[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

617 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Koordination"


⇒ Schnellwahl ⇒

0164/20B
0164/1/20
0009/20
0164/20
0136/1/20
0266/1/20
0028/20
0306/1/20
0087/20
0086/20
0188/20
0098/20
0136/20B
0001/20
0075/20
0521/19
0494/19
0357/1/19
0504/19
0517/19
0521/2/19
0359/1/19
0229/1/19
0397/19B
0532/19
0229/19B
0518/19
0505/19
0357/19B
0054/1/19
0554/19
0506/18
0554/18B
0372/18B
0216/18
0548/18
0176/18
0630/18
0383/18
0563/18
0444/18B
0016/18
0554/1/18
0071/18
0444/1/18
0319/18
0667/17
0757/17
0278/17
0169/17
0771/17B
0180/17
0278/1/17
0654/17
0340/17
0004/17
0184/17
0253/17
0755/1/17
0120/17
0278/17B
0180/17B
0812/16
0408/16
0121/16
0352/1/16
0599/16B
0349/16
0569/16
0493/16
0194/16
0481/16
0534/16
0656/1/16
0546/16
0522/16
0317/16
0612/1/16
0599/1/16
0048/16
0642/16
0612/16B
0678/1/16
0678/16B
0650/16
0020/16B
0543/1/15
0364/15
0446/15
0543/15B
0510/1/15
0510/15B
0329/15B
0093/15
0509/15
0419/15
0354/15B
0519/15
0046/15
0329/1/15
0386/15
0123/14B
0583/14
0432/14
0223/1/14
0634/14
0634/1/14
0634/14B
0312/14
0400/14
0400/14B
0223/14B
0400/1/14
0333/13
0244/1/13
0663/13B
0175/13
0244/13B
0183/13
0603/1/13
0184/13
0807/13B
0603/13B
0663/1/13
0094/13
0141/13
0699/13
0158/13
0807/1/13
0663/13
0185/13
0303/1/13
0050/13X
0303/13B
0180/13
0092/12
0278/12
0372/1/12
0641/12B
0557/12
0170/12
0413/12
0723/12
0372/12
0653/12
0422/12
0720/12
0753/12
0040/12
0372/12B
0565/12
0575/12
0692/12
0219/12
0753/12B
0367/12
0036/12
0564/12
0110/12
0573/1/12
0721/12
0573/12B
0610/12
0655/12
0608/12
0641/1/12
0439/12
0629/11B
0629/1/11
0342/11
0572/11
0459/11
0098/11B
0713/11
0631/11
0577/11
0664/11
0573/11
0114/11
0653/1/11
0632/11B
0774/11B
0370/11
0653/11B
0025/2/11
0121/11
0344/11
0650/2/11
0809/11
0237/11
0661/11
0150/11B
0639/11
0797/11B
0399/11B
0089/11
0720/11
0774/1/11
0150/1/11
0098/11
0810/11
0671/1/11
0093/11
0632/1/11
0315/11
0202/11B
0763/11
0797/1/11
0317/11
0529/11
0096/11
0588/11
0086/10
0692/10
0810/10B
0641/10B
0810/10
0175/10
0796/10
0473/10
0278/10B
0506/10
0104/10
0278/1/10
0445/10
0810/1/10
0693/10B
0492/10
0833/1/10
0603/10B
0141/10
0693/1/10
0493/10
0856/10
0301/10
0751/10
0603/1/10
0155/10
0665/10
0379/10
0833/10B
0202/10
0441/10
0543/10
0781/10
0641/1/10
0265/10
0220/10
0786/10
0508/10
0496/10
0070/09B
0070/09
0728/09
0059/1/09
0728/09B
0194/09
0020/09
0107/09
0675/09
0216/09
0231/09
0148/09
0399/1/09
0736/09B
0649/09
0408/09
0656/09
0634/09
0339/09
0313/09
0616/09
0613/09
0021/09
0003/09
0620/09B
0111/09B
0334/09
0525/09
0004/09
0654/09
0258/09
0280/09A
0443/09
0257/09
0099/09
0183/09
0235/09
0059/09B
0111/09
0236/09
0070/1/09
0620/1/09
0217/09
0279/09
0625/09
0797/2/09
0736/1/09
0563/08
0262/08
0400/08
0464/08
0756/08
0512/08
0476/08
0846/08
0716/08
0760/08
1006/08
0503/08
0808/08
0959/08
0144/08
0383/08
0605/08
0180/08
0333/08
0800/08
0491/08
0773/08
0749/08
0372/08
0136/08
0175/08
0769/08
1004/08
0715/08
0426/07
0714/07
0857/1/07
0863/07B
0951/07
0251/07B
0621/07
0718/07
0674/07
0857/07B
0675/07
0863/1/07
0931/1/07
0667/07
0211/07
0066/07
0251/1/07
0075/07
0824/07
0800/07
0694/07
0678/07
0492/07
0776/07
0931/07B
0646/07
0828/07
0272/07
0088/07
0865/07
0150/07B
0857/07
0150/07
0729/07B
0729/07
0440/07
0333/07
0682/07
0454/07
0136/07
0729/1/07
0597/07
0304/07
0679/07
0916/07
0469/07
0218/07
0919/07
0792/07
0837/07
0673/07
0295/07
0256/06
0414/06
0938/06
0505/06
0533/06
0820/06B
0254/06
0223/06
0054/06
0820/06
0454/06
0150/06
0672/06
0898/06B
0863/06
0868/06
0865/06
0474/06
0688/06
0071/1/06
0830/06
0827/06
0509/06
0804/06
0128/06
0394/06B
0101/06
0299/06
0102/06
0755/12/06
0898/06
0141/06
0153/06
0755/06
0394/1/06
0606/05
0653/05
0352/1/05
0745/05
0463/05
0912/05
0361/1/05
0194/05
0285/05
0286/1/05
0480/05
0023/05
0085/05
0199/05
0851/05
0765/05B
0783/05
0477/05
0286/05B
0249/05
0490/05
0428/05
0748/05
0873/05
0213/05
0269/05
0463/1/05
0188/05
0323/05
0403/05
0603/05
0699/05
0287/05
0429/05
0769/05
0765/1/05
0683/05
0097/05
0575/05
0830/05
0535/05
0694/05
0463/05B
0607/05
0773/04B
0877/04
0365/04B
0834/1/04
0166/04
0336/04B
0565/04
0576/04
0891/04
0860/04
0280/04
0280/1/04
0280/04B
0917/3/04
0553/04B
0578/04
0907/1/04
0380/04
0891/1/04
0778/1/04
0891/04B
0834/04B
0821/04
0778/04B
0986/04B
0613/04
0907/04B
0856/03
Drucksache 184/13

... - Unter den für die Raumfahrtpolitik zuständigen Ministern der EU- und ESA-Mitgliedstaaten herrscht Konsens darüber, dass ein europäischer SST-Dienst unter der Federführung der EU, nicht aber der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) entwickelt werden sollte. Dieser Konsens geht klar aus den obengenannten Schlussfolgerungen des Rates hervor. Der Grund dafür kam immer wieder zur Sprache: Der europäische SST-Dienst weist eine Sicherheitsdimension auf (er ermöglicht die Beschaffung von Informationen über die zivile und militärische Weltrauminfrastruktur und -tätigkeit einzelner Staaten), für die die EU - im Gegensatz zur ESA - zuständig und entsprechend ausgestattet ist. Im AEUV ist eindeutig festgelegt, dass die EU sowohl über die Zuständigkeit für die Koordination des Betriebs von Weltraumsystemen als auch über die Zuständigkeit und die bestehenden Mechanismen für die Beherrschung der Sicherheitsdimension dieses Dienstes verfügt. Die Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass die ESA die EU bei dieser Aufgabe unterstützen sollte (wie es durch ihr SSAVorbereitungsprogramm auch geschieht), dass sie aber als FuE-Einrichtung weder die Zuständigkeit noch die Mechanismen besitzt, die nötig wären, um einen europäischen SST-Dienst einzurichten und selbstständig zu betreiben. - Insbesondere fordern die Mitgliedstaaten die EU auf, Lenkung und Datenpolitik für einen europäischen SST-Dienst festzulegen, eine aktive Rolle bei der Einrichtung des Dienstes zu übernehmen sowie bestehende Sensoren und Fachkompetenzen bestmöglich zu nutzen. Die Mitgliedstaaten haben auch klare Vorstellungen darüber, wie den Sicherheitsbedenken Rechnung zu tragen ist: Die SST-Sensoren müssen unter nationaler Kontrolle bleiben. Die Vertraulichkeit von SST-Informationen stellt ein Grundprinzip der SST-Datenpolitik dar. Sie sollte nur nach Prüfung des jeweiligen Falles bei Bedarf aufgehoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 807/13 (Beschluss)

... 12. Er unterstützt den Ansatz der Kommission, die Verbreitung von bewährten Praktiken der Stadtlogistik zu verbessern, und spricht sich für eine bessere Koordination der Verkehrsplanung auf europäischer Ebene aus, um die Implementierung von Lösungen im Bereich der Citylogistik europäisch zu vereinfachen.



