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"EU-Regelung"
Drucksache 123/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein offenes und sicheres Europa - Praktische Umsetzung - COM(2014) 154 final
... 22. Auf dem Feld des europäischen Katastrophenschutzes ist eine Phase der Konsolidierung angezeigt. Durch den Beschluss Nr. 1313/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Katastrophenschutzverfahren der Union vom 17. Dezember 2013 mit Wirkung vom 1. Januar 2013 hat dieser eine grundlegend neue Rechtsgrundlage erhalten. Diese neuen EU-Regelungen vom 17. Dezember 2013 bedürfen der Evaluierung und kritischer Begleitung. Für neue gesetzgeberische Initiativen ist aus Sicht des Bundesrates kein Raum.
2 Allgemeines
Ein offenes und sicheres Europa - Weiterentwicklung des Datenschutzes im Rahmen der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Innere Sicherheit
2 Katastrophenschutz
Gestaltung der künftigen Politik der EU im Bereich Inneres auf dem Gebiet Asyl, Migration, Integration und Rückkehr in der EU
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission "Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Für die Gewährleistung eines EU-Regelungsrahmens, mit dem Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen gefördert werden, sind ehrgeizige Maßnahmen erforderlich. Die Kommission wird den im Dezember 2012 mit der Einleitung des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) - eine allgemeine Überarbeitung geltender Rechtsvorschriften - begonnenen Arbeiten Vorrang einräumen. Mit dem Programm sollen schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geschaffen werden. Die Kommission wird ihr Regulierungsinstrumentarium (Folgenabschätzung, Evaluierung) in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Organen, den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern weiter ausbauen.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Drucksache 308/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... ist aus deponiefachlicher Sicht nicht erforderlich. Die bestehenden EU-Regelungen und deren Umsetzung in deutsches Recht stellen die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen sicher. Schon jetzt kommen nur nicht recycelbare oder nicht verwertbare Abfälle zur Ablagerung. Die von der Kommission vorgesehenen weiteren Regelungen sind wenig sachdienlich und zum Teil völlig überzogen, zum Beispiel Berichtspflichten, Frühwarnsystem, Befugnisübertragung auf die Kommission (Artikel 16, Artikel 17a). Insbesondere haben sich die geltenden Regelungen zur Anpassung der Anhänge der Deponie-Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt usw. in der Praxis bewährt. Deponiefachlichen Belangen trägt dies besser Rechnung als ein übergeordneter Ausschuss nach der
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 308/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2008/98 /EG über Abfälle, 94/62 /EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle, 1999/31 /EG über Abfalldeponien , 2000/53 /EG über Altfahrzeuge, 2006/66 /EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie 2012/19 /EU über Elektro - und Elektronik-Altgeräte - COM(2014) 397 final; Ratsdok. 11598/14
... ist aus deponiefachlicher Sicht nicht erforderlich. Die bestehenden EU-Regelungen und deren Umsetzung in deutsches Recht stellen die umweltverträgliche Ablagerung von Abfällen sicher. Schon jetzt kommen nur nicht recycelbare oder nicht verwertbare Abfälle zur Ablagerung. Die von der Kommission vorgesehenen weiteren Regelungen sind wenig sachdienlich und zum Teil völlig überzogen, zum Beispiel Berichtspflichten, Frühwarnsystem, Befugnisübertragung auf die Kommission (Artikel 16, Artikel 17a). Insbesondere haben sich die geltenden Regelungen zur Anpassung der Anhänge der Deponie-Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt usw. in der Praxis bewährt. Deponiefachlichen Belangen trägt dies besser Rechnung als ein übergeordneter Ausschuss nach der
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 7
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Artikel 1 Nummer 11
Zu Artikel 1 Nummer 12
Zu Artikel 1 Nummer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Artikel 1 Nummer 20
Zu Artikel 1 Nummer 22
Zu Artikel 2 Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Anhang VII
Schlussbemerkung
3 Direktzuleitung
Drucksache 357/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Von daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Trennbankenverordnung (Ziffer 19 der BR-Drs. 45/14(B) vom 11. April 2014) dafür ausgesprochen, dass die deutschen Regelungen zur Abschirmung von Risiken und die vorgeschlagenen EU-Regelungen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Institute auch hinsichtlich ihres Inkrafttretens aufeinander abgestimmt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Artikel 1
12. Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG
16. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG
17. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG
18. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG
19. Zu Artikel 1 § 107 SAG
20. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG
1. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG
22. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG
Zu Artikel 2 Nummer 5
25. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG
26. Zu Artikel 3
27. Zu Artikel 3
28. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 8. Anknüpfend an die bisherigen Initiativen der Kommission (siehe z.B. die Mitteilung der Kommission "Intelligente Regulierung in der Europäischen Union" vom 8. Oktober 2010, COM(2010) 543 final (vgl. BR-Drucksache 631/10), sowie die Mitteilung der Kommission Regulatorische Eignung der EU-Vorschriften" vom 12. Dezember 2012, COM(2012) 746 final (vgl. BR-Drucksache 771/12), sogenanntes REFIT-Programm) ist nach Auffassung des Bundesrates der Prozess der Optimierung der europäischen Rechtsetzung fortzusetzen. Die künftigen Reformschritte sollten darauf abzielen, die Akzeptanz und die Legitimität der EU und ihrer Rechtsetzung zu steigern. Sinnvoll erscheint in diesem Zusammenhang die Errichtung eines externen unabhängigen Gremiums, das die Folgenabschätzung überwacht und insbesondere prüft, ob ein Regelungsbedürfnis besteht und eine EU-Regelung einen Mehrwert erwarten lässt. Auf diese Weise kann auch einer Überdehnung der EU-Kompetenzen entgegengewirkt werden.
