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"EG-Recht"


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0331/04B
0821/1/04
0919/5/04
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0734/04
0429/04
0871/1/04
0876/04
0664/04
0871/04B
0865/04
0709/04
0441/04
0919/04B
0915/04
0872/04
Drucksache 311/07

... - Aktualisierung der Verweise auf EG-Recht in der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/07




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Nummer 7

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 722/07

... gibt die Frage, inwieweit die von der Richtlinie vorgesehenen Aufgaben durch Behörden oder auch durch juristische Personen des Privatrechts wahrgenommen werden. Der Bereich der Zulassung wird bislang durch Behörden wahrgenommen, obwohl EG-rechtlich eine Wahrnehmung durch Private möglich ist. Der neu eingefügte § 7a Abs. 4 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seeaufgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung des MARPOL-Gesetzes

Artikel 4
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Arbeitsschutzgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines:

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a allgemeine Kosten

b Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den Einzelbestimmungen:

I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 5

a Änderung in Abs. 1:

b Aufhebung des Abs. 3:

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Nr. 15

II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:

VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:

VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:

X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:

XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 276/1/07

... Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die erheblichen Zweifel daran, ob der EG-rechtlich geforderte Billigungsvorbehalt für Monitoringkonzepte im



Drucksache 42/07

... - Aktualisierung der Verweise auf EG-Recht in der



Drucksache 254/07

... – unter Hinweis auf den Besitzstand des EG-Rechts ("acquis communautaire”) im Bereich der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die für Musikrechte gelten, d. h. die Richtlinie



Drucksache 801/07

... endg) hat der Agrarrat auf Basis der bestehenden EG-rechtlichen Bestimmungen das Vorgehen beschlossen, wie die Mitgliedstaaten bei der Zuweisung der neuen Referenzbeträge zu verfahren haben. Nach Nummer 7 des Kompromisspapiers können die Beträge, die vor der Durchführung der Reform in der nationalen Reserve verbleiben, gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen des Rates den nunmehr betroffenen Erzeugern zugeteilt werden.



Drucksache 537/07

... Nach Art. 72 Abs. 2 GG steht dem Bund auf dem Gebiet des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetzliche Regelung der Registrierung von Legehennen haltenden Betrieben und der Ausgestaltung der Kennnummern für die Eierkennzeichnung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, da damit eine bundesweit einheitliche Vermarktung und länderübergreifende Rückverfolgbarkeit von Eiern gewährleistet wird. Darüber hinaus ist die bundesweit einheitliche Regelung der Registrierung der Betriebe und der Kennzeichnung von Eiern zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, da die Bestimmungen hauptsächlich der Durchführung und Durchsetzung von EG-Recht dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 365/06

... Absatz 2 beschreibt, für welche tierischen Nebenprodukte Absatz 1 nicht gilt. Dies sind die Fälle, bei denen eine Getrennthaltung objektiv nicht möglich ist oder für bestimmte tierische Nebenprodukte durch EG-Recht eine Verfütterung zugelassen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 365/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung

§ 3
Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen

§ 4
Sonstige Küchen- und Speiseabfälle

§ 5
Betriebe mit Nutztierhaltung

Teil 3
Transport- und Nachweisverpflichtungen

§ 6
Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle

§ 7
Anzeige und Betriebsregistrierung

§ 8
Reinigung und Desinfektion

§ 9
Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten

Teil 4
Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte

Abschnitt 1
Verarbeitungsmethoden

§ 10
Verarbeitungsmethoden

Abschnitt 2
Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten

§ 11
Anlagen zur Pasteurisierung

Abschnitt 3
Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten

Unterabschnitt 1
Anforderungen an Biogasanlagen

§ 12
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage

§ 13
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 14
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 15
Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 2
Anforderungen an Kompostierungsanlagen

§ 16
Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage

§ 17
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden

§ 18
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

§ 19
Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden

Unterabschnitt 3
Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen

§ 20
Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 21
Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen

