2638 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Güter"
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 47. Der Bundesrat ist außerdem der Auffassung, dass gerichtliche Register (insbesondere Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Güterrechtsregister, Grundbuch und Schiffsregister) nicht dem Begriff des "öffentlich zugänglichen Verzeichnisses" des Artikels 15 des Verordnungsvorschlags unterfallen. Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis ist gemäß Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe d des Verordnungsvorschlags ein "Verzeichnis der Endnutzerinnen und Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste in gedruckter oder elektronischer Form, das veröffentlicht oder der Öffentlichkeit bzw. einem Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, auch mithilfe eines Verzeichnisauskunftsdienstes". Gerichtliche Register sind aber keine solchen Verzeichnisse der Endnutzerinnen und Endnutzer an sich. Vielmehr handelt es sich um öffentliche Register mit sachlichen Inhalten.
Drucksache 416/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... fallende Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens von Postdienstleistern verwendet werden, die Universaldienstleistungen gemäß § 1 Absatz 1 der PostUniversaldienstleistungsverordnung (Zustellung von Briefen bis 2000 g, Paketen bis 20 kg sowie Zeitungen/ Zeitschriften) zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen vornehmen, wenn das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt, nicht mehr von der Anwendung der Lenk- und Ruhezeiten befreit sind. Sie werden anderen Verkehrsteilnehmern des gewerblichen Güterverkehrs gleichgestellt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 2 Absatz 4 Satz 2 FPersV
2. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 4 FPersV
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 Absatz 4 Satz 8 FPersV
4. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 21 Absatz 1 Nummer 3 FPersV
5. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 4 FPersV
Drucksache 153/2/17
Antrag aller Länder
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung - Antrag des Landes Niedersachsen -
... Parteien verfolgen Bestrebungen gegen die genannten Schutzgüter, wenn ihre politische Zielsetzung darin besteht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Verzichtet wird an dieser Stelle bewusst auf das Erfordernis des "Darauf-Ausgehens", das Voraussetzung für ein Parteiverbot ist (vgl. Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz), um für den Ausschluss einer Partei von staatlicher Teilfinanzierung bzw. steuerlichen Begünstigungen niedrigere Voraussetzungen zu schaffen als für ein Verbot. Dadurch wird ein abgestuft ausdifferenziertes System an Sanktionsmöglichkeiten im Hinblick auf Parteien mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz geschaffen. Ausschlaggebend für den Ausschluss einer Partei von der staatlichen Teilfinanzierung sowie von steuerlichen Begünstigungen ist damit ihre Zielsetzung und nicht, ob in tatsächlicher Hinsicht ein Potenzial der Partei vorhanden ist, diese Zielsetzung im politischen Raum wirksam umsetzen zu können.
Drucksache 355/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt
... Was die Anwendung des Grundsatzes der Weiterveräußerung rechtmäßig erworbener digitaler Güter betrifft, so ist anzumerken, dass die Kommission im Rahmen der 2013/2014 durchgeführten Öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der Urheberrechtsvorschriften der Europäischen Union eine Konsultation zu diesem Thema durchgeführt hat. Nach Abschluss der Konsultation wurde der Schluss gezogen, dass es für Maßnahmen auf EU-Ebene noch zu früh ist, insbesondere weil es schwierig ist, die konkreten Auswirkungen auf den Markt zu bewerten.
- Zur Ausnahmeregelung betreffend das Text- und Data-Mining Art. 3 - Ziff 21 und 22 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für die Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten Art. 4 - Zi f 11, 15, 19 und 24 bis 26 der Stellungnahme
- Zur Ausnahme für den Erhalt des Kulturerbes Artikel 5 und die Maßnahmen zur Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu vergriffenen Werken Art. 7, 8 und 9 - Ziff 13, 16, 27, 28 und 29 der Stellungnahme
- Zur Wechselbeziehung zwischen technischen Schutzmaßnahmen und den im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Ausnahmen und Beschränkungen Artikel 6 - Ziff 17 der Stellungnahme
- Zum Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzunken Art. 11 - Ziff 20, 30 und 31 der Stellungnahme
- Zu den Ausgleichsansprüchen für die Nutzung von Werken im Rahmen der Ausnahmen und Beschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht zwischen Urhebern und Verlagen Art.12 - Ziff 32 der Stellungnahme
- Zur Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen Art. 13 - Ziff 33 und 34 der Stellungnahme
- Zu fairen Verträgen mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung Artikel 14 bis 16 - Ziff 35 bis 37 der Stellungnahme
- Zu anderen Aspekten - Ziff 6, 9 und 18 der Stellungnahme
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Ein italienisches KMU verkauft Feinreinigungsmaschinen an Kunden in der Luft- und Raumfahrt oder in der Medizin- oder Luxusgüter-Industrie in Europa, Israel, China und Indien. Das Unternehmen beschäftigt Dutzende von Arbeitnehmern in ihrer Heimatregion und leistet über seine Lieferkette und durch seine Steuerzahlungen einen Beitrag zur lokalen Wirtschaft.
