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"Konsul"
Drucksache 679/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein faires und effizientes Steuersystem in der Europäischen Union für den digitalen Binnenmarkt - COM(2017) 547 final
... 2. Er spricht sich wie die Kommission für die Gewährleistung des Grundsatzes aus, dem zufolge alle in der EU tätigen Unternehmen ihre Steuern am Ort der Wertschöpfung zahlen. Der Bundesrat begrüßt, dass in der Agenda der Kommission eine zeitnahe Prüfung der vorliegenden Vorschläge vorgesehen ist. Dazu gehört die bereits eingeleitete öffentliche Konsultation zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Nach Ansicht des Bundesrates bedarf das Problem der Besteuerung digitaler Unternehmen auch einer zeitnahen Lösung.
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Die Schaffung einer integrativeren und faireren Union ist eine zentrale Priorität dieser Europäischen Kommission.1 Seit Präsident Juncker die Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt hat, hat die Kommission aktiv mit allen relevanten Interessenträgern auf sämtlichen Ebenen zusammengearbeitet. Im März 2016 stellte sie einen vorläufigen Entwurf der europäischen Säule sozialer Rechte vor und eröffnete eine breit angelegte öffentliche Konsultation, um Rückmeldungen zu sammeln.2 Im Januar 2017 wurde, aufbauend auf Veranstaltungen mit Interessenträgern und Beiträgen aus ganz Europa, eine hochrangige Konferenz abgehalten, um die Konsultation abzuschließen.3
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte
Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte
3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule
4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte
Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig
Bessere Durchsetzung des EU-Rechts
Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU
Schlussfolgerungen
EU -Finanzhilfen
5. Schlussfolgerung
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... 19. Siehe die im Dezember 2016 eingeleitete öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission zu einer multilateralen Reform des Streitbeilegungssystems vom Dezember 2016 .
Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission
Rede zur Lage der Union, 14. September 2016
1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen
1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen
Schaubild 1: Phasen der Globalisierung
Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität
1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran
Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf
Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit
1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich
Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander
2. AUSBLICK
2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025
Schaubild 6: Wandel der Globalisierung
Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas
2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben
3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE
3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung
3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich
3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen
4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht
4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung
4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen
4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen
5. Fazit
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
Zusammenfassung der Beiträge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 232/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... 2. sofern seitens der Bundesrepublik Deutschland nach Konsultation mit der Organisation dieser gegenüber erklärt wird, dass die sozialen Leistungen des Organisationssystems ausreichend sind und die Befreiung von den deutschen Vorschriften nach dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der Interessen der internationalen Organisation und ihrer Bediensteten sowie unter Berücksichtigung des Absatzes 5 Satz 2 gerechtfertigt ist. 2Hierzu prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Systems die Absicherung der durch die deutsche Sozialversicherung erfassten Risiken insgesamt auf einem vergleichbaren Niveau gewährleistet ist. 3Die Prüfung der sozialen Leistungen des Organisationssystems setzt voraus, dass die internationale Organisation aussagekräftige und umfassende Unterlagen zum Umfang der eigenen Leistung der sozialen Sicherheit beibringt. 4Die Befreiung von den deutschen Vorschriften tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erklärung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Bundesanzeiger ein; sie wirkt auch auf den Zeitpunkt vor der Erklärung zurück, der in der Erklärung bestimmt wird; dieser Zeitpunkt darf höchstens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung liegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
Artikel 1 Gaststaatgesetz
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Internationale Organisationen
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Internationale Organisationen
§ 4 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
§ 5 Verordnungsermächtigung für Sitzabkommen
Kapitel 2 Unmittelbar geltende Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 6 Unverletzlichkeit des Sitzgeländes
§ 7 Auf dem Sitzgelände anwendbare Bestimmungen
§ 8 Unverletzlichkeit der Archive und aller Unterlagen der internationalen Organisation
§ 9 Schutz des Sitzgeländes und seiner Umgebung
§ 10 Immunität der internationalen Organisation, Gelder, Guthaben und sonstige Vermögenswerte
§ 11 Befreiung von direkten Steuern
§ 12 Befreiungen und Vergütungen von der Umsatzsteuer
§ 13 Befreiungen und Vergütungen bei den besonderen Verbrauchsteuern
§ 14 Befreiungen von Zöllen, Verboten, Beschränkungen
§ 15 Erleichterungen im Nachrichtenverkehr
§ 16 Einreise, Aufenthaltstitel
§ 17 Passierschein und Bescheinigung der Vereinten Nationen, Reisedokumente anderer internationaler Organisationen
§ 18 Mitteilung zum Personal, Ausstellung von Ausweisen
§ 19 Soziale Sicherheit
§ 20 Zugang zum Arbeitsmarkt für unmittelbare Angehörige sowie Ausstellung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen an Hausangestellte
§ 21 Personen, die aus dem Dienst bei der internationalen Organisation ausscheiden
§ 22 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen der Vertreter der Mitglieder
§ 23 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen für Bedienstete der internationalen Organisation
Kapitel 3 Weitere Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
§ 24 Bedienstete der internationalen Organisation vergleichbar der Stufe P-4 der Vereinten Nationen
§ 25 Sachverständige im Auftrag
§ 26 Kongresse, Seminare, ähnliche Veranstaltungen
Teil 3 Weitere internationale Einrichtungen
Kapitel 1 Internationale Institutionen
§ 27 Internationale Institutionen; Verordnungsermächtigung
§ 28 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 2 Quasizwischenstaatliche Organisationen
§ 29 Quasizwischenstaatliche Organisationen, Verordnungsermächtigung
§ 30 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Kapitel 3 Sonstige internationale Einrichtungen
§ 31 Sonstige internationale Einrichtungen; Verordnungsermächtigung
§ 32 Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen
Teil 4 Internationale Nichtregierungsorganisationen
§ 33 Internationale Nichtregierungsorganisation
§ 34 Steuerliche Vergünstigungen; Anerkennung der Gemeinnützigkeit
§ 35 Aufenthaltsrechtliche Begünstigung
§ 36 Sozialversicherungsbeiträge
§ 37 Zugang zum Arbeitsmarkt für Bedienstete und unmittelbare Angehörige
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 38 Beachtung der Gesetze, Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
§ 39 Beilegung von Streitigkeiten
§ 40 Einhaltung der Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, Maßnahmen bei Missbrauch
§ 41 Verhältnis zu bestehenden Abkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
B. Lösung
II. Alternativen
III. Gesetzgebungszuständigkeit
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung
B. Besonderer Teil
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Teil 2 - Internationale Organisationen
Kapitel 1 Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Kapitel 2
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Teil 3 - Weitere internationale Einrichtungen
Erstes Kapitel
Zu § 27
Zu § 28
Kapitel 2 Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Teil 4 - Internationale Nichtregierungsorganisationen
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Teil 5 - Schlussbestimmungen
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Artikel 2
Drucksache 185/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren - COM(2017) 85 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss
- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene
- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen
- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Drucksache 352/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... 10. Dementsprechend bekräftigt der Bundesrat seine schon im Rahmen der Konsultation eingebrachte Position, dass die primäre Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ebenso wie die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips gerade in der Sozialpolitik Zurückhaltung gegenüber neuen Legislativakten gebieten und nur neue Legislativakte gestatten, die diesem Grundsatz Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund werden auch weitere sich in Umsetzung der sozialen Säule ergebende Initiativen kritisch und differenziert zu prüfen und zu begleiten sein. Dies gilt insbesondere hinsichtlich möglicher Initiativen zum Sozialschutz, bei welchen für mögliche Rechtsetzungsmaßnahmen auf die sogenannte Abrundungskompetenz nach Artikel 352 AEUV zurückgegriffen würde.
