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"EU-Regel"
Drucksache 216/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Die Änderungen sind erforderlich, um die EU-Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in einer vollzugstauglichen Weise umzusetzen. Sie sind vom Bundesrat im Beschluss zur Drucksache 158/10 bereits einmal gefordert worden (Ziffer 18). Nach der Ablehnung durch die Bundesregierung wurde im 2. Durchgang (BR-Drs. 366/10) davon abgesehen, insoweit die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu beantragen. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass die notwendigen Anpassungen im Verfahren zur Novellierung des
1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG
10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG
11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG
12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG
14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG
16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG
17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG
18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,
19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG
Zu Buchstabe n
20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG
23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG
24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG
25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG
26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG
27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG
28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG
§ 47a Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken
29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG
§ 49 Registerpflichten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG
31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG
32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG
34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG
35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG
36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG
37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG
38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG
39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG
40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG
41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG
42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG
43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG
44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG
45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG
46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG
47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG
48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG
49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG
50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG
51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG
52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV
'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV
54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV
§ 5 Anforderungen an beauftragte Dritte
55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV
56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV
57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV
'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
60. Zum Gesetzentwurf allgemein
61. Zum Gesetzentwurf allgemein
62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG
63. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 648/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern KOM (2011) 663 endg.
... i) den Ausschluss von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, die im Rahmen anderer EU-Regelungen gefördert werden, von der Förderung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 zwecks Vermeidung einer Doppelfinanzierung,
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Artikel 1
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:
3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 5 Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme
4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:
6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:
Artikel 8 Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen
7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:
8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:
9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:
10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:
11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:
12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.
13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:
Artikel 15a Befugnisse der Kommission
Artikel 16a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16b Durchführungsrechtsakte - Ausschuss
Artikel 17 Anhörung
Artikel 2
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
... 68. Die Modalitäten im Hinblick auf die Teilnahme des Europäischen Parlaments an den Arbeiten der Parlamentarischen Versammlung und ihrer einschlägigen Organe werden von der Parlamentarischen Versammlung in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Diese Modalitäten sollen sich in den internen Vorschriften der Parlamentarischen Versammlung widerspiegeln. Die Erörterungen zwischen der Parlamentarischen Versammlung und. dem Europäischen Parlament zu diesem Thema haben bereits bei der Ausarbeitung des Beitrittsvertrages stattgefunden. Die Modalitäten der Auswahl der Kandidatenliste hinsichtlich der EU, die der 'Parlamentarischen Versammlung vorzulegen ist; werden durch interne EU-Regeln festgelegt.
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Allerdings wirkt sich eine EU-Richtlinie zum Strafrecht nicht unmittelbar auf den Bürger aus; sie muss erst einmal in nationales Recht umgesetzt werden. Deshalb werden an die Rechtsicherheit nicht dieselben Anforderungen gestellt wie bei nationalen Strafgesetzen. Entscheidend ist, dass dem nationalen Gesetzgeber klar ist, welche Ergebnisse mit der Umsetzung der EU-Regelung erzielt werden sollen.
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Ein Aspekt, der vielen Befragten, besonders multinationalen Unternehmen, die meisten Probleme bereitet, ist die trotz der gemeinsamen EU-Regelung unzureichende Harmonisierung der verschiedenen Datenschutzvorschriften der Mitgliedstaaten. Nach Ansicht der Befragten müssen die Rechtssicherheit erhöht, der Verwaltungsaufwand verringert und gleiche Bedingungen für die Unternehmen und die anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen gewährleistet werden.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 432/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg. ... Die im Vertrag sowie im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten gemeinsamen Regeln und Koordinierungsverfahren konnten nicht verhindern, dass einige Mitgliedstaaten fiskalpolitisch in einer Weise verfahren sind, die den bestehenden Regelungen zuwider läuft. Es besteht eindeutig Bedarf, die Glaubwürdigkeit der EU-Regelungen für die fiskalpolitische Überwachung durch eine stärker regelbasierte Anwendung von Sanktionen zu verbessern. Ein breiteres Spektrum an Sanktionen und Anreizen sollte verstärkt präventiv und zu einem früheren Zeitpunkt eingesetzt werden, um die Wirksamkeit künftig zu erhöhen. Die abschreckende Wirkung finanzieller Sanktionen sollte echte Anreize zur Einhaltung der Regeln schaffen.