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 532/17
... aaa) In Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort "Kulturgüter" durch die Wörter "kulturelles Erbe" ersetzt.
Drucksache 98/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern"
... 3. Der Bundesrat verkennt dabei nicht, dass offene Märkte, freier Güter- und Kapitalverkehr, wechselseitige Investitionen, internationale Firmenzusammenschlüsse und Beteiligungen an Unternehmen zentraler Bestandteil des globalen Wirtschaftsgefüges sind und gerade Deutschland als hochtechnologische Industrie- und Exportnation davon profitiert. Deshalb gilt es, einen ausgewogenen Weg zu finden zwischen Offenheit für ausländische Investoren und Schutz der technologischen Souveränität in sensiblen Hochtechnologiebereichen und Schlüsseltechnologien vor gezielter wettbewerbsverzerrender Industriepolitik.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern
Drucksache 436/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... e von der Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren ausnehmen können. Schwere Nutzfahrzeuge verursachen in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Straßen. Dies trifft auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... 11. "mobiler Arbeitnehmer" oder "mobile Arbeitnehmerin" jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin, der oder die als Mitglied des fahrenden Personals im Dienst eines Unternehmens beschäftigt ist, das Personen oder Güter in der Binnenschifffahrt befördert,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Ruhepausen
§ 6 Ruhezeiten
§ 7 Arbeits- und Ruhetage
§ 8 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
§ 9 Notfälle
§ 10 Aufzeichnungspflichten
§ 11 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
§ 12 Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 13 Abweichende Regelungen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
5 Wirtschaft
II.2 Umsetzung von EU-Recht
III. Votum
Drucksache 226/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen
... Die Zweckmäßigkeit einer vollständigen Aufhebung der Altersgrenzen ergibt sich auch aus der notwendigerweise engen Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei bei der Verhinderung und Aufklärung von geplanten Terroranschlägen. Da es für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Polizei keine vergleichbare Alterseinschränkung gibt, sollte Gleiches auch für den Verfassungsschutz gelten. Den Verfassungsschutz mit entsprechenden Befugnissen auszustatten ist umso mehr gerechtfertigt, als sich sein Beobachtungsauftrag nur auf solche Bestrebungen und Tätigkeiten richtet, die eine Gefahr für höchste Rechtsgüter darstellen.
Drucksache 254/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
... Das geltende Recht, insbesondere das Strafrecht, gibt auf derartiges Verhalten keine zufriedenstellende Antwort (hierzu unter 1.), obwohl besonders schutzwürdige Güter und Interessen (hierzu unter 2.) - auch - für eine strafrechtliche Reaktion sprechen und effektive Maßnahmen erfordern (hierzu unter 3.).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 353e Verbotene Aufnahmen in Gerichtsverhandlungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
1. Aktuelle Gesetzeslage
a Strafrechtliche Verbote
aa Anfertigung von Aufnahmen
bb Veröffentlichung von Aufnahmen
cc Besitz von Aufnahmegeräten
dd Fazit
b Nicht-strafrechtliche Maßnahmen gegen Aufnahmen im Rahmen von Gerichtsverhandlungen
aa Maßnahmen nach dem Gerichtsverfahrensgesetz GVG
bb Maßnahmen nach Polizeirecht
cc Fazit
2. Schutzzwecke und Schutzgüter
a Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten
b Schutz von Interessen der Rechtspflege
c Rechtssicherheit
3. Folgerungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu dem Merkmal Verhandlungen vor dem erkennenden Gericht
Zu den Tathandlungen
Zum Merkmal Ohne Wissen des Vorsitzenden
Zum Vorsatz
Zur Rechtswidrigkeit
Zur Strafdrohung
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Drucksache 227/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz es - Befugnis zur Online-Datenerhebung
... 2. solcher Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt,
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... (Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister) sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Absatz 1
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 33 Absatz 1 Satz 1 BNotO
