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0304/05
0341/05B
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0942/05
0835/04
0905/1/04
0905/04B
0983/04
0622/04
0905/04
0939/04
0915/04
0888/04
0847/03
0560/03
0735/03
Drucksache 733/11 (Beschluss)

... - Die Verschuldungsobergrenze (Leverage-Ratio) soll verhindern, dass sich Institute übermäßig verschulden, mit der Folge, dass sie in einer Krise durch das dann einsetzende "Deleveraging" in erheblichem Umfang Kredite abbauen müssen. Allerdings berücksichtigt diese Kennziffer nicht das sich aus den Geschäften ergebende Risiko; hochriskantes und risikoarmes Geschäft werden somit gleichgewichtet und letzteres wird dadurch benachteiligt. Um unerwünschte Effekte zu vermeiden, sollte die Leverage-Ratio auf Dauer ein Instrument der Säule 2 bleiben. Vor allem Großinstitute verschulden sich in großem Umfang durch Geldaufnahme am Interbankenmarkt. Demgegenüber refinanzieren sich retailorientierte, regional tätige Institute zu etwa 80 Prozent und mehr aus Spareinlagen ihrer Kunden. Neben der unterschiedlichen Refinanzierung dieser regionaltätigen Institute ist ferner zu berücksichtigen, dass diese auf ihrer Aktivseite in Deutschland die größten Kommunalfinanzierer sind. Deren risikoarmes Geschäft bleibt bei der Berechnung der Leverage-Ratio ohne Abzug, führt jedoch zu vergleichsweise hohen Bilanzsummen. Dies hat zur Folge, dass risikoarme Kredite wie Kommunalkredite eine unerwünschte wie auch nicht gerechtfertigte Verteuerung erfahren.



Drucksache 628/11

... "3. Sonstige Leistungen, die im Austausch von gesetzlichen Zahlungsmitteln bestehen, Lieferungen von im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen sowie Einlagen bei Kreditinstituten, wenn diese Umsätze als Hilfsumsätze anzusehen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 628/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

§ 9
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen

§ 10
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen

§ 11
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Bearbeitungs- und Verarbeitungsfällen

§ 13
Buchmäßiger Nachweis bei Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr

§ 17
Abnehmernachweis bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

§ 17a
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen

§ 17b
Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Bearbeitungs- oder Verarbeitungsfällen

§ 17c
Buchmäßiger Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Fi nanzverwaltu ngsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

3 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1858: Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 209/11 (Beschluss)

... es (beispielsweise Zertifikate). Es handelt sich bei ihnen um eine einfache Anlageform mit großer Sicherheit. Die Vertragspartner vereinbaren eine feste Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und für diese fest vereinbart. Sie unterliegen keinem Kursrisiko. Ein Börsenhandel findet nicht statt. Sie werden nicht nur von der Institutssicherung, sondern grundsätzlich auch von der Einlagensicherung erfasst. Auch hat der Gesetzgeber die Sonderstellung dieser Anlagen anerkannt, indem er von Kreditinstituten ausgegebene Namensschuldverschreibungen bislang von der Prospektpflicht ausgenommen hat und auch weiterhin ausnehmen will. Es wäre vor dieser gesetzgeberischen Entscheidung nicht überzeugend, diese Anlagen dem Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes zu unterstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 209/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

2. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

11. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 8 Inhaltsübersicht und § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

12. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

13. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

14. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

15. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für die Beantragung einer neuen Erlaubnis nach § 34f GewO als Finanzanlagevermittler nicht im Sinne der Anlageberater nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und GewO durch eine Übergangsfrist von zwölf Monaten ersetzt werden sollte.

16. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten

17. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat begrüßt das Vorhaben der Kommission, die Mindestanforderungen an das Eigenkapital zu vereinheitlichen und höhere nationale Anforderungen nur in sehr engem Rahmen zuzulassen. Ein aufsichtsrechtliches "Level Playing Field" ist im Grundsatz durchaus sinnvoll. In einem einheitlichen Binnenmarkt, in dem Institute vom EU-Ausland aus auf dem heimischen Kredit- und Einlagenmarkt auftreten können, darf es keine Wettbewerbsvorteile durch Regulierungsarbitrage geben. Unter den Risikogesichtspunkten macht es zudem - bezogen auf den einzelnen Kredit - keinen Unterschied, ob er von einer Großbank, einem Regionalinstitut oder einer ausländischen Bank vergeben wird. Die aufsichtsrechtliche Formel "gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Aufsicht" sollte daher zu Recht in der gesamten EU einheitlich gelten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 639/11

... (13) Endlagerung: die Einlagerung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente in einer genehmigten Anlage, wobei eine Rückholung nicht beabsichtigt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 715/11

... Im Unterschied zur Empfehlung der EU-Kommission soll nach dem Gesetzentwurf jeder natürlichen Person ein Rechtsanspruch auf ein Girokonto mit Basisfunktionen zustehen. Eine Einschränkung auf die Rolle als Verbraucher erfolgt nicht, um auch selbstständigen Unternehmern die Gründung oder den Neustart seines Gewerbes zu ermöglichen und nicht am Fehlen eines Girokontos scheitern zu lassen. Da der Anspruch auf natürliche Personen begrenzt ist, haben Unternehmen in Form von juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften keinen Anspruch. Eingeschränkt wird im Vergleich zur Empfehlung der EU-Kommission auch der Anwendungsbereich: verpflichtet werden Kreditinstitute, die Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und Kredite gewähren. E-Geld-Institute, Postscheckämter und Zentralbanken sind hingegen nicht aufgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 715/11




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Auswirkungen auf den Haushalt

D. Auswirkungen auf die Vermögenslage

E. Sonstige finanzielle Auswirkungen

F. Familienpolitische Auswirkungen

G. Klimaschutzpolitische Auswirkungen

H. Alternativen Im Sinne der Zielsetzung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 2 § 850k Abs. 7 Satz 4 neu

Zu Art. 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 818/11

... als professionelle Kunden anerkannt werden. Der Vertrieb an andere Anleger, etwa Einzelpersonen mit hohem Nettovermögen, ist nur dann zulässig, wenn sich diese zu einer Mindesteinlage von 100 000 EUR verpflichten und falls der Fondsverwalter bestimmte Verfahren einhält, so dass er hinreichend davon überzeugt ist, dass diese anderen Anleger nach vernünftigem Ermessen in der Lage sind, ihre Anlageentscheidungen selbst zu treffen und die damit einhergehenden Risiken zu verstehen.)



Drucksache 54/1/11

... Kapitalgesellschaften müssen mit jeder Körperschaftsteuererklärung zusätzliche Erklärungen über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abgeben (Vordruck KSt 1F). Bei einer Vielzahl von Gesellschaften kommt es hier über Jahre hinweg zu keiner Änderung (z.B. des Einlagekontos), so dass die jährliche Verpflichtung, dies in einer eigenständigen Erklärung anzugeben, zu keinem Erkenntnisgewinn bei der Verwaltung führt, sondern nur Bürokratieaufwand bei der Gesellschaft verursacht. Es soll hier künftig genügen, wenn die Kapitalgesellschaft in der Körperschaftsteuererklärung angibt, dass keine Änderungen der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen gegenüber den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres gesondert festgestellten Beträgen eingetreten sind.

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Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 253/11 (Beschluss)

... Die vorgeschlagene Neuregelung greift die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z.B. BFH-Urteile vom 9. Dezember 2009 II R 28/08, BStBl II 2010 S. 566, und vom 7. November 2007 II R 28/06, BStBl II 2008 S.258) zur Behandlung von Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften auf und entwickelt sie in Richtung auf eine gleichheitsgerechte Besteuerung von Schenkungen fort. Sie stellt in diesem Zusammenhang unter anderem auch klar, dass verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen zwischen verbundenen Körperschaften grundsätzlich keine freigebigen Zuwendungen sind.

