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"Grundvoraussetzung"


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0299/06
0102/06
0398/06
0546/06
0081/05B
0081/1/05
0202/05
0019/05
0783/05
0748/05
0946/05
0588/05
0352/05
0492/05
0705/05
0744/05
0830/05
0913/05
0183/05
0883/05
0330/05
0618/05
1010/04
0268/04
0413/04B
0782/04
0450/04
0025/04B
0682/04
1003/04
0915/04
0504/03
Drucksache 552/1/06

... Der Verzicht auf die Voraussetzung des § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für ausländische Vereine wird abgelehnt. Die im Gesetzentwurf enthaltenen Begründungen - verspätete Kenntnis über die Anforderungen des deutschen Rechtes, eventuelle Sprachprobleme - können nicht überzeugen. Sowohl Sprachkenntnisse als auch Rechtskenntnisse sind Grundvoraussetzung für substantiierte Einwendungen. Da mit der Umsetzung der EG-Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2

7. Zu § 2 Abs. 4a - neu -

8. Zu § 3 Abs. 2

9. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -

10. Zu § 3

11. Zu § 4

12. Zu § 4 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 947/06

... E. in der Erwägung, dass Beschäftigung eine der Grundvoraussetzungen für die Eingliederung der Bürger in die Gesellschaft ist,



Drucksache 101/06

... Dieser Vorschlag ist auf die Steigerung der Sicherheit der Bürger Europas ausgerichtet und erfüllt so die Anforderungen hinsichtlich Notwendigkeit und Subsidarität. Er ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Gemeinschaft jederzeit auf ein Hilfeersuchen eines ihrer Mitgliedstaaten reagieren kann, auch wenn die benötigte Hilfe in keinem der übrigen Mitgliedstaaten verfügbar ist oder wenn die nationale Hilfe der übrigen Mitgliedstaaten unzureichend oder nicht verfügbar ist. Er sorgt für zusätzlichen Schutz und Sicherheit, die durch die einzelnen Mitgliedstaaten nicht gewährleistet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Beförderung

a Aktueller Stand

b Vorschläge

2. Aufbau eines europäischen Krisenreaktionsinstruments

a Aktueller Stand

b Vorschläge

3. Frühwarnsystem

4. Koordinierung von Einsätzen in Drittländern

a Aktueller Stand

b Vorschläge


 
 
 


Drucksache 299/06

... es wird Rechnung getragen. Die Einschränkung ist im Interesse des Kundenschutzes erforderlich. Sie belastet die betroffenen Personen und Unternehmen nicht über Gebühr. Die Integrität der Märkte ist ein hohes Gut, das im Interesse aller Marktteilnehmer zu schützen ist. Dabei hat sich in der Vergangenheit gezeigt dass die Möglichkeit des Abrufs von Kontoinformationen nach § 24c KWG ein wichtiges Instrument der Sachverhaltsermittlung und damit der Gefahrenabwehr ist. Das Wissen über den gesamten Bestand der Konten eines Unternehmens ist Grundvoraussetzung dafür dass sich die Aufsichtsbehörde einen vollständigen Überblick über die unerlaubte Tätigkeit des Unternehmens verschaffen und die Verträge sämtlicher Kunden eines unerlaubt tätigen Versicherers in einen gesetzmäßigen Zustand überführen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 299/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

Artikel 5
Änderung der Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie

2. Sonstige Änderungen

II. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau Bund, Ländern und Gemeinden entstehen aufgrund des Gesetzes keine Kosten.

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu § 121f

Zu § 121g

Zu § 121h

Zu § 121i

Zu § 121j

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

II. Zu Artikel 2 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

III. Zu Artikel 3 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

IV. Zu Artikel 4 Änderung der Rückversicherungs-Kapitalausstattungs-Verordnung

V. Zu Artikel 5 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Kapitalausstattung von Pensionsfonds

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

VI. Zu Artikel 6 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 102/06

... • Die politische Bildung verbessern. Politische Bildung, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Menschen ihre politischen und bürgerlichen Rechte ausüben und in der öffentlichen Sphäre tätig werden können. Politische Bildung sollte nicht darauf beschränkt bleiben, Schülern Wissen über die Institutionen und die Politik der EU zu vermitteln. Sie sollte Menschen aller Altersstufen dazu befähigen, Instrumente wie das Internet zu nutzen, um sich über die Politik zu informieren und sich daran beteiligen zu können. Insbesondere trifft dies für Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und sonstige Gruppen zu, die aus der öffentlichen Sphäre ausgeschlossen sein könnten. EU-Programme können direkt dazu beitragen, die europäische Dimension zu stärken. Programme wie Leonardo da Vinci, Sokrates, Erasmus und Jugend in Aktion bieten tausenden jungen Menschen in ganz Europa Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Informationstechnologie-Programme zielen darauf ab, die digitale Kluft zu verringern und Ausgrenzung zu bekämpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/06




Einleitung: die KLUFT überbrücken

Teil I
Die Kommunikation IN den Dienst der Bürger Stellen

1. Kommunikation ALS eigenständige Politik

2. INTENSIVIERUNG von Diskussion und Dialog - eine Europäische öffentliche SPHÄRE

Teil II
Die Dinge voranbringen

1. gemeinsame Grundsätze festlegen

Einbeziehung.

Vielfalt.

Teilnahme.

2. Die Rolle der Bürger stärken

3. mit den Medien zusammenarbeiten und NEUE Technologien Nutzen

4. EIN klares BILD von der öffentlichen Meinung IN Europa gewinnen

5. Die Aufgabe gemeinsam angehen

6. Schlussfolgerung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 398/06

... Absatz 1 trägt der Tatsache Rechnung, dass ausreichend sachkundiges und entsprechend geschultes Personal eine Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln, Wirkstoffen oder anderen Stoffen darstellt. Die Forderung nach einer Erfolgskontrolle bei der Schulung des Personals erfolgt zur Klarstellung. Sie entspricht für Humanarzneimittel Artikel 7 Abs. 4 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis

§ 4
Personal

§ 5
Betriebsräume und Ausrüstungen

§ 6
Hygienemaßnahmen

§ 7
Lagerung und Transport

§ 8
Tierhaltung

§ 9
Tätigkeiten im Auftrag

§ 10
Allgemeine Dokumentation

§ 11
Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

§ 12
Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung

§ 13
Herstellung

§ 14
Prüfung

§ 15
Kennzeichnung

§ 16
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 17
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 18
Rückstellmuster

§ 19
Beanstandungen und Rückruf

§ 20
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

§ 21
Organisationsstruktur

§ 22
Herstellung

§ 23
Prüfung

§ 24
Kennzeichnung

§ 25
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 26
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 27
Rückstellmuster

§ 28
Beanstandungen und Rückruf

§ 29
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 5
Sondervorschriften

§ 30
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel

§ 31
Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen

§ 32
Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen

§ 33
Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 34
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Anlage 1
(zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Artikel 3
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 4
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten , Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Abschnitt 5
Sondervorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

Zu § 34

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 546/06

... Der Deutsche Ethikrat als Gremium sowie seine Mitglieder im Einzelnen sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder sind daher nicht als Vertreter bestimmter Interessensgruppen, sondern als unabhängige Persönlichkeiten in den Rat berufen. Die Unabhängigkeit des Deutschen Ethikrats und seiner Mitglieder ist eine zentrale Grundvoraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben. Sie spiegelt sich auch in den gesetzlichen Regelungen über Zusammensetzung, Organisation und Verfahrensweise wider, die ein Höchstmaß an Unabhängigkeit ermöglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 546/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Bildung eines Deutschen Ethikrats

§ 2
Aufgaben

§ 3
Stellung

§ 4
Mitglieder

§ 5
Berufung und Amtszeit der Mitglieder

§ 6
Arbeitsweise

§ 7
Öffentlichkeit

§ 8
Geschäftsstelle

§ 9
Pflicht zur Verschwiegenheit

§ 10
Kosten

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11


 
 
 


Drucksache 81/05 (Beschluss)

