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0667/04
0915/04
1013/04
0574/03B
0901/03B
0901/03
0715/03
0856/03
Drucksache 570/1/13

... Perforierter Boden dient vornehmlich der Arbeitserleichterung, da hierdurch der Reinigungsaufwand vermindert wird. Soweit eine unzureichende Wärmeableitung zu besorgen ist, kann diesem Problem durch Auswahl geeigneter Bodenmaterialien und ein Lüftungsregime begegnet werden.



Drucksache 188/13 (Beschluss)

... - die Forschung und Entwicklung von für die Meeresumwelt verträglicheren Materialien maßgeblich zu fördern,



Drucksache 276/13

... der Kommission vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, wurden die Richtlinien der Europäischen Union für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff in einer Verordnung zusammengeführt. Mit der vorliegenden Verordnung sollen die Anpassungen der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 276/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

§ 11a
Besondere Vorschriften für die Einfuhr

Artikel 2
Änderung der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung

Artikel 3
Änderung der BVL-Übertragungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Inhalt der Verordnung

Erfüllungsaufwand und weitere Kosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2021: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 344/13 (Beschluss)

... 2. Er stellt fest, dass insbesondere für verbrauchernahe Produkte ein großes Informationsinteresse bei Verbraucherinnen und Verbrauchern über die darin enthaltenen Nanomaterialien besteht.



Drucksache 61/1/12

... "3. zu primären Verpackungsmaterialien und zur Kennzeichnung,"



Drucksache 331/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat ist weiterhin der Auffassung, dass es keiner verpflichtenden Vorgaben zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden bedarf.



Drucksache 331/1/12

... 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es keiner verpflichtenden Vorgaben zur Exposition durch Baumaterialien in Gebäuden bedarf.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... 5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie über Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie über Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grundsätzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a Stärkung europäischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

c Bericht über den Ausgangszustand; Rückführungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbedürftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der Stärkung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagenüberwachung und Umweltinspektionen

cc. Rückführungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

c Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c § 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d § 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht über den Ausgangszustand: Änderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g § 3 IZÜV Antragsunterlagen

h § 7 Absatz 1 bis 3 IZÜV Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Erlaubnis oder Genehmigung

j § 9 IZÜV Überwachungspläne und Überwachungsprogramme Inhalt, Überprüfung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

m §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

n § 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o § 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

p § 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informationsübermittlung

q § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Verstoß gegen Zulassung

r § 22a Absatz 2 und 3 DepV Überwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

t § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b § 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c § 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht über den Ausgangszustand

d § 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begründung der Abweichung

e § 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f § 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV Überwachungsfrist für Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h § 2 Absatz 2 IZÜV Koordinierung der Verfahren

i § 3 IZÜV Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j § 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k § 5 IZÜV Grenzüberschreitende Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit

l § 6 IZÜV Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m § 7 Absatz 3 IZÜV Jährliche Berichtspflicht

n § 8 Absatz 3 IZÜV Überwachung und Überprüfung der Genehmigung oder Erlaubnis

o § 8 Absatz 4 IZÜV Untersagung

p § 8 Absatz 5 IZÜV Aufstellpflicht Überwachungspläne und Überwachungsprogramme

q § 10 IZÜV Unterrichtung durch die Länder

r Dritter Abschnitt, §§ 11 bis 14 Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt § 16 Ordnungswidrigkeiten

t §§ 1 und 6 AbwV Änderung der Abwasserverordnung

u § 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht für weitere Ereignisse

v § 13 Absatz 7 DepV Informationsübermittlung auf Anfrage der Behörde

w § 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Verstoß gegen Zulassung

x § 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y § 22 DepV Anlassbezogene Überprüfung behördlicher Entscheidungen

z § 22a Absatz 1 DepV Überwachungspläne: Inhalt sowie Überprüfung und Aktualisierung

za § 22a Absatz 4 DepV Anlassüberwachung

zb § 22a Absatz 5 DepV Überwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1 Prüfbereiche für Stellen :

Zu Anlage 2 Prüfungsbereiche für Sachverständige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie über die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Prüfungsbereiche übernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von ständiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Abschnitt 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 4

Zu § 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 483/12

... Festlegung von aktualisierten Beziehungswerten auf der Grundlage neuester statistischer Materialien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/12




A. Problem und Ziel

B Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1

§ 2

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)

Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1)

Anlage 4
(zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

III. Kosten für die öffentlichen Haushalte ohne Erfüllungsaufwand

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2200: Entwurf einer Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkommens aus der Land-und Forstwirtschaft für das Jahr 2013


 
 
 


Drucksache 556/12

... Absatz 2 gibt in Nummer 1 dem Bundesministerium die Befugnis, den Informationsaustausch zwischen den Anerkennungsbehörden und den Kartellbehörden durch Rechtsverordnung zu regeln. Schon bei Erlass des MarktStrG 1969 wurde gesehen, dass die parallele Zuständigkeit von zwei Fachbehörden für Agrarorganisationen zu Abgrenzungsfragen führen kann (vgl. Recke/Sotzeck, Marktstrukturgesetz mit Erläuterungen und Materialien, 1971, S. 91). So bleiben einerseits die Befugnisse der Kartellbehörden zur Entscheidung über kartellrechtliche Sachverhalte von diesem Gesetz unberührt. Die Anerkennungsbehörden haben insofern Entscheidungen der Kartellbehörden zu berücksichtigen. Andererseits ist es den Kartellbehörden nicht möglich, den von der Anerkennungsbehörde ausgesprochenen Verwaltungsakt über die Anerkennung aufzuheben. Nummer 1 bietet daher die Möglichkeit, sich entsprechend auszutauschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4 Bund

Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturgesetz - Agrar-MSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit

§ 4
Voraussetzungen und Verfahren der Anerkennung

§ 5
Kartellbestimmungen

§ 6
Agrarorganisationenregister

§ 7
Überwachung; Mitteilungen; Veröffentlichung

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Rechtsverordnung in besonderen Fällen

§ 10
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 11
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Weingesetzes

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gründe

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2264: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 579/12

... (6) Für Beförderer radioaktiven Materials gelten verschiedene Anforderungen, die in Rechtsvorschriften der Europäischen Union und von Euratom sowie in internationalen Rechtsinstrumenten festgelegt sind. Die Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material (TS-R-1) (Vorschriften für die sichere Beförderung radioaktiver Materialien) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Modal Regulations for the Transport of Dangerous Goods (Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter) finden weiterhin unmittelbar Anwendung oder werden von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/12




Vorschlag

Begründung

1. Rechtfertigung Zielsetzung

2. Rechtsgrundlage

3. Subsidiarität Verhältnismässigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Elektronisches System für die Registrierung von Beförderern - Electronic System for Carrier Registration (ESCReg)

Artikel 5
Registrierungsverfahren

Artikel 6
Änderung von Daten

Artikel 7
Erfüllung der Anforderungen

Artikel 8
Zuständige Behörden und nationale Kontaktstelle

Artikel 9
Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

Artikel 10
Durchführung

Artikel 11
Beratender Ausschuss

Artikel 12
Inkrafttreten

Anhang

Anhang I
Antragsformular zur Registrierung als Beförderer im Gemeinschaftssystem

1. Angaben zum Antragsteller:

2. Art der Beförderung:

3. Geografisches Anwendungsgebiet

4. Art der Sendungen

5. Strahlenschutzprogramm

6. Qualitätssicherungsprogramm

7. Erklärung

Anhang II
elektronische Bescheinigung über die Registrierung des Beförderers für die Beförderung von radioaktivem Material


 
 
 


