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"Enforcement"
Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
... Drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll evaluiert werden, ob sich die vorgeschlagene "Offenlegungslösung" und die Vorgaben für die Abschlussprüfung und die Enforcement-Institutionen als praktikabel erwiesen haben. Dabei soll auch nochmals geprüft werden, ob das einheitliche europäische elektronische Format als Aufstellungsformat vorgesehen und damit die Unterscheidung zwischen Aufstellungs- und Offenlegungsformat aufgegeben werden sollte.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Genossenschaftsgesetzes
§ 172 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Vermögensanlagengesetzes
Artikel 6 Änderung der Unternehmensregisterverordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4987, BMJV und BMF: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund .
II.3 Umsetzung von EU-Recht
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 377/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... ) und der Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 377/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... ) und der Einrichtung des FLEGT-Genehmigungssystems (Forest Law Enforcement, Governance and Trade; Verordnung (EU) Nr.
Anlage Entschließung des Bundesrates Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen
Drucksache 127/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel COM(2018) 219 final
... 68. Bewährte Prüfverfahren können dazu beitragen, dass die Wirtschaft floriert und wächst, während unausgereifte Prüfungen Unternehmen erheblich belasten und dem Wirtschaftswachstum abträglich sind. J. Monk, Reform of regulatory enforcement and inspections in OECD countries.
Drucksache 112/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 8. Gleichwohl ist der Bundesrat der Auffassung, dass das vorgeschlagene "Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement"-Verfahren (beschleunigte außergerichtliche Sicherheiten-Verwertung - AECE-Verfahren; Artikel 23 bis 33 des Richtlinienvorschlags) zwar einen Beitrag zum Abbau künftiger notleidender Kredite leisten kann. Weil abzuwarten bleibt, wie groß dieser Effekt ist, sollten aber weder die parallelen Verfahren zurückgestellt noch die bewährten Verfahren in vielen Mitgliedstaaten gefährdet werden. Im Einzelnen:
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... - Finanzierung und Koordinierung für die "E-Enforcement Academy".
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 16/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan der EU für einen besseren Vollzug des Umweltrechts und eine bessere Umweltordnungspolitik - COM(2018) 10 final
... - Folgemaßnahmen und Durchsetzung ("Follow-up and Enforcement"), d.h. verwaltungs-, straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen, um Rechtsverstöße zu stoppen, durch Abschreckung zu verhindern, zu ahnden und zu beheben und den Vollzug zu fördern.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS
3. Herausforderungen
Tabelle
4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG
5. Massnahmen
Tabelle
6. Verbesserung der Zusammenarbeit
7. MONITORING und FOLLOW-UP
8. Schlussfolgerungen
Drucksache 112/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
... 8. Gleichwohl ist er der Auffassung, dass das vorgeschlagene "Accelerated Extrajudicial Collateral Enforcement"-Verfahren (beschleunigte außergerichtliche Sicherheiten-Verwertung - AECE-Verfahren; Artikel 23 bis 33 des Richtlinienvorschlags) zwar einen Beitrag zum Abbau künftiger notleidender Kredite leisten kann. Weil abzuwarten bleibt, wie groß dieser Effekt ist, sollten aber weder die parallelen Verfahren zurückgestellt noch die bewährten Verfahren in vielen Mitgliedstaaten gefährdet werden. Im Einzelnen:
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... 35. http://www.epa.ie/pubs/reports/enforcement/.
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... Dasselbe gilt für die polizeiliche Zusammenarbeit, die im Mehrjahresrahmen 2018-2022 ausdrücklich aufgeführt sein sollte. Die Bedeutung einer verstärkten polizeilichen Zusammenarbeit wurde bereits in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2014 betont und durch die Terroranschläge in EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 noch eindringlicher verdeutlicht. Die Dimension der Grundrechte ist in diesem Zusammenhang wesentlich, wie von der Kommission in ihrer Mitteilung über eine Europäische Sicherheitsagenda56 hervorgehoben. Auch in diesem Bereich leistete die Agentur wertvolle Unterstützung, basierend auf Adhoc-Ersuchen der Kommissionsdienststellen. Sie erarbeitete beispielsweise das Dokument "Twelve operational fundamental rights considerations for law enforcement when processing Passenger Name Record (PNR) data", um die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung geeigneter Grundrechtsstandards im Bereich der Verarbeitung von Fluggastdatensätzen zu unterstützen. Eine stärkere polizeiliche Zusammenarbeit ist auch angesichts der Flüchtlingskrise erforderlich, die eine Zunahme des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten mit sich bringt. Es ist wichtig, dass die Agentur in der Lage ist, mit Hilfe verlässlicher und vergleichbarer Daten sowie der Ermittlung bewährter Verfahren Initiativen in Bereichen wie der Bekämpfung der Schleusung von Migranten, des organisierten Verbrechens und des Terrorismus zu unterstützen.