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 36 Absatz 2 Satz 2 BNotO
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 55 Absatz 1 Satz 3 BNotO
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 67 Absatz 3 Nummer 5 BNotO
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 93 Absatz 4 Satz 2 BNotO
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a und b § 39a Absatz 1 Satz 3 BeurkG , Nummer 15 § 56 Absatz 1 Satz 4, 5 BeurkG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 59 und § 59a BeurkG
8. Zu Artikel 5a - neu - § 378 Absatz 3 -neu-, § 486 Absatz 3 - neu - FamFG , Artikel 5b - neu - § 15 Absatz 3 -neu-, § 143 Absatz 4 - neu - GBO , Artikel 5c - neu - Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 und 2, Anmerkung 22122 Absatz 2 - neu - KV GKNotG , Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5b Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 5c Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
A. Zielsetzung, wesentlicher Inhalt und Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
I. Zielsetzung
1 Filter- und Entlastungsfunktion
2 Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten
II. Wesentlicher Inhalt
III. Auswirkungen der vorgeschlagenen Regelungen
B. Die Regelungsvorschläge im Einzelnen
I. Artikel 5a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
II. Artikel 5b - neu - Änderung der Grundbuchordnung
III. Artikel 5c - neu - Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
1. Nummer 1 Vorbemerkung 2.2 KV
a Buchstabe a Vorbemerkung 2.2 Absatz 1 KV
b Buchstabe b Vorbemerkung 2.2 Absatz 2 KV
2. Nummer 2 Nummer 22122 KV
IV. Artikel 6 Absatz 2 Nummer 6 - neu - Inkrafttreten
Drucksache 676/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Modernisierung und Erweiterung der EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen sowie eine Reform der Regelungen für die Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
... Seit November 2015 müssen europaweit nahezu alle neu zugelassenen Omnibusse und Güterkraftfahrzeuge ab 8 t zulässigem Gesamtgewicht mit einem Notbremssystem ausgestattet sein.
Entschließung
I. EU-Regelungen für Notbremsassistenten und Abstandswarner
II. Regelungen zur Sanktionierung fahrfremder Tätigkeiten
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... "Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; dies gilt auch bei der unentgeltlichen Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen sowie bei der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils auf eine natürliche Person.""
Drucksache 724/16
... b) deren Höhe unmittelbar oder mittelbar durch den Kurs einer ausländischen Währung oder einer Rechnungseinheit, durch den Zinssatz von Forderungen oder durch den Preis anderer Güter oder Leistungen bestimmt wird,
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
§ 104 Fixgeschäfte, Finanzleistungen, vertragliches Liquidationsnetting.
Artikel 2 Weitere Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Artikel 105a Überleitungsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 119/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... "§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... Angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung können Unternehmen aus allen Branchen auf Europas Stärken in digitalen Technologien für gewerbliche Absatzmärkte, beispielsweise Elektronik für die Automobil-, Gesundheitsversorgungs- und Energiemärkte, Telekommunikationsausrüstungen, Unternehmenssoftware und fortgeschrittene Fertigung aufbauen. In anderen Bereichen, insbesondere bei den Investitionen kleinerer Unternehmen in die IKT, die Lieferung von digitalen Konsumgütern und in Internetdienste, müssen noch Fortschritte erzielt werden. In den Hochtechnologiesektoren in Europa ist der Einsatz digitaler Innovationen schon recht weit fortgeschritten, während ein Großteil der KMU, MidCap-Unternehmen sowie der nichttechnischen Branchen noch hinterherhinkt. Bei der Digitalisierung bestehen ferner große Unterschiede zwischen einzelnen Regionen.
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... c) regionale Schienennetze, die von einem nicht unter Absatz 1 fallenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ausschließlich für regionale Güterverkehrsdienste genutzt werden, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von einem anderen Antragsteller die Zuweisung von Fahrwegkapazität auf dem betreffenden Netz beantragt wird, betreiben."