Drucksache 692/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 in Bezug auf die Vorschriften über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen - COM(2017) 571 final
... - Es wird eine bessere Weiterverfolgung von Stellungnahmen der Kommission geben, in denen Bedenken hinsichtlich der Notwendigkeit oder Verhältnismäßigkeit von Grenzkontrollen geäußert werden, und es wird ein Verfahren der Konsultation zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und - wie nun vorgeschlagen - den zuständigen Agenturen eingeführt. Der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit den benachbarten Mitgliedstaaten, die von den geplanten Grenzkontrollen betroffen sind, wird im geänderten Konsultationsverfahren besser Rechnung getragen.
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 315/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: eine neue Europäische Agenda für Kompetenzen - Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken COM(2016) 381 final
... Eine unlängst erfolgte öffentliche Konsultation über die "Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen"22 zeigt, dass mehr als zwei Drittel der Studierenden und jungen Absolventen ein Missverhältnis zwischen ihren Kompetenzen und den in der Wirtschaft benötigten Kenntnissen und Kompetenzen wahrnehmen. Fast die Hälfte der Hochschuleinrichtungen teilt diese Einschätzung. Aus der Konsultation geht auch hervor, dass höhere Bildungseinrichtungen auf regionaler und nationaler Ebene aktiv werden müssen, um nicht nur Fachkräfte für den Arbeitsmarkt auszubilden, sondern auch Innovation zu fördern.
1. Einleitung
2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen
2.1. Verbesserung der QUALITÄT und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS
Die Grundlagen stärken: Grundfertigkeiten
Die Resilienz stärken: Schlüsselkompetenzen und höhere, komplexere Kompetenzen
Berufsausbildung als erste Wahl
Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen
2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen
Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern
Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten frühzeitig erfassen
2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten über Kompetenzen und der Dokumentation zur Förderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN
Bessere Informationen für bessere Wahlmöglichkeiten
Die Erfassung von Daten über Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit fördern
Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen
3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN
3.1. MEHR LERNMÖGLICHKEITEN SCHAFFEN
Mehr Möglichkeiten für praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung
Mehr Unterstützung für die Mobilität von Lernenden
Mehr Lernen am Arbeitsplatz
Mehr Möglichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens
3.2. FORTGESETZTE Modernisierung
Lehr - und Ausbildungspersonal unterstützen
Die Hochschulbildung modernisieren
4. Umsetzung der Agenda
Anhang LISTE der Massnahmen und VORLÄUFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
... Nach der Rechtsprechung des BFH steht eine dem Artikel 15 des OECD-Musterabkommens entsprechende DBA-Regelung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einer deutschen Besteuerung von Abfindungen entgegen, die aus Anlass der Beendigung eines in Deutschland ausgeübten Dienstverhältnisses an Personen gezahlt werden, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der Abfindungen in einem anderen Staat ansässig sind. Grund ist, dass der BFH abweichend vom OECD-Musterkommentar diese Abfindungen nicht als Entgelt für früher geleistete Arbeit ansieht. Der BFH hat mit Urteil I R 79/13 vom 10. Juni 2015 (BStBl II 2016, S. 326) entschieden, dass dies auch ungeachtet einer von der Bundesrepublik Deutschland mit dem anderen Vertragsstaat abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung gelten soll, die durch eine Rechtsverordnung aufgrund von § 2 Absatz 2 AO in das innerstaatliche Recht umgesetzt worden ist.
1. Zu Artikel 2 Nummer 2 - neu - und 3 - neu - § 52 Absatz 2 Nummer 10 und 68 Nummer 4 AO
Artikel 2 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
2. Zu Artikel 7 Nummer 1
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
4 Allgemein
Zu Satz 1
Zu Satz 2
3. Zu Artikel 7 Nummer 1b - neu -, Nummer 2a - neu -, Nummer 3 § 6 Absatz 3, § 50i Absatz 1 und 2, § 52 Absatz 48 EStG
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1b
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2a
4 Unionsrecht
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
5. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu - und 1d - neu - § 7h Absatz 1a - neu -, Absatz 2 und 3, § 11a Absatz 4 EStG
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
6. Zu Artikel 7 Nummer 1c - neu -* § 7h Absatz 2 Satz 1 EStG
7. Zu Artikel 7 Nummer 1e - neu - § 10 Absatz 1a EStG
8. Zu Artikel 7 Nummer 1f - neu - und 3 § 23 Absatz 1 und § 52 EStG Artikel 12 Inkrafttreten
Zu Artikel 7 Nummer 1f
Zu Artikel 7 Nummer 3
Zu Artikel 12
9. Zu Artikel 7 Nummer 1g - neu - § 32d Absatz 2 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 5 EStG
11. Zu Artikel 7 Nummer 1h - neu - und 1i - neu - § 49 Absatz 1 Nummer 7a - neu -, § 50 Absatz 1, § 52 Absatz 46 EStG
12. Zu Artikel 7 Nummer 2 § 50d Absatz 9 und 12 - neu - EStG
13. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 52 Absatz 45a EStG Artikel 11a - neu - Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Artikel 11a Änderung des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
Zu Artikel 7
Zu Artikel 11a
14. Zu Artikel 8 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu - Inhaltsübersicht, Zwischenüberschrift, § 21b KStG
15. Zu Artikel 9 § 1 Absatz 1 AStG
16. Zu Artikel 11 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 2 GewStG
17. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 §§ 7 und 9 GewStG
18. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
19. Zu Artikel 11 Nummer 3 § 7a GewStG
20. Zu Artikel 11 nach Nummer 3 § 8 Nummer 12 GewStG
21. Zu Artikel 11 Nummer 5 § 36 Absatz 2b GewStG
22. Zu Artikel 11b - neu - Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 11b Änderung des Zerlegungsgesetzes
23. Zu Artikel 11c - neu - Änderung des Umwandlungssteuergesetzes Nach dem neuen Artikel 11b ist folgender Artikel 11c einzufügen:
Artikel 11c Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Drucksache 82/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU - COM(2016) 53 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
4 Rechtsgrundlage
Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
4 Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Expost -Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflichten in Bezug auf zwischenstaatliche Abkommen
Artikel 4 Unterstützung durch die Kommission
Artikel 5 Prüfung durch die Kommission
Artikel 6 Notifizierungspflichten und Prüfung durch die Kommission in Bezug auf bestehende zwischenstaatliche Abkommen
Artikel 7 Notifizierungspflichten und Prüfung durch die Kommission in Bezug auf nicht verbindliche Instrumente
Artikel 8 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 9 Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 10 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 11 Aufhebung
Artikel 12 Inkrafttreten
Artikel 13 Adressaten
