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"Eigenkapital"


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0805/04
0917/3/04
0917/1/04
0165/04B
0804/04
0560/03
0560/03B
0560/1/03
Drucksache 629/10

... Ein florierender KMU-Sektor ist wesentlich für Wachstum, Beschäftigung und Innovation, und somit auch für die Kohäsion. KMU sind der Dreh- und Angelpunkt der EU-Wirtschaft: etwa 20 Millionen KMU machen knapp 60 % des Mehrwerts und zwei Drittel der Beschäftigung im Privatsektor aus. Über 92 % sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten. 6 Daher sollten regionale und nationale Behörden ein innovationsfreundliches Geschäftsumfeld fördern, um – insbesondere FuE-intensive – KMU sowie Unternehmensgründungen zu unterstützen. Die Ex-post-Bewertung des EFRE für den Zeitraum 2000-2006 ergab, dass die Unterstützung zwar die Schaffung von mindestens 1 Million Arbeitsplätze und die Steigerung von Investitionen in Forschung und Innovation ermöglicht hat, jedoch Darlehen, Finanzierung über Eigenkapital und andere Finanzierungstechniken stärker genutzt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Regionales Innovationspotential und Herausforderungen

2.1. Regionale Vielfalt im Dienste eines gemeinsamen Ziels – des intelligenten Wachstums

2.2. Regionalpolitik unterstützt intelligentes Wachstum in allen Regionen

3. Europa 2020: Ein grösserer Beitrag der EU-Regionalpolitik

3.1. Innovationscluster für regionales Wachstum

3.2. Innovationsfreundliches Geschäftsumfeld für KMU

3.3. Lebenslanges Lernen in Forschung und Innovation

3.4. Attraktive regionale Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren

3.5. Kreativität und Kulturbranchen

3.6. Digitale Agenda

3.7. Öffentliches Auftragswesen

3.8. Regionalpolitik reagiert mit Europäischen Innovationspartnerschaften auf die großen Herausforderungen

4. Mehr Synergieeffekte bei den Strategieinstrumenten

5. Fazit

Anhang 1
Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu intelligentem Wachstum der Strategie Europa 2020 mittels Regionalpolitik und deren Finanzmitteln

Anhang 2
Liste der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 74/2/10

... " vorsieht dass die BaFin das Recht erhalten soll, im Falle der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalanforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder zu beschränken.



Drucksache 681/10

... § 9 Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... h) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 679/10

... "Ist das Eigenkapital der Körperschaft negativ, sind stille Reserven im Sinne des Satzes 6 der Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen oder bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 dem gesamten in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem diesem Anteil entsprechenden gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Körperschaft."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 438/10

... 53. Maßnahmen zur Risikominderung könnten zwar die Anreize für Investitionen in Breitbandnetze erhöhen, seien aber oftmals schädlich für den Wettbewerb. Maßnahmen, die zur besseren Refinanzierbarkeit der Investitionen in neue Netze führten (Übergang zur Ex-post-Regulierung, Berücksichtigung von Risikozuschlägen bei der Eigenkapitalverzinsung, längere Regulierungsperioden), seien oftmals entweder nicht mit dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 188/10

... - Gewährleistung stabiler, verantwortungsvoller Finanzmärkte im Dienste der Gesamtwirtschaft: Die Kommission arbeitet mit anderen EU-Organen intensiv an einer neuen europäischen Kontrollarchitektur, die Europa Anfang 2011 zur Verfügung stehen soll damit länderübergreifende Finanzmärkte angemessen beaufsichtigt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Mitgesetzgeber sollten noch vor dem Sommer die Vorschläge zu Eigenkapitalregeln für Banken und zu alternativen Verwaltern von Investmentfonds verabschieden. Ergänzend dazu müssen neue Vorschläge für folgende Bereiche vorgelegt werden: Derivatemärkte (strategische Initiative Nr. 2), Leerverkäufe und Credit Default Swaps (strategische Initiative Nr. 3), Einlagensicherungssysteme (strategische Initiative Nr. 4), missbräuchliche Verhaltensweisen (strategische Initiative Nr. 5), wirksame Krisenmanagementinstrumente (strategische Initiative Nr. 6) sowie Eigenkapitalanforderungen (strategische Initiative Nr. 7). Ferner wird die Kommission Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds als mögliche Krisenmanagementinstrumente vorschlagen, die unter anderem auch die Verpflichtung von Finanzinstitutionen zur Zahlung einer Abgabe vorsehen (strategische Initiative Nr. 8). Parallel dazu wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung der Sondermaßnahmen bei einer Konjunkturerholung ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 439/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist in Übereinstimmung mit der Kommission der Ansicht, dass Sicherungssysteme so ausgestaltet sein müssen, dass sie nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Vorrangig muss das Bestreben sein, Insolvenzen von Versicherungsunternehmen zu verhindern beziehungsweise abzuwenden. An den Bemühungen um adäquate Eigenkapitalanforderungen, ein wirksames Risikomanagement, effektive Governance-Strukturen und eine mit hinreichenden Befugnissen ausgestattete Versicherungsaufsicht ist daher festzuhalten.