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
§ 81 Befristungen
Drucksache 11/16
Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
... 3. bei ordnungsgemäßer Installation und Instandhaltung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztiere sowie Güter nicht gefährden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
3 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt
§ 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
§ 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen
§ 6 Konformitätsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 9 Bevollmächtigter des Herstellers
§ 10 Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 12 Pflichten des Händlers
§ 13 Einführer oder Händler als Hersteller
§ 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Marktüberwachung
§ 15 Korrekturmaßnahmen der Wirtschaftsakteure
§ 16 Vorläufige Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 17 Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen
§ 18 Formale Nichtkonformität
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Straftaten
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Aspekte der Gleichstellung
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.1.1 Erfüllungsaufwand für den Hersteller
5.1.2 Erfüllungsaufwand für den Einführer
5.1.3 Erfüllungsaufwand für den Händler
5.2 Erfüllungsaufwand für den Bund
5.3 Erfüllungsaufwand für die Länder
5.4 Erfüllungsaufwand für die Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Rechtsfolgen Keine
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Marktüberwachung
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand für Hersteller
II.2 Erfüllungsaufwand für Einführer
II.3 Erfüllungsaufwand für Händler
Drucksache 603/16
... Für die Wirtschaft entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 130 000 Euro, da die Möglichkeit einer unbefristeten Erteilung der nationalen Güterkraftverkehrserlaubnis entfällt. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur EU-Gemeinschaftslizenz ausgeglichen. Eine Kompensation ist daher nicht erforderlich.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Fahrpersonalgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
Artikel 4 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 5 Änderungen des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
IV. Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
V. Weitere Kosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2 Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 72/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer -Qualifikations-Gesetzes
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates und der Richtlinie 91/439/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 76/914/EWG des Rates (ABl. L 226 vom 10.9.2003, S. 4) (im Folgenden "die Richtlinie") geregelt. Es ist festzustellen, dass die Personengruppe der Grenzgänger nicht in allen Konstellationen hinreichend erfasst wird. Dies ist insbesondere dadurch bedingt, dass die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der durch die Richtlinie vorgesehenen Nachweismöglichkeiten (Ort des Eintrags der Schlüsselzahl) unterschiedlich vorgegangen sind. Deutschland hat sich für die Eintragung der Schlüsselzahl "95" auf dem Führerschein ausgesprochen, Frankreich für den Fahrerqualifizierungsnachweis. Der Eintrag der Schlüsselzahl "95" ist auf dem französischen Führerschein folglich nicht möglich. Umgekehrt ist die Ausstellung eines separaten Fahrerqualifizierungsnachweises in Deutschland nicht vorgesehen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat sich deshalb dafür eingesetzt, dass den Berufskraftfahrern, die durch eine Bestätigung die ordnungsgemäße Aus- und Weiterbildung in Deutschland nachgewiesen haben, der in Frankreich übliche Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt wird. Gemäß den französischen Vorschriften kann ein Fahrerqualifizierungsnachweis jedoch nur an Personen ausgestellt werden, die ihre Weiterbildung an einer in Frankreich zugelassenen Ausbildungsstätte absolviert haben. Die in Rede stehenden Fälle von in Deutschland absolvierten Aus- und Weiterbildungen werden nicht akzeptiert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Bürgerinnen und Bürger
E.2 Wirtschaft
E.3 Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 7a Untersagung der Tätigkeit, Widerruf der Anerkennung
§ 7b Überwachung von Ausbildungsstätten
§ 9 Bußgeldvorschriften
§ 10 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel der Regelung
II. Lösung und Inhalt der Regelungen
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Alternativen
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger:
2. Wirtschaft:
3. Verwaltung:
5 Bund:
Länder und Kommunen:
VIII. Weitere Kosten
IX. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 2 Satz 4 GGO
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
§ 11 :
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3376: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
Drucksache 286/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden - COM(2016) 283 final; Ratsdok. 9565/16
... In Deutschland erfolgt die Durchsetzung zahlreicher im Anhang zu dem Verordnungsvorschlag (vergleiche Drucksache zu286/16) aufgeführter Vorschriften nicht durch Verwaltungsbehörden, sondern in erster Linie mit den Mitteln des Zivilrechts, wobei neben der Möglichkeit der individuellen Rechtsdurchsetzung durch die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher oder die verletzten Mitbewerberinnen und -bewerber eine besondere Klagebefugnis von Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden sowie Kammern bestehen kann. Als Beispiele seien die Vorschriften genannt, die die Richtlinien über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Nummer 1 des Anhangs), den Verbrauchsgüterkauf (Nummer 3 des Anhangs), unlautere Geschäftspraktiken (Nummer 9 des Anhangs) sowie irreführende und vergleichende Werbung (Nummer 11 des Anhangs) umsetzen. Bei schwerwiegenden Verstößen greift ergänzend das Strafrecht ein.