Drucksache 535/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... 25. http://ec.europa.eu/growth/industry/intellectualproperty/enforcement/
Drucksache 298/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: EU-Aktionsplan für einen neuen Konsens über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten - COM(2014) 392 final; Ratsdok. 11533/14
... 4. 2012 hatte RAND Europe den Bericht Measuring IPR infringements in the internal market erstellt, in dem von der Wirtschaft finanzierte Studien zu diesem Thema erörtert und ihre Grenzen analysiert werden: http://ec.europa.eu/internal market/iprenforcement/docs/ipr infringmentreport en.pdf
1. Einführung
2. Eine Aufgabe für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette
2.1. Falsch oder echt? Verbraucher, Arbeitnehmer und Kunden müssen aufmerksamer werden
2.2. Verantwortung der Rechteinhaber für die Integrität der Lieferkette
2.3. Follow the money: Wirtschaftsdialoge als Mittel zur Unterbindung des Internethandels mit schutzrechtsverletzenden Waren
2.4. Unterstützung für KMU bei der Rechtsdurchsetzung
2.5. Chargeback-Systeme: ein Hilfsmittel für den Verbraucher
3. Zusammenarbeit der Behörden
3.1. Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
3.2. Schulungsmaßnahmen für einzelstaatliche Behörden auf Ebene des Binnenmarkts
3.3. Verantwortung der öffentlichen Hand für die Überprüfung öffentlicher Aufträge auf schutzrechtsverletzende Produkte
4. Bessere Überwachung schutzrechtsintensiver Sektoren und bessere Ausrichtung des Immaterialgüterschutzes
4.1. Analyse der Trends im Bereich des geistigen Eigentums und bei schutzrechtsverletzenden Aktivitäten
Drucksache 434/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes
... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt sowie die Mitarbeit in internationalen Netzwerken wie zum Beispiel dem internationalen Netzwerk von Verbraucherschutzbehörden (International Consumer Protection and Enforcement Network, ICPEN) zukünftig vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wahrgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes zum 14. August 2018
Artikel 3 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 4 Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
Artikel 5 Änderung der BVL-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzgebührenverordnung
Artikel 6 Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 7
Drucksache 59/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa - COM(2013) 37 final
... 9. "ECN Report on competition law enforcement and market monitoring activities by European competition authorities in the food sector", Mai 2012, S. 116-120.
Drucksache 514/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union - COM(2013) 404 final
... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission der grundlegenden Problematik des Konflikts zwischen dem Schutz von Kronzeugenunterlagen und der zivilrechtlichen Verfolgung kartellrechtlicher Ansprüche (private enforcement) bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz kartellbedingter Schäden annimmt.
Drucksache 188/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission zu einer europäischen Strategie für Kunststoffabfälle in der Umwelt - COM(2013) 123 final
... 41. BiPRO/Umweltbundesamt, "Services to support the IMPEL network in connection with joint enforcement actions on waste shipment inspections and to coordinate such actions" (Dienstleistungen zur Unterstützung des IMPEL-Netzes in Verbindung mit gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen in Bezug auf Inspektionen der Abfallverbringung und zur Koordinierung solcher Maßnahmen), Endgültiger Bericht vom 15. Juli 2009.
Drucksache 514/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach einzelstaatlichem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union - COM(2013) 404 final
... 8. Der Bundesrat begrüßt, dass sich die Kommission der grundlegenden Problematik des Konflikts zwischen dem Schutz von Kronzeugenunterlagen und der zivilrechtlichen Verfolgung kartellrechtlicher Ansprüche (private enforcement) bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ersatz kartellbedingter Schäden annimmt. Jede hier zu treffende Regelung muss von dem Grundgedanken getragen sein, dass es ohne die von Kronzeugen gelieferten Beweise deutlich weniger Kartellverfahren und dementsprechend weniger Möglichkeiten gäbe, überhaupt Kartellschadensersatz fordern zu können. Insoweit bekennt sich der Richtlinienvorschlag erfreulicherweise zu einem eindeutigen Vorrang des Schutzes von Kronzeugenunterlagen gegenüber dem Akteneinsichtsrecht Kartellgeschädigter.
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 47. http://ec.europa.eu/internal market/iprenforcement/stakeholders/index de.htm#maincontentSec2 .
