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0699/07
0310/07B
0276/07
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0674/07
0082/07
0223/07
0064/1/07
0261/07
0338/07
0547/07
0692/07
0675/07
0271/07
0018/07
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0930/07B
0641/07B
0533/07
0861/1/07
0918/07
0439/07
0824/07
0641/1/07
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0310/07
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0749/07
0722/07
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0748/07
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0597/07
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0444/07
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0271/1/07
0930/07
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0153/1/07
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0807/07
0456/07
0121/07
0423/07
0233/07
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0626/06B
0572/06B
0597/06
0054/06
0547/06
0510/06
0734/06
0907/06
0675/06
0598/06
0802/06
0059/1/06
0572/1/06
0711/06
0828/06
0004/06
0154/1/06
0153/06B
0404/06B
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0094/06
0172/06
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0059/06B
0246/06
0041/06
0537/06
0866/06
0795/06
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0549/06
0865/06
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0361/06
0455/06
0322/06
0156/06
0250/06
0071/1/06
0258/06
0507/06
0415/06
0507/1/06
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0510/2/06
0575/06B
0510/06B
0261/06
0006/06
0558/1/06
0081/06
0067/06
0068/06
0910/06
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0094/1/06
0938/06B
0575/1/06
0655/06B
0684/06B
0924/06
0438/1/06
0645/06
0253/06
0909/06
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0154/06B
0415/06B
0094/06B
0486/06
0660/06
0670/1/06
0751/1/06
0245/06
0153/06
0052/06
0678/06B
0211/06
0404/1/06
0696/06
0389/06
0527/06
0507/06B
0437/05
0588/1/05
0351/05
0491/05
0075/05
0870/05
0616/3/05
0912/05
0034/05
0790/05
0851/1/05
0361/1/05
0466/05
0424/05
0807/05
0194/05
0678/2/05
0094/05
0629/05
0829/1/05
0294/05
0829/05
0678/1/05
0942/1/05
0851/05B
0518/05
0285/05
0263/05
0286/1/05
0397/05
0147/05
0290/05
0334/05
0076/3/05
0283/05
0648/05
0899/05
0616/05B
0780/05
0312/05
0932/05
0282/1/05
0003/05
0947/05
0288/05
0319/05
0329/05
0426/05
0712/05
0732/05
0333/05
0616/05
0891/1/05
0084/05
0018/05
0477/05
0286/05B
0428/05
0746/05
0002/05
0678/05B
0163/1/05
0243/05
0558/05
0536/05
0182/05
0725/05
0555/05
0269/05
0946/05
0168/1/05
0076/05B
0224/05
0940/05
0588/05
0354/05
0653/2/05
0352/05
0102/05
0449/05
0766/05
0429/05
0363/05
0509/05
0014/1/05
0678/05
0724/05
0002/05B
0136/1/05
0285/1/05
0794/05B
0002/1/05
0726/05
0467/05
0591/05
0586/05
0136/05
0137/05
0361/4/05
0608/05
0483/05
0003/1/05
0390/05
0423/05
0233/05
0829/05B
0942/05B
0561/05
0588/05B
0760/05
0210/1/05
0616/2/05
0168/05B
0654/05
0576/05
0237/05
0285/05B
0338/05
0672/05
0014/05B
0524/05
0942/05
0348/05
0794/1/05
0275/05
0003/05B
0136/05B
0794/05
0269/04
0917/04B
0571/04B
0983/2/04
0525/04
0666/04B
0267/04
0789/04B
0799/04
0413/04B
0917/04
0666/2/04
0565/04
0724/1/04
0806/04
0789/04
0466/04
0331/04B
0985/04B
0985/04
0576/04
0892/04
0280/04
0586/04
0665/04
0917/3/04
0983/04B
0951/04
0558/04B
0571/04
0558/04
0734/04
0924/04
0380/04
0939/04
0664/04
0906/1/04
0105/04
0606/04B
0917/1/04
0267/04B
0817/1/04
0889/1/04
1011/04
0693/04
0985/1/04
0889/04B
0709/04
0666/04
0283/04
0441/04
0724/04
0267/1/04
0915/04
0574/03B
0504/03
0325/03B
0661/03B
0485/1/03
0762/03
0061/2/03
0856/03
Drucksache 536/14

... "Ketotifen - ausgenommen zur Anwendung am Auge in einer Konzentration von bis zu 0,025% -".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/14




A. Problem und Ziel

Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1

Apothekenbetriebsordnung Artikel 2

Verordnung

Verordnung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 4
Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

Arzneimittelverschreibungsverordnung Artikel 1

Apothekenbetriebsordnung Artikel 2

Verordnung

Verordnung

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3029: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukteabgabe-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 310/14

... "Magnesiumchlorid nach Satz 1 Nummer 4 und Magnesiumcarbonat dürfen nur bis zu einer Gesamtkonzentration an Magnesium von 77 mg/l im angereicherten Tafelwasser zugesetzt werden. "



Drucksache 628/1/14

... 3. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich die Konzentration des Arbeitsprogramms 2015 auf nur 23 neue Projekte ("Neue Initiativen") und den von der Kommission verfolgten Ansatz, sich auf große Themen von strategischer Bedeutung für die EU und auf die Realisierung konkreter Ergebnisse in den zehn prioritären Bereichen zu fokussieren.



Drucksache 397/14 (Beschluss)

... "§ 4a Zuständigkeitskonzentration



Drucksache 534/14

... In der Luft tritt Schwefelsäure als Aerosol auf. Durch Aufnahme der Schwefelsäureaerosole kommen diese zunächst in Kontakt mit der Schleimhaut der oberen Atemwege und gelangen dann in Abhängigkeit von der Teilchengröße unterschiedlich tief in den Atemtrakt. Schwefelsäure wirkt in Abhängigkeit von der Konzentration stark irritierend bis ätzendverkohlend. Infolge von Verdünnungseffekten durch das feuchte Milieu in den Atemwegen ist für die nachhaltige gesundheitsschädliche Wirkung das ursprüngliche Vorhandensein stärkerer bis stark konzentrierter schwefelsäurehaltiger Aerosole erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen - Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Berufskrankheit Nummer 2113

Zu Berufskrankheit Nummer 2114

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3063: Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4. Evaluierung


 
 
 


Drucksache 647/14 (Beschluss)

... Neben dem Projekt "A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen" soll auch für das Ersatzbauwerk der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Rendsburg in Schleswig-Holstein im Verlauf der Bundesautobahn A 7 ("A 7 Kreuz Rendsburg - Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf") eine Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht erreicht werden.


