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"Fachkenntnisse"
Drucksache 455/08
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation KOM (2007) 699 endg.; Ratsdok. 15408/07
... Die Kommission ist der Auffassung, dass die auf der Grundlage von Artikel 95 EG-Vertrag vorgeschlagene Behörde die vorhandenen Kooperationsmechanismen auf europäischer Ebene verbessert, da ein unabhängiges beratendes Gremium mit eindeutigen Aufgaben und Zuständigkeiten formell geschaffen wird. Nur durch das Zusammenwirken der 27 nationalen Regulierungsbehörden in einem Gemeinschaftsgremium, ihre Fachkenntnisse und Regulierungserfahrungen können die EU-Rechtsvorschriften einheitlicher angewendet und ein wirklicher Binnenmarkt für elektronische Kommunikation verwirklicht werden.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2007 699 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation SEK 2007 1472, SEK 2007 1473
Drucksache 580/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)
... Die Pflicht erstreckt sich auf alle Informationen, die typischerweise für eine erste Orientierung von der einheitlichen Stelle ohne detaillierte Fachkenntnisse über die jeweils erforderlichen Verfahren und Formalitäten gegeben werden können. Die Informationspflicht der einheitlichen Stelle betrifft Hinweise allgemeiner Art, insbesondere über Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse sowie über zuständige Behörden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes
§ 42a Genehmigungsfiktion
Abschnitt 1a Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71a Anwendbarkeit
§ 71b Verfahren
§ 71c Informationspflichten
§ 71d Gegenseitige Unterstützung
§ 71e Elektronisches Verfahren
Artikel 2 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (FNA 860-10-1)
Artikel 3 Änderung des Personenstandsgesetzes (FNA 211-1)
Artikel 4 Änderung des Konsulargesetzes (FNA 27-5)
Artikel 5 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (FNA 303-8)
§ 73a Einheitliche Stelle
Artikel 6 Änderung des Steuerberatungsgesetzes (FNA 610-10)
Artikel 7 Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (FNA 701-1)
§ 10 Aufgabenübertragung und öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss
Artikel 8 Änderung der Handwerksordnung (FNA 7110-1)
§ 5b Verfahren über eine einheitliche Stelle
Artikel 9 Änderung des Luftverkehrsgesetzes (FNA 96-1)
Artikel 10 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs
III. Die wesentlichen Änderungen im Überblick
1. Einführung einer neuen besonderen Verfahrensart Verfahren über eine einheitliche Stelle
2. Einführung von Regelungen über die Genehmigungsfiktion
3. Einführung von Öffnungsklauseln, damit die Länder bestimmten Berufskammern die Aufgaben der einheitlichen Stelle übertragen können und Einführung von Regelungen zur Anordnung der Geltung des neuen Verfahrensmodells und der Genehmigungsfiktion in einigen Berufskammergesetzen.
IV. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft.
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
VI. Rechtsvereinfachung
VII. Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 71a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 71c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 71d
Zu § 71e
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 595: Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften / Gesetz zur verwaltungsrechtlichen Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie
Drucksache 689/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004–2010 (2007/2252(INI))
... 10. weist darauf hin, dass die Europäische Union beim Aktionsplan einen konsequenten, dynamischen und flexiblen Ansatz verfolgen muss und es demnach von größter Bedeutung ist, auf dem Gebiet der umweltbedingten Gesundheitsprobleme besondere, auf Transparenz, Pluridisziplinarität und fachlicher Debatte beruhende Fachkenntnisse zu entwickeln, um so dem allgemeinen Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber öffentlichen Stellen und Sachverständigengremien zu begegnen; verweist darauf, dass die Ausbildung von Gesundheitsfachleuten, besonders durch den gemeinschaftsweiten Austausch bewährter Methoden, gestärkt werden muss;
Drucksache 395/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über die EU-Wahlbeobachtungsmissionen: Ziele, Vorgehensweisen und künftige Herausforderungen (2007/2217(INI))
... 21. würdigt die Arbeit des Vereins der ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments bei der Gründung des Internationalen Instituts der Wahlbeobachter (IEMI) zusammen mit ehemaligen Mitgliedern des kanadischen Parlaments und dem Verein ehemaliger Mitglieder des Kongresses der Vereinigten Staaten; nimmt zur Kenntnis, dass die Mitglieder des Internationalen Instituts der Wahlbeobachter eine Reihe von Wahlen beobachtet haben, und weist darüber hinaus darauf hin, dass alle derzeitigen Mitglieder des Europäischen Parlaments eines Tages ehemalige Mitglieder sein werden und dass ihre Fachkenntnisse von unschätzbarem Wert für die weitere Entwicklung des demokratischen Prozesses sein werden;
Drucksache 745/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement KOM (2008) 602 endg.; Ratsdok. 13713/08
... 2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
2. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1 Großkredite unter Banken
2.2 Kapitalanforderungen bei Verbriefung
2.3 Aufsichtskollegien
2.4 Fachkenntnisse/Gutachten
3. Folgenabschätzung
3.1 Großkredite
3.2 Hybride Finanzinstrumente
3.3 Herkunfts-/Aufnahmestaataufsicht und Krisenmanagement
3.4 Ausnahmen von bestimmten Aufsichtsanforderungen für Banknetze
3.5 Behandlung von Organismen für gemeinsame Anlagen OGA im Rahmen des auf internen Ratings basierenden Ansatzes IRB-Ansatzes
3.6 Eigenkapitalanforderungen und Risikomanagement bei Verbriefungspositionen
4. Rechtliche Aspekte
5. Auswirkungen auf den Haushalt
6. Einzelerläuterung zum Vorschlag
6.1 Hybridkapital Kapitel 2 Abschnitt 1 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.1 Differenzierung zwischen den Bestandteilen des Kernkapitals der Banken und hybriden Finanzinstrumenten, die als ursprüngliche Eigenmittel angerechnet werden können Artikel 57 Buchstaben a und ca der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.2. Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit Artikel 63a der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.3. Quantitative Anrechnungsbeschränkungen Artikel 66 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.4. Übergangsbestimmungen Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG
6.1.5. Vorschriften zur Offenlegung Anhang XII Teil 2 Nummer 3 Buchstaben a und b der Richtlinie 2006/48/EG
6.2. Großkredite
6.2.1. Begriffsbestimmungen Artikel 4 Nummer 45 und Artikel 106 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.2. Vereinfachung der Großkreditvorschriften Kapitel 2 Abschnitt 5 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.3. Interbankenkredite Artikel 111 der Richtlinie 2006/48/EG
6.2.4. Ausnahmeregelung für bestimmte Wertpapierfirmen Artikel 28 der Richtlinie 2006/49/EG
6.3. Aufsichtsregelungen
6.3.1. Informationsaustausch und Zusammenarbeit – Artikel 40, 42a, 42 b, 49 und 50 der Richtlinie 2006/48
6.3.2. Aufsichtskollegien – Artikel 42a, 129 und 131a neu der Richtlinie 2006/48
6.4. Technische Änderungen
6.4.1. Ausnahmeregelungen für Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation zugeordnet sind Artikel 3 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.2. Eigenmittelanforderungen für Anlagen in Organismen für gemeinsame Anlagen Artikel 87 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.3. Verbriefung neuer Artikel 122a der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.4. Gegenparteiausfallrisiko Anhang III und Artikel 150 der Richtlinie 2006/48/EG
6.4.5. Liquiditätsrisiko Anhänge V und XI der Richtlinie 2006/48/EG
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2006/48/EG
Artikel 42a
Artikel 42b
Artikel 63a
Artikel 107
Artikel 110
Artikel 115
Abschnitt 7 Forderungen aus übertragenen Kreditrisiken
Artikel 122a
Artikel 131a
Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2006/49/EG
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 562/08
... Da es gerade im Bereich der Nachrüstpflichten Maßnahmen gibt, die auch ein Eigentümer ohne besondere Fachkenntnisse durchführen kann, z.B. Rohrleitungsdämmung, sollen nach Satz 1 Halbsatz 2 in solchen Fällen der Eigenleistung auch Erklärungspflichten des Eigentümers vorgesehen werden können. Darüber hinaus ist in Fällen, in denen vor dem Inkrafttreten dieses Änderungsgesetzes ein privater Fachbetrieb Arbeiten durchgeführt hat, eine Erklärung des Eigentümers zur Durchführung solcher Arbeiten möglich, soweit der Eigentümer davon Kenntnis hat.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Energieeinsparungsgesetzes *)
§ 7a Bestätigung durch Private
Artikel 2 Änderung des Schornsteinfegergesetzes
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen des Änderungsgesetzes
1. Anlass
2. Wesentliche Änderungen im Überblick
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Gesetzesfolgen, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes
Drucksache 8/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Anpassungsgesetz)
... beteiligt im Einzelfall weitere Bundesoberbehörden, sofern bei diesen besondere Fachkenntnisse zu Einzelaspekten der Bewertung von Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen zu Zwecken der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorhanden sind und die betreffende Fragestellung von den in Absatz 1 genannten Behörden nicht abschließend beurteilt werden kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 2 Aufhebung der Prüfnachweisverordnung
Artikel 3 Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel des Gesetzes und gemeinschaftsrechtlicher Hintergrund
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Zuständigkeitsregeln
2. Sanktionsregelungen
3. Vollzugsregelungen
4. Bereinigungsaufgabe
V. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
c Bürokratiekosten
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummer n
Zu Nummer 27
Zu den Artikeln 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzes zur Anpassung des Chemikalienrechts an die REACH-Verordnung (REACH-AnpassungsG)
Drucksache 692/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... ab der Schlachtung von 50 Großvieheinheiten je Woche im Schlachtbetrieb gefordert wird, für die Durchführung der Aufgabe die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben muss, bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei ist und wegen seiner Stellung nicht benachteiligt werden darf. Die vom/von der Tierschutzbeauftragten ggf. einzuleitenden Maßnahmen sollten rechtlich vorgegeben werden. Beispielweise muss er/sie die Schlachtung bis zur Fehlerbehebung anhalten können. Der bzw. die Tierschutzbeauftragte muss zudem verpflichtet werden, auf die Einhaltung von Vorschriften, Verfahrensanweisungen, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten.
