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"Grundvoraussetzung"
Drucksache 546/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank COM(2012) 511 final
... Im Mai 2012 hat die Kommission deshalb als einen Schritt hin zu der längerfristig angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Integration und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Banken und den Euro zur Schaffung einer Bankenunion aufgerufen. Eine der Kernkomponenten dieser Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) sein, in dessen Rahmen die Banken unmittelbar beaufsichtigt werden, damit die Aufsichtsvorschriften konsequent und unvoreingenommen durchgesetzt werden können und eine wirksame Aufsicht grenzübergreifender Bankenmärkte gewährleistet ist. Die Gewährleistung der gleichen, hohen Aufsichtsstandards im gesamten Euro-Währungsgebiet wird zur Schaffung des notwendigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten beitragen, das eine Grundvoraussetzung für die Einführung jedes gemeinsamen Sicherheitsmechanismus darstellt.
Drucksache 525/12
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
... Anforderungen an die Stoffe und Materialien zu stellen. In der Vergangenheit wurde auf EU-Ebene versucht, einheitliche europäische Anforderungen zu entwickeln. Dieses Vorhaben ist jedoch bislang nicht umgesetzt worden. Die Regelungspflicht liegt somit bei den Mitgliedstaaten. Außerdem sind konkrete verbindliche Anforderungen die Grundvoraussetzung für Festlegungen, unter welchen Voraussetzungen insbesondere bei Zertifizierungen Nachweise aus anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Trinkwasserverordnung
§ 12 Ausnahmegenehmigungen
§ 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Absatz 1
Absatz 2
Absatz 3
Absatz 4
Absatz 5
Absatz 6
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Drucksache 581/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum - COM(2012) 573 final
... Die Mobilität von Bürgern und Unternehmen ist Kernstück der europäischen Integration und des Binnenmarkts. Die Kommission wird weiterhin auf die Verwirklichung ihrer Vision eines Binnenmarkts hinarbeiten, in dem Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen sich wann immer und wo immer sie wollen frei über Grenzen hinweg bewegen können - ohne ungerechtfertigte Beschränkungen aufgrund unterschiedlicher nationaler Regeln und Vorschriften. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung, wenn der Binnenmarkt sein Potenzial - sei es sozialer, kultureller, politischer oder wirtschaftlicher Natur - voll entfalten soll.
1. Einleitung
2. GEMEINSAM für Neues Wachstum
2.1. Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt
Eisenbahnverkehr Leitaktion 1:
Seeverkehr Leitaktion 2:
Luftverkehr Leitaktion 3:
Energie Leitaktion 4:
2.2. Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen
Mobilität der Bürger Leitaktion 5:
Zugang zu Finanzmitteln Leitaktion 6:
Unternehmensumfeld Leitaktion 7:
2.3. Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa
Dienstleistungen Leitaktion 8:
Digitaler Binnenmarkt Leitaktion 9:
Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Leitaktion 10:
2.4. Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens
Verbraucher Leitaktion 11:
3. Schlussfolgerung
Anhang I Liste der Leitaktionen im Rahmen der Binnenmarktakte II
Anhang II Binnenmarktakte I: Stand der Massnahmen
Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Das Unternehmen muss alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine geeignete Person zu finden. Der Nachweis hierfür obliegt dem Unternehmen, welches die Anwendung der Härtefallklausel für sich in Anspruch nimmt. Das Vorliegen der engen Voraussetzungen ist für jeden Fall gesondert zu bestimmen und nachzuweisen und lässt sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen, die sich aus den konkreten Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens ergeben können, nicht einheitlich per Gesetz festlegen. Um sich auf die Nichtverfügbarkeit von geeigneten Aufsichtsratskandidaten berufen zu können ist jedenfalls die Bekanntmachung eines Gesuchs in einem hierzu geeigneten Medium (beispielsweise Fachpresse und / oder Datenbanken) und gegebenenfalls die Vergabe an eine auf die Vermittlung von Führungspersonal spezialisierte Vermittlung als Grundvoraussetzung anzusehen. Das Unternehmen darf sich gerade nicht auf seit jeher verwendete Kommunikationswege beschränken, sondern muss sich aktiv bemühen, geeignetes Personal bei Bedarf auch auf neuen Wegen zu erschließen. Zudem hat das jeweilige Unternehmen bei Geltendmachung eines Härtefalles den Nachweis zu führen, dass es geeignete und angemessene Maßnahmen zur unternehmensinternen Förderung und Rekrutierung von Führungspersonal beider Geschlechter rechtzeitig ergriffen und kontinuierlich fortgeführt hat, insofern ist der Begriff der erheblichen Anstrengungen weit zu fassen und bezieht sich nicht ausschließlich auf kurzfristige Bemühungen. Dabei bildet die finanzielle Überforderung die Grenze für die vom Unternehmen durchzuführenden Anstrengungen: Weil die Härtefallklausel dem schutzwürdigen Interesse des Unternehmens an einer fachgerechten und kompetenten Besetzung seiner Gremien dient, muss der für die Ermittlung, Förderung und Rekrutierung der Führungskräfte verlangte Aufwand zu den übrigen Aufwendungen des Unternehmens verhältnismäßig bleiben. Eine Konkretisierung der Anforderungen im Einzelfall obliegt hierbei der Rechtsprechung. Die Härtefallregelung beschränkt die Anwendbarkeit nur soweit, wie eine unzumutbare Härte vorliegt; damit bezieht sich der Ausnahmetatbestand nur auf den oder die zu besetzenden Sitze, für die sich keine im Sinne der Vorschrift geeignete Person hat finden lassen; im übrigen ist die Mindestquote zu beachten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
Drucksache 547/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr..../... des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank COM(2012) 512 final
... Im Mai 2012 hat die Kommission deshalb als einen Schritt hin zu der längerfristig angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Integration und zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Banken und den Euro zur Schaffung einer Bankenunion aufgerufen. Eine der Kernkomponenten dieser Bankenunion sollte ein einheitlicher Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) sein, in dessen Rahmen die Banken unmittelbar beaufsichtigt werden, damit die Aufsichtsvorschriften konsequent und unvoreingenommen durchgesetzt werden können und eine wirksame Aufsicht grenzübergreifender Bankenmärkte gewährleistet ist. Die Gewährleistung der gleichen, hohen Aufsichtsstandards im gesamten Euro-Währungsgebiet wird zur Schaffung des notwendigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten beitragen, das eine Grundvoraussetzung für die Einführung jedes gemeinsamen Sicherheitsmechanismus darstellt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Befugnisse der EBA, insbesondere verbindliche Vermittlung/Maßnahmen im Krisenfall
4 Abstimmungsmodalitäten
Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Überarbeitung der Abstimmungsmodalitäten angesichts künftiger Entwicklungen
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 511/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... Die Feststellung nach Nummer 2 bezieht sich auf das Bestehen der landesbezogenen Flächendeckung und die Gewährleistung der Zusammenarbeit der klinischen Krebsregister mit den epidemiologischen Krebsregistern in dem Land, in dem das den Antrag stellende klinische Krebsregister seinen Sitz hat. Damit werden zwei Grundvoraussetzungen für eine erfolgversprechende klinische Krebsregistrierung abgesichert. Die Zusammenarbeit der beiden Krebsregisterformen muss beidseitig gewährleistet sein. Sie betrifft damit auch Bereiche, in denen die epidemiologischen Krebsregister für die klinischen Krebsregister tätig werden können (z.B. Übermittlung der erforderlichen Angaben aus Todesbescheinigungen).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.3.1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen
1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme
1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung
1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze
2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister
2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben
2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils
2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder
2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen
2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen
2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe
2.3 Übergangsregelungen
2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung
2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs
2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V.1. Bund, Länder und Gemeinden
V.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister
2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 811/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUKNOG )
... Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
1. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV
3. Begründung:
4. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
5. Zu Artikel 7 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
6. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG
7. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 13 Absatz 3 - neu - ArbSchG
8. Zu Artikel 9 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 SGB I
9. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 287b Absatz 3 - neu - SGB VI
Drucksache 422/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die "Kulturhauptstädte Europas" im Zeitraum 2020 bis 2033 - COM(2012) 407 final
... - Häufigste Schwierigkeit waren die Auswirkungen, die auf nationaler und lokaler Ebene getroffene politische Entscheidungen auf das Budget hatten, dessen größtmögliche Stabilität zwischen Bewerbungs- und Endphase gewährleistet sein muss, sowie die Auswirkungen der Politik auf andere Aspekte bei der Durchführung der Veranstaltung. Da das Gros der Mittel aus öffentlichen Quellen stammt und eine Stadt andernfalls keine glaubwürdige Bewerbung einreichen kann, ist die politische Unterstützung eine Grundvoraussetzung; gleichzeitig muss das ausführende Team jedoch künstlerisch unabhängig agieren können, damit die Glaubwürdigkeit der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Wirksame Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung ihrer nationalen Rechtsvorschriften - wofür die Einhaltung des EU-Rechts eine Grundvoraussetzung bildet - sind der Schlüssel zur Verwirklichung der öffentlichen Interessen, die Mitgliedstaaten mit ihrer Glücksspielpolitik verfolgen. Die wirksame Durchsetzung hängt unter anderem von einer soliden Organisationsstruktur und umfassenden Kompetenzen der nationalen Glücksspielregulierungsbehörde einer angemessenen Verwaltungszusammenarbeit mit anderen Regulierungsstellen und geeigneten Durchsetzungsinstrumenten ab.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
Drucksache 99/12
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
... b) Dem Verhältnis zwischen Arzt und Patient kommt in unserem Rechtsstaat eine wichtige Stellung zu. Angaben des Arztes zur Anamnese, Diagnose und zu therapeutischen Maßnahmen sowie Gespräche zwischen Angehörigen entsprechender Heilberufe und Patienten unterliegen dem Grundrechtsschutz aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG. Bestimmte Gesprächsinhalte können im Einzelfall dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzuordnen sein (BVerfGE 32, 373 <379>; 89, 69 <82>; 109, 279 <323>). Betrifft das Verhältnis zwischen Arzt und Patient danach zwar nicht immer die unantastbare Intimsphäre, so ist doch der grundrechtsrelevante private Bereich des den Arzt konsultierenden Patienten in jedem Fall berührt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ärztliche Feststellungen - beispielsweise zum Gesundheitszustand - Umstände betreffen, deren Offenbarung Betroffene mit dem Verdacht einer Straftat belastet, ihnen in anderer Hinsicht persönlich unangenehm oder ihrer sozialen Geltung abträglich sind. Vielmehr verdient der Wille des Einzelnen Achtung, höchstpersönliche Umstände - wie die Beurteilung des Gesundheitszustandes durch einen Arzt - vor fremdem Einblick zu bewahren (vgl. BGHZ 24, 72 <81>). Bürgerinnen und Bürger, die sich in ärztliche Behandlung begeben, müssen und dürfen erwarten, dass alles, was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über ihren Gesundheitszustand erfahren hat beziehungsweise anamnetisch oder diagnostisch feststellt, der berufsständischen Verschwiegenheitspflicht entsprechend vertraulich behandelt wird und geheim bleibt, mithin nicht zur Kenntnis Unbefugter - auch nicht der staatlichen Strafverfolgungsbehörden - gelangt. Nur so kann zwischen den Angehörigen ärztlicher Heilberufe und ihren Patienten jenes Vertrauensverhältnis entstehen und gewährleistet bleiben, das zu den Grundvoraussetzungen des beruflichen Wirkens zählt (vgl. BVerfGE 32, 373 <379 f.