Drucksache 357/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35 /EU, 2012/30 /EU und 2013/36 /EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (BRRD-Umsetzungsgesetz)
... Von daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Trennbankenverordnung (Ziffer 19 der BR-Drs. 45/14(B) vom 11. April 2014) dafür ausgesprochen, dass die deutschen Regelungen zur Abschirmung von Risiken und die vorgeschlagenen EU-Regelungen im Interesse der Rechts- und Planungssicherheit für die betroffenen Institute auch hinsichtlich ihres Inkrafttretens aufeinander abgestimmt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 § 1 SAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 und 2 SAG
7. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 SAG
8. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 SAG
9. Zu Artikel 1 § 79 Absatz 3 SAG
10. Zu Artikel 1 § 107 SAG
11. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 SAG
12. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 nach Satz 3 SAG
13. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 2 Satz 4 und 5 SAG
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe c und Nummer 7 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Satz 3 und § 7 Absatz 1a Satz 1 KWG
15. Zu Artikel 2 Nummer 35 - neu - § 64s Absatz 2 KWG
16. Zu Artikel 3
17. Zu Artikel 3
18. Zu Artikel 4 Nummer 6 Buchstabe b § 19 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 PfandBG
Drucksache 639/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (VerkehrStÄndG 2)
... ), EU-Regelungen (insbesondere die Richtlinie 83/182/EWG) sowie bilaterale und multilaterale Abkommen (z.B. die Verwaltungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Kraftfahrzeugsteuer mit zurzeit 41 Staaten und das Genfer Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes1)
Artikel 2 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3155: Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes (BMF) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 409/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 3. Die Biosicherheit im Zusammenhang mit der Tiergesundheit bekommt mit der Verordnung einen noch größeren Stellenwert. Der Bundesrat begrüßt die geplante EU-Regelung zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung der Unternehmer. Ungeachtet der Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bittet der Bundesrat jedoch die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch für kleinstrukturierte Betriebe und alternative Haltungssysteme modifizierte Standards formuliert und Lösungen gefunden werden, die mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Er bittet die Bundesregierung, dass insbesondere bei den in Teil IV des Vorschlags vorgesehenen Ermächtigungen für die Mitgliedstaaten hiervon durch die Bundesregierung Gebrauch gemacht wird, sofern es nicht gelingen sollte, dieses Anliegen in dem Vorschlag zu berücksichtigen.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
2 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 513/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einem allgemeinen europäischen Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz COM(2013) 401 final
... Einige Mitgliedstaaten befürworteten eine verbindliche EU-Regelung nur für bestimmte Rechtsbereiche oder Problemlösungen: Dänemark - für einen grenzüberschreitenden kollektiven Rechtsschutz; die Niederlande - für Aspekte des Internationalen Privatrechts; Schweden - für Bereiche mit harmonisiertem materiellem Recht (z.B. Wettbewerb); Vereinigtes Königreich - für den Bereich Wettbewerb; Lettland - für verbindliche Mindestnormen im Bereich des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts bei grenzüberschreitenden Fällen.
