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"Kraftwerke"
Drucksache 348/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... 8. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es keinerlei Forschungsanstrengungen zur Sicherung bestehender Atomkraftwerke, wenn diese dem Zweck einer Laufzeitverlängerung dienen. Er hält diese Ausgaben vor dem Hintergrund des Energiefahrplans 2050, der eine auf erneuerbare Energien gestützte Versorgungsabdeckung von elektrischer Energie von 97 Prozent vorsieht, für eine klare Fehlallokation. Forschungsausgaben im Bereich der Nuklearenergie sollten sich aus Sicht des Bundesrates ausschließlich an den Fragen "sicherer Rückbau von Kernkraftanlagen" und "Endlagerung radioaktiver Abfälle" orientieren.
Drucksache 55/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Entlastung der nichtöffentlichen Betriebe, die Wasser gewinnen sowie Wasser oder Abwasser in Gewässer einleiten, von Berichtspflichten nach dem Umweltstatistikgesetz und zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
... Die bis 2005 geltende Eingrenzung des Berichtskreises auf bestimmte Wirtschaftszweige (Industrie, Landwirtschaft bzw. Wärmekraftwerke) wurde bewusst und grundsätzlich aufgehoben, um allein die umweltpolitisch wichtigen Aspekte der Wassergewinnung und Abwassereinleitung in den Vordergrund zu stellen. Die Beschränkung auf bestimmte Wirtschaftszweige wurde aufgehoben, um die Mengen großer Wassergewinner und Abwassereinleiter außerhalb der bis dato erfassten Wirtschaftszweige - die bisher der Erhebung verloren gingen, aber große Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben können - mit in die Erhebung einzubeziehen.
Drucksache 527/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund des Anlagendesigns und der Materialalterung ältere Kernkraftwerke in der Regel höhere Unfallrisiken in sich bergen und daher eine europaweite Laufzeitbegrenzung angezeigt ist.
Drucksache 527/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/71 /Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss - COM(2013) 343 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass aufgrund des Anlagendesigns und der Materialalterung ältere Kernkraftwerke in der Regel höhere Unfallrisiken in sich bergen und daher eine europaweite Laufzeitbegrenzung angezeigt ist.
Drucksache 515/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa - COM(2013) 407 final
... Zu niedrige Zertifikatpreise machen moderne, ressourceneffiziente und emissionsarme Gaskraftwerke unrentabel. Dabei werden gerade solche Kraftwerke als Backup-Kapazitäten in einem von fluktuierenden erneuerbaren Energien geprägten Strommarkt gebraucht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für Maßnahmen einzusetzen, um diese zentrale Fehlentwicklung auf dem CO
Drucksache 346/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt COM(2012) 271 final
... Andere Technologien stecken noch in den Kinderschuhen und könnten Unterstützung benötigen, damit die erneuerbaren Energien die ihnen in Zukunft zugedachte größere Rolle spielen können. Es besteht eine lange Liste strategischer Energietechnologien, die weiterentwickelt werden müssen, u.a. schwimmende und andere Meeresenergieanlagen (Windkraft-, Wellenenergie-, Gezeitenkraftwerke), bestimmte Biobrennstoffe, neue Anwendungen der konzentrierten Solarenergie und der Photovoltaik, neue Werkstoffe, Technologien für die Stromspeicherung (einschließlich Batterien) (siehe Kapitel 6 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen). Bei künftigen Forschungsarbeiten sollte sicherlich den Meerestechnologien und der Energiespeicherung, fortgeschrittenen Werkstoffen und Fertigungsverfahren für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien besondere Priorität eingeräumt werden.
Drucksache 676/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen , zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin sowie zur Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen
... Die Investitionskosten würden 240.000.000 € betragen, die Betriebskosten würden sich um 1.000.000 € je Jahr verringern. Verglichen mit spezifischen Investitionskosten für neue Steinkohlekraftwerke von 1.000 €/kWel bis 1.500 €/kWel wären bei einem Wirkungsgrad von 33 Prozent Investitionskosten zwischen 33.000.000 € und 150.000.000 € (entsprechend einer elektrischen Leistung zwischen 33 MWel und 100 MWel) zu erwarten.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Absatz 1 verankert wie bisher die Verpflichtung des Übertragungsnetzbetreibers, in dessen Regelzone der Netzanschluss erfolgt, zur Errichtung der Anschlussleitung von der Offshore-Anlage an das Übertragungsnetz. Der Übertragungsnetzbetreiber bleibt weiterhin zur Anbindung der Windkraftwerke auf hoher See verpflichtet. Anbindungsleitungen gelten nach Satz 3 weiterhin als Teil des Energieversorgungsnetzes. Anders als im bisherigen § 17 Absatz 2a Satz 1, zweiter Halbsatz
Drucksache 622/12
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... es vom 31. Juli 2011 (BGBl. I S. 1704) ist für mehrere Kernkraftwerke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Ablauf des 6. August 2011 erloschen. Die Anlagen müssen stillgelegt werden. Hierzu bedarf es atomrechtlicher Stilllegungsgenehmigungen. Diese müssen von den Betreibern der Kernkraftwerke beantragt werden.
Drucksache 346/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt - COM(2012) 271 final
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Marktintegration eng mit der Schaffung von Kapazitätsmärkten zusammenhängt. Dabei sollten neben den Potenzialen der Laststeuerung, der Stromspeicherung und der Regelung konventioneller Kraftwerke auch alle Möglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas, genutzt werden.
Drucksache 346/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erneuerbare Energien - ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt - COM(2012) 271 final
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass ein weiterer Ausbau der Erneuerbaren Energien und deren Marktintegration eng mit der Schaffung von Kapazitätsmärkten zusammenhängt. Dabei sollten neben den Potenzialen der Laststeuerung, der Stromspeicherung und der Regelung konventioneller Kraftwerke auch alle Möglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas, genutzt werden.
