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"Flugverkehrs"
Drucksache 483/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008)
Drucksache 960/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
... 5. Die Einbeziehung aller Verkehrsträger in die Fahrgastrechte wird befürwortet. Allerdings sind nach Auffassung des Bundesrates das Subsidiaritätsprinzip und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht eingehalten. Unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität sind allenfalls Regelungen zum grenzüberschreitenden Linien- und Gelegenheitsverkehr geboten. Nur Regelungen in diesem Bereich werden vom von der Kommission in Anspruch genommenen Kompetenztitel Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe a EGV umfasst. In der Begründung des Vorschlags wird unter Nummer 1.1 auf die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 11/98 verwiesen, die ausschließlich für den grenzüberschreitenden Busverkehr gilt. Für die Regelung inländischer Verkehrsdienste besteht auch unter Berücksichtigung von Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe c und d keine Notwendigkeit. Die in Betracht gezogenen Maßnahmen können insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr auf der Ebene der Mitgliedstaaten ausreichend verwirklicht werden. Für den innerstaatlichen Omnibusverkehr enthält das nationale Recht bereits hinreichende Schutzmaßnahmen für Fahrgäste, so dass kein Bedarf zum gemeinschaftlichen Tätigwerden besteht. Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nach Auffassung des Bundesrates verletzt. Zwar wurde für den Bereich des Flugverkehrs und des Eisenbahnverkehrs die Rechtsform der Verordnung gewählt. Nach Auffassung des Bundesrates ist es jedoch im Kraftomnibusverkehr im Hinblick auf den geringsten Eingriff völlig ausreichend, die Rechtsform einer Richtlinie zu wählen. Eine Richtlinie belässt den Mitgliedstaaten den notwendigen Spielraum, um EU-Vorgaben in nationales Recht zu integrieren sowie die unterschiedlichen wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Strukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten angemessen zu berücksichtigen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Kapitel III Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 228/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Europäische Agenturen - Mögliche Perspektiven KOM (2008) 135 endg.; Ratsdok. 7972/08
... Zusätzlich zur Errichtung von Agenturen hat ihre Verantwortung für die Förderung der Forschung und der wirtschaftlichen Entwicklung die EU bewogen, besondere Partnerschaften zu bilden. Es wurde erkannt, dass der öffentliche Sektor im Hinblick auf die Verwirklichung mancher Ziele mit dem privaten Sektor partnerschaftlich zusammenarbeiten muss, indem er die erforderlichen Mittel beschafft und ein Mitspracherecht behält, sich jedoch aus strategischen Schlüsselentscheidungen über den einzuschlagenden Weg heraushält. Das Ergebnis dieser Überlegungen war die Schaffung innovativer Einrichtungen, zu denen Gemeinschaftsunternehmen wie ITER (Kernfusion) und SESAR (Flugverkehrsmanagement), die Gemeinsamen Technologieinitiativen im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut gehören.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Regulierungsagenturen Heute
3. Ein gemeinsamer Rahmen für Regulierungsagenturen
3.1. Gegenstand des gemeinsamen Konzepts
3.2. Hin zu einem gemeinsamen Konzept
4. Schlussfolgerung
Drucksache 483/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008) 390 endg.; Ratsdok. 11285/08
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Bezug auf Flugplätze, Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2006/23/EG KOM (2008)
1. Hintergrund
2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen
3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen
4. Folgenabschätzung
5. Vorschlag für eine Verordnung
5.1. Instrument und Methode
5.2. Inhalt
5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur
5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung
5.2.2.1. Flugplätze
5.2.2.2 ATM/ANS
5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung
6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008
7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
8. Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 8a Flugplätze
Artikel 8b ATM/ANS
Artikel 8c Fluglotsen
Artikel 8d Akkreditierte Stellen
Artikel 22a Zulassung von Flugplatzbetreibern
Artikel 22b ATM/ANS
Artikel 22c Zulassung von Fluglotsen
Artikel 22d Akkreditierte Stellen
Artikel 65a Abänderungen
Artikel 2
Artikel 3
Anhang
Anhang Va Grundlegende Anforderungen an Flugplätze
A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen
Roll - und Vorfeld
5 Hindernisfreiheit
Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen
5 Flugplatzdaten
B – Betrieb und Verwaltung
C - Flugplatzumgebung
Anhang Vb Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste
1 Luftraumnutzung
2 Dienste
a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke
b Meteorologische Informationen
c Flugverkehrsdienste
d Kommunikationsdienste
e Navigationsdienste
f Überwachungsdienste
g Verkehrsflussregelung
h Luftraummanagement
3 Systeme und Komponenten
a Allgemeines
b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten
c Auslegung von Systemen und Komponenten
d Anhaltende Dienstgüte
e Modifizierung von Systemen und Komponenten
4 Qualifikation von Fluglotsen
a Allgemeines
b Theoretische Kenntnisse
c Praktische Fertigkeiten
d Sprachkenntnisse
e Simulationsübungsgeräte
f Ausbildungslehrgang
g Ausbilder
h Prüfer
i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen
5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen
Finanzbogen
Drucksache 260/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2008 zu der nachhaltigen europäischen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der europäischen Energie- und Umweltpolitik (2007/2147(INI))
... a) die Einbeziehung des Luftverkehrs in das System des Emissionshandels und eine stärkere Nutzung des europäischen Flugverkehrsmanagementsystems der neuen Generation (SESAR – Single European Sky ATM Research),
Drucksache 482/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 8. Juni 2007 (vgl. BR-Drucksache 294/07 (Beschluss)), in der er die besondere Bedeutung des Ziels substanzieller Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums betont und festgestellt hatte, dass es hierfür harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke bedürfe.
