[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

2763 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Einnahmen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0380/20B
0223/20
0085/1/20
0133/20
0212/20B
0544/20
0541/20
0295/20
0380/1/20
0469/1/20
0433/1/20
0018/1/20
0047/20
0059/20
0085/20B
0013/20
0059/20B
0266/20
0175/20
0189/20
0221/20
0004/20
0224/20
0456/2/20
0363/20
0344/20
0205/20
0051/20B
0196/20
0246/20
0293/20
0088/1/20
0085/20
0006/20
0469/20B
0293/1/20
0529/20
0028/20
0295/1/20
0288/20
0141/20
0230/20
0337/20
0295/20B
0255/20
0051/1/20
0277/20
0156/20
0233/20
0018/20B
0062/20
0230/1/20
0213/20
0364/20B
0230/20B
0293/20B
0364/1/20
0364/20
0086/20
0329/1/20
0098/20
0363/20B
0212/1/20
0002/20
0363/1/20
0145/20
0392/20
0364/2/20
0128/20
0007/20
0075/20
0552/1/19
0553/19
0456/1/19
0521/19
0360/19B
0055/1/19
0312/19
0101/19B
0434/19
0374/1/19
0170/19
0206/2/19
0352/19B
0580/19
0100/19B
0650/1/19
0456/19B
0587/1/19
0533/19
0520/19
0257/19
0608/1/19
0533/19B
0608/3/19
0033/19B
0527/19B
0673/19B
0485/19
0609/1/19
0527/19
0351/19B
0514/19B
0517/19
0055/19B
0515/1/19
0336/19
0010/19
0232/19B
0519/19
0424/19
0521/1/19
0673/19
0358/1/19
0232/1/19
0572/19
0650/19B
0355/1/19
0469/19
0232/19
0587/19
0316/19
0205/19
0150/19
0373/19
0628/19
0521/19B
0649/19
0669/19
0606/1/19
0608/19
0469/19B
0354/1/19
0532/19
0607/1/19
0517/19B
0489/1/19
0004/19
0667/19
0408/19
0518/19
0354/19B
0620/19
0094/19
0396/19
0170/1/19
0437/19
0533/1/19
0556/1/19
0094/19B
0601/19
0549/19
0351/1/19
0552/19B
0515/19
0101/1/19
0636/19
0522/19
0043/19
0178/19B
0247/19
0395/1/19
0358/19B
0556/19B
0314/19
0592/19
0584/19
0515/19B
0206/19
0031/1/19
0411/19
0514/19
0352/1/19
0517/1/19
0514/1/19
0266/19
0355/19B
0220/18
0168/18
0144/18
0506/18
0169/18
0511/18B
0125/1/18
0372/18B
0205/18
0511/1/18
0396/18
0419/18
0423/18
0166/18B
0374/18
0165/1/18
0371/18
0402/1/18
0170/18
0607/18
0166/2/18
0165/18B
0371/18B
0125/18B
0018/1/18
0037/18B
0486/18
0171/18
0366/1/18
0223/18
0300/18
0373/1/18
0207/1/18
0400/18
0018/18B
0645/1/18
0336/18
0563/18
0199/18B
0151/18
0375/18
0366/18B
0227/1/18
0634/18
0094/18
0325/18
0122/18
0192/1/18
0258/18
0310/18
0353/18
0563/18B
0145/18
0522/18
0173/18
0371/1/18
0330/18B
0624/18
0016/18
0227/18B
0624/18B
0330/1/18
0551/18
0421/18
0217/18
0094/18B
0469/18
0058/18
0402/18B
0096/18
0442/18
0166/1/18
0110/1/18
0309/18
0199/1/18
0133/18
0094/1/18
0337/18
0084/18
0503/18
0557/18
0375/2/18
0364/18
0504/1/18
0037/1/18
0639/18
0344/18
0645/18B
0312/1/17
0777/17
0155/1/17
0025/17
0310/17
0065/1/17
0065/17
0182/17B
0733/1/17
0158/17B
0548/17
0221/17
0718/17
0157/17B
0732/17
0721/17
0305/17
0620/17
0107/17
0545/17
0135/17
0070/1/17
0521/17
0426/1/17
0314/17B
0747/17
0533/17
0643/17
0549/17
0622/17
0059/1/17
0325/17
0004/17
0107/17B
0365/17
0733/17B
0657/17
0543/17B
0182/1/17
0426/17B
0643/17B
0733/17
0157/1/17
0059/17B
0240/1/17
0072/17
0216/17
0314/1/17
0243/17
0718/1/17
0065/17B
0265/17B
0138/17
0173/17
0183/17
0158/1/17
0055/17
0039/17
0155/17B
0352/17B
0265/1/17
0326/17
0366/17
0378/17
0543/1/17
0774/17
0222/17
0755/1/17
0731/17
0717/17
0089/1/17
0100/17B
0100/17
0661/17
0120/17
0347/17
0355/17
0387/17
0232/17B
0070/17B
0352/1/17
0402/17
0347/1/17
0606/16B
0566/1/16
0315/1/16
0406/1/16
0119/16B
0764/16
0592/16
0193/16
0196/16
0268/16
0413/16
0533/16
0518/16
0049/16B
0769/16
0344/16
0116/16
0235/16
0813/16B
0408/16
0562/16
0378/16
0357/16
0073/16
0770/1/16
0400/16B
0320/16
0414/16B
0290/16
0407/1/16
0535/1/16
0121/16
0437/16B
0604/16
0280/16
0711/1/16
0277/16
0271/16
0395/16
0808/16
0125/16
0316/16
0546/16B
0541/16B
0213/16
0535/16B
0546/1/16
0119/1/16
0233/16
0618/16
0542/16
0678/16
0566/16B
0327/16
0126/16
0279/16B
0570/16
0545/16
0396/16
0520/16
0373/16
0418/1/16
0067/16
0080/16
0815/16B
0403/16
0565/16
0816/16B
0077/16B
0065/16
0077/16
0521/16
0765/16
0049/1/16
0294/16
0565/16B
0717/1/16
0433/1/16
0641/1/16
0287/16
0067/1/16
0814/7/16
0643/16
0160/1/16
0472/16
0797/1/16
0418/16B
0018/16
0314/16
0730/16B
0229/1/16
0667/16
0649/16
0545/1/16
0572/16
0635/16
0435/16
0315/16B
0066/16B
0281/16B
0544/16
0311/16
0768/16
0544/1/16
0489/16
0160/16B
0400/1/16
0046/16
0067/16B
0279/1/16
0075/16
0195/16
0389/16
0641/16B
0566/16
0314/16B
0715/1/16
0437/1/16
0541/1/16
0681/16
0110/16
0278/16B
0770/16B
0677/16
0548/16
0281/1/16
0191/16
0048/16
0490/16
0535/16
0015/16
0414/1/16
0175/16
0538/16
0281/16
0642/16
0606/1/16
0730/16
0729/16
0116/16B
0188/16
0542/16B
0068/16
0542/1/16
0116/1/16
0466/16
0565/1/16
0440/16
0813/1/16
0511/16
0550/16
0678/1/16
0407/16
0690/16
0020/16B
0310/16
0060/16
0126/1/15
0019/15
0121/2/15
0495/1/15
0457/15
0026/15
0143/15
0281/1/15
0344/15B
0277/15B
0393/15
0585/15
0634/1/15
0281/2/15
0358/15B
0217/15B
0333/15B
0033/15
0542/15B
0120/15B
0446/15
0432/15B
0604/1/15
0389/15
0122/1/15
0469/15
0031/15B
0416/15
0015/15
0353/15B
0585/1/15
0417/15
0532/15
0633/15B
0137/15B
0114/15
0427/15
0117/15
0104/15
0031/1/15
0585/15B
0057/15
0634/15B
0114/15B
0076/15
0481/15
0631/15B
0509/15
0349/15B
0283/15
0311/15B
0585/2/15
0358/1/15
0633/1/15
0419/15
0350/1/15
0212/15B
0344/1/15
0252/15
0631/1/15
0105/15
0413/15
0488/15
0137/15
0237/15
0028/15
0318/15
0604/15B
0500/15
0281/15B
0144/15
0235/15
0464/15
0465/15
0154/2/15
0122/15B
0028/1/15
0350/15B
0217/15
0206/15B
0056/15
0540/15
0607/15
0058/15
0028/15B
0250/15
0371/15
0046/15
0278/15
0447/15
0440/15
0349/1/15
0426/15
0003/15
0114/1/15
0495/15B
0206/1/15
0585/3/15
0495/15
0055/15
0516/15
0638/15
0071/15
0432/15
0034/15
0115/15
0298/14
0560/14
0169/1/14
0431/14
0641/14B
0205/14
0418/14
0225/14B
0232/14
0222/14
0583/14
0009/14
0432/14
0131/14
0592/1/14
0562/14B
0402/14
0563/14
0223/1/14
0648/1/14
0541/14
0350/14B
0265/14
0430/14B
0543/1/14
0298/14B
0101/14
0502/14B
0645/14
0648/14B
0471/14
0490/14
0592/14
0169/14B
0055/14
0308/14
0225/1/14
0362/14
0466/14
0536/14
0585/14
0145/14
0430/1/14
0502/14
0559/14
0075/14
0062/14B
0446/14
0181/1/14
0639/1/14
0151/14B
0350/1/14
0563/14B
0149/14
0062/1/14
0154/14
0362/1/14
0325/14
0356/14
0084/14
0487/14
0195/14
0400/14
0205/14B
0559/14B
0249/14
0400/14B
0562/1/14
0298/1/14
0016/14
0639/14B
0223/14B
0571/14
0151/1/14
0563/1/14
0400/1/14
0562/14
0181/14B
0587/14
0543/14
0447/14
0639/14
0235/13
0412/2/13
0216/13
0128/3/13
0333/13
0437/1/13
0322/1/13
0207/13
0093/13B
0491/13
0671/13
0196/13B
0470/13
0113/13
0020/13
0288/13
0113/1/13
0793/13B
0627/13
0376/13B
0186/1/13
0032/13
0136/13
0589/13
0266/13B
0471/13B
0555/13B
0025/13B
0418/13
0626/1/13
0023/13
0480/13
0516/13
0342/13B
0119/13
0479/13
0368/13
0073/13
0093/1/13
0093/13
0196/13
0128/1/13
0680/13
0137/13
0033/13
0323/13
0176/13B
0524/13
0030/1/13
0095/13B
0098/13
0626/13
0529/1/13
0451/13
0329/13
0101/13
0555/13
0339/13B
0316/1/13
0351/13
0059/13
0432/13
0199/13
0217/1/13
0473/13
0338/13B
0322/13
0435/1/13
0615/1/13
0512/13