1. Einleitung
1.1. Zweck dieser Mitteilung
1.2. Was bedeutet kollektiver Rechtsschutz?
1.3. Stand des kollektiven Rechtsschutzes in der Europäischen Union
2. Wesentliche Ergebnisse der öffentlichen Konsultation
2.1. Beiträge der Teilnehmer
2.2. Mögliche Vor- und Nachteile des kollektiven Rechtsschutzes
2.2.1. Vorteile: Zugang zur Justiz und wirksamere Rechtsverfolgung
2.2.2. Nachteil: Gefahr von Klagemissbrauch
2.3. Entschließung des Europäischen Parlaments von 2012
3. Komponenten eines Allgemeinen Europäischen Rahmens für den Kollektiven Rechtsschutz
3.1. Verhältnis zwischen öffentlicher Rechtsdurchsetzung und privater kollektiver
3.2. Zulässigkeit des kollektiven Rechtsschutzes
3.3. Klagebefugnis
3.4. Optin vs. optout
3.5. Effektive Information potenzieller Kläger
3.6. Verhältnis zwischen privater kollektiver Rechtsverfolgung und öffentlicher
3.7. Effektive Rechtsdurchsetzung im Wege grenzübergreifender Kollektivklagen mithilfe des Internationalen Privatrechts
3.8. Möglichkeit der außergerichtlichen kollektiven Streitbeilegung
3.9. Finanzierung des kollektiven Rechtsschutzes
3.9.1. Finanzierung durch Dritte
3.9.2. Finanzierung aus öffentlichen Mitteln
3.9.3. Wer verliert, zahlt
4. Fazit
Drucksache 682/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrt sflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs - COM(2013) 621 final
... sflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs1 wurde mit der "Altfürneu-Regelung” ein Regulierungsmechanismus eingeführt, dessen Ziel es ist, eine Zunahme der bestehenden Überkapazitäten oder die Schaffung neuer Überkapazitäten bei der Flotte im
Drucksache 757/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner -SalmonellenVerordnung
... Die Eigenkontrollergebnisse müssen in das Verfahren zur Bestimmung der Prävalenz einfließen. Aus den einschlägigen EU-Regelungen (jeweils Nummer 4 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2010, Verordnung (EU) Nr.
Anlage Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Hühner-Salmonellen-Verordnung
1. Zu Artikel Nummer 7 § 6 Satz 1, 2 , Nummer 20 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd - neu - und ee - neu - § 30 Absatz 2 , Nummer 27 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anlage Abschnitt 2 Nummer 2 Satz 5
2. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c und d - neu - § 8 Absatz 3 Nummer 2, Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 718/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission einen Abbau des bürokratischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten anstrebt und unter Berücksichtigung der Subsidiarität verschiedene EU-Regelungen zum Vorteil der Mitgliedstaaten optimieren will. Dazu wird eine Identifizierung von reform- und nachbesserungsbedürftigen Bereichen, u.a. durch sogenannte Fitness-Checks, und von nicht zielführenden Legislativmaßnahmen notwendig.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 757/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Hühner -Salmonellen-Verordnung
... Die Eigenkontrollergebnisse müssen in das Verfahren zur Bestimmung der Prävalenz einfließen. Aus den einschlägigen EU-Regelungen (jeweils Nummer 4 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 200/2010, Verordnung (EU) Nr.
Zu Artikel 1 Nummer 9
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Drucksache 660/13
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... enthält eine durch spezielle EU-Regelungen für aromatisierte weinhaltige Getränke, aromatisierten Wein oder andere bislang in § 1 1 Absatz 5 aufgeführte Erzeugnisse nicht tangierte, insofern also abschließend geltende, Regelung zum Zusatz von Süßungsmitteln.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).
§ 20 Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Wein-Überwachungsverordnung
§ 23 Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.
§ 41 Übergangsvorschriften
Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts
Artikel 4 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Verordnungsgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
4. Weitere Kosten
VI. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 409/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Tiergesundheit - COM(2013) 260 final
... 3. Die Biosicherheit im Zusammenhang mit der Tiergesundheit bekommt mit der Verordnung einen noch größeren Stellenwert. Der Bundesrat begrüßt die geplante EU-Regelung zu Biosicherheitsmaßnahmen in der Verantwortung der Unternehmer. Ungeachtet der Beachtung der Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit bittet der Bundesrat jedoch die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass auch für kleinstrukturierte Betriebe und alternative Haltungssysteme modifizierte Standards formuliert und Lösungen gefunden werden, die mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind. Er bittet die Bundesregierung, dass insbesondere bei den in Teil IV des Vorschlags vorgesehenen Ermächtigungen für die Mitgliedstaaten hiervon durch die Bundesregierung Gebrauch gemacht wird, sofern es nicht gelingen sollte, dieses Anliegen in dem Vorschlag zu berücksichtigen.
Zur Vorlage insgesamt
Häufung unbestimmter Rechtsbegriffe, Verständlichkeit
3 Biosicherheit
Delegierte Rechtsakte
Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene
Drucksache 807/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für eine wettbewerbsfähige und ressourceneffiziente Mobilität in der Stadt - COM(2013) 913 final
... 11. Der Bundesrat stellt fest, dass der städtische Verkehr durch europäische Richtlinien und Verordnungen sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art beeinflusst wird und die Kommunen zunehmend von europäischen Anforderungen zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz überfordert werden. Diese auf Immissionsbegrenzung zielenden EU-Regelungen müssen deshalb in Verbindung mit den Vollzugsinstrumenten (z.B. Plaketten, Verkehrszeichen) und komplementären Strategien (Nachrüstung, Förderung) entwickelt und harmonisiert werden.