Drucksache 745/12

... 38. Den Abfall zur Ressource machen, wie dies im Fahrplan für Ressourceneffizienz gefordert wird, setzt die umfassende, EU-weite Umsetzung der EU-Abfallvorschriften sowie die strikte Anwendung der Abfallhierarchie und die Einbeziehung unterschiedlicher Abfalltypen voraus55. Zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich, um das Pro-Kopf-Abfallaufkommen in absoluten Werten zu reduzieren, die energetische Verwendung auf nicht recyclierbare Materialien zu begrenzen, die Deponielagerung nach und nach abzuschaffen, qualitativ hochwertiges Recycling zu gewährleisten und Märkte für sekundäre Rohstoffe zu erschließen. Gefährliche Abfälle müssen so bewirtschaftet werden, dass wesentliche negative Auswirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, wie auf dem Rio+20-Gipfel vereinbart, minimiert werden. Um dies zu erreichen, sollten in der EU sehr viel systematischer marktbasierte Instrumente eingesetzt werden, die der Abfallvermeidung, dem Abfallrecycling und der Wiederverwendung von Abfällen Vorrang geben. Die Recycling-Hemmnisse auf dem europäischen Binnenmarkt sollten beseitigt, und existierende Ziele für die Vermeidung, die Wiederverwendung, das Recycling und die Rückgewinnung von Abfällen und sowie den Auslauf der Deponielagerung sollten mit Blick auf den Übergang zu einer "Kreislauf"- Wirtschaft, die durch die Kaskadennutzung von Ressourcen und ein Restmüllaufkommen von nahezu Null gekennzeichnet ist, überprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/12




Vorschlag

Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang
Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020

3 THEMENBEREICHE

Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU

Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem

Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität

GEEIGNETE Rahmenbedingungen

Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU

Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik

Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung

Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz

Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen

Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU

Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen

3 überwachung


 
 
 


Drucksache 745/12 (Beschluss)

... , endokrin wirkende Substanzen und Nanomaterialien genannt. Diese Strategie ist besonders zu begrüßen, da es hier bisher nur punktuelle Ansätze bei bestimmten Substanzen oder Substanzgruppen (z.B. Phthalaten) gibt.



Drucksache 676/12

... 1. Anlagen, in denen die Verbrennungsprodukte unmittelbar zum Erwärmen, zum Trocknen oder zu einer anderweitigen Behandlung von Gegenständen oder Materialien verwendet werden, zum Beispiel Wärme- und Wärmebehandlungsöfen und Hochöfen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen

§ 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

§ 4
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

§ 5
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

§ 6
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz flüssiger Brennstoffe

§ 7
Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz gasförmiger Brennstoffe

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Gasmotoranlagen

§ 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

§ 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 12
Kraft-Wärme-Kopplung

§ 13
Wesentliche Änderung von Anlagen

§ 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

§ 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorgängen

§ 16
Ableitbedingungen für Abgase

§ 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 18
Messplätze

§ 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 20
Kontinuierliche Messungen

§ 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

§ 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 23
Einzelmessungen

§ 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 25
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 26
Zulassung von Ausnahmen

§ 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 28
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 4 Absatz 1 und 2, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 und § 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 19 Absatz 1 und § 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu § 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

§ 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

§ 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

§ 5
Betriebsbedingungen

§ 6
Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen

§ 7
Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 8
Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen

§ 9
Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen

§ 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

§ 11
Ableitungsbedingungen für Abgase

§ 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände

§ 13
Wärmenutzung

Abschnitt 3
Messung und Überwachung

§ 14
Messplätze

§ 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

§ 16
Kontinuierliche Messungen

§ 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

§ 18
Einzelmessungen

§ 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

§ 20
Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen

§ 21
Störungen des Betriebs

§ 22
Jährliche Berichte über Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 23
Veröffentlichungspflichten

§ 24
Zulassung von Ausnahmen

§ 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

§ 26
Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsregelungen

Anlage 1
(zu § 8 Absatz 1, § 18 Absatz 5 und § 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) Äquivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu § 9, § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und 4, § 17 Absatz 1 und 5, § 18 Absatz 2, § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 3, § 22 Absatz 1 und § 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung von Abfällen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abfälle oder Stoffe gemäß § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von flüssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungswärmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte für alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und flüssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerwärmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgeführt sind und in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte für feste ausgenommen bei ausschließlichem Einsatz von Biobrennstoffen und flüssige Brennstoffe für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu § 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

§ 1
Anwendungsbereich

§ 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folgeänderungen

§ 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionsprüfungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie über Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

2.3. Änderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen 17. BImSchV

2.6. Änderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. Änderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folgeänderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und Männern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

8. Erfüllungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürgen 8.3.1. Änderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. Änderung der 20. BImSchV

8.3.5. Änderung der 21. BImSchV

8.3.6. Änderung der 25. BImSchV

8.3.7. Änderung der 31. BImSchV

8.4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

8.4.1. Änderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. Änderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. Änderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

8.5.1. Änderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. Änderung der 21. BImSchV

8.5.6. Änderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. Änderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 725/12

... Das Potenzial der IKT und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien ausschöpfen Die digitale Revolution bietet wertvolle Chancen für die Bildung,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 799/12

... Bei der Berechnung der Sachkosten wird wieder von einer Overhead-Pauschale von 20 Prozent der Lohnkosten ausgegangen. Somit kann ein Mehraufwand der Sachkosten für die geschäftsmäßige Infrastruktur und Räumlichkeiten sowie Dokumentationsmaterialien kalkuliert (8 239 392 x 0,2 = 1 647 878 Euro) werden. Darüber hinaus muss ein anerkannter verkehrspsychologischer Berater bislang im zweijährigen Turnus eine Fortbildung oder Praxisberatung im Umfang von 16 Stunden absolvieren und die Fortschreibung als amtlich anerkannter Berater beantragen. Werden die Kosten für eine solche Fortbildung (450 Euro laut Angaben der Deutschen Psychologen Akademie) und die Kosten für die Fortschreibung der Anerkennung (215 Euro, laut Qualitäts-Sicherungssystems BDP 2012) auf die Jahre und die Anzahl der verkehrspsychologischen Berater (Fallzahl 645) umgelegt, ergibt sich eine derzeitige Belastung von ca. 214 000 Euro pro Jahr (665 Euro / 2 Jahre x 645 = 214 463 Euro). Gemäß der Neuregelung muss jeder verkehrspsychologische Berater jedes Jahr eine Fortbildung im Umfang von mindestens 6 Stunden nachweisen. Darüber hinaus müssen sich die verkehrspsychologischen Berater künftig jedes zweite Jahr einer Vor-Ort-Prüfung durch den Träger eines Qualitätssicherungssystems unterziehen. Wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die eintägige Fortbildung der Hälfte der derzeitigen Kosten für ein Weiterbildungsseminar betragen (450 Euro / 2 = 225 Euro) und die Überwachungskosten ähnlich den derzeitigen Kosten für die Überwachung der Aufbauseminare sind (498,60 Euro, s. Sturzbecher et al. 2012), ergeben sich nach der Neuregelung jährlich Sachkosten i.H.v. ca. 306 000 Euro ((498,60 Euro / 2 + 225 Euro) x 645 = 305 924 Euro). Im Saldo ergibt sich ein Anstieg der Sachkosten pro Jahr für Fortbildung und Überwachung von ca. 91 000 Euro (305 924 Euro - 214 463 Euro = 91 461 Euro). Insgesamt kommt es zu einem Anstieg der Sachkosten für die verkehrspsychologischen Berater pro Jahr von ca. 1,7 Mio. Euro (1 647 878 Euro + 91 461 Euro).



Drucksache 61/12 (Beschluss)

... "3. zu primären Verpackungsmaterialien und zur Kennzeichnung,"



Drucksache 525/12

... Mit verpflichtenden, klaren Anforderungen an Materialien und Stoffe im Kontakt mit Trinkwasser wird eine Verpflichtung aus Artikel 10 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 12
Ausnahmegenehmigungen

§ 17
Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 653/12

... Die Auseinandersetzung mit dem Extremismus zählt zu den Schwerpunktbereichen der Arbeit der BpB. Prävention durch Vermittlung von Wissen sowie konkrete Hilfestellung für die argumentative Auseinandersetzung mit extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Einstellungen und Parolen sind wichtige Komponenten dieses Angebots. Die BpB stellt unter anderem umfangreiche kostengünstige Literatur und Online-Informationsangebote für Interessierte (auch zielgruppenspezifisch, z.B. für Kinder und Jugendliche) sowie Materialien für den Schulunterricht zur Verfügung.