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Drucksache 253/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 EU-BeitrG

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 2 Buchstabe e EU-BeitrG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 EU-BeitrG

4. Zu Artikel 1 § 6 EU-BeitrG

5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 EU-BeitrG

6. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 EU-BeitrG

7. Zu Artikel 1 § 18 Satz 1 EU-BeitrG

8. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 3 EU-BeitrG

9. Zu Artikel 2 nach Nummer 2 § 10 Absatz 2 und 2a Satz 8 EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 10a Absatz 3 Satz 2 EStG ,

11. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - EStG

12. Zu Artikel 2 Nummer 12 § 39c Absatz 1 Satz 5 EStG

13. Zu Artikel 2 Nummer 14 § 39e Absatz 6 Satz 1 und 2 EStG

14. Zu Artikel 2 nach Nummer 22 § 44a Absatz 8 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe b und c, Nummer 28 § 51a Absatz 2c und 2e, § 52a Absatz 18 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2 Nummer 28

16. Zu Artikel 2 Nummer 26 § 51a EStG

17. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

18. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG

19. Zu Artikel 8 Gesetz über Steuerstatistiken

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 9a
Grundsteuer

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

20. Zu Artikel 10 Nummer 01 - neu -, 02 - neu -, 03 - neu - und 2 § 145 Absatz 3 Satz 4, § 179 Satz 4, § 192 Satz 2 - neu - und § 205 Absatz 3 BewG

Zu Nummer n

Zu Nummer 03

Zu Nummer 2

21. Zu Artikel 10 Nummer 04 - neu -, 1 und 2 Anlage 1, § 205 Absatz 3 BewG

22. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu -, 1b - neu - und 6 § 7 Absatz 8 - neu -, § 15 Absatz 4 - neu - und § 37 Absatz 7 ErbStG

Zu Artikel 11

4 Allgemein

Zu Nummer 1a

4 Einlagefälle

4 Beispiel:

4 Konzernfälle

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Zu Nummer 1b

4 Beispiel:

Zu Nummer 6

23. Zu Artikel 12 Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung der Abgabenordnung

Zu Artikel 12 Nummer 1

24. Zu Artikel 12a – neu – Umsatzsteuergesetz

Artikel 12a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Finanzielle Auswirkungen:


 
 
 


Drucksache 833/11

... 16. Folgenabschätzung für Lösungen bei grenzübergreifenden Erbschaftsangelegenheiten - SEK(2011) 1489. Es ist zu beachten, dass die tatsächlichen Zahlen höher liegen dürften als angenommen, da im Rahmen der Arbeitsmethode nur grenzüberschreitende Fälle von Immobilieneigentum, nicht aber andere Vermögenswerte wie beispielsweise Spareinlagen, berücksichtigt werden konnten.



Drucksache 209/1/11

... es (beispielsweise Zertifikate). Es handelt sich bei ihnen um eine einfache Anlageform mit großer Sicherheit. Die Vertragspartner vereinbaren eine feste Laufzeit. Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und für diese fest vereinbart. Sie unterliegen keinem Kursrisiko. Ein Börsenhandel findet nicht statt. Sie werden nicht nur von der Institutssicherung, sondern grundsätzlich auch von der Einlagensicherung erfasst. Auch hat der Gesetzgeber die Sonderstellung dieser Anlagen anerkannt, indem er von Kreditinstituten ausgegebene Namensschuldverschreibungen bislang von der Prospektpflicht ausgenommen hat und auch weiterhin ausnehmen will. Es wäre vor dieser gesetzgeberischen Entscheidung nicht überzeugend, diese Anlagen dem Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes zu unterstellen.

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Drucksache 209/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Artikel 3 Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 1 VermAnlG

3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 VermAnlG

4. Zu Artikel 1 § 11 VermAnlG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Nummer 2 VermAnlG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 1 VermAnlG , Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewO

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 VermAnlG

9. Zu Artikel 1 § 22 VermAnlG

10. Zu Artikel 1 Abschnitt 2a - neu - §§ 22a bis 22e - neu -, § 32 Absatz 1a - neu - VermAnlG

Abschnitt 2a
Zulassungspflicht bei bestimmten Vermögensanlagen

§ 22a
Zulassung des öffentlichen Angebots

§ 22b
Zulassungsantrag; Erteilung und Versagung der Zulassung

§ 22c
Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag

§ 22d
Mittelverwendungskontrolleur

§ 22e
Anfangskapital

Zu Buchstabe a

Zu § 22a

Zu § 22b

Zu § 22c

Zu § 22d

Zu § 22e

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 2 Absatz 2b WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

14. Zu Artikel 5 [Nummer 1 Buchstabe b und] Nummer 8 [Inhaltsübersicht und] § 34h - neu - GewO

§ 34h
Zuständige Behörde

15. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO

16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 2 Nummer 1, 1. Halbsatz GewO

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 4 GewO

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34f Absatz 6 - neu - GewO

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 34g Absatz 2 Nummer 6 GewO

20. Zu Artikel 5 Nummer 18 Buchstabe c § 157 Absatz 2 Satz 1 GewO

21. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 157 Absatz 2 und 3 GewO

22. Zu Artikel 19 Absatz 4 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 367/11

... - Notwendigkeit einer gründlichen Analyse der Subsidiaritätsproblematik bei Initiativen, die über den EU-Rahmen hinausreichen: Dies war bei mehreren infolge der Finanzkrise verabschiedeten Maßnahmen der Fall (Neufassungen der Richtlinien über Einlagensicherungssyteme9 und Systeme für die Entschädigung der Anleger10, Initiative zu Leerverkäufen und Credit Default Swaps11 und Weißbuch über Sicherungssysteme für Versicherungen 12).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 784/11

... a) In Satz 1 wird nach dem Wort "Einlagenkreditinstitut" das Komma gestrichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 784/11




Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

Abschnitt 3
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, Meldepflichten und Datenverwendung.

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen.

§ 14
Meldepflicht von Behörden.

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften.

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

§ 25i
Sorgfalts- und Organisationspflichten beim E-Geld-Geschäft

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Anlage 6
(zu § 21) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 7
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank

§ 36
Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen.

§ 36a
Verordnungsermächtigung

§ 37a
Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten

Artikel 10
Änderung des Münzgesetzes

§ 7a
Aufgaben nach den Artikeln 6 und 8 bis 12 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2010

Artikel 11
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 808/11

... Die Kommission kann den Fonds selbst verwalten oder die Finanzverwaltung des Fonds der Europäischen Investitionsbank oder einer geeigneten Finanzinstitution (Einlagebank) übertragen. Die Einlagebank verwaltet den Fonds entsprechend den Vorgaben der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

1.1. Rechtsgrundlage

1.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Artikel 4
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Titel II
Regeln für die Beteiligung

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Artikel 5
Förderformen

Artikel 6
Zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigte Rechtspersonen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Kapitel II
Finanzhilfen

Abschnitt I
Gewährungsverfahren

Artikel 8
Teilnahmebedingungen

Artikel 9
Förderfähigkeit

Artikel 10
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 11
Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit Drittländern und internationalen Organisationen

Artikel 12
Vorschläge

Artikel 13
Ethikprüfung

Artikel 14
Auswahl- und Gewährungskriterien

Artikel 15
Verfahren zur Überprüfung der Bewertung

Artikel 16
Finanzhilfevereinbarung

Artikel 17
Finanzhilfebeschlüsse

Artikel 18
Gesichertes elektronisches System

Abschnitt II
Durchführung

Artikel 19
Durchführung der Maßnahme

Artikel 20
Konsortium

Abschnitt III
Formen der Finanzhilfen Förderregeln

Artikel 21
Formen der Finanzhilfen

Artikel 22
Förderung der Maßnahme

Artikel 23
Förderfähigkeit von Ausgaben

Artikel 24
Indirekte Ausgaben

Artikel 25
Produktive Stunden pro Jahr

Artikel 26
Personalkosten von Eigentümern kleiner und mittlerer Unternehmen oder von anderen natürlichen Personen, die kein Gehalt beziehen

