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"Eigenkapital"
Drucksache 629/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Regionalpolitik als Beitrag zum intelligenten Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2010) 553 endg.
... Ein florierender KMU-Sektor ist wesentlich für Wachstum, Beschäftigung und Innovation, und somit auch für die Kohäsion. KMU sind der Dreh- und Angelpunkt der EU-Wirtschaft: etwa 20 Millionen KMU machen knapp 60 % des Mehrwerts und zwei Drittel der Beschäftigung im Privatsektor aus. Über 92 % sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Angestellten. 6 Daher sollten regionale und nationale Behörden ein innovationsfreundliches Geschäftsumfeld fördern, um – insbesondere FuE-intensive – KMU sowie Unternehmensgründungen zu unterstützen. Die Ex-post-Bewertung des EFRE für den Zeitraum 2000-2006 ergab, dass die Unterstützung zwar die Schaffung von mindestens 1 Million Arbeitsplätze und die Steigerung von Investitionen in Forschung und Innovation ermöglicht hat, jedoch Darlehen, Finanzierung über Eigenkapital und andere Finanzierungstechniken stärker genutzt werden müssen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regionales Innovationspotential und Herausforderungen
2.1. Regionale Vielfalt im Dienste eines gemeinsamen Ziels – des intelligenten Wachstums
2.2. Regionalpolitik unterstützt intelligentes Wachstum in allen Regionen
3. Europa 2020: Ein grösserer Beitrag der EU-Regionalpolitik
3.1. Innovationscluster für regionales Wachstum
3.2. Innovationsfreundliches Geschäftsumfeld für KMU
3.3. Lebenslanges Lernen in Forschung und Innovation
3.4. Attraktive regionale Forschungsinfrastrukturen und Kompetenzzentren
3.5. Kreativität und Kulturbranchen
3.6. Digitale Agenda
3.7. Öffentliches Auftragswesen
3.8. Regionalpolitik reagiert mit Europäischen Innovationspartnerschaften auf die großen Herausforderungen
4. Mehr Synergieeffekte bei den Strategieinstrumenten
5. Fazit
Anhang 1 Maßnahmen zum Erreichen der Ziele zu intelligentem Wachstum der Strategie Europa 2020 mittels Regionalpolitik und deren Finanzmitteln
Anhang 2 Liste der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen
Drucksache 74/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... " vorsieht dass die BaFin das Recht erhalten soll, im Falle der drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalanforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile zu untersagen oder zu beschränken.
Drucksache 681/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... § 9 Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren
3 Sanierungsverfahren
§ 2 Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans
§ 3 Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters
§ 4 Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung
§ 5 Gerichtliche Maßnahmen
§ 6 Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens
3 Reorganisationsverfahren
§ 7 Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens
§ 8 Inhalt des Reorganisationsplans
§ 9 Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital
§ 10 Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen
§ 11 Ausgliederung
§ 12 Eingriffe in Gläubigerrechte
§ 13 Beendigung von Schuldverhältnissen
§ 14 Anmeldung von Forderungen
§ 15 Prüfung und Feststellung der Forderungen
§ 16 Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan
§ 17 Abstimmung der Gläubiger
§ 18 Abstimmung der Anteilsinhaber
§ 19 Annahme des Reorganisationsplans
§ 20 Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans
§ 21 Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister
§ 22 Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung
§ 23 Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45c Sonderbeauftragter
§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 48a Übertragungsanordnung
§ 48b Bestands- und Systemgefährdung
§ 48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung
§ 48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 48e Inhalt der Übertragungsanordnung
§ 48f Durchführung der Ausgliederung
§ 48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung
§ 48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung
§ 48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 48j Partielle Rückübertragung
§ 48k Partielle Übertragung
§ 48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut
§ 48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger
§ 48n Unterrichtung
§ 48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen
§ 48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen
§ 48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten
§ 48r Rechtsschutz
§ 48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)
§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Beitragspflichtige Unternehmen
§ 3 Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds
§ 4 Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen
§ 5 Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb
§ 6 Garantie
§ 7 Rekapitalisierung
§ 8 Sonstige Maßnahmen
§ 9 Stellung im Rechtsverkehr
§ 10 Vermögenstrennung
§ 11 Verwaltung des Restrukturierungsfonds
§ 12 Mittel des Restrukturierungsfonds
§ 13 Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
§ 14 Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht
§ 15 Steuern
§ 16 Parlamentarische Kontrolle
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 5 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
§ 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
§ 20 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
Artikel 6 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 24 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 23a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.
§ 53a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 12 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 36a Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank
Artikel 13 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 15 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 16a Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... h) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 679/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
... "Ist das Eigenkapital der Körperschaft negativ, sind stille Reserven im Sinne des Satzes 6 der Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen oder bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 dem gesamten in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem diesem Anteil entsprechenden gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Körperschaft."
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
§ 50f Bußgeldvorschriften
§ 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
§ 36 Endbestände
Artikel 3 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
Artikel 6 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
§ 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
Artikel 10 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 12 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
§ 9 Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung
Artikel 13 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
§ 5 Hilfsmerkmale
Artikel 16 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 19 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 21 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 22 Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes
Artikel 23 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 24 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes
Artikel 26 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 29 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 30 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 31 Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995
§ 4 Zuschlagsatz
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 53. Maßnahmen zur Risikominderung könnten zwar die Anreize für Investitionen in Breitbandnetze erhöhen, seien aber oftmals schädlich für den Wettbewerb. Maßnahmen, die zur besseren Refinanzierbarkeit der Investitionen in neue Netze führten (Übergang zur Ex-post-Regulierung, Berücksichtigung von Risikozuschlägen bei der Eigenkapitalverzinsung, längere Regulierungsperioden), seien oftmals entweder nicht mit dem
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... - Gewährleistung stabiler, verantwortungsvoller Finanzmärkte im Dienste der Gesamtwirtschaft: Die Kommission arbeitet mit anderen EU-Organen intensiv an einer neuen europäischen Kontrollarchitektur, die Europa Anfang 2011 zur Verfügung stehen soll damit länderübergreifende Finanzmärkte angemessen beaufsichtigt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Mitgesetzgeber sollten noch vor dem Sommer die Vorschläge zu Eigenkapitalregeln für Banken und zu alternativen Verwaltern von Investmentfonds verabschieden. Ergänzend dazu müssen neue Vorschläge für folgende Bereiche vorgelegt werden: Derivatemärkte (strategische Initiative Nr. 2), Leerverkäufe und Credit Default Swaps (strategische Initiative Nr. 3), Einlagensicherungssysteme (strategische Initiative Nr. 4), missbräuchliche Verhaltensweisen (strategische Initiative Nr. 5), wirksame Krisenmanagementinstrumente (strategische Initiative Nr. 6) sowie Eigenkapitalanforderungen (strategische Initiative Nr. 7). Ferner wird die Kommission Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds als mögliche Krisenmanagementinstrumente vorschlagen, die unter anderem auch die Verpflichtung von Finanzinstitutionen zur Zahlung einer Abgabe vorsehen (strategische Initiative Nr. 8). Parallel dazu wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung der Sondermaßnahmen bei einer Konjunkturerholung ergreifen.