Drucksache 388/12

... Die bestehenden Informationspflichten variieren je nach Rechtsform der Produkte, nicht nach deren wirtschaftlichem Charakter oder den damit verbundenen Risiken für Kleinanleger. Die Vergleichbarkeit, Verständlichkeit und Darstellung der Informationen sind unterschiedlich, so dass der Durchschnittsanleger nur mühsam die erforderlichen Vergleiche zwischen den einzelnen Produkten anstellen kann. In der Praxis dienen die Produktinformationen häufig eher dazu, den Anbieter gegen rechtliche Risiken abzusichern als eine effektive, offene und ausgewogene Kommunikation mit den potentiellen Kunden zu ermöglichen, bei der das Produkt in einer für den Kunden verständlichen und verwertbaren Form vorgestellt wird. Die unabhängig von Werbematerialien gebotenen Informationen sind in der Regel übermäßig lang und heben nicht genügend auf grundlegende Aspekte oder Schlüsselinformationen ab.



Drucksache 514/1/12

... ist für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich unerlässlich wichtig. Der Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen und Hochschulen erlangt zunehmend an Bedeutung, da der sichere Umgang mit diesen eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt. Gerade die neuen Medien sind in Verbindung mit offenen Unterrichtsformen prädestiniert für neue Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Formen des Lernens. Schulen und Hochschulen brauchen dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien. Wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler zu medienbewussten Menschen erziehen wollen (Stichwort "modernes Klassenzimmer"), wäre ein Wegfall des § 52a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 511/12

... Dem Gemeinsamen Bundesausschuss wird eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes gegeben, die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme für Gebärmutterhalskrebs und für Darmkrebs unter Berücksichtigung der einschlägigen Europäischen Leitlinien zu regeln. Erwartet wird ein umsetzungsreifes Programmkonzept, welches auch die Informationsmaterialien für die Versicherten gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 umfasst - dies gilt auch für künftige Europäische Leitlinien; hier beträgt die Frist drei Jahre nach deren Publikation. Handelt es sich um eine neue Früherkennungsuntersuchung, für die noch keine Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 bestehen, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung der Leitlinien, ob die Früherkennungsuntersuchung nach § 25 Absatz 2 zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen ist. Wenn dies der Fall ist, regelt er innerhalb von weiteren drei Jahren das Nähere über die Durchführung des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms. Die jeweiligen Fristen verlängern sich im Fall einer Erprobung nach Absatz 3 um den Zeitraum der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Erprobung, längstens jedoch um fünf Jahre.



Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Neben den Schriftformerfordernissen, die das Personalausweisgesetz bisher an die antragstellende bzw. erklärende Person gestellt hat, bestehen auch Anforderungen an die Personalausweisbehörde, bestimmte Informationen "schriftlich" zu erteilen bzw. zu übergeben. Wenngleich hiermit nicht ein förmliches Schriftformerfordernis besteht, sondern der antragstellenden Person regelmäßig Druckmaterialien übergeben werden, sollte klargestellt werden, dass bei entsprechender Zugangseröffnung der antragstellenden Person bzw. des Ausweisinhabers (z.B. über De-Mail) auch eine elektronische Übermittlung der entsprechenden Informationen seitens der Personalausweisbehörde optional möglich sein sollte. Der Gesetzentwurf trägt diesem Umstand mit § 10 Absatz 1 PAuswG-E Rechnung, soweit das Informationsmaterial über den



Drucksache 737/1/12

... für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich grundsätzlich von großer Bedeutung ist. Schulen und Hochschulen brauchen dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien. Die erneute Verlängerung der Befristung um zwei Jahre ist der weniger geeignete Weg, diese Sicherheit herzustellen, zumal keine Perspektive erkennbar ist, durch welche Norm § 52a UrhG nach Auslaufen ersetzt werden soll. Die nun vierte Befristung von § 52a UrhG ist einer Rechtssicherheit im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialen im gesamten Bildungsbereich nicht zuträglich.



Drucksache 548/12

... Während die geschätzten Beschäftigungszahlen in diesem Sektor in Europa noch relativ gering sind und die Bruttowertschöpfung auf 0,8 Mrd. EUR veranschlagt wird, dürften durch das Wachstum dieses Sektors Arbeitsplätze für gut ausgebildete Fachkräfte und erhebliche Chancen in den nachgelagerten Bereichen entstehen, insbesondere wenn aus Meeresorganismen bahnbrechende Arzneimittel entwickelt werden. In naher Zukunft dürfte sich der Sektor zu einem Nischenmarkt entwickeln, der sich auf hochwertige Produkte in den Bereichen Medizin, Kosmetik und industrielle Biomaterialien konzentriert. Bis 2020 könnte er zu einem mittelgroßen Markt anwachsen und sich auf die Herstellung von Metaboliten und Primärprodukten (Lipide, Zucker, Polymere, Proteine) sowie Produkten für die Lebens-, Futtermittel-und chemische Industrie ausdehnen. Auf einer dritten Stufe in etwa 15 Jahren könnte die blaue Biotechnologie bei entsprechenden technologischen Durchbrüchen neben der Palette von Spezialprodukten mit hoher Wertschöpfung auch Massenprodukte herstellen.



Drucksache 16/12

... Zu diesen Eigenschaften gehören Umwelt- und Klimaleistung, "Design für alle" (einschließlich des Zugangs von Menschen mit Behinderungen) und Konformitätsbewertung, Vorgaben für Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder Abmessungen, einschließlich der Qualitätssicherungsverfahren, der Terminologie, der Symbole, der Versuchs- und Prüfmethoden, der Verpackung, der Kennzeichnung und Beschriftung, der Gebrauchsanleitungen sowie der Produktionsprozesse und -methoden in jeder Phase des Lebenszyklus der Bauarbeiten; außerdem gehören dazu auch die Vorschriften für die Planung und die Preiskalkulation von Bauwerken, die Bedingungen für die Prüfung, Inspektion und Abnahme von Bauwerken, die Konstruktionsmethoden oder -verfahren und alle anderen technischen Anforderungen, die die Vergabestelle für fertige Bauwerke oder die dazu notwendigen Materialien oder Teile durch allgemeine und spezielle Vorschriften anzugeben in der Lage ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

- Begründung und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

- Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

- Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsverfahren, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

- Umsetzungsmaßnahmen und erläuternde Unterlagen

- Europäischer Wirtschaftsraum

- Einzelerläuterungen zum Vorschlag

1 Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren

2 Strategische Vergabe öffentlicher Aufträge als Antwort auf neue Herausforderungen

3 Besserer Marktzugang für KMU und Startup- Unternehmen

4 Solide Verfahren

5 Governance

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Vergabe gemischter Aufträge und Vergabe von verschiedene Tätigkeiten umfassenden Aufträgen

Kapitel II
Persönlicher Anwendungsbereich: Abgedeckte Stellen und Tätigkeiten

Abschnitt 1
Stellen

Artikel 4
Vergabestellen

Abschnitt 2
Tätigkeiten

Artikel 5
Gas und Wärme

Artikel 6
Elektrizität

Artikel 7
Wasser

Artikel 8
Verkehrsleistungen

Artikel 9
Häfen und Flughäfen

Artikel 10
Postdienste

Artikel 11
Förderung von Öl und Gas und Exploration oder Förderung von Kohle und anderen festen Brennstoffen

Kapitel III
Sachlicher Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Schwellenwerte

Artikel 12
Schwellenwerte

Artikel 13
Methoden zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts

Artikel 14
Neufestsetzung der Schwellenwerte

Abschnitt 2
Ausgeschlossene Aufträge Wettbewerbe

Unterabschnitt 1
Für alle Vergabestellen geltende Ausschlüsse und besondere Ausschlüsse für die Bereiche Wasser und Energie

Artikel 15
Zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergebene Aufträge

Artikel 16
Zu anderen Zwecken als der Ausübung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder der Ausübung einer solchen Tätigkeit in einem Drittland vergebene Aufträge oder ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 17
Verteidigung und Sicherheit

Artikel 18
Nach internationalen Regeln vergebene Aufträge und ausgerichtete Wettbewerbe

Artikel 19
Besondere Ausschlüsse für Dienstleistungsaufträge

Artikel 20
Von bestimmten Vergabestellen vergebene Aufträge für den Kauf von Wasser und für die Lieferung von Energie oder von Brennstoffen für die Energieerzeugung

Unterabschnitt 2
Besondere Beziehungen (Kontrolle über Stellen, Zusammenarbeit, verbundene Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen)