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zu den Artikeln und Anhängen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 21
Zu Anhang II Nr. 4.2
Zu Anhang III Nr. 1.2
Drucksache 15/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
... (2) Die Vertragsstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Sachverständigen der nationalen Mechanismen zur Verhütung von Folter über die erforderlichen Fähigkeiten und Fachkenntnisse verfügen. Sie bemühen sich um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter und um eine angemessene Vertretung der ethnischen Gruppen und der Minderheiten des Landes.
Drucksache 251/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) KOM (2008) 180 endg.; Ratsdok. 8288/08
... 2. in Zusammenarbeit mit nationalen und europäischen Experten und Nutzern einen Benutzerleitfaden und weitere Instrumente zu entwickeln, Fachkenntnisse zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen dem ECVET und dem im Hochschulbereich angewandten Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen aufzubauen und regelmäßig Informationen über die Entwicklung des ECVET bereitzustellen;
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
Konsultation von Experten
Anhörung der Interessengruppen 2006-2007
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
Zusammenfassung der eingegangenen und verwerteten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Expertenratschläge
5 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
5 Rechtsgrundlage
5 Subsidiaritätsprinzip
5 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Informationen
Europäischer Wirtschaftsraum
Detaillierte Erläuterung des Vorschlags
Anhang
Vorschlag
Anhang 1
Anhang 2 ECVET – Grundsätze und technische Spezifikationen
1. Einheiten von Lernergebnissen
2. Anrechnung und Akkumulierung von Lernergebnissen, ECVET-Partnerschaften
3. Lernvertrag und persönliches Protokoll
4. ECVET-Punkte
Drucksache 769/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit KOM (2008) 626 endg.; Ratsdok. 14015/08
... Der Beitrag der Gebietskörperschaften zum Entwicklungsprozess stellt einen ganz besonderen Mehrwert dar (siehe Kasten 2). Über ihre konkreten Maßnahmen in den Entwicklungsländern hinaus spielen die Gebietskörperschaften einen entscheidende Rolle, wenn es darum geht, verschiedene Akteure zur Zusammenarbeit zu bewegen und kooperative Konzepte für die Verwirklichung gemeinsamer Entwicklungsziele zu erarbeiten. Außerdem betreiben die Gebietskörperschaften im Rahmen ihres entwicklungspolitischen Engagements in der Regel intensive Öffentlichkeitsarbeit (Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Entwicklungsfragen, Mobilisierung zusätzlicher Unterstützung). Durch ihre Bürgernähe und ihr Präsenz vor Ort auf regionaler und lokaler Ebene wie auch durch ihre Kenntnis lokaler Bedürfnisse und ihr Fachwissen in Bereichen, die traditionell für die Armutsbekämpfung relevant sind – Stadtplanung, Wasserversorgung und Abwasserbehandlung, Hilfe für sozial Schwache und Arme in abgelegenen Gebieten –, können die Gebietskörperschaften nennenswert dazu beitragen dass die Wirkung der bi- und multilateralen Geberhilfe noch verstärkt wird (siehe Kasten 3). Die Gebietskörperschaften verfügen über direkte praktische Erfahrungen und wertvolle Fachkenntnisse in Fragen der Raumplanung, der Dezentralisierung und der Stärkung der demokratischen Governance. Mit dem Wandel der entwicklungspolitischen Konzepte und den Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Hilfeerbringung sind insbesondere die Aspekte "
Mitteilung
1. Gebietskörperschaften: Eine zunehmend wichtige Ebene der Entwicklungszusammenarbeit
2. Warum sind die Gebietskörperschaften wichtig?
2.1. Gebietskörperschaften in Europa
2.2. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit
Kasten 1 - Eine neue Dimension - Katalonien, Spanien
Kasten 2: Mehrwert der Gebietskörperschaften für die Entwicklungszusammenarbeit
Ein breites Aktionsspektrum
Kasten 3: Ein bedeutender finanzieller Beitrag6
Beitrag spanischer Gebietskörperschaften
Beitrag deutscher Gebietskörperschaften
Beitrag belgischer Gebietskörperschaften
Beitrag französischer Gebietskörperschaften
3. Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: Überlegungen zu einer EU-Strategie
3.1 Förderung eines strukturierten Dialogs mit den Gebietskörperschaften
3.2 Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern
3.3 Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit: für ein besseres gegenseitiges Verständnis
3.3.1 Lokale Akteure – Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und Gebietskörperschaften in der EU
3.3.2 Ermittlung von Akteuren und Maßnahmen
3.3.3 Informationsbörse – Abstimmung von Angebot und Nachfrage
3.3.4 Netzwerke in der EU und in den Partnerländern – Stärkung von Partnerschaften / Twinning zwischen Gebietskörperschaften
4. Ausblick
Drucksache 873/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... (2) ein benannter Tierarzt mit Fachkenntnissen im Bereich der Versuchstiermedizin, der als Tierschutzbeauftragter im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden und der Behandlung der Tiere fungiert.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Gemeinschaftskontext
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
4 Finanzielle Auswirkungen
5 Zusätzliche Informationen
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung, Verminderung und Verbesserung
Artikel 5 Zwecke der Verfahren
Artikel 6 Schmerzfreies Töten
Kapitel II Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren
Artikel 7 Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten
Artikel 8 Nichtmenschliche Primaten
Artikel 9 Tiere aus freier Wildbahn
Artikel 10 Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere
Artikel 11 Streunende und verwilderte Haustiere
Kapitel III Verfahren
Artikel 12 Verfahren
Artikel 13 In Verfahren angewandte Methoden
Artikel 14 Betäubung
Artikel 15 Einstufung des Schweregrads von Verfahren
Artikel 16 Erneute Verwendung
Artikel 17 Ende des Verfahrens
Artikel 18 Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben
Artikel 19 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
Kapitel IV Zulassung
Abschnitt 1 Zulassung von Personen
Artikel 20 Zulassung von Personen
Abschnitt 2 Anforderungen für Einrichtungen
Artikel 21 Zulassung von Einrichtungen
Artikel 22 Aussetzung und Entzug der Zulassung
Artikel 23 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
Artikel 24 Anforderungen an das Personal von Einrichtungen
Artikel 25 Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung
Artikel 26 Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung
Artikel 27 Züchtung nichtmenschlicher Primaten
Artikel 28 Programm für die private Unterbringung
Artikel 29 Aufzeichnungen zu den Tieren
Artikel 30 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
Artikel 31 Kennzeichnung
Artikel 32 Pflege und Unterbringung
Abschnitt 3 Inspektionen
Artikel 33 Nationale Inspektionen
Artikel 34 Kontrollen der nationalen Inspektionen
Abschnitt 4 Anforderungen für Projekte
Artikel 35 Genehmigung von Projekten
Artikel 36 Antrag auf Genehmigung eines Projekts
Artikel 37 Ethische Bewertung
Artikel 38 Rückwirkende Bewertung
Artikel 39 Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen
Artikel 40 Nichttechnische Projektzusammenfassungen
Artikel 41 Erteilung einer Projektgenehmigung
Artikel 42 Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung
Artikel 43 Entscheidungen über Genehmigungen
Kapitel V Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze
Artikel 44 Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren
Artikel 45 Alternative Ansätze
Artikel 46 Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden
Artikel 47 Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik
Kaptel VI Schlussbestimmungen
Artikel 48 Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt
Artikel 49 Berichterstattung
Artikel 50 Schutzklausel
Artikel 51 Ausschuss
Artikel 52 Bericht der Kommission
Artikel 53 Überprüfung
Artikel 54 Zuständige Behörden
Artikel 55 Sanktionen
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Aufhebung
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten
Artikel 60 Adressaten
Anhang I Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2
Anhang II Liste der Tiere gemäß Artikel 10
Anhang III Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2
Anhang IV Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32
Abschnitt A Allgemeines
1. Räumlichkeiten der Einrichtung
1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung
1.2. Tierräume
1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche
1.4. Betriebsräume
2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung
2.1. Belüftung
2.2. Temperatur
2.3. Luftfeuchte
2.4. Beleuchtung
2.5. Lärm
2.6. Alarmsysteme
3. Pflege
3.1. Gesundheit
3.2. Einfangen in freier Wildbahn
3.3. Unterbringung und Ausgestaltung
a Unterbringung
b Ausgestaltung
c Haltungsbereiche
3.4. Fütterung
3.5. Tränken
3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial
3.7. Umgang
Abschnitt B Artspezifischer Teil
1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen
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2. Kaninchen
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3. Katzen
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4. Hunde
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5. Frettchen
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6. Nichtmenschliche Primaten
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7. Landwirtschaftliche Nutztiere
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8. Vögel
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9. Amphibien
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10. Reptilien
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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren
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Anhang VI Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird
Anhang VII Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird
Finanzbogen
1. Name Des Vorschlags:
2. Haushaltslinien:
3. Finanzielle Auswirkung
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Bemerkungen
Drucksache 692/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... ab der Schlachtung von 50 Großvieheinheiten je Woche im Schlachtbetrieb gefordert wird, für die Durchführung der Aufgabe die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten und die hierfür erforderliche Zuverlässigkeit haben muss, bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei ist und wegen seiner Stellung nicht benachteiligt werden darf. Die vom/von der Tierschutzbeauftragten ggf. einzuleitenden Maßnahmen sollten rechtlich vorgegeben werden. Beispielweise muss er/sie die Schlachtung bis zur Fehlerbehebung anhalten können. Der bzw. die Tierschutzbeauftragte muss zudem verpflichtet werden, auf die Einhaltung von Vorschriften, Verfahrensanweisungen, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzes zu achten.
1. Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Artikeln und
Zu Artikel 1
2. Hauptempfehlung:
Zu Artikel 4
3. Hilfsempfehlung:
4. [EU A]
Zu Artikel 4
5. Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
7. Zu Anhang I Tabelle 1 Nr. 4
8. Zu Anhang II Nr. 4.2
9. Zu Anhang III Nr. 1.2
Drucksache 18/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)
... gehören sollen, in denen Analysen von Bewuchsschutzsystemen durchgeführt werden. Diese Vertreter müssen über Fachkenntnisse auf den Gebieten Verhalten von Stoffen in der Umwelt und Auswirkungen von Stoffen auf die Umwelt (environmental fate and effects), toxikologische Auswirkungen, Meeresbiologie, menschliche Gesundheit, wirtschaftliche Analyse, Risikomanagement, internationale Schifffahrt, Beschichtungstechnik bei Bewuchsschutzsystemen oder über sonstige Fachkenntnisse verfügen, die zur objektiven Beurteilung der fachlichen Vor- und Nachteile eines umfassenden Vorschlags erforderlich sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen
Artikel 1 Allgemeine Verpflichtungen
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 5 Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1
Artikel 6 Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Artikel 7 Facharbeitsgruppen
Artikel 8 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
Artikel 9 Übermittlung und Austausch von Informationen
Artikel 10 Besichtigungen und Zeugniserteilung
Artikel 11 Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen
Artikel 12 Verstöße
Artikel 13 Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen
Artikel 14 Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 15 Verhältnis zum internationalen Seerecht
Artikel 16 Änderungen
Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Kündigung
Artikel 20 Verwahrer
Artikel 21 Sprachen
Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage 2 Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags
Anlage 3 Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags
Anlage 4 Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme
Regel 1 Besichtigungen
Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei
Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Anhang 1 zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem
Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.
Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme
Bestätigung betreffend die Spezifikation5
Anhang 2 zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem
Denkschrift
I . Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001
Zur Präambel
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)
Drucksache 718/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)
... Die Pflegeberatung erfordert darüber hinaus Fachkenntnisse im pflegerischen, rehabilitativen und medizinischen Bereich sowie Kenntnisse der Altenhilfestrukturen vor Ort in der Kommune oder im Landkreis, damit der Pflegeberater oder die Pflegeberaterin die Aufgaben umfassend und kompetent wahrnehmen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
§ 3 Pflegezeit
§ 4 Dauer der Pflegezeit
§ 5 Kündigungsschutz
§ 6 Befristete Verträge
§ 7 Begriffsbestimmungen
§ 8 Unabdingbarkeit
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 10 Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 13 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 14 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
Artikel 15 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 16 Änderung des Altenpflegegesetzes
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Reformkonzept
1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen
3. Leistungsdynamisierung
4. Einführung einer Pflegezeit für Beschäftigte
5. Stärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
6. Ausbau der Qualitätssicherung
7. Modellvorhaben zur stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte
8. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements
9. Abbau von Schnittstellenproblemen
10. Förderung der Wirtschaftlichkeit
11. Entbürokratisierung
12. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung
13. Finanzierung
14. Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 65
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 70
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 71
Zu § 113a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 113b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 72
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 73
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Nummer 78
Zu Nummer 79
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
4 Allgemeines
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 8
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Artikel 17
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Soziale Pflegeversicherung
2. Gesetzliche Krankenversicherung
3. Gesetzliche Rentenversicherung
4. Bundesagentur für Arbeit
5. Private Pflege-Pflichtversicherung
6. Länder und Gemeinden
7. Bund
8. Unternehmenssektor / Arbeitgeber
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten:
b Bürokratiekosten neuer Informationspflichten:
c Bürokratiekosten für gestrichene Informationspflichten:
2. Bürokratieaufwand der Verwaltung
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
3. Bürokratieaufwand der Bürgerinnen und Bürger
a Bürokratieaufwand geänderter Informationspflichten:
b Bürokratieaufwand neuer Informationspflichten:
c Bürokratieaufwand für gestrichene Informationspflichten:
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz – PfWG)
Drucksache 947/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. November 2007 zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2006
... 27. hält es für notwendig, das Ausschusssekretariat weiter auszubauen, um den Bedarf an sprachlichen juristischen und politischen Fachkenntnissen zu decken, so dass die Bearbeitungszeiten kürzer, die Untersuchungen noch effektiver und seine Dienstleistungen allen EU-Bürgern gleichermaßen zugänglich werden;
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... 4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
Drucksache 75/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV -Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV -WSG)
... (1) Die Verordnung von Arzneimitteln, insbesondere von Spezialpräparaten mit hohen Jahrestherapiekosten oder mit erheblichem Risikopotenzial, bei denen auf Grund ihrer besonderen Wirkungsweise zur Verbesserung der Qualität ihrer Anwendung, insbesondere, hinsichtlich der Patientensicherheit sowie des Therapieerfolgs besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, die über das Übliche hinausgehen (besondere Arzneimittel), erfolgt durch den behandelnden Arzt in Abstimmung mit einem Arzt für besondere Arzneimitteltherapie nach Absatz 2 oder durch diesen Arzt. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in den Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 das Nähere insbesondere zu Wirkstoffen, Anwendungsgebieten, Patientengruppen, zur qualitätsgesicherten Anwendung und zu den Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte nach Absatz 2 für die jeweiligen Arzneimittel. In den Richtlinien ist das Nähere zur Abstimmung des behandelnden Arztes mit einem Arzt nach Absatz 2 zu regeln. In den Richtlinien soll vorgesehen werden, dass die erstmalige Verordnung sowie eine Wiederholung der Verordnung nach Ablauf einer bestimmten Frist von einem Arzt nach Absatz 2 erfolgt, soweit dies zur Gewährleistung der Patientensicherheit, des Therapieerfolgs oder der Wirtschaftlichkeit erforderlich ist. In den Richtlinien sind angemessene Fristen für die Abstimmung des behandelnden Arztes mit einem Arzt für besondere Arzneimitteltherapie nach Satz 1 unter Berücksichtigung des indikationsspezifischen Versorgungsbedarfs vorzusehen sowie das Nähere zur Verordnung ohne vorherige Abstimmung nach Satz 1 in Notfällen.
Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 2 :
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Versicherungsschutz für alle und bessere Leistungen für GKV-Versicherte
Mehr Wettbewerb der Leistungserbringer durch größere Vertragsfreiheit für Krankenkassen
Neues Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung
Mehr Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung
Grundlegende Reform und Neuordnung der Institutionen
Einrichtung eines Gesundheitsfonds
Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Weitere Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2a Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Weitere Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung der Reichsversicherungsordnung
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten
Artikel 13 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 16 Weitere Änderungen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 17 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 18 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 20 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 21 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 22 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 23 Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung
Artikel 24 Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 25 Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 25a Weitere Änderung der Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Verordnung
Artikel 26 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 27 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 28 Änderung der Verordnung über die
Artikel 29 Änderung der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
Artikel 30 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 31 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 32 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 33 Weitere Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 34 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 35 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 36 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 37 Änderung der Schiedsstellenverordnung
Artikel 38 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 39 Änderung des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen
Artikel 40 Aufhebung des Gesetzes zur Stabilisierung des Mitgliederkreises von Bundesknappschaft und See-Krankenkasse
Artikel 41 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 42 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 43 Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
Artikel 44 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 45 Änderung der Kalkulationsverordnung
Artikel 45a Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 46 Inkrafttreten
Drucksache 5/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Satz 1 enthält die Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 und 2. Die insbesondere mit der Regelungsmaterie der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln dauerhaft befasste Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur verfügt über spezielle Fachkenntnisse, die sie in die Lage versetzt, die erforderlichen Gebühren- und Auslagenregelungen sach- und fachnah zu regeln und die festen Sätze und Rahmengebühren zeitnah an die jeweilige Entwicklung anzupassen. Im Hinblick darauf ist beabsichtigt, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie von seiner Subdelegationsermächtigung Gebrauch macht, um der Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur größtmögliche Eigenständigkeit auch in Gebührenfragen einzuräumen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission, nationale Pharmakovigilanzzentren
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Überleitung von Beschäftigten
§ 18 Verteilung der Versorgungsbezüge
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte, Dienstvereinbarungen
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
§ 21 Eigentumsübertragung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Änderung des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 10 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Ausgangslage
2. Internationaler Wettbewerb
3. Neuregelung
4. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
5. Gleichstellungspolitische Bedeutung
6. Finanzielle Auswirkungen
7. Kosten- und Preiswirkungen
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absätze 5 bis 7
Zu Absätze 8 und 9
Zu Absatz 10
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absätzen 2, 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Nummer 11
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Drucksache 196/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG hinsichtlich der Anpassung der Sonderregelungen für die Besteuerung gewerblich genutzten Gasöls und der Koordinierung der Besteuerung von unverbleitem Benzin und Gasöl KOM (2007) 52 endg. Ratsdok. 7512/07
... • Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen
Begründung
3 Hintergrund
• Gründe und Zielsetzung
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags
• Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU
Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,
KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung
• Konsultierung der Beteiligten
Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung
• Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen
3 Folgenabschätzung
Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsakts
• Haushaltseffekt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 712/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens "Brennstoffzellen und Wasserstoff " KOM (2007) 571 endg.; Ratsdok. 13843/07
... (10) Wenn man berücksichtigt, dass es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft mit wichtigen Akteuren und einer langfristigen Tätigkeit handelt, dass sich für die europäischen Bürger ein sozioökonomischer Nutzen ergibt, die Kommission und die Industrie im Bereich der Brennstoffzellen- und Wasserstoffforschung Finanzmittel bündeln bzw. Kofinanzierung betreiben, bedeutende wissenschaftliche und technische Fachkenntnisse erforderlich sind und gewerbliche Schutzrechte zur Verfügung gestellt werden, ist die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens "
Drucksache 901/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Statt dessen enthält Absatz 2 für den Fall der Eingangszuständigkeit des Landgerichts die Zusammenfassung der bislang auf Absatz 2 und 3 verteilten Zuständigkeitsregelungen betreffend die Kammer für Handelssachen. Zwar dürfte die danach bestehende Restzuständigkeit des Landgerichts angesichts der geringen Zahl der Fälle eines Spruchverfahrens ohne Beteiligung einer Aktiengesellschaft nur selten eingreifen. Der damit verbundenen Gefahr fehlender Fachkenntnisse der Landgerichte kann aber nicht dadurch entgegen gewirkt werden, dass die Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz insgesamt in erster Instanz dem Oberlandesgericht zugewiesen werden. Andernfalls käme es zu einem systemwidrigen Auseinanderfallen der Zuständigkeit für die Überprüfung der Wirksamkeit der Umstrukturierungsmaßnahme einerseits und der damit verbundenen Abfindungsregelung andererseits.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Abschnitt 3 Verfahren vor den Oberlandesgerichten
§ 510c Anzuwendende Vorschriften
§ 510d Entscheidender Richter
§ 510e Vorbereitender Einzelrichter
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
§ 51c
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummern 5 bis 15
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 361/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung von Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und zum Verfahren zur Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis (AVV-Lebensmittelhygiene - AVV-LMH)
... g) das Schulungsprogramm nach Artikel 4 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang II Kapitel XII der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 in Verbindung mit dem Nachweis der Fachkenntnisse nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten Keine.
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Zulassung von Betrieben, Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 2 Zulassung von Betrieben
§ 3 Überprüfung von zugelassenen Betrieben
§ 4 Kontrollen zugelassener Betriebe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 5 Zulassung von Betrieben zur Ausfuhr
Abschnitt 3 Amtliche Bescheinigungen, Rückstandsüberwachung
§ 6 Amtliche Bescheinigungen
§ 7 Rückstandsuntersuchungen
Abschnitt 4 Grundsätze für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie für das Inverkehrbringen von Fleisch
§ 8 Erfassung der Untersuchungsbefunde bei der Durchführung der Fleischuntersuchung bei Mastschweinen und Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb
§ 9 Untersuchungszeiten und Organisation der Fleischuntersuchung
§ 10 Labortests nach Anhang I Abschnitt I Kapitel II Teil F der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
§ 11 Transport von ungekühltem Fleisch nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
§ 12 Aufzeichnungen und Angaben für die Erstellung von Statistiken
Abschnitt 5 Verfahren für die Prüfung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004
§ 13 Benennung der Koordinierungsstelle der zuständigen Behörden Die Koordinierung
§ 14 Verfahren zur Prüfung der Leitlinien
Abschnitt 6
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 818/07
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks (EU/EWR-Handwerk-Verordnung - EU/EWR HwV)
... Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten Baden-Württemberg, C-340/89) hat auf Grund von Artikel 43 des EG-Vertrages ein Mitgliedstaat, bei dem die Zulassung zu einem Beruf beantragt worden ist, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz einer beruflichen Qualifikation abhängt, die Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise der Antragstellerin oder des Antragstellers in der Weise zu berücksichtigen, dass er die durch diese Nachweise bescheinigten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fertigkeiten vergleicht. Artikel 43 des EG-Vertrages als Primärrecht und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dazu finden Anwendung, wenn eine Antragstellerin oder ein Antragsteller nicht unter die einzelnen Regelungen der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Eintragung in die Handwerksrolle
§ 1 Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle
§ 2 Anerkennung von Berufserfahrung
§ 3 Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen
§ 4 Gleichgestellte Ausbildungen
§ 5 Ausgleichsmaßnahmen
§ 6 Anerkennungsverfahren und Fristen
Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen
§ 7 Voraussetzungen der Dienstleistungserbringung
§ 8 Anzeige vor Dienstleistungserbringung
§ 9 Nachprüfung der Berufsqualifikation
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage:
2. Regelungsinhalt:
3. Ermächtigungsgrundlage:
4. Gleichstellungspolitische Bedeutung:
5. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft:
a Kosten ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
c Kosten für die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme
d Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher
e Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu §§ 7
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen der Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks
Drucksache 915/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der thematischen Strategie für den Bodenschutz (2006/2293(INI))
... 35. ist der Auffassung, dass die Rahmenrichtlinie die Umsetzung des VN-Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung und Versteppung erheblich voranbringen wird und die Bemühungen zur Verhütung und Eindämmung der Wüstenbildung und Versteppung in den betroffenen Ländern der Europäischen Union stärken wird; ist der Auffassung, dass das Wissen und die Fachkenntnisse, die im Zusammenhang mit der thematischen Strategie für den Bodenschutz gesammelt werden auch den Ländern der Dritten Welt, die von Desertifikation betroffen sind, zugänglich gemacht werden sollten;
Synergie mit anderen Gemeinschaftspolitiken
2 Klimawandel
2 Landwirtschaft
2 Artenvielfalt
2 Forschung
Wüstenbildung und Versteppung
2 Bodenverseuchung
Drucksache 169/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission für 2007 (KOM (2006) 0629 )
... 13. fordert die Kommission auf, die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken zu verbessern, um vor allem nationale und europäische Initiativen zu fördern, die darauf abzielen, Forschung, Fachkenntnisse und neue Technologien zu begünstigen, die bewährtesten Praktiken über Mittel und Wege zur Verbesserung der Wirksamkeit und Qualität der öffentlichen Ausgaben auszutauschen und die Qualität der statistischen Daten zu erhöhen;
Drucksache 511/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Biogefahrenabwehr KOM (2007) 399 endg.; Ratsdok 11951/07
... Die Kommission könnte Finanzmittel bereitstellen, damit neue Fachkenntnisse auf EU-Ebene gewonnen werden könnten, indem eine europäische Fähigkeit für die Analyse und die Modellerstellung geschaffen würde, die dazu beitragen könnte, die mit künftigen biologischen Bedrohungen einhergehenden biologischen Risiken (u.a. mittels Analyse und Klassifizierung von Risiken) zu mindern. Gegebenenfalls könnte auch die Einführung von Mindeststandards in Erwägung gezogen werden. Die so gewonnenen neuen Erkenntnisse und Kompetenzen könnten zur Entwicklung und Verbesserung neuer Gegenmaßnahmen sowie zu einem besseren Schutz der Nahrungsmittelversorgungskette beitragen. Auch würde so die Zahl der technischen Sachverständigen erhöht, was wiederum die Entwicklung angemessener und wirksamer Krisenbewältigungsmechanismen ermöglichen würde, die sich auf eine sektorübergreifende Zusammenarbeit beispielsweise zwischen Lebensmittel-, Militär-, Strafverfolgungs-, Zoll-, Gesundheits-, Umwelt- und Agrarbehörden stützen könnte. Beispielsweise könnten Finanzmittel der EU für gemeinsame Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen bereitgestellt werden.