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
Drucksache 439/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... 3. Der Bundesrat ist in Übereinstimmung mit der Kommission der Ansicht, dass Sicherungssysteme so ausgestaltet sein müssen, dass sie nur als Ultima Ratio zum Einsatz kommen. Vorrangig muss das Bestreben sein, Insolvenzen von Versicherungsunternehmen zu verhindern beziehungsweise abzuwenden. An den Bemühungen um adäquate Eigenkapitalanforderungen, ein wirksames Risikomanagement, effektive Governance-Strukturen und eine mit hinreichenden Befugnissen ausgestattete Versicherungsaufsicht ist daher festzuhalten.
Drucksache 155/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... b) Der vorliegende Gesetzentwurf kann aber nur die erste Etappe auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Banken infolge der Finanzmarktkrise sein. Der Baseler Ausschuss und die EU-Kommission haben daher richtigerweise schon weitere Regulierungsetappen in Angriff genommen. Ihnen geht es dabei nicht nur um die künftigen Faktoren für mehr und qualitativ hochwertigeres Eigenkapital.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 1 Satz 9 KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
5. Zu Artikel 2 InsO
6. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 379/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.; Ratsdok. 10827/10
... 3. Einen erheblichen Beitrag zur großen Bedeutung der Ratingagenturen in den Finanzmärkten haben die internationalen Eigenkapitalregeln für die Banken geleistet. Danach soll das von den Banken vorzuhaltende Eigenkapital umso größer sein, je risikoreicher die betriebenen Geschäfte oder die gehaltenen Wertpapiere sind. Diese Risikobewertungen hängen ganz überwiegend von den Einschätzungen der Ratingagenturen ab. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verfahren auf eine Prüfung hinzuwirken, ob eine Ergänzung dieser aufsichtsrechtlich notwendigen Risikobewertungen durch andere Risikokennziffern zweckmäßig ist, um die große Abhängigkeit der Risikobewertungen von den Einschätzungen der Ratingagenturen zu reduzieren. In Betracht kommt u.a. auch eine Einbeziehung der Bewertung von Kreditausfallrisiken durch Kreditderivate, die zeitnah aktuelle Risikoerwartungen widerspiegeln.
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... (2b) Die Depotbank muss ein haftendes Eigenkapital von mindestens 5 Millionen Euro haben; dies gilt nicht, wenn die Depotbank eine Wertpapiersammelbank im Sinne des § 1 Absatz 3 des Depotgesetzes ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
§ 12 Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 12a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften
§ 13 Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.
§ 13a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften
§ 15 Meldungen an die Europäische Kommission
§ 20 Beauftragung und jährliche Prüfung
§ 40 Genehmigung der Verschmelzung
§ 40a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen
§ 40b Verschmelzungsplan
§ 40c Prüfung der Verschmelzung
§ 40d Verschmelzungsinformationen
§ 40e Rechte der Anleger
§ 40f Kosten der Verschmelzung
§ 40g Wirksamwerden der Verschmelzung
§ 40h Rechtsfolgen der Verschmelzung
§ 42 Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.
§ 42a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers
§ 45 Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.
Abschnitt 1a Master-Feeder-Strukturen
§ 45a Genehmigung des Feederfonds
§ 45b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen
§ 45c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank
§ 45d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt
§ 45e Abwicklung eines Masterfonds
§ 45f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds
§ 45g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds
§ 61 Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.
§ 63a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds
§ 94 Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.
§ 99a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften
§ 103 Ausgabe der Aktien.
§ 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.
§ 123 Maßgebliche Sprachfassung
§ 127 Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.
§ 128 Anzeigepflicht
§ 129 Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes
§ 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften
§ 131 Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland
§ 132 Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland
§ 133 Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs
§ 143c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren
§ 148 Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 8 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des REIT-Gesetzes
Artikel 12 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 13 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 14 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG
a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften
b Grenzüberschreitende Verschmelzung
c Master-Feeder-Konstruktionen
d Wesentliche Anlegerinformationen
e Grenzüberschreitende Notifizierung
f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden
2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds
3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz
4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen
5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs
6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Nachhaltigkeit
4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6a
Zu Buchstabe g
Zu Absatz 8a
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 10
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe j
Zu Absatz 17
Zu Absatz 18
Zu Buchstabe k
Zu Absatz 21
Zu Buchstabe l
Zu Absatz 25
Zu Absatz 26
Zu Absatz 27
Zu Absatz 28
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3a
Zu Absatz 3b
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu § 12a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 40a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 40b
Zu § 40c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 40e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 40f
Zu § 40g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 40h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe h
Zu Absatz 6
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 42
Zu § 45a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 45e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 45f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 45g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Nummer 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 67
Zu Absatz 5
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 78
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 79
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 80
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 81
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 82
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 83
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 84
Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :
Zu § 130
Zu § 131
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 132
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 133
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 85
Zu Nummer 86
Zu Nummer 87
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 88
Zu Nummer 89
Zu Nummer 90
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Nummer 6c
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 16a
Zu Nummer 16b
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Nummer 91
Zu Nummer 92
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 93
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 94
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 95
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Ist -Zustand
5 Neuregelung
Im Einzelnen:
5 Inlandsabwicklung
5 Auslandsbezug
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
5 Allgemein
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
Drucksache 52/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
... (1) 1Zum Eigenkapital im Sinne des § 19 GewStDV gehört auch der in der Bilanz auf den maßgebenden Stichtag ausgewiesene Gewinn, und zwar auch insoweit, als er nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen oder nach den Beschlüssen der zuständigen Organe einer Rücklage zuzuführen ist.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009
3 Einführung
1.1 Steuerberechtigung
1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden
Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter
Teil nahmerecht der Gemeinden bei einer Außenprüfung
1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe
Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes
Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung
1.4 Gewerbesteuermessbescheid
Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden
Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden
1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen
Mitteilung
1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
Zuständigkeit der Gemeinden
Zuständigkeit der Finanzämter
1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
5 Zuständigkeiten
5 Folgebescheide
1.8 Zinsen
1.9 Anzeigepflichten
Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten
Folgen der Unterlassung
2.1 Gewerbebetrieb
Begriff des Gewerbebetriebs
5 Personengesellschaften
5 Reisegewerbebetrieb
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Betriebe der öffentlichen Hand
2.2 Betriebsverpachtung
2.3 Organschaft
5 Allgemeines
Beginn und Beendigung der Organschaft
Personengesellschaften als Organträger
2.4 Mehrheit von Betrieben
Mehrere Betriebe verschiedener Art
Mehrere Betriebe gleicher Art
5 Personengesellschaften
Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Atypisch stille Gesellschaften
2.5 Beginn der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Steuerpflicht kraft Rechtsform
Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine
Wegfall einer Befreiung
2.6 Erlöschen der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz
2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel
Übergang eines Betriebs im Ganzen
Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Übergang eines Teilbetriebs
2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung
2.9 Betriebsstätte
5 Allgemeines
Bauausführungen oder Montagen
Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen
Betriebsstätte eines Vertretenen
2a Arbeitsgemeinschaften
3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
4.1 Hebeberechtigung
5 Allgemeines
5 Bindungswirkung
5.1 Steuerschuldnerschaft
5 Allgemeines
Atypisch stille Gesellschaft
5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV
5.3 Haftung
7.1 Gewerbeertrag
Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags
5 Rechtsbehelfe
Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften
Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
Besteuerung kleiner Körperschaften
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz
8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
Entgelte für Schulden
Renten und dauernde Lasten
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden
8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
8.5 Spenden bei Körperschaften
8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
5 Allgemeines
Bankfremde Geschäfte
8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
5 Allgemeines
5 Bemessungsgrundlage
Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid
9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
5 Allgemeines
Begünstigte Tätigkeiten
Umfang der Kürzung
Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG
9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
10a.1 Gewerbeverlust
5 Ermittlung
Gesonderte Feststellung
5 Verlustabzug
10a.2 Unternehmensidentität
10a.3 Unternehmeridentität
5 Allgemeines
5 Einzelunternehmen
5 Mitunternehmerschaften
5 Kapitalgesellschaften
10a.4 Organschaft
11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags
15.1 Pauschfestsetzung
16.1 Hebesatz
19.1 Vorauszahlungen
19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags
29.1 Zerlegungsmaßstab
30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
35a.1 Reisegewerbebetriebe
35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009
Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Zur Bestimmung des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals werden die Beträge, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes zur Unterlegung von Positionen mit Kern- und Ergänzungskapital benötigt werden, und die Positionen des Absatzes 6a vom haftenden Eigenkapital nach Absatz 2 Satz 2 abgezogen. Bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach Absatz 2 Satz 2 allein für die Ermittlung der Obergrenzen des § 12 Absatz 1 und 2, der Großkredite und deren Obergrenzen nach den §§ 13, 13a und 13b sowie der Organkredite nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 bleibt der zurechenbare Anteil des berücksichtigungsfähigen Wertberichtigungsüberschusses (Absatz 2b Satz 1 Nummer 9) unberücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... f) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 664/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor KOM (2010) 579 endg.
... Die Befugnis zum frühzeitigen Eingreifen soll auch weiterhin bei den Finanzaufsichtsbehörden liegen und unter die Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD) 12 fallen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Geltungsbereich Ziele
3. Hauptelemente des Rahmens
3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden
3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen
Verstärkte Beaufsichtigung
Übertragbarkeit von Aktiva
Sanierungs - und Abwicklungspläne
5 Präventivbefugnisse
3.3. Auslöser
Auslöser für die Abwicklung
3.4. Frühzeitiges Eingreifen
Befugnisse der Aufsichtsbehörden
Umsetzung von Sanierungsplänen
5 Sonderverwalter
3.5. Abwicklung
Abwicklung und Insolvenz
3.6. Abschreibung von Schulden
4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements
4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen
4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern
4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung
5. Abwicklungsfinanzierung
5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds
5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme
5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds
5.4. Größe der Fonds
6. weitere Schritte Künftige Arbeiten
6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011
6.2. Künftige Arbeiten
Insolvenzrahmen mittelfristig
Integrierter Rahmen längerfristig
7. Schlussfolgerung
Drucksache 155/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... b) Der vorliegende Gesetzentwurf kann aber nur die erste Etappe auf dem Weg zu einer strengeren Regulierung der Banken infolge der Finanzmarktkrise sein. Der Baseler Ausschuss und die EU-Kommission haben daher richtigerweise schon weitere Regulierungsetappen in Angriff genommen. Ihnen geht es dabei nicht nur um die künftigen Faktoren für mehr und qualitativ hochwertigeres Eigenkapital.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
4. Zu Artikel 2 InsO
5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 681/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... Bei der Bürgschaftsvergabe sind die Bürgschaftsbanken engen Restriktionen unterworfen (max. 1 Mio. Euro, während der Laufzeit des Wirtschaftsfonds Deutschland 2 Mio. Euro pro Fall, Sicherheiten nur für KMU etc.), so dass im Vergleich zu Geschäftsbanken kaum nennenswerte Risiken begründet werden können. Die Gewinne der Bürgschaftsbanken müssen thesauriert werden. Eigenkapitalschmälernde Ausschüttungen unterbleiben damit zwangsläufig. Würden die Bürgschaftsbanken gezwungen, Beiträge zu leisten, würden sie letztlich zugunsten der Geschäftsbanken, die Gewinne ausschütten können, geschwächt.
1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG
2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG
3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG
Zu Artikel 3
7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG
9. Zu Artikel 3 RStruktFG
13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG
14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Änderungen der Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen (CRD IV) (übertragen von 2010)
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 283/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... c) die Anbindung aufsichtsrechtlicher Regelungen an Ratings, wie sie etwa für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts gilt, so zu überarbeiten, dass die prozyklischen, spekulationsfördernden und tendenziell systemgefährdenden automatischen Wirkungen von Herabstufungen erheblich verringert werden.
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Steuerliche Maßnahmen müssen auch im Zusammenhang mit den derzeitigen Bemühungen um eine Reform des Regelwerks für den Finanzsektor gesehen werden, insbesondere unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlich höherer Eigenkapitalanforderungen und von Diskussionen über eine mögliche Bankenabgabe. Um nicht einen funktionsfähigen Finanzsektor zu gefährden, der die Gesamtwirtschaft angemessen und effizient finanzieren kann, ist der kumulative Effekt solcher Maßnahmen zu berücksichtigen (und zwar insbesondere dann, wenn die Maßnahmen nicht schrittweise und sorgfältig koordiniert eingeführt werden).