Artikel 27
Stückkostensätze

Artikel 28
Bescheinigung über den Abschluss

Artikel 29
Bescheinigung über die Methodik

Artikel 30
Zur Ausstellung von Bescheinigungen befugte Rechnungsprüfer

Artikel 31
Kumulation von Finanzhilfen

Abschnitt IV
Sicherheitsleistungen

Artikel 32
Teilnehmer-Garantiefonds

Artikel 33
Arbeitsweise des Fonds

Kapitel IV
Preisgelder, Auftragsvergabe Finanzierungsinstrumente

Artikel 34
Preisgelder

Artikel 35
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

Artikel 36
Finanzierungsinstrumente

Kapitel VII
Sachverständige

Artikel 37
Bestellung unabhängiger Sachverständiger

Titel III
Regeln für die Verbreitung von Ergebnissen

Kapitel 1
Finanzhilfen

Abschnitt I
Ergebnisse

Artikel 38
Eigentum an Ergebnissen

Artikel 39
Schutz der Ergebnisse

Artikel 40
Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 41
Übertragung und Lizenzierung von Ergebnissen

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden Kenntnissen Schutzrechten zu Ergebnissen

Artikel 42
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 43
Grundsätze für Zugangsrechte

Artikel 44
Zugangsrechte für die Durchführung

Artikel 45
Zugangsrechte für die Nutzung

Artikel 46
Zugangsrechte für die Union und die Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Sonderfälle

Artikel 47
Sonderbestimmungen

Kapitel II
Preisgelder Auftragsvergabe

Artikel 48
Preisgelder

Artikel 49
Auftragsvergabe, vorkommerzielle Auftragsvergabe und die Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen

TITEL IV Schlussbestimmungen

Artikel 50
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 51


 
 
 


Drucksache 733/1/11

... Vor allem Großinstitute verschulden sich in großem Umfang durch Geldaufnahme am Interbankenmarkt. Demgegenüber refinanzieren sich retailorientierte, regional tätige Institute zu etwa 80 Prozent und mehr aus Spareinlagen ihrer Kunden. Neben der unterschiedlichen Refinanzierung dieser regionaltätigen Institute ist ferner zu berücksichtigen, dass diese auf ihrer Aktivseite in Deutschland die größten Kommunalfinanzierer sind. Deren risikoarmes Geschäft bleibt bei der Berechnung der Leverage-Ratio ohne Abzug, führt jedoch zu vergleichsweise hohen Bilanzsummen. Dies hat zur Folge, dass risikoarme Kredite wie Kommunalkredite eine unerwünschte wie auch nicht gerechtfertigte Verteuerung erfahren.



Drucksache 197/11

... (2) Damit das reibungslose Funktionieren der Beihilferegelung für die private Lagerhaltung von Butter gewährleistet ist, sollte festgelegt werden, wie die Höhe der Beihilfe festzusetzen und der Beihilfebetrag bei nachteiligen Veränderungen der Marktbedingungen, die bei der Einlagerung der Butter unvorhersehbar waren, anzupassen.

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Drucksache 197/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Befugnisse der Kommission

Artikel 3
Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter

Artikel 4
Produktionserstattung im Zuckersektor

Artikel 5
Beihilfe für die Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver für Futterzwecke

Artikel 6
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 7
Beihilfe für die Abgabe von Milcherzeugnissen an Schüler

Artikel 8
Beihilfe für Seidenraupenzüchter

Artikel 9
Festsetzung der Ausfuhrerstattungen

Artikel 10
Spezifische Maßnahmen für Ausfuhrerstattungen für Getreide und Reis

Artikel 11
Mindestpreise für die Ausfuhr von lebenden Pflanzen

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 194/11

... Die Aufhebung der Genehmigungen für die Altanlagen kann entschädigungslos erfolgen. Die Reaktoren haben bis heute Laufzeiten von über 30 beziehungsweise 27 (Krümmel) Jahren. Nach den im Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vorgesehenen Laufzeiten wären diese Anlagen nur noch kurze Zeit am Netz geblieben. Die darüber hinaus gehenden Laufzeiten können nicht berücksichtigt werden, da die Laufzeitverlängerung namentlich wegen Missachtung der Mitwirkungsrechte des Bundesrates verfassungswidrig ist. In den jeweiligen Laufzeiten konnten das für die Einlagen investierte Kapital amortisiert und die Anlagen abgeschrieben werden, insbesondere da ein Großteil der Nutzung in die Zeit der gesetzlichen Gebietsmonopole fiel. Dem steht die aufgrund des immanenten Gefahrenpotenzials besonders intensive Sozialbindung des Eigentums an den Kernkraftwerken gegenüber. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung Kalkar eine dementsprechende Sonderstellung des Atomrechts, auch in Bezug auf Artikel 12 und Artikel 14

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Drucksache 194/11




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Atomgesetzes

§ 12a
Ermächtigungsvorschrift (dynamische Risikovorsorge)

Artikel 2
Inkrafttreten

Allgemeine Begründung

Besondere Begründung

Zu Artikel. 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 733/11

... Aufsichtsanforderungen schaffen Kriterien zur Beurteilung der Risiken im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften und der zum Ausgleich dieser Risiken erforderlichen finanziellen Mittel. Folglich regeln sie nicht den Zugang zu Einlagengeschäften, sondern bestimmen, wie solche Tätigkeiten durchgeführt werden, damit der Schutz von Einlegern und die finanzielle Stabilität gewährleistet werden können. Mit der vorgeschlagenen Verordnung werden die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die gegenwärtig in zwei unterschiedlichen Richtlinien (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 127/11

... (2) Im gestaltenden Teil des Plans kann vorgesehen werden, dass Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umgewandelt werden. Eine Umwandlung gegen den Willen der betroffenen Gläubiger ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Plan eine Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, die Leistung von Sacheinlagen, den Ausschluss von Bezugsrechten oder die Zahlung von Abfindungen an ausscheidende Anteilsinhaber vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 54/11 (Beschluss)

... Kapitalgesellschaften müssen mit jeder Körperschaftsteuererklärung zusätzliche Erklärungen über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen abgeben (Vordruck KSt 1F). Bei einer Vielzahl von Gesellschaften kommt es hier über Jahre hinweg zu keiner Änderung (z.B. des Einlagekontos), so dass die jährliche Verpflichtung, dies in einer eigenständigen Erklärung anzugeben, zu keinem Erkenntnisgewinn bei der Verwaltung führt, sondern nur Bürokratieaufwand bei der Gesellschaft verursacht. Es soll hier künftig genügen, wenn die Kapitalgesellschaft in der Körperschaftsteuererklärung angibt, dass keine Änderungen der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlagen gegenüber den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres gesondert festgestellten Beträgen eingetreten sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 204/11

... ) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes schreibt eine neue Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz vor. Danach ist ab dem Bilanzgeschäftsjahr 2010 der Ausweis nicht eingeforderter ausstehender Einlagen auf das Eigenkapital nur noch auf der Passivseite der Bilanz zulässig. Unbeschadet dessen enthalten die Bilanzformblätter mehrerer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Pflege-Buchführungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Zielsetzung

II. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte; geschlechterspezifische Auswirkungen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat.

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1614: Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen


 
 
 


Drucksache 190/11

... Mit Instrumenten des SoFFin hat die Bundesregierung wesentlich zur Stabilisierung der deutschen Finanzmärkte beigetragen. Neben den umfangreichen Liquiditätsgarantien für Banken, die besonders in der Anfangsphase genutzt wurden, war es auch notwendig, Beteiligungen an systemrelevanten Banken zu erwerben. Letztlich hat der Bund dadurch in Form von Aktien und/oder Stillen Einlagen/Beteiligungen an der Commerzbank, der Aareal Bank und der WestLB erworben; bei der HRE war sogar ein 100-prozentiger Erwerb notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 317/11

... § 2 Absatz 1 Nummer 2c - neu - GwG (Vertrieb und Rücktausch von E-Geld im Sinne des § la Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, das von Einlagenkreditinstituten ausgegeben wird)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 140/11

... Die Kommission überträgt die Finanzverwaltung des Fonds entweder der Europäischen Investitionsbank oder nach Artikel 13 Buchstabe b einer geeigneten Finanzinstitution (nachstehend „Einlagebank“ genannt). Die Einlagebank verwaltet den Fonds entsprechend den Vorgaben der Kommission.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Rechtsgrundlage

3. Inhalt

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Einführungsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vertraulichkeit

Kapitel II
Beteiligung

Artikel 4
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Abschnitt 1
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Mindestteilnahmebedingungen