Drucksache 718/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT): Ergebnisse und Ausblick - COM(2013) 685 final; Ratsdok. 13920/13
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission einen Abbau des bürokratischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten anstrebt und unter Berücksichtigung der Subsidiarität verschiedene EU-Regelungen zum Vorteil der Mitgliedstaaten optimieren will. Dazu wird eine Identifizierung von reform- und nachbesserungsbedürftigen Bereichen, u.a. durch sogenannte Fitness-Checks, und von nicht zielführenden Legislativmaßnahmen notwendig.
Zur Vorlage allgemein
Zu einzelnen REFIT-Maßnahmen
Drucksache 185/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Raumfahrtindustriepolitik der EU - Entfaltung des Wachstumspotenzials im Raumfahrtsektor COM(2013) 108 final
... Einzelstaatliche Gesetzgebung allein kann keine kohärente Erfassung der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Raumfahrt und keinen harmonisierten Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten gewährleisten. Ein inkohärenter Rechtsrahmen kann das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Es könnte sich daher als notwendig erweisen, Maßnahmen zur Einrichtung eines kohärenten EU-Regelungsrahmens für die Raumfahrt zu ergreifen, um das Potenzial eines Raumfahrt-Binnenmarktes zu erschließen, indem rechtliche Lücken auf kohärente Weise geschlossen, divergierende nationale Rechtsrahmen vermieden und die einzelstaatlichen und europäischen Sicherheitsinteressen gewahrt werden.
Mitteilung
1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD
2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt
2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen
2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist
2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren
2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte
2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.
2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens
2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden
3. Ziele einer Industriepolitik der EU
4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik
4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
4.1.2. Die Normung vorantreiben
4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen
4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern
4.2. Forschung und Innovation unterstützen
4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung
4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen
4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik
4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik
1. Verbesserung der Rahmenbedingungen
1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie
1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes
1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU
1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen
1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?
1.2. Die Normung vorantreiben
2. Forschung und Innovation unterstützen
2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation
2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen
2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen
3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern
4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen
5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik
6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum
Drucksache 370/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist - COM(2012) 336 final
... 9. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Bundesregierung, wie auch bisher bei sich auf Artikel 352 AEUV stützenden EU-Regelungen üblich, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Drucksache 51/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr - COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... 4. Der Kompetenzrahmen des Artikels 16 Absatz 2 AEUV ("Anwendungsbereich des Unionsrecht") wird gemäß Artikel 2 Absatz 6 AEUV im polizeilichen Bereich durch Artikel 87 AEUV konkretisiert. Danach ist nur die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfasst. Artikel 87 Absatz 1 AEUV vermittelt insofern keine Kompetenz zur Regelung von Sachverhalten, die ausschließlich die Tätigkeit dieser Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats und damit keine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten betreffen. Die Regelungsbefugnis bezüglich des polizeilichen Informationsaustauschs, die in Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a AEUV niedergelegt ist, korrespondiert in ihrer Reichweite durch die Verweisung auf die Zwecke des Artikels 87 Absatz 1 mit der dortigen Festlegung des Kompetenzbereiches auf die Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden. Daraus folgt, dass auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht der polizeiliche Informationsverkehr ausschließlich in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden einer EU-Regelungskompetenz unterworfen ist.
Drucksache 595/12
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
... 1) Die Schreibweise"eCall" wird von der EU-Kommission als Abkürzung für emergency call benutzt und daher bei wörtlichen Zitaten von EU-Regelungen übernommen. Für deutsche Texte empfiehlt die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unter Hinweis auf Regelungen des Dudens die Schreibweise"E-Call". Beide Schreibweisen bezeichnen unterschiedslos denselben Gegenstand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2193: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen
Drucksache 51/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr COM(2012) 10 final; Ratsdok. 5833/12
... 8. Der Kompetenzrahmen des Artikels 16 Absatz 2 AEUV ("Anwendungsbereich des Unionsrecht") wird gemäß Artikel 2 Absatz 6 AEUV im polizeilichen Bereich durch Artikel 87 AEUV konkretisiert. Danach ist nur die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erfasst. Artikel 87 Absatz 1 AEUV vermittelt insofern keine Kompetenz zur Regelung von Sachverhalten, die ausschließlich die Tätigkeit dieser Behörden innerhalb eines Mitgliedstaats und damit keine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten betreffen. Die Regelungsbefugnis bezüglich des polizeilichen Informationsaustauschs, die in Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a AEUV niedergelegt ist, korrespondiert in ihrer Reichweite durch die Verweisung auf die Zwecke des Artikels 87 Absatz 1 mit der dortigen Festlegung des Kompetenzbereiches auf die Zusammenarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden. Daraus folgt, dass auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht der polizeiliche Informationsverkehr ausschließlich in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den mitgliedstaatlichen Strafverfolgungsbehörden einer EU-Regelungskompetenz unterworfen ist.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 8
Zu Artikel 11
Zu Artikel 17
Zu Artikel 24
Zu Artikel 26
Zu Artikel 37
Zu Artikel 44
Zu Artikel 46
Zu Artikel 57
3 Allgemeines
Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... (6) ein Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln für die 23 Mio. KMU in Europa, den die Kommission im Dezember 201112 beschlossen hat, und ein Vorschlag für einen neuen EU-Regelungsrahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Risikokapitalfonds;13
1. Einleitung
2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?
