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"Kraftwerk"


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0304/04B
0734/04
0709/04
0613/04
0269/1/04
0269/04B
0736/03
Drucksache 348/1/13

... 8. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es keinerlei Forschungsanstrengungen zur Sicherung bestehender Atomkraftwerke, wenn diese dem Zweck einer Laufzeitverlängerung dienen. Er hält diese Ausgaben vor dem Hintergrund des Energiefahrplans 2050, der eine auf erneuerbare Energien gestützte Versorgungsabdeckung von elektrischer Energie von 97 Prozent vorsieht, für eine klare Fehlallokation. Forschungsausgaben im Bereich der Nuklearenergie sollten sich aus Sicht des Bundesrates ausschließlich an den Fragen "sicherer Rückbau von Kernkraftanlagen" und "Endlagerung radioaktiver Abfälle" orientieren.



Drucksache 55/13

... Die bis 2005 geltende Eingrenzung des Berichtskreises auf bestimmte Wirtschaftszweige (Industrie, Landwirtschaft bzw. Wärmekraftwerke) wurde bewusst und grundsätzlich aufgehoben, um allein die umweltpolitisch wichtigen Aspekte der Wassergewinnung und Abwassereinleitung in den Vordergrund zu stellen. Die Beschränkung auf bestimmte Wirtschaftszweige wurde aufgehoben, um die Mengen großer Wassergewinner und Abwassereinleiter außerhalb der bis dato erfassten Wirtschaftszweige - die bisher der Erhebung verloren gingen, aber große Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben können - mit in die Erhebung einzubeziehen.



Drucksache 527/1/13

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund des Anlagendesigns und der Materialalterung ältere Kernkraftwerke in der Regel höhere Unfallrisiken in sich bergen und daher eine europaweite Laufzeitbegrenzung angezeigt ist.



Drucksache 527/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund des Anlagendesigns und der Materialalterung ältere Kernkraftwerke in der Regel höhere Unfallrisiken in sich bergen und daher eine europaweite Laufzeitbegrenzung angezeigt ist.



Drucksache 276/13

... r) der Mitteilung von Informationen nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 733/2008 des Rates vom 15. Juli 2008 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl (ABl. L 201 vom 30.7.2008, S. 1),



Drucksache 515/1/13

... Zu niedrige Zertifikatpreise machen moderne, ressourceneffiziente und emissionsarme Gaskraftwerke unrentabel. Dabei werden gerade solche Kraftwerke als Backup-Kapazitäten in einem von fluktuierenden erneuerbaren Energien geprägten Strommarkt gebraucht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen einzusetzen, um diese zentrale Fehlentwicklung auf dem CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 515/1/13




Zur Vorlage insgesamt


 
 
 


Drucksache 346/12

... Andere Technologien stecken noch in den Kinderschuhen und könnten Unterstützung benötigen, damit die erneuerbaren Energien die ihnen in Zukunft zugedachte größere Rolle spielen können. Es besteht eine lange Liste strategischer Energietechnologien, die weiterentwickelt werden müssen, u.a. schwimmende und andere Meeresenergieanlagen (Windkraft-, Wellenenergie-, Gezeitenkraftwerke), bestimmte Biobrennstoffe, neue Anwendungen der konzentrierten Solarenergie und der Photovoltaik, neue Werkstoffe, Technologien für die Stromspeicherung (einschließlich Batterien) (siehe Kapitel 6 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen). Bei künftigen Forschungsarbeiten sollte sicherlich den Meerestechnologien und der Energiespeicherung, fortgeschrittenen Werkstoffen und Fertigungsverfahren für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien besondere Priorität eingeräumt werden.



Drucksache 819/2/12

... ist auf die Errichtung von 380-kV Wechselstromtrassen ausgerichtet. Die Pilottrassen im BBPlG-E sollen jedoch als Hochspannungsgleichstromtrassen errichtet werden. Diese sind für die Stromübertragung über größere Distanzen konzipiert. Es ist daher auch sinnvoll, über größere Distanzen und auch als Vollverkabelung verkabeln zu können. Dies ist auch insbesondere für das von der Kommission im Rahmen des TEN-E-Programms geförderte Projekt 29 im bestätigten Netzentwicklungsplan so vorgesehen. Eine Verhinderung dieser Verkabelungsplanung, welche zudem zügig bis 2017 realisiert werden soll, über das BBPlG würde die Realisierung des auch auf belgischer Seite in Vollverkabelung geplanten Interkonnektors maßgeblich verzögern. Damit droht auch eine Verzögerung des Zusammenwachsens des Energiebinnenmarkts und eine Gefährdung der Versorgungssicherheit in Belgien vor dem Hintergrund der im belgischen Atomausstieg vorgesehenen stufenweisen Kraftwerksstilllegungen, die eine kurzfristige zusätzliche Transportkapazität zwischen Belgien und Deutschland voraussetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/2/12




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 676/12

... Die Investitionskosten würden 240.000.000 € betragen, die Betriebskosten würden sich um 1.000.000 € je Jahr verringern. Verglichen mit spezifischen Investitionskosten für neue Steinkohlekraftwerke von 1.000 €/kWel bis 1.500 €/kWel wären bei einem Wirkungsgrad von 33 Prozent Investitionskosten zwischen 33.000.000 € und 150.000.000 € (entsprechend einer elektrischen Leistung zwischen 33 MWel und 100 MWel) zu erwarten.