Drucksache 603/13 (Beschluss)

... 2. Er begrüßt außerdem das Ziel der Kommission, mit ihrem Vorschlag über eine Ratsempfehlung die Politik der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der nationalen Strategien zur Einbeziehung von Roma zu unterstützen. Die Kommission reagiert mit diesem Vorschlag auf die bisher unzureichenden Bemühungen einiger Mitgliedstaaten, spezifische Maßnahmen für Roma zu ergreifen, um ihre von Diskriminierung, Armut und Benachteiligung geprägte Lebenssituation zu verbessern. Der Bundesrat erkennt an, dass eine unzureichende Koordination der Maßnahmen zur Integration in den Mitgliedstaaten die Erreichung dieser Ziele erschweren kann. Er teilt grundsätzlich die Einschätzung der Kommission, dass ein abgestimmtes Vorgehen auf EU-Ebene eine wertvolle Unterstützung sein kann, um zu verhindern, dass die Situation in den Mitgliedstaaten immer mehr auseinanderdriftet. Er weist aber zugleich darauf hin, dass nicht alle Handlungsfelder ein zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmtes Vorgehen verlangen.



Drucksache 663/1/13

... Nach § 269g Absatz 1 InsO-E soll dem Koordinationsverwalter ein Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen zustehen, die anteilig aus den Insolvenzmassen der gruppenangehörigen Schuldner zu befriedigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3a Absatz 1 Satz 2 InsO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3c Absatz 1 InsO

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 §§ 269a ff. InsO


 
 
 


Drucksache 94/13

... Die Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist ein wesentlicher Bestandteil internationaler Regulierungsvorhaben: So hat das Financial Stability Board (FSB) im Oktober 2011 Standards für die geordnete Abwicklung von Finanzunternehmen beschlossen, die sogenannten "Key Attributes of Effective Resolution Regimes for Financial Institutions" (Key Attributes). Deren Ziel ist es, systemrelevante Kreditinstitute ohne Verluste für den Staatshaushalt abzuwickeln, um so der "too big to fail"-Problematik wirksamer zu begegnen. Die Key Attributes sehen vor, dass zumindest für global systemrelevante Finanzunternehmen Abwicklungs- und Sanierungspläne aufzustellen sind. Die Staatsund Regierungschefs der G-20-Staaten haben sich verpflichtet, die Key Attributes umzusetzen. Auf europäischer Ebene hat die Europäische Kommission am 6. Juni 2012 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie) veröffentlicht. Die Sanierungsund Abwicklungsrichtlinie schafft europäisches Recht, das wesentlichen Bestandteilen der Key Attributes entspricht. Neben schon aus dem Restrukturierungsgesetz bekannten Maßnahmen, wie etwa der Einrichtung eines Restrukturierungsfonds, Maßnahmen der Frühintervention wie der Bestellung eines Sonderbeauftragten und der Möglichkeit, wesentliche und systemrelevante Geschäftsbereiche eines Kreditinstituts auf eine Brückenbank zu übertragen, sieht der Richtlinienentwurf unter anderem ein Instrument zur Abschreibung beziehungsweise Umwandlung von Fremdkapital (Bailin), das Vorhalten von Sanierungs- und Abwicklungsplänen sowie Vorschriften zur Koordination der Abwicklung von grenzüberschreitenden Gruppen vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/13




A. Problem und Ziel

I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1

II. Abschirmung von Risiken Artikel 2

III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4

B. Lösung

I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:

1. Sanierungsplanung

2. Abwicklungsplanung

II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken

1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds

2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit

III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

C. Alternativen

Zu allen Artikeln:

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

Unterabschnitt 4a
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung

§ 47
Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen

§ 47a
Ausgestaltung von Sanierungsplänen

§ 47b
Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen

§ 47c
Abwicklungseinheit

§ 47d
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

§ 47e
Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit

§ 47f
Erstellung eines Abwicklungsplans

§ 47g
Gruppenabwicklungspläne

§ 47h
Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung

§ 47i
Vertraulichkeit und Informationsaustausch

§ 47j
Rechtsschutz

Artikel 2
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung

§ 64q
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Artikel 3
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 54a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 142
Strafvorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement

1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu § 47

Zu § 47a

Im Einzelnen

Zu § 47b

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu § 47e

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :

Zu Artikel 3 Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3 Nummer 3

Zu Artikel 3 Nummer 4

IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :

Zu Artikel 4 Nummer 1

Zu Artikel 4 Nummer 2a

Zu Artikel 4 Nummer 2b

Zu Artikel 4 Nummer 3

V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 141/13

... Das Modell einer zentralen Anlaufstelle trägt zur Effizienz und Effektivität der Sozialschutzsysteme bei. Zentrale Anlaufstellen vereinfachen die Organisation, verbessern die Erbringung von Leistungen und fördern deren Inanspruchnahme. Dieser Ansatz verbessert den Zugang zu verständlicher Information, die Koordination zwischen verschiedenen Regierungsebenen und die Kapazitäten, was zu einem Abbau des Verwaltungsaufwands für Kunden und Leistungsanbieter führen könnte. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten durch die Organisation eines Austauschs bewährter Verfahren unterstützen, unter anderem über die gemeinsam mit Eurofound entwickelte Wissensbank. Mittel aus dem ESF werden im Rahmen des thematischen Ziels "Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung" zur Verfügung stehen. Die Kommission wird diesen Ansätzen bei der genaueren Bewertung der Umsetzung der Strategien zur aktiven Inklusion durch die Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit widmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 699/13

... Die Forststrategie für die Europäische Union' aus dem Jahr 1998 stützte sich auf das Subsidiaritätsprinzip und das Konzept der Mitverantwortung und legte einen Rahmen für Maßnahmen betreffend Wälder und Forstwirtschaft fest, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen und auf nützlichen und kooperativen Verbindungen zwischen politischen Strategien und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten aufbauen. Der EU-Forstaktionsplan' für den Zeitraum 2007-2011 stellte ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Strategie dar und verfolgte im Wesentlichen vier Ziele: Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität sowie Koordination und Kommunikation. Die Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist und bleibt die wichtigste Quelle der Finanzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf EU-Ebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/13




Mitteilung

1. Europa braucht seine Wälder

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

3.1 Leitgrundsätze

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 158/13

... (3) Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule. Die Schule unterstützt die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. Die Praxisanleitung ist durch die Einrichtungen nach Absatz 2 Satz 3 sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 807/1/13

... 17. Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Kommission, die Verbreitung von bewährten Praktiken der Stadtlogistik zu verbessern, und spricht sich für eine bessere Koordination der Verkehrsplanung auf europäischer Ebene aus, um die Implementierung von Lösungen im Bereich der Citylogistik europäisch zu vereinfachen.



Drucksache 663/13

... Zum anderen geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne die Selbständigkeit der Einzelverfahren in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll aus dem Kreis der Verwalter eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten. Eine besondere Stellung nimmt dabei der vom Koordinationsverwalter vorzulegende und vom Koordinierungsgericht zu bestätigende Koordinationsplan ein, der als Referenzplan für die auf der Ebene der Einzelverfahren, insbesondere auf der Grundlage von Insolvenzplänen, zu ergreifenden Maßnahmen dient.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 185/13

... Eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den drei Handlungsträgern der europäischen Raumfahrtpolitik, nämlich der EU, der ESA und ihren jeweiligen Mitgliedstaaten, ist unerlässlich für eine wirksame EU-Raumfahrtindustriepolitik. Nach dem AEUV kann die EU "gemeinsame Initiativen fördern, die Forschung und technologische Entwicklung unterstützen und die Anstrengungen zur Erforschung und Nutzung des Weltraums koordinieren." Außerdem stellt die Union "die zweckdienlichen Verbindungen zur Europäischen Weltraumorganisation her." Es sollten Mechanismen zur Gewährleistung der Koordination innerhalb des EU-Rahmens gefunden werden, damit die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten in den Foren internationaler Organisationen wie der ESA mit der Raumfahrtpolitik der EU übereinstimmen und diese unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 303/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Anpassungsstrategie der EU, die Vorsorge und das Reaktionsvermögen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu verstärken, ein kohärentes Konzept zu entwickeln und die Koordination zu verbessern.



