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109 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kriminalitätsbekämpfung"


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Drucksache 325/20

... 32 Mittel für das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (ISF).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 325/20




2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK

Mitteilung

I. Einführung

II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie

Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA

III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS

IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene

Art der EU-Einrichtung

V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN

Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene

Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung

VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH

VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG

VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan


 
 
 


Drucksache 576/19

... Die Änderung ermöglicht den Luftsicherheitsbehörden zur Überprüfung der Zuverlässigkeit eine regelhafte Anfrage bei der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt. In den Datenbeständen der Bundespolizei sind Informationen enthalten, die bislang bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung im Rahmen der regelhaften Anfrage nach Absatz 3 nicht berücksichtigt werden können, weil die angefragten Polizeibehörden der Länder auf diese Informationen nicht zugreifen können. Es handelt sich dabei um Informationen, die, insbesondere im Zuge der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung, im Rahmen der bundespolizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowie durch Zusammenarbeit mit anderen in- und ausländischen Behörden gewonnen werden. Die Einbeziehung dieser Informationen erhöht das Sicherheitsniveau der Zuverlässigkeitsüberprüfung, da sie belastbarere Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit der zu überprüfenden Person ermöglichen. Gleiches gilt für sicherheitsrelevante Informationen des Zollkriminalamtes, das für die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität und dabei insbesondere in den Deliktbereichen Rauschgift, Waffen- und Sprengstoffschmuggel, Markenpiraterie, Zigaretten- und Alkoholschmuggel und Geldwäsche zuständig ist. Die dort vorhandenen Erkenntnisse über laufende Strafverfahren oder Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen nach den §§ 153 ff.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

§ 7a
Gemeinsames Luftsicherheitsregister

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 4
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
Änderung der Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

Artikel 6
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 7
Änderung der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsziel und -inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Beteiligung der Bundespolizei an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

5 Personalaufwand

5 Sachausgaben

Beteiligung des Zollkriminalamtes an Zuverlässigkeitsüberprüfungen

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft

b. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4888, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

Laufender Erfüllungsaufwand

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Errichtung des Luftsicherheitsregisters

5 Länder

Laufender Erfüllungsaufwand

Betrieb des Luftsicherheitsregisters

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 16/18

... 26. Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 93).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/18




Mitteilung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Die Notwendigkeit der SICHERUNG des VOLLZUGS des UMWELTRECHTS

3. Herausforderungen

Tabelle

4. MASSNAHMENBEGRÜNDUNG

5. Massnahmen

Tabelle

6. Verbesserung der Zusammenarbeit

7. MONITORING und FOLLOW-UP

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 662/17

... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist auch einer der vorrangigen Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union ("Union" oder "EU") im Rahmen des EU-Politikzyklus 2014-2017 von Europol8.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 662/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)

Artikel 45a

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 660/17

... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist ebenfalls einer der Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union im Rahmen des EU-Politikzyklus von Europol 2014-201721.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 660/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu

Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert

Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert

Reihengeschäfte: Artikel 138a neu

Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 13a

Artikel 17a

Artikel 138a

Artikel 262

Artikel 402

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 659/17

... Die Bekämpfung des Missing-Trader-Mehrwertsteuerbetrugs ist auch einer der vorrangigen Bereich der Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union im Rahmen des EU-Politikzyklus 2014-2017 von Europol6. Verwiesen werden kann außerdem auf die Einigung7 über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), die unter bestimmten Bedingungen für die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer zuständig sein wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 17

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 498/16

... Das Protokoll verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik im Polizei- und Zollbereich vor allem in grenznahen Gebieten weiter zu verbessern und zu stärken. Damit wird die Kriminalitätsbekämpfung verbessert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 498/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den grenzüberschreitenden Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ergänzung des Abkommens vom 9. Oktober 1997 über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden in den Grenzgebieten

Artikel 1
Gegenstand des Protokolls

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze

Artikel 3
Regelungen für die Flugdurchführung

Artikel 4
Kommunikation

Artikel 5
Mitflüge von Bediensteten der anderen Vertragspartei

Artikel 6
Kosten

Artikel 7
Zivilrechtliche Haftung der Bediensteten

Artikel 8
Benachrichtigung der Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit

Artikel 9
Nachverfolgung der Umsetzung

Artikel 10
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 11
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 416/16

... Eine Befristung der Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen, da die Regelungen wegen der Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung eine dauerhafte Geltung beanspruchen. Eine Evaluierung ist nicht erforderlich, da laufend die Rechtsprechung zu den neuen Regelungen ausgewertet werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen Keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 234/15

... - die Unterstützung bei der Vorbereitung, Stellung und Beantwortung von Ersuchen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 234/15




Zu a

Zu b

Zu c


 
 
 


Drucksache 54/15

... Der Gesetzentwurf steht in Einklang mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. So soll durch die Erweiterung der strafrechtlichen Vorschriften der §§ 232 ff. StGB die Kriminalitätsbekämpfung und die Sicherheit für die Bevölkerung verbessert werden. Weitere Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie werden nicht berührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Satz 2

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3072: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 05. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen 2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand


 
 
 


Drucksache 492/1/15

... a) Der EuGH hat in seinem Urteil vom 8. April 2014, mit welchem er die VDS-RL für ungültig erklärt hat, herausgestellt, dass sich Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken müssen (EuGH, C-293/12 und C-594/12, Rn. 52 f.; siehe auch EuGH, C-473/12, Rn. 39). Das allgemeine Ziel der Kriminalitätsbekämpfung könne für sich genommen keine uferlosen Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen. Bereits die Speicherung von Daten müsse auf das absolut Notwendige beschränkt werden, so dass entsprechende Speicherpflichten Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmen anhand des Ziels der Bekämpfung schwerer Kriminalität beinhalten müssen.



Drucksache 19/14

... Gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 wird das CIPS-Programm innerhalb des Rahmenprogramms des Fonds für die innere Sicherheit von dem Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements ("ISF-Polizei") abgelöst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgenabschätzung

IV. Nachhaltigkeit

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2772: Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Aufhebung des Beschlusses 2007/124/EG, Euratom des Rates

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 373/1/14

... 3. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten sehen sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert. Aus dieser Entwicklung resultieren auch sich regelmäßig ändernde Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung der aktuellen Rechtsgrundlage im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.



Drucksache 373/14 (Beschluss)

... 2. Die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten sehen sich im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit stetig wandelnden Herausforderungen konfrontiert. Aus dieser Entwicklung resultieren auch sich regelmäßig ändernde Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Weiterbildung. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag von CEPOL fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung der aktuellen Rechtsgrundlage im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen.