0017/13
0681/13B
0535/13
0609/1/13
0095/1/13
0462/13
0493/13
0321/13
0339/13
0025/1/13
0705/13B
0062/13B
0424/13
0460/13
0094/13
0380/13
0141/13
0319/13B
0681/1/13
0600/1/13
0435/13B
0316/13B
0030/13
0705/1/13
0030/13B
0590/13
0695/13
0176/13
0319/13
0309/13
0515/13
0062/13
0192/13
0247/13
0217/13B
0699/13
0571/13
0072/1/13
0498/13
0462/13B
0060/13
0636/13
0634/13
0063/1/13
0146/13
0348/13
0612/13
0670/13
0496/13
0309/13B
0706/13
0735/1/13
0513/13B
0285/13
0652/13
0663/13
0442/13
0185/13
0376/13
0471/13
0213/13
0471/1/13
0074/13
0288/13B
0072/13
0529/13B
0609/13B
0376/1/13
0063/13B
0600/13B
0437/13B
0137/13B
0157/13B
0072/13B
0671/13B
0753/13
0338/13
0128/13
0677/2/13
0032/1/13
0322/13B
0157/1/13
0100/13
0173/13
0451/13B
0304/13
0186/13B
0513/1/13
0136/13B
0062/1/13
0342/13
0032/13B
0109/13
0063/13
0264/13
0112/13
0615/13B
0724/12
0092/12
0820/1/12
0432/12
0091/12
0632/12
0276/12
0516/12B
0446/12
0483/12
0301/12B
0634/12
0346/12
0452/12
0453/12
0736/1/12
0390/12
0409/12
0675/12
0383/12
0745/12
0667/12
0356/12
0030/1/12
0409/12B
0802/12
0414/12
0170/12
0813/12
0517/1/12
0725/12
0369/12
0432/12B
0697/12
0520/12
0164/12B
0799/12
0061/12B
0223/12
0372/12
0525/12
0791/1/12
0455/12B
0217/1/12
0650/12
0814/12
0703/1/12
0635/12
0475/12
0152/2/12
0349/1/12
0297/12B
0455/1/12
0768/12B
0791/12B
0306/12
0542/12
0581/12
0511/12
0811/1/12
0557/12B
0633/2/12
0598/12
0683/12
0176/12B
0668/12
0502/12
0426/12
0030/12B
0478/12
0651/12
0370/12
0619/12
0663/12
0016/12
0231/12
0485/12
0181/12
0575/12
0625/1/12
0194/12
0112/12B
0201/1/12
0433/12
0177/12B
0473/12
0695/1/12
0820/12B
0297/12
0416/12
0703/12
0112/12
0516/1/12
0302/1/12
0677/12
0573/12
0064/12
0130/12
0409/1/12
0114/1/12
0217/12B
0603/1/12
0749/12
0603/12
0275/12
0395/12
0176/1/12
0301/1/12
0450/1/12
0759/12
0661/12
0632/2/12
0114/12B
0514/12
0571/1/12
0450/12B
0452/1/12
0165/12
0740/12
0694/12
0768/1/12
0699/12
0501/12
0571/12
0230/12
0252/12
0652/12
0467/12
0347/12
0310/12
0074/12
0379/12
0217/12
0725/12B
0721/12
0249/12
0318/12
0488/12
0229/12
0517/12
0820/12
0606/12
0094/12B
0061/2/12
0204/2/12
0725/1/12
0339/12
0195/12
0663/1/12
0468/12
0515/12
0466/12
0684/12
0314/1/12
0517/12B
0662/12
0371/12
0749/12B
0248/12
0557/1/12
0624/12
0177/1/12
0343/12
0811/12B
0177/12
0338/12
0164/2/12
0134/12
0577/12
0135/12
0459/1/12
0254/1/12
0439/12
0093/12
0603/12B
0509/12
0329/12
0544/12
0663/2/12
0645/2/12
0633/1/12
0684/1/12
0632/1/12
0549/12
0645/1/12
0696/12
0094/1/12
0464/12
0681/12
0819/12
0558/12
0619/12B
0254/2/12
0657/11
0629/11B
0340/4/11
0040/11
0658/11B
0864/11
0236/11
0233/11
0629/1/11
0072/11
0342/11
0343/11B
0325/11
0257/11
0400/11
0513/11
0713/11
0357/11
0160/11
0029/11
0842/11
0739/11
0399/4/11
0685/11B
0781/11
0114/11
0176/1/11
0768/11
0191/11
0214/11
0356/11B
0084/11
0728/1/11
0761/11B
0524/1/11
0189/11
0179/1/11
0228/11
0387/11
0740/11
0179/11B
0712/11
0700/11
0528/11
0105/1/11
0214/11B
0805/11
0478/1/11
0258/11
0640/11
0737/11
0339/11
0624/11
0339/3/11
0761/11
0628/11
0025/2/11
0260/11
0588/2/11
0088/2/11
0844/11
0056/11
0216/11
0216/11X
0041/11
0237/11
0734/1/11
0709/11
0338/11B
0070/11
0395/1/11
0214/1/11
0265/11
0847/1/11
0360/2/11
0734/11B
0288/11
0339/1/11
0310/11
0067/11
0142/11B
0281/11
0715/11
0588/1/11
0088/11
0785/11
0315/11B
0315/1/11
0743/1/11
0399/11B
0362/1/11
0089/11
0356/11
0720/11
0054/1/11
0343/1/11
0741/11
0761/1/11
0722/11
0253/11B
0623/11
0833/11
0390/1/11
0367/11
0054/11
0728/11B
0259/11
0105/11B
0551/11
0829/11
0077/11
0179/11
0306/11
0737/11B
0345/11
0360/11
0808/11
0362/11
0045/11
0526/11
0580/11
0041/11B
0655/11
0025/1/11
0869/11
0590/11
0389/1/11
0630/11
0027/11
0401/11
0155/2/11
0731/11
0635/11
0459/11B
0054/11B
0685/1/11
0315/11
0225/11
0261/11
0699/11
0176/11
0459/1/11
0804/11
0088/11B
0190/11
0874/11
0878/11
0340/11B
0399/11
0743/11
0317/11
0088/1/11
0658/11
0339/11B
0338/1/11
0819/11
0340/11
0462/11
0305/11
0524/11B
0338/11
0176/11B
0140/11
0588/11
0661/10
0045/1/10
0068/10
0680/10
0581/13/10
0227/1/10
0680/3/10
0666/10
0692/10
0004/1/10
0356/10
0604/10B
0323/10
0081/10
0583/10
0196/10
0667/2/10
0064/10
0581/1/10
0657/2/10
0857/10
0432/10
0276/10
0659/10
0128/10
0687/10B
0064/10B
0161/10
0762/2/10
0808/10
0337/10
0819/10
0227/10B
0123/10
0716/10
0667/10
0041/3/10
0667/10B
0482/10
0536/10B
0347/10B
0857/1/10
0003/10
0006/10
0034/10
0232/10
0714/2/10
0702/10B
0227/10
0312/10
0226/10
0041/1/10
0486/10
0347/1/10
0032/1/10
0846/10
0168/10
0681/10
0483/1/10
0152/10
0532/1/10
0544/10
0534/1/10
0679/10
0808/10B
0418/10
0007/10
0250/10
0722/10
0687/2/10
0532/2/10
0461/10
0483/10
0427/10
0673/10
0223/10
0474/10
0278/10
0785/10B
0186/10
0702/1/10
0763/10
0657/10B
0604/1/10
0585/10
0843/10
0830/10
0542/10
0680/5/10
0698/10B
0504/10
0004/10B
0225/10
0657/1/10
0477/10
0217/10
0861/10
0152/10B
0850/10
0484/10B
0715/10
0052/10
0155/10
0483/10B
0131/10
0534/10B
0379/10
0276/10B
0152/1/10
0011/10
0313/10
0857/10B
0725/10
0799/10
0032/10B
0661/10B
0586/10
0681/1/10
0536/1/10
0001/1/10
0322/10
0269/10
0698/1/10
0312/1/10
0200/10
0840/10
0276/1/10
0001/10
0388/10
0561/10
0740/10
0855/10
0467/10
0144/10
0264/10
0657/10
0532/3/10
0257/10
0677/10
0781/10
0633/10
0074/10
0075/10
0762/10
0228/10
0031/10
0018/10
0001/2/10
0032/10
0687/1/10
0539/10
0067/10
0265/10
0667/1/10
0760/1/10
0532/10B
0786/10
0115/10
0004/2/10
0581/10B
0045/10B
0714/10
0497/10
0830/10B
0661/1/10
0785/10
0113/10
0620/10
0096/10
0830/1/10
0383/10
0001/10B
0282/1/09
0170/09
0650/1/09
0813/09
0140/09
0380/09
0169/09
0552/09
0147/09B
0372/1/09
0647/09
0070/09
0157/09
0825/1/09
0407/09
0263/09
0020/09
0449/09
0107/09
0403/09
0756/09
0195/2/09
0228/09
0119/1/09
0168/09B
0844/09
0429/09
0120/09
0274/09
0826/09
0122/09
0361/1/09
0071/09
0053/09B
0013/09
0173/09
0877/09
0132/09
0846/09
0066/09
0403/09B
0282/09
0152/09
0182/09
0401/09
0443/09B
0244/09
0809/09
0312/09
0567/09
0171/09B
0884/1/09
0196/09
0008/09
0190/09
0674/09
0500/2/09
0077/09
0634/09
0086/09
0811/09
0005/09
0085/09
0192/09
0278/1/09
0339/09
0844/09B
0037/09
0147/09
0681/09
0534/09B
0049/09
0296/09
0220/09
0740/09
0168/09
0739/09
0003/09
0121/09
0648/09
0825/09B
0050/1/09
0059/09
0667/09
0178/09
0909/09
0641/09
0168/1/09
0083/09
0119/09B
0205/09
0171/09
0416/09
0603/09
0687/09
0160/09
0525/09
0195/09B
0500/1/09
0282/09B
0650/09B
0172/09
0166/09
0171/1/09
0044/09
0752/09
0372/09B
0079/09
0761/09
0088/09
0184/09
0053/1/09
0603/1/09
0050/09B
0128/09
0911/09
0738/09
0423/09
0825/09
0753/09
0736/09
0060/09
0235/09
0171/3/09
0489/09
0050/09
0896/09
0262/09
0446/09
0017/09
0443/1/09
0518/09
0114/09
0314/09
0865/2/09
0884/09B
0277/09
0002/09
0500/09B
0733/09
0279/09
0534/1/09
0294/09
0076/09
0178/08
0578/08
0546/08B
0174/08
0650/08
0344/08B
0348/08
0966/08
0238/08
0241/08
0841/08
0500/08B
0758/08
0838/08
0342/1/08
0200/08
0748/1/08
0680/08
0342/08B
0644/08
0004/08B
0640/08
0551/08