Drucksache 520/12

... Absatz 1 verankert wie bisher die Verpflichtung des Übertragungsnetzbetreibers, in dessen Regelzone der Netzanschluss erfolgt, zur Errichtung der Anschlussleitung von der Offshore-Anlage an das Übertragungsnetz. Der Übertragungsnetzbetreiber bleibt weiterhin zur Anbindung der Windkraftwerke auf hoher See verpflichtet. Anbindungsleitungen gelten nach Satz 3 weiterhin als Teil des Energieversorgungsnetzes. Anders als im bisherigen § 17 Absatz 2a Satz 1, zweiter Halbsatz



Drucksache 520/6/12

... Der vorliegende Gesetzentwurf regelt Fragen der Haftung bei Offshore-Anlagen und ihrer Vernetzung. Zeitgleich hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag vorbereitet, die dort als Antrag mit dem Gesetzentwurf zusammengeführt werden soll. Die Formulierungshilfe will die Möglichkeit einräumen, bei Versorgungsengpässen im Energiebereich Kraftwerksstilllegungen bzw. den Weiterbetrieb anzuordnen. In § 13b des Entwurfes sind vier Ermächtigungen der Bundesregierung für Rechtsverordnungen vorgesehen, die weder der Zustimmung des Bundestages noch des Bundesrates bedürfen. Mit den Verordnungen sollen im Wesentlichen die Kriterien zur Ausführung des Gesetzes festgelegt werden. Sie betreffen damit wichtige gesamtgesellschaftliche und energiepolitische Fragen. Die Verordnungen bedürfen daher der Zustimmung sowohl des Bundestages als auch des Bundesrates.



Drucksache 622/12

... es vom 31. Juli 2011 (BGBl. I S. 1704) ist für mehrere Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen. Die Anlagen müssen stillgelegt werden. Hierzu bedarf es atomrechtlicher Stilllegungsgenehmigungen. Diese müssen von den Betreibern der Kernkraftwerke beantragt werden.



Drucksache 740/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 346/1/12

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Marktintegration eng mit der Schaffung von Kapazitätsmärkten zusammenhängt. Dabei sollten neben den Potenzialen der Laststeuerung, der Stromspeicherung und der Regelung konventioneller Kraftwerke auch alle Möglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas, genutzt werden.



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Marktintegration eng mit der Schaffung von Kapazitätsmärkten zusammenhängt. Dabei sollten neben den Potenzialen der Laststeuerung, der Stromspeicherung und der Regelung konventioneller Kraftwerke auch alle Möglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas, genutzt werden.



Drucksache 622/1/12

... Ein wesentliches Ziel muss es sein, die Anlagen nach § 7 Absatz 1 nach der Abschaltung und der anschließenden Nachbetriebsphase möglichst zeitnah zurückzubauen. Das ursprüngliche Argument für den "sicheren Einschluss", durch ein Abklingen der Radioaktivität den späteren Abbau der Anlage zu erleichtern und ggf. zwischenzeitliche technische Fortschritte zu nutzen, zieht auf Grund des heute weit fortgeschrittenen Standes von Wissenschaft und Technik und der vorliegenden Erfahrungen beim Rückbau von Kernkraftwerken heute nicht mehr. Vor allem auch der Verlust der mit den Eigenheiten der Anlage vertrauten Belegschaft steht dem entgegen. Deshalb soll grundsätzlich der sofortige Rückbau der Anlage das primäre Ziel sein.



Drucksache 819/12 (Beschluss)

... So ist bei dem geplanten HGÜ-Doppelkonverter in Osterath eine Verschiebung des Standortes zwischen dem Kraftwerkspark des Ruhrgebiets und dem des Rheinischen Reviers entlang der Nord-Süd-Verbindung im Rahmen der Bundesfachplanung an einen anderen nahen Netzverknüpfungspunkt denkbar. Ähnliche Fragen stellen sich auch an allen anderen Start- bzw. Endpunkten der HGÜ-Trassen in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2 BBPlG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 5 und 10 der Anlage BBPIG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

8. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

9. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

'Artikel 2a Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

10. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 819/1/12

... So ist bei dem geplanten HGÜ-Doppelkonverter in Osterath eine Verschiebung des Standortes zwischen dem Kraftwerkspark des Ruhrgebiets und dem des Rheinischen Reviers entlang der Nord-Süd-Verbindung im Rahmen der Bundesfachplanung an einen anderen nahen Netzverknüpfungspunkt denkbar. Ähnliche Fragen stellen sich auch an allen anderen Start- bzw. Endpunkten der HGÜ-Trassen in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/12




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BBPlG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 BBPlG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und Anlage zu § 1 Absatz 1 Kennzeichnung C und D BBPlG und Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

'Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 - neu - BBPlG

5. Zu Artikel 1 § 4 BBPlG , Artikel 4 § 50 Absatz 1 Nummer 6 VwGO

6. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 1, Nummer 5 und Nummer 10 BBPIG

7. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage BBPlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 2 § 12e Absatz 3 Satz 1 EnWG

10. Zu Artikel 2a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - NABEG

11. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 und Anlage Nummer 22 EnLAG

'Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:


 
 
 


Drucksache 611/1/12

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12



Drucksache 548/12

... - Gezeitenkraftwerke mit ihrer staudammähnlichen Bauweise nutzen die Energie der Wassermassen, die sich in Meeresbuchten oder Ästuarien herein- oder hinausbewegen. Das beste Beispiel für diese Technologie in Europa ist das französische Kraftwerk La Rance mit einer Kapazität von 240 MW, die weltweit zweitgrößte Anlage dieser Art; - Wellenkraftwerke befinden sich zurzeit in der Demonstrationsphase, und durch Gezeiten oder andere Strömungen angetriebene Unterwasserturbinen werden in Kürze auf den Markt kommen. 2012 wurden insgesamt 22 MW wellen- und strömungsgetriebene Anlagen installiert;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. Förderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche für BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, Küsten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodenschätze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 655/12 (Beschluss)

... 19. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags erstreckt den Projektbegriff auch auf "die Durchführung von Bau- und Abrissarbeiten". Sollte damit bezweckt sein, dass generell bei UVP-pflichtigen Projekten eine gesonderte UVP auch für die Abrissarbeiten durchzuführen ist, wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprechend auf eine Beschränkung hinzuwirken, dass in die Durchführung der UVP für ein UVP-relevantes Vorhaben auch die Umweltfolgen des Abrisses eines anderen Vorhabens, mit dem das UVP-relevante Vorhaben erst ermöglicht wird, einzubeziehen sind. Darüber hinaus kann eine isolierte UVP-Relevanz für den Abriss allenfalls in den Fällen bestehen, in denen per se erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind, z.B. beim Abriss von Kernkraftwerken (wobei dies besser in Anhang II geregelt würde).



Drucksache 655/1/12

... 34. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Entwurfs erstreckt den Projektbegriff auch auf "die Durchführung von Bau- und Abrissarbeiten". Sollte damit bezweckt sein, dass generell bei UVP-pflichtigen Projekten eine gesonderte UVP auch für die Abrissarbeiten durchzuführen ist, wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprechend auf eine Beschränkung hinzuwirken, dass in die Durchführung der UVP für ein UVP-relevantes Vorhaben auch die Umweltfolgen des Abrisses eines anderen Vorhabens, mit dem das UVP-relevante Vorhaben erst ermöglicht wird, einzubeziehen sind. Darüber hinaus kann eine isolierte UVP-Relevanz für den Abriss allenfalls in den Fällen bestehen, in denen per se erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind, z.B. beim Abriss von Kernkraftwerken (wobei dies besser in Anhang II geregelt würde).



Drucksache 302/1/12

... Elektromobilität gilt im Rahmen der alternativlosen Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern als Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen in unserer Gesellschaft. Im Zusammenspiel mit dem Umbau des Kraftwerkparks kann sie einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele leisten. Gemeinsam mit der Industrie hat daher die Bundesregierung die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) errichtet, die konkrete Vorschläge erarbeitet hat, wie die Ziele des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität erreicht werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 573/12

... Die Verbraucher können mit Hilfe von Cloud-Diensten Informationen speichern (z.B. Bilder oder E-Mail-Nachrichten) und Software benutzen (z.B. soziale Netze, Video- und Musik-Streaming, Spiele). Organisationen, darunter auch öffentliche Verwaltungen, können schrittweise ihre hauseigenen Rechenzentren und IKT-Abteilungen durch Cloud-Dienste ersetzen. Unternehmen können mit Hilfe von Cloud-Diensten beliebige Angebote an ihre Kunden rasch erproben und dann ausbauen, weil dies ohne Investition in physische Infrastrukturen und deren Aufbau möglich ist. Insgesamt stellt das Cloud-Computing einen weiteren Industrialisierungsschritt (Normung, Vergrößerung, breite Verfügbarkeit) bei der Bereitstellung von Rechenleistungen ("Rechenversorgung") dar, so wie einst Kraftwerke die Stromversorgung industrialisiert haben. Dank genormter Schnittstellen (ähnlich der Steckdosen im Stromnetz) können die Benutzer alle Details (Aufbau, Versorgung, Betrieb und Sicherung eines Rechenzentrums) getrost den Fachleuten überlassen, die viel besser in der Lage sind, Größenvorteile zu erzielen (indem sie viele Benutzer bedienen), als der Kunde das je könnte. Überdies ermöglichen Cloud-Dienste gewaltige Größeneinsparungen, weshalb im nationalen Alleingang wirtschaftlich optimale Lösungen kaum zu erreichen sind. Die Vorteile der Übernahme des Cloud-Computing lassen sich durch eine 2011 für die Kommission durchgeführte Erhebung belegen, der zufolge 80 % der Organisationen durch die Einführung des Cloud-Computing ihre Kosten um 10-20 % senken können. Weitere Vorteile gibt es in Bezug auf ein ortsunabhängigeres Arbeiten (46 %), Produktivität (41 %), Normung (35 %) wie auch neue Geschäftsmöglichkeiten (33 %) und Märkte (32 %)6. Auch alle vorliegenden Wirtschaftsstudien bestätigen die große Bedeutung des Cloud-Computing, mit dessen weltweitem rasantem Wachstum gerechnet wird7.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 147/12

... es in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke rückgängig gemacht hat und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland stufenweise mit gesetzlich jedem einzelnen Atomkraftwerk zugeordnetem festen Abschaltdatum bis spätestens Ende 2022 beendet hat.