Drucksache 630/13

... Da diese Ziele in den Verträgen auf grundsätzlich verschiedenen Rechtsgrundlagen fußen, umfasste das Rahmenprogramm zwei Rechtsinstrumente. Zum einen wurde mit Beschluss 2007/125/JI des Rates das Spezifische Programm Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung aufgelegt ("ISEC-Programm"). Das Spezifische Programm umfasste vier Themenbereiche: Kriminalprävention und Kriminologie, Strafverfolgung, Schutz und Unterstützung von Zeugen sowie Schutz von Opfern. Zum anderen wurde mit Beschluss 2007/124/EG,Euratom das Spezifische Programm Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken aufgelegt ("CIPS-Programm"). Das Programm sollte die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützen, Terroranschläge und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu verhindern, sich auf sie vorzubereiten und die Bevölkerung und kritische Infrastrukturen vor ihnen zu schützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/13




1. Kontext des Vorschlags

1.1. Mehrjähriger Finanzrahmen 2007-13

1.2. Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-20

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme

2.2. Rechtsgrundlage

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 346/1/13

... - Das Mandat von Europol umfasst die Unterstützung der Mitgliedstaaten der EU bei der Verhütung und Verfolgung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und sonstigen Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität. Das Anfang 2013 bei Europol eröffnete European Cyber Crime Center (EC3) formt diesen Mandatsbereich in einem wichtigen Kriminalitätsfeld weiter aus und wird dazu beitragen, dass Europol auch künftig den Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung gerecht werden kann. Durch diese Aufgabe ist Europol bereits in hohem Maße gefordert. Eine Übertragung der bislang durch CEPOL wahrgenommenen Fortbildungsaktivitäten sowie ein weiterer Ausbau der Aus- und Weiterbildung bergen die Gefahr einer weiteren deutlichen Mehrbelastung und würden es Europol zudem erheblich erschweren, sich auf die mit der Kriminalitätsbekämpfung primär verbundenen Aufgaben zu fokussieren.



Drucksache 248/13 (Beschluss)

... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.



Drucksache 184/13

... (c) Verordnung (EU) Nr. [...] des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit23, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3 Buchstabe e.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 248/1/13

... 1. Die EU entwickelt sich zunehmend zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Daneben sehen sich die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten permanent mit neuen Herausforderungen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konfrontiert. Aus dieser Situation resultieren auch geänderte Anforderungen an die polizeiliche Aus- und Fortbildung. Das Bemühen der Kommission, den Bildungsauftrag der europäischen Polizeiakademie CEPOL mit Hilfe eines Europäischen Fortbildungsprogramms fortzuschreiben und an die seit der Verabschiedung des aktuellen Rechtsrahmens im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen anzupassen, wird daher ausdrücklich begrüßt.



Drucksache 429/12

... Zudem ist in den beiden Komponenten des für den nächsten Finanzplanungszeitraum vorgeschlagenen Fonds für die innere Sicherheit, die auf Außengrenzen und Visa, polizeiliche Zusammenarbeit, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung sowie Grenzmanagement abgestellt sind, die Möglichkeit vorgesehen, mit Unionsmaßnahmen die Ergebnisse von EU-Projekten aus der Sicherheitsforschung zu erproben und zu validieren. 12

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die EU-Sicherheitsindustrie ihr Markt

3. Die Hauptprobleme für die EU-Sicherheitsindustrie

4. Lösungsansätze

4.1. Überwindung der Marktzersplitterung

4.1.1. Normung

4.1.2. Zertifizierungs-/Konformitätsbewertungsverfahren

4.1.3. Nutzung der Synergien zwischen Sicherheits- und Verteidigungstechnologien

4.2. Schließen der Lücke zwischen Forschung und Markt

4.2. 1. Anpassung von Förderprogrammen, Nutzung der Rechte des geistigen Eigentums

4.2.2. Vorkommerzielle Auftragsvergabe

4.2.3. Zugang zu internationalen Beschaffungsmärkten

4.2.4. Haftungsbegrenzung

4.3. Bessere Einbeziehung der gesellschaftlichen Dimension

4.3.1. Prüfung der gesellschaftlichen Tragweite in der FuE-Phase

4.3.2. Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen in der Entwurfsphase

5. Überwachung

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 409/12 (Beschluss)

... 15. Der Bundesrat wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob und inwieweit eine künftige Europäische Staatsanwaltschaft auch Straftaten mitverfolgen dürfte, die im Sachzusammenhang mit den in dem Richtlinienvorschlag genannten Delikten stehen (z.B. Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte, Urkundendelikte). Der Bundesrat merkt hierzu an, dass es keine vertragswidrige Aushöhlung der Zuständigkeiten der nationalen Staatsanwaltschaften auf zentralen Feldern der Kriminalitätsbekämpfung geben darf. Die Überschreitung der Kompetenzen des AEUV und eine Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes müssen vermieden werden.



Drucksache 651/12

... 29. Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (COM(2012) 140 final).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 651/12




3 Einleitung

1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen

1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht

1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung

1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten

1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit

1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene

1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger

1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU

1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes

1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung

1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht

1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche

1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche

1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität

1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten

1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen

1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen

1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen

1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit

2. Fazit


 
 
 


Drucksache 409/1/12

... 16. Der Bundesrat wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob und inwieweit eine künftige Europäische Staatsanwaltschaft auch Straftaten mitverfolgen dürfte, die im Sachzusammenhang mit den in dem Richtlinienvorschlag genannten Delikten stehen (z.B. Steuerhinterziehung, Insolvenzdelikte, Urkundendelikte). Der Bundesrat merkt hierzu an, dass es keine vertragswidrige Aushöhlung der Zuständigkeiten der nationalen Staatsanwaltschaften auf zentralen Feldern der Kriminalitätsbekämpfung geben darf. Die Überschreitung der Kompetenzen des AEUV und eine Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes müssen vermieden werden.