Drucksache 50/13 (Begründung)

... Den beiden Bundesoberbehörden sind jeweils vier Militärdekanate auf der Mittelebene unmittelbar unterstellt. Auf Ortsebene unterstehen dem Evangelischen Kirchenamt (EKA) 95 Dienststellen und dem Katholischen Militärbischofsamt (KMBA) 75 Dienststellen im In- und Ausland. Die seelsorgerliche Betreuung der Soldaten wird im Auftrag und unter Aufsicht der beiden Kirchen ausgeführt. Die beiden Kirchenämter haben dabei nicht nur eine Vermittlerfunktion, sondern üben auch die Fachaufsicht über die jeweiligen Dienststellen im Inland und Ausland aus. Um die Führungs- und Leitungsfunktion im EKA und im KMBA durchgängig sicherzustellen, bedarf es eines ständigen Vertreters, zumal der Leiter seine vielfältigen Aufgaben auch in der Außenvertretung des Amtes wahrnimmt. Die Abschichtung von bislang im Bundesministerium der Verteidigung abgebildeten Aufgaben auf die beiden Bundesoberbehörden führt dort konsequent fachliche und organisatorische Verantwortung zusammen und erwirkt ein deutliches Mehr an Qualität. Der Direktor wird für die ablauforganisatorische und inhaltliche Koordination aller Geschäftsvorgänge verantwortlich sein. In dieser Funktion obliegt ihm auch die Klärung aller grundsätzlichen Fragen. Schließlich trägt die Neueinrichtung des Dienstpostens eines Direktors den Besonderheiten der Zusammenarbeit zwischen Staat und den beiden Kirchen Rechnung. Ansprechpartner der beiden Bundesoberbehörden sind Vertreter der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Apostolischen Nuntiatur, der Diözesen und der Evangelischen Landeskirchen. Die Erweiterung der Leitungsebene gewährleistet zu jedem Zeitpunkt einen fachlich ebenengerechten Dialog innerhalb und außerhalb der Bundeswehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erhöhung des Grundgehaltes

b Einführung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur Überschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 303/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich das Ziel der Anpassungsstrategie der EU, die Vorsorge und das Reaktionsvermögen in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels auf lokaler, regionaler, nationaler und EU-Ebene zu verstärken, ein kohärentes Konzept zu entwickeln und die Koordination zu verbessern.



Drucksache 180/13

... Die Entwicklung umfasst die Ausarbeitung und Anwendung der technischen Spezifikationen, die Erprobung und die Projektgesamtkoordination.



Drucksache 92/12

... Unterhalb der Leitungsebene verfügt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr über zehn Abteilungen (Zentrale Angelegenheiten, Projektkoordinierung und strategische Koordination, Land-Kampf, Luft, See, Land-Unterstützung, Informationstechnik, Informationstechnik-Unterstützung, Einkauf und Qualität/Logistik) und zwei abteilungsähnliche Bereiche (Sonderorganisation HERKULES, Sonderorganisation Realisierung SASPF). Von diesen zwölf Organisationselementen sind bei sieben Abteilungen mit herausgehobener Aufgabenstellung die Leitungsdienstposten nach Besoldungsgruppe B 6 zu dotieren. Es ist beabsichtigt, diese Abteilungsleiterdienstposten als Wechselstellen auszuweisen und sie zivil/militärisch im Proporz und im Vergleich mit militärischen Dienststellen besetzen zu lassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 278/12

... Wasserbewirtschaftung erfordert einen ganzheitlichen und integrierten europäischen Ansatz auf Ebene des Einzugsgebiets, wie dies in der europäischen Wasserpolitik vorgesehen ist. Koordination auf regionaler und internationaler Ebene ist dabei unerlässlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/12




1. Einleitung

2. Ausschöpfen der Innovationsmöglichkeiten

3. Die gesellschaftlichen Herausforderungen

4. Reaktion der EU

4.1 Europäischer Mehrwert

4.2 Zielsetzungen und Einzelziele

5. Schwerpunktbereiche für Innovationen

6. Durchführung der EIP

6.1 Ergebnisse

6.2 Finanzierung

7. Governance

8. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 372/1/12

... 15. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Kommission bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien die begleitende Sicherheitsforschung ausreichend berücksichtigt, beispielsweise durch eine verstärkte Koordination laufender und zukünftiger Forschungsprojekte.



Drucksache 641/12 (Beschluss)

... Außerdem ist zu befürchten, dass Kostensteuerungsmechanismen aufgrund von Kooperationen und verbandsmäßiger Koordination, wie zum Beispiel Arzneimittelrabattverträge, durch die geplanten kartellrechtlichen Änderungen in Frage gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

3. Zur kartellrechtlichen Fusionskontrolle bei der Zusammenlegung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen

4. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG


 
 
 


Drucksache 557/12

... Über den Abbau bestehender rechtlicher Hindernisse und die Förderung des Einsatzes moderner IT in der Verwaltung hinaus liegt ein Schwerpunkt bei der Analyse und Optimierung von Verwaltungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass sich die vollständige Einführung und Durchsetzung der Komponenten des Gesetzes über einen langfristigen Zeitraum von 30 Jahren erstreckt. Einzelne Vorgaben können unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt werden, andere benötigen eine längere Planungs- und Koordinationszeit, bevor die Auswirkungen spürbar werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EGovG)

4 Inhaltsübersicht

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Elektronischer Zugang zur Verwaltung

§ 3
Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen

§ 4
Elektronische Bezahlmöglichkeiten

§ 5
Nachweise

§ 6
Elektronische Aktenführung

§ 7
Übertragen und Vernichten des Papieroriginals

§ 8
Akteneinsicht

§ 9
Optimierung von Verwaltungsabläufen und Information zum Verfahrensstand

§ 10
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates

§ 11
Gemeinsame Verfahren

§ 12
Anforderungen an das Bereitstellen von Daten, Verordnungsermächtigung

§ 13
Elektronische Formulare

§ 14
Georeferenzierung

§ 15
Amtliche Mitteilungs- und Verkündungsblätter

Artikel 2
Änderung des De-Mail-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes

§ 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Artikel 4
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Änderung des Passgesetzes

Artikel 9
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 11
Änderung des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundesstatistikgesetzes

§ 11a
Elektronische Datenübermittlung

Artikel 14
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 15
Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung

Artikel 16
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern

Artikel 18
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 19
Änderung der Handwerksordnung

Artikel 20
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Artikel 21
Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Artikel 22
Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Artikel 23
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 24
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 26
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 32d
Elektronische Veröffentlichungen, Veröffentlichungen der Europäischen Union

Artikel 27
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 28
Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Artikel 29
Evaluierung

Artikel 30
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. E-Government-Gesetz des Bundes

2. Regelungen betreffend die Ersetzung der Schriftform durch andere technische Verfahren als die qualifizierte elektronische Signatur qeS Artikel 2 - Artikel 4 sowie Artikel 7

3. Weitere Regelungen des Entwurfs

4. Zuletzt enthält der Entwurf in Artikel 29 Vorschriften zur Evaluierung und Weiterentwicklung.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

4 Barrierefreiheit

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Weitere Einzelvorgaben

5 Entlastungen

Länder inklusive Kommunen

Weitere Kosten

Gesetzesfolgen und Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Auswirkungen

Befristung, Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 13

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 30

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2030: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

1. Gesamtbewertung

2. Im Einzelnen

2.1. Abbau rechtlicher Hindernisse

a Streichung von Schriftformerfordernissen

b Gefühlte Schriftform

c Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur

2.2. Verbesserung der IT-Infrastrukturen und Optimierung von Verwaltungsabläufen

a Mindeststandards über Zugang zur und Kommunikation mit der Verwaltung

b Elektronische Aktenführung

c Optimierung von Verwaltungsabläufen

2.3. Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

a Auswirkungen auf die Verwaltung

b Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen

c Zeitliche Perspektive

3. Schlussfolgerungen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 28. August 2012 zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 170/12

... Durch die vorgesehenen Förderzuschläge für Ärzte zur kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung von rund 645 000 gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen entstehen den gesetzlichen Krankenkassen für den Bereich der vertragsärztlichen Versorgung geschätzte jährliche Mehraufwendungen von insgesamt circa 77 Millionen Euro. Dabei wird die bessere Koordination und Kooperation insbesondere durch eine erhöhte Besuchstätigkeit der Ärzte erreicht. Auszugehen ist davon, dass für durchschnittlich acht zu fördernde Besuche pro Heimbewohner und Jahr dem Arzt ein angemessener Zuschlag auf die Regelvergütung gezahlt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund, Länder und Gemeinden

2. Soziale Pflegeversicherung

3. Gesetzliche Krankenversicherung

4. Arbeitslosenversicherung

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

§ 7b
Beratungsgutscheine

§ 18a
Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten

§ 18b
Dienstleistungsorientierung im Begutachtungsverfahren

§ 38a
Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

Sechster Abschnitt

§ 45e
Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen

§ 45f
Weiterentwicklung neuer Wohnformen

§ 53b
Beauftragung von anderen unabhängigen Gutachtern durch die Pflegekassen im Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

§ 97d
Begutachtung durch unabhängige Gutachter

§ 118
Beteiligung von Interessenvertretungen, Verordnungsermächtigung

§ 123
Übergangsregelung: verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

§ 124
Übergangsregelung: häusliche Betreuung

§ 125
Modellvorhaben zur Erprobung von Leistungen der häuslichen Betreuung durch Betreuungsdienste

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen des Gesetzes

1. Leistungsverbesserung für demenziell erkrankte Menschen

2. Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

3. Stärkung des GrundsatzesRehabilitation vor Pflege

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld und Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