Drucksache 831/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
... • Nr. 552/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes ("
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)
§ 1 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
§ 2 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben
Artikel 4 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes
Artikel 7 Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung
§ 4
§ 5
Artikel 9 Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
Artikel 11 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 12 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 13 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 14 Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung
Artikel 15 Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel
Artikel 16 Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung
Artikel 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel der Regelung
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Begleitende Maßnahmen
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Finanzielle Auswirkungen
VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
B. Im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu den Nummern 19 bis 21
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung
Drucksache 960/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 817 endg.; Ratsdok. 16933/08
... Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nach Auffassung des Bundesrates verletzt. Zwar wurde für den Bereich des Flugverkehrs und des Eisenbahnverkehrs die Rechtsform der Verordnung gewählt. Nach Auffassung des Bundesrates ist es jedoch im Kraftomnibusverkehr im Hinblick auf den geringsten Eingriff völlig ausreichend, die Rechtsform einer Richtlinie zu wählen. Eine Richtlinie belässt den Mitgliedstaaten den notwendigen Spielraum, um EU-Vorgaben in nationales Recht zu integrieren sowie die unterschiedlichen wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Strukturen in den einzelnen Mitgliedstaaten angemessen zu berücksichtigen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Regelungen des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 28
Drucksache 482/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... Der Bundesrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Stellungnahme vom 8. Juni 2007 (vgl. BR-Drucksache 294/07 (Beschluss)), in dem er die besondere Bedeutung des Ziels substanzieller Fortschritte bei der Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums betont und festgestellt hatte, dass es hierfür harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke bedürfe.
Drucksache 482/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 549/2004, (EG) Nr. 550/2004, (EG) Nr. 551/2004 und (EG) Nr. 552/2004 im Hinblick auf die Verbesserung der Leistung und Nachhaltigkeit des europäischen Luftverkehrssystems KOM (2008) 388 endg.; Ratsdok. 11323/08
... (2) Die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums4, der Verordnung (EG) Nr. 550/2004 über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum5, der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum6 und der Verordnung (EG) Nr. 552/2004 über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes7 (das erste Paket von Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum) durch das Europäische Parlament und den Rat hat eine solide Rechtsgrundlage für ein nahtloses, interoperables und sicheres Flugverkehrsmanagementsystem (ATM-System) geschaffen.
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden
‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium
‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften
‚Artikel 11 Leistungssystem
Artikel 2 Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen
‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke
‚Artikel 14 Allgemeines
‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge
‚Artikel 18a Überprüfung
Artikel 3 Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR
‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen
‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung
‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung
Artikel 4 Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:
‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften
‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge
Artikel 5 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 294/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen "Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen " - Antrag der Länder Hessen, Hamburg -
... Um den einheitlichen europäischen Luftraum möglichst bald zu verwirklichen, bedarf es harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke.
Drucksache 615/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 2007 zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über Fluggastdatensätze
... c) die für Fluggastdaten vorgesehene Verwendung, insbesondere ob dies zur Identifizierung von Einzelpersonen zur Gewährleistung der Flugverkehrssicherheit, zur Identifizierung der Personen, die in das Gebiet der Europäischen Union einreisen, oder für das allgemeine negative oder positive Erstellen von Profilen von Fluggästen geschieht.
2 Allgemeines
2 Rechtsrahmen
2 Datenschutz
2 Informationsaustausch
Europäisches System zur Erfassung von Fluggastdaten
Drucksache 951/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zum Thema "Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus " (2006/2129(INI))
... 61. ist der Auffassung, dass auf EU-Ebene ein beachtliches Regelwerk für Passagierrechte im Bereich des Flugverkehrs besteht, das für eine bessere Zugänglichkeit sorgt und eine angemessene Entschädigung im Falle von Verspätungen oder Flugausfällen, aber auch von Unfällen gewährleistet;
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der Europäischen Union
Statistische Daten
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
Systeme für das Qualitätsmanagement
2 Verbraucherschutz
2 Gesundheitstourismus
Barrierefreier Tourismus
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
2 Passagierrechte
Werbung für die europäischen Reiseziele
Entwicklung des Fremdenverkehrs
2 Verschiedenes
Drucksache 789/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Oktober 2007 zum Thema "Flughafenkapazität und Bodenabfertigung: der Weg zu mehr Effizienz " (2007/2092(INI))
... 3. begrüßt die von der Kommission im Anhang ihrer Mitteilung gemachten Vorschläge, betont den Stellenwert des Flugverkehrs als Mittel im Verkehrssektor zur Gewährleistung des territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Union und hebt dabei seine Bedeutung für entlegene Regionen sowie Rand- und Inselregionen hervor;
Aufbau neuer Kapazitäten
Förderung umweltfreundlichen Wachstums
Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung und Anpassung des rechtlichen Rahmens