Grünbuch über die Biogefahrenabwehr
1. Ziele und Hintergrund
2. Ansatz und Begriffsbestimmungen
3. Konsultation
4. Überblick über die einschlägige EU-Politik
5. Politische Optionen und Zielvorgaben für das weitere Vorgehen
5.1. Die wichtigsten Grundsätze der Biogefahrenabwehr
5.2. Vorsorge und Schutz
5.3. Verbesserung von Analysen und Sicherheitsaspekten im Zusammenhang mit der Bioforschung
5.4. Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten
5.5. Reaktion und Wiederherstellung
Drucksache 440/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Technologieinitiative Clean Sky " KOM (2007) 315 endg.; Ratsdok. 10148/07
... Die Mitwirkung der Gemeinschaft ermöglicht eine Rationalisierung der Forschungsprogramme. Angesichts der sich in hohem Maß ergänzenden Fachkenntnisse entstehen Größeneinsparungen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Technologiedemonstrationssysteme zeitnah fertig gestellt werden können.
Drucksache 825/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung KOM (2007) 650 endg.; Ratsdok. 14960/07
... Nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung stellen die Mitgliedstaaten bei terroristischen Straftaten die Anstiftung, Mittäterschaft und den Versuch unter Strafe. Artikel 2 des Rahmenbeschlusses verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Anführen einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung an den Handlungen einer solchen Vereinigung ebenfalls unter Strafe zu stellen. Diese Bestimmungen erstrecken sich jedoch nicht ausdrücklich auf die Verbreitung terroristischer Propaganda und Fachkenntnisse, insbesondere über das Internet.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
Europäische Union
Internationale Zusammenarbeit
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 901/07
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten
... Da die Eingangszuständigkeit des Oberlandesgerichts damit zukünftig den Regelfall darstellt, wird § 2 hieran ausgerichtet. Die ausnahmsweise Zuständigkeit des Landgerichts ist in Absatz 1 Satz 2 geregelt. Von einer Auslagerung der Regelung der sachlichen Zuständigkeit in das GVG nach dem Vorbild des Regierungsentwurfs zum FGG-Reformgesetz wird abgesehen, da sich die neue Differenzierung nicht für die Aufnahme in eine allgemeine Regelung eignet. Entsprechendes gilt für die Auslagerung der Ermächtigung zur Konzentration der örtlichen Zuständigkeit oder die Regelung betreffen die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen. Statt dessen enthält Absatz 2 für den Fall der Eingangszuständigkeit des Landgerichts die Zusammenfassung der bislang auf Absatz 2 und 3 verteilten Zuständigkeitsregelungen betreffend die Kammer für Handelssachen. Zwar dürfte die danach bestehende Restzuständigkeit des Landgerichts angesichts der geringen Zahl der Fälle eines Spruchverfahrens ohne Beteiligung einer Aktiengesellschaft nur selten eingreifen. Der damit verbundenen Gefahr fehlender Fachkenntnisse der Landgerichte kann aber nicht dadurch entgegen gewirkt werden, dass die Verfahren nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
Artikel 4 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Artikel 6 Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
Artikel 7 Änderung des Umwandlungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 11 Übergangsvorschrift
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz
a Ausgangslage
b Lösungsvorschlag
c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten
2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen
a Betroffene Verfahren
b Weiterer Instanzenzug
c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen
3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz
4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit
5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Drucksache 414/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem KOM (2007) 301 endg.; Ratsdok. 10516/07
... In allen Instrumenten der ersten Phase wird betont, dass die speziellen Erfordernisse besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigt werden müssen. Es hat jedoch den Anschein, dass die von den Mitgliedstaaten angewandten Definitionen und Verfahren zur Ermittlung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender gravierende Mängel aufweisen und es den Mitgliedstaaten an den nötigen Ressourcen, Kapazitäten und Fachkenntnissen fehlt, um solchen Erfordernissen angemessen zu begegnen.
Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem
1. Einleitung
2. Rechtsinstrumente
2.1. Bearbeitung von Asylanträgen
2.2. Aufnahmebedingungen für Asylsuchende
2.3. Gewährung von Schutz
2.4. Querschnittsthemen
2.4.1. Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit
2.4.2. Integration
2.4.3. Die Instrumente der zweiten Phase müssen umfassend sein
3. Durchführung - Begleitmaßnahmen
4. Solidarität und Lastenteilung
4.1. Geteilte Verantwortung
4.2. Finanzielle Solidarität
5. Externe Dimension der Asylproblematik
5.1. Unterstützung der Drittländer bei der Erhöhung des Schutzes
5.2. Wiederansiedlung
5.3. Steuerung gemischter Migrationsströme an den Außengrenzen
5.4. Die Rolle der EU als Global Player in Flüchtlingsfragen
6. Schlussfolgerung
Annex I Bibliography
I. European Council Conclusions
II. Legislative Instruments
A. Instruments establishing minimum standards
B. Dublin System
C. Financial Programmes
D. Legislative Proposals
E. Other
III. Commission Comunications and Staff Working Documents
IV. Studies
Annex II Asylum Statistics
New asylum applications
Decisions on asylum applications
New asylum applications by citizenship only data disaggregated by citizenship inlcuded
Refugee population of UNHCR regions
Drucksache 282/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV )
Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften,
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Abschnitt 6 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziele und wesentliche Neuregelungen der Verordnung
1. Anlass
2. Vorgaben der Richtlinie
3. Umsetzungskonzept
4. Umsetzungsbedarf
5. Wesentliche Änderungen im Überblick
a Einführung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden; Einführung von Modernisierungsempfehlungen
b Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden mit großem Publikumsverkehr
c Übergangsregelungen für Energieausweise
d Anforderungen an und Inspektion von Klimaanlagen
e Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen und eingebauter Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden
f Einbeziehung des Energieanteils von Klimaanlagen bei klimatisierten Wohngebäuden
6. Überprüfung der Anforderungen
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Folgen der Verordnung, Kosten
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
a Energieausweise
b Klimaanlagen
c Sonstiges
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Kosten für die Wirtschaft
b Preiswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
IV. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu den Nummer n
Zu Nummer 9
Zu den Nummer n
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude
Zu § 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu § 8
Zu Abschnitt 3 Bestehende Gebäude und Anlagen
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 5 Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 23
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu Anlage 1 Anforderungen an Wohngebäude
Zu Anlage 1 Tabelle 1 Höchstwerte
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Anlage 2 Anforderungen an Nichtwohngebäude
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Anlage 3 Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Anlage 4 Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
Zu Anlage 5 Anforderungen zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
Zu Anlage 6 Muster Energieausweis Wohngebäude
Zu Anlage 7 Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Zu Anlage 8 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Zu Anlage 9 Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Zu Anlage 10 Muster Modernisierungsempfehlungen
Zu Anlage 11 Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
Drucksache 748/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Investmentgesetz es und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
... "(2) Die Mitglieder des Sachverständigenausschusses werden von der Kapitalanlagegesellschaft bestellt. Die Bestellung setzt voraus, dass der Sachverständige unabhängig, unparteilich und zuverlässig ist sowie angemessene Fachkenntnisse und ausreichende praktische Erfahrungen hinsichtlich der von ihm zu bewertenden Immobilienart und des jeweiligen regionalen Immobilienmarktes nachweist. Ein Sachverständiger darf für die Kapitalanlagegesellschaft in einem ihrer Sachverständigenausschüsse nur bis zum Ablauf des fünften auf seine erstmalige Bestellung folgenden Kalenderjahres tätig sein. Dieser Zeitraum verlängert sich anschließend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2a Änderung der Solvabilitätsverordnung
Artikel 3 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 3a Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
Artikel 4 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 8 Aufhebung der Investmentmeldeverordnung
Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 10 Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung
Artikel 11 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 13 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 14 Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 17 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 17a Änderung der Handelsregisterverordnung
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19a Änderung in anderen Gesetzen
Artikel 20 Inkrafttreten
Drucksache 522/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schulen für das 21. Jahrhundert - Konsultation SEK(2007) 1009
... Die Schulbildung wurde in einer Zeit für die Allgemeinheit eingeführt, in der man verhältnismäßig sicher voraussagen konnte, welche Kenntnisse und Fertigkeiten die Schüler in ihrem Erwachsenenleben benötigen würden. Künftig wird dies immer seltener möglich sein. Die jungen Menschen können heute nicht mehr davon ausgehen, dass sie ihr gesamtes Arbeitsleben in einer Branche oder sogar an einem Arbeitsplatz verbringen. Ihre berufliche Laufbahn wird unerwartete Wendungen nehmen, und sie werden ein breites Spektrum an allgemeinen Kompetenzen benötigen, um sich laufend assimilieren zu können. In einer immer komplexeren Welt gewinnen Kreativität, die Fähigkeit zum lateralen Denken, bereichsübergreifende Kompetenzen und Anpassungsfähigkeit immer mehr an Bedeutung gegenüber spezifischen Fachkenntnissen.