5. Verbesserung der rentenrechtlichen Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig mehreren Pflegebedürftigen

6. Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen

7. Verbesserung der medizinischen Versorgung insbesondere in Pflegeheimen

8. Verbesserung der Beteiligung von Betroffenen und Versicherten

9. Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements

10. Stärkere Dienstleistungsorientierung bei der Begutachtung von Antragstellern auf Leistungen der Pflegeversicherung

11. Sicherstellung einer frühzeitigen Beratung

12. Zukunftssichere Finanzierung

13. Weitere Maßnahmen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Gemeinden

3. Soziale Pflegeversicherung

4. Gesetzliche Krankenversicherung

5. Arbeitslosenversicherung

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für Verwaltung und Wirtschaft

Weiterer Erfüllungsaufwand von Verwaltung und Wirtschaft

A. Änderung bestehender Vorgaben

B. Einführung neuer Vorgaben

C. Abschaffung bestehender Vorgaben

VIII. Nachhaltigkeit

IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu § 18a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu § 45e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 45f

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu § 123

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 124

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 125

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1979: Gesetz zur Änderung des Geodatenzugangsgesetzes

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)


 
 
 


Drucksache 413/12

... Koordinations- und Beratungsgruppe für

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnis der Konsultationen der Interessenträger Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich Kapitel 1 2 der vorgeschlagenen Verordnung

3.2 Genehmigungsverfahren Genehmigungsdossier Einreichung, Bewertung, Entscheidung; Kapitel 2, 3 14 15 der vorgeschlagenen Verordnung

3.3. Zusammenspiel mit Wissenschaftlicher Beratung

3.4. Schutz der Probanden Einwilligung NACH Aufklärung Kapitel 5 der vorgeschlagenen Verordnung

3.5. Sicherheitsberichterstattung Kapitel 7 der vorgeschlagenen Verordnung

3.6. Durchführung der Prüfung Kapitel 8 der vorgeschlagenen Verordnung

3.7. Prüfpräparate Hilfspräparate, Herstellung Etikettierung Kapitel 9 10 der vorgeschlagenen Verordnung

3.8. Sponsoren, Kosponsoring, ANSPRECHPARTNER in der EU Kapitel 11 der vorgeschlagenen Verordnung

3.9. Schadensersatz Kapitel 12 der vorgeschlagenen Verordnung

3.10. Inspektionen Kapitel 13 der vorgeschlagenen Verordnung

3.11. Aufhebung Inkrafttreten Kapitel 19 der vorgeschlagenen Verordnung

3.12 Vereinfachung Wesentlicher Bestimmungen über Klinische Prüfungen mit bereits Zugelassenen Arzneimitteln Minimalinterventionelle Klinische Prüfungen

3.13. Rechtsform der Verordnung

3.14. Kompetenz, doppelte Rechtsgrundlage, Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Allgemeiner Grundsatz

Kapitel II
Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 4
Vorherige Genehmigung

Artikel 5
Einreichung eines Antrags

Artikel 6
Bewertungsbericht - in Teil I zu behandelnde Aspekte

Artikel 7
Bewertungsbericht -in Teil II zu behandelnde Aspekte

Artikel 8
Entscheidung über die klinische Prüfung

Artikel 9
Den Antrag bewertende Personen

Artikel 10
Besondere Berücksichtigung schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen

Artikel 11
Einreichung und Bewertung von Anträgen, die nur die in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekte betreffen

Artikel 12
Rücknahme

Artikel 13
Neueinreichung

Artikel 14
Spätere Ausweitung auf einen weiteren Mitgliedstaat

Kapitel III
Verfahren zur Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze

Artikel 16
Einreichung des Antrags

Artikel 17
Validierung eines Antrags auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 18
Bewertung einer wesentliche Änderung, die einen in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekt betrifft

Artikel 19
Entscheidung über die wesentliche Änderung eines in Teil I des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 20
Validierung, Bewertung und Entscheidung betreffend eine wesentliche Änderung eines in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekts

Artikel 21
Wesentliche Änderung betreffend sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte

Artikel 22
Bewertung einer wesentlichen Änderung, die sowohl in Teil behandelte Aspekte als auch in Teil II behandelte Aspekte betrifft - Bewertung der in Teil II des Bewertungsberichts behandelten Aspekte

Artikel 23
Entscheidung über die wesentliche Änderung, die sowohl in Teil I als auch in Teil II des Bewertungsberichts behandelte Aspekte betrifft

Artikel 24
Den Antrag bewertende Personen

Kapitel IV
Antragsdossier

Artikel 25
Im Antragsdossier vorzulegende Daten

Artikel 26
Sprachenregelung

Artikel 27
Aktualisierung im Wege delegierter Rechtsakte

Kapitel V
Schutz der Probanden und Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 28
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 29
Einwilligung nach Aufklärung

Artikel 30
Klinische Prüfungen mit nicht einwilligungsfähigen Probanden

Artikel 31
Klinische Prüfungen mit Minderjährigen

Artikel 32
Klinische Prüfungen in Notfällen

Kapitel VI
Beginn, Ende, Suspendierung, vorübergehende Aussetzung und Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 33
Unterrichtung über den Beginn der klinischen Prüfung und das Ende der Anwerbung von Probanden

Artikel 34
Ende der klinischen Prüfung, Abbruch der klinischen Prüfung

Artikel 35
Vorübergehende Aussetzung oder Abbruch durch den Sponsor aus Gründen der Probandensicherheit

Kapitel VII
Sicherheitsberichterstattung im Rahmen einer klinischen Prüfung

Artikel 36
Elektronische Datenbank für die Sicherheitsberichterstattung

Artikel 37
Meldung unerwünschter Ereignisse und schwerwiegender unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

Artikel 38
Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen vom Sponsor an die Agentur

Artikel 39
Jährliche Berichterstattung an die Agentur

Artikel 40
Bewertung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 41
Jährliche Berichterstattung des Sponsors an den Zulassungsinhaber

Artikel 42
Technische Aspekte

Artikel 43
Berichterstattung in Bezug auf Hilfspräparate

Kapitel VIII
Durchführung der Prüfung, Überwachung durch den Sponsor, Schulung und Erfahrung, Hilfspräparate

Artikel 44
Einhaltung des Prüfplans und der guten klinischen Praxis

Artikel 45
Überwachung

Artikel 46
Eignung der an der Durchführung einer klinischen Prüfung mitwirkenden Personen

Artikel 47
Eignung der Prüfstellen

Artikel 48
Rückverfolgbarkeit, Lagerung, Vernichtung und Rücksendung von Arzneimitteln

Artikel 49
Meldung schwerwiegender Verstöße

Artikel 50
Sonstige für die Probandensicherheit relevante Meldepflichten

Artikel 51
Notfallmaßnahmen

Artikel 52
Prüferinformationen

Artikel 53
Aufzeichnung, Verarbeitung, Behandlung und Speicherung von Informationen

Artikel 54
Master File über die klinische Prüfung

Artikel 55
Aufbewahrung des Master Files über die klinische Prüfung

Artikel 56
Hilfspräparate

Kapitel IX
Herstellung und Einfuhr von Prüfpräparaten und Hilfspräparaten

Artikel 57
Geltungsbereich

Artikel 58
Herstellungs- und Einfuhrgenehmigung

Artikel 59
Zuständigkeiten der qualifizierten Person

Artikel 60
Herstellung- und Einfuhr

Artikel 61
Veränderung zugelassener Prüfpräparate

Artikel 62
Herstellung von Hilfspräparaten

Kapitel X
Etikettierung

Artikel 63
Nicht zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 64
Zugelassene Prüfpräparate und Hilfspräparate

Artikel 65
Als Prüfpräparat für die medizinische Diagnose verwendete radioaktive Arzneimittel

Artikel 66
Sprache

Artikel 67
Delegierte Rechtsakte

Kapitel XI
Sponsor und Prüfer

Artikel 68
Sponsor

Artikel 69
Kosponsoring

Artikel 70
Ansprechpartner des Sponsors in der EU

Artikel 71
Haftung

Kapitel XII
Schadensersatz, Versicherung und nationaler Entschädigungsmechanismus

Artikel 72
Schadensersatz

Artikel 73
Nationaler Entschädigungsmechanismus

Kapitel XIII
Beaufsichtigung durch die Mitgliedstaaten, EU-Inspektionen und Kontrollen

Artikel 74
Von den Mitgliedstaaten zu ergreifende Korrekturmaßnahmen

Artikel 75
Inspektionen durch die Mitgliedstaaten

Artikel 76
Inspektionen und Kontrollen durch die EU

Kapitel XIV
IT-Infrastruktur

Artikel 77
EU-Portal

Artikel 78
EU-Datenbank

Kapitel XV
Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 79
Nationale Kontaktstellen

Artikel 80
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 81
Koordinations- und Beratungsgruppe für klinische Prüfungen

Kapitel XVI
Gebühren

Artikel 82
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 83
Einmalige Gebühr für Tätigwerden eines Mitgliedstaats

Kapitel XVII
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte

Artikel 84
Ausschuss

Artikel 85
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel XVIII
Sonstige Bestimmungen