Mitteilung
1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung
1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
Präventive Komponente: ein Warnsystem
Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte
Korrektive Maßnahmen
1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen
2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten
3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize
5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang 1 Fahrplan
Anhang 1 Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
3 Einleitung
Abschnitt II Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
1 Stand des Programms und der Maßnahmen
2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
Ziele und Verwirklichung
Annahmen und Daten
Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit
4 Sensitivitätsanalyse
4 Planungshorizont
Aktualisierung der Programme
Anhang 2 Europäisches Semester der Politikkoordinierung
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Während Business Europe grundsätzlich gegen eine Regelung der Arbeitzeit auf EU-Ebene ist, hält die UEAPME eine EU-Regelung für wichtig, weil sie gleiche Ausgangsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen schaffe. Alle branchenübergreifenden Arbeitgeberverbände sind einhellig der Meinung, die geltenden Rechtsvorschriften seien zu starr und kompliziert. Sie unterstreichen die Notwendigkeit einer Änderung der insbesondere durch die SIMAP-Jaeger-Rechtsprechung sowie durch die jüngsten Urteile zum bezahlten Jahresurlaub 6 geschaffenen Rechtslage.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
Drucksache 509/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden Krisenmanagement im Bankensektor (2010/2006(INI))
... S. in der Erwägung, dass die Kommission innerhalb von drei Jahren nach Schaffung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde, von EU-Regelungen zur Banken-Abwicklung, eines EU-Stabilitätsfonds und einer Stelle zur Banken-Abwicklung prüfen sollte, ob es zweckmäßig ist, den Geltungsbereich des Rahmens zur Krisenbewältigung auf andere Finanzinstitute auszuweiten, wie z.B. Versicherungsunternehmen und Verwalter von Fonds, sowie in der Erwägung, dass die Kommission ferner untersuchen sollte, ob es machbar und sinnvoll ist, einen Rahmen nationaler Stabilitätsfonds für alle Institute zu schaffen, die sich nicht am Finanzstabilitätsfonds der EU beteiligen, wie in Empfehlung 3 im Anhang vorgeschlagen wird,
Entschließung
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement
Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz
Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds
Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle
Drucksache 813/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgeschlagenen EU-Regelungen für den Zusammenschluss von Erzeugern zur Bündelung und Vermarktung von Rohmilch das national bestehende System der Anerkennung von Milcherzeugergemeinschaften aufgreifen und schriftliche Milchlieferverträge mit den in den Legislativvorschlägen genannten Kerninhalten in Deutschland bereits gängige Praxis sind.
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon
Drucksache 461/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke KOM (2010) 372 endg.
... Die Sozialpartner aus der Kohleindustrie und der Bergbauausrüstungsindustrie sprechen sich generell für eine Beibehaltung der derzeit nach der Kohleverordnung zulässigen Beihilfearten aus. Sie fordern eine neue EU-Regelung, die zumindest Beihilfen zur Rücknahme der Fördertätigkeit sowie Stilllegungsbeihilfen und Beihilfen zur Bewältigung der Altlasten zulassen würde.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Öffentliche Anhörungen
3. Folgenabschätzung
Option 1: Basisszenario
Option 2: Leitlinien der Kommission
Option 3: Verordnung des Rates zur Genehmigung zeitlich befristeter Betriebsbeihilfen Stilllegungsbeihilfen
Option 4: Verordnung des Rates zur Genehmigung von Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten soziale Altlasten und Umweltaltlasten
Option 5: Kombination der Optionen 3 und 4
Option 6: Verlängerung der geltenden Kohleverordnung um zehn Jahre
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag
4 Stilllegungsbeihilfen
Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
4 Verfahren
Vorschlag
Abschnitt I Einleitende Bestimmungen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt II Vereinbarkeit der Beihilfe
Artikel 2 Grundsatz
Artikel 3 Stilllegungsbeihilfe
Artikel 4 Beihilfen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten
Artikel 5 Kumulierung
Artikel 6 Getrennte Buchführung
Abschnitt III Verfahren
Artikel 7 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
Abschnitt IV Schlussbestimmungen
Artikel 8 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang Definition der in Artikel 4 genannten Kosten
Drucksache 530/1/10
... Demgegenüber steht ein unverhältnismäßig hoher analytischer Aufwand, der in der vom Bund vorgesehenen Form keine Grundlage in einer entsprechenden gültigen EU-Regelung hat. Diese Regelung ist zurzeit in Arbeit; ein Ende dieses Prozesses sowie sein Ergebnis sind jedoch nicht abzusehen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3
Artikel 3Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3Inkrafttreten
Drucksache 699/4/10
... Hinzu kommt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung darauf hingewiesen hat, dass die vorgelegte Verordnung nur eine Übergangsverordnung sein soll, bis in der EU eine Regelung zur Definition von Winterreifen getroffen ist. Da diese EU-Regelung bereits vor dem Winter 2011/2012 gelten soll, erscheint eine Erhöhung der Regelgeldbußen (nur) für den jetzt bevorstehenden Winter nicht opportun.
Zu Artikel 2
'Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Auch die verschiedenen Strategien zur inneren Sicherheit in der Europäischen Union weisen Querverbindungen zur internationalen Politik auf. So besteht beispielsweise ein Zusammenhang zwischen dem CBRN-Aktionsplan der EU und den weltweiten Bemühungen um Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Auch zu der Globalen Initiative zur Bekämpfung des Nuklearterrorismus weist der Aktionsplan einen engen Bezug auf. Die EU-Regelung für Exportkontrollen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck trägt ebenfalls maßgeblich dazu bei, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure nicht so leicht Zugang zu Stoffen erhalten, die zur Herstellung von ABC-Waffen verwendet werden könnten. Die Kommission nimmt auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle ein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... 56. % der Europäer organisieren ihren Urlaub mit Hilfe des Internets selbst und nutzen das wachsende Angebot der Billigfluggesellschaften. 31 Sie fallen jedoch nicht unter die bestehenden EU-Regelungen zum Schutz der Käufer von Pauschalreisen. Der steigende Trend zu „flexiblen Reisepaketen“32 hat rechtliche Grauzonen erzeugt, in denen Verbraucher nicht wissen, ob die von ihnen wahrgenommenen Reiseangebote unter diesen Schutz fallen. 67 % der befragten Verbraucher, die ein „flexibles Reisepaket“ buchten, glaubten fälschlicherweise, sie seien geschützt. Der Schaden für diejenigen, die flexible Reisepakete buchen, beläuft sich schätzungsweise auf 1 Mrd. EUR pro Jahr.33 Außerdem sind die innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Regelungen unterschiedlich und verursachen Probleme für Verbraucher, die ihren Pauschalurlaub in einem anderen Mitgliedstaat buchen möchten.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 813/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... 3. Der Bundesrat stellt fest, dass die vorgeschlagenen EU-Regelungen für den Zusammenschluss von Erzeugern zur Bündelung und Vermarktung von Rohmilch das national bestehende System der Anerkennung von Milcherzeugergemeinschaften aufgreifen und schriftliche Milchlieferverträge mit den in den Legislativvorschlägen genannten Kerninhalten in Deutschland bereits gängige Praxis sind.