... 23. Eine nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts ist nach Überzeugung des Bundesrates Grundvoraussetzung für die Rückkehr auf einen stabilen Wachstums- und Beschäftigungspfad. Zudem muss das von der Bundesregierung zugestandene Ziel, die Staatsquote längerfristig unter 40 Prozent zu senken, Richtschnur aller Reformanstrengungen bleiben. Durch die Umschichtung von konsumtiven zu investiven Ausgaben müssen zudem gezielte Impulse für die Verbesserung der Infrastruktur und eine Innovations- und Modernisierungsoffensive gegeben werden, mit der die genannten notwendigen Reformen flankiert werden müssen, um neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auch die technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und der Binnennachfrage neue Impulse zu verleihen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Behinderung von Innovationen durch Gesetze wie das neue



Drucksache 81/1/05

... 29. Eine nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts ist nach Überzeugung des Bundesrates Grundvoraussetzung für die Rückkehr auf einen stabilen Wachstums- und Beschäftigungspfad. Zudem muss das von der Bundesregierung zugestandene Ziel, die Staatsquote längerfristig unter 40 Prozent zu senken, Richtschnur aller Reformanstrengungen bleiben. Durch die Umschichtung von konsumtiven zu investiven Ausgaben müssen zudem gezielte Impulse für die Verbesserung der Infrastruktur und eine Innovations- und Modernisierungsoffensive gegeben werden, mit der die genannten notwendigen Reformen flankiert werden müssen, um neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland auch die technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und der Binnennachfrage neue Impulse zu verleihen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine Behinderung von Innovationen durch Gesetze wie das neue



Drucksache 202/05

... , die Finanzmittel (einschließlich Stipendien, Preise, Zuschüsse und Beihilfen) für öffentliche oder private Forschungseinrichtungen, auch für Hochschuleinrichtungen, bereitstellen. In dieser Rolle könnten sie als eine Grundvoraussetzung für die Bereitstellung von Finanzmitteln festlegen, dass die bezuschussten Einrichtungen effektive Strategien, Verfahrensweisen und Mechanismen aufweisen, die in Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen und Anforderungen dieser Empfehlung stehen, und diese auch anwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/05




Anhang

Abschnitt 1
: Die Europäische Charta für Forscher

Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen

Abschnitt 2
: Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern

Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex

Abschnitt 3
: Begriffsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 19/05

... Das deutsche Luftrecht teilt die Flugplätze begrifflich in Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände ein, während die EG-Richtlinie nur von einem "Flughafen" spricht. Schwerpunktmäßig werden die Vorschriften dieser Richtlinie nur in dem Bereich zur Anwendung kommen, in dem auch nach deutschem Recht ein Flughafen vorliegt. Da jedoch auch auf Landeplätzen im Sinne des deutschen Rechts die Anzahl von Flugbewegungen vorkommen kann, die Grundvoraussetzung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen ist, wird im Unterkapitel "Landeplätze" auf die entsprechenden neuen Vorschriften des Unterkapitels "Flughäfen" verwiesen.

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Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 783/05

... Innovationsmanagement ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Innovation in den Unternehmen Erfolg hat. Viele Unternehmen und insbesondere KMU haben Probleme bei der Planung, Realisierung und Vermarktung innovativer Produkte und bei der Einführung innovativer Produktionsverfahren. Innovation kann nicht funktionieren, wenn die Menschen nicht berücksichtigt werden. Zusätzlich zu den spezifischen Forschungsqualifikationen und laufbahnbezogenen Fragen, die unter der in Abschnitt 1.4 dargelegten Strategie angesprochen werden, ist daher die Weiterbildung von grundlegender Bedeutung, wenn das Humankapital Europas auf dem neuesten Stand bleiben soll, was die für Innovation erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse anbelangt. Hierzu gehören auch unternehmerische Fähigkeiten und Risikobereitschaft.

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Drucksache 783/05




Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

3 Einleitung

Kapitel 1
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Politik

1.1. Bessere Rechtsetzung für neue Technologien

1.2. Neuausrichtung staatlicher Beihilfen auf Forschung und Innovation

1.3. Verbesserung von Efizienz und Nutzung geistigen Eigentums

1.4. Ein attraktiver Binnenmarkt für Forscher

1.5. Nutzung des öffentlichen Auftragswesens zur Förderung von Forschung und Innovation

1.6. Bessere und umfassendere Nutzung von Steueranreizen

Kapitel 2
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der EU-Finanzierung

2.1. Mobilisierung öffentlicher und privater Mittel für Schlüsseltechnologien

2.2. Europäische Strukturfonds als Motoren für Forschung und Innovation

2.3. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln

2.4. Mobilisierung nationaler Programme und anderer Finanzierungsquellen für europäische Forschung und Innovation

Kapitel 3
Forschung und Innovation IM Mittelpunkt der Unternehmen

3.1. Intensivierung der Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie

3.2. Innovationspole sowie forschungsorientierte und industrielle Cluster

3.3. Proaktive Unterstützungsdienste zur Förderung von Forschung und Innovation

3.4. Innovationsmanagement und sozialer Wandel

3.5. Das Potenzial innovativer Dienstleistungen

3.6. Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für industrielle Forschung und Innovation und Verbesserung der Berichterstattung über intellektuelles Kapital

Kapitel 4
Verbesserte Forschungs- und Innovationssysteme

4.1. Forschung und Innovation als ein vorrangiger Bereich der nationalen Reformprogramme für Wachstum und Beschäftigung

4.2. Verbesserte Instrumente für die Politikanalyse

4.3. Unterstützung für Lernprozesse in der Politik und für Kooperation

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 748/05

... Ein intensiverer und strukturierterer interkultureller Dialog muss als Herzstück der europäischen Integration Priorität erhalten, um - in Übereinstimmung mit dem von der Kommission gewünschten neuen dialogischen Ansatz - alle europäischen Bürger/innen, und jene Menschen, die in der Europäischen Union leben, vor allem aber die jungen Menschen einzubinden. Der interkulturelle Dialog bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument für den Umgang mit der komplexen Realität unserer Gesellschaften und deren Dynamisierung. Unter diesem Gesichtspunkt ist dafür zu sorgen, dass alle in der Union lebenden Personen sich aktiv an diesem Dialog beteiligen können. In diesem Zusammenhang ist es von Bedeutung, die Menschen, die in der Europäischen Union leben, zu ermutigen, sich aktiv für andere Kulturen zu interessieren, sei es im Heimatland oder im Ausland, und somit zu Toleranz und gegenseitigem Respekt beizutragen, welche Grundvoraussetzungen für den interkulturellen Dialog sind.

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Drucksache 748/05




Begründung

1 Kontext

2 Konsultation der Stakeholder und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Gegenstand der Maßnahmen

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Finanzierungsbestimmungen

Artikel 8
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 9
Internationale Organisationen

Artikel 10
Die Rolle der Kommission

Artikel 11
Budget

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Überprüfung und Evaluierung

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16

Anhang
Massnahmen GEMÄSS Artikel 3

A Aktionen auf Gemeinschaftsebene

1 Informations- und Kommunikationskampagnen, u. a.:

2 Sonstige Maßnahmen:

3 Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den direkten Ankauf von Gütern und Dienstleistungen im Rahmen offener und/oder beschränkter Ausschreibungen.

B KOFINANZIERUNG von Aktionen auf Gemeinschaftsebene

C KOFINANZIERUNG von Aktionen auf nationaler Ebene

D Aktionen, die nicht IN den Genuss eines Gemeinschaftszuschusses kommen


 
 
 


Drucksache 946/05

... eingedenk dessen, dass Wasser zur Aufrechterhaltung des Lebens unentbehrlich ist und dass die Verfügbarkeit von Wasser in den Mengen und von der Qualität, die zur Deckung des menschlichen Grundbedarfs ausreichen, eine Grundvoraussetzung für bessere Gesundheit wie für nachhaltige Entwicklung darstellt;

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Drucksache 946/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll
über Wasser und Gesundheit zu dem Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Protokolls

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 5
Grund- und Leitsätze

Artikel 6
Ziele und Zieldaten

Artikel 7
Überprüfung und Bewertung von Fortschritten

Artikel 8
Reaktionssysteme

Artikel 9
Bewusstsein der Öffentlichkeit, Aus- und Fortbildung, Forschung und Entwicklung und Information

Artikel 10
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 11
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 12
Gemeinsame und aufeinander abgestimmte internationale Maßnahmen

Artikel 13
Zusammenarbeit in Bezug auf grenzüberschreitende Gewässer

Artikel 14
Internationale Unterstützung für nationale Maßnahmen

Artikel 15
Überprüfung der Einhaltung des Protokolls

Artikel 16
Tagung der Vertragsparteien

Artikel 17
Sekretariat

Artikel 18
Änderungen des Protokolls

Artikel 19
Stimmrecht

Artikel 20
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 21
Unterzeichnung

Artikel 22
Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Rücktritt

Artikel 25
Verwahrer

Artikel 26
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11 bis 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18 bis 26


 
 
 


Drucksache 588/05

... Allgemeingültige Empfehlungen für die künftige grenzübergreifende Zusammenarbeit sind angesichts der enormen Vielfalt der Ausgangssituationen oft nicht sachdienlich. Angesichts der Hindernisse, die von Grenzen aufgeworfen werden, bestünde ein sinnvoller erster Schritt darin, die vorhandene Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur zu verbessern und erforderlichenfalls neue Verbindungen aufzubauen, denn dies sind die Grundvoraussetzungen für die Einrichtung oder den Ausbau von grenzübergreifenden Kontakten.