Verbesserung der Zusammenarbeit in Kapazitätsfragen zwischen Flughafenregionen
2 Bodenabfertigungsdienste
Drucksache 667/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. April 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge
... Das Abkommen schafft die Grundlage für eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit und dient der Erleichterung des gegenseitigen, systematischen Informationsaustauschs über die allgemeine Luftlage sowie der Ermöglichung des grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehrs zur Luftraumsicherung. Künftig ist es demnach möglich, ein verdächtiges ziviles Luftfahrzeug grenzüberschreitend zu begleiten und zu identifizieren. Lufthoheitliche Maßnahmen mit Eingriffscharakter sollen ausgeschlossen sein. Der Regelungsgehalt des
Drucksache 256/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14.März 2007 zum Abschluss des Luftverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
... B. in der Erwägung, dass die Luftverkehrsmärkte der Europäischen Union und der USA zusammengenommen ca. 60 % des weltweiten Flugverkehrs ausmachen und dass ein Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für die Verbraucher auf beiden Seiten des Atlantik von Nutzen ist und weltweit beispielgebend für die weitere Liberalisierung und die Annäherung der Rechtsvorschriften sein kann,
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... c) Ausweitung der Zuständigkeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit auf die Bereiche Flughäfen, Flugverkehrsmanagement (ATM) und Flugsicherungsdienste (ANS)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 492/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2006/2237(INI))
... 51. begrüßt das auf dem Gipfeltreffen EU-Russland in Helsinki am 24. November 2006 unterzeichnete Übereinkommen im Hinblick auf die Sibirien-Überflug-Entgelte; ist der Ansicht, dass durch dieses Übereinkommen die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation im Bereich des Flugverkehrs normalisiert und ausgebaut werden können, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fluggesellschaften erheblich verbessert wird und die Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaften auf den wachsenden asiatischen Märkten erleichtert wird;
Drucksache 181/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (2006/2204 (INI))
... "-Politik ausgeräumt werden, wobei allerdings beim Ausbau des Flugverkehrs besonnen gehandelt werden muss, um die Emissionen und andere Auswirkungen eines verstärkten Flugverkehrs auf die Umwelt auf ein Minimum zu beschränken;
Drucksache 294/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen "Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen "
... Um den einheitlichen europäischen Luftraum möglichst bald zu verwirklichen, bedarf es harmonisierter Flugverkehrsmanagementsysteme und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen
Drucksache 816/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen (Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung - LuftEBV )
... "Kommunikationseinrichtungen" ergänzt, da auch in diesem Bereich Störungen zu einer Gefährdung führen können. In der Vergangenheit sind Störungen bekannt geworden, bei denen eingeschaltete Mobiltelefone in kritischen Flugphasen Störgeräusche in den bordseitigen Kommunikationssystemen verursacht und dadurch den Empfang von Anweisungen und Freigaben des Flugverkehrskontrolldienstes beeinträchtigt haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Verbotsausnahmen gemäß § 27 Abs. 3 des Luftverkehrsgesetzes
§ 2 Weitergehende Freistellungen
§ 3 Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
§ 4 Hinweispflicht
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Regelung des Betriebes von nicht als Luftfahrtgerät zugelassenen elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen
Drucksache 241/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele KOM (2007) 140 endg.; Ratsdok. 8255/07
... -Emissionen verantwortlich. Die Emissionen des Flugverkehrs haben besonders schnell zugenommen: von 1990 bis 2004 um 86 %. Auf EU-Ebene werden einige MBI eingesetzt, um die erheblichen negativen Umweltauswirkungen der verschiedenen Verkehrsmittel einzudämmen. Auf nationaler und lokaler Ebene werden verschiedene MBI mit unterschiedlichen Konzepten angewandt und weiterentwickelt.
Grünbuch Marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Anwendung marktwirtschaftlicher Instrumente in der Politik der Gemeinschaft
2.1. Marktwirtschaftliche Instrumente als Mittel der Politik
2.2. Marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der EU
2.3. Wachstum, Beschäftigung und eine saubere Umwelt – Gründe für ökologische Steuerreformen
2.4. Reform umweltschädlicher Subventionen
3. Optionen für die weitere Anwendung von MBI zur Beeinflussung des Energieverbrauchs
3.1. Erneuerung und Entwicklung der Richtlinie zur Energiebesteuerung
3.2. Interaktion der Energiebesteuerung mit anderen marktwirtschaftlichen Instrumenten, insbesondere dem EU-ETS
4. Optionen für die weitere Anwendung von MBI in der Umweltpolitik
4.1. Eindämmung der Umweltauswirkungen des Verkehrs
4.2. Einsatz von MBI gegen Verschmutzung und zur Ressourcenschonung
4.2.1. Wasser
4.2.2. Abfallmanagement
4.3. MBI zum Schutz der Artenvielfalt
4.4. Einsatz von MBI gegen Luftverschmutzung
5. Schlussfolgerung
Drucksache 440/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung eines gemeinsamen Unternehmens zur Umsetzung der "Technologieinitiative Clean Sky " KOM (2007) 315 endg.; Ratsdok. 10148/07
... " hergestellt, das sich mit Technologien des Flugverkehrsmanagements im Zusammenhang mit der Kommissionsinitiative zur Schaffung eines einheitlichen Luftraums befasst. Diese Verbindungen werden über den "
Drucksache 404/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu den transatlantischen Beziehungen
... -Emissionen führen sollen; fordert die Regierung der USA, die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, umgehend wirksame Maßnahmen zu beschließen, um den Einfluss des Flugverkehrs auf den Klimawandel zu verringern; fordert, dass das Thema des Klimawandels bei Treffen interparlamentarischer Delegationen und im Rahmen des Transatlantic Legislator’s Dialogue der Gesetzgeber regelmäßig zur Sprache gebracht wird;
Drucksache 80/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Ein Aktionsplan für Kapazität, Effizienz und Sicherheit von Flughäfen in Europa " KOM (2006) 819 endg.; Ratsdok. 5886/07
... - Die Europäische Gemeinschaft könnte den Flughafensektor auch durch ihre Finanzinstrumente unterstützen: TEN-V, Programme der europäischen Kohäsionspolitik im Rahmen des Regionalen Entwicklungs- und Kohäsionsfonds (gemäß den strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft und den in den jeweiligen Programmen festgelegten Prioritäten) oder durch Initiativen wie SESAR(Forschung zum Flugverkehrsmanagement im einheitlichen europäischen Luftraum).