0173/08
0822/08
0315/08B
0560/08
0039/08B
0556/1/08
0536/08
0096/08B
0116/08
0377/08
0684/08
0486/08B
0164/08
0757/08
0047/08
0541/08
0755/08
0556/08
0524/08
0300/08
0385/08
0641/08
0012/08
0924/08B
0545/2/08
0196/08
0878/08
0632/08
0095/08
0295/08
0777/08
0304/08B
0702/08
0629/08
0703/08
0553/08
0006/08
0543/1/08
0004/08
0520/08
0924/2/08
0109/08
0341/08B
0355/08
0113/08
0004/1/08
0209/08
0788/08
0010/08A
0555/08
0137/08
0168/08
0801/08
0239/08
0567/08
0982/08
0537/08
0134/08
0500/1/08
0806/08
0999/08
0378/08
0096/2/08
0367/08
0091/08
0716/08
0886/08B
0342/08
0037/08
0225/08
0167/08
0897/08
0559/08
0210/08
0225/08B
0753/08B
0531/08
0244/08
0486/1/08
0561/08B
0960/1/08
0448/08
0558/1/08
0134/1/08
0032/08
0284/08
0968/08
0315/08
0134/08B
0561/08
0733/08
0014/08
0753/1/08
0170/08
0398/08
0228/08
0109/08B
0096/1/08
0886/08
0711/08
0882/08
0591/08
0959/08
0751/08
0803/08
0717/08
0304/08
0341/1/08
0753/08
0695/08
0605/08
0009/08
0023/08
0180/08
0546/1/08
0437/08B
0700/08
0311/08
0779/08
0980/08
0367/1/08
0048/08
0298/08
0827/08
0831/08
0233/08
0065/08
0789/08
0017/08
0699/08
0202/08
0964/08
0547/1/08
0745/08
0463/08
0712/08
0382/08
0343/08K
0992/08
0532/08
0057/08
0547/08B
0005/08
0325/08
0438/08
0302/08
0526/08
0506/08
0967/08
0913/08
0024/08
0539/08
0748/08B
0830/08
0511/08
0561/1/08
0296/08
0470/08
0873/08
0960/08B
1004/08
0437/1/08
0181/08
0444/08
0645/08
0182/08
0039/08
0633/08
0567/08B
0037/08B
0520/1/08
0037/1/08
0696/08
0543/08B
0782/08
0656/08
0545/3/08
0807/08
0367/08B
0567/1/08
0033/08
0482/08
0344/1/08
0568/08
0131/08
0555/2/07
0124/1/07
0411/07
0543/07
0357/07
0598/07
0937/07
0567/07
0276/07
0544/2/07
0841/07
0718/07
0674/07
0082/07
0223/07
0544/07B
0717/07
0426/07B
0756/07
0149/07B
0207/07
0513/07
0675/07
0271/07
0953/07
0545/07
0125/07
0540/07
0040/07
0127/07
0297/07
0309/07
0259/07
0930/07B
0331/07
0417/1/07
0007/07
0293/07
0463/07B
0544/8/07
0488/07
0603/07
0075/07
0048/07
0599/07
0895/07
0453/07
0824/07
0005/07
0196/07
0241/1/07
0073/1/07
0720/07F
0220/07B
0633/1/07
0775/07
0461/07
0220/1/07
0747/1/07
0409/07
0613/07
0191/07
0596/07B
0597/1/07
0678/07
0700/07
0492/07
0776/07
0149/07
0417/07B
0664/07
0479/07
0657/07
0712/07
0436/07
0117/1/07
0597/07B
0542/07
0720/07E
0901/07B
0012/07
0508/07
0068/07
0567/1/07
0508/07B
0579/1/07
0181/07
0812/07
0463/07
0798/07
0117/4/07
0889/07
0936/07
0750/07
0497/07
0528/07
0471/07
0788/07
0085/07
0252/07
0241/07B
0657/1/07
0384/07
0017/07
0915/07
0195/07
0212/07
0863/07
0555/07B
0309/2/07
0582/07
0369/07
0663/07
0929/07
0188/07
0150/07B
0241/07
0355/1/07
0228/07
0370/07
0309/07A
0633/07
0150/07
0298/07
0124/07
0654/07
0556/07
0355/07B
0661/07
0440/07
0426/1/07
0897/07
0595/07
0333/07
0355/07
0657/07B
0566/07
0566/07B
0489/07
0447/07
0544/7/07
0392/07
0901/07
0508/1/07
0720/07C
0198/07B
0622/07
0020/07
0282/07
0722/07
0748/07
0450/1/07
0276/07B
0597/07
0592/07
0450/07B
0813/07
0478/07
0276/2/07
0802/07
0276/1/07
0679/07
0700/1/07
0417/07
0117/07B
0657/2/07
0444/07
0554/07
0559/07
0383/07
0930/07
0596/07
0463/1/07
0555/07
0223/3/07
0600/07
0073/07B
0633/07B
0496/07
0275/07
0673/07
0486/07
0309/07B
0746/07
0568/07
0567/07B
0700/07B
0295/07
0094/07
0579/07
0198/07
0352/07
0001/07
0276/3/07
0544/6/07
0841/07B
0016/07
0256/06
0612/06
0390/06
0919/06
0621/06
0158/06
0658/06
0550/1/06
0357/06
0191/06
0247/06
0140/1/06
0314/06
0623/06B
0555/06
0376/06
0819/1/06
0121/06
0330/06
0483/06
0099/06
0096/06
0359/06B
0329/06
0753/06
0281/1/06
0779/06
0622/06B
0254/06
0653/06
0140/06B
0196/06
0259/06
0210/06
0199/06B
0206/06
0752/06B
0426/1/06
0752/06
0385/06
0111/1/06
0435/06
0500/06
0675/06
0281/06
0698/06
0802/06
0059/1/06
0359/06
0375/06
0151/06
0394/06
0454/06
0040/1/06
0199/1/06
0553/06B
0004/06
0926/06
0730/06
0154/1/06
0393/06
0300/06
0636/06
0332/2/06
0778/06
0479/06
0836/06
0798/06
0354/06
0080/06
0059/06B
0576/06
0908/06
0537/06
0142/1/06
0874/06
0671/06
0626/06
0332/06
0816/06
0549/06
0865/06
0066/06
0206/1/06
0426/06B
0504/06
0179/06
0542/1/06
0377/06
0361/06
0281/06B
0875/06
0111/06B
0013/06
0250/06
0542/06B
0872/06
0779/1/06
0298/06
0122/06
0519/06
0142/06
0827/06
0800/06
0142/06B
0083/06
0171/06
0260/06
0081/06
0014/06
0018/06
0804/06
0068/06
0673/06
0885/06
0320/06
0680/06
0479/06B
0171/1/06
0113/4/06
0480/06B
0103/06
0452/06
0503/06
0009/06
0257/06
0819/06
0645/06
0206/06B
0178/06
0205/06
0090/06
0819/06B
0040/06
0426/06
0480/1/06
0021/06
0154/06B
0623/06
0299/06
0359/1/06
0617/06
0554/1/06
0018/06B
0105/06
0399/06
0641/06
0550/06B
0553/1/06
0302/06
0486/06
0141/06
0554/06B
0670/1/06
0629/06
0845/06
0935/06
0362/06
0596/06
0755/06
0743/06
0171/06B
0295/06
0358/06
0553/06
0231/06
0367/06
0306/06
0191/06B
0705/06
0303/06
0590/05
0229/05B
0900/05
0254/05
0870/05
0656/05B
0083/05
0742/05
0938/05
0327/05B
0605/05
0165/05
0341/05
0807/05
0194/05
0252/05
0230/05B
0678/2/05
0849/05
0083/1/05
0519/05
0397/05B
0510/05
0006/05
0144/05B
0390/1/05
0678/1/05
0620/05
0238/05
0322/2/05
0443/05B
0518/05
0285/05
0212/05
0397/05
0819/05
0482/05
0290/05
0596/05
0005/1/05
0144/05
0648/05
0657/05
0112/1/05
0327/1/05
0479/05B
0391/05
0706/05
0544/1/05
0242/05B
0656/05
0077/05
0633/05
0443/1/05
0464/05
0232/05
0321/1/05
0432/05
0065/05
0515/1/05
0045/05B
0004/05
0335/05
0872/05
0443/2/05
0797/05
0019/05
0616/05
0084/05
0477/05
0479/2/05
0249/05
0401/05
0729/05
0230/05
0711/05
0273/1/05
0002/05
0840/05
0349/05
0229/1/05
0394/05B
0555/05
0937/05B
0273/05B
0305/05
0642/05
0144/4/05
0937/1/05
0045/05
0245/05
0709/05
0819/05B
0326/05B
0901/05
0188/05
0628/05
0397/1/05
0138/05B
0245/05B
0231/05
0289/05
0940/05
0403/05
0572/05
0633/1/05
0603/05
0168/05
0449/05
0633/05B
0139/05
0815/05B
0322/05B
0615/05
0394/1/05
0014/05
0104/05
0937/05
0627/05
0326/1/05
0479/1/05
0638/05
0326/05
0042/05
0321/05B
0726/05
0192/05
0322/05
0092/05
0328/05
0197/05
0815/05
0853/05
0695/05
0341/05B
0483/05
0656/1/05
0138/05
0321/05
0622/05
0611/05
0005/05
0394/05
0045/1/05
0390/05
0939/05
0855/2/05
0112/05B
0234/05
0632/05
0229/05
0242/1/05
0883/05
0210/1/05
0576/05
0237/05
0083/05B
0513/05
0618/05
0245/1/05
0637/05
0846/05
0524/05
0942/05
0275/05
0322/1/05
0943/05
0320/05
0794/05
0269/04
0873/04
0920/1/04
0571/04B
0712/04B
0712/04
0962/04
0803/04
0807/04
0883/04
0721/1/04
0998/04
0540/04B
0900/04
0242/04B
0962/1/04
0983/04
0417/04B
0806/04
0683/1/04
0669/04
0590/04
0622/04
0331/04B
0852/04
0985/04
0805/04
0733/04
1002/04
0676/2/04
0891/04
0740/1/04
0676/04B
0586/04
0620/04
0962/04B
0740/04B
0428/04B
0332/04B
0636/04
0894/04
0571/04
0734/04
0881/04
0458/04B
0668/04
0664/04
0914/04
0920/04B
0566/04
0606/04B
0721/04B
0817/1/04
0889/1/04
0889/04B
0455/04B
0804/04
0709/04
0666/04
0283/04
0920/04
0140/04
0417/1/04
0441/04
0921/04
0880/04
0226/04
0428/04
0244/03
0560/03
0142/03B
0901/03B
0736/03
0450/03
0901/03
0831/03
0735/03
0830/03B
0663/03B
Drucksache 765/16