Drucksache 622/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es - Antrag des Landes Schleswig-Holstein -
... Ein wesentliches Ziel muss es sein, die Anlagen nach § 7 Absatz 1 nach der Abschaltung und der anschließenden Nachbetriebsphase möglichst zeitnah zurückzubauen. Das ursprüngliche Argument für den "sicheren Einschluss", durch ein Abklingen der Radioaktivität den späteren Abbau der Anlage zu erleichtern und ggf. zwischenzeitliche technische Fortschritte zu nutzen, zieht auf Grund des heute weit fortgeschrittenen Standes von Wissenschaft und Technik und der vorliegenden Erfahrungen beim Rückbau von Kernkraftwerken heute nicht mehr. Vor allem auch der Verlust der mit den Eigenheiten der Anlage vertrauten Belegschaft steht dem entgegen. Deshalb soll grundsätzlich der sofortige Rückbau der Anlage das primäre Ziel sein.
Drucksache 611/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
Drucksache 548/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Blaues Wachstum - Chancen für nachhaltiges marines und maritimes Wachstum COM(2012) 494 final
... - Gezeitenkraftwerke mit ihrer staudammähnlichen Bauweise nutzen die Energie der Wassermassen, die sich in Meeresbuchten oder Ästuarien herein- oder hinausbewegen. Das beste Beispiel für diese Technologie in Europa ist das französische Kraftwerk La Rance mit einer Kapazität von 240 MW, die weltweit zweitgrößte Anlage dieser Art; - Wellenkraftwerke befinden sich zurzeit in der Demonstrationsphase, und durch Gezeiten oder andere Strömungen angetriebene Unterwasserturbinen werden in Kürze auf den Markt kommen. 2012 wurden insgesamt 22 MW wellen- und strömungsgetriebene Anlagen installiert;
Drucksache 655/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... 19. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Richtlinienvorschlags erstreckt den Projektbegriff auch auf "die Durchführung von Bau- und Abrissarbeiten". Sollte damit bezweckt sein, dass generell bei UVP-pflichtigen Projekten eine gesonderte UVP auch für die Abrissarbeiten durchzuführen ist, wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprechend auf eine Beschränkung hinzuwirken, dass in die Durchführung der UVP für ein UVP-relevantes Vorhaben auch die Umweltfolgen des Abrisses eines anderen Vorhabens, mit dem das UVP-relevante Vorhaben erst ermöglicht wird, einzubeziehen sind. Darüber hinaus kann eine isolierte UVP-Relevanz für den Abriss allenfalls in den Fällen bestehen, in denen per se erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind, z.B. beim Abriss von Kernkraftwerken (wobei dies besser in Anhang II geregelt würde).
Drucksache 655/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92 /EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM(2012) 628 final
... 34. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a des Entwurfs erstreckt den Projektbegriff auch auf "die Durchführung von Bau- und Abrissarbeiten". Sollte damit bezweckt sein, dass generell bei UVP-pflichtigen Projekten eine gesonderte UVP auch für die Abrissarbeiten durchzuführen ist, wäre dies mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsprechend auf eine Beschränkung hinzuwirken, dass in die Durchführung der UVP für ein UVP-relevantes Vorhaben auch die Umweltfolgen des Abrisses eines anderen Vorhabens, mit dem das UVP-relevante Vorhaben erst ermöglicht wird, einzubeziehen sind. Darüber hinaus kann eine isolierte UVP-Relevanz für den Abriss allenfalls in den Fällen bestehen, in denen per se erhebliche Umweltauswirkungen zu befürchten sind, z.B. beim Abriss von Kernkraftwerken (wobei dies besser in Anhang II geregelt würde).
Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Die Verbraucher können mit Hilfe von Cloud-Diensten Informationen speichern (z.B. Bilder oder E-Mail-Nachrichten) und Software benutzen (z.B. soziale Netze, Video- und Musik-Streaming, Spiele). Organisationen, darunter auch öffentliche Verwaltungen, können schrittweise ihre hauseigenen Rechenzentren und IKT-Abteilungen durch Cloud-Dienste ersetzen. Unternehmen können mit Hilfe von Cloud-Diensten beliebige Angebote an ihre Kunden rasch erproben und dann ausbauen, weil dies ohne Investition in physische Infrastrukturen und deren Aufbau möglich ist. Insgesamt stellt das Cloud-Computing einen weiteren Industrialisierungsschritt (Normung, Vergrößerung, breite Verfügbarkeit) bei der Bereitstellung von Rechenleistungen ("Rechenversorgung") dar, so wie einst Kraftwerke die Stromversorgung industrialisiert haben. Dank genormter Schnittstellen (ähnlich der Steckdosen im Stromnetz) können die Benutzer alle Details (Aufbau, Versorgung, Betrieb und Sicherung eines Rechenzentrums) getrost den Fachleuten überlassen, die viel besser in der Lage sind, Größenvorteile zu erzielen (indem sie viele Benutzer bedienen), als der Kunde das je könnte. Überdies ermöglichen Cloud-Dienste gewaltige Größeneinsparungen, weshalb im nationalen Alleingang wirtschaftlich optimale Lösungen kaum zu erreichen sind. Die Vorteile der Übernahme des Cloud-Computing lassen sich durch eine 2011 für die Kommission durchgeführte Erhebung belegen, der zufolge 80 % der Organisationen durch die Einführung des Cloud-Computing ihre Kosten um 10-20 % senken können. Weitere Vorteile gibt es in Bezug auf ein ortsunabhängigeres Arbeiten (46 %), Produktivität (41 %), Normung (35 %) wie auch neue Geschäftsmöglichkeiten (33 %) und Märkte (32 %)6. Auch alle vorliegenden Wirtschaftsstudien bestätigen die große Bedeutung des Cloud-Computing, mit dessen weltweitem rasantem Wachstum gerechnet wird7.
