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Drucksache 114/11

... In der derzeitigen Lage müssen die Mitgliedstaaten die Verwaltungsanforderungen und Verfahren zur Liquidierung scheiternder Unternehmen weiter vereinfachen. Zudem erfolgt ein Drittel der Unternehmensschließungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung. In den nächsten zehn Jahren werden pro Jahr bis zu 500 000 Unternehmen mit über 2 Millionen Arbeitsplätzen übergeben werden müssen; die Rahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen müssen daher unbedingt verbessert werden41. Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Reihe von Politikempfehlungen auf der Grundlage einer Studie über die Ausmaße des Problems des unternehmerischen Scheiterns und der zweiten Chance vorlegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 698/1/11

... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 3 1. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII

29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII

Abschnitt 3a
Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 143a
Rechtsstellung und Aufgaben

§ 143b
Regionalbeiräte

Zu § 143

Zu § 143

30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,

Zu Artikel 4 Nummer 25

31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII

32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII

33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989

34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII

35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII

36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII

37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG

38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG

39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989

41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989

42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989

43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG


 
 
 


Drucksache 694/11 (Beschluss)

... 6. Schließlich bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass geprüft wird, ob die vorgesehene Verpflichtung, dass eine algorithmische Handelsstrategie fortlaufend feste Kurse stellt und den Markt mit Liquidität versorgt, sachgerecht und erforderlich ist. Der Richtlinienvorschlag sieht im Hinblick auf die Regulierung des algorithmischen Handels unter anderem vor, dass sich eine algorithmische Handelsstrategie während der Handelszeiten des Handelsplatzes, an den Aufträge gesendet oder durch dessen Systeme Aufträge ausgeführt werden, im laufenden Einsatz befinden muss. Die Handelsparameter oder Handelsobergrenzen einer algorithmischen Handelsstrategie müssen gewährleisten, dass die Strategie feste Kurse zu wettbewerbsfähigen Preisen stellt, wodurch diese Handelsplätze zu jeder Zeit, unabhängig von den vorherrschenden Marktbedingungen, regelmäßig und kontinuierlich mit Liquidität versorgt sind (Artikel 17 Absatz 3 des Richtlinienvorschlags). Diese Regelung würde in der Praxis bedeuten, dass ganztägig Kursofferten zu stellen und dem Markt Liquidität zu spenden ist. Dies liefe faktisch auf eine Verpflichtung zum uneingeschränkten Market-Making hinaus. Es ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen diese Verpflichtung notwendig sein soll. Die Gesichtspunkte der Sachgerechtigkeit und Erforderlichkeit der vorgesehenen Regelung sollten daher umfassend geprüft werden. Dabei sollte auch untersucht werden, ob die vorgesehene Verpflichtung zur Liquiditätsbereitstellung zu einer Erhöhung der Preisvolatilität und zu einer Ausweitung der Spanne zwischen An- und Verkaufspreisen (Spreads) führen kann.



Drucksache 822/11

... Was die Verhältnismäßigkeit angeht, so wahrt der Vorschlag ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem öffentlichen Interesse an der Förderung liquiderer Risikokapitalmärkte und der Kostenwirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Durch sein einfaches Registrierungssystem trägt der Vorschlag in vollem Umfang der Notwendigkeit Rechnung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Sicherheit und Verlässlichkeit, die mit der Verwendung der Bezeichnung "Europäischer Risikokapitalfonds" verbunden sind, einerseits und dem effizienten Funktionieren des Risikokapitalmarkts sowie den Kosten für die einzelnen Beteiligten andererseits zu schaffen.

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Drucksache 822/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Wohlverhaltensregeln und Vermeidung von Interessenkonflikten

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Sonstige organisatorische Anforderungen

Artikel 10
Bewertung

Artikel 12
Angabepflichten gegenüber den Anlegern

Artikel 13
Beaufsichtigung

Artikel 14
Aktualisierung der Angaben über qualifizierte Risikokapitalfonds

Artikel 15
Grenzüberschreitende Unterrichtung

Artikel 17
Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden

Artikel 18
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 21
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 22
Berufsgeheimnis

Artikel 23
Bedingungen für die Befugnisübertragung

Artikel 24
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer Risikokapitalfonds

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Kapitel III
Aufsicht, Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25


 
 
 


Drucksache 189/11

... Die wichtigsten Entwicklungen auf den Kapitalmärkten in den letzten Jahrzehnten, einschließlich innovativer Produkte und technischer Umstellungen, konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Handelsfunktion der Kapitalmärkte und erleichterten einen schnelleren und wirksameren Handel. Innovationen wie Hochfrequenz- und automatisierter Handel scheinen zu mehr Liquidität geführt zu haben, haben aber auch zu einer Verkürzung der Haltedauer von Aktien beigetragen. Während der letzten beiden Jahrzehnte haben sich die Anlagehorizonte beträchtlich verkürzt. Das Umsatzvolumen auf den wichtigsten Aktienbörsen macht derzeit 150 % der aggregierten Marktkapitalisierung pro Jahr aus, was einer durchschnittlichen Aktienhaltedauer von acht Monaten entspricht.

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Drucksache 189/11




Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen Text von Bedeutung für den EWR

1. Verwaltungsrat

1.1 Zusammensetzung des Verwaltungsrats

1.1.1 Berufliche Vielfalt

1.1.2 Internationale Diversität

1.1.3 Geschlechterspezifische Diversität

1.2 Verfügbarkeit und zeitliches Engagement

1.3 Beurteilung des Verwaltungsrats

1.4 Vergütung von Verwaltungsratsmitgliedern

1.5 Risikomanagement

2. Aktionäre

2.1 Mangelndes Engagement der Aktionäre

2.2 Kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten

2.3 Bevollmächtigtenverhältnis zwischen institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

2.3.1 Kurzfristiges Denken und Vermögensverwaltungsverträge

2.3.1 Mangelnde Transparenz bei der Wahrnehmung treuhänderischer Verpflichtungen

2.4 Sonstige mögliche Hindernisse für das Engagement institutioneller Anleger

2.4.1 Interessenkonflikte

2.4.2 Hindernisse für die Zusammenarbeit zwischen Aktionären

2.5 Berater für die Stimmrechtsvertretung „Proxy advisors

2.6 Identifizierung der Aktionäre

2.7 Schutz von Minderheitsaktionären

2.7.1 Möglichkeiten für ein Engagement und die Funktionsweise des Grundsatzes „Mittragen oder Begründen ‘comply or explain’ im Falle eines Mehrheitsaktionärs oder eines Aktionärs mit beherrschendem Einfluss

2.7.2 Schutz gegen möglichen Missbrauch

2.8 Kapitalbeteiligung von Arbeitnehmern

3. der Grundsatz „Mittragen ODER Begründen ‘COMPLY OR EXPLAIN’ – überwachung Umsetzung der Corporate Governance-Kodizes

3.1 Verbesserung der Qualität der Erläuterungen in Corporate Governance-Erklärungen

3.2 Bessere Überwachung der Corporate Governance

4. Nächste Schritte

Anhang 1
Fragenkatalog

Allgemeine Fragen

3 Verwaltungsrat

3 Aktionäre

Überwachung und Umsetzung der Corporate Governance- Kodizes

Anhang 2
Aufstellung der EU-Maßnahmen auf dem Gebiet der Corporate Governance


 
 
 


Drucksache 280/11

... 18. begrüßt die Tatsache, dass man sich darauf geeinigt hat, dass der EIB Zugang zu EZB-Liquidität über die Zentralbank Luxemburgs im Hinblick auf die Erleichterung der Kreditprogramme der EIB und des Liquiditätsmanagements gewährt wird;

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Drucksache 280/11




Entschließung

Entschließung

Entschließung

Die neue Satzung der EIB

EIB -Finanzierung in der EU

EIB -Finanzierung nach 2013

EIB -Finanzierung außerhalb der EU

Die Rolle der EIB in den Beitrittsländern

Die Rolle der Bank bei der Entwicklung

Zusammenarbeit zwischen der EIB und internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Offshore -Finanzzentren