... "§ 27a Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 32d
Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft

§ 32e
Anspruch auf Auskunft und Rechenschaft in der Lizenzkette

§ 36b
Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln

§ 36c
Individualvertragliche Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln

§ 40a
Recht zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung

§ 79b
Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten

§ 90
Einschränkung der Rechte

Artikel 2
Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes

§ 27a
Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... -Minderungen im Verkehrssektor zum Schutze des Klimas. Infolge dessen kommt es zu Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer und nur vermeintlich CO



Drucksache 294/16

... Aufgrund höherer Vergütungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer durch die Neuregelung zu Equal Pay kann es zu Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer und der Sozialversicherung in nicht verlässlich quantifizierbarem Umfang kommen.



Drucksache 565/16 (Beschluss)

... 35. Er begrüßt die Einführung von Transparenzpflichten in Artikel 14 des Richtlinienvorschlags zum Nutzen von Urhebern und ausübenden Künstlern, die künftig einen Informationsanspruch hinsichtlich der Verwertung ihrer Werke und der damit erzielten Einnahmen erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/16 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Im Einzelnen

Zu Titel II

Zu Titel III

Zu Titel IV

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 717/1/16

... a) Durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne gehen den Staaten beträchtliche Steuereinnahmen verloren. Ihre Strategien sind mit der Zeit immer ausgefeilter geworden. Sie beruhen in der Regel auf der grenzüberschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer. Es werden dabei die Unstimmigkeiten und Lücken zwischen den einzelnen Steuersystemen der Staaten ausgenutzt. Die Steuervermeidung wird aber auch durch den schädlichen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten begünstigt.



Drucksache 433/1/16

... h) Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass zur Finanzierung des klimafreundlichen Umbaus der Infrastruktur und für den Substanzerhalt im Schienenverkehrsbereich die ab 2018 weiter steigenden Einnahmen aus der Lkw-Maut genutzt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage zu § 1 , Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, Satz 2 BSWAG


 
 
 


Drucksache 641/1/16

... 7. Auch der Vorschlag der Kommission, Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber der Finanzierung mit Fremdkapital durch einen Freibetrag für Wachstum und Innovation zu stärken, ist im Rahmen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage nicht zu unterstützen. Der Abzug als Betriebsausgabe würde die Bemessungsgrundlage schmälern und hätte Mindereinnahmen für den Staat zur Folge. Ferner besteht mit dem Instrument der Zinsschranke bereits ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um Gewinnverlagerungen im Konzern durch übermäßige Fremdkapitalfinanzierungen zu begegnen.



Drucksache 287/16

... /EG, der aktuelle europäische Regulierungsrahmen für Postdienste, erlassen wurde, lag der Schwerpunkt vor allem auf der Briefpost, während die meisten Paketzustelldienste nicht unter den Universaldienst11 fielen. Heutzutage beträgt der Anteil der Briefpost an den Einnahmen des europäischen Postsektors weniger als die Hälfte.12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Hintergrund

1.2. Ziele

1.3. Politischer Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Standpunkte der Interessenträger

2.2. Fachgutachten

2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten

Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2

Bereitstellung von Informationen Artikel 3

Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang

Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5

Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6

Sanktionen Artikel 7

Überprüfungsklausel Artikel 8

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Regulierungsaufsicht

Artikel 3
Informationspflicht

Artikel 4
Transparenz der Tarife und Endgebühren

Artikel 5
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen

Artikel 6
Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang

Kapitel III
Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten

Artikel 7
Sanktionen

Artikel 8
Überarbeitung

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Inkrafttreten

Anhang
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}

Anhang
Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:


 
 
 


Drucksache 67/1/16

... Schließlich führte eine steuerliche Förderung ohne Kumulierungsverbot zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Fortführung der sowohl in ganz Deutschland als zum Beispiel auch in Mecklenburg-Vorpommern geübten Praxis, die soziale Wohnraumförderung auf den Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 zur Freistellung zu stützen (DAWI-Freistellungsbeschluss, entsprechend dargestellt in der Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission vom 20.06.2014 Seite 9 u. 10). Zulässig sind danach staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut sind. Diese Leistungen, wie z.B. die Wohnraumförderung, dürfen nur den Unterschied zu den Kosten ausgleichen, der infolge der Dienstleistungserbringung und der daraus erzielten Einnahmen (abzüglich eines angemessenen Gewinns) ungedeckt verbleibt (Artikel 5 Absatz 1 DAWI Beschluss). Steuervorteile sind zwingend bei der Höhe der Ausgleichsleistung zu berücksichtigen. Die vorgesehene steuerliche Förderung würde aber zu nicht handhabbaren Schwierigkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung führen. Denn die Vorteile sind vor der Gewährung in einem transparenten, nicht diskriminierenden Verfahren zu ermitteln. Bevor das Besteuerungsverfahren nicht abgeschlossen ist, steht aber die Höhe der steuerlichen Förderung nicht fest. Mit anderen Worten, die bislang geübte Praxis in der deutschen sozialen Wohnraumförderung, diese bereits vor Baubeginn zu bewilligen, wäre so nicht mehr möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 und 3 § 7b Absatz 3 und § 52 Absatz 15a Satz 1 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu -EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

15. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 4 Satz 2 - neu - EStG

16. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 37 Absatz 3 EStG

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

18. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 814/7/16

... "(4) Für Berechtigte, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, mindert sich die nach den Absätzen 1 bis 3 ergebende Unterhaltsleistung, soweit ihre in demselben Monat erzielten Einkünfte des Vermögens und der Ertrag ihrer zumutbaren Arbeit zum Unterhalt ausreichen. Als Ertrag der zumutbaren Arbeit des Berechtigten aus nichtselbstständiger Arbeit gelten die Einnahmen in Geld entsprechend der für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers abzüglich eines Zwölftels des Arbeitnehmer-Pauschbetrags; bei Auszubildenden sind zusätzlich pauschal 100 Euro als ausbildungsbedingter Aufwand abzuziehen. Einkünfte und Erträge nach den Sätzen 1 und 2 sind nur zur Hälfte zu berücksichtigen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/7/16




Zu Artikel 23

Artikel 23
Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

§ 7a
Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 643/16

... Die Einführung der Abgeltungssteuer hat nicht zu den ihr ursprünglich zugeschriebenen positiven fiskalischen Effekten geführt. Vielmehr konnten Steuermehreinnahmen aus Kapitalvermögen in erster Linie deshalb generiert werden, weil den Finanzbehörden wiederholt Kontodaten von in- und ausländischen Banken bekannt wurden. Mit dem steigenden Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehungen aus Kapitalanlagen im Ausland ist auch die Zahl der Selbstanzeigen stark angestiegen.



Drucksache 160/1/16

... "Die Besucherinnen und Besucher von nichtgewerblichen Abspielstätten werden mit der Maßgabe berücksichtigt, dass bei einer Festpreisvermietung als Besucherzahlen zwei Drittel der Bruttoverleiheinnahmen geltend gemacht werden können."



