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0622/04
0852/04
0665/04
0283/04
0613/04
0441/04
Drucksache 681/1/10

... Diese Differenzierung ist sachlich nicht nachvollziehbar, da beide Beitragsformen zum Ausgleich der Kosten des Restrukturierungsfonds erhoben werden sollen. Zudem hätte die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Entscheidung, in welcher Höhe sie Jahresbeiträge oder Sonderbeiträge erhebt, unmittelbar Einfluss auf die Steuereinnahmen der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/10




1. Zu Artikel 2 Nummer 16a § 52a Absatz 1 Satz 2 - neu - KWG

2. Zu Artikel 3 § 2 nach Satz 2 RStruktFG

3. Zu Artikel 3 § 2 a.E. RStruktFG

Zu Artikel 3

7. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

8. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 7 RStruktFG

9. Zu Artikel 3 RStruktFG

13. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 8 Nummer 1a -neu- RStruktFG

14. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 292/10 (Beschluss)

... , Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt sowie der Börsenaufsichtsbehörde und der Handelsüberwachungsstelle der Energiebörse European Energy Exchange eingerichtet wird, um auf Grundlage des bestehenden Aufsichtsrahmens den Informations- und Datenaustausch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 292/10 (Beschluss)




b Stellungnahme der Bundesregierung zum zweiten Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 2 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb.


 
 
 


Drucksache 436/10

... Zehn Jahre nach Inkrafttreten der Anlegerentschädigungsrichtlinie und unmittelbar nach der Finanzkrise ist es jetzt an der Zeit, das Funktionieren der Richtlinie zu überprüfen. Es liegen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass es im Zuge der Finanzkrise zu einer verstärkten Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung aus den aufgrund der Richtlinie geschaffenen Systemen gekommen wäre. Allerdings sind in den vergangenen Jahren bei der Kommission zahlreiche Beschwerden von Anlegern eingegangen, bei denen es um die Anwendung der Anlegerentschädigungsrichtlinie in einer Reihe wichtiger Fälle ging, in denen Anlegern beträchtliche Verluste entstanden sind. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich Deckung und Finanzierung der Systeme sowie Verzögerungen bei der Auszahlung der Entschädigung. Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Anlegerentschädigungsrichtlinie – wie auch die Überarbeitung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme4 (Einlagensicherungsrichtlinie) und die Überprüfung des Schutzes von Versicherungsnehmern – eine wichtige Komponente der Kommissionspolitik zur Stärkung des EU-Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen, wie dies in der Mitteilung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4.3.1. Anpassung an die MiFID – Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen und Einstufung der Kunden – Artikel 1 Absatz 2 und Anhang I

4.3.2. Zahlungsunfähigkeit eines als Verwahrer tätigen Dritten – Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 12

4.3.3. Zahlungsunfähigkeit einer OGAW-Verwahrstelle – Artikel 1 Absatz 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4a, Artikel 5, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 12

4.3.4. Ausschluss von Ansprüchen in Fällen von Marktmissbrauch – Artikel 3 und Artikel 9 Absatz 3

4.3.5. Höhe der Entschädigung – Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 3

4.3.6. Finanzierungsgrundsätze – Artikel 4a

4.3.7. Kreditmechanismus zwischen den nationalen Systemen als letztes Mittel – Artikel 4b

4.3.8. Entschädigungsobergrenze Prinzip des Selbstbehalts – Artikel 4 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1

4.3.9. Auszahlungsfristen – Artikel 2 und Artikel 9 Absatz 2

4.3.10. Information der Anleger – Artikel 10 Absatz 1

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Richtlinie 97/9/EG

Artikel 3

Artikel 4a

Artikel 4b

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 12

Artikel 13a

Artikel 13b

Artikel 13c

Artikel 14a

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 283/1/10

... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.



Drucksache 1/10

... (2) Die Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist auf 10 000 000 Euro begrenzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/10




Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Ermächtigungen

§ 1
Feststellung des Haushaltsplans

§ 2
Kreditermächtigungen

§ 3
Gewährleistungsermächtigungen

§ 4
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

§ 5
Flexibilisierte Ausgaben

§ 6
Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung

§ 7
Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen

§ 8
Bewilligung von Zuwendungen

§ 9
Bezüge

§ 10
Verbriefung von Verpflichtungen

§ 11
Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung

§ 12
Rückzahlung, Titelverwechslung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen

§ 13
Verbindlichkeit des Stellenplans

§ 14
Ausbringung von Planstellen und Stellen

§ 15
Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen

§ 16
Ausbringung von Leerstellen

§ 18
Sonderregelungen bei kw-Vermerken

§ 19
Überhangpersonal

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20
Stelleneinsparung auf Grund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte

§ 21
Begleitregelungen zum Regierungsumzug

§ 22
Fortgeltung

§ 23
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

Artikel 115
Grundgesetz

Auswirkungen auf das Preisniveau

Kosten für die Wirtschaft

Gleichstellung von Frauen und Männern

3 Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 3

Absatz 1

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu § 4

Absätze 1 und 2

Absatz 3

Zu § 5

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 6

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 8

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 9

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 14

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 15

Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Absatz 2

Absatz 4

Zu § 16

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Zu § 17

Zu § 18

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 19

Zu § 20

Absatz 1

Zu § 20

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu § 21

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 22

Zu § 23

Entwurf


 
 
 


Drucksache 855/10

... ) über den Wertersatz im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags entsprechend den Vorgaben im Urteil des Europäischen Gerichtshofs auszugestalten. Außerdem erfolgen Klarstellungen in den §§ 358 und 359a BGB. Schließlich wird mit § 312f BGB-Entwurf ebenfalls aus Gründen der Klarstellung eine eigenständige Vorschrift für Verträge geschaffen, die Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 855/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312e
Wertersatz bei Fernabsatzverträgen

§ 312f
Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum des Gesetzes]

Anlage 1
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung

4 Widerrufsrecht

4 Widerrufsfolgen5

Besondere Hinweise12

Finanzierte und hinzugefügte Geschäfte 13 14

4 Gestaltungshinweise:

Anlage 2
(zu Artikel 246 § 2 Absatz 3 Satz 1)

Muster für die Rückgabebelehrung Rückgabebelehrung

4 Rückgaberecht

4 Rückgabefolgen

Finanzierte Geschäfte 8

4 Gestaltungshinweise:

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs

IV. Künftige Rechtslage im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrags

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

VIII. Bürokratiekosten

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312e

Zu § 312f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchtstabe d Änderung des § 358 Absatz 4

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1232: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge


 
 
 


Drucksache 657/10

... Drittens sind die meisten Finanzdienstleistungen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, da die aus ihnen erzielten Einkünfte zum größten Teil der Differenzbesteuerung unterlägen und daher nach den derzeitigen Mehrwertsteuervorschriften nicht ohne Weiteres steuerbar wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/10