Drucksache 155/1/10

... b) Der vorliegende Gesetzentwurf kann aber nur die erste Etappe auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Banken infolge der Finanzmarktkrise sein. Der Baseler Ausschuss und die EU-Kommission haben daher richtigerweise schon weitere Regulierungsetappen in Angriff genommen. Ihnen geht es dabei nicht nur um die künftigen Faktoren für mehr und qualitativ hochwertigeres Eigenkapital.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 1 Satz 9 KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG

5. Zu Artikel 2 InsO

6. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten

7. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 379/1/10

... 3. Einen erheblichen Beitrag zur großen Bedeutung der Ratingagenturen in den Finanzmärkten haben die internationalen Eigenkapitalregeln für die Banken geleistet. Danach soll das von den Banken vorzuhaltende Eigenkapital umso größer sein, je risikoreicher die betriebenen Geschäfte oder die gehaltenen Wertpapiere sind. Diese Risikobewertungen hängen ganz überwiegend von den Einschätzungen der Ratingagenturen ab. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verfahren auf eine Prüfung hinzuwirken, ob eine Ergänzung dieser aufsichtsrechtlich notwendigen Risikobewertungen durch andere Risikokennziffern zweckmäßig ist, um die große Abhängigkeit der Risikobewertungen von den Einschätzungen der Ratingagenturen zu reduzieren. In Betracht kommt u.a. auch eine Einbeziehung der Bewertung von Kreditausfallrisiken durch Kreditderivate, die zeitnah aktuelle Risikoerwartungen widerspiegeln.



Drucksache 850/10

... (2b) Die Depotbank muss ein haftendes Eigenkapital von mindestens 5 Millionen Euro haben; dies gilt nicht, wenn die Depotbank eine Wertpapiersammelbank im Sinne des § 1 Absatz 3 des Depotgesetzes ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

§ 12
Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 12a
Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften

§ 13
Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.

§ 13a
Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 15
Meldungen an die Europäische Kommission

§ 20
Beauftragung und jährliche Prüfung

§ 40
Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a
Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b
Verschmelzungsplan

§ 40c
Prüfung der Verschmelzung

§ 40d
Verschmelzungsinformationen

§ 40e
Rechte der Anleger

§ 40f
Kosten der Verschmelzung

§ 40g
Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 40h
Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 42
Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.

§ 42a
Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 45
Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.

Abschnitt 1a
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a
Genehmigung des Feederfonds

§ 45b
Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c
Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d
Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 45e
Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f
Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g
Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

§ 61
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.

§ 63a
Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds

§ 94
Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.

§ 99a
Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften

§ 103
Ausgabe der Aktien.

§ 121
Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.

§ 123
Maßgebliche Sprachfassung

§ 127
Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.

§ 128
Anzeigepflicht

§ 129
Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 3
Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 130
Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften

§ 131
Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland

§ 132
Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland

§ 133
Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs

§ 143c
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

§ 148
Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des REIT-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG

a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften

b Grenzüberschreitende Verschmelzung

c Master-Feeder-Konstruktionen

d Wesentliche Anlegerinformationen

e Grenzüberschreitende Notifizierung

f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds

3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz

4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen

5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs

6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6a

Zu Buchstabe g

Zu Absatz 8a

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Buchstabe k

Zu Absatz 21

Zu Buchstabe l

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Absatz 28

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu § 12a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40b

Zu § 40c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 40e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40f

Zu § 40g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 6

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 42

Zu § 45a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 45g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Nummer 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 67

Zu Absatz 5

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 78

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 80

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 81

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 84

Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :

Zu § 130

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 133

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 85

Zu Nummer 86

Zu Nummer 87

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6c

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 93

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 94

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 95

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Ist -Zustand

5 Neuregelung

Im Einzelnen:

5 Inlandsabwicklung

5 Auslandsbezug

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren


 
 
 


Drucksache 52/10

... (1) 1Zum Eigenkapital im Sinne des § 19 GewStDV gehört auch der in der Bilanz auf den maßgebenden Stichtag ausgewiesene Gewinn, und zwar auch insoweit, als er nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen oder nach den Beschlüssen der zuständigen Organe einer Rücklage zuzuführen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009

3 Einführung

1.1 Steuerberechtigung

1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer

Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden

Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter

Teil nahmerecht
der Gemeinden bei einer Außenprüfung

1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags

Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe

Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes

Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung

1.4 Gewerbesteuermessbescheid

Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden

Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden

1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift

Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen

Mitteilung

1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer

Zuständigkeit der Gemeinden

Zuständigkeit der Finanzämter

1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden

5 Zuständigkeiten

5 Folgebescheide

1.8 Zinsen

1.9 Anzeigepflichten

Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten

Folgen der Unterlassung

2.1 Gewerbebetrieb

Begriff des Gewerbebetriebs

5 Personengesellschaften

5 Reisegewerbebetrieb

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Betriebe der öffentlichen Hand