>).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung
II. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg darstellt. In Deutschland trug das Verarbeitende Gewerbe als Kernsektor der Wirtschaft im Jahr 2011 22 Prozent zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, der Industrie in Europa wieder zu einem Aufschwung zu verhelfen. Die Nennung einer Zielgröße von 20 Prozent ist grundsätzlich geeignet, um die Entschlossenheit der EU zu handeln, zu unterstreichen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass feste Zielgrößen für den Industrieanteil in einzelnen Ländern nicht von staatlicher Seite vorgegeben werden können.
Drucksache 219/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 über europäische Statistiken - COM(2012) 167 final
... Die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen haben erneut gezeigt, dass die Glaubwürdigkeit von Statistiken gestärkt werden muss. Wirtschaftspolitische Instrumente und Ergebnisse unterliegen mehr als jemals zuvor der Stimmung auf den Finanzmärkten weltweit und den Strategien der dort tätigen Akteure. Die Glaubwürdigkeit von Statistiken hängt inzwischen davon ab, für wie glaubwürdig die Öffentlichkeit und insbesondere die Finanzmärkte sie halten. Die Verlässlichkeit statistischer Daten im Hinblick auf technische Kriterien der Qualitätsbewertung ist Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Nutzer. Genauso wichtig ist jedoch die Glaubwürdigkeit der Einrichtungen, die Statistiken erstellen. In diesem Zusammenhang gebührt der fachlichen Unabhängigkeit statistischer Stellen besonderes Augenmerk; sie muss gesetzlich verankert werden.
Drucksache 505/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetz es
... Die eigenverantwortliche Sicherung des Lebensunterhalts gehört zu den Grundvoraussetzungen für eine nachhaltige Integration, die vom Ausländer anzustreben ist. Neben der aktuellen Beurteilung ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose zu erstellen, die im Einzelfall die Schul-, Ausbildungs- und Erwerbssituation wie auch die familiäre Lebenssituation des Ausländers berücksichtigt. Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen soll unschädlich sein bei
Drucksache 610/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und wirtschaftlichen Erfolg darstellt. In Deutschland trug das Verarbeitende Gewerbe als Kernsektor der Wirtschaft im Jahr 2011 22 Prozent zur gesamten Bruttowertschöpfung bei. Der Bundesrat begrüßt das Ziel, der Industrie in Europa wieder zu einem Aufschwung zu verhelfen. Die Nennung einer Zielgröße von 20 Prozent ist grundsätzlich geeignet, um die Entschlossenheit der EU zu handeln, zu unterstreichen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass feste Zielgrößen für den Industrieanteil in einzelnen Ländern nicht von staatlicher Seite vorgegeben werden können.
Drucksache 159/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Richtlinie 96/7 1/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - COM(2012) 131 final
... (28) Eine wirksame Durchsetzung der materiellrechtlichen Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen sollte durch spezifische Maßnahmen sichergestellt werden, die auf die grenzüberschreitende Durchsetzung von verhängten Bußgeldern und Sanktionen abstellen. Eine Annäherung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ist daher eine Grundvoraussetzung für die Sicherstellung eines höheren, gleichwertigeren und vergleichbareren Schutzniveaus, wie es für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts notwendig ist.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
Allgemeiner Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1. Konsultation interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1 Allgemeiner Rahmen - Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2 Rechtsgrundlage
3.3 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4 Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.4.1 Gegenstand
3.4.2 Prävention von Missbrauch und Umgehung - Elemente für bessere Umsetzung und besseres Monitoring der Anwendung des Entsendekonzepts
3.4.3 Zugang zu Informationen
3.4.4 Verwaltungszusammenarbeit und Amtshilfe
3.4.5 Monitoring der Einhaltung - nationale Kontrollmaßnahmen - Verbindung zur Verwaltungszusammenarbeit
3.4.6. Durchsetzung - Verteidigung von Rechten, Untervergabeketten, Haftung und Sanktionen
5 Beschwerdeverfahren
Gesamtschuldnerische Haftung
3.4.7. Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsbußgeldern und -sanktionen
3.4.8. Schlussbestimmungen - Sanktionen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Verhinderung von Missbrauch und Umgehung von Bestimmungen
Kapitel II Zugang zu Informationen
Artikel 4 Aufgaben der Verbindungsbüros
Artikel 5 Besserer Zugang zu Informationen
Kapitel III Verwaltungszusammenarbeit
Artikel 6 Gegenseitige Amtshilfe - allgemeine Grundsätze
Artikel 7 Rolle des Mitgliedstaats der Niederlassung
Artikel 8 Begleitende Maßnahmen
Kapitel IV überwachung der Einhaltung
Artikel 9 Nationale Kontrollmaßnahmen
Artikel 10 Prüfungen
Kapitel V Durchsetzung
Artikel 11 Verteidigung von Rechten - Erleichterung der Einreichung von Beschwerden - Nachzahlungen
Artikel 12 Unteraufträge - gesamtschuldnerische Haftung
Kapitel VI Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verwaltungsstrafen Sanktionen
Artikel 13 Allgemeine Grundsätze -gegenseitige Amtshilfe und Anerkennung
Artikel 14 Ersuchen um Beitreibung, Information oder Mitteilung
Artikel 15 Aussetzung des Verfahrens
Artikel 16 Kosten
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Binnenmarkt-Informationssystem
Artikel 19 Änderung der [IMI-Verordnung]
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Bericht
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Absatz 1 regelt, wie bisher, die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige einer nach Absatz 4 bestimmten anzeigepflichtigen Tierseuche. Gestrichen wurde der beamtete Tierarzt als möglicher Adressat der Anzeige; Adressat ist zukünftig die zuständige Behörde. Die Streichung des beamteten Tierarztes als Adressat, bedingt durch die mit der letzten Änderung des Grundgesetzes vollzogenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, bedeutet jedoch nicht, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt werden kann. Die Erkennung einer Tierseuche setzt entsprechendes Fachwissen voraus, das nur mit einer entsprechend fundierten Ausbildung gegeben ist. Insoweit ist die Approbation als Tierarzt Grundvoraussetzung für die Abklärung einer Tierseuche bzw. für die einzuleitenden Maßnahmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche
§ 5 Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
§ 6 Mittel und Verfahren zur Desinfektion
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßnahmen
§ 7 Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus
§ 8 Tierseuchenfreiheit
§ 9 Monitoring
Abschnitt 4 Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika
§ 10 Inverkehrbringen und Anwendung
§ 11 Herstellung
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
§ 12 Verbringungs- und Einfuhrverbote
§ 13 Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr
Abschnitt 6 Entschädigung für Tierverluste
§ 14 Grundsatz der Entschädigung
§ 15 Höhe der Entschädigung
§ 16 Ausschluss der Entschädigung
§ 17 Entfallen der Entschädigung
§ 18 Teilweise Entschädigung
§ 19 Entschädigungspflichtiger
§ 20 Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang
§ 21 Ergänzende Bestimmungen
Abschnitt 7 Datenerhebung
§ 22 Datenerhebung
Abschnitt 8 Überwachung, zuständige Behörden
§ 23 Überwachung
§ 24 Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen
§ 25 Rechtsverordnungen zur Überwachung
§ 26 Friedrich-Loeffler-Institut
§ 27 Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten
§ 28 Mitwirkung der Zolldienststellen
§ 29 Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren
Abschnitt 9 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 30 Strafvorschriften
§ 31 Bußgeldvorschriften
§ 32 Einziehung
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
§ 33 Aufgabenübertragung
§ 34 Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr
§ 35 Schiedsverfahren
§ 36 Anfechtung von Anordnungen
§ 37 Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen
§ 38 Weitergehende Maßnahmen
§ 39 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 40 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 41 Gebühren
§ 42 Übergangsvorschriften
§ 43 Änderung weiterer Vorschriften
§ 44 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes
2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen
3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika
5. Weitere Änderungen
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
VI. Weitere Kosten
VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VIII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen:
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)
Drucksache 165/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... Dem ESM stehen die gleichen Instrumente wie der EFSF zur Verfügung. Die Einzelheiten der Ausgestaltung der Instrumente werden jeweils in vom Direktorium zu beschließenden Leitlinien festgeschrieben. Grundvoraussetzung für den Einsatz der Instrumente ist stets, dass die Hilfe zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedstaaten unabdingbar ist (Artikel 12).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
1. Wesentliche Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
Kapitel 1 Mitgliedschaft und Zweck
Artikel 1 Einrichtung und Mitglieder
Artikel 2 Neue Mitglieder
Artikel 3 Zweck
Kapitel 2 Geschäftsführung
Artikel 4 Aufbau und Abstimmungsregeln
Artikel 5 Gouverneursrat
Artikel 6 Direktorium
Artikel 7 Geschäftsführender Direktor
Kapitel 3 Kapital
Artikel 8 Genehmigtes Stammkapital
Artikel 9 Kapitalabrufe
Artikel 10 Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
Artikel 11 Beitragsschlüssel
Kapitel 4 Tätigkeit
Artikel 12 Grundsätze
Artikel 13 Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
Artikel 14 Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe
Artikel 15 Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds
Artikel 16 ESM-Darlehen
Artikel 17 Primärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 18 Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 19 Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente
Artikel 20 Preisgestaltung
Artikel 21 Anleiheoperationen
Kapitel 5 Finanzmanagement
Artikel 22 Anlagepolitik
Artikel 23 Dividendenpolitik
Artikel 24 Reserve- und weitere Fonds
Artikel 25 Deckung von Verlusten
Artikel 26 Haushalt
Artikel 27 Jahresabschluss
Artikel 28 Interne Revision
Artikel 29 Externe Prüfung
Artikel 30 Prüfungsausschuss
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 31 Sitz
Artikel 32 Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
Artikel 33 Bedienstete des ESM
Artikel 34 Berufliche Schweigepflicht
Artikel 35 Persönliche Immunitäten
Artikel 36 Steuerbefreiung
Artikel 37 Auslegung und Streitbeilegung
Artikel 38 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel 7 Übergangsregelungen
Artikel 39 Darlehensvergabe des EFSF
Artikel 40 Übertragung der EFSF-Hilfen
Artikel 41 Einzahlung des Anfangskapitals
Artikel 42 Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels
Artikel 43 Ersternennungen
Kapitel 8 Schlussbestimmungen
Artikel 44 Beitritt
Artikel 45 Anhänge
Artikel 46 Hinterlegung
Artikel 47 Ratifikation, Genehmigung oder Annahme
Artikel 48 Inkrafttreten
Anhang I Beitragsschlüssel des ESM
Anhang II Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Gesamtansatz der Bundesregierung
2. Entstehungsgeschichte des ESM
II. Besonderes
1. Ziel und Aufgaben des ESM
2. Mitgliedschaft
3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
a. Grundsätze
b. Verfahren
c. Eilverfahren
4. Instrumente
a. Vorsorgliche Finanzhilfe
b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken
c. Darlehen
d. Primärmarktkäufe
e. Sekundärmarktkäufe
f. Kosten der Finanzhilfe
5. Organisation und Entscheidungsprozesse
6. Kapital
a. Stammkapital
b. Kapitalabruf
c. Anlagepolitik/Finanzmanagement
d. Ausleihvolumen des ESM
7. Sonstige Vorschriften
8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Drucksache 252/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG )
... Schnelle Reaktions- und Steuerungsfähigkeit sind Grundvoraussetzungen für erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten. Die Wissenschaftseinrichtungen brauchen daher mehr Eigenverantwortung und kurze Entscheidungswege. Der Entwurf schafft die Grundlage dafür, dass in den Bereichen Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauverfahren eine größtmögliche Autonomie für die Wissenschaftseinrichtungen verankert wird und damit wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen auf gesetzlicher Grundlage geschaffen werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Globalhaushalt
§ 4 Einschränkung des Besserstellungsverbots
§ 5 Beteiligung an Unternehmen
§ 6 Durchführung von Bauverfahren
§ 7 Verhältnis zur Bundeshaushaltsordnung
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Herausforderungen und Ziele
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
V. Weitere Kosten
VI. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2104: Gesetz zur Flexibilisierung haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen von außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG)
Drucksache 312/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
... V können die Krankenkassen lediglich dann gewährleisten, wenn sie die Preise der Leistungserbringer vergleichen können. Erst auf der Grundlage dieser Preisvergleiche können die einzelnen Abrechnungen umfassend gewürdigt werden. Um solche Vergleichsmöglichkeiten zu erlangen, ist es unerlässlich, den Krankenkassen die nach der GOZ vorgenommenen Abrechnungen zuzuleiten. Diese Markttransparenz ist somit die Grundvoraussetzung für die Krankenkasse, um ihre Pflicht gemäß § 55 Absatz 4 SGB V erfüllen zu können.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB
15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *
16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB
17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB
18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB
19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB
20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB
21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB
23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB
24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB
25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB
26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB
27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB
28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen
29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB
§ 630i Rücktritt vom Behandlungsvertrag
30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V
31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V
32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V
34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V
§ 65c Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern
35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V
36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V
37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V
38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V
39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V
40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V
41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-
'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V
43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:
44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V
45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention
46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds
47. Zum Patientenentschädigungsfonds*
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Die Aufmerksamkeit, die der Industrie von der Politik entgegengebracht wird, beruht auf der Erkenntnis, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und den wirtschaftlichen Erfolg Europas darstellt. Die Belebung der Wirtschaft, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten sind von größter Bedeutung. Die Industrie kann die hohen Produktivitätszuwächse erzielen, die wir brauchen, um der Wirtschaft wieder zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen, denn seit dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 stieg ihre Produktivität um 35 %. Außerdem ist nur die Industrie in der Lage, die Energie- und Ressourceneffizienz der gesamten Wirtschaft in Zeiten weltweiter Ressourcenverknappung zu verbessern. Sie kann ferner einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Probleme leisten.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 814/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz)
... Ein höheres Maß an Transparenz auf dem Finanzmarkt (also für Versicherungs-, Kapitalanlage- und Darlehensprodukte) könnte demgegenüber erreicht werden, wenn Produktgeber zur Ausweisung ihrer Produkte (jedenfalls auch) in Nettotarifen verpflichtet wären. Denn dann wäre der Kunde in der Lage, die auf ihn entfallenden Kosten einer Honorarberatung mit denen eines provisionsbasierten Angebots sowie die Kosten für gleichartige Produkte unterschiedlicher Anbieter objektiv miteinander zu vergleichen. Dies ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Honorarberatung marktfähig werden kann. Auf diese Weise würde nicht weiter verschleiert werden, dass auch die Provisionsberatung für die Verbraucher nicht kostenneutral ist. Die Ausweisung eines Produktes ohne Abschlusskosten wäre für den Produktgeber nur mit geringem Aufwand verbunden, da er die Abschlusskosten ohnehin kennt.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
3. a Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a WpHG
4. [b Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 31 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2 WpHG , Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO
c Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 31 Absatz 4c Satz 1 Nummer 3 WpHG
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 33 Absatz 3a Satz 2 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 36c Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 36d WpHG-E
8. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 34h Absatz 2 GewO-E
9. Zu Artikel 3 Nummer 16 - neu - § 157 Absatz 2 Satz 5 GewO
10. Zu Artikel 4a - neu - Änderung des GwG
'Artikel 4a Änderung des Geldwäschegesetzes
11. Zu Artikel 5 Nummer 4 Inkrafttreten
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... Die Akzeptanz und Eindeutigkeit von Verkehrsregeln sind Grundvoraussetzungen für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Der Schwerpunkt liegt bei den allgemeinen Verkehrsregeln der
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung zum Neuerlass
2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle
3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle
4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle
5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle
a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung
b Radverkehrsvorschriften
c weitere wesentliche Inhalte
6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Kommunen
7. Erfüllungsaufwand
7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
II. Sonstige Kosten
9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
10. Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
a Allgemeines
b Im Einzelnen:
1. § 2 Absatz
2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c
3. § 5 Absatz 3 Nummer 2
4. § 6 Satz 1
5. § 7
6. § 7a neu
7. § 8 Absatz 1a und 2
8. § 9 Absatz 2
9. § 9a
10. § 10
11. § 12
12. § 13 Absatz 2
13. § 15a
14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48
15. § 17 Absatz 2a
16. § 18
17. § 19
18. § 21 Absatz 3
19. § 24
20. § 30
21. § 31
22. § 35
23. § 37
24. § 39
25. § 40
26. § 41
27. § 42
28. § 43
29. § 44 Absatz 1 Satz 2
30. § 45
31. § 46 Absatz 3 Satz 4
32. § 49
33. § 51
34. § 52
35. § 53
