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"Mindestlohn"
Drucksache 412/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin
Entschließung des Bundesrates für eine soziale Revision der Entsenderichtlinie
... 3. Zu den Schutzbereichen der Entsenderichtlinie gehören Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, bezahlter Mindestjahresurlaub, Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze, Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften (insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen), Sicherheit, Hygiene und Gesundheit am Arbeitsplatz, Nichtdiskriminierungsbestimmungen und Schutzmaßnahmen unter anderem für Schwangere.
Drucksache 561/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Jugend in Bewegung" - Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen KOM (2010) 477