 
 
 


Drucksache 673/1/11

... auch für den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die erheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die zusätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte Anhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Unternehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Istbesteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der großen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtumsatz 500 000 Euro nicht überschreitet, werden künftig die Wettbewerbsbedingungen zwischen regelbesteuernden Unternehmern und Unternehmern, die infolge der Anwendung des § 20 Umsatzsteuergesetz günstigere Liquiditätsbedingungen in Anspruch nehmen können, mehr als bisher beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass bei Anwendung des § 20 Umsatzsteuergesetz die Zeitpunkte zwischen Vorsteuerabzugsrecht und Umsatzsteuer-Entrichtungspflicht künftig auch im zwischenunternehmerischen Bereich dauerhaft vermehrt auseinanderfallen. Infolge der unbefristeten Festschreibung der erhöhten Istbesteuerungsgrenze ist zur Wiederherstellung des Gleichgewichts deshalb nun auch die Erweiterung des § 20



Drucksache 101/11

... "(2) Reichen zwölf Monate nach der Aussetzung der Rücknahme gemäß Absatz 1 Satz 1 die liquiden Mittel gemäß § 80 Absatz 1 nicht aus, so hat die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme weiterhin zu verweigern und durch Veräußerung von Vermögensgegenständen des Sondervermögens weitere liquide Mittel zu beschaffen. Der Veräußerungserlös kann abweichend von § 82 Absatz 1 Satz 1 den dort genannten Wert um bis zu 10 Prozent unterschreiten.



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 76. Angesichts der großen Bedeutung und der breiten Wirksamkeit der Maßnahmen für den ländlichen Raum (ELER) soll der bisher gewährte Vorschuss auf die Beteiligung des ELER am betreffenden Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums in Höhe von 7 Prozent beibehalten werden. Artikel 34 Absatz 1 des Vorschlags der Finanzverordnung sieht nur noch einen entsprechenden Vorschuss in Höhe von 4 Prozent vor. Diese deutliche Verschlechterung der Liquidität auf Programmebene würde zu nicht gewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Programme für den ländlichen Raum bzw. zu erheblichem zusätzlichen Vorfinanzierungsaufwand führen.

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Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 640/11

... Allerdings erfordert die Durchführung der Programme die Bereitstellung von erheblichen Mitteln durch öffentliche und private Interessenträger, die jedoch aufgrund der Liquiditätsprobleme von Finanzinstituten eine solche finanzielle Unterstützung nicht erbringen können. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenland, das Finanzmittel außerhalb des EFSM erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Mechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei diesen Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland, Portugal, Griechenland und Irland (Programmländer). Ungarn ist dem Zahlungsbilanzmechanismus 2008 beigetreten, jedoch bereits 2010 wieder ausgetreten.

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Drucksache 640/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

Gründe und Ziele für den Vorschlag

Allgemeiner Kontext

Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation der Interessenträger Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl von Instrumenten

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1

Artikel 2

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 733/11 (Beschluss)

... Die aufsichtsrechtliche Anerkennung eines Haftungsverbundes gemäß Artikel 108 Absatz 7 des Verordnungsvorschlags ist eine grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschriften. Darin werden die Kriterien für eine Nullanrechnung verbundinterner Forderungen bei der Eigenkapitalunterlegung festgelegt. Diese Regelungen, die einen zentralen Erfolg der deutschen Verhandlungsseite im Rahmen der Umsetzung der Basel-II-Regelungen auf europäischer Ebene dargestellt haben, würden nunmehr bei der Behandlung von Verbundbeteiligungen in erheblichem und in einem materiell nicht zu rechtfertigenden Maße verschärft; exemplarisch ist in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen bzgl. des zentralen Liquiditätsausgleichs hinzuweisen. Ebenso kritisch sind die Anforderungen bezüglich der Aufstellung einer konsolidierten Bilanz zu bewerten. Die nun ins Auge gefassten Verschärfungen lassen keinen bankaufsichtlichen Mehrwert erkennen, sondern führen lediglich zu ungerechtfertigten Belastungen für Verbundkonstruktionen bzw. -strukturen. Vor dem Hintergrund der bewährten Drei-Säulen-Struktur des Bankensystems in Deutschland sind diese Verschärfungen daher dezidiert abzulehnen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene um eine Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Sparkassen und Genossenschaften einzusetzen.



Drucksache 25/2/11

... Zu einer solchen Prüfung gehört auch die Beantwortung der Frage, ob die Ausgabe von Euro-Bonds ein wirkungsvolles Instrument sein kann, um einen liquiden Markt für Staatsverschuldungen mit tragbaren Zinsen entstehen zu lassen und das Vertrauen in den Euro zu stärken.



Drucksache 424/11 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht am 16. Dezember 2010 verabschiedeten Neuregelungen zur Mindesteigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten (Basel III) und bewertet die Maßnahmen als einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems.

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Drucksache 424/11 (Beschluss)




Zu Artikel 68

Zu Artikel 73

Zu Artikeln 76

Zu Artikel 87

Zum Richtlinienvorschlag allgemein

Zur Umsetzung von Basel III in EU-Recht

Zur Umsetzung von Basel III allgemein

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 313/1/11

... "Zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der betroffenen Arbeitnehmer ist es angebracht, die Definition der Zahlungsunfähigkeit der aktuellen Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten auf diesem Sachgebiet anzupassen und mit diesem Begriff auch andere Insolvenzverfahren als Liquidationsverfahren zu erfassen. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten, um zu bestimmen, ob die Garantieeinrichtung zu einer Zahlung verpflichtet ist, vorsehen können, dass für den Fall, dass das Vorliegen einer Insolvenz zu mehreren Insolvenzverfahren führt, die Situation so behandelt wird, als würde es sich um ein einziges Insolvenzverfahren handeln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 36 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, § 94 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und § 132 SGB III

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

2 Hilfsempfehlung

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 und § 94 SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

26. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

27. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

28. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

29. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 3 - neu - und Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

30. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

31. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 421r SGB III

32. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

34. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

[Zu b:

{Zu e:

Zu f:

37. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

38. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

39. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

40. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGBII § 51 bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

41. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen

42. Zum Gesetzentwurf insgesamt - § 4 SGB III


 
 
 


Drucksache 41/11

... Gesetzbuchs ausdrücklich in den Blick nahmen, sind weiterhin gewichtig. Sie vermögen allerdings die Vorzüge nicht aufzuwiegen, die für den Vorstand und die Liquidatoren von Vereinen durch die Möglichkeit geschaffen werden, zur Anmeldung in das Vereinsregister bestimmte Erklärungen auch durch die das Vereinsregister führenden Amtsgerichte öffentlich beglaubigen zu lassen. Sie haben sich künftig nur noch an eine Stelle zu wenden und erhalten im Falle einer Anmeldung zum Vereinsregister "alles aus einer Hand".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 41/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 31b
Haftung von Vereinsmitgliedern

Artikel 2
Änderung des Beurkundungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Kostenordnung

Artikel 4
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 31b
Absatz 1

§ 31b
Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 734/1/11

... VI so weit erhöht werden, dass die unterjährige Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung sichergestellt wird und der derzeitige Beitragssatz von 19,6 Prozent bis zum Jahr 2020 beibehalten werden kann.



Drucksache 338/11 (Beschluss)

... (4) Eine Kreditaufnahme des Sondervermögens am Kreditmarkt ist nicht zulässig. Zum Ausgleich unvorhergesehener Einnahmeausfälle kann das Sondervermögen unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ein verzinsliches, spätestens im übernächsten Haushaltsjahr zurückzuzahlendes Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten." '

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 EKFG-ÄndG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 EKFG-ÄndG

§ 4
Einnahmen des Sondervermögens und Ermächtigungen


 
 
 


Drucksache 312/11

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bei der Schließung der CITY BKK im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen geordneten Übergang im Interesse der Versicherten zu unterstützen und dabei insbesondere auch eine Lösung im Hinblick auf die bei den Krankenkassen gegebenenfalls entstehenden Liquiditätsengpässe zu finden. Darüber hinaus sind die bestehenden Regelungen im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) zur Schließung und Insolvenz von gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf möglichen Ergänzungs- bzw. weiteren Regelungsbedarf hin zu überprüfen.