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon
Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... (17) Diese Verordnung lässt die mit Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 200922 eingeführte EU-Regelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck unberührt.
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... Das Fehlen harmonisierter EU-Regelungen für Sicherungssysteme im Versicherungsbereich steht einem wirksamen und einheitlichen Verbraucherschutz im Wege. Dies könnte zu einem Vertrauensverlust der Verbraucher auf den relevanten Märkten führen und letztendlich die Marktstabilität gefährden. Auch der grenzübergreifende Wettbewerb könnte verzerrt und dadurch die Funktionsweise des Versicherungsbinnenmarkts eingeschränkt werden. Aus der jüngsten Krise lässt sich die Lehre ziehen, dass die Schaffung harmonisierter Sicherungssysteme für den Versicherungssektor zur Beseitigung der derzeitigen Schwachstellen beitragen könnte.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
Drucksache 831/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger - Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkung von Personenstandsurkunden erleichtern KOM (2010) 747 endg.
... In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass das materielle Familienrecht nicht in die Zuständigkeit der Europäischen Union fällt. Die Kommission hat daher weder die Befugnis noch die Absicht, eine materiellrechtliche EU-Regelung beispielsweise zum Namensrecht, zur Adoption oder zur Eheschließung vorzuschlagen oder den Ehebegriff auf nationaler Ebene zu ändern. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bietet hierfür keine Rechtsgrundlage.
Grünbuch Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern
1. Einleitung
2. Hintergrund
3. Freier Verkehr öffentlicher Urkunden
3.1 Problemstellung
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Optionen zur Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedstaaten
a Verzicht auf die Verwaltungsförmlichkeiten zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde
Frage 1: Ist der Verzicht auf Verwaltungsformalitäten wie die Legalisation oder Apostille Ihrer Ansicht nach als Lösung zur Überwindung der Schwierigkeiten geeignet, mit denen EU-Bürger konfrontiert sind
b Zusammenarbeit zwischen den zuständigen einzelstaatlichen Behörden
Frage 2: Sollten die Behörden der Mitgliedstaaten insbesondere in Personenstandsangelegenheiten enger zusammenarbeiten und wenn ja, in welcher – elektronischen – Form
Frage 4: Halten Sie die Veröffentlichung einer Liste der für Personenstandsangelegenheiten zuständigen nationalen Behörden oder der Kontaktdaten einer Informationsstelle pro Mitgliedstaat für sinnvoll
c Lockerung des Übersetzungserfordernisses bei öffentlichen Urkunden
Frage 5: Welche Lösungen bevorzugen Sie, um Übersetzungen zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen
d Die europäische Personenstandsurkunde
Frage 6: Welche Personenstandsurkunden kämen für eine europäische
4. gegenseitige Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
4.1 Problemstellung
4.2 Rechtsrahmen
4.3 Optionen für die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden
a Unterstützung der nationalen Behörden bei der Lösungsfindung
Frage 7: Wären die mitgliedstaatlichen Behörden Ihrer Ansicht nach in der Lage, den Personenstand betreffende Probleme bei grenzübergreifenden Sachverhalten allein in effizienter Weise zu lösen Sollten die EU-Institutionen den Behörden nicht in diesem Fall zumindest einige Leitlinien an die Hand geben eventuell in Form von EU-Empfehlungen , damit die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten nicht allzusehr voneinander abweichen
b Anerkennung von Rechts wegen
Frage 8: Was halten Sie von einer Anerkennung von Rechts wegen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden Bei welchen Personenstandsangelegenheiten könnte sich die Anerkennung von Rechts wegen als ungeeignet erweisen
c Anerkennung im Wege harmonisierter Kollisionsnormen
Frage 9: Was halten Sie von einer Anerkennung auf der Grundlage harmonisierter Kollisionsnormen Auf welche Personenstandsangelegenheiten könnte diese Form der Anerkennung angewandt werden
Frage 10: Was halten Sie von der Möglichkeit, den Bürgern eine gewisse Rechtswahl einzuräumen Für welche Personenstandsangelegenheiten könnte eine Rechtswahl vorgesehen werden
5. Fazit
Drucksache 413/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen KOM (2010) 348 endg.
... Unterschiede gibt es nicht nur in Bereichen, für die es keine EU-Regelung gibt (z.B. allgemeines Vertragsrecht), sondern auch in solchen, die auf EU-Ebene durch eine Mindestharmonisierung teilweise angeglichen wurden (z.B. Verbraucherschutz). Dies lässt Raum für unterschiedliche nationale Ansätze im Verbraucherschutzrecht.
Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen
1. Zweck des Grünbuchs
2. Hintergrund
3. Herausforderungen für den Binnenmarkt
3.1. Verbraucherverträge
3.2. Unternehmerverträge
4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments
4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?
Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe
Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane
Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht
Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen
Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht
Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts
Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches
4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?
4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?
4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?
4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?
4.3.1. Enge Auslegung
4.3.2. Weite Auslegung
4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?
4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 813/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates im Hinblick auf Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse KOM (2010) 728 endg.
... Ein weiteres von der HLG aufgeworfenes Thema ist die Rolle der Branchenverbände. Im Gegensatz zu Erzeugerorganisationen, in denen nur Landwirte zusammengeschlossen sind, umfassen sie die gesamte Versorgungskette oder zumindest einen Teil davon (Landwirte, verarbeitende Betriebe, Vertrieb und Einzelhandel). Sie können gegebenenfalls eine nützliche Rolle in der Forschung, der Qualitätsverbesserung sowie der Förderung und Verbreitung vorbildlicher Methoden bei Erzeugung und Verarbeitung einnehmen. Bisher bestehen sie in einigen Mitgliedstaaten und übernehmen diese Funktionen in Einklang mit dem EU-Recht. Darüber hinaus gelten etwa für den Obst- und Gemüsesektor bestimmte EU-Regelungen, die solche Maßnahmen vorsehen, die Beschränkungen und häufig der Kontrolle durch die Kommission unterliegen. Es wird vorgeschlagen, die Regelungen für die Ziele von Berufsverbänden im Obst- und Gemüsesektor entsprechend angepasst auf den Milchsektor anzuwenden, so dass extreme Einschränkungen des Wettbewerbs (wie Preisfestsetzung und Marktabschottung) ausgeschlossen bleiben und die betreffenden Vereinbarungen der Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden.
Begründung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Artikel 4a Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten
Abschnitt IIa Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse
Artikel 126a Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 177a Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 179 Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen
Artikel 185e Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 185f Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse
Artikel 196a Delegierte Rechtsakte
Artikel 196b Durchführungsrechtsakte
Artikel 2 Inkrafttreten
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - Schaffung effizienter Anreize und Kostenteilungsvereinbarungen, damit die öffentlichen und privaten Investitionen in die laufende Fortbildung der Belegschaft steigen und die Arbeitskräfte verstärkt an Programmen zum lebenslangen Lernen teilnehmen. Zu diesen Maßnahmen könnte Folgendes zählen: Steuervergünstigungen, Bildungsgutscheine, die sich an bestimmte Gruppen richten, und Lernkonten oder andere Systeme, in denen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer Zeit und Mittel ansammeln können. Zwar sollten diese Maßnahmen mit den EU-Regelungen zu staatlichen Beihilfen in Einklang stehen, doch können Mitgliedstaaten von den Möglichkeiten der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 profitieren.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
Drucksache 530/10 (Beschluss)
... Demgegenüber steht ein unverhältnismäßig hoher analytischer Aufwand, der in der vom Bund vorgesehenen Form keine Grundlage in einer entsprechenden gültigen EU-Regelung hat. Diese Regelung ist zurzeit in Arbeit; ein Ende dieses Prozesses sowie sein Ergebnis sind jedoch nicht abzusehen.
Anlage Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
Zu Punkt 1:
Zu Punkt 2:
Zu Punkt 3:
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 246/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas - Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms KOM (2010) 171 endg.; Ratsdok. 8895/10
... Das Unionsrecht kann konkret und wesentlich zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 beitragen und den von der Finanzkrise verursachten Schaden mindern helfen. Wo immer dies zur Stärkung des Binnenmarkts erforderlich und angemessen ist, werden neue EU-Regelungen vorgeschlagen um den Unternehmen durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und niedrigere Transaktionskosten zu helfen.
Mitteilung
1. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger der Union
2. Schutz der Grundrechte
3. Mitspracherechte für die europäischen Bürger
4. Stärkung des Vertrauens in den europäischen Rechtsraum
5. Gewährleistung der Sicherheit Europas
6. Solidarität und Verantwortung als Richtschnur unseres Handelns
7. Beitrag zu einem globalen Europa
8. Von politischen Prioritäten zu Maßnahmen und Ergebnissen
Anhang Schutz der Grundrechte
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... Die Strategie Europa 2020 ist nicht nur innerhalb der EU relevant. Sie kann auch Beitrittskandidaten und unseren Nachbarn beträchtliches Potenzial eröffnen und ihnen bei ihren eigenen Reformbemühungen behilflich sein. Die Ausweitung des Geltungsraums von EU-Regeln wird ihnen und der EU neue Chancen bieten.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
... Die Analyse der Beiträge ergab, dass eine gemeinsame EU-Strategie zur Wirtschaftsmigration generell befürwortet wird, wenn auch die Auffassungen hinsichtlich des zu verfolgenden Konzepts und der erwarteten Endergebnisse weit auseinandergehen. Deutlich wurde, dass für den gesamten Komplex Zuwanderung und Beschäftigung gemeinsame EU-Regeln benötigt werden, zumindest aber Zulassungsbedingungen für bestimmte Schlüsselkategorien von Wirtschaftsmigranten, vor allem für hochqualifizierte Arbeitskräfte und Saisonarbeitnehmer. Diese beiden Kategorien wurden für die Wettbewerbsfähigkeit der EU als unentbehrlich angesehen. Eine andere klare Forderung war die nach einfachen, unbürokratischen und flexiblen Lösungen. Da sich viele Mitgliedstaaten gegen ein horizontales Konzept ausgesprochen hatten, gelangte die Kommission zu der Überzeugung, dass ein sektorbezogener Ansatz geeigneter ist und dem Wunsch nach Flexibilität eher gerecht wird.