Artikel 21
Beziehungen zwischen öffentlichen Stellen

Artikel 22
Auftragsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 23
Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 24
Unterrichtung

Unterabschnitt 3
Besondere Sachverhalte

Artikel 25
Forschung und Entwicklung

Artikel 26
Besonderen Vorschriften unterliegende Aufträge

Unterabschnitt 4
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten und diesbezügliche Verfahrensbestimmungen

Artikel 27
Unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzte Tätigkeiten

Artikel 28
Verfahren zur Bestimmung der Anwendbarkeit von Artikel 27

Kapitel IV
Allgemeine Grundsätze

Artikel 29
Grundsätze der Auftragsvergabe

Artikel 30
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 31
Vorbehaltene Aufträge

Artikel 32
Vertraulichkeit

Artikel 33
Vorschriften über Mitteilungen

Artikel 34
Allgemeine Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel

Artikel 35
Nomenklaturen

Artikel 36
Interessenkonflikte

Artikel 37
Rechtswidriges Verhalten

Titel II
Vorschriften über Aufträge

Kapitel I
Verfahren

Artikel 38
Bedingungen betreffend das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und andere internationale Übereinkommen

Artikel 39
Wahl der Verfahren

Artikel 40
Offenes Verfahren

Artikel 41
Nichtoffenes Verfahren

Artikel 42
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Artikel 43
Innovationspartnerschaft

Artikel 44
Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb

Kapitel II
Methoden und Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe und für Sammelbeschaffungen

Artikel 45
Rahmenvereinbarungen

Artikel 46
Dynamische Beschaffungssysteme

Artikel 47
Elektronische Auktionen

Artikel 48
Elektronische Kataloge

Artikel 49
Zentrale Beschaffungstätigkeiten und zentrale Beschaffungsstellen

Artikel 50
Nebenbeschaffungstätigkeiten

Artikel 51
Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

Artikel 52
Gemeinsame Auftragsvergabe durch Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten

Kapitel III
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt 1
Vorbereitung

Artikel 53
Vorherige Marktkonsultationen

Artikel 54
Technische Spezifikationen

Artikel 55
Gütezeichen

Artikel 56
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Artikel 57
Bekanntgabe technischer Spezifikationen

Artikel 58
Varianten

Artikel 59
Unterteilung von Aufträgen in Lose

Artikel 60
Fristsetzung

Abschnitt 2
Veröffentlichung und Transparenz

Artikel 61
Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachungen

Artikel 62
Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

Artikel 63
Auftragsbekanntmachung

Artikel 64
Vergabebekanntmachung

Artikel 65
Abfassung und Modalitäten der Veröffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 66
Veröffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 67
Elektronische Verfügbarkeit der Auftragsunterlagen

Artikel 68
Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interessensbestätigung

Artikel 69
Unterrichtung von Wirtschaftsteilnehmern, die eine Qualifizierung beantragen, sowie von Bewerbern und Bietern

Abschnitt 3
Auswahl der Teilnehmer Auftragsvergabe

Artikel 70
Allgemeine Grundsätze

Unterabschnitt 1
Qualifizierung und Qualitative Auswahl

Artikel 71
Qualifizierungssysteme

Artikel 72
Qualitative Auswahlkriterien

Artikel 73
Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen

Artikel 74
In der Richtlinie [2004/18/EGJ festgelegte Ausschlussgründe und Auswahlkriterien

Artikel 75
Normen für Qualitätssicherung und Umweltmanagement

Unterabschnitt 2
Zuschlagserteilung

Artikel 76
Zuschlagskriterien

Artikel 77
Lebenszykluskostenrechnung

Artikel 78
Hindernisse für die Zuschlagserteilung

Artikel 79
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Auftragsausführung

Artikel 80
Bedingungen für die Auftragsausführung

Artikel 81
Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 82
Auftragsänderungen während der Laufzeit

Artikel 83
Kündigung von Aufträgen

Titel III
Besondere Beschaffungsregelungen

Kapitel I
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 84
Vergabe von Aufträgen für soziale oder andere besondere Dienstleistungen

Artikel 85
Veröffentlichung der Bekanntmachungen

Artikel 86
Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen

Kapitel II
Vorschriften über Wettbewerbe im Dienstleistungsbereich

Artikel 87
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 88
Anwendungsbereich

Artikel 89
Bekanntmachungen

Artikel 90
Vorschriften für die Ausrichtung von Wettbewerben sowie die Auswahl der Teilnehmer und der Preisrichter

Artikel 91
Entscheidungen des Preisgerichts

Titel IV
Governance

Artikel 92
Durchsetzung

Artikel 93
Öffentliche Aufsicht

Artikel 94
Einzelberichte über Vergabeverfahren

Artikel 95
Nationale Berichterstattung

Artikel 96
Unterstützung der Vergabestellen und der Unternehmen

Artikel 97
Verwaltungszusammenarbeit

Titel V
Befugnisübertragung, Durchführungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 98
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 99
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 100
Ausschussverfahren

Artikel 101
Umsetzung

Artikel 102
Aufhebung von Rechtsakten

Artikel 103
Überprüfung

Artikel 104
Inkrafttreten

Artikel 105
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der Tätigkeiten nach Artikel 2 Absatz 8 Buchstabe A

Anhang II
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 2

Anhang III
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 27 Absatz 3

I. Vergabestellen im Bereich der Sehafen- oder Binnenhafen- oder sonstigen Terminaleinrichtungen

Anhang IV
Anforderungen an Vorrichtungen für die elektronische Entgegennahme von Angeboten, Teilnahme- oder Qualifizierungsanträgen oder von Plänen und Entwürfen für Wettbewerbe

Anhang V
Verzeichnis der Internationalen Übereinkommen nach Artikel 38

Anhang VI
Teil A

I. Obligatorische Angaben

II. Zusätzlich Aufzuführende Angaben, wenn die Bekanntmachung als Aufruf zum Wettbewerb dient oder eine Verkürzung der Fristen für die Einreichung der Angebote beinhaltet Artikel 61 Absatz 2

Teil
B In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung regelmässiger nicht verbindlicher Bekanntmachungen in einem Beschafferprofil, die nicht als Auruf zum Wettbewerb dienen, Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 61 Absatz 1)

Anhang VII
in Spezifikationen bei elektronischen Auktionen, Aufzuführende Angaben (Artikel 47 Absatz 4)

Anhang VIII
Technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben für die Veröffentlichung

Anhang X
in der Bekanntmachung über das bestehen eines Qualifizierungssystems Aufzuführende Angaben

Anhang XI
In den Auftragsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 63)

Anhang XII
In Vergabebekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 64)

I. Informationen zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union55

II. Nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben

Anhang XIII
Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zu Verhandlungen oder zur Interressensbestätigung gemäss Artikel 68

Anhang XIV
Verzeichnis internationaler Übereinkommen im Sozial- Umweltrecht nach den Artikeln 70 79

Anhang XV
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 77 Absatz 3

Anhang XVI
In Bekanntmachungen von Änderungen eines Auftrags während seiner Laufzeit Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 82 Absatz 6)

Anhang XVII
Dienstleistungen nach Artikel 84

Anhang XVIII
In Bekanntmachungen von Aufträgen über soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuführende Angaben (siehe Artikel 85)

Anhang XIX
In Wettbewerbsbekanntmachungen aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XX
In Bekanntmachungen über die Ergebnisse von Wettbewerben aufzuführende Angaben (siehe Artikel 89 Absatz 1)

Anhang XXI
Entsprechungstabelle 56


 
 
 


Drucksache 514/12 (Beschluss)

... ist für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich unerlässlich wichtig. Der Einsatz der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen und Hochschulen erlangt zunehmend an Bedeutung, da der sichere Umgang mit diesen eine wichtige Schlüsselqualifikation darstellt. Gerade die neuen Medien sind in Verbindung mit offenen Unterrichtsformen prädestiniert für neue Möglichkeiten der individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Formen des Lernens. Schulen und Hochschulen brauchen dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien. Wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler zu medienbewussten Menschen erziehen wollen (Stichwort "modernes Klassenzimmer"), wäre ein Wegfall des § 52a