36. Anlagen 1 bis 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung
Drucksache 811/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetz es und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz - BUK-NOG)
... Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
1. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 28p Absatz 1a Satz 1 SGB IV
2. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
3. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 3 und Satz 4 ArbSchG
4. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 13 Absatz 3 - neu - ArbSchG
5. Zu Artikel 9 Nummer 01 - neu - § 15 Absatz 4 SGB I
6. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 287b Absatz 3 - neu - SGB VI
Drucksache 340/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt - COM(2012) 238 final
... (6) Der Rat forderte die Kommission auf, zum digitalen Binnenmarkt beizutragen, indem geeignete Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende gegenseitige Anerkennung der Grundvoraussetzungen (wie beispielsweise elektronische Identifizierung, elektronische Dokumente, elektronische Signaturen und elektronische Zustelldienste) sowie die geeigneten Rahmenbedingungen für interoperable elektronische Behördendienste in der gesamten Europäischen Union geschaffen werden18.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit
b Mehrwert Kriterium der Wirksamkeit
3.3 Erläuterung des Vorschlags im Einzelnen
3.3.1 Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
3.3.2 Kapitel II - Elektronische Identifizierung
3.3.3 Kapitel III -Vertrauensdienste 3.3.3.1 Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
3.3.3.2 Abschnitt 2 - Beaufsichtigung
3.3.3.3 Abschnitt 3 - Elektronische Signaturen
3.3.3.4 Abschnitt 4 - Elektronische Siegel
3.3.3.5 Abschnitt 5 - Elektronische Zeitstempel
3.3.3.6 Abschnitt 6 - Elektronische Dokumente
3.3.3.7 Abschnitt 7 - Elektronische Zustelldienste
3.3.4 Kapitel IV - Delegierte Rechtsakte
3.3.5 Kapitel V - D UR CHFÜHR Ungsrechtsakte
3.3.6 Kapitel VI - Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Binnenmarktgrundsatz
Kapitel II ELEKTRONISCHE Identifizierung
Artikel 5 Gegenseitige Anerkennung und Akzeptierung
Artikel 6 Bedingungen für die Notifizierung elektronischer Identifizierungssysteme
Artikel 7 Notifizierung
Artikel 8 Koordinierung
Kapitel III Vertrauensdienste
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 9 Haftung
Artikel 10 Vertrauensdiensteanbieter aus Drittländern
Artikel 11 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 12 Zugänglichkeit für Personen mit Behinderungen
Abschnitt 2 Beaufsichtigung
Artikel 13 Aufsichtsstelle
Artikel 14 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 15 Sicherheitsanforderungen an Vertrauensdiensteanbieter
Artikel 16 Beaufsichtigung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter
Artikel 17 Beginn der Erbringung qualifizierter Vertrauensdienste
Artikel 18 Vertrauenslisten
Artikel 19 Anforderungen an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Abschnitt 3 Elektronische Signaturen
Artikel 20 Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Signaturen
Artikel 21 Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen
Artikel 22 Anforderungen an qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten
Artikel 23 Zertifizierung qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten
Artikel 24 Veröffentlichung einer Liste zertifizierter qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten
Artikel 25 Anforderungen an die Validierung qualifizierter elektronischer Signaturen
Artikel 26 Qualifizierter Validierungsdienst für qualifizierte elektronische Signaturen
Artikel 27 Bewahrung qualifizierter elektronischer Signaturen
Abschnitt 4 Elektronische Siegel
Artikel 28 Rechtswirkung elektronischer Siegel
Artikel 29 Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel
Artikel 30 Qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten
Artikel 31 Validierung und Bewahrung qualifizierter elektronischer Siegel
Abschnitt 5 Elektronische Zeitstempel
Artikel 32 Rechtswirkung elektronischer Zeitstempel
Artikel 33 Anforderungen an qualifizierte elektronische Zeitstempel
Abschnitt 6 Elektronische Dokumente
Artikel 34 Rechtswirkung und Akzeptierung elektronischer Dokumente
Abschnitt 7 Qualifizierter elektronischer Zustelldienst
Artikel 35 Rechtswirkung des elektronischen Zustelldienstes
Artikel 36 Anforderungen an qualifizierte elektronische Zustelldienste
Abschnitt 8 Website-Authentifizierung
Artikel 37 Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung
Kapitel IV Delegierte Rechtsakte
Artikel 38 Befugnisübertragung
Kapitel V Durchführungsrechtsakte
Artikel 39 Ausschussverfahren
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 40 Berichterstattung
Artikel 41 Aufhebung
Artikel 42 Inkrafttreten
Anhang I Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen Qualifizierte Zertifikate für elektronische Signaturen enthalten
Anhang II Anforderungen an qualifizierte Signaturerstellungseinheiten
Anhang III Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel Qualifizierte Zertifikate für elektronische Siegel enthalten
Anhang IV Anforderungen an qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung Qualifizierte Zertifikate für die Website-Authentifizierung enthalten:
Finanzbogen
Drucksache 462/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG )
... Die finanzielle Bedürftigkeit der drittbetroffenen Person, die Grundvoraussetzung für die Bewilligung der Kostenhilfe ist, liegt deshalb nur dann vor, wenn die drittbetroffene Person entsprechend § 114 Satz 1 erster Halbsatz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Voraussetzungen; Verfahren
§ 2 Bewilligung
§ 3 Festsetzung; Verordnungsermächtigung
§ 4 Rechtsmittel
§ 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit der vorgesehen Maßnahme
1. Keine Prozesskostenhilfe nach nationalem Recht
2. Prozesskostenhilfesystem des EGMR: Nur für den Beschwerdeführer
3. Regelung in der Verfahrensordnung des EGMR ausgeschlossen
4. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
II. Lösungsansätze
III. Umsetzung
IV. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2023: Gesetz zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a begünstigt nur Nutzungsänderungen bei Vorliegen einer erhaltenswerten Bausubstanz. Oft jedoch ist die optisch intakte Bausubstanz marode, sodass nur eine Neuerrichtung in Betracht kommt. Um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu unterstützen, soll im Einzelfall auch eine Neuerrichtung von Gebäuden begünstigt werden. Grundvoraussetzung hierfür soll sein, dass das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert erscheint und bei der Neuerrichtung der Außenbereichsschutz und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Durch die vorgesehene entsprechende Anwendbarkeit der Voraussetzungen für die Nutzungsänderung bei Beibehaltung des Gebäudes (§ 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstaben b bis g) wird zudem insbesondere verlangt, dass sich der Neubau im Wesentlichen an der äußeren Gestalt des bisherigen Gebäudes, einschließlich der Kubatur, orientiert. Unwesentliche Veränderungen der Gestalt des ursprünglichen Gebäudes können indes möglich sein. Dies bezieht sich auch auf nach außen sichtbare Veränderungen am Gebäude, wie etwa den Einbau von für das Wohnen erforderlichen Fenstern, eines für ein Wohngebäude geeigneten Eingangsbereichs oder nach außen sichtbare Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an die Einsparung von Energie.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 354/11
Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit
... 2. Die Befugnis zur Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe ist eine Grundvoraussetzung für die bestehenden Länderkonzepte zur Überwachung besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter. Bilaterale Informationsstrukturen werden den Konzepten, die sog. Fallkonferenzen oder Runde Tische vorsehen, um die Betreuungs- und Überwachungssituation zu verbessern, nicht ausreichend gerecht. Die Länder haben auf vielfältige Weise neue Netzwerke geschaffen, die die traditionellen Formen der kleinteiligen Zusammenarbeit verlassen, um den interdisziplinären Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern. Diese Bemühungen stoßen jedoch an datenrechtliche Grenzen. So findet sich beispielsweise in mehreren Konzepten die Vorgabe, dass die Teilnahme an der Fallkonferenz bzw. am Runden Tisch für jeden einzelnen Beteiligten unter der Bedingung steht, dass ihm jeweils entsprechende Mitteilungsbefugnisse zustehen und diese zu beachten sind. Dies verlagert die Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit des Datenaustausches auf die jeweils betroffenen Beteiligten. Der mit den Konzepten angestrebte und für den Erfolg erforderliche Informationsaustausch wird dadurch behindert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Vierter Abschnitt
§ 496 Datenübermittlung durch die Bewährungshelfer
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil – zu den einzelnen Vorschriften
I. Artikel 1 – Änderung der Strafprozessordnung
1. Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzentwurfs
2. Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzentwurfs
2.1. § 496 Absatz 1 StPO
2.1.1 Datenübermittlung an die Polizei
2.1.2. Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
2.1.3. § 496 Abs. 1 StPO
2.2. § 496 Absatz 2 StPO
2.3. § 496 Absatz 3 StPO
II. Artikel 2 - Inkrafttreten
Drucksache 214/8/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Zur Verhinderung von Schäden an Mensch oder Umwelt ist die Reinheit des Kohlendioxidstroms eine Grundvoraussetzung. Das Abstellen auf den Stand der Technik bei gleichzeitiger Relativierung in Hinblick auf die jeweilige Art der Anlage trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Deswegen sollte ein gesetzlicher Mindestreinheitsgrad festgeschrieben werden. Der hier vorgeschlagene Anteil von 95% versucht dem Bedürfnis nach ausreichender Risikovorsorge zu entsprechen.
Drucksache 820/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors KOM (2011) 877 endg.
... Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ("PSI-Richtlinie") wurde am 17. November 2003 erlassen. Ziel war es, die unionsweite Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors dadurch zu erleichtern, dass die Grundvoraussetzungen für die Weiterverwendung geschaffen und große Hindernisse beseitigt werden, die einer Weiterverwendung im Binnenmarkt entgegen stehen. Die Richtlinie enthält Regelungen in Bezug auf die Nichtdiskriminierung, die Gebührenerhebung, Ausschließlichkeitsvereinbarungen, die Transparenz und die Lizenzvergabe sowie praktische Instrumente, die das Auffinden und die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen
1.3.1. Weiterverwendungspolitik und Wettbewerbsrecht der Union
1.3.2. Weiterverwendungspolitik und Umweltpolitik
1.3.3. Weiterverwendungspolitik und integrierte Meerespolitik
1.3.4. Weiterverwendungspolitik und gemeinsame Verkehrspolitik
1.3.5. Weiterverwendungspolitik und die Initiative für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen
1.3.6. Weiterverwendungspolitik und Politik für die Digitalisierung und das Kulturerbe
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1.1. Öffentliche Anhörungen
2.1.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.1.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2003/98/EG
Artikel 3 Allgemeiner Grundsatz
Artikel 9 Praktische Vorkehrungen
Artikel 12
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... So können sich für Kinder Probleme auftun, wenn es um ihre Vertretung oder Anhörung vor Gericht geht. Ebenso können die Informationen, die sie und ihre Vertreter benötigen, um ihre Rechte geltend zu machen und ihre Interessen in Gerichtsverfahren zu vertreten, unzureichend sein. Kinder können wie Erwachsene behandelt werden, ohne dass ihnen ein besonderer Schutz zuteil wird, der ihren Bedürfnissen und ihrer schwachen Position angemessen ist – eine Situation, mit der nicht jedes Kind zurechtkommt. Ein wirksamer Rechtsschutz und die Einbeziehung in die Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind Grundvoraussetzungen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Interessen von Kindern in größtmöglichem Maße gewahrt werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 214/7/11
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Zur Verhinderung von Schäden an Mensch oder Umwelt ist die Reinheit des Kohlendioxidstroms eine Grundvoraussetzung. Das Abstellen auf den Stand der Technik bei gleichzeitiger Relativierung in Hinblick auf die jeweilige Art der Anlage trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Deswegen sollte ein gesetzlicher Mindestreinheitsgrad festgeschrieben werden. Der hier vorgeschlagene Anteil von 98% entspricht dem Bedürfnis nach ausreichender Risikovorsorge.
Drucksache 355/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme KOM(2011) 326 endg.
... Gegenseitiges Vertrauen, das eine Grundvoraussetzung für die gegenseitige Anerkennung ist, wird durch die Bestimmung gefördert, dass die Festnahme einer Person mit EuHB dem Mitgliedstaat, der den Haftbefehl ausgestellt hat, mitzuteilen ist und dass die Interessen dieser Person in diesem Staat von einem Rechtsbeistand wahrgenommen werden können, der den Rechtsbeistand des Vollstreckungsmitgliedstaats unterstützt, damit diese Person gemäß dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates Rechte im Vollstreckungsmitgliedstaat so wirksam wie möglich ausüben kann. Eine solche Unterstützung kann die Wahrung der Rechte der Personen gemäß dem Rahmenbeschluss im Vollstreckungsmitgliedstaat erleichtern und es insbesondere ermöglichen, einen Grund für die Ablehnung des Vollzugs eines EuHB beispielsweise nach Artikel 3 und 4 geltend zu machen. Der Rechtsbeistand im Ausstellungsmitgliedstaat kann beispielsweise den Beweis für ein früheres Urteil in derselben Sache erbringen, so dass der Grundsatz „ne bis in idem“ gemäß Artikel 3 Absatz 2 geltend gemacht werden kann. An den Verfahrensfristen für den Vollzug eines EuHB gemäß dem Rahmenbeschluss ändert sich dadurch nichts. Durch die Zuziehung des Rechtsbeistands im Ausstellungsmitgliedstaat kann vielmehr schneller eine Einwilligung erlangt werden, da die gesuchte Person umfassender über das Verfahren im Ausstellungsmitgliedstaat und über die Folgen seiner Einwilligung informiert wird.
Drucksache 320/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen
... Absatz 1 Satz 1 regelt die grundlegenden Anforderungen an den über das Internet veröffentlichten Bundesanzeiger. Es wird klargestellt, dass das Bundesministerium der Justiz für diese Veröffentlichungen als Herausgeber und damit für ein sicheres elektronisches Verfahren der Verkündung von Rechtsverordnungen und der Veröffentlichung von amtlichen Bekanntmachungen verantwortlich ist. Satz 2 regelt die Grundvoraussetzungen für die Erreichbarkeit und den Betrieb des Bundesanzeigers als elektronisches Veröffentlichungsorgan. Danach muss er vollständig und dauerhaft für die Allgemeinheit verfügbar sein; zugleich soll die Stelle, an der der Bundesanzeiger im Internet zugänglich ist, auf Dauer festgeschrieben werden. Angesichts der fortlaufenden Entwicklung des Internets werden damit Unsicherheiten beim Zugang von vornherein vermieden. Vorkehrungen für den Fall von Störungen trifft § 8. Mit Satz 3 wird unterstrichen, dass jede Veröffentlichung des Bundesanzeigers auf den Zugang hinweisen muss.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Abschnitt 1 Verkündungen und Bekanntmachungen des Bundes.
§ 1 Amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgane des Bundes
§ 2 Verkündung von Rechtsverordnungen.
§ 3 Verkündung von Verkehrstarifen.
§ 4 Inkrafttreten der Rechtsverordnungen und Verkehrstarife.
Abschnitt 2 Verkündungen und Bekanntmachungen im Bundesanzeiger.
§ 5 Bundesanzeiger
§ 6 Zugang zum Bundesanzeiger
§ 7 Sicherheitsanforderungen
§ 8 Ersatzverkündung, Ersatzbekanntmachung
§ 9 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
§ 10 Ergänzende Verkündungen und Bekanntmachungen
§ 11 Berichtigungen
§ 12 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung von Bundesrecht
§ 46 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 31 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 86 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
§ 17 Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Notwendigkeit
a Ausgangslage
b Vorteile der Veröffentlichung im Internet
c Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen
3. Änderungen der geltenden Rechtslage, Rechtsvereinfachung
4. Alternativen
5. Gesetzesfolgen
a Allgemeine Gesetzesfolgen
b Kosten und Preise
c Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
d Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
e Befristung
6. Gesetzgebungskompetenz
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1559: Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachung
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... 6. Mit der GAP nach 2013 muss ein effizientes und gesellschaftlich akzeptiertes System der Agrarförderung entwickelt werden. Es gilt der Grundsatz: Öffentliches Geld für öffentliche und gesellschaftlich erwünschte Leistungen. Der in den Legislativvorschlägen unterbreitete Ansatz dazu bedarf einer zielgerichteten und praxisgerechten Ausgestaltung. Dies ist Grundvoraussetzung für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Der in den Legislativvorschlägen unterbreitete Ansatz bedarf der weiteren Präzisierung.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 23. bekräftigt, dass glaubhafte, zuverlässige und verfügbare militärische Fähigkeiten eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für eine eigenständige GSVP und für einen umfassenden Ansatz sind und dass die Mitgliedstaaten sie zur Verfügung stellen müssen; betont ferner, dass diese militärischen Fähigkeiten für verschiedene Zwecke, auch für zivile Zwecke, zum Einsatz kommen können, wobei die Grundsätze einzuhalten sind, auf denen das Vorgehen der EU auf internationaler Ebene gründet, und die Autonomie der Rechtsordnung der EU zu berücksichtigen ist;
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
Drucksache 424/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats KOM (2011) 453 endg.; Ratsdok. 13285/11
... 6. Die in der Vorlage dargestellten, grundsätzlichen Anforderungen an Mitglieder von Leitungsorganen begegnen hinsichtlich der Kriterien der ausreichenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie in Bezug auf das Erfordernis hinreichenden Zeitaufwandes (Artikel 87) keinen Bedenken. Nach Einschätzung des Bundesrates beschreibt das aus diesen Kriterien gebildete Anforderungsprofil ebenso wichtige wie angemessene Grundvoraussetzungen für eine gesunde Unternehmensverfassung und -führung. Der Sache nach entsprechen insbesondere auch die Anforderungen an das Gesamtgremium den Anforderungen nach Ziffer 5.4.1. des deutschen Corporate Governance Kodexes.