Artikel 86
Arzneimittel, die Zellen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus gewonnen wurden

Artikel 87
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

Artikel 88
Kostenfreiheit der Prüfpräparate für den Probanden

Artikel 89
Datenschutz

Artikel 90
Zivil- und strafrechtliche Haftung

Kapitel XIX
Schlussbestimmungen

Artikel 91
Aufhebung

Artikel 92
Übergangsbestimmungen

Artikel 93
Inkrafttreten

Anhang I
Antragsdossier für den Erstantrag

1. Einführung Allgemeine Grundsätze

2. Anschreiben

3. EU-Antragsformular

4. Prüfplan

5. Prüferinformation

6. Unterlagen zur Konformität des Prüfpräparats mit der Guten Herstellungspraxis

7. Unterlagen zum Prüfpräparat

7.1.1. Daten zum Prüfpräparat

7.1.1.1. Einleitung

7.1.1.2. Daten zur Qualität

7.1.1.4. Daten zu früheren klinischen Prüfungen und Versuchen am Menschen

7.1.1.5. Gesamtbewertung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses

7.1.2. Vereinfachte Unterlagen zum Prüfpräparat durch Verweis auf andere Unterlagen

7.1.2.1. Möglicher Verweis auf die Prüferinformation

7.1.2.2. Möglicher Verweis auf die Fachinformation

7.1.3. Unterlagen zum Prüfpräparat im Falle eines Plazebos

8. Unterlagen zum Hilfspräparat

9. Wissenschaftliche Beratung, Pädiatrisches Prüfkonzept

10. Etikettierung der Prüfpräparate

11. Verfahren zur Auswahl der Probanden Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

12. Unterrichtung der Probanden Verfahren zur Einholung der Einwilligung NACH Aufklärung Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

13. Eignung des Prüfers Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

14. Eignung der Einrichtungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

15. Nachweis von Versicherungs-oder Sonstiger Deckung für Schadensersatz Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

16. finanzielle Vereinbarungen Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

17. Nachweis der Zahlung von Gebühren Angaben für Jeden Betroffenen Mitgliedstaat

Anhang II
Antragsunterlagen für wesentliche Änderungen

1. Einführung Allgemeine Grundlagen

2. Anschreiben

3. Antragsformular für Änderungen

4. Beschreibung der änderung

5. Ergänzende Informationen

6. Aktualisierung des EU-Antragsformulars

Anhang III
Sicherheitsberichterstattung

1. Meldung Schwerwiegender Unerwünschter Ereignisse vom Prüfer an den Sponsor

2. Meldung mutmasslicher Unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen SUSAR vom Sponsor an die Agentur

2.1. Schwerwiegendes Ereignis, Nebenwirkung

2.2. erwartet/unerwartet

2.3. Meldepflichtige mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen

2.4. Fristen für die Meldung tödlicher oder lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.5. Fristen für die Meldung nicht tödlicher oder nicht lebensbedrohlicher mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen

2.6. Entblindete Behandlungszuweisung

3. Jährliche Sicherheitsberichterstattung des Sponsors

Anhang IV
Etikettierung der Prüf- und Hilfspräparate

1. nicht Zugelassene Prüfpräparate

1.1. Allgemeine Bestimmungen

1.2. Begrenzte Etikettierung der Primärverpackung

1.2.1. Primärverpackung und äußere Umhüllung werden zusammen überreicht

1.2.2. Kleine Primärverpackungen

2. nicht Zugelassene Hilfspräparate

3. zusätzliche Kennzeichnung bereits Zugelassener Prüfpräparate

4. Ersetzen von Informationen

Anhang V
Übereinstimmungstabelle


 
 
 


Drucksache 723/12

... Die Kommission begrüßt die Aufgeschlossenheit des Bundesrates der Grundidee von Partnerschaftsvereinbarungen gegenüber. Der Bundesrat bemängelt jedoch insbesondere die Verknüpfung mit länderspezifischen Empfehlungen und den Nationalen Reformprogrammen, die mit dem Instrument verbundene Komplexität sowie einen Eingriff in föderale Strukturen des Mitgliedstaates. Partnerschaftsvereinbarungen sind aus unserer Sicht ein wichtiges Element der strategischen Steuerung, denn sie gewährleisten die Kohärenz und Koordination des Einsatzes der verschiedenen EU-Instrumente und geben einen Überblick über ihren Beitrag zur Europa 2020 Strategie in einem Mitgliedstaat insgesamt. Es ist in diesem Zusammenhang auch wichtig, die Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik mit dem europäischen Semester zu verknüpfen und nicht von wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Reformprozessen zu isolieren. Die konkrete Gestalt der Partnerschaftsvereinbarung wird die institutionellen Gegebenheiten eines jeden Mitgliedstaates widerspiegeln. Das innerstaatliche Kompetenzgefüge bleibt davon unberührt.



Drucksache 372/12

... Für Maßnahmen im KET-Bereich sind derzeit verschiedenste Akteure zuständig (EU, nationale und regionale Behörden). Das mit dieser Mitteilung angestrebte übergeordnete Ziel besteht darin, Synergien zwischen Maßnahmen und Instrumenten der EU zu schaffen und die Koordination von Aktivitäten auf EU- und nationaler Ebene sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 653/12

... Die Aufdeckung der "NSU"-Mordserie vor nunmehr fast einem Jahr hat die Bundesrepublik Deutschland schwer erschüttert. Dass eine kleine Gruppe von rechtsextremistischen Tätern über Jahre hinweg aus dem Untergrund agieren, zehn Menschen ermorden und weitere schwere Verbrechen verüben konnte, ist in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellos. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Opfer, die neben dem Verlust geliebter Menschen über Jahre hinweg falsche Verdächtigungen und fehlgeleitete Ermittlungen erdulden mussten, die - im Nachhinein - Mängel bei der damaligen Ermittlungsarbeit sowie der Kooperation und Koordination der deutschen Sicherheitsbehörden offenbart haben. Neben die strafrechtliche Aufarbeitung der NSU-Mordserie, die mit der von der Bundesanwaltschaft mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes vorbereiteten Anklageerhebung gegen eine Reihe von Beschuldigten noch in diesem Jahr einen großen Schritt voran gebracht wird, muss daher auch eine politischgesellschaftliche Auseinandersetzung und Aufarbeitung der Geschehnisse treten.



Drucksache 422/12

... (20) Da die Ziele dieses Beschlusses von den Mitgliedstaaten allein nicht in ausreichendem Maße erreicht werden können, sondern sich insbesondere wegen der Notwendigkeit gemeinsamer, klarer und transparenter Kriterien und Verfahren für Auswahl und Monitoring der Kulturhauptstädte Europas sowie wegen der Notwendigkeit einer verstärkten Koordination zwischen den Mitgliedstaaten besser auf Unionsebene verwirklichen lassen, kann die Union im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip nach Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Verhältnismäßigkeitsprinzip geht dieser Beschluss nicht über das für die Erreichung dieser Ziele erforderliche Maß hinaus -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle


 
 
 


Drucksache 720/12

... Es müssen Koordinationsmechanismen zwischen EU-Partnern und -Partnerregionen geschaffen werden, die auf der EU-Wasserinitiative (EUWI) aufbauen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen

Tabelle

2.5. Querschnittslösungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 753/12

... - Verbesserung der Steuerung und Koordination der Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und weiteren Einrichtungen;



Drucksache 40/12

... Der Tierschutz ist Teil eines gesellschaftlich orientierten agrarpolitischen Konzepts, und die Union hat bereits enge Verknüpfungen zwischen Landwirtschaft und Tierschutz hergestellt. So fließt der größte Teil der für den Tierschutz bestimmten EU-Mittel im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums an Landwirte. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Einschränkungen bedarf es jedoch einer verstärkten Koordination zur Straffung der Maßnahmen und Optimierung der Ergebnisse.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/12




1. Einleitung

2. WOZU eine Tierschutzstrategie?

3. Strategische Massnahmen

3.1. Ein vereinfachter EU-Rechtsrahmen für den Tierschutz

a Die Verwendung ergebnisbasierter Tierschutzindikatoren

b Ein neuer EU-Rahmen zur Verbesserung der Transparenz und Eignung der Tierschutzinformationen für Verbraucher zur Erleichterung ihrer Kaufentscheidung

c Ein europäisches Netzwerk von Referenzzentren

d Gemeinsame Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Tieren umgehen29

3.2. Unterstützung der Mitgliedstaaten und Durchführung von Maßnahmen für eine bessere Compliance

3.3. Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit

3.4. Bereitstellung geeigneter Informationen für die Verbraucher und die Öffentlichkeit allgemein

3.5. Optimierung von Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik

3.6. Untersuchungen über das Wohlergehen von Zuchtfischen

Anhang


 
 
 


Drucksache 372/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass die Kommission bei der Entwicklung von Schlüsseltechnologien die begleitende Sicherheitsforschung ausreichend berücksichtigt, beispielsweise durch eine verstärkte Koordination laufender und zukünftiger Forschungsproj ekte.



