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"EG-Recht"
Drucksache 311/07
... - Aktualisierung der Verweise auf EG-Recht in der
Drucksache 722/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
... gibt die Frage, inwieweit die von der Richtlinie vorgesehenen Aufgaben durch Behörden oder auch durch juristische Personen des Privatrechts wahrgenommen werden. Der Bereich der Zulassung wird bislang durch Behörden wahrgenommen, obwohl EG-rechtlich eine Wahrnehmung durch Private möglich ist. Der neu eingefügte § 7a Abs. 4 des
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seeaufgabengesetzes
Artikel 2 Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes
Artikel 3 Änderung des MARPOL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
Artikel 5 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Artikel 9 Änderung der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines:
I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a allgemeine Kosten
b Bürokratiekosten
c Preiswirkungen
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den Einzelbestimmungen:
I. Zu Artikel 1 – Änderung des Seeaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 5
a Änderung in Abs. 1:
b Aufhebung des Abs. 3:
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Nr. 13
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
II. Zu Artikel 2 – Änderung des Schiffssicherheitsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Nr. 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
III. Zu Artikel 3 – Änderung des MARPOL-Gesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
IV. Zu Artikel 4 – Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
V. Zu Artikel 5 – Änderung des Straßenverkehrsgesetzes:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
VI. Zu Artikel 6 – Änderung des Arbeitschutzgesetzes:
VII. Zu Artikel 7 – Änderung des Einkommensteuergesetzes:
VIII. Zu Artikel 8 – Änderung der Schiffssicherheitsverordnung:
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
IX. Zu Artikel 9 – Änderung des § 1b der MARPOL-Zuwiderhandlungsverordnung:
X. Zu Artikel 10 – Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung:
XI. Zu Artikel 11 – Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und anderer verkehrsrechtlicher Vorschriften
Drucksache 276/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012
... Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die erheblichen Zweifel daran, ob der EG-rechtlich geforderte Billigungsvorbehalt für Monitoringkonzepte im
Drucksache 42/07
... - Aktualisierung der Verweise auf EG-Recht in der
Drucksache 254/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2007 zu der Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (2005/737/EG) (2006/2008(INI))
... – unter Hinweis auf den Besitzstand des EG-Rechts ("acquis communautaire”) im Bereich der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, die für Musikrechte gelten, d. h. die Richtlinie
Drucksache 801/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... endg) hat der Agrarrat auf Basis der bestehenden EG-rechtlichen Bestimmungen das Vorgehen beschlossen, wie die Mitgliedstaaten bei der Zuweisung der neuen Referenzbeträge zu verfahren haben. Nach Nummer 7 des Kompromisspapiers können die Beträge, die vor der Durchführung der Reform in der nationalen Reserve verbleiben, gemäß den derzeit geltenden Bestimmungen des Rates den nunmehr betroffenen Erzeugern zugeteilt werden.
Drucksache 537/07
... Nach Art. 72 Abs. 2 GG steht dem Bund auf dem Gebiet des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) die Gesetzgebungskompetenz zu, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Eine bundesgesetzliche Regelung der Registrierung von Legehennen haltenden Betrieben und der Ausgestaltung der Kennnummern für die Eierkennzeichnung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich, da damit eine bundesweit einheitliche Vermarktung und länderübergreifende Rückverfolgbarkeit von Eiern gewährleistet wird. Darüber hinaus ist die bundesweit einheitliche Regelung der Registrierung der Betriebe und der Kennzeichnung von Eiern zur Wahrung der Rechtseinheit erforderlich, da die Bestimmungen hauptsächlich der Durchführung und Durchsetzung von EG-Recht dienen.