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Drucksache 588/05




2 Inhalt

1. Einleitung 3

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung 5

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda 5

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung 6

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 7

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013 12

5. Berücksichtigung des territotialen Aspekts der Kohäsionspolitik 33

6. Die nächsten Schritte 37

Mitteilung

1. Einleitung

2. Zusammenhalt, Wachstum, Beschäftigung

2.1. Die überarbeitete Lissabon-Agenda

2.2. Der Beitrag der Kohäsionspolitik zu Wachstum und Beschäftigung

3. Der Rahmen für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

3.1. Konzentration

3.2. Konvergenz

3.3. Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

3.4. Europäische territoriale Zusammenarbeit

3.5. Governance

4. Leitlinien für die Kohäsionspolitik im Zeitraum 2007-2013

4.1. Leitlinie: Stärkung der Anziehungskraft Europas und seiner Regionen für Investoren und Arbeitskräfte

4.1.1. Ausbau und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur

4.1.2. Steigerung der Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum

4.1.3. Eine Lösung für Europas intensiven Einsatz traditioneller Energiequellen

4.2. Leitlinie: Förderung von Wissen und Innovation für Wachstum

4.2.1. Mehr und gezieltere Investitionen in Forschung und technologische Entwicklung

4.2.2. Innovation erleichtern und unternehmerische Initiative fördern

4.2.3. Förderung der Informationsgesellschaft für alle

4.2.4. Besserer Zugang zu Finanzmitteln

4.3. Leitlinie: Mehr und bessere Arbeitsplätze

4.3.1. Mehr Menschen an das Erwerbsleben heranführen und die Sozialschutzsysteme modernisieren

4.3.2. Die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte und der Unternehmen verbessern und die Flexibilität der Arbeitsmärkte steigern

4.3.3. Die Investitionen in Humankapital steigern durch Verbesserung von Bildung und Qualifizierung

4.3.4. Verwaltungskapazitäten

4.3.5. Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte

5. Berücksichtigung des Territorialen Aspekts der Kohäsionspolitik

5.1. Der Beitrag der Städte zu Wachstum und Beschäftigung

5.2. Förderung der wirtschaftlichen Diversifizierung des ländlichen Raums

5.3. Zusammenarbeit

5.4. Grenzübergreifende Zusammenarbeit

5.5. Transnationale Zusammenarbeit

5.6. Interregionale Zusammenarbeit

6. Die nächsten Schritte

Anhang


 
 
 


Drucksache 352/05

... Die Sicherstellung, dass die Kontrollen an den Außengrenzen zur Verhinderung der illegalen Einreise so wirksam wie möglich sind, ist eine Grundvoraussetzung für die Abschaffung der Binnengrenzen im Schengener Raum. Ist jemand an einem bestimmten Ort in die EU eingereist, kann er sich nahezu schrankenlos in andere Mitgliedstaaten begeben, unabhängig davon, ob er in einem (anderen) Mitgliedstaat über ein Aufenthaltsrecht verfügt. Daher hat jeder Mitgliedstaat im Schengener Raum Interesse daran, dass andere Mitgliedstaaten die Außengrenzen, für die sie verantwortlich sind, wirksam kontrollieren. Schließlich würde er bei einer ineffizienten Ausübung der Kontrollpflicht selbst durch einen unerwünschten Zustrom illegaler Einwanderer beeinträchtigt. Dies ist ein überzeugendes Argument für die Annahme gemeinsamer Bestimmungen auf EU-Ebene in diesem Bereich und die Einrichtung eines Verfahrens zur Gewährleistung von Mindestnormen bei der Kontrolle der Außengrenzen, selbst wenn die Letztverantwortung bei den betreffenden Mitgliedstaaten bleibt. Dieser Grundsatz wird im Schengener Übereinkommen, das gemeinsame Vorschriften für die Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU enthält, ausdrücklich anerkannt. Die Mitgliedstaaten mit Außengrenzen mussten die Überwachung und Kontrolle dieser Grenzen daher an die auf EU-Ebene festgelegten Normen und Verfahren anpassen und werden dies auch weiterhin in den kommenden Jahren tun müssen.

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Drucksache 352/05




2 Einführung

1. Einführung

2. DieGEPLANTE Intervention - das Rahmenprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“

2.1. Ziele des Rahmenprogramms

2.2. Aufbau des Rahmenprogramms

2.3. Komplementarität mit anderen Instrumenten und politischen Maßnahmen

3. Rationalisierung und Vereinfachung

3.1. Verhältnis zu bestehenden Instrumenten

3.2. Gemeinsame Management- und Kontrollregelungen

3.3. Bewertung und Überprüfung

4. finanzielle Ressourcen

Anhang

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Ziele

Artikel 4
Spezifische Ziele

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 6
Die Kaliningrad-Transitregelung

Artikel 7
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Diese Entscheidung gilt ab dem 1. Januar 2007.

Artikel 55
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeines Ziel des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Leitlinien für die Mehrjahresprogramme

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 22
Durchführung

Artikel 23
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 24
Benennung der Behörden

Artikel 25
Zuständige Behörde

Artikel 26
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 27
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 28
Bescheinigungsbehörde

Artikel 29
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 30
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 31
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 32
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 33
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 34
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 35
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 36
Verwendung des Euro

Artikel 37
Mittelbindungen

Artikel 38
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 39
Restzahlungen

Artikel 40
Unterbrechung

Artikel 41
Aussetzung

Artikel 42
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 43
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 44
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 45
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 46
Rückzahlung

Artikel 47
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 48
Überwachung und Bewertung

Artikel 49
Berichte

Artikel 50
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 51
Ausschuss

Artikel 52
Überprüfung

Artikel 53
Inkrafttreten Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2007.

Artikel 54
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

11. Solidarität bei der Integration von Drittstaatsangehörigen

11.1. Problemstellung und Analyse

11.2. Weiteres Vorgehen

11.3. Ziele des Fonds

11.4. Komplementarität mit dem Europäischen Sozialfonds

12. BEWERTUNGEN

13. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

13.1. Wahl der Rechtsgrundlage

13.2. Fondsmaßnahmen

13.3. Programmplanung

13.4. Verwaltungs- und Kontrollsysteme

14. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

15. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Spezifische Ziele

Artikel 4
Förderfähige Aktionen in den Mitgliedstaaten

Artikel 5
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten Die unterstützten Aktionen können folgende Maßnahmen umfassen:

Artikel 6
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 7
Zielgruppe

Kapitel II
Grundsätze der FONDSUNTERSTÜTZUNG

Artikel 8
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 9
Programmplanung

Artikel 10
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 11
Durchführungsmodalitäten

Artikel 12
Zusätzlichkeit

Artikel 13
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 14
Gesamtmittel

Artikel 15
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Finanzierungsstruktur

Artikel 17
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 18
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 19
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 20
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 21
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 22
Jahresprogramme

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 54
Inkrafttreten

Begründung

16. Solidarität bei der Rückführung Illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

16.1. Problemstellung und Analyse

16.2. Weiteres Vorgehen

17. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

17.1. Wahl der Rechtsgrundlage

17.2. Fondsmaßnahmen

18. BEWERTUNGEN

19. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

20. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Ziele und Massnahmen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Allgemeine Ziele des Fonds