Drucksache 170/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze
... Bezüglich der Änderung des EAEG ist eine bundeseinheitliche Regelung zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (Artikel 72 Abs. 2 GG), weil sonst die konkrete Gefahr besteht, dass diese Zielvorgaben ohne eine bundeseinheitliche Regelung beeinträchtigt würden. Die Umsetzung der Richtlinie zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (94/19/EG) und die Änderungen bezüglich der Finanzierung und der Prüfungsbefugnisse der Entschädigungseinrichtungen können nur durch ein Bundesgesetz erreicht werden, da die EU-Regelungen in Deutschland einheitlich umgesetzt werden müssen und die Entschädigungseinrichtungen auch länderübergreifend bundesweit tätig sind. In Deutschland ist zur Wahrung der Wirtschaftseinheit ein einheitlicher Schutz von Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
§ 9 Prüfung der Institute
§ 19 Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
§ 147 Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen
Artikel 7 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer n
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... – die Unterstützung der nationalen Parlamente für eine umfassendere interparlamentarische Zusammenarbeit, vor allem im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, nachgewiesen durch ihre Beiträge zu den allgemeinen Debatten und zu besonderen Anlässen wie der Revision der EU-Regeln über Transparenz, zum Rahmenbeschluss 2002/475/JI des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung2, den neuen EU-PNR-Rechtsvorschriften3, der Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten1, der Bewertung der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten2 und der Umsetzung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
Drucksache 116/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.
Verringerung der Verwaltungslasten
2 Gesetzesfolgenabschätzung
2 Vereinfachungsprogramm
Drucksache 116/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Dritte strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union KOM (2009) 15 endg.; Ratsdok. 5791/09
... 18. Um durchgängig ein belastbares Bild der aktuellen bürokratischen Belastung durch EU-Regelungen zur Verfügung zu haben, fordert der Bundesrat die Kommission zur Ausarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring der Bürokratiekostenentwicklung auf.
Verringerung der Verwaltungslasten
2 Gesetzesfolgenabschätzung
2 Vereinfachungsprogramm
Drucksache 756/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden. Diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen müssen deshalb in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z.B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden.
Zum Aktionsplan allgemein
Zu einzelnen Aktionen
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... – Entwicklung von Leitlinien für die gute Funktionsweise von Zertifizierungssystemen und zur Gewährleistung der Kohärenz etwaiger neuer EU-Regelungen6
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... 1 Solche Maßnahmen zur Umstrukturierung von Banken werden im Rahmen der EU-Regeln für staatliche Beihilfen geprüft. Sie sind nicht Thema dieser Mitteilung, sind aber bereits Gegenstand von Leitlinien der Kommission über die Rekapitalisation, die Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte sowie Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen für Banken.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 756/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan urbane Mobilität KOM (2009) 490 endg.; Ratsdok. 14030/09
... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden. Diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen müssen deshalb in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z.B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden.
Zum Aktionsplan allgemein
Zu einzelnen Aktionen
Zu Aktion 6 - Verbesserte Reiseinformation
Zu Aktion 12 - Studie zu urbanen Aspekten der Internalisierung externer Kosten und Zu Aktion 13 - Informationsaustausch über städtische Gebührensysteme
Zu Aktion 16 - Aktualisierung von Daten und Statistiken und Zu Aktion 17 - Einrichtung eines Beobachtungszentrums für urbane Mobilität
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... Der Europäische Rat unterstützte den Kommissionsvorschlag zur Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, das für sämtliche Finanzinstitute im Binnenmarkt gültig ist. Deshalb müssen Unterschiede bei der nationalen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, die von Ausnahmen, Abweichungen, Zusätzen oder Unzweideutigkeiten herrühren, ermittelt und beseitigt werden, so dass einheitliche Regeln definiert und angewandt werden können. Zu diesem Zweck werden die Behörden in Bereichen, die in den einschlägigen sektoralen Vorschriften spezifiziert sind, Entwürfe technischer Standards entwickeln. Diese Standards werden ein wirksames Instrument zum Ausbau von Stufe 3 der Lamfalussy-Struktur sein, in der derzeit nur unverbindliche Leitlinien angenommen werden können. Die Bereiche, in denen die Behörde solche Standardentwürfe entwickeln kann, betreffen Themen hochtechnischer Natur, für die es einheitlicher Bedingungen bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften bedarf. Diese Punkte beinhalten keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch die Gemeinschaftsbestimmungen in Stufe 1 genau vorgegeben (siehe begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen für eine detaillierte Diskussion über die erforderlichen Änderungen der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften). Mit der Entwicklung von Standards durch die ESA ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 792/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... " und das beschleunigte Asylverfahren bei offensichtlich unbegründeten Anträgen. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 739/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung KOM (2009) 502 endg.; Ratsdok. 13653/09