§ 22
Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung

Unterabschnitt 4
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

§ 23
Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten

Abschnitt 4
Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall

§ 24
Verbrennungsanlagen

§ 25
Ablagerung auf Deponien

Teil 5
Registrierung und Zulassung

§ 26
Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen

Teil 6
Ausnahmen

§ 27
Ausnahmen

Teil 7
Schlussvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere

Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*

Anlage 2
(§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen

Anlage 3
(zu § 21 Abs. 1) Probenahme

Anlage 4
(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind

Anlage 5
(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

C. Spezieller Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu §§ 12

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29


 
 
 


Drucksache 751/06

... /EG. Er berücksichtigt, wie im EG-Recht ausdrücklich vorgesehen, die in Deutschland üblichen Gepflogenheiten und orientiert sich in seiner Gestaltung ebenfalls an den entsprechenden Bestimmungen der Gefahrstoff- und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 751/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Messungen

§ 5
Fachkunde

Abschnitt 3
Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm

§ 6
Auslösewerte bei Lärm

§ 7
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition

§ 8
Gehörschutz

Abschnitt 4
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen

§ 9
Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen

§ 10
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen

Abschnitt 5
Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 11
Unterweisung der Beschäftigten

§ 12
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 14
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

Abschnitt 6
Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften

§ 15
Ausnahmen

§ 16
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Übergangsvorschriften

Anhang Vibrationen

1. Hand-Arm-Vibrationen

2. Ganzkörper-Vibrationen

Artikel 2
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 3
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Artikel 5
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 6
Änderung weiterer Verordnungen

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

A.I. Ausgangslage

A.II. Ausführung

A.III. Kosten und Preiswirkungen

A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

A.III.2 Sonstige Kosten

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Artikel 2

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 364/1/06

... -Richtlinie, die für Anlagen zur Verwertung gefährlicher Abfälle gilt, Rechnung getragen. Im Übrigen ist die Zuordnung dieser Anlagen in die Spalte 2 EG-rechtskonform und ausreichend. Das Genehmigungsverfahren wird gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der



Drucksache 621/06

... -Einsparanforderungen erfüllt werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung derartiger Mindestanforderungen kann beispielsweise auf nationale, EGweite oder internationale Zertifizierungssysteme zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere künftig zu erwartenden entsprechenden EG-rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen sein. Inhaltlich fallen unter die Nummern 3 und 4 beispielsweise Regelungen für einen umweltverträglichen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, zur Vermeidung großflächiger landwirtschaftlicher Monokulturen sowie Regelungen, die sicherstellen sollen, dass zum Anbau von



Drucksache 640/06

... Zur Vereinfachung wird ausschließlich auf die den zuständigen Behörden bereits auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 geregelten Berichtspflichten vorliegenden Informationen zurückgegriffen. Das nationale Register wird eingerichtet, ohne dass Betreibern Berichtspflichten oder Verwaltungsaufwand auferlegt werden, die nach dem EG-Recht nicht erforderlich sind (schlankes Konzept). Das Gesetz ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 in folgender Weise: Es legt die Form fest, in der die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen müssen. Es bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen müssen. Es bestimmt, dass und welche der von den Betreibern gemachten Angaben durch die zuständigen Landesbehörden an das Umweltbundesamt übermittelt werden müssen. Es verpflichtet das Umweltbundesamt zur Übermittlung der ihm von den zuständigen Landesbehörden übermittelten Informationen an die Europäische Kommission. Es führt Bußgeldtatbestände für den Fall ein, dass gegen die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 oder eine zu ihrer Durchführung erlassene Bestimmung verstoßen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Errichtung eines Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters

§ 3
Erhebung der Informationen

§ 4
Informantenschutz

§ 5
Übermittlung der Informationen an das Umweltbundesamt

§ 6
Übermittlung der Informationen an die Europäische Kommission

§ 7
Bußgeldvorschriften

§ 8
Übergangsvorschriften

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

i. Übersicht

ii. Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

iii. Durchführung der Verordnung EG Nr. 166/2006

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Änderungen

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

1. Vollzugsaufwand

2. Haushaltsaufwendungen ohne Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 710/06

... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel und zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Finanzielle Auswirkungen


 
 
 


Drucksache 329/06

... " ist von der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Diese auch in Artikel 13 EG-Vertrag erwähnten Begriffe sind EG-rechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen, denn sie sollen einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten.