Artikel 7
Unabhängigkeit

Artikel 8
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Unterstützung der Aus- und Weiterbildung und der Laufbahnentwicklung von Forschern

Artikel 9
Alleiniger Teilnehmer

Artikel 10
Internationale Organisationen und Rechtspersonen mit Sitz in Drittländern

Artikel 11
Weitere Voraussetzungen

Abschnitt 2
Verfahren

Unterabschnitt 1
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 12
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 13
Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Bewertung Auswahl von Vorschlägen Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 14
Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 15
Verfahren zur Einreichung, Bewertung, Auswahl und Gewährung

Artikel 16
Bestellung unabhängiger Experten

Unterabschnitt 3
Durchführung der Massnahmen Finanzhilfevereinbarungen

Artikel 17
Allgemeine Bemerkungen

Artikel 18
Allgemeine Bestimmungen in der Finanzhilfevereinbarung

Artikel 19
Bestimmungen über Zugangsrechte, Nutzung und Verbreitung

Artikel 20
Kündigungsbestimmungen

Artikel 21
Sonderbestimmungen

Artikel 22
Unterzeichnung und Beitritt

Unterabschnitt 4
Konsortien

Artikel 23
Konsortialvereinbarungen

Artikel 24
Koordinator

Artikel 25
Änderungen innerhalb des Konsortiums

Unterabschnitt 5
überwachung Bewertung der Programme der indirekten Massnahmen sowie Übermittlung von Informationen

Artikel 26
Überwachung und Bewertung

Artikel 27
Zur Verfügung zu stellende Informationen

Abschnitt 3
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Unterabschnitt 1
Kostenerstattung Förderformen

Artikel 28
Förderfähigkeit

Artikel 29
Förderformen

Artikel 30
Erstattung erstattungsfähiger Kosten

Artikel 31
Direkte erstattungsfähige Kosten und indirekte erstattungsfähige Kosten

Artikel 32
Förderungshöchstgrenzen

Artikel 33
Berichterstattung und Prüfungen der erstattungsfähigen Kosten

Artikel 34
Exzellenznetze

Unterabschnitt 2
Auszahlung, Aufteilung, Einziehung Sicherheitsleistungen

Artikel 35
Auszahlung und Aufteilung

Artikel 36
Wiedereinziehung

Artikel 37
Risikoabdeckungsmechanismus

Kapitel III
Verbreitung, Nutzung Zugangsrechte

Abschnitt 1
neue Kenntnisse Schutzrechte

Artikel 38
Besondere Vorschriften für die Fusionsenergieforschung

Unterabschnitt 1
Eigentum

Artikel 39
Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 40
Gemeinsames Eigentum an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 41
Übertragung von Eigentumsrechten an neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 42
Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, Schutz der Verteidigungsinteressen der Mitgliedstaaten und Wahrung ethischer Grundsätze

Unterabschnitt 2
Schutz, Veröffentlichung, Verbreitung Nutzung

Artikel 43
Schutz von neuen Kenntnissen und Schutzrechten

Artikel 44
Erklärung bezüglich der finanziellen Unterstützung durch die Gemeinschaft

Artikel 45
Nutzung und Verbreitung

Abschnitt 2
Rechte auf Zugang zu bereits bestehenden neuen Kenntnissen Schutzrechten

Artikel 46
Bestehende Kenntnisse und Schutzrechte

Artikel 47
Grundsätze

Artikel 48
Zugangsrechte für die Durchführung einer indirekten Maßnahme

Artikel 49
Zugangsrechte für die Nutzung

Kapitel IV
besondere Vorschriften für die Beteiligung an Tätigkeiten IM Themenbereich „Fusionsenergieforschung“

Artikel 50
Geltungsbereich

Artikel 51
Durchführung der Fusionsenergieforschung

Artikel 52
Finanzieller Beitrag der Gemeinschaft

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 53

Anhang
Teilnehmer-Garantiefonds


 
 
 


Drucksache 68/10

... Auf Grund der Bedeutung des Bankensektors für die Weltwirtschaft, insbesondere für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen wurden zur Bewältigung der Finanzkrise in Deutschland und weltweit Banken mit Milliardenbeträgen gestützt. Nunmehr führt die verbesserte Lage auf den Finanzmärkten offenbar zur Rückkehr zu alten Verhaltensweisen. Die Gewinne der Banken beruhen nicht vorrangig auf realen Kreditgeschäften; es werden wieder unangemessene Boni gezahlt. Dabei werden gerade die im Investmentbanking erzielten Gewinne vielfach nur als Folge der öffentlichen Rettungsaktionen möglich.



Drucksache 437/10 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme (Neufassung) KOM (2010)



Drucksache 510/10

... L. in der Erwägung, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Regierung der Niederlande im Juni bzw. Oktober 2009 zwei Vereinbarungen mit der isländischen Regierung über die Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von 1,3 Milliarden Euro mit den Niederlanden bzw. eines Darlehens in Höhe von 2,4 Milliarden Pfund mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnet haben; in der Erwägung, dass die Vereinbarung vom Oktober 2009 am 6. März 2010 durch ein Referendum abgelehnt wurde und erwartet wird, dass die beiden Parteien eine neue Vereinbarung über die Auszahlungen erzielen werden, die unter das isländische Einlagensicherungssystem fallen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/10




Politische Kriterien

Wirtschaftliche Kriterien

Regionale Zusammenarbeit

Öffentliche Meinung und Unterstützung der Erweiterung


 
 
 


Drucksache 244/10

... -Abscheidung und anschließenden Einlagerung in geologischen Formationen des Meeresuntergrunds genehmigt werden. Die Vollzugskosten können je nach Projekt erheblich (Einrichtung von Speichern) und dauerhaft (Überwachung) sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

F. Bürokratiekosten

Beschlüsse 2006/1 und 2007/1

Beschluss 2007/2

G. Gender-Mainstreaming

H. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

OSPAR -Beschluss 2006/1 zur Änderung des OSPAR-Beschlusses 98/4: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von Vinylchloridmonomer VCM , einschließlich der Herstellung von 1,2 Dichlorethan EDC , und des OSPAR-Beschlusses 98/5: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für den Vinylchloridsektor zur Anwendung bei der Herstellung von Suspensions-PVC S-PVC aus Vinylchloridmonomer Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/1 zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxidströmen in der Wassersäule oder am Meeresgrund Übersetzung

OSPAR -Beschluss 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen Übersetzung

1. Begriffsbestimmungen

2. Zweck und Geltungsbereich

3. Programme und Maßnahmen

4. Inkrafttreten

5. Durchführungsbericht

Anhang 1
Formblatt für die Berichterstattung über die Durchführung des OSPAR-Beschlusses 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen

I. Durchführungsbericht zur Einhaltung

II. Durchführungsbericht zur Wirksamkeit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele

Beschluss 2006/1

Beschlüsse 2007/1 und 2007/2

2. Kosten und Preiswirkung

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben

5 Vollzugsaufwand

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

Gesamtkosten der Berichterstattung

3. Gender-Mainstreaming

4. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 432/10

... Für den Fall, dass ein Mitgliedstaat die EU-Leitlinien missachtet, sind in Artikel 126 Absatz 11 AEUV verschiedene Arten von Sanktionen vorgesehen. Diese umfassen die Aufforderung, vor Emissionen zusätzliche Angaben zu veröffentlichen, die Europäische Investitionsbank zu ersuchen, ihre Darlehenspolitik gegenüber dem Mitgliedstaat zu überprüfen, von dem Mitgliedstaat zu verlangen, eine unverzinsliche Einlage in angemessener Höhe bei der Union zu hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist, und die Möglichkeit, Geldbußen in angemessener Höhe zu verhängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/10




Mitteilung

1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung

1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte

Präventive Komponente: ein Warnsystem

Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte

Korrektive Maßnahmen

1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen

2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten

3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts

4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize

5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester

6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang 1
Fahrplan

Anhang 1
Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

3 Einleitung

Abschnitt II
Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

1 Stand des Programms und der Maßnahmen

2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme

Ziele und Verwirklichung

Annahmen und Daten

Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit

4 Sensitivitätsanalyse

4 Planungshorizont

Aktualisierung der Programme

Anhang 2
Europäisches Semester der Politikkoordinierung


 
 