1. Kontext

2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors

3. Finanztransaktionssteuer

3.1. Einnahmenaspekte

3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

3.3. Bewertung

4. Finanzaktivitätssteuer

4.1. Einnahmenaspekte

4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität

4.3. Bewertung

5. Fazit Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 439/10

... Sicherungssysteme gibt es auch in anderen Bereichen der Finanzdienstleistungsbranche. Insbesondere Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme bestehen in allen EU-Mitgliedstaaten, und mit der Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme aus dem Jahr 1994 und der Richtlinie über Anlegerentschädigungssysteme aus dem Jahr 19971 wurden die Mindestschutzstandards EU-weit harmonisiert. Im Versicherungssektor fehlt ein solcher gemeinsamer europäischer Rahmen dagegen bislang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/10




Weissbuch
Sicherungssysteme für Versicherungen

1. Einleitung

2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs

2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf

2.1.1. Lehren aus der Krise

2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus

2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen

2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt

2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen

2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität

2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen

Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement

Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren

Eingreifen der Regierung im Einzelfall

Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz

2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs

2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung

2.2.2. Hintergrund

2.2.3. Ziele

Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte

Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen

Verminderung negativer Anreize

Gewährleistung von Kosteneffizienz

Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität

3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes

3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen

3.3. Geografischer Geltungsbereich

3.4. Gedeckte Policen

3.5. Zulässige Antragsteller

3.6. Finanzierung

3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung

3.6.2. Zielausstattung

3.6.3. Beiträge

3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 811/10

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Sanktionsregelungen IM Finanzsektor

2.1. Schlüsselbegriffe

2.2. Der EU-Rechtsrahmen

3. SCHWÄCHEN der Derzeitigen Sanktionsregelungen

3.1. Unterschiede und Schwächen bei den nationalen Sanktionsregelungen

3.2. Folgen unterschiedlicher und schwacher Sanktionsregelungen

4. VORGESCHLAGENE Massnahmen

4.1. Mindestangleichung der nationalen Sanktionsregelungen

4.2. Zentrale Bereiche für die Angleichung

Angemessene Verwaltungssanktionen bei Verstößen gegen zentrale Bestimmungen

Öffentliche Bekanntmachung von Sanktionen

Ausreichend hohe Bußgelder

Sanktionen sowohl für natürliche Personen als auch für Finanzinstitute

Zugrundelegung angemessener Kriterien bei der Anwendung von Sanktionen

Mögliche Einführung strafrechtlicher Sanktionen für die schwersten Verstöße

Angemessene Mechanismen zur Unterstützung einer wirksamen Sanktionierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 584/1/10

... es einzubeziehen. Die bislang lediglich im Verkaufsprospektgesetz geregelten Vermögensanlagen, unter anderem geschlossene Fonds, sollten in den Katalog der Finanzinstrumente nach § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes aufgenommen werden. Dies hätte zur Folge, dass die Informations-, Wohlverhaltens - und Dokumentationspflichten in vollem Umfang gelten und deren Einhaltung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird. Auch für die Zulassung und Überwachung von Beratern und Vermittlern im Bereich des Grauen Kapitalmarkts sollte künftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig sein. Der vom Bundesministerium der Finanzen im Mai 2010 vorgelegte Diskussionsentwurf sah entsprechende Gesetzesänderungen bereits vor. Auf die in dem Diskussionsentwurf enthaltenen konkreten Umsetzungsvorschläge und die entsprechende Begründung wird hingewiesen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.

3 3.

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG

12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG

16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG

17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG

18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG

19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG

20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG

21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *

22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG

23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV

25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV


 
 
 


Drucksache 292/1/10

... , Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundeskartellamt sowie der Börsenaufsichtsbehörde und der Handelsüberwachungsstelle der Energiebörse European Energy Exchange eingerichtet wird, um auf Grundlage des bestehenden Aufsichtsrahmens den Informations- und Datenaustausch zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden zu verbessern.



Drucksache 781/10

... 41. stellt fest, dass im Zuge der Krise grundlegende Unzulänglichkeiten des Aufsichtssystems zutage getreten sind; fordert, die Möglichkeiten der Aufsichtsarbitrage weltweit durch verbindliche Vereinbarungen auf der Ebene der G20 sowie innerhalb der Europäischen Union einzuschränken und durch die Umsetzung eines gemeinsamen Regelwerks für Finanzdienstleistungen vollkommen auszuschließen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 781/10




2 Ursachen

2 Wirkungen

2 Reaktion

Nationale Konjunkturpläne

Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa

Finanzregulierung und Aufsicht

EU -Ordnungspolitik

Wirtschafts - und Währungsunion

2 Steuerpolitik

2 Binnenmarkt

2 Steuerwesen

Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

EU 2020

2 Innovation

2 Beschäftigung

Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU

2 Entwicklung

2 Weltordnungspolitik

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 74/10

... Der vorliegende Gesetzentwurf ist der letzte Schritt eines dreistufigen Maßnahmenpakets der Bundesregierung (Selbstverpflichtung acht großer deutscher Banken und der drei größten Versicherungsunternehmen zur schnellstmöglichen Umsetzung der FSB-Standards im Dezember 2009, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Anforderungen an Vergütungssysteme vom 21. Dezember 2009, gesetzliche Umsetzung). Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nunmehr die FSB-Prinzipien und -Standards für den Banken- und Versicherungsbereich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Gesetzentwurf berücksichtigt für den Bankenbereich zudem die vergütungsrelevanten Vorgaben in der vorgenannten Änderungsrichtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 64b
Vergütungssysteme

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Sachverhalt und Notwendigkeit

1. Selbstverpflichtungserklärung

2. Rundschreiben

3. Gesetzliche Umsetzung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 64b
Absatz 1.

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)


 
 
 


Drucksache 413/10

... Von großer Bedeutung sind auch Dienstleistungsverträge. Aufgrund ihrer Heterogenität bedarf es jedoch für besondere Arten von Dienstleistungsverträgen unterschiedlicher Regelungen. Das Instrument könnte beispielsweise Bestimmungen für kaufvertragsähnliche Dienstleistungsverträge enthalten, wie Autoleasing- oder Versicherungsverträge. Verträge über Finanzdienstleistungen sind oft sehr speziell und technisch, besonders wenn es sich um Verträge zwischen Fachleuten handelt. Hier ist Vorsicht geboten, da sich das rechtliche Umfeld schnell ändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/10




Grünbuch der Kommission Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen

1. Zweck des Grünbuchs

2. Hintergrund

3. Herausforderungen für den Binnenmarkt

3.1. Verbraucherverträge

3.2. Unternehmerverträge

4. Wahl des am besten geeigneten Europäischen Vertragsrechtsinstruments

4.1. Welche rechtliche Form sollte ein europäisches Vertragsrechtsinstrument haben?

Option 1: Veröffentlichung der Ergebnisse der Expertengruppe

Option 2: Eine offizielle Toolbox” für die Rechtsetzungsorgane

Option 3: Kommissionsempfehlung zum Europäischen Vertragsrecht

Option 4: Verordnung zur Einführung eines fakultativen europäischen

Option 5: Richtlinie über ein Europäisches Vertragsrecht

Option 6: Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vertragsrechts

Option 7: Verordnung zur Einführung eines Europäisches Zivilrechtsgesetzbuches

4.2. Welche Vertragsarten sollte das Instrument regeln?

4.2.1. Sollte das Instrument sowohl für Verbraucherverträge als auch für Unternehmerverträge gelten?

4.2.2. Sollte das Instrument sowohl für grenzüberschreitende als auch für innerstaatliche Verträge gelten?

4.3. Welchen sachlichen Anwendungsbereich sollte das Instrument haben?

4.3.1. Enge Auslegung

4.3.2. Weite Auslegung

4.3.3. Sollte das Instrument für bestimmte Vertragsarten gelten?

4.3.4. Gegenstand eines Europäischen Zivilrechtsgesetzbuchs

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 18/10

... Finanzdienstleistungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Neunundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
LV zur Außenwirtschaftsverordnung Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz

A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen

B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge

I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten

II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland

III. Finanzderivate

IV. Kapitalerträge Einnahmen und Ausgaben

C. Warenverkehr

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 8

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1095: Neunundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 539/1/10

... Es ist daher zu erwägen, eine zentrale Stelle zu bestimmen, welcher alle Kreditinstitute die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos melden. In Betracht käme beispielsweise die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder das Bundeszentralamt für Steuern, welches bereits in das Kontrollverfahren der freigestellten Kapitalerträge eingebunden ist und nach § 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 539/1/10




1. Zu Artikel 2a - neu - Änderung der Insolvenzordnung

2. Zu Artikel 3 Artikel 102a EGInsO

3. Zu Artikel 3 Artikel 102a EG InsO

4. Zu Artikel 6 Änderung der Bundesnotarordnung

5. Zu Artikel 7 § 51 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 GVG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 8 Nummer 2 § 850k Absatz 8, 9 Satz 1 ZPO , Nummer 3 § 850l Absatz 4 Satz 1 ZPO

7. Zu Artikel 12 Nummer 4a - neu - § 73 - neu - GKG ,

§ 73
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

'Artikel 13 Änderung der Kostenordnung

§ 165
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 64
Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

§ 18


 
 
 


Drucksache 518/10

... "Auf Unternehmen, die ausschließlich Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 oder Nr. 10 erbringen, sind die §§ 1a und 2b Abs. 2, die §§ 10, 11 bis 13d, 15 bis 18 und 24 Abs. 1 Nr. 4, 6, 9, 11, 14, 16, Abs. 1a Nr. 5, die §§ 25, 26a und 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 35 Abs. 2 Nr. 5 und die §§ 45 und 46a bis 46c nicht anzuwenden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/10




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 1b
Begriffsbestimmungen für Verbriefungen

§ 8e
Aufsichtskollegien

§ 18a
Verbriefungen

§ 18b
Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen

§ 24b
Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.

§ 64m
Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

Abschnitt 5
Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.

§ 29
Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.

Artikel 4
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 5
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Artikel 69

Artikel 7
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Artikel 11
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 13
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 428/10

... 37. betont die Notwendigkeit, industriepolitische Maßnahmen einzuführen, um mehr größenbedingte Kosteneinsparungen zu ermöglichen, und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu unterstützen und Spitzentechnologiesektoren zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten und Institutionen der UfM auf, eine aktive Rolle bei der Unterstützung von KMU zu übernehmen und dabei ein besonderes Augenmerk auf wirksame Finanzdienstleistungen und technische und verwaltungstechnische Hilfe zu richten und so eine starke Unternehmensbasis besonders in Sektoren zu schaffen, die zum Wirtschaftswachstum in den Mittelmeerländern beitragen;



Drucksache 855/10 (Beschluss)

... Das Ziel, Artikel 6 Absatz 7 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher (ABl. L 271 vom 5.10.2002, S. 16) in deutsches Recht umzusetzen, wird nur vollständig erreicht, wenn die in § 312f BGB-E beabsichtigte Regelung für alle Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen und damit auch für Versicherungsverträge gilt. § 312f BGB-E knüpft zwar tatbestandlich an Fernabsatzverträge im Sinne von § 312b Absatz 1

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Drucksache 855/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 312b Absatz 3 Satz 2 - neu - BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 2 Nummer 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312e Absatz 2 BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 312f BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 357 Absatz 3 Satz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 33/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt das Ansinnen der Bundesregierung, Ratingagenturen einer strengeren Überprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu unterziehen. Die Finanzmarktkrise hat deutlich gemacht, dass die Ratingagenturen die sich verschlechternde Lage auf den Finanzmärkten nicht früh genug in ihre Bewertungen aufgenommen haben. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt daher einen weiteren Schritt dar, den Problemen auf dem Finanzmarkt zu begegnen. Dies wird mittelbar auch den Verbrauchern zu Gute kommen.

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Drucksache 33/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Anforderungen an die Qualifikation von Finanzvermittlern

3. Offenlegungspflicht für Provisionen und Gebühren


 
 
 


Drucksache 157/10 (Beschluss)

... (3) Soweit eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnung den Bereich des Kreditwesens regelt, kann in der Rechtsverordnung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständige Stelle für die Überwachung dieser Regelungen und als Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bestimmt werden.

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Drucksache 157/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa Artikel 247 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 , Satz 2 EGBGB

2. Zu Artikel 3a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - PreisAngG , Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 6c - neu - PAngV

Artikel 3a
Änderung des Preisangabengesetzes

§ 6c
Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


 
 
 


Drucksache 283/10 (Beschluss)

... a) die Regulierung von Rating-Agenturen weiter zu verbessern, vor allem indem die Abhängigkeit der Rating-Agenturen von ihren Auftraggebern verringert wird, indem die wirtschaftliche und finanzielle Verflechtung von Rating-Agenturen und Finanzmarktakteuren ausgeschlossen wird und indem mögliche Marktmanipulationen durch die Finanzdienstleistungsaufsicht nicht nur strenger kontrolliert, sondern – wenn nötig – auch geahndet werden können.



Drucksache 170/09

... Zudem machen Zusammenschlüsse und Kooperationen in der europäischen Börsenlandschaft eine Änderung der Regelung zur Zusammenarbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Stellen im Ausland erforderlich.

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Drucksache 170/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes

§ 9
Prüfung der Institute

§ 19
Anwendungsbestimmung und Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2010

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Investmentgesetzes

§ 147
Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen

Artikel 7
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 844: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 813/09

... Die stärkere Untergliederung der Pflichten von Versicherungsunternehmen, erweiterte Anhangangaben zu machen, dient vor allem Aufsichtszwecken. Dies führt zwar zu geringfügig höherem Aufwand bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, diese im Umfang nur sehr geringfügigen Kosten lassen sich jedoch mit vertretbarem Aufwand nicht beziffern und sind für Aufsichtszwecke unvermeidbar. Auswirkungen der Änderungsverordnung auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.

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Drucksache 813/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Pensionsfonds-Rechnungslegungsverordnung

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 7f

Zu Absatz 8

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 758: Verordnung zur Änderung der Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung sowie zur Änderung weiterer Rechnungslegungsverordnungen


 
 
 


Drucksache 875/09

... In dem speziellen Bereich Finanzdienstleistungen hat sich die Kommission verpflichtet, bei der Ausarbeitung ihrer Entwürfe für delegierte Rechtsakte nach ihrer üblichen Vorgehensweise weiterhin die von den Mitgliedstaaten benannten Experten zu konsultieren (siehe Erklärung Nr. 39, die der Schlussakte der Regierungskonferenz beigefügt ist, die den Vertrag von Lissabon6 angenommen hat).