Drucksache 611/12 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12



Drucksache 253/12

... laufend den gesamten Großhandel mit Elektrizität und Erdgas, unabhängig davon, ob er auf physikalische oder finanzielle Erfüllung gerichtet ist, um Auffälligkeiten bei der Preisbildung aufzudecken, die auf Missbrauch von Marktbeherrschung, Insiderinformationen oder Marktmanipulation beruhen können. Die Markttransparenzstelle beobachtet zu diesem Zweck auch die Erzeugung, den Kraftwerkseinsatz und die Vermarktung von Elektrizität und Erdgas durch die Erzeugungsunternehmen sowie die Vermarktung von Elektrizität und Erdgas als Regelenergie. Die Markttransparenzstelle kann Wechselwirkungen zwischen den Großhandelsmärkten für Elektrizität und Erdgas und dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 253/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Neunter Abschnitt

§ 47a
Einrichtung, Zuständigkeit, Organisation

§ 47b
Aufgaben

§ 47c
Datenverwendung

§ 47d
Befugnisse

§ 47e
Mitteilungspflichten

§ 47f
Verordnungsermächtigung

47g Festlegungsbereiche

§ 47h
Berichtspflichten, Veröffentlichungen

§ 47i
Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Aufsichtsstellen

§ 47j
Vertrauliche Informationen, operationelle Zuverlässigkeit, Datenschutz

§ 47k
Marktbeobachtung im Bereich Kraftstoffe

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 5b
Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten

§ 58a
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011

§ 58b
Beteiligung der Bundesnetzagentur und Mitteilungen in Strafsachen

§ 68a
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft

§ 95a
Strafvorschriften

§ 95b
Strafvorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Vorgeschichte

2. Ziele und Grundzüge des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

6. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU

7. Nachhaltigkeit

8. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 47a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47c

Zu § 47d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 47e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47f

Zu § 47g

Zu § 47h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 47i

Zu § 47j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 47k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchtstabe c :

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu § 95a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 95b

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2109: Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

I. Votum

II. Regelungsschwerpunkte

III. Meldesystem über Handel mit Strom und Gas

IV. Beobachtung der Preisbildung auf Kraftstoffmärkten

V. Darstellung von Alternativen

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 25. April 2012 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz)


 
 
 


Drucksache 740/1/12

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 611/12

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 740/12

... § 13c Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 740/12




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 12
Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.

§ 13a
Stilllegung von Erzeugungsanlagen

§ 13b
Verordnungsermächtigungen und Festlegungskompetenzen

§ 13c
Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz

§ 14b
Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung

§ 17
Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.

§ 17a
Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

§ 17b
Offshore-Netzentwicklungsplan

§ 17c
Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde

§ 17d
Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans

§ 17e
Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

§ 17f
Belastungsausgleich

§ 17g
Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen

§ 17h
Abschluss von Versicherungen

§ 17i
Evaluierung

§ 17j
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiestatistikgesetzes

Artikel 4
Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz

Artikel 5
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 458/3/12

... Der Strompreis erhöhte sich für Haushaltskunden in den letzten 12 Jahren von 14 Cent je Kilowattstunde auf mittlerweile ca. 26 Cent. Wegen des weiteren Zubaus regenerativer Erzeugungskapazitäten, daraus resultierender zusätzlicher Investitionen in die Stromnetze und neue Kraftwerke, der Einführung zusätzlicher Umlagen wie die Haftungsumlage für die Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen usw., werden die EEG-Umlage wie auch die Netzentgelte und damit die Strompreise weiter steigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 458/3/12




Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 740/2/12

... 1. Der Bundesrat bekennt sich zu seiner Verantwortung für das Gelingen der Energiewende. Der zügige Ausbau von Offshorekapazitäten ist im gesamtstaatlichen Interesse. Ebenso wie die Bereitstellung von Kraftwerksreserven, soweit diese notwendig sind, um fehlende Erzeugungskapazitäten und Netzschwankungen auszugleichen und so die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten.