3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten
4. Laufende Initiativen der EU
5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum
5.1. Blaue Energie
5.2. Aquakultur
5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus
5.4. Meeresbodenschätze
5.5. Blaue Biotechnologie
6. Fazit
Drucksache 219/3/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken - COM(2012) 167 final
... - Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 16. Dezember 2011 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt (BR-Drucksache 769/11(B)) und vom 6. November 2009 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken (BR-Drucksache 706/09(B)) die Wahrung der nationalen und föderalen Eigenständigkeit hinsichtlich von Organisation und Ausgestaltung der amtlichen Statistik angemahnt. Diesem Petitum widerspricht der Verordnungsvorschlag, wenn in Artikel 5 Absatz 1 Nummer 1 künftig nur eine einzige nationale statistische Stelle für jeden Mitgliedstaat als Kontaktstelle gegenüber der Kommission auftreten können soll. Dieser Kontaktstelle sollen umfassende innerstaatliche Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten übertragen werden. Dies ist mit der innerstaatlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte belegen, vermag Deutschland - wie auch viele andere Mitgliedstaaten - qualitativ hochwertige und objektive Statistiken zur Verfügung zu stellen, ohne dass es einer Regelung wie in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags bedarf. Gerade die Dezentralität, die in der deutschen amtlichen Statistik seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, ist ein Garant für die Bereitstellung objektiver, manipulationsfreier statistischer Daten, weil eine gegenseitige Kontrolle stattfindet. Da die angestrebten Ziele auch auf nationaler Ebene erreicht werden können, verstößt die EU-Regelung über umfassende Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Drucksache 388/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... an die EU-Regelungen anzupassen und hinsichtlich Adressatenkreis und inhaltliche Ausgestaltung zu vereinheitlichen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
11. Zu Artikel 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu den Artikeln 19
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 155/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen - COM(2012) 118 final
... 9. Ansatz für eine vorgezogene EU-Regelung bieten die Maßnahmen der Selbstverpflichtung der internationalen Schifffahrtsverbände, die "Guidelines on Transitional Measures for Shipowners Selling Ships for Recycling".
Drucksache 219/2/12
Antrag des Landes Hessen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken
... - Der Bundesrat hat in seinen Stellungnahmen vom 16. Dezember 2011 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt (BR-Drucksache 769/11(B)) und vom 6. November 2009 zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken (BR-Drucksache 706/09(B)) die Wahrung der nationalen und föderalen Eigenständigkeit hinsichtlich von Organisation und Ausgestaltung der amtlichen Statistik angemahnt. Diesem Petitum widerspricht der Verordnungsvorschlag, wenn in Artikel 5 Absatz 1 Nummer 1 künftig nur eine einzige nationale statistische Stelle für jeden Mitgliedstaat als Kontaktstelle gegenüber der Kommission auftreten können soll. Dieser Kontaktstelle sollen umfassende innerstaatliche Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten übertragen werden. Dies ist mit der innerstaatlichen Kompetenzverteilung in der Bundesrepublik nicht vereinbar. Wie die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte belegen, vermag Deutschland - wie auch viele andere Mitgliedstaaten - qualitativ hochwertige und objektive Statistiken zur Verfügung zu stellen, ohne dass es einer Regelung wie in Artikel 5 des Verordnungsvorschlags bedarf. Gerade die Dezentralität, die in der deutschen amtlichen Statistik seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert wird, ist ein Garant für die Bereitstellung objektiver, manipulationsfreier statistischer Daten, weil eine gegenseitige Kontrolle stattfindet. Da die angestrebten Ziele auch auf nationaler Ebene erreicht werden können, verstößt die EU-Regelung über umfassende Koordinierungsbefugnisse für alle statistischen Aktivitäten gegen das Subsidiaritätsprinzip. - Artikel 5a greift tief in die Organisationsstruktur der Mitgliedstaaten ein, indem er im Detail die innerstaatlichen Befugnisse des Leiters des nationalen Statistikamtes regelt. Die Organisationsgewalt, d.h. die Errichtung und Ausstattung von Behörden, die Zuständigkeitsverteilung sowie die Ausgestaltung von Entscheidungsbefugnissen, ist Sache der Mitgliedstaaten, und zwar auch dann, wenn die EU eine Regelungskompetenz nach dem Vertrag über die Arbeitsweise für die EU (AEUV) besitzt. Artikel 338 AEUV gibt den zuständigen Organen der EU zwar eine Kompetenz für die Anordnung von Statistiken, wenn dies für die Durchführung der Tätigkeiten der Union erforderlich ist, nicht aber für Eingriffe in die Organisationshoheit der Mitgliedstaaten.