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Drucksache 875/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Geltungsbereich delegierter Rechtsakte

2.1. Verhältnis zum Regelungsverfahren mit Kontrolle PRAC

2.2. Verhältnis zu Durchführungsrechtsakten

2.3. Kriterien zur Umsetzung von Artikel 290

3. Bedingungen für Befugnisübertragungen

3.1. Inhaltliche Beschränkungen

3.2. Zeitliche Beschränkungen

4. Erlass delegierter Rechtsakte

4.1. Autonomie der Kommission

4.2. Vorarbeiten zum Erlass delegierter Rechtsakte

5. Kontrolle delegierter Rechtsakte

5.1. Allgemeine Überlegungen

5.2. Widerrufsrecht

5.3. Einspruchsrecht

5.3.1. Fristen

5.3.2. Begründung

5.3.3. Wirkungen des Einspruchs

5.3.4. Dringlichkeitsverfahren

6. Schlussfolgerung

Anhang

3 Muster

3 Erwägungsgrund

Artikel zur
Übertragung von Befugnissen

Artikel A Ausübung der Befugnisübertragung

Option 1

Option 2

Artikel B Widerruf der Befugnisübertragung Artikel C Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Option 1

Option 2

Artikel D Dringlichkeitsverfahren8

 
 
 


Drucksache 270/09

... der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 241a
Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars

§ 248
Bilanzierungsverbote und -wahlrechte

§ 253
Zugangs- und Folgebewertung

§ 254
Bildung von Bewertungseinheiten

§ 255
Bewertungsmaßstäbe.

§ 256a
Währungsumrechnung

§ 264d
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

§ 274
Latente Steuern

§ 288
Größenabhängige Erleichterungen

§ 289a
Erklärung zur Unternehmensführung

§ 306
Latente Steuern

§ 308a
Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Abschlüssen

§ 319b
Netzwerk

§ 324
Prüfungsausschuss

§ 340h
Währungsumrechnung

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

4. Folgender Neunundzwanzigster Abschnitt wird angefügt:

Neunundzwanzigster Abschnitt

Artikel 66

Artikel 67

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Publizitätsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Aktiengesetzes

§ 161
Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Artikel 6
Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz

Artikel 7
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 54
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Artikel 9
Änderung des GmbHG-Einführungsgesetzes

§ 4
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 63h
Sonderuntersuchungen

§ 64
Staatsaufsicht

§ 167
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 11
Änderung des SCE-Ausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Schlussbestimmungen

§ 37
Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Artikel 12
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung

§ 40a
Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

§ 133a
Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen

§ 140
Übergangsregelung für § 43 Abs. 3, § 133a

Artikel 13
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 14
Änderungen des FGG-Reformgesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 195/09

... Das vorgeschlagene Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf den Gebieten Finanzdienstleistungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Teil I – Politische Prioritäten für 2010

2.1. Wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufschwung

2.2. Klimawandel und nachhaltige Entwicklung Europas

2.3. Bürgernahe Politik

2.4. Europa als Partner in der Welt

2.5 Verbesserung der Rechtsetzung und der Transparenz

3. Teil II – Allgemeiner Rahmen für die personellen und die finanziellen Ressourcen im Jahr 2010

3.1. Personelle Ressourcen

3.2. Geänderte Finanzmittelzuweisung

3.2.1. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1a

3.2.2. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung Teilrubrik 1b

3.2.3. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen Rubrik 2

3.2.4. Freiheit, Sicherheit und Recht Teilrubrik 3a

3.2.5. Unionsbürgerschaft Teilrubrik 3b

3.2.6. Die EU als globaler Partner Rubrik 4


 
 
 


Drucksache 263/09

... Bisher haben die Feuerschutzsteuer und die Versicherungsteuer bei der Feuerversicherung einschließlich der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung auf das Versicherungsentgelt im Ganzen bzw. die Feuerschutzsteuer teilweise und die Versicherungsteuer im Ganzen auf das Versicherungsentgelt bei der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung als Bemessungsgrundlage zugegriffen und damit das Versicherungsentgelt doppelt belastet. Durch diese gemeinsamen Bemessungsgrundlagen kam es zu Abgrenzungsproblemen. Durch die neu geregelte Trennung und Zuweisung eines festgelegten Anteils am Versicherungsentgelt in Absatz 1 jeweils nur auf die Feuerschutzsteuer bzw. nur auf die Versicherungsteuer erfolgt eine Verteilung der Anteile an der Bemessungsgrundlage auf die Steuergläubiger (Länder für die Feuerschutzsteuer bzw. Bund für die Versicherungsteuer). Diese Verteilung wurde so vorgenommen, dass die Länder mit einem Aufkommen an Feuerschutzsteuer nicht nur in Höhe von 320 Mio. €, sondern in Höhe von ca. 400 Mio. € bei gleich bleibenden Versicherungsentgelten (laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für 2007) rechnen können. Der über den Betrag von 320 Mio. Euro hinausgehende Betrag trägt Unwägbarkeiten der Rechtsänderung zugunsten der Länder Rechnung.

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Drucksache 263/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

II. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)

§ 1
Stabilitätsrat

§ 2
Aufgaben des Stabilitätsrates

§ 3
Regelmäßige Haushaltsüberwachung

§ 4
Drohende Haushaltsnotlage

§ 5
Sanierungsverfahren

Artikel 2
Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz

§ 1
Kreditermächtigungen

§ 2
Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben

§ 3
Bereinigung um finanzielle Transaktionen

§ 4
Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme

§ 5
Konjunkturkomponente

§ 6
Ausnahmesituationen

§ 7
Kontrollkonto

§ 8
Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan

§ 9
Übergangsregelung

Artikel 3
Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)

§ 1
Konsolidierungshilfen

§ 2
Konsolidierungsverpflichtungen

§ 3
Finanzierung

§ 4
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -

§ 1
Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Datenaustausch über das Verbindungsnetz

§ 4
Beschlüsse über das Verbindungsnetz

§ 5
Vergabe

§ 6
Betrieb

§ 7
Kosten

§ 8
Übergangsregelung

Artikel 5
Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)

§ 1
Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten

§ 2
Aufgaben

§ 3
Datenübermittlung

§ 4
Kontrollnummer, Datenabgleich

§ 5
Datennutzung

§ 6
Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern

Artikel 6
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 21a
Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Artikel 7
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

Artikel 11
Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 12
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

§ 14
(Evaluation)

§ 15
(Ermächtigungen)

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Artikel 5

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 29/09

... 3. In Artikel 3 (Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) Nummer 1 Buchstabe f wird die Angabe "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 29/09




§ 64k
Übergangsvorschrift zum Beteiligungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz.