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... 49. Solche Melde- und Abhilfeverfahren werden von den Internet-Dienstleistern eingehalten, wenn sie nach Empfang einer Meldung gegen illegale Inhalte vorgehen. Dieses Vorgehen kann darin bestehen, die illegalen Inhalte zu entfernen, sie zu sperren oder die Personen, die sie ins Netz gestellt haben, zur freiwilligen Entfernung aufzufordern. Diese Initiative wird anderen detaillierteren Initiativen in bestimmten Bereichen keinen Abbruch tun, sondern sie eher anspornen. So verlangt beispielsweise das im Mai 2011 zwischen Hauptanspruchsberechtigten und Internet-Portalen geschlossene MoU über den Online-Verkauf von Produktfälschungen neben einem System zur Meldung und Entfernung auch die Ahndung wiederholter Verstöße sowie präventive, proaktive Maßnahmen. Siehe: http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/docs/memorandum _ 04052011 en.pdf
Drucksache 662/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
... Illegaler Holzeinschlag ist ein international weit verbreitetes Problem von großer Bedeutung. Um den illegalen Holzeinschlag weltweit zu bekämpfen, wurde im Jahr 2003 der FLEGT-Aktionsplan der EU beschlossen (FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade, also Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor). Zur Erreichung der hiermit verbundenen Ziele sind auf EU-Ebene insbesondere die Verordnung (EG) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund Länder
4 Kommunen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Weitere Kosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 577/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung in der EU unterstützen - COM(2012) 537 final
... 22. http://ec.europa.eu/internal_market/iprenforcement/stakeholders/index_de.htm#maincontentSec2
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... Nachhaltige Angebots- und Nachfragemuster auf internationaler Ebene können durch eine stärkere gegenseitige Unterstützung von Handel und nachhaltiger Entwicklung gefördert werden. Dies schließt die Aufrechterhaltung eines offenen, nichtdiskriminierenden multilateralen Handelssystems ein, und es ist dafür zu sorgen, dass kein Land daran gehindert wird, Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zu ergreifen, sofern diese Maßnahmen keine willkürliche oder ungerechtfertigte Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels darstellen. Eine gegenseitige Unterstützung kann auch durch die Senkung oder Beseitigung von Zoll- und anderen Handelsschranken für Umweltprodukte, -technologien und –dienstleistungen sowie umweltfreundliche Produkte oder Produkte aus fairem Handel gefördert werden. Außerdem kann in dem Maße, in dem Nachhaltigkeitssicherungssysteme und Praktiken der sozialen Verantwortung der Unternehmen zunehmend Verbreitung finden, die Entwicklung von internationalen Leitlinien und Standards, Zertifizierungsregelungen und –kennzeichen wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile bringen. Die internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit ökologisch sensiblen Waren (z.B. wildlebende Tiere und Pflanzen, gefährliche Stoffe und natürliche Ressourcen) müssen verschärft werden, wobei die freiwilligen Partnerschaftsabkommen, die die EU im Rahmen ihrer Initiative für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement Governance and Trade -
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
Drucksache 56/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG )
... Um den illegalen Holzeinschlag weltweit zu bekämpfen, wurde im Jahr 2003 der FLEGT-Aktionsplan der EU beschlossen (FLEGT = Forest Law Enforcement, Governance and Trade, also „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“). Zentrales Element sind freiwillige Partnerschaftsabkommen mit wichtigen Holzlieferländern zur Einführung eines Legalitätsnachweises für Holzimporte in die EU.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung
§ 2 Eingriffsbefugnisse
§ 3 Mitwirkung der Zollbehörden
§ 4 Datenaustausch
§ 5 Verordnungsermächtigungen
§ 6 Auskunfts- und Duldungspflichten
§ 7 Strafvorschriften
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 9 Einziehung
§ 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Regelungsumfang:
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
1. Kosten für die Wirtschaft:
2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:
IX. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht:
2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :
3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :
4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :
X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit
XI. Gleichstellungsaspekte
XII. Inkrafttreten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... (b) auf die Beitreibung bezogene Systeme, insbesondere elektronische Formulare für die Beitreibung von Forderungen, elektronische Formulare für den einheitlichen Vollstreckungstitel (uniform instrument permitting enforcement - UIPE) und für das einheitliche Zustellungsformblatt (uniform notification form - UNF);
Drucksache 306/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Übertragung bestimmter den Schutz von Rechten des geistigen Eigentums betreffender Aufgaben, einschließlich der Zusammenführung von Vertretern des öffentlichen und des privaten Sektors im Rahmen einer Europäischen Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie, auf das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) KOM (2011) 288 endg.
... 4. Europäische Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, „Report on EU Customs enforcement of intellectual property rights“, 2009, http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/customs_controls/counterfeit_piracy/statistics/index_en.h tm.