Drucksache 308/06

... Neben dem Begriff des Zuchtbuches (Nr. 4), der inhaltlich der Definition in Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/504/EWG und Artikel 1 Buchstabe c der Richtlinie 88/661/EWG entspricht, wird der Begriff des Zuchtregisters (Nr. 5) verwendet, um der Praxis in der Kreuzungszucht Rechnung zu tragen. Er entspricht der im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelung in Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 88/661/EWG. Die Führung eines Zuchtregisters ist nur für die Kreuzungszucht beim Schwein vorgesehen. Für die Eintragung in verschiedene Abteilungen des Zuchtbuches werden nach dem EG-Recht neben der Identifizierung zum Nachweis der Abstammung auch Leistungskriterien herangezogen.

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Drucksache 308/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz (TierZG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

§ 3
Anerkennung

§ 4
Verfahren

§ 5
Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen

§ 6
Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung

§ 7
Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung

§ 8
Ermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 9
Monitoring

§ 10
Ermächtigungen

§ 11
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 4
Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen

§ 12
Zuchttiere

§ 13
Abgabe von Samen

§ 14
Verwendung des Samens

§ 15
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 16
Verwendung von Eizellen und Embryonen

§ 17
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten

§ 18
Ermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 19
Drittlandseinfuhr

§ 20
Ermächtigungen

§ 21
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden

Abschnitt 6
Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 22
Überwachung

§ 23
Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr

§ 24
Bekanntmachung

§ 25
Schiedsverfahren

§ 26
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 27
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 28
Übergangsvorschriften

§ 29
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 30
Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tierseuchengesetzes

Artikel 4
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen

Anlage 2
Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister

Anlage 3
Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Anlage 4
Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen

Anlage 5
Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr

Begründung

Zu Artikel 1

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

IV. Auswirkungen auf das Preisniveau

V. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Artikel 2

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 371/06

... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung von EG-Recht (Entscheidung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 2
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 159/06

... für ihre Forderung nach Solidarität breitere Unterstützung der Standortstaaten des internationalen Kunst- und Antiquitätenhandels (sog. "Importstaaten“) als noch in den Jahren zuvor. Die Auffassung, dass der Erhalt bedeutsamen nationalen kulturellen Erbes keine ausschließlich nationale Aufgabe sei, sondern auch in internationale Verantwortung falle, erhielt durch die Reaktion der Staatengemeinschaft auf die vorsätzliche Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamian (Afghanistan) 2001 durch die Taliban eine eindrucksvolle Bestätigung. Da die Bundesrepublik Deutschland als wichtiger Standortstaat des Kunst- und Antiquitätenhandels durch weitere Zurückhaltung gegenüber dem Übereinkommen in eine angreifbare Abseitsposition zu geraten drohte, trat die Bundesregierung erneut in die Prüfung der Ratifizierung ein. Sie erhielt durch die Koalitionsvereinbarung vom 15. Oktober 2002 den Auftrag, die Ratifizierung herbeizuführen. Das 2003 eingeleitete Verfahren der Interessenermittlung unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, der betroffenen Fachverbände und von Experten ergab, dass ein neuer Lösungsansatz, der auch die Ratifizierungs- und Umsetzungspraxis der inzwischen über 100 Vertragsstaaten berücksichtigt, die Ratifizierung ermöglicht. Die in den 1970er und 80er Jahren unter anderem bestehenden europarechtlichen Bedenken (Vorrang von EG-Recht) waren bereits gegenstandslos geworden durch die Harmonisierung der Vorschriften des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt: durch die Richtlinie 93/7/EWG vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachter Kulturgüter (ABl. EG (Nr.) L 74 S. 74), umgesetzt durch das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Denkschrift

2 Allgemeines

2 Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 18


 
 
 


Drucksache 710/1/06

... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/1/06




Zu Artikel 1

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Änderungen im Übrigen:


 
 
 