... Der Europäische Rat unterstützte den Kommissionsvorschlag zur Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, das für sämtliche Finanzinstitute im Binnenmarkt gültig ist. Deshalb müssen Unterschiede bei der nationalen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, die von Ausnahmen, Abweichungen, Zusätzen oder Unzweideutigkeiten herrühren, ermittelt und beseitigt werden, so dass einheitliche Regeln definiert und angewandt werden können. Zu diesem Zweck werden die Behörden in Bereichen, die in den einschlägigen sektoralen Vorschriften spezifiziert sind, Entwürfe technischer Standards entwickeln. Diese Standards werden ein wirksames Instrument zum Ausbau von Stufe 3 der Lamfalussy-Struktur sein, in der derzeit nur unverbindliche Leitlinien angenommen werden können. Die Bereiche, in denen die Behörde solche Standardentwürfe entwickeln kann, betreffen Themen hochtechnischer Natur, für die es einheitlicher Bedingungen bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften bedarf. Diese Punkte beinhalten keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch die Gemeinschaftsbestimmungen in Stufe 1 genau vorgegeben (siehe begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen für eine detaillierte Diskussion über die erforderlichen Änderungen der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften). Mit der Entwicklung von Standards durch die ESA ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... Eine EU-Regelung zum Erbrecht findet sich jedoch schon im Wiener Aktionsplan2 von 1998 unter den prioritären Vorhaben. Im Haager Programm3 wird nunmehr eine umfassende Regelung zum Erbrecht gefordert, die das anwendbare Recht, Fragen der Zuständigkeit und Anerkennung sowie Maßnahmen administrativer Art (Ausstellung von Erbscheinen, Registrierung von Testamenten) einschließt. Eine EU-Initiative zum Testamentsregister wird im Einklang mit den Ergebnissen der Folgenabschätzung zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Drucksache 773/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Stärkung der chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit in der Europäischen Union - CBRN-Aktionsplan der EU KOM (2009) 273 endg.; Ratsdok. 11480/09
... Darüber hinaus beruhen die EU-Regelungen zur Koordinierung in Notfällen und Krisen auf einem übergreifenden Krisenmanagementkonzept und kommen sowohl bei Krisen innerhalb der EU als auch anderswo zum Einsatz. Die Kommission beteiligt sich über das ARGUS-System daran. Unter anderem werden mit Hilfe dieses Systems Daten aus den Frühwarnsystemen der Kommission, wie ECURIE, dem System zum schnellen Informationsaustausch im Fall eines radiologischen Notstands, EWRS, dem Frühwarnsystem für übertragbare Krankheiten, RAS-BICHAT, dem Schnellwarnsystem bei Angriffen und Bedrohungen mit biologischen und chemischen Stoffen, und dem Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) für den Katastrophenschutz direkt ausgetauscht. Ferner kommt dem Gesundheitssicherheitsausschuss, der sich mit Krisenvorsorge befasst, CBRN-Übungen durchführt und eine Liste der gesundheitsgefährdenden Pathogene und
Mitteilung
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene
3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU
3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU
4. Der CBRN-Aktionsplan der EU
4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce
4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen
4.3. Arbeitsschwerpunkte
4.4. Prävention
4.5. Detektion
4.6. Vorsorge und Reaktion
4.7. Horizontale Maßnahmen
5. Umsetzung
5.1. Bestehende Strukturen
5.2. CBRN-Beratungsgruppe
5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission
5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung
6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken
7. Außenbeziehungen
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... Der Europäische Rat unterstützte den Kommissionsvorschlag zur Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, das für sämtliche Finanzinstitute im Binnenmarkt gültig ist. Deshalb müssen Unterschiede bei der nationalen Umsetzung des Gemeinschaftsrechts, die von Ausnahmen, Abweichungen, Zusätzen oder Unzweideutigkeiten herrühren, ermittelt und beseitigt werden, so dass einheitliche Regeln definiert und angewandt werden können. Zu diesem Zweck werden die Behörden in Bereichen, die in den einschlägigen sektoralen Vorschriften spezifiziert sind, technische Standardentwürfe entwickeln. Diese Standards werden ein wirksames Instrument zum Ausbau von Stufe 3 der Lamfalussy-Struktur sein, in der derzeit nur unverbindliche Leitlinien angenommen werden können. Die Bereiche, in denen die Behörde solche Standardentwürfe entwickeln kann, betreffen Themen hochtechnischer Natur, für die es einheitlicher Bedingungen bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften bedarf. Diese Punkte beinhalten keine politischen Entscheidungen und ihr Inhalt ist durch die Gemeinschaftsbestimmungen in Stufe 1 genau vorgegeben (siehe begleitendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen für eine detaillierte Diskussion über die erforderlichen Änderungen der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften). Mit der Entwicklung von Standards durch die ESA ist gewährleistet, dass ihnen in jeder Hinsicht der einschlägige Sachverstand der nationalen Aufsichtsbehörden zugute kommt.
Drucksache 792/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzstatus (Neufassung) KOM (2009) 554 endg.; Ratsdok. 14959/09
... " und das beschleunigte Asylverfahren bei offensichtlich unbegründeten Anträgen. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
2 Allgemeines
Zu Artikel 18
Zu Artikel 24
Zu Artikel 27
Zu Artikel 32
Zu Artikel 41
Drucksache 499/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung KOM (2008) 426 endg.; Ratsdok. 11531/08
... In dem Bericht gelangt man zu dem Schluss, dass eine die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit respektierende Richtlinie für mehrere Diskriminierungsgründe ein geeignetes Mittel wäre. In einigen wenigen Mitgliedstaaten besteht bereits ein recht vollständiger gesetzlicher Schutz, während es in den meisten zwar einen gewissen, aber weniger umfassenden Schutz gibt. Die Rechtsangleichung infolge der neuen EU-Regelungen würde somit unterschiedlich ausfallen.