Drucksache 389/11

... "Vom Wirtschaftsplanjahr 2012 an kann das Sondervermögen zum Ausgleich eines Finanzierungsdefizits unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ein verzinsliches, spätestens im übernächsten Jahr vollständig zurück zu zahlendes Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt bis zur Höhe von 10 Prozent des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans des laufenden Jahres erhalten. Die Summe aller Darlehensverbindlichkeiten darf zu keinem Zeitpunkt höher sein als 20 Prozent des Gesamtvolumens des Wirtschaftsplans des laufenden Jahres." ‘



Drucksache 28/11

... Die EIOPA veröffentlicht technische Informationen, einschließlich der maßgeblichen risikofreien Zinskurve. Stellt die EIOPA in Phasen hohen Liquiditätsdrucks fest, dass auf den Finanzmärkten Illiquiditätsprämien erhoben werden, sind auch Informationen zu diesen Prämien, einschließlich ihrer Höhe, zu veröffentlichen. Die EIOPA wird die Entwicklung bei den Illiquiditätsprämien beobachten und die einschlägigen Informationen auf transparente, objektive und zuverlässige Weise herleiten. Sämtliche für diese Zwecke bereitzustellenden Informationen sind anhand von Methoden und Annahmen zu gewinnen, die Formeln oder Festlegungen der EIOPA umfassen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/11




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der interessierten Kreise

3. Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. Einzelerläuterungen zum Vorschlag

6.1 Weitere Änderungen an der Solvabiliät-II-Richtlinie

5 Übergangsbestimmungen

Änderungen in Bezug auf Stufe-2-Ermächtigungen

Aufnahme der Europäischen Genossenschaft SCE in die Liste der zulässigen Formen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen

Absolute Untergrenze der Mindestkapitalanforderung in Euro

Verlängerung der Umsetzungsfrist um zwei Monate

Vorschlag

Artikel 50
Delegierte Rechtsakte

Artikel 52
Informationen für die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und von ihr vorzulegende Berichte

Artikel 56
Bericht über Solvabilität und Finanzlage: delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 77a
Von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche

Artikel 86
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 92
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 97
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 99
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 109a
In die Standardformel einfließende harmonisierte technische Daten: Rolle der Europäischen

Artikel 111
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 114
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 127
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte

Artikel 130
Delegierte Rechtsakte

Artikel 135
Delegierte Rechtsakte

Artikel 143
Delegierte Rechtsakte

Artikel 234
Delegierte Rechtsakte

Artikel 241
Tochterunternehmen eines Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens: delegierte Rechtsakte

Artikel 259
Berichterstattung der EIOPA

Artikel 301a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 301b
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 301c
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

ABSCHNITT 3 In delegierten Rechtsakten festgelegte Übergangsmaßnahmen

Artikel 308a
Übergangsbestimmungen

Artikel 308b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4
Inkrafttreten

Artikel 5
Adressaten


 
 
 


Drucksache 645/1/11

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Verhandlungen in den Gremien der EU eine Prüfung zu veranlassen, ob die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Transparenzvorschriften für den Anleihehandel angemessen sind und möglicherweise die Gefahr besteht, dass es zu einer "Austrocknung" der Liquidität im Anleihehandel kommt. Der Kauf und Verkauf von Anleihen geschieht in der Regel über bilaterale Geschäfte. Kreditinstitute geben dem Markt durch An- und Verkauf Liquidität und nehmen hierzu Risiken in die eigenen Bücher. Bei einer Verpflichtung zu einer verfrühten Offenlegung entstünde das Risiko, dass sie nicht in der Lage wären, ihre Positionen zu angemessenen Preisen zu schließen. Dies kann dazu führen, dass Kreditinstitute derartige Risiken nicht mehr eingehen. Folge könnte eine "Austrocknung" der Liquidität sein. Dies hätte negative Auswirkungen auf Emittenten von Anleihen (Unternehmen, Kreditinstitute, öffentlich-rechtliche Körperschaften). Es sollte daher geprüft werden, wie die erforderliche Transparenz unter Vermeidung der beschriebenen Problematik hergestellt werden kann. Möglicherweise liegt ein Lösungsansatz in der Schaffung einer angemessenen Möglichkeit für eine verzögerte Nachhandelstransparenz.



Drucksache 313/11 (Beschluss)

... "Zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der betroffenen Arbeitnehmer ist es angebracht, die Definition der Zahlungsunfähigkeit der aktuellen Rechtsentwicklung in den Mitgliedstaaten auf diesem Sachgebiet anzupassen und mit diesem Begriff auch andere Insolvenzverfahren als Liquidationsverfahren zu erfassen. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten, um zu bestimmen, ob die Garantieeinrichtung zu einer Zahlung verpflichtet ist, vorsehen können, dass für den Fall, dass das Vorliegen einer Insolvenz zu mehreren Insolvenzverfahren führt, die Situation so behandelt wird, als würde es sich um ein einziges Insolvenzverfahren handeln."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummern 2 bis 5 § 3 Absatz 5, §§ 57, 58 und 128 Absatz 1 Nummer 9 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 183 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III , Artikel 2 Nummer 18 § 165 Absatz 1 Satz 3 - neu - SGB III

3. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 9b - neu - SGB III

§ 9b
Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

4. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 10 SGB III

§ 10
Freie Förderung

5. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 45 Absatz 3 Satz 2 - neu -, Absatz 5 SGB III

Zu a:

Zu b:

6. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 48 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB III

Zu a:

Zu b:

7. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 SGB III

8. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB III

9. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51 Absatz 2 Satz 1a - neu - und 1b - neu - SGB III

10. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 51a - neu - SGB III

§ 51a
Einstiegsqualifizierung

11. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 54 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 - neu -, § 79 Absatz 4 - neu - und Absatz 5 - neu - SGB III

12. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 61 Absatz 3, § 62 Absatz 3 SGB III

13. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 64 Absatz 3 Satz 2 SGB III

14. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 75 Absatz 3 - neu - SGB III

15. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB III

16. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4 Satz 5 - neu - SGB III

17. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 81 Absatz 4a - neu - SGB III

18. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 82 Satz 1 Nummer 1 SGB III

19. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 89 Satz 2 - neu - SGB III

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 92a - neu - SGB III

Zweiter Unterabschnitt Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

§ 92a
Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse

Zu § 92a

Zu § 27

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 93 Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

22. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 111 Absatz 3 Satz 2 SGB III

23. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 - neu - SGB III

24. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 176 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 - neu -, Absatz 2 Satz 3 - neu - SGB III

25. Zu Artikel 2 Nummer 18 § 180 Absatz 4 Satz 1a - neu -, Satz 2 SGB III

Zu a:

Zu b:

26. Zu Artikel 2 Nummer 90 § 42 1 r SGB III

27. Zu Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe c1 - neu - § 16 Absatz 3a - neu - SGB II

28. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 8 SGB II

29. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16d Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu -, Absatz 2, 4, 6, 8 und 9 - neu - SGB II

Zu a und c:

Zu b:

Zu e:

30. Zu Artikel 5 Nummer 7 § 16e Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, Satz 3a - neu - und 3b - neu -, Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Satz 2, Absatz 3a - neu -, 3 b - neu - SGB II

Zu a:

Zu b:

Zu aa:

Zu bb:

Zu d:

Zu § 16e

Zu § 16e

31. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 16f SGB II

§ 16f
Freie Förderung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

32. Zu Artikel 5 Nummer 13 § 46 Absatz 1a - neu - SGB II

33. Zu Artikel 39 § 1 Absatz 2 Nummer 2 und 2a - neu - SGB2§ 51bDatV

'Artikel 39 Änderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

34. Zur Umsetzung ausbildungsbegleitender Hilfen


 
 
 


Drucksache 673/11 (Beschluss)