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 514/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 38 Absatz 2a - neu - UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 §§ 87f und 87h UrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 87g Absatz 2 UrhG

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 - neu - § 137k UrhG


 
 
 


Drucksache 808/12

... Charakterisierung von Abfällen - Auslaugung; Übereinstimmungsuntersuchung für die Auslaugung von körnigen Abfällen und Schlämmen - Teil 4: Einstufiges Schüttelverfahren mit einem Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis von 10 l/kg für Materialien mit einer Korngröße unter 10 mm (ohne oder mit Korngrößenreduzierung)."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsangaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Bürgerinnen und Bürger

E2. Wirtschaft

E3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Deponieverordnung

Anhang 6
Besondere Anforderungen an die zeitweilige Lagerung von metallischen Quecksilberabfällen bei einer Lagerdauer von mehr als einem Jahr in Langzeitlagern (zu § 23 Absatz 2 Satz 1)

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

III. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Befristung

VI. Haushaltausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 1 Zusätzliche Pflichten bei Errichtung und Betrieb eines Langzeitlagers

b § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4a , 4b und 4c Pflichten bei Abfallannahme und Kontrolle

c § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

d § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an metallische Quecksilberabfälle und Befüllung der Behälter

e § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 i.V.m. Anhang 6 Nummer 3 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen an die Behälter bei der Langzeitlagerung

f § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei oberirdischen Langzeitlagern

g § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

h § 23 Absatz 3 Satz 2 und 3 zusammen mit § 23 Absatz 4 Satz 2 und 3 Pflicht zur Zuleitung und Aufbewahrung der Bestätigung und Bescheinigung

i § 23 Absatz 4 Satz 1 Pflicht zur Erstellung der Bescheinigung über Einhaltung der Anforderungen an die Quecksilberabfälle und Behälter

j § 23 Absatz 5 Aufbewahrungspflicht der Dokumentation

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

a § 23 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Anhang 6 Nummer 4d Pflicht zur Meldung von freigesetztem Quecksilber

b § 23 Absatz 2 Satz 2 Pflicht zur Einhaltung der Anforderungen der Störfall-Verordnung bei LK III

c § 23 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Anhang 6 Nummer 2 Pflicht zur stichprobenartigen Kontrolle durch Sachverständigen

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 8c

Zu Nummer 8d

Zu Nummer 9a

Zu Nummer 9b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9d

Zu Nummer 9e

Zu Nummer 9f

Zu Nummer 9g

Zu Nummer 9h

Zu Nummer 9i

Zu Nummer 9j

Zu Nummer 9k

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2304: Zweite Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 575/12

... (13) Risiken und Nutzen der Verwendung von Nanomaterialien in Medizinprodukten sind nicht wissenschaftlich geklärt. Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau, den freien Warenverkehr und Rechtssicherheit für die Hersteller zu gewährleisten, sollte auf der Grundlage der Empfehlung 2001/696/EU der Kommission vom 18. Oktober 2011 zur Definition von Nanomaterialien 33 eine einheitliche Definition für Nanomaterialien eingeführt werden, die jedoch ausreichend flexibel gestaltet sein sollte, so dass sie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie an zukünftige rechtliche Entwicklungen auf EU- und internationaler Ebene angepasst werden kann. Verwenden Hersteller

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 789/12

... 6. das Verwenden oder das Inverkehrbringen von Materialien oder Gegenständen zu verbieten oder zu beschränken, die dazu bestimmt sind, beim Halten von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verwendet zu werden und dabei mit diesen Tieren in Berührung zu kommen und bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie von Tieren aufgenommen werden, wenn zu befürchten ist, dass gesundheitlich nicht unbedenkliche Anteile eines Stoffs

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

§ 17a
Versicherung

§ 49a
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

Artikel 2
Änderung des BVL-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

§ 61b
Rechtsverordnungen des Bundessortenamtes

§ 61c
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 4
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

IV.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VII. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1899: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 808/1/12

... Es ist sachgerecht und aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit geboten, dass die für den Bereich der Geokunststoffe, Polymere und Dichtungskontrollsysteme damit geltenden Anforderungen der Akkreditierung auch auf die sonstigen im Deponiebau zugelassenen Materialien, Komponenten und Systeme übertragen werden, deren Eignung nicht durch Zulassung der BAM nachgewiesen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 435/1/12

... Die Ausnahmeregelung für Rindenprodukte für die Anwendung im Garten-und Landschaftsbau, ausgenommen Nahrungsmittelerzeugung, sowie für die Anzucht und Pflege von Zierpflanzen und Ziergehölzen mit einem erhöhten Grenzwert für Cadmium von "2,5 mg Cd/kg TM" kann aus bodenschutzfachlicher Sicht nicht akzeptiert werden. Die genannten Materialien - die grundsätzlich auch in besseren Qualitäten verfügbar sind - weisen einen hohen Anteil organischer Substanz auf und lassen demnach bei der Zersetzung nur einen geringen mineralischen Anteil zurück, so dass eine Schadstoffkonzentrierung erfolgt. Die Materialien werden in den genannten Einsatzbereichen in nennenswerten Mengen aufgebracht. Eine Begrenzung der Aufbringungsmenge ist nicht vorgesehen, so dass eine Schadstoffanreicherung im Boden zu besorgen ist. Außerdem fehlen Aufbringungsbeschränkungen für Spielplätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/1/12




1. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe i

2. Zu § 4 Absatz 1 Nummer 3, Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4. 10 Spalte 1

3. Zu Anlage 1 Tabelle 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6

4. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1 bis 3

5. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.3 Spalte 5 Satz 1

6. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 1.4.10 Spalte 2, 4 und 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

7. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 jeweils Spalte 2 Satz 2 In Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.4.10, 6.4.11 und 6.4.12 ist jeweils in Spalte 2 Satz 2 wie folgt zu fassen:

8. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3 Spalte 2

9. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 Satz 3 - neu - In Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.3.3 Spalte 3 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:


 
 
 


Drucksache 605/12

... , Solarthermie, Umgebungswärme und Geothermie, mit Wärmespeicherung, Kraft-Wärme-Kopplung und Fernheizung); Entwicklung umweltgerechter Infrastrukturen zur Verringerung des Wärme- und Kältebedarfs und der Luftverschmutzung; intelligente Stadtbeleuchtung; Bau von Niedrigstenergiegebäuden und energieliefernden Gebäuden und ebensolchen Stadtvierteln; umfassende Nachrüstung bestehender Gebäude und nachhaltige Baumaterialien (Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 50 %).



Drucksache 109/12

... und Biomaterialien sehr stark zunehmen. Dies wird unweigerlich eine Angebotsreaktion seitens der EU-Landwirtschaft, einem der größten Versorger der internationalen Agrarmärkte, auslösen. Der Agrarsektor der EU hat einen Anteil von 18 % an den weltweiten Nahrungsmittelausfuhren mit einem Gesamtwert von 76 Mrd. EUR. Gemessen in Produktionswerten erzeugt die EU-Landwirtschaft mehr als 40 % der gesamten Nahrungsmittel innerhalb der OECD. Natürlich sind aufgrund der sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der Landwirtschaften die Beiträge der Mitgliedstaaten und Regionen zur Lebensmittelproduktion in der EU unterschiedlich hoch.