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... Weder die derzeitige noch die künftige Regelung der EU (Solvabilität I bzw. II) können die Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft gänzlich ausschließen. Die Rahmenrichtlinie „Solvabilität II“, die ab dem 31. Dezember 2012 anzuwenden ist, sieht in Bezug auf die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen einen risikobasierten, wirtschaftlichen Ansatz vor. Sie verpflichtet Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei einem Konfidenzniveau von 99,5 % VaR7 ausreichend Eigenkapital vorzuhalten, um die Verpflichtungen eines ganzen Jahres erfüllen zu können. Dies dürfte gewährleisten, dass von 200 Versicherungsgesellschaften pro Jahr nicht mehr als eine Konkurs anmeldet. Den für die Zwecke dieses Weißbuchs verwendeten historischen Daten und Modellschätzungen zufolge liegt die Ausfallwahrscheinlichkeit bei Versicherungsunternehmen im allgemeinen zwischen 0,1 % (normale wirtschaftliche Bedingungen) und 0,5 % (außergewöhnliche Umstände wie eine Finanzkrise oder besondere Schwierigkeiten eines Versicherers in einem bestimmten EU-Land).8 Trotz der bestehenden Sicherungssysteme kann dies dazu führen, dass die Verluste auf die Versicherungsnehmer in der EU (oder den Steuerzahler) abgewälzt werden. Im Extremfall können sich diese Verluste bei Lebens- und Nichtlebensversicherungen in einem Jahr auf bis zu 46,5 Mrd. EUR belaufen. Dies entspricht etwa 4,4 % der in der EU in einem Jahr verbuchten Bruttoprämien. In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass zwischen 1996 und 2004 mehr als 130 Versicherer in der EU zahlungsunfähig geworden sind und die Insolvenz einer griechischen Versicherungsgruppe im Jahr 2009 etwa 800 000 Versicherungsnehmer betraf.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
Drucksache 811/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010) 716 endg.
... 4. Richtlinie 2006/48/EG (Eigenkapitalrichtlinie), ABl. L 302 vom 17.11.2009; Richtlinie 2004/39/EG (MiFID-Richtlinie), ABl. L 145 vom 30.4.2004; Richtlinie 2003/6/EG (Marktmissbrauchsrichtlinie), ABl. L 96 vom 12.4.2003; Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor
2.1. Schlüsselbegriffe
2.2. Der EU-Rechtsrahmen
3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen
3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen
3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen
4. VORGESCHLAGENE Massnahmen
4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen
4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung
• Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen
• Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen
• Ausreichend hohe Bußgelder
• Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute
• Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen
• Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße
• Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... es, andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes oder Edelmetalle gehandelt werden, mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen sein und ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens 730 000 Euro nachweisen."
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
3 3.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG
17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 39. begrüßt die jüngsten Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und die Rolle dieser Institution; gibt jedoch zu bedenken, dass eine oberflächliche einheitliche Lösung den EU-Finanzinstitutionen schadet, und ist der Auffassung, dass eine Regulierung auf der Grundlage umfassender Folgeabschätzungen geplant und vorgeschlagen werden sollte, in denen eingeschätzt wird, in welchem Maße sie der Realwirtschaft und der Gesellschaft dienen; teilt die geäußerten Bedenken über das richtige Maß bei den Eigenkapitalvorschriften und die Dauer der Übergangszeiten;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Für den Bankenbereich werden die FSB-Prinzipien und -Standards auf europäischer Ebene weitgehend deckungsgleich in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik (gegenwärtig als Dokument Nr. 14732/09 des Rates der Europäischen Union vom 28. Oktober 2009 berücksichtigt) nachgezogen. Diesen Vorschlag hat der Rat "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 64b Vergütungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Selbstverpflichtungserklärung
2. Rundschreiben
3. Gesetzliche Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 64b Absatz 1.
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)
Drucksache 18/10
... kumulierte erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen
Drucksache 518/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "Zur Bestimmung des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals werden die Beträge, die nach den Vorschriften dieses Gesetzes zur Unterlegung von Positionen mit Kern- und Ergänzungskapital benötigt werden, und die Positionen des Absatzes 6a vom haftenden Eigenkapital nach Absatz 2 Satz 2 abgezogen. Bei der Berechnung des haftenden Eigenkapitals nach Absatz 2 Satz 2 allein für die Ermittlung der Obergrenzen des § 12 Absatz 1 und 2, der Großkredite und deren Obergrenzen nach den §§ 13, 13a und 13b sowie der Organkredite nach § 15 Absatz 3 Nummer 2 bleibt der zurechenbare Anteil des berücksichtigungsfähigen Wertberichtigungsüberschusses (Absatz 2b Satz 1 Nummer 9) unberücksichtigt."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 379/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... 3. Einen erheblichen Beitrag zur großen Bedeutung der Ratingagenturen in den Finanzmärkten haben die internationalen Eigenkapitalregeln für die Banken geleistet. Danach soll das von den Banken vorzuhaltende Eigenkapital umso größer sein, je risikoreicher die betriebenen Geschäfte oder die gehaltenen Wertpapiere sind. Diese Risikobewertungen hängen ganz überwiegend von den Einschätzungen der Ratingagenturen ab. Deshalb wird die Bundesregierung gebeten, im weiteren Verfahren auf eine Prüfung hinzuwirken, ob eine Ergänzung dieser aufsichtsrechtlich notwendigen Risikobewertungen durch andere Risikokennziffern zweckmäßig ist, um die große Abhängigkeit der Risikobewertungen von den Einschätzungen der Ratingagenturen zu reduzieren. In Betracht kommt u.a. auch eine Einbeziehung der Bewertung von Kreditausfallrisiken durch Kreditderivate, die zeitnah aktuelle Risikoerwartungen widerspiegeln.
Drucksache 283/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausführungsgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung)
... c) die Anbindung aufsichtsrechtlicher Regelungen an Ratings, wie sie etwa für Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen oder Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung bei der Berechnung ihrer gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder der Berechnung der Risiken ihres Anlagegeschäfts gilt, so zu überarbeiten, dass die prozyklischen, spekulationsfördernden und tendenziell systemgefährdenden automatischen Wirkungen von Herabstufungen erheblich verringert werden.