Drucksache 580/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Chemikalien -Klimaschutzverordnung
... In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden die jährlichen Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern, die der Kühlung von Gütern beim Transport dienen und mehr als fünf Tonnen CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Sonstige Betreiberpflichten
§ 9 Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase
§ 11 Straftaten
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Anpassung der Sachkundeanforderungen
2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen
3. Klarstellungen
4. Sanktionierung
III. Ermächtigungsgrundlagen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
VI. Nachhaltigkeitsaspekte
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht
- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern
- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1
Zu b Streichung von Übergangsregelungen
- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte
- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt
Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate
- Anforderungen in § 5 Absatz 1
- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2
- Unternehmenszertifikate nach § 6
Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen
- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals
a Kennzeichnung
b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf
2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu a Betreiberpflichten
Zu b Kaufverbote
3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte
b Sachkundeanforderungen
IX. Weitere Kosten
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Drucksache 149/16
... Die mit der Verordnung verfolgten rüstungsexportkontrollpolitischen und sicherheitspolitischen Ziele können ausschließlich durch diese Verordnung erreicht werden. Bei einem Verzicht auf eine Regelung könnten die Vorgaben der Bundesregierung zur Kontrolle bestimmter Rüstungsgüter nicht erfüllt werden. Zudem lässt die mit der Verordnung erfolgte Umsetzung von EU-Vorgaben keinen Spielraum für Alternativen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3612: Sechste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Drucksache 27/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland
... ) in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... b) Der Bundesrat stellt fest, dass die vielerorts niedrigen Durchfahrtshöhen der Kanalbrücken und zu gering dimensionierter Schleusenanlagen ein Hindernis für einen wirtschaftlichen Gütertransport mit dem Binnenschiff sind. Hohe - klimapolitisch erforderliche - Verlagerungspotenziale des Güterverkehrs auf das Binnenschiff werden nicht erschlossen, da die Transportmöglichkeiten des Binnenschiffs nicht ausgenutzt werden können. In Konkurrenz zu den Verkehrsträgern mit geringeren Umschlagskosten besteht hier für die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
Drucksache 344/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... 5. der gemeine Wert des nach Abzug des gemeinen Werts der Schulden verbleibenden Bestands an Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und anderen Forderungen (Finanzmittel), soweit er 15 Prozent des anzusetzenden Werts des Betriebsvermögens des Betriebs oder der Gesellschaft übersteigt. Der gemeine Wert der Finanzmittel ist um den positiven Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel zu verringern, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9) weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (junge Finanzmittel); junge Finanzmittel sind Verwaltungsvermögen. Satz 1 gilt nicht, wenn die genannten Wirtschaftsgüter dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a des
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... - Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der den Zugang zu essenzielen Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen im Binnenmarkt erleichtern soll;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 797/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen
... Sie gelten ferner mit Ausnahme der Vorschriften des § 9 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 2 nicht für Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter."
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Die Straftatbestäns Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben schützen mit der Integrität des Sports und dem Vermögen Dritter Rechtsgüter von erheblicher Bedeutung. Auch nach der Ausgestaltung des Strafrahmens handelt es sich bei den besonders schweren Fällen des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben um Delikte, deren Schwere mit derjenigen der im Katalog vorhandenen Straftaten vergleichbar ist. Die Aufnahme dieser Straftatbestände in den Katalog des § 100a Absatz 2 der
Drucksache 15/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht - COM(2015) 626 final; Ratsdok. 15264/15
... 12. Er erwartet, dass bei der notwendigen Modernisierung des Urheberrechts stets die Auswirkungen auf die bestehenden Finanzierungsmodelle für europäische audiovisuelle Werke berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf kleine, mittelständische Unternehmen und freie Kulturschaffende. Der besonderen Bedeutung von Medien- und Kulturgütern ist durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen. Gleiches gilt für Besonderheiten nationaler Urhebergesetze zum Schutz von Medien- und Kulturpluralismus wie etwa kollektive Abgaben zur Weiterverteilung an Urheber oder Schrankenregelungen für den breiten Zugang zu Inhalten. Auch die besondere Rolle der Europäischen Verwertungsgesellschaften und der Europäischen Film- und Medienförderungen ist zu berücksichtigen.
Drucksache 789/1/16
... Es sollten im erforderlichen Maße alle im Internet offen recherchierbare Informationen eingeholt werden dürfen. Eine Beschränkung auf eigene Internetseiten oder eigene Auftritte in sozialen Medien ist nicht zielführend, da häufig gerade über die Seite Dritter Erkenntnisse über das Verhalten von Personen gewonnen werden können. Zudem stellt die Erhebung solcher offenen Erkenntnisse nur einen sehr geringen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person dar, der angesichts der zu schützenden Güter gerechtfertigt ist.
1. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe g § 12 Absatz 3a SÜG
2. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Deifachbuchstabe kkk § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 13 SÜG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe b § 17 Absatz 4 SÜG
Drucksache 803/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 13/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... abgelöst hat, übertragen. Nach dem ersten Erwägungsgrund der BauPVO müssen den Vorschriften der Mitgliedstaaten zufolge Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädigen. Zur Aufrechterhaltung des bisherigen nationalen Sicherheitsniveaus bei Bauwerken sollen fehlende wesentliche Merkmale in Normen nach Ansicht der Kommission in Deutschland zukünftig als bauwerksbezogene Anforderungen konkretisiert werden, wofür entsprechend der Kompetenzverteilung nicht die EU, sondern die Mitgliedstaaten weiterhin verantwortlich wären. Um jedoch die damit einhergehenden unnötigen bürokratischen Belastungen für alle am Bau Beteiligten zu vermeiden, sollen bereits die europäischen Normen die erforderlichen Bewertungskriterien und Anforderungswerte erhalten, denn nur so sind zusätzliche nationale Nachregelungen entbehrlich.
Zu Abschnitt 3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
Zu Abschnitt 3.3:
Drucksache 311/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 2. Er stimmt mit der Kommission darin überein, dass die kollaborative Wirtschaft - häufig auch als "Sharing Economy" oder auch partizipative Wirtschaft bezeichnet - einen wichtigen Beitrag zur Entstehung von Arbeitsplätzen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums leisten kann. Das Teilen von Wirtschaftsgütern ermöglicht zudem eine effizientere Ressourcennutzung und dient als Ausgangspunkt für innovative neue Geschäftsmodelle.
Drucksache 371/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die im neuen Eisenbahnregulierungsgesetz (insbesondere §§ 36 und 37) vorgesehenen Regelungen zur Höhe der Stations- und Trassenpreise nicht zu negativen Auswirkungen auf den Schienengüter- und den Schienenpersonenfernverkehr führen. Mit Blick auf den Schienenpersonenfernverkehr darf die Wachstumsstrategie der DB AG, die bis zum Jahr 2030 die Wiederanbindung der Fläche an den IC- und ICE-Verkehr vorsieht, nicht in Frage gestellt werden.
Drucksache 320/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... § 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Drucksache 806/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52 /EU
/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
... Häfen stellen einen wichtigen Beitrag für den nachhaltigen Güterverkehr und für eine effiziente Logistikwirtschaft dar. Es ist zu vermeiden, dass die Auflagen der Urbanen Gebiete zu Beeinträchtigungen des Hafenbetriebs führen und damit die Hafenentwicklung und die angestrebte Verkehrsverlagerung verhindern.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4 Absatz 2 Satz 2a - neu - BauGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB , Nummer 8 § 6a Absatz 2 BauGB und Nummer 11 § 10a Absatz 2 BauGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB
8. Zu Artikel 1 passive Schallschutzmaßnahmen gegen Gewerbelärm
9. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 13b BauGB *
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 9
Zu Artikel 1 Nummer 14
11. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Satz 2 BauGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 22 BauGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 29a - neu - BauGB
§ 29a Zulässigkeit von störfallrelevanten Vorhaben
14. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 35 Absatz 4 Satz 2 - neu - und Absatz 6 Satz 4 Nummer 3 BauGB
16. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 6, Satz 4 und Satz 5 BauGB
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 17a
18. Zu Artikel 1 Nummer 17a* - neu - § 173 Absatz 3 Satz 3 - neu - BauGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 213 Absatz 1 Nummer 4 BauGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 213 Absatz 2 BauGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 245c Absatz 3 BauGB
22. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - BauNVO
23. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 1 Satz 3* - neu - BauNVO
24. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 6a Absatz 4 Nummer 1 BauNVO
25. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 17 Absatz 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - BauNVO
Drucksache 540/16
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften über Sportboote und Wassermotorräder
... . Danach kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales, für Ernährung und Landwirtschaft, für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit, für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS) für Produkte Rechtsverordnungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie sonstiger Rechtsgüter vor Risiken, die von Produkten ausgehen, erlassen, auch zur Umsetzung der von der Europäischen Union erlassenen Rechtsvorschriften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann hiernach Anforderungen an die Beschaffenheit von Produkten, an ihre Bereitstellung auf dem Markt, ihr Ausstellen, ihre erstmalige Verwendung und ihre Kennzeichnung sowie produktbezogene Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten regeln. Außerdem können behördliche Maßnahmen, die sich auf die Anforderungen und Pflichten beziehen und die zur Umsetzung von europäischen Rechtsakten erforderlich sind, geregelt werden.