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Drittens behindert die Fragmentierung die datengesteuerte Wissenschaft21. Dateninfrastrukturen sind getrennt nach wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen, nach Ländern und nach Verwaltungsmodellen. Es gibt Unterschiede zwischen den Zugangsstrategien für die Vernetzung, für die Datenspeicherung und die Verarbeitung von Daten. Nichtvernetzte und langsame Daten- und Recheninfrastrukturen behindern die wissenschaftliche Erkenntnis, schaffen Silos und bremsen die Weitergabe von Wissen. Gemeinsam nutzbare Forschungsdaten, Analysewerkzeuge für offene Daten und vernetzte Recheneinrichtungen müssen der großen Mehrheit der Forscher22 in Europa zur Verfügung stehen - nicht nur den Spitzenwissenschaftlern führender Disziplinen an den großen Forschungseinrichtungen. Zudem orientieren sich Europas Hochschulen und Forschungszentren im Allgemeinen an nationalen Strukturen, denn es fehlt an Möglichkeiten für die Verarbeitung, Speicherung und Analyse von Daten im europäischen Maßstab. Das erschwert die wissenschaftliche Zusammenarbeit in der EU, vor allem wenn es um die datengestützte fachübergreifende Zusammenarbeit geht23. In einer jüngst durchgeführten öffentlichen Konsultation24 vertrat eine überwältigende Mehrheit die Auffassung, dass eine Europäische Cloud für offene Wissenschaft durch eine bessere gemeinsame Nutzung von Ressourcen auf nationaler und internationaler Ebene die Wissenschaft effizienter machen würde.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europäischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... - In der Mitteilung zu den Prioritäten für IKT-Normen werden die wichtigsten IKT-Normen ermittelt und Maßnahmen dargelegt, durch die ihre Entwicklung im Hinblick auf digitale Innovationen in allen Wirtschaftsbereichen beschleunigt werden kann. Die Prioritäten für die Normung wurden auf der Grundlage einer breit angelegten Konsultation festgelegt. Zudem werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Prioritäten genannt.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen für die Koordinierung der Initiativen für die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die Stärkung der digitalen Innovationskapazität Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen fördern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die Führungsrolle bei den Wertschöpfungsketten und Plattformen für digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verstärkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das für den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen Fähigkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass das Arztinformationssystem allein der neutralen, kompakten Information der Vertragsärzte über die Nutzenbewertungsbeschlüsse auf stets aktuellem Stand dienen soll. Insoweit sollten die Dialogpartner, wie im Pharmadialog abgesprochen und ursprünglich im Referentenentwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzeptes in einem Konsultationsprozess eingebunden werden. Ein Konsultationsprozess ist angesichts der erheblichen Tragweite der Arztinformation geboten.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 533/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Bessere Rechtsetzung - Bessere Ergebnisse für eine stärkere Union COM(2016) 615 final
... - Um den Zugang von Unternehmen zu Finanzmitteln zu erleichtern und Informationen für potenzielle Investoren zu vereinfachen, hat die Kommission vorgeschlagen, die Prospektvorschriften zu überarbeiten. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen wird es einfacher werden, sich über die Ausgabe von Aktien oder Schuldtiteln Kapital zu beschaffen. Verhältnismäßigere Offenlegungsvorschriften könnten zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro pro Jahr führen (laut den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation)9. Ein EU-Prospekt wäre danach nur bei Kapitalbeschaffungen von über 500 000 EUR (früher 100 000 EUR) erforderlich. Kleinere Emittenten, die europäische Märkte erschließen wollen, würden weniger komplizierte Prospekte benötigen.
Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final
2 Einleitung
Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen
Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015
Großes bei den großen Themen leisten
Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten
Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse
Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten
Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission
Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung
Blick in die Zukunft
2 Kommission
2 Zusammenarbeiten:
Europäisches Parlament/Rat:
Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren
2 Mitgliedstaaten:
Vorrangige Maßnahmen
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fahrgastschiffsklassen und Anwendung
5 Sicherheitsanforderungen
Zusätzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzmaßnahmen
Ausschuss und Änderungsverfahren
5 Zeugnisse
Internationale Dimension
5 Bewertungsbestimmungen
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2009/45/EG
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 10a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Regeln des SOLAS-Übereinkommens von 1974
Artikel 16a Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 518/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... 3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Konsultation der interessierten Kreise und BEWERTUNGEN
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Finanzbogen
Drucksache 333/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen
- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften
- Konsultationen von Interessengruppen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Begünstigte
Artikel 4 Gewährung von Finanzhilfen
Artikel 5 Transparenz
Artikel 6 Finanzbestimmungen
Artikel 7 Durchführung des Programms
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Artikel 9 Bewertung
Artikel 10 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 701/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft - Europäische Nachhaltigkeitspolitik - COM(2016) 739 final
... 14. Die Kommission sollte nach Auffassung des Bundesrates außerdem umgehend einen interinstitutionellen Konsultationsprozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten sowie der Regionen und Länder der EU einleiten, um den notwendigen strategischen Gesamtrahmen für die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele auf EU-Ebene zeitnah zu erarbeiten. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU hat bereits wichtige erste Konsultationsmaßnahmen unternommen.
Drucksache 568/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte zulässige Formen der Nutzung urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29 /EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft - COM(2016) 596 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Zulässige Formen der Nutzung
Artikel 4 Kopien in einem zugänglichen Format im Binnenmarkt
Artikel 5 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 6 Änderung der Richtlinie 2001/29/EG
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Überprüfung
Artikel 9 Umsetzung
Artikel 10 Inkrafttreten
Artikel 11 Adressaten
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
Drucksache 761/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
- COM(2016) 815 final; Ratsdok. 15642/16
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung unter Bezugnahme auf § 6 Absatz 1 EUZBLG dazu auf, die Länder auch bei der Erarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu diesem Legislativvorschlag umfassend und rechtzeitig zu konsultieren und zu Sachverständigengruppen hinzuziehen.