2.2 Betriebsverpachtung

2.3 Organschaft

5 Allgemeines

Beginn und Beendigung der Organschaft

Personengesellschaften als Organträger

2.4 Mehrheit von Betrieben

Mehrere Betriebe verschiedener Art

Mehrere Betriebe gleicher Art

5 Personengesellschaften

Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform

Atypisch stille Gesellschaften

2.5 Beginn der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Steuerpflicht kraft Rechtsform

Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine

Wegfall einer Befreiung

2.6 Erlöschen der Steuerpflicht

Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz

2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel

Übergang eines Betriebs im Ganzen

Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft

Übergang eines Teilbetriebs

2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung

2.9 Betriebsstätte

5 Allgemeines

Bauausführungen oder Montagen

Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen

Betriebsstätte eines Vertretenen

2a Arbeitsgemeinschaften

3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen

3.7 Hochsee- und Küstenfischerei

3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen

4.1 Hebeberechtigung

5 Allgemeines

5 Bindungswirkung

5.1 Steuerschuldnerschaft

5 Allgemeines

Atypisch stille Gesellschaft

5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

5.3 Haftung

7.1 Gewerbeertrag

Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags

5 Rechtsbehelfe

Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften

Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften

Besteuerung kleiner Körperschaften

Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz

8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Entgelte für Schulden

Renten und dauernde Lasten

Gewinnanteile des stillen Gesellschafters

Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter

Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten

Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG

8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden

8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft

8.5 Spenden bei Körperschaften

8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste

8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen

5 Allgemeines

Bankfremde Geschäfte

8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen

9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz

5 Allgemeines

5 Bemessungsgrundlage

Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid

9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen

5 Allgemeines

Begünstigte Tätigkeiten

Umfang der Kürzung

Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG

9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags

9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft

10a.1 Gewerbeverlust

5 Ermittlung

Gesonderte Feststellung

5 Verlustabzug

10a.2 Unternehmensidentität

10a.3 Unternehmeridentität

5 Allgemeines

5 Einzelunternehmen

5 Mitunternehmerschaften

5 Kapitalgesellschaften

10a.4 Organschaft

11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften

11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen

14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags

15.1 Pauschfestsetzung

16.1 Hebesatz

19.1 Vorauszahlungen

19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen

28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags

29.1 Zerlegungsmaßstab

30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten

31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung

33.1 Zerlegung in besonderen Fällen

34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids

35a.1 Reisegewerbebetriebe

35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009


 
 
 


Drucksache 155/10

... Zur Bestimmung des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals werden die Beträge, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes zur Unterlegung von Positionen mit Kern- und Ergänzungskapital benötigt werden, und die Positionen des Absatzes 6a vom haftenden Eigenkapital nach Absatz 2 Satz 2 abgezogen. Bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach Absatz 2 Satz 2 allein für die Ermittlung der Obergrenzen des § 12 Absatz 1 und 2, der Großkredite und deren Obergrenzen nach den §§ 13, 13a und 13b sowie der Organkredite nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 bleibt der zurechenbare Anteil des berücksichtigungsfähigen Wertberichtigungsüberschusses (Absatz 2b Satz 1 Nummer 9) unberücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 534/10 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 664/10

... Die Befugnis zum frühzeitigen Eingreifen soll auch weiterhin bei den Finanzaufsichtsbehörden liegen und unter die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) 12 fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich Ziele

3. Hauptelemente des Rahmens

3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden

3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen

Verstärkte Beaufsichtigung

Übertragbarkeit von Aktiva

Sanierungs - und Abwicklungspläne

5 Präventivbefugnisse

3.3. Auslöser

Auslöser für die Abwicklung

3.4. Frühzeitiges Eingreifen

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Umsetzung von Sanierungsplänen

5 Sonderverwalter

3.5. Abwicklung

Abwicklung und Insolvenz

3.6. Abschreibung von Schulden

4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements

4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen

4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern

4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung

5. Abwicklungsfinanzierung

5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds

5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme

5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds

5.4. Größe der Fonds

6. weitere Schritte Künftige Arbeiten

6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011

6.2. Künftige Arbeiten

Insolvenzrahmen mittelfristig

Integrierter Rahmen längerfristig

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 155/10 (Beschluss)

... b) Der vorliegende Gesetzentwurf kann aber nur die erste Etappe auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Banken infolge der Finanzmarktkrise sein. Der Baseler Ausschuss und die EU-Kommission haben daher richtigerweise schon weitere Regulierungsetappen in Angriff genommen. Ihnen geht es dabei nicht nur um die künftigen Faktoren für mehr und qualitativ hochwertigeres Eigenkapital.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG

4. Zu Artikel 2 InsO

5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten

6. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 681/1/10

... Bei der Bürgschaftsvergabe sind die Bürgschaftsbanken engen Restriktionen unterworfen (max. 1 Mio. Euro, während der Laufzeit des Wirtschaftsfonds Deutschland 2 Mio. Euro pro Fall, Sicherheiten nur für KMU etc.), so dass im Vergleich zu Geschäftsbanken kaum nennenswerte Risiken begründet werden können. Die Gewinne der Bürgschaftsbanken müssen thesauriert werden. Eigenkapitalschmälernde Ausschüttungen unterbleiben damit zwangsläufig. Würden die Bürgschaftsbanken gezwungen, Beiträge zu leisten, würden sie letztlich zugunsten der Geschäftsbanken, die Gewinne ausschütten können, geschwächt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/10




1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG

2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG

3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG

Zu Artikel 3

7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

9. Zu Artikel 3 RStruktFG

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 693/10

... Änderungen der Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen (CRD IV) (übertragen von 2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 283/1/10

... c) die Anbindung aufsichtsrechtlicher Regelungen an Ratings, wie sie etwa für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts gilt, so zu überarbeiten, dass die prozyklischen, spekulationsfördernden und tendenziell systemgefährdenden automatischen Wirkungen von Herabstufungen erheblich verringert werden.