Drucksache 661/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009) 362 endg.; Ratsdok. 12093/09
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009)
Drucksache 442/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... § 6a Absatz 1 schafft über die Regelung in § 6 hinaus eine gesonderte Form der Garantie für Zweckgesellschaften, die strukturierte Wertpapiere ausschließlich von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten sowie deren Tochtergesellschaften übernehmen und diesen im Gegenzug entsprechende Schuldtitel zur Refinanzierung der Übertragung gewähren. Für diese Form der Garantie ist vom Gesetz keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen. Zur Übertragung zugelassen sind nur strukturierte Wertpapiere und mit diesen Wertpapieren verbundene Absicherungsgeschäfte wie beispielsweise Derivate, Sicherheiten oder Treuhandvereinbarungen. Strukturierte Wertpapiere sind üblicherweise durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet und werden im Rahmen von Verbriefungstransaktionen eines Portfolios verschiedener Arten von Forderungen herausgegeben. Hierzu zählen insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Collaterialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Collateralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). Die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich der zugelassenen Risikoaktiva sind zu beachten. Die Regelung ist auf Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften beschränkt. Damit wird der überragenden Bedeutung dieser Institute für die Finanzmarktstabilität und Kreditversorgung sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass sich erhebliche Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen einer Reihe dieser Institute befinden. Die Garantie bewirkt, dass die von einer Zweckgesellschaft begebenen Schuldtitel keinen Kreditrisiken ausgesetzt sind und Bewertungsrisiken entfallen, die bei strukturierten Wertpapieren bestehen, und die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung reduziert werden. Zudem werden mit der Garantie die Voraussetzungen für eine EZB-Fähigkeit der Schuldtitel geschaffen, die somit zur Liquiditätsbeschaffung genutzt werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 6a Garantien an Zweckgesellschaften
§ 6b Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags
§ 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich
§ 6d Frist für Antragstellung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 957: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Drucksache 270/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG )
... 2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 241a Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars
§ 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte
§ 253 Zugangs- und Folgebewertung
§ 254 Bildung von Bewertungseinheiten
§ 255 Bewertungsmaßstäbe.
§ 256a Währungsumrechnung
§ 264d Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
§ 274 Latente Steuern
§ 288 Größenabhängige Erleichterungen
§ 289a Erklärung zur Unternehmensführung
§ 306 Latente Steuern
§ 308a Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen
§ 319b Netzwerk
§ 324 Prüfungsausschuss
§ 340h Währungsumrechnung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:
Neunundzwanzigster Abschnitt
Artikel 66
Artikel 67
Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Publizitätsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Aktiengesetzes
§ 161 Erklärung zum Corporate Governance Kodex
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 7 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 54 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Artikel 9 Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes
§ 4 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 10 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 63h Sonderuntersuchungen
§ 64 Staatsaufsicht
§ 167 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 11 Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 37 Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
Artikel 12 Änderung der Wirtschaftsprüferordnung
§ 40a Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
§ 133a Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
§ 140 Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a
Artikel 13 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 14 Änderungen des FGG-Reformgesetzes
Artikel 15 Inkrafttreten
Drucksache 441/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2004/39/EG und 2009/.../EG KOM (2009) 207 endg.; Ratsdok. 9494/09
(11) Um sicherzustellen, dass AIFM ihre Verwaltungsdienste kontinuierlich und regelmäßig erbringen, müssen Mindesteigenkapitalanforderungen vorgesehen werden. Die laufenden Eigenkapitalanforderungen sollten die potenziellen Verbindlichkeiten von AIFM im Rahmen ihrer Berufshaftpflicht abdecken, worunter auch Verwaltungsdienste fallen, die im Rahmen einer Aufgabenübertragung oder eines Mandats erbracht werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Kontext, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Vorbereitung des Vorschlags: Konsultation und Folgenabschätzung
2. Grundsätzlicher Ansatz
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Wahl des Instruments
3.4. Ausschussverfahren
3.5. Inhalt des Vorschlags
3.5.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.5.2. Tätigkeitsbedingungen und Erstzulassung
3.5.3. Informationen für die Anleger
3.5.4. Informationen für die Regulierungsbehörden
3.5.5. Besondere Anforderungen an AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
3.5.6. Besondere Anforderungen an AIFM, die beherrschende Unternehmensbeteiligungen erwerben
3.5.7. Rechte von AIFM im Rahmen der Richtlinie
3.5.8. Drittländer
3.5.9. Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden
3.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Zulassung Eines Aifm
Artikel 4 Zulassungspflicht
Artikel 5 Zulassungsverfahren
Artikel 6 Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 7 Änderungen beim Zulassungsumfang
Artikel 8 Entzug der Zulassung
Kapitel III Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit
Abschnitt 1 Wohlverhaltensregeln
Artikel 9 Allgemeine Grundsätze
Artikel 10 Interessenkonflikte
Artikel 11 Risikomanagement
Artikel 12 Liquiditätsmanagement
Artikel 13 Anlagen in Verbriefungspositionen
Abschnitt 2 Eigenkapitalanforderungen
Artikel 14 Anfangskapital und laufende Kapitalausstattung
Abschnitt 3 Organisatorische Anforderungen
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Verwahrstelle
Abschnitt 4 Übertragung von AIFM-Aufgaben
Artikel 18 Übertragung
Kapitel IV Transparenzanforderungen
Artikel 19 Jahresbericht
Artikel 20 Informationspflichten gegenüber den Anlegern
Artikel 21 Informationspflichten gegenüber den zuständigen Behörden
Kapitel V Pflichten von AIFM, die bestimmte Arten von AIF verwalten
Abschnitt 1 Pflichten von AIFM, die hebelfinanzierte Fonds verwalten
Artikel 22 Anwendungsbereich
Artikel 23 Informationspflichten gegenüber Anlegern
Artikel 24 Informationspflicht gegenüber den zuständigen Behörden
Artikel 25 Nutzung der Informationen durch die zuständigen Behörden, aufsichtsbehördliche Zusammenarbeit und Beschränkungen für die Hebelfinanzierung
Abschnitt 2 Pflichten von AIFM, die AIF mit beherrschendem Einfluss auf Unternehmen verwalten
Artikel 26 Anwendungsbereich
Artikel 27 Mitteilung des Erlangens eines beherrschenden Einflusses bei nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 28 Informationspflicht bei Erwerb eines beherrschenden Einflusses bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen
Artikel 29 Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichts von AIF, die einen beherrschenden Einfluss bei Emittenten oder nicht börsennotierten Unternehmen ausüben
Artikel 30 Besondere Bestimmungen hinsichtlich Unternehmen, deren Aktien nicht mehr zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind
Kapitel VI Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdiensten durch AIFM
Artikel 31 Vertrieb von Anteilen von AIF im Herkunftsmitgliedstaat
Artikel 32 Option für die Mitgliedstaaten, den Vertrieb von AIF an Kleinanleger zu gestatten
Artikel 33 Bedingungen für den Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 34 Bedingungen für die Erbringung von Verwaltungsdiensten in anderen Mitgliedstaaten
Kapitel VII Spezifische Vorschriften in Bezug auf Drittländer
Artikel 35 Bedingungen für den Vertrieb von AIF mit Sitz in einem Drittland in der Gemeinschaft
Artikel 36 Übertragung administrativer Tätigkeiten durch die AIFM an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittland
Artikel 37 Bewertungsstelle mit Sitz in einem Drittland
Artikel 38 Übertragung der Verwahrung für AIF mit Sitz in einem Drittland
Artikel 39 Zulassung von AIFM mit Sitz in Drittländern
Kapitel VIII Zuständige Behörden
Abschnitt 1 Benennung, Befugnisse und Rechtsbehelfe
Artikel 40 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 41 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 42 Aufsichtsbefugnisse
Artikel 43 Verwaltungssanktionen
Artikel 44 Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs
Abschnitt 2 Zusammenarbeit der verschiedenen zuständigen Behörden