Drucksache 161/06

... führen, kam es in Deutschland zu weitreichenden vollzugsunfreundlichen Überschneidungen zwischen nationalem Recht und unmittelbar geltendem EG-Recht. Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, die nationalen Vorschriften auf diejenigen Regelungen zu beschränken, die über den Inhalt der EG-Verordnung hinaus noch erforderlich sind, um das bisherige deutsche Schutzniveau aufrecht zu erhalten. Rechtsanwendung und Vollzug sollen hierdurch wesentlich erleichtert werden. Zugleich sollen Rahmenvorschriften der EG-Verordnung betr. die Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe sowie Dichtigkeitsprüfungen bestimmter Einrichtungen und Produkte konkretisiert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind

§ 3
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Straftaten

§ 8
Übergangsvorschrift

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu §§ 6

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 174/06

... Mit dem Vorschlag wird bezweckt, das Athener Übereinkommen in EG-Recht zu übernehmen wobei jedoch die folgenden Anpassungen vorgenommen werden:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 553/06 (Beschluss)

... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.



Drucksache 538/06 (Beschluss)

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 294/06

... vom 26. November 2003 Rechnung getragen werden. Zusätzlich werden neben der notwendigen Anpassung an ebenfalls geänderte EG-rechtliche Vorgaben für Düngemittel (Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel) auch aktuelle naturwissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen bei der Analytik sowie aktuelle Entwicklungen bei der Zusammensetzung von Düngemitteln berücksichtigt und insbesondere auch die zunehmende Verwertung organischer Reststoffe einbezogen. Ergänzend werden Geltungsbereich und Regelungen auch auf die zunehmend bedeutendere Untersuchung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ausgedehnt Darüber hinaus hat die laufende Auswertung der Erfahrungen mit dem Vollzug der



Drucksache 332/2/06

... Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Bedenken gegen die Berechnungen, die der vorgesehenen Erhöhung des Durchschnittssatzes für landwirtschaftliche Umsätze zugrunde gelegt wurden. Sollten sich diese Zweifel an den Berechnungen bestätigen, könnte die Erhöhung des Durchschnittssatzes eine EG-rechtswidrige Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EGV darstellen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auslösen, in dessen Folge es zu einer Pflicht zur Rückzahlung gewährter Beträge kommen könnte. Darüber hinaus hätte die beabsichtigte Erhöhung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 9,7 % auf 10,7 % bzw. von 5 % auf 5,5 % nach der Einschätzung des Bundesrechnungshofs Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge.



Drucksache 374/06

... d) durchgehend angewandt werden muss, wenn die Organe als Gesetzgeber tätig werden (wie in Artikel 207 EGV niedergelegt) oder EU- oder EG-Rechtsvorschriften umsetzen (Artikel 202 EGV)6, unabhängig davon, welches Organ die Rechtsvorschrift umsetzt oder über Durchführungsbefugnisse verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 374/06




Anhang
AUSFÜHRLICHE Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu Artikel 255 EGV und zu der Verordnung EG Nr. 1049/2001 aus verfassungsmäßiger Sicht

Empfehlung 2 zum Begriff der legislativen und nichtlegislativen Dokumente

Empfehlung 3 zu den vertraulich zu behandelnden Dokumenten

Empfehlung 4 zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen/Dokumenten

Empfehlung 5 zu den praktischen Modalitäten bei der Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu Dokumenten


 
 
 


Drucksache 162/1/06

... Das 1976 zur Kennzeichnung des Verkehrsverbotes in den durch die Verordnungen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen (Smog-Verordnungen) festgelegten Sperrgebieten eingeführte Zeichen 270 konnte in neuerer Zeit nur dazu genutzt werden, in bestimmten Straßen oder Gebieten ein Verkehrsverbot zur Einhaltung von Immissionswerten für Schadstoffe, die nicht EG-rechtlich, sondern in einer Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1a



Drucksache 542/1/06

... Die vorgeschlagene Fristenregelung führt in Anbetracht der ablehnenden Haltung der EU-Kommission zu starren Fristen als Missbrauchsindikator zu keiner Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Mangels erfolgter Abstimmung des Gesetzentwurfs mit der EU-Kommission bleibt die Vereinbarkeit von Fristenregelungen mit dem EG-Recht fraglich; Rechtssicherheit für einen längerfristigen Fortbestand der beabsichtigten Neuregelungen besteht daher nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/1/06