Drucksache 427/12

... Die Verordnung steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Die vorgesehenen Regelungen zielen auf eine Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung und der europaweiten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts ab. Die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung ist ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der mit dem sogenannten Stockholmer Programm des Rates der Europäischen Union bestätigt und fortgeschrieben wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 427/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Koordinierung der Zusammenarbeit mit Eurojust (Eurojust-Koordinierungs-Verordnung - EJKoV)

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Eurojust-Anlaufstellen

§ 3
Eurojust-Kontaktstellen

§ 4
Nationales Eurojust-Koordinierungssystem

Artikel 2
Änderung der Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Relevanter Inhalt des Eurojust-Beschlusses und Verordnungsermächtigung

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

III. Folgenabschätzung

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2171: Verordnung über die Zusammenarbeit mit Eurojust


 
 
 


Drucksache 731/12

... 39. Programmausschuss "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung" (ISEC)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/12




I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich

IV. Bereich Verkehr

V. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit

VI. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik

VII. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

VIII. Bereich Regionalpolitik, Strukturpolitik

IX. Bereich Energie

X. Bereich Kultur und Sport

XI. Bereich Inneres und Justiz

I. Bereich Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten, Bildung

II. Bereich Verkehr


 
 
 


Drucksache 382/12

... Das Vorhaben entspricht den Absichten der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Es dient der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich des Missbrauchs von Explosivstoffen zur Begehung von Straftaten und so dem Schutze der Bevölkerung vor Beeinträchtigungen durch derartige Taten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für den Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung der Verordnung

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

4. Informationspflichten für die Verwaltung

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

II. Regelungskompetenz:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

zu 1 und 5 § 14 Absatz 1 Nummer 5 und § 49 der 1. SprengV :

zu 2 § 15 Absatz 1 :

zu 3 § 41 Absatz 7 Satz 2 :

zu 4 § 43 der 1. SprengV :

Artikel 2
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 512/12

... Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Dezember 2008 (Rs. C-524/06) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OVG NRW anlässlich der Speicherung und Nutzung von Daten eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers im Ausländerzentralregister entschieden, dass personenbezogene Daten von Unionsbürgern, die nicht Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland sind, in einem Register wie dem Ausländerzentralregister nur dann gespeichert und genutzt werden dürfen, wenn diese Daten für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften durch die hierfür zuständigen Behörden erforderlich sind und der zentralisierte Charakter des Ausländerzentralregisters eine effizientere Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern erlaubt. Der EuGH hat weiter entschieden, dass Unionsbürgerdaten zu statistischen Zwecken nur anonymisiert verwendet werden dürfen und die Nutzung von Unionsbürgerdaten zur Kriminalitätsbekämpfung wegen des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 12 EG (jetzt Artikel 18 AEU-Vertrag) unzulässig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 512/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des AZR-Gesetzes

§ 24a
Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Gleichstellungspolitische Bedeutung

5. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a Satz 1 Nummer 3

Zu b Satz 2

Zu Nummer 5

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 3 Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu a bis c Absatz 1 Nummer 1 bis 5, Absatz 2 Sätze 1 und 3, Absatz 3 Satz 1

Zu d Absatz 4 Satz 1

Zu Nummer 7

Zu a Absatz 1a

Zu b Absatz 2 Satz 2

Zu Nummer 8

Zu a Absatz 1 Sätze 1 und 3

Zu b Absatz 2 Satz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu a Absatz 1

Zu aa Satz 1 Nummer 1

Zu bb Sätze 2 und 3

Zu b und c Absätze 2 und 3

Zu Nummer 12

Zu Nummer 14

Zu a Absatz 1 Satz 2

Zu b Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu a Absatz 1

Zu b Absatz 2 Nummer 2

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1425: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister


 
 
 


Drucksache 222/12

... Das Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerium des Innern der Tschechischen Republik (im Folgenden "die Vertragsparteien") - in dem Bemühen, die Zusammenarbeit der zuständigen Polizei- und Zollbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung sowie beim Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung unter den Bedingungen des gemeinsamen Schengener Raums weiter zu vertiefen, auf der Grundlage des Artikels 5 und des Artikels 17 Absatz 1 des Vertrages vom 19. September 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten (im Folgenden "Polizeikooperationsvertrag"), unter Berücksichtigung insbesondere des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung, des Übereinkommens vom 19. Juni 1990 zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen, an den gemeinsamen Grenzen sowie des das Übereinkommen fortentwickelnden und in das Recht der Europäischen Union einbezogenen Schengener Besitzstandes, des Abkommens vom 3. November 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Staatsgrenze (Rückübernahmeabkommen), der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, - haben Folgendes vereinbart:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/12




Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium des Innern der Tschechischen Republik über die Einrichtung eines Gemeinsamen Zentrums der deutschtschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice - Schwandorf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8


 
 
 


Drucksache 791/11 (Beschluss)

... Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl- und Migrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements COM(2011) 752 final; Ratsdok. 17285/11 Drucksache: 793/11 und zu 793/11

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/11 (Beschluss)




Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11

Zur BR-Drucksache 792/11

Zur BR-Drucksache 794/11


 
 
 


Drucksache 577/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden "die Vertragsparteien") - getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine weiter zu festigen und die beiderseitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der Souveränität, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Verständnisses und zum beiderseitigen Wohle zu verstärken; eingedenk der großen Bedeutung der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus und seiner Finanzierung; geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze wirksam vor terroristischen und sonstigen kriminellen Handlungen zu schützen; eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, deren Unterzeichner die beiden Vertragsparteien sind, der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung sowie der Konventionen des Europarates, die in den beiden Vertragsstaaten in Kraft getreten sind - sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Zuständige Stellen

Artikel 3
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 4
Aus- und Fortbildung

Artikel 5
Koordination

Artikel 6
Umsetzung der Zusammenarbeit

Artikel 7
Nichterfüllung eines Ersuchens

Artikel 8
Schutz vertraulicher Informationen

Artikel 9
Personenbezogene Daten

Artikel 10
Expertentreffen

Artikel 11
Kosten

Artikel 12
Verhältnis zu sonstigen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 13
Inkrafttreten und Geltungsdauer

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 576/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kosovo, nachfolgend Vertragsparteien genannt, bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kosovo weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus, der Betäubungsmittelkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Migration und Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung - sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 576/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Gegenstand der Zusammenarbeit

Artikel 2
Formen der Zusammenarbeit

Artikel 3
Zusammenarbeit bei der Verhütung und der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität

Artikel 4
Informationsersuchen

Artikel 5
Beachtung der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verträgen

Artikel 6
Zuständige Stellen

Artikel 7
Konsultationen, Durchführungsprotokoll

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 9
Entsendung von Verbindungsbeamten