Drucksache 257/12

... Die Wechselrichter von PV-Anlagen wurden im Mittelspannungsnetz bis Juni 2008 und im Niederspannungsnetz bis März 2011 mit einer "Sicherung" ausgestattet, die die Anlage bei einer Überfrequenz von 50,2 Hertz automatisch abschaltet. Ein ähnliches Problem besteht für die Unterfrequenz. Damit besteht das Risiko, dass sich in Deutschland derzeit etwa 9 GW (das entspricht einer Leistung von ca. 9 bis 13 Großkraftwerken) bei einer Frequenz von 50,2 Hertz gleichzeitig abschalten (sog. 50,2-Hertz-Problem). Eine kritische Situation des Stromnetzes oder sogar ein europaweiter Stromausfall (Blackout) wären nicht auszuschließen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Sachlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Niederspannungsnetz

§ 5
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Mittelspannungsnetz

§ 6
Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 7
Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen

§ 8
Durchführung der Nachrüstung; Fristen

§ 9
Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber

§ 10
Kosten

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2082: Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes

I. Abschätzung und Darstellung des Erfüllungsaufwands

II. Darstellung der Alternativen

III. Votum


 
 
 


Drucksache 171/1/12

... ), die ebenfalls Großprojekte vergleichbarer Investitionsgröße zum Gegenstand haben können, z.B. Kraftwerke, Chemieanlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 25 Absatz 3 Satz 1 VwVfG

Zu Artikel 1 Nummer 3

2. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in § 25 Absatz 3 VwVfG-E geregelte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung derart zu konkretisieren, dass [der Anwendungsbereich der Norm eindeutig feststellbar ist und] das einer Behörde zur Verfügung stehende Umsetzungsinstrumentarium in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geregelt ist.

4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendung der Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger zu evaluieren.

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 37 Absatz 6 Satz 1 VwVfG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - VwVfG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa - neu - § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG

10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc § 73 Absatz 6 Satz 7 VwVfG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 73 Absatz 8 Satz 1a - neu - VwVfG

12. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe h § 73 Absatz 9 VwVfG

13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung des § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG-E bestehen und inwiefern Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch die geplante Rechtsänderung erschwert werden.

14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 VwVfG

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG

16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 75 Absatz 4 Satz 2, 3 - neu - VwVfG

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 43c Nummer 1 und 4 EnWG, Artikel 7 Nummer 4 § 17c Nummer 1 und 4 FStrG , Artikel 8 Nummer 3 § 18c Nummer 1 und 4 AEG , Artikel 10 Nummer 3 § 2b Nummer 1 und 4 MBPlG , Artikel 11 Nummer 8 § 14c Nummer 1 und 4 WaStrG , Artikel 13 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 5 LuftVG

18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a und b § 17a Nummer 1 bis 5 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a und b § 18a Nummer 1 bis 5 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b § 2 Nummer 1 bis 5 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe a und b § 14a Nummer 1 bis 5 WaStrG

19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe c § 17a Nummer 2 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe c § 18a Nummer 2 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Nummer 2 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe c § 14a Nummer 2 WaStrG


 
 
 


Drucksache 296/12

... - und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 9 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 284/2012 der Kommission vom 29. März 2012 mit Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr.



Drucksache 314/1/12

... b) dafür Sorge zu tragen, dass die Emissionen von Quecksilber durch Kohlekraftwerke effektiv gesenkt werden.



Drucksache 474/12

... Infolge der im Sommer 2011 beschlossenen beschleunigten Energiewende gewinnt der Aspekt der Versorgungssicherheit als notwendiger Bestandteil der Energieversorgung zunehmend an Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den notwendigen Zubau konventioneller Kraftwerke (auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen), die zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien und der Systemstabilität benötigt werden. Eine gesicherte Versorgung mit Elektrizität kann dabei naturgemäß nur überörtlich gewährleistet werden. Mit der ausdrücklichen Betonung des Aspekts der Versorgungssicherheit im sogenannten Belangekatalog (§ 1 Absatz 6) soll herausgestellt werden, dass die Kommunen diesen Aspekt bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu berücksichtigen haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Baugesetzbuchs

§ 124
Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot

§ 245a
Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 2
Änderung der Baunutzungsverordnung

§ 25d
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung

a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan

c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten

d Abweichen vom Gebot des Einfügens

e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

f Neuregelung des Erschließungsvertrags

g Rückbaugebot

2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung

a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten

b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung

3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung

aa Bund

bb Länder und Kommunen

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

6. Weitere Kosten

7. Nachhaltigkeit

8. Evaluierung

V. Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts


 
 
 


Drucksache 819/12

... In Deutschland ändert sich in den nächsten Jahren die Struktur der Stromerzeugung erheblich. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien, die sukzessive Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Bau konventioneller Kraftwerke an neuen Standorten erfordern es, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)

§ 1
Gegenstand des Bundesbedarfsplans

§ 2
Gekennzeichnete Vorhaben

§ 3
Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 4
Rechtsschutz

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan

3 Kennzeichnung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

Artikel 4
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs

3. Erlass des Bundesbedarfsplans

4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Folgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Alternativenprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zur Anlage

Zu den Vorhaben im Einzelnen:

Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath

Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet

Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach

Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld

Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen

Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln

Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen

Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK

Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel

Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle

Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk

Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar

Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach

Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf

Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem

Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach

Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld

Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf

Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd

Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach

Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten

Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach

Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen

Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen

Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen

Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln

Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt

Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg

Vorhaben 29: Combined Grid Solution

Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien

Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde

Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen

Vorhaben 33: NORD. LINK

Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd

Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A

Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 340/4/11

... Durch verstärkte Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie durch eine Kombination aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraftwerken müssen eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, Klimaschutz, Ressourcenschonung und die nationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/4/11