Artikel 3
Förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 4
Maßnahmen im Interesse der Gemeinschaft

Artikel 5
Sofortmaßnahmen

Artikel 6
Zielgruppen

Kapitel II
Grundsätze der Unterstützung

Artikel 7
Komplementarität, Kohärenz und Konformität

Artikel 8
Programmplanung

Artikel 9
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Artikel 10
Durchführungsmodalitäten

Artikel 11
Zusätzlichkeit

Artikel 12
Partnerschaft

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 13
Gesamtmittel

Artikel 14
Jährliche Mittelzuweisung für förderfähige Maßnahmen in den Mitgliedstaaten

Artikel 15
Finanzierungsstruktur

Artikel 16
Technische Hilfe auf Initiative der Kommission

Artikel 17
Technische Hilfe der Mitgliedstaaten

Kapitel IV
Programmplanung

Artikel 18
Annahme der strategischen Leitlinien

Artikel 19
Ausarbeitung und Genehmigung der Mehrjahresprogramme der Mitgliedstaaten

Artikel 20
Änderung von Mehrjahresprogrammen

Artikel 21
Jahresprogramme

Artikel 22
Besondere Bestimmungen für Sofortmaßnahmen

Kapitel V
Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 23
Durchführung

Artikel 24
Allgemeine Grundsätze für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 25
Benennung der Behörden

Artikel 26
Zuständige Behörde

Artikel 27
Aufgaben der zuständigen Behörde

Artikel 28
Aufgabenübertragung durch die zuständige Behörde

Artikel 29
Bescheinigungsbehörde

Artikel 30
Prüfbehörde

Kapitel VI
Kontrollen

Artikel 31
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 32
Verwaltungs- und Kontrollsysteme

Artikel 33
Zuständigkeiten der Kommission

Artikel 34
Zusammenarbeit mit den Prüfbehörden der Mitgliedstaaten

Kapitel VII
Finanzmanagement

Artikel 35
Förderfähigkeit - Ausgabenerklärungen

Artikel 36
Vollständigkeit der Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 37
Verwendung des Euro

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen - Vorfinanzierung

Artikel 40
Restzahlungen

Artikel 41
Unterbrechung

Artikel 42
Aussetzung

Artikel 43
Bewahrung von Belegen

Kapitel VIII
Finanzkorrekturen

Artikel 44
Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Rechnungsprüfung und Finanzkorrekturen durch die Kommission

Artikel 46
Kriterien für Finanzkorrekturen

Artikel 47
Rückzahlung

Artikel 48
Pflichten der Mitgliedstaaten

Kapitel IX
Überwachung, Bewertung und Berichte

Artikel 49
Überwachung und Bewertung

Artikel 50
Berichte

Artikel 51
Abschließender Jahresbericht

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Ausschuss

Artikel 53
Überprüfung

Artikel 54
Übergangsbestimmungen

Artikel 55
Aufhebung

Artikel 56
Anwendung Diese Entscheidung gilt ab 1. Januar 2008.

Artikel 57
Adressaten Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Begründung

1. Einführung

2. Begründung der MASSNAHME - Änderung des Europäischen Flüchtlingsfonds

3. Anpassung an die weitere Entwicklung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Solidarität IM Bereich Aussengrenzen und Visumpolitik

5.1. Problemstellung und Analyse

5.2. Weiteres Vorgehen

5.3. Ziele des Fonds

5.4. Komplementarität zur Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union Agentur

5.5. Geltungsbereich der Maßnahmen und Definition der Außengrenzen

6. BEWERTUNGEN

7. Rechtsgrundlage und Begründung des Rechtsakts

7.1. Wahl der Rechtsgrundlage

7.2. Solidarität bei der Mittelverteilung

7.3. Fondsmaßnahmen

7.4. Programmplanung, Finanzmanagement und Kontrollsysteme

8. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

9. Auswirkungen auf den Haushalt

10. Auswirkungen der Protokolle IM Anhang ZU den Verträgen


 
 
 


Drucksache 492/05

... B. in der Erwägung, dass die Gesundheit eines jeden Menschen in allen Phasen und Situationen seines Lebens ein eigener Wert und eine der Grundvoraussetzungen für seinen aktiven Beitrag zur Gesellschaft ist, und in der Erwägung, dass die öffentliche Gesundheit Teil unseres gesellschaftlichen Wertesystems ist und ihre Erhaltung eine der grundlegendsten Aufgaben der Gesellschaft ist,



Drucksache 705/05

... In ihrer Mitteilung vom 15. November 2001 über eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung verwies die Kommission darauf, dass die Rückkehrpolitik ein fester und überaus wichtiger Bestandteil der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist. Die drei Grundvoraussetzungen für eine Rückkehrpolitik sind: gemeinsame Grundsätze, gemeinsame Normen und gemeinsame Maßnahmen. In ihrem Grünbuch über eine Gemeinschaftspolitik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen vom 10. April 2002 ging die Kommission ausführlicher auf die Frage der Rückführung als festem Bestandteil einer umfassenden Einwanderungs- und Asylpolitik der Gemeinschaft ein. Die Mitgliedstaaten müssten sich in Fragen der Rückführung einander annähern und besser untereinander kooperieren. In dem Grünbuch wurden einige Punkte genannt, die ein künftiger Legislativvorschlag zu gemeinsamen Normen enthalten könnte, um eine breite Debatte unter allen Beteiligten auszulösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/05




Begründung

1 Hintergrund

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

4 ZUSÄTZLICHE Angaben

Vorschlag

Kapitel I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnen die Ausdrücke

Artikel 4
Günstigere Bestimmungen

Artikel 5
Familiäre Bindungen und Wohl des Kindes

Kapitel II
Beendigung des illegalen Aufenthalts

Artikel 6
Rückführungsentscheidung

Artikel 7
Abschiebungsanordnung

Artikel 8
Vertagung

Artikel 9
Wiedereinreiseverbot

Artikel 10
Abschiebung

Kapitel III
Verfahrensgarantien

Artikel 11
Form

Artikel 12
Rechtsbehelfe

Artikel 13
Garantien bis zur Rückführung

Kapitel IV
vorläufige Gewahrsamnahme zum Zwecke der Abschiebung

Artikel 14
Vorläufige Gewahrsamnahme

Artikel 15
Bedingungen des vorläufigen Gewahrsams

Kapitel V
ERGREIFUNG IN anderen Mitgliedstaaten

Artikel 16
Ergreifung in anderen Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Berichterstattung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Beziehung zum Übereinkommen von Schengen

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 744/05

... (44) Im Grundbuchregister werden die gesetzlichen Eigentumsrechte an einer Immobilie registriert und bis zu einem gewissen Grad auch festgelegt. Doch wird befürchtet, dass diese Register nicht immer über alle Pfandrechte, die die Eigentumsrechte beeinträchtigen könnten, Aufschluss geben. Die Kenntnis ihres Inhalts und ihrer Funktionsweise ist neben einem leichten Zugang Grundvoraussetzung für grenzübergreifende Hypothekarkreditgeschäfte jeder Art (einschließlich der Finanzierung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 744/05




Grünbuch Hypothekarkredite in der EU Text von Bedeutung für den EWR Einleitung

I SOLL die Kommission tätig werden?