Zu Artikel 68
Zu Artikel 73
Zu Artikeln 76
Zu Artikel 87
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht
Zur Umsetzung von Basel III allgemein
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... s geltenden Vorschriften des allgemeinen Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzrechts an, die für die Verwendung des designierten Nebenprodukts gelten. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch, dass die weitere Verwendung des Nebenprodukts insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt. Diese allgemeine Grundvoraussetzung bildet den zentralen qualitativen Schutzmaßstab für das Nebenprodukt (vgl. hierzu den identischen Schutzstandard für das Ende der Abfalleigenschaft in § 5 Absatz 1 Nummer 4). Dieser Schutzstandard kann bereits durch das allgemeine Produkt-, Umweltschutz- oder Gesundheitsschutzrecht erfüllt sein. Enthält das bestehende Recht jedoch relevante Schutzlücken, weil es etwa dem Risikopotential des Stoffes nicht ausreichend Rechnung trägt, ist der Gesundheits- und Umweltschutz nicht sichergestellt. Die Voraussetzungen für die Nebenprodukteigenschaft liegen in diesem Fall nicht vor.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Ausgangslage auf nationaler Ebene
2. Ausgangslage auf EU-Ebene
3. Ziele des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Recht der Abfallwirtschaft
2. Landwirtschaft und Bodenrecht
3. Staatshaftung
IV. Gleichstellung von Frauen und Männern
V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
1. Allgemeines
2. Unternehmen
a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung
bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung
cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen
dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten
ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung
ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen
gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen
hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge
ii Auskunft über Überwachungsobjekte
jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler
kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle
ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften
mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts
nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen
3. Bürgerinnen und Bürger
4. Verwaltung
a Allgemeines
b Einzelne Informationspflichten
aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss
bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder
dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen
ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte
gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger
Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung
Zu § 6
Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung
Zu § 15
Zu § 16
Abschnitt 4 (Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zum Teil 3 Produktverantwortung
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zum Teil 4 Planungsverantwortung
Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung
Zu § 28
Zu § 29
Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung
Zu § 45
Zu § 46
Zum Teil 6 Überwachung
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 54
Zu § 55
Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe
Zu § 56
Zu § 57
Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zum Teil 9 Schlussbestimmungen
Zu § 62
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren
Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... - Erstens soll sich eine Mitteilung der Kommission mit einer Reihe von Punkten befassen, die Auslegungsprobleme auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene hervorgerufen haben. - Zweitens soll künftig eine Reihe von Sozialdiensten (unabhängig von der Höhe des gewährten Ausgleichs) von der Vorab-Notifizierung und der Bewertung durch die Kommission befreit werden, wenn sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen (Transparenz, korrekte Aufgabendefinition, keine Überkompensation). Die Liste dieser Dienste umfasst derzeit neben Krankenhäusern und Einrichtungen des sozialen Wohnungsbaus, Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, die soziale Bedürfnisse hinsichtlich Gesundheitsfürsorge und Langzeitpflege, Kinderbetreuung, Zugang zum und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie Betreuung und soziale Eingliederung von Angehörigen schutzbedürftiger Gruppen erfüllen.
1. Einleitung
Grundbegriffe und -konzeptionen
2. der Institutionelle Rahmen: Änderungen durch den Vertrag von Lissabon
3. EIN QUALITÄTSRAHMEN für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
1. Aktionsfeld 1: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit
1.1. Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
1.2. Reform der Vorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und Konzessionen
1.3. Kommunikations- und Informationsmaßnahmen zur Anwendung der neuen EU-Vorschriften
2. Aktionsfeld 2: Gewährleistung des Zugangs zur Grundversorgung
2.1. Postdienste
2.2. Basisbankdienstleistungen
2.3. Verkehr
2.4. Energie
2.5. Elektronische Kommunikation
3. Aktionsfeld 3: Förderung der Qualität am Beispiel der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
3.1. Im Rahmen des Programms PROGRESS unterstützte Projekte
3.2. Ausschuss für Sozialschutz - freiwilliger europäischer Qualitätsrahmen für Sozialdienstleistungen
3.3. Statut einer europäischen Stiftung
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 800/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen KOM (2011) 778 endg.
... (9) Die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften umfasst die Zulassung und Registrierung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Festlegung von berufsethischen Grundsätzen und von Standards für die interne Qualitätskontrolle von Prüfungsgesellschaften, die kontinuierliche Fortbildung und die Qualitätssicherungssysteme sowie Untersuchungen und Sanktionen betreffend Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften. Um die Aufsicht über die Abschlussprüfer transparenter zu gestalten und die Rechenschaftspflicht zu stärken, sollte jeder Mitgliedstaat eine einzige Behörde benennen, die für die öffentliche Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften zuständig ist. Die Unabhängigkeit dieser Behörde vom Prüfungsgewerbe ist dabei Grundvoraussetzung für Integrität, Effizienz und ordnungsgemäßes Funktionieren dieser öffentlichen Aufsicht. Daher sollten die Aufsichtsbehörden von Personen geleitet werden, die nicht als Abschlussprüfer tätig sind, und die Mitgliedstaaten sollten unabhängige und transparente Verfahren für deren Auswahl festlegen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Anhörung der interessierten Kreise
3. Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4.1. Rechtsgrundlage
4.2. Subsidiarität und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
5. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 3a Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Abschlussprüfer
Artikel 3b Anerkennung von Prüfungsgesellschaften
Artikel 14 Zulassung von Abschlussprüfern aus anderen Mitgliedstaaten
Artikel 26 Prüfungsstandards
Artikel 32a Übertragung von Aufgaben
Kapitel Xa besondere Bestimmungen für die Abschlussprüfung BEI kleinen mittleren Unternehmen
Artikel 43a Vereinfachte Prüfung von mittleren Unternehmen
Artikel 43b Kleine Unternehmen
Artikel 48a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 264/11
... Die Funktionsfähigkeit des in den elektronischen Aufenthaltstitel eingebrachten Speicher- und Verarbeitungsmediums (Chip) ist Grundvoraussetzung für die Nutzung der im hoheitlichen Bereich vorgesehenen Funktionen. Im Falle eines Defekts sind öffentliche Stellen nicht in der Lage, benötigte Daten auf dem Chip (zum Beispiel Wohnanschrift oder Nebenbestimmungen) einzusehen, auszulesen und gegebenenfalls zu ändern. In einer Kontrollsituation wäre darüber hinaus eine im Rahmen des § 49 Absatz 1 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Sechste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 45a Gebühren für den elektronischen Identitätsnachweis
§ 45b Gebühren für Aufenthaltstitel in Ausnahmefällen
§ 45c Gebühr bei Neuausstellung
§ 57a Pflichten der Inhaber von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes
Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 4 sowie nach § 78 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 61h Anwendung der Personalausweisverordnung
§ 76a Form und Verfahren der Datenübermittlung im Ausländerwesen
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D11a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D14a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
III. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummern 17 bis 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 2
Anlage D1 Ausweisersatz gemäß § 48 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit § 78a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 1a Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D1 4a Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
Anlage D 17 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz Nr. 1654: Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Drucksache 315/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII
8. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
'Artikel 13a Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen
12. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 315/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 SGB IV
2. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 34 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 4a - neu - § 96a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 - neu - SGB VI , Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
3. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 69 Absatz 1 SGB VI
4. Zu Artikel 4 Nummer 11 § 176 Überschrift, Absatz 3 Satz 2 SGB VI , Nummer 12 § 179 Absatz 1 SGB VI , Nummer 14 § 220 Absatz 1 Satz 3 SGB VI
5. Zu Artikel 4 Nummer 13a - neu - § 218 SGB VI
§ 218 Altersrückstellungen
§ 218 Altersrückstellungen '
6. Zu Artikel 4 Nummer 20 § 255b Absatz 1 SGB VI
7. Zu Artikel 4 Nummer 27 § 302 Absatz 7 SGB VI , Nummer 28 § 313 Absatz 8 SGB VI
8. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe a SGB VII Artikel 5 Nummer 1 ist wie folgt zu fassen:
9. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 12 Absatz 5 SGG
10. Zu Artikel 8 Nummer 2a - neu - § 14 Absatz 3 Satz 1 SGG , Nummer 4a - neu - § 71 Absatz 5 SGG
11. Zu Artikel 8 Nummer 5a - neu - § 102 Absatz 2a - neu - SGG , Nummer 7 § 156 Absatz 3 - neu - SGG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 13a - neu - § 24 Absatz 1 Satz 3 - neu - KSVG
13. Zu Artikel 14 § 7 EntschRG
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 34. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass vor Förderbeginn in allen Mitgliedstaaten die für eine effiziente und effektive Förderung erforderlichen Grundvoraussetzungen vorliegen müssen. Dies kann wie bisher mit den Bestimmungen in den Fondsverordnungen gewährleistet werden.
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
Drucksache 354/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit
... 2. Die Befugnis zur Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe ist eine Grundvoraussetzung für die bestehenden Länderkonzepte zur Überwachung besonders gefährlicher Sexual- und Gewaltstraftäter. Bilaterale Informationsstrukturen werden den Konzepten, die sogenannte Fallkonferenzen oder Runde Tische vorsehen, um die Betreuungs- und Überwachungssituation zu verbessern, nicht ausreichend gerecht. Die Länder haben auf vielfältige Weise neue Netzwerke geschaffen, die die traditionellen Formen der kleinteiligen Zusammenarbeit verlassen, um den interdisziplinären Wissens- und Erfahrungsaustausch zu fördern. Diese Bemühungen stoßen jedoch an datenschutzrechtliche Grenzen. So findet sich beispielsweise in mehreren Konzepten die Vorgabe, dass die Teilnahme an der Fallkonferenz bzw. am Runden Tisch für jeden einzelnen Beteiligten unter der Bedingung steht, dass ihm jeweils entsprechende Mitteilungsbefugnisse zustehen und diese zu beachten sind. Dies verlagert die Verantwortlichkeit für die Zulässigkeit des Datenaustausches auf die jeweils betroffenen Beteiligten. Der mit den Konzepten angestrebte und für den Erfolg erforderliche Informationsaustausch wird dadurch behindert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Vierter Abschnitt
§ 496
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Kosten der öffentlichen Haushalte
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Absatz 1
Datenübermittlung an die Polizei
Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass es nicht allen Bürgerinnen und Bürgern möglich ist, aktiv am Binnenmarkt teilzuhaben. So ist beispielsweise der Zugang zu Basisbankdienstleistungen, der mittlerweise zu einer Grundvoraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben geworden ist, nicht in vollem Umfang gewährleistet. Die Kommission wird deshalb eine Initiative vorschlagen, die allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrem Wohnort in der EU einen erschwinglichen Zugang zu einem Zahlungskonto mit Basisfunktionen ermöglichen soll.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 179/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum - Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem KOM (2011) 144 endg.