1. Einleitung
2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing
3. Weitere Schritte
3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt
3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing
3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels
3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen
3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft
4. Zusätzliche politische Schritte
4.1. Stimulierungsmaßnahmen
4.2. Internationaler Dialog
5. Fazit
Drucksache 147/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Atomgesetz es - Ausstieg aus der Kernenergie konsequent vollziehen, Brennstoffanreicherung beenden
... es in Kraft getretene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke rückgängig gemacht hat und die Nutzung der Kernenergie in Deutschland stufenweise mit gesetzlich jedem einzelnen Atomkraftwerk zugeordnetem festen Abschaltdatum bis spätestens Ende 2022 beendet hat.
Drucksache 611/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
Drucksache 611/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
1. Einleitung
2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen
2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß
Sicherheitsbewertungen der ENSREG
Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests
Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission
Folgen von Flugzeugabstürzen
Notfallvorsorge außerhalb des Standorts
Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen
2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung
2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW
Einige wichtige Ergebnisse:
2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung
2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests
2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW
2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen
2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14
2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr
3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit
3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit
3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich
3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel
3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung
3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit
3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit
4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich
5. Schlussfolgerungen weitere Schritte
Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich
Anhang 25 Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten
Drucksache 740/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... § 13c Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz".
Drittes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 12 Aufgaben der Betreiber von Übertragungsnetzen, Verordnungsermächtigung.
§ 13a Stilllegung von Erzeugungsanlagen
§ 13b Verordnungsermächtigungen und Festlegungskompetenzen
§ 13c Für das Elektrizitätsversorgungssystem systemrelevante Gaskraftwerke, Festlegungskompetenz
§ 14b Steuerung von vertraglichen Abschaltvereinbarungen, Verordnungsermächtigung
§ 17 Netzanschluss, Verordnungsermächtigung.
§ 17a Bundesfachplan Offshore des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
§ 17b Offshore-Netzentwicklungsplan
§ 17c Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans durch die Regulierungsbehörde
§ 17d Umsetzung des Offshore-Netzentwicklungsplans
§ 17e Entschädigung bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen
§ 17f Belastungsausgleich
§ 17g Haftung für Sachschäden an Offshore-Anlagen
§ 17h Abschluss von Versicherungen
§ 17i Evaluierung
§ 17j Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Weitere Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energiestatistikgesetzes
Artikel 4 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
Artikel 5 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 458/3/12
Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... Der Strompreis erhöhte sich für Haushaltskunden in den letzten 12 Jahren von 14 Cent je Kilowattstunde auf mittlerweile ca. 26 Cent. Wegen des weiteren Zubaus regenerativer Erzeugungskapazitäten, daraus resultierender zusätzlicher Investitionen in die Stromnetze und neue Kraftwerke, der Einführung zusätzlicher Umlagen wie die Haftungsumlage für die Anbindung der Offshore-Windkraftanlagen usw., werden die EEG-Umlage wie auch die Netzentgelte und damit die Strompreise weiter steigen.
Drucksache 257/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung - SysStabV )
... Die Wechselrichter von PV-Anlagen wurden im Mittelspannungsnetz bis Juni 2008 und im Niederspannungsnetz bis März 2011 mit einer "Sicherung" ausgestattet, die die Anlage bei einer Überfrequenz von 50,2 Hertz automatisch abschaltet. Ein ähnliches Problem besteht für die Unterfrequenz. Damit besteht das Risiko, dass sich in Deutschland derzeit etwa 9 GW (das entspricht einer Leistung von ca. 9 bis 13 Großkraftwerken) bei einer Frequenz von 50,2 Hertz gleichzeitig abschalten (sog. 50,2-Hertz-Problem). Eine kritische Situation des Stromnetzes oder sogar ein europaweiter Stromausfall (Blackout) wären nicht auszuschließen.
Drucksache 171/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
... ), die ebenfalls Großprojekte vergleichbarer Investitionsgröße zum Gegenstand haben können, z.B. Kraftwerke, Chemieanlagen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 25 Absatz 3 Satz 1 VwVfG
Zu Artikel 1 Nummer 3
2. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die in § 25 Absatz 3 VwVfG-E geregelte frühe Öffentlichkeitsbeteiligung derart zu konkretisieren, dass [der Anwendungsbereich der Norm eindeutig feststellbar ist und] das einer Behörde zur Verfügung stehende Umsetzungsinstrumentarium in rechtsstaatlich einwandfreier Weise geregelt ist.
4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Anwendung der Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach fünf Jahren unter Einbeziehung eines oder mehrerer wissenschaftlicher Sachverständiger zu evaluieren.
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 37 Absatz 6 Satz 1 VwVfG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 73 Absatz 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - VwVfG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa - neu - § 73 Absatz 4 Satz 1 VwVfG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 73 Absatz 6 Satz 6 VwVfG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc § 73 Absatz 6 Satz 7 VwVfG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 73 Absatz 8 Satz 1a - neu - VwVfG
12. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe h § 73 Absatz 9 VwVfG
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG Der Bundesrat bittet im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Regelung des § 74 Absatz 4 Satz 1 VwVfG-E bestehen und inwiefern Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger durch die geplante Rechtsänderung erschwert werden.