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Satz 2 stellt zudem solche Personen Trainern gleich, die aufgrund ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wesentlichen Einfluss auf den Einsatz oder die Anleitung von Sportlern nehmen können. Hierzu gehören insbesondere Personen, die gegenüber Trainern in sportlichen Fragen über ein arbeitgeberähnliches Weisungsrecht verfügen, wie es beispielsweise bei Sportdirektoren der Fall sein kann. Darüber hinaus zählen dazu sonstige Personen beispielsweise aus der Leitung eines Vereins oder Sportverbandes, die in sportlichen Fragen zwar kein formelles Weisungsrecht besitzen, jedoch aufgrund ihrer sonstigen Entscheidungsbefugnisse, wie etwa im Hinblick auf Vertragsverlängerungen, in der Lage sind, wesentlichen Einfluss auf Trainer bzw. Sportler zu nehmen. Unter diesen Voraussetzungen können auch Mannschafts- oder sonstige Sportärzte vom Tatbestand erfasst werden, soweit sie nicht nur konsultiert werden, sondern aufgrund ihrer Einbindung beispielsweise in den Mannschaftsstab maßgeblich über den Einsatz eines Sportlers im Wettbewerb entscheiden können. Eine Einflussnahmemöglichkeit aufgrund der wirtschaftlichen Stellung kann insbesondere bei Personen bestehen, die Eigentümer eines Unternehmens sind, das sich mit seinen Sportlern an Wettbewerben beteiligt oder die selbst (Mäzene) oder über ein Unternehmen (Hauptsponsoren) einen Sportverein oder Einzelsportler maßgeblich finanziell unterstützen und dadurch Einfluss in sportlichen Fragestellungen haben.
Drucksache 562/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen - COM(2016) 582 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften in diesem und in anderen Politikbereichen der Union
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... i) Die Kommission konsultiert bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags den Verwaltungsrat.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 142/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... 9. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Kommission bei ihren Bemühungen der Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente zu unterstützen. Dazu gehören die mögliche Aufhebung der Regel des niedrigen Zolls, eine Änderung der Berechnung der Schadensspanne, die Verkürzung von vorläufigen Fristen sowie die Straffung der Konsultation mit den Mitgliedstaaten.
Drucksache 311/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft - COM(2016) 356 final; Ratsdok. 9911/16
... 5. Auch im gemeinsamen Positionspapier von Bund und Ländern, das im Rahmen der EU-Konsultation zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten, Cloud Computing und die partizipative Wirtschaft verfasst worden ist, wird die Bedeutung der Rechtssicherheit für alle an der partizipativen Wirtschaft Beteiligten und fairer Wettbewerbsbedingungen für die im Markt agierenden Unternehmen betont. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, über das Ergebnis der in diesem Zusammenhang im Positionspapier angekündigten Überprüfung des nationalen Rechts zu berichten.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... In ihrer Mitteilung über eine Strategie für den digitalen Binnenmarkt1 verpflichtete sich die Kommission, die Rolle von Online-Plattformen, insbesondere in der Wirtschaft des Teilens ("Sharing Economy"), und Online-Mittlern umfassend zu untersuchen. In der Folge führte die Kommission eine Reihe von Workshops und Studien2 und eine breit angelegte öffentliche Konsultation durch, zu der zahlreiche Beiträge eingingen.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 436/1/16
... Sowohl die TSM-VO als auch die von dem Gremium der Europäischen Regulierungsstellen für Telekommunikation (GEREK) aufgrund von Artikel 5 Absatz 3 TSM-VO entworfenen Leitlinien sind teilweise wenig konkret, im Konjunktiv formuliert, verwenden unbestimmte Rechtsbegriffe, verweisen pauschal auf die Endnutzerrechte nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 TSM-VO und sehen statt eindeutiger Vorgaben vielfach Einzelfallentscheidungen der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde vor. Zudem können die materiellen Kriterien im Rahmen der Konsultation des Leitlinienentwurfs bis zu deren Verabschiedung noch weiter aufgeweicht werden.
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 41a TKG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Nummer 1b - neu - § 45d Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 4 - neu - , Nummer 7 - neu - § 150 Absatz 16 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 48 Überschrift, Absatz 4 - neu - TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 116 Satz 2 - neu - TKG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 123 Absatz 2 Satz 3 - neu - TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 126 Absatz 1 Satz 3 - neu -, 4 - neu - TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 127 Absatz 1 Satz 1 TKG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b und Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 149 Absatz 1b Nummer 01 - neu - TKG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
Drucksache 601/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass das Arztinformationssystem allein der neutralen, kompakten Information der Vertragsärzte über die Nutzenbewertungsbeschlüsse auf stets aktuellem Stand dienen soll. Insoweit sollten die Dialogpartner, wie im Pharmadialog abgesprochen und ursprünglich im Referentenentwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzeptes in einem Konsultationsprozess eingebunden werden. Ein Konsultationsprozess ist angesichts der erheblichen Tragweite der Arztinformation geboten.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Die Kommission wird Vorschläge für einen EU-Rahmen für ein einfaches, effizientes und wettbewerbsfähiges privates Altersvorsorgeprodukt8 prüfen. Die private Altersvorsorge spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, langfristige Sparer und langfristige Anlagemöglichkeiten zusammenzubringen. Private Altersvorsorgeprodukte können einen Beitrag leisten zur Bewältigung der durch die Alterung der Bevölkerung bedingten demografischen Herausforderungen und der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitsmodelle sowie zur künftigen Sicherung angemessener Ersatzquoten als Ergänzung zur gesetzlichen Rente oder Betriebsrente. Durch den Abbau der Hemmnisse für grenzüberschreitende Rentendienstleistungen würde ein EU-Rahmen für ein privates Altersvorsorgeprodukt für mehr Wettbewerb unter den Anbietern sorgen, die ihre Produkte auf größeren Märkten verkaufen könnten; die dadurch erzielten Skaleneffekte kämen den Sparern zugute. Bei der Entscheidung über das beste Modell zur Förderung dieser Märkte wird sich die Kommission auf die Ergebnisse der laufenden öffentlichen Konsultation9 stützen.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 567/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den grenzüberschreitenden Austausch von Kopien bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände in einem zugänglichen Format zwischen der Union und Drittländern zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen - COM(2016) 595 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ausfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format in Drittländer
Artikel 4 Einfuhr von Kopien in einem zugänglichen Format aus Drittländern
Artikel 5 Pflichten befugter Stellen
Artikel 6 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 7 Überprüfung
Artikel 8 Inkrafttreten
Artikel 9 Zeitliche Anwendung
Drucksache 351/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 - "Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual"
... Der Umweltschutz ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Kommission. Die Kommission hat den Vorschlag für nationale Emissionshöchstwerte als vorrangiges Ziel des Gesetzgebungsprozesses vorgegeben und arbeitet weiterhin mit den beiden gesetzgebenden Organen an einer Reihe anderer wichtiger anhängiger Vorschläge. Die Kommission hat am 2. März 2016 eine Mitteilung (COM(2016) 110 final) vorgelegt, in der sie die Folgen des Pariser Klimaschutzübereinkommens bewertet. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an Folgemaßnahmen zu dem im Dezember 2015 vorgelegten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft {COM(2015) 614 .final} und bereitet gegenwärtig die nächsten Schritte für eine nachhaltige europäische Zukunft im Lichte der Überprüfung der Strategie Europa 2020 und der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vor. Ferner arbeitet die Kommission zurzeit an der Eignungsprüfung der Natura-Richtlinien. Die Eignungsprüfung war Gegenstand umfassender Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Interessengruppen. Sie wird eine solide und fundierte Grundlage für künftige Überlegungen über das weitere Vorgehen bilden.