1. Einleitung:
2. Entwicklungen und Herausforderungen
2.1 Schlüsselkompetenzen für alle
2.2 Die europäischen Schüler auf das lebenslange Lernen vorbereiten
2.3 Zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum beitragen
2.4 Herausforderungen in unserer Gesellschaft bewältigen
2.5 Eine Schule für alle
2.6 In den jungen Europäern aktiven Bürgersinn wecken
2.7 Lehrkräfte – Schlüsselakteure für den Wandel
2.8 Die Entwicklung der Schulgemeinschaften unterstützen
3. Fazit
2 Fragenliste
Drucksache 837/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2007) 703 endg.; Ratsdok. 15292/07
... Da für berufliche Bildungsgänge und Qualifikationen verstärkt auf Lernergebnissen basierende Konzepte angewandt werden, verbessert sich die Relevanz der Berufsbildung für den Arbeitsmarkt. Dass auch der Ausbildung und dem praxisorientierten Lernen wieder ein größerer Stellenwert beigemessen wird, ist ebenfalls positiv zu werten. Bei der Prognostizierung des Bedarfs an Fachkenntnissen und Qualifikationen sind jedoch kaum Fortschritte zu vermelden.
1. Einleitung
2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind
2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme
2.2. Vorschulbildung
2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda
2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik
3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind
3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens
3.2. Grundfertigkeiten für alle
3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung
3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3.7. Auslandsmobilität
4. Blick nach vorn
4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen
4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks
4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen
4.4. Was kommt nach 2010?
Anhang 1 Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:
Drucksache 16/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
... " in elektronischer Form im Speichermedium des Passes vor. Diese ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem späteren Abgleich der im Pass gespeicherten biometrischen Merkmale mit den Vergleichsmerkmalen, die im Rahmen von Kontrollen vor Ort erhoben werden. Der Abgleich wird umso genauer sein je besser die Qualität der jeweiligen Merkmale ist. Vor diesem Hintergrund kommt bereits der Qualitätsprüfung bei der Erfassung der biometrischen Daten besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere für den Fingerabdruck, da von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Passbehörden daktyloskopische Fachkenntnisse nicht erwartet werden können. Eine Erfassung der Fingerabdrücke sowie die Überprüfung ihrer Qualität sind daher nur auf elektronischem Weg sinnvoll. Zur Vermeidung von Qualitätseinbußen im weiteren Verfahren ist auch die Übermittlung der Passantragsdaten auf elektronischem Wege vorgesehen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Passgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Neufassung des Passgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 751/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinien 2002/44 /EG und 2003/10 /EG zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
... (4) Der Arbeitgeber hat die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Es dürfen nur Ärzte beauftragt werden, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Der beauftragte Arzt hat für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die besondere Fachkenntnisse oder eine spezielle Ausrüstung erfordern, Ärzte hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen
§ 5 Fachkunde
Abschnitt 3 Auslösewerte und Schutzmaßnahmen bei Lärm
§ 6 Auslösewerte bei Lärm
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition
§ 8 Gehörschutz
Abschnitt 4 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte sowie Schutzmaßnahmen bei Vibrationen
§ 9 Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte für Vibrationen
§ 10 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Exposition durch Vibrationen
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten, Beratender Ausschuss, arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 11 Unterweisung der Beschäftigten
§ 12 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 13 Arbeitsmedizinische Vorsorge
§ 14 Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen
Abschnitt 6 Ausnahmen, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Übergangsvorschriften
§ 15 Ausnahmen
§ 16 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Übergangsvorschriften
Anhang Vibrationen
1. Hand-Arm-Vibrationen
2. Ganzkörper-Vibrationen
Artikel 2 Änderung der Biostoffverordnung
Artikel 3 Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gefahrstoffverordnung
Artikel 5 Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Artikel 6 Änderung weiterer Verordnungen
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
A.I. Ausgangslage
A.II. Ausführung
A.III. Kosten und Preiswirkungen
A.III.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
A.III.2 Sonstige Kosten
B Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Absatz 5
Zu Artikel 7
Drucksache 414/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... " und den derzeit laufenden Konsultationen über die Notwendigkeit verbesserter internationaler Mechanismen für wissenschaftlicher Fachkenntnisse über Biodiverstät.
1. Einführung
2. WARUM IST die BIOLOGISCHE Vielfalt SO wichtig?
3. WIE verändert SICH die BIOLOGISCHE Vielfalt und WARUM?
3.1. Gegenwart und Zukunft der biologischen Vielfalt
3.2. Einflüsse und Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt
4. WAS wurde bisher GETAN und mit welchem Erfolg?
4.1. Das EU-Konzept für eine Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt
4.2. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der internen Politik der EU
4.2.1. Schutz der wichtigsten Lebensräume und Arten
4.2.2. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die Strategie für nachhaltige Entwicklung
4.2.3. Einbindung des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt in die landwirtschaftliche und ländliche Entwicklungspolitik
4.2.4. Einbindung in die Fischereipolitik
4.2.5. Einbindung in die Regionalpolitik und die territoriale Entwicklung
4.2.6. Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten
4.3. Die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Rahmen der EU-Außenpolitik
4.3.1. Internationales Regierungsführung
4.3.2. Unterstützung nach Außen
4.3.3. Welthandel
4.4. Unterstützende Maßnahmen
4.4.1. Wissen
4.4.2. Sensibilisierung und öffentliches Engagement
4.4.3. Überwachung und Berichterstattung
5. WAS MUSS Geschehen?
5.1. Ein EU-Aktionsplan bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus
5.2. Die vier zentralen Politikbereiche und die zehn vorrangigen Ziele
5.2.1. POLITKBEREICH 1: Biologische Vielfalt in der EU
5.2.2. POLITIKBEREICH 2: Die EU und die weltweite biologische Vielfalt
5.2.3. POLITIKBEREICH 3: biologische Vielfalt und Klimawandel
5.2.4. POLITIKBEREICH 4: Die Wissensgrundlage
5.3. Die vier zentralen Unterstützungsmaßnahmen
5.4. Überwachung, Bewertung und Überprüfung
5.5. Eine längerfristige Perspektive für die biologische Vielfalt und die EU als politischer Rahmen
Drucksache 161/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... ", wenn sie durch ihre Berufausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung wird nicht verlangt.
Anlage Änderungen zur Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien-Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV)
1. Zu § 2 Abs. 2a - neu -In § 2 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
2. Zu § 4 Abs. 3
3. Zu § 5 Abs. 2 Nr. 1
4. Zu § 5 Abs. 2 Nr. 2
5. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 8
Drucksache 161/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Verordnung über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (Chemikalien -Ozonschichtverordnung - ChemOzonSchichtV )
... ", wenn sie durch ihre Berufausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung wird nicht verlangt.