Drucksache 657/10

... Steuerliche Maßnahmen müssen auch im Zusammenhang mit den derzeitigen Bemühungen um eine Reform des Regelwerks für den Finanzsektor gesehen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlich höherer Eigenkapitalanforderungen und von Diskussionen über eine mögliche Bankenabgabe. Um nicht einen funktionsfähigen Finanzsektor zu gefährden, der die Gesamtwirtschaft angemessen und effizient finanzieren kann, ist der kumulative Effekt solcher Maßnahmen zu berücksichtigen (und zwar insbesondere dann, wenn die Maßnahmen nicht schrittweise und sorgfältig koordiniert eingeführt werden).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 439/10

... Weder die derzeitige noch die künftige Regelung der EU (Solvabilität I bzw. II) können die Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft gänzlich ausschließen. Die Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“, die ab dem 31. Dezember 2012 anzuwenden ist, sieht in Bezug auf die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen einen risikobasierten, wirtschaftlichen Ansatz vor. Sie verpflichtet Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei einem Konfidenzniveau von 99,5 % VaR7 ausreichend Eigenkapital vorzuhalten, um die Verpflichtungen eines ganzen Jahres erfüllen zu können. Dies dürfte gewährleisten, dass von 200 Versicherungsgesellschaften pro Jahr nicht mehr als eine Konkurs anmeldet. Den für die Zwecke dieses Weißbuchs verwendeten historischen Daten und Modellschätzungen zufolge liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Versicherungsunternehmen im allgemeinen zwischen 0,1 % (normale wirtschaftliche Bedingungen) und 0,5 % (außergewöhnliche Umstände wie eine Finanzkrise oder besondere Schwierigkeiten eines Versicherers in einem bestimmten EU-Land).8 Trotz der bestehenden Sicherungssysteme kann dies dazu führen, dass die Verluste auf die Versicherungsnehmer in der EU (oder den Steuerzahler) abgewälzt werden. Im Extremfall können sich diese Verluste bei Lebens- und Nichtlebensversicherungen in einem Jahr auf bis zu 46,5 Mrd. EUR belaufen. Dies entspricht etwa 4,4 % der in der EU in einem Jahr verbuchten Bruttoprämien. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass zwischen 1996 und 2004 mehr als 130 Versicherer in der EU zahlungsunfähig geworden sind und die Insolvenz einer griechischen Versicherungsgruppe im Jahr 2009 etwa 800 000 Versicherungsnehmer betraf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/10




Weissbuch
Sicherungssysteme für Versicherungen

1. Einleitung

2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs

2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf

2.1.1. Lehren aus der Krise

2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus

2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen

2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt

2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen

2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität

2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen

Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement

Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren

Eingreifen der Regierung im Einzelfall

Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz

2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs

2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung

2.2.2. Hintergrund

2.2.3. Ziele

Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

Verminderung negativer Anreize

Gewährleistung von Kosteneffizienz

Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität

3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes

3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen

3.3. Geografischer Geltungsbereich

3.4. Gedeckte Policen

3.5. Zulässige Antragsteller

3.6. Finanzierung

3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung

3.6.2. Zielausstattung

3.6.3. Beiträge

3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 811/10

... 4. Richtlinie 2006/48/EG (Eigenkapitalrichtlinie), ABl. L 302 vom 17.11.2009; Richtlinie 2004/39/EG (MiFID-Richtlinie), ABl. L 145 vom 30.4.2004; Richtlinie 2003/6/EG (Marktmissbrauchsrichtlinie), ABl. L 96 vom 12.4.2003; Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor

2.1. Schlüsselbegriffe

2.2. Der EU-Rechtsrahmen

3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen

3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen

3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen

4. VORGESCHLAGENE Massnahmen

4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen

4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung

Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen

Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen

Ausreichend hohe Bußgelder

Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute

Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen

Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße

Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 584/1/10

... es, andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes oder Edelmetalle gehandelt werden, mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens 730 000 Euro nachweisen."

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Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 781/10

... 39. begrüßt die jüngsten Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und die Rolle dieser Institution; gibt jedoch zu bedenken, dass eine oberflächliche einheitliche Lösung den EU-Finanzinstitutionen schadet, und ist der Auffassung, dass eine Regulierung auf der Grundlage umfassender Folgeabschätzungen geplant und vorgeschlagen werden sollte, in denen eingeschätzt wird, in welchem Maße sie der Realwirtschaft und der Gesellschaft dienen; teilt die geäußerten Bedenken über das richtige Maß bei den Eigenkapitalvorschriften und die Dauer der Übergangszeiten;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 74/10

... Für den Bankenbereich werden die FSB-Prinzipien und -Standards auf europäischer Ebene weitgehend deckungsgleich in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (gegenwärtig als Dokument Nr. 14732/09 des Rates der Europäischen Union vom 28. Oktober 2009 berücksichtigt) nachgezogen. Diesen Vorschlag hat der Rat "

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Drucksache 74/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 64b
Vergütungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Selbstverpflichtungserklärung

2. Rundschreiben

3. Gesetzliche Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 64b
Absatz 1.

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)


 
 
 


Drucksache 18/10

... kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen

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Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 518/10

... "Zur Bestimmung des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals werden die Beträge, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes zur Unterlegung von Positionen mit Kern- und Ergänzungskapital benötigt werden, und die Positionen des Absatzes 6a vom haftenden Eigenkapital nach Absatz 2 Satz 2 abgezogen. Bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach Absatz 2 Satz 2 allein für die Ermittlung der Obergrenzen des § 12 Absatz 1 und 2, der Großkredite und deren Obergrenzen nach den §§ 13, 13a und 13b sowie der Organkredite nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 bleibt der zurechenbare Anteil des berücksichtigungsfähigen Wertberichtigungsüberschusses (Absatz 2b Satz 1 Nummer 9) unberücksichtigt."