Drucksache 799/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zur Transparenz institutioneller Investoren (2007/2239(INI))
... Grundlage hierfür sollte sein, dass die Richtlinie(n) den Mitgliedstaaten ausreichend Flexibilität bieten sollte(n), um die EU-Regelungen in ihre bestehenden Gesellschaftsrechtssysteme umzusetzen. Parallel dazu ersucht das Europäische Parlament die Kommission, Verbesserungen bei der Transparenz durch Unterstützung und Überwachung der Entwicklung der Selbstregulierung zu fördern, die bereits von Managern der Hedge Fonds und Private Equity und ihren Geschäftspartnern eingeführt wurden, und die Mitgliedstaaten zu ermuntern, diese Bemühungen durch Dialog und den Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen.
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... Die Agrarpolitik der EU muss die Anstrengungen unterstützen, die die Landwirte unternehmen, um im Qualitätswettbewerb zu gewinnen. Es gibt bereits EU-Regelungen und –Vorschriften, die dieses Ziel im Wesentlichen auf zwei Wegen verwirklichen sollen, nämlich durch Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen und durch Qualitätsmaßnahmen.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 979/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. November 2008 zu den Empfehlungen an die Kommission zur Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (2008/2012(INI))
... Empfehlung 9: Straffung der EU-Regelungen und -Politiken
Drucksache 452/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
Drucksache 775/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 3. Der Bundesrat betont die Bedeutung einer Abgrenzung der Rolle des Staates zu Mindestanforderungen auf der einen Seite und die Verantwortung der Wirtschaft zu selbstregulierenden Vorgaben auf der anderen Seite. Alle Bemühungen für einen pragmatischen Bürokratieabbau dürfen auch nicht durch neue EU-Regelungen konterkariert werden.
Drucksache 104/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... Dazu zählen auch die zugehörigen nationalen Regelungen, in denen keine EU-Regelungskompetenz besteht wie der Rechtsrahmen für die zeitgerechte Planung, Errichtung und Betrieb eines CO
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
EU-Regel
Drucksache 452/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... – Einführung eines einheitlichen gemeinsamen Asylverfahrens, das keinen Raum lässt für ein Auseinanderdriften der Verfahrensregeln der Mitgliedstaaten und das gewährleistet, dass die Schutzbedürftigkeit sowohl nach der Genfer Konvention als auch nach der EU-Regelung zum subsidiären Schutz umfassend geprüft wird,
1. Einführung
1.1. Hintergrund
1.2. Tendenzen
2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems
3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes
3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie
3.2. Asylverfahrensrichtlinie
3.3. Anerkennungsrichtlinie
4. Praktische Zusammenarbeit
5. Förderung von Verantwortung und Solidarität
5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU
5.1.1. Änderung des Dublin-Systems
5.1.2. Solidaritätsmechanismen
5.2. Solidarität nach außen
5.2.1. Regionale Schutzprogramme
5.2.2. Wiederansiedlung
5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Drucksache 821/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Lamfalussy-Folgemaßnahmen: Künftige Aufsichtsstruktur (2008/2148(INI))
... 1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags/der verlangten Vorschläge
1. Empfehlung 1 – Grundvoraussetzungen für wirksame Regulierungs- und Aufsichtsstrukturen
1.1. Maßnahmen zur Verbesserung des EU-Regelungsrahmens für Finanzdienstleistungen
1.2. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz
1.3. Governance-Maßnahmen
2. Empfehlung 2 - Finanzstabilitäts- und Systemrisikomaßnahmen
3. Empfehlung 3 - Aufsichtsrechtlicher Rahmen
3.1. Beaufsichtigung großer grenzüberschreitend tätiger Finanzgruppen
3.2. Struktur der EU-Aufsicht: Stufe-3-Ausschüsse des Lamfalussy-Prozesses
3.3. Regelungen für die EU-Finanzstabilität
Drucksache 452/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... 6. Auch bei einer weiteren Angleichung der Verfahrensregeln sind Überlegungen zu effizienteren, schnelleren und somit auch kostengünstigeren Asylverfahren in den Vordergrund und nicht im Gegenteil bewährte Regelungen zur Verfahrensvereinfachung in Frage zu stellen. Dies gilt insbesondere für spezielle nationale Verfahren wie das Flughafenverfahren, die Möglichkeit der Verweigerung der Einreise bei Verstoß gegen nationale Sicherheitsinteressen oder das System sicherer Staaten. Der drohenden Aufweichung dieser bewährten Asylstandards durch EU-Regelungen ist entschieden entgegenzuwirken.