 
 
 


Drucksache 398/14

... Durch die Änderung von Absatz 1 Satz 2 wird sprachlich nachvollzogen, dass das AVAG nunmehr für mehrere Abkommen der Europäischen Union gilt. Die Landesregierungen sollen dabei weiterhin von der Konzentrationsermächtigung auch allein für einzelne der in § 1 Absatz 1 Nummer 2 genannten Abkommen der Europäischen Union Gebrauch machen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes

Abschnitt 7
Haager Übereinkommen vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

§ 58
Bescheinigungen zu inländischen Titeln

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2903: Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 647/1/14

... Neben dem Projekt "A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen" soll auch für das Ersatzbauwerk der Rader Hochbrücke über den Nord-Ostsee-Kanal bei Rendsburg in Schleswig-Holstein im Verlauf der Bundesautobahn A 7 ("A 7 Kreuz Rendsburg - Anschlussstelle Rendsburg/Büdelsdorf") eine Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht erreicht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/1/14




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 278/1/14

... 6. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung dürfte eine Veränderung der Verteilungsquote zu Lasten der Mitgliedstaaten einhergehen, die sich am Ende der Reisewege der Asylsuchenden befinden; eine stärkere Belastung der Bundesrepublik Deutschland ist zu erwarten. Bereits jetzt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die freien Träger bei der Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen erheblichen Belastungen organisatorischer und finanzieller Art ausgesetzt. Durch die vorgeschlagene Neuregelung werden diese aufgrund des zu erwartenden Anstiegs an unbegleiteten Minderjährigen noch zunehmen. Es besteht zudem die Gefahr, dass bei hohen Konzentrationen von unbegleiteten Minderjährigen in den favorisierten Zielstaaten die Sicherung des Kindeswohls im Sinne der Jugendhilfe durch eine Überlastung der Jugendhilfeeinrichtungen nicht mehr in ausreichendem Maße gewährleistet werden kann.



Drucksache 378/14

... /EG betreffend die pH-Höchstwerte von Thrombozytenkonzentraten bei Ablauf der Haltbarkeit (ABl. L 97 vom 12.4.2011, S. 28). Zudem erfolgt eine Klarstellung des Anwendungsbereichs der



Drucksache 647/14

... Mit der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderung wird für das Projekt A 1 Köln-Niehl - Kreuz Leverkusen eine Konzentration des Rechtsschutzes beim Bundesverwaltungsgericht erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeit

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 325/14

... In den vergangenen Jahrzehnten haben jedoch bestimmte Entwicklungen, wie die verstärkte Konzentration und vertikale Integration von Marktteilnehmern in der gesamten EU, zu strukturellen Veränderungen in der Lebensmittelversorgungskette geführt. Diese Entwicklungen haben zu sehr unterschiedlichen Verhandlungspositionen und zu wirtschaftlichen Ungleichgewichten in einzelnen Handelsbeziehungen zwischen den Akteuren entlang der Kette beigetragen. Obwohl asymmetrische Verhandlungspositionen in Wirtschaftsbeziehungen üblich und legitim sind, kann der Missbrauch solcher Ungleichgewichte mitunter zu unlauteren Handelspraktiken führen.3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/14




1. Einleitung

2. Hintergrund

3. Probleme INFOLGE unlauterer Handelspraktiken

4. die VIELFALT der Massnahmen gegen unlautere PRAKTIKEN in der EU

4.1. Uneinheitliches Vorgehen gegen unlautere Praktiken

4.2. Durchsetzung

4.3. Die Supply Chain Initiative

5. eine wirksame Strategie gegen unlautere Handelspraktiken

5.1. Beteiligung aller Marktteilnehmer an der Supply Chain Initiative

5.2. Grundsätze für vorbildliche Verfahren

5.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

5.4. Mögliche Kosten und Nutzen einer Eindämmung unlauterer Handelspraktiken

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 312/14

... - Die Europäische Beobachtungsstelle für Cluster wird den Regionen geografische Konzentrationen von Kompetenzen in den Öko-Industrien deutlicher aufzeigen und Trends zu branchenübergreifenden Clustern erkennen und analysieren; dies schließt die Internationalisierung von Clustern und Entwicklungen des industriellen Wandels im Zusammenhang mit Öko-Industrien ein. - Es werden Modellregionen bestimmt, in denen systemische ökoinnovative Lösungen demonstriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/14




Einführung und Kontext

I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen

II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft

III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten

IV. Marktzugang für grüne KMU

V. Verwaltung


 
 
 


Drucksache 400/14

... 1. ob gefährliche Mengen oder Konzentrationen von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 400/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und Zielsetzung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

§ 3
Gefährdungsbeurteilung

§ 4
Grundpflichten des Arbeitgebers

§ 5
Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel

§ 6
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 7
Vereinfachte Vorgehensweise bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 8
Schutzmaßnahmen bei Gefährdungen durch Energien, Ingangsetzen und Stillsetzen

§ 9
Weitere Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln

§ 10
Schutzmaßnahmen bei Instandhaltung oder Änderung von Arbeitsmitteln

§ 11
Besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen und Unfälle

§ 12
Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten

§ 13
Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber

§ 14
Prüfung von Arbeitsmitteln

Abschnitt 3
Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

§ 15
Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

§ 16
Wiederkehrende Prüfung

§ 17
Prüfaufzeichnungen und -bescheinigungen

§ 18
Erlaubnis- und Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Betriebssicherheit

§ 19
Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen

§ 20
Sonderbestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes

§ 21
Ausschuss für Betriebssicherheit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, Schlussvorschriften

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

§ 23
Straftaten

§ 24
Übergangsvorschriften

Anhang 1
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

1. Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln

2. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten

3. Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen

3.1 Allgemeine Mindestanforderungen

3.2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Gerüsten

3.3 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Leitern

3.4 Besondere Vorschriften für Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen

4. Besondere Vorschriften für Aufzugsanlagen

5. Besondere Vorschriften für Druckanlagen

Anhang 2
(zu §§ 15 und 16) Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Abschnitt 1
Zugelassene Überwachungsstellen

1. Zulassung von Überwachungsstellen

2. Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen und Unternehmensgruppen

Abschnitt 2
Aufzugsanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung von Aufzugsanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen

Abschnitt 3
Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmung

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

5. Wiederkehrende Prüfungen

6. Prüfungen von Gasfüllanlagen, Tankstellen und Betankungsanlagen

Abschnitt 4
Druckanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen von Druckanlagen vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen

5. Wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen

6. Besondere Prüfanforderungen für bestimmte Anlagen und Anlagenteile

6.1 Röhrenöfen in verfahrenstechnischen Anlagen

6.2 Kälte- und Wärmepumpenanlagen

6.3 Kondenstöpfe und Abscheider für Gasblasen

6.4 Dampfbeheizte Muldenpressen und Pressen zum maschinellen Bügeln

6.5 Pressgas-Kondensatoren

6.6 Nicht direkt beheizte Wärmeerzeuger und Ausdehnungsgefäße in Heizungs- und Kälteanlagen

6.7 Anlagenteile für die Erzeugung von Wasserdampf oder Heißwasser durch Wärmerückgewinnung

6.8 Rohrleitungen mit Prüfprogramm

6.9 Flaschen für Atemschutzgeräte

6.10 Druckbehälter mit Gaspolster in Druckflüssigkeitsanlagen

6.11 Druckbehälter als Anlagenteile in elektrischen Schaltgeräten und Schaltanlagen

6.12 Schalldämpfer in Rohrleitungen

6.13 Druckbehälter von Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern

6.14 Druckbehälter und Rohrleitungen mit Auskleidung oder Ausmauerung

6.15 Ortsfeste Druckbehälter für körnige oder staubförmige Güter

6.16 Fahrzeugbehälter für flüssige, körnige oder staubförmige Güter

6.17 Druckbehälter für nicht korrodierend wirkende Gase oder Gasgemische

6.18 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische mit Betriebstemperaturen von weniger als -10 Grad Celsius

6.19 Druckbehälter und daran angeschlossene Rohrleitungen für Gase oder Gasgemische in flüssigem Zustand

6.20 Rotierende dampfbeheizte Zylinder

6.21 Steinhärtekessel

6.22 Druckbehälter und Rohrleitungen aus Glas

6.23 Druckbehälter in Wärmeübertragungsanlagen

6.24 Versuchsautoklaven

6.25 Heizplatten in Wellpappenerzeugungsanlagen

6.26 Wassererwärmungsanlagen für Trink- oder Brauchwasser

6.27 Pneumatische Weinpressen Membranpressen, Schlauchpressen

6.28 Plattenwärmetauscher

6.29 Lagerbehälter für Lebensmittel

6.30 Verwendungsfertige Druckanlagen und Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.30.1 Verwendungsfertige Druckanlagen

6.30.2 Druckgeräte in verwendungsfertigen Maschinen

6.31 Anlagen, die bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz verwendet werden

6.32 Ortsfeste Füllanlagen für Gase

6.33 Druckbehälter mit Schnellverschlüssen

Anhang 3
(zu § 14 Absatz 4) Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Abschnitt 1
Krane

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüffristen, Prüfzuständigkeiten und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Tabelle

Abschnitt 2
Flüssiggasanlagen

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Begriffsbestimmungen

3. Zur Prüfung befähigte Personen

4. Prüfungen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Abschnitt 3
Maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

1. Anwendungsbereich und Ziel

2. Prüfsachverständige

3. Prüfzuständigkeiten, Prüffristen und Prüfaufzeichnungen

Tabelle

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 11
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalischchemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Brand- und Explosionsgefährdungen

1.3 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Organisatorische Maßnahmen

1.6 Mindestvorschriften für den Explosionsschutz bei Tätigkeiten in Bereichen mit gefährlichen explosionsfähigen Gemischen

1.7 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche

1.8 Mindestvorschriften für Einrichtungen in explosionsgefährdeten Bereichen sowie für Einrichtungen in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen, die für den Explosionsschutz in explosionsgefährdeten Bereichen von Bedeutung sind

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage, Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

4 Ermächtigungsgrundlagen

II. Alternativen

III. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

3.1 Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.2 Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

a Bürgerinnen und Bürger

b Bund

c Länder

d Wirtschaft

e Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

4. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Anhang 1 Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Anhang 2 Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Aufzugsanlagen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Abschnitt 4 Druckanlagen

Zu Anhang 3 Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2603:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 155/1/14

... - Hinzu kommt, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie in ihren Flächennutzungsplänen über die sich aus dem Immissionsschutzrecht und dem Gebot der Rücksichtnahme ergebenden Abstände hinaus größere Vorsorgeabstände im Sinne des vorbeugenden Immissionsschutzes zwischen



Drucksache 417/14 (Beschluss)

... 11. Nach Auffassung des Bundesrates sind Verschleppungsgrenzen für Antibiotika strikt abzulehnen. Es ist auf eine "Nulltoleranz" für Verschleppungen von Antibiotika hinzuwirken. Gerade geringe Mengen unterhalb therapeutisch wirksamer Konzentrationen fördern die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen. Wenn Verschleppungsgrenzen unvermeidbar sind, sollten diese nur auf der Grundlage von EFSA-Empfehlungen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/14 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 417/1/14

... 11. Nach Auffassung des Bundesrates sind Verschleppungsgrenzen für Antibiotika strikt abzulehnen. Es ist auf eine "Nulltoleranz" für Verschleppungen von Antibiotika hinzuwirken. Gerade geringe Mengen unterhalb therapeutisch wirksamer Konzentrationen fördern die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 628/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat unterstützt nachdrücklich die Konzentration des Arbeitsprogramms 2015 auf nur 23 neue Projekte ("Neue Initiativen") und den von der Kommission verfolgten Ansatz, sich auf große Themen von strategischer Bedeutung für die EU und auf die Realisierung konkreter Ergebnisse in den zehn prioritären Bereichen zu fokussieren.



Drucksache 304/14

... Nikotin, ein Nervengift, welches die Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Rauchen verursacht, ist in nahezu jedem Liquid und meist in höheren Dosen enthalten, als auf der Verpackung angegeben. Die Konzentration ist dabei meist so hoch, dass ein Verschlucken des puren Liquide tödlich sein kann. Gleiche Folgen hat die Resorption des Nikotins über andere körperliche Organe.