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Drucksache 518/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 379/10 (Beschluss)

... 3. Einen erheblichen Beitrag zur großen Bedeutung der Ratingagenturen in den Finanzmärkten haben die internationalen Eigenkapitalregeln für die Banken geleistet. Danach soll das von den Banken vorzuhaltende Eigenkapital umso größer sein, je risikoreicher die betriebenen Geschäfte oder die gehaltenen Wertpapiere sind. Diese Risikobewertungen hängen ganz überwiegend von den Einschätzungen der Ratingagenturen ab. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verfahren auf eine Prüfung hinzuwirken, ob eine Ergänzung dieser aufsichtsrechtlich notwendigen Risikobewertungen durch andere Risikokennziffern zweckmäßig ist, um die große Abhängigkeit der Risikobewertungen von den Einschätzungen der Ratingagenturen zu reduzieren. In Betracht kommt u.a. auch eine Einbeziehung der Bewertung von Kreditausfallrisiken durch Kreditderivate, die zeitnah aktuelle Risikoerwartungen widerspiegeln.



Drucksache 283/10 (Beschluss)

... c) die Anbindung aufsichtsrechtlicher Regelungen an Ratings, wie sie etwa für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts gilt, so zu überarbeiten, dass die prozyklischen, spekulationsfördernden und tendenziell systemgefährdenden automatischen Wirkungen von Herabstufungen erheblich verringert werden.



Drucksache 661/09 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009)



Drucksache 442/09

... § 6a Absatz 1 schafft über die Regelung in § 6 hinaus eine gesonderte Form der Garantie für Zweckgesellschaften, die strukturierte Wertpapiere ausschließlich von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten sowie deren Tochtergesellschaften übernehmen und diesen im Gegenzug entsprechende Schuldtitel zur Refinanzierung der Übertragung gewähren. Für diese Form der Garantie ist vom Gesetz keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen. Zur Übertragung zugelassen sind nur strukturierte Wertpapiere und mit diesen Wertpapieren verbundene Absicherungsgeschäfte wie beispielsweise Derivate, Sicherheiten oder Treuhandvereinbarungen. Strukturierte Wertpapiere sind üblicherweise durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet und werden im Rahmen von Verbriefungstransaktionen eines Portfolios verschiedener Arten von Forderungen herausgegeben. Hierzu zählen insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Collaterialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Collateralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). Die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich der zugelassenen Risikoaktiva sind zu beachten. Die Regelung ist auf Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften beschränkt. Damit wird der überragenden Bedeutung dieser Institute für die Finanzmarktstabilität und Kreditversorgung sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass sich erhebliche Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen einer Reihe dieser Institute befinden. Die Garantie bewirkt, dass die von einer Zweckgesellschaft begebenen Schuldtitel keinen Kreditrisiken ausgesetzt sind und Bewertungsrisiken entfallen, die bei strukturierten Wertpapieren bestehen, und die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung reduziert werden. Zudem werden mit der Garantie die Voraussetzungen für eine EZB-Fähigkeit der Schuldtitel geschaffen, die somit zur Liquiditätsbeschaffung genutzt werden können.

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Drucksache 442/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 6a
Garantien an Zweckgesellschaften

§ 6b
Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags

§ 6c
Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich

§ 6d
Frist für Antragstellung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 957: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung


 
 
 


Drucksache 270/09

... 2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und

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Drucksache 270/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 241a
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 248
Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 253
Zugangs- und Folgebewertung

§ 254
Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255
Bewertungsmaßstäbe.

§ 256a
Währungsumrechnung

§ 264d
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

§ 274
Latente Steuern

§ 288
Größenabhängige Erleichterungen

§ 289a
Erklärung zur Unternehmensführung

§ 306
Latente Steuern

§ 308a
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 319b
Netzwerk

§ 324
Prüfungsausschuss

§ 340h
Währungsumrechnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

Neunundzwanzigster Abschnitt

Artikel 66

Artikel 67

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 161
Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 54
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 4
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 63h
Sonderuntersuchungen

§ 64
Staatsaufsicht

§ 167
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 40a
Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 133a
Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 140
Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a

Artikel 13
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 14
Änderungen des FGG-Reformgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 441/09

(11) Um sicherzustellen, dass AIFM ihre Verwaltungsdienste kontinuierlich und regelmäßig erbringen, müssen Mindesteigenkapitalanforderungen vorgesehen werden. Die laufenden Eigenkapitalanforderungen sollten die potenziellen Verbindlichkeiten von AIFM im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht abdecken, worunter auch Verwaltungsdienste fallen, die im Rahmen einer Aufgabenübertragung oder eines Mandats erbracht werden.

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Drucksache 441/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung

2. Grundsätzlicher Ansatz

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Instruments

3.4. Ausschussverfahren

3.5. Inhalt des Vorschlags

3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung

3.5.3. Informationen für die Anleger

3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden

3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben

3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie

3.5.8. Drittländer

3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden

3.6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zulassung Eines Aifm

Artikel 4
Zulassungspflicht

Artikel 5
Zulassungsverfahren

Artikel 6
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 7
Änderungen beim Zulassungsumfang

Artikel 8
Entzug der Zulassung

Kapitel III
Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit

Abschnitt 1
Wohlverhaltensregeln

Artikel 9
Allgemeine Grundsätze

Artikel 10
Interessenkonflikte

Artikel 11
Risikomanagement

Artikel 12
Liquiditätsmanagement

Artikel 13
Anlagen in Verbriefungspositionen

Abschnitt 2
Eigenkapitalanforderungen

Artikel 14
Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung

Abschnitt 3
Organisatorische Anforderungen

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Bewertung

Artikel 17
Verwahrstelle

Abschnitt 4
Übertragung von AIFM-Aufgaben

Artikel 18
Übertragung

Kapitel IV
Transparenzanforderungen

Artikel 19
Jahresbericht

Artikel 20
Informationspflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 21
Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden

Kapitel V
Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten

Abschnitt 1
Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten

Artikel 22
Anwendungsbereich

Artikel 23
Informationspflichten gegenüber Anlegern

Artikel 24
Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden

Artikel 25
Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung

Abschnitt 2
Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten

Artikel 26
Anwendungsbereich

Artikel 27
Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 28
Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen

Artikel 29
Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben

Artikel 30
Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Kapitel VI
Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM

Artikel 31
Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat

Artikel 32
Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten

Artikel 33
Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 34
Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer

Artikel 35
Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft

Artikel 36
Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland

Artikel 37
Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland

Artikel 38
Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland

Artikel 39
Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern

Kapitel VIII
Zuständige Behörden

Abschnitt 1
Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe

Artikel 40
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 41
Befugnisse der zuständigen Behörden

Artikel 42
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 43
Verwaltungssanktionen

Artikel 44
Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs

Abschnitt 2
Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden

Artikel 45
Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Artikel 46
Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften

Artikel 47
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 48
Schlichtung

Kapitel IX
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 49
Ausschuss

Artikel 50
Überprüfung

Artikel 51
Übergangsbestimmungen

Artikel 52
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 53
Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27

Artikel 54
Umsetzung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten


 
 
 


Drucksache 168/09 (Beschluss)

... " nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts vor MoMiG (vgl. Begründung zu § 39 Absatz 4 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 168/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

Artikel 1a
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

§ 88b
Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung

19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3b
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

23. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 122/09

... "Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

§ 53
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

§ 12a
Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes

§ 14
Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 277/1/09

... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Gesetzentwurf bis zum Abschluss der derzeit auf europäischer und internationaler Ebene erörterten Regulierungsvorhaben zurückzustellen. Der Gesetzentwurf ist ein Vorgriff auf die derzeit auf internationaler und europäischer Ebene stattfindenden Gespräche über eine Änderung der bisherigen Eigenkapitalanforderungen. Ein nationaler Alleingang ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, zumal dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die Banken in Deutschland führen könnte. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der derzeitigen Gespräche Anpassungen bzw. sogar grundlegende Überarbeitungen aufgrund entsprechender EU-Richtlinien erfolgen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte das Gesetzgebungsverfahren noch zurückgestellt werden.

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Drucksache 277/1/09




Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG


 
 
 


Drucksache 442/1/09

... Eine Übertragung zu 90 vom Hundert des Buchwertes führt zu enormen zusätzlichen Belastungen der Kreditinstitute und dazu, dass Banken, die eine hohe Eigenkapitalquote haben, benachteiligt werden, sofern sie eine Kernkapitalquote von mindestens 7 vom Hundert einhalten.

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Drucksache 442/1/09




Artikel 1a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 846/09

... Bereitstellung von Risikokapital - Kapitalbeteiligung an TEN-V-Vorhaben Bis zu 1 % oder 80 Mio. EUR des TEN-V-Haushalts können mit Hilfe eines speziellen Infrastrukturfonds in Form von Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital in Projekte investiert werden. Die Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Nutzung dieses Instruments für Investitionen in den Europäischen Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur (Marguerite)26, wobei ein Fondsvolumen von 1,5 Mrd. EUR angestrebt wird.

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Drucksache 846/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?

3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben

3.1. Gemeinschaftsbestimmungen

3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen

3.3. Strukturfonds

Harilaos -Trikoupis-Brücke:

3.4. Europäische Investitionsbank EIB

3.5. TEN-V-Instrumente

3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.7. ÖPPs außerhalb der EU

4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?

4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28

4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs

4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen

5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?

1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:

2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:

3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:

4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:

5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 348/09

... Eigenkapital

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Drucksache 348/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 29a
Monatsausweise und weitere Angaben

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 856/09

... 29. unterstreicht die Rolle des TWR für die Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der Europäischen Union mit Regelungscharakter auf die Krisen, vor allem betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Eigenkapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Konkursregelungen; fordert den TWR auf, die Koordinierung und die bewährten Verfahren bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass die Vergütung auf langfristigen Ergebnissen basiert, um so die Risikoexposition zu verringern;

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Drucksache 856/09




Gipfeltreffen EU-USA

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen

TWR und geistiges Eigentum

TWR und Verbraucherschutz

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

Energie, Industrie und Wissenschaft

Internationaler Handel

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa


 
 
 


Drucksache 865/09

... Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Ein nicht abziehbarer nicht genutzter Verlust kann abweichend von Satz 1 und Satz 2 abgezogen werden, soweit er bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 1 die anteiligen und bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 die gesamten, zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen stillen Reserven des inländischen Betriebsvermögens der Körperschaft nicht übersteigt. Stille Reserven im Sinne des Satzes 6 sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen oder bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 dem gesamten in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft, soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Bei der Ermittlung der stillen Reserven ist nur das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne steuerrechtliche Rückwirkung, insbesondere ohne Anwendung des § 2 Absatz 1 des

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Drucksache 865/09




§ 6a
Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Artikel 13a
Anwendung des Artikels 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten.


 
 
 


Drucksache 211/09

... Eine besondere Verantwortung kommt dabei dem Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften zu, da bei ihnen aufgrund der anonymen Beziehung zwischen Eigenkapitalgeber und Management die Unternehmensinteressen, insbesondere die Interessen der Aktionäre, dem besonderen Schutz des Aufsichtsrats anvertraut sind.