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... Gleichzeitig muss das neue Programm mit seinen vier Schwerpunkten Sicherheit, Information und Bildung, Rechte und Rechtsschutz sowie Durchsetzung ("SIRE" für Safety, Information and education, Rights and redress, Enforcement) neue gesellschaftliche Herausforderungen berücksichtigen, die in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen haben. Dazu gehören: die größere Komplexität der Verbraucherentscheidungsprozesse, die Notwendigkeit, zu einem nachhaltigeren Verbraucherverhalten zu gelangen, die Chancen und Gefahren der Digitalisierung, die zunehmende soziale Ausgrenzung, die wachsende Zahl besonders schutzbedürftiger Verbraucher, die alternde Bevölkerung.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 305/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums - Förderung von Kreativität und Innovation zur Gewährleistung von Wirtschaftswachstum, hochwertigen Arbeitsplätzen sowie erstklassigen Produkten und Dienstleistungen in Europa KOM (2011) 287 endg.
... , http://ec.europa.eu/internal market/iprenforcement/directives de.htm.
1. Einleitung
Das Spektrum von Rechten des geistigen Eigentums
2. Chancen Herausforderungen in einem Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums prägen das tägliche Leben der Bürger
Erhaltung der Dynamik
Im Binnenmarkt liegt die Lösung
Notwendigkeit einer Vision für die Gestaltung des Wandels
3. WICHTIGSTE politische Initiativen zur Bewältigung der Herausforderungen
3.1. Reform des Patentsystems in Europa und Begleitmaßnahmen
3.1.1. Einheitlicher Patentschutz
3.1.2. Ein einheitliches Patentgerichtssystem
3.1.3. Ein Instrument für die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums
3.2. Modernisierung des Markensystems in Europa
3.3. Schaffung eines umfassenden Rahmens für Urheberrechte im digitalen Binnenmarkt
3.3.1. Europäische Regelung und Verwaltung von Urheberrechten
Neu entstehende Geschäftsmodelle
3.3.2. Technologie- und Datenbankmanagement
3.3.3. Nutzergenerierte Inhalte
3.3.4. Abgaben für Privatkopien
3.3.5. Zugang zum kulturellen Erbe Europas und Förderung der Medienpluralität
3.3.6. Rechte der ausführenden Künstler
3.3.7. Audiovisuelle Werke
3.3.8. Folgerecht des Urhebers
3.4. Ergänzender Schutz immaterieller Vermögenswerte
3.4.1. Geschäftsgeheimnisse und Nachahmungen
3.4.2. Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse
3.5. Verstärkung des Kampfs gegen Marken- und Produktpiraterie 36
3.5.1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit
3.5.2. Tragfähigere Struktur für die Europäische Beobachtungsstelle für Marken- und Produktpiraterie
3.5.3. Überprüfung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums
3.6. Internationale Dimension der Rechte des geistigen Eigentums
3.6.1. Multilaterale Initiativen, einschließlich Koordinierung mit internationalen Organisationen
3.6.2. Bilaterale Verhandlungen und Zusammenarbeit mit Drittländern beim Schutz geistigen Eigentums
3.6.3. Verbesserungen des Schutzes und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen
4. Fazit
Anhang Überblick über die künftigen Massnahmen der Kommission
Drucksache 321/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer
... Die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei der BaFin im Bereich des Enforcement-Verfahrens nach Abschnitt 11
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung
§ 133d Verwaltungsbehörde
§ 133e Verwendung der Geldbußen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 1212: Gesetz zur Änderung des Wahlrechts der Wirtschaftsprüferkammer
Drucksache 337/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik KOM (2010) 284 endg.
... 9 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, Renforcement de la gouvernance d"entreprise pour les organisations bancaires, September 1999, überarbeitet im Februar 2006; OECD-Leitlinien zur Corporate Governance von Versicherern, 2005; überarbeitete OECD-Leitlinien zur Corporate Governance von Pensionsfonds, Juli 2002; Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates, ABl. L 145 vom 30.4.2004; Solvency-II-Richtlinie; Eigenkapitalrichtlinie; Ausschuss der Europäischen Bankenaufsichtsbehörden, Guidelines on the Application of the Supervisory Review Process under Pillar 2 (CP03 revised), 25. Januar 2006, http://www.cebs.org/getdoc/00ec6db3-bb41-467cacb9-8e271f617675/GL03.aspx; CEBS High Level Principles for Risk Management, 16. Februar 2010, http://www.cebs.org/Publications/Standards-Guidelines/CEBS-High-Level-Principlesfor-Risk-Management.aspx .
Drucksache 873/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.; Ratsdok. 18257/10
... 24. Der Bundesrat lehnt die Einrichtung eines neuen Gremiums gemäß Artikel 17 Absatz 2 ab. Für die fachliche Beratung und Unterstützung der Kommission sollten vielmehr die vorhandenen Gremien IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) und CCA (Committee of Competent Authorities) genutzt werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anpassung an den AEUV
5. Zu Artikel 23 und 24 Änderung der Anhänge, Ausübung der Befugnisübertragung
6. Zu Artikel 23 und 24 Änderung der Anhänge II bis VII, Ausübung der Befugnisübertragung
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikel 19
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anhang I
Zu Anhang V Teil 1 Nummer 6
Zu Anhang V Teil 2 Nummer 1
Zur Qualität der Übersetzung
Drucksache 772/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Strategie der inneren Sicherheit - Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa KOM (2010) 673 endg.