Drucksache 365/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... Absatz 2 beschreibt, für welche tierischen Nebenprodukte Absatz 1 nicht gilt. Dies sind die Fälle, bei denen eine Getrennthaltung objektiv nicht möglich ist oder für bestimmte tierische Nebenprodukte durch EG-Recht eine Verfütterung zugelassen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
§ 8 Reinigung und Desinfektion
§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
§ 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
§ 24 Verbrennungsanlagen
§ 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5 Registrierung und Zulassung
§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6 Ausnahmen
§ 27 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere
Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*
Anlage 2 (§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3 (zu § 21 Abs. 1) Probenahme
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
C. Spezieller Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu §§ 12
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Drucksache 751/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... /EG. Er berücksichtigt, wie im EG-Recht ausdrücklich vorgesehen, die in Deutschland üblichen Gepflogenheiten und orientiert sich in seiner Gestaltung ebenfalls an den entsprechenden Bestimmungen der Gefahrstoff- und der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen
§ 5 Fachkunde
Abschnitt 3 Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
§ 8 Gehörschutz
Abschnitt 4 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen
§ 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
§ 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 11 Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 14 Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 6 Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsvorschriften
Anhang Vibrationen
1. Hand-Arm-Vibrationen
2. Ganzkörper-Vibrationen
Artikel 2 Änderung der Biostoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 6 Änderung weiterer Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A.I. Ausgangslage
A.II. Ausführung
A.III. Kosten und Preiswirkungen
A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
A.III.2 Sonstige Kosten
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 364/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
... -Richtlinie, die für Anlagen zur Verwertung gefährlicher Abfälle gilt, Rechnung getragen. Im Übrigen ist die Zuordnung dieser Anlagen in die Spalte 2 EG-rechtskonform und ausreichend. Das Genehmigungsverfahren wird gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der
Drucksache 621/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoff quote durch Änderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften (Biokraftstoff quotengesetz - BioKraftQuG )
... -Einsparanforderungen erfüllt werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung derartiger Mindestanforderungen kann beispielsweise auf nationale, EGweite oder internationale Zertifizierungssysteme zurückgegriffen werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere künftig zu erwartenden entsprechenden EG-rechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen sein. Inhaltlich fallen unter die Nummern 3 und 4 beispielsweise Regelungen für einen umweltverträglichen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, zur Vermeidung großflächiger landwirtschaftlicher Monokulturen sowie Regelungen, die sicherstellen sollen, dass zum Anbau von
Drucksache 640/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs - und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... Zur Vereinfachung wird ausschließlich auf die den zuständigen Behörden bereits auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 geregelten Berichtspflichten vorliegenden Informationen zurückgegriffen. Das nationale Register wird eingerichtet, ohne dass Betreibern Berichtspflichten oder Verwaltungsaufwand auferlegt werden, die nach dem EG-Recht nicht erforderlich sind (schlankes Konzept). Das Gesetz ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 in folgender Weise: Es legt die Form fest, in der die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen müssen. Es bestimmt den Zeitpunkt, zu dem die Betreiber ihren Berichtspflichten nachkommen müssen. Es bestimmt, dass und welche der von den Betreibern gemachten Angaben durch die zuständigen Landesbehörden an das Umweltbundesamt übermittelt werden müssen. Es verpflichtet das Umweltbundesamt zur Übermittlung der ihm von den zuständigen Landesbehörden übermittelten Informationen an die Europäische Kommission. Es führt Bußgeldtatbestände für den Fall ein, dass gegen die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 oder eine zu ihrer Durchführung erlassene Bestimmung verstoßen wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung eines Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters
§ 3 Erhebung der Informationen
§ 4 Informantenschutz
§ 5 Übermittlung der Informationen an das Umweltbundesamt
§ 6 Übermittlung der Informationen an die Europäische Kommission
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
i. Übersicht
ii. Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
iii. Durchführung der Verordnung EG Nr. 166/2006
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Änderungen
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Vollzugsaufwand
2. Haushaltsaufwendungen ohne Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 710/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... " ist von der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vorgegeben. Diese auch in Artikel 13 EG-Vertrag erwähnten Begriffe sind EG-rechtlich in einem umfassenden Sinne zu verstehen, denn sie sollen einen möglichst lückenlosen Schutz vor ethnisch motivierter Benachteiligung gewährleisten.
Drucksache 308/06
... Neben dem Begriff des Zuchtbuches (Nr. 4), der inhaltlich der Definition in Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 77/504/EWG und Artikel 1 Buchstabe c der Richtlinie 88/661/EWG entspricht, wird der Begriff des Zuchtregisters (Nr. 5) verwendet, um der Praxis in der Kreuzungszucht Rechnung zu tragen. Er entspricht der im Gemeinschaftsrecht getroffenen Regelung in Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 88/661/EWG. Die Führung eines Zuchtregisters ist nur für die Kreuzungszucht beim Schwein vorgesehen. Für die Eintragung in verschiedene Abteilungen des Zuchtbuches werden nach dem EG-Recht neben der Identifizierung zum Nachweis der Abstammung auch Leistungskriterien herangezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 371/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung von EG-Recht (Entscheidung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung
Artikel 2 Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
Drucksache 159/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut