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 888/09

... fallen. Nicht in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie und somit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen Finanzdienstleistungen, Verkehrsdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und bestimmte soziale Dienstleistungen, Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen, Dienstleistungen und Netze der elektronischen Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Glücksspiele sowie private Sicherheitsdienste.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 3
Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

§ 4
Erforderliche Preisangaben

§ 5
Verbot diskriminierender Bestimmungen

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Sachverhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungsvorschläge

II. Verordnungsermächtigung

III. Folgenabschätzung, Kosten, Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1081: Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


 
 
 


Drucksache 729/09

... für die Zwecke dieser Verordnung ist die ausschließliche Erbringung von Hilfsleistungen nicht erfasst. Als Hilfsleistungen gelten Beförderung, Finanzdienstleistungen, Versicherung oder Rückversicherung oder allgemeine Werbung oder Verkaufsförderung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 729/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Sechsundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 38
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41a
Weitere Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 42
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 und 3 AWG

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

B. Im Einzelnen:

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1027: Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 122/09

... durch Ansprüche aus Derivategeschäften im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 2, die mit geeigneten Kreditinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, einem zentralen Kontrahenten bei einer Börse, dem Bund oder den Ländern abgeschlossen werden, sofern sichergestellt ist, dass die Ansprüche der Pfandbriefbank nach Maßgabe des Rahmenvertrags im Falle der Insolvenz der Pfandbriefbank oder der anderen Deckungsmassen nicht beeinträchtigt werden können."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 122/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Pfandbriefgesetzes

§ 21
Deckungswerte

Unterabschnitt 4
Flugzeugpfandbriefe

§ 26a
Deckungswerte

§ 26b
Beleihungsgrenze

§ 26c
Versicherung

§ 26d
Beleihungswertermittlung

§ 26e
Abzahlungsbeginn

§ 26f
Weitere Deckungswerte

§ 53
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 2d
Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften

§ 25g
Gruppenweite Einhaltung von Sorgfaltspflichten

§ 64l
Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

§ 13a
Mündelsicherheit

§ 14
Arreste und Zwangsvollstreckungen

§ 16
Auflösung

Artikel 5
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung

Artikel 7
Änderung der Deckungsregisterverordnung

§ 12a
Eintragung von Deckungswerten nach den §§ 26a und 26f Abs. 1 Nr. 1 des Pfandbriefgesetzes

§ 14
Eintragung von Deckungswerten nach § 4 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 20 Abs. 2 Nr. 2 sowie § 26f Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Pfandbriefgesetzes.

Artikel 8
Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von

§ 5
Ermittlung der Kosten für ein Umlagejahr; Trennung nach Aufsichtsbereichen und Gruppen; Umlagefähige Kosten

§ 6
Umlagebetrag, Verteilungsschlüssel

§ 7
Umlagepflicht

§ 11
Festsetzung des Umlagebetrags

§ 11a
Festsetzung der Umlagevorauszahlung

§ 11b
Differenz Umlagebetrag und Vorauszahlung

§ 12
Entstehung und Fälligkeit der Umlageforderung, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 12a
Festsetzungsverjährung

§ 12b
Zahlungsverjährung

Artikel 11
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 277/1/09

... 2. Der Bundesrat nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass die Finanzmarktkrise weltweit zu Verwerfungen an den Märkten geführt hat, deren Auswirkungen für die Gesamtwirtschaft massive Konsequenzen haben. Er stellt auf Basis der Analyse der Ereignisse mit Bedauern fest, dass in der Finanzdienstleistungsbranche offensichtlich Geschäfte abgeschlossen wurden, deren Risiken nicht gesehen oder bewusst eingegangen worden sind und die damit die Finanzmarktkrise jedenfalls verstärkt haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 277/1/09




Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 Satz 1 bis 3 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 36 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c § 36 Absatz 3 und 4 - neu - KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 7a VAG


 
 
 


Drucksache 132/09

... 33. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass die internationale Finanzkrise Europa erreicht hat und indirekte Auswirkungen auf den Handel und die ausländischen Investitionen in den Ländern des westlichen Balkans haben kann, auf, die weitere Entwicklung zu überwachen und erforderlichenfalls adäquate Maßnahmen zu treffen, um den reibungslosen Fortgang des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu gewährleisten, der ein wichtiger Faktor für die Stabilität in der Region und von größtem Interesse für die Europäische Union selbst ist; Finanzdienstleistungen, Zollwesen sowie Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Korruption

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 132/09




Allgemeine Erwägungen

WTO und CEFTA

EU -Hilfe und Eigenverantwortlichkeit der Länder des westlichen Balkans für den Reformprozess

Wirtschaftspolitik, Energie, Verkehr und Umwelt


 
 
 


Drucksache 348/09

... (8) Geschäftsleiter im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen natürlichen Personen, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung eines Zahlungsinstituts in der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. In Ausnahmefällen kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auch eine andere mit der Führung der Geschäfte betraute und zur Vertretung ermächtigte Person widerruflich als Geschäftsleiter bezeichnen, wenn sie zuverlässig ist und die erforderliche fachliche Eignung hat. Beruht die Bezeichnung einer Person als Geschäftsleiter auf einem Antrag des Zahlungsinstituts, so ist sie auf Antrag des Zahlungsinstituts oder des Geschäftsleiters zu widerrufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/09




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme

§ 1
Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich

§ 2
Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte

§ 3
Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen

§ 4
Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste

§ 5
Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste

§ 6
Verschwiegenheitspflicht

§ 7
Zugang zu Zahlungssystemen

Abschnitt 2
Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 8
Erlaubnis

§ 9
Versagung der Erlaubnis

§ 10
Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis

§ 11
Inhaber bedeutender Beteiligungen2

Abschnitt 3
Eigenkapital

§ 12
Eigenkapital

Abschnitt 4
Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit

§ 13
Sicherungsanforderungen

§ 14
Auskünfte und Prüfungen

§ 15
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte

§ 16
Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag

§ 17
Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten

§ 18
Besondere Pflichten des Prüfers

§ 19
Inanspruchnahme von Agenten

§ 20
Auslagerung

§ 21
Aufbewahrung von Unterlagen

§ 22
Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche

§ 23
Sofortige Vollziehbarkeit

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 24
Zusammenarbeit mit anderen Behörden

§ 25
Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr

§ 26
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 27
Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

Abschnitt 6
Außergerichtliches Beschwerdeverfahren

§ 28
Beschwerden über Zahlungsdienstleister

Abschnitt 7
Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften

§ 29
Anzeigen

§ 29a
Monatsausweise und weitere Angaben

§ 30
Zahlungsinstituts-Register

§ 31
Strafvorschriften

§ 32
Bußgeldvorschriften

§ 33
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 34
Mitteilung in Strafsachen

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 5
Änderung des Geldwäschegesetzes

Artikel 6
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 856/09

... 38. ist der Ansicht, dass der Austausch der bewährtesten Praktiken im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zwischen den USA und der Europäischen Union erhebliche Wirkung hinsichtlich der Haltung von Unternehmen zu ihrer sozialen Verantwortung und ihres positiven Engagements für soziale und ökologische Fragen haben wird; vertritt die Auffassung, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Ordnungspolitik der Verstärkung des EU-Rechtsrahmens im Zusammenhang mit der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen Rechnung tragen sollte, insbesondere hinsichtlich der Vergütungsstruktur im Finanzdienstleistungssektor;