Drucksache 370/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist - COM(2012) 336 final
... 20. Im Übrigen geht der Bundesrat davon aus, dass die Bundesregierung, wie auch bisher bei sich auf Artikel 352 AEUV stützenden EU-Regelungen üblich, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.
Drucksache 248/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetz es
... Die nach dem Semikolon enthalte Präzisierung der Regelungen die die Landesregierungen durch Rechtsverordnung regeln können, erscheint überflüssig. Das bei der Kontrolle zu beachtende Verfahren ist weitgehend durch EU-Regelungen vorgezeichnet, sodass eine Hervorhebung bestimmter Kontrollen entbehrlich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Bund
Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Weingesetzes
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.
§ 9a Abgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein, Jungwein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben, nicht selbst erzeugtem Jungwein oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost.
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gründe
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5 Bund
Länder und Kommunen
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1922: Siebentes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
Drucksache 155/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen - COM(2012) 118 final
... 8. Ansatz für eine vorgezogene EU-Regelung bieten die Maßnahmen der Selbstverpflichtung der internationalen Schifffahrtsverbände, die "Guidelines on Transitional Measures for Shipowners Selling Ships for Recycling".
Drucksache 135/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union COM(2012) 85 final
... Die Straftatdefinition verweist auf in bestehenden EU-Regelungen enthaltene präzise Begriffsbestimmungen von Straftatbeständen, die den in Artikel 83 Absatz 1 AEUV aufgeführten Kriminalitätsbereichen zuzuordnen sind.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Kontext
1.2. Einschlägige Rechtsvorschriften der EU
1.3. Übereinstimmung mit Maßnahmen in anderen Bereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen der Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
2.3. Rechtsgrundlage
2.4. Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
2.5. Wahl des Instruments
2.6. Erläuterung der Artikel
- Gegenstand Artikel 1
- Begriffsbestimmungen Artikel 2
- Einziehung Artikel 3
- Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten Artikel 4
- Einziehung ohne vorherige Verurteilung Artikel 5
- Dritteinziehung Artikel 6
- Sicherstellung Artikel 7
- Garantien Artikel 8
- Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung Artikel 9
- Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände Artikel 10
- Wirksamkeit und Berichtspflichten Artikel 11
Vorschlag
Titel I Gegenstand Anwendungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Sicherstellung Einziehung
Artikel 3 Einziehung auf der Grundlage einer Verurteilung
Artikel 4 Erweiterte Einziehungsmöglichkeiten
Artikel 5 Einziehung ohne vorherige Verurteilung
Artikel 6 Dritteinziehung
Artikel 7 Sicherstellung
Artikel 8 Garantien
Artikel 9 Umfang der Einziehung und wirksame Vollstreckung
Artikel 10 Verwaltung sichergestellter Vermögensgegenstände
Titel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Statistik
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Berichterstattung
Artikel 14 Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, des Rahmenbeschlusses 2001/500/JI und des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Drucksache 388/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte - COM(2012) 352 final; Ratsdok. 12402/12
... an die EU-Regelungen anzupassen und hinsichtlich Adressatenkreis und inhaltliche Ausgestaltung zu vereinheitlichen.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu den Artikeln 19
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 157/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Ehegüterrechts KOM (2011) 126 endg.
... Eine EU-Regelung zu den ehelichen Güterständen gehörte schon im Wiener Aktionsplan von 1998 zu den prioritären Vorhaben. Dementsprechend war im Maßnahmenprogramm des Rates zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen 1 vom 30. November 2000 die Ausarbeitung eines Rechtsinstruments über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über eheliche Güterstände und die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung von nicht verheirateten Paaren vorgesehen. Im Haager Programm 2 des Europäischen Rates vom 4./5. November 2004, in dem die Umsetzung dieses Maßnahmenprogramms als erste Priorität genannt wurde, wurde die Kommission aufgefordert, ein „Grünbuch über die Regelung des Kollisionsrechts im Bereich des ehelichen Güterstands, einschließlich der Frage der Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung“ zu unterbreiten und bis 2011 eine entsprechende Regelung vorzulegen.