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Begründung

Zu Artikel 3

§ 37
Abs. 3

§ 37
Abs. 4

§ 37
Abs. 5

§ 37
Abs. 6

§ 37
Abs. 7

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 678/06

... Würde die Notwendigkeit, im Einzelfall Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten und die darauf aufbauenden Befugnisse der zuständigen Behörden sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzuschreiben, dem Landesgesetzgeber überlassen, wäre damit zu rechnen, dass diese Pflichten und deren Durchsetzung in den Ländern jeweils unterschiedlich normiert werden. Einer solchen Rechtszersplitterung würde auch nicht entgegen stehen dass die jeweiligen Regelungen auf der Umwelthaftungsrichtlinie und damit auf EG-rechtlichen Vorgaben beruhen. Wie die Erfahrungen, insbesondere im Bereich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)

§ 1
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anwendungsbereich

§ 4
Informationspflicht

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

§ 6
Sanierungspflicht

§ 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 8
Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen

§ 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen

§ 10
Aufforderung zum Tätigwerden

§ 11
Rechtsschutz

§ 12
Deckungsvorsorge

§ 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten

Anlage 2
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte

Artikel 2
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten

Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 710/06 (Beschluss)

... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 710/06 (Beschluss)




Anlage
Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu den Änderungen im Übrigen:


 
 
 


Drucksache 538/1/06

... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG

4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG

5. Zu Artikel 1 § 13 und §§ 14 bis 18 VSchDG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zum Gesetzentwurf insgesamt

7. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 542/06 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Fristenregelung führt in Anbetracht der ablehnenden Haltung der EU-Kommission zu starren Fristen als Missbrauchsindikator zu keiner Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Mangels erfolgter Abstimmung des Gesetzentwurfs mit der EU-Kommission bleibt die Vereinbarkeit von Fristenregelungen mit dem EG-Recht fraglich; Rechtssicherheit für einen längerfristigen Fortbestand der beabsichtigten Neuregelungen besteht daher nicht.

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Drucksache 542/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG

3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG

Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG

5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz

6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 677/06

... - und Reinigungsmittelgesetzes und darauf gestützter Verordnungen bestehende Vollzugsaufwand durch Überwachungsmaßnahmen wird durch das Gesetz in seinem Umfang nicht erhöht da den Ländern keine neuen Aufgaben zugewiesen werden. Die mit dem Gesetz verbundene Änderung der rechtlichen Grundlagen für die Überwachungstätigkeit und das künftige Nebeneinander von nationalen und EG-rechtlichen Vorschriften erhöhen den Vollzugsaufwand für die Länder nicht.



Drucksache 668/06

... Die Einführung von weiteren, die Vergabe von Verkehrsrechten an Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft regelnden Bestimmungen in Absatz 2 ist insbesondere aus EG-rechtlichen Gründen geboten. Schließt ein Mitgliedstaat mit einem Drittstaat ein neues Abkommen über den Luftverkehr ab (gleiches gilt naturgemäß für Änderungen solcher Abkommen oder seiner Anhänge) und wird dadurch die Nutzung der Verkehrsrechte oder die Zahl der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, die für die Nutzung der Verkehrsrechte in Betracht kommen, begrenzt, verpflichtet Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (ABl. EU (Nr.) L 157 vom 30. April 2004, S. 7; ABl. EU (Nr.) L 195 vom 2. Juni 2004, S. 3) den Mitgliedstaat zur Einführung eines Verfahrens über die Aufteilung von knappen, d.h. nicht für alle vorgelegten Anträge ausreichenden Verkehrsrechten auf die jeweils in Frage kommenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft. Ein solches Verfahren soll hierbei diskriminierungsfrei und transparent sein. Die Mitgliedstaaten sind darüber hinaus nach Artikel 6 der Verordnung verpflichtet, die Kommission unverzüglich über die in ihrem Hoheitsbereich geltenden Verfahren zur Umsetzung der Zwecke von Artikel 5 zu unterrichten. Bei den die Abkommen ergänzenden völkerrechtlichen Verträgen handelt es sich insbesondere um Protokolle, die als Ergebnis von Konsultationen auf der Grundlage der Abkommen unterzeichnet werden. Da auch durch sie die Nutzung von Verkehrsrechten begrenzt werden kann, sind sie nach Sinn und Zweck von Artikel 5 der Verordnung (EG) 847/2004 umfasst. Verkehrsrechte werden in Deutschland bislang nur auf der Grundlage von Leitlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ("



Drucksache 369/06

... Das EG-Recht sieht vor, dass auch für diese Betriebsinhaber die Regelungen über die Fälle in besonderer Lage gelten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für diese Fälle Regelungen zur Berechnung der Referenzbeträge zu treffen.