II Verbraucherschutz

4 Verbraucherinformationen

Beratung und Kreditvermittlung

Vorzeitige Rückzahlung

Effektiver Jahreszins

Regeln in Bezug auf Wucher und variable Zinssätze

4 Kreditvertrag

Durchsetzung und Rechtsbehelfe

III Rechtsfragen Geltendes Recht

Bonität des Kunden

Bewertung von Grundstücken und Gebäuden

4 Zwangsversteigerungsverfahren

4 Steuern

IV HYPOTHEKARISCHE Sicherheiten Grundbuchregister

Euro -Hypothek

V Finanzierung von Hypothekarkrediten


 
 
 


Drucksache 830/05

... Die meisten Länder sehen auch den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und der Industrie als Grundvoraussetzung für Innovationen und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit an, doch zu wenige Länder verfügen über ein umfassendes Konzept hierfür. Ein Teil des Problems besteht darin, dass in den nationalen Innovationsstrategien allzu häufig die Hochschulreformen außen vor bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/05




1. Einleitung

2. Fortschritte bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms „allgemeine und berufliche Bildung 2010“

2.1. Auf nationaler Ebene: Die Reformen gehen in die richtige Richtung

2.1.1. Auf mehr Efizienz und bessere Qualität ausgerichtete Prioritäten und Investitionen

2.1.2. Fortschritte bei der Festlegung von Strategien für lebenslanges Lernen - Umsetzung jedoch weiterhin eine Herausforderung

2.1.3. Hochschulreformen unterstützen verstärkt die Lissabon-Agenda

2.1.4. Status der beruflichen Aus- und Weiterbildung: allmähliche Verbesserung, doch weiterer Handlungsbedarf

2.1.5. Europäische Dimension in den nationalen Systemen: Fortschritte, jedoch weitere Verbesserungen notwendig

2.2. Auf europäischer Ebene: Verbesserung der Steuerung Governance des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“

3. Fazit: Die Reformen beschleunigen, um wirksamer zur Lissabon-Strategie und zur Stärkung des Europäischen Sozialmodells beizutragen

3.1. Gerechtigkeit und Steuerung Governance müssen bei den Reformen besondere Beachtung finden

3.1.1. Reformen umsetzen, die efiziente, gerechte Systeme gewährleisten

3.1.2. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen mittels heterogener Lernpartnerschaften

3.2. Die Umsetzung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ intensivieren

3.2.1. Auf nationaler Ebene

3.2.2. Auf europäischer Ebene

STATISTISCHER Anhang Fortschritt IM Bereich der 5 Europäischen Durchschnittsbezugswerte für allgemeine und berufliche Bildung (Benchmarks)

ÜBERSICHT über den Erzielten Fortschritt IM Bereich der 5 Benchmarks

2 SCHLÜSSELKOMPETENZEN

2 SCHULABBRECHER

ABSCHLUSS der Sekundarstufe II

HOCHSCHULABSOLVENTEN IN den Bereichen Mathematik, NATURWISSENSCHAFTEN und Technik (MNT)

TEILNAHME am lebenslangen lernen

Investitionen IN die Humanressourcen


 
 
 


Drucksache 913/05

... /EG und eine Grundvoraussetzung für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Mitgliedstaaten müssen dazu Maßnahmen ergreifen, um dem EE-Strom den Netzzugang zu erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 913/05




Mitteilung

1. Einführung

1.1. Gründe für den Bericht

1.2. Geltungsbereich

2. Bewertung bestehender Förderregelungen

2.1. Die bestehenden Förderregelungen

2.2. Leistungsbewertung

2.3. Wesentlichen Schlussfolgerungen zur Leistung vgl. Anhänge 3 und 4

5 Windenergie

Forstliche Biomasse

Biogas -Sektor8

3. Aspekte des Handels und des Binnenmarkts

3.1. Einführung

3.2. Entflechtung, Transparenz und marktbeherrschende Anbieter

3.3. Leistungsschwankungen und ihr Ausgleich: Binnenmarktrecht und EE-Förderregelungen müssen vereinbar sein

3.4. Handel mit Energie

3.5. Regulierung für Staatsbeihilfen

3.6. Die wichtigste Erkenntnis

4. KOEXISTENZ oder Harmonisierung

4.1. Mögliche Vorteile

4.2. Mögliche Nachteile

5. ADMINISTRATIVE Hemmnisse

5.1. Bestehende Hemmnisse

1. Unzahl beteiligter Behörden und mangelnde Koordinierung

2. Langer Vorlauf bis zur Erlangung der benötigten Genehmigungen

3. Erneuerbare Energiequellen werden bei der Raumordnung kaum berücksichtigt

5.2. Empfehlungen zu administrativen Hemmnissen

6. Fragen des Netzzugangs

7. HERKUNFTSNACHWEISE

8. Schlussfolgerungen

8.1. Kooperation

8.2. Optimierung

8.3. Nächste Schritte

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 183/05

... beruhenden Sicherheitsmaßnahmen rigoros verstärkt, so dass der erwähnte hohe Sicherheitsstandard gewährleistet ist. Mit der Gründung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) im Jahr 2002 wurde eine Grundvoraussetzung für die einheitliche Anwendung von Sicherheitsvorschriften erfüllt, indem eine einheitliche Anlaufstelle für die Bescheinigung der Lufttüchtigkeit aller luftfahrttechnischen Erzeugnisse sowie für deren Konstruktions-, Produktions- und Instandhaltungsbetriebe geschaffen wurde. Wie bereits in der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/05




Begründung

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Informationsaustausch

Artikel 5
Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Artikel 6
Information und Überarbeitung

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 883/05

... 60. vertritt den Standpunkt, dass angesichts der Schwächen des Barcelona-Prozesses in der Vergangenheit politischer Wille und eine pragmatische Betrachtungsweise jetzt mehr denn je Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Partnerschaft sind;



Drucksache 330/05

... -Protokoll sowie die Beschlüsse 16/CP.7 und 17/CP.7 der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens enthalten materielle und formelle Grundvoraussetzungen für Projekttätigkeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 618/05

... Grundvoraussetzung für eine vorsätzliche Benachteiligung ist zunächst, dass der Schuldner weiß oder es zumindest für möglich hält, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Die masseschädigende Wirkung seines Handelns muss er dabei bewusst in Kauf nehmen. Der Wille des Schuldners darf sich jedoch nicht darin erschöpfen, lediglich seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger erfüllen zu wollen, vielmehr muss die zusätzliche, darüber hinausgehende Motivation des Schuldners erkennbar sein, seine anderen Gläubiger zu benachteiligen. Bereits unter dem geltenden Recht geht die Rechtsprechung davon aus, dass außerhalb des Zeitraums der Krise weder einer Zwangsvollstreckung noch einer Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung eine inkriminierende Bedeutung zukommt. Der Gläubiger bedient sich in beiden Fällen lediglich eines zulässigen Mittels, das ihm die Rechtsordnung gerade zur zwangsweisen Befriedigung seiner Forderung zur Verfügung stellt. Gewährt der Schuldner dem Gläubiger lediglich das, wozu er verpflichtet ist, so steht bei ihm der Wille im Vordergrund, diese Verbindlichkeit zu erfüllen. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1991 hat der Bundesgerichtshof diesen Gedanken deutlich zum Ausdruck gebracht: "Das Bewusstsein, infolge der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht alle Gläubiger befriedigen zu können, reicht deshalb regelmäßig nicht aus, um die Annahme einer Benachteiligungsabsicht zu rechtfertigen. Dieses Merkmal erfordert ein unlauteres Handeln. Selbst der Gemeinschuldner, der die Überschuldung kennt, dem es aber mehr auf die Erfüllung seiner Vertragspflicht als die Schädigung der übrigen Gläubiger ankommt, erfüllt folglich die subjektiven Voraussetzungen der Norm ... nicht" (ZIP 1991, 807, 809). Will man unter diesen Voraussetzungen eine Rechtshandlung, die dem Gläubiger lediglich das gewährt, worauf er einen Anspruch hat, als vorsätzliche Benachteiligung werten, so muss, um dieses Unwerturteil zu rechtfertigen, ein unlauteres Verhalten des Schuldners hinzutreten. Dies gilt in besonderem Maße bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern, die lediglich ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Ein solches unlauteres Verhalten wird man regelmäßig nur dann annehmen können, wenn ein kollusives Zusammenwirken mit dem Schuldner feststellbar ist. Bei einer kongruenten Deckung wird ein unlauteres Verhalten etwa zu bejahen sein, wenn der spätere Gemeinschuldner bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten in einer mit Treu und Glauben nicht vereinbaren, unlauteren Weise einen Gläubiger bevorzugt (BAG NJW 1967, 2425), wenn es dem Schuldner bei der Rechtshandlung ausschließlich darauf ankommt, andere Gläubiger zu benachteiligen, wenn der Schuldner die Befriedigung eines Gläubigers mit dem Ziel behindert, anderen Gläubigern zu einem Vorsprung zu verhelfen, wenn der Schuldner wissentlich seine Vermögensunzulänglichkeit verheimlicht, um einen bereits bevorstehenden oder vermuteten Zugriff anderer Gläubiger zu erschweren oder unmöglich zu machen. Umgekehrt liegt bei einer kongruenten Deckung keine vorsätzliche Benachteiligung vor, wenn die Möglichkeit besteht, der Schuldner habe sich von einer „sei es auch noch so schwach begründeten“ Sanierungserwartung leiten lassen (BGH ZIP 1984, 572, 580). Unlauter handelt auch nicht, wer sich durch Unterlassen der Zahlung dem Risiko aussetzen würde, wegen einer Straftat (z.B. § 266a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 851c
Pfändungsschutz bei Altersrenten