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Drucksache 856/09




Gipfeltreffen EU-USA

Treffen des Transatlantischen Wirtschaftsrats und dessen Stärkung

Rolle des Transatlantischen Dialogs der Gesetzgeber im TWR

TWR und Wirtschafts- und Finanzkrisen

TWR und geistiges Eigentum

TWR und Verbraucherschutz

Bilateraler Handel – Zollfragen, Marktüberwachung und Handelssicherheit

Gegenseitige Anerkennung und Standardisierung

Umweltfragen und Fragen der öffentlichen Gesundheit

Energie, Industrie und Wissenschaft

Internationaler Handel

Justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Visa


 
 
 


Drucksache 180/1/09

... . Ausgenommen von der Regelung werden dagegen unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer Institute in Deutschland sowie Finanzdienstleister, die unter die Ausnahmeregelungen des § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG fallen (vor allem freie Finanzvertriebe außerhalb der Kreditwirtschaft). Dies erscheint unangemessen. Insgesamt sollte die Dokumentationspflicht auf Privatkunden beschränkt werden, da allein für sie ein Schutzbedürfnis besteht.

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Drucksache 180/1/09




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,

5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV

6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

Artikel 6a
Änderung des Investmentgesetzes

9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV

10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

12. Zum Gesetzentwurf insgesamt

13. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 431/09

... 53. unterstützt den Abbau von Hemmnissen, die Investitionen und die Erbringung von transatlantischen Finanzdienstleistungen erschweren, und befürwortet eine weitergehende Integration der Märkte der Europäischen Union und der USA, damit sie mit den Märkten der Schwellenländer besser konkurrieren können, sofern ein zufriedenstellender Rahmen von Aufsichtsregelungen geschaffen wird, um zu verhindern, dass eine Krise auf der einen Seite des Atlantiks die jeweils andere Seite in Mitleidenschaft zieht;

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Drucksache 431/09




Bilaterale institutionelle Fragen

Globale Herausforderungen

Regionale Fragen

Verteidigung, Rüstungskontrolle und Sicherheitsfragen

Wirtschafts - und Handelsfragen


 
 
 


Drucksache 114/09 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Auflegung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung spezifischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, der



Drucksache 180/09

... Das Gesetz wird weder für den Bund noch für die Länder und Gemeinden Haushaltsausgaben mit oder ohne Vollzugsaufwand mit sich bringen. Zwar wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch die neuen Anforderungen nach § 34

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Drucksache 180/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anleihebedingungen

§ 3
Transparenz des Leistungsversprechens

§ 4
Kollektive Bindung

Abschnitt 2
Beschlüsse der Gläubiger

§ 5
Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger

§ 6
Stimmrecht

§ 7
Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger

§ 8
Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen

§ 9
Einberufung der Gläubigerversammlung

§ 10
Frist, Anmeldung, Nachweis

§ 11
Ort der Gläubigerversammlung

§ 12
Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung

§ 13
Tagesordnung

§ 14
Vertretung

§ 15
Vorsitz, Beschlussfähigkeit

§ 16
Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift

§ 17
Bekanntmachung von Beschlüssen

§ 18
Abstimmung ohne Versammlung

§ 19
Insolvenzverfahren

§ 20
Anfechtung von Beschlüssen

§ 21
Vollziehung von Beschlüssen

§ 22
Geltung für Mitverpflichtete

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 3
Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes

Artikel 4
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

Abschnitt 6
Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.

§ 43
Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a

Artikel 5
Änderung des Depotgesetzes

Artikel 6
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 7
Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen

6. Bürokratiekosten

7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

8. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)


 
 
 


Drucksache 244/09

... erlangt, so befreit sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Pflicht zur Veröffentlichung nach § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Absatz 2 Satz 1 des

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Drucksache 244/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 5a
Anteilserwerb

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 7e
Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 567/09

... "(6) Werden Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b, das die Wertpapiere, Wertrechte oder sonstigen Wirtschaftsgüter unter dem Namen des Gläubigers verwahrt oder verwaltet, als Schuldner der Kapitalerträge oder für Rechnung des Schuldners gezahlt, kann das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer dem Gläubiger der Kapitalerträge bis zur Ausstellung einer Steuerbescheinigung, längstens bis zum 31. März des auf den Zufluss der Kapitalerträge folgenden Kalenderjahres, unter den folgenden Voraussetzungen erstatten:

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Drucksache 567/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 10c
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Artikel 2
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Abschnitt 2
Vorschriften zur Altersvorsorge nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes.

Abschnitt 4
Vorschriften zum weiteren Datenaustausch mit der zentralen Stelle

§ 22
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

§ 23
Erprobung des Verfahrens

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 434t
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Artikel 5
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 14
Übertragung von Investmentvermögen und Teilen von Investmentvermögen.

Artikel 10
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 14a
Anwendungsvorschrift § 14 Absatz 3 Satz 1 und 2 und Absatz 3a in der Fassung des Artikels 10 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist erstmals für den Veranlagungszeitraum und Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden.

Artikel 11
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 157b
Anwendungsvorschrift

Artikel 15 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 16
Änderung des Familienleistungsgesetzes

Artikel 17
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

§ 36
Zeitlicher Anwendungsbereich

Artikel 18
Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 634/09

... (6a) Die Anstalt betreibt keine Geschäfte, die einer Zulassung nach der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. L 177 vom 30.6.2006, S. 1) oder der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung bedürfen. Die Anstalt gilt nicht als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des

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Drucksache 634/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 6a
Garantien an Zweckgesellschaften

§ 6b
Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags

§ 6c
Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich

§ 6d
Frist für Antragstellung

§ 8a
Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten

§ 8b
Landesrechtliche Abwicklungsanstalten

§ 14a
Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen nach den §§ 6a und 8a

§ 14b
Steuerrechtliche Sonderregelungen zu Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten nach den §§ 6a und 8a

§ 14c
Steuerrechtliche Behandlung von Zahlungen in die Zweckgesellschaft oder die Abwicklungsanstalt und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt

§ 14d
Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten

Artikel 2
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 250/09

... 39. fordert die Kommission auf, die vom Dachverband des Sektors eingerichtete EU-Denkfabrik zu Genossenschaftsbanken und anderen Finanzdienstleistungen, die für sozialwirtschaftliche Organisationen von Interesse sein könnten, zu unterstützen, die sich mit der Frage befasst, wie sich diese besonderen sozialwirtschaftlichen Körperschaften in der Europäischen Union bisher bewährt haben – insbesondere während der aktuellen globalen Kredit- und Finanzkrise – und wie sie derartige Risiken künftig abwenden werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/09




Allgemeine Anmerkungen

Anerkennung des Konzepts Sozialwirtschaft

Rechtliche Anerkennung: europäische Statuten für Verbände, Stiftungen und Gegenseitigkeitsgesellschaften

Anerkennung in der Statistik

Anerkennung als Sozialpartner

Sozialwirtschaft als Schlüsselakteur für die Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie

Zur Erreichung der Ziele erforderliche Mittel


 
 