Drucksache 556/14

... § 5 Zuständigkeitskonzentration



Drucksache 304/14 (Beschluss)

... Nikotin, ein Nervengift, welches die Abhängigkeit im Zusammenhang mit dem Rauchen verursacht, ist in nahezu jedem Liquid und meist in höheren Dosen enthalten, als auf der Verpackung angegeben. Die Konzentration ist dabei meist so hoch, dass ein Verschlucken des puren Liquids tödlich sein kann. Gleiche Folgen hat die Resorption des Nikotins über andere körperliche Organe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Überprüfung und Anpassung des Nichtraucherschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes hinsichtlich des Konsums von E-Zigaretten und E-Shishas (elektronische Inhalationsprodukte) durch Kinder und Jugendliche


 
 
 


Drucksache 420/1/14

... Bezug genommen werden. Im Anhang dieser Verordnung sind einige in homöopathischen Arzneimitteln verwendete Stoffe in höheren Konzentrationen als der im Verordnungsvorschlag aufgeführten Konzentration von einem Teil der Urtinktur pro 10 000 Teilen enthalten. Auch für diese Stoffe ist eine Festlegung von Höchstmengen nicht erforderlich. Eine Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier ist daher bei der Registrierung derartiger homöopathischer Arzneimittel nicht zu erwarten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 420/1/14




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Artikel 4 Nummer 3

Zu Artikel 4 Nummer 20

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu den Artikeln 21

Zu Artikel 29

Zu den Artikeln 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 32

Zu Artikel 32

Zu den Artikeln 33

Zu Artikel 38

Zu Artikel 54

Zu Artikel 69

Zu den Artikeln 72

Zu Artikel 73

Zu den Artikeln 82

Zu Artikel 89

Zu Kapitel VI Artikel 91 ff.

Zu Artikel 93

Zu Artikel 97

Zu Artikel 99

Zu Artikel 100

Zu Artikel 101

Zu Artikel 104

Zu Artikel 104

Zu Artikel 105

Zu Artikel 106

Zu Artikel 107

Zu Artikel 108

Zu Artikel 110

Zu Artikel 111

Zu Artikel 112

Zu Artikel 114

Zu den Artikeln 115

Zu Artikel 116

Zu Artikel 117

Zu Artikel 118

84. Zu Artikel 118 wird die Bundesregierung gebeten klarzustellen, ob die zu erstellende Liste antimikrobielle Wirkstoffe oder Arzneimittel enthalten soll. Wobei bei letzterem zu klären wäre, ob es sich um Tier- und/oder Humanarzneimittel handelt. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, die antimikrobiell wirksamen Stoffe zu listen, die nicht nach den Artikeln 115 und 116 umgewidmet werden dürfen.

Zu Artikel 124

Zu Artikel 125

Zu Artikel 146

Zu Anhang II Nummer 1.3.1.

Zur Ergänzung der Vorlage

Zur Übersetzung der Vorlage

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 444/14

... Der extreme Anstieg des Zugangs von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen stellt Kommunen und Länder vor immense Herausforderungen. Trotz größter Anstrengungen von Kommunen und Ländern sorgt die Konzentration der unbegleiteten Minderjährigen an den Transitrouten insbesondere bei den dort liegenden Jugendämtern für eine Belastung, die die Ressourcen der einzelnen Kommunen massiv übersteigen. Diese Überlastung gefährdet nicht nur die adäquate Versorgung der unbegleiteten Minderjährigen, sondern auch die Strukturen der Jugendhilfe insgesamt.



Drucksache 294/1/14

... bei Aufhebung oder Reduzierung eines Vorranggebietes mit Eignungswirkung oder einer Konzentrationszone im Flächennutzungsplan besteht ("Wegplanung" von Standorten). Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/14




1. Hauptempfehlung

2. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 17/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen der Kommission für eine wirksame Zollrisikoanalyse. Angesichts der Entwicklung des internationalen Handels kann nur durch Konzentration der Zollkontrollen auf risikobehaftete Warensendungen erreicht werden, dass sowohl ein hohes Schutz- und Sicherheitsniveau gewährleistet als auch die zollrechtliche Einfuhrabwicklung beschleunigt werden kann. Die von der Kommission intendierte "stärkere Einbeziehung von Unternehmen, die grenzüberschreitend Waren befördern", wird jedoch äußerst kritisch betrachtet.



Drucksache 629/13

... Die Kommission schlägt eine neue ESS-Struktur vor, mit der die Koordinierung und die Partnerschaft in Form einer klaren Pyramidenstruktur mit dem AESS als höchstem strategischem Gremium innerhalb des ESS verbessert werden sollen. Ein Aspekt dieser Straffung ist die Konzentration der Komitologiebefugnisse im AESS. Im Februar 20125 hat der AESS diesen neuen Ansatz begrüßt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessengruppen und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

i Anpassung

ii Zusätzliche Änderungen

iii Straffung des Europäischen Statistischen Systems

Rechtsgrundlage

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9a
Austausch vertraulicher Daten

Artikel 13a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 14
Ausschuss

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 426/13

... Das politische Konzept der Kommission ist durch eine Konzentration auf die Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Es beruht auf einem horizontalen Ansatz, ohne besonders erfolgreiche Akteure zu bevorzugen. Die Fokussierung auf sechs Schwerpunktbereiche ist das Ergebnis der Anhörung von Interessenträgern im Hinblick auf Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen hilfreich sein können. Dabei handelt es sich jedoch um Technologien, die in der Regel nicht an einen spezifischen Sektor gebunden sind. Ihr gemeinsames Merkmal ist, dass ihnen generell ein erhebliches Wachstumspotenzial zugeschrieben wird Alle Akteure können sich natürlich auf diese sechs Schwerpunktbereiche oder auf andere Maßnahmen, die sie für geeignet halten, konzentrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/13




Wettbewerb und Märkte, Schwerpunktbereiche

Bedeutung und Rolle der KMU

Allgemeine und berufliche Bildung


 
 
 