Drucksache 661/12

... a) alle, auch verarbeitete Teile oder Materialien, die von Tieren gewonnen worden sind oder sonst von Tieren stammen oder aus Tieren oder Teilen von Tieren hergestellt worden sind, auch in Verbindung mit anderen Gegenständen oder Stoffen, sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung

§ 3
Anzeigepflicht

§ 4
Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche

§ 5
Ermächtigungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen

§ 6
Mittel und Verfahren zur Desinfektion

Abschnitt 3
Besondere Schutzmaßnahmen

§ 7
Schutzgebiete, Tiergesundheitsstatus

§ 8
Tierseuchenfreiheit

§ 9
Monitoring

Abschnitt 4
Immunologische Tierarzneimittel, Invitro-Diagnostika

§ 10
Inverkehrbringen und Anwendung

§ 11
Herstellung

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

§ 12
Verbringungs- und Einfuhrverbote

§ 13
Rechtsverordnungen zur Regelung des innergemeinschaftlichen Verbringens, der Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr

Abschnitt 6
Entschädigung für Tierverluste

§ 14
Grundsatz der Entschädigung

§ 15
Höhe der Entschädigung

§ 16
Ausschluss der Entschädigung

§ 17
Entfallen der Entschädigung

§ 18
Teilweise Entschädigung

§ 19
Entschädigungspflichtiger

§ 20
Entschädigungsberechtigter, Forderungsübergang

§ 21
Ergänzende Bestimmungen

Abschnitt 7
Datenerhebung

§ 22
Datenerhebung

Abschnitt 8
Überwachung, zuständige Behörden

§ 23
Überwachung

§ 24
Überwachung bestimmter Veranstaltungen und Einrichtungen

§ 25
Rechtsverordnungen zur Überwachung

§ 26
Friedrich-Loeffler-Institut

§ 27
Durchführung bei Bundeswehr, Kliniken und Instituten

§ 28
Mitwirkung der Zolldienststellen

§ 29
Bereitstellung von Tierimpfstoffen; Tierseuchenbekämpfungszentren

Abschnitt 9
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 30
Strafvorschriften

§ 31
Bußgeldvorschriften

§ 32
Einziehung

Abschnitt 10
Schlussvorschriften

§ 33
Aufgabenübertragung

§ 34
Amtshilfe im innergemeinschaftlichen Verkehr, Außenverkehr

§ 35
Schiedsverfahren

§ 36
Anfechtung von Anordnungen

§ 37
Rechtsverordnungen und Anordnungsbefugnisse in bestimmten Fällen

§ 38
Weitergehende Maßnahmen

§ 39
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 40
Verhältnis zu anderen Vorschriften

§ 41
Gebühren

§ 42
Übergangsvorschriften

§ 43
Änderung weiterer Vorschriften

§ 44
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Generelle Neustrukturierung des Tierseuchengesetzes

2. Verbesserung des vorbeugenden Schutzes vor Tierseuchen

3. Änderungen bei den Entschädigungsvorschriften für Tierverluste

4. Änderungen bei der Zulassung von immunologischen Tierarzneimitteln und Invitro-Diagnostika

5. Weitere Änderungen

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht

V. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2135: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (NKR-Nr. 2135)


 
 
 


Drucksache 611/12

... - die Verringerung der Bedrohung durch chemische, biologische, radiologische und nukleare Vorfälle, die vorsätzlich, einschließlich durch terroristische Handlungen, ausgelöst werden, und der Nachweis radioaktiver und kerntechnischer Materialien, durch Umsetzung des CBRN-Aktionsplans der EU und Leitung von Programmen zur CBRN-Gefahrenabwehr; - die für 2013 geplante Überarbeitung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 110/12

... Darüber hinaus ist man bei vielen Anwendungen auf Schlüsselrohstoffe angewiesen, die gegenwärtig wegen ihrer besonderen physikalischen und chemischen Beschaffenheit nur sehr schwer oder praktisch sogar überhaupt nicht zu ersetzen sind. Die Substitution lässt sich einsetzen, um entweder alternative Materialien für bestimmte Anwendungszwecke zu entwickeln oder diese Anwendungen durch eine gleichwertige Technologie zu ersetzen, für die Schlüsselrohstoffe nicht unbedingt erforderlich sind. Beispielsweise könnte die Entwicklung von keramischen Hochtemperatursupraleitern als Ersatz für Dauermagneten in Windrädern dienen, für die derzeit seltene Erden wie Neodym und Dysprosium verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/12




1. Einleitung

2. Innovationschancen entlang der Rohstoff-Wertschöpfungskette

3. Mehrwert der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe

3.1. Geltungsbereich und Ziele

3.2. Mechanismen

3.3. Arbeitspakete

Technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Nicht technologiefokussierte Maßnahmenbereiche

Internationale Zusammenarbeit - horizontaler Ansatz

3.4. Governancestruktur

3.5. Offensives Zugehen auf die Öffentlichkeit

3.6. Zeitplan


 
 
 


Drucksache 467/12

... In Deutschland sind bislang keine validen Aussagen über die Höhe der tatsächlich erzielten Befriedigungsquoten nach Erteilung der Restschuldbefreiung verfügbar. Die Beschaffung dieser Daten wird erst mit der noch vorzunehmenden Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes möglich werden. Insgesamt wird häufig von einer bislang erzielten durchschnittlichen Befriedigungsquote von unter zehn Prozent gesprochen. Auch die überwiegende Mehrzahl der Stellungnahmen von Bundesländern und interessierten Kreisen weisen auf eine allenfalls einstellige Quote hin. Vereinzelt existieren regional und zeitlich begrenzte Erhebungen zur Befriedigungsquote in Regelinsolvenzverfahren. So erhielten nach einer auf den Zuständigkeitsbezirk des Insolvenzgerichts Hamburg begrenzten Untersuchung die ungesicherten Gläubiger in den Jahren 2004 bis 2006 eine Quote von zwei bis 33 Prozent, also einen Mittelwert von 9,3 Prozent (Frind, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO) 2008, 127 ff.), und im Jahr 2007 eine Quote von zwei bis 30 Prozent, also einen Mittelwert von zehn Prozent (Frind, ZInsO 2008, 1068 ff.). Das Institut für Mittelstandsforschung hat - für Unternehmensinsolvenzen - eine durchschnittliche Befriedigungsquote von 3,6 Prozent errechnet (IfM-Materialien, Die Quoten der Insolvenzgläubiger in Regel- und Insolvenzplanverfahren - Ergebnisse von Insolvenzverfahren nach der Insolvenzrechtsreform, 2009, S. 34).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 467/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 65
Verordnungsermächtigung

§ 287a
Entscheidung des Insolvenzgerichts

§ 288
Bestimmung des Treuhänders

§ 289
Einstellung des Insolvenzverfahrens

§ 297
Insolvenzstraftaten

§ 297a
Nachträglich bekannt gewordene Versagungsgründe

§ 300
Entscheidung über die Restschuldbefreiung

§ 300a
Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren

§ 303a
Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Neunter Teil

§ 306
Eröffnungsantrag eines Gläubigers

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 4
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Führung des Schuldnerverzeichnisses

Artikel 6
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

§ 13
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103
[einsetzen: bei der Verkündung nächster freier Buchstabenzusatz] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

Artikel 8
Änderung des Insolvenzstatistikgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 66a
Kündigung im Insolvenzverfahren

§ 67c
Kündigungsausschluss bei Wohnungsgenossenschaften

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens

II. Stärkung der Gläubigerrechte

III. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungsverfahren und im Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Umgestaltung des Restschuldbefreiungsverfahrens

2. Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren

a Umgestaltung des Einigungsversuchs

b Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften

c Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer n

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 20

Zur Änderung von § 288

Zur Änderung von § 289

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zur Änderung von § 297

Zur Einfügung von § 297a

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zur Änderung von § 300

Zur Einfügung von § 300a

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1990: Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Fazit


 
 
 


Drucksache 808/12 (Beschluss)

... Es ist sachgerecht und aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit geboten, dass die für den Bereich der Geokunststoffe, Polymere und Dichtungskontrollsysteme damit geltenden Anforderungen der Akkreditierung auch auf die sonstigen im Deponiebau zugelassenen Materialien, Komponenten und Systeme übertragen werden, deren Eignung nicht durch Zulassung der BAM nachgewiesen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 8 Absatz 8

3. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 14 Absatz 2 Nummer 3

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 3

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 23 Absatz 2 Satz 4

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 23 Absatz 6

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - Anhang 1 Nummer 2.1 Satz 16

§ 28
Übergangsvorschriften

11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Anhang 1 Nummer 2.3.2 Satz 3 Ziffer 3

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 6

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 4 Satz 3

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e Anhang 3 Tabelle 2 Fußnote 12

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a0 - neu - Anhang 4 Nummer 3. 1.1 Satz 3 , Buchstabe j 1 - neu - Anhang 4 Nummer 3.2.24 - neu -

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe j2 - neu - Anhang 4 Nummer 3.3.1 Satz 1 - neu -

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe k Anhang 4 Nummer 4 Satz 1 Nummer 1

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe aa

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 3 Doppelbuchstabe bb

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 2 Buchstabe a Satz 4 - neu -