Artikel 10
Sicherheit von Reisedokumenten

Artikel 11
Grenzen der Zusammenarbeit

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Geltungsdauer

Artikel 14
Registrierung

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 575/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung des Königreichs Saudi-Arabien, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet, bestrebt, ihre freundschaftlichen Beziehungen weiter zu festigen, besorgt über das Anwachsen der Kriminalität insgesamt und insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus und seiner Finanzierung, in Anerkennung der großen Bedeutung der Zusammenarbeit ihrer Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere von Straftaten von erheblicher Bedeutung, in Bekräftigung ihrer Anerkennung der Grundsätze des Völkerrechts und der Verpflichtungen, die sich aus für sie verbindlichen internationalen Übereinkünften und Verträgen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ergeben sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Bereiche der Zusammenarbeit

Artikel 2
Beachtung der Gesetze und sonstigen Vorschriften der Vertragsparteien und Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Verträgen

Artikel 3
Mittel der Zusammenarbeit

Artikel 4
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Sicherheitstrainings

Artikel 5
Ersuchen und Schriftverkehr

Artikel 6
Grenzen der Zusammenarbeit

Artikel 7
Vertraulichkeit

Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 9
Austausch von Fachwissen und Einrichtung einer Expertenkommission

Artikel 10
Kosten

Artikel 11
Zuständige Behörden, die mit der Umsetzung dieses Abkommens betraut sind

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 850/11

... Die Neuregelungen zur Umsetzung des Eurojust-Beschlusses führen zu einem verstärkten Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafverfolgungsbehörden und Eurojust. Namentlich werden in § 6 EJG die Unterrichtungspflichten der deutschen Strafverfolgungsbehörden gegenüber dem nationalen Mitglied für Deutschland bei Eurojust erweitert, siehe im Einzelnen unter VI. Der damit verursachten Mehrbelastung der nationalen Behörden steht der Vorteil gegenüber, dass eine europaweite Verbesserung der grenzüberschreitenden Strafverfolgung zu erwarten ist, indem Eurojust durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verstärkt eingebunden wird. Deutschland ist schon aufgrund seiner geographischen Lage im Herzen Europas in einem besonderen Maße von grenzüberschreitender Kriminalität betroffen. Die nationalen Strafverfolgungsbehörden sind deshalb regelmäßig auf eine gut funktionierende strafrechtliche Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden angewiesen. Hierbei wird Eurojust in einem höheren Maße als bisher Unterstützung leisten können. Ein gestärktes Eurojust kann darüber hinaus auch die grenzüberschreitenden strafrechtlichen Ermittlungen in den Nachbarstaaten Deutschlands fördern. Insgesamt kann dies positive Auswirkungen auf die Kriminalitätsbekämpfung und auf die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben. Die strafrechtliche Zusammenarbeit wird durch die Unterstützung von Eurojust europaweit vereinfacht und damit unter Umständen auch beschleunigt. Straftäter werden künftig weniger davon profitieren können, dass die grenzüberschreitende Strafverfolgung auch innerhalb der Europäischen Union zuweilen noch schwierig und langwierig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 850/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Eurojust-Gesetzes

§ 3
Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.

§ 4a
Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied

§ 4b
Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung

§ 4c
Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen

§ 4d
Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen

§ 5
Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.

§ 6
Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden

§ 14
Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse

II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses

Zu Artikel 7

III. Inhalt des EJN-Beschlusses

IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Erfüllungsaufwand

VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 4a

Zu § 4b

Zu § 4c

Zu § 4d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 574/11

... Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Republik Kroatien, nachfolgend Vertragsparteien genannt - bestrebt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien weiter zu festigen und zu entwickeln, in der Überzeugung, dass die Zusammenarbeit für die wirksame Verhinderung und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere der Organisierten Kriminalität, des Terrorismus, der Suchtmittel- und Vorläufersubstanzenkriminalität, des illegalen Waffenhandels sowie der illegalen Einschleusung von Personen von wesentlicher Bedeutung ist, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor kriminellen Handlungen zu schützen, in Anerkennung der großen Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten und der schweren Kriminalität und in dem Wunsch, einander möglichst umfassend Unterstützung zu gewähren und die Wirksamkeit der Zusammenarbeit in diesem Bereich zu steigern, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, die die beiden Staaten ratifiziert haben, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung, in dem Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen zu leisten - sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15


 
 
 


Drucksache 791/1/11

... c) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl- und Migrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements COM(2011) 752 endg.; Ratsdok. 17285/11 Drucksache: 793/11 und zu 793/11 in Verbindung mit

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 791/1/11




Zu den BR-Drucksachen 791/11, 792/11, 793/11 und 794/11

Zur BR-Drucksache 792/11

Zur BR-Drucksache 794/11

Begründung


 
 
 


Drucksache 582/11

... - Ein EU-Strafrecht kann ein wichtiges Instrument sein, das im Sinne der EU-Bürger eine bessere Kriminalitätsbekämpfung ermöglicht und eine effektive Durchführung der EU-Politik sicherstellt. - In Politikbereichen der EU, in denen ein Defizit bei der Durchsetzung festgestellt wurde, wird die Kommission nach einer Bewertung der Durchsetzungspraxis und unter vollständiger Achtung wesentlicher Vertragsgrundsätze wie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit prüfen, inwieweit es neuer strafrechtlicher Maßnahmen bedarf. Dies gilt insbesondere für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte, den Schutz der finanziellen Interessen der EU, den Schutz des Euro vor Fälschung sowie für schwere Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht, das Datenschutzrecht, gegen Zoll-, Umweltschutz-, Fischerei- und Binnenmarktvorschriften und für die Bekämpfung illegaler Praktiken wie Nachahmung und Fälschung oder nicht angegebene Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/11




Mitteilung

Ein Anliegen der EU-Bürger

Der Mehrwert des EU-Strafrechts

Stärkung des gegenseitigen Vertrauens

Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik

Einheitlichkeit und Kohärenz

Ein neuer Rechtsrahmen

Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts

1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts

2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?