§ 851d
Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

Artikel 2
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 5
Änderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Pfändungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pfändungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pfändungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu § 851c

Zu § 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 1010/04

... wird, den Dialog der NATO mit Bosnien und Herzegowina über die Verteidigungsreform fortzuführen, gemeinsame Verantwortung mit der Europäischen Union für Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Suche nach unter Anklage stehenden Kriegsverbrechern zu übernehmen; unter Hinweis darauf, dass die Ergreifung und gerichtliche Verfolgung von angeklagten Kriegsverbrechern die Glaubwürdigkeit der Völkergemeinschaft, der NATO und letztendlich der Europäischen Union auf die Probe stellen und eine Grundvoraussetzung für die weitere Aussöhnung darstellen,



Drucksache 268/04

... Absatz 3 trägt den Ländern auf, die zuständigen Behörden, Ämter und sonstigen staatlichen Stellen sowie die betroffene Bevölkerung über alle mit dem Hochwasser verbundenen Gefahren zu informieren, sie rechtzeitig vor einem bevorstehenden Hochwasser zu warnen und Empfehlungen für richtiges Verhalten bei Hochwasserereignissen herauszugeben. Die Kenntnis der Gefahren des Hochwassers und der Mittel, sie wirksam zu bekämpfen, ist eine Grundvoraussetzung für einen weitest möglichen Schutz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

§ 31a
Grundsätze des Hochwasserschutzes

§ 31b
Überschwemmungsgebiete

§ 31c
Überschwemmungsgefährdete Gebiete

§ 31d
Hochwasserschutzpläne

§ 32
Kooperation in den Flussgebietseinheiten

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Raumordnungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 413/04 (Beschluss)

... die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Beurteilung der Gefährdung gegenüber gefährlichen Stoffen und Zubereitungen und die Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen ist. Beibehaltung des § 5 Abs. 2 der heute gültigen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/04 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließungen zur Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 01 - neu - § 2 Abs. 8 Satz 2 BioStoffV

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 10 Satz 1 GefstoffV

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.1 Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.1 Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.1 Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV

72. Zu Artikel 11 Nr. 1a - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B Entschließungen

1. Zur Verordnung allgemein

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

8. Zur Aufbewahrung der Unterlagen

9. Zu einer Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge

10. Zum Ausschuss für Gefahrstoffe

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 782/04

... Die Vorschrift entspricht, abstellend auf die Grundvoraussetzung, dass nur die oder der Dienstfähige zu Dienstleistungen verpflichtet sein soll, § 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 450/04

... Absatz 1 beinhaltet mit der Forderung einer ausreichenden Raumgröße eine Grundvoraussetzung für eine beeinträchtigungsfreie, der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Beschäftigten Rechnung tragende. Arbeitsverrichtung und setzt arbeitshygienische, psychologische und lüftungstechnische Grundforderungen um. Die Regelung entspricht Ziffer 15.1 des Anhanges I der EG-Arbeitsstättenrichtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/04




A Problem und Ziel

B Lösung

C Alternativen

D Finanzielle Auswirkunqen auf die öffentlichen Haushalte

E Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)

§ 1
Ziel, Anwendungsbereich.

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten

§ 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten

§ 5
Nichtraucherschutz

§ 6
Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

§ 7
Ausschuss für Arbeitsstätten

§ 8
Übergangsvorschriften

Anhang
Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 der Verordnung

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

1.4 Energieverteilungsanlagen

1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

1.6 Fenster, Oberlichter

1.7 Türen, Tore

1.8 Verkehrswege

1.10 Laderampen

1.11 Steigleitern, Steigeisengänge.

2 Massnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen

2.2 Schutz vor Entstehungsbränden

2.3 Fluchtwege und Notausgänge

3 Arbeitsbedingungen

3.1 Bewegungsfläche

3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

3.5 Raumtemperatur

3.6 Lüftung

3.7 Lärm

4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte.

4.1 Sanitärräume

4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

4.3 Erste-Hilfe-Räume

4.4 Unterkünfte

5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen

Artikel 2
Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1.November bis 31. März

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. AIlgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Artikel 1 - Verordnung über Arbeitsstätten

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zum Anhang der Verordnung

Zu 1. Allgemeine Anforderungen

Zu 1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden

Zu 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum

Zu 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Zu 1.4 Energieverteilungsanlagen

Zu 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer

Zu 1.6 Fenster, Oberlichter

Zu 1.7 Türen, Tore

Zu 1.8 Verkehrswege

Zu 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige

Zu 1.10 Laderampen

Zu 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge

Zu 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Zu 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände

Zu 2.2 Schutz vor Entstehungsbrände

Zu 2.3 Fluchtwege, Notausgänge

Zu 3 Arbeitsbedingungen

Zu 3.1 Bewegungsfläche am Arbeitsplatz

Zu 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze

Zu 3.4 Beleuchtung

Zu 3.5 Raumtemperatur

Zu 3.6 Lüftung

Zu 3.7 Lärm

Zu 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Zu 4.1 Sanitärräume

Zu 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

Zu 4.3 Erste-Hilfe-Räume

Zu 4.4 Unterkünfte

Zu 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten

Zu 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten

2. Artikel 2 - Änderung der Allgemeinen Bundesbergverordnung

3. Artikel 3 - Aufhebung der Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März

4. Artikel 4 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten


 
 
 


Drucksache 25/04 (Beschluss)

... 9. Während bislang nur das Lernen in "alternierender Berufsbildung" bestätigt werden konnte, sollen zukünftig auch europäische Bildungsabschnitte im MobiliPass bescheinigt werden können, die nicht berufsbezogen sind. Grundsätzlich ist gegen eine Lockerung der Grundvoraussetzung für einen Eintrag im bisherigen EUROPASS-Berufsbildung, dass es sich um einen Bildungsabschnitt einer alternierenden Berufsbildung handeln muss, nichts einzuwenden. Der Bundesrat hält es aber für wichtig, dass in jedem Falle der berufliche Bezug der Mobilitätserfahrung weiter gewahrt bleibt. Mit der generellen Öffnung des MobiliPass, in dem jeglicher, auch nicht-beruflicher Bildungsaufenthalt im Ausland bestätigt werden kann, verliert das Dokument nach Auffassung des Bundesrates seinen bisherigen ausschließlich berufsbezogenen Charakter. Gerade die Bestätigung beruflicher Erfahrungen im Ausland hat jedoch erheblich zu dessen Erfolg beigetragen.



Drucksache 682/04

... Die vorgeschlagene Regelung sieht ein Stufenmodell vor, das die geheime Geburt und im extremen Konfliktfall die gänzlich anonyme Geburt ermöglicht. Eine psychosoziale Beratung der Frau ist im Interesse von Mutter und Kind dabei Grundvoraussetzung. Die Beratungsstelle prüft die Not- und Konfliktlage der Frau. Sie nimmt die Personenstandsdaten der Mutter auf und übermittelt sie in einem verschlossenen Umschlag dem Standesamt (geheime Geburt). Das Kind erhält mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein Einsichtsrecht, das die Mutter unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Veto ausschließen kann, das sie ab Vollendung des 15. Lebensjahres des Kindes ausüben kann. Stellt die Beratungsstelle eine extreme Konfliktsituation fest, wird auf eine Aufnahme der Personenstandsdaten verzichtet (anonyme Geburt).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 682/04




Entwurf

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Beratung bei anonymer Geburt (Geburtsberatungsgesetz - GebBerG)

§ 1
Pflichtberatung bei anonymer Geburt

§ 2
Inhalt der Beratung

§ 3
Durchführung der Beratung

§ 4
Zeitpunkt der Beratung

§ 5
Prüfung der Not- oder Konfliktlage; Aufnahme der persönlichen Daten der Mutter; Nachricht für das Kind

§ 6
Bescheinigung über die Beratung

§ 7
Beratungsstellen

§ 8
Kostentragung

Artikel 2
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches

1. In § 1680 wird Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

2. In § 1760 wird Absatz 1 folgender Satz angefügt:

3. In § 1761 wird Absatz 2 folgender Satz angefügt:

4. In § 1762 Abs. 2 Satz 2 wird dem Buchstaben a folgender Buchstabe 0a vorangestellt:

5. In § 1773 wird Absatz 2 wie folgt gefasst:

6. Nach § 1791c wird folgender § 1791d eingefügt:

7. In § 1793 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Personenstandsgesetzes

1. § 21b wird wie folgt gefasst:

2. Nach § 21b wird folgender § 21c eingefügt:

3. Dem § 48 wird folgender Absatz 3 angefügt:

4. Dem § 61 wird folgender Absatz 4 angefügt:

5. In § 70 wird Nummer 12 wie folgt gefasst:

Artikel 5
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Problem

II. Reformbedürfnis

III. Überblick über die Neuregelungen

IV. Gesetzesfolgen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Begründung


 
 
 


Drucksache 1003/04

... Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob die in dem Beschluss aufgeführten Grundvoraussetzungen für die Auslösung des Systems gegeben sind.