Drucksache 263/13

... Zudem wird ausdrücklich geregelt, dass der Bestandsmarktaufruf nur gleichzeitig mit den nach Absatz 8 in Verbindung mit §§ 35 Absatz 7, 130b Absatz 4 gegen die Festbetrags- bzw. Erstattungsbetragsentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen anfechtbar ist. Dies ist aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung und Verfahrenskonzentration geboten, denn die Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens zur Nutzenbewertung und die dabei getroffene Auswahl des aufzurufenden Arzneimittels des Bestandsmarktes sind unselbständige Vorentscheidungen für die nachfolgende Nutzenbewertung und dienen lediglich der Vorbereitung der daran anschließenden Festbetrags- oder Erstattungsbetragsentscheidung. Dass der Gesetzgeber bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen die Nutzenbewertung in § 35a Absatz 1 selbst anordnet, während er die Einleitungsentscheidung bei Arzneimitteln des Bestandsmarktes auf den Gemeinsamen Bundesausschusses übertragen hat, macht keine unterschiedliche Regelung der zulässigen Rechtsbehelfe erforderlich. In beiden Fällen wird der einseitig festgelegte Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers erst durch die abschließende Entscheidung über den Festbetrag oder den Erstattungsbetrag ersetzt. Für den gebotenen Rechtsschutz des pharmazeutischen Unternehmers wird der Rechtsweg damit in dem Zeitpunkt eröffnet, in dem sich der Eingriff in die freie Preisgestaltung durch die Preisfestsetzung konkretisiert. Die Einleitungsentscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses löst demgegenüber lediglich gesetzliche Mitwirkungsobliegenheiten des pharmazeutischen Unternehmers hinsichtlich der Übermittlung der für die Nutzenbewertung erforderlichen Nachweise nach Absatz 1 aus. Mit ihr ist jedoch grundsätzlich keine im vorgegebenen Rechtsweg irreversible Beeinträchtigung der Rechtstellung des pharmazeutischen Unternehmers verbunden, die ein isoliertes Rechtsschutzbedürfnis auslösen würde. Im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Festbetrags- oder Erstattungsbetragsentscheidung unterliegen die Zwischenentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses der inzidenten gerichtlichen Kontrolle.



Drucksache 61/1/13

... 2. Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), in der er festgestellt hat, dass er sich nicht grundsätzlich der Übertragung weiterer Aufgaben an die ERA verschließt. Er begrüßt daher die Konzentration der Zulassung, insbesondere von Fahrzeugen für den grenzüberschreitenden Verkehr, bei der ERA und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass damit die Verfahren europaweit vereinheitlicht und beschleunigt und insgesamt vermeidbare bürokratische und finanzielle Lasten für den Eisenbahnsektor abgebaut werden.



Drucksache 328/13

... Die Anlage 1 Teil B wird redaktionell neu gefasst. Jeder befristet zugelassene Stoff wird unter einer laufenden Nummer (Spalte a) mit seiner Bezeichnung (Spalte b) genannt. Sofern die Verwendung eines Stoffes nicht allgemein zugelassen ist, werden in Spalte c die zugelassene Verwendung, spezifische Anforderungen, Höchstkonzentrationen, etc. geregelt. In Spalte d wird für jeden Stoff das Datum angegeben, an dem seine befristete Zulassung endet. Die Zulassung endet jeweils mit Ablauf des genannten Tages.



Drucksache 737/13

... 40. bedauert die Kürzungen der nationalen Forschungsbudgets im Verteidigungsbereich sowie die Tatsache, dass hier keine Abstimmung über nationale Grenzen hinweg erfolgt; weist auf das Potenzial der EU hin, durch die Europäische Rahmenvereinbarung einen deutlichen Mehrwert zu erzielen sowie größere Synergien zwischen sicherheitsbezogener Forschung im zivilen und im Verteidigungsbereich zu schaffen; betont im Besonderen die Notwendigkeit einer Konzentration der Investitionen auf Schlüsseltechnologien wie beispielsweise Robotik sowie Nano- und Mikroelektronik, wobei EU-Gelder, die in diesen Bereichen ausgegeben werden, auch der Verteidigung zugutekommen müssen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 754/13

... Die zugehörigen Einzelparameter und die jeweils gültigen Messvorschriften oder Analysemethoden, nach denen sie zu ermitteln sind, bestimmen sich nach § 4. Solche Einzelparameter sind z.B. zu § 1 Nummer 3 die Konzentrationen von Stickstoff, Schwefel, Phosphor, Kalzium, Magnesium, Kalium und weiteren Elementen in Blattproben, zu § 1 Nummer 9 Tages- oder Stundenmittel der Temperatur und des Niederschlages, zu § 1 Nummer 11 Konzentrationen bestimmter

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Grunddaten

§ 2
Stichprobenverfahren

§ 3
Intensivmonitoring

§ 4
Erhebungsstandards

§ 5
Inkrafttreten

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2583: Verordnung über Erhebungen zum forstlichen Umweltmonitoring (ForUmV)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 6/13

... 2. Maßnahmen zur besseren Abschirmung oder Reduzierung der von der zentralen Gegenpartei als wesentlich identifizierten Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen und eine Berichterstattung gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank, wobei auch über Konzepte für den Ausstieg aus einzelnen Geschäftsbereichen oder die Abtrennung von Teilen der zentralen Gegenpartei berichtet werden soll,



Drucksache 689/1/13

... 51. Der Bundesrat begrüßt es grundsätzlich, dass in Artikel 37 Absatz 4 ein Anreiz geschaffen wird, die Entgelte für Datenroamingdienste an Inlandspreise anzupassen. Er hält es aber gleichzeitig für geboten, zum Schutz des Wettbewerbs und Verbraucherinnen und Verbraucher der wirksame Vorkehrungen gegen schädliche Marktkonzentrationen und Preisabsprachen vorzusehen.



Drucksache 677/13

... Zunächst zu beachten ist der Umfang. Wenngleich keine ganz präzise Angabe vorliegt, so ergibt sich doch aus Schätzungen zum Umfang des Schattenbankwesens - sowohl in absoluten Zahlen als auch bezogen auf den Anteil am globalen Finanzsektor -, dass einige seiner Komponenten systemrelevant sein könnten. Den neuesten Studien des FSB9 zufolge beläuft sich die Summe der Vermögenswerte von Schattenbanken, näherungsweise ermittelt anhand der statistischen Kategorie "Sonstige Finanzintermediäre", auf etwa die Hälfte der Vermögenswerte des regulierten Bankensystems. Obwohl die Vermögenswerte von Schattenbanken seit 2008 leicht rückläufig sind, machten sie im Jahr 2011 insgesamt 51 000 Mrd. EUR aus. Was die geografische Verteilung angeht, so ist eine Konzentration in den Vereinigten Staaten10 (ca. 17 500 Mrd. EUR) und in der EU11 (Eurogebiet mit 16 800 Mrd. EUR und Vereinigtes Königreich mit 6 800 Mrd. EUR) zu verzeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/13




1. die Debatte über das Schattenbankwesen

1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU

Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?

Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?

1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission

2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?