Drucksache 366/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... 7) Wären zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens eine auf das notwendige Mindestmaß beschränkte EU-Regelung in Bezug auf die Höchstdauer der Untersuchungshaft sowie eine regelmäßige Überprüfung der Untersuchungshaft sinnvoll" Wenn ja, wie könnte eine optimale Lösung aussehen" Welche sonstigen Maßnahmen böten sich an, um die Dauer der Untersuchungshaft zu verkürzen"
Grünbuch Stärkung des gegenseitigen Vertrauens im europäischen Rechtsraum – Grünbuch zur Anwendung der EU-Strafrechtsvorschriften im Bereich des Freiheitsentzugs
1. Gegenstand
2. Wieso hat die EU ein Interesse an diesen Fragen
3. Der Zusammenhang zwischen den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung Freiheitsentziehenden Massnahmen
3.1. Der Europäische Haftbefehl8
3.2. Überstellung von Häftlingen
3.3. Bewährungsstrafen und alternative Sanktionen
3.4. Europäische Überwachungsanordnung
3.5. Umsetzung
Fragen zu den Instrumenten der gegenseitigen Anerkennung
4. die Untersuchungshaft
4.1. Länge der Untersuchungshaft
4.2. Regelmäßige Überprüfung der Gründe für die Untersuchungshaft/gesetzliche Höchstdauer
Fragen zur Untersuchungshaft
5. Kinder
Frage zum Freiheitsentzug BEI Kindern
6. Haftbedingungen
6.1. Maßnahmen der EU mit Bezug zum Strafvollzug
6.2. Überprüfung der Haftbedingungen durch die Mitgliedstaaten
Fragen zur überprüfung der Haftbedingungen
6.3. Europäische Strafvollzugsgrundsätze
Fragen zu den Haftbedingungen
7. öffentliche Anhörung
2 Anhänge
Tabelle
Tabelle
Drucksache 834/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 57. Der Vorschlag sieht die verpflichtende Nutzung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) durch die zuständigen Behörden vor. Auf dieses System stützen sich insbesondere Teile der Regelungen zum europäischen Berufsausweis wie auch zum sogenannten Vorwarnmechanismus. Der Bundesrat hält IMI grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um den Austausch zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Zurzeit ist eine erforderliche Funktionalität für die geplanten Regelungen allerdings noch nicht erreicht. Die EU-Regelungen, die sich auf IMI stützen, können erst in Kraft treten, wenn in IMI die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden sind und alle zuständigen Behörden das System entsprechend den Vorgaben nutzen. Die Anforderungen des Datenschutzes müssen erfüllt sein.
Drucksache 424/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats KOM (2011) 453 endg.; Ratsdok. 13285/11
... Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass bei der Transformation der EU-Regelungen in nationales Recht ausreichend Zeit für Beratungen in den jeweiligen Gremien zur Verfügung steht und der Umsetzungsprozess von Basel III durch einen kontinuierlichen Überprüfungsprozess begleitet wird.
Zu Artikel 68
Zu Artikel 73
Zu Artikeln 76
Zu Artikel 87
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht
Zur Umsetzung von Basel III allgemein
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 512/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011) 525 endg.; Ratsdok. 13700/11
... 3. Jedoch hält der Bundesrat die bestehenden EU-Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Rindern für ausreichend, nach denen Mitgliedstaaten jetzt die Verwendung der zweiten Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher genehmigen können (Verordnung (EG) Nr.
Zur Vorlage allgemein
Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte
Zu den einzelnen Vorschriften
- Zu Nummer 3
- Zu Nummer 3 in Verbindung mit Nummer 9
- Zu Nummer 4
- Zu Nummern 5 und 6
- Zu Nummer 7 Buchstabe b
- Zu Nummer 12
- Zu Nummer 14
Zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Drucksache 626/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung , der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
... Folgeänderung, die sich aus dem Wegfall der EU-Regelungen über die Beihilfe für Stärkekartoffeln ergibt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 8a Landschaftselemente
§ 10 Nichtgewährung von Zahlungen
§ 11 Antrag auf Erhöhung von Zahlungsansprüchen durch den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag
§ 12 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Artikel 3 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 4 Verordnung zur Aufhebung produktbezogener Verordnungen
§ 1
§ 2 Die in § 1 genannten Verordnungen sind auf Anträge, die sich auf die Wirtschaftsjahre bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 2011/2012 beziehen, weiter anzuwenden.