Mitteilung
1. Die zu erwartende Kapazitätskrise
2. Eine strategische Vision zur Bewältigung der Kapazitätskrise
3. Bessere Ausnutzung der vorhandenen Flughafenkapazität
3.1. Kapazitätsbewertung und Methoden der mittelfristigen Planung
3.2. Flughafenzeitnischen und Flugdurchführungspläne
3.3. Bessere Planbarkeit und Verringerung der Flughafenverspätungen durch kollaborative Entscheidungsfindung Collaborative Decision Making, CDM
4. Konsistenter Ansatz für den sicheren Betrieb an Flughäfen
4.1. Ausweitung der Zuständigkeiten der EASA auf Sicherheitsvorschriften für Flughäfen
4.2. Nutzung globaler Satellitennavigationssysteme für mehr Sicherheit an Flughäfen
5. Förderung der Ko-Modalität der Verkehrsträger
5.1. Verbesserter Zugang zu Flughäfen und Ko-Modalität
5.2. Intermodalität Luftverkehr-Schienenverkehr
6. Neue Flughafeninfrastruktur bedarf sorgfältiger Überlegung
6.1. Verbesserung der durch Umweltauflagen begrenzten Flughafenkapazität Lärmschutz
6.2. Besserer Planungsrahmen für neue Flughafeninfrastruktur
7. Entwicklung und Einsatz neuer Technologien
8. Fazit
Anhang
Drucksache 81/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu Flughafenentgelten KOM (2006) 820 endg.; Ratsdok. 5887/07
... " war die letzte Stufe bei der Liberalisierung des Zugangs zum Luftverkehrsmarkt. Nachfolgende Initiativen betrafen die Regulierung und Liberalisierung von mit dem Luftverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten wie die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten, die Zuweisung von Zeitnischen und die Nutzung computergesteuerter Buchungssysteme. Die Gemeinschaft hat auch Rechtsvorschriften im Bereich der Flug- und Luftsicherheit erlassen und Fragen des Flugverkehrsmanagements durch Legislativmaßnahmen zur Schaffung des einheitlichen Luftraums geregelt.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit der Luftfahrtpolitik und anderen Zielen der Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
5 Nichtdiskriminierung:
Konsultation und Rechtsbehelf:
5 Transparenz:
5 Qualitätsnormen:
5 Entgeltdifferenzierung:
5 Sicherheitsentgelte:
5 Regulierungsbehörde:
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
Vorgeschlagenes Instrument:
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Diskriminierungsverbot
Artikel 4 Konsultation und Rechtsbehelf
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Neue Infrastruktur
Artikel 7 Qualitätsstandards
Artikel 8 Entgeltdifferenzierung
Artikel 9 Sicherheitsentgelte
Artikel 10 Unabhängige Regulierungsbehörde
Artikel 11 Berichterstattung und Änderung
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Drucksache 294/07
Antrag der Länder Hessen, Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur beschleunigten Herstellung der Arbeitsfähigkeit von SESAR und zur Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke mit dem Ziel, den europäischen Luftraum effizient und umweltschonend zu nutzen "Einheitlichen europäischen Luftraum bald verwirklichen "
... Um den einheitlichen europäischen Luftraum möglichst bald zu verwirklichen, bedarf es eines gemeinsamen Flugverkehrsmanagementsystems und der Einrichtung Funktionaler Luftraumblöcke.
Drucksache 665/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
... " genannt) genannt sind. Vielmehr werden in diesem Schreiben die Zusicherungen und Regelungen dargelegt, die das DHS in Bezug auf die PNR-Daten abgibt bzw. anwendet, die gemäß den Rechtsvorschriften der USA im Rahmen des Flugverkehrs zwischen den USA und der Europäischen Union erhoben werden (nachstehend "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Schreiben der USA an die EU
I. Verwendungszweck der PNR:
II. Austausch von PNR:
III. Arten der erhobenen Informationen:
Arten der erhobenen EU-PNR:
IV. Zugang und Rechtsmittel:
V. Durchsetzung:
VI. Bekanntmachung:
VII. Speicherung von Daten:
VIII. Übermittlung:
IX. Gegenseitigkeit:
X. Überprüfung:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens
Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens
Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens
Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens
Antwortschreiben der EU
Anlage zur Denkschrift
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)
Drucksache 295/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Europäische Raumfahrtpolitik KOM (2007) 212 endg. Ratsdok. 9052/07
... Satellitenkommunikation ist eine wesentliche Komponente der Informations- und Kommunikationstechnik, zu der auch das Modernisierungsprogramm für das Flugverkehrsmanagement in Europa zählt. Damit Kommunikationssysteme kostengünstig arbeiten müssen sich satellitengestützte und terrestrische Netze ergänzen. Operative Anwendungen sind marktorientiert. Europäische Unternehmen behaupten sich erfolgreich auf den globalen Märkten für stationäre wie auch mobile Satellitendienste, die einen hohen Mehrwert aufweisen und sich durch starke Produktivitätszuwächse und große Gewinnspannen auszeichnen. In den kommenden Jahren werden zahlreiche neue, mit sehr riskanten und langfristigen Investitionen verbundene Anwendungen entstehen.
