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"Fortschritt"
Drucksache 245/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... Die Verordnung steht in Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (s. zuletzt "Nationale Nachhaltigkeitsstrategie - Fortschrittsbericht 2012"). Die Wirkungen des Verordnungsvorhabens zielen mittelbar auf eine nachhaltige Entwicklung ab, da sie zu einem effizienten Übergang auf unionsrechtliche Regelungen zur Giftinformation beitragen, mit denen neben einer Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes zugleich eine wesentliche Verbesserung des in diesen Bereichen erreichten Schutzniveaus für die menschliche Gesundheit verbunden ist (Managementregel Nummer 4).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3668: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 589/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324 /EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324 /EWG
... an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie
Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Die Änderungsverordnung hat im Wesentlichen Auswirkungen auf die Managementregeln 1, 4 und 5 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (niedergelegt in "Perspektiven für Deutschland" aus dem Jahr 2002 und "Nationale Nachhaltigkeitsstrategie - Fortschrittsbericht 2012" aus dem Jahr 2012): Durch die getroffenen Regelungen zu den zusätzlichen Stoffbeschränkungen wird dafür Sorge getragen, dass zukünftig noch mehr schädliche Stoffe aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Durch diese Ausschleusung werden entsprechend der Managementregel 1 somit absehbare Belastungen für kommende Generationen bereits bei der Konzeption und Produktion der Elektro- und Elektronikgeräte reduziert. Entsprechend der Managementregel 4 wird durch die Beschränkung der Verwendung der gefährlichen Stoffe verhindert, dass diese während der Nutzungs- und Entsorgungsphase aus Elektro- und Elektronikgeräten freigesetzt werden. Insofern werden hierdurch Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden. Durch die Gewährung von gerätekategoriespezifischen Übergangsfristen zur Eröffnung eines angemessenen Übergangszeitraumes zur Umsetzung der neuen Stoffbeschränkungen wird zudem entsprechend der Managementregel 5 die Berücksichtigung und Integration der unterschiedlichen Politikfelder sichergestellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 809/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfter Monitoring-Bericht "Energie der Zukunft"
... 10.a) Der Bundesrat nimmt den Monitoring-Bericht der Bundesregierung mit Besorgnis zur Kenntnis. Entsprechend der Stellungnahme der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" werden wesentliche Zwischenziele für das Jahr 2020 im bis 2050 angelegten Energiewendeprozess verfehlt. Einem befriedigenden Fortschritt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien steht gegenüber, dass die Zielerreichung bei der Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und bei der Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden nicht sichergestellt scheint und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen, des Bruttostromverbrauchs und des Endenergieverbrauchs im Verkehrssektor sowie eine hinreichende Erhöhung der Endenergieproduktivität als unwahrscheinlich eingeschätzt werden müssen.
Drucksache 678/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Dass die Notwendigkeit eines positiven fiskalischen Kurses für das Euro-Währungsgebiet in den Fokus gerückt wird, ist vor dem breiteren Hintergrund eines resilienten, aber bescheidenen Wirtschaftswachstums zu sehen, wie es durch die jüngste Herbstprognose 2016 der Kommission3 veranschaulicht wird. In den letzten Jahren wurden erhebliche Fortschritte erzielt: Das reale BIP des Euroraums hat seit 2015 sein Vorkrisenniveau wieder erreicht, die Arbeitslosigkeit ist auf ihren niedrigsten Stand seit 2010-11 gesunken und die Investitionen ziehen allmählich an. Allerdings erholt sich der Euroraum weiterhin nur langsam, erhebliche Kapazitäten an Arbeit und Kapital bleiben ungenutzt und die allgemeine Verunsicherung ist groß. Hinzu kommt, dass die gedämpften und ungewissen Wachstumsaussichten außerhalb der EU, wenn überhaupt, nur eine geringe Unterstützung durch die Exporte erwarten lassen. Die Fortsetzung des Aufschwungs im Euroraum müsste daher zunehmend von der Binnennachfrage getragen werden.
Mitteilung
1. Einführung
Kasten 1 Der fiskalische Kurs im Euro-Währungsgebiet
2. Das DURCHWACHSENE WIRTSCHAFTSUMFELD ERFORDERT einen POSITIVEN FISKALKURS
3. Der FISKALISCHE KURS des EURORAUMS HEUTE
4. Wirtschaftliche und RECHTLICHE Einschränkungen für einen POSITIVEN FISKALISCHEN KURS
5. ZUSAMMENSETZUNG und QUALITÄT des FISKALKURSES SIND ENTSCHEIDEND
6. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen HIN zu einem POSITIVEN FISKALISCHEN KURS für das EURO-WÄHRUNGSGEBIET
Anhang 1 Graphische Evidenz zum fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets
Abbildung 1 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2011-2017
Abbildung 2 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets seit 2002
Abbildung 3 Fiskalische Landkarte des Euro-Währungsgebiets im Jahr 2016
Abbildung 4 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017 % des BIP
Abbildung 5 Fiskalischer Kurs des Euro-Währungsgebiets 2017: Verteilung auf die großen Volkswirtschaften
Abbildung 6 Gesamtzusammensetzung der fiskalischen Anpassung 2011-17 , Euro-Währungsgebiet % des RTP
Abbildung 7 Zusammensetzung der fiskalischen Anpassung: Ausgabenseite 2009-17, Euro-Währungsgebiet % des BIP
Abbildung 8 Entwicklung der öffentlichen Schuldenquote seit dem Euro: Durchschnitt und ausgewählte Mitgliedstaaten %
Anhang 2 Wachstums- und Spillover-Effekte der Fiskalpolitik2
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Dieser Vorschlag dient der Modernisierung der EU-Instrumente und -Dienste, damit diese die veränderten Bedürfnisse aller potenziellen Nutzer auf dem Arbeitsmarkt und in der allgemeinen und beruflichen Bildung widerspiegeln, stets dem technischen Fortschritt, neuen Formen des Informationsaustauschs und der kollaborativen Wirtschaft angepasst werden und in der Lage sind, die Menschen lebenslang bei Übergängen zwischen Lern- und Arbeitsphasen zu unterstützen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 396/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Insbesondere auf Grund des wissenschaftlichen Fortschritts ist Anlage 1 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Artikel 1
§ 7
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union EU und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Auswirkungen der Verordnung
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Für pharmazeutische Unternehmer
Für Kliniken
Für Bürgerinnen und Bürger
Für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
Pharmazeutische Unternehmer
Sonstige Beteiligte
6. Weitere Folgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... Die EU-Maßnahmen dienen der Unterstützung und Ergänzung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen. Erstens werden diese Maßnahmen die Wirksamkeit der Instrumente der EU verbessern. Zweitens werden sie Synergien und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, kulturellen Organisationen und Stiftungen sowie privaten und öffentlichen Unternehmen fördern und damit weitere Fortschritte ermöglichen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 804/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG )
... Da in § 5 des Gesetzentwurfs explizit auf Umwelteigenschaften der Carsharing-Flotten abgehoben wird, macht es Sinn, diese gleich in der provisorischen Anlage zum Gesetz zu verankern und nicht erst - mit Blick auf den dringlichen Handlungsbedarf hinsichtlich der Einhaltung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte - auf die Vorlage und das Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsverordnung zu warten. Das Ziel des Gesetzes, dass Carsharingflotten aus möglichst emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen bestehen, sollte mit Hilfe einer vorgegebenen Quote von 70 Prozent für den Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erreicht werden. Sie kann in der später einzuführenden Rechtsverordnung dem technischen Fortschritt angepasst und dann durch weitere, detailliertere Kriterien ergänzt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 2 Nummer 2 CsgG
3. Zu § 5 Absatz 2 bis 8 CsgG
4. Zu § 5 Absatz 6 Satz 4 CsgG*
5. Zur Anlage Teil 1 Nummer 1.2
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Trotz dieser wichtigen Fortschritte muss noch mehr unternommen werden, um gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen und die Möglichkeiten einzuschränken, Gelder im großen Maßstab geheimzuhalten - wie dies jüngst an die Medien durchgesickert ist (durch die sogenannten "Panama Papers").