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Informationspflichten
b Sonstiger Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
a Bund
b Länder
III. Weitere Kosten
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
V. Nachhaltigkeit und gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Buchstabe a
Buchstabe b
Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1871: Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKos-Verordnung und der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen
Drucksache 853/11
... Die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 schafft für Produkte, die europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften unterfallen, einen einheitlichen Rahmen für die Akkreditierung und Marktüberwachung. Die EU-Regelungen über die EU-weit einheitliche
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen
§ 4 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 5 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung
§ 6 Marktüberwachungskonzept
§ 7 Vermutungswirkung
§ 8 Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 9 Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen
§ 10 Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten
§ 11 Meldeverfahren
§ 12 Berichtspflichten
§ 13 Beauftragte Stelle
§ 14 Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 15 Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 5 Nicht ausgestellte Geräte
§ 6a Anforderungen an die Werbung
§ 6b Anforderungen an technische Werbeschriften
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Bürokratiekosten aus Informationspflichten für Unternehmen
2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3. Weitere Kosten
3.1 Folgen für die Wirtschaft
IV. Gleichstellungsrelevanz
V. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1853: Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Invasive gebietsfremde Arten (IGA) stellen für die Biodiversität in der EU eine spürbare Bedrohung dar, die in Zukunft noch zunehmen dürfte, soweit nicht auf allen Ebenen robuste Maßnahmen getroffen werden, um die Einschleppung und Etablierung dieser Arten zu bekämpfen und bereits eingeschleppte Arten unter Kontrolle zu bringen. 23 Invasive gebietsfremde Arten verursachen EU-weit Schäden in Höhe von ungefähr 12,5 Mrd. EUR jährlich. Obgleich IGA für viele Mitgliedstaaten eine Herausforderung darstellen, gibt es mit Ausnahme der Vorschriften für die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur derzeit keine gezielte und umfassende EU-Regelung für diese Frage. Die vorliegende Strategie soll diese Lücke schließen, indem ein spezifisches EU-Legislativinstrument vorgeschlagen wird, mit dem die wichtigsten Herausforderungen (u.a. Einschleppungspfade, Früherkennung/Abwehr und Eindämmung/Bewirtschaftung von IGA) gemeistert werden könnten.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
Drucksache 834/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2005/36 /EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. ... über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems - COM(2011) 883 final; Ratsdok. 18899/11
... 32. Der Vorschlag sieht die verpflichtende Nutzung des IMI durch die zuständigen Behörden vor. Auf dieses System stützen sich insbesondere Teile der Regelungen zum europäischen Berufsausweis wie auch zum sogenannten Vorwarnmechanismus. Der Bundesrat hält IMI grundsätzlich für ein geeignetes Instrument, um den Austausch zwischen den zuständigen Behörden zu erleichtern und die Transparenz zu erhöhen. Zurzeit ist eine erforderliche Funktionalität für die geplanten Regelungen allerdings noch nicht erreicht. Die EU-Regelungen, die sich auf IMI stützen, können erst in Kraft treten, wenn in IMI die notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden sind und alle zuständigen Behörden das System entsprechend den Vorgaben nutzen. Die Anforderungen des Datenschutzes müssen erfüllt sein.
Drucksache 78/11
... Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben betreiben Bund, Länder und Gemeinden Anwendungen, die geregelte Stoffe enthalten. Ihre Haushalte wurden daher durch Kosten der bisherigen, in den §§ 3, 4 und 5 normierten Pflichten belastet, die jetzt wegfallen. Da diese nationalen Pflichten durch EU-Regelungen ersetzt wurden, werden die aufgrund der nationalen Streichung erwarteten Einsparungen allerdings aufgehoben. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund des bereits bisher normierten Nachfüllverbotes für das Kältemittel HFCKW 22 ab dem 1.1.2015 entsprechende Bestandsanlagen in den nächsten Jahren umgerüstet oder ersetzt werden müssen und sich der von den Regelungen betroffene Anlagenbestand schon vor diesem Zeitpunkt deutlich verringern wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2 Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
§ 2 Anzeige der Verwendung von Halonen
§ 4 Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre; Dichtheitsprüfungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Artikel 2 Änderung der Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung
§ 1 Straftaten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
§ 3 Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung
II. Verordnungsermächtigungen
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, Nachhaltigkeit
IV. Kosten und Preiswirkungen
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellung von Frauen und Männern
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1473 : Verordnung zur Anpassung chemikalienrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung
Drucksache 817/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.
... Der Evaluationsbericht zur Umgebungsrichtlinie (Quelle: Impact Assessment and Proposal of Action Plan, Final Report on Task 3, Milieu Ltd., Risk and Policy Analysis Ltd. (RPA) and TNO, May 2010) sieht Potentiale von 2 bis 5 dB(A) bei der Reduzierung der Fahrzeuggeräuschemissionen. Hierzu ist eine Anpassung des EU-weit gültigen Typprüfverfahrens bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen in Verbindung mit der Festsetzung von Grenzwerten für Fahrzeuggeräuschemissionen erforderlich. Die Umgebungslärmrichtlinie selbst sieht bereits die Anpassung von relevanten EU-Regelungen vor, wenn sich dies zum Zweck der Lärmminderung als geboten herausstellen sollte.
Drucksache 512/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 hinsichtlich der elektronischen Kennzeichnung von Rindern und zur Streichung der Bestimmungen über die freiwillige Etikettierung von Rindfleisch KOM (2011) 525 endg.; Ratsdok. 13700/11
... 3. Jedoch hält der Bundesrat die bestehenden EU-Regelungen für die elektronische Kennzeichnung von Rindern für ausreichend, nach denen Mitgliedstaaten jetzt die Verwendung der zweiten Ohrmarke mit einem elektronischen Speicher genehmigen können (Verordnung (EG) Nr.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.