaus durch die Cloud-Dienste. In der Mitteilung über eine Europäische Cloud-Initiative wird darauf hingewiesen, dass bereits vorhandene einschlägige Zertifikate und Normen genutzt werden sollten und gegebenenfalls auf europäischer Ebene Zertifizierungen und Kennzeichnungen einzuführen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 612/16 (Beschluss)

... 34. Vor diesem Hintergrund sowie angesichts des Umstandes, dass auch das Wirkgefüge beispielsweise der kommenden ePrivacy-Richtlinie und der Datenschutz-Grundverordnung in Bezug auf wichtige Aspekte interpersoneller Kommunikationsdienste wie Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit derzeit noch nicht hinreichend klar erscheint, schlägt der Bundesrat eine grundsätzlich entwicklungsoffene Struktur zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten vor: Zu diesem Zweck sollte in den Kodex für die elektronische Kommunikation eine Ermächtigung von GEREK aufgenommen werden, dass ein ablösendes oder sachdienlich erscheinendes Identifizierungsmerkmal verwendet wird, beispielsweise durch entsprechende "GEREKLeitlinien für Elektronische Kommunikation", die eine entwicklungsfähige und bedarfsgerechte Basis auch zur Einordnung von OTT-Kommunikationsdiensten schaffen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/16 (Beschluss)




2 Grundsätzliches

2 Ziele

Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen

2 Frequenzpolitik

2 Zugangsregulierung

2 GEREK

Regulierung für Over-The-Top-Player OTT

2 Universaldienste

2 Verbraucherschutz

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 787/1/16

... Aus Datenschutzgründen ist auch die Protokollierungsregel entsprechend dem Melderecht anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 787/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 11 Absatz 3 Satz 2 PAuswG

3. Zu Artikel 2 § 25 Absatz 2 PAuswG , Artikel 4 § 22a Absatz 2 PassG

'Artikel 2 Weitere Änderungen des Personalausweisgesetzes zum 1. Mai 2021

'Artikel 4 Weitere Änderungen des Passgesetzes zum 1. Mai 2021

Im Einzelnen:

4. Zu Artikel 7 Inkrafttreten

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 168/16 (Beschluss)

... 19. Bedenken begegnet die detaillierte und missbrauchsanfällige Abgrenzung in Artikel 3 Absatz 4 zu Verträgen, auf welche sich der Anwendungsbereich unter den Gesichtspunkten der Art und des Kontextes der vom Verbraucher zur Verfügung gestellten Daten sowie ihrer Verarbeitung nicht erstreckt. Mit den datenschutzrechtlichen Regelungen zur Abgrenzung von Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung für geschäftliche Zwecke eine Einwilligung erfordert, zu solchen, die ohne Einwilligung erhoben und verwendet werden können, steht ein ausgewogenes Rechtsregime zur Verfügung, an das angeknüpft werden kann. Es erscheint erwägenswert, eine Gegenleistung in Form von Daten grundsätzlich dann anzunehmen, wenn deren Erhebung oder Verwendung eine Einwilligung des Verbrauchers erfordert. Die Gegenleistung des Verbrauchers erfolgt dann in Form seiner Einwilligung. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob bzw. inwieweit für die Abgrenzung, ob Daten eine vertragliche Gegenleistung darstellen oder nicht, Verweisungen auf Regelungen des Datenschutzrechts vorzugswürdig sind. Bei Verweisungen auf datenschutzrechtliche Vorschriften sollte jedoch klargestellt werden, dass die zivilrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten zum Minderjährigenschutz durch die Regelungen, auf die verwiesen wird, nicht verdrängt werden. Darüber hinaus sollte ungeachtet der Regelung in Artikel 3 Absatz 8 - gegebenenfalls in den Erwägungsgründen - klargestellt werden, dass ein datenschutzrechtliches Koppelungsverbot durch die Regelungen zu Daten als Gegenleistung nicht berührt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zum Richtlinienvorschlag im Einzelnen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 338/16