Drucksache 142/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... 8. Er bittet die Bundesregierung, die Kommission bei ihren Bemühungen der Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente zu unterstützen. Dazu gehören die mögliche Aufhebung der Regel des niedrigen Zolls, eine Änderung der Berechnung der Schadensspanne, die Verkürzung von vorläufigen Fristen sowie die Straffung der Konsultation mit den Mitgliedstaaten.
Drucksache 575/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Vollendung der Nachkrisenreformagenda des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) - Antrag des Freistaates Bayern -
... In Nummer 2 des Entschließungstexts wird unter Hinweis auf die hohe Bedeutung eines zügigen Abschlusses des Reformpakets ausgeführt, dass dieses auf Basis einer validen und alle Reformauswirkungen umfassenden Folgeabschätzung erfolgen sollte. Der Verabschiedung des überarbeiteten Kreditrisiko-Standardansatzes hat eine Auswertung der Ergebnisse der Konsultation und der Auswirkungsstudie vorauszugehen. Die im ursprünglichen Entschließungstext angemahnte Folgeabschätzung könnte dahingehend interpretiert werden, dass das Konsultationsergebnis angezweifelt und eine erneute Prüfung gefordert wird. Gründe, die dies rechtfertigen würden, sind nicht erkennbar.
1. Zu Nummer 2
2. Zu Nummer 3
3. Zu Nummer 4
4. Zu Nummer 5
5. Zu Nummer 6
Drucksache 142/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... Die Kommission wird verfügbare Spielräume umgehend nutzen, um die Annahme vorläufiger Maßnahmen weiter zu beschleunigen. So besteht beispielsweise bei der derzeitigen Praxis, die Mitgliedstaaten vor Annahme vorläufiger Maßnahmen im Ausschuss zu konsultieren, durchaus die Möglichkeit, häufiger auf schriftliche Konsultationen zurückzugreifen. In besonders dringenden Fällen können vorläufige Maßnahmen auch nach einfacher Unterrichtung der Mitgliedstaaten auferlegt werden. Die Kommission wird ihre Geschäftsordnung weiter optimieren, Anträge auf Fristverlängerung für die Beantwortung von Fragebogen strenger bewerten und Anhörungen, soweit möglich, durch Zusammenlegung straffen. Dadurch könnte das Gesamtverfahren um mindestens einen Monat beschleunigt werden.
1. Die Europäische STAHLINDUSTRIE und IHRE Grössten Herausforderungen
2. Herausforderungen ANNEHMEN
A. eine wirksame und VERANTWORTUNGSVOLLE HANDELSPOLITIK Unlautere Handelspraktiken gemeinsam abwehren
Aktuelle Anstrengungen zum besseren Schutz des Handels
Zusätzliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Verfahrens
Modernisierung der handelspolitischen Schutzinstrumente
Bekämpfung der Ursachen der weltweiten Überkapazitäten
B. jetzt in eine MODERNERE, Nachhaltige STAHLINDUSTRIE INVESTIEREN
Investitionen in künftige Lösungen und Technologien für eine wettbewerbsfähigere Industrie
In die Menschen investieren
Eine moderne Wettbewerbspolitik für einen starken europäischen Stahlsektor
C. Herausforderungen in den Bereichen RESSOURCEN und Klima in Chancen VERWANDELN
Wettbewerbsfähigere Energiepreise in den EU-Mitgliedstaaten
Überarbeitung des Emissionshandelssystems
Den Kreislauf schließen: Die Kreislaufwirtschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 316/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Kompetenzgarantie COM(2016) 382 final
... Die Kommission hat vor kurzem einen ersten Entwurf der von Präsident Juncker im September 2015 angekündigten europäische Säule sozialer Rechte vorgelegt und eine breit angelegte öffentliche Konsultation eingeleitet, um Meinungen und Rückmeldungen aller Betroffenen einzuholen. Mit der europäischen Säule sozialer Rechte soll eine Reihe wesentlicher Grundsätze zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Wohlfahrtssysteme im Euroraum festgelegt werden. Im ersten Abschnitt des Entwurfs wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist sicherzustellen, dass alle Menschen lebenslang Zugang zu einer qualitativ hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung haben und sich somit ein angemessenes Niveau an Grundfertigkeiten und Schlüsselkompetenzen für eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft und der Arbeitswelt aneignen können. Es wird besonders betont, dass junge Menschen und Erwachsene im erwerbsfähigen Alter mit geringen Kompetenzen dazu ermutigt werden sollten, ihr Kompetenzniveau zu verbessern.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags Kompetenzen spielen eine wichtige Rolle
Grundfertigkeiten und Bildungsniveau in Europa
Neue Herausforderungen
Hindernisse bei der Steigerung des Kompetenzniveaus
5 Ziele
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Evaluierungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen Nummern 1 und 2:
Nummer n
Nummer n
Nummer 9
Nummer 11
Nummer n
Nummer n
Vorschlag
EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten:
Bewertung der Kompetenzen
EIN MASSGESCHNEIDERTES und FLEXIBLES LERNANGEBOT
Validierung und Anerkennung
Koordinierung und Partnerschaft
Sensibilisierungs -, Orientierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
Monitoring und Evaluierung
EMPFIEHLT der Kommission,
Drucksache 304/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates - COM(2016) 371 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Vorab -Überprüfung
5 Änderungsverfahren
Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
5 Aufhebung
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Vorab-Überprüfung
Artikel 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung der Vorab-Überprüfung
Artikel 5 Regelmäßige Überprüfungen
Artikel 6 Überprüfungsmeldung und Bericht
Artikel 7 Mängelbeseitigung, Auslaufverbot und Aussetzung der Überprüfung
Artikel 8 Recht auf Widerspruch
Artikel 9 Kosten
Artikel 10 Überprüfungsdatenbank
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Änderungsverfahren
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Änderung der Richtlinie 2009/16/EG
Artikel 14a Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und FahrgastHochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr
Artikel 15 Aufhebung
Artikel 16 Bewertung
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System von Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-RoFahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/35/EG des Rates
Anhang 1 besondere Anforderungen an SCHIFFE IM LINIENVERKEHR (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 2 Verfahren für überprüfungen (gemäß Artikel 3 und Artikel 5)
Anhang 3 Verfahren für überprüfungen während eines LINIENVERKEHRSDIENSTES (gemäß Artikel 5)
Anhang 4 Entsprechungstabelle
Drucksache 300/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Normen für das 21. Jahrhundert - COM(2016) 358 final
... Die heute vorgestellte Vision gründet auf der REFIT-Bewertung1 dieses Rahmens2 sowie auf umfassenden öffentlichen Konsultationen3, die zu der Schlussfolgerung führten, dass das ESS auf gutem Wege ist, die Ziele gemäß den Erwartungen des Gesetzgebers zu erfüllen4. Gleichzeitig wird eine bessere Integration im Rahmen des ESS, eine stärkere Interaktion sowie eine verbesserte Kommunikation innerhalb des Systems empfohlen.