 


Drucksache 795/09

... 7 Landwirtschaft und Agrarsubventionen, Jahresabschlüsse / Gesellschaftsrecht, Kohäsionspolitik, Umwelt, Finanzdienstleistungen, Fischerei, Lebensmittelsicherheit, Arzneimittelrecht, Öffentliches Auftragswesen, Statistik, Steuern/Zoll, Verkehr, Arbeitsumgebung / Beschäftigungsverhältnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/09




Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU – branchenspezifische Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten und Maßnahmen für das Jahr 2009

1. Einleitung

2. Ergebnisse der EU-Basisberechnung und Überblick über die branchenspezifischen Pläne zur Verringerung der Verwaltungslasten

Tabelle

3. Erfüllung der Zielvorgabe für EU-Rechtsvorschriften

Tabelle

3.1. Bislang erzielte Ergebnisse – verabschiedete Maßnahmen

3.2. Bislang erzielte Ergebnisse – vorgeschlagene Maßnahmen

3.3. Angestrebte Ergebnisse - Maßnahmen in Vorbereitung

4. Fortschritte auf einzelstaatlicher Ebene

5. Empfehlungen zum Geltungsbereich des Aktionsprogramms

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 794/09

... 14. unterstützt die Initiativen in Bezug auf neue Formen von Finanzdienstleistungen wie Mikrofinanzierungen, die darauf abzielen, den Zugang der Ärmsten zu Finanzdienstleistungen zu verbessern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/09




Allgemeines: Wiederherstellung von Wachstum

Beschäftigung, Beschäftigung und noch mehr Beschäftigung

Stärkung von Finanzaufsicht und Regulierung

Stärkung der globalen Finanzinstitutionen


 
 
 


Drucksache 170/1/09

... Die EdW ist eines der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme, denen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angehören müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/1/09




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 2 Eingangssatz,

4. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu -, Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu - § 6 Absatz 2 Satz 2 - neu -, § 20a Absatz 4 und § 38 Absatz 2 WpHG

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 740/09

... Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu realen und schwerwiegenden Risiken für die Stabilität des Binnenmarkts geführt. Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems sind eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Vertrauens in den Binnenmarkt und seine Kohärenz, will man die Bedingungen für die Schaffung eines vollständig integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen garantieren und verbessern. Darüber hinaus bieten tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte bessere Möglichkeiten für Finanzierungen und die Risikodiversifizierung, was wiederum die Kapazität der Volkswirtschaften bei der Abfederung von Schocks verbessert. Die Finanzintegration und die Finanzstabilität stärken sich also gegenseitig. Die Einrichtung des ESFS wird mit der Erstellung einheitlicher Regeln einhergehen, die die identische Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zur reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarkts beitragen. Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird es sein, den nationalen Behörden bei der konsistenten Interpretation und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Seite zu stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen zuständigen Behörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der zuständigen Behörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Abschnitt 2
Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 739/09

... Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat zu realen und schwerwiegenden Risiken für die Stabilität des Binnenmarkts geführt. Die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung eines stabilen und verlässlichen Finanzsystems sind eine Grundvoraussetzung für die Wahrung des Vertrauens in den Binnenmarkt und seine Kohärenz, will man die Bedingungen für die Schaffung eines vollständig integrierten und gut funktionierenden Binnenmarkts im Bereich der Finanzdienstleistungen garantieren und verbessern. Darüber hinaus bieten tiefere und stärker integrierte Finanzmärkte bessere Möglichkeiten für Finanzierungen und die Risikodiversifizierung, was wiederum die Kapazität der Volkswirtschaften bei der Abfederung von Schocks verbessert. Die Finanzintegration und die Finanzstabilität stärken sich also gegenseitig. Die Einrichtung des ESFS wird mit der Erstellung einheitlicher Regeln einhergehen, die die identische Anwendung von Vorschriften in der EU gewährleisten und so zur reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarkts beitragen. Aufgabe der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) wird es sein, den nationalen Behörden bei der konsistenten Interpretation und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zur Seite zu stehen.

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Drucksache 739/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Einsetzung der ESA und ihre Rechtsstellung

6.2. Aufgaben und Befugnisse der ESA

6.2.1. Entwicklung technischer Standards

6.2.2. Befugnisse zur Gewährleistung der konsistenten Anwendung der Gemeinschaftsregeln

6.2.3. Maßnahmen im Krisenfall

6.2.4. Beilegung von Meinungsunterschieden zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.2.5. Aufsichtskollegien

6.2.6. Gemeinsame Aufsichtskultur, Delegierung von Aufgaben und Zuständigkeiten und Peer Reviews

6.2.7. Bewertung von Marktentwicklungen

6.2.8. Internationale und beratende Rolle

6.2.9. Sammlung von Informationen

6.2.10. Beziehung zum ESRB

6.2.11. Schutzklausel

6.3. Interner Aufbau der ESA und des ESFS

6.3.1. Aufsichtsorgan

6.3.2. . Verwaltungsrat

6.3.3. Vorsitzender und Exekutivdirektor

6.3.4. Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

6.3.5. Beschwerdeausschuss

6.4. Finanzvorschriften

6.5. Allgemeine und Schlussbestimmungen

6.6. Hauptunterschiede zwischen den drei Verordnungen

Kapitel I
Einrichtung und Rechtsstellung

Artikel 1
Einrichtung und Tätigkeitsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Rechtsstellung

Artikel 4
Zusammensetzung

Artikel 5
Sitz

Kapitel II
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 6
Aufgaben und Befugnisse der Behörde

Artikel 7
Technische Standards

Artikel 8
Leitlinien und Empfehlungen

Artikel 9
Kohärente Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften

Artikel 10
Maßnahmen im Krisenfall

Artikel 11
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 12
Aufsichtskollegien

Artikel 13
Delegation von Aufgaben und Pflichten

Artikel 14
Gemeinsame Aufsichtskultur

Artikel 15
Vergleichende Analyse der nationalen Aufsichtsbehörden

Artikel 16
Koordinatorfunktion

Artikel 17
Bewertung von Marktentwicklungen

Artikel 18
Internationale Beziehungen

Artikel 19
Sonstige Aufgaben

Artikel 20
Sammlung von Informationen

Artikel 21
Verhältnis zum ESRB

Artikel 22
Interessengruppe Versicherung, Rückversicherung und betriebliche Altersversorgung