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Drucksache 211/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 3
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 797/09

... Die Europäische Kommission schlägt eine grundlegende Reform der Regelung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte vor, um die Schwachstellen zu beheben, die sich im Laufe der Bankenkrise offenbart haben2. Die Verbesserung der Einlagensicherung, die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen und die Reform der Aufsichtsinfrastruktur der EU wurden bereits in Angriff genommen, denn sie sind von entscheidender Bedeutung für einen besser funktionierenden Aufsichtsrahmen und die Stabilität der Finanzmärkte.

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Drucksache 797/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ziel und Struktur der Mitteilung

2.1. Ziel

2.2. Struktur

2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen

3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden

3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen

5 Fragen8

3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe

4. Abwicklung von Banken

4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?

Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften

Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte

4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor

4.3. Welche Instrumente werden benötigt?

4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente

4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor

4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor

5 Aktionäre

Gläubiger und Gegenparteien

4.7. Abwicklung von Bankengruppen

4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung

Finanzierung durch den Privatsektor

5 Lastenteilung

5. Insolvenz

Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen

Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken

6. Folgemassnahmen


 
 
 


Drucksache 794/09

... 20. begrüßt, dass die Verpflichtung bekräftigt wurde, dass für Finanzinstitutionen strengere Vorschriften in Bezug auf Risiken und Lenkungsformen, die die Vergütung von der langfristigen Leistung abhängig macht, und im Allgemeinen größere Transparenz gelten müssen; ist sehr erfreut über die Zusage, dass der Basel-II-Rahmen bis 2011 angenommen wird und ein auf internationaler Ebene abgestimmter Eigenkapitalanteil eingeführt wird; ist der Ansicht, dass diese allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen von allen Marktakteuren eingehalten werden sollten, wenn es um den Schutz von Investoren, Steuerzahlern und Verbrauchern geht;

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Drucksache 794/09




Allgemeines: Wiederherstellung von Wachstum

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung der globalen Finanzinstitutionen


 
 
 


Drucksache 313/09

... 47. vertritt hinsichtlich der Ordnungspolitik die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise energische, koordinierte und frühzeitige staatliche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten erfordert, verbunden mit Regulierungsmaßnahmen, um die Finanzmärkte aufzufangen und das Vertrauen wiederherzustellen; weist darauf hin, dass neue legislative Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz und Verantwortung aufbauen sollten und dass eine wirksame Überwachung eingeführt werden muss, um die Rechte der Verbraucher zu wahren; weist darauf hin, dass neue Vorschriften auch Bestimmungen gegen übermäßige Kapitalschöpfung und für höhere Eigenkapitalreserven der Banken umfassen sollten; weist diesbezüglich ebenfalls auf die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit den Bewertungsregeln und der Risikoeinschätzung hin; weist darauf hin, dass Kontrollen mit finanzpolitischen Innovationen einhergehen müssen und dass die Europäische Union den diesbezüglichen Sachverstand seiner Regulierungsbehörden stärken muss; weist darauf hin, dass mehr Regulierung nicht zwangsläufig bessere Regulierung bedeutet; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Regelungsmaßnahmen koordinieren müssen; weist darauf hin, dass die Stabilisierungsnormen und die Regulierung der Finanzaufsicht im Euroraum beibehalten werden müssen;

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Drucksache 313/09




Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen

Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten

Der europäische Handlungsrahmen

Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg


 
 
 


Drucksache 160/09 (Beschluss)

... Der Erlass von Verbindlichkeiten wird der Zuführung neuen Betriebsvermögens gleichgestellt. Dadurch werden auch Fälle begünstigt, bei denen Fremdkapitalgeber ihr Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln.

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Drucksache 160/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG

4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG

5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG

6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG

7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG

8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Artikel 5a

1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8

2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3

Zu Artikel 5b

9. Zum Gesetzentwurf insgesamt

10. Zum Gesetzentwurf allgemein

11. Zum Gesetzentwurf allgemein

12. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 740/09

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote23, Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente24, Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG 25, Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung26, Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher 27, Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung), unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht28, Richtlinie

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Drucksache 740/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 415/09

... " in den Haushaltsplan zugestimmt hat und dass diese Mittel, auch wenn sie in der genannten Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2007 unerwähnt bleiben, nützlicherweise für die Bildung von Eigenkapital zweckbestimmt werden könnten, das als Startkapital dienen kann,

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Drucksache 415/09




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge


 
 
 


Drucksache 168/1/09

... " nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts vor MoMiG (vgl. Begründung zu § 39 Absatz 4 Satz 2

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Drucksache 168/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV

§ 13
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

§ 14
Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung

Zu Buchstabe a

Zu § 10

Zu Buchstabe b

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG

15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz

17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO

Artikel 1d
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1c

Zu Artikel 1d

20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO

21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG

Artikel 3a
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV

Artikel 3c
Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG

Artikel 5a
Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts

25. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 309/09

... 36. ist fest davon überzeugt, dass Patente eine wichtige Rolle bei der Innovation und der Wirtschaftsleistung spielen, da sie die erforderliche Sicherheit für Investitionen, Eigenkapital und Kredite bieten und es innovationsfreudigen Unternehmen ermöglichen, die Erträge aus innovativen Investitionen zu nutzen; ist daher der Ansicht, dass man sich unverzüglich auf ein Gemeinschaftspatent einigen sollte, das einen kostengünstigen, wirksamen, flexiblen und hochwertigen Rechtsschutz gewährleistet und auf die Erfordernisse der KMU zugeschnitten ist, sowie auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für die Beilegung von Streitigkeiten in Patentfragen;