2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen

Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem

Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken

Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds

2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität

Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente

Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen

Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen

3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen

3.1. Mehr Transparenz

Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten

Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID

Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI

Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds

Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds

Stärkung des OGAW-Rahmens

3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit

3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken

Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken

Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken

3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors

3.6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 754/1/13

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO



Drucksache 555/13 (Beschluss)

... die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/13 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 14. Die EU-Kohäsionspolitik ist ein wichtiges Instrument zur Reduzierung wirtschaftlicher, sozialer, territorialer und ökologischer Ungleichgewichte innerhalb der EU. Insbesondere der ESF kann einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung leisten. Eine verstärkte Adressierung der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung durch den EFRE lehnt der Bundesrat aber ab. Er sieht einen Widerspruch zwischen der von der Kommission für die Förderperiode 2014 bis 2020 geforderten thematischen Konzentration einerseits und Appellen andererseits, die Fonds für eine Vielzahl - grundsätzlich wünschenswerter - Förderziele zu nutzen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit begrenzten Mitteln und Instrumenten nicht eine beliebige Anzahl von Förderzielen erreicht werden kann.



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... Die durch den fliegenden Gerichtsstand hervorgebrachte (faktische) Zuständigkeits- und Sachkenntniskonzentration lässt sich durch eine ergänzende Regelung erhalten, wonach das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, in dessen Bezirk der Beklagte seine Niederlassung bzw. seinen Wohnsitz hat, zuständig ist. Damit wird den Beklagten nur eine Anreise zu dem Amtsgericht am Ort ihres Landgerichts zugemutet, wo sich eine entsprechende Sachkunde ausbilden kann. Deswegen bleibt die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration durch Landesverordnung aufgrund von § 105



Drucksache 705/13

... "Zolmitriptan - ausgenommen zur akuten Behandlung von Migränekopfschmerzen mit und ohne Aura bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt und nach Anwendung eines Triptans unter Beobachtung durch einen Arzt, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 2,5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 5 mg je Packung, sofern in Fachinformation und Packungsbeilage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und wesentliche Regelungen

II. Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen

III. Erfüllungsaufwand und Informationspflichten

Für die Wirtschaft pharmazeutische Unternehmer

Für verschreibende Personen

Marginaler wiederkehrender Erfüllungsaufwand

Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

VI. Befristung

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VIII. Zustimmungsbedürftigkeit und Einvernehmen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2619: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 175/13

... Herstellung unter Verwendung von Mineraffut- termitteln oder Herstellen ausschließlich gleichartiger Vormischungen (z.B. nur unterschiedliche Konzentrationen) oder gleichartiger Zusatzstoffe (z.B. nur Aromastoffe, Bindemittel/Fließhilfsstoffe...)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 175/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb

§ 11a
Kontrollprogramm Futtermittel

§ 11c
Nationales Programm zur Kontrolle von Pflanzenschutzmittelrückständen in Futtermitteln

§ 12a
Beauftragung von Prüflaboratorien bei Futtermitteln

Anlage 1a
(zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Nummer 2) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Futtermittelbetrieben

1. Einstufung in Risikobetriebsarten

2. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Futtermittelbetrieben

2.1. Zweck und Anwendung

2.2. Aufbau

2.3. Durchführung 2.3.1 Grundsätzliches

2.3.2 Ersteinstufung:

2.3.3 Festlegung der Risikobetriebsart RBA 2.3.3.1 Standardeinstufung

2.3.3.2 Anpassung der Standardeinstufung und Bewertung des Heimtierfutterbereichs

2.3.4 Hauptmerkmale - Risikopunkte - Punktevergabe - individuelles Risiko

Hauptmerkmal I: Produktions-/Handelsmenge und Produktionsspektrum

Hauptmerkmal II: Produktions- und Betriebsstruktur

Hauptmerkmal III: Betriebliche Eigenverantwortung

Hauptmerkmal IV: Bewertung von Ergebnissen aus der amtlichen Futtermittelüberwachung

2.3.5 Gewichtung der einzelnen Risikofaktoren

2.3.6 Berechnung des Gesamt-Risikos und der Kontrollfrequenz

2.3.6.1. Startpunktzahl und Intervall für Risikobetriebsarten

2.3.6.2. Berechnung des Gesamtrisikos RB für einen Betrieb

2.3.6.3. Zuordnung zu einer Risikoklasse / Kontrollfrist

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten I) Einteilung in Risikobetriebsarten (RBA) in Anlehnung an den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Kodierkatalog für im Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 anzugebende Tätigkeiten

Tabelle

Anhang 1
: Zuordnung der Risikobetriebsarten II)Zuordnung der Risikobetriebsart für Trocknungsbetriebe Abhängig von den eingesetzten Brennstoffen ergeben sich für Futtermittel-Trocknungsbetriebe unterschiedliche Risiken. Für Trocknungsbetriebe ist es deshalb erforderlich, genauere Angaben zum Betrieb zu machen. Sind die Merkmale noch nicht erfasst worden, dann wird die standardmäßig festgelegte RBA (siehe Tab. 1) zugeordnet.

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
: Kontrollfrequenzen

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2347: Entwurf der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 93/13

... Ein Kerngedanke des neuen Erhebungskonzeptes zu den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist es, den Berichtkreis inhaltlich nicht wie bisher über die Art der angebotenen Kinder - und Jugendarbeit, sondern über die Art der anbietenden Träger zu bestimmen. Dies führt zu einer wesentlichen Erleichterung der Erhebungsorganisation. Die Neukonzeption der Statistik zur Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigt einerseits die Breite des Trägerspektrums, begrenzt aber andererseits den Kreis der Auskunftspflichtigen auf die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe und die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Mit diesem Zuschnitt des Berichtskreises ist eine Konzentration der Erhebung auf diejenigen statistischen Einheiten verbunden, die nachweislich längerfristig und im nennenswerten Umfang in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind und die Masse der Erhebungsinformationen bereitstellen. Im Übrigen handelt es sich bei diesem Berichtskreis um die Hauptempfänger öffentlicher Fördergelder und um langjährig mit der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kooperierende Partner.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes

1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe

2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund

3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe

4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang

5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie

II. Gesetzgebungszuständigkeit

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

3. Weitere Kosten

aa Für den Bund

bb Für die Länder

cc Für die Kommunen

V. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

a Erfüllungsaufwand für Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Für den Bund:

Für die Länder:

Für die Kommunen:


 
 
 


Drucksache 315/13

... 2. kognitive und mentale Vorgänge bei Anforderungen an Denken, Entscheiden, Konzentration, Gedächtnis und Lernen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Begründung

a Allgemein

b Die Struktur der Verordnung

c Literatur


 
 
 


Drucksache 440/13

... 6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 555/13

... die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorzusehen.