Drucksache 472/16

... Aktualisierung der zur Ermittlung des korrigierten Wirtschaftswerts benötigten Beziehungswerte, um für landwirtschaftliche Betriebe, die keine Buchführung oder Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung nach steuerrechtlichen Vorschriften betreiben, ein Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft ermitteln zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Ermittlung des Arbeitseinkommens

§ 2
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Nachhaltigkeit

V. Demografische Auswirkungen

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

IX. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Satz 4

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3 und 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2


 
 
 


Drucksache 797/1/16

... Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, geeignete Sanktionsmechanismen zu prüfen, damit Anreize für die Getränkeindustrie und den Handel bestehen, die Zielquote für Mehrweggetränkeverpackungen auch zu erreichen. Die Einnahmen aus der Abgabe sollen von den Landesumweltstiftungen für Maßnahmen zur Förderung ressourcenschonender Mehrweggetränkeverpackungen verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 797/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zum Gesetzentwurf im Besonderen Streichung der Mehrwegquote

Abstimmung Kommunen/Systeme

Zentrale Stelle

Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte

Papier, Pappe und Kartonage PPK

2 Hinweispflicht

2 Pfandregelungen

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - VerpackG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 20 VerpackG

Zu Artikel 1

§ 12
Ausnahmen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Satz 1, 2 VerpackG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, 2 - neu -, Absatz 3 Satz 6 VerpackG

11. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - VerpackG

12. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1, 2, Absatz 4 VerpackG

13. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 1 VerpackG

14. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1 VerpackG

15. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 VerpackG

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 Satz 1 VerpackG

17. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 § 27a - neu - VerpackG

§ 27a
Qualitätssicherung bei Bescheinigungen und Bestätigungen von Sachverständigen und sonstigen Prüfern

19. Zu Artikel 1 § 32 VerpackG

32 Hinweispflichten

20. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 VerpackG

21. Zum Gesetzentwurf im Übrigen


 
 
 


Drucksache 18/16

... Sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Fachstelle werden innerhalb des Haushaltes der KBS in einem Bewirtschaftungsplan zusammengefasst dargestellt. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten der KBS werden zusammengefasst dargestellt. Allen Verwaltungs- und Verfahrenskosten, die nicht im Kostenverteilungsverfahren auf die - originären - Trägerzweige, Kranken-, knappschaftliche und allgemeine Rentenversicherung, verteilt werden, werden Kostenerstattungen der verursachenden Finanzierungskreise gegenübergestellt; dies gilt dementsprechend auch für die Fachstelle. Deren Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden über die Betriebsabrechnung verursachungsgerecht ermittelt. Diese Abrechnung wird vom Bundesversicherungsamt geprüft (§ 71 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

§ 1
Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt.

§ 2
Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe.

§ 3
Menschen mit Behinderungen

§ 6
Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen.

§ 7
Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Abschnitt 3
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 13
Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

§ 16
Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 5
Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

§ 17
Amt der oder des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Abschnitt 6
Förderung der Partizipation

§ 19
Förderung der Partizipation

Artikel 2
Weitere Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zum Jahr 2018

§ 11
Verständlichkeit und Leichte Sprache

Artikel 3
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Folgeänderungen

Artikel 6
Evaluierung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung des Behinderungsbegriffs an den Wortlaut der UN-BRK

2. Verbesserung der Barrierefreiheit

3. Leichte Sprache zur stärkeren Berücksichtigung der Belange von Menschen mit geistigen Behinderungen

4. Einrichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Klarstellung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung

6. Stärkung von Frauen mit Behinderungen und Aufnahme einer Regelung zur Benachteiligung wegen mehrerer Gründe

7. Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die Einführung von Schlichtungsverfahren

8. Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen

9. Klarstellung des Geltungsbereichs

10. Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Folgen

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Hinwirken auf Barrierefreiheit gegenüber Dritten

b Herstellung von Barrierefreiheit im Bereich Bau

c Leichte Sprache

d Barrierefreie Informationstechnik

e Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

f Schlichtungsstelle

g Partizipation

4. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

1. Zentrale Anlaufstelle, Erstberatung

2. Bereitstellung, Bündelung und Weiterentwicklung von unterstützenden Materialien zur Herstellung von Barrierefreiheit

3. Unterstützung der Beteiligten von Zielvereinbarungsverhandlungen nach § 5 im Rahmen der verfügbaren finanziellen und personellen Kapazitäten

4. Aufbau eines Netzwerks

5. Begleitung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Datenlage und zur Herstellung von Barrierefreiheit

6. Bewusstseinsbildung durch Öffentlichkeitsarbeit

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3302: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

3 Erfüllungsaufwand

1. Leichte Sprache

2. Schlichtungsverfahren

3. Partizipation

Für die Verwaltung entsteht zusätzlicher Erfüllungsaufwand durch eine Reihe von Vorgaben:

1. Herstellung von Barrierefreiheit von Gebäuden

2. Leichte Sprache

3. Barrierefreie Informationstechnik

4. Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

5. Schlichtungsstelle

6. Partizipation

3 Evaluation


 
 
 


Drucksache 314/16

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die kritische wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft verschärft und für das laufende Wirtschaftsjahr insbesondere Milchvieh und Schweine haltende Betriebe weiter sinkende Einnahmen befürchten müssen.



Drucksache 730/16 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversicherungsbericht 2016) und Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2016 und zum Alterssicherungsbericht 2016



Drucksache 229/1/16

... In vielen Städten und Gemeinden ist die Tabakwerbung eng mit der kommunalen Infrastruktur verbunden. Die Investitionen für die Stadtmöbel tragen die Außenwerbeunternehmen, die Kommunen werden entlastet und generieren weitere regelmäßige Einnahmen über Konzessionen. Das Tabakwerbeverbot im Außenbereich wird demzufolge mit Einnahmeverlusten für die Städte und Gemeinden einhergehen. Mögliche Folgen sind städtebauliche Einschränkungen, eine Reduzierung des Dienstleistungsangebots der Kommunen oder eine Beeinträchtigung der Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Gesetzgebungskompetenz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 14

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 14


 
 
 


Drucksache 667/16

... "Den Einnahmen des Gesundheitsfonds nach Absatz 1 werden im Jahr 2017 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve zugeführt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 2a
Definition von Krankenhausstandorten

Artikel 2
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

§ 4
Leistungsbezogener Vergleich

Artikel 3
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 4
Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 65d
Förderung besonderer Therapieeinrichtungen

§ 115d
Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung

Artikel 6
Änderung des Psych-Entgeltgesetzes

Artikel 6a
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 6b
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 6c
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 649/16

... auslösen. Soweit Erfüllungsaufwand der Verwaltung entsteht, sind die Gebühren der neuen Gebührensätze zum Teil fest. In diesem Fall entsteht kein Aufwand bei der Begründung der Gebührenhöhe im Einzelfall. Es wird geschätzt, dass der Vollzugsaufwand für die Verwaltung bei überwiegender Wahrnehmung der Aufgaben im gehobenen Dienst jährlich etwa 1 500 Euro beträgt. Weiterhin sind für die neuen Gebührensätze Rahmengebühren vorgesehen. Der Gebührenrahmen orientiert sich am üblichen Rahmen für Festlegungen nach der EnWGKostV (500-100 000 Euro). Der Gesamtkostenaufwand für die Festsetzung der Rahmengebühren wird bei circa 1 000 Fällen, einem Zeitaufwand von circa fünf Stunden sowie einem Stundensatz für eine Person des gehobenen Dienstes von 65,11 Euro auf jährlich insgesamt mindestens 325 550 Euro geschätzt. Die neuen Gebührensätze sichern im Gegenzug Einnahmen für den Bundeshaushalt. Der Aufwand für die Erhebung der neu eingeführten Gebührensätze soll aus dem bestehenden Sach- und Personalhaushalt gedeckt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 1
Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Ermächtigungsgrundlage

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

a. Zur Nummer 4.40

b. Zur Nummer 4.41

c. Zur Nummer 4.42

d. Zur Nummer 4.43

e. Zur Nummer 4.44

f. Zur Nummer 4.45

g. Zur Nummer 4.46

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

a. Zur Nummer 32.1

b. Zur Nummer 32.2

c. Zur Nummer 32.3

d. Zur Nummer 33

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3945, BMWi: Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Bürger

Verwaltung Bund

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 545/1/16

... Umsatzsteuereinnahmen aus dem Länderanteil dem Bund übertragen. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen verringern sich gegenüber dem bisherigen Betrag von 777 Mio. Euro um 273 Mio. Euro auf 504 Mio. Euro. Die Höhe der Umsatzsteuereinnahmen, die die Länder ab 2017 auf den Bund übertragen, ist daher ebenfalls um 273 Mio. Euro zu verringern. Dies erfordert eine entsprechende Anpassung des Festbetrages in Satz 5 mit dem Ziel, den Umsatzsteueranteil der Länder jährlich entsprechend zu erhöhen.



Drucksache 635/16

... 1. Die Gewerbesteuer soll den Kommunen einen Ausgleich für die Lasten bieten, die ihnen durch das Vorhalten der für den Betrieb eines gewerblichen Unternehmens erforderlichen Infrastruktur entstehen. Für viele Gemeinden ist die Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmenquelle.



Drucksache 435/16

... In Absatz 2 Satz 2, der regelt, inwieweit durch einen Beschluss des Beirats von der in Absatz 1 geregelten Tilgung aus Beiträgen abgewichen werden kann, wird nunmehr klargestellt, dass dieser Fall mit einer Inanspruchnahme von Rücklagen einhergeht, so dass eine unmittelbare Erhöhung des Beitragssatzes bzw. der Beitragseinnahmen bei vorhandenen Rücklagen nicht erforderlich ist. Eine entsprechende Inanspruchnahme von Rücklagen ist auch zulässig im Fall nicht realisierter Verluste etwa durch die Wertberichtigungen bei Anwendung des Niederstwertprinzips. Während die bisherige Fassung des Satzes 3 unter den dort genannten Voraussetzungen erforderte, Veräußerungen von Vorräten einzustellen, werden mit der Änderung weitere Veräußerungen grundsätzlich zugelassen, um die Handlungsoptionen des Erdölbevorratungsverbandes nicht unnötig einzuschränken. In dem Ausnahmefall des Satzes 3 ist zu erwarten, dass sich der Vorstand des Erdölbevorratungsverbandes eng mit dem Beirat abstimmt. Werden weitere Veräußerungen vorgenommen, kann auf entsprechenden Beschluss des Beirats zunächst eine Inanspruchnahme vorhandener Rücklagen erfolgen und dann ein Verlustvortrag auf das folgende Geschäftsjahr vorgenommen werden. Konkretisiert wird ferner, dass es sich bei der Bezugsgröße um die kreditfinanzierten Vorräte zu Beginn des Geschäftsjahres handeln soll, so dass bereits getilgte Kredite aus der Betrachtung ausgeschlossen werden.