... auch für den Vorsteuerabzug einzuführen. Im Hinblick auf die erheblichen Ausfallrisiken bei der Umsatzsteuer und die zusätzlichen Liquiditätsvorteile der durch die dauerhafte Anhebung der Istbesteuerungsgrenzen begünstigten Unternehmer ist es erforderlich, das Optionsrecht zur Istbesteuerung kohärent auszugestalten. Angesichts der großen Zahl der Unternehmer, deren Gesamtumsatz 500 000 Euro nicht überschreitet, werden künftig die Wettbewerbsbedingungen zwischen regelbesteuernden Unternehmern und Unternehmern, die infolge der Anwendung des § 20 Umsatzsteuergesetz günstigere Liquiditätsbedingungen in Anspruch nehmen können, mehr als bisher beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass bei Anwendung des § 20 Umsatzsteuergesetz die Zeitpunkte zwischen Vorsteuerabzugsrecht und Umsatzsteuer-Entrichtungspflicht künftig auch im zwischenunternehmerischen Bereich dauerhaft vermehrt auseinanderfallen. Infolge der unbefristeten Festschreibung der erhöhten Istbesteuerungsgrenze ist zur Wiederherstellung des Gleichgewichts deshalb nun auch die Erweiterung des § 20



Drucksache 588/11 (Beschluss)

... - Nach Artikel 9 schuldet jedes Finanzinstitut die Finanztransaktionssteuer. Eine Aufteilung der zu entrichtenden Steuer zwischen Transaktionsparteien ist bisher nicht vorgesehen. Demnach fiele nach dem Richtlinienvorschlag bei Transaktionen, an denen zwei Finanzinstitute beteiligt sind, die Finanztransaktionssteuer doppelt an. Ist dagegen nur eine Transaktionspartei ein Finanzinstitut, so wäre die Steuer nur einmal zu entrichten. Weitere Schwierigkeiten ergeben sich aus dem Besteuerungskonzept, wenn andere Staaten (z.B. die Umsatzabgabe in der Schweiz) ähnliche Finanztransaktionssteuern erheben. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für erforderlich, in den weiteren Beratungen darauf hinzuwirken, dass das Besteuerungskonzept im Richtlinienvorschlag in sich schlüssiger und ohne strukturelle Mehrfachbelastungen ausgestaltet wird. - Die Schuldenaufnahme der öffentlichen Haushalte erfolgt gegenwärtig überwiegend durch die Emission von Anleihen und somit durch Primärtransaktionen, die laut dem Richtlinienvorschlag nicht steuerpflichtig sein sollen. Darüber hinaus nutzt die öffentliche Hand derzeit im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung - vor allem zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken oder durch Teilnahme an Sekundärmärkten und zur Vorsorge für künftige Haushaltsbelastungen - auch andere Finanzinstrumente, die nach dem Vorschlag unter die Steuer fallen sollen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auch Transaktionen mit den Schulden- und Liquiditätsverwaltungen oder Sondervermögen der Mitgliedstaaten und der jeweiligen staatlichen Ebenen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Darüber hinaus sollten nicht nur die EFSF, sondern auch nationale Fazilitäten, die zur Vermeidung von Finanzmarktkrisen bzw. zur Bankenrettung aufgelegt wurden, ausgenommen werden.



Drucksache 588/1/11

... - Die Schuldenaufnahme der öffentlichen Haushalte erfolgt gegenwärtig überwiegend durch die Emission von Anleihen und somit durch Primärtransaktionen, die laut dem Richtlinienvorschlag nicht steuerpflichtig sein sollen. Darüber hinaus nutzt die öffentliche Hand derzeit im Interesse einer wirtschaftlichen Haushaltsführung - vor allem zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken oder durch Teilnahme an Sekundärmärkten und zur Vorsorge für künftige Haushaltsbelastungen - auch andere Finanzinstrumente, die nach dem Vorschlag unter die Steuer fallen sollen. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass auch Transaktionen mit den Schulden- und Liquiditätsverwaltungen oder Sondervermögen der Mitgliedstaaten und der jeweiligen staatlichen Ebenen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. Darüber hinaus sollten nicht nur die EFSF, sondern auch nationale Fazilitäten, die zur Vermeidung von Finanzmarktkrisen bzw. zur Bankenrettung aufgelegt wurden, ausgenommen werden.

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Drucksache 588/1/11




Vorlagenbezogene Vertreterbenennung


 
 
 


Drucksache 785/11

... "(2a) Bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse kann das Bundesversicherungsamt einer leistungsaushelfenden Krankenkasse auf Antrag ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve gewähren, wenn dies erforderlich ist, um Leistungsansprüche von Versicherten zu finanzieren, deren Mitgliedschaftsverhältnisse noch nicht geklärt sind. Das Darlehen ist innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen. Das Nähere zur Darlehensgewährung, Verzinsung und Rückzahlung regelt das Bundesversicherungsamt im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen."

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Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 315/11 (Beschluss)

... Deshalb ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich, damit eine langfristige Bildung eines Sondervermögens (über die damals noch bundesgesetzlich als lex specialis geschaffene Versorgungsrücklage hinaus) dem in der Rentenversicherung vorherrschenden Grundsatz der liquiden Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage (§ 217



Drucksache 207/1/11

... Der Bundesrat ist besorgt über die hohen Bürokratiekosten, die kleinen Unternehmen durch das Gesetz entstehen. Diese verfügen einerseits in der Regel nicht über Erfahrungen mit Wertkonten und werden andererseits auf die Liquiditätshilfen zur Aufstockung der Löhne und Gehälter angewiesen sein. Wie der Normenkontrollrat befürchtet auch der Bundesrat, dass diese Bürokratiekosten abschreckend wirken und dass damit die Gefahr besteht, dass diese Arbeitgeber die geringere finanzielle Absicherung ihrer Beschäftigen bei einem "normalen" Teilzeitmodell in Kauf nehmen und sich nicht an dem Pflegezeitmodell beteiligen werden. Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für Beschäftigte in kleinen Betrieben optional die Möglichkeit einer direkten Darlehensaufnahme beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschaffen werden könnte.

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Drucksache 207/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 FPfZG

4. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 315/1/11

... Deshalb ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich, damit eine langfristige Bildung eines Sondervermögens (über die damals noch bundesgesetzlich als lex specialis geschaffene Versorgungsrücklage hinaus) dem in der Rentenversicherung vorherrschenden Grundsatz der liquiden Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage (§ 217



Drucksache 142/11

... Damit die Energiedienstleistungsunternehmen ihrer Funktion gerecht werden können, müssen sie Zugang zu finanziellen Ressourcen haben. Innovative Finanzierungsformen mit großer Hebelwirkung sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wären geeignet, als Katalysator für die Entwicklung dieses Markts zu wirken, etwa durch einen erweiterten Zugang zu einer projektbasierten Finanzierung über Instrumente, die die Bereitstellung von Liquidität und Garantien, Kreditlinien und revolvierenden Fonds umfassen könnten.

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Drucksache 142/11




1. Ein neuer Plan für Energieeffizienz

2. Öffentlicher Sektor: mit gutem Beispiel Vorangehen

- Energieeffizienz bei öffentlichen Ausgaben

- Sanierung öffentlicher Gebäude

- Einspar-Contracting

- Kommunale Energieeffizienz

3. Den Weg für Gebäude mit niedrigem Energieverbrauch bereiten

- Die Wärmenutzung in Gebäuden angehen

- Rechtliche Hindernisse

- Schulung

- Energiedienstleistungsunternehmen als Katalysatoren der Sanierung

4. Energieeffizienz für eine wettbewerbsfähige Europäische Industrie

- Effiziente Erzeugung von Wärme und Strom

- Energieeffizienz in Strom- und Gasnetzen

- Energieeffizienz als Geschäftszweig

- Forschung und Innovation als Katalysator für kosteneffektive energieeffiziente Technologien in der Industrie

5. Geeignete Nationale Europäische finanzielle Unterstützung

6. Einsparungen für Verbraucher

- Förderung energie- und ressourceneffizienter Haushaltsgeräte

- Stärkung der Handlungskompetenz der Verbraucher durch neue Technologien

7. Verkehr

8. Ein Rahmen für Nationale Bemühungen

9. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 818/11

... Artikel 5 enthält ausführliche Bestimmungen über die Zusammensetzung des Portfolios, die ein EuFSU ausmacht. In diesem Zusammenhang enthält Artikel 5 einheitliche Regeln für die Anlageziele für EuFSU, in Frage kommende Investmentwerkzeuge sowie Beschränkungen der Möglichkeiten für einen EuFSU-Verwalter, das Risiko des Fonds zu erhöhen. Um EuFSU ein gewisses Maß an Flexibilität bei ihren Investitionen und ihrem Liquiditätsmanagement zu ermöglichen, sind andere Investitionen bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten Kapitals in Vermögenswerte erlaubt, die nicht qualifizierte Investitionen sind.)