Artikel 45 Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Artikel 46 Austausch von Informationen in Bezug auf potenzielle Systemauswirkungen von AIFM-Geschäften
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
Artikel 48 Schlichtung
Kapitel IX Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 49 Ausschuss
Artikel 50 Überprüfung
Artikel 51 Übergangsbestimmungen
Artikel 52 Änderung der Richtlinie 2004/39/EG
Artikel 53 Änderung der Richtlinie 2009/.../EG27
Artikel 54 Umsetzung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Drucksache 168/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... " nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts vor MoMiG (vgl. Begründung zu § 39 Absatz 4 Satz 2
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
Artikel 1a Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e, Nummer 16 Buchstabe b § 10 Absatz 2 und 2a, § 52 Absatz 24 EStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
13. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
14. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
17. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
18. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
§ 88b Datenschutz bei zentraler Aufgabenerfüllung
19. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
20. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
21. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3b Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
22. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
23. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 122/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
... "Internationale Konvergenz der Kapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen"
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 21 Deckungswerte
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
§ 26a Deckungswerte
§ 26b Beleihungsgrenze
§ 26c Versicherung
§ 26d Beleihungswertermittlung
§ 26e Abzahlungsbeginn
§ 26f Weitere Deckungswerte
§ 53 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
§ 25g Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten
§ 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
§ 13a Mündelsicherheit
§ 14 Arreste und Zwangsvollstreckungen
§ 16 Auflösung
Artikel 5 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 7 Änderung der Deckungsregisterverordnung
§ 12a Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes
§ 14 Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.
Artikel 8 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 9 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von
§ 5 Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten
§ 6 Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel
§ 7 Umlagepflicht
§ 11 Festsetzung des Umlagebetrags
§ 11a Festsetzung der Umlagevorauszahlung
§ 11b Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 12 Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 12a Festsetzungsverjährung
§ 12b Zahlungsverjährung
Artikel 11 Inkrafttreten
Drucksache 277/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Gesetzentwurf bis zum Abschluss der derzeit auf europäischer und internationaler Ebene erörterten Regulierungsvorhaben zurückzustellen. Der Gesetzentwurf ist ein Vorgriff auf die derzeit auf internationaler und europäischer Ebene stattfindenden Gespräche über eine Änderung der bisherigen Eigenkapitalanforderungen. Ein nationaler Alleingang ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, zumal dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die Banken in Deutschland führen könnte. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss der derzeitigen Gespräche Anpassungen bzw. sogar grundlegende Überarbeitungen aufgrund entsprechender EU-Richtlinien erfolgen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte das Gesetzgebungsverfahren noch zurückgestellt werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 442/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... Eine Übertragung zu 90 vom Hundert des Buchwertes führt zu enormen zusätzlichen Belastungen der Kreditinstitute und dazu, dass Banken, die eine hohe Eigenkapitalquote haben, benachteiligt werden, sofern sie eine Kernkapitalquote von mindestens 7 vom Hundert einhalten.
Artikel 1a Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Drucksache 846/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels - Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften KOM (2009) 615 endg.; Ratsdok. 16586/09
... Bereitstellung von Risikokapital - Kapitalbeteiligung an TEN-V-Vorhaben Bis zu 1 % oder 80 Mio. EUR des TEN-V-Haushalts können mit Hilfe eines speziellen Infrastrukturfonds in Form von Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital in Projekte investiert werden. Die Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Nutzung dieses Instruments für Investitionen in den Europäischen Fonds 2020 für Energie, Klimaschutz und Infrastruktur (Marguerite)26, wobei ein Fondsvolumen von 1,5 Mrd. EUR angestrebt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Öffentlich-Private Partnerschaften5: Warum und wann können sie wirksam Sein?
3. Der Beitrag der EU zu Öpp-Vorhaben
3.1. Gemeinschaftsbestimmungen
3.2. ÖPPs auf EU-Ebene: Gemeinsame Technologieinitiativen
3.3. Strukturfonds
Harilaos -Trikoupis-Brücke:
3.4. Europäische Investitionsbank EIB
3.5. TEN-V-Instrumente
3.6. Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung und Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.7. ÖPPs außerhalb der EU
4. Herausforderungen: Warum schöpfen die ÖPPs nicht ihr volles Potential aus?
4.1. Herausforderungen in der jetzigen Krise28
4.2. Herausforderungen im Zusammenhang mit komplexen Vergabemodellen wie ÖPPs
4.3. Besondere Herausforderungen für gemeinsame Technologieinitiativen
5. Der Weg in die Zukunft: Was muss getan werden?
1. verbessert den Zugang zu Finanzierungsmitteln für ÖPPs durch:
2. erleichtert die Einrichtung von ÖPPs mittels der Vergabe öffentlicher Aufträge an ÖPPs durch:
3. gewährleistet eine ordnungsgemäße Schulden- und Defizitbehandlung von ÖPPs durch:
4. verbessert die Information und verbreitet einschlägiges Fachwissen und Knowhow durch:
5. bewältigt die besonderen Herausforderungen der gemeinsamen Technologieinitiativen JTI und der Finanzierung der Innovation durch:
6. Fazit
Drucksache 348/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Eigenkapital
Gesetz
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 29a Monatsausweise und weitere Angaben
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 856/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zu dem bevorstehenden Gipfeltreffen EU-USA und dem Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats
... 29. unterstreicht die Rolle des TWR für die Förderung und Sicherstellung koordinierter Reaktionen der USA und der Europäischen Union mit Regelungscharakter auf die Krisen, vor allem betreffend alternative Investmentfonds, Finanzmarktinfrastruktur (insbesondere betreffend Märkte für abgeleitete Instrumente des Freiverkehrs – OTC), Eigenkapitalanforderungen, Steueroasen und grenzüberschreitende Konkursregelungen; fordert den TWR auf, die Koordinierung und die bewährten Verfahren bei der Vergütungspolitik von Finanzinstituten zu prüfen und dabei sicherzustellen, dass die Vergütung auf langfristigen Ergebnissen basiert, um so die Risikoexposition zu verringern;
Gipfeltreffen EU-USA
Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung
Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR
TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen
TWR und geistiges Eigentum
TWR und Verbraucherschutz
Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit
Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung
Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit
Energie, Industrie und Wissenschaft
Internationaler Handel
Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa
Drucksache 865/09
... Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe Person zu jeweils 100 Prozent mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Ein nicht abziehbarer nicht genutzter Verlust kann abweichend von Satz 1 und Satz 2 abgezogen werden, soweit er bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 1 die anteiligen und bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 die gesamten, zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen stillen Reserven des inländischen Betriebsvermögens der Körperschaft nicht übersteigt. Stille Reserven im Sinne des Satzes 6 sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen oder bei einem schädlichen Beteiligungserwerb im Sinne des Satzes 2 dem gesamten in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen Eigenkapital und dem auf dieses Eigenkapital jeweils entfallenden gemeinen Wert der Anteile an der Körperschaft, soweit diese im Inland steuerpflichtig sind. Bei der Ermittlung der stillen Reserven ist nur das Betriebsvermögen zu berücksichtigen, das der Körperschaft ohne steuerrechtliche Rückwirkung, insbesondere ohne Anwendung des § 2 Absatz 1 des
§ 6a Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern
Artikel 13a Anwendung des Artikels 3 des Erbschaftsteuerreformgesetzes
Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten.