Zu den Gesetzentwürfen allgemein:


 
 
 


Drucksache 392/1/11

... Es muss darauf geachtet werden, dass eine energiewirtschaftlich sinnvolle Abgrenzung zwischen - weiterhin von der EEG-Umlage zu befreiender - Eigenstromerzeugung der Industrie und möglichen Umgehungstatbeständen erfolgt. Das im Gesetz vorgeschlagene Kriterium, nämlich die geplante Einschränkung auf Strom, der nur dann über das Netz der allgemeinen Versorgung bezogen werden darf, wenn ein räumlicher Zusammenhang gegeben und eine Betreiberfunktion gegeben ist, greift allerdings zu kurz: Es muss auch als Eigenstrom gelten, wenn ein Industrieunternehmen den von ihm in seinem Kraftwerk erzeugten Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung an andere Standorte desselben Unternehmens weiterleitet. Auch hier spielen effiziente Kraftwerksstandorts- und -investitionsentscheidungen eine Rolle. So ist es wirtschaftlich und auch umweltpolitisch sinnvoll, wenn z.B. an demjenigen Unternehmensstandort mit dem größten Wärmebedarf eine KWK-Anlage errichtet wird, die auf den Wärmebedarf ausgelegt ist (in der Regel werden industrielle KWK-Anlagen wärmegeführt betrieben). Daraus kann sich eine Überschussstromerzeugung ergeben, mit der andere Standorte desselben Unternehmens versorgt werden. Dies muss ebenfalls als EEG-freier Eigenstrom gelten, wenn der Nutzer des Industriekraftwerks und der Stromverbraucher dasselbe bzw. verbundene Unternehmen sind. Es kann nicht gewollt sein, solche Industrieunternehmen dazu zu zwingen, an allen ihren Standorten kleine Kraftwerke zu errichten, und den damit nicht zu deckenden Wärmebedarf durch separate ineffizientere Wärmekessel zu decken, wenn es in der konkreten Situation effizienter ist, den Strom- und Wärmebedarf aus einem größeren Kraftwerk zu decken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/11




1. Hauptempfehlung

2. Hauptempfehlung

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 17

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 7

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16

Zu Artikel 1 Nummer 18

16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15

Zu Artikel 1 Nummer 18

17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 18

20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 20

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 21

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2

Zu Artikel 1 Nummer 41

24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

25. Zum Gesetz insgesamt

26. Zum Gesetz insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 854/4/11

... Der Fernwärmeanteil in Deutschland beträgt derzeit rd. 14 Prozent, die Leitungslänge rd. 20 Tsd. km. Schon um das KWK-Stromziel der Bundesregierung von 25 Prozent zu erreichen, ist es notwendig rd. 14 Tsd. km Leitung neu zu bauen und damit den Fernwärmanteil auf 18 - 22 Prozent zu erhöhen. Um die Ziele zu erreichen, bedarf es nicht nur Maßnahmen zur Verdichtung bestehender Netze, sondern ist auch der Bau neuer Transportleitungen zur Erschließung neuer Gebiete sowie zur Einbindung bisher nicht berücksichtigter Wärmeemittenten, wie z.B. neben Kraftwerken auch die Abwärmenutzung aus industriellen Anlagen, erforderlich. In großen, dicht besiedelten Gebieten mit einem hohen Wärmebedarf ist es zudem sinnvoll, eine weitere Stufe der "Verdichtung" einzuführen. D.h. es werden große Netze - über sogenannte Wärmeschienen - miteinander verbunden, um die Erzeugungseffizienz und -flexibilität nochmals deutlich zu erhöhen. Große Wärmenetze sind damit ein wichtiger Baustein nicht nur für die Erreichung der KWK-Ziele der Bundesregierung, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Versorgungssicherheit für Städte bzw. Ballungsräume.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/4/11




Zu Artikel 1 Nummer 13


 
 
 


Drucksache 392/11 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat sieht in der Schaffung geeigneter Speicherkapazitäten zum Ausgleich dieser Volatilitäten eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit in einem durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien geprägten Energiesystem. Dabei sind bewährte und ausgereifte Technologien wie Pumpspeicherkraftwerke ebenso erforderlich wie die möglichst rasche Entwicklung und Markteinführung neuer Speichertechnologien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG

2. Zum Gesetz insgesamt


 
 
 


Drucksache 342/11

... Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der optimale wirtschaftliche Einsatz konventioneller Kraftwerke und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich. Aber auch in den Verteilnetzen und hier besonders in der 110 Kilovolt-Hochspannungsebene zeichnet sich erheblicher Ausbau- und Erneuerungsbedarf zur Integration erneuerbarer Energien ab. Ziel des Gesetzes ist eine Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze der Höchstspannungsebene und der Hochspannungsebene.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... Erneuerbare Energien Kraftwerke weisen häufig eine stochastische Einspeisecharakteristik auf. Aus diesem Grund besteht dringender Bedarf am Zubau von Energiespeichern. Durch Einrichtung eines Speicherkatasters können Marktanreize zur Errichtung solcher Anlagen gesetzt werden. Des Weiteren können aus dem Verhältnis von installierter EEG-Leistung zu installierter Speicherleistung Informationen zur Grundlastfähigkeit des EEG-Stroms abgeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 276/3/11

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.