... Gegen illegale Internetinhalte – darunter Aufrufe zum Terrorismus – sollte durch Leitlinien zur Zusammenarbeit vorgegangen werden, die auf Anmelde- und Löschverfahren basieren. Die Kommission plant, bis 2011 gemeinsam mit Internetdiensteanbietern, Strafverfolgungsbehörden und gemeinnützigen Organisationen solche Leitlinien auszuarbeiten. Über eine Internetplattform mit der Bezeichnung „Contact Initiative against Cybercrime for Industry and Law Enforcement“ (Kontaktinitiative gegen Cyberkriminalität für Industrie und Strafverfolgung) möchte die Kommission Kontakte zu interessierten Kreisen knüpfen und die Kontakte unter diesen fördern.
1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen
2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit
Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke
Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke
Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration
Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen
Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen
Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger
Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace
Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz
Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger
Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen
Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen
Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials
Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen
Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr
Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden
Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen
Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel
Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt
Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren
Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall
3. Umsetzung der Strategie
4 Umsetzung
Überwachung und Bewertung
Abschliessende Bemerkungen
Drucksache 873/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.; Ratsdok. 18257/10
... 20. Der Bundesrat lehnt die Einrichtung eines neuen Gremiums gemäß Artikel 17 Absatz 2 ab. Für die fachliche Beratung und Unterstützung der Kommission sollten vielmehr die vorhandenen Gremien IMPEL (European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law) und CCA (Committee of Competent Authorities) genutzt werden.
Zur Vorlage insgesamt
Zur Anpassung an den AEUV
Zu Artikel 23
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 11
Begründung
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 17
Zu Artikel 19
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anhang I
Zu Anhang V Teil 1 Nummer 6
Zu Anhang V Teil 2 Nummer 1
Zur Qualität der Übersetzung
Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... 48. anerkennt die Ergebnisse des Kimberley-Prozesses sowie der Initiativen über die Transparenz in der Bergbauindustrie und der Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest, Law Enforcement, Governance and Trade) und fordert, dass diese verstärkt und wirksamer umgesetzt und durchgesetzt werden;
Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... " (JI) und auch die Anstrengungen unterstützt, die auf eine rechtliche und justizielle Harmonisierung abzielen, etwa das Übereinkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa, das SELEC (South East European Law Enforcement Centre) und die SEEPAG (Southeast European Prosecutors Advisory Group); verweist auf die laufende und die vorgesehene finanzielle Unterstützung für das Prosecutors" Network in South-Eastern Europe (PROSECO) und für die Errichtung der International Law Enforcement Coordination Units (ILECU) und fordert die Kommission auf, diese Projekte mit den vorstehend genannten Initiativen zu koordinieren;
Drucksache 58/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
... -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz wichtige Aufgaben im Bereich des grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verbraucherschutzes wahrnimmt, ist es erforderlich, das BVL auch in die Mitarbeit in internationalen Netzwerken und Organisationen zur Förderung des Schutzes der wirtschaftlichen Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzubinden die über den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 hinaus tätig sind. Dies betrifft insbesondere die Kooperation im International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN). Ein Engagement des BVL bei ICPEN ist zumal vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung der Strukturen auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 mit diesem Netzwerk erforderlich. Das der Zusammenarbeit im Rahmen von ICPEN zugrunde liegende Memorandum (Stand 28. März 2006) sieht als Bestandteile dieser Zusammenarbeit unter anderem die Teilnahme an Netzwerkkonferenzen, konzertierten Aktionen zum Verbraucherschutz im Internet oder an Projekten zur Vermeidung betrügerischer Aktivitäten zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor. Die gesetzlichen Befugnisse, im Fall von Verbraucherrechtsverstößen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, ergeben sich weiterhin allein aus dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des BVL-Gesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Kosten, Preise, Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 607: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes
Drucksache 625/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten und zur Entschließung des Bundesrates zu Maßnahmen der EU zum verbesserten Schutz geistigen Eigentums
... Eine Verpflichtung, bei der vorsätzlichen Nachahmung von Markenwaren oder vorsätzlicher unerlaubter Herstellung urheberrechtlich geschützter Waren in gewerbsmäßigen Umfang Strafverfahren und Strafen vorzusehen, ist bereits jetzt für alle WTO-Mitgliedstaaten in Artikel 61 TRIPS enthalten. In letzter Zeit wurden von der EU-Kommission und der Ratspräsidentschaft eine Reihe von Verhandlungstexten vorgelegt, die eine Verpflichtung der Vertragsparteien enthalten, eine Strafbarkeit von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sowie damit verbundene Durchsetzungsmaßnahmen vorzusehen. Die Bundesregierung befürwortet grundsätzlich, in bilaterale FHA der EU, die Regelungen zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums enthalten, auch eine Verpflichtung der Vertragsparteien aufzunehmen, wonach im jeweiligen nationalen Recht eine Strafbarkeit von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums sowie damit verbundene Durchsetzungsmaßnahmen vorzusehen sind. Dies gilt insbesondere für Abkommen mit Staaten, die von der Europäischen Kommission in ihrem Überblick über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Intellectual Property Enforcement Survey) als prioritäre Länder (Priority Countries) eingestuft werden. Aus Sicht der Bundesregierung ist bei derartigen Verhandlungen jedoch die Kompetenzverteilung zwischen der europäischen Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten im Bereich des Strafrechts zu beachten. Die Bundesregierung setzt sich im Hinblick auf strafrechtliche Bestimmungen zum geistigen Eigentum in FHA für die Erarbeitung eines einheitlichen Ansatzes durch die Mitgliedstaaten ein.
Zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Maßnahmen ist im Übrigen folgendes zu berichten:
1. Maßnahmen des Zolls und der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
1.1. Maßnahmen des Zolls:
1.2. Maßnahmen der Zollzusammenarbeit der EU mit Drittstaaten
2. Bilaterale Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten
3. Einrichtung eines EU-Koordinators für geistiges Eigentum und stärkere Bewusstseinsbildung für die Werte des geistigen Eigentums
Drucksache 157/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... Illegaler Holzeinschlag, die Verarbeitung des so gewonnenen Holzes und illegaler Holzhandel gefährden die legitime forstbasierte Industrie und den Lebensunterhalt der in ihr beschäftigten Menschen, indem sie Umweltprobleme und soziale Probleme schaffen, Preise unterbieten und dem Sektor ein schlechtes Image geben. Im EU-Aktionsplan FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade – Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) werden diese Probleme durch Maßnahmen auf der Angebots- und der Nachfrageseite angegangen.
1. Einleitung
2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU
3.1 Übergeordnete Ziele
3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU
a Zugang zu Rohstoffen
b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften
c Innovation und FuE
d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern
e Kommunikation und Information
Drucksache 34/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten - Antrag des Freistaates Bayern -
... Coordinator of Intellectual Property Enforcement
1. Zu Nummer 1 Abs. 4, Spiegelstrich 1
2. Zu Nummer 2
Drucksache 951/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher KOM (2008) 794 endg.; Ratsdok. 16658/08
... 28 Bericht der Kommission zur Anwendung der Richtlinie über Unterlassungsklagen, http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/injunctions_en.htm .
Drucksache 34/08
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zum Schutz geistigen Eigentums gegenüber Drittstaaten
... Coordinator of Intellectual Property Enforcement
Drucksache 537/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss:
... Effects of counterfeiting on EU SMEs and a review of various public and private IPR enforcement initiatives and resources
Drucksache 166/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens KOM (2008) 128 endg.; Ratsdok. 7403/08
... Study on making more efficient the enforcement of judicial decisions within the European Union
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Enforcement
Drucksache 779/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen KOM (2008) 644 endg.; Ratsdok. 14482/08
... In der Mitteilung von 2003 an das Europäische Parlament und den Rat schlug die Europäische Kommission einen EU-Aktionsplan zu Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (Forest Law Enforcement, Governance and Trade -
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Ziele
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Option 1: Ausweitung des bilateralen Ansatzes über freiwillige FLEGT-Partnerschaftsabkommen
Option 2: Förderung freiwilliger privatwirtschaftlicher Maßnahmen
Option 3: Grenzmaßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz
Option 4: Verbot der Vermarktung von illegal geschlagenem Holz auf dem EU-Markt
Option 4A: Rechtsvorschriften, die den Handel mit und den Besitz von unter Verstoß gegen die Rechtsvorschriften des Ursprungslandes geschlagenem Holz sowie Erzeugnissen aus solchem Holz verbieten
Option 4B: Rechtsvorschriften, nach denen nur legal geschlagenes Holz und Erzeugnisse aus solchem Holz auf den Markt gebracht werden dürfen
Option 5: Rechtsvorschriften, die für alle Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse auf den Gemeinschaftsmarkt bringen, eine Sorgfaltspflicht vorschreiben
• Öffentliche Konsultation
• Nationale Studien
• Konsultationen mit Drittländern
• Folgenabschätzung
• Ad-hoc-Konsultationen
3. Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
• Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
6. Vereinfachung
7. Aufhebung
8. Neufassung
9. Entsprechungstabelle
10. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verpflichtungen der Marktteilnehmer
Artikel 4 Sorgfaltspflichtregelung
Artikel 5 Anerkennung von Überwachungsorganisationen
Artikel 6 Verzeichnis von Überwachungsorganisationen
Artikel 7 Überwachungsmaßnahmen
Artikel 8 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 9 Zusammenarbeit
Artikel 10 Zuständige Behörden
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Änderungen
Artikel 13 Sanktionen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Unter die vorliegende Verordnung fallende(s) Holz und Holzerzeugnisse nach der Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur gemäß Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates16
Finanzbogen
Drucksache 230/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften KOM (2008) 151 endg.; Ratsdok. 7984/08
... http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/enforcement/introduction_en.htm#consultation.