2 Einleitung
Mehr Steuertransparenz
Gerechtere Besteuerung
Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen
1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften
2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum
3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung
4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit
5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern
2 Schlussfolgerung
Drucksache 80/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung - COM(2016) 51 final
... Zu wenige Fachkräfte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse in Bezug auf energieeffizientes Bauen, effiziente Technologien und Technologien für erneuerbare Energien. Architekten können moderne Bauweisen, fortschrittliche Baumaterialien und intelligente Technologien in alle Aspekte von Gebäuden - von der Wärmedämmung bis zur Beleuchtung - einbringen. Marktbestimmend für viele Technologien sind jedoch die Installateure.
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... 2016. wird die Kommission die weiteren Fortschritte bei der Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung genau beobachten und sich um eine stärkere Integration in das europäische Normungssystem bemühen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... (3) In den vergangenen 17 Jahren wurden bei den Mitteln zur Übermittlung und Speicherung von Daten über Schiffsbewegungen wesentliche technologische Fortschritte erzielt, so dass an Bord von Schiffen automatische Identifizierungssysteme (AIS) eingesetzt werden können, die eine bessere Überwachung der Schiffe ermöglichen. Deshalb haben sich die Kosten für die Ausrüstung, mit der diese Funktionen ausgeübt werden, deutlich verringert. An den europäischen Küsten wurden in Übereinstimmung mit den einschlägigen von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) verabschiedeten Regeln mehrere verbindliche Schiffsmeldesysteme eingerichtet. Durch Unionsrecht und nationales Recht wird gewährleistet, dass die Schiffe den geltenden Meldepflichten im Rahmen dieser Systeme nachkommen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Die EU und die Mitgliedstaaten sollten sich verpflichten, rasch endgültige Investitionsentscheidungen zu diesen vorrangigen Vorhaben zu treffen, deren Umsetzung gewährleisten wird, dass die gesamte EU Zugang zu vielfältigen Gasversorgungsquellen erhält. Dies würde entscheidend zu einer erschwinglichen und sicheren Versorgung aller EU-Bürger mit Erdgas beitragen. Die Kommission wird in ihrem jährlichen Bericht zur Lage der Energieunion auf Basis der einzelnen Vorhaben darlegen, welche Fortschritte erzielt werden und welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Der MFR 2014-2020 zeichnet sich auch durch eine Reihe von qualitativen Innovationen aus, die in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen (SWD) ausführlich erläutert werden, insbesondere die systematischere Nutzung von Finanzierungsinstrumenten, um mit knappen Ressourcen eine gezielte Hebelwirkung zu erzeugen und sich auf Bereiche zu konzentrieren, in denen die Erschließung privater Investitionen ein besonders geeignetes Mittel darstellt. Dies gilt umso mehr im Kontext der Investitionsoffensive und des EFSI. In der Arbeitsunterlage wird auch über die Fortschritte im Hinblick auf die politische Verpflichtung berichtet, mindestens 20 % der EU-Haushaltsmittel für den Klimaschutz einzusetzen. Dabei konnten bereits beachtliche Ergebnisse erzielt werden, indem sämtliche auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen Beteiligten ermutigt wurden, Klimabelange bei ihren Entscheidungen und Planungen zu berücksichtigen. Damit die Zielvorgabe, 20 % der Mittel für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen, bis 2020 aufrechterhalten werden kann, sind allerdings zusätzliche Anstrengungen erforderlich. Bei den Halbzeitüberprüfungen der MFR-Programme wird bewertet, welche Fortschritte im Hinblick auf die Zielvorgabe von 20 % der Ausgaben zu verzeichnen sind. Auch die Aufstockung der Programme der Teilrubrik 1a sollte dazu beitragen, dass beispielsweise im Rahmen von Horizont 2020 die angestrebte Zielvorgabe, 35 % der Mittel für klimaschutzbezogene Ausgaben einzusetzen, erfüllt werden kann. Zudem wird in dem Vorschlag für eine Verlängerung des EFSI 2 ein Minimalziel für klimaschutzbezogene Projekte gesetzt.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 132/3/16
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg -
... Die Carbon-Leakage-Liste muss auf Ausnahmen für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, beschränkt werden. Dabei ist auch die Subsektorebene auf Carbon leakage Effekte zu prüfen. Die Benchmarks für energieeffiziente Anlagen müssen sowohl technologisch als auch wirtschaftlich erreichbar sein, eine Anpassung an den technischen Fortschritt auf der Basis der tatsächlichen Entwicklung erfolgen. In der Stahlindustrie müssen die Benchmarks auch die aus Effizienz- und Umweltschutzgründen sinnvolle Stromerzeugung mit Kuppelgasen abbilden."
Drucksache 317/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass in Ziffer 13 der Erwägungsgründe Credit-Systeme als Unterstützung für Menschen bei Lernfortschritten durch die Erleichterung der Konzeption, Realisierung und Bewertung von Lernergebnissen dargestellt werden.
Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Um die derzeitige Lage wieder in den Griff zu bekommen, muss das geltende Recht angewandt und die Funktionsweise der vorhandenen Instrumente und Verfahren verbessert werden. Gleichzeitig ist es aber, wie der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen der Tagungen vom 18./19. Februar und vom 17./18. März4 betont hat, an der Zeit, dass bei der Reform des bestehenden EU-Rahmens Fortschritte erzielt werden, um eine humane und effiziente Asylpolitik zu gewährleisten. In der Krise sind die erheblichen strukturellen Defizite und Unzulänglichkeiten der Konzeption und Umsetzung der europäischen Asyl- und Migrationspolitik deutlich zutage getreten. Die EU muss jetzt, wie in der Europäischen Migrationsagenda dargelegt, das Instrumentarium für eine mittel- und langfristig bessere Steuerung der Migrationsströme bereitstellen.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
Drucksache 278/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
... Die Erfahrungen bei der Übertragung der Zuständigkeiten der Familienkassen des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit werden einer laufenden Evaluierung unterzogen. Der Übergangsprozess wird bereits seit Jahren im engen Austausch mit dem Bundeszentralamt für Steuern und der Bundesagentur für Arbeit vorbereitet und begleitet. Sowohl anlassbezogene als auch quartalsweise anberaumte Besprechungen finden derzeit und auch nach dem Start des Konzentrationsprozesses regelmäßig statt. Diese Besprechungen und kontinuierliche Prüfungen und Berichte bieten hinreichend Gelegenheit zum Austausch über den Fortschritt des Prozesses und eventuellen Nachsteuerungsbedarf. Da zwischen den ersten Verzichtserklärungen und der ersten Übertragung nicht nur die diesbezüglichen organisatorischen Vorbereitungen zu treffen sind, sondern zeitgleich bereits parallele Verzichtserklärungen zu bearbeiten und eine Bearbeitungsroutine zu entwickeln sind, ist für das Jahr 2017 vorgesehen, die gewonnenen Erkenntnisse intern zu würdigen und in eine Weiterentwicklung des Prozesses und die dazugehörigen Dienstanweisungen einzubringen. Ein erster nach außen gerichteter Sachstandsbericht wird erst nach Ens ersten operativen Jahres - also frühestens Mitte 2018, aber lange vor dem für 2021 in Aussicht genommenen Abschluss des Konzentrationsprozesses für die Familienkassen des Bundes in Betracht kommen. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zusätzlich eine ex post Folgekostenvalidierung durchführen. Bestandteil dieser Nachmessung des Erfüllungsaufwandes wird auch die Entwicklung der Verwaltungskosten für die Bearbeitung einzelner fallgruppenspezifischer Kindergeldfälle in den verschiedenen Familienkassen des Bundes, der Länder und der Kommunen sein, aber auch die Entwicklung der mittelfristigen Kosteneinsparungen durch die Familienkassenkonzentration.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
3 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung
Artikel 8 Aufhebung der Bundesfamilienkassenverordnung
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
3. Zu Artikel 7 Aufhebung der Familienkassenzuständigkeitsverordnung
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3311: Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II. 1 Inhalt des Regelungsvorhabens
II.2 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Konzentration der Familienkassen
Einführung des Familienkassenschlüssels
Änderung des Steuerstatistikgesetzes
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sowie die Bürgerinnen und Bürger
II. 3 Alternativen
II.4 Evaluation
II.6 E-Government
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen
Drucksache 702/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final
... 4. Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der EU, den neuen Technologien Rechnung zu tragen und auch neuen Marktteilnehmern gleiche Chancen neben etablierten Finanzdienstleistern einzuräumen. Er unterstützt das Vorhaben, Risiken zu beobachten und zu minimieren, ohne den Fortschritt zu hemmen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer 2
Drucksache 494/16
... Im Folgenden werden die Auswirkungen und Ziele auf die einzelnen im Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung relevanten Managementregeln und Indikatoren der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (niedergelegt in "Perspektiven für Deutschland" aus dem Jahr 2002 und "Für ein nachhaltiges Deutschland - Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie" aus dem Jahr 2008) dargestellt:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.4 Evaluierung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben und Prozesse
3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Weitere Kosten
X. Evaluierung
XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XII. Gleichstellung von Frauen und Männern
XIII. Demographie-Check
XIV. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
a beste Umweltoption
b modifizierte Entsorgung
c Entsorgungswirtschaft
2. Darstellung von Evaluierungserwägungen
Drucksache 589/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324 /EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324 /EWG
... an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie
Drucksache 507/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen - COM(2016) 491 final
... b) Sie kann erforderlichenfalls die Anhänge ändern, um sie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Allgemeiner Kontext
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verkauf und Inbetriebnahme von Ausrüstungen
Artikel 5 Pflichten der Hersteller
Artikel 6 Genehmigungsbehörden
Artikel 7 Anträge auf Erteilung der EU-Typgenehmigung
Artikel 8 Prüfungen
Artikel 9 Genehmigung von Typ und Konfiguration einer Ausrüstung
Artikel 10 Beziehungen zwischen der Kommission und der für die Ausarbeitung der gemeinsamen
Artikel 11 EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 12 Übereinstimmung der Produktion
Artikel 13 Anträge auf Änderung von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 14 Änderungsarten
Artikel 15 Vornahme und Notifizierung von Änderungen
Artikel 16 Erlöschen der Gültigkeit von EU-Typgenehmigungsbogen
Artikel 17 Verfahren für die Behandlung von Ausrüstungen, von denen eine Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 18 Schutzklauselverfahren der Union
Artikel 19 Nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmende Ausrüstungen
Artikel 20 Bekanntgabe von Entscheidungen und Rechtsbehelfe
Artikel 21 Notifizierung von technischen Diensten
Artikel 22 Anforderungen an technische Dienste
Artikel 23 Bewertung der Fähigkeiten technischer Dienste
Artikel 24 Koordinierung von technischen Diensten
Artikel 25 Änderungen der Benennungen
Artikel 26 Anfechtung der Kompetenz von technischen Diensten
Artikel 27 Änderungen der Anhänge
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Sanktionen
Artikel 30 Übergangsbestimmungen
Artikel 31 Bewertungen
Artikel 32 Inkrafttreten
ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Zertifizierungssystems der Union für Ausrüstungen für Luftsicherheitskontrollen
LISTE der ANHÄNGE
Anhang I LEISTUNGSANFORDERUNGEN
Anhang II EU-ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG
1. Allgemeine BESCHREIBUNG
Anhang III EU-TYPGENEHMIGUNGSZEICHEN
Anhang IV Gemeinsame PRÜFMETHODEN für die Typgenehmigung von AUSRÜSTUNGEN für LUFTSICHERHEITSKONTROLLEN
Anhang V MUSTER [ERWEITERUNG] [VERWEIGERUNG] [ENTZUG] des EU-TYPGENEHMIGUNGSBOGENS
Abschnitt II
Anlage n : Beschreibungsunterlagen PrüfergebnisseName(n), Unterschriftsprobe(n) und Dienststellung(en) der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen
Anhang VI Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang VII von den TECHNISCHEN DIENSTEN zu Erfüllende NORMEN
Drucksache 229/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Einfügung von Gefahren- und Sicherheitshinweisen in kroatischer Sprache und zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, ABl. L 167 vom 6.6.2014, S. 36), das heißt die krebsauslösende Wirkung gilt beim Menschen als wahrscheinlich. Acrolein kann zusätzlich die Reizung und Entzündung exponierter Schleimhäute bewirken und bei inhalativer Aufnahme zu Nekrosen des Lungengewebes führen. Die Belastung durch Formaldehyd und andere Carbonylverbindungen kann unter bestimmten Bedingungen ähnlich hoch liegen wie bei herkömmlichen Tabakzigaretten. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen ein Gemisch dieser Stoffe unbedenklich wäre.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
§ 20a Verbot der Außenwerbung
§ 20b Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung
Artikel 2 Änderung des Jugendschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Tabaksteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1. Regelungsinhalt
2.2. Erfüllungsaufwand
Im Einzelnen
2.3. Weitere Kosten
Drucksache 239/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Der Gesetzentwurf dient der nachhaltigen Entwicklung, da er zur besseren Bekämpfung und Sanktionierung von illegalen Verbringungen von Abfällen beiträgt. Der Verordnungsentwurf tangiert folgende Managementregeln der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung ("Perspektiven für Deutschland" (2002) und "Für ein nachhaltiges Deutschland - Fortschrittsbericht 2008 zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie"):