Drucksache 854/11

... Durch die Novelle soll insbesondere eine moderate Zuschlagserhöhung bei emissionshandelspflichtigen Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erfolgen. Weiterhin soll die Förderung der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken und entsprechenden Industrieanlagen mit KWK neu aufgenommen. Die Förderung der Modernisierung von KWK-Anlagen wird erleichtert. Die investive Förderung von Wärmenetzen wird ausgeweitet und um die Möglichkeit der Unterstützung von Wärmespeichern sowie von aus KWK-Anlagen gespeisten Kältenetzen und -speichern ergänzt. Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 2 Kilowatt wird die Möglichkeit einer Pauschalierung der Zuschlagszahlung geschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 854/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 6b
Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern

§ 7
Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung

§ 7b
Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern

§ 13
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und Zielsetzung

1. Ausgangslage

2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Wesentliche Regelungen im Überblick

IV. Gesetzesfolgen

1. Allgemeine Gesetzesfolgen

2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

c Preis- und Kostenwirkungen

4. Nachhaltigkeit

5. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 4c

Zu Nummer 4d

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 4f

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 5c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 7e

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung


 
 
 


Drucksache 344/11 (Beschluss)

... Anders als herkömmliche Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser usw.), sind die hier neu geregelten im Maßstab und in der Systematik des Flächennutzungsplans zeichnerisch schwer darstellbar (Rohrleitungsnetze, Blockheizkraftwerke, Kältespeicher usw.). Dies gilt umso mehr für Maßnahmen, wenn ihnen keine Flächen zugeordnet sind (wie zum Beispiel reflektierende Anstriche, Fassadenbegrünung). Flächenhafte Darstellungen eines "Vorranggebietes für Luftreinhaltung" haben sich bewährt. In ähnlicher Weise sind "Vorranggebiete für Klimaschutzmaßnahmen" denkbar.



Drucksache 35/11

... - Wird Energie effizienter genutzt, muss erst gar nicht so viel Energie erzeugt werden, was manche Infrastrukturen überflüssig macht. Das schont Bodenressourcen. Durch eine Verringerung des Energieverbrauchs in der EU um 1 % könnten wir auf etwa 50 Kohlekraftwerke oder 25.000 Windturbinen verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 368/11

... Die Bundesregierung hat nach dem Reaktorunfall in Fukushima ihr Energiekonzept überarbeitet. Stand vorher noch die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Mittelpunkt, soll nun der Ausstieg bis 2022 erfolgen und der Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz erfolgen. Insbesondere will die Bundesregierung bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 um mindestens 80% jeweils gegenüber 1990 reduzieren. Im Rahmen der verkündeten Energiewende wurde ein umfangreiches Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht. Dabei blieb die Kraft-Wärme-Kopplung im Wesentlichen außen vor.



Drucksache 276/11

... b. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Atomenergie noch einige Zeit Teil des Energiemixes vieler Mitgliedstaaten bleiben wird, müssen höchstmögliche, verbindliche Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke gelten. Die Kontrolle der Sicherheitsstandards soll verschärft werden. Zudem soll die Europäische Atomenergiebehörde den Austausch mit den Nachbarländern der EU ausbauen, um diese über Fortschritte bei Sicherheits- und Gesundheitsfragen zu informieren und ihnen bei der Umsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards behilflich sein.



Drucksache 141/11

... (7) Für den Bereich der Fusion werden im SET-Plan die Bedeutung des ITER und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbeziehung der Industrie in die Vorbereitung von Demonstrationsmaßnahmen anerkannt. Ein langfristiges strategisches Ziel der Fusionsforschung ist DEMO, ein Demonstrations-Fusionskraftwerk.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele

1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER

1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Verabschiedung des Rahmenprogramms

Artikel 2
Ziel(e)

Artikel 3
Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms

Artikel 4
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 5
Grundlegende ethische Prinzipien

Artikel 6
Überwachung, Prüfung und Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten

3 Einleitung

3 Fusionsenergieforschung

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Realisierung des ITER

2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs

3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten

5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

6. Infrastrukturen

7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer

IB. Kernspaltung und Strahlenschutz

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Endlagerung in geologischen Formationen

2. Reaktorsysteme

3. Strahlenschutz

4. Infrastrukturen

5. Humanressourcen und Ausbildung

II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

Anhang II
Förderformen

1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie

2. Förderformen in Anderen Bereichen

1. Verbundprojekte

2. Exzellenznetze

3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 214/11

... Bis 2050 sollen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland um 80 bis 95 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden "CCS") bieten eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern. Die CCS-Technologien könnten zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen. Sie befinden sich derzeit allerdings noch im Entwicklungsstadium und sind deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab zu überprüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