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Drucksache 369/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten .

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der InVeKoS-Verordnung

Artikel 3
Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Vierten und Fünften Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung

2. Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung

3. Entfristung

4. Kosten

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 282/06

... Dabei werden die EG-rechtlichen Vorgaben dadurch berücksichtigt, dass die Genehmigungsfreiheit für Neuanpflanzungen auf „



Drucksache 947/06

... N. in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität8 den allerersten EG-Rechtsakt darstellt, der ausschließlich die Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat,



Drucksache 94/1/06

... "Zum anderen sind die formulierten Kriterien nicht EG-rechtskonform, weil nicht anzunehmen ist, dass Vorhaben, die die Schwellenwerte nicht erreichen, unter keinen Umständen zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Denkbar sind derartige Auswirkungen beispielsweise bei Straßenplanungen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, auch wenn die Länge von vier Kilometern nicht erreicht wird. In diesen Fällen bedarf es zumindest einer Vorprüfung des Einzelfalls. Die (neue) Nummer 14.6 stellt insoweit keinen Auffangtatbestand da, weil sie nur Änderungen der Vorhaben, für die Schwellenwerte eingeführt werden sollen, erfasst. Neubauten bleiben außen vor.



Drucksache 364/06

... -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz aufgehoben, da sie durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 als unmittelbar geltendes Recht ersetzt wurden. Insoweit werden die Zitatstellen, die auf tierkörperbeseitigungsrechtliche Vorschriften verweisen an die neue Terminologie des unmittelbar geltenden EG-Rechtes angepasst.

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Drucksache 364/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 2
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 3
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 4
Änderung der Futtermittelverordnung

Artikel 5
Änderung der Düngemittelverordnung

Artikel 6
Änderung der Fahrpersonalverordnung

Artikel 7
Änderung der Fleischermeisterverordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt

Artikel 9
Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 11
Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten

C. Spezieller Teil

Zu Artikel 1

4 Allgemein:

Zu 1.:

Zu 2.:

Zu 3.:

Zu 4:

Zu 5.:

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 6:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 302/06 (Beschluss)

... vom Beauftragten für den Datenschutz wahrzunehmen sind, müssen in diesem Fall in anderer Weise erledigt werden, z.B. die EG-rechtlich vorgegebene Pflicht, jedermann eine Beschreibung der automatisierten Verfahren verfügbar zu machen. Dies hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle sicherzustellen.



Drucksache 645/06

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des



Drucksache 494/06

... Da sich die Bewertungen der Kommission oftmals überwiegend auf Informationen der nationalen Behörden stützen, haben sich die eigenen Untersuchungen des Ausschusses – so beispielsweise die Informationsbesuche gemäß Artikel 192 Absatz 3 – als besonders zweckmäßig erwiesen, weil durch sie ergänzende Angaben gewonnen werden, die oftmals auf potenzielle Verstöße gegen EG-Recht hinweisen, die die Kommission nicht aufgedeckt hatte (siehe unten). Deshalb hat der Ausschuss die Europäische Kommission auch angehalten, unabhängige Untersuchungen zu fordern, da sie zu weiteren Erkenntnissen führen können, die ein ausgewogeneres Herangehen an bestimmte Fragen ermöglichen.