1. Einleitung
2. Die strategische Zielsetzung der Europäischen Raumfahrtpolitik
3. Anwendungen
3.1. Satellitennavigation
3.2. Erdbeobachtung
3.3. Satellitenkommunikation
3.4. Sicherheit und Verteidigung
4. Grundlagen
4.1. Wissenschaft und Technik
4.2. Internationale Raumstation ISS und Erforschung des Sonnensystems
4.3. Zugang zum Weltraum
5. Eine wettbewerbsfähige Europäische Raumfahrtindustrie
5.1. Regulierungsrahmen
5.2. Öffentliche Investitionen in die Raumfahrtindustrie
6. Governance
6.1. Institutioneller Rahmen
6.2. Koordiniertes Europäisches Raumfahrtprogramm
6.3. Internationale Beziehungen
Anhang 1 : Wichtige Maßnahmen
Anhang 2 : Glossar
Drucksache 274/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung
... "Sie umfasst insbesondere die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum."
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10a
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Drucksache 717/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung. zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... ") der gesamten Organisation der Betriebssicherheit dar, indem er einerseits als der Hauptansprechpartner der zuständigen Behörde konzipiert ist und ihm andererseits eine hervorgehobene Position im Unternehmen zugeschrieben wird. Er soll auch nicht mit dem für die Leitung des Verkehrs und des Betriebes Beauftragten nach § 45 Abs. 4 identisch sein. Diese Festlegung entspricht dem Konzept des Sicherheitsmanagements, das in der Verordnung (EG) Nr. 2096/2005 der Kommission vom 20.12.2005 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen bezüglich der Erbringung von Flugsicherungsdiensten (ABI. Nr. L 335 vom 21.12.2005. S. 13) verankert ist. Danach hat der Erbringer von Flugverkehrsdiensten sicherzustellen, dass "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. 1 S. 610), zuletzt geändert durch Artikel [1 der Verordnung vom 27. Juli 2005 (BGBl. 1 S. 2275)], wird wie folgt geändert:
1. § 41 wird wie folgt geändert:
2. § 43 wird durch folgende §§ 43 und 43a ersetzt:
§ 43 Flughafenbenutzungsordnung
§ 43a Entgelte
3. § 45 wird wie folgt gefasst:
§ 45 Erhaltungs- und Betriebspflicht
4. Nach § 45 werden folgende §§ 45a, 45b und 45c eingefügt:
§ 45a Flugplatzhandbuch
§ 45b Sicherheitsorganisation
§ 45c Beauftragter für die Sicherheitsorganisation
5. Dem § 46 wird folgender Absatz 5 angefügt:
6. § 47 wird wie folgt geändert:
8. § 53 wird wie folgt geändert:
9. § 58 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
11. § 108 Abs. 1 Nr. 7 wird wie folgt geändert:
12. Dem § 110 wird folgender Absatz 4 angefügt:
13. Dem § 110 wird folgender Absatz 5 angefügt:
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Als Viertes sollte nicht nur in die Verkehrsinfrastruktur investiert, sondern auch für ein geordnetes Verkehrsmanagement gesorgt werden, dessen Akzent auf der Sicherheit liegt. Die einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Bestimmungen sind dabei zugrunde zu legen. Nationale oder regionale Strategien sollten der Notwendigkeit einer ausgewogenen (und umweltfreundlichen) Verkehrsverteilung, die sowohl wirtschaftlichen als auch umweltpolitischen Anforderungen dient, Rechnung tragen. Die Strategie sollten beispielsweise intelligente Verkehrssysteme, multimodale Plattformen und ganz besonders die Technologie einschließen, die bei ERTMS (siehe oben) und ATM/SESAR (für ein einheitlicheres Flugverkehrsmanagementsystem in Europa) zum Einsatz kommt.