2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze

2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts

2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio

2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen

- Mindestvorschriften

- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

- Klare Fakten

- Die Sanktion der Straftat anpassen

3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 462/10

... Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 462/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen

2.1. Prävention

2.1.1. Wichtigste Errungenschaften

2.1.2. Künftige Herausforderungen

2.2. Schutz

2.2.1. Wichtigste Errungenschaften

2.2.2. Künftige Herausforderungen

2.3. Verfolgung

2.3.1. Wichtigste Errungenschaften

2.3.2. Künftige Herausforderungen

2.4. Reaktion

2.4.1. Wichtigste Errungenschaften

2.4.2. Künftige Herausforderungen

2.5. Horizontale Aspekte

2.5.1. Achtung der Grundrechte

2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern

2.5.3. Finanzierung

3. Ausblick


 
 
 


Drucksache 856/10

... Der derzeit im Wesentlichen in den Artikeln 13 und 22 des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (EuRhÜbk; BGBl. 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799; 1982 II S. 2071) in Verbindung mit seinen Zusatzprotokollen geregelte Austausch von Strafregisterinformationen genügt nicht mehr den Erfordernissen einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in der Europäischen Union. Eine an sich vorgesehene Übermittlung von Strafnachrichten und Auskünften über Verurteilungen aus den Strafregistern der Vertragsstaaten ist in der Praxis oft unzureichend oder findet nicht statt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 772/10

... Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist es für die EU einfacher geworden, Synergien zwischen den verschiedenen Vorgehensweisen bei der Grenzverwaltung im Bereich des Personen- und Warenverkehrs herzustellen, die dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten Rechnung tragen24. Im Bereich des Personenverkehrs kann die EU ihre Strategie für ein integriertes Grenzmanagement gleichzeitig auf die Steuerung der Migration und auf Kriminalitätsbekämpfung ausrichten. Die EU-Strategie basiert auf drei Pfeilern:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 772/10




1. Das Europäische Sicherheitsmodell: Gemeinsam Europa sicherer machen

2. Fünf strategische Ziele für die Innere Sicherheit

Ziel 1: Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Maßnahme 1: Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke

Maßnahme 2: Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration

Maßnahme 3: Einziehung von Erträgen aus Straftaten

Ziel 2: Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 1: Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen

Maßnahme 2: Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen

Maßnahme 3: Schutz der Verkehrsträger

Ziel 3: Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Maßnahme 1: Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz

Maßnahme 2: Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger

Maßnahme 3: Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen

Ziel 4: Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Maßnahme 1: Volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials

Maßnahme 2: Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen

Maßnahme 3: Gemeinsames Risikomanagement für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr

Maßnahme 4: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden

Ziel 5: Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Maßnahme 1: Anwendung der Solidaritätsklausel

Maßnahme 2: Entwicklung einer Bedrohung s- und Risikobewertung smethode, die allen Gefahren Rechnung trägt

Maßnahme 3: Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren

Maßnahme 4: Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall

3. Umsetzung der Strategie

4 Umsetzung

Überwachung und Bewertung

Abschliessende Bemerkungen


 
 
 


Drucksache 616/09 (Beschluss)

... 47. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus und der besseren Nutzung des Potenzials von EUROPOL (Nummer 4.2.1 der Mitteilung). Allerdings sollten EUROPOL auch zukünftig keine exekutiven Aufgaben übertragen werden. Vielmehr sollte EUROPOL insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Informationsaustausch und strategische Analyse bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Eine Übertragung von Schulungsaufgaben der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) auf EUROPOL ist abzulehnen. CEPOL bringt hochrangige Führungskräfte der Polizeien der EU mit dem Ziel zusammen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu fördern. Dagegen kann EUROPOL innerhalb seines neuen Rechtsrahmens und der dort formulierten Ziele nur die Mitgliedstaaten bei der Fortbildung unterstützen (ggf. in Zusammenarbeit mit CEPOL).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/09 (Beschluss)




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 17/09 (Beschluss)

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 616/1/09

... 50. Der Bundesrat unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus und der besseren Nutzung des Potenzials von EUROPOL (Nummer 4.2.1 der Mitteilung). Allerdings sollten EUROPOL auch zukünftig keine exekutiven Aufgaben übertragen werden. Vielmehr sollte EUROPOL insbesondere in den Bereichen Koordinierung, Informationsaustausch und strategische Analyse bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen. Eine Übertragung von Schulungsaufgaben der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) auf EUROPOL ist abzulehnen. CEPOL bringt hochrangige Führungskräfte der Polizeien der EU mit dem Ziel zusammen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu fördern. Dagegen kann EUROPOL innerhalb seines neuen Rechtsrahmens und der dort formulierten Ziele nur die Mitgliedstaaten bei der Fortbildung unterstützen (ggf. in Zusammenarbeit mit CEPOL).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/1/09




2 I.

2 II.

2 III.

2 IV.

2 V.

2 VI.


 
 
 


Drucksache 668/09

... Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Speicherung von Daten von Bürgern der Europäischen Union in einem zentralen Register nur mit Einschränkungen zulässig ist. Gespeichert werden dürfen Daten, die für die Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften durch die hierfür zuständigen deutschen Behörden erforderlich sind. Die Übermittlung dieser Daten ist nur an öffentliche Stellen zulässig, wenn sie zur Anwendung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften oder in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken erfolgt. Ein Zugriff auf die Daten allein zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung ist nicht zulässig.

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Drucksache 668/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0. Vorbemerkung