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 74 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 VwVfG
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 75 Absatz 1a Satz 2 VwVfG
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 75 Absatz 4 Satz 2, 3 - neu - VwVfG
17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 43c Nummer 1 und 4 EnWG, Artikel 7 Nummer 4 § 17c Nummer 1 und 4 FStrG , Artikel 8 Nummer 3 § 18c Nummer 1 und 4 AEG , Artikel 10 Nummer 3 § 2b Nummer 1 und 4 MBPlG , Artikel 11 Nummer 8 § 14c Nummer 1 und 4 WaStrG , Artikel 13 Nummer 3 Buchstabe d § 9 Absatz 5 LuftVG
18. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe a und b § 17a Nummer 1 bis 5 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe a und b § 18a Nummer 1 bis 5 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe a und b § 2 Nummer 1 bis 5 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe a und b § 14a Nummer 1 bis 5 WaStrG
19. Zu Artikel 7 Nummer 2 Buchstabe c § 17a Nummer 2 FStrG , Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe c § 18a Nummer 2 AEG , Artikel 10 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Nummer 2 MBPlG , Artikel 11 Nummer 6 Buchstabe c § 14a Nummer 2 WaStrG
Drucksache 314/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
... b) dafür Sorge zu tragen, dass die Emissionen von Quecksilber durch Kohlekraftwerke effektiv gesenkt werden.
Drucksache 474/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
... Infolge der im Sommer 2011 beschlossenen beschleunigten Energiewende gewinnt der Aspekt der Versorgungssicherheit als notwendiger Bestandteil der Energieversorgung zunehmend an Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den notwendigen Zubau konventioneller Kraftwerke (auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen), die zum Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien und der Systemstabilität benötigt werden. Eine gesicherte Versorgung mit Elektrizität kann dabei naturgemäß nur überörtlich gewährleistet werden. Mit der ausdrücklichen Betonung des Aspekts der Versorgungssicherheit im sogenannten Belangekatalog (§ 1 Absatz 6) soll herausgestellt werden, dass die Kommunen diesen Aspekt bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen zu berücksichtigen haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 und E.2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Baugesetzbuchs
§ 124 Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 245a Überleitungsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 2 Änderung der Baunutzungsverordnung
§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
1. Wesentliche Regelungen zur Stärkung der Innenentwicklung
a Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
b Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan
c Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten
d Abweichen vom Gebot des Einfügens
e Vereinfachung des gesetzlichen Vorkaufsrechts
f Neuregelung des Erschließungsvertrags
g Rückbaugebot
2. Wesentliche Änderungen in der Baunutzungsverordnung
a Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten
b Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
c Flexibilisierung beim Maß der baulichen Nutzung
3. Aktualisierung einzelner Vorschriften zum Außenbereich
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Auswirkungen ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Bund
bb Länder und Kommunen
4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
6. Weitere Kosten
7. Nachhaltigkeit
8. Evaluierung
V. Befristung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1649: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklungen des Städtebausrechts
Drucksache 819/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... In Deutschland ändert sich in den nächsten Jahren die Struktur der Stromerzeugung erheblich. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien, die sukzessive Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Bau konventioneller Kraftwerke an neuen Standorten erfordern es, Strom zunehmend über weite Strecken zu transportieren. Insbesondere der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPlG)
§ 1 Gegenstand des Bundesbedarfsplans
§ 2 Gekennzeichnete Vorhaben
§ 3 Berichtspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 4 Rechtsschutz
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan
3 Kennzeichnung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes
Artikel 4 Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Ermittlung des Netzausbaubedarfs
3. Erlass des Bundesbedarfsplans
4. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Folgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Alternativenprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zur Anlage
Zu den Vorhaben im Einzelnen:
Vorhaben 1: Emden/Borßum - Osterath
Vorhaben 2: Osterath - Philippsburq Ultranet
Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach
Vorhaben 4: Wilster - Grafenrheinfeld
Vorhaben 5: Lauchstädt - Meitingen
Vorhaben 6: Conneforde - Cloppenburg - Westerkappeln
Vorhaben 7: Dollern - Stade - Sottrum - Wechold - Landsbergen
Vorhaben 8: Brunsbüttel - Barlt - Heide - Husum - Niebüll - Bundesgerenze DK
Vorhaben 9: Hamm/Uentrop - Kruckel
Vorhaben 10: Wolmirstedt - Helmstedt - Wahle
Vorhaben 11: Bertikow - Pasewalk
Vorhaben 12: Vieselbach - Eisenach - Mecklar
Vorhaben 13: Pulqar - Vieselbach
Vorhaben 14: Röhrsdorf - Remptendorf
Vorhaben 15: Punkt Metternich - Niederstedem
Vorhaben 16: Kriftel - Obererlenbach
Vorhaben 17: Mecklar- Grafenrheinfeld
Vorhaben 18: Redwitz - Mechlenreuth - Etzenricht - Schwandorf
Vorhaben 19: Urberach - Pfungstadt - Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden, Kriftel - Farbwerke Höchst Süd
Vorhaben 20: Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach
Vorhaben 21: Daxlanden - Bühl/Kuppenheim - Eichstetten
Vorhaben 22: Großgartach - Endersbach
Vorhaben 23: Herbertingen - Tiengen
Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
Vorhaben 26: Bärwalde - Schmölln
Vorhaben 27: Abzweig Welsleben - Förderstedt
Vorhaben 28: Abzweig Parchim/Süd - Neuburg
Vorhaben 29: Combined Grid Solution
Vorhaben 30: Oberzier- Bundesgrenze Belgien
Vorhaben 31: Wilhelmshaven - Conneforde
Vorhaben 32: Bundesgrenze Österreich - Altheim mit Abzweig Matzenhof - Simbach, Isar - Ottenhofen
Vorhaben 33: NORD. LINK
Vorhaben 34: Emden/Ost - Conneforde/Süd
Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A
Vorhaben 36: Vöhringen - Bundesgrenze Österreich mit Abzweig Woringen - Memmingen
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2409: Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 340/4/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... Durch verstärkte Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie durch eine Kombination aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraftwerken müssen eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, Klimaschutz, Ressourcenschonung und die nationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt werden.