Drucksache 565/12

... Die Kommission erkennt die besondere Bedeutung des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren für die Koordination grenzübergreifender Verfahren der alternativen Streitbeilegung bei Verbraucherstreitigkeiten an und teilt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten auch im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Verordnung die Ressourcen dieses Netzwerks vollständig nutzen sollten. Angesichts der in den Europäischen Verbraucherzentren gebündelten Fach- und Sachkenntnisse und der zu erwartenden Synergieeffekte hält es die Kommission für zweckmäßig, die Europäischen Verbraucherzentren im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung als OS-Kontaktstellen zu benennen.



Drucksache 575/12

... Die wichtigsten Ziele des Vorschlags bezüglich der Marktüberwachung sind eine Stärkung der Rechte und Pflichten der zuständigen nationalen Behörden, damit eine effiziente Koordination der Marktüberwachungstätigkeiten gewährleistet ist, und die Klarstellung der anzuwendenden Verfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 692/12

... - wird den Einsatz Intelligenter Verkehrssysteme weiter fördern; dazu gehören auch kooperative Fahrzeugsysteme, insbesondere das EU-weite bordeigene Notrufsystem "eCall". Geeignete Maßnahmen im legislativen Bereich zur Sicherstellung einer strengen Koordination und die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller mit eCall zusammenhängenden Elemente werden durchgeführt, damit dieses lebensrettende System ab dem Jahr 2015 wirksam funktionieren kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 219/12

... Innerhalb des ESS sind keine Auswirkungen auf die Ressourcen zu erwarten. Dieser Vorschlag soll im Gegenteil die Koordination und Zusammenarbeit innerhalb des Systems vereinfachen und verbessern und letztlich zu einer effizienteren Erstellung europäischer Statistiken und zu einer Verringerung des Aufwands für die Auskunftgebenden führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 219/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 5a
Leiter/innen der NSÄ

Artikel 17a
Zugang zu sowie Verwendung und Integration von Verwaltungsunterlagen

Artikel 26a
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 753/12 (Beschluss)

... - Verbesserung der Steuerung und Koordination der Präventions- und Gesundheitsförderungsmaßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungsträgern und weiteren Einrichtungen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 753/12 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 367/12

... D. Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/12




Mitteilung

1. Bestimmung der Ausgangslage

Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels

Maßnahmen auf internationaler Ebene

2. Die wichtigsten Prioritäten

2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms

2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern

3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind

4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer

2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel

1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern

2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor

3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme

2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler

1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten

2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen

3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit

4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken

1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen

2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU

3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft

4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte

5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen

6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext

2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente

1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems

2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen

3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet

4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft

3. Bewertung, Überwachung

Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016


 
 
 


Drucksache 36/12

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, die Regierung der Republik Estland, die Regierung der Republik Finnland, die Regierung der Republik Island, die Regierung der Republik Lettland, die Regierung der Republik Litauen, die Regierung des Königreichs Norwegen, die Regierung der Republik Polen, die Regierung der Russischen Föderation und die Regierung des Königreichs Schweden, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet, - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die NDPHS, wie sie in der am 27. Oktober 2003 auf dem Ministertreffen in Oslo angenommenen Erklärung über die Schaffung einer Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension (Erklärung von Oslo) näher bestimmt ist, seit 2004 die Dienste des hochgeschätzten beim Sekretariat des Rates der Ostseestaaten angesiedelten Sekretariatsdienstes in Anspruch genommen hat, eingedenk der Erklärung von Oslo von 2003 und der Absprache über die Errichtung eines Sekretariats der Partnerschaft für öffentliche Gesundheit und soziales Wohlergehen im Rahmen der Nördlichen Dimension, die am 25. November 2009 in Oslo auf der jährlichen Konferenz der Partnerschaft auf Ministerebene unterzeichnet wurde, in denen die Partner jeweils ihre Absicht und ihr Interesse hinsichtlich der Errichtung eines ständigen Sekretariats bekundeten, in Bekräftigung dessen, dass sämtliche Bezugnahmen auf die Strukturen und Verfahren der Partnerschaft im Sinne der Erklärung von Oslo zu verstehen sind, und insbesondere dessen, dass sich der Ausdruck "Partner" auf die in Artikel 2 der Erklärung von Oslo bezeichneten zugangsberechtigten Partner und der Ausdruck "CSR" auf den Ausschuss hochrangiger Vertreter bezieht, den ordentlichen Koordinationsmechanismus der Partnerschaft, der aus von jedem Partner benannten hochrangigen Vertretern besteht - sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Errichtung

Artikel 2
Rechtspersönlichkeit

Artikel 3
Entscheidungsfindung

Artikel 4
Sitz

Artikel 5
Sitzstaatabkommen

Artikel 6
Ziele und Aufgaben des Sekretariats

Artikel 7
Personal

Artikel 8
Finanzielle Beiträge

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 10
Änderungen

Artikel 11
Beitritt

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Rücktritt

Artikel 14
Verwahrer

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 564/12

... - Die Stärkung konkreter politischer Maßnahmen muss mit institutionellen Reformen einhergehen. Die Kommission sollte gestärkt werden, damit sie ihre Rolle als Motor der Gemeinschaftsmethode in vollem Umfang und wirksam ausfüllen kann. Eine Möglichkeit wäre die Schaffung spezifischer Gruppen mit "Senior"- und "Junior"-Kommissaren. Der Allgemeine Rat sollte ermächtigt werden, die für ihn im Vertrag vorgesehene Koordinationsrolle in vollem Umfang wahrzunehmen. Das Europäische Parlament sollte sein demokratisches Profil durch die Ernennung eines europäischen Spitzenkandidaten durch jede politische Fraktion für die nächsten EP-Wahlen schärfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 110/12

... - ein Netzwerk von Forschungs-, Bildungs- und Schulungszentren für nachhaltigen Bergbau und nachhaltige Materialwirtschaft (M3) unter gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Koordination mit dem möglichen Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) - Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) in den Bereichen nachhaltige Exploration, Förderung, Verarbeitung und Recycling;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/12




1. Einleitung

2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette

3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe

3.1. Geltungsbereich und Ziele

3.2. Mechanismen

3.3. Arbeitspakete

Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz

3.4. Governancestruktur

3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit

3.6. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 573/1/12

... 3. Der Bundesrat stellt klar, dass die in der Mitteilung angestrebten europäischen Cloud-Partnerschaften zur Bündelung der Nachfrage nach Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor nur eine in jeder Hinsicht freiwillige und offene Kooperation der verantwortlichen Stellen zu begründen vermag, deren Ziel nur die Koordination allgemeiner Anforderungen des öffentlichen Sektors sein sollte. Die Entscheidung öffentlicher Stellen über die Organisation ihrer ITSysteme folgt aufgabenbezogenen Anforderungen. Die Beauftragung Dritter, wie im Rahmen sogenannter öffentlicher Clouds (siehe Abschnitt 3 der Mitteilung), exklusiver Strukturen unter Beauftragung Externer im Rahmen "privater Clouds" oder für den Aufbau von IT-Systemen durch die öffentliche Stelle selbst bzw. in Kooperation mit anderen öffentlichen Stellen des staatlichen oder kommunalen Bereichs, sind zunächst gleichwertige Optionen. Die Entscheidung über diese unterschiedlichen Modelle unterliegt nicht Kriterien des Wettbewerbsrechts, sondern spezifischen Anforderungen der Mitgliedstaaten, z.B. im Bereich des Haushalts-, Organisations- oder Datenschutzrechts.



Drucksache 721/12

... Die Sicherheit der Energieversorgung erfordert eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, die ein kurzfristiges Reagieren auf Krisensituationen und langfristige Lösungen für Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit ermöglichen kann. Mit einer immer stärkeren Integration unserer Energiesysteme werden mehr Koordination und Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg notwendig sein, um Risiken zu ermitteln und anzugehen und eine angemessene Reaktion auf Krisensituationen sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 573/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat stellt klar, dass die in der Mitteilung angestrebten europäischen Cloud-Partnerschaften zur Bündelung der Nachfrage nach Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor nur eine in jeder Hinsicht freiwillige und offene Kooperation der verantwortlichen Stellen zu begründen vermag, deren Ziel nur die Koordination allgemeiner Anforderungen des öffentlichen Sektors sein sollte. Die Entscheidung öffentlicher Stellen über die Organisation ihrer IT-Systeme folgt aufgabenbezogenen Anforderungen. Die Beauftragung Dritter, wie im Rahmen sogenannter öffentlicher Clouds (siehe Abschnitt 3 der Mitteilung), exklusiver Strukturen unter Beauftragung Externer im Rahmen "privater Clouds" oder für den Aufbau von IT-Systemen durch die öffentliche Stelle selbst bzw. in Kooperation mit anderen öffentlichen Stellen des staatlichen oder kommunalen Bereichs, sind zunächst gleichwertige Optionen. Die Entscheidung über diese unterschiedlichen Modelle unterliegt nicht Kriterien des Wettbewerbsrechts, sondern spezifischen Anforderungen der Mitgliedstaaten, z.B. im Bereich des Haushalts-, Organisations- oder Datenschutzrechts.