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Abfallverbringungsgesetzes
§ 11a Kontrollpläne
§ 18a Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen gefährlicher Abfälle
§ 18b Strafvorschriften im Fall illegaler Verbringungen nicht gefährlicher Abfälle
§ 18c Verweisungen auf Vorschriften des Rechts der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 19 Einziehung
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 287/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste COM(2016) 285 final
... Die Kommission führte zwischen Mai und August 2015 eine öffentliche Konsultation über die grenzüberschreitende Paketzustellung durch, zu der 361 Antworten eintrafen. Die wichtigsten von den Verbrauchern gemeldeten Probleme betrafen zunächst die Unsicherheit bzw. geringe Auswahl bei den Zustellterminen und -zeiten sowie ferner die Preisgestaltung. Über zwei Drittel der Verbraucher, die einen Online-Kauf geplant hatten, aufgrund von Zustellproblemen aber schließlich darauf verzichteten, nahmen wegen des hohen Zustellpreises davon Abstand. Kleinere Unternehmen waren besonders häufig mit den Preisen der Zustelldienste unzufrieden. Nationale Postbetreiber erachteten die Interoperabilität der Systeme als den wichtigsten Faktor für eine etwaige Verbesserung der Zustelldienste, während für viele andere Zustelldienstanbieter ein stärkerer Wettbewerb Fortschritte bringen würde.26 Die Antworten auf diese Konsultation stimmten mit einigen bei Umfragen gewonnen Erkenntnissen überein.27
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund
1.2. Ziele
1.3. Politischer Hintergrund
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkte der Interessenträger
2.2. Fachgutachten
2.3. Abschätzung der Folgen des Verordnungsvorschlags
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität
3.3. Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Aufbau des Vorschlags und hauptsächliche Rechte und Pflichten
Gegenstand und Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Artikel 1 und 2
Bereitstellung von Informationen Artikel 3
Transparenz von Tarifen und Endgebühren Artikel 4 und Anhang
Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen Artikel 5
Transparenz und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang Artikel 6
Sanktionen Artikel 7
Überprüfungsklausel Artikel 8
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Regulierungsaufsicht
Artikel 3 Informationspflicht
Artikel 4 Transparenz der Tarife und Endgebühren
Artikel 5 Bewertung der Erschwinglichkeit von Tarifen
Artikel 6 Transparenter und nicht diskriminierender grenzüberschreitender Zugang
Kapitel III Durchführung, Überprüfung und Inkrafttreten
Artikel 7 Sanktionen
Artikel 8 Überarbeitung
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Inkrafttreten
Anhang Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Paketzustelldienste {SWD(2016) 166 final} {SWD(2016) 167 final}
Anhang Postsendungen, für die den nationale Regulierungsbehörden die öffentliche Liste der inländischen und aller grenzüberschreitenden Tarife für die Zustellung in anderen Mitgliedstaaten vorzulegen ist:
Drucksache 299/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa investiert wieder - Eine Bestandsaufnahme der Investitionsoffensive für Europa COM(2016) 359 final
... a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
1. Einleitung
2. Ein Modell für die Zukunft
a. Ein rascher und vollumfänglicher Aufbau
b. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen: knappe Ressourcen effizienter einsetzen
Konkrete und greifbare Ergebnisse
5 Ausblick
c. Komplementarität auf allen Ebenen zur Mobilisierung zusätzlicher Investitionen
5 Komplementarität
Kombination aus EU-Mitteln und EFSI-Förderung
Mobilisierung von Kofinanzierungsmitteln aus den Mitgliedstaaten
Kapitalzuflüsse nach Europa ermöglichen
3. Ankurbelung der Investitionen in die Realwirtschaft mit einem soliden Bestand stichhaltigerer Projekte
a. Verstärkte und gezieltere technische Hilfe zur Ankurbelung der Investitionen
b. Ein neues Portal für eine bessere Sichtbarkeit der Investitionsmöglichkeiten in Europa
4. Verbesserung des Investitionsumfelds durch den Abbau von Investitionshindernissen und die Schaffung von Rechtssicherheit
a. Fortschritte auf EU-Ebene: Vollendung des Binnenmarkts und Vereinfachung bestehender sektorspezifischer Vorschriften
b. Fortschritte auf nationaler Ebene: Beseitigung von Investitionshemmnissen im Rahmen des Europäischen Semesters
5. Ausblick: eine verstärkte Investitionsoffensive und EFSI 2.0
Drucksache 702/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final
... Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der EU, den neuen Technologien Rechnung zu tragen und auch neuen Marktteilnehmern gleiche Chancen neben etablierten Finanzdienstleistern einzuräumen. Er unterstützt das Vorhaben, Risiken zu beobachten und zu minimieren, ohne den Fortschritt zu hemmen.
Zur Vorlage allgemein
4. Zu Nummer 2.4. Absatz 3
5. Zu Nummer 2.4. Absatz 5
Drucksache 390/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) - COM(2016) 270 final; Ratsdok. 8715/16
... 2. Der Bundesrat bedauert die geringen Fortschritte bei der gerechten Umverteilung von Geflüchteten in der EU. Sie offenbaren eine mangelnde Bereitschaft, den Werten und Zielen der EU gemäß Artikel 2ff. EUV in allen Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Vor dem Hintergrund dieser problematischen Ausgangslage erkennt der Bundesrat das Bemühen der Kommission ausdrücklich an, gemeinsame europäische Rahmenbedingungen und Standards für die Asylpolitik zu setzen.
Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erzielen gute Ergebnisse ... Für die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind primär die Mitgliedstaaten verantwortlich, und alle Mitgliedstaaten haben ihre Systeme in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und im Rahmen von Peer Reviews überprüfen lassen. Europa hat also bei der Verbesserung der Bildung insgesamt gute Fortschritte erzielt. Dies lässt sich beispielsweise am Anteil junger Menschen ablesen, die einen Hochschulabschluss erwerben: Hier ist die Europa-2020-Zielvorgabe von 40 % in Reichweite. Ein weiterer großer Erfolg besteht darin, dass die Quote der frühen Schulabgänger im Zeitraum 2005-2015 um 30 % auf einen EU-Durchschnittswert von mittlerweile 11 % gesenkt werden konnte.... doch es gibt keinen Grund, die Hände in den Schoß zu legen. In den Ergebnissen der jüngsten PISA-Studie der OECD1 bestätigt sich, dass ein hoher Anteil der 15 jährigen Schülerinnen und Schüler über unzureichende Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verfügt; besonders beunruhigend ist zudem, dass die Ergebnisse schlechter ausgefallen sind als noch im Jahr 2012. Länderübergreifende Vergleiche zeigen, dass einige Mitgliedstaaten den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sehr geringen Grundfertigkeiten (der teils über 30 % beträgt) senken müssen. In puncto Beschäftigungsfähigkeit sind weitere Fortschritte notwendig, damit die EU-Benchmark für die Beschäftigungsquote junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen erreicht wird: Bis 2020 soll die Quote von derzeit erst 77 % auf 82 % gesteigert werden. Ebenfalls problematisch ist, dass viele junge Menschen weiterhin die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen; dies gilt insbesondere für die Gruppe der im Ausland geborenen Schülerinnen und Schüler, in der der Anteil der frühen Schulabgänger 19 % beträgt. Leistung und Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung müssen hier also klar verbessert werden. Auch der jüngste Zustrom von Flüchtlingen erfordert rasche Reaktionen und eine wirksame Integrationsstrategie.
Mitteilung
1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung
2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU
2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
3 Schulbildung
2.2. Hochschulbildung
3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten
4. Fazit
Drucksache 575/16
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS)
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich für die Entwicklung von Lösungen einzusetzen, bei denen Fortschritte in der Risikomessung nicht zu Lasten der Finanzierung des realwirtschaftlichen Sektors, insbesondere der auf den Bankkredit als wichtigste Finanzierungsquelle nach wie vor in besonderem Maße angewiesenen kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen. Daher spricht sich der Bundesrat entschieden für einen Erhalt des sog. KMUKorrekturfaktors aus, der das vergleichsweise geringe Risiko von Mittelstandskrediten widerspiegelt. Die potenziellen Einschränkungen langfristiger Finanzierungen, die traditionell einen festen Bestandteil der stabilitätsorientierten deutschen Unternehmensfinanzierungkultur bilden, durch aktuelle Regulierungsvorhaben wie die Net Stable Funding Ratio (NSFR) sind aus Sicht des Bundesrats kritisch zu bewerten.
Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... Die Arbeiten des BSH für die Flächen zur Ausschreibung im zentralen System sind ebenfalls essentiell für den kontinuierlichen Ausbau der Windenergie auf See. Auch bei ihrem Fortschritt ist die (Fach-) Öffentlichkeit regelmäßig einzubinden, um etwaige Fehlentwicklungen frühzeitig nachsteuern zu können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 15 Buchstabe b, Buchstabe c, Buchstabe d - neu - EEG 2016
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 19 EEG 2016
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 33 EEG 2016
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 43a - neu - EEG 2016
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 19 Absatz 2 EEG 2016
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 22 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 24 Absatz 1 Satz 4 - neu - EEG 2016
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 und 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 27a Satz 1 und Absatz 2 - neu - sowie § 61 Absatz 2 Nummer 5 EEG 2016
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 28 Absatz 7 - neu - EEG 2016
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36c Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 EEG 2016
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36e Absatz 2 - neu - EEG 2016
12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36f EEG 2016
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39a EEG 2016
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 39 ff EEG 2016
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44 Nummer 2 EEG 2016
16. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 44a EEG 2016
17. Artikel 1 Nummer 6 § 51 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu - EEG 2016
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe aao - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 1 EEG 2016
19. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und dd - neu - § 61 Absatz 2 Nummer 4 und 6 EEG 2016
20. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2016
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - EEG 2016
22. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 61a Absatz 3 EEG 2016
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 64 Absatz 1a - neu -, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 6 EEG 2016
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
24. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 80 Absatz 1 Satz 4 EEG 2016
25. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88 Satzteil vor Nummer 1 EEG 2016
26. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b EEG 2016
27. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 88b Nummer 01 - neu - EEG 2016
28. Zu Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe d § 95 Nummer 6 EEG 2016
29. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 97 Absatz 01 - neu - EEG 2016
30. Zu Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe a § 101 Absatz 1 EEG 2016
31. Zu Artikel 1 Nummer 50 Buchstabe d § 104 Absatz 3 Satz 1 EEG 2016
32. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 3 Nummer I Nummer 5 EEG 2016
33. Zu Artikel 1 allgemein
34. Zu Artikel 2 § 3 Nummer 6 WindSeeG
35. Zu Artikel 2 § 26 Absatz 1 WindSeeG
36. Zu Artikel 2 § 71 Satzteil vor Nummer 1 WindSeeG
37. Zu Artikel 2 allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
38. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Nummer 18b und Nummer 32 EnWG
39. Zu Artikel 6 Nummer 4 § 13 EnWG
40. Zu Artikel 6 Nummer 7 Buchstabe a § 17b Absatz 1 Satz 4 - neu - EnWG
41. Zu Artikel 6 Nummer 9 § 17d Absatz 1 Satz 1 und Satz 1a - neu - EnWG
42. Zum Gesetzentwurf insgesamt
43. Zum Gesetzentwurf insgesamt
44. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 704/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europas Marktführer von morgen: die Start-up- und die Scale-up-Initiative COM(2016) 733 final; Ratsdok. 14261/16
... Auf EU-Ebene hat sich die Initiative "Startup Europe" als eine anerkannte Marke für die Schaffung von Verknüpfungen zwischen Ökosystemen etabliert26, wobei der Schwerpunkt auf der Vernetzung von Menschen, lokalen Ökosystemen, internationaler Reichweite und der Bereitstellung von Informationen durch eine zentrale Anlaufstelle für Start-ups liegt. Wenn auch gewisse Fortschritte erzielt wurden, so werden die Aktivitäten intensiviert, was insbesondere für die Vermittlung zwischen Investoren, Unternehmen und Unternehmern sowie die Vernetzung regionaler Entscheidungsträger gilt.
1. Einleitung
2. BESEITIGUNG der Hindernisse
3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN
3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme
3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten
3.3 Kompetenzen
3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU
3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen
4. Zugang zu FINANZMITTELN
5. Fazit
Drucksache 738/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Saubere Energie für alle Europäer - COM(2016) 860 final
... 21. Unter Hinweis auf die Vorschläge zur Entwicklung fortschrittlicher alternativer Kraftstoffe für den Verkehrssektor stellt der Bundesrat klar, dass herkömmliche
Drucksache 649/16
... Zur Verwirklichung eines effizienten Netzzugangs kann die Regulierungsbehörde zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Entscheidungen durch Festlegungen oder Genehmigungen nach § 29 Absatz 1 EnWG i.V.m. § 32 Absatz 1 Nummer 2a und § 9 ARegV treffen. Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor wird ermittelt aus der Abweichung des netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts vom gesamtwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritt und der gesamtwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung von der netzwirtschaftlichen Einstandspreisentwicklung.
Drucksache 509/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie
...
Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstrategie Bioökonomie
Drucksache 317/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass in Ziffer 13 der Erwägungsgründe Credit-Systeme als Unterstützung für Menschen bei Lernfortschritten durch die Erleichterung der Konzeption, Realisierung und Bewertung von Lernergebnissen dargestellt werden.
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... (10) In Anbetracht der seit 2003 bestehenden Zusammenarbeit zwischen der Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die zur Gründung des Ausschusses für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI), eines internationalen Gremiums unter dem Dach der ZKR, geführt hat, sowie im Interesse der Straffung des Rechtsrahmens für Berufsqualifikationen in Europa sollten Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die im Einklang mit der Schiffspersonalverordnung-Rhein auf der Grundlage der Revidierten Rheinschifffahrtsakte ausgestellt wurden und Anforderungen enthalten, die mit denen der vorliegenden Richtlinie übereinstimmen, auf allen Binnenwasserstraßen der Union gültig sein. In Drittländern ausgestellte Urkunden dieser Art sollten unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit in der EU anerkannt werden. Um beim Abbau von Hemmnissen für die Mobilität der Arbeitskräfte und bei der Vereinfachung der Rechtsrahmen für Berufsqualifikationen in Europa Fortschritte zu erzielen, können alle Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die in einem Drittland auf der Grundlage von mit der vorliegenden Richtlinie übereinstimmenden Anforderungen ausgestellt werden, vorbehaltlich einer Bewertung durch die Kommission und sofern das betreffende Drittland gemäß dieser Richtlinie ausgestellte Urkunden anerkennt, auf allen Wasserstraßen der Union anerkannt werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich
1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität
2.3. Verhältnismäßigkeit
2.4. Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2. Konsultation der Interessenträger
3.3. Folgenabschätzung
3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
5.2. Erläuternde Dokumente
Vorschlag
Kapitel 1 Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Unionsbefähigungszeugnisse
Artikel 4 Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses
Artikel 5 Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten
Artikel 6 Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen
Artikel 7 Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter
Artikel 8 Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken
Artikel 9 Anerkennung
Kapitel 3 NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN
Abschnitt I Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Artikel 10 Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 11 Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer
Artikel 12 Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen
Artikel 13 Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen
Abschnitt II Befähigungen
Artikel 14 Anforderungen für Befähigungen
Artikel 15 Beurteilung der Befähigung
Artikel 16 Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde
Artikel 17 Zulassung von Ausbildungsprogrammen
Artikel 18 Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken
Artikel 19 Einsatz von Simulatoren
Abschnitt III Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit
Artikel 20 Schifferdienstbuch und Bordbuch
Artikel 21 Medizinische Tauglichkeit
Kapitel 4 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN
Artikel 22 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 23 Register
Artikel 24 Zuständige Behörden
Artikel 25 Überwachung
Artikel 26 Evaluierung
Artikel 27 Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken
Artikel 28 Sanktionen
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
Artikel 29 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 30 Ausschuss
Artikel 31 Überprüfung
Artikel 32 Schrittweise Einführung
Artikel 33 Aufhebung
Artikel 34 Übergangsbestimmungen
Artikel 35 Umsetzung
Artikel 36 Inkrafttreten
Artikel 37 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates
Anhang I Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten
1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU
1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute
1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende
2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE
2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen
2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen
2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute
3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE
3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente
3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent
3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2.2. Radar
3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss
3.2.4. Großverbände
4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang II Grundlegende Anforderungen an die Befähigung
1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE
1.1. Navigation
1.2. Schiffsbetrieb
1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
1.5. Wartung und Instandsetzung
1.6. Kommunikation
1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE
2.1. Navigation
2.2. Schiffsbetrieb
2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung
2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik
2.5. Wartung und Instandsetzung
2.6. Kommunikation
2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz
3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN
3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter
3.2. Radarnavigation
4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten
4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt
4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff
Anhang III Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit
Drucksache 315/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken - COM(2016) 381 final
... 18. Der Bundesrat gesteht zu, dass durch den Einsatz von EU-Mitteln Fortschritte auf nationaler Ebene erzielt werden könnten, der pauschale Verweis auf "verfügbare EU-Mittel" aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen sowie "Erasmus+" ist aus seiner Sicht jedoch nicht ausreichend. Diese Mittel sind entweder bereits verplant oder müssen einer Vielzahl anderer Ziele dienen. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat auch um Klärung, was unter den in der Mitteilung angesprochenen Gutscheinsystemen zu verstehen ist, wie diese ausgestaltet sein und mit welchen Mitteln sie finanziert werden sollen.