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Drucksache 818/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation interessierter Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

3.4. Inhalt des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verwendung der Bezeichnung Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Artikel 5
Zusammensetzung des Portfolios

Artikel 6
In Frage kommende Anleger

Artikel 7
Regelnfür die Geschäftstätigkeit

Artikel 8
Interessenkonflikte

Artikel 9
Messungpositiver sozialer Auswirkungen

Artikel 10
Organisatorische Anforderungen

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Jahresberichte

Artikel 13
Offenlegung gegenüber den Anlegern

Artikel 14
Beaufsichtigung

Artikel 15
Aktualisierung der Informationen

Artikel 16
Grenzüberschreitende Mitteilungen

Artikel 17
ESMA-Datenbank

Artikel 18
Aufsicht durch die zuständigen Behörden

Artikel 19
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 20
Sanktionen

Artikel 21
Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen

Artikel 22
Zusammenarbeit bei der Aufsicht

Artikel 23
Berufsgeheimnis

Artikel 24
Bedingungen der Befugnisübertragung

Artikel 25
Überprüfung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung Europäischer FONDS für Soziales Unternehmertum

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Kapitel III
Beaufsichtigung Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Kapitel IV
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26


 
 
 


Drucksache 399/11 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei der vorgeschlagenen Mittelausstattung die aus dem derzeit laufenden Finanzrahmen noch nicht ausbezahlten Mittel (RAL = reste à liquider) bisher außer Betracht bleiben. Der Bundesrat fordert, dass die Kommission Vorschläge für eine Begrenzung dieser Überhänge vorlegt.



Drucksache 54/1/11

... Die derzeit geltende Grenze von 500 000 Euro ist konsequent, zumal nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bis zu einem Jahresumsatz von 500 000 Euro keine Buchführungspflicht mehr zwingend besteht. Denn bei der innerhalb dieser Grenze stets möglichen Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung werden nur Zahlungsflüsse, nicht schon Forderungen erfasst. Dies spricht dafür, die Grenze von 500 000 Euro auf Dauer beizubehalten. Dies führt zugleich zur Verbesserung der Liquidität bei mittelständischen Unternehmen.

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Drucksache 54/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG

Zu a

Zu b

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

Zu a

Zu b

Zu c

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO Artikel 4 Nummer 3aneu - § 19a EGAO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG Artikel 18 Absatz 2 Inkrafttreten

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 13a Absatz 1a Satz 1 ErbStG

20. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 133/11

... werden wie im bisherigen Recht von Notierungskommissionen vorgenommen. Für Magermilchpulver, Vollmilchpulver und Molkenpulver erfolgt wie bisher eine repräsentative Preisermittlung. Sowohl die repräsentativen Preisermittlungen als auch die Preiserhebungen werden den Notierungseinrichtungen übertragen, die in Hannover und Kempten ansässig sind. Damit übernehmen sie die repräsentativen Preisermittlungen, die früher von der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH - jetzt in Liquidation - i.L. - (ZMP) durchgeführt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1

§ 6
Repräsentative Preisermittlung

§ 6a
Repräsentative Preiserhebung

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11


 
 
 


Drucksache 668/1/11

... Zur Liquiditätssicherung der Kommunen ist ein monatlicher Abruf der Bundesbeteiligung analog zu den bereits bestehenden Verfahren zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/1/11




Zu Artikel 1

§ 46a
Bundesbeteiligung


 
 
 


Drucksache 283/11

... IV ist die Sicherheit der Anlagen unter Berücksichtigung der Liquidierbarkeit, um die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Abgrenzung der Altersversorgungsverpflichtungen

§ 3
Versicherungsmathematische Vorgaben

§ 4
Höhe, Überprüfung und Anpassung der Zuweisungsbeträge

§ 5
Zahlverfahren

§ 6
Anlage der Mittel

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Bürokratiekosten

F. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1472: Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände


 
 
 


Drucksache 54/11

... Die Nichtaktivierung von Kalamitätsholz widerspricht allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Sie erleichtert jedoch dem Forstwirt die Lagerung von eingeschlagenem Kalamitätsholz und trägt damit im Schadensfalle zu einer Entlastung des Holzmarktes bei. Aus diesem Grunde ist die Nichtaktivierung beziehungsweise nur teilweise Aktivierung von Kalamitätsholz als Liquiditätshilfe gerechtfertigt. Es ist deshalb sachlich geboten, diese weitgehende steuerliche Maßnahme mit der Einschlagsbeschränkung nach § 1 FSchAusglG zu verknüpfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

3 Inhaltsübersicht

§ 25a
Gleichzeitige Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre

§ 26
Veranlagung von Ehegatten

§ 26a
Einzelveranlagung von Ehegatten

§ 32e
Tarifminderung in bestimmten Fällen der Ehegatten-Veranlagung

§ 34b
Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

Artikel 2
Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung

§ 51
Pauschale Ermittlung der Gewinne aus Holznutzungen

§ 61
Antrag auf Verteilung von Abzugsbeträgen im Fall des § 26a des Gesetzes

§ 68
Nutzungssatz, Betriebsgutachten, Betriebswerk

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 17e
Aufteilung einer Gesamtschuld bei Ehegatten

§ 25
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

Artikel 7
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

§ 12
Anwendungszeitpunkt

Artikel 10
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Achter Abschnitt

§ 22a
Ermächtigung

Artikel 11
Änderung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

§ 4a
Bewertung von Holzvorräten aus Kalamitätsnutzungen bei der Forstwirtschaft

Artikel 12
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 14
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 15
Aufhebung bundesrechtlicher Rechtsvorschriften

Artikel 16
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 17
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Reduzierung von Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren

Verbesserung der Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit im Besteuerungsverfahren

Rechtsbereinigungen bei Befreiungstatbeständen des § 3 Einkommensteuergesetz

Verstärkter Einsatz der modernen Informationstechnik IT

Flankierende Maßnahmen auf der Ebene der Steuerverwaltung

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Satz 3

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1601: Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011

1. Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

a Ausstellen von Rechnungen nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2 UStG

b Ausstellen von Rechnungen unter Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Absatz 3 Nummer 1 UStG

c Aufbewahrung von Rechnungen nach § 14b Absatz 1 UStG

2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

3. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages

4. Flankierende Maßnahmen und weitere Vereinfachungen


 
 
 


Drucksache 566/1/11

... '14. Es wird folgende Anlage 2 (Liquidationsvordruck) angefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe 0a - neu - § 10 Absatz 1 GOZ , Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Absatz 1 GOZ , Nummer 13 Anlage 1, Einleitungssatz GOZ , Nummer 14 - neu - Anlage 2 - neu - und Artikel 3 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 12 GOZ

§ 12
Überprüfung

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Abschnitt H GOZ

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Abschnitt L Nummer 7 - neu - GOZ


 
 
 


Drucksache 831/11

... Der Gasmarkt benötigt mehr Integration, mehr Liquidität, eine größere Diversifizierung der Versorgungsquellen und größere Speicherkapazitäten, um seinen Wettbewerbsvorteil als Brennstoff für die Stromerzeugung zu behaupten. Langfristige Gasversorgungsverträge sind für Investitionen in Infrastruktur für die Erdgasgewinnung und -fernleitung möglicherweise weiterhin notwendig. Die Preisformeln müssten flexibler werden und von der reinen Kopplung an den Ölpreis abgehen, wenn Gas ein wettbewerbsfähiger Brennstoff für die Stromerzeugung bleiben soll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 68/11