... 2. Das künftige Wohlergehen unseres Kontinents wird davon abhängen, dass alle seine Regionen ihre umfassende und wettbewerbsorientierte Integration in die Weltwirtschaft aufrechterhalten können. Ein effizienter Verkehr ist dafür die Grundvoraussetzung.
Weissbuch Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem
1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums
2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem
2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %
2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten
2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr
2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr
2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %
Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme
Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger
Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize
3. Die Strategie - Was zu tun ist
3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum
3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten
Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr
Innovative Mobilitätsmuster
3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung
Ein europäisches Mobilitätsnetz
Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
3.4. Die externe Dimension
4. Fazit
Anhang I Liste der Initiativen
1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem
1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum
1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste
2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums
3. Kapazität und Qualität der Flughäfen
4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen
5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt
6. Güterkraftverkehr
7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight
1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer
9. Sozialagenda für den Seeverkehr
10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor
11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
1.3. Sicherer Verkehr
12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr
13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung
14. Gefahrenabwehr im Landverkehr
15. Durchgängige Gefahrenabwehr
1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben
16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit
17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt
18. Sicherheit im Seeverkehr
19. Eisenbahnsicherheit
20. Beförderung gefährlicher Güter
1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung
21. Passagierrechte
22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen
23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität
2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen
2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr
24. Technologiefahrplan
25. Innovations- und Umsetzungsstrategie
26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr
2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens
27. Reiseinformationen
28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen
29. Rechner für den CO2-Fußabdruck
30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen
2.3. Integrierte urbane Mobilität
31. Pläne für urbane Mobilität
32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut
33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030
3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung
3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum
34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz
35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze
36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten
3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen
37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur
38. Einbeziehung der Privatwirtschaft
3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen
39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung
Phase I bis 2016
Phase II 2016 bis 2020
4. Externe Dimension
40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension
Drucksache 733/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen KOM (2011) 452 endg.; Ratsdok. 13284/11
... Die Anerkennung eines Haftungsverbundes gemäß Artikel 108 Absatz 7 Verordnungsvorschlag ist dabei eine Grundvoraussetzung für diese spezielle Behandlung. Diese Voraussetzung wird allerdings hier noch zusätzlich eingeengt. So müssen zum Beispiel die Zentralinstitute zukünftig auch für den "Liquiditätsausgleich im Verbund (cash clearing)" verantwortlich sein. Ferner wird die Erstellung einer konsolidierten Bilanz des Verbundes gefordert. Es ist nicht erkennbar, warum an dieser Stelle derartige zusätzliche Anforderungen an das jeweilige Verbundsystem eingeführt werden, um zu einer aufsichtsrechtlichen Privilegierung zu gelangen.
Drucksache 723/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbraucherprogramm 2014-2020 KOM (2011) 707 endg.
... Bei der Förderung der Handlungskompetenz der Verbraucher geht es nicht nur um Verbraucherrechte, sondern auch um die Schaffung eines Gesamtumfeldes, in dem die Verbraucher diese Rechte nutzen und davon profitieren können. Es geht um einen Rahmen, innerhalb dessen sich die Verbraucher auf die Grundvoraussetzung verlassen können, dass die Sicherheit gewährleistet ist und dass Instrumente vorhanden sind, mit denen in ganz Europa Norm- und Verfahrensmängel aufgedeckt und beseitigt werden können. Es geht um die Schaffung eines Umfelds, in dem die Verbraucher dank Bildung, Information und Sensibilisierung in der Lage sind, sich so im Binnenmarkt zu orientieren, dass sie die besten Produkt- und Dienstleistungsangebote nutzen können. Und schließlich setzt die Förderung der Handlungskompetenz der Verbraucher voraus, dass diese vertrauensvoll ihre von der EU verbürgten Rechte in ganz Europa wahrnehmen und, falls doch etwas schief geht, auf eine wirksame Durchsetzung dieser Rechte und einen unproblematischen Zugang zu effizientem Rechtsschutz zählen können.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
• Allgemeiner Kontext
• Ziele des Vorschlags
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
• Anhörung interessierter Kreise
• Folgenabschätzung
• Vereinfachung des Finanzierungsverfahrens
• Mehrwert der Maßnahmen
i Sicherheit
ii Information und Bildung
iii Rechte und Rechtsschutz
iv Durchsetzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Auflegung des Programms
Artikel 2 Gesamtziel
Artikel 3 Einzelziele und Indikatoren
Artikel 4 Förderfähige Maßnahmen
Artikel 5 Förderfähige Einrichtungen
Artikel 6 Finanzrahmen
Artikel 7 Beteiligung von Drittländern am Programm
Artikel 8 Interventionsformen und Obergrenzen der Kofinanzierung
Artikel 9 Administrative und technische Unterstützung
Artikel 10 Durchführungsmethoden
Artikel 11 Kohärenz mit und Komplementarität zu anderen Politiken
Artikel 12 Jährliche Arbeitsprogramme
Artikel 13 Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse
Artikel 14 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 15 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Übergangsmaßnahmen
Artikel 18 Aufhebung
Artikel 19 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I
Anhang II Indikatoren gemäß Artikel 3 des Verbraucherprogramms
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 6. Mit der GAP nach 2013 muss ein effizientes und gesellschaftlich akzeptiertes System der Agrarförderung entwickelt werden. Es gilt der Grundsatz: Öffentliches Geld für öffentliche und gesellschaftlich erwünschte Leistungen. Der in den Legislativvorschlägen unterbreitete Ansatz dazu bedarf einer zielgerichteten und praxisgerechten Ausgestaltung. Dies ist Grundvoraussetzung für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Der in den Legislativvorschlägen unterbreitete Ansatz bedarf der weiteren Präzisierung.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Wie bereits erläutert, ist die Verknüpfung mit dem Auftragsgegenstand im derzeitigen EU-Rahmen für das öffentliche Auftragswesen eine Grundvoraussetzung, von der auszugehen ist, wenn in das Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe Erwägungen zu anderen Politikbereichen einfließen. Dies gilt für alle Phasen des Vergabeverfahrens und für unterschiedliche Aspekte (Leistungsbeschreibungen, Auswahl- und Zuschlagskriterien). Bei Klauseln für die Auftragsausführung besteht diese Anforderung in der Verknüpfung mit der Ausführung der Aufgaben, die für die Produktion der zu beschaffenden Güter bzw. die Bereitstellung der zu beschaffenden Leistungen erforderlich sind.
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Nachdem die deutsche Wirtschaft den schwersten Einbruch der Nachkriegszeit überwunden und der Aufschwung an Breite und Ausgewogenheit gewonnen hat, führt Deutschland jetzt die zur Krisenbekämpfung ergriffenen Maßnahmen zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Finanzmärkte geordnet zurück. Eine solche „Exit-Strategie“ ist notwendig, damit ordnungspolitisch die richtigen Anreize gesetzt werden und um die Staatsfinanzen nachhaltig zu konsolidieren. Denn das Vertrauen von Unternehmen und Konsumenten in solide öffentliche Finanzen ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Stärkung von Investitionen und Konsum. Tragfähige öffentliche Haushalte stellen die Grundlage dar, um wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren zu können. Gleichzeitig schafft eine konsequente Konsolidierungspolitik den Spielraum, um Wachstum fördernde Steuerentlastungen vornehmen zu können. Steuerliche Entlastungen, insbesondere von unteren und mittleren Einkommen, sollen sobald wie möglich realisiert werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zunächst – unter Einhaltung der Vorgaben auf EU-Ebene und der Schuldenbremse – die notwendigen haushaltspolitischen Spielräume erarbeitet werden, indem strikte Ausgabendisziplin gewahrt wird.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... (11) Unter Umwelt- und Gesundheitsaspekten gehört es nach wie vor zu den großen Herausforderungen für die Europäische Union, den Rückgang der Biodiversität aufzuhalten und umzukehren und die Ressourceneffizienz zu steigern. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen sind verstärkte Anstrengungen auf EU-Ebene notwendig, um Lösungen und bewährte Verfahren zu finden, die dazu beitragen, die Ziele der Mitteilung der Kommission "Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum"36 (nachstehend: "Strategie Europa 2020") zu ereichen. Darüber hinaus ist eine verbesserte Verwaltungspraxis, insbesondere durch Sensibilisierung und Einbeziehung der Interessenträger, Grundvoraussetzung für die Erreichung von Umweltzielen. Daher sollte das Teilprogramm Umwelt die folgenden drei Schwerpunktbereiche haben: Umwelt und Ressourceneffizienz, Biodiversität sowie Verwaltungspraxis und Information. Es sollte möglich sein, dass vom LIFE-Programm finanzierte Projekte zur Erreichung der spezifischen Ziele mehrerer dieser Schwerpunktbereiche beitragen und dass an ihnen mehrere Mitgliedstaaten beteiligt sind.