Drucksache 66/16 (Beschluss)

... II nicht. Auch liefe der Anreizmechanismus der Sperrzeit leer, wenn die Mindereinnahme, in konsequenter Anwendung der geltenden Normen, durch die passiven Leistungen des SGB II schlicht "aufgefüllt" werden müssten. Darüber hinaus müsste nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen künftigen Wortlaut des § 15 SGB II auch mit diesen Personen eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden, ohne dass jedoch dem Grunde nach eine Zuständigkeit für deren Eingliederung bestünde. Schon aufgrund dieser Schnittstellenprobleme sollte die geplante Neuregelung nochmals überdacht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 3 Nummer 1 SGB II , Nummer 11 § 14 SGB II

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 5 Absatz 4 SGB II Artikel 2 Nummer 3 § 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 11b SGB II

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Absatz 15 - neu - § 9 RBEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 15 Absatz 2 SGB II

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 3b - neu - SGB II

7. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 16 Absatz 5 - neu - SGB II , Nummer 15 § 16g Absatz 2, Absatz 3 - neu - SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

8. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16d Absatz 1 und Absatz 2, Absatz 3 Sätze 1 bis 3, Absätze 4 bis 6, Absatz 8 SGB II

9. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16e Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 einleitender Satzteil, Nummer 1, Nummer 3, Nummer 4, Absatz 4 Sätze 01 - neu -, 02 - neu -, Satz 3, Absatz 6 - neu - SGB II , Nummer 42 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

Zu Nummer 14a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 42

10. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 16h Absatz 4 SGB II

12. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 16i - neu - SGB II

§ 16i
Mehraufwandsentschädigung bei beruflicher Weiterbildung

13. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 18a Absatz 2 - neu - SGB II

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu - § 28 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 Satz 2 - neu - SGB II

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b - neu - § 28 Absatz 6 Satz 2 SGB II

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Buchstabe b - neu - § 31 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 SGB II

17. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 1 SGB II

18. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31a Absatz 2, Absatz 3 Satz 3 SGB II

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 31b Absatz 1 Satz 4 SGB II

20. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 1 Satz 1 SGB II

21. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 32 Absatz 2 Satz 2 SGB II

22. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 35 Absatz 4 - neu - SGB II

23. Zu Artikel 1 Nummer 32a - neu - § 37 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB II

24. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 5 Satz 3, Satz 5, Satz 6 - neu - SGB II

25. Zu Artikel 1 Nummer 42 § 46 Absatz 7 Satz 1, Satz 3 SGB II

26. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 9b - neu - SGB III , Nummer 3a - neu - und 3b - neu - § 31 Absatz 3 - neu -, § 45 Absatz 1 Satz 2a - neu - bis 2d - neu SGB III

§ 9b
Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und öffentlichen Einrichtungen

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 2 Nummer 3a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 3a bis 3c - neu - § 45 Absatz 6a - neu - und 6 b - neu -, § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 3 Absatz 2a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 2 SGB VIII

30. Zu Artikel 3 Absatz 8 Nummer 1a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 5 Satz 2 -neu -SGB XII

31. Zu Artikel 3 Absatz 11 § 11 Absatz 6 Satz 2 BKGG

32. Zu Artikel 3 Absatz 12 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 3 § 132 Absatz 4, §§ 133 und 134 SGB IX , Absatz 13 § 68 Nummer 3 Buchstabe c AO

33. Zum Gesetzentwurf insgesamt

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt

35. Zum Gesetzentwurf insgesamt

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt

37. Zum Gesetzentwurf allgemein:

38. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 544/16

... (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) in Mio. €)



Drucksache 311/16

... 1. Schätzungsweise wurden mit kollaborativen Plattformen in fünf Schlüsselbranchen der kollaborativen Wirtschaft in der EU im Jahr 2015 Einnahmen in Höhe von 3,6 Mrd. EUR erzielt: Unterkunft (Kurzzeitvermietung), Personenbeförderung, Dienstleistungen für private Haushalte, freiberufliche und technische Dienstleistungen sowie Schwarmfinanzierung (Crowdfunding). Alle Zahlen beruhen auf Schätzungen von PwC Consulting im Rahmen einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 311/16




Mitteilung

1. Einführung

2. Zentrale Fragen

2.1. Marktzugangsanforderungen

Plattformen und Dienstleistungsanbieter nach bestehendem EU-Recht

Gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen

Erbringung von Dienstleistungen Peerto-Peer

Kollaborative Plattformen

2.2 Haftungsregelung

2.3 Schutz der Nutzer

2.4 Selbständige und Arbeitnehmer in der kollaborativen Wirtschaft

Die EU-Definition des Begriffs Arbeitnehmer

2.5 Besteuerung

Anpassung an neue Geschäftsmodelle

Verringerung des Verwaltungsaufwands

5 Mehrwertsteuer

3. Überwachung

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 768/16

... (3) In der Jahresrechnung sind die Entwicklung der nach § 9 erfolgten Vermögensanlagen, der Bestand des Fonds einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einnahmen nach § 7 und Ausgaben nach § 10 nachzuweisen. Die Verpflichtungen des Fonds als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts nach den §§ 108 und 109 der Bundeshaushaltsordnung bleiben unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/16




Gesetz

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Entsorgungsfondsgesetz - EntsorgFondsG)

§ 1
Errichtung, Zweck und Sitz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aufgaben und Organisation des Fonds

§ 4
Kuratorium

§ 5
Vorstand

§ 6
Satzung

§ 7
Fondsvermögen

§ 8
Vorzeitige Ratenzahlung, Nachschusspflicht

§ 9
Anlage der Mittel

§ 10
Verwendung der Mittel

§ 11
Finanz- und Wirtschaftsplanung

§ 12
Rechnungslegung

§ 13
Aufsicht

§ 14
Auflösung

§ 15
Verordnungsermächtigungen

Anhang 1
Anlagen gemäß § 2 Absatz 1

Anhang 2
Einzahlungsbeträge gemäß § 7

Artikel 2
Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz)

§ 1
Übergang der Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle

§ 2
Übergang der Handlungspflicht für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

§ 3
Zwischenlager, Verordnungsermächtigung

§ 4
Erstattung der Aufwendungen des Dritten nach § 2 Absatz 1 Satz 1

Anhang
Anhang zum Entsorgungsübergangsgesetz

Artikel 3
Änderung des Atomgesetzes

Artikel 4
Änderung des Standortauswahlgesetzes

Artikel 5
Änderung der Endlagervorausleistungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Strahlenschutzverordnung

Artikel 7
Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)

§ 1
Auskunftspflicht

§ 2
Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen

§ 3
Darstellung des Haftungskreises

§ 4
Gesonderter Bericht im Hinblick auf die Rückbauverpflichtungen

§ 5
Mitteilungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 6
Datennutzung und -übermittlung

§ 7
Bericht der Bundesregierung

§ 8
Bußgeldvorschrift

§ 9
Verordnungsermächtigung

Artikel 8
Gesetz zur Nachhaftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (Nachhaftungsgesetz)

§ 1
Nachhaftung

§ 2
Beherrschung eines Betreibers

§ 3
Nachhaftung in besonderen Fällen

§ 4
Zeitliche Beschränkung der Haftung

Artikel 9
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, Evaluierung

§ 1
Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags

§ 2
Evaluierung

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 489/16

... "Die Mindereinnahmen bei der Alkoholsteuer werden aus der Differenz zwischen der Alkoholsteuer für die bisherige Verbrauchsmenge und der Alkoholsteuer für die im abgelaufenen Haushaltsjahr versteuerte Alkoholmenge von Alkopops ermittelt. Dabei ist der im abgelaufenen Haushaltsjahr geltende Alkoholsteuersatz nach § 2 Absatz 1 des Alkoholsteuergesetzes zugrunde zu legen."



Drucksache 160/16 (Beschluss)

... "Die Besucherinnen und Besucher von nichtgewerblichen Abspielstätten werden mit der Maßgabe berücksichtigt, dass bei einer Festpreisvermietung als Besucherzahlen zwei Drittel der Bruttoverleiheinnahmen geltend gemacht werden können."