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Grundlage muss das entschlossene Engagement sein, weitere Fortschritte bei sämtlichen Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda und der Europäischen Sicherheitsagenda zu erzielen.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 796/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... In den letzten Jahren hat die Forensik auf dem Gebiet der DNA-Analyse wesentliche Fortschritte erzielt. Inzwischen lassen sich die Augen-, Haar- und Hautfarbe einer Person mit hoher Wahrscheinlichkeit aus dem DNA-Material bestimmen. Auch Aussagen über das Alter eines Spurenlegers lassen sich regelmäßig mit einer Abweichung von vier bis fünf Jahren treffen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 81e Absatz 2 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 136 Absatz 4 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 213 Absatz 2 StPO
Drucksache 88/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung diesbezüglich um einen entsprechenden Fortschrittsbericht bis Herbst 2016.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Anpassung des Rechtsrahmens an das Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich - Rechtssicherheit bei Messengerdiensten, standortbezogenen Diensten und anderen neuen Geschäftsmodellen
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... ). Mit dem BEPS-Paket werden neue, globale Standards für die Unternehmensbesteuerung geschaffen und eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die den Ländern helfen sollen, die Steuervermeidung durch Unternehmen zu bekämpfen und einen fairen Steuerwettbewerb weltweit zu gewährleisten. Alle G20- und OECD-Mitglieder sowie zahlreiche weitere Staaten haben sich zur Umsetzung dieser neuen Standards verpflichtet. In der EU wurden die entsprechenden Arbeiten bereits in Angriff genommen. Die EU-Mitgliedstaaten sind bestrebt, die BEPS-Maßnahmen der G20/OECD koordiniert umzusetzen, damit der Binnenmarkt und die in den Verträgen verankerten Grundfreiheiten geschützt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt werden. Die Kommission hat nun Vorschläge unterbreitet, um dies zu ermöglichen. Um negative Spillover-Effekte zu vermeiden und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass auch die internationalen Partner ihre Zusagen mit der gleichen Entschlossenheit einlösen. Die Mitgliedstaaten müssen an einem Strang ziehen, um die Umsetzung der BEPS-Zusagen durch andere Länder zu fördern und die diesbezüglichen Fortschritte zu überwachen.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Drucksache 317/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen - COM(2016) 383 final
... (13) Credit-Systeme unterstützen die Menschen bei ihren Lernfortschritten, indem sie die Übertragung zwischen verschiedenen Ebenen und Arten der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie über Landesgrenzen hinweg vereinfachen. Sie erleichtern die Konzeption, Realisierung und Bewertung von Lernergebnissen, auf denen Qualifikationen oder Qualifikationskomponenten beruhen. Sie ermöglichen es Lernenden, verschiedene Lernergebnisse miteinander zu kombinieren, die in unterschiedlichen Lernumfeldern - einschließlich des digitalen, des nichtformalen und des informellen Lernens - erzielt wurden.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
Große Unterschiede zwischen den Ländern bei der Beschreibung der Inhalte ähnlicher Qualifikationsinhalte
Beschränkung des Begriffsumfangs von Kompetenz auf Verantwortlichkeit/Selbstständigkeit
Vertrauen in die Qualität und das Niveau der Qualifikationen mit EQR-Zuordnung
Keine gemeinsamen Regelungen zur Übertragung und Akkumulierung von Credits im Zusammenhang mit den dem EQR zugeordneten Qualifikationen
Wachsende Zahl internationaler sektoraler Qualifikationen, die sich auf Standards internationaler Unternehmen oder sektoraler Organisationen stützen
Gemeinsame Ausbildungsrahmen auf Basis der EQR-Niveaus
Verbindungen zwischen dem EQR und nationalen Qualifikationsrahmen in Drittländern
Steuerung des EQR
Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten,
EMPFIEHLT der Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern
EMPFIEHLT der Kommission,
ANNEXES 1 to 6 ANHÄNGE des Vorschlags für eine Empfehlung des Rates über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Deskriptoren zur Beschreibung der Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)
Anhang III Kriterien und Verfahren für die Zuordnung nationaler Qualifikationsrahmen und -systeme zum Europäischen Qualifikationsrahmen
Anhang IV Qualitätssicherungsgrundsätze für Qualifikationen mit Zuordnung zum Europäischen Qualifikationsrahmen2
Anhang V Grundsätze für mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen verbundene CreditSysteme
Anhang VI Vorläufige Elemente eines gemeinsamen Formats für die elektronische Veröffentlichung von Informationen über Qualifikationen
Drucksache 533/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union - COM(2016) 615 final
... 2. Der Bundesrat nimmt die ebenfalls als Beispiel angeführten Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten zur Gemeinsamen Agrarpolitik zum Anlass, erste Fortschritte wie zum Beispiel die Vereinfachung beim "aktiven Landwirt" anzuerkennen und auf folgende Aspekte hinzuweisen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur weiteren bürokratischen Entlastung der Betriebe und Verwaltungen die vorgesehene Option für die Nichtanwendung des "aktiven Landwirts" gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 422/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
... Der Gesetzentwurf führt zu Verbesserungen der zivilgesellschaftlichen Teilhabe und Verantwortung (Bezug zu Grundlagen der Nachhaltigkeitsstrategie, Fortschrittsbericht S. 27 I 5. Lit. d; Managementregel 9 "Sozialen Zusammenhalt stärken" sowie Agenda 21, Präambel des Teil III:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
§ 4 Verfahrensfehler.
§ 5 Missbräuchliches oder unredliches Verhalten im Rechtsbehelfsverfahren
§ 6 Klagebegründungsfrist
§ 7 Besondere Bestimmungen für Rechtsbehelfe gegen bestimmte Entscheidungen
§ 8 Überleitungsvorschrift
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 6 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Bundesberggesetzes
§ 5a Öffentliche Bekanntgabe
Artikel 8 Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 9 Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Artikel 10 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 11 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 14 Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren
Artikel 15 Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Artikel 16 Änderung des Umweltinformationsgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demographie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Artikel 9 Zugang zu Gerichten [...]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3450: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
I. Zusammenfassung
1. Im Einzelnen
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
Drucksache 676/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
... sind fortschrittliche AEBS definiert. Sie sollen der Fahrerin bzw. dem Fahrer helfen, kritische Auffahrsituationen rechtzeitig zu erkennen, sie bzw. ihn bei konkreten Kollisionsrisiken eindringlich zu warnen und schließlich eine autonome Notbremsung einleiten, um die Kollision zu verhindern oder mindestens die Kollisionsenergie zu mindern. Zum Zeitpunkt der Formulierung dieser Verordnungen gab es allerdings nur wenige Notbremsassistenten auf dem Markt. Dementsprechend bleiben die geltenden EU-Regelungen aus heutiger Sicht deutlich hinter dem zurück, was aktuell technisch möglich wäre.