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... Ein gemeinsamer EU-Rechtsrahmen würde die Schwachstellen der heutigen Situation beseitigen indem er der Konvergenz zwischen Mitgliedstaaten und Branchen Vorschub leisten und so eher zu gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Binnenmarkts beitragen würde. Eine klare EU-Regelung wird die Qualität des Kapitals aus Sicht der Branche und der Aufsicht verbessern, während sich die Anleger gleichzeitig über mehr Auswahl und Liquidität freuen können.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 983/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2008 zu dem Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zu Strafverfolgungszwecken
... " macht, so wie dies in Artikel 8 der EMRK gefordert wird; betrachtet dies als Mindestbedingungen für eine Unterstützung der Einführung einer EU-Regelung für Fluggastdatensätze, die unterstützt werden kann ist bereit, auf allen Ebenen zu den Arbeiten beizutragen und sich zu beteiligen;
Drucksache 104/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinien 85/337 /EWG und 96/61 /EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/60 /EG, 2001/80 /EG, 2004/35 /EG, 2006/12 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 KOM (2008) 18 endg.; Ratsdok. 5835/08
... Dazu zählen auch die zugehörigen nationalen Regelungen, in denen keine EU-Regelungskompetenz besteht wie der Rechtsrahmen für die zeitgerechte Planung, Errichtung und Betrieb eines CO
Drucksache 172/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Am 1. Mai 2004 (Tag des Beitritts) galt die Mitführungspflicht nicht mehr. Gilt eine Erleichterung nach dem Beitritt, so dürfte sie nicht nachträglich wieder aufgehoben werden. Daneben könnte ein Verstoß gegen die allgemeinen Regelungen der Freizügigkeit vorliegen: Mit dem Beitritt sind die Staatsangehörigen der Beitrittsländer Unionsbürger geworden, auf die grundsätzlich alle EU-Regelungen Anwendungen finden. Es besteht lediglich eine Ausnahme hinsichtlich der Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer (und entsandte Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen der Dienstleistungserbringung). Ausnahmen von allgemeinen EU-Regelungen sind aber nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen. Man könnte also nicht argumentieren, dass die Mitführungspflicht ein Annex der Arbeitsgenehmigungspflicht ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
7. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 195/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zu den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (Teil: Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft): Eintritt in den neuen Programmzyklus (2008-2010)
... 4. die EU-Regelungen für die öffentliche Auftragsvergabe effizient anwenden;
Drucksache 172/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Am 1. Mai 2004 (Tag des Beitritts) galt die Mitführungspflicht nicht mehr. Gilt eine Erleichterung nach dem Beitritt, so dürfte sie nicht nachträglich wieder aufgehoben werden. Daneben könnte ein Verstoß gegen die allgemeinen Regelungen der Freizügigkeit vorliegen: Mit dem Beitritt sind die Staatsangehörigen der Beitrittsländer Unionsbürger geworden, auf die grundsätzlich alle EU-Regelungen Anwendungen finden. Es besteht lediglich eine Ausnahme hinsichtlich der Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer (und entsandte Arbeitnehmer in bestimmten Bereichen der Dienstleistungserbringung). Ausnahmen von allgemeinen EU-Regelungen sind aber nach der Rechtsprechung des EuGH eng auszulegen. Man könnte also nicht argumentieren, dass die Mitführungspflicht ein Annex der Arbeitsgenehmigungspflicht ist.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 und Nr. 3 Buchstabe a § 5 Satz 2 und § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 7b Abs. 1 Satz 1 GüKG
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b § 7b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GüKG
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 11 Abs. 2 Nr. 3 GüKG und Artikel 3 § 52 Abs. 2 StVG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe b § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe m GüKG entfällt bei Annahme von Ziffer 5
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe n GüKG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a § 12 Abs. 1 Satz 3 GüKG
9. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe d § 12 Abs. 7 GüKG
10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 20 Abs. 1a GüKG
Drucksache 775/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 6. Der Bundesrat betont die Bedeutung einer Abgrenzung der Rolle des Staates zu Mindestanforderungen auf der einen Seite und die Verantwortung der Wirtschaft zu selbstregulierenden Vorgaben auf der anderen Seite. Alle Bemühungen für einen pragmatischen Bürokratieabbau dürfen auch nicht durch neue EU-Regelungen konterkariert werden.
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... 64. ruft die Kommission auf, eine EU-Regelung zum Schutz von Passagieren ins Auge zufassen die wegen Insolvenz oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Charterunternehmens oder Reisevermittlers am Urlaubsort festsitzen; empfiehlt die Aufstellung einer EU-weiten schwarzen Liste derartiger Unternehmen anhand von eindeutigen Kriterien, die von der Kommission nach Konsultation der Beförderungs- und/oder Touristikunternehmen und der Verbraucherschutzorganisationen festgelegt werden;
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... Die Analyse der Beiträge ergab, dass eine gemeinsame EU-Strategie zur Wirtschaftsmigration generell befürwortet wird, wenn auch die Auffassungen hinsichtlich der zu verfolgenden Ansätze und der erwarteten Endergebnisse weit auseinander gehen. Deutlich wurde, dass gemeinsame EU-Regeln für den gesamten Komplex der Zuwanderung und Beschäftigung benötigt werden, zumindest aber Zulassungsbedingungen für bestimmte wichtige Kategorien von Wirtschaftsmigranten (hochqualifizierte und Saisonarbeitnehmer). Diese beiden Kategorien wurden für die Wettbewerbsfähigkeit der EU als unentbehrlich betrachtet. Eine andere offenkundige Forderung war die nach einfachen, unbürokratischen und flexiblen Lösungen. Da sich viele Mitgliedstaaten gegen einen horizontalen Ansatz ausgesprochen hatten, gelangte die Kommission zu der Überzeugung, dass ein sektorbezogener Ansatz realistischer ist und dem Wunsch nach Flexibilität eher gerecht wird.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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