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 3 Buchstabe a

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Anhang 6 Nummer 4 Buchstabe c Satz 1


 
 
 


Drucksache 310/12

... Absatz 2 Satz 2 dient der Umsetzung von Artikel 20 des Athener Übereinkommens 2002, wonach eine Haftung nach dem Athener Übereinkommen 2002 nicht für einen Schaden besteht, der durch ein nukleares Ereignis verursacht wurde und für den der Inhaber einer Kernanlage nach den einschlägigen internationalen Übereinkommen oder gleichwertigen innerstaatlichen Regeln haftet. Diesem Artikel liegt die Erwägung zugrunde, dass das Atomhaftungsrecht vom Grundsatz der Kanalisierung der Haftung auf den Inhaber einer Kernanlage ausgeht. Dieser Grundsatz besagt, dass für nukleare Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Kernanlage oder während der Beförderung von Kernmaterialien von oder zu einer solchen Anlage verursacht werden, ausschließlich der Inhaber der Kernanlage haftet (Artikel 6 Buchstabe a des Übereinkommens vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 1976 (BGBl. II S. 310, 311) und des Protokolls vom 16. November 1982 (BGBl. 1985 II S. 690); § 25 Absatz 1 des



Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 16. Er erkennt an, dass frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien eine gewinnbringende Ergänzung zu herkömmlichen Materialien darstellen können. Gleichzeitig warnt er aber mit Blick auf die grundlegenden Veränderungen im Bildungswesen, die sich die Kommission von einem vermehrten Einsatz freier digitaler Materialien erhofft, vor überzogenen Erwartungen. Insbesondere bleibt zu klären, wie die Qualität der Inhalte von frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien in sinnvoller Weise kontinuierlich und umfassend gesichert werden kann, sodass deren Einsatz im Unterricht zu einem Mehrwert führt. Vertiefter Klärungsbedarf besteht zudem hinsichtlich der angekündigten europäischen Initiative zur Öffnung der Bildung durch eine verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie frei zugänglichen digitalen Lehr- und Lernmaterialien.



Drucksache 610/12

... Fortschrittliche Herstellungstechnologien, mit denen umweltfreundlich produziert werden kann, sind für die neue industrielle Revolution von entscheidender Bedeutung. Der 3D-Druck ermöglicht beispielsweise eine - derzeit noch unwirtschaftliche - Produktion in viel geringeren Stückzahlen, so dass kostengünstig und bedarfsgerecht neuartige Nischenprodukte erzeugt werden können, die innovativen KMU neue Marktchancen eröffnen. Die Fabriken von morgen werden äußerst energie- und materialeffiziente Verfahren und erneuerbare und recycelte Materialien einsetzen und zunehmend nachhaltige Geschäftsmodelle wie die Industriesymbiose zur Verwertung von Materialien sowie überschüssiger Wärme und Energie anwenden. Diese Technologien stellen mit einem weltweiten Auftragsvolumen, das sich bis 2020 auf über 750 Mrd. EUR verdoppeln soll, einen wichtigen Markt dar. Die EU-Industrie ist hier bereits Weltmarktführerin mit einem Anteil von über 35 %13 und Inhaberin von mehr als 50 % aller Patente14.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii Märktefür Schlüsseltechnologien

iii Märktefür biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitmaßnahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale Märkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 487/12

... "(2) Die Qualifizierung von Lieferanten für Ausgangsstoffe und primäre und sekundäre Verpackungsmaterialien, die zur Arzneimittelherstellung eingesetzt werden, ist im Rahmen des QM-Systems des verarbeitenden Betriebs nach schriftlich festgelegtem Verfahren durchzuführen."



Drucksache 655/12

... b) eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktionsprozesse, z.B. Art und Menge der verwendeten Materialien, Energie und natürlichen Ressourcen (einschließlich Wasser, Flächen, Boden und biologische Vielfalt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext - Begründung und Ziele des Vorschlags

Übereinstimmung mit anderen Strategien und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise

Ergebnis der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Erläuternde Dokumente

4 Rechtsgrundlage

Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 8

Artikel 12a

Artikel 12b

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang

Anhang II
.A Angaben Gemäss Artikel 4 Absatz 3

Anhang III
Auswahlkriterien Gemäss Artikel 4 Absatz 4

1. Merkmale der Projekte

2. Standort der Projekte

3. Merkmale der potenziellen Auswirkungen

Anhang IV
Angaben Gemäss Artikel 5 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 717/12

... Darüber hinaus muss qualifiziertes Personal für die jeweiligen Tätigkeiten der Vorbereitung und Durchführung der reproduktionsmedizinischen Behandlung, der Biopsie zur Gewinnung und der Aufbereitung des in der humangenetischen Einrichtung zu untersuchenden Materials, und der Vorbereitung und Durchführung der humangenetischen Untersuchung sowie für den sachgemäßen Transport der Untersuchungsmaterialien zwischen den Einrichtungen zur Verfügung stehen.



Drucksache 725/1/12

... 20. Der Bundesrat erkennt an, dass frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien eine gewinnbringende Ergänzung zu herkömmlichen Materialien darstellen können. Gleichzeitig warnt er aber mit Blick auf die grundlegenden Veränderungen im Bildungswesen, die sich die Kommission von einem vermehrten Einsatz freier digitaler Materialien erhofft, vor überzogenen Erwartungen. Insbesondere bleibt zu klären, wie die Qualität der Inhalte von frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien in sinnvoller Weise kontinuierlich und umfassend gesichert werden kann, sodass deren Einsatz im Unterricht zu einem Mehrwert führt. Vertiefter Klärungsbedarf besteht zudem hinsichtlich der angekündigten europäischen Initiative zur Öffnung der Bildung durch eine verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie frei zugänglichen digitalen Lehr- und Lernmaterialien.



Drucksache 292/12

... "10. sind Verfahrensanweisungen schriftliche Anweisungen, die die Schritte eines spezifischen Verfahrens beschreiben, einschließlich der zu verwendenden Materialien und Methoden und des erwarteten Ergebnisses;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 292/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Transplantationsgesetzes

Abschnitt 4
Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben.

§ 9a
Entnahmekrankenhäuser

§ 9b
Transplantationsbeauftragte

§ 10a
Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport

§ 13
Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen.

Artikel 1a
Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes

§ 3a
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Spende von Organen oder Geweben

Artikel 1b
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 2
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 44a
Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben

Artikel 2a
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 12a
Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe

Artikel 2c
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2d
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 582/12

... Allerdings enthält das Übereinkommen derzeit nur wenige Einzelheiten darüber, wie Zugang und Vorteilsausgleich (access and benefit-sharing, ABS) im Zusammenhang mit der Nutzung von genetischen Ressourcen und damit verknüpftem traditionellem Wissen in der Praxis geregelt werden sollen. Akteure am Anfang der Wertschöpfungskette für genetische Ressourcen in der Union (meist Sammlungen und akademische Forscher) haben direkte Berührung mit den Rechtsvorschriften und den Behörden der Länder, die genetische Ressourcen zur Verfügung stellen. Diese ersten Akteure leiten Proben genetischer Ressourcen und erste Forschungsergebnisse an andere Nutzer weiter, die in der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung tätig sind. Akteure am Ende der Wertschöpfungskette betreiben oftmals langwierige Entwicklungsaktivitäten, die erhebliche Investitionen erfordern und deren Ausgang ungewiss ist. Sie hängen dabei in hohem Maße von Materialien und Informationen ab, die ihnen Nutzer aus der vorgelagerten Kette auch in Bezug auf ABS zur Verfügung stellen. Aufgrund fehlender klarer Regelungen oder sehr schwerfälliger Regelungen in den meisten bereitstellenden Ländern wurden europäische Forscher und Unternehmen wiederholt von Ländern der "Biopiraterie" und der Verletzung ihrer souveränen Rechte bezichtigt. Ein klar definierter Rahmen von Verpflichtungen für alle Nutzer genetischer Ressourcen in der gesamten Wertschöpfungskette ist von zentraler Bedeutung, um ein förderliches Umfeld für den geregelten Zugang zu qualitativ hochwertigen Proben genetischer Ressourcen bei hoher Rechtssicherheit zu schaffen.