Drucksache 563/11
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Justiz
Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
... 47. Der Gerichtshof könnte gegebenenfalls, wenn er eine behauptete Verletzung mitteilt oder in einem späteren Verfahrensstadium, angeben, dass eine Hohe Vertragspartei als weitere Beschwerdegegnerin im Verfahren auftreten kann, wobei allerdings ein entsprechender Antrag dieser Hohen Vertragspartei eine unabdingbare Grundvoraussetzung ist, damit diese weitere Beschwerdegegnerin werden kann. Eine Hohe Vertragspartei darf nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, als weitere Beschwerdegegnerin aufzutreten. Dies spiegelt die Tatsache wider, dass die ursprüngliche Beschwerde nicht gegen den potenziellen weiteren Beschwerdegegner gerichtet war und eine Hohe Vertragsparteien nicht gezwungen werden darf, Partei einer Rechtssache zu werden, die in der ursprünglichen Beschwerde nicht gegen sie gerichtet gewesen ist.
8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention
Entwurf
3 Präambel
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Entwurf
Entwurf
3 Einleitung
I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags
II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags
Artikel 1 Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention
Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen
Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages
Wirkungen des Beitritts
Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention
Artikel 2 Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen
Artikel 3 Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gründe für die Einführung des Mechanismus
Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist
Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt
B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind
Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Gütliche Einigungen
Einseitige Erklärungen
Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners
Verweisung an die Große Kammer
Rückwirkungsverbot des Mechanismus
Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt
Artikel 4 Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien
Artikel 5 Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention
Artikel 6 Wahl der Richter
Artikel 7 Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats
Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist
Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat
Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind
Artikel 8 Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben
Artikel 9 Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Artikel 10 Unterzeichnung und Inkrafttreten
Artikel 11 Vorbehalte
Artikel 12 Notifikationen
Anlage zum erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Da ein unverzerrter Wettbewerb und gut funktionierende Märkte eine Grundvoraussetzung für Innovationen sind, müssen unbedingt Wettbewerbsvorschriften durchgesetzt werden, die garantieren, dass Märkte offen sind und Neueinsteiger eine Chance haben.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Transparenz ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass der Einzelne die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten hat und ein wirksamer Datenschutz gewährleistet werden kann. Daher müssen die Betroffenen von den für die Verarbeitung Verantwortlichen umfassend, klar und in transparenter Weise darüber informiert werden, wie, von wem und aus welchem Grund ihre Daten erfasst und verarbeitet werden, wie lange sie aufbewahrt werden und ob sie Zugriff auf ihre Daten haben und die Berichtigung oder Löschung der Daten verlangen können. Die Bestimmungen über die Informationen, die dem von der Verarbeitung Betroffenen erteilt werden müssen15, reichen nicht aus.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
Drucksache 244/10
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Vierte Verordnung zu Beschlüssen der Kommission nach Artikel 13 des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (4. OSPAR-Verordnung)
... -Strömen im Meeresuntergrund sicherzustellen. Als Grundvoraussetzung bedarf er der Zulassung der Einbringung von CO
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Beschlüsse 2006/1 und 2007/1
Beschluss 2007/2
F. Bürokratiekosten
Beschlüsse 2006/1 und 2007/1
Beschluss 2007/2
G. Gender-Mainstreaming
H. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
OSPAR -Beschluss 2006/1 zur Änderung des OSPAR-Beschlusses 98/4: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für die Herstellung von Vinylchloridmonomer VCM , einschließlich der Herstellung von 1,2 Dichlorethan EDC , und des OSPAR-Beschlusses 98/5: Emissions- und Einleitungsgrenzwerte für den Vinylchloridsektor zur Anwendung bei der Herstellung von Suspensions-PVC S-PVC aus Vinylchloridmonomer Übersetzung
OSPAR -Beschluss 2007/1 zum Verbot der Speicherung von Kohlendioxidströmen in der Wassersäule oder am Meeresgrund Übersetzung
OSPAR -Beschluss 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen Übersetzung
1. Begriffsbestimmungen
2. Zweck und Geltungsbereich
3. Programme und Maßnahmen
4. Inkrafttreten
5. Durchführungsbericht
Anhang 1 Formblatt für die Berichterstattung über die Durchführung des OSPAR-Beschlusses 2007/2 zur Speicherung von Kohlendioxidströmen in geologischen Formationen
I. Durchführungsbericht zur Einhaltung
II. Durchführungsbericht zur Wirksamkeit
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziele
Beschluss 2006/1
Beschlüsse 2007/1 und 2007/2
2. Kosten und Preiswirkung
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufgaben
5 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
5 Bürokratiekosten
Gesamtkosten der Berichterstattung
3. Gender-Mainstreaming
4. Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Japan bemüht sich seinerseits intensiv um die wirtschaftliche Integration mit seinen wichtigen Handelspartnern, darunter auch der EU. Obwohl jedoch die Zölle in Japan allgemein niedrig sind, gibt es nach wie vor hohe Regulierungshindernisse für den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen sowie die öffentliche Beschaffung26 ; diese Hindernisse werden als unüberwindlicher denn je empfunden. Wenn Japan zeigt, dass diese Hindernisse beseitigt werden können, sind die Grundvoraussetzung für eine engere wirtschaftliche Integration zwischen der EU und Japan geschaffen. Dieser Frage geht derzeit die Gruppe hoher Beamter nach, die auf dem letzten EU-Japan-Gipfel eingerichtet wurde.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... Die angespannte Lage bei den öffentlichen und privaten Finanzierungsmöglichkeiten in den kommenden Jahren sollte nicht als Ausrede dafür dienen, dass die festgelegten Infrastrukturen nicht gebaut und die entsprechenden Investitionen nicht getätigt werden. Die Investitionen von heute bilden eine Grundvoraussetzung für künftige Einsparungen und damit für die Senkung der Gesamtkosten für das Erreichen unserer politischen Ziele.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
Drucksache 532/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Die Besteuerung der kurzen Inselflüge führt insgesamt zu einer unverhältnismäßigen Verteuerung des Flugpreises. Die Flugzeit beträgt nur fünf Minuten. Das Ticket für die einfache Flugstrecke z.B. die im Inselflugverkehr besonders häufig frequentierte Flugstrecke Norddeich – Juist erhöht sich aber von derzeit 38 Euro um mehr als 25 Prozent auf 47,52 Euro. In der Folge ist mit einem Rückgang der Passagierzahlen zu rechnen. Auch der touristische Flugverkehr ist aber Grundvoraussetzung für eine ausreichende Inselversorgung, da die Gästeflüge der Mitbeförderung von Versorgungsgütern, Dienstleistern, Fachkräften etc. dienen. Im Jahr 2009 fanden durch niedersächsische Unternehmen etwa 120 000 Beförderungen zu und von den inländischen Nordseeinseln statt, mit einem überwiegenden Anteil an Freizeit- und Urlaubsgästen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zur Eingangsformel
Zu Artikel 1
13. Zu Artikel 1 § 5 Nummer 4 LuftVStG
14. Zu Artikel 3 § 14 Absatz 1, § 55 Absatz 4, § 96 Absatz 3 InsO
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
15. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 Satz 2 InsO
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 14 Absatz 1 InsO
17. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 55 Absatz 4 InsO
18. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 96 Absatz 3 InsO
19. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
20. Zu Artikel 3 Insolvenzordnung
21. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstaben c und d § 54 Absatz 2 und 3 EnergieStG Nummer 2 Buchstaben b und c § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG , zu Artikel 7 Nummer 2 § 9b Absatz 2 StromStG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Buchstabe b § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 StromStG Zu Artikel 8 StromStV
22. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 § 54 Absatz 2 und 3, § 55 Absatz 2 und 3 EnergieStG Artikel 7 Nummer 2 und 3 § 9b Absatz 2, § 10 StromStG
23. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
Zu Buchstabe b
24. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
26. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein
27. Zu den Artikeln 6 und 7 Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes *
28. Zu Artikel 6 EnergieStG und zu Artikel 7 StromStG allgemein *
29. Zu Artikel 7 StromStG und Artikel 8 StromStV
30. Zu Artikel 13 Nummer 1 und 2 § 2 Absatz 1 Satz 2,
31. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 2 Absatz 7 Satz 2 BEEG
Drucksache 726/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Gegenseitige Rechenschaftspflicht und Transparenz - Viertes Kapitel des operativen Rahmens der EU für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe KOM (2010) 643 endg.
... Informationen sind Grundvoraussetzung für die gegenseitige Rechenschaftslegung und für die Bewertung der Leistungen in Bezug auf die eingegangenen Verpflichtungen unerlässlich. Wenn die Geber nicht zeitnah Bericht erstatten, können sie auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Ferner führt das Fehlen zeitnaher, transparenter und umfassender Informationen über die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dazu, dass die Partnerländer ihre Haushalte gegenüber Gesetzgebern und Bürgern nicht ganz offen legen können.
1. Einleitung
2. Was ist gegenseitige Rechenschaftspflicht
3. Transparenz der Hilfe – Voraussetzung für gegenseitige Rechenschaftspflicht
4. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf Nationaler Ebene
5. Gegenseitig Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
6. Rechenschaftspflicht humanitäre Hilfe
7. Vorschlag eines vierten Kapitels des operativen Rahmens
1.1. Transparenz der Hilfe
7.1. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf nationaler Ebene
7.2. Gegenseitige Rechenschaftspflicht auf internationaler Ebene
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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