 


Drucksache 659/10

... Es wird mindestens eine Sacheinlage geleistet:



Drucksache 337/10

... Im Übrigen stehen die Interessen der Gläubiger von Finanzinstituten (Einleger, Inhaber von Versicherungspolicen oder Begünstigte von Pensionsplänen sowie, in gewissem Maße, Beschäftigte) potenziell den Interessen ihrer Aktionäre entgegen. Die Aktionäre profitieren von Aktienkurssteigerungen und der kurzfristigen Profitmaximierung und haben daher potenziell geringeres Interesse an einem zu niedrigen Risikoniveau. Einleger und andere Gläubiger konzentrieren ihre Aufmerksamkeit hingegen auf die Fähigkeit des Finanzinstituts zur Rückzahlung ihrer Einlagen und sonstigen Forderungen bei Fälligkeit – also dessen langfristige Lebensfähigkeit. Die Einleger ziehen daher tendenziell ein sehr niedriges Risikoniveau vor8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/10




Grünbuch Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik {KOM 2010 285 endgültig} {KOM 2010 286 endgültig} {SEK 2010 669} Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. der Begriff der Corporate Governance und die Finanzinstitute

3. Mängel und Schwächen der Corporate Governance in Finanzinstituten

3.1. Interessenkonflikte

3.2. Das Problem der wirksamen Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze durch Finanzinstitute

3.3. Verwaltungsrat15

3.4. Risikomanagement

3.5. Rolle der Aktionäre

3.6. Rolle der Aufsichtsorgane

3.7. Rolle der Revisoren

4. Erste Antworten

5. Ansätze für die zukunft

5.1. Verwaltungsrat

Allgemeine Frage 1:

Spezifische Fragen:

5.2. Funktionen mit Risikorelevanz

Allgemeine Frage 2:

Spezifische Fragen:

5.3. Externe Revisoren

Allgemeine Frage 3:

Spezifische Fragen:

5.4. Aufsichtsbehörden

Allgemeine Frage 4:

Spezifische Fragen:

5.5. Aktionäre

Allgemeine Frage 5:

Spezifische Fragen:

5.6. Wirksame Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze in der Praxis

Allgemeine Frage 6:

Spezifische Fragen:

5.7. Vergütung

Allgemeine Frage 7:

Spezifische Fragen:

Allgemeine Frage 7a:

Spezifische Frage:

5.8. Interessenkonflikte

Allgemeine Frage 8:

Spezifische Fragen:

6. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 485/10

... Schließlich werden sich Einsparungen dadurch ergeben, dass im Falle einer neu zu gründenden Aktiengesellschaft dieselben Sachverständigen mit der Prüfung sowohl der Sacheinlagen als auch des Verschmelzungsvertrages beauftragt werden können.



Drucksache 482/10

... "(1a) Gelder, die ein E-Geld-Institut zum Zwecke der Ausgabe von E-Geld entgegengenommen hat, hat es unverzüglich in E-Geld umzutauschen. Solche Gelder gelten nicht als Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute

§ 1a
Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts

§ 8a
Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 9a
Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute

§ 12a
Eigenkapital bei E-Geld-Instituten

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13a
Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld

§ 17a
Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen

Abschnitt 4a
Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld

§ 23a
Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen

§ 23b
Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld

§ 23c
Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten

§ 28a
Beschwerden über E-Geld-Emittenten

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 30a
E-Geld-Instituts-Register

§ 30b
Werbung

§ 36
Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 12
Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen

§ 25b
Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr

§ 25c
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 60a
Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 80d
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 80g
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Artikel 4
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 8
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 340m
Strafvorschriften

Artikel 9
Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 11
Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung

Abschnitt 1
Angemessenheit

Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten

Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten

§ 6a
Berechnung der Eigenkapitalanforderungen

§ 6b
Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten

§ 6c
Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld

Abschnitt 4
Melde- und Anzeigepflichten

Artikel 12
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 13
Änderung der Liquiditätsverordnung

Artikel 14
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 21
Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen

Anlage 6
(zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG

2. Weitere Änderungen

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

IV. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 36

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu § 24a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu § 21

Zu Nummer 3

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie


 
 
 


Drucksache 188/1/10

... 11. Der Bundesrat befürwortet im Grundsatz neue Vorschläge für Einlagensicherungssysteme. Er spricht sich dabei aber gegen eine Vollharmonisierung der Höchstdeckungssummen auf 100 000 Euro aus, die eine freiwillige zusätzliche Einlagensicherung der Privatbanken und die Institutssicherung der öffentlichrechtlichen bzw. genossenschaftlichen Institute gefährden könnte. Gerade die ergänzenden Sicherungseinrichtungen der deutschen Kreditindustrie sind ein wesentlicher Grundpfeiler der Stabilität und des Vertrauens der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen, die erhalten werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 509/10

... - unter Hinweis auf die Richtlinie 94/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über Einlagensicherungssysteme4,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 509/10




Entschließung

Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags

Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement

Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz

Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds

Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat befürwortet im Grundsatz neue Vorschläge für Einlagensicherungssysteme. Er spricht sich dabei aber gegen eine Vollharmonisierung der Höchstdeckungssummen auf 100 000 Euro aus, die eine freiwillige zusätzliche Einlagensicherung der Privatbanken und die Institutssicherung der öffentlichrechtlichen bzw. genossenschaftlichen Institute gefährden könnte. Gerade die ergänzenden Sicherungseinrichtungen der deutschen Kreditindustrie sind ein wesentlicher Grundpfeiler der Stabilität und des Vertrauens der Bankkunden in die Sicherheit ihrer Einlagen, die erhalten werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 681/10

... (1) Im gestaltenden Teil des Reorganisationsplans kann vorgesehen werden, dass Forderungen von Gläubigern in Anteile am Kreditinstitut umgewandelt werden. Eine Umwandlung gegen den Willen der betroffenen Gläubiger ist ausgeschlossen. Insbesondere kann der Reorganisationsplan eine Kapitalherabsetzung oder -erhöhung, die Leistung von Sacheinlagen oder den Ausschluss von Bezugsrechten vorsehen. Zugunsten der in Satz 1 genannten Gläubiger ist § 39 Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 der

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Drucksache 681/10




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)

Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren

3 Sanierungsverfahren

§ 2
Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans

§ 3
Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters

§ 4
Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung

§ 5
Gerichtliche Maßnahmen

§ 6
Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens

3 Reorganisationsverfahren

§ 7
Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens

§ 8
Inhalt des Reorganisationsplans

§ 9
Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital

§ 10
Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen

§ 11
Ausgliederung

§ 12
Eingriffe in Gläubigerrechte

§ 13
Beendigung von Schuldverhältnissen

§ 14
Anmeldung von Forderungen

§ 15
Prüfung und Feststellung der Forderungen

§ 16
Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan

§ 17
Abstimmung der Gläubiger

§ 18
Abstimmung der Anteilsinhaber

§ 19
Annahme des Reorganisationsplans

§ 20
Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans

§ 21
Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister

§ 22
Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung

§ 23
Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 45
Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität

§ 45c
Sonderbeauftragter

§ 46c
Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen

§ 48a
Übertragungsanordnung

§ 48b
Bestands- und Systemgefährdung

§ 48c
Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung

§ 48d
Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit

§ 48e
Inhalt der Übertragungsanordnung

§ 48f
Durchführung der Ausgliederung

§ 48g
Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung

§ 48h
Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung

§ 48i
Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen

§ 48j
Partielle Rückübertragung

§ 48k
Partielle Übertragung

§ 48l
Maßnahmen bei dem Kreditinstitut

§ 48m
Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger

§ 48n
Unterrichtung

§ 48o
Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen

§ 48p
Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen

§ 48q
Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten

§ 48r
Rechtsschutz

§ 48s
Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung

§ 52a
Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten

Artikel 3
Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)

§ 1
Errichtung des Fonds

§ 2
Beitragspflichtige Unternehmen

§ 3
Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds

§ 4
Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen

§ 5
Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb

§ 6
Garantie

§ 7
Rekapitalisierung

§ 8
Sonstige Maßnahmen

§ 9
Stellung im Rechtsverkehr

§ 10
Vermögenstrennung

§ 11
Verwaltung des Restrukturierungsfonds

§ 12
Mittel des Restrukturierungsfonds

§ 13
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung

§ 14
Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht

§ 15
Steuern

§ 16
Parlamentarische Kontrolle

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 3b
Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 5
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 7f
Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen

§ 20
Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen

Artikel 6
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

§ 24
Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

§ 23a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.