Drucksache 59/13

... In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die B2B-Lieferkette bei Lebensmitteln wie auch bei Nicht-Lebensmitteln aus wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Gründen erheblich verändert. Die EU-weite verstärkte Konzentration und vertikale Integration hat zu strukturellen Veränderungen in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel geführt. Im Bestreben, durch Mobilisierung einer größeren Kaufkraft im Einkauf Skaleneffekte zu erzielen, haben sich verschiedene internationale Einzelhändler-Einkaufsallianzen gebildet. Im Zuge eines wachsenden Angebots an Eigenmarken der Händler sind manche von ihnen zu direkten Konkurrenten ihrer Lieferanten geworden. Einige wenige relativ starke Akteure der Lieferkette scheinen über beträchtliche Verhandlungsmacht zu verfügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/13




Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel in Europa Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs unlautere Handelspraktiken

2.1. Der Begriff unlautere Handelspraktiken

2.2. Beispiele unlauterer Handelspraktiken

2.3. Potenzielle Auswirkungen unlauterer Handelspraktiken

3. Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.1. Fragmentierung der Rechtsrahmen auf nationaler Ebene

Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht und Rechtsvorschriften über unlautere Handelspraktiken

Zivilrecht, Handelsrecht und unlautere Handelspraktiken

Spezifische nationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.2. Schutz vor unlauteren Handelspraktiken auf EU-Ebene

4. Durchsetzung der Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

4.1. Durchsetzungsmechanismen auf nationaler Ebene

4.2. Durchsetzungsmechanismen auf EU-Ebene

5. Arten unlauterer Handelspraktiken

5.1. Mehrdeutige Vertragsbestimmungen

5.2. Fehlen eines schriftlichen Vertrags

5.3. Rückwirkende Vertragsänderungen

5.4. Unbillige Übertragung des kommerziellen Risikos

5.5. Missbräuchliche Nutzung von Informationen

5.6. Unbillige Beendigung einer Geschäftsbeziehung

5.7. Regionale Angebotsbeschränkungen

5.8. Gemeinsame Merkmale unlauterer Handelspraktiken

6. Allgemeine Bemerkungen

7. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 590/13 (Beschluss)

... - durch eine enge Abstimmung mit nationalen Förderinstrumenten wie dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) und der Nationalen Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) und die Konzentration auf Maßnahmen und Projekte mit einer europäischen Dimension Doppelförderungen vermieden werden.



Drucksache 206/13

... in den Katalog der privilegierten Vorhaben wurde als planerisches Korrektiv den Gemeinden und Trägern der Regionalplanung die Möglichkeit eingeräumt, durch positive Standortausweisungen im Plangebiet den übrigen Planungsraum von solchen Anlagen freizuhalten (Planvorbehalt bzw. Konzentrationsplanung). Die Anzahl der Genehmigungen für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 206/13




B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 427/1/13

... 5. Allerdings sind die geänderten Regelungen für die Bewertung anhand der Kriterien PBT (persistent, bioakkumulierend und toxisch) und vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) in Artikel 19 Absatz 4 Buchstabe c aus Sicht des Umwelt- und Gewässer- sowie Grundwasserschutzes nicht ausreichend. Nach der Änderung in 2012 sollten "nur" die Produkte/Gemische untersucht und bewertet werden, nach neuem Vorschlag "nur" die Einzelstoffe. Wenn aber die Produkte aus Stoffgemischen bestehen, fehlt eine Bewertung des Gemisches. Sinnvoll wäre daher eine Untersuchung der Gemische und der Einzelstoffe, zumindest bezogen auf das "T = Toxizität", da Stoffgemische anders toxisch wirken können als ihre einzelnen Bestandteile: Stoffgemische besitzen nach dem anerkannten Konzept der Konzentrations-Additivität eine höhere Toxizität als die jeweiligen Einzelstoffe. Demnach würde eine Bewertung allein auf der Grundlage einer Untersuchung der Einzelstoffe, ohne Untersuchung der Gemische, offensichtliche Umweltrisiken ignorieren.



Drucksache 754/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die zu erhebenden Grunddaten, z.B. zu atmosphärischen Stoffeinträgen in den Wald, im Hinblick auf die relevanten Stoffe zu konkretisieren. Dabei sollte insbesondere im Hinblick auf das Schutzerfordernis des Waldes die Stickstoffdeposition und die Ammoniakkonzentration und im Hinblick auf den Klimaschutz die Speicherkapazität für CO



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... 2. kognitive und mentale Vorgänge bei Anforderungen an Denken, Entscheiden, Konzentration, Gedächtnis und Lernen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Grundpflichten und Gefährdungsbeurteilung

§ 3
Grundpflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Unterweisung

Abschnitt 3
Betriebliche Gestaltungsmaßnahmen

§ 6
Grundlegende Anforderungen an Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit

§ 7
Arbeitsrhythmus und Organisation der Arbeitszeit

§ 8
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 9
Ausschuss für psychische Belastung bei der Arbeit

§ 10
Ordnungswidrigkeiten

§ 11
Inkrafttreten

Anhang

3 Risikofaktoren

3 Gestaltungsgrundsätze

1. Arbeitsaufgabe:

2. Arbeitsorganisation:

3. Arbeitszeitgestaltung:

4. Arbeitsumgebungsbedingungen:

5. Soziale Bedingungen:

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zum Anhang zur Beachtung von Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätzen


 
 
 


Drucksache 615/1/13

... "- ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption - " '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 615/1/13




Zur Überschrift, Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - § 2 Absatz 1a und 1b AMVV , Nummer 2 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Inkrafttreten

'Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 590/1/13

... - durch eine enge Abstimmung mit nationalen Förderinstrumenten wie dem Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) und der Nationalen Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) und die Konzentration auf Maßnahmen und Projekte mit einer europäischen Dimension Doppelförderungen vermieden werden.