Drucksache 610/12

... Die Abstimmung der Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit den Bemühungen der Interessenträger ließe sich durch eine eigene Taskforce für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion noch ausgewogener gestalten. Auf diese Weise würde der Kurs vorgegeben und die Koordination gewährleistet sowie die weitere Verbreitung und Vermarktung der Ergebnisse der öffentlich-privaten Partnerschaften sichergestellt werden. Dieser Ansatz könnte auch zur Förderung nachfrageorientierter Innovationsmaßnahmen15 (etwa zeitnahe Binnenmarktvorschriften und Normung) und eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 655/12

... In Bezug auf die Gefahr von Widersprüchen wird vorgeschlagen, einen Zeitrahmen für die in der Richtlinie vorgesehenen Hauptphasen (öffentliche Konsultation, Screening-Entscheidung, endgültige UVP-Entscheidung) festzulegen und einen Mechanismus einzuführen, der eine Art zentrale UVP-Anlaufstelle darstellt, welche die Koordination bzw. gemeinsame Durchführung der UVP mit den in anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der EU, z.B. den Richtlinien

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext - Begründung und Ziele des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Ergebnis der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Erläuternde Dokumente

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 8

Artikel 12a

Artikel 12b

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang II
.A Angaben Gemäss Artikel 4 Absatz 3

Anhang III
Auswahlkriterien Gemäss Artikel 4 Absatz 4

1. Merkmale der Projekte

2. Standort der Projekte

3. Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Anhang IV
Angaben Gemäss Artikel 5 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 608/12

... (3) Die Gesamtverantwortung für die Organisation und Koordination des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung entsprechend dem Ausbildungsziel trägt die Schule. Die Schule unterstützt die praktische Ausbildung durch Praxisbegleitung. Die Praxisanleitung ist durch die Einrichtungen nach Absatz 2 Satz 3 sicherzustellen. Die zur Erfüllung der Anforderungen nach den Sätzen 1 bis 3 notwendigen Regelungen über das Verhältnis der Schulen zu den Ausbildungsträgern treffen die Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 641/1/12

... Außerdem ist zu befürchten, dass Kostensteuerungsmechanismen aufgrund von Kooperationen und verbandsmäßiger Koordination, wie zum Beispiel Arzneimittelrabattverträge, durch die geplanten kartellrechtlichen Änderungen in Frage gestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 12 §§ 31 bis 31b GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 31 Absatz 4 Nummer 3 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

6. Zu Artikel 1 §§ 36, 37, 130 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 46a - neu - § 130 Absatz 1 Satz 1a - neu - GWB

9. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 4 Absatz 3 Satz 2 und 3 SGB V , Nummer 2 § 172a SGB V und Artikel 5 Absatz 8 § 51 Absatz 3 SGG


 
 
 


Drucksache 439/12

... Mit der Verordnung soll die Wirkung des Abkommens vom 10. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen über den Sitz des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen (im Folgenden "UNV-Abkommen") auf das Forschungsinstitut für Umwelt und menschliche Sicherheit (Institute for Environment and Human Security) sowie das Vizerektorat der Universität der Vereinten Nationen in Europa (UNU Vice-Rectorate in Europe) erstreckt werden. Die Universität der Vereinten Nationen (UNU) wurde 1973 als Spezialorgan der Generalversammlung der Vereinten Nationen gegründet und hat ihren Sitz in Tokyo. Sie fungiert als Koordinationszentrum für ein weltweites Netz unabhängiger Forschungseinrichtungen. Am Standort Bonn unterhält die UNU vier Einrichtungen, darunter seit 2003 das Institut für Umwelt und menschliche Sicherheit sowie seit 2007 das Vizerektorat in Europa.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 439/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

1. Das UNV-Sitzabkommen

2. Begriffsbestimmungen und Absprachen

3. Rechtsstatus

4. Akademische Freiheit und Berechtigung zur Bewerbung um Forschungsförderung

5. Schlussbestimmungen

Denkschrift


 
 
 


Drucksache 629/11 (Beschluss)

... - für die Mitgliedstaaten und Länder schwer kalkulierbare und unzumutbare finanzielle Haushaltsrisiken schafft; - in der praktischen Gesamtbetrachtung zu langwierigen Abstimmungs- und Koordinationsprozessen führt, die einen rechtzeitigen Programmstart und eine effiziente und effektive Umsetzung der Programme gefährden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/11 (Beschluss)




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen Ziele

4 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

5 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

4 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen GSR

4 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

V. Territoriale Entwicklung

VI. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

VII. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

4 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

4 Finanzmanagement/Finanzfluss

4 Datenaustauschsysteme

VIII. Förderfähigkeitsregeln

IX. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

X. Delegierung von Rechtsakten

XI. Übergangsbestimmungen

XII. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... - für die Mitgliedstaaten und Länder schwer kalkulierbare [und unzumutbare] finanzielle Haushaltsrisiken schafft; - {in der praktischen Gesamtbetrachtung} zu langwierigen Abstimmungs- und Koordinationsprozessen führt, die [einen rechtzeitigen Programmstart und] eine effiziente und effektive Umsetzung der Programme gefährden können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 Übergangsregionen

Stärker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zusätzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalitäten

IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Behörden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. Förderfähigkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. Übergangsbestimmungen

XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 342/11

... zuständig. Die Bündelung in einer Hand sichert die einheitliche Handhabung der einzelnen Vorhaben, vermeidet Doppelprüfungen und Reibungs- und Informationsverluste ebenso wie Friktionen bei länderübergreifenden Leitungen und gewährleistet eine gesamtstaatliche Koordination.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 572/11

... (1) Zum Zweck der Durchführung dieses Abkommens erfolgt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zwischen den nachfolgend genannten Stellen in deren Zuständigkeitsbereich, wobei bei Bedarf die Koordination zwischen den zuständigen Stellen in beiden Ländern beim Innenministerium liegt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 572/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Zuständige Stellen

Artikel 3
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Umsetzung der Zusammenarbeit

Artikel 5
Nichterfüllung eines Ersuchens

Artikel 6
Vertraulichkeit und Grenzen der Verwendung

Artikel 7
Evaluierung des Abkommens und Einrichtung von Arbeitsgruppen

Artikel 8
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Artikel 9
Personenbezogene Daten

Artikel 10
Schutz von Reisedokumenten

Artikel 11
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 459/11

... 4. Koordination des Auf- und Ausbaus sowie Erhaltung des Bundesanteils der Geodateninfrastruktur für Deutschland,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 459/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie

§ 4
Weitere geotopographische Referenzdaten führende Stellen des Bundes

§ 5
Austausch unter Behörden

§ 6
Technische Richtlinien des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass

II. Ziele und Maßnahmen

1. Standardisierung von geodätischen Referenzsystemen, -netzen und geotopographischen Referenzdaten des Bundes

2. Bundesamt für Kartographie und Geodäsie BKG

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten

V. Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten für die Wirtschaft

b Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

c Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil (BGeoRG)

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu 1.

Zu 2.

Zu 3.

Zu 4.

Zu 5.

Zu 6.

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1332: Gesetz über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten des Bundes


 
 
 


Drucksache 98/11 (Beschluss)

... 3. Darüber hinaus hält der Bundesrat es für dringend erforderlich, dass die Bundesregierung den flächendeckenden Ausbau regionaler Netzwerke aller Akteure unter Koordination des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als wichtiges Instrument des Managements multiresistenter Erreger (MRE-Management) weiterhin durch eine Anschubfinanzierung neuer Netzwerke unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von MRSA-Infektionen

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 713/11

... g) Vorkehrungen in Koordination mit den im Bericht über ernste Gefahren beschriebenen Bergungsvorkehrungen, z.B. gemäß Anhang II, Teil 2 Abschnitt 7 und Teil 3 Abschnitt 7, zur Sicherstellung guter Überlebensaussichten für die Personen, die sich während eines schweren Unfalls auf der Anlage befinden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund der Regulierungsinitiative

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Hinsichtlich der Verordnung Ergebnisse der Folgenabschätzung für die verschiedenen politischen Optionen

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Verhütung von Unfällen

Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften und Haftung bei Schäden

Transparenz, Informationsaustausch und bestmögliche Praktiken

4 Notfallmaßnahmen

Internationale Aktivitäten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Politische Optionen und Bewertung der Auswirkungen

3. Rechtliche Aspekte der Verordnung

4 Betreiber

4 Mitgliedstaaten

4 Kommission

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Änderung geltender Rechtsvorschriften

4 Übertragung

Europäischer Wirtschaftsraum und Energiegemeinschaft

Vorschlag

Kapitel I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
vermeidung ernster Gefahren bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 3
Allgemeine Grundsätze des Risikomanagements bei Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten

Artikel 4
Sicherheitserwägungen im Rahmen der Genehmigung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Artikel 5
Beteiligung der Öffentlichkeit an Lizenzvergabeverfahren