Drucksache 915/04

... die Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Beurteilung der Gefährdung gegenüber gefährlichen Stoffen und Zubereitungen und die Ableitung erforderlicher Schutzmaßnahmen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

13. Richtlinie 2004/73/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur neunundzwanzigsten Anpassung der Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt AB1. EG Nr.L 152 S. 1 .

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1)

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen(Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

§ 23
Chemikaliengesetz - Kennzeichnung und Verpackung

§ 24
Chemikaliengesetz - Mitteilung

§ 25
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 26
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsverbote

2 Anhänge

Anhang I

Anhang II
Besondere Vorschriften zur Information, Kennzeichnung und Verpackung

Anhang III
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Anhang III
Nr. 1 Brand- und Explosionsgefahren

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Anforderungen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Anforderungen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefahren

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Mitteilung an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Vorsorgemaßnahmen

3.2.1 Beschränkungen und Verbote

3.2.2 Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten

3.2.3 Zugangsöffnungen

3.2.4 Technische Lüftungsmaßnahmen

3.2.5 Explosionsschutz

3.2.6 Rettungseinrichtungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Begriffsbestimmung

4.3. Allgemeine Anforderungen

4.5 Einsatz von Hilfskräften

4.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

4.7 Dokumentation

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Verwendungsbeschränkung

5.3 Allgemeine Vorschriften

5.3.1 Allgemeine Anforderungen

5.3.2 Mitteilung

5.3.3 Niederschrift

5.3.4 Organisatorische Maßnahmen

5.3.5 Erste Hilfe

5.4 Besondere Vorschriften für die Begasung von Räumen sowie Fahrzeugen, Wagen, Containern, Tanks oder anderen Transportbehältern in Räumen und im Hafen liegenden Schiffen

5.5 Besondere Vorschriften für Begasungsanlagen

5.6 Besondere Vorschriften für Fahrzeuge, Wagen, Container, Tanks oder andere Transportbehälter

5.7 Besondere Vorschriften für die Begasung auf Schiffen während der Beförderung

5.8 Ergänzende Vorschriften für bestimmte Begasungsmittel

5.8.1 Brommethan

5.8.2 Hydrogencyanid

5.8.3 Phosphorwasserstoff

5.8.4 Formaldehyd

6.1 Anwendungsbereich

6.2 Begriffsbestimmungen

6.3 Allgemeine Bestimmungen

6.4 Vorsorgemaßnahmen

6.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der Gruppen A, B, C, D und E

6.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen A, D IV und E 6.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B 6.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

6.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

6.5 Erleichternde Bestimmungen

6.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

6.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

6.6 Ausnahmen

Anhang IV
Herstellungs- und Verwendungsverbote

13.1 Verbote

13.2 Ausnahmen bei Holzschutzmitteln

13.3 Ausnahmen bei Erzeugnissen

17.1 Cadmium und seine Verbindungen zur Einfärbung

17.2 Cadmium und seine Verbindungen als Stabilisierungsmittel

17.3 Cadmium und seine Verbindungen zur Cadmierung

2.1 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind

2.2 Tätigkeiten, bei denen Vorsorgeuntersuchungen anzubieten sind

Artikel 2
Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer

Artikel 5
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 6
Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Artikel 8
Änderung der Biostoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 10
Änderung der Chemikalien-Verbots-Verordnung

Artikel 11
Änderung der

Artikel 12
Änderung der

Artikel 13
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Artikel 14
Änderung der Maschinenverordnung

Artikel 15
Änderung der Baustellenverordnung

Artikel 16
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner

Teil
A.

I. Ausgangslage

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Erster Abschnitt

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Bezugnahme auf EG-Richtlinien

§ 3
Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt

§ 4
Gefährlichkeitsmerkmale

§ 5
Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung

§ 6
Sicherheitsdatenblatt

Dritter Abschnitt

§ 7
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 8
Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen;

§ 9
Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten (Schutzstufe 2)

Vierter Abschnitt

§ 10
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit hoher Gefährdung (Schutzstufe 3)

§ 11
Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen (Schutzstufe 4)

§ 12
Ergänzende Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefahren

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 16
Veranlassung und Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen

§ 17
Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Fünfter Abschnitt

§ 18
Herstellungs- und Verwendungsverbote

Sechster Abschnitt

§ 19
Unterrichtung der Behörde

§ 20
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 21
Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 22
Übergangsvorschriften

Siebter Abschnitt

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV und

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 Satz 3 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 7 Satz 3 GefStoffV In Artikel 1 ist § 7 Abs. 7 Satz 3 wie folgt zu fassen:

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 9 Satz 1 GefStoffV

Zu Artikel 1

11. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

12. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 5 Satz 2 GefStoffV

14. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 8 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 11 Satz 4 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 3 und § 9 Abs. 3 Satz 4 - neu - GefStoffV Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

17. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 5 - neu - GefStoffV

Begründung

18. Zu Artikel 1 § 13 Abs. 2 Satz 2 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 GefStoffV

20. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV

22. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GefStoffV

23. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 2 Satz 3 GefStoffV

24. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 3 GefStoffV und

25. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 3 Satz 4 GefStoffV und Artikel 9 Nr. 4 § 15 Abs. 3 Satz 4 BioStoffV

26. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 1 Satz 1 GefStoffV

27. Zu Artikel 1 § 16 Abs. 3 Satz 2 GefStoffV

28. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

29. Zu Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV

30. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GefStoffV

31. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 1 Satz 2 - neu - GefStoffV

32. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 3 Satz 1 GefStoffV In Artikel 1 ist in § 20 Abs. 3 Satz 1 hinter dem Wort gesundheitsschädliche das Wort , umweltgefährliche einzufügen. Als Folge ist

Begründung

33. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 4 Satz 1 GefStoffV

34. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 5a - neu -, § 23 Nr. 01 - neu - GefStoffV

35. Zu Artikel 1 § 20 Abs. 6 GefStoffV

36. Zu Artikel 1 § 22 Abs. 4 bis Abs. 6 GefStoffV

37. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 7 GefStoffV

38. Zu Artikel 1 § 25 Abs. 1 Nr. 33 GefStoffV

39. Zu Artikel 1 Anhang II Nr. 1 Abs. 6 - neu - GefStoffV

40. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.l Satz 2 GefStoffV

41. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 2.4.2 Abs. 2 Satz 1 GefStoffV

42. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 3 - neu - GefStoffV

43. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.l Satz 4 - neu - GefStoffV

44. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 4.4 Abs. 1 GefStoffV

45. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 2 - neu - GefStoffV

Begründung

46. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 5.6 Abs. 5 GefStoffV

47. Zu Artikel 1 Anhang III Nr. 6.3 Tabelle I GefStoffV

48. Zu Artikel 1 Anhang V Nr. 2.l Ziffer 2 und Nr. 2.2 Ziffer 6 GefStoffV

49. Zu Artikel 1 Ergänzung um eine weitere Richtlinie

50. Zu Artikel 3 Erläuterung zu den Anhängen 1 und 2 der 11. BImSchV Artikel 3 ist zu streichen.

51. Zu Artikel 6 Nr. 1 Anhang Nr. 9.7 Spalte 1 und 2 der 4. BImSchV In Artikel 6 Nr. 1 ist vor der Angabe Spalte 2 die Angabe Spalte 1 und einzufügen.