... Die Notwendigkeit für das Tatgericht, im Urteil zumindest exemplarisch detailliert darzulegen, welche technische Funktionsweise die Zugangssicherung der Opfersysteme in tatsächlicher Hinsicht jeweils hatte, bringt für die Besitzer der infiltrierten IT-Systeme erhebliche Belastungen mit sich. Die informationstechnische Funktionsweise der Zugangssicherung kann durch Zeugenbeweis der Berechtigten kaum in die Hauptverhandlung eingeführt werden, da die meisten Opfer Laien sind und häufig selbst nicht wissen, ob und wie ihr System zum Tatzeitpunkt in technischer Hinsicht geschützt war. Dies gilt besonders bei infiltrierten Mobiltelefonen. Das wiederum bedeutet, dass zukünftig die Opfersysteme im Ermittlungsverfahren durch Sachverständige IT-forensisch zu untersuchen sind, um es dem Gericht später zu ermöglichen, in den Feststellungen deskriptiv die konkreten tatsächlichen und technischen Umstäns Zugangsschutzes darzulegen. Den Opfern der Infiltration entstehen neben dem Verlust von Daten und ihrer Privatheit aufgrund des Täterhandelns zusätzliche zeitliche Einbußen und Unannehmlichkeiten, weil sie den Sachverständigen der Staatsanwaltschaft ( i.d.R. besonders ausgebildete Polizeibeamte) eine Datenspiegelung ermöglichen müssen. Eine derartige Spiegelung des IT-Systems bedeutet zwingend, dass höchstpersönliche Daten, auch aus dem Kernbereich, der Opfer ausgehändigt werden müssen. Auch wenn dies keine datenschutzrechtlichen Bedenken in sich birgt, da es sich um einen staatlichen Zugriff handelt, dürfte es aus Opfersicht gleichwohl zu einem Gefühl des Überwachtseins führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 202e
Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 2
Rechtswidriger Zugang

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 44/1/16

... 5. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der digitale Wandel eine der größten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft ist und dass der Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft für eine digitale Welt in einem offenen und kontinuierlichen Dialogprozess mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft weiterentwickelt werden muss. Dabei gilt es, die rechtlichen Voraussetzungen etwa im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, einen effektiven Verbraucher- und Datenschutz oder den Schutz des geistigen Eigentums auf dem bei uns erreichten Niveau zu erhalten und bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich hierfür auch auf europäischer Ebene einzusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/1/16




Die Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung

Die Chancen des digitalen Wandels nutzen, aktuelle Herausforderungen angehen, den Ordnungsrahmen weiterentwickeln

Investieren in moderne Infrastruktur, Innovationen systematisch fördern

Solide Finanzpolitik schafft Handlungsspielräume

Hilfsempfehlung zu Ziffer 23

Sozialen Zusammenhalt stärken, Flüchtlinge bestmöglich integrieren

Energiewende effizient vorantreiben

Auf dem Weg zu einem stärkeren und stabileren Finanzsektor

Wirtschaftswachstum und Lebensqualität


 
 
 


Drucksache 3/16

... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch... [Artikel 3 des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts, Bundestagsdrucksache 18/4631] geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/16




Artikel 1
Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 2
Private Verbraucherschlichtungsstellen

§ 3
Träger der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 4
Zuständigkeit von Verbraucherschlichtungsstellen

§ 5
Verfahrensordnung

§ 6
Streitmittler

§ 7
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Streitmittlers

§ 8
Amtsdauer und Abberufung des Streitmittlers

§ 9
Beteiligung von Verbraucherverbänden und Unternehmerverbänden

§ 10
Informationspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

Abschnitt 3
Streitbeilegungsverfahren

§ 11
Form von Mitteilungen

§ 12
Verfahrenssprache

§ 13
Vertretung

§ 14
Ablehnungsgründe

§ 15
Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien

§ 16
Unterrichtung der Parteien

§ 17
Rechtliches Gehör

§ 18
Mediation

§ 19
Schlichtungsvorschlag

§ 20
Verfahrensdauer

§ 21
Abschluss des Verfahrens

§ 22
Verschwiegenheit

§ 23
Entgelt

Abschnitt 4
Anerkennung privater Verbraucherschlichtungsstellen

§ 24
Anerkennung

§ 25
Antrag auf Anerkennung und Mitteilung von Änderungen

§ 26
Widerruf der Anerkennung

§ 27
Zuständige Behörde und Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

§ 28
Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen

Abschnitt 6
Universalschlichtungsstellen der Länder

§ 29
Universalschlichtungsstelle und Verordnungsermächtigung

§ 30
Zuständigkeit und Verfahren der Universalschlichtungsstelle

§ 31
Gebühr

Abschnitt 7
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung, Liste der Verbraucherschlichtungsstellen und Berichtspflichten