Normungspaket Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
Europäische NORMEN für das 21. JAHRHUNDERT
1. NORMEN SIND von Bedeutung
... weil sie innovationsfördernd sind
2. ZUSAMMENSPIEL der NORMEN: eine Plattform für VIELE POLITIKFELDER
3. NORMEN als Unterstützung einer BRANCHENÜBERGREIFENDEN Politik: Dienstleistungen und IKT
4. Ausblick
5. Fazit
Anhang I Vorschlag der Gemeinsamen Initiative für ein erstes Maßnahmenpaket mit Pilotprojekten
1. Sensibilisierung für das europäische Normungssystem und dessen Funktionsweise sowie relevante Weiterbildung
2. Koordinierung, Zusammenarbeit, Transparenz und Integration
3. Wettbewerbsfähigkeit und internationale Dimension
Drucksache 747/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Investieren in Europas Jugend - COM(2016) 940 final
... 2. Der Bundesrat befürwortet zudem, dass die Kommission nicht nur Wirtschafts- und Beschäftigungsaspekte anspricht, sondern die Bedeutung von Solidarität, Lernmobilität und Engagement betont. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass der Einsatz für Solidaritätsprojekte ein inspirierendes und ermutigendes Erlebnis für junge Menschen sein kann. Er ist der Ansicht, dass Freiwilligentätigkeit im Ausland eine wertvolle nicht formale Bildungserfahrung darstellt, die den Erwerb sozialer, fachlicher und interkultureller Kompetenzen fördert und in besonderer Weise dazu geeignet ist, junge Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung zu unterstützen (BR-Drucksache 488/08(B)). [Der Bundesrat hinterfragt jedoch den Mehrwert eines neu zu schaffenden Solidaritätskorps gegenüber dem bereits etablierten Europäischen Freiwilligendienst.] Der Bundesrat bedauert, dass das Solidaritätskorps ohne längeren Prüf- und Konsultationsprozess vorgestellt wurde, und betont, dass er bei der weiteren Ausgestaltung großen Wert auf die enge Einbindung der Mitgliedstaaten und aller beteiligten Akteure legt. Zudem hinterfragt er kritisch, wie genau die Finanzierung des Solidaritätskorps in Zukunft erfolgen soll.
Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... Wie nachstehend in Nummer 3 dargelegt, ging aus Konsultationen mit Akteuren jedoch hervor, dass ein vollständig harmonisiertes Konzept für einige Mitgliedstaaten mit einem sehr hohen Kostenaufwand verbunden wäre. Der Kompromiss bestand in der Beibehaltung einer Liste mit modernsten zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen, die auf Wunsch ergänzend zum gemeinsamen einheitlichen Format hinzugefügt werden könnten.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten
1. Beteiligung Dänemarks
2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verfügender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
Drucksache 176/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2013/34 /EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen - COM(2016) 198 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und
- Erläuternde Dokumente
4 Bankengruppen
4 Inhalt
4 Veröffentlichung
4 Durchsetzung
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2013/34/EU
Kapitel 10a Ertragsteuerinformationsbericht
Artikel 48a Begriffsbestimmungen für die Ertragsteuerberichterstattung Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck
Artikel 48b Zur Ertragsteuerberichterstattung verpflichtete Unternehmen und Zweigniederlassungen
Artikel 48c Inhalt des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48d Veröffentlichung und Zugänglichkeit
Artikel 48e Verantwortlichkeit für die Erstellung, Veröffentlichung und Zugänglichmachung des Ertragsteuerinformationsberichts
Artikel 48f Unabhängige Prüfung
Artikel 48g Gemeinsame Unionsliste bestimmter Steuergebiete
Artikel 48h Beginn der Ertragsteuerberichterstattung
Artikel 48i Bericht
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 245/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetz es
... /EG vorgesehen Prozess zur Harmonisierung derartiger Mitteilungen. Ihr Ziel ist die Ermöglichung des unmittelbaren Übergangs auf die harmonisierten Datenanforderungen bei den erfassten Gemischen. Die Europäische Kommission hat nunmehr am 1. Februar 2016 als Ergebnis eines umfangreichen Konsultationsprozesses einen Entwurf für eine Verordnung zur Einführung harmonisierter Giftinformationsmeldungen vorgelegt, nach dem die Regelungen ab dem 1. Juli 2019 wirksam werden sollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
IV. Weitere Kosten
V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VI. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3668: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Abs. 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes
I. Zusammenfassung
Im Einzelnen
3 Erfüllungsaufwand
Drucksache 233/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Eine genaue Berechnung des Aufwandes der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den nach geltendem Recht erforderlichen Ausnahmeerlaubnissen nach § 3 Absatz 2 BtMG ist nicht möglich. Der Aufwand bestimmt sich nach den konkretindividuellen Umständen und ist jedenfalls nicht unerheblich. Maßgebliche Faktoren für den jeweiligen Aufwand, der mehrere Stunden umfassen kann, sind die Verfügbarkeit von (elektronischen) Medien sowie der individuelle Gesundheits- und gegebenenfalls der Betreuungszustand der Patientin oder des Patienten bei der Antragstellung. Angaben hierüber auf Minutenbasis sind nicht möglich. Bei grob typisierenden Betrachtung fallen folgende Teilschritte bei der Antragstellung an: Beschaffen und Ausfüllen des Antragsformulars, Prüfung der beizufügenden Unterlagen, Auswahl und Konsultation einer/eines die Selbsttherapie begleitenden Ärztin/Arztes, Auswahl und Aufsuchen einer das Cannabisarzneimittel abgebenden Apotheke. Für diese Teilschritte können einschließlich der Wegezeiten insgesamt rund acht Stunden angenommen werden: Beschaffen und Ausfüllen des Antrages: eine Stunde; Auswahl und Konsultation der Ärztin oder des Arztes: drei Stunden; Auswahl und Aufsuchen der Apotheke oder/und Telefonat: eine Stunde; Vorbereitung und Ausführung des Versandes des Antrags an das BfArM per Post: eine Stunde. Zusätzlich ist der Zeitaufwand zur Klärung der Frage zu berücksichtigen, ob die jeweilige Krankenkasse ausnahmsweise das bereits nach geltender Rechtslage verschreibungsfähige Cannabisarzneimittel Dronabinol erstattet: eine Stunde. Weitere Positionen sind eine erneute Konsultation bei der/dem die Selbsttherapie begleitenden Ärztin/ Arzt, die Abklärung der Dosierungsanleitung im Arzt-Patientenkontakt: rund eine Stunde. Sachkosten fallen für die Übersendung des Antrages an das BfArM an: Porto 1,45 Euro, Briefumschlag 0,20 Euro und für erforderlichenfalls dem Antrag beizufügende Bescheinigungen und Gutachten der/des die Selbsttherapie begleitenden Ärztin/Arztes (fünf bis 15 Euro). Allerdings werden diese weiteren Kosten nicht in jedem Einzelfall von der Ärztin oder dem Arzt in Rechnung gestellt, weshalb es gerechtfertigt ist, sie nicht in die typisierende Berechnung aufzunehmen. Unter Zugrundelegung der Anfang April 2016 maßgeblichen Zahl von 647 Patientinnen und Patienten mit einer betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmeerlaubnis und der vorgenannten Zeitaufwände berechnet sich der nach gegenwärtiger Rechtslage erforderliche zeitliche Gesamtaufwand bei der Beantragung der Ausnahmeerlaubnisse für die Bürgerinnen und Bürger wie folgt: 647 x acht Stunden = 5 176 Stunden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder und Gemeinden
c Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder
c Gesetzliche Krankenversicherung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Artikel 3 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 31 Arznei- und Verbandmittel, Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund
b Länder
c GKV
4. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
a Bund
b Länder
c GKV
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr.3532: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... 3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 734/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Strategie für Kooperative Intelligente Verkehrssysteme - ein Meilenstein auf dem Weg zu einer kooperativen, vernetzten und automatisierten Mobilität - COM(2016) 766 final
... Die Kommission weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass sich aus den Antworten auf die öffentliche Konsultation ableiten lasse, dass die Endnutzer bereit wären, der Aussendung von Daten zuzustimmen, wenn konzeptionell und durch die Grundeinstellungen gewährleisteter Datenschutz sowie entsprechende Folgenabschätzungen vorgesehen und die Daten zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit oder des Verkehrsmanagements genutzt würden. In den konkreten Maßnahmen werden lediglich Maßnahmen aufgezählt, die die Akzeptanz der Nutzer zur Zustimmung erhöhen sollen.
Drucksache 182/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... , der Konsultation nach Anhang IV MED.B.001 Buchstabe a Absatz 1 Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr.
§ 4a
§ 65b Flugmedizinische Datenbank
§ 65c Flugmedizinische Sachverständige und flugmedizinische Zentren, Anerkennung und Aufsicht
‚Artikel 1a Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt
‚Artikel 3a Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal
§ 21 Flugmedizinische Tauglichkeit
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
Drucksache 31/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 hinsichtlich eines verstärkten Abgleichs mit einschlägigen Datenbanken an den Außengrenzen - COM(2015) 670 final
... Da die konsultierten Datenbanken nach dem Prinzip "Treffer/kein Treffer" arbeiten und die bloße Datenbankabfrage weder registriert noch weiterverarbeitet wird, wirkt sich die systematische Kontrolle von Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben, nur minimal auf den Schutz personenbezogener Daten aus und ist durch die Sicherheitsziele gerechtfertigt.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnis der Konsultationen
• Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Weitere Angaben
• Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Drucksache 570/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister - COM(2016) 627 final
... - Sachverständigengruppen: Benennung bestimmter Arten von Mitgliedern von Sachverständigengruppen3; - Öffentliche Konsultationen:: Versendung automatischer Mitteilungen über die von der Kommission durchgeführten Konsultationen an Interessenvertreter; die Kommission wird die Beiträge registrierter und nicht registrierter Einrichtungen getrennt veröffentlichen;
Vorschlag
Artikel 1 Zweck und Geltungsbereich der interinstitutionellen Vereinbarung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Von der interinstitutionellen Vereinbarung erfasste und nicht erfasste Tätigkeiten
Artikel 4 Von der interinstitutionellen Vereinbarung nicht erfasste Einrichtungen
Artikel 5 An die vorherige Registrierung geknüpfte Formen der Zusammenarbeit
Beim Europäischen Parlament
Beim Rat der Europäischen Union
Artikel 6 Registrierungsvoraussetzungen und Registrierung von Antragstellern
Artikel 7 Verbänden, NRO, Gewerkschaften, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Anwaltskanzleien und Beratungsunternehmen (Mitglieder des Typs C) im Sinne des Kommissionsbeschlusses C(2016) 3301 vom 30.5.2016.
Verhaltenskodex für registrierte Interessenvertreter und Sanktionen
Artikel 8 Verwaltungsrat des Registers
Artikel 9 Das Sekretariat des Registers
Artikel 10 Gründungsrechtsakt
Artikel 11 Ressourcen
Artikel 12 Freiwillige Beteiligung anderer Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU
Artikel 13 Freiwillige Beteiligung der Ständigen Vertretungen von Mitgliedstaaten der EU
Artikel 14 Schluss- und Übergangsbestimmungen
ANHÄNGE zum Vorschlag für eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister
Anhang I Klassifizierung der REGISTRIERTEN INTERESSENVERTRETER
Kategorien REGISTRIERTER INTERESSENVERTRETER
Anhang II von den SICH REGISTRIERENDEN Organisationen und EINZELPERSONEN BEREITZUSTELLENDE Informationen
I. Allgemeine Angaben
II. spezifische Angaben
A. Vom Register erfasste Tätigkeiten
B. Verbindungen zu EU-Organen
C. Finanzielle Auskünfte in Bezug auf die vom Register erfassten Tätigkeiten
3 Kosten
3 Einnahmen
Spezifische Informationspflichten
3 Durchführung
Anhang III VERHALTENSKODEX
Anhang IV UNTERSUCHUNGEN und Massnahmen
1. Allgemeines
2. Beschwerden und die Einleitung von Untersuchungen
3. Ersuchen um Klarstellung
4. Untersuchungsbefugnisse
5. Untersuchungen
6. Bemühen um eine Lösung
7. Ausbleiben einer loyalen und konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sekretariat
8. Recht auf Anhörung
9. Beschluss
10. Maßnahmen
11. Überprüfung
12. Rechtsbehelfe
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Zu diesem Zweck wird die Kommission im Herbst 2016 eine öffentliche Konsultation zum bestmöglichen Ansatz einleiten.
2 Einleitung
Mehr Steuertransparenz
Gerechtere Besteuerung
Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen
1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften
2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum
3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung
4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit
5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern
2 Schlussfolgerung
Drucksache 13/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Das jährliche Arbeitsprogramm 2016 der Union für europäische Normung - COM(2015) 686 final
... Dazu hat die Kommission Konsultationen mit den Interessenträgern aufgenommen und entsprechende Schritte eingeleitet.