... für ihre Forderung nach Solidarität breitere Unterstützung der Standortstaaten des internationalen Kunst- und Antiquitätenhandels (sog. "Importstaaten“) als noch in den Jahren zuvor. Die Auffassung, dass der Erhalt bedeutsamen nationalen kulturellen Erbes keine ausschließlich nationale Aufgabe sei, sondern auch in internationale Verantwortung falle, erhielt durch die Reaktion der Staatengemeinschaft auf die vorsätzliche Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamian (Afghanistan) 2001 durch die Taliban eine eindrucksvolle Bestätigung. Da die Bundesrepublik Deutschland als wichtiger Standortstaat des Kunst- und Antiquitätenhandels durch weitere Zurückhaltung gegenüber dem Übereinkommen in eine angreifbare Abseitsposition zu geraten drohte, trat die Bundesregierung erneut in die Prüfung der Ratifizierung ein. Sie erhielt durch die Koalitionsvereinbarung vom 15. Oktober 2002 den Auftrag, die Ratifizierung herbeizuführen. Das 2003 eingeleitete Verfahren der Interessenermittlung unter Beteiligung der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände, der betroffenen Fachverbände und von Experten ergab, dass ein neuer Lösungsansatz, der auch die Ratifizierungs- und Umsetzungspraxis der inzwischen über 100 Vertragsstaaten berücksichtigt, die Ratifizierung ermöglicht. Die in den 1970er und 80er Jahren unter anderem bestehenden europarechtlichen Bedenken (Vorrang von EG-Recht) waren bereits gegenstandslos geworden durch die Harmonisierung der Vorschriften des freien Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt: durch die Richtlinie 93/7/EWG vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachter Kulturgüter (ABl. EG (Nr.) L 74 S. 74), umgesetzt durch das
Drucksache 710/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die
Drucksache 161/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen(Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... führen, kam es in Deutschland zu weitreichenden vollzugsunfreundlichen Überschneidungen zwischen nationalem Recht und unmittelbar geltendem EG-Recht. Ziel der vorliegenden Verordnung ist es, die nationalen Vorschriften auf diejenigen Regelungen zu beschränken, die über den Inhalt der EG-Verordnung hinaus noch erforderlich sind, um das bisherige deutsche Schutzniveau aufrecht zu erhalten. Rechtsanwendung und Vollzug sollen hierdurch wesentlich erleichtert werden. Zugleich sollen Rahmenvorschriften der EG-Verordnung betr. die Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe sowie Dichtigkeitsprüfungen bestimmter Einrichtungen und Produkte konkretisiert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind
§ 3 Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Straftaten
§ 8 Übergangsvorschrift
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu §§ 6
Zu § 8
Zu § 9
Drucksache 174/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See und im Binnenschiffsverkehr bei Unfällen KOM (2005) 592 endg.; Ratsdok. 6827/06
... Mit dem Vorschlag wird bezweckt, das Athener Übereinkommen in EG-Recht zu übernehmen wobei jedoch die folgenden Anpassungen vorgenommen werden:
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die
Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.
Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Haftung des Beförderers
Artikel 4 Haftungshöchstsummen
Artikel 5 Vorschusszahlung
Artikel 6 Information der Reisenden
Artikel 7 Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002
Artikel 8 Inkrafttreten
Anlage Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 1a Anhang
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Haftung des Beförderers
Artikel 4 Ausführender Beförderer
Artikel 4a Pflichtversicherung
Artikel 5 Wertsachen
Artikel 6 Verschulden des Reisenden
Artikel 7 Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung
Artikel 8 Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen
Artikel 9 Rechnungseinheit und Umrechnung
Artikel 10 Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge
Artikel 11 Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers
Artikel 12 Mehrere Ansprüche
Artikel 13 Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung
Artikel 14 Grundlage für Ansprüche
Artikel 15 Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck
Artikel 16 Verjährung von Schadenersatzklagen
Artikel 17 Zuständiges Gericht
Artikel 18 Nichtige Vereinbarungen
Artikel 19 Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung
Artikel 20 Nukleare Schäden
Artikel 21 Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften
Artikel 22 Erklärung der Nichtanwendung
Artikel 22a Schlussbestimmungen des Übereinkommens
Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See
Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 18 Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung
Artikel 19 Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Kündigung
Artikel 22 Revision und Änderung
Artikel 23 Änderung der Höchstbeträge
Artikel 24 Verwahrer
Artikel 25 Sprachen
Anhang zum Athener Übereinkommen
Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit
Finanzbogen
Drucksache 553/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.
Drucksache 538/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).
1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG
5. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 294/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung düngemittelrechtliche r Vorschriften
... vom 26. November 2003 Rechnung getragen werden. Zusätzlich werden neben der notwendigen Anpassung an ebenfalls geänderte EG-rechtliche Vorgaben für Düngemittel (Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über Düngemittel) auch aktuelle naturwissenschaftliche Erkenntnisse und technische Neuerungen bei der Analytik sowie aktuelle Entwicklungen bei der Zusammensetzung von Düngemitteln berücksichtigt und insbesondere auch die zunehmende Verwertung organischer Reststoffe einbezogen. Ergänzend werden Geltungsbereich und Regelungen auch auf die zunehmend bedeutendere Untersuchung von Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ausgedehnt Darüber hinaus hat die laufende Auswertung der Erfahrungen mit dem Vollzug der
Drucksache 332/2/06
Antrag des Freistaates Sachsen
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HBeglG 2006)
... Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Bedenken gegen die Berechnungen, die der vorgesehenen Erhöhung des Durchschnittssatzes für landwirtschaftliche Umsätze zugrunde gelegt wurden. Sollten sich diese Zweifel an den Berechnungen bestätigen, könnte die Erhöhung des Durchschnittssatzes eine EG-rechtswidrige Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EGV darstellen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auslösen, in dessen Folge es zu einer Pflicht zur Rückzahlung gewährter Beträge kommen könnte. Darüber hinaus hätte die beabsichtigte Erhöhung der Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 9,7 % auf 10,7 % bzw. von 5 % auf 5,5 % nach der Einschätzung des Bundesrechnungshofs Steuermindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge.