Begründung
1. Einführung
2. Kohäsion, Wachstum, Beschäftigung
2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda
2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung
3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
3.1. Konzentration
3.2. Konvergenz
3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit
3.5. Governance
4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und
4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
4.1.2. Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle
4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln
4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme
4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die
4.3.3. Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und
4.3.4. Verwaltungskapazitäten
4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
5. Der teritoriale Aspekt der Kohäsionspolitik
5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von
5.3. Zusammenarbeit
5.4. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.5. Transnationale Zusammenarbeit
5.6. Interregionale Zusammenarbeit
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Anhang Strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft, 2007-2013
1. Einleitung Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013
1.1 Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte
1.1.1 Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
1.1.2 Stärkung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum
1.1.3 Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen
1.2 Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum
1.2.1 Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung
1.2.2 Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern
1.2.3 Förderung der Informationsgesellschaft für alle
1.2.4 Besserer Zugang zu Finanzmitteln
1.3 Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze
1.3.1 Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren
1.3.2 Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern
1.3.3 Steigerung der Investitionen in Humankapital durch bessere Ausbildung und Qualifikation
1.3.4 Verwaltungskapazitäten
1.3.5 Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte
2. DER territoriale Aspekt DER Kohäsionspolitik
2.1 Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung
2.2 Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums, von Fischereigebieten und von Gebieten mit naturbedingten Nachteilen
2.3 Zusammenarbeit
2.4 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
2.5 Transnationale Zusammenarbeit
2.6 Interregionale Zusammenarbeit
Drucksache 668/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zweite Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an den Betrieb der Luftfahrzeuge
... für Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle betrieben werden, gilt die Meldung als abgegeben, wenn der Flugplan von der Flugverkehrskontrollstelle angenommen worden ist; für Schulungsflüge, Flugzeugschleppstarts und Segelflugbetrieb mit ständig wechselnden Segelflugzeugführern können mit der örtlichen Luftaufsicht oder der Flugleitung auf dem Flugplatz besondere Vereinbarungen getroffen werden;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung
Artikel 6 Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät
Artikel 7 Aufhebung von Verordnungen
Artikel 8 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 17
Zu Nummer 14
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 596/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs (2005/2249(INI))
... 13. betont, dass ein besseres Flugverkehrsmanagement dringend erforderlich ist, um die Entstehung von CO
Drucksache 606/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers KOM (2005) 343 endg.; Ratsdok. 11549/05
... Mit dem FTE-Rahmenprogramm wird ein neuer, ehrgeizigerer Ansatz für groß angelegte öffentlichprivate Partnerschaften auf Gebieten von besonderem Interesse für die europäische Wettbewerbsfähigkeit eingeführt. Diese Gebiete werden im Dialog mit der Industrie festgelegt werden - insbesondere auf dem Wege gemeinsamer Technologieinitiativen, wie sie derzeit in den Bereichen innovative Medizin, Nanoelektronik, eingebettete Systeme, Luftfahrt und Flugverkehrsmanagement, Wasserstoff- und Brennstoffzellen sowie globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung geplant sind7. Ferner ist ein neuer Mechanismus der Risikoteilung vorgesehen, mit dem der Zugang zu EIB-Darlehen verbessert wird.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Sonstiges
Vorschlag
Kapitel I Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers
Artikel 4 Vollständiger Auftraggeberdatensatz
Artikel 5 Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung
Artikel 6 Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft
Artikel 7 Geldtransfers in Drittländer
Kapitel III Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten
Artikel 8 Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber
Artikel 9 Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber
Artikel 10 Einschätzung des Risikos
Artikel 11 Datenspeicherung
Kapitel IV Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister
Artikel 12 Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer
Artikel 13 Technische Beschränkungen
Kapitel V Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 14 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 15 Strafen
Artikel 16 Durchführungs- und Änderungsbefugnisse
Artikel 17 Ausschuss
Kapitel VI Ausnahmeregelungen
Artikel 18 Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft
Artikel 19 Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 20 Inkrafttreten
Mitteilung
1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit
2. EIN Auftrag zum Handeln
3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung
3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums
3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen
3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen
4. Fazit
Drucksache 412/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Neunte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... werden in mehrfacher Hinsicht als problematisch angesehen. So bestehen erhebliche Schwierigkeiten, geeignete Nebenbestimmungen zu formulieren, die je nach Art und Schwere der Verstöße ein abgestuftes Handeln ermöglichen würden. Ein Entzug der Genehmigung als das härteste aller denkbaren Mittel wäre aber in der Regel nicht zu vertreten, so dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu wahren wäre. Hinzu kommt, dass Eingriffe im Genehmigungsbereich gegenüber Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EU-Staaten auf Grund der bilateralen Luftverkehrsabkommen in der Regel erst nach Durchführung eines zeitraubenden förmlichen Konsultationsverfahrens mit der jeweiligen Regierung vorgenommen werden können und häufig das Risiko von entsprechenden Maßnahmen gegen deutsche Unternehmen im Heimatland des betreffenden Unternehmens in sich bergen. Die Verhängung von genehmigungsrechtlichen Sanktionen gegenüber Luftfahrtunternehmen aus EU-Staaten ist auch nicht frei von rechtlichen Bedenken. Einschränkungen der auf Grund von EG-Recht erteilten Genehmigungen sind nur im Rahmen der durch die jeweilige Verordnung gesetzten Grenzen zulässig. Anwendbar sind hier die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen und die Verordnung (EWG) Nr.2408/92 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs. Die Verordnung (EWG) Nr.2407/92 lässt gern. Artikel 6 Abs. 1 das Aussetzen oder den Widerruf der den Luftfahrtunternehmen erteilten Betriebsgenehmigung bei "schwerwiegendem standeswidrigen Verhalten" der Personen, "die auf Dauer die tatsächliche Leitung der Geschäfte des Unternehmens übernehmen" zu. Schwerwiegendes standeswidrige Verhalten ist der Unzuverlässigkeit der für die Leitung des Unternehmens verantwortlichen Personen im Sinne des § 20 Abs. 2
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. In § 8 Abs. 2 Nr.3
3. Nach § 63c wird folgender § 63d eingefügt:
§ 63d Nichtbeförderung bei Überbuchung; Annullierung und Verspätung von Flügen
4. Die Überschrift des Fünften Abschnitts
5. Nach der Überschrift des Fünften Abschnitts
6. Nach der Überschrift 1. Anwendungsbereich
§ 101 Anwendungsbereich
7. Die bisherige Überschrift
8. § 102 wird wie folgt geändert:
9. § 102a wird wie folgt gefasst:
§ 102a Anzeigepflicht
10. § 102b wird aufgehoben.
11. Die Überschrift 2. Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers
12. In § 103 Abs. 1 werden die Wörter des Luftfrachtführers seine Haftung durch die Wörter für Fluggastschäden die Haftung des Luftfrachtführers ersetzt.