Drucksache 671/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz)
... sowie nach anderen Bestimmungen übertragenen Aufgaben einschließlich der Beratertätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufbau und der Unterstützung ausländischer Aufsichtssysteme. Darüber hinaus sind ihr nach dem am 21. Dezember 2004 in Kraft getretenen Bilanzkontrollgesetz (BGBl. 2004 I S. 3408 ff.) Aufgaben auf der zweiten Stufe des sog. Enforcement zugewiesen. Ferner ist die BaFin im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche tätig.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Entwicklung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin und Etablierung der integrierten Finanzdienstleistungsaufsicht
2. Aufgaben der BaFin
3. Organe der BaFin
4. Rechts- und Fachaufsicht des BMF
II. Ziele der Modernisierung der Führungsstruktur der BaFin
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 5
Absatz 1
Zu § 6
Absätze 1 und 2
Absatz 3
Absatz 4
Zu § 7
Absatz 1
Zu § 9
Absätze 2 und 3
Zu § 12
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz )
Drucksache 213/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der SWIFT, dem Abkommen über Fluggastdatensätze und dem transatlantischen Dialog über diese Themen
... 6 Siehe den am 17. Januar 2006 veröffentlichten Bericht des Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) über die Meldung von Vorgängen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr: http://www.fincen.gov/news_release_cross_border.htm .
2 Allgemeines
Aushandlung des langfristigen Abkommens über Fluggastdatensätze
Zugang zu SWIFT-Daten
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... EU Medicines Enforcement Officer
Bericht
1. Einleitung
2. Allgemeine Einschätzung zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes 12. AMG-Novelle
3. Spezielle Hinweise und Anregungen zum AMG
3.1. § 8 AMG Verbote zum Schutz vor Täuschung
3.2. § 10 AMG Kennzeichnung des Fertigarzneimittels
3.3. Strafvorschriften § 95 und § 96 AMG
3.3.1. Erweiterung des Strafrahmens
3.3.2. Erweiterung der Straftatbestände
3.3.3. Probennahme
3.4. Weitere Hinweise zu Regelungen des Arzneimittelgesetzes
3.4.1. Fälschungssichere Kennzeichnung
3.4.2. Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Stellen
4. Gesetz über das Apothekenwesen*
4.1. Elektronischer Handel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln
5. Verordnungen und Verwaltungsvorschriften
5.1. Betriebsverordnung für pharmazeutische Unternehmer**
5.2. Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe GroßhandelsbetriebsVO ***
5.3. Verordnung über den Betrieb von Apotheken ApBetrO ****
5.4. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken*****
5.5. Regelung zur Herstellung von Arzneimittelverpackungen
6. Fortschritte auf europäischer und internationaler Ebene
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission und der europäischen Zulassungsbehörden
6.2. Aktivitäten des Europarates
6.3. Aktivitäten der WHO
6.4. Aktivitäten von Verbänden auf internationaler Ebene
6.4.1. Weißbuch der EFPIA zu Arzneimittelfälschungen
6.4.2. Broschüre der International Union of Nurses
7. Allgemeine Hinweise und Anregungen zu gesetzlichen Regelungen außerhalb des Arzneimittelrechtes
7.1. Etablierung von single points of contact
7.2. Analyse der Internet-Angebote
7.3. Illegaler Internetversand
7.4. Verbesserungen im organisatorischen Bereich
8. Schlussbemerkung
Drucksache 865/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts KOM (2007) 724 endg., Ratsdok. 15651/07
... " zur Koordinierung der jeweiligen nationalen Bemühungen um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes viel bewirken kann. Auf EU-Ebene zeigt das Beispiel des Europäischen Wettbewerbsnetzes, wie eine Vernetzung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission für eine wirksame und kohärente Anwendung des Gemeinschaftsrechts sorgen kann. Die EU kann auch in der Weise zum Austausch von Informationen und Personal zwischen den nationalen Verwaltungen beitragen wie dies im Bereich des Zolls und im Rahmen des "Consumer Enforcement
Mitteilung
Mitteilung
1. Einführung
2. Chancen für die Bürger nutzen
2.1. Verbraucher und KMU stärken
2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen
2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation
2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension
3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen
3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes
3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung
3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen
3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen
4. Fazit
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren
2.1. Handlungsspektrum der EU
2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes
2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen
2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung
3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen
Artikel 1
Artikel 2
4. Blick in die Zukunft
4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen
4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen
Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen
4.3. Überwachung und Evaluierung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 579/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
... ist sicherzustellen, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht, die Gegenstand des Halbjahresfinanzberichts sind, keiner materiellen Prüfung (Enforcement-Verfahren), sondern – wie in Artikel 24 Abs. 4 Satz 2 Buchst. h der Transparenzrichtlinie vorgesehen – lediglich einer formellen Prüfung zu unterziehen sind.