§ 53a
Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 24
Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 12
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 36a
Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank

Artikel 13
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Investmentgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Anfechtungsgesetzes

Artikel 16a
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... aa) Gesetzlich abgesicherte Einlagen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 679/10

... "Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, höchstens jedoch bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten; ist der Einlagewert niedriger als dieser Wert, bemisst sich die weitere Absetzung für Abnutzung vom Einlagewert."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 679/10




Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 50f
Bußgeldvorschriften

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 2
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

§ 36
Endbestände

Artikel 3
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung

Artikel 6
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

§ 31b
Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Artikel 10
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Artikel 12
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

§ 9
Rechtsbehelf und sofortige Vollziehung

Artikel 13
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

§ 5
Hilfsmerkmale

Artikel 16
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 18
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 19
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 21
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 22
Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 24
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes

Artikel 26
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Artikel 27
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 30
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 31
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

§ 4
Zuschlagsatz

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 427/10

... 30. ist der Auffassung, dass die Haushaltspolitik in erster Linie in der Lage sein muss, die Spareinlagen durch Umverteilung in wachstumsträchtige Investitionen umzuwandeln, beispielsweise Investitionen in Forschung und Entwicklung, die Modernisierung der industriellen Basis, Entwicklung einer ökologischeren, intelligenteren, innovativeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft der Europäischen Union und Bewältigung der Herausforderung einer angemessenen Bildungspolitik;



Drucksache 188/10

... - Gewährleistung stabiler, verantwortungsvoller Finanzmärkte im Dienste der Gesamtwirtschaft: Die Kommission arbeitet mit anderen EU-Organen intensiv an einer neuen europäischen Kontrollarchitektur, die Europa Anfang 2011 zur Verfügung stehen soll damit länderübergreifende Finanzmärkte angemessen beaufsichtigt und systemische Risiken frühzeitig erkannt werden können. Die Mitgesetzgeber sollten noch vor dem Sommer die Vorschläge zu Eigenkapitalregeln für Banken und zu alternativen Verwaltern von Investmentfonds verabschieden. Ergänzend dazu müssen neue Vorschläge für folgende Bereiche vorgelegt werden: Derivatemärkte (strategische Initiative Nr. 2), Leerverkäufe und Credit Default Swaps (strategische Initiative Nr. 3), Einlagensicherungssysteme (strategische Initiative Nr. 4), missbräuchliche Verhaltensweisen (strategische Initiative Nr. 5), wirksame Krisenmanagementinstrumente (strategische Initiative Nr. 6) sowie Eigenkapitalanforderungen (strategische Initiative Nr. 7). Ferner wird die Kommission Leitlinien für die Einrichtung von Bankeninsolvenzfonds als mögliche Krisenmanagementinstrumente vorschlagen, die unter anderem auch die Verpflichtung von Finanzinstitutionen zur Zahlung einer Abgabe vorsehen (strategische Initiative Nr. 8). Parallel dazu wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung der Sondermaßnahmen bei einer Konjunkturerholung ergreifen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10




TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln

1. Einleitung: Eine neue Ära

2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa

2.1. Bewältigung der Krise

2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen

2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen

3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

3.2. Eine offene und sichere EU

3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht

4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda

4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union

5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

5 Folgenabschätzung

Expost -Bewertung und Eignungstests

Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme

5 Umsetzung

5.2. Europa vermitteln

5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten

6. Schlussfolgerung: Es geht voran


 
 
 


Drucksache 603/10 (Beschluss)

... 21. Bei den Sanktionen zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin hat sich die Kommission auf verzinsliche und unverzinsliche Einlagen sowie die Verhängung von Geldbußen konzentriert. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend: Im Rahmen der Sanktionen ist auch der rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben nötig, was auch das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/10 (Beschluss)




Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10

Zu BR-Drucksache 603/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 608/10


 
 
 


Drucksache 873/10

... 15. „Lagerung“ das Vorhandensein einer Menge gefährlicher Stoffe zum Zweck der Einlagerung, der Hinterlegung zur sicheren Aufbewahrung oder der Lagerhaltung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 873/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf dem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15
und 16

Artikel 17
, 18, 19 und 27

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Sonstige Anhänge

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ausnahmeregelungen und Schutzklauseln

Artikel 5
Allgemeine Betreiberpflichten

Artikel 6
Mitteilungen

Artikel 7
Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 8
Domino -Effekt

Artikel 9
Sicherheitsbericht

Artikel 10
Änderung einer Anlage, eines Betriebs oder eines Lagers

Artikel 11
Notfallpläne

Artikel 12
Flächennutzungsplanung

Artikel 13
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 14
Öffentliche Konsultationen und Öffentlichkeitsbeteiligung am Entscheidungsverfahren

Artikel 15
Vom Betreiber nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 16
Vom Mitgliedstaat nach einem schweren Unfall zu erbringende Informationen

Artikel 17
Zuständige Behörde

Artikel 18
Verbot der Weiterführung

Artikel 19
Inspektionen

Artikel 20
Informationsaustausch und Informationssystem

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Zugang zu Gerichten

Artikel 23
Änderung der Anhänge

Artikel 24
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 25
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 26
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27
Sanktionen

Artikel 28
Umsetzung

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Adressaten

Verzeichnis der Anhänge

Anhang 1
Verzeichnis der gefährlichen Stoffe

TEIL 1 Gefahrenkategorien von Stoffen und Gemischen

TEIL 2 Namentlich aufgeführte Stoffe

Teil 3
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h und Artikel 4 Absatz 1 ausgenommene Stoffe und Gemische

Anmerkungen zu Anhang I

Anhang II
in dem Sicherheitsbericht Nach Artikel 9 zu berücksichtigende Mindestdaten Mindestinformationen

1. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

2. Umfeld des Betriebs

3. Beschreibung der Anlage

4. Ermittlung und Analyse möglicher Unfälle und Mittel zu deren Verhütung

5. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung von Unfallfolgen

Anhang III
Informationen nach Artikel 9 betreffend das Managementsystem die Betriebsorganisation IM Hinblick auf die Verhütung schwerer Unfälle

Anhang IV
in die Notfallpläne nach Artikel 11 Aufzunehmende Daten Informationen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang V
Einzelheiten, die der Öffentlichkeit nach Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a mitzuteilen sind

Teil 1
Für alle unter diese Richtlinie fallenden Betriebe:

Teil 2
Zusätzliche Informationen zu den in Teil 1 genannten für Betriebe der oberen Klasse:

Anhang VI
Kriterien für die in Artikel 16 Absatz 1 vorgesehene Unterrichtung der Kommission über einen Unfall

1. Beteiligte Stoffe

2. Schädigungen von Personen oder Sachwerten

3. Unmittelbare Umweltschädigungen

4. Sachschäden

5. Grenzüberschreitende Schädigungen

Anhang VII
Kriterien für Ausnahmeregelungen IM Sinne von Artikel 4 Anhang VIII Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 698/10