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Drucksache 494/06




Bericht

Entwurf

Begründung

3 Einleitung

Das Petitionsrecht

Der Petitionsausschuss und der Europäische Bürgerbeauftragte

Beziehungen zur Kommission

3 Informationsbesuche:3

Weitere bedeutende Fälle

Schlussfolgerungen

Anlage I
Zahl der jedes Jahr beim Europäischen Parlament eingegangenen Petitionen

Anlage II
Tätigkeit des Petitionsausschusses in der laufenden Sitzungsperiode (1. JULI 2004 – 31. DEZEMBER 2005):

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 719/06

... sieht eine Messpflicht nur vor, wenn die Wirksamkeit einer Maßnahme nicht anderweitig geprüft werden kann. Sofern die Wirksamkeit einer Maßnahme bei Stoffen ohne Grenzwert nicht anderweitig geprüft werden kann, können vergleichende Messungen vor und nach der Durchführung einer Maßnahme Aufschluss über deren Wirksamkeit bringen. Die erreichte Reduktion der Luftkonzentration ist dann der Beurteilungsmaßstab. Die im EG-Recht vorgesehene Regelung ist daher fachlich gerechtfertigt. Über die weitere Konkretisierung durch eine Technische Regel sollte im AGS entschieden werden.

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Drucksache 719/06




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrats BR-Drs. 413/04; 1.10.2004

1 Zur Verordnung allgemein

2 Die Bundesregierung

3 Aufbewahrungspflichten für Expositionsermittlungen etc.

4 Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

Zu Abs. 1 der Entschließung 6:

Zu Abs. 2 der Entschließung 6:

7 Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8 Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9 Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10 Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11 Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 302/1/06

... vom Beauftragten für den Datenschutz wahrzunehmen sind, müssen in diesem Fall in anderer Weise erledigt werden, z.B. die EG-rechtlich vorgegebene Pflicht, jedermann eine Beschreibung der automatisierten Verfahren verfügbar zu machen. Dies hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle sicherzustellen.



Drucksache 118/06

... Der Zuckerausgleich ist in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz einzubeziehen und die erforderlichen Regelungen bezüglich der national möglichen Optionen sind zu treffen. Dies muss umgehend erfolgen, da der Zuckerausgleich bereits im Jahr 2006 in die Betriebsprämienregelung einbezogen wird und der Mitgliedstaat nach dem EG-Recht bis zum 30.04.2006 die hierfür notwendigen Umsetzungsentscheidungen zu treffen hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 118/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

3 I.

3 II.

3 III.

3 IV.

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 649/06

... Zugrunde liegendes EG-Recht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/06




Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Zugrunde liegendes EG-Recht

Trittbrettfahrer -Problem

Haltung der Bundesregierung


 
 
 


Drucksache 165/06

... Auf Grund der Tatsache, dass die Vorschriften über die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten EG-rechtlich sukzessive harmonisiert wurden und nunmehr Sicherheitsgurte bei Neufahrzeugen aller Fahrzeugkategorien verbindlich vorgeschrieben sind, ist es konsequent, europaweit auch eine grundsätzliche verhaltensrechtliche Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten vorzuschreiben.

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Drucksache 165/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Verordnung

Sechzehnte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

1. Wesentlicher Inhalt der EG-Richtlinie und Anpassungsbedarf im deutschen Recht

2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

3. Gender Mainstreaming

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1a § 21 Abs. 1 StVO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1b § 21 Abs. 1a StVO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1c § 21 Abs. b neu StVO

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 49 StVO

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 647/06

... EG-rechtliche Ausgangslage Die



Drucksache 286/06

... - Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die EG-Erfüllungsverbotsverordnungen und von Verstößen gegen Informationspflichten in EG-Verordnungen mit Finanzsanktionen, jeweils auf Grund entsprechender Verpflichtungen nach EG-Recht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/06




A. Zielsetzung:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Kosten der öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Vierundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 552/06

... - Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Plänen und Programmen des EG-Rechts, die nicht bereits nach der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Rechtsbehelfe von Vereinigungen

§ 3
Anerkennung von Vereinigungen

§ 4
Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften

§ 5
Übergangsvorschrift

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG

2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens

3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

III. Alternativen

IV. Gender-Mainstreaming

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 553/1/06

... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.