13. Nach § 103 wird folgende Überschrift eingefügt:
14. § 104 wird wie folgt gefasst:
§ 104 Versicherung für Güterschäden
15. Die Überschrift 3. Gemeinsame Vorschriften
17. § 106 wird wie folgt geändert:
18. Nach § 106 wird folgender § 106a eingefügt:
§ 106a Selbstbehalt
19. § 108 wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Die Verordnung EG Nr.261/2004
2. Die Verordnung EG Nr.261/2004
3. Schließlich sind die Mitgliedstaaten gem. Artikel 16 Abs. 3 der Verordnung EG Nr.261/2004
3.1. Sanktionsmaßnahmen im Bereich der luftrechtlichen Genehmigungen
3.2. Verstöße gegen die Verordnung
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Flugverkehrsmanagement"
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 872/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Vorhaben zur Schaffung des europäischen Systems der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement(SESAR) und die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens SESAR
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Vorhaben zur Schaffung des europäischen Systems der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement(SESAR) und die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens SESAR
Drucksache 706/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße KOM (2005) 319 endg.; Ratsdok. 11508/05
10 Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (ABl. L 240 vom 24.8.1992, S. 8).
Begründung
3 Einleitung
1. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
2. GEMEINWIRTSCHAFTLICHE Verpflichtungen IM Verkehrssektor
2.1 Der gemeinschaftliche Besitzstand
2.2 Marktöffnung
3. DER Kommissionsvorschlag von 2000, geändert 2002
4. DAS Altmark-urteil
5. DAS NEUE Konzept der Kommission
die einzelnen Artikel
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Öffentliche Dienstleistungsaufträge und allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Obligatorischer Inhalt öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften
Artikel 5 Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Artikel 6 Ausgleichsleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 7 Veröffentlichung
Artikel 8 Übergangsregelung
Artikel 9 Vereinbarkeit mit dem EG-Vertrag
Artikel 10 Aufhebung
Artikel 11 Überwachung
Artikel 12 Inkrafttreten
Anhang
Drucksache 732/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission mit ihrer Mitteilung "Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs" Vorschläge für klimaschutzpolitische Handlungsoptionen der EU im Bereich des Flugverkehrs vorgelegt hat.
Drucksache 288/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften : "Die Schaffung des Europäischen Forschungsraums des Wissens für Wachstum" KOM (2005) 118 endg.; Ratsdok. 8156/05
... • „Gemeinsame Technologieinitiativen“ auf Gebieten von europäischem öffentlichem Interesse zu Themen, die im Dialog mit der Industrie, insbesondere den europäischen Technologieplattformen, festgelegt wurden. Solche Technologieinitiativen werden in den Themenbereichen des Kooperationsprogramms fest verankert. Bislang sind gemeinsame Technologieinitiativen, die die Form gemeinsamer Unternehmen annehmen können, in den Gebieten innovative Medizin, Nanoelektronik, eingebettete Systeme, Luftfahrt und Flugverkehrsmanagement, Wasserstoff- und Brennstoffzellen sowie globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung geplant. Im Rahmen des EURATOM-Programms wird eine gemeinsame Unternehmung für radioaktiven Abfall erwogen. Weitere Themen werden noch festgelegt im Zuge der Arbeit der Technologieinititativen, z.B. im Energiebereich.
Drucksache 872/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Vorhaben zur Schaffung des europäischen Systems der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement (SESAR) und die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens SESAR
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über das Vorhaben zur Schaffung des europäischen Systems der neuen Generation für das Flugverkehrsmanagement (SESAR) und die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens SESAR
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Flugsicherung: Wesentliches Element des Flugverkehrs
2.1. Eine institutionelle Organisation im Umbruch
2.2. Eine veralternde Infrastruktur
2.3. Eine notwendige technische Reform
3. DAS Projekt SESAR
3.1. SESAR: Die Flugsicherung der neuen Generation
4. SESAR IST EIN industriepolitisches Grossvorhaben für Europa
5. Die SESAR-Führungsstruktur: Schlüsselfaktor für den Erfolg
5.1. Entscheidungsschwierigkeiten vermeiden
5.2. Der einheitliche europäische Luftraum: eine institutionelle Lösung
5.3. Das gemeinsame Unternehmen SESAR
6. SESAR IST EIN Schrittweise ZU verwirklichendes Vorhaben
6.1. Definitionsphase 2005-2007
6.2. Umsetzungsphase 2008-2020
• Entwicklung 2008-2013
• Errichtung 2014-2020
6.3. Akteure und Finanzierung
7. Fazit
Begründung
1.Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Ziele
1.2. Allgemeiner Kontext
1.2.1. Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften
1.2.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung interessierter Parteien
2.1.1. Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden
2.1.2. Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten
2.2. Heranziehung von Fachwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Gewähltes Mittel
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. ZUSÄTZLICHE Angaben
5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Artikel 1 Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens
Artikel 2 Rechtsstatus
Artikel 3 Satzung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 4 Finanzierungsquellen
Artikel 5 Ausschuss
Artikel 6 Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang Satzung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 1 Mitglieder
Artikel 2 Organe des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 3 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
Artikel 4 Abstimmungen des Verwaltungsrats
Artikel 5 Aufgaben und Sitzungen des Verwaltungsrats
Artikel 6 Der Exekutivdirektor
Artikel 7 Personal des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 8 Vereinbarungen
Artikel 9 Externe Verträge
Artikel 10 Arbeitsgruppen
Artikel 11 Finanzbestimmungen
Artikel 12 Einnahmen
Artikel 13 Finanzordnung
Artikel 14 Ausführung und Kontrolle des Haushalts
Artikel 15 Zu erstellende Unterlagen
Artikel 16 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