Artikel 23
Schutzmaßnahmen

Artikel 24
Erlass von Entscheidungen

Kapitel III
Organisation

Abschnitt 1
Aufsichtsorgan

Artikel 25
Zusammensetzung

Artikel 26
Interne Ausschüsse und Gremien

Artikel 27
Unabhängigkeit

Artikel 28
Aufgaben

Artikel 29
Erlass von Entscheidungen

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

Artikel 30
Zusammensetzung

Artikel 31
Unabhängigkeit

Artikel 32
Aufgaben

Abschnitt 3
Vorsitzender

Artikel 33
Ernennung und Aufgaben

Artikel 34
Unabhängigkeit

Artikel 35
Bericht

Abschnitt 4
Exekutivdirektor

Artikel 36
Ernennung

Artikel 37
Unabhängigkeit

Artikel 38
Aufgaben

Kapitel IV
Europäisches Finanzaufsichtsystem

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 39
Zusammensetzung

Artikel 40
Einrichtung

Artikel 41
Zusammensetzung

Artikel 42
Gemeinsame Positionen und gemeinsame Maßnahmen

Artikel 43
Unterausschüsse

Abschnitt 3
Beschwerdeausschuss

Artikel 44
Zusammensetzung

Artikel 45
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

Kapitel V
Rechtsbehelf

Artikel 46
Beschwerden

Artikel 47
Klagen vor dem Gericht erster Instanz und vor dem Gerichtshof

Kapitel VI
Finanzvorschriften

Artikel 48
Haushalt der Behörde

Artikel 49
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 50
Ausführung und Kontrolle des Haushaltsplans

Artikel 51
Finanzregelung

Artikel 52
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Kapitel VII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 53
Vorrechte und Immunitäten

Artikel 54
Personal

Artikel 55
Haftung der Behörde

Artikel 56
Berufsgeheimnis

Artikel 57
Datenschutz

Artikel 58
Zugang zu Dokumenten

Artikel 59
Sprachenregelung

Artikel 60
Sitzabkommen

Artikel 61
Beteiligung von Drittländern

Kapitel VIII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 62
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 63
Übergangsbestimmungen für das Personal

Artikel 64
Änderungen

Artikel 65
Aufhebung

Artikel 66
Evaluierung

Artikel 67
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 415/09

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2007 zu der Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 – Weißbuch1, insbesondere Ziffer 35,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 415/09




Anlage zur
Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge


 
 
 


Drucksache 416/09

... 4. fordert die Kommission auf, zu dem erklärten Ziel der Europäischen Union, gegen bestehende Steueroasen vorzugehen, eindeutig Position zu beziehen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass acht der vierzehn Cariforum-Unterzeichnerstaaten des WPA von der OECD als Steueroasen eingestuft wurden, während im CARIFORUM-WPA die Liberalisierung des Kontenverkehrs für alle Gebietsansässigen (Artikel 122), die Liberalisierung des Kapitalverkehrs für Investoren (Artikel 123) und nahezu unbegrenzte grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen einschließlich Treuhandverwaltung und Geschäfte im Schalterverkehr mit derivativen Instrumenten (Artikel 103 Absatz b Punkt 6) vorgesehen sind;



Drucksache 632/09

... Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 13b
Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.

§ 36
Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 87
Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats

§ 104i
Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene

§ 123f
Übergangsfristen bei Geschäftsleitern

Artikel 3
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung des Pfandbriefgesetzes

Artikel 6
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/09

... 5. die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. Nr. L 271 vom 9.10.2002, S. 16);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einführungsgesetzes zum

Artikel 46a
Umweltschädigungen.

Zweiter Unterabschnitt Durchführung der Verordnung EG Nr. 593/2008

Artikel 46b
Verbraucherschutz für besondere Gebiete

Artikel 46c
Pflichtversicherungsverträge

Artikel 2
Änderungen anderer Rechtsvorschriften

§ 210
Großrisiken, laufende Versicherung

§ 216
Prozessstandschaft bei Versicherermehrheit

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Ziel und Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

III. Kosten und Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 682: Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlamentes und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung)


 
 
 


Drucksache 160/09

... erlangt, so befreit sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Pflicht zur Veröffentlichung nach § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und zur Abgabe eines Angebots nach § 35 Absatz 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 160/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7
Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung

§ 7a
Bedingtes Kapital

§ 7b
Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung

§ 7c
Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen

§ 7d
Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen

§ 12
Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote

§ 18
Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage

§ 19
Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung

Artikel 3
Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)

§ 1
Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität

§ 2
Enteignungsakt

§ 3
Verfahren

§ 4
Entschädigung

§ 5
Rechtsschutz

§ 6
Befristung und Reprivatisierung

§ 7
Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 7a

Zu § 7b

Zu § 7c

Zu § 7d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)


 
 
 


Drucksache 170/09 (Beschluss)

... Die EdW ist eines der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme, denen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute angehören müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 7 Absatz 3 Nummer 2 Eingangssatz, Buchstabe c1 - neu -, Buchstabe h - neu - FinDAG

4. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu -, Nummer 3 - neu - und Nummer 4 - neu § 6 Absatz 2 Satz 2 - neu -, § 20a Absatz 4 und § 38 Absatz 2 WpHG

Artikel 5
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 822/09

... In dieser Mitteilung gelangte die Kommission ferner zu dem Schluss, dass für ein reibungslos funktionierendes ESFS die Rechtsvorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen geändert werden und insbesondere die in den einzelnen Verordnungen zur Einsetzung der neuen Aufsichtsbehörden festgelegten, eher allgemeinen Befugnisse dieser Behörden näher ausgeführt werden müssten. Diese Behörden sollen Entwürfe technischer Standards ausarbeiten und erforderlichenfalls Informationen über die Beaufsichtigung von Einzelunternehmen austauschen können und dadurch eine größere Harmonisierung der Finanzvorschriften sicherstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 822/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterung zum Vorschlag

6.1. Technische Standards

6.2. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden

6.3. Allgemeine Änderungen

Übernahme der Aufgaben der derzeitigen Stufe-3-Ausschüsse

Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit den Europäischen Finanzaufsichtsbehörden

Internationale Rolle und beratende Funktion

Registerführung und sonstige Änderungen

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 1998/26/EG

Artikel 2
Änderung der Richtlinie 2002/87/EG

Artikel 21a
Technische Standards

Artikel 3
Änderung der Richtlinie 2003/6/EG

Artikel 4
Änderung der Richtlinie 2003/41/EG

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2003/71/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinie 2004/39/EG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 2004/109/EG

Artikel 8
Änderung der Richtlinie 2005/60/EG

Artikel 9
Änderung der Richtlinie 2006/48/EG

Artikel 14

Artikel 10
Änderung der Richtlinie 2006/49/EG

Artikel 11
Änderung der Richtlinie 2009/65/EG

Artikel 105

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten


 
 
 


Drucksache 69/09

... Es handelt sich um eine Folgeänderung für die aufsichtsrechtlichen Belange der Finanzdienstleistungsaufsicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 89a
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b
Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 91
Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung anderer Vorschriften

§ 80c
Verpflichtete Unternehmen; Begriff der Terrorismusfinanzierung.

Artikel 5
Zitiergebot

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 89a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 89b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 502: Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten


 
 
 


Drucksache 180/09 (Beschluss)

... es und die im Gesetzentwurf vorgesehenen Dokumentationspflichten werden zu einem besseren Schutz der Verbraucher bei Kapitalanlagen führen und ihre Position im Streitfall mit Wertpapierdienstleistungsunternehmen verbessern. Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung des Bundesrats einen wichtigen ersten Schritt zu einem verbesserten Anlegerschutz bei Finanzdienstleistungen dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG

2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG

3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG

4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG

5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG

Artikel 6a
Änderung des Börsengesetzes

§ 46
Verjährung

6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG

7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV

8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung

Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.