Drucksache 332/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... "(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Satz 3 gilt nicht für die Anordnung von
Drucksache 604/16
... 5. Ladungsdaten, insbesondere Güterart, HS Code, Ladehafen, Bestimmungshafen und Größe der Landung (in Tonnen) sowie bei Gefahrgut zusätzlich die Güterbezeichnung, LadungsCode, Klasse, Verpackungscode und die UN-Nummer.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
Drucksache 655/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Hochwasserschutzgesetz II)
... Die Regelungen zum Nachbarschutz führen zu nicht bestimmbaren Risiken für Grundstückseigentümer und sind im Verwaltungsvollzug nicht umsetzbar. Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Individualgüterschutz und Drittschutz nicht identisch. Für die Annahme einer nachbarschützenden Wirkung bedarf es eines hinreichend gegen andere abgrenzbaren Personenkreises, auf dessen Interessen besondere Rücksicht zu nehmen ist. Diese Abgrenzung gelingt mit der vorgeschlagenen Regelung nicht. Auch die Begründung, in der ausgeführt wird, als Nachbarschaft seien alle diejenigen anzusehen, deren verfassungsrechtliche Rechtsgüter mehr als nur geringfügig beeinträchtigt sein könnten, trägt nicht zur Bestimmbarkeit des Personenkreises und Bestimmtheit bei. Die materiellen Rechte der Nachbarn werden bereits durch die zwingenden Voraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung vollständig und ausreichend geschützt.
Drucksache 136/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands - COM(2016) 106 final; Ratsdok. 6801/16
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands - COM(2016) 106 final; Ratsdok. 6801/16
Drucksache 271/16
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Erste Verordnung zur Regelung mautdienstrechtlicher Vorschriften
... Derzeit gibt es in Europa eine Vielzahl verschiedener mautpflichtiger Streckennetze und Mautsysteme. Ein Lkw, der europaweit zum Straßengütertransport eingesetzt werden soll, muss bei verschiedenen Mauterhebern registriert und mit mehreren elektronischen Erfassungsgeräten ausgestattet werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4 Bund:
Länder und Kommunen:
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Registrierung von Anbietern mautdienstbezogener Leistungen (Mautdienst-Registrierungs-Verordnung - MRegV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Unterlagen und Bescheinigungen
§ 3 Sitz oder ständige Niederlassung
§ 4 Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem
§ 5 Technische Ausrüstung und Konformität der Interoperabilitätskomponenten
§ 6 Befähigung zum Erbringen mautdienstbezogener Leistungen
§ 7 Finanzielle Leistungsfähigkeit
§ 8 Risikomanagementplan
§ 9 Gewähr für Zuverlässigkeit
§ 10 Regelmäßige Überprüfung der Registrierungsvoraussetzungen
§ 11 Gebühren und Auslagen
Anlage (zu § 11)
Artikel 2 Verordnung über die Führung des Mautdienstregisters (Mautdienst-Register-Verordnung - MautRegV)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenübermittlung
§ 3 Angaben im Mautdienstregister
§ 4 Verfahren zur Führung und Aktualisierung des Mautdienstregisters
§ 5 Aktualisierung des Mautdienstregisters
§ 6 Bekanntmachung des Mautdienstregisters
Artikel 3 Verordnung zur Regelung des Vermittlungsverfahrens nach dem Mautsystemgesetz (Mautdienst-Vermittlungsverfahrens-Verordnung - MautVvfV)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Parteien
§ 3 Vermittlungsgegenstand
Abschnitt 2 Organisation der Vermittlungsstelle
§ 4 Vertretung des Vorsitzenden
§ 5 Beisitzer
Abschnitt 3 Vermittlungsverfahren
§ 6 Verfahrensgrundsätze
§ 7 Antragstellung
§ 8 Ablehnung eines Antrags
§ 9 Antragserwiderung
§ 10 Durchführung des Vermittlungsverfahrens
§ 11 Erörterungstermine
§ 12 Pflichten der Parteien
§ 13 Form und Fristen
§ 14 Stellungnahme
§ 15 Vertraulichkeit
§ 16 Beendigung des Verfahrens
§ 17 Hinzuziehung Dritter
§ 18 Wiederaufnahme des Verfahrens
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 19 Kosten
§ 20 Rechtsweg
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Ziel
3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
- Registrierung
- Register
- Vermittlungsstelle
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3667: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Regelung mautdienstlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 803/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG )
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu § 1
3. Zu § 5 Absatz 3
4. Zu § 9
5. Zu § 10 Absatz 3
6. Zu § 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 251/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
... Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 10. Juli 2015 ist auch eine Entschließung verabschiedet worden. Darin wird die Bundesregierung gebeten, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen sowie insbesondere zu prüfen, inwieweit weitere Vereinfachungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern umgesetzt werden können (Ziff. 2 und 3).