52. Zu Artikel 9 Nr. 1 § 8 BioStoffV

§ 8
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

53. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 12 Abs. 2a Satz 3 BioStoffV

54. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BioStoffV

55. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 15a Abs. 1a - neu - BioStoffV

56. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV In Artikel 9 Nr. 7 ist in Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2, Zeile Bordetella pertussis, Masernvirus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus VZV der erste Anstrich wie folgt zu fassen:

57. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Spalte 2 BioStoffV

58. Zu Artikel 9 Nr. 7 Anhang IV Abs. 2 Tabelle Zeile 10 - neu - BioStoffV

59. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe c - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b BetrSichV

60. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe d - neu - § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV In Artikel 10 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen:

61. Zu Artikel 10 Nr. 6 § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrSichV

Begründung

62. Zu Artikel 10 Nr. 8 § 14 Abs. 3 Satz 3 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist Nummer 8 wie folgt zu fassen:

63. Zu Artikel 10 Nr. 8a - neu - § 14 Abs. 6 BetrSichV

64. Zu Artikel 10 Nr. 8c - neu - § 15 Abs. 3 Satz 3 BetrSichV

65. Zu Artikel 10 Nr. 8d - neu - § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV

66. Zu Artikel 10 Nr. 8e - neu - § 15 Abs. 16 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - BetrSichV

67. Zu Artikel 10 Nr. 11 - neu - § 27 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 10 - neu - folgende Nummer 11 anzufügen: 11. § 27 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

68. Zu Artikel 10 Nr. 12 - neu - § 27 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BetrSichV

69. Zu Artikel 10 Nr. 13 - neu - § 27 Abs. 5 BetrSichV

70. Zu Artikel 10 Nr. 14 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nummer 13 - neu - folgende Nummer 14 anzufügen: 14. Im Anhang 5 Nr. 6 Satz 1 wird das Wort ortsfesten gestrichen.

71. Zu Artikel 10 Nr. 15 - neu - Anhang 5 Nr. 6 Abs. 1 - neu - BetrSichV In Artikel 10 ist nach Nr. 14 - neu - die folgende Nummer 15 anzufügen: 15. Anhang 5 Nr. 6 wird wie folgt geändert:

72. Zu Artikel 11 Nr. la - neu - Anhang zu § 1 Abschnitt 2 Spalte 3 Satz 1 Chem-VerbotsV

73. Zu Artikel 14 Anhang VI Nr. 2 GenTSV

74. Zu Artikel 15a - neu - § 3 Abs. 1a - neu - BauStellV

B. Entschließungen

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 4 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 2 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 8 Satz 2 GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 21 GefStoffV

11. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 504/03

... s in der Europäischen Union 7 wird die Kommission aufgefordert, Rechtsvorschriften für ernährungsbezogene Werbeaussagen vorzuschlagen, um unter anderem zu gewährleisten, dass „Hinweise auf Gesundheitsförderung („Healthclaims“) nur dann zugelassen werden, wenn sie von einer unabhängigen Unionseinrichtung geprüft und bestätigt werden“. Außerdem wird die Kommission aufgefordert, auch zukünftig Werbeaussagen, nach denen ein Lebensmittel zur Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignet ist, zu verbieten; dagegen sollten Aussagen zur Reduktion eines Krankheitsrisikos erlaubt sein, „wenn sie auf ausreichenden und anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und wenn sie von einer unabhängigen Unionseinrichtung geprüft und bestätigt werden“. Weiterhin fordert das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom Juni 2001 zum Weißbuch über Lebensmittelsicherheit8 die Kommission auf, sich mit „Angaben zur Wirkungsverbesserung und Risikoreduzierung“ zu befassen und diese Gesetzgebungsmaßnahmen prioritär zu behandeln. In diesem Vorschlag umfassen gesundheitsbezogene Angaben auch die vorstehend genannten, vom Europäischen Parlament geforderten Kategorien, außerdem auch diejenigen Angaben, die eine etablierte und allgemein anerkannte Rolle eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und normale Körperfunktionen beschreiben. Man muss sich stets vor Augen halten, dass eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung Grundvoraussetzung für eine gute Gesundheit ist und einzelne Produkte nur von relativer Bedeutung im Gesamtkontext der Ernährung sind, und dass schließlich die Ernährung nur ein Faktor unter vielen ist, die das Auftreten bestimmter Krankheiten beim Menschen beeinflussen. Andere Faktoren wie Alter, genetische Veranlagung, körperliche Aktivität, Konsum von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 504/03




Begründung

1. Einführung

2. Hintergrund

3. spezifische Aspekte dieses Vorschlags

3.1. Nährwertbezogene Angaben

3.2. Gesundheitsbezogene Angaben

4. Fazit

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Anwendungsbereich Definitionen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Kapitel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze für alle Angaben

Artikel 4
Einschränkungen bezüglich der Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben

Artikel 5
Allgemeine Bedingungen

Artikel 6
Wissenschaftliche Absicherung von Angaben

Artikel 7
Nährwertkennzeichnung

Kapitel III
Nährwertbezogene Angaben

Artikel 8
Spezifische Bedingungen

Artikel 9
Vergleichende Angaben

Kapitel IV
Gesundheitsbezogene Angaben

Artikel 10
Spezifische Bedingungen

Artikel 11
Implizite gesundheitsbezogene Angaben

Artikel 12
Gesundheitsbezogene Angaben, die eine allgemein anerkannte Rolle eines Nährstoffs oder einer anderen Substanz beschreiben

Artikel 13
Angaben bezüglich der Verringerung eines Krankheitsrisikos

Artikel 14
Beantragung der Zulassung

Artikel 15
Gutachten der Behörde

Artikel 16
Gemeinschaftszulassung

Artikel 17
Änderung, Aussetzung und Widerruf von Zulassungen

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen Schlussbestimmungen

Artikel 18
Gemeinschaftsregister

Artikel 19
Datenschutz

Artikel 20
Nationale Maßnahmen

Artikel 21
Notifizierungsverfahren

Artikel 22
Schutzmaßnahmen

Artikel 23
Ausschussverfahren

Artikel 24
Überwachung

Artikel 25
Evaluierung

Artikel 26
Inkrafttreten

Anhang
Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung

3 Energiearm

3 Energiereduziert

3 Energiefrei

3 Fettarm

Fettfrei/ohne Fett

Arm an gesättigten Fettsäuren

Frei von gesättigten Fettsäuren

3 Zuckerarm

3 Zuckerfrei

Ohne Zuckerzusatz

Natriumarm / kochsalzarm

Sehr Natriumarm / kochsalzarm

Natriumfrei oder kochsalzfrei

3 Ballaststoffquelle

Hoher Ballaststoffgehalt

3 Proteinquelle

Hoher Proteingehalt

Natürliche Vitaminquelle /oder Mineralstoffquelle

Vitamin - und/oder Mineralstoffangereichert

Hoher Vitamingehalt /oder hoher Mineralstoffgehalt

Enthält Name des Nährstoffs oder der Anderen Substanz

Erhöhter Anteil an Name des Makronährstoffs

Reduzierter Anteil an Name des Nährstoffs

3 Leicht

3 Folgenabschätzungsbogen

Entwurf

1. Darstellung des Problems

2. Ziel des Vorschlags

3. politische Optionen

4. Auswirkungen - Positiv Negativ

5. Folgemassnahmen


 
 
 


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Drucksache 71/16 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



Drucksache 110/17 PDF-Dokument



Drucksache 160/16 PDF-Dokument



Drucksache 174/16 PDF-Dokument



Drucksache 187/17 PDF-Dokument



Drucksache 192/18 PDF-Dokument



Drucksache 195/20 PDF-Dokument



Drucksache 219/16 PDF-Dokument



Drucksache 229/18 PDF-Dokument



Drucksache 229/19 PDF-Dokument



Drucksache 230/16 PDF-Dokument



Drucksache 231/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 237/18 PDF-Dokument



Drucksache 239/18 PDF-Dokument



Drucksache 240/18 PDF-Dokument



Drucksache 248/17 PDF-Dokument



Drucksache 252/11 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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