1. Zu § 1 Absatz 1 - Registerbehörde, Bestandteile, Zweck des Registers

2. Zu § 2 - Anlass der Speicherung

2.1 Zu § 2 Absatz 1

2.2 Zu § 2 Absatz 2

2.2.1 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 1

2.2.2 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 3

2.2.3 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 4

2.2.4 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 7

2.2.5 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 13

2.2.6 Zu § 2 Absatz 2 Nummer 14

3. Zu § 3 - Allgemeiner Inhalt

3.1 Zu § 3 Nummer 1/§ 1 AZRG-DV i. V. m. Anlage I Nummer 1 Spalte A

3.2 Zu § 3 Nummer 2

3.3 Zu § 3 Nummer 4

3.4 Zu § 3 Nummer 5

3.5 Zu § 3 Nummer 5a

3.6 Zu § 3 Nummer 6

4. Zu § 4 - Übermittlungssperren

4.1 Zu § 4 Absatz 1

4.2 Zu § 4 Absatz 2

4.3 Zu § 4 Absatz 3

4.4 Zu § 4 Absatz 4

5. Zu § 5 - Suchvermerke

5.1 Zu § 5 Absatz 1

5.2 Zu § 5 Absatz 3

5.3 Zu § 5 Absatz 4

5.4 Zu § 5 Absatz 5

6. Zu § 6 - Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung

6.1 Zu § 6 Absatz 2

6.2 Zu § 6 Absatz 5

7. Zu § 7 - Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe

8. Zu § 8 - Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege

8.1 Zu § 8 Absatz 1

8.2 Zu § 8 Absatz 2

8.3 Zu § 8 Absatz 3

9. Zu § 9 Absatz 2 – Datenschutzkontrolle, Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

9.1 Zu § 9 Absatz 2 Satz 2 - Datenschutzkontrolle

9.2 Zu § 9 Absatz 2 Satz 3 - Sicherung und Löschung von Aufzeichnungen zu Protokolldaten

10. Zu § 10 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

10.1 Zu § 10 Absatz 1

10.2 Zu § 10 Absatz 2 und 3

10.3 Zu § 10 Absatz 6

11. Zu § 11 - Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten

11.1 Zu § 11 Absatz 1

11.2 Zu § 11 Absatz 2

12. Zu § 12 - Gruppenauskunft

12.1 Zu § 12 Absatz 1

12.2 Zu § 12 Absatz 2

13. Zu § 13 - Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung

13.1 Zu § 13 Absatz 1

13.2 Zu § 13 Absatz 2

14. Zu § 14 Absatz 2 - Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen frühere Namen und Suchvermerke

15. Zu § 15 Absatz 1 Nummer 6 - Datenübermittlung an oberste Bundes- und Landesbehörden

16. Zu § 16 - Datenübermittlung an Gerichte

16.1 Zu § 16 Absatz 2

16.2 Zu § 16 Absatz 3

17. Zu § 17 Datenübermittlung an das Zollkriminalamt

18. Zu § 18 - Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung

19. Zu § 19 Absatz 1 - Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden

21. Zu § 21 - Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren

21.1 Zu § 21 Absatz 2

21.2 Zu § 21 Absatz 3

22. Zu § 22 - Abruf im automatisierten Verfahren

22.1 Zu § 22 Absatz 1

22.2 Zu § 22 Absatz 2

22.3 Zu § 22 Absatz 3

23. Zu § 23 - Statistische Aufbereitung der Daten

23.1 Zu § 23 Absatz 1

23.2 Zu § 23 Absatz 2

24. Zu § 24 - Planungsdaten

25. Zu § 25 - Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen

25.1 Zu § 25 Absatz 1

25.2 Zu § 25 Absatz 2

25.3 Zu § 25 Absatz 3

25.4 Zu § 25 Absatz 4

26. Zu § 26 - Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

26.1. Die Abwägungsklauseln in §§ 4b und 4c BDSG sind zu berücksichtigen. Mit der Einholung des Einverständnisses der Stelle, die dem Register die Daten übermittelt hat i.d.R. die Ausländerbehörde , soll der Verantwortungsteilung zwischen dem Register und der datenübermittelnden Stelle Rechnung getragen werden. Die Beteiligung soll gewährleisten, dass in die Entscheidung über die grenzüberschreitende Übermittlung die individuellen Belange des betroffenen Ausländers einfließen können. Die zuständigen Ausländer- Behörden verfügen im Regelfall über die erforderlichen Informationen und können sich gegebenenfalls auch an den Ausländer wenden.

27. Zu § 27 Absatz 2 – Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen Anhörung, Aufzeichnung

29. Zu 29 Absatz 1 - Inhalt

29.1 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1

29.2 Zu § 29 Absatz 1 Nummer 1a

31. Zu § 31 Absatz 1 - Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung

32. Zu § 32 Absatz 2 – Datenübermittlung im Visumverfahren

34. Zu § 34 - Auskunft an den Betroffenen

34.1 Zu § 34 Absatz 1 / § 15 AZRG-DV

34.2 Zu § 34 Absatz 2

34.3 Zu § 34 Absatz 4

34.4 Zu § 34 Absatz 5

35. Zu § 35 - Berichtigung

36. Zu § 36 - Löschung

36.1 Zu § 36 Absatz 1

36.2 Zu § 36 Absatz 1 und 2

36.3 Zu § 36 Absatz 3

37. Zu § 37 - Sperrung

37.1 Zu § 37 Absatz 1

37.2 Zu § 37 Absatz 2

38. Zu § 38 Absatz 1 - Unterrichtung beteiligter Stellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 474/09

... 26. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob in den Mitgliedstaaten Systeme für die Verarbeitung spezieller personenbezogener Daten für EU-Bürger, die nicht die Staatsangehörigkeit des betreffenden Mitgliedstaats haben, bestehen und ob diese nur die Daten enthalten, die erforderlich sind, um die Richtlinie 2004/38/EG und die nationalen Rechtsvorschriften zu deren Umsetzung anzuwenden; fordert sie ferner auf, zu prüfen, ob es ähnliche Systeme zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung gibt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die solche Systeme haben, diese in Übereinstimmung mit der Rechtssache Huber zu überprüfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 474/09




Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG

Vorgehensweise zur Sicherstellung der Anwendung


 
 
 


Drucksache 620/09

... " hätte in der Ostsee verheerende Folgen. Im Zuge der Ausweitung und Vertiefung der EU-Zusammenarbeit in Strafsachen sollte sich die regionale Kriminalitätsbekämpfung in der Praxis auf eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit konzentrieren. Die Region muss sich außerdem auf die prognostizierte Zunahme extremer Wetterereignisse infolge des Klimawandels einstellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 773/09

... Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene

3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU

3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU

4. Der CBRN-Aktionsplan der EU

4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce

4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen

4.3. Arbeitsschwerpunkte

4.4. Prävention

4.5. Detektion

4.6. Vorsorge und Reaktion

4.7. Horizontale Maßnahmen

5. Umsetzung

5.1. Bestehende Strukturen

5.2. CBRN-Beratungsgruppe

5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission

5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung

6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken

7. Außenbeziehungen

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 67/09

... l. 1998 II S. 519) sah erstmals vor, dass die beteiligten Staaten von dieser Grundregel durch Einzelvereinbarung abweichen können, um eine Teilung der vollstreckten Erlöse vorzunehmen. Der historische Gesetzgeber sah von einer entsprechenden Ermächtigungsgrundlage ab, da er der Ansicht war, die Schaffung finanzieller Anreize für gewisse Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung berge zum einen die Gefahr in sich, zu einer unerwünschten unterschiedlichen Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen zu führen, zum anderen widerspreche die Teilung der Erlöse der internationalen Übung, auf Kostenerstattung zu verzichten. Im Übrigen liege der Gewinnabschöpfung die Philosophie zugrunde dass nicht zurückerstattet werden solle, was auf dem Hoheitsgebiet eines Staates aus kriminellen Handlungen "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 17/1/09