... d) den Erlös aus der vollständigen oder teilweisen Liquidation oder Veräußerung der Kapitalanlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Anwendung sonstiger Regeln

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats

Artikel 11
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 12
Registrierungsklausel

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen


 
 
 


Drucksache 566/11 (Beschluss)

... '14. Es wird folgende Anlage 2 (Liquidationsvordruck) angefügt:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe 0a - neu - § 10 Absatz 1 GOZ , Nummer 3 Buchstabe 0a - neu - § 4 Absatz 1 GOZ , Nummer 13 Anlage 1, Einleitungssatz GOZ , Nummer 14 - neu - Anlage 2 - neu - und Artikel 3 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

2. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 12 GOZ

§ 12
Überprüfung

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Abschnitt H GOZ

4. Zu Artikel 1 Nummer 13 Anlage 1 Abschnitt L Nummer 7 - neu - GOZ


 
 
 


Drucksache 45/11

... /EG; SEK xx – Commission report on the operation of the mass balance verification method for the biofuels and bioliquids sustainability scheme (Kommissionsbericht über das Funktionieren der Massenbilanzüberprüfungsmethode für das System für die nachhaltige Herstellung von



Drucksache 733/1/11

... Die aufsichtsrechtliche Anerkennung eines Haftungsverbundes gemäß Artikel 108 Absatz 7 des Verordnungsvorschlags ist eine grundlegende Voraussetzung für die Anwendung der Ausnahmevorschriften. Darin werden die Kriterien für eine Nullanrechnung verbundinterner Forderungen bei der Eigenkapitalunterlegung festgelegt. Diese Regelungen, die einen zentralen Erfolg der deutschen Verhandlungsseite im Rahmen der Umsetzung der Basel-II-Regelungen auf europäischer Ebene dargestellt haben, würden nunmehr bei der Behandlung von Verbundbeteiligungen in erheblichem und in einem materiell nicht zu rechtfertigenden Maße verschärft; exemplarisch ist in diesem Zusammenhang auf die Anforderungen bzgl. des zentralen Liquiditätsausgleichs hinzuweisen. Ebenso kritisch sind die Anforderungen bezüglich der Aufstellung einer konsolidierten Bilanz zu bewerten. Die nun ins Auge gefassten Verschärfungen lassen keinen bankaufsichtlichen Mehrwert erkennen, sondern führen lediglich zu ungerechtfertigten Belastungen für Verbundkonstruktionen bzw. -strukturen. Vor dem Hintergrund der bewährten Drei-Säulen-Struktur des Bankensystems in Deutschland sind diese Verschärfungen daher dezidiert abzulehnen. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene um eine Erweiterung der Ausnahmeregelung auf Sparkassen und Genossenschaften einzusetzen.



Drucksache 655/11

... Darüber hinaus haben die Banken während der Finanzkrise auf Liquiditätsprobleme und höhere Risiken mit einer Verkürzung der Darlehenslaufzeiten, höheren Zinsen und restriktiveren Konditionen für Infrastrukturprojekte reagiert. Trotz Anzeichen einer Erholung der Fremdkapitalmärkte ist die Beschaffung langfristiger Kreditfinanzierungen für Infrastrukturprojekte nach wie vor ausgesprochen schwierig. Die potenzielle Bedeutung der Anleihemärkte als Kapitalquelle hat somit zugenommen. Wegen fehlender öffentlicher Kreditverbesserungsmaßnahmen wurden jedoch in den letzten Jahren keine Projektanleihen in den Bereichen TEN-V, TEN-E und Breitbandversorgung ausgegeben. Solange Infrastrukturprojekte Merkmale und Risiken aufweisen, die ihre Vorbereitung und Durchführung erschweren und viel Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise bei Neuerschließungen, Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Einnahmen oder aufgrund regionaler Faktoren wie nationale Verschuldung oder grenzübergreifende Auswirkungen, werden solche Vorhaben für Kapitalmarktanleger weiterhin uninteressant sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

a Die Europa-2020-Projektanleiheninitiative im Rahmen der Fazilität Connecting Europe 2014-2020

b Europa-2020-Projektanleihen: Pilotphase 2012-2013

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Detaillierte Erläuterung des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen des Beschlusses Nr. 2006/1639/EG

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 680/2007

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 25/1/11

... 19. Der Bundesrat betont, dass der Europäische Rettungsschirm helfen kann, Liquiditätsprobleme einzelner Staaten zu überbrücken, nicht aber als Schutz vor Insolvenz dienen kann. Um Liquiditätsprobleme zu lösen, reicht der bestehende Spielraum aus. Eine weitere Aufstockung des Rettungsschirms, den Ankauf von Anleihen der Krisenländer über Mittel des Rettungsschirms oder die Ausgabe von gemeinsamen Anleihen der Mitgliedstaaten (Eurobonds) lehnt der Bundesrat ab, da dies auf eine Ausweitung der Haftungsgemeinschaft hinauslaufen sowie Schritte in Richtung Transferunion und damit eine Umgehung des "No bail out"-Grundsatzes darstellen würde. Für die Zeit nach dem Auslaufen des Rettungsschirms hält der Bundesrat die Einrichtung eines ständigen Krisenmechanismus‘ im Euro-Währungsgebiet im Zuge einer begrenzten Vertragsänderung und unter Beibehaltung der "No bail out"-Klausel für erforderlich.



Drucksache 733/11

... Zu diesem Zweck hat die Kommission bereits eine Reihe von Änderungen am Bankenrecht vorgeschlagen, die 2009 (CRD II) und 2010 (CRD III) in Kraft traten. Dieser Vorschlag umfasst auf globaler Ebene ausgearbeitete und beschlossene Bestimmungen in Bezug auf Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Kreditinstitute, bekannt als Basel III, und harmonisiert andere Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften. Die ergriffenen regulatorischen Maßnahmen werden in Abschnitt 5 ausführlich beschrieben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 97. Angesichts der großen Bedeutung und der breiten Wirksamkeit der Maßnahmen für den ländlichen Raum (ELER) soll der bisher gewährte Vorschuss auf die Beteiligung des ELER am betreffenden Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums in Höhe von 7 Prozent beibehalten werden. Artikel 34 Absatz 1 des Vorschlags der Finanzverordnung sieht nur noch einen entsprechenden Vorschuss in Höhe von 4 Prozent vor. Diese deutliche Verschlechterung der Liquidität auf Programmebene würde zu nicht gewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Programme für den ländlichen Raum bzw. zu erheblichem zusätzlichen Vorfinanzierungsaufwand führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 127/11

... Rechtsprechung bedarf eine Kapitalerhöhung auch dann eines Hauptversammlungsbeschlusses, wenn sich die Gesellschaft wegen ihrer Verschuldung in einer außergewöhnlichen Situation befindet. Allerdings steht die Richtlinie nicht der Einführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die zum Erlöschen der Gesellschaft führen, und insbesondere nicht der Einführung von Abwicklungsregelungen entgegen, die die Gesellschaft zum Schutz der Rechte ihrer Gläubiger einer Zwangsverwaltungsregelung unterstellen. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, eine Zustimmung der Hauptversammlung sei lediglich bei reinen Liquidationsverfahren entbehrlich, also etwa nicht im Rahmen einer Sanierung über einen Insolvenzplan. Eine solche Auslegung wäre schon deshalb fragwürdig, da in einem reinen Abwicklungsverfahren kein Bedürfnis besteht, das Grundkapital gegen den Willen der Aktionäre zu erhöhen. Nur im Falle einer einfachen Sanierungsregelung, die den Fortbestand der Gesellschaft außerhalb eines Insolvenzverfahrens sicherstellen soll, ist somit zwingend ein Hauptversammlungsbeschluss erforderlich. Zudem weist der EuGH darauf hin, dass die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie nur so lange Anwendung findet, wie die Aktionäre und die satzungsmäßigen Organe der Gesellschaft nicht ihrer Rechte enthoben werden. Gerade eine solche Situation dürfte jedoch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

a Bund

b Länder

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 21
Anordnung vorläufiger Maßnahmen.