Mitteilung
1. Einführung
2. Durchführung der Verordnung
2.1. Artikel 24 der Verordnung
2.1.1. Unabhängige Überprüfung des Europäischen Normungssystems6
2.2. Eine gemeinsame Normungsinitiative
2.3. Leitfaden zur europäischen Normung
3. Strategische Prioritäten der Europäischen NORMUNG
3.1. IKT-Normung
3.2. Normung im Dienstleistungsbereich
3.3. Strategische Schwerpunktbereiche für 2016
4. Integration
5. Internationale Zusammenarbeit
6. Rechte des geistigen Eigentums und FORSCHUNGSTHEMEN
6.1. Rechte des geistigen Eigentums in der Normung
6.2. Horizont 2020 - Forschung und Innovation
7. OPERATIVER und FINANZIELLER Rahmen
7.1. Neue Methode für Betriebskostenzuschüsse
7.2. Bewertung der Übereinstimmung der Normen mit den Rechtsvorschriften und der Politik der Union
7.3. Unerledigte Aufträge
Drucksache 565/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 593 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Titel II Massnahmen zur Anpassung von Ausnahmen und BESCHRÄNKUNGEN an das DIGITALE und Grenzübergreifende Umfeld
Artikel 3 Text- und Data-Mining
Artikel 4 Nutzung von Werken und sonstigen Schutzgegenständen für digitale und grenzübergreifende Lehrtätigkeiten
Artikel 5 Erhalt des Kulturerbes
Artikel 6 Gemeinsame Bestimmungen
Titel III Massnahmen zur Verbesserung der LIZENZIERUNGSPRAXIS und zur Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu INHALTEN
Kapitel 1 Vergriffene Werke
Artikel 7 Nutzung von vergriffenen Werken durch Einrichtungen des Kulturerbes
Artikel 8 Grenzübergreifende Nutzungen
Artikel 9 Dialog der Interessenträger
Kapitel 2 Zugänglichkeit und Verfügbarkeit audiovisueller Werke auf Plattformen für den Videoabruf
Artikel 10 Verhandlungsmechanismus
Titel IV Schaffung eines FUNKTIONSFÄHIGEN MARKTES für den URHEBERRECHTSSCHUTZ
Kapitel 1 Rechte an Veröffentlichungen
Artikel 11 Schutz von Presseveröffentlichungen im Hinblick auf digitale Nutzungen
Artikel 12 Ausgleichsansprüche
Kapitel 2 Bestimmte Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste
Artikel 13 Nutzung geschützter Inhalte durch
Kapitel 3 Faire Verträge mit den Urhebern und ausübenden Künstlern über die Vergütung
Artikel 14 Transparenzpflicht
Artikel 15 Vertragsanpassungsmechanismus
Artikel 16 Streitbeilegung
Titel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Änderungen anderer Richtlinien
Artikel 18 Zeitliche Anwendung
Artikel 19 Übergangsbestimmungen
Artikel 20 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Überprüfung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Drucksache 303/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/41/EG des Rates über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und zur Änderung der Richtlinie 2010/65 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten - COM(2016) 370 final
... 3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2 Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarität
2.3 Verhältnismäßigkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
3.1 Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessenträger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabschätzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
5.2 Erläuternde Dokumente
5.3 Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Angaben zu den Personen an Bord
5 Gesellschaften
5 Freistellungen
5 Mitgliedstaaten
Zusätzliche Bestimmungen
Ausschussverfahren und Änderungsverfahren
5 Bewertung
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen an der Richtlinie 98/41/EG
Artikel 5
Artikel 8
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 12a
Artikel 14a
Artikel 2 Änderungen am Anhang der Richtlinie 2010/65/EU
Artikel 3 Umsetzung
Artikel 4 Inkrafttreten
Artikel 5 Adressaten
Drucksache 569/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer
... 2. In Bezug auf die von der Kommission vorgeschlagene weitreichende Umgestaltung des Europasses gibt der Bundesrat zu bedenken, dass der bisherige Europass nicht mit zusätzlichen Instrumenten und Zielsetzungen überfrachtet werden darf. Der Europass muss seine bisherige Stärke, grenzüberschreitend erworbene Qualifikationen und Kompetenzen zu dokumentieren, beibehalten. Eine Umwandlung des Europasses in Richtung eines Anerkennungsinstruments lehnt der Bundesrat ab. Auch angesichts der Tatsache, dass der Europass in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Akzeptanz findet, sollte davon abgesehen werden, unter dem Markennamen "Europass" neue Instrumente zu schaffen, deren Mehrwert nicht dargelegt wurde, zumal auch im Vorfeld des Vorhabens weder eine Folgenabschätzung noch eine öffentliche Konsultation durchgeführt wurden.
Drucksache 79/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine EU-Strategie für Flüssigerdgas und die Speicherung von Gas - COM(2016) 49 final
... Die vorliegende Strategie, mit der eine Verpflichtung aus der Rahmenstrategie für die Energieunion erfüllt wird und die in Konsultation mit einem breiten Spektrum von Interessenträgern ausgearbeitet wurde5, geht näher auf die oben genannten Fragen ein und enthält Schlussfolgerungen bezüglich der konkreten Maßnahmen, die in diesem Bereich erforderlich sind.
Mitteilung
Einleitung: AUSSCHÖPFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt
1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur
4 Speicherinfrastruktur
Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die Märkte
4 Aktionslinien:
2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte
Die EU zu einem attraktiven Markt für LNG machen
4 Aktionslinien:
Gasspeicherung im Binnenmarkt
4 Aktionslinien:
Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung
4 Aktionslinien:
3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-MÄRKTEN
4 Aktionslinien:
4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie WÄRME-UND STROMERZEUGUNG
4 Aktionslinien:
Schlussfolgerungen
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Um die Leistungsfähigkeit des EU-Haushalts bei der Bewältigung der EU-Prioritäten zu steigern, bedarf es nicht nur einer angemessenen finanziellen Ausstattung, sondern auch kosteneffizienter Ausführungsmechanismen. Unter Konsultation der Interessenträger hat die Kommission geprüft, wie die in der laufenden Legislaturperiode eingeführten Vereinfachungsmaßnahmen für den Einsatz der EU-Fonds in der Praxis funktioniert haben. Dabei wurde Potential für weitere Verbesserungen festgestellt. Auf dieser Grundlage legt sie zusammen mit dieser Halbzeitüberprüfung eine umfassende Überarbeitung der allgemeinen Finanzvorschriften zusammen mit den entsprechenden Änderungen der Finanzregeln der einzelnen Bereiche vor.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 419/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
... Mit der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (ABl. L 294 vom 6.11.2013, S. 1) liegt eine weitere Maßnahme zur Verwirklichung des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vor, den der Rat der Europäischen Union am 30. November 2009 angenommen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Da das deutsche Recht den Vorgaben der vorliegenden Richtlinie weitgehend bereits entspricht, sind zu ihrer Umsetzung nur punktuelle Änderungen erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 83c Verfahren und Fristen.
Artikel 4 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 67a Unterrichtung bei Freiheitsentzug
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 6 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Artikel 7 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.