Drucksache 325/13

... (6) Der Arbeitgeber hat die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen regelmäßig und deren Wirksamkeit mindestens jedes zweite Jahr zu überprüfen. Die Ergebnisse und das Datum der Wirksamkeitsprüfung sind in der Dokumentation nach § 7 zu vermerken. Wurde für einen Arbeitsbereich, ein Arbeitsverfahren oder einen Anlagetyp in einer Bekanntmachung nach § 19 Absatz 4 ein Wert festgelegt, der die nach dem Stand der Technik erreichbare Konzentration der Biostoffe in der Luft am Arbeitsplatz beschreibt (Technischer Kontrollwert), so ist dieser Wert für die Wirksamkeitsüberprüfung der entsprechenden Schutzmaßnahmen heranzuziehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Abschnitt 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen

Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

§ 4
Gefährdungsbeurteilung

§ 5
Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung

§ 6
Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung

§ 7
Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten

Abschnitt 3
Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

§ 8
Grundpflichten

§ 9
Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 10
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie

§ 11
Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufen 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

§ 12
Arbeitsmedizinische Vorsorge

§ 13
Betriebsstörungen, Unfälle

§ 14
Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

Abschnitt 4
Erlaubnis- und Anzeigepflichten

§ 15
Erlaubnispflicht

§ 16
Anzeigepflicht

Abschnitt 5
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische

§ 17
Unterrichtung der Behörde

§ 18
Behördliche Ausnahmen

§ 19
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

§ 21
Straftaten

§ 22
Übergangsvorschrift

Anhang I
Symbol für Biogefährdung

Anhang II
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, insbesondere Containmentanforderungen, bei Tätigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung

Anhang III
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

§ 25
Sprengstoffgesetz - Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Anhang III
(zu § 11 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen sowie mit organischen Peroxiden

Nummer 1

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

Nummer 2

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Gefährdungsbeurteilung

2.4 Gefahrgruppenzuordnung und Bereichseinteilung

2.5 Festlegung der Schutzmaßnahmen

2.5.1 Betriebliche Organisation

2.5.2 Schutz- und Sicherheitsabstände

2.5.3 Bauliche Schutzmaßnahmen

2.5.4 Organisatorische Maßnahmen

2.5.5 Maßnahmen gegen unbeabsichtigtes Auslösen

2.5.6 Tätigkeiten unter Sicherheit

2.6 Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Tätigkeiten und Einrichtungen

2.6.1 Sammlung, Vernichtung und Entsorgung explosivstoffhaltiger Abfälle

2.6.3 Instandsetzungsarbeiten

2.6.4 Laboratorien

2.6.5 Prüfstände

2.6.6 Schießstände

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmungen

3.3 Zuordnung organischer Peroxide zu Gefahrgruppen

3.4 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.5 Schutz- und Sicherheitsabstände

3.6 Bauliche Anforderungen

3.7 Zündquellen

3.8 Innerbetrieblicher Transport

3.9 Anforderungen an das Aufbewahren organischer Peroxide

3.10 Anforderungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Inhalt des Entwurfs

II. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Aspekte der Gleichstellung

3. Kosten und Erfüllungsaufwand

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu § 3

Zu Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentationsund Aufzeichnungspflichten

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

4. Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften

Zu § 20

Zu § 22

Zu Anhang I Symbol für Biogefährdung

Nummer 3

Nummer 15

Nummer 17

Nummer 18

Zu Anhang III Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in der Biotechnologie

Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2282: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung anderer Verordnungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Wirtschaft

II.2 Verwaltung

II.3 Sonstige Kosten


 
 
 


Drucksache 808/13 (Beschluss)

... 2. Eine bessere Abstimmung durch Konzentration der Anstrengungen für Forschung und Entwicklung/Innovation im Schienenverkehrssektor und eine schnellere Markteinführung innovativer Lösungen können wesentlich zu der Vollendung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrssektors in der EU gegenüber anderen Verkehrsträgern und gegenüber Konkurrenten aus Drittstaaten beitragen.



Drucksache 61/13 (Beschluss)

... 2. Er erinnert an seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (ERA), in der er festgestellt hat, dass er sich nicht grundsätzlich der Übertragung weiterer Aufgaben an die ERA verschließt. Er begrüßt daher die Konzentration der Zulassung, insbesondere von Fahrzeugen für den grenzüberschreitenden Verkehr, bei der ERA und verleiht seiner Hoffnung Ausdruck, dass damit die Verfahren europaweit vereinheitlicht und beschleunigt und insgesamt vermeidbare bürokratische und finanzielle Lasten für den Eisenbahnsektor abgebaut werden.



Drucksache 678/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass bei der nach Artikel 45 vorgesehenen Überprüfung in den Katalog der "insbesondere" zu überprüfenden Sachverhalte auch das in Artikel 15 Absatz 1 enthaltene Konzentrationsmaß von 10 Prozent aufgenommen wird, und um die Klarstellung, ob es sich bei der Grundgesamtheit um die Zahl der Geldinstrumente oder um deren Wert handelt.



Drucksache 660/13

... Die Übernahme der geänderten Begrifflichkeiten des Weingesetzes erleichtert den Umgang mit weinrechtlichen Bestimmungen. Die Konzentration des die Eintragung und Änderung der Produktspezifikationen geschützter Herkunftsbezeichnun gen betreffenden Verfahrens bei einer Behörde stellt die Einhaltung gleicher Grundsätze in ganz Deutschland sicher. Die Festlegung einer späteren Frist bei der Kontrolle der Begleitpapiere von Weinerzeugnissen, die innerhalb Deutschlands befördert werden, erleichtert die Handhabung für die Wirtschaftsbeteiligten und die Kontrollbehörden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

§ 19
Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.A., Qualitätsperlwein b.A.,Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsschaumwein außerhalb des bestimmten Anbaugebiets (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes).

§ 20
Herstellen von Landwein außerhalb des Landweingebiets (zu § 22 Absatz 2 Nummer 2 des Weingesetzes)

§ 40
Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

§ 23
Begleitpapier, Ermächtigungen (zu § 30 Satz 1 Nr. 2 i. V.m.

§ 41
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Verordnungsgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

4. Weitere Kosten

VI. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2453: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 705/13 (Beschluss)

... "Levonorgestrel - ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption -" '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 705/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und d Anlage 1 Position Sumatriptan und Position Zolmitriptan AMVV

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b 1 - neu - Anlage 1 zu § 1 Nummer 1 und § 5 Stoffe und Zubereitungen nach § 1 Nummer 1 AMVV und Artikel 3 Absatz 3 - neu - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 94/13

... b) im Rahmen der Risikoinventur Risikokonzentrationen berücksichtigt sowie mögliche wesentliche Beeinträchtigungen der Vermögenslage, der Ertragslage oder der Liquiditätslage geprüft werden;



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.