§ 22a
Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses

§ 104a
Teilnahme am System eines zentralen Kontrahenten

§ 210a
Insolvenzplan bei Masseunzulänglichkeit

§ 225a
Rechte der Anteilsinhaber

§ 238a
Stimmrecht der Anteilsinhaber

§ 246a
Zustimmung der Anteilsinhaber

§ 251
Minderheitenschutz

§ 253
Rechtsmittel

§ 254a
Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans

§ 254b
Wirkung für alle Beteiligten

§ 259a
Vollstreckungsschutz

§ 259b
Besondere Verjährungsfrist

§ 270a
Eröffnungsverfahren

§ 270b
Vorbereitung einer Sanierung

§ 270c
Bestellung des Sachwalters

§ 271
Nachträgliche Anordnung

§ 276a
Mitwirkung der Überwachungsorgane

§ 348
Zuständiges Insolvenzgericht, Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte.

Artikel 2
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz]

Artikel 4
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 7
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz – InsStatG)

§ 1
Insolvenzstatistik

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft; Verordnungsermächtigung

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 8
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 9
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Überblick

II. Änderung der Insolvenzordnung

1. Gläubigereinfluss stärken

2. Insolvenzplanverfahren ausbauen

3. Blockaden durch Rechtsmittel vermeiden

4. Insolvenzplan und Masseverbindlichkeiten

5. Eigenverwaltung stärken

6. Stärkere Konzentration von Zuständigkeiten

III. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

IV. EU-rechtliche Vorgaben

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Gesetzesfolgen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu § 259a

Zu § 259b

Zu Nummer 42

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 43

Zu § 270a

Zu § 270b

Zu § 270c

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1390: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen


 
 
 


Drucksache 54/11 (Beschluss)

... Die derzeit geltende Grenze von 500 000 Euro ist konsequent, zumal nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bis zu einem Jahresumsatz von 500 000 Euro keine Buchführungspflicht mehr zwingend besteht. Denn bei der innerhalb dieser Grenze stets möglichen Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung werden nur Zahlungsflüsse, nicht schon Forderungen erfasst. Dies spricht dafür, die Grenze von 500 000 Euro auf Dauer beizubehalten. Dies führt zugleich zur Verbesserung der Liquidität bei mittelständischen Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 54/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 5b Satz 2 EStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 2 und 2a EStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b § 10 Absatz 4b Satz 2 EStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 25a EStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 26a Absatz 2 EStG Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 5 Inhaltsübersicht und § 61 EStDV

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe a § 32 Absatz 4 EStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e Absatz 2 Satz 3 EStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 32e EStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 33 EStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 26 und 34 Buchstabe h § 37 Absatz 3 Satz 4 und § 52 Absatz 50f EStG Artikel 3 Nummer 6 § 233a Absatz 2 AO Artikel 4 Nummer 2 § 15 Absatz 11 EGAO

11. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 44a EStG

12. Zu Artikel 1 nach Nummer 35 § 52b Absatz 9 EStG

13. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 89 Absatz 5 bis 7 AO

14. Zu Artikel 3 Nummer 3aneu - § 147 Absatz 3 AO

15. Zu Artikel 4aneu - § 27 Absatz 2 Satz 6 - neu - und § 34 Absatz 12aneu - KStG

Artikel 4a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

16. Zu Artikel 5 nach Nummer 2 § 20 Absatz 2 UStG

17. Zu Artikel 5a – neu – § 44 Absatz 3 UStDV

18. Zu Artikel 6 § 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV

19. Zu Artikel 9 Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


 
 
 


Drucksache 207/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist besorgt über die hohen Bürokratiekosten, die kleinen Unternehmen durch das Gesetz entstehen. Diese verfügen einerseits in der Regel nicht über Erfahrungen mit Wertkonten und werden andererseits auf die Liquiditätshilfen zur Aufstockung der Löhne und Gehälter angewiesen sein. Wie der Normenkontrollrat befürchtet auch der Bundesrat, dass diese Bürokratiekosten abschreckend wirken und dass damit die Gefahr besteht, dass diese Arbeitgeber die geringere finanzielle Absicherung ihrer Beschäftigen bei einem "normalen" Teilzeitmodell in Kauf nehmen und sich nicht an dem Pflegezeitmodell beteiligen werden. Der Bundesrat bittet daher darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für Beschäftigte in kleinen Betrieben optional die Möglichkeit einer direkten Darlehensaufnahme beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geschaffen werden könnte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 8a - neu, § 11 Absatz 1a - neu - FPfZG

§ 8a
Härtefallregelung

Zu § 8a

Zu Absatz 3

Zu § 11

3. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 3 FPfZG


 
 
 


Drucksache 190/11

... Mit Instrumenten des SoFFin hat die Bundesregierung wesentlich zur Stabilisierung der deutschen Finanzmärkte beigetragen. Neben den umfangreichen Liquiditätsgarantien für Banken, die besonders in der Anfangsphase genutzt wurden, war es auch notwendig, Beteiligungen an systemrelevanten Banken zu erwerben. Letztlich hat der Bund dadurch in Form von Aktien und/oder Stillen Einlagen/Beteiligungen an der Commerzbank, der Aareal Bank und der WestLB erworben; bei der HRE war sogar ein 100-prozentiger Erwerb notwendig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/11




Nationales Reformprogramm Deutschland 2011

1. Einführung

2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Tabelle

3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele

4 Vorbemerkung

a Förderung der Beschäftigung

b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung

c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz

d Verbesserung des Bildungsniveaus

e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut

4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Beschäftigung

Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

Stärkung der Finanzstabilität

5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland

a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors

c Stärkung der Binnennachfrage

d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen

i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“

ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt

iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“

iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“

e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern

6. Verwendung von EU-Fördermitteln

a Europäische Strukturfonds

b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP

Anhang
Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... Als Voraussetzung für eine ordnungsrechtliche Verpflichtung in der Insolvenz wird eine eigenständige Verantwortlichkeit der Insolvenzverwalter für notwendig angesehen (denn nach herrschender Ansicht werden die Insolvenzverwalter nicht als Liquidatoren der insolventen Gesellschaft, sondern als Amtswalter in eigenem Namen betrachtet). Dies ist nach der Rechtsprechung anhand des jeweils einschlägigen Ordnungsrechts zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 – 7 C 22/ 03; NVwZ 2004, 1505).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 874/11

... b) wenn sich der Wirtschaftsteilnehmer im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet, seine Vermögenswerte von einem Liquidator oder Gericht verwaltet werden, er sich in einem Vergleichsverfahren befindet, seine gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsmärkten

Vorschlag

Richtlinie über Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grundsätze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grundsätze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Öffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des geschätzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt II
Ausschlüsse

Artikel 8
Für von öffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 9
Besondere Ausschlüsse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
Für von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschlüsse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere Tätigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grundsätze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften über Mitteilungen

Titel II
Vorschriften für die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verfügbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von öffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grundsätze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen für die Einreichung von Teilnahmeanträgen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften für die Durchführung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 42
Änderung von Konzessionen während ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
Änderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
Änderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Überprüfung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gemäss Artikel 4 ausgeübte Tätigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuführende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuführende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gemäss Artikel 27 Absatz 1 aufzuführende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEMÄSS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuführende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den änderungsbekanntmachungen während der Laufzeit einer Konzession gemäss Artikel 42 Aufzuführende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

1. Veröffentlichung der Bekanntmachungen

2. Veröffentlichung zusätzlicher bzw. ergänzender Informationen

3. Muster und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gemäss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeanträgen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen für soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