Drucksache 211/09
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsichts- und Kontrollrechte in Aktiengesellschaften
... Eine besondere Verantwortung kommt dabei dem Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften zu, da bei ihnen aufgrund der anonymen Beziehung zwischen Eigenkapitalgeber und Management die Unternehmensinteressen, insbesondere die Interessen der Aktionäre, dem besonderen Schutz des Aufsichtsrats anvertraut sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
Artikel 3 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die öffentlichen Haushalte, auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... Die Europäische Kommission schlägt eine grundlegende Reform der Regelung und Beaufsichtigung der Finanzmärkte vor, um die Schwachstellen zu beheben, die sich im Laufe der Bankenkrise offenbart haben2. Die Verbesserung der Einlagensicherung, die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen und die Reform der Aufsichtsinfrastruktur der EU wurden bereits in Angriff genommen, denn sie sind von entscheidender Bedeutung für einen besser funktionierenden Aufsichtsrahmen und die Stabilität der Finanzmärkte.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 794/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zum Gipfeltreffen der G20 am 24. und 25. September 2009 in Pittsburgh
... 20. begrüßt, dass die Verpflichtung bekräftigt wurde, dass für Finanzinstitutionen strengere Vorschriften in Bezug auf Risiken und Lenkungsformen, die die Vergütung von der langfristigen Leistung abhängig macht, und im Allgemeinen größere Transparenz gelten müssen; ist sehr erfreut über die Zusage, dass der Basel-II-Rahmen bis 2011 angenommen wird und ein auf internationaler Ebene abgestimmter Eigenkapitalanteil eingeführt wird; ist der Ansicht, dass diese allgemeinen Grundsätze und Zielsetzungen von allen Marktakteuren eingehalten werden sollten, wenn es um den Schutz von Investoren, Steuerzahlern und Verbrauchern geht;
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 47. vertritt hinsichtlich der Ordnungspolitik die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftskrise energische, koordinierte und frühzeitige staatliche Maßnahmen von allen Mitgliedstaaten erfordert, verbunden mit Regulierungsmaßnahmen, um die Finanzmärkte aufzufangen und das Vertrauen wiederherzustellen; weist darauf hin, dass neue legislative Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz und Verantwortung aufbauen sollten und dass eine wirksame Überwachung eingeführt werden muss, um die Rechte der Verbraucher zu wahren; weist darauf hin, dass neue Vorschriften auch Bestimmungen gegen übermäßige Kapitalschöpfung und für höhere Eigenkapitalreserven der Banken umfassen sollten; weist diesbezüglich ebenfalls auf die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit den Bewertungsregeln und der Risikoeinschätzung hin; weist darauf hin, dass Kontrollen mit finanzpolitischen Innovationen einhergehen müssen und dass die Europäische Union den diesbezüglichen Sachverstand seiner Regulierungsbehörden stärken muss; weist darauf hin, dass mehr Regulierung nicht zwangsläufig bessere Regulierung bedeutet; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre Regelungsmaßnahmen koordinieren müssen; weist darauf hin, dass die Stabilisierungsnormen und die Regulierung der Finanzaufsicht im Euroraum beibehalten werden müssen;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 160/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Der Erlass von Verbindlichkeiten wird der Zuführung neuen Betriebsvermögens gleichgestellt. Dadurch werden auch Fälle begünstigt, bei denen Fremdkapitalgeber ihr Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG
6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG
8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO
Artikel 5a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Artikel 5a
1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8
2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3
Zu Artikel 5b
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 740/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 503 endg.; Ratsdok. 13654/09
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote23, Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente24, Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG 25, Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung26, Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher 27, Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten (Neufassung), unbeschadet der Zuständigkeit der Europäischen Bankaufsichtsbehörde für die Bankenaufsicht28, Richtlinie
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... " in den Haushaltsplan zugestimmt hat und dass diese Mittel, auch wenn sie in der genannten Mitteilung der Kommission vom 20. Dezember 2007 unerwähnt bleiben, nützlicherweise für die Bildung von Eigenkapital zweckbestimmt werden könnten, das als Startkapital dienen kann,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Drucksache 168/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
... " nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzrechts vor MoMiG (vgl. Begründung zu § 39 Absatz 4 Satz 2
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - und 16 Buchstabe a1 - neu - §§ 4h Absatz 2 und 52 Absatz 12d EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 und Nummer 7 §§ 10 Absatz 1 und 33a Absatz 1 EStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b und Buchstabe h, Nummer 5a - neu - und Nummer 15a - neu - § 10 Absatz 1 und Absatz 4a, § 22 und § 51 EStG Artikel 1a - neu - §§ 13 - neu - und 14 - neu - EStDV
§ 13 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Nicht abziehbarer Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung
Zu Buchstabe a
Zu § 10
Zu Buchstabe b
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 14
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3, Buchstabe b1 - neu - Nummer 5, Nummer 7a - neu - §§ 10 und 10c Satz 1, 39a EStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 10 Absatz 2a Satz 9 EStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe g § 10 Absatz 4 EStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h § 10 Absatz 5 EStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe i § 10 Absatz 5 und Absatz 6 - neu - EStG
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 und Nummer 7 §§ 32 Absatz 4 und 33a Absatz 1 EStG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe a bis c EStG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d EStG
15. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
16. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - und 13b - neu - §§ 44b und 45b EStG Artikel 2 § 5 FVG Artikel 2a - neu - §§ 1 und 2 FVG§ 5Abs2DV 1977
Artikel 2 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 2a Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Absatz 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
18. Zu Artikel 1b - neu - §§ 8c Absatz 1a - neu - und 34 Absatz 7b KStG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
19. Zu Artikel 1c - neu - und 1d - neu - §§ 87a und 150 AO, Artikel 97 § 10a Absatz 1 EGAO