§ 32
Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung und Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden und Aufsichtsbehörden

§ 33
Liste der Verbraucherschlichtungsstellen sowie Zugang zur Liste der Europäischen Kommission und zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 34
Berichtspflichten und Auskunftspflichten der Verbraucherschlichtungsstelle

§ 35
Verbraucherschlichtungsbericht

Abschnitt 8
Informationspflichten des Unternehmers

§ 36
Allgemeine Informationspflicht

§ 37
Informationen nach Entstehen der Streitigkeit

Abschnitt 9
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

§ 38
Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen

§ 39
Zusammenarbeit mit der Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung

§ 40
Unterstützung von Verbrauchern bei grenzübergreifenden Streitigkeiten; Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 41
Bußgeldvorschriften

§ 42
Verordnungsermächtigung

§ 43
Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht

Artikel 2
Änderung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes

§ 17
Übergangsvorschriften.

Artikel 3
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung des Justizverwaltungskostengesetzes

§ 16a
Behördliche Schlichtung nach § 57a des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

§ 14
Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung

§ 16
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Artikel 8
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 11
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 12
Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 13
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

§ 342
Beschwerdeverfahren.

Artikel 14
Aufhebung der Kapitalanlageschlichtungsstellenverordnung

Artikel 15
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Postgesetzes

Artikel 17
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 145
Kosten von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren

Artikel 18
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes

Artikel 19
Änderung der Eisenbahn-Verkehrsordnung

Artikel 20
Änderung des EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetzes

Artikel 21
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

§ 57d
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 22
Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung

§ 17a
Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Artikel 23
Überleitungsvorschrift

Artikel 24
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 440/16

... Gemäß Artikel 7 wird der Umfang der Zuständigkeiten der Europäischen Union in einer allgemeinen Er klärung festgehalten, welche die Europäische Union bei der Unterzeichnung dieses Protokolls abgibt (ABl. L 304 vom 30.9.2004, S. 210). Diese Erklärung kann bei Bedarf geändert werden, wobei davon ausgegangen wird, dass sich die Zuständigkeiten der Europäischen Union laufend erweitern werden (vgl. die Verordnungen des Euro - päischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über den Einheitlichen Europäischen Luftraum). In dieser allgemeinen Erklärung wird auf die allgemeinen Zuständigkeiten der Union im Bereich der Verwaltung des Luftverkehrs (Normung, Forschung und technologische Entwicklung sowie transeuropäische Netze) und der Luftbeförderung verwiesen; gleichzeitig wird darin hervorgehoben, dass eine von EUROCONTROL zu ergreifende Maßnahme möglicherweise Auswirkungen auf das all - gemeine politische Vorgehen der Union, z.B. in den Bereichen Wettbewerb, freier Verkehr von Gütern und Dienstleistungen (einschließlich öffent liche Ausschreibungen und Datenschutz) sowie auf den Umweltschutz, die Sozialpolitik und die wirtschaftliche und soziale Kohärenz haben könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Schlussbemerkung

Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung

II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE

III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls

Protokoll
über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 501/16

... /EG (allgemeine Datenschutzverordnung) erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 171/1/16

Entschließung des Bundesrates zur Einräumung eines Klagerechts für die Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern zur Umsetzung der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH - Antrag der Länder Hamburg und Brandenburg -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/1/16




1. Zu Nummer 2 Satz 2 - neu -

§ 38b
Verfahren zur Überprüfung von Rechtsakten nach Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG

2. Zu Nummer 3 - neu -


 
 
 


Drucksache 653/16

... Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, werden die Wörter "§ 7 Abs. 2 des Internationalen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

Im Einzelnen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 1070
Zustellung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark vom 19. Oktober 2005 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen

§ 1092a
Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls

§ 1104a
Gemeinsame Gerichte

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und des Haager Übereinkommens vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen

§ 14
Rechtshilfeersuchen, die ein Verfahren nach Artikel 23 des Übereinkommens zum Gegenstand haben, werden nur erledigt, wenn aus ihnen ersichtlich ist, dass

Artikel 4
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Gewillkürte Stellvertretung

Artikel 6
Folgeänderungen

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Im Einzelnen

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 7


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.