Zu den Gesetzentwürfen allgemein:
Drucksache 392/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... Es muss darauf geachtet werden, dass eine energiewirtschaftlich sinnvolle Abgrenzung zwischen - weiterhin von der EEG-Umlage zu befreiender - Eigenstromerzeugung der Industrie und möglichen Umgehungstatbeständen erfolgt. Das im Gesetz vorgeschlagene Kriterium, nämlich die geplante Einschränkung auf Strom, der nur dann über das Netz der allgemeinen Versorgung bezogen werden darf, wenn ein räumlicher Zusammenhang gegeben und eine Betreiberfunktion gegeben ist, greift allerdings zu kurz: Es muss auch als Eigenstrom gelten, wenn ein Industrieunternehmen den von ihm in seinem Kraftwerk erzeugten Strom über das Netz der allgemeinen Versorgung an andere Standorte desselben Unternehmens weiterleitet. Auch hier spielen effiziente Kraftwerksstandorts- und -investitionsentscheidungen eine Rolle. So ist es wirtschaftlich und auch umweltpolitisch sinnvoll, wenn z.B. an demjenigen Unternehmensstandort mit dem größten Wärmebedarf eine KWK-Anlage errichtet wird, die auf den Wärmebedarf ausgelegt ist (in der Regel werden industrielle KWK-Anlagen wärmegeführt betrieben). Daraus kann sich eine Überschussstromerzeugung ergeben, mit der andere Standorte desselben Unternehmens versorgt werden. Dies muss ebenfalls als EEG-freier Eigenstrom gelten, wenn der Nutzer des Industriekraftwerks und der Stromverbraucher dasselbe bzw. verbundene Unternehmen sind. Es kann nicht gewollt sein, solche Industrieunternehmen dazu zu zwingen, an allen ihren Standorten kleine Kraftwerke zu errichten, und den damit nicht zu deckenden Wärmebedarf durch separate ineffizientere Wärmekessel zu decken, wenn es in der konkreten Situation effizienter ist, den Strom- und Wärmebedarf aus einem größeren Kraftwerk zu decken.
1. Hauptempfehlung
2. Hauptempfehlung
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 2
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
9. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 17
10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 7
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2 und Hauptempfehlung zu Ziffer 16
Zu Artikel 1 Nummer 18
16. Hilfsempfehlung zu Ziffern 1, 2 und 15
Zu Artikel 1 Nummer 18
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 18
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 20
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 21
23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 oder 2
Zu Artikel 1 Nummer 41
24. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG
25. Zum Gesetz insgesamt
26. Zum Gesetz insgesamt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 854/4/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Fernwärmeanteil in Deutschland beträgt derzeit rd. 14 Prozent, die Leitungslänge rd. 20 Tsd. km. Schon um das KWK-Stromziel der Bundesregierung von 25 Prozent zu erreichen, ist es notwendig rd. 14 Tsd. km Leitung neu zu bauen und damit den Fernwärmanteil auf 18 - 22 Prozent zu erhöhen. Um die Ziele zu erreichen, bedarf es nicht nur Maßnahmen zur Verdichtung bestehender Netze, sondern ist auch der Bau neuer Transportleitungen zur Erschließung neuer Gebiete sowie zur Einbindung bisher nicht berücksichtigter Wärmeemittenten, wie z.B. neben Kraftwerken auch die Abwärmenutzung aus industriellen Anlagen, erforderlich. In großen, dicht besiedelten Gebieten mit einem hohen Wärmebedarf ist es zudem sinnvoll, eine weitere Stufe der "Verdichtung" einzuführen. D.h. es werden große Netze - über sogenannte Wärmeschienen - miteinander verbunden, um die Erzeugungseffizienz und -flexibilität nochmals deutlich zu erhöhen. Große Wärmenetze sind damit ein wichtiger Baustein nicht nur für die Erreichung der KWK-Ziele der Bundesregierung, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag für mehr Versorgungssicherheit für Städte bzw. Ballungsräume.
Drucksache 392/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
... d) Der Bundesrat sieht in der Schaffung geeigneter Speicherkapazitäten zum Ausgleich dieser Volatilitäten eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Gewährleistung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit in einem durch verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien geprägten Energiesystem. Dabei sind bewährte und ausgereifte Technologien wie Pumpspeicherkraftwerke ebenso erforderlich wie die möglichst rasche Entwicklung und Markteinführung neuer Speichertechnologien.
1. Zu Artikel 7 Änderung des EEWärmeG
2. Zum Gesetz insgesamt
Drucksache 342/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
... Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der optimale wirtschaftliche Einsatz konventioneller Kraftwerke und der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich. Aber auch in den Verteilnetzen und hier besonders in der 110 Kilovolt-Hochspannungsebene zeichnet sich erheblicher Ausbau- und Erneuerungsbedarf zur Integration erneuerbarer Energien ab. Ziel des Gesetzes ist eine Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze der Höchstspannungsebene und der Hochspannungsebene.