Drucksache 878/11

... 20. Der Aufschlag von 100 Basispunkten dient unter anderem als Ausgleich für Liquiditätsrisiken, die bestehen, weil ein Erbringer von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, der Kapital in einen Vertrag über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse investiert, dieses Kapital für die Dauer des Betrauungsakts bindet und seinen Anteil nicht so schnell und günstig verkaufen kann, wie es bei allgemeineren und liquiditätsrisikofreien Vermögenswerten der Fall wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 878/11




Mitteilung

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die Staatliche Beihilfen darstellen, mit dem Binnenmarkt

2.1. Allgemeine Bestimmungen

2.2. Echte Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gemäß Artikel 106 des Vertrags

2.3. Notwendigkeit eines Betrauungsakts, in dem die Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen und die Methoden zur Berechnung der Ausgleichsleistungen festgelegt sind

2.4. Dauer des Betrauungszeitraums

2.5. Einhaltung der Richtlinie 2006/111/EG

2.6. Einhaltung der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen

2.7. Nichtdiskriminierung

2.8. Höhe der Ausgleichsleistungen

Nettokosten für die Erfüllung der Verpflichtungen zur Erbringung von öffentlichen Dienstleistungen

Net -avoided-cost-Methode

5 Kostenallokationsmethode

5 Einnahmen

Angemessener Gewinn

5 Effizienzanreize

5 Überkompensation

2.9. Zusätzliche Voraussetzungen, die erforderlich sein könnten, um sicherzustellen, dass die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt wird, das dem Interesse der Europäischen Union zuwiderläuft

2.10. Transparenz

2.11. Beihilfen, die die in Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses xxx [über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind] genannten Bedingungen erfüllen

3. Berichterstattung und Bewertung

4. Mit Beschlüssen der Kommission verbundene Bedingungen und Auflagen

5. Anwendung

6. Zweckdienliche Massnahmen


 
 
 


Drucksache 645/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verlauf der Verhandlungen in den Gremien der EU eine Prüfung zu veranlassen, ob die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Transparenzvorschriften für den Anleihehandel angemessen sind und möglicherweise die Gefahr besteht, dass es zu einer "Austrocknung" der Liquidität im Anleihehandel kommt. Der Kauf und Verkauf von Anleihen geschieht in der Regel über bilaterale Geschäfte. Kreditinstitute geben dem Markt durch An- und Verkauf Liquidität und nehmen hierzu Risiken in die eigenen Bücher. Bei einer Verpflichtung zu einer verfrühten Offenlegung entstünde das Risiko, dass sie nicht in der Lage wären, ihre Positionen zu angemessenen Preisen zu schließen. Dies kann dazu führen, dass Kreditinstitute derartige Risiken nicht mehr eingehen. Folge könnte eine "Austrocknung" der Liquidität sein. Dies hätte negative Auswirkungen auf Emittenten von Anleihen (Unternehmen, Kreditinstitute, öffentlich-rechtliche Körperschaften). Es sollte daher geprüft werden, wie die erforderliche Transparenz unter Vermeidung der beschriebenen Problematik hergestellt werden kann. Möglicherweise liegt ein Lösungsansatz in der Schaffung einer angemessenen Möglichkeit für eine verzögerte Nachhandelstransparenz.



Drucksache 338/1/11

... (4) Eine Kreditaufnahme des Sondervermögens am Kreditmarkt ist nicht zulässig. Zum Ausgleich unvorhergesehener Einnahmeausfälle kann das Sondervermögen unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ein verzinsliches, spätestens im übernächsten Haushaltsjahr zurückzuzahlendes Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten." '

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Drucksache 338/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt

5. Zum Gesetzentwurf insgesamt

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 3 EKFG-ÄndG

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 EKFG-ÄndG

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG Dem Artikel 1 Nummer 1 ist folgender Buchstabe c anzufügen:

9. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG

10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 EKFG-ÄndG

§ 4
Einnahmen des Sondervermögens und Ermächtigungen

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 8 Überschrift und Satz 01 - neu - EKFG-ÄndG

12. Zu Artikel 1a - neu - § 3 KernbrStG

'Artikel 1 a Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes

13. Zu Artikel 1a - neu - § 12 KernbrStG

'Artikel 1a Änderung des Kernbrennstoffsteuergesetzes


 
 
 


Drucksache 338/11

... "Zum Ausgleich unvorhergesehener Einnahmeausfälle kann das Sondervermögen unter den Voraussetzungen des § 37 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung ein verzinsliches, spätestens im übernächsten Haushaltsjahr zurück zu zahlendes Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt erhalten."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1778: Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines SondervermögensEnergie- und Klimafonds


 
 
 


Drucksache 540/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Intention des Gesetzgebers klarstellend in den Gesetzeswortlaut aufgenommen werden sollte, wonach es grundsätzlich unschädlich sein soll, wenn die Verzögerungsrüge nach dem in § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG-E genannten Zeitpunkt eingelegt wird, solange bei Würdigung der Gesamtumstände das Verhalten des Betroffenen nicht eher ein "Dulde und Liquidiere" darstelle.

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Drucksache 540/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

11. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

12. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

14. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

15. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 155 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 680/10

... "(5) Zur Erfüllung ihrer Aufgabe nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erhält die Bundesanstalt Liquiditätshilfen des Bundes, um die erforderlichen Ausgaben zu leisten, soweit entsprechende Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union noch nicht zur Verfügung gestellt sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/10




Artikel 1
Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)

§ 1
Steuergegenstand

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Sachlich und örtlich zuständige Behörde

§ 4
Entstehung der Steuer

§ 5
Steuerbefreiungen

§ 6
Steuerschuldner

§ 7
Registrierung

§ 8
Steuerliche Beauftragte

§ 9
Sicherheit

§ 10
Bemessungsgrundlage

§ 11
Steuersatz

§ 12
Steueranmeldung, Fälligkeit

§ 13
Aufzeichnungspflichten

§ 14
Steueraufsicht

§ 15
Geschäftsstatistik

§ 16
Bußgeldvorschriften

§ 17
Datenaustausch und Auskunftspflichten

§ 18
Ermächtigungen

§ 19
Anwendungsvorschriften und Übergangsvorschriften

Anlage 1

Anlage 2

Artikel 2
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
… [einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011

Artikel 5
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Energiesteuergesetzes

Artikel 8
Änderung des Stromsteuergesetzes

§ 9b
Steuerentlastung für Unternehmen

Artikel 9
Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 10
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 14
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Artikel 15
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 16
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 221a
Weitere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011

Artikel 19
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 20
Änderung des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 22
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 23
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 24
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 540/1/10

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob die Intention des Gesetzgebers klarstellend in den Gesetzeswortlaut aufgenommen werden sollte, wonach es grundsätzlich unschädlich sein soll, wenn die Verzögerungsrüge nach dem in § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG-E genannten Zeitpunkt eingelegt wird, solange bei Würdigung der Gesamtumstände das Verhalten des Betroffenen nicht eher ein "Dulde und Liquidiere" darstelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/1/10




1. Zu Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

2. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

3. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 1 GVG

4. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 1 Satz 2 GVG

5. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 2 Satz 1, 2 GVG

6. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 3 Satz 2 GVG

7. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 1 GVG

8. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5 Satz 3 - neu - bis 8 - neu - GVG

9. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 5a - neu - GVG

10. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 1 GVG

11. Zu Artikel 1 § 198 Absatz 6 Nummer 2 GVG

12. Zu Artikel 1 § 199 Absatz 1, 4 - neu - GVG

13. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 GVG Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 4 ist zu streichen.

14. Zu Artikel 1 § 201 Absatz 1 Satz 5 - neu - bis 7 - neu - GVG

15. Zu Artikel 1a - neu - Änderung der Zivilprozessordnung

'Artikel 1a Änderung der Zivilprozessordnung

16. Zu Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 9 Absatz 2 Satz 2 ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 2 SGG , Artikel 7 § 173 Satz 1a VwGO , Artikel 8 § 15 5 Satz 2, 3 FGO , Artikel 5 bis 8 allgemein

18. Zu Artikel 22

Artikel 22
Übergangsvorschrift

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.