... Bürger, insbesondere Studenten, sehen sich mit Problemen konfrontiert, wenn sie in einem Mitgliedstaat, in dem sie sich erst vor kurzem niedergelassen haben oder in dem sie keinen Wohnsitz unterhalten, ein Bankkonto eröffnen oder eine Zahlungskarte beantragen wollen. Die Finanzinstitute begründen eine entsprechende Weigerung damit, dass bestimmte Kategorien potenzieller Kunden ein erhöhtes Risiko für eine Bank darstellen und dass in diesen Fällen besondere Vorsicht geboten ist. Ferner berufen sie sich darauf, dass sie nicht in der Lage sind, sich ein genaues Bild von der Kredithistorie eines Kreditnehmers zu machen. In zahlreichen Fällen ist die Verweigerung einer Kontoeröffnung jedoch nicht als objektiv gerechtfertigt und angemessen anzusehen. Im Übrigen stellt der Mangel an Transparenz bei den Bankgebühren ein erhebliches Hindernis im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden dar. Kunden können die Kosten ihrer Bankkonten nicht nachvollziehen und haben keinen Vergleichsmaßstab, so dass sie auch keinen Wechsel des Bankkontos in Betracht ziehen, um in den Genuss günstigerer Konditionen zu kommen. Verbraucher in Mitgliedstaaten, in denen die Bankgebühren auf komplizierte und nichttransparente Weise berechnet werden, zahlen somit häufig höhere Gebühren als nötig. Mehr Transparenz ist auch eine Vorbedingung für grenzüberschreitende Transaktionen und für ein erfolgreiches Funktionieren des Einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA). Eine Analyse von 224 Banken, mit denen 81 % des Marktes für Privatkundeneinlagen abgedeckt wurden, gelangte zu dem Ergebnis, dass bei 66 % der Websites dieser Banken Zusatzinformationen erforderlich sind, um die Kosten eines Bankkontos ermitteln zu können. Die Analyse hat ferner gezeigt, dass die Unterschiede bei den Bankkontogebühren auf der Ebene der Europäischen Union deutlich größer sind als die Preisunterschiede bei anderen Dienstleistungen.



Drucksache 850/10

... "Verwaltet die Kapitalanlagegesellschaft inländische Investmentvermögen, muss die Depotbank ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben und zum Betreiben des Einlagen- und Depotgeschäfts nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 5 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Investmentgesetzes

§ 12
Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 12a
Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften

§ 13
Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften.

§ 13a
Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften

§ 15
Meldungen an die Europäische Kommission

§ 20
Beauftragung und jährliche Prüfung

§ 40
Genehmigung der Verschmelzung

§ 40a
Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen

§ 40b
Verschmelzungsplan

§ 40c
Prüfung der Verschmelzung

§ 40d
Verschmelzungsinformationen

§ 40e
Rechte der Anleger

§ 40f
Kosten der Verschmelzung

§ 40g
Wirksamwerden der Verschmelzung

§ 40h
Rechtsfolgen der Verschmelzung

§ 42
Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen.

§ 42a
Information mittels eines dauerhaften Datenträgers

§ 45
Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts.

Abschnitt 1a
Master-Feeder-Strukturen

§ 45a
Genehmigung des Feederfonds

§ 45b
Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen

§ 45c
Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank

§ 45d
Mitteilungspflichten der Bundesanstalt

§ 45e
Abwicklung eines Masterfonds

§ 45f
Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds

§ 45g
Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds

§ 61
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen.

§ 63a
Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds

§ 94
Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen.

§ 99a
Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften

§ 103
Ausgabe der Aktien.

§ 121
Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten.

§ 123
Maßgebliche Sprachfassung

§ 127
Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen.

§ 128
Anzeigepflicht

§ 129
Veröffentlichungspflichten

Abschnitt 3
Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes

§ 130
Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften

§ 131
Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland

§ 132
Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland

§ 133
Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs

§ 143c
Beschwerde- und Schlichtungsverfahren

§ 148
Übergangsvorschrift zur Aufhebung des § 127 Absatz 5

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des REIT-Gesetzes

Artikel 12
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 13
Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung

Artikel 14
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG

a Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften

b Grenzüberschreitende Verschmelzung

c Master-Feeder-Konstruktionen

d Wesentliche Anlegerinformationen

e Grenzüberschreitende Notifizierung

f Verbesserung der Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden

2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mikrofinanzfonds

3. Anpassungen der steuerlichen Rahmenbedingungen im Investmentsteuergesetz

4. Anpassung des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen

5. Verlängerung der Fristen für Vor-REITs

6. Anpassung der Umstrukturierungsvergünstigung von Unternehmen im Rahmen der Grunderwerbsteuer

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Nachhaltigkeit

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6a

Zu Buchstabe g

Zu Absatz 8a

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 10

Zu Buchstabe i

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe j

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Buchstabe k

Zu Absatz 21

Zu Buchstabe l

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu Absatz 27

Zu Absatz 28

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 3a

Zu Absatz 3b

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 14

Zu § 12a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 28

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 40a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 40b

Zu § 40c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 40e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 40f

Zu § 40g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 40h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Absatz 6

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 42

Zu § 45a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 45b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 45f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 45g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 6

Zu Nummer 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 67

Zu Absatz 5

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 78

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 1a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 80

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 81

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 84

Zu Abschnitt 3 Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes :

Zu § 130

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 133

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 85

Zu Nummer 86

Zu Nummer 87

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Nummer 6c

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 16a

Zu Nummer 16b

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 93

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 94

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 95

Zu Artikel 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Ist -Zustand

5 Neuregelung

Im Einzelnen:

5 Inlandsabwicklung

5 Auslandsbezug

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

5 Allgemein

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1443: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Richtlinie)

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 3. Dezember 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren


 
 
 


Drucksache 603/1/10

... 25. Bei den Sanktionen zur Durchsetzung der Haushaltsdisziplin hat sich die Kommission auf verzinsliche und unverzinsliche Einlagen sowie die Verhängung von Geldbußen konzentriert. Das ist aus Sicht des Bundesrates nicht ausreichend: Im Rahmen der Sanktionen ist auch der rigorosere Einsatz von EU-Ausgaben nötig, was auch das Sperren oder endgültige Streichen von EU-Fördermitteln umfassen muss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/1/10




Zu BR-Drucksachen 603/10, 605/10, 606/10, 607/10 und 608/10

Zu BR-Drucksache 603/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksachen 605/10 und 607/10

Zu BR-Drucksache 607/10

Zu BR-Drucksache 605/10

Zu BR-Drucksache 608/10


 
 
 


Drucksache 52/10

... 1Spareinlagen bei Spar- und Darlehnskassen mit überwiegendem Warengeschäft sind insoweit nicht als Schulden zu behandeln, als sie in Kapital- und Geldmarktpapieren (insbesondere in Anleihen des Bundes, der Länder und der Gebietskörperschaften, Teilschuldverschreibungen, Pfandbriefen und Privatdiskonten) oder in Guthaben bei Zentralkassen oder in Hypotheken, Grundschulden oder Ausgleichsforderungen angelegt sind.



Drucksache 155/10

... Informationen nach Satz 6 Nummer 3 und 4 sind auch der zuständigen Stelle in dem Aufnahmestaat zu übermitteln, in dem ein Einlagenkreditinstitut oder E-Geld-Institut über Zweigniederlassungen verfügt, die als bedeutend eingestuft worden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung

§ 30
Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken

2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital

3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden

4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen

5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG

6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute

V. Finanzielle Auswirkungen

VI. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 18a

Zu § 18b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Anlage 3
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie


 
 
 


Drucksache 534/10 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Erhebung von Beiträgen zum Restrukturierungsfonds insbesondere im Kontext der Pläne zu einer Stärkung der Eigenkapitalanforderungen (Basel III), der Einführung einer Finanzmarktsteuer und der Neuanforderungen an die Einlagensicherung (EU-Richtlinie) zu sehen ist. Die Fähigkeit der Kreditinstitute zur ausreichenden Kreditvergabe vor allem an den Mittelstand darf gerade im beginnenden Aufschwung nicht beeinträchtigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 313/10

... " angesprochen. Letzteres könnte beispielsweise durch Schaffung der Möglichkeit geschehen, bei unangemessener Haushaltspolitik verzinsliche Einlagen zu verlangen, wenn Mitgliedstaaten ihren mittelfristigen Haushaltszielen in Zeiten günstiger Konjunktur nicht in ausreichendem Maße näherkommen. Dies würde eine Änderung der Sekundärrechtsvorschriften erfordern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/10




Mitteilung

I. Einleitung

II. Die weltweite Finanzkrise hat die Herausforderungen für die EU-Wirtschaft offfenbart und vergrössert

III. Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordinierung

III.1. Bessere Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und tiefergehende haushaltspolitische Koordinierung