A. Problem Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Bundesfachplanung
§ 4 Zweck der Bundesfachplanung
§ 5 Inhalt der Bundesfachplanung
§ 6 Antrag auf Bundesfachplanung
§ 7 Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 8 Unterlagen
§ 9 Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 10 Erörterungstermin
§ 11 Vereinfachtes Verfahren
§ 12 Abschluss der Bundesfachplanung
§ 13 Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung
§ 14 Einwendungen der Bundesländer
§ 15 Bindungswirkung der Bundesfachplanung
§ 16 Veränderungssperren
§ 17 Bundesnetzplan
Abschnitt 3 Planfeststellung
§ 18 Erfordernis einer Planfeststellung
§ 19 Antrag auf Planfeststellungsbeschluss
§ 20 Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens
§ 21 Einreichung des Plans und der Unterlagen
§ 22 Anhörungsverfahren
§ 23 Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 24 Planfeststellungsbeschluss
§ 25 Unwesentliche Änderungen
§ 26 Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
§ 27 Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren
§ 28 Durchführung eines Raumordnungsverfahrens
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
§ 29 Projektmanager
§ 30 Kostenpflichtige Amtshandlungen
Abschnitt 5 Behörden und Gremien
§ 31 Zuständige Behörde
§ 32 Bundesfachplanungsbeirat
§ 33 Bußgeldvorschriften
§ 34 Zwangsgeld
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 43f Unwesentliche Änderungen
§ 43g Projektmanager
§ 43h Ausbau des Hochspannungsnetzes
§ 45b Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
§ 117b Verwaltungsvorschriften
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)
Artikel 4 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
1. Ausgangslage
2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf
a Allgemeines
b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien
3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Alternativen
IV. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Sonstige Kosten
4. Gender Mainstreaming
5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
V. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32
Zu § 31
Zu § 32
Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Drucksache 343/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Erneuerbare Energien Kraftwerke weisen häufig eine stochastische Einspeisecharakteristik auf. Aus diesem Grund besteht dringender Bedarf am Zubau von Energiespeichern. Durch Einrichtung eines Speicherkatasters können Marktanreize zur Errichtung solcher Anlagen gesetzt werden. Des Weiteren können aus dem Verhältnis von installierter EEG-Leistung zu installierter Speicherleistung Informationen zur Grundlastfähigkeit des EEG-Stroms abgeleitet werden.
Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG
§ 12h Speicherkataster
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein
9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein
11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG
12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG
21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG
22. Zu Artikel 6 allgemein
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 276/3/11
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.
Drucksache 854/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Durch die Novelle soll insbesondere eine moderate Zuschlagserhöhung bei emissionshandelspflichtigen Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erfolgen. Weiterhin soll die Förderung der Nachrüstung von Kondensationskraftwerken und entsprechenden Industrieanlagen mit KWK neu aufgenommen. Die Förderung der Modernisierung von KWK-Anlagen wird erleichtert. Die investive Förderung von Wärmenetzen wird ausgeweitet und um die Möglichkeit der Unterstützung von Wärmespeichern sowie von aus KWK-Anlagen gespeisten Kältenetzen und -speichern ergänzt. Für sehr kleine KWK-Anlagen und Brennstoffzellen bis 2 Kilowatt wird die Möglichkeit einer Pauschalierung der Zuschlagszahlung geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 6b Zulassung des Neu- und Ausbaus von Wärme- und Kältespeichern
§ 7 Höhe des Zuschlags und Dauer der Zahlung
§ 7b Zuschlagzahlungen für den Neu- und Ausbau von Wärme- und Kältespeichern
§ 13 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage und Zielsetzung
1. Ausgangslage
2. Zielsetzung und Konzeption des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Regelungen im Überblick
IV. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Gesetzesfolgen
2. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
a Allgemeine Kosten
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
c Preis- und Kostenwirkungen
4. Nachhaltigkeit
5. Evaluierung
V. Befristung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 4c
Zu Nummer 4d
Zu Nummer 4e
Zu Nummer 4f
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Nummer 5c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7a
Zu Nummer 7b
Zu Nummer 7c
Zu Nummer 7d
Zu Nummer 7e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1977: Gesetz zur Änderung des Gesetzes für die Einhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
Drucksache 344/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden
... Anders als herkömmliche Anlagen und Einrichtungen der Infrastruktur (Schulen, Krankenhäuser usw.), sind die hier neu geregelten im Maßstab und in der Systematik des Flächennutzungsplans zeichnerisch schwer darstellbar (Rohrleitungsnetze, Blockheizkraftwerke, Kältespeicher usw.). Dies gilt umso mehr für Maßnahmen, wenn ihnen keine Flächen zugeordnet sind (wie zum Beispiel reflektierende Anstriche, Fassadenbegrünung). Flächenhafte Darstellungen eines "Vorranggebietes für Luftreinhaltung" haben sich bewährt. In ähnlicher Weise sind "Vorranggebiete für Klimaschutzmaßnahmen" denkbar.
Drucksache 35/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ressourcenschonendes Europa eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 21 endg.
... - Wird Energie effizienter genutzt, muss erst gar nicht so viel Energie erzeugt werden, was manche Infrastrukturen überflüssig macht. Das schont Bodenressourcen. Durch eine Verringerung des Energieverbrauchs in der EU um 1 % könnten wir auf etwa 50 Kohlekraftwerke oder 25.000 Windturbinen verzichten.
1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig
2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen
4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes
6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen
7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts
8. Schlussfolgerung
Anhang 1 Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10
Anhang 2 Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten
Drucksache 368/11
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft -Wärme-Kopplungsgesetz)
... Die Bundesregierung hat nach dem Reaktorunfall in Fukushima ihr Energiekonzept überarbeitet. Stand vorher noch die Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken im Mittelpunkt, soll nun der Ausstieg bis 2022 erfolgen und der Umstieg auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz erfolgen. Insbesondere will die Bundesregierung bis 2020 die Treibhausgasemissionen um 40%, bis 2030 um 55%, bis 2040 um 70% und bis 2050 um mindestens 80% jeweils gegenüber 1990 reduzieren. Im Rahmen der verkündeten Energiewende wurde ein umfangreiches Gesetzgebungspaket auf den Weg gebracht. Dabei blieb die Kraft-Wärme-Kopplung im Wesentlichen außen vor.