Drucksache 566/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen - COM(2016) 594 final
... Die erste Datenerhebung sollte bei Inkrafttreten der Verordnung erfolgen, damit eine Grundlage für künftige Bewertungen geschaffen wird. Beim anschließenden Monitoring sollte der Schwerpunkt auf Fortschritte in Bezug auf die grenzüberschreitende Verfügbarkeit von Fernseh- und Hörfunkprogrammen gelegt werden, wobei alle zwei bis drei Jahre Daten erhoben werden sollten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse von EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen der Interessenträger und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Anwendung des Ursprungslandprinzips auf ergänzende Online-Dienste
Artikel 3 Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens anderer Rechteinhaber als Rundfunkveranstalter
Artikel 4 Wahrnehmung der Rechte an der Weiterverbreitung seitens Rundfunkveranstaltern
Artikel 5 Übergangsbestimmung
Artikel 6 Überprüfung
Artikel 7 Schlussbestimmungen
Drucksache 735/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - COM(2016) 765 final
... 9. Mit dem Vorschlag zu Artikel 23 entfristet die Kommission die Befugnisse zum Erlass delegierter Rechtsakte, die sie bisher zur "Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz" (Artikel 5) und zur "Anpassung des Anhangs I an den technischen Fortschritt" (Artikel 22) wahrgenommen hat. Zudem werden diese Befugnisse um die Ausgestaltung von Bestimmungen des Artikels 8 (zum Beispiel "Intelligenzindikator") erweitert.
Drucksache 301/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017 - COM(2016) 357 final
... - Fortschritte bei der Durchführung der im AUWP vorgesehenen Maßnahmen einschließlich der Entwicklung europäischer Dienstleistungsnormen,
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm der Union für europäische Normung 2017
1. Einleitung
2. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
2.1. IKT-Normung
2.2. Normung von Dienstleistungen
2.3. Strategisch vorrangige Gebiete für Normungsaufträge an die europäischen
3. Internationale Zusammenarbeit
4. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
5. NÄCHSTER ZYKLUS
Drucksache 533/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union - COM(2016) 615 final
... 2. Er nimmt die ebenfalls als Beispiel angeführten Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten zur Gemeinsamen Agrarpolitik zum Anlass, erste Fortschritte wie zum Beispiel die Vereinfachung beim "aktiven Landwirt" anzuerkennen und auf folgende Aspekte hinzuweisen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur weiteren bürokratischen Entlastung der Betriebe und Verwaltungen die vorgesehene Option für die Nichtanwendung des "aktiven Landwirts" gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 506/16
Verordnungsantrag der Länder Hamburg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... (11) Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg in der Praxis erprobt worden sind. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Arbeitsmedizin und die Hygiene.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 6 Unterweisung der Beschäftigten
6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen
6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte
6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen
6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen
6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen
Artikel 2 Änderung der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
d Weitere Kosten
IV. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Drucksache 677/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2017 COM(2016) 725 final
... Diese Fortschritte sind aber auf keinen Fall ausreichend, denn die Erholung bleibt fragil. Das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Investitionstätigkeit werden nach wie vor durch die Altlasten der Krisenjahre sowie von strukturellen Problemen gebremst, die auf die Zeit vor der Krise zurückgehen. Trotz der jüngsten Verbesserungen ist die Arbeitslosigkeit in vielen Teilen Europas noch immer viel zu hoch, und in vielen Mitgliedstaaten verursachen die langen Perioden hoher Arbeitslosigkeit beträchtliche soziale Kosten. Außerdem bleiben die Wachstumsraten des BIP und der Produktivität unter ihrem Potenzial und die Investitionen haben ihr Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht. Schließlich bestehen noch immer erhebliche Ungleichgewichte und umfassende Risiken innerhalb des Euro-Währungsgebiets und in der EU insgesamt, da die Bemühungen um Konvergenz zwischen den und innerhalb der Mitgliedstaaten vielfach zum Stillstand gekommen sind.
Mitteilung
3 Einleitung
Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016
Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU
1. Investitionsförderung
1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors
1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen
1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen
2. Fortsetzung der Strukturreformen
2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen
2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates
2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte
3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik
4. Nächste Schritte
Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Aus den "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" (2013/C25/01) folgt die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung aller relevanten Informationen zu den Projekten des Breitbandausbaus. Gleiches gilt für die Anforderungen der Europäischen Kommission ( KOM) zur Evaluierung der NGA-Rahmenregelung (NGA Next Generation Access / Netze der nächsten Generation), aus der sich umfangreiche Pflichten zur Evaluierung und zum Monitoring der Fortschritte im Breitbandausbau ergeben. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind die Merkmale zum Breitbandausbau in Kombination mit anderen Daten (z.B. sozioökonomischen Informationen) zu erheben und auszuwerten. Um hierbei die notwendige regionale Differenzierbarkeit zu ermöglichen, werden drei zentrale Merkmale im Kernprogramm nach § 6 aufgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
§ 1 Art und Gegenstand der Erhebung
§ 2 Zweck der Erhebung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
§ 5 Periodizität, Berichtswoche
§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 7 Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
§ 8 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
§ 9 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 10 Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
§ 11 Hilfsmerkmale
§ 12 Erhebungsbeauftragte
§ 13 Auskunftspflicht
§ 14 Trennung und Löschung von Angaben
§ 15 Datenübermittlung
§ 16 Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
§ 17 Weitere Stichprobenerhebungen
§ 18 Experimentierklausel
§ 19 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes
§ 4 Hilfsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
§ 9 Hilfsmerkmale
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Im Einzelnen
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 191/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer: Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum - Zeit für Reformen COM(2016) 148 final; Ratsdok. 7687/16
... Im Rahmen des derzeitigen Systems ist es zudem schwierig, innovativen Geschäftsmodellen und dem technologischen Fortschritt in der modernen digitalen Welt gerecht zu werden. Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für körperliche und digitale Gegenstände und Dienstleistungen entsprechen nicht mehr den heutigen Gegebenheiten. Die Mitgliedstaaten sehen sich darüber hinaus in der Festlegung der Steuersätze unangemessen eingeschränkt. Der Paradigmenwechsel der letzten Jahre hin zum Bestimmungslandprinzip erfordert eine eingehendere Reflektion über die sich daraus ergebenden Folgen für das Mehrwertsteuersystem und die EU-Vorschriften für Steuersätze.