Artikel 1d Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1c
Zu Artikel 1d
20. Zu Artikel 1c Nummer 1a - neu - § 88a AO
21. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 9 - neu - 5. VermBG
Artikel 3a Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
22. Zu Artikel 3a - neu - §§ 14 und 17 5. VermBG
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
23. Zu Artikel 3b - neu - § 3 KraftStG Artikel 3c - neu - § 7 KraftStDV
Artikel 3c Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
24. Zu Artikel 5a - neu - Artikel 3 und 6 ErbStRG
Artikel 5a Änderung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
25. Zum Gesetzentwurf allgemein:
Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 36. ist fest davon überzeugt, dass Patente eine wichtige Rolle bei der Innovation und der Wirtschaftsleistung spielen, da sie die erforderliche Sicherheit für Investitionen, Eigenkapital und Kredite bieten und es innovationsfreudigen Unternehmen ermöglichen, die Erträge aus innovativen Investitionen zu nutzen; ist daher der Ansicht, dass man sich unverzüglich auf ein Gemeinschaftspatent einigen sollte, das einen kostengünstigen, wirksamen, flexiblen und hochwertigen Rechtsschutz gewährleistet und auf die Erfordernisse der KMU zugeschnitten ist, sowie auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Systems für die Beilegung von Streitigkeiten in Patentfragen;
Drucksache 632/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... 16. eine Änderung des Verhältnisses von bilanziellem Eigenkapital zur Summe aus der Bilanzsumme und den außerbilanziellen Verpflichtungen und des Wiedereindeckungsaufwands für Ansprüche aus außerbilanziellen Geschäften (modifizierte bilanzielle Eigenkapitalquote) um mindestens 5 vom Hundert auf der Grundlage eines Monatsausweises nach § 25 Abs. 1 Satz 1 oder der monatlichen Bilanzstatistik nach § 25 Abs. 1 Satz 3 jeweils zum Ende eines Quartals im Verhältnis zum festgestellten Jahresabschluss des Instituts; soweit das Institut nach internationalen
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... es, vor allem die am Verlust teilnehmenden sonstigen Bestandteile des haftenden Eigenkapitals nach § 10 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 des Kreditwesengesetzes, bei Versicherungsunternehmen die sonstigen Eigenmittel nach § 53c Abs. 3 bis 3b des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu § 7c
Zu § 7d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 18
Zu § 19
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... • 2006/48/EG und 2006/49/EG: Eigenkapitalrichtlinie
Drucksache 160/2/09
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)
... in der Fassung vor dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 aufgetreten sind, vermieden. Die Betriebsvermögenszuführung steht in zeitlichem Zusammenhang mit dem schädlichen Beteiligungserwerb, wenn sie ein halbes Jahr vor oder nach dem schädlichen Beteiligungserwerb erfolgt. Eine 25%ige Betriebsvermögenszuführung ist nur bei einem Anteilserwerb von 100% erforderlich. Werden nur 60% der Anteile an einer Körperschaft erworben, sind auch nur 15% (60% von 25%) neues Betriebsvermögen zuzuführen. Der Erlass von Verbindlichkeiten wird der Zuführung neuen Betriebsvermögens gleichgestellt. Dadurch werden auch Fälle begünstigt, bei denen Fremdkapitalgeber ihr Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln. Um zu verhindern, dass das zugeführte Betriebsvermögen an Neu- oder Altgesellschafter ausgekehrt wird, führen Leistungen der Kapitalgesellschaft zu einer Verminderung des zugeführten Betriebsvermögens. Kommt es dadurch zu einem Unterschreiten der erforderlichen Betriebsvermögenszuführung, liegen die Voraussetzungen von Satz 5 von Anfang an nicht vor.
1. Zu Artikel 5a – neu – Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 5a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
2. Zu Artikel 5b – neu – Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5b Änderung der Abgabenordnung
Begründung
3 Allgemein
Zu Artikel 5a
Zu Artikel 5b
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
... Zusätzlich zur Förderung durch Zuschüsse schaffen andere Instrumente (z.B. das 2007 eingeführte Kreditgarantieinstrument und die Risikokapitalfazilität – eine Pilotinitiative zur Bereitstellung von Eigenkapital im Rahmen des TEN-V-Haushalts) innovative und vielversprechende Wege der Unterstützung von TEN-V-Vorhaben. Eine Diversifizierung der Instrumentenpalette ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen, um die Hebelwirkung der Gemeinschaftsförderung zu erhöhen, Förderung an die spezifischen Anforderungen eines Vorhabens anzupassen und eine effiziente Vorhabensstrukturierung zu ermöglichen. Innovative Instrumente könnten etwa Eurobonds umfassen.
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Drucksache 443/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
... Zudem verfügten Unternehmen zur Zeit der Schaffung des Gesetzes vor den beiden Weltkriegen über erhebliche Eigenkapitaldecken, mit denen sie eigene Allgemeine Geschäftskosten etc. decken konnten, ohne auf das ihnen zur Verfügung gestellte (vom Bauherren kreditfinanzierte) Baugeld zugreifen zu müssen. Inzwischen sind in der Regel die Eigenkapitaldecken der bauwirtschaftlichen Unternehmen erheblich geringer. Andererseits haben sich seit Schaffung des BauFordSiG die Allgemeinen Geschäftskosten der Unternehmen erheblich verteuert, weil heute z.B. in weit stärkerem Umfang eigene Planungs- oder Koordinationsleistungen der Unternehmen erforderlich werden. Seit der Ausweitung des Baugeldbegriffs müssten Unternehmen zur Vermeidung des Risikos der Strafverfolgung und der persönlichen Haftung solche Kosten aus nicht zweckgebundenem Eigenkapital vorfinanzieren. Die Beschaffung von "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 956: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiÄndG) (BMVBS)
Drucksache 277/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die im Entwurf beabsichtigten Maßnahmen zur erweiterten Eigenkapitalausstattung bereits zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich und auch hinreichend bestimmt sind.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 45 Absatz 1 Satz 1
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG
Drucksache 738/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Bankaufsichtsbehörde KOM (2009) 501 endg.; Ratsdok. 13652/09
... (11) Rechtsakte, die Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten festschreiben, d.h. einschließlich der Zusammenarbeit untereinander und mit der Kommission sind: Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute16; Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten17; Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme18.
Drucksache 96/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement
... ) (Vorschlag für eine Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie),
Drucksache 661/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009) 362 endg.; Ratsdok. 12093/09
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik KOM (2009)
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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