Drucksache 276/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen
... b. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Atomenergie noch einige Zeit Teil des Energiemixes vieler Mitgliedstaaten bleiben wird, müssen höchstmögliche, verbindliche Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke gelten. Die Kontrolle der Sicherheitsstandards soll verschärft werden. Zudem soll die Europäische Atomenergiebehörde den Austausch mit den Nachbarländern der EU ausbauen, um diese über Fortschritte bei Sicherheits- und Gesundheitsfragen zu informieren und ihnen bei der Umsetzung höchstmöglicher Sicherheitsstandards behilflich sein.
Drucksache 141/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich (2012 - 2013) KOM (2011) 72 endg.; Ratsdok. 7421/11
... (7) Für den Bereich der Fusion werden im SET-Plan die Bedeutung des ITER und die Notwendigkeit einer frühzeitigen Einbeziehung der Industrie in die Vorbereitung von Demonstrationsmaßnahmen anerkannt. Ein langfristiges strategisches Ziel der Fusionsforschung ist DEMO, ein Demonstrations-Fusionskraftwerk.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gründe und Ziele
1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER
1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.2 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Verabschiedung des Rahmenprogramms
Artikel 2 Ziel(e)
Artikel 3 Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms
Artikel 4 Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Artikel 5 Grundlegende ethische Prinzipien
Artikel 6 Überwachung, Prüfung und Bewertung
Artikel 7 Inkrafttreten
Anhang I Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten
3 Einleitung
3 Fusionsenergieforschung
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Realisierung des ITER
2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs
3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO
4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten
5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung
6. Infrastrukturen
7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer
IB. Kernspaltung und Strahlenschutz
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
1. Endlagerung in geologischen Formationen
2. Reaktorsysteme
3. Strahlenschutz
4. Infrastrukturen
5. Humanressourcen und Ausbildung
II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH
4 Ziel
4 Hintergrund
4 Tätigkeiten
Anhang II Förderformen
1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie
2. Förderformen in Anderen Bereichen
1. Verbundprojekte
2. Exzellenznetze
3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle
Finanzbogen
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... Bis 2050 sollen die Kohlendioxidemissionen in Deutschland um 80 bis 95 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden "CCS") bieten eine Perspektive, den Ausstoß von Kohlendioxid aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu vermindern. Die CCS-Technologien könnten zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen. Sie befinden sich derzeit allerdings noch im Entwicklungsstadium und sind deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin im großtechnischen Maßstab zu überprüfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung
§ 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Transport
§ 4 Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Dauerhafte Speicherung
Abschnitt 1 Bundesweite Bewertung und Register
§ 5 Analyse und Bewertung der Potenziale für die dauerhafte Speicherung
§ 6 Register; Verordnungsermächtigung; Bericht an die Kommission
Abschnitt 2 Genehmigung und Betrieb
Unterabschnitt 1 Untersuchung
§ 7 Untersuchungsgenehmigung
§ 8 Verfahrens- und Formvorschriften
§ 9 Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung
§ 10 Benutzung fremder Grundstücke
Unterabschnitt 2 Errichtung und Betrieb
§ 11 Planfeststellung für Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers
§ 12 Antrag auf Planfeststellung
§ 13 Planfeststellung
§ 14 Duldungspflicht
§ 15 Enteignungsrechtliche Vorwirkung
§ 16 Widerruf der Planfeststellung
Unterabschnitt 3 Stilllegung und Nachsorge
§ 17 Stilllegung
§ 18 Nachsorge
Unterabschnitt 4 Nachweise und Programme
§ 19 Sicherheitsnachweis
§ 20 Überwachungskonzept
Unterabschnitt 5 Betreiberpflichten
§ 21 Anpassung
§ 22 Eigenüberwachung
§ 23 Maßnahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelmäßigkeiten
§ 24 Anforderungen an Kohlendioxidströme
Unterabschnitt 6 Verordnungsermächtigungen
§ 25 Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher
§ 26 Regelung von Anforderungen an das Verfahren
Abschnitt 3 Überprüfung durch die zuständige Behörde; Aufsicht
§ 27 Überprüfung durch die zuständige Behörde
§ 28 Aufsicht
Kapitel 4 Haftung und Vorsorge
§ 29 Haftung
§ 30 Deckungsvorsorge
§ 31 Übertragung der Verantwortung
§ 32 Verordnungsermächtigung für die Deckungsvorsorge und die Übertragung der Verantwortung
Kapitel 5 Anschluss und Zugang Dritter
§ 33 Anschluss und Zugang; Verordnungsermächtigung
§ 34 Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungsermächtigung
§ 35 Behördliches und gerichtliches Verfahren für den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungsermächtigung
Kapitel 6 Forschungsspeicher
§ 36 Geltung von Vorschriften
§ 37 Genehmigung von Forschungsspeichern
§ 38 Anwendung von Vorschriften
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
§ 39 Zuständige Behörden
§ 40 Wissensaustausch; Verordnungsermächtigung
§ 41 Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 42 Landesrechtliche Speicherabgaben
§ 43 Bußgeldvorschriften
§ 44 Evaluierungsbericht
§ 45 Übergangsvorschrift
§ 46 Ausschluss abweichenden Landesrechts
Anlage 1 (zu § 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien für die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung
1. Datenerhebung Stufe 1 :
1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,
1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:
2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2
3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilität, Risikobewertung Stufe 3
3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1
3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:
3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse über
3.2 Charakterisierung der Sensibilität Stufe 3.2
3.3 Risikobewertung Stufe 3.3
3.3.2. Bewertung der Gefährdung
3.3.3. Folgenabschätzung
3.3.4. Risikocharakterisierung
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge
1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungsplans
1.1. Aufstellung des Überwachungskonzepts
1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen,
1.1.2 Es wird festgestellt,
1.1.3 Die Wahl der Überwachungsmethode
1.2. Aktualisierung des Plans
2. Nachsorgeüberwachung
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung2)
Artikel 3 Änderung des Umweltschadensgesetzes3)
Artikel 4 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen5)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen6)
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben des Bundes
2. Haushaltsausgaben der Länder
3. Kosten für die Wirtschaft
4. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Europarechtskonformität
VII. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Teil 2 Transport
Zu § 4
Teil 3 Genehmigung und Betrieb
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Teil 4 Haftung und Vorsorge
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 186/2/11
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Zukunft der Offshore Windenergie - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
... 1. Angesichts der Katastrophe im japanischen Kernkraftwerk Fukushima unterstützt der Bundesrat die Überlegungen der Bundesregierung, den bereits beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie und den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Drucksache 280/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 21. fordert die EIB auf, dafür zu sorgen, dass ihre Operationen in jeder Hinsicht im Einklang mit dem EU-Ziel eines raschen Übergangs zu einer emissionsarmen Wirtschaft stehen, und einen Plan für den Ausstieg aus der Kreditvergabe für fossile Brennstoffe, einschließlich der Kreditvergabe für kohlebetriebene Kraftwerke, anzunehmen, sowie weitaus größere Bemühungen um einen verstärkten Transfer von Technologien für erneuerbare Energieträger und energieeffiziente Energien zu unternehmen;
Drucksache 105/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28 /EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)
... b) Die aktuellen Aufschläge beim Strompreis lassen sich nicht ausschließlich mit der EEG-Umlage begründen, da der Erhöhung der Umlage erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüberstehen. Erneuerbare Energien wirken über den Merit Order Effekt an der Börse strompreisdämpfend. Insbesondere die Photovoltaik spielt künftig in der Mittagszeit bei hoher Stromnachfrage eine wichtige Rolle bei der Verdrängung von teuren Gaskraftwerken. Dauerhaft werden die Strompreise durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sinken, da brennstofffreie Erneuerbare-Energien-Technologien durch Fortschritte und Massenproduktion billiger und andere Energieträger durch Verknappung und oligopolartige Marktstrukturen teurer werden.
Drucksache 340/2/11
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetz es
... ) das Erlöschen der Betriebsgenehmigung der Kernkraftwerke abschließend regelt und es insbesondere keiner Verwaltungsakte der Länder mehr bedarf, um den Ausstieg aus der Kernenergie umzusetzen. Etwaige Entschädigungspflichten und Haftungsrisiken durch die 13. Änderung des AtG würden mithin allein den Bund treffen. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Länderhaushalte durch etwaige Entschädigungspflichten und Haftungsrisiken überfordert wären.
Drucksache 831/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energiefahrplan 2050 KOM (2011) 885 endg.
... 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dafür Sorge zu tragen, dass die Szenarien alle Erzeugungskosten berücksichtigen. Hierzu gehören bei der Kernenergienutzung auch der Aufwand für den Transport von radioaktiven Abfällen, den Rückbau stillgelegter Anlagen, die Suche nach einem Endlager und die Endlagerkosten. Außerdem müssen für die Restnutzungsdauer von Kernkraftwerken die einheitlichen hohen Sicherheitsstandards schnellstmöglich weiterentwickelt werden. Gleiches gilt für Zwischenlager oder bereits abgeschaltete Anlagen bis zum endgültigen Rückbau. Bei der Umsetzung der Entsorgungsrichtlinie vom 19. Juli 2011 sind strenge Maßstäbe anzulegen.
Drucksache 395/11
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... "(7) Nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab [einsetzen: Inkrafttreten dieses Gesetzes], innerhalb von fünfzehn Jahren in Betrieb genommen werden, sind für einen Zeitraum von zwanzig Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt. Pumpspeicherkraftwerke, deren elektrische Pump- oder Turbinenleistung nachweislich um mindestens fünfzehn Prozent und deren speicherbare Energiemenge nachweislich um mindestens fünf Prozent nach dem [einsetzen: Inkrafttreten dieses Gesetzes] erhöht wurden, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme hinsichtlich des Bezugs der zu speichernden elektrischen Energie von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt. Die Freistellung nach Satz 1 wird nur für elektrische Energie gewährt, die tatsächlich elektrisch, chemisch, mechanisch oder physikalisch gespeichert worden ist, aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnommen wurde und zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Die Freistellung nach Satz 2 setzt voraus, dass auf Grund vorliegender oder prognostizierte Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten offensichtlich ist, dass der Höchstlastbeitrag der Anlage vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Sie erfolgt durch Genehmigung in entsprechender Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorgaben nach § 19 Absatz 2 Satz 3 bis 5 und 8 bis 10 der
Drucksache 276/5/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz -
... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.
Drucksache 276/6/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Euratom-Vertrages - europaweiten Atomausstieg voranbringen - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
... Der Bundesrat stellt fest, dass die Havarie des japanischen Atomkraftwerks in Fukushima infolge des Erdbebens und des Tsunamis vom 11. März 2011 zu Konsequenzen im Umgang mit der Kernenergie in Europa führen muss und dass es Aufgabe der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist, die Sicherheit der europäischen Atomkraftwerke mithilfe von Risikoüberprüfungen (Stresstests) und durch das verbindliche Setzen hoher europaweiter Standards zu verbessern.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Biotechnologie ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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