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Drucksache 309/09




2 Allgemeines

Förderung von FuE und Innovation

Finanzmittel und Zugang zu Finanzierungen

Verbesserung des Marktzugangs

2 Bürokratieabbau

Nachhaltigkeit als Geschäftschance


 
 
 


Drucksache 632/09

... 16. eine Änderung des Verhältnisses von bilanziellem Eigenkapital zur Summe aus der Bilanzsumme und den außerbilanziellen Verpflichtungen und des Wiedereindeckungsaufwands für Ansprüche aus außerbilanziellen Geschäften (modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote) um mindestens 5 vom Hundert auf der Grundlage eines Monatsausweises nach § 25 Abs. 1 Satz 1 oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3 jeweils zum Ende eines Quartals im Verhältnis zum festgestellten Jahresabschluss des Instituts; soweit das Institut nach internationalen

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Drucksache 632/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 160/09

... es, vor allem die am Verlust teilnehmenden sonstigen Bestandteile des haftenden Eigenkapitals nach § 10 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 des Kreditwesengesetzes, bei Versicherungsunternehmen die sonstigen Eigenmittel nach § 53c Abs. 3 bis 3b des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu § 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 822/09

... • 2006/48/EG und 2006/49/EG: Eigenkapitalrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Technische Standards

6.2. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.3. Allgemeine Änderungen

Übernahme der Aufgaben der derzeitigen Stufe-3-Ausschüsse

Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Internationale Rolle und beratende Funktion

Registerführung und sonstige Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 1998/26/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG

Artikel 21a
Technische Standards

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2003/6/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2003/41/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 2005/60/EG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 14

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 105

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 160/2/09

... in der Fassung vor dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 aufgetreten sind, vermieden. Die Betriebsvermögenszuführung steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem schädlichen Beteiligungserwerb, wenn sie ein halbes Jahr vor oder nach dem schädlichen Beteiligungserwerb erfolgt. Eine 25%ige Betriebsvermögenszuführung ist nur bei einem Anteilserwerb von 100% erforderlich. Werden nur 60% der Anteile an einer Körperschaft erworben, sind auch nur 15% (60% von 25%) neues Betriebsvermögen zuzuführen. Der Erlass von Verbindlichkeiten wird der Zuführung neuen Betriebsvermögens gleichgestellt. Dadurch werden auch Fälle begünstigt, bei denen Fremdkapitalgeber ihr Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln. Um zu verhindern, dass das zugeführte Betriebsvermögen an Neu- oder Altgesellschafter ausgekehrt wird, führen Leistungen der Kapitalgesellschaft zu einer Verminderung des zugeführten Betriebsvermögens. Kommt es dadurch zu einem Unterschreiten der erforderlichen Betriebsvermögenszuführung, liegen die Voraussetzungen von Satz 5 von Anfang an nicht vor.

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Drucksache 160/2/09




1. Zu Artikel 5a – neu – Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

2. Zu Artikel 5b – neu – Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5b
Änderung der Abgabenordnung

Begründung

3 Allgemein

Zu Artikel 5a

Zu Artikel 5b


 
 
 


Drucksache 130/09

... Zusätzlich zur Förderung durch Zuschüsse schaffen andere Instrumente (z.B. das 2007 eingeführte Kreditgarantieinstrument und die Risikokapitalfazilität – eine Pilotinitiative zur Bereitstellung von Eigenkapital im Rahmen des TEN-V-Haushalts) innovative und vielversprechende Wege der Unterstützung von TEN-V-Vorhaben. Eine Diversifizierung der Instrumentenpalette ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen, um die Hebelwirkung der Gemeinschaftsförderung zu erhöhen, Förderung an die spezifischen Anforderungen eines Vorhabens anzupassen und eine effiziente Vorhabensstrukturierung zu ermöglichen. Innovative Instrumente könnten etwa Eurobonds umfassen.

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Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 443/09

... Zudem verfügten Unternehmen zur Zeit der Schaffung des Gesetzes vor den beiden Weltkriegen über erhebliche Eigenkapitaldecken, mit denen sie eigene Allgemeine Geschäftskosten etc. decken konnten, ohne auf das ihnen zur Verfügung gestellte (vom Bauherren kreditfinanzierte) Baugeld zugreifen zu müssen. Inzwischen sind in der Regel die Eigenkapitaldecken der bauwirtschaftlichen Unternehmen erheblich geringer. Andererseits haben sich seit Schaffung des BauFordSiG die Allgemeinen Geschäftskosten der Unternehmen erheblich verteuert, weil heute z.B. in weit stärkerem Umfang eigene Planungs- oder Koordinationsleistungen der Unternehmen erforderlich werden. Seit der Ausweitung des Baugeldbegriffs müssten Unternehmen zur Vermeidung des Risikos der Strafverfolgung und der persönlichen Haftung solche Kosten aus nicht zweckgebundenem Eigenkapital vorfinanzieren. Die Beschaffung von "

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Drucksache 443/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

IV. Sonstige Kosten

V. Bürokratiekosten

VI. Gender Mainstreaming

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 956: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiÄndG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 277/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im Entwurf beabsichtigten Maßnahmen zur erweiterten Eigenkapitalausstattung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich und auch hinreichend bestimmt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 45 Absatz 1 Satz 1

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG


 
 
 


Drucksache 738/09

... (11) Rechtsakte, die Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festschreiben, d.h. einschließlich der Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission sind: Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute16; Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten17; Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme18.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung der Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Vorschlag

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Bankensektor

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 96/09

... ) (Vorschlag für eine Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie),



Drucksache 661/1/09

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009)



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.