Artikel 17 Eigentumsrechte
Artikel 18 Transparenz und Handhabung von Unterlagen
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Haftung
Artikel 21 Vertraulichkeit
Artikel 22 Dauer des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 23 Auflösung des gemeinsamen Unternehmens
Artikel 24 Anwendbares Recht
Drucksache 732/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs KOM (2005) 459 endg.; Ratsdok. 12790/05
... Diese Mitteilung ist eine Grundlage für Diskussionen mit anderen Europäischen Institutionen und Interessenvertretern über die Einbeziehung von Umweltkosten der Luftfahrtemissionen in das EU Emissionshandelsprogramm. Derweil der Flugverkehr mit historisch hohen Öl- und Gaspreisen konfrontiert ist, mit signifikanten wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fluggesellschaften, erinnern einige kürzlich in und außerhalb von Europa aufgetretene dramatische Unwetter an die potentiell hohen Kosten die mit einem Anwachsen der Häufigkeit und der Schwere solcher Ereignisse verbunden sind, die durch Klimaauswirkungen zu erwarten sind. Auch wenn der wirtschaftliche Zusammenhang schwierig ist, das Problem der Klimaeinflüsse bleibt dringlich und Diskussionen müssen nun auf den Weg gebracht werden, um rechtzeitig zu der im Juni 2006 geplanten Überprüfung des EU Emissionshandelsprogramms beitragen zu können.
Mitteilung
1. Einleitung
2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang
3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen
4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll
4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr
4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene
5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche
5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr
5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements
5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung
6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels
6.1. Bewertung der Optionen
6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit
6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung
7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels
8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU
9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang : Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung
Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs
Spektrum der berücksichtigten Emissionen
Gewährleistung der Einhaltung
3 Verwaltung
Drucksache 19/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Achte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... 1.1 Beschreibung des Flughafens, einschließlich Angaben über Kapazität, Lage, Umgebung, Flugverkehrsaufkommen, Verkehrsmix und Startbahnmix.
A. Zielsetzung und Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 48a Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:
§ 48b Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen
§ 48c Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48d Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48e Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen
§ 48f Ausnahmegenehmigungen
§ 48g Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung
Artikel 2
Begründung
I. Allgemeines:
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
1. Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 48a
Zu § 48b
Zu § 48c
Zu § 48d
Zu § 48e
Zu § 48f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
2. Zu Artikel 2
Drucksache 241/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. November und 19. Dezember 2003
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
... (2) Beim grenzüberschreitenden Einsatz nach Absatz 1 entfällt bei Flügen nach Sichtflugregeln bei Tag die Flugplanpflicht. Flüge nach Instrumentenflugregeln dürfen nur im kontrollierten Luftraum durchgeführt werden. Sie werden von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle überwacht. Dazu sind vor Beginn des Flugabschnitts nach Instrumentenflugregeln der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle die erforderlichen Flugplandaten zu übermitteln. Gleiches gilt für Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Artikel 1 Vertragsgegenstand
Artikel 2 Verhältnis zu sonstigen Regelungen
Artikel 3 Behörden, Grenzgebiete
Artikel 4 Allgemeine Kooperationsmaßnahmen
Artikel 5 Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung
Artikel 6 Unterstellung von
Artikel 7 Zusammenarbeit auf Ersuchen
Artikel 8 Ersuchen um
Artikel 9 Ersuchen um körperliche Untersuchung
Artikel 10 Übermittlung und Abgleich von DNA-Profilen und -Identifizierungsmustern sowie anderem erkennungsdienstlichem Material
Artikel 11 Grenzüberschreitende Observation
Artikel 12 Nacheile
Artikel 13 Kontrollierte Lieferung
Artikel 14 Verdeckte Ermittlungen zum Zwecke der Strafverfolgung
Artikel 15 Informationsübermittlung zur Strafverfolgung ohne Ersuchen
Artikel 16 Observation zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 17 Nacheile zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 18 Verdeckte Ermittlungen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 19 Gemeinsame Einsatzformen zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 20 Informationsaustausch zur polizeilichen Gefahrenabwehr
Artikel 21 Grenzüberschreitende polizeiliche Gefahrenabwehr
Artikel 22 Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
Artikel 23 Einrichtung von Bedarfskontrollstellen
Artikel 24 Gemeinsame Zentren
Artikel 25 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
Artikel 26 Datenschutz
Artikel 27 Befugnisse und Rechtsstellung von Beamten des anderen Vertragsstaates
Artikel 28 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
Artikel 29 Grenzübertritte
Artikel 30 Übergabe von Personen an der Grenze
Artikel 31 Beistandsklausel, Dienstverhältnisse
Artikel 32 Haftungsbestimmungen
Artikel 33 Ausnahmeklausel
Artikel 34 Durchführungsvereinbarungen
Artikel 35 Überprüfung der Umsetzung und Fortentwicklung des Vertrages
Artikel 37 Einbeziehung der Zollverwaltung
Artikel 38 Inkrafttreten, Kündigung
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 29
Zu Artikel 30
Zu Artikel 31
Zu Artikel 32
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 36
Zu Artikel 37
Zu Artikel 38
>> Weitere Fundstellen >>
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Biotechnologie ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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