Mitteilung
1. Einleitung: warum ES eines EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUMS Bedarf
2. VOR KURZEM ABGESCHLOSSENE und LAUFENDE politische Initiativen
2.1 Beseitigung der mehrwertsteuerlichen Hindernisse für den elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt
2.2 Auf dem Weg zu einem Mehrwertsteuerpaket für KMU
3. DRINGENDE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE
3.1 Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit Drittländern
3.2 Auf dem Weg zu effizienteren Steuerverwaltungen
3.3 Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften
3.4 Steuererhebung
3.5 Vorübergehende Ausnahmeregelung für Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug mit nationalem und strukturellem Charakter
4. MITTELFRISTIGE Massnahmen zur SCHLIEßUNG der MEHRWERTSTEUERLÜCKE: auf dem Weg zu einem ROBUSTEN, EINHEITLICHEN Europäischen MEHRWERTSTEUERRAUM
5. Auf dem Weg zu einem MODERNEREN Ansatz für die FESTSETZUNG der MEHRWERTSTEUERSÄTZE
5.1 Option 1: Erweiterung und regelmäßige Überprüfung des Verzeichnisses von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden können
5.2 Option 2: Abschaffung des Verzeichnisses
6. Schlussfolgerung
7. ZEITRAHMEN
Drucksache 48/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts - COM(2016) 26 final
... Als OECD-Mitglieder haben sich viele Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ergebnisse des BEPS-Projekts umgehend in nationale Rechtsvorschriften zu übertragen. Daher ist es entscheidend, bei der Verständigung auf Vorschriften für eine koordinierte Umsetzung der BEPS-Schlussfolgerungen in der EU rasche Fortschritte zu erzielen. Angesichts der Tatsache, dass unkoordinierte Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Gefahren für eine Fragmentierung des Binnenmarkts bergen, unterbreitet die Kommission mit dem vorliegenden Vorschlag einheitliche Mindestanforderungen für die BEPS-Umsetzung. Die Kommission hat sich nach Kräften bemüht, sowohl dem dringenden Handlungsbedarf als auch der Tatsache Rechnung zu tragen, dass eine Beeinträchtigung des Funktionierens des Binnenmarkts entweder durch einseitiges Tätigwerden der Mitgliedstaaten (ob OECD-Mitglieder oder nicht) oder ihre Untätigkeit unbedingt zu verhindern ist. Nicht zwingendes Recht (soft law) wurde als Option ebenfalls in Erwägung gezogen, aber als zur Gewährleistung eines koordinierten Vorgehens ungeeignet verworfen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessenträger
• Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
• Abzugsfähigkeit von Zinsen
• Wegzugsbesteuerung
• Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel
Schwellenwert für Niedrigbesteuerung
• Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
• Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
• Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Mindestschutzniveau
Kapitel II Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG
Artikel 4 Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen
Artikel 5 Wegzugsbesteuerung
Artikel 6 Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)
Artikel 7 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 8 Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen
Artikel 9 Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens
Artikel 10 Hybride Gestaltungen
Kapitel III Schlussbestimmungen
Artikel 11 Überprüfung
Artikel 12 Umsetzung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 490/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... Das vom GKV-Spitzenverband zu erstellende und regelmäßig fortzuschreibende Hilfsmittelverzeichnis ist das wichtigste Werkzeug zur Sicherung der Qualität der Hilfsmittelversorgung und zur Schaffung von Transparenz über das Angebot erstattungsfähiger Hilfsmittel. Allerdings erfolgt die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses in vielen Produktgruppen nicht regelmäßig genug. In der Folge halten die geforderten Qualitätsstandards nicht immer Schritt mit dem medizinischen und technischen Fortschritt und den sich verändernden Ansprüchen der Versicherten. Zudem führen ausbleibende Fortschreibungen auch dazu, dass das Hilfsmittelverzeichnis viele nicht mehr erhältliche Produkte enthält. Dies schränkt die Transparenz des Versorgungsangebots erheblich ein. Der GKV-Spitzenverband wird deshalb verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 sämtliche Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses, die seit dem 30. Juni 2015 nicht mehr grundlegend aktualisiert wurden, einer systematischen Prüfung zu unterziehen und sie im erforderlichen Umfang fortzuschreiben. Damit die Aktualität des Hilfsmittelverzeichnisses auch über die einmalige umfassende Prüfung und Fortschreibung hinaus gewährleistet bleibt, wird der GKV-Spitzenverband dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2017 eine Verfahrensordnung zu beschließen, die das Nähere zum Verfahren der Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses regelt. In dieser hat er insbesondere Fristen für die regelmäßige Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses festzulegen. Die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene sind wie auch die Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten zu beteiligen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 64d Modellvorhaben zur Heilmittelversorgung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Flexibilisierung des Systems der Preisfindung im Heilmittelbereich
2. Erprobung der stärkeren Einbindung der Heilmittelerbringer in die Versorgungsverantwortung
3. Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens im Hilfsmittelbereich
4. Gewährleistung der kontinuierlichen Fortschreibung, Aktualisierung und Bereinigung des Hilfsmittelverzeichnisses
5. Stärkung der Ergebnisqualität der Hilfsmittelversorgung durch kontinuierliches Vertragscontrolling
6. Stärkere Berücksichtigung von Qualitätsaspekten bei der Ausschreibung zur Hilfsmittelversorgung
7. Stärkung der Wahlrechte der Versicherten
8. Gewährleistung des Sachleistungsprinzips durch mehr Transparenz und umfassende Informations- und Beratungsrechte der Versicherten
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 5a
Zu Absatz 5b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3785: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten:
4 Evaluierung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Wirtschaft und Verwaltung
- Modellvorhaben Blankoverordnung
4 Wirtschaft
- Akkreditierungsverfahren der Präqualifizierungsstellen durch die DAkkS
- Verfahren für noch nicht unter die Verbandmitteldefinition fallende Produkte
4 Verwaltung
Drucksache 535/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für eine faire, effiziente und wettbewerbsfähige auf dem Urheberrechtsschutz beruhende europäische Wirtschaft im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 592 final; Ratsdok. 12253/16
... Der Vorschlag enthält zudem eine neue verbindliche Ausnahmeregelung für Text- und Daten-Mining zu wissenschaftlichen Forschungszwecken, die Forschungseinrichtungen uneingeschränkte Rechtssicherheit für den Einsatz dieser Verfahren bieten wird. Eine verbindliche Ausnahmeregelung in diesem Bereich verhindert, dass die Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze im Forschungssektor verfolgen, in dem sowohl grenzüberschreitende Kooperationen in großem Maßstab als auch interdisziplinäres Zusammenwirken immer häufiger werden. Dies wird dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Innovation in der EU förderlich sein.
1. Einleitung
2. Massnahmen zur Gewährleistung eines breiteren EU-WEITEN Zugangs zu INHALTEN
3. Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmeregelungen an das DIGITALE und grenzüberschreitende Umfeld
4. Massnahmen zur Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERKE
5. Massnahmen zur Schaffung eines WIRKSAMEN und AUSGEWOGENEN SYSTEMS der RECHTEDURCHSETZUNG
6. Schlussfolgerung
Drucksache 137/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16
... Diese Bestimmungen stellen einen bedeutenden Fortschritt gegenüber der derzeitigen Rechtslage dar. Die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen unterliegt gegenwärtig dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten oder bilateralen Abkommen. Die Verfahren unterscheiden sich somit danach, welcher Mitgliedstaat betroffen ist. Gleiches gilt für die Schriftstücke, die zur Erlangung der Vollstreckbarerklärung erforderlich sind, und für die Versagungsgründe.
Drucksache 15/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... Diese Ziele spielen eine wichtige Rolle für den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die kulturelle Vielfalt Europas. Sie entsprechen den Bedürfnissen sowohl der Rechteinhaber als auch der Nutzer von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Mitteilung
1. Das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
2. Gewährleistung eines breiteren EU-weiten Zugangs zu Inhalten
3. Anpassung von Ausnahmen an ein digitales und grenzübergreifendes Umfeld
4. Schaffung eines funktionsfähigen Marktes für urheberrechtlich geschützte Werke
5. Ein wirksames und ausgewogenes System der Rechtedurchsetzung
6. Heranbildung eines langfristigen Konzepts
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.