Drucksache 141/06

... Dazu müssen aber zunächst die EG-Rechtsgrundlagen für die Anwendung eines derartigen Verfahrens geschaffen werden, da die 6. EGrichtlinie ein solches Verfahren flächendeckend gegenwärtig nicht zulässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 162/06 (Beschluss)

... Das 1976 zur Kennzeichnung des Verkehrsverbotes in den durch die Verordnungen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen (Smog-Verordnungen) festgelegten Sperrgebieten eingeführte Zeichen 270 konnte in neuerer Zeit nur dazu genutzt werden, in bestimmten Straßen oder Gebieten ein Verkehrsverbot zur Einhaltung von Immissionswerten für Schadstoffe, die nicht EG-rechtlich, sondern in einer Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1a



Drucksache 935/06

... Abs. 1 fasst die bisher im Rahmen der einzelnen Einziehungskonstellationen geregelte Frage, welche Referenzmenge in welche Reserve eingezogen wird, in einer horizontalen Vorschrift zusammen. Abs. 2 enthält den Kern der Regelung des § 6 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 10a Abs. 2 a.F. Satz 1 Halbsatz 1 räumt speziellen Zuteilungsvorschriften im EG-Recht und im Bundesrecht den Vorrang ein. Soweit solche Vorschriften nicht bestehen, kann eine Verteilung durch die Länder erfolgen. Satz 1 Halbsatz 2 setzt dafür den Rahmen des allgemeinen Milchabgabenrechts (etwa Zuteilung grundsätzlich nur an Milcherzeuger).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 79/06

... Die mit dem EG-Recht unvereinbaren Bestimmungen der BADV berechtigen den Flugplatzunternehmer vom Dienstleister oder Selbstabfertiger die Übernahme von Arbeitnehmern zu fordern; bei Nichtübernahme können die Kosten dafür im Rahmen der Entgeltfestsetzung für Vorhaltung und Nutzung von Einrichtungen des Flugplatzunternehmers durch die Dienstleister oder Selbstabfertiger berücksichtigt werden. Durch diese Regelungen wird der durch Artikel 16 der Richtlinie 96/67/EG gewährte Zugang für Dienstleistungsunternehmen unzulässig erschwert. Der mit der BADV-Regelung beabsichtigte Schutz der Arbeitnehmer ist auch unter Berücksichtigung von Artikel 18 der Richtlinie nicht gemeinschaftsrechtskonform.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 153/06

... "Absatz 3 Satz 5 erfasste in seiner bisherigen Fassung als maßgebliche, in die Berechnung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene einzubeziehende Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche lediglich die beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen nach § 1 Absatz 3a Satz 3 sowie Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3) und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c, nunmehr Anbieter von Nebendienstleistungen). Nicht berücksichtigt werden jene Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 11 und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 und 8, die zwar keine beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sind, aber Bankgeschäfte betreiben beziehungsweise Finanzdienstleistungen erbringen, die nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe a und c der Finanzkonglomerate-Richtlinie über den EG-rechtlichen Begriff des "



Drucksache 295/06

... Abgesehen von den Vorgaben für zulässige Fehlstellen nach dem Entfernen virusbefallener Pflanzen, sieht das EG-Recht keine weitergehenden Normen für Fehlstellen vor. Die bisherige Vorschrift in Absatz 5 kann deshalb entfallen (Buchstabe c).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Auswirkungen auf die Umwelt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 553/06

... durch Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Es wird erwartet, dass die Absenkung ein Gesamtvolumen von bis zu jährlich 150 Mio. Euro haben wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Artikel 4
Änderung der Mauthöheverordnung

Artikel 5
Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Artikel 5
(Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)

Artikel 6
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 306/06

... , das insbesondere der Umsetzung EG-rechtlicher Vorgaben dient, ändert die rechtssystematische Stellung der Rechtsgrundlagen zum Erlass Allgemeiner Versorgungsbedingungen. Dem Grundsatz der Entflechtung des Netzbetriebs von den Wettbewerbsbereichen der Energieerzeugung und des Energievertriebs Rechnung tragend, enthält § 18 des



Drucksache 633/06

... Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Für die Wirtschaft, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, entstehen abgesehen von finanziellen Aufwendungen für die Eichung von Messgeräten, die aus EG-rechtlichen Kontrollgründen erforderlich ist, keine Kosten.



Drucksache 194/1/05

... Die Einführung dieser Berichtspflicht dient der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL). Während EG-rechtlich lediglich eine einmalige Erhebung im Jahr 2013 vorgegeben ist, sieht § 14 eine Erhebung im 2-jährlichen Turnus vor.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.