Drucksache 239/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften
... Eine Benehmensherstellung (Mitwirkung) mit den zuständigen Zollbehörden und dem Bundesamt für Güterverkehr wird als ausreichend erachtet, ohne dass hierdurch an der bisherigen Regelung der Mitwirkung dieser Bundesbehörden etwas geändert wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 1 AbfVerbrG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11a Absatz 2 Nummer 2 AbfVerbrG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu -, Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2, 7a AbfVerbrG
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 1. Mit den Überprüfungen muss sichergestellt werden, dass die von einem Flaggenstaat oder für ihn aufgestellten vorgeschriebenen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich Bau, Unterteilung und Stabilität, Maschinenanlagen und elektrische Anlagen, Ladung, Stabilität, Brandschutz, maximale Fahrgastzahl, Rettungsmittel und Beförderung gefährlicher Güter, Funk- und Navigationsausrüstung, erfüllt werden. Die Überprüfungen umfassen deshalb folgende Maßnahmen:
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... - Die EU kann ihre insbesondere über das Programm Horizont 2020 geleistete Forschungs- und Innovationsförderung darauf ausrichten, die Grenzen von Wissenschaft und Wissen weiter auszudehnen. Gemeint ist damit die Finanzierung von Neugierde getriebener oder auf einen Auftrag ausgerichteter Forschungs- oder Demonstrationsprojekte, mit denen der Übergang vom Labor zu erfolgreichen Gütern und Dienstleistungen, die Arbeitsplätze schaffen und das Wachstum ankurbeln, gefördert und beschleunigt wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EIN Energiesystem IM Wandel
3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen
4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors
5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT
6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen
7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE
B. Fazit
Anhang zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie
Anhang Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE
a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln
b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern
c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung
d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems
Drucksache 541/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Die in der Abteilung 12 enthaltenen Verbrauchspositionen "andere Dienstleistungen für die Körperpflege", "Friseurdienstleistungen", "elektrische Geräte für die Körperpflege", "nichtelektrische Gebrauchsgüter für die Körperpflege", "Toilettenpapier, Papiertaschentücher und ähnliche Hygieneartikel" sowie "Körperpflegemittel, Duft- und Schönheitserzeugnisse" sollten aus der Abteilung 12 in die Abteilung 6 überführt werden.
Drucksache 593/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer -Qualifikations-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... für den Güterkraftverkehr" durch die Wörter "oder nach § 5 Absatz 7 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraft-verkehr" ersetzt.'
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 7 Satz 1 BKrFQV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 4 Absatz 2 Satz 1 BKrFQV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe e § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3 BKrFQV
4. Zu Artikel 4 Nummer 2
Drucksache 746/16
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs
Drucksache 27/16
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland
... ) in den Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5
Drucksache 131/16
Antrag des Freistaates Sachsen
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft
... 3. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit einer bestmöglichen Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Ernährungsgütern und die Notwendigkeit der Teilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft.
Drucksache 625/16
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel
... -Gesetz/AZRG) nur gespeichert, sofern der Betroffene beim BAMF oder einer entsprechenden Ausländerbehörde einen entsprechenden Antrag stellt und glaubhaft macht, dass durch eine Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, an Behörden anderer Staaten oder an zwischenstaatliche Stellen seine schutzwürdigen Interessen oder die einer anderen Person beeinträchtigt werden können. Angesichts der in § 51 Absatz 1 BMG genannten hohen Rechtsgüter ist eine Übermittlung dieser Auskunftssperren an die Ausländerbehörden zur Sicherstellung eines umfassenden Schutzes der Betroffenen unverzichtbar. Nur so sind die Ausländerbehörden ausreichend sensibilisiert, um diese "Sonderfälle" unter einen erhöhten Schutz zu stellen und spezielle Maßnahmen zu treffen. Als solche Maßnahmen kommen beispielsweise in Betracht:
Drucksache 168/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte - COM(2015) 634 final; Ratsdok. 15251/15
... /EG zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter (Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie) zu belassen. Außerdem ist begrifflich unklar, welche Datenträger solche zur ausschließlichen Übermittlung digitaler Inhalte sind.
Drucksache 119/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz - InvStRefG )
... "§ 5a Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds
Drucksache 457/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... 2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.