Drucksache 374/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Zugang zu den Dokumenten der Organe
... d) durchgehend angewandt werden muss, wenn die Organe als Gesetzgeber tätig werden (wie in Artikel 207 EGV niedergelegt) oder EU- oder EG-Rechtsvorschriften umsetzen (Artikel 202 EGV)6, unabhängig davon, welches Organ die Rechtsvorschrift umsetzt oder über Durchführungsbefugnisse verfügt.
Anhang AUSFÜHRLICHE Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 zu Artikel 255 EGV und zu der Verordnung EG Nr. 1049/2001 aus verfassungsmäßiger Sicht
Empfehlung 2 zum Begriff der legislativen und nichtlegislativen Dokumente
Empfehlung 3 zu den vertraulich zu behandelnden Dokumenten
Empfehlung 4 zum Verhältnis zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen/Dokumenten
Empfehlung 5 zu den praktischen Modalitäten bei der Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu Dokumenten
Drucksache 162/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Das 1976 zur Kennzeichnung des Verkehrsverbotes in den durch die Verordnungen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen (Smog-Verordnungen) festgelegten Sperrgebieten eingeführte Zeichen 270 konnte in neuerer Zeit nur dazu genutzt werden, in bestimmten Straßen oder Gebieten ein Verkehrsverbot zur Einhaltung von Immissionswerten für Schadstoffe, die nicht EG-rechtlich, sondern in einer Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1a
Drucksache 542/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Die vorgeschlagene Fristenregelung führt in Anbetracht der ablehnenden Haltung der EU-Kommission zu starren Fristen als Missbrauchsindikator zu keiner Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Mangels erfolgter Abstimmung des Gesetzentwurfs mit der EU-Kommission bleibt die Vereinbarkeit von Fristenregelungen mit dem EG-Recht fraglich; Rechtssicherheit für einen längerfristigen Fortbestand der beabsichtigten Neuregelungen besteht daher nicht.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Begründung
Zu Artikel 3
§ 37 Abs. 3
§ 37 Abs. 4
§ 37 Abs. 5
§ 37 Abs. 6
§ 37 Abs. 7
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Würde die Notwendigkeit, im Einzelfall Informations-, Gefahrenabwehr- und Sanierungspflichten und die darauf aufbauenden Befugnisse der zuständigen Behörden sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzuschreiben, dem Landesgesetzgeber überlassen, wäre damit zu rechnen, dass diese Pflichten und deren Durchsetzung in den Ländern jeweils unterschiedlich normiert werden. Einer solchen Rechtszersplitterung würde auch nicht entgegen stehen dass die jeweiligen Regelungen auf der Umwelthaftungsrichtlinie und damit auf EG-rechtlichen Vorgaben beruhen. Wie die Erfahrungen, insbesondere im Bereich der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Drucksache 710/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
... Die beiden zu ändernden Verordnungen wurden jeweils in Umsetzung des EG-Rechts (die
Anlage Änderung zur Zweiten Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu den Änderungen im Übrigen:
Drucksache 538/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
... Die im Gesetzentwurf vorgesehene Zuständigkeitsaufteilung hätte überdies in der Praxis vielfältige Überschneidungen mit den in die Vollzugszuständigkeit des BVL fallenden Verbraucherschutzrichtlinien und daraus resultierende Schwierigkeiten bei der Zuständigkeitsabgrenzung zur Folge. Im Gegensatz zur Richtlinie 98/6/EG, die nur auf den Verkauf beweglicher Sachen Anwendung findet, gilt das deutsche Preisangabenrecht auch für Finanz- und andere Dienstleistungen sowie Elektrizität, bei denen sich der Schutz der Verbraucher vor Irreführung durch fehlende oder fehlerhafte Preisangaben nach anderen EG-Rechtsakten richtet, deren grenzüberschreitender Vollzug dem BVL oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden soll (z.B. nach Artikel 3 der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende und vergleichende Werbung oder Artikel 4 der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz).
1. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe a VSchDG
2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 2 und 3 - neu - VSchDG
3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 4 VSchDG
4. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 2 VSchDG
5. Zu Artikel 1 § 13 und §§ 14 bis 18 VSchDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zum Gesetzentwurf insgesamt
7. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 542/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
... Die vorgeschlagene Fristenregelung führt in Anbetracht der ablehnenden Haltung der EU-Kommission zu starren Fristen als Missbrauchsindikator zu keiner Verbesserung im Vergleich zum Status quo. Mangels erfolgter Abstimmung des Gesetzentwurfs mit der EU-Kommission bleibt die Vereinbarkeit von Fristenregelungen mit dem EG-Recht fraglich; Rechtssicherheit für einen längerfristigen Fortbestand der beabsichtigten Neuregelungen besteht daher nicht.
1. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
2. Zu Artikel 3 Nr. 9 Buchstabe d § 27 Abs. 8 KStG
3. Zu Artikel 3 Nr. 12 und 13 §§ 37 und 40 KStG
Zu Artikel 3
4. Zu Artikel 6 § 1 Abs. 4a - neu - UmwStG
5. Zu Artikel 6 Umwandlungssteuergesetz
6. Zu Artikel 7 Außensteuergesetz
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 677/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch - und Reinigungsmittelgesetz - WRMG )
... - und Reinigungsmittelgesetzes und darauf gestützter Verordnungen bestehende Vollzugsaufwand durch Überwachungsmaßnahmen wird durch das Gesetz in seinem Umfang nicht erhöht da den Ländern keine neuen Aufgaben zugewiesen werden. Die mit dem Gesetz verbundene Änderung der rechtlichen Grundlagen für die Überwachungstätigkeit und das künftige Nebeneinander von nationalen und EG-rechtlichen Vorschriften erhöhen den Vollzugsaufwand für die Länder nicht.
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... Die Einführung von weiteren, die Vergabe von Verkehrsrechten an Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft regelnden Bestimmungen in Absatz 2 ist insbesondere aus EG-rechtlichen Gründen geboten. Schließt ein Mitgliedstaat mit einem Drittstaat ein neues Abkommen über den Luftverkehr ab (gleiches gilt naturgemäß für Änderungen solcher Abkommen oder seiner Anhänge) und wird dadurch die Nutzung der Verkehrsrechte oder die Zahl der Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, die für die Nutzung der Verkehrsrechte in Betracht kommen, begrenzt, verpflichtet Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Aushandlung und Durchführung von Luftverkehrsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten (ABl. EU (Nr.) L 157 vom 30. April 2004, S. 7; ABl. EU (Nr.) L 195 vom 2. Juni 2004, S. 3) den Mitgliedstaat zur Einführung eines Verfahrens über die Aufteilung von knappen, d.h. nicht für alle vorgelegten Anträge ausreichenden Verkehrsrechten auf die jeweils in Frage kommenden Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft. Ein solches Verfahren soll hierbei diskriminierungsfrei und transparent sein. Die Mitgliedstaaten sind darüber hinaus nach Artikel 6 der Verordnung verpflichtet, die Kommission unverzüglich über die in ihrem Hoheitsbereich geltenden Verfahren zur Umsetzung der Zwecke von Artikel 5 zu unterrichten. Bei den die Abkommen ergänzenden völkerrechtlichen Verträgen handelt es sich insbesondere um Protokolle, die als Ergebnis von Konsultationen auf der Grundlage der Abkommen unterzeichnet werden. Da auch durch sie die Nutzung von Verkehrsrechten begrenzt werden kann, sind sie nach Sinn und Zweck von Artikel 5 der Verordnung (EG) 847/2004 umfasst. Verkehrsrechte werden in Deutschland bislang nur auf der Grundlage von Leitlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ("
Drucksache 369/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Verordnungen
... Das EG-Recht sieht vor, dass auch für diese Betriebsinhaber die Regelungen über die Fälle in besonderer Lage gelten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, für diese Fälle Regelungen zur Berechnung der Referenzbeträge zu treffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten .
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Artikel 3 Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Vierten und Fünften Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
2. Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung
3. Entfristung
4. Kosten
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 282/06
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
... Dabei werden die EG-rechtlichen Vorgaben dadurch berücksichtigt, dass die Genehmigungsfreiheit für Neuanpflanzungen auf „
Drucksache 947/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI))
... N. in der Erwägung, dass die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität8 den allerersten EG-Rechtsakt darstellt, der ausschließlich die Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hat,
Drucksache 94/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte - Antrag des Landes Hessen -
... "Zum anderen sind die formulierten Kriterien nicht EG-rechtskonform, weil nicht anzunehmen ist, dass Vorhaben, die die Schwellenwerte nicht erreichen, unter keinen Umständen zu erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen führen können. Denkbar sind derartige Auswirkungen beispielsweise bei Straßenplanungen in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, auch wenn die Länge von vier Kilometern nicht erreicht wird. In diesen Fällen bedarf es zumindest einer Vorprüfung des Einzelfalls. Die (neue) Nummer 14.6 stellt insoweit keinen Auffangtatbestand da, weil sie nur Änderungen der Vorhaben, für die Schwellenwerte eingeführt werden sollen, erfasst. Neubauten bleiben außen vor.
Drucksache 364/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Anpassung an das Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsrecht
... -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz aufgehoben, da sie durch die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 als unmittelbar geltendes Recht ersetzt wurden. Insoweit werden die Zitatstellen, die auf tierkörperbeseitigungsrechtliche Vorschriften verweisen an die neue Terminologie des unmittelbar geltenden EG-Rechtes angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 2 Änderung der Abwasserverordnung
Artikel 3 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 4 Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 5 Änderung der Düngemittelverordnung
Artikel 6 Änderung der Fahrpersonalverordnung
Artikel 7 Änderung der Fleischermeisterverordnung
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Tierwirt
Artikel 9 Änderung der Revierjäger-Ausbildungsverordnung
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf
Artikel 11 Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/ Geprüfte Tierpflegemeisterin
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten
C. Spezieller Teil
Zu Artikel 1
4 Allgemein:
Zu 1.:
Zu 2.:
Zu 3.:
Zu 4:
Zu 5.:
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu 6:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 13
Drucksache 302/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... vom Beauftragten für den Datenschutz wahrzunehmen sind, müssen in diesem Fall in anderer Weise erledigt werden, z.B. die EG-rechtlich vorgegebene Pflicht, jedermann eine Beschreibung der automatisierten Verfahren verfügbar zu machen. Dies hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle sicherzustellen.