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,
5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG ,
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO
10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG
Drucksache 579/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt ..... der 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz - TUG )
... ist sicherzustellen, dass der verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht, die Gegenstand des Halbjahresfinanzberichts sind, keiner materiellen Prüfung (Enforcement-Verfahren), sondern – wie in Artikel 24 Abs. 4 Satz 2 Buchst. h der Transparenzrichtlinie vorgesehen – lediglich einer formellen Prüfung zu unterziehen sind.
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG
2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG
4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,
5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG , Artikel 5 Nr. 10 § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB
7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG
9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO
10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG
Drucksache 754/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung KOM (2006) 618 endg.; Ratsdok. 14583/06
... Dass die Eintreibung von Schulden in einem anderen Mitgliedstaat große Schwierigkeiten bereitet hatte die Kommission bereits in ihrer Mitteilung aus dem Jahr 1998 ‚Wege zu einer effizienteren Erwirkung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in der Europäischen Union4 festgestellt. Angesichts der komplexen Problematik und der unterschiedlichen Rechtslage in den Mitgliedstaaten schlug die Kommission vor, die Überlegungen zunächst auf die Pfändung von Bankguthaben zu begrenzen5. Zwei Jahre später wurde die Kommission im Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dazu aufgerufen die Beschlagnahme von Bankguthaben zu verbessern6. 2002 gab die Kommission eine Studie in Auftrag, in der untersucht werden sollte, wie gerichtliche Entscheidungen innerhalb der Europäischen Union effizienter vollstreckt werden können (Study on making more efficient the enforcement of judicial decisions within the European Union" – nur in englischer Sprache). Untersucht wurde die Rechtslage in den damals 15 Mitgliedstaaten, und es wurden mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union vorgeschlagen, darunter die Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels zur Pfändung von Bankguthaben, eines europäischen Sicherungsbeschlusses sowie eine Reihe von Maßnahmen, um die Vermögenslage des Schuldners transparenter zu machen7. Letztere werden in einem separaten Grünbuch behandelt das 2007 erscheinen wird.
Drucksache 12/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... " auf der Website der Kommission unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/others/private_enforcement/index_en.html. eingeleitet wird) als auch im Bereich eigenständiger Klagen (d.h. Klagen, die sich nicht aus einer zu einem früheren Zeitpunkt von der Wettbewerbsbehörde festgestellten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ergaben) aufzuzeigen.
Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... auch der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes dienen. Darüber hinaus soll die Befugnis zur Auskunfterteilung – im Vorgriff auf die notwendige Umsetzung der europäischen Richtlinie 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) - die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umfassen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E.Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Telemediengesetz (TMG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes
§ 3 Herkunftslandprinzip
Abschnitt 2 Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
§ 4 Zulassungsfreiheit
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
Abschnitt 3 Verantwortlichkeit
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Durchleitung von Informationen
§ 9 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
§ 10 Speicherung von Informationen
Abschnitt 4 Datenschutz
§ 11 Anbieter-Nutzer-Verhältnis
§ 12 Grundsätze
§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
§ 14 Bestandsdaten
§ 15 Nutzungsdaten
Abschnitt 5 Bußgeldvorschriften
§ 16 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Signaturgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt
III. Recht der Europäischen Union
IV. Länder
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Finanzielle Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG
1. Zu § 1 Geltungsbereich
2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen
3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip
4. Zu § 4 Zugangsfreiheit
5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten
6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10
8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15
9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG
Zu Artikel 2
Drucksache 600/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen - Halbzeitbilanz des Nichtständigen Ausschusses (2006/2027(INI))
... A review of the enforcement by the Security Police of a Government decision to expel two Egyptian citizens
Drucksache 35/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 515/2014, (EU) Nr. 2016/399 , (EU) Nr. 2016/794 und (EU) Nr. 2016/1624 - COM(2016) 731 final
Drucksache 52/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Drucksache 78/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. September 2016 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich
Drucksache 81/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 29. Juni 2016 über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts
Drucksache 82/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag vom 14. Juni 2005 über die Haftung bei umweltgefährdenden Notfällen(Antarktis-Haftungsannex)
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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