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Drucksache 582/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlages

- Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

- Allgemeiner Kontext

- Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung

- Anhörung der Öffentlichkeit

- Ad-hoc-Konsultationen

- Konsultationen mit Drittländern

- Bericht über die Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Wahl des Instruments

- Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verpflichtungen von Nutzern

Artikel 5
Zuverlässige Sammlungen der Europäischen Union

Artikel 6
Zuständige Behörden und Anlaufstellen

Artikel 7
Überwachung der Einhaltung durch die Nutzer

Artikel 8
Bewährte Verfahren

Artikel 9
Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer

Artikel 10
Aufzeichnungen über die Kontrollen

Artikel 11
Sanktionen

Artikel 12
Zusammenarbeit

Artikel 13
EU-Plattform für den Zugang

Artikel 14
Ergänzende Maßnahmen

Artikel 15
Durchführungsrechtsakte

Artikel 16
Berichterstattung und Überprüfung

Artikel 17
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 557/1/12

... Neben den Schriftformerfordernissen, die das Personalausweisgesetz bisher an die antragstellende bzw. erklärende Person gestellt hat, bestehen auch Anforderungen an die Personalausweisbehörde, bestimmte Informationen "schriftlich" zu erteilen bzw. zu übergeben. Wenngleich hiermit nicht ein förmliches Schriftformerfordernis besteht, sondern der antragstellenden Person regelmäßig Druckmaterialien übergeben werden, sollte klargestellt werden, dass bei entsprechender Zugangseröffnung der antragstellenden Person bzw. des Ausweisinhabers (z.B. über De-Mail) auch eine elektronische Übermittlung der entsprechenden Informationen seitens der Personalausweisbehörde optional möglich sein sollte. Der Gesetzentwurf trägt diesem Umstand mit Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe a Rechnung, soweit das Informationsmaterial über den



Drucksache 428/12 (Begründung)

... Durch die Änderung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es infolge spezifischer Materialien Fahrbahnoberflächen gibt, bei denen der Kraftschlusswert bei Nässe übermäßig vermindert ist und dies auch Rutschgefahren birgt.

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Drucksache 428/12 (Begründung)




I. Allgemeines

1. Vorbemerkung zum Neuerlass

2. Vorbemerkung zur Schilderwaldnovelle

3. Entstehungsgeschichte zur Schilderwaldnovelle

4. Grundsätzliches zur Schilderwaldnovelle

5. Wesentlicher Inhalt der Schilderwaldnovelle

a Reduzierung der Menge der Verkehrsschilder und Verbesserung der Beschilderung

b Radverkehrsvorschriften

c weitere wesentliche Inhalte

6. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

a Bund

b Länder und Kommunen

7. Erfüllungsaufwand

7.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

7.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

7.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

II. Sonstige Kosten

9. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

10. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

a Allgemeines

b Im Einzelnen:

1. § 2 Absatz

2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c

3. § 5 Absatz 3 Nummer 2

4. § 6 Satz 1

5. § 7

6. § 7a neu

7. § 8 Absatz 1a und 2

8. § 9 Absatz 2

9. § 9a

10. § 10

11. § 12

12. § 13 Absatz 2

13. § 15a

14. §§ 16, 44, 45, 46, 47, 48

15. § 17 Absatz 2a

16. § 18

17. § 19

18. § 21 Absatz 3

19. § 24

20. § 30

21. § 31

22. § 35

23. § 37

24. § 39

25. § 40

26. § 41

27. § 42

28. § 43

29. § 44 Absatz 1 Satz 2

30. § 45

31. § 46 Absatz 3 Satz 4

32. § 49

33. § 51

34. § 52

35. § 53

36. Anlagen 1 bis 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2115: Entwurf einer Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Kommission wird darüber hinaus in Fragen der Verbraucherbildung eng mit den Mitgliedstaaten kooperieren. Sie wird im Jahr 2012 eine interaktive Plattform für den Austausch bewährter Vorgehensweisen und die Verteilung von Materialien für die Verbraucherbildung aufbauen (unter anderem zu digitaler Kompetenz, neuen Medientechnologien22 und nachhaltigem Verbrauch); Zielgruppe sind Lehrer und andere Berufsgruppen, die mit Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 befasst sind.

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Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 136/12

... Neben den von Forst- und Landwirtschaft unmittelbar gebotenen Möglichkeiten können auch die nachgeschalteten Industrien (wie Zellstoff- und Papierindustrie, Holzverarbeitung) und der Sektor der erneuerbaren Energien einen Klimaschutzbeitrag leisten, wenn landwirtschaftliche Nutzflächen und Wälder für die Holz- und Energiegewinnung bewirtschaftet werden. Kohlenstoff wird zwar in Bäumen sowie anderen Pflanzen und Böden gespeichert, kann aber auch jahrzehntelang in Produkten (wie Bauholz) eingebunden sein. Industrie- und verbraucherorientierte Maßnahmen können wesentlich dazu beitragen, dass Holz längerfristig genutzt und recycelt und/oder die Produktion von Zellstoff, Papier und Holzprodukten gesteigert wird und emissionsstärkere Äquivalente (wie Beton, Stahl, aus fossilen Brennstoffe hergestellte Kunststoffe) ersetzt werden. So kann die Bio-Industrie Kulturpflanzen nutzen, um andere Materialien zu ersetzen (z.B. Glasfasern durch Hanf und Gras als Isoliermaterial, Stroh zur Möbelherstellung, Autotürverkleidungen aus Flachs oder Sisal, Bio-Kunststoffe), oder zu Energiezwecken (

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Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 577/12

... Horizont 2020 ist das Instrument, mit dem die EU Forschungs- und Innovationsaktivitäten fördern und die Nutzung des industriellen Potenzials von Strategien für Innovation, Forschung und technologische Entwicklung optimieren wird. Das Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit in verschiedenen neu entstehenden Branchen und Sektoren zu stärken, was für die Kultur- und Kreativwirtschaft von besonderer Bedeutung ist. In diesen Sektoren werden technologische Entwicklungen gefördert, etwa innovative Technologien für die Schaffung und Nutzung von Inhalten und innovative Materialien für die Kreativwirtschaft. Daneben wird Horizont 2020 auch neue Formen der Innovation erschließen, etwa soziale Innovation und Kreativität, um die positive interkulturelle Dynamik innerhalb Europas und mit seinen internationalen Partnern weiter zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 535/12

... (1) Für den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Arbeitsmarkt und zum lebenslangen Lernen kommt der Validierung von Lernergebnissen (Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen), die auf nichtformalem und informellem Wege - auch unter Verwendung freier Lern- und Lehrmaterialien - erzielt werden, grundlegende Bedeutung zu.



Drucksache 745/1/12

... , endokrin wirkende Substanzen und Nanomaterialien genannt. Diese Strategie ist besonders zu begrüßen, da es hier bisher nur punktuelle Ansätze bei bestimmten Substanzen oder Substanzgruppen (z.B. Phthalaten) gibt.



Drucksache 632/1/12

... Ausweislich der Gesetzesmaterialien zu dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 in das EStG eingefügten § 50d Absatz 10 EStG (BT-Drs.



Drucksache 737/12 (Beschluss)

... für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich grundsätzlich von großer Bedeutung ist. Schulen und Hochschulen brauchen dauerhafte Sicherheit im digitalen Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien. Die erneute Verlängerung der Befristung um zwei Jahre ist der weniger geeignete Weg, diese Sicherheit herzustellen, zumal keine Perspektive erkennbar ist, durch welche Norm § 52a UrhG nach Auslaufen ersetzt werden soll. Die nun vierte Befristung von § 52a UrhG ist einer Rechtssicherheit im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialen im gesamten Bildungsbereich nicht zuträglich.



Drucksache 513/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat bemängelt, dass die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Registrierung von Beförderungsunternehmen für radioaktive Materialien Regeln für den Verkehr aufstellt und daher seine Rechtsgrundlage in Artikel 91 AEUV finden muss. Die Bestimmungen des Verordnungsvorschlags stehen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern im grenzüberschreitenden Verkehr. Rechtsgrundlage für Regelungen, die den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Staaten betreffen, erfordern als Rechtsgrundlage Artikel 91 AEUV.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.