Drucksache 645/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV ) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV )
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des
Drucksache 494/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode März 2004 Dezember 2005
... Da sich die Bewertungen der Kommission oftmals überwiegend auf Informationen der nationalen Behörden stützen, haben sich die eigenen Untersuchungen des Ausschusses – so beispielsweise die Informationsbesuche gemäß Artikel 192 Absatz 3 – als besonders zweckmäßig erwiesen, weil durch sie ergänzende Angaben gewonnen werden, die oftmals auf potenzielle Verstöße gegen EG-Recht hinweisen, die die Kommission nicht aufgedeckt hatte (siehe unten). Deshalb hat der Ausschuss die Europäische Kommission auch angehalten, unabhängige Untersuchungen zu fordern, da sie zu weiteren Erkenntnissen führen können, die ein ausgewogeneres Herangehen an bestimmte Fragen ermöglichen.
Drucksache 719/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrates zu der Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24 /EG und andere EG-Richtlinien Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Schreiben vom 11. Oktober 2006 zu den o. g. Entschließungen des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:
... sieht eine Messpflicht nur vor, wenn die Wirksamkeit einer Maßnahme nicht anderweitig geprüft werden kann. Sofern die Wirksamkeit einer Maßnahme bei Stoffen ohne Grenzwert nicht anderweitig geprüft werden kann, können vergleichende Messungen vor und nach der Durchführung einer Maßnahme Aufschluss über deren Wirksamkeit bringen. Die erreichte Reduktion der Luftkonzentration ist dann der Beurteilungsmaßstab. Die im EG-Recht vorgesehene Regelung ist daher fachlich gerechtfertigt. Über die weitere Konkretisierung durch eine Technische Regel sollte im AGS entschieden werden.
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrats BR-Drs. 413/04; 1.10.2004
1 Zur Verordnung allgemein
2 Die Bundesregierung
3 Aufbewahrungspflichten für Expositionsermittlungen etc.
4 Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV
5 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV
6 Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV
Zu Abs. 1 der Entschließung 6:
Zu Abs. 2 der Entschließung 6:
7 Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV
8 Zur Aufbewahrung der Unterlagen
9 Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge
10 Zum Ausschuss für Gefahrstoffe
11 Zu Artikel 3
Drucksache 302/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 823. Sitzung des Bundesrates am 16. Juni 2006
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... vom Beauftragten für den Datenschutz wahrzunehmen sind, müssen in diesem Fall in anderer Weise erledigt werden, z.B. die EG-rechtlich vorgegebene Pflicht, jedermann eine Beschreibung der automatisierten Verfahren verfügbar zu machen. Dies hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle sicherzustellen.
Drucksache 118/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes
... Der Zuckerausgleich ist in das Betriebsprämiendurchführungsgesetz einzubeziehen und die erforderlichen Regelungen bezüglich der national möglichen Optionen sind zu treffen. Dies muss umgehend erfolgen, da der Zuckerausgleich bereits im Jahr 2006 in die Betriebsprämienregelung einbezogen wird und der Mitgliedstaat nach dem EG-Recht bis zum 30.04.2006 die hierfür notwendigen Umsetzungsentscheidungen zu treffen hat.
Drucksache 649/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Meldung von Biozid-Produkten nach dem Chemikaliengesetz (Biozid -Meldeverordnung - ChemBiozidMeldeV )
... Zugrunde liegendes EG-Recht
Drucksache 165/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Auf Grund der Tatsache, dass die Vorschriften über die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Sicherheitsgurten EG-rechtlich sukzessive harmonisiert wurden und nunmehr Sicherheitsgurte bei Neufahrzeugen aller Fahrzeugkategorien verbindlich vorgeschrieben sind, ist es konsequent, europaweit auch eine grundsätzliche verhaltensrechtliche Verpflichtung zum Anlegen von Sicherheitsgurten vorzuschreiben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gender Mainstreaming
Verordnung
Sechzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Weitere Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
1. Wesentlicher Inhalt der EG-Richtlinie und Anpassungsbedarf im deutschen Recht
2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
3. Gender Mainstreaming
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a § 21 Abs. 1 StVO
2. Zu Artikel 1 Nr. 1b § 21 Abs. 1a StVO
3. Zu Artikel 1 Nr. 1c § 21 Abs. b neu StVO
4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 49 StVO
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 647/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Chemikalienrecht lichen Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) durch Beschränkung des Inverkehrbringens lösemittelhaltiger Farben und Lacke (Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung - ChemVOCFarbV )
... EG-rechtliche Ausgangslage Die
Drucksache 286/06
... - Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die EG-Erfüllungsverbotsverordnungen und von Verstößen gegen Informationspflichten in EG-Verordnungen mit Finanzsanktionen, jeweils auf Grund entsprechender Verpflichtungen nach EG-Recht.