Drucksache 400/1/16

... c) Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 legt die Bundesregierung das dritte Mal in Folge einen Haushalt vor, der ohne Nettoneuverschuldung auskommt. Die Finanzplanung sieht zudem bis einschließlich des Jahres 2020 vor, Einnahmen und Ausgaben ohne neue Nettokreditaufnahme in Einklang zu bringen. Diese Entwicklung wird weiterhin erheblich vom historisch niedrigen Zinsniveau sowie der sehr guten Lage am Arbeitsmarkt befördert. Die günstigen Rahmenbedingungen erlauben der Bundesregierung gegenwärtig eine insgesamt expansiv ausgerichtete Ausgabenpolitik, ohne den Kurs einer Nullverschuldung in Frage stellen zu müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/1/16




Zum Gesetzentwurf und zum Finanzplan allgemein


 
 
 


Drucksache 46/16

... In diesem Zusammenhang ist die Anwendung der Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aus zwei wesentlichen Gründen von Belang: Zum einem entspricht dies den allgemeinen Entwicklungszusagen, die die EU gegenüber diesen Ländern gemacht hat, nämlich Unterstützung bei der Sicherstellung nachhaltiger inländischer Einnahmen sowie bei der Abwehr von Bedrohungen für ihre Steuerbasis. Zum anderen kann durch die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das globale Netz von Staaten, die die Standards verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich anwenden, Schwachpunkten in der internationalen Steuerstruktur vorgebeugt werden, die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung eröffnen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/16




1. Einleitung

2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln

2.1 Mehr Steuertransparenz

2.2 Fairer Steuerwettbewerb

3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern

3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich

3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen

4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung

4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen

5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern

5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen

5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern

5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten

6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH

7. Schlussfolgerung

ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung

Anhang 1
STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH

1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH

1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen

1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

2. FAIRER STEUERWETTBEWERB

3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD

4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS

Anhang 2
AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern


 
 
 


Drucksache 67/16 (Beschluss)

... Schließlich führte eine steuerliche Förderung ohne Kumulierungsverbot zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Fortführung der sowohl in ganz Deutschland als zum Beispiel auch in Mecklenburg-Vorpommern geübten Praxis, die soziale Wohnraumförderung auf den Beschluss der Kommission vom 20.12.2011 zur Freistellung zu stützen (DAWI-Freistellungsbeschluss, entsprechend dargestellt in der Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission vom 20.06.2014 Seite 9 u. 10). Zulässig sind danach staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse betraut sind. Diese Leistungen, wie z.B. die Wohnraumförderung, dürfen nur den Unterschied zu den Kosten ausgleichen, der infolge der Dienstleistungserbringung und der daraus erzielten Einnahmen (abzüglich eines angemessenen Gewinns) ungedeckt verbleibt (Artikel 5 Absatz 1 DAWI Beschluss). Steuervorteile sind zwingend bei der Höhe der Ausgleichsleistung zu berücksichtigen. Die vorgesehene steuerliche Förderung würde aber zu nicht handhabbaren Schwierigkeiten bei der sozialen Wohnraumförderung führen. Denn die Vorteile sind vor der Gewährung in einem transparenten, nicht diskriminierenden Verfahren zu ermitteln. Bevor das Besteuerungsverfahren nicht abgeschlossen ist, steht aber die Höhe der steuerlichen Förderung nicht fest. Mit anderen Worten, die bislang geübte Praxis in der deutschen sozialen Wohnraumförderung, diese bereits vor Baubeginn zu bewilligen, wäre so nicht mehr möglich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 EStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 2 Satz 2 - neu - EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 Satz 2 - neu - und Absatz 5 Satz 2 - neu - EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 und 5 EStG

11. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

12. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b Absatz 3 EStG

13. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7b EStG

14. Zu Artikel 1 Nummer 2

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 52 Absatz 15a EStG

16. Zu Artikel 1a § 5 Absatz 1 KStG

Artikel 1a


 
 
 


Drucksache 279/1/16

... Weiterhin ist es geboten, das Merkmal "Haushaltseinkommen" in Einkommensklassen auch zukünftig als Merkmal in der Gesamtstichprobe zu erheben. Das Haushaltsnettoeinkommen ist nicht nur wichtig für die Hochrechnung anderer Haushaltserhebungen, sondern auch ein zentrales Merkmal für die Sozialberichterstattung der Länder. So dient es unter anderem als Basis für die Berechnung von regionalisierten Armutsrisikoquoten. Es ist nicht absehbar, welche Auswirkungen es hat, dieses Merkmal ausschließlich über eine Summierung der klassierten Angaben zu den persönlichen Einnahmen zu bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 MZG

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b MZG

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 5 - neu - MZG

5. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe c bis e MZG :

6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 MZG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MZG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 Satz 1 MZG

9. Zu Artikel 1 § 13 MZG

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 195/16

... Zu den Leistungen der öffentlichen Hand zählen Einnahmesurrogate (z.B. Erstattungszahlungen für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Personen nach § 148 SGB (Sozialgesetzbuch) IX, Ausgleichszahlungen für die Beförderung von Auszubildenden nach § 45a



Drucksache 389/16

... § 7 Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/16




Bericht

1. Auftrag

2. Einrichtung der Bund-Länder-AG und der Unterarbeitsgruppen Aufgabe, Teilnehmer, Termine

UAG 1:

UAG 2:

3. Ausgangslage, Bestandsaufnahme

- Unterschiedliche Verwendung des Begriffs amtliche Einwohnerzahl Bund/Länder/Kommunen

- Keine Bundeszuständigkeit für die amtliche Feststellung der Einwohnerzahlen der Gebietskörperschaften der Länder und Kommunen

- Ermittlung des bundesweiten Bevölkerungstandes und dessen Fortschreibung nach Bundesrecht

- Festlegung amtlicher Einwohnerzahlen von Kommunen nach Landesrecht

4. Darstellung der Ermittlung und Fortschreibung von Einwohnerzahlen nach der Methodik der Bevölkerungsstatistik

- Dabei handelt es sich - auch was die fortgeschriebenen amtlichen Einwohnerzahlen der Kommunen anbetrifft - um statistisch ermittelte Einwohnerzahlen.

5. Darstellung einer rein melderegistergestützten Einwohnerzahlermittlung

6. Problemfelder und Optimierungsmöglichkeiten

- Meldewesen

- Zwischenfazit:

- Personenstandswesen

- Statistik

7. Gesetzliche Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung

- Meldewesen

- Statistikwesen

8. Zusammenfassung

9. Empfehlung

Anlage 1
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Zusammensetzung der Unterarbeitsgruppen

Anlage 2
zum Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Einwohnerzahlen Übersicht der Vorschriften, die auf die Einwohnerzahl Bezug nehmen (Diese Liste bietet keine Gewähr für Vollständigkeit)

3 BUNDESRECHT

3 Bundeswahlgesetz


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

... 7. Auch der Vorschlag der Kommission, Eigenkapitalfinanzierungen gegenüber der Finanzierung mit Fremdkapital durch einen Freibetrag für Wachstum und Innovation zu stärken, ist im Rahmen einer einheitlichen Bemessungsgrundlage nicht zu unterstützen. Der Abzug als Betriebsausgabe würde die Bemessungsgrundlage schmälern und hätte Mindereinnahmen für den Staat zur Folge. Ferner besteht mit dem Instrument der Zinsschranke bereits ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung, um Gewinnverlagerungen im Konzern durch übermäßige Fremdkapitalfinanzierungen zu begegnen.



Drucksache 566/16

... Was die digitale Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen angeht, wurden über die Basisoption hinaus zwei Politikoptionen untersucht. Bei Option 1 wurde der Anwendungsbereich der obligatorischen kollektiven Rechtewahrnehmung auf IPTVWeiterverbreitungsdienste und andere Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, begrenzt, während bei Option 2 auch Overthetop-Weiterverbreitungsdienste erfasst waren, sofern sie für eine bestimmte Anzahl an Nutzern bereitgestellt werden. Obwohl bei Option 2 die verringerten Transaktionskosten für die Klärung und den Erwerb von Rechten einem breiteren Spektrum von Weiterverbreitungsdiensten zugutekommen würden, bestünde auch das Risiko, dass die exklusiven Online-Rechte und Vertriebsstrategien der Rechteinhaber ausgehöhlt und damit die Lizenzeinnahmen schrumpfen würden. Bei Option 1 besteht ein solches Risiko nicht, da sich die meisten Weiterverbreitungsdienste, die über "geschlossene" elektronische Kommunikationsnetze bereitgestellt werden, auf die in dem jeweiligen Gebiet bereits bestehenden Infrastrukturen stützen. Option 1 wurde als bevorzugte Option ausgewählt. Es ist davon auszugehen, dass diese Option die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher in Bezug auf Dienste für die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten erhöhen wird.



Drucksache 314/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die kritische wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft verschärft und für das laufende Wirtschaftsjahr insbesondere Milchvieh und Schweine haltende Betriebe weiter sinkende Einnahmen befürchten müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der steuerlichen Unterstützung des betrieblichen Risikomanagements in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 715/1/16

... c) Der Bundesrat sieht eine inhaltliche Diskrepanz zwischen dem von der Bundesregierung angeführten Gesetzeszweck und der vorgesehenen zeitlichen Befristung der Regelungen. Er weist auf das Risiko einer Perpetuierung der geplanten Regelungen und einer Verstetigung der entstehenden Steuermindereinnahmen über das Jahr 2022 hinaus hin.



Drucksache 437/1/16

... geforderten Angaben ergeben. Sofern die Rechnung auf die Lieferscheine etwa wegen der Menge und der Art der gelieferten Gegenstände oder des Zeitpunkts der Leistung Bezug nimmt, sind diese als Bestandteil der Rechnung anzusehen und dürften daher auch zukünftig nicht vernichtet werden. Dies gilt sowohl für bilanzierende Unternehmen, als auch für Unternehmen, die eine vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen (§ 22

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/16




1. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2a Satz 1 EGovG

2. Zu Artikel 2 und 3 § 147 AO, EG AO Die Artikel 2 und 3 sind zu streichen.

Zur Streichung von Artikel 2

Zur Streichung von Artikel 3

3. Zu Artikel 4 § 40a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EStG

Artikel 4
Änderung des Einkommensteuergesetzes

... weiter wie Regierungsentwurf

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

4. Zu Artikel 5 UStG-DV

5. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 541/1/16

... "(2) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Zuschuss oder Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, laufende Einnahmen anfallen, die den laufenden Bedarf ganz oder teilweise decken, aber nach § 82 Absatz 4 erst ab dem Folgemonat zum anzurechnenden Einkommen gehören." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/16




1. Zu Artikel 1 §§ 5 und 6 RBEG

2. Zu Artikel 1 § 7 RBEG und Artikel 3 Nummer 2 § 27a SGB XII

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 RBEG Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe § 6b Absatz 2 Satz 5 BKGG

Artikel 6a
Änderung weiterer Gesetze und Rechtsverordnungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 RBEG

5. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 2a - neu - § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II

6. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 33 Absatz 1 Satz 1 SGB XII

7. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a1- neu - § 34 Absatz 3 SGB XII Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 28 Absatz 3 Satz 1, 2 SGB II

8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 35 Absatz 6 - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 38 Absatz 1, Absatz 2 - neu - SGB XII Nummer 9 § 42 Nummer 4, 5 und 6 - neu - SGB XII Nummer 17a - neu - § 82 Absatz 4 SGB XII

10. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - bis 6c - neu - Überschrift Sechster Abschnitt des Dritten Kapitels, § 39b - neu - und § 39c - neu -SGB XII Nummer 13 § 44 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5 - neu - SGB XII Nummer 14, 15 und 16 § 44a, 44b, 44c SGB XII

§ 39b
Vorläufige Entscheidung

§ 39c
Aufrechnung, Verrechnung

11. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 42a Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB XII

12. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - § 48 Satz 2 SGB XII

13. Zu Artikel 4 § 32 Absatz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 6 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 4b - neu - SGB II

15. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 65 Absatz 1 Satz 1 SGB II

16. Zur Anrechnung betrieblicher und privater Vorsorge

17. Zu den Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche

18. Zum Barbetrag für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen

19. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i


 
 
 


Drucksache 681/16

... (5) Die Kosten der Tätigkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen werden nach Maßgabe des Haushaltsplans durch die Beiträge der Kassenärztlichen Vereinigungen gemäß den Vorgaben der Satzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen aufgebracht, soweit sie nicht durch sonstige Einnahmen gedeckt werden. Für die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen gelten für das Haushalts- und Rechnungswesen einschließlich der Statistiken die §§ 67 bis 70 Absatz 1 und 5 des Vierten Buches, die §§ 72 bis 77 Absatz 1 und 1a des Vierten Buches und die §§ 78 und 79 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 3a des Vierten Buches, für das Vermögen die §§ 80 bis 83 und 85 des Vierten Buches sowie § 220 Absatz 1 Satz 2 und für die Verwendung der Mittel § 305b entsprechend. Betriebsmittel dürfen die Ausgaben nicht übersteigen, die nach dem Haushaltsplan der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen auf einen Monat entfallen. Rücklagen sind zulässig, sofern sie angemessen sind und für einen den gesetzlichen Aufgaben dienenden Zweck bestimmt sind. Soweit Vermögen nicht zur Rücklagenbildung erforderlich ist, ist es zur Senkung der Beiträge der Kassenärztlichen Vereinigungen zu verwenden oder an die Kassenärztlichen Vereinigungen zurück zu zahlen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 77b
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78a
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 78b
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

§ 80
Wahl und Abberufung.

§ 91a
Aufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen

§ 217g
Aufsichtsmittel in besonderen Fällen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217h
Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen

§ 217i
Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten

§ 219
Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Artikel 2
Änderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Im Einzelnen

III. Alternativen

IV. GesetzgebungskomPetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. NachhaltigkeitsasPekte

3. Haushaltsausgaben Ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere KOsten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu § 78a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 78b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Absatz 2a

Zu Absatz 2b

Zu Absatz 2c

Zu Absatz 2d

Zu Absatz 2e

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 770/16 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat nimmt mit Sorge die aktuellen Meldungen in den Medien zur Kenntnis, die nahelegen, dass mit einem sehr preiswert erhältlichen und leicht einbaubaren Bauteil die On-Board-Diagnose-Systeme moderner Euro V und VI - Lkw manipuliert und damit die Stickoxidfiltersysteme abgeschaltet werden können, um das für das Funktionieren der Filtersysteme erforderlich AdBlue (Harnstofflösung) einzusparen. Durch diese nicht nur in Einzelfällen vor allem bei ausländischen Lkw vorgenommenen rechtswidrigen Eingriffe fallen die Fahrzeuge emissionsseitig auf den mehr als 20 Jahre alten Euro I - Standard zurück, wodurch nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Fuhrgewerbes gefährdet und Mauteinnahmen verloren gehen.



Drucksache 677/16

... Angesichts der Notwendigkeit, die derzeitige Erholung zu unterstützen, müssen zum gegenwärtigen Zeitpunkt - nicht zuletzt, um die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu unterstützen - weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen positiven fiskalischen Kurs im Euro-Währungsgebiet als Ganzes einzuschlagen.22 Dies wurde bereits in der Absichtserklärung des Präsidenten an das Europäische Parlament und den Rat angekündigt und spiegelt sich nun in der vorgeschlagenen Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets wider.23 Die Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten sollte das Wachstum stützen und gleichzeitig eine langfristige Schuldentragfähigkeit sicherstellen. Die Mitgliedstaaten, bei denen haushaltspolitischer Spielraum besteht, sollten die vorhandenen Möglichkeiten zur Stabilisierung der Nachfrage nutzen. Mitgliedstaaten, die nicht über einen solchen Spielraum verfügen, sollten den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nachkommen und jede Gelegenheit nutzen, um Reformen voranzutreiben und die Qualität ihrer öffentlichen Finanzen zugunsten von Beschäftigung und Wachstum zu verbessern. Dabei müssen sie der Qualität und der Zusammensetzung des Haushalts (Einnahmen und Ausgaben) Vorrang einräumen, um maximale Wirkung für Wachstum zu erzielen. Ausgabenüberprüfungen gelten diesbezüglich weithin als hilfreiches Instrument. Dies würde zu einer besseren Verteilung der fiskalischen Kurse über die Länder hinweg führen und verhindern, dass kurzfristig eine makroökonomische Stabilisierung erreicht wird, aus der sich mittelfristig ein erhöhtes Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ergibt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 281/1/16

... Landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr sollten nicht generell der Mautpflicht unterliegen, um mit der Ausweitung der Mautpflicht auf alle Bundesstraßen unverhältnismäßige Bürokratie zu vermeiden. Durch die Begrenzung der Ausnahme auf die beabsichtigte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h ist nur mit unerheblichen Einnahmeausfällen zu rechnen. Zudem wäre es unverhältnismäßig, wenn derartige, oft nur gelegentliche Fahrten mautpflichtig werden.



Drucksache 191/16

... Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist ein Kernelement des EU-Binnenmarktes. Es hat Hemmnisse beseitigt, die den Wettbewerb verfälscht und den freien Warenverkehr eingeschränkt haben, und damit den Handel im Binnenmarkt erleichtert. Das Mehrwertsteuersystem ist in der EU zudem eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen, die sich 2014 auf fast 1 Billion EUR beliefen, was 7 % des BIP2 der EU entspricht. Die Mehrwertsteuer ist schließlich auch eine Eigenmittelquelle der EU. Als umfassende Verbrauchsteuer ist sie eine der wachstumsfreundlichsten Formen der Besteuerung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/16




Mitteilung

1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf

2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen

2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt

2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU

3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE

3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern

3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen

3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften

3.4 Steuererhebung

3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter

4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM

5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE

5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können

5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses

6. Schlussfolgerung

7. ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 490/16

... Den Vertragspartnern im Heilmittelbereich wurden in der Vergangenheit zusätzliche gesetzliche Spielräume für ihre Vertragsabschlüsse eingeräumt. So ist die Verpflichtung zur Vorlage der Vergütungsvereinbarungen für Heilmittelleistungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden entfallen. Somit können die Vertragspartner flexibler im Rahmen der Vergütungsverhandlungen entscheiden, inwieweit Abschlüsse oberhalb der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller GKV-Mitglieder unter Beachtung der Beitragsstabilität und der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen gerechtfertigt sind. Weiter wurde eine Schiedsregelung für den Heilmittelbereich geschaffen, die Anwendung findet, soweit sich die Vertragspartner nicht auf die Preise für die Versorgung mit Heilmitteln oder eine Anpassung vereinbarter Preise einigen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64d
Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung

Artikel 2
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich

2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung

3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich

4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses

5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling

6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung

7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten

8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Bürgerinnen und Bürger

b Wirtschaft

c Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 5a

Zu Absatz 5b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung

I. Zusammenfassung

Bürgerinnen und Bürger

4 Wirtschaft

Weitere Kosten:

4 Evaluierung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

Wirtschaft und Verwaltung

- Modellvorhaben Blankoverordnung

4 Wirtschaft

- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS

- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte

4 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 535/16

... In der EU sind u.a. einige der größten Verlage beheimatet, sie besitzt eine dynamische Musikbranche und eine weltweit gelobte Filmbranche. Die EU ist somit wirtschaftlich und kulturell global führend. Einige Teile der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen in Bezug auf Wettbewerbsfähigkeit, Betriebsorganisation und Finanzierung. Für europäische Filmproduktionen etwa wäre es sehr nützlich, wenn innerhalb und außerhalb der EU neue Publikumsschichten erschlossen werden könnten. Davon wären positive Auswirkungen auf die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die Erschließung neuer Einnahmequellen zu erwarten, sofern die wichtigsten Fragen in Bezug auf das Volumen, die Verfügbarkeit und die Sichtbarkeit der Produktionen angegangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/16




1. Einleitung

2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN

3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld

4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE

5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 15/16

... Abgaben zur Kompensation der Rechteinhaber für private Vervielfältigungen und Kopien, die auf der Grundlage der betreffenden Ausnahmeregelung gefertigt werden, können mit erheblichen Einnahmen verbunden sein, werfen aber ebenfalls Binnenmarktprobleme auf. Viele Mitgliedstaaten erheben solche Abgaben auf eine große Bandbreite von Medien und Geräten, und ihre Festsetzung, Anwendung und Verwaltung wird auf unterschiedliche Weise gehandhabt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/16




Mitteilung

1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten

3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld

4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke

5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung

6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts


 
 
 


Drucksache 414/1/16

... weiterhin aussteht. Dem Bund und den Ländern entgehen dadurch Gebühreneinnahmen in erheblicher Höhe.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.