... Es ist nicht in Zweifel zu ziehen, dass Telekommunikationsunternehmen für ihre Heranziehung angemessen zu entschädigen sind. Bei der Beurteilung der Angemessenheit sind zum einen die den Unternehmen tatsächlich entstehenden konkreten Kosten in Rechnung zu stellen. Zum anderen ist aber auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich für Telekommunikationsunternehmen - insoweit vergleichbar Zeugen und Sachverständigen - aufgrund der Justizhoheit des Staates und seines Rechtsdurchsetzungsprivilegs die öffentlich-rechtliche Verpflichtung ergibt, im Rahmen des ihnen Zumutbaren aufgrund einer Heranziehung durch Justizbehörden unter anderem auch Auskünfte zu erteilen, zumal eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung und eine effektive Strafverfolgung überragende öffentliche Anliegen sind. Dies wurde auch bei der Festlegung der Vergütungs- und Entschädigungssätze unter anderem für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen berücksichtigt, die teilweise hinter den geltenden Tarifen auf dem freien Markt für entsprechende Leistungen bzw. dem tatsächlichen Verdienstausfall zurückbleiben. Die Vergütung von Sachverständigen kommt deshalb nicht der im privaten Wirtschaftsleben möglichen oder üblichen Vergütung gleich. Für die Telekommunikationsunternehmen als sogenannte "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/1/09




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Absatz 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3, 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Abschnitt 1, 3


 
 
 


Drucksache 696/09

... " der gemeinsamen Projektgruppe des federführdenden Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK), des Unterausschusses Informations- und Kommunikationstechnik (UA IuK), des Unterausschusses Recht und Verwaltung (UA RV) und der AG Kripo "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 593/08

... 5. bekräftigt, dass Maßnahmen, die die Ausgrenzung verstärken, sich bei der Kriminalitätsbekämpfung nie als wirksam erweisen werden und nicht zur Kriminalitätsverhütung und Sicherheit beitragen werden;



Drucksache 242/08

... " genannt – getragen von dem gemeinsamen Willen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Vietnam weiter zu festigen und die beiderseitige Zusammenarbeit auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung, der Souveränität, der Gleichberechtigung, des gegenseitigen Verständnisses und des beiderseitigen Nutzens zu verstärken, geleitet von dem Bestreben, die Bürger ihrer Staaten und andere Personen in ihrem Hoheitsgebiet wirksam vor terroristischen und sonstigen kriminellen Handlungen zu schützen, mit dem Ziel, einheitliche Bestimmungen in Übereinstimmung mit internationalem Recht und der nationalen Gesetzgebung zu erreichen um Straftaten mit Bezug auf die Vertragsparteien effektiv vorzubeugen und zu bekämpfen, eingedenk der Ziele und Prinzipien der völkerrechtlichen Übereinkünfte, deren Unterzeichner die beiden Vertragsparteien sind sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung – sind wie folgt übereingekommen:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 242/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 12

Artikel 13

Denkschrift

2 Allgemeines

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 20. August 2007: NKR-Nr. 200: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 353/07

... " vor. Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit betont dass ihr dieser Ansatz nicht geeignet erscheint, um eine praxisgerechte und der Zielsetzung einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung entsprechende Lösung zu erreichen. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, die Möglichkeit der Milderung oder des Absehens von Strafe davon abhängig zu machen, dass der Betreffende Angaben zu bestimmten Einzeldelikten macht, die aus derselben Deliktsgruppe wie seine eigene Tat stammen (BT-Drucksache a.a.O. S. 13).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 353/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 377/07 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt auch an, dass Straftäterinnen und Straftäter gerade im Bereich Internetkriminalität häufig grenzüberschreitend agieren, wodurch die operative Zusammenarbeit der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Schaffung eines kohärenten politischen Rahmens wichtige Schritte zur Kriminalitätsbekämpfung werden. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission derzeit eine Angleichung der Straftatbestände und der nationalen Strafrechtsvorschriften nicht für angebracht hält und auf ihre beschränkten Befugnisse auf strafrechtlichem Gebiet hinweist.



Drucksache 377/07

... Ein Problem ist der mangelnde Austausch von Informationen, Fachwissen und bewährten Praktiken zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Um Geschäftsmodelle und Geschäftsgeheimnisse zu schützen, scheuen Privatunternehmen häufig davor zurück (oder sind gesetzlich auch gar nicht eindeutig dazu verpflichtet), der Polizei sachdienliche Informationen über gegen sie verübte Straftaten zu melden. Für eine effiziente und geeignete Kriminalitätsbekämpfungspolitik der Behörden können derartige Informationen gleichwohl von großer Bedeutung sein. Ferner ist geplant, die Möglichkeiten für eine Verbesserung des sektorübergreifenden Informationsaustausches im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu prüfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 377/07




1. Einführung

1.1. Was ist Internetkriminalität?

1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität

1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends

1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen

1.2.3. Illegale Inhalte

1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze

1.3. Ziele

2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene

2.2. Bestehende internationale Instrumente

3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität

3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene

3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft

3.3. Rechtsvorschriften

3.4. Erhebung von statistischen Daten

4. Das weitere Vorgehen

4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität

4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten

4.3. Illegale Inhalte

4.4. Folgemaßnahmen


 
 
 


Drucksache 646/07

... Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 646/07




Mitteilung

3 Einleitung

1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden

- Internationale Zusammenarbeit

2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen

- Organisierte Kriminalität und Terrorismus

- Sicherheit und Gesellschaft

- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen

- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation

3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung

4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden

5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF

1. Aufgaben und Ziele

2. Struktur

6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen


 
 
 


Drucksache 275/1/07

... Die Online-Durchsuchung ist ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Sie dient nicht nur zur Aufklärung von Sachverhalten, sondern auch zur Lokalisierung und Identifizierung von Tätern. Diese Auffassung wird auch durch die staatsanwaltschaftliche und polizeiliche Praxis bestätigt, die ein erhebliches Bedürfnis für die Durchführung sogenannter Online-Durchsuchungen sieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 275/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO Nr. 7 § 100a Abs. 4 Satz 3 und 4 StPO

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 Satz 1 StPO Nr. 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 97 Abs. 2 Satz 3 StPO

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 53b Abs. 4 StPO

4. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f StPO

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe i StPO

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe j und o1 - neu - StPO

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe o1 - neu - StPO

8. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe t StPO

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a StPO

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 7a - neu - StPO

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 2 Nr. 8a - neu - StPO

14. Begründung:

15. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 3 Satz 2 - neu - StPO

16. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100a Abs. 4 StPO

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 4 und 5 StPO

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 1 Satz 6 StPO

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StPO

20. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 3 Satz 1 StPO

21. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 4 Satz 2 StPO

22. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 5 und 6 StPO Artikel 1 Nr. 10 § 100e Abs. 1 StPO Artikel 9 § 12 Abs. 1 EGStPO

23. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 2 StPO

24. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 100b Abs. 6 Nr. 3 StPO

25. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100f Abs. 1a - neu -, 2 und 4, § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 StPO

26. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 1 StPO

27. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO

28. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 2 Satz 3 - neu - und 4 - neu - StPO

29. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 100g Abs. 4 und 5 - neu - StPO

30. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 3 Satz 1 StPO

31. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Nr. 3 und 6 StPO

32. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 101 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 StPO

33. Zu Artikel 1 Nr. 15 § 162 Abs. 1 Satz 1a - neu - StPO

34. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 163f Abs. 4 Satz 2 StPO

35. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 StPO

36. Zu Artikel 1 Nr. 20 Buchstabe a § 477 Abs. 2 Satz 4 StPO

37. Zu Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes

38. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - § 95 Abs. 4 Satz 1 TKG

39. Zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe b § 110 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a TKG

40. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 110 Abs. 9 TKG

41. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe a § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 6, Satz 4 TKG

42. Zu Artikel 2 Nr. 4 Buchstabe c1 - neu - § 111 Abs. 3a - neu - TKG Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1 TKG Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 149 Abs. 1 Nr. 29a - neu - TKG

43. Zu Artikel 2 Nr. 5a - neu - § 113 Abs. 1 Satz 1a - neu - und 1b - neu - TKG

44. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 1 Satz 1 TKG

45. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113a Abs. 10 Satz 2 TKG

46. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 TKG

47. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 113b Satz 1 Halbsatz 1 TKG

48. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 115 Abs. 2 TKG

49. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

50. Zu Artikel 2 Nr. 9 § 150 Abs. 12b TKG

51. Zu Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe d § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO

52. Zu Artikel 3 Nr. 6 - neu - § 393 Abs. 3 - neu - AO

53. Zu Artikel 13 Nr. 2 Buchstabe a § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TKÜV Nr. 8 § 21 TKÜV Nr. 11 § 27 Abs. 8 Satz 1 TKÜV

54. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

55. Zu Artikel 16 Inkrafttreten

56. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 489/07

... (23) die Heranziehung folgender Programme für die Verhütung und die Bekämpfung von Gewalt und Rassismus im Sport fördern: Jugend in Aktion, Bürger für Europa, DAPHNE III, Grundrechte und Unionsbürgerschaft, Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/07




1. Einleitung

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Verbesserung der öffentlichen Gesundheit durch körperliche Aktivität

2.2 Gemeinsam gegen Doping

2.3 Ausweitung der Rolle des Sports in der allgemeinen und beruflichen Bildung

2.4 Förderung von Ehrenamt und aktiver Bürgerschaft durch den Sport

2.5 Nutzung des Potenzials des Sports für die soziale Eingliederung, die Integration und die Chancengleichheit

2.6 Besserer Schutz und bessere Bekämpfung von Rassismus und Gewalt

2.7 Förderung unserer Werte in anderen Teilen der Welt

2.8 Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1 Umstellung auf eine evidenzbasierte Sportpolitik

3.2 Bessere Absicherung der öffentlichen Unterstützung für den Sport

4. Die Organisation des Sports

4.1 Die Besonderheit des Sports

4.2 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

4.3 Transfers

4.4 Spieleragenten

4.5 Schutz von Minderjährigen

4.6 Korruption, Geldwäsche und andere Formen der Finanzkriminalität

4.7 Lizenzvergabesysteme für Vereine

4.8 Medien

5. Folgemassnahmen

5.1 Strukturierter Dialog

5.2 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

5.3 Sozialer Dialog

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 681/1/07

... 39. Zur Thematik der Frage 19 halten die Innenressorts der Länder eine intensivere Nutzung bereits vorhandener Videoaufzeichnungen und eine sinnvolle Ausweitung dieses Instrumentariums für erforderlich. Es wurde festgestellt, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum eine nachhaltige Wirkung in der Kriminalitätsbekämpfung entfaltet. Neben dem präventiven Effekt dieser Maßnahme ergibt sich regelmäßig auch der Nebeneffekt der Beobachtung und Aufzeichnung strafrechtlich relevanter Sachverhalte. Vor dem Hintergrund, dass auch im Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen eine gewisse Häufung auf Ziele im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) erkennbar ist, wird gerade in diesen Bereichen eine Ausweitung der Videoüberwachung als unverzichtbar angesehen. Der Bundesrat schließt sich dieser Auffassung an. Die Videoüberwachung ist durchaus ein geeignetes Werkzeug zur Gewährleistung der Sicherheit auch im Nahverkehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 681/1/07




Zur Vorlage insgesamt:

Zu einzelnen Fragen:

Allgemeine Feststellungen:

Zum Verfahren:


 
 
 


Drucksache 377/1/07

... 4. Der Bundesrat erkennt auch an, dass Straftäterinnen und Straftäter gerade im Bereich Internetkriminalität häufig grenzüberschreitend agieren, wodurch die operative Zusammenarbeit der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden und die Schaffung eines kohärenten politischen Rahmens wichtige Schritte zur Kriminalitätsbekämpfung werden. Der Bundesrat begrüßt ferner, dass die Kommission derzeit eine Angleichung der Straftatbestände und der nationalen Strafrechtsvorschriften nicht für angebracht hält und auf ihre beschränkten Befugnisse auf strafrechtlichem Gebiet hinweist.



Drucksache 665/07

... Die Bestimmung, die von Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens ergänzt wird, trägt der Planung innerhalb der EU Rechnung, eine eigene systematische PNR-Verwendung zur Kriminalitätsbekämpfung einzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 665/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Schreiben der USA an die EU

I. Verwendungszweck der PNR:

II. Austausch von PNR:

III. Arten der erhobenen Informationen:

Arten der erhobenen EU-PNR:

IV. Zugang und Rechtsmittel:

V. Durchsetzung:

VI. Bekanntmachung:

VII. Speicherung von Daten:

VIII. Übermittlung:

IX. Gegenseitigkeit:

X. Überprüfung:

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu den Schlussbestimmungen des Abkommens

Zu Abschnitt I des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt II des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt III des US-Zusicherungsschreibens

Zu den Abschnitten IV und V des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VI des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt VIII des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt IX des US-Zusicherungsschreibens

Zu Abschnitt X des US-Zusicherungsschreibens

Antwortschreiben der EU

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 6. September 2007: Entwurf des Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das United States Department of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.