§ 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

§ 4
Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

§ 5
Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung

§ 6
Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

§ 7
Untersuchungsgenehmigung

§ 8
Verfahrens- und Formvorschriften

§ 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

§ 10
Benutzung fremder Grundstücke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

§ 11
Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

§ 12
Antrag auf Planfeststellung

§ 13
Planfeststellung

§ 14
Duldungspflicht

§ 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

§ 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

§ 17
Stilllegung

§ 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

§ 19
Sicherheitsnachweis

§ 20
Überwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

§ 21
Anpassung

§ 22
Eigenüberwachung

§ 23
Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten

§ 24
Anforderungen an Kohlendioxidströme

Unterabschnitt 6
Verordnungsermächtigungen

§ 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

§ 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht

§ 27
Überprüfung durch die zuständige Behörde

§ 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

§ 29
Haftung

§ 30
Deckungsvorsorge

§ 31
Übertragung der Verantwortung

§ 32
Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

§ 33
Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung

§ 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung

§ 35
Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

§ 36
Geltung von Vorschriften

§ 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

§ 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

§ 39
Zuständige Behörden

§ 40
Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung

§ 41
Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung

§ 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

§ 43
Bußgeldvorschriften

§ 44
Evaluierungsbericht

§ 45
Übergangsvorschrift

§ 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über

3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gefährdung

3.3.3. Folgenabschätzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans

1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts

1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorgeüberwachung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)

Artikel 3
Änderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)

Artikel 8
Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der Länder

3. Kosten für die Wirtschaft

4. Bürokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformität

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Teil 2
Transport

Zu § 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 186/2/11

... 1. Angesichts der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima unterstützt der Bundesrat die Überlegungen der Bundesregierung, den bereits beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.



Drucksache 280/11

... 21. fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass ihre Operationen in jeder Hinsicht im Einklang mit dem EU-Ziel eines raschen Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft stehen, und einen Plan für den Ausstieg aus der Kreditvergabe für fossile Brennstoffe, einschließlich der Kreditvergabe für kohlebetriebene Kraftwerke, anzunehmen, sowie weitaus größere Bemühungen um einen verstärkten Transfer von Technologien für erneuerbare Energieträger und energieeffiziente Energien zu unternehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 105/1/11

... b) Die aktuellen Aufschläge beim Strompreis lassen sich nicht ausschließlich mit der EEG-Umlage begründen, da der Erhöhung der Umlage erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüberstehen. Erneuerbare Energien wirken über den Merit Order Effekt an der Börse strompreisdämpfend. Insbesondere die Photovoltaik spielt künftig in der Mittagszeit bei hoher Stromnachfrage eine wichtige Rolle bei der Verdrängung von teuren Gaskraftwerken. Dauerhaft werden die Strompreise durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sinken, da brennstofffreie Erneuerbare-Energien-Technologien durch Fortschritte und Massenproduktion billiger und andere Energieträger durch Verknappung und oligopolartige Marktstrukturen teurer werden.



Drucksache 340/2/11

... ) das Erlöschen der Betriebsgenehmigung der Kernkraftwerke abschließend regelt und es insbesondere keiner Verwaltungsakte der Länder mehr bedarf, um den Ausstieg aus der Kernenergie umzusetzen. Etwaige Entschädigungspflichten und Haftungsrisiken durch die 13. Änderung des AtG würden mithin allein den Bund treffen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Länderhaushalte durch etwaige Entschädigungspflichten und Haftungsrisiken überfordert wären.



Drucksache 831/1/11

... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Szenarien alle Erzeugungskosten berücksichtigen. Hierzu gehören bei der Kernenergienutzung auch der Aufwand für den Transport von radioaktiven Abfällen, den Rückbau stillgelegter Anlagen, die Suche nach einem Endlager und die Endlagerkosten. Außerdem müssen für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken die einheitlichen hohen Sicherheitsstandards schnellstmöglich weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für Zwischenlager oder bereits abgeschaltete Anlagen bis zum endgültigen Rückbau. Bei der Umsetzung der Entsorgungsrichtlinie vom 19. Juli 2011 sind strenge Maßstäbe anzulegen.



Drucksache 395/11

... "(7) Nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab [einsetzen: Inkrafttreten dieses Gesetzes], innerhalb von fünfzehn Jahren in Betrieb genommen werden, sind für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt. Pumpspeicherkraftwerke, deren elektrische Pump- oder Turbinenleistung nachweislich um mindestens fünfzehn Prozent und deren speicherbare Energiemenge nachweislich um mindestens fünf Prozent nach dem [einsetzen: Inkrafttreten dieses Gesetzes] erhöht wurden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt. Die Freistellung nach Satz 1 wird nur für elektrische Energie gewährt, die tatsächlich elektrisch, chemisch, mechanisch oder physikalisch gespeichert worden ist, aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wurde und zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Die Freistellung nach Satz 2 setzt voraus, dass auf Grund vorliegender oder prognostizierte Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag der Anlage vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Sie erfolgt durch Genehmigung in entsprechender Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 19 Absatz 2 Satz 3 bis 5 und 8 bis 10 der



Drucksache 276/5/11

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.



Drucksache 276/6/11

... Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.