Artikel 6
Akzeptanz von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten innerhalb von Lizenzgebieten

Artikel 7
Haftung für Umweltschäden

Artikel 8
Zuständige nationale Behörde

Kapitel III
Vorbereitung Durchführung von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf der Basis einer Risikobewertung

Artikel 9
Bedingungen für den Betrieb von Offshore-Anlagen

Artikel 10
Gefahrenbericht für Förderanlagen

Artikel 11
Gefahrenbericht für Nichtförderanlagen

Artikel 12
Interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 13
Mitteilung über Bohrungsarbeiten

Artikel 14
Mitteilung über den kombinierten Betrieb

Artikel 15
Überprüfung durch einen unabhängigen Dritten

Artikel 16
Befugnis, Aktivitäten zu untersagen

Artikel 17
Grenzüberschreitende Auswirkungen

Kapitel IV
Beste Praxis für die Beherrschung ernster Gefahren

Artikel 18
Verhütung schwerer Unfälle durch die Betreiber

Artikel 19
Anforderungen an die zuständigen Behörden

Artikel 20
Gewährleistung der Einhaltung des Regulierungsrahmens zur Verhütung schwerer Unfälle

Artikel 21
Anonyme Meldung von Sicherheitsbedenken

Kapitel V
Transparenz Austausch von Informationen

Artikel 22
Informationsaustausch

Artikel 23
Transparenz

Artikel 24
Berichterstattung über die Auswirkungen von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten auf die Sicherheit und Umwelt

Artikel 25
Untersuchungen nach einem schweren Unfall

Artikel 26
Vertraulichkeit

Kapitel IV
Koordinierung Zusammenarbeit

Artikel 27
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 28
Koordinierter Ansatz für Sicherheit in angrenzenden Regionen und internationale Aktivitäten

Kapitel VII
Vorbereitung auf den Notfall Noftallmassnahmen

Artikel 29
Anforderungen an interne Notfalleinsatzpläne

Artikel 30
Externe Notfalleinsatzpläne und Vorbereitung auf den Notfall

Artikel 31
Notfallmaßnahmen

Artikel 32
Grenzüberschreitende Vorbereitung auf den Notfall und Notfallmaßnahmen

Kapitel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 33
Sanktionen

Artikel 34
Der Kommission übertragene Befugnisse

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Ausschussverfahren

Artikel 37
Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden 25

Artikel 38
Übergangsbestimmungen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Beteiligung der Öffentlichkeit in Verbindung mit Genehmigungen gemäß der Richtlinie 94/22/EG

Anhang II
Anforderungen an Dokumente für das Akzeptanzverfahren

1. in einer Auslegungsmitteilung für eine Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

2. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für den Betrieb einer Förder-Anlage zu übermittelnde Informationen

3. in einem Bericht über ERNSTE Gefahren für eine NICHTFörder-Anlage zu übermittelnde Informationen

4. in einer Mitteilung über Bohrungsarbeiten zu übermittelnde Informationen

5. Aspekte eines überprüfungssystems

6. BEI einem grösseren Umbau einer Anlage, EINSCHLIESSLICH der Entfernung einer Festen Anlage, zu übermittelnde Informationen

7. in einer Mitteilung über kombinierten Betrieb zu übermittelnde Informationen

Anhang III
Vorkehrungen der zuständigen Behörden zur Regelung von Betriebsvorgängen, die mit ernsten Gefahren behaftet sind

Anhang IV
Vorkehrungen des Betreibers zur Verhütung schwerer Unfälle

Anhang V
Anforderungen in Bezug auf Notfallvorsorge und Notfallmaßnahmen

1. Interne Notfallpläne

2. Externe Notfallpläne

Anhang VI
Informationsaustausch und Transparenz


 
 
 


Drucksache 631/11

... Die Mitgliedstaaten stimmen sich jedoch bei Investitionen zur Unterstützung der Einführung innovativer Technologien kaum untereinander ab. Durch eine stärkere Koordination und Bündelung einzelstaatlicher Ressourcen könnten diese für gemeinsame Zwecke mobilisiert werden; die Mittel würden größere Innovationskapazitäten schaffen und eine angemessene kritische Masse für die Finanzierung bilden, was die Effizienz und Effektivität der Investitionen erhöhen würde. Umfangreiche Demonstrationsprojekte und Pilot- bzw. Prüfanlagen in ganz Europa (beispielsweise im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften oder des europäischen Strategieplans für Energietechnologie) könnten Unternehmen helfen, Prototypen rascher zu erproben und zu bauen. Die Entwicklungszeiten bis zur Marktreife neuer Waren und Dienstleistungen könnten durch eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Clustern und Netzen sowie eine bessere Kenntnis der Herstellungskapazitäten erheblich verkürzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

2.1. Industrie im Wandel

2.2. Eine innovative Industrie

2.3. Eine nachhaltige Industrie

3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa

3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen

3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors

3.3. Kleine und mittlere Unternehmen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 577/11

... Koordination

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Zuständige Stellen

Artikel 3
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Aus- und Fortbildung

Artikel 5
Koordination

Artikel 6
Umsetzung der Zusammenarbeit

Artikel 7
Nichterfüllung eines Ersuchens

Artikel 8
Schutz vertraulicher Informationen

Artikel 9
Personenbezogene Daten

Artikel 10
Expertentreffen

Artikel 11
Kosten

Artikel 12
Verhältnis zu sonstigen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 13
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 664/11

... Im Folgenden wird in dieser Mitteilung ein modernes Verständnis von CSR dargelegt. Ferner werden eine aktualisierte Definition und ein neuer Aktionsplan vorgestellt. Damit baut die Mitteilung auf der Strategie von 2006 auf, behandelt aber auch neue Elemente, die zur Verstärkung der Durchschlagskraft der Strategie beitragen können. Durch diese Mitteilung soll der weltweite Einfluss der EU im Bereich CSR bekräftigt werden, damit die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu anderen Regionen und Ländern besser für ihre Interessen und Werte eintreten kann. Sie leistet auch einen Beitrag zur Ausrichtung und zur Koordination von Strategien, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten konzipiert werden. Dadurch sinkt das Risiko, das mit divergierenden Konzepten verbunden ist, die zusätzliche Kosten für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen verursachen könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...

1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.

1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?

2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR

3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen

3.1. Eine neue Definition

3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien

3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR

3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder

3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI

3.6. CSR und der soziale Dialog

4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014

4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten

4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren

4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern

4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen

4.4.1. Verbrauch

4.4.2. Öffentliches Auftragswesen

4.4.3. Investitionen

4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern

4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren

4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben

4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen

4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren

4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23

4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 573/11

... (1) Zum Zweck der Durchführung dieses Abkommens erfolgt die Zusammenarbeit der Vertragsparteien zwischen den nachfolgend genannten Stellen in deren Zuständigkeitsbereich, wobei bei Bedarf die Koordination zwischen den zuständigen Stellen in beiden Ländern beim Innenministerium liegt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Zuständige Stellen

Artikel 3
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Maßnahmen der Zusammenarbeit

Artikel 5
Nichterfüllung eines Ersuchens

Artikel 6
Vertraulichkeit und Grenzen der Verwendung

Artikel 7
Evaluierung des Abkommens und Einrichtung von Arbeitsgruppen

Artikel 8
Grundausbildung und Fortbildung

Artikel 9
Personenbezogene Daten

Artikel 10
Sicherheit von Reisedokumenten

Artikel 11
Sonstige völkerrechtliche Übereinkünfte

Artikel 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 114/11

... Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die regionalen und lokalen Behörden werden aufgefordert: in Koordination mit Vertretern von Unternehmensverbänden nationale und lokale Pläne zur Umsetzung des SBA, die durch einen starken Überwachungsmechanismus gestützt werden, zu erstellen und ein Organ zur Koordinierung von KMU-Angelegenheiten zwischen verschiedenen Behörden ("KMU-Beauftrager") zu schaffen, das mit angemessenen personellen Ressourcen ausgestattet ist und innerhalb der Behörden selbst eine starke Stellung hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 653/1/11

... 16. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, die Regelungsvorschläge auf das für die europäische Koordination und Harmonisierung notwendige Maß zurückzuführen. Das gilt insbesondere für die Vorschläge zu Behördenzuständigkeiten (Artikel 6), die Organisation des Genehmigungsverfahrens (Artikel 9) sowie die Dauer und Durchführung des Genehmigungsverfahrens (Artikel 11). Die Zuständigkeiten und die konkrete Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens bedürfen der Anpassung an die nationalen Rechtssysteme, um einen zügigen Verwaltungsvollzug zu gewährleisten. Der Bundesrat erwartet ferner eine Klärung, in welchen Bereichen eine Straffung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 653/1/11




Zur Vorlage allgemein

Zu den Verfahrensregelungen

Zu den Artikeln 8

Zum Verhältnis des EU-Rechts zum nationalen Recht

Zu den Anhängen

2 Weiteres


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.