Drucksache 552/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35 /EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz)
... - Einführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung bei bestimmten Plänen und Programmen des EG-Rechts, die nicht bereits nach der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsbehelfe von Vereinigungen
§ 3 Anerkennung von Vereinigungen
§ 4 Fehler bei der Anwendung von Verfahrensvorschriften
§ 5 Übergangsvorschrift
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie 2003/35/EG
2. Stand der Umsetzung in anderen EU-Staaten sowie Stand des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens
3. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
III. Alternativen
IV. Gender-Mainstreaming
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Drucksache 553/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften Der federführende Verkehrsausschuss (Vk) der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtliche Mindestniveau. Dies gilt auch für die Höhe und den Zeitpunkt des vorgesehenen Ausgleichs für die Länder, der zeitnah zu den entstehenden Mindereinnahmen erfolgen soll.
Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... Dazu müssen aber zunächst die EG-Rechtsgrundlagen für die Anwendung eines derartigen Verfahrens geschaffen werden, da die 6. EGrichtlinie ein solches Verfahren flächendeckend gegenwärtig nicht zulässt.
1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009
1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006
1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009
Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite
Wachstum durch Innovationen und Investitionen
Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen
2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009
Tabelle
3. Die Ausgaben des Bundes
3.1 Überblick
3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen
3.2.1 Soziale Sicherung
Tabelle
3.2.2 Verteidigung
3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
3.2.4 Wirtschaftsförderung
3.2.5 Verkehr
3.2.6 Bauwesen
3.2.8 Umweltschutz
3.2.9 Sport
3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung
3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft
Tabelle
3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes
3.3.1. Überblick
3.3.2. Konsumtive Ausgaben
3.3.3. Investive Ausgaben
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.4. Die Finanzhilfen des Bundes
3.5. Die Personalausgaben des Bundes
3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung
4. Die Einnahmen des Bundes
4.1 Überblick
4.2 Steuereinnahmen
4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick
Tabelle
4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung
Tabelle
4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren
4.3. Sonstige Einnahmen
4.3.1. Überblick
4.3.2 Privatisierungspolitik
Tabelle
4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung
Tabelle
4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank
4.4. Kreditaufnahme
Tabelle
5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen
5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund
Tabelle
5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen
5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt
6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums
6.1. Zinsausgaben
6.2. Sondervermögen
6.3. Versorgungsleistungen
Tabelle
6.4. Gewährleistungen
6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen
6.6. Verpflichtungsermächtigungen
7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009
7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
7.2. Ausblick für 2006
Tabelle
7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum
7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
7.5. Ergebnisse
Tabelle
Tabelle
Drucksache 162/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
... Das 1976 zur Kennzeichnung des Verkehrsverbotes in den durch die Verordnungen zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen (Smog-Verordnungen) festgelegten Sperrgebieten eingeführte Zeichen 270 konnte in neuerer Zeit nur dazu genutzt werden, in bestimmten Straßen oder Gebieten ein Verkehrsverbot zur Einhaltung von Immissionswerten für Schadstoffe, die nicht EG-rechtlich, sondern in einer Rechtsverordnung nach § 48a Abs. 1a
Drucksache 935/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV )
... Abs. 1 fasst die bisher im Rahmen der einzelnen Einziehungskonstellationen geregelte Frage, welche Referenzmenge in welche Reserve eingezogen wird, in einer horizontalen Vorschrift zusammen. Abs. 2 enthält den Kern der Regelung des § 6 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 10a Abs. 2 a.F. Satz 1 Halbsatz 1 räumt speziellen Zuteilungsvorschriften im EG-Recht und im Bundesrecht den Vorrang ein. Soweit solche Vorschriften nicht bestehen, kann eine Verteilung durch die Länder erfolgen. Satz 1 Halbsatz 2 setzt dafür den Rahmen des allgemeinen Milchabgabenrechts (etwa Zuteilung grundsätzlich nur an Milcherzeuger).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeiten
§ 3 Betriebssitz
§ 4 Unschädliche Beseitigung
§ 5 Bundes- und Landesreserven
§ 6 Einziehung und Zuteilung
§ 7 Abgabe
Abschnitt 2 Übertragungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 8 Grundsätze
§ 9 Pflicht zur Weiterübertragung
§ 10 Umgehungen
Unterabschnitt 2 Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen
§ 11 Grundsätze
§ 12 Angebote
§ 13 Nachfragegebote
§ 14 Einreichung und Bestätigung der Gebote
§ 15 Übertragungsbereiche
§ 16 Übertragungsstellen
§ 17 Gleichgewichtspreis
§ 18 Festlegung der Übertragungen
§ 19 Durchführung der Übertragungen
§ 20 Aufzeichnungen
Unterabschnitt 3 Besondere Übertragungen
§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten
§ 22 Betriebsübertragung
§ 23 Gesellschafterstellung
§ 24 Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche
§ 25 Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft
§ 26 Insolvenz
§ 27 Verfahren der Übertragungsbescheinigung
§ 28 Inhalt der Übertragungsbescheinigung
§ 29 Spätere Antragstellung
§ 30 Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe
Abschnitt 3 Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung
§ 31 Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 32 Einziehung nicht genutzter Referenzmengen
§ 33 Umwandlung von Referenzmengen
§ 34 Saldierung nicht genutzter Referenzmengen
Abschnitt 4 Durchführung und Kontrolle
§ 35 Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten
§ 36 Beförderungsdokumente
§ 37 Zulassung der Käufer
§ 38 Käuferwechsel
§ 39 Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen
§ 40 Mitteilungen der Käufer
§ 41 Mehrere Käufer
§ 42 Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen
§ 43 Äquivalenzmengen für Käse
§ 44 Aufzeichnungen bei Direktverkäufen
§ 45 Mitwirkungspflichten
§ 46 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 47
§ 48 Behandlung laufender Pachtverträge
§ 49 Übernahmerecht des Pächters
§ 50 Übertragung übernommener Referenzmengen
§ 51 Ausnahmen
§ 52 Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen
§ 53 Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09
§ 54 Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53
§ 55 Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen
§ 56 Übergangsregelungen
§ 57 Aufhebung von Vorschriften
§ 58 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Zielsetzung
3 Kosten
3 Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Drucksache 79/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dritte Verordnung zur Änderung der Bodenabfertigungsdienst -Verordnung
... Die mit dem EG-Recht unvereinbaren Bestimmungen der BADV berechtigen den Flugplatzunternehmer vom Dienstleister oder Selbstabfertiger die Übernahme von Arbeitnehmern zu fordern; bei Nichtübernahme können die Kosten dafür im Rahmen der Entgeltfestsetzung für Vorhaltung und Nutzung von Einrichtungen des Flugplatzunternehmers durch die Dienstleister oder Selbstabfertiger berücksichtigt werden. Durch diese Regelungen wird der durch Artikel 16 der Richtlinie 96/67/EG gewährte Zugang für Dienstleistungsunternehmen unzulässig erschwert. Der mit der BADV-Regelung beabsichtigte Schutz der Arbeitnehmer ist auch unter Berücksichtigung von Artikel 18 der Richtlinie nicht gemeinschaftsrechtskonform.
Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Absatz 3 Satz 5 erfasste in seiner bisherigen Fassung als maßgebliche, in die Berechnung der Angemessenheit der Eigenmittelausstattung auf Konglomeratsebene einzubeziehende Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche lediglich die beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen nach § 1 Absatz 3a Satz 3 sowie Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3) und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (§ 1 Abs. 3c, nunmehr Anbieter von Nebendienstleistungen). Nicht berücksichtigt werden jene Kreditinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 11 und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 7 und 8, die zwar keine beaufsichtigten Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sind, aber Bankgeschäfte betreiben beziehungsweise Finanzdienstleistungen erbringen, die nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe a und c der Finanzkonglomerate-Richtlinie über den EG-rechtlichen Begriff des "
Drucksache 295/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
... Abgesehen von den Vorgaben für zulässige Fehlstellen nach dem Entfernen virusbefallener Pflanzen, sieht das EG-Recht keine weitergehenden Normen für Fehlstellen vor. Die bisherige Vorschrift in Absatz 5 kann deshalb entfallen (Buchstabe c).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 553/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... durch Absenkung der Höchststeuer für schwere Nutzfahrzeuge auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau. Es wird erwartet, dass die Absenkung ein Gesamtvolumen von bis zu jährlich 150 Mio. Euro haben wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Auswirkungen
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge
Artikel 4 Änderung der Mauthöheverordnung
Artikel 5 Neubekanntmachung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Artikel 5 (Neubekanntmachnung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und der Mauthöheverordnung)
Artikel 6 (Inkrafttreten)
Drucksache 306/06
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich
... , das insbesondere der Umsetzung EG-rechtlicher Vorgaben dient, ändert die rechtssystematische Stellung der Rechtsgrundlagen zum Erlass Allgemeiner Versorgungsbedingungen. Dem Grundsatz der Entflechtung des Netzbetriebs von den Wettbewerbsbereichen der Energieerzeugung und des Energievertriebs Rechnung tragend, enthält § 18 des
Drucksache 633/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für Zucker
... Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Für die Wirtschaft, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, entstehen abgesehen von finanziellen Aufwendungen für die Eichung von Messgeräten, die aus EG-rechtlichen Kontrollgründen erforderlich ist, keine Kosten.
Drucksache 194/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... Die Einführung dieser Berichtspflicht dient der Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL). Während EG-rechtlich lediglich eine einmalige Erhebung im Jahr 2013 vorgegeben ist, sieht § 14 eine Erhebung im 2-jährlichen Turnus vor.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.