III.2. Hin zu einer umfassenderen Überwachung von makroökonomischen Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum

III.3. Eine integrierte Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU: das Europäische Semester

III.4. Ein robuster Rahmen für das Krisenmanagement der Euroraum-Mitglieder

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 681/3/10

... Mit der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds sollen durch die Kreditwirtschaft insbesondere die Mittel zur Restrukturierung von systemrelevanten Banken aufgebracht werden. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Bausparkassen ist der Geschäftsbetrieb von Bausparkassen darauf ausgerichtet, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Bausparkassen teilen damit mit den Förderbanken den Charakter von Spezialkreditinstituten. Diesem gesetzlich vorgegebenen Geschäftsmodell folgend finanzieren sich Bausparkassen aus den Kundeneinlagen und damit im Wesentlichen unabhängig vom



Drucksache 664/10

... - Prävention und Vorbereitung an erster Stelle: umfassende Planungen und Präventivmaßnahmen sollten Behörden und Unternehmen die Vorbereitung auf die Abwicklung erleichtern, und andere Reformen zur Verringerung der Risiken im Finanzsystem ergänzen. - Bereitstellung eines glaubwürdigen Abwicklungsinstrumentariums, das gewährleistet, dass die zuständigen Behörden Institute so abwickeln können, dass die Ansteckungsrisiken auf ein Minimum begrenzt werden und die Kontinuität der wesentlichen Finanzdienstleistungen, wie ununterbrochener Zugang zu Einlagen, die von einem Sicherungssystem abgedeckt sind, sichergestellt ist.

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Drucksache 664/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich Ziele

3. Hauptelemente des Rahmens

3.1. Für das Krisenmanagement zuständige Behörden

3.2. Präparativ- und Präventivmaßnahmen

Verstärkte Beaufsichtigung

Übertragbarkeit von Aktiva

Sanierungs - und Abwicklungspläne

5 Präventivbefugnisse

3.3. Auslöser

Auslöser für die Abwicklung

3.4. Frühzeitiges Eingreifen

Befugnisse der Aufsichtsbehörden

Umsetzung von Sanierungsplänen

5 Sonderverwalter

3.5. Abwicklung

Abwicklung und Insolvenz

3.6. Abschreibung von Schulden

4. Grenzübergreifende Koordinierung des Krisenmanagements

4.1. Koordinierte Abwicklung von EU-Bankengruppen

4.2. Rahmen für die Koordinierung mit Drittländern

4.3. Rolle der europäischen Aufsichtsbehörden bei der Krisenbewältigung

5. Abwicklungsfinanzierung

5.1. Nutzung der Abwicklungsfonds

5.2. Abwicklungsfonds und Einlagensicherungssysteme

5.3. Gestaltung der Abwicklungsfonds

5.4. Größe der Fonds

6. weitere Schritte Künftige Arbeiten

6.1. Weitere Schritte: Koordinierungsrahmen 2011

6.2. Künftige Arbeiten

Insolvenzrahmen mittelfristig

Integrierter Rahmen längerfristig

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 681/1/10

... der Aufsicht und Prüfung durch die Bundesanstalt; § 7 Absatz 3 Satz 4 und § 10 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 16. Juli 1998 gelten entsprechend. Die institutssichernden Einrichtungen sind verpflichtet, der Bundesanstalt Änderungen ihrer Satzung anzuzeigen. Die Bundesanstalt unterrichtet das Bundesministerium der Finanzen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine institutssichernde Einrichtung die Anforderungen nach Satz 3

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Drucksache 681/1/10




1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG

2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG

3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG

Zu Artikel 3

7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

9. Zu Artikel 3 RStruktFG

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 693/10

... Die Kommission prüft Maßnahmen zur Förderung längerfristiger Spareinlagen und privater Investitionen in innovative und Infrastrukturprojekte.



Drucksache 436/10

... Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Anlegerentschädigungsrichtlinie und unmittelbar nach der Finanzkrise ist es jetzt an der Zeit, das Funktionieren der Richtlinie zu überprüfen. Es liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass es im Zuge der Finanzkrise zu einer verstärkten Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung aus den aufgrund der Richtlinie geschaffenen Systemen gekommen wäre. Allerdings sind in den vergangenen Jahren bei der Kommission zahlreiche Beschwerden von Anlegern eingegangen, bei denen es um die Anwendung der Anlegerentschädigungsrichtlinie in einer Reihe wichtiger Fälle ging, in denen Anlegern beträchtliche Verluste entstanden sind. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich Deckung und Finanzierung der Systeme sowie Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigung. Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – wie auch die Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme4 (Einlagensicherungsrichtlinie) und die Überprüfung des Schutzes von Versicherungsnehmern – eine wichtige Komponente der Kommissionspolitik zur Stärkung des EU-Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen, wie dies in der Mitteilung "

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Drucksache 436/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I

4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12

4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12

4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3

4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3

4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a

4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b

4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1

4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2

4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 97/9/EG

Artikel 3

Artikel 4a

Artikel 4b

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 14a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 439/10

... Sicherungssysteme gibt es auch in anderen Bereichen der Finanzdienstleistungsbranche. Insbesondere Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme bestehen in allen EU-Mitgliedstaaten, und mit der Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 1994 und der Richtlinie über Anlegerentschädigungssysteme aus dem Jahr 19971 wurden die Mindestschutzstandards EU-weit harmonisiert. Im Versicherungssektor fehlt ein solcher gemeinsamer europäischer Rahmen dagegen bislang.

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Drucksache 439/10




Weissbuch
Sicherungssysteme für Versicherungen

1. Einleitung

2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs

2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf

2.1.1. Lehren aus der Krise

2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus

2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen

2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt

2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen

2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität

2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen

Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement

Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren

Eingreifen der Regierung im Einzelfall

Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz

2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs

2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung

2.2.2. Hintergrund

2.2.3. Ziele

Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

Verminderung negativer Anreize

Gewährleistung von Kosteneffizienz

Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität

3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes

3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen

3.3. Geografischer Geltungsbereich

3.4. Gedeckte Policen

3.5. Zulässige Antragsteller

3.6. Finanzierung

3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung

3.6.2. Zielausstattung

3.6.3. Beiträge

3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 781/10

... 27. befürwortet die im Laufe der letzten beiden Jahre von der EZB und den nationalen Zentralbanken ergriffenen unkonventionellen Maßnahmen zur Unterstützung von Banken in den Mitgliedstaaten, denen aufgrund beispielloser Mengen an faulen Wertpapieren der Konkurs drohte; begrüßt insbesondere, dass den Kunden dieser Banken Einlagengarantien gewährt wurden, betont jedoch, dass diese unkonventionellen Maßnahmen schrittweise abgebaut werden müssen, um einen unfairen Wettbewerb im Bankensektor zu verhindern;

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Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 518/10

... "Informationen nach Satz 6 Nummer 3 und 4 sind auch der zuständigen Stelle in dem Aufnahmestaat zu übermitteln, in dem ein Einlagenkreditinstitut oder E-Geld-Institut über Zweigniederlassungen verfügt, die als bedeutend eingestuft worden sind."

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Drucksache 518/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 700/10

... (1) „Verschluss“ die Beendigung aller betrieblichen Tätigkeiten zu einem Zeitpunkt nach der Einlagerung abgebrannter Brennelemente oder radioaktiver Abfälle in einem Endlager, einschließlich der abschließenden technischen oder sonstigen Arbeiten, die erforderlich sind, um die Anlage in einen langfristig sicheren Zustand zu versetzen;

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Drucksache 700/10




1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorhandene Rechtsinstrumente mit Bedeutung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente; Subsidiarität

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Nationaler Rahmen

Artikel 6
Zuständige Regulierungsbehörde

Artikel 7
Genehmigungsinhaber

Artikel 8
Sicherheitsnachweis

Artikel 9
Kenntnisse und Fähigkeiten

Artikel 10
Finanzmittel

Artikel 11
Qualitätssicherung

Artikel 12
Transparenz

Artikel 13
Nationale Programme

Artikel 14
Inhalt der nationalen Programme Die nationalen Programme umfassen

Artikel 15
Notifizierung

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.