1. Zu § 2 Abs. 2a - neu -In § 2 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:
2. Zu § 4 Abs. 3
3. Zu § 5 Abs. 2 Nr. 1
4. Zu § 5 Abs. 2 Nr. 1
5. Zu § 5 Abs. 2 Nr. 2
6. Zu § 6 Abs. 1 Nr. 8
Drucksache 308/06
... Die Regelung in Absatz 1 entspricht der Regelung für Samen in § 14 Abs. 1 und 2. Auch hier ist die Übertragung von Eizellen und Embryonen einem Personenkreis vorzubehalten, der auf Grund seiner Ausbildung und Fachkenntnisse sowie der technischen Ausrüstung in der Lage ist, die Eizellen und Embryonen zweckentsprechend einzusetzen. Dies gilt auch im Hinblick auf die erforderlichen hygienischen Maßnahmen und die Belange des Tierschutzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zuchtorganisationen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
§ 3 Anerkennung
§ 4 Verfahren
§ 5 Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen
§ 6 Recht auf Mitgliedschaft und Eintragung
§ 7 Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung
§ 8 Ermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
§ 9 Monitoring
§ 10 Ermächtigungen
§ 11 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen
§ 12 Zuchttiere
§ 13 Abgabe von Samen
§ 14 Verwendung des Samens
§ 15 Abgabe von Eizellen und Embryonen
§ 16 Verwendung von Eizellen und Embryonen
§ 17 Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten
§ 18 Ermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
§ 19 Drittlandseinfuhr
§ 20 Ermächtigungen
§ 21 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen und der Zollbehörden
Abschnitt 6 Überwachung, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
§ 22 Überwachung
§ 23 Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr
§ 24 Bekanntmachung
§ 25 Schiedsverfahren
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 27 Rechtsverordnungen in besonderen Fällen
§ 28 Übergangsvorschriften
§ 29 Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 30 Ermächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Gemeinschaftsrecht
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tierseuchengesetzes
Artikel 4 Änderung des Tierschutzgesetzes
Artikel 5 Neubekanntmachung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die Anerkennung von Zuchtorganisationen
Anlage 2 Anforderungen an Zuchtbücher und Zuchtregister und an die Eintragung in Zuchtbücher und Zuchtregister
Anlage 3 Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung
Anlage 4 Anforderungen an Zuchtbescheinigungen und Herkunftsbescheinigungen
Anlage 5 Anforderungen an Bescheinigung für Tiere, Samen, Eizellen und Embryonen bei der Drittlandseinfuhr
Begründung
Zu Artikel 1
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Ablösung des Tierzuchtgesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
III. Kosten
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
IV. Auswirkungen auf das Preisniveau
V. Auswirkungen auf die Umwelt
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Artikel 2
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 939/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse KOM (2006) 822 endg.; Ratsdok. 16715/06
... Der vertikale Regelungsansatz macht es notwendig, den Verwaltungsausschuss Wein mit einer Vielzahl weinbezogener Fragen zu befassen. Im Interesse einer effektiven Sacharbeit ist deshalb weiterhin die Betreuung des Rechtsbereichs durch Experten mit ausgewiesenem Weinsachverstand geboten. Ein allgemeiner Verwaltungsausschuss für alle Agrarmärkte mit Delegierten ohne spezifische Weinfachkenntnisse ist nicht geeignet, die Interessen der Weinwirtschaft wie bisher zu berücksichtigen.
Drucksache 281/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006) 157 endg.; Ratsdok. 8231/06
... Auch an dem Verfahren für die Aufteilung der konsolidierten Bemessungsgrundlage auf die Mitgliedstaaten muss gearbeitet werden. Diese Arbeiten können gleichzeitig stattfinden da die fachlichen Fragen voneinander relativ unabhängig sind und unterschiedliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten erfordern. Einige Vorarbeiten für mögliche Verfahren, z.B. die Formelzerlegung, sind von der Kommission bereits intern geleistet worden.
Mitteilung
1. Hintergrund
2. BISHERIGE Fortschritte
2.1. Ziele der Arbeitsgruppe
2.2. Organisation der Arbeitsgruppe
2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe
3. weitere Schritte
3.1. Allgemeines Konzept
3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage
3.3. Konsolidierung
3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage
3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006
4. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte
Anhang 2 Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte
-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz
-Besteuerungsgrundsätze
-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage
-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen
-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden
-Steuerbares Einkommen
-Internationale Aspekte
Drucksache 895/06
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
... (1) Die schriftliche Prüfung umfasst sechs fünfstündige Aufsichtsarbeiten. Sie dient der Feststellung, ob der Prüfling die für die notarielle Tätigkeit notwendigen Fachkenntnisse erworben hat und ob er fähig ist, in begrenzter Zeit mit vorgegebenen Hilfsmitteln eine rechtlich einwandfreie und zweckmäßige Lösung für Aufgabenstellungen der notariellen Praxis zu erarbeiten.
Drucksache 173/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten KOM (2005) 586 endg.; Ratsdok. 6843/06
... Ungeachtet der Verantwortlichkeiten aufgrund des Codes für die Untersuchung von Unfällen und Vorkommnissen auf See, der durch die IMO-Entschließung A.849(20) angenommen und der Entschließung A.884(21) als Anlage beigefügt wurde, in seiner geltenden Fassung führen die Mitgliedstaaten nach einem Unfall oder Vorkommnis auf See oder einem Verschmutzungsereignis, an dem ein unter ihrer Flagge fahrendes Schiff beteiligt war, eine Untersuchung durch. Solche Unfalluntersuchungen werden durch angemessen qualifizierte Untersuchungsführer durchgeführt, die über Fachkenntnisse im Zusammenhang mit dem Unfall verfügen. Zu diesem Zweck stellen die Mitgliedstaaten unabhängig davon, wo sich der Unfall oder das Vorkommnis auf See ereignet hat, qualifizierte Untersuchungsführer zur Verfügung.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation interessierter Kreise
• Einholung und Berücksichtigung von Gutachten
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Der Vorschlag im Einzelnen
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendung des internationalen Regelwerks
Artikel 4 Ressourcen und Verfahren für die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und der Vermeidung von Umweltverschmutzung
Artikel 5 Registrierung eines Schiffs unter der Flagge eines Mitgliedstaats
Artikel 6 Gewährleistung der Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats führen
Artikel 7 Übertragung hoheitlicher Aufgaben
Artikel 8 Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger
Artikel 9 Untersuchungen des Flaggenstaats
Artikel 10 Sichere Schiffsbemannung
Artikel 11 Begleitende Maßnahmen
Artikel 12 Bewertung und Überprüfung der Leistung der Flaggenstaaten
Artikel 13 Flaggenstaat-Audit
Artikel 14 Zertifizierung der Qualität
Artikel 15 Kooperationsvereinbarungen
Artikel 16 Weitergabe von Informationen und Berichterstattung
Artikel 17 Änderungen
Artikel 18 Ausschuss
Artikel 19 Umsetzung
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang I CODE für die Flaggstaaten CODE für die Anwendung verbindlicher IMO-Instrumente
Teil 1 - gemeinsame Bereiche
4 Ziel
4 Strategie
4 Allgemeines
4 Geltungsbereich
4 Instrumente1.
Erste Maßnahmen
Weitergabe von Informationen
4 Aufzeichnungen
Verbesserung der Maßnahmen
Teil 2 - Flaggenstaaten
4 Durchführung
Übertragung von Befugnissen
4 Durchsetzung
Für den Flaggenstaat tätige Besichtiger
Untersuchungen des Flaggenstaats
Bewertung und Überprüfung
Anhang II Mindestkriterien für IM Auftrag des Flaggenstaats tätige Besichtiger(Artikel 8)
Anhang III Leitlinien für Folgemaßnahmen bei Schiffen, die von einem Hafenstaat festgehalten werden(Artikel 6)
1. FESTHALTEMASSNAHME eines Hafenstaats
2. SOFORTMASSNAHMEN
3. ANSCHLIESSENDE Massnahmen
4. ZUSÄTZLICHE Besichtigung
Finanzbogen
Drucksache 750/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union KOM (2006) 316 endg.; Ratsdok. 12147/06
... Von den thematisch ausgerichteten Netzen würde u. a. erwartet, dass sie die Kommission – sowie im Übrigen auch die Mitgliedstaaten und die anderen EU-Institutionen – in Angelegenheiten unterstützen, die besondere Erfahrungen oder Fachkenntnisse erfordern und in denen sie einen besonderen Beitrag leisten könnten. Sofern sie als repräsentativ gelten, könnten sie außerdem für die Kommission als Kontaktstelle fungieren, die mit dieser gemeinsam mögliche Finanzierungsquellen der Gemeinschaft ermittelt und die Netzwerkmitglieder darüber unterrichtet.
Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union
1. Hintergrund
2. Der Begriff Zivilgesellschaft”
3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge
4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
6. Weiteres Vorgehen Optionen
6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft
6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze
7. Schlussfolgerung
Anhang Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft
1. Konsultation im Internet
2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich
3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO
4. Kombination von zweistufigen Foren
4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum
4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... Auf nationaler Ebene sollten die verschiedenen zuständigen staatlichen Stellen, etwa Arbeitsaufsichtsbehörden, Sozialschutzbehörden und Steuerbehörden, effektiver zusammenarbeiten. Verbesserte Ressourcen und Fachkenntnisse bei diesen für den Gesetzesvollzug zuständigen Behörden sowie deren bessere Zusammenarbeit mit Partnern können dazu beitragen, dass die Anreize für Schwarzarbeit geringer werden.
1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs
2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute
a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
b. Maßnahmen auf EU-Ebene
3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt
4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen
a. Beschäftigungsübergänge
b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage
c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse
d. Organisation der Arbeitszeit
e. Mobilität der Arbeitskräfte
f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit
Drucksache 549/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
... Am ehesten mit dem deutschen Recht zu vereinbaren wäre deshalb eine Verwalterliste nach österreichischem Vorbild. In Österreich wird eine von den Selbstverwaltungsorganen der Rechtsanwälte getragene Liste geführt, die über das Internet abrufbar ist. In diese Liste können sich Interessenten selbst eintragen. Sie haben dabei etwa Angaben zu ihrer Ausbildung, ihrer beruflichen Laufbahn und zu besonderen Fachkenntnissen zu machen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Artikel 3 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage im Insolvenzrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Auswahl des Insolvenzverwalters
2. Öffentliche Bekanntmachungen nur noch über das Internet
3. Masseverwertung und übertragende Sanierung vor dem Berichtstermin
4. Anpassungen bei der Postsperre
5. Förderung einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
6. Überprüfung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
7. Sonstige Änderungen
III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Während der letzten Jahre hat sich vor dem Hintergrund neuer durch die Globalisierung gestellter Herausforderungen der Rahmen für die Kohäsionspolitik geändert. Es ist deutlich geworden dass heute, in einer offenen globalisierten Wirtschaft, die Verfolgung von wachstums- und beschäftigungspolitischen Zielen in regionalen und sogar lokalen Entwicklungsstrategien verankert sein muss. Auf dieser Ebene werden die meisten Unternehmensnetze gebildet und Verbindungen zu Ausbildungs- und Technologiezentren hergestellt. Hier lassen sich darüber hinaus lokales Wissen und Fachkenntnisse am besten mobilisieren. Darüber hinaus steht lokalen und regionalen Behörden sowie anderen Akteuren eine ganze Bandbreite an Befugnissen in Form von rechtlichen Bestimmungen und finanziellen Einflussmöglichkeiten zur Umsetzung jener öffentlichen Politik zur Verfügung, die zur Verwirklichung der Strategieziele für Wachstum und Beschäftigung beiträgt.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... ", bei dem mehr als 150 Hochgeschwindigkeitscomputer mit Tastatur, Maus und Internetkamera in 50 Ortschaften von den Armenvierteln Delhis bis hin zu Dörfern im ländlichen Indien aufgestellt wurden, wodurch Tausenden Jungen und Mädchen, die bislang Analphabeten waren, die Möglichkeit geboten wurde, sich nicht nur IT-Fachkenntnisse und verschiedene Elemente der Grundschulbildung anzueignen, sondern auch höhere Ziele anzustreben; ist der Überzeugung, dass solche Projekte Kindern, denen zur Zeit der herkömmliche Bildungsweg verschlossen bleibt, immerhin die Möglichkeit bieten, die Benachteiligung bei der Bildung aufzuholen, auch wenn sie keinen befriedigenden Ersatz für ein Klassenzimmer mit Lehrer darstellen fordert Indien auf, die Vorteile seines IT-Booms auch den 98 % seiner Bevölkerung zugute kommen zu lassen, die derzeit leer ausgehen, und Investitionen und Hilfen in solche Projekte zu leiten, bei denen die geschätzten laufenden Kosten jährlich weniger als 2 Cent je Kind und Tag betragen;
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... es klar, dass die Betriebsregelung des § 22a nur Geltung - wie ursprünglich auch vorgesehen - für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Ausschließlich in diesem Bereich verfügen nämlich die Luftfahrtbehörden über genügend Sach- und Fachkenntnisse, um über Ausnahmen von dem in § 22a enthaltenen grundsätzlichen Verbot entscheiden zu können. Die Gegebenheiten auf ausländischen Flugplätzen sind den deutschen Behörden regelmäßig nicht bekannt und können daher von ihnen auch nicht beurteilt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 17
Zu Nummer 14
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 103/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden KOM (2005) 587 endg.; Ratsdok. 5912/06
... Die Ausübung dieser Funktionen erfordert völlige Unabhängigkeit, einen strengen Verhaltenskodex, ein hohes Maß an Kompetenz und besondere, stets aktuelle Fachkenntnisse sowie ein äußerst konsequentes Qualitätsmanagement.
Drucksache 909/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien KOM (2006) 745 endg.; Ratsdok. 16293/06
Infrastruktur, der Kapazitäten und Fachkenntnisse, die für den ordnungsgemäßen Umgang mit
Drucksache 494/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode März 2004 Dezember 2005
... 22. erkennt an und begrüßt, dass Maßnahmen zum weiteren Ausbau des Ausschusssekretariats getroffen wurden, um seine sprachlichen, juristischen und politischen Fachkenntnisse zu erweitern, und hebt hervor, dass dieser Prozess fortgesetzt werden sollte, um kürzere Bearbeitungszeiten, noch effektivere Untersuchungen und ein einheitliches Niveau seiner Dienstleistungen für alle Unionsbürger zu ermöglichen; bedauert jedoch angesichts der steigenden Zahl von Petitionen aus den neuen Mitgliedstaaten den ständigen Personalmangel im Ausschusssekretariat;
Drucksache 623/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
... en insgesamt nicht zielführend ist. Sie soll daher auch in einem Teilbereich nicht erfolgen, zumal gerade im Bereich der karitativen Rechtsberatung, die sich regelmäßig an gesellschaftliche Randgruppen richtet, die Defizite des Informationsmodells besonders deutlich hervortreten: Einerseits ist den Rechtsuchenden die Differenzierung zwischen verschiedenen Graden juristischer Fachkenntnisse hier ebenso wenig zu vermitteln wie die Organisationsstruktur, mit der die Vereinigung ihrer Pflicht zur juristischen Anleitung nachkommt. Andererseits könnte ein z.B.ginn des Beratungsgesprächs erfolgender Hinweis auf die eingeschränkte juristische Qualifikation die Beratungsgespräche erheblich belasten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG)
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
§ 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
§ 5 Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
§ 6 Unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
§ 7 Berufs- und Interessenvereinigungen, Genossenschaften
§ 8 Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen
§ 9 Untersagung von Rechtsdienstleistungen
Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
§ 11 Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen
§ 12 Registrierungsvoraussetzungen
§ 13 Registrierungsverfahren
§ 14 Widerruf der Registrierung
§ 15 Vorübergehende Rechtsdienstleistungen
Teil 4 Rechtsdienstleistungsregister
§ 16 Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters
§ 17 Löschung der Eintragung
Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten
§ 18 Umgang mit personenbezogenen Daten
§ 19 Zuständigkeit und Übertragung von Befugnissen
Artikel 2 Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
§ 1 Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz
§ 2 Versicherungsberater
§ 3 Gerichtliche Vertretung
§ 4 Vergütung der registrierten Personen
§ 5 Diplom-Juristen aus dem Beitrittsgebiet
§ 6 Schutz der Berufsbezeichnung
Artikel 3 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 5 Änderung des Beurkundungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 7 Änderung der Patentanwaltsordnung
Artikel 8 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 9 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die
Artikel 11 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 13 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 14 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 15 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 16 Änderung des Markengesetzes
Artikel 17 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 18 Änderung kostenrechtlicher Vorschriften
Artikel 19 Änderungen sonstigen Bundesrechts
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
1. Verfassungsrechtliche Vorgaben
2. Europarechtliche Vorgaben
3. Rechtslage in Europa
4. Gesellschaftliche Entwicklungen
II. Leitlinien und wesentliche
1. Keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes
2. Keine Einführung eines allgemeinen Rechtsdienstleistungsberufs unterhalb der Rechtsanwaltschaft
3. Keine abschließende
4. Beschränkung des Anwendungsbereichs auf außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
5. Regelung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis in den Verfahrensordnungen
6. Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung
7. Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit
8. Verbot der Rechtsdienstleistung bei Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
9. Zulässigkeit unentgeltlicher Rechtsdienstleistungen
10. Erstreckung der Mitgliederberatung auch auf nicht berufliche Vereinigungen
11. Rechtsdienstleistungen in einzelnen Rechtsbereichen aufgrund besonderer Sachkunde
12. Rechtsdienstleistungen durch Personen aus dem europäischen Ausland
13. Neuregelung des Justizverwaltungsverfahrens
14. Wegfall des Bußgeldtatbestands
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Teil 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Teil 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Teil 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Teil 5
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Nummern 4 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummern 3 bis 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummern 4 bis 8
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 20
Drucksache 302/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
... "Soweit bei einer der in Satz 1 genannten Behörden, bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder beim Robert-Koch-Institut besondere Fachkenntnisse zur Beurteilung der Wirksamkeit eines Biozid-Produktes vorliegen, kann die Zulassungsstelle zur Entscheidung über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach § 12b Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a eine Stellungnahme dieser Behörde einholen."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Hand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 4 Änderung des Hochbaustatistikgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
Artikel 6 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 8 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
Artikel 11 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 12 Änderung des Chemikaliengesetzes
Artikel 13 Änderung des Fahrlehrergesetzes
Artikel 14 Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
Artikel 15 Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass
II. Ziel
III. Regelungsinhalt
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Gesetzesfolgen
V.1 Finanzielle Auswirkungen
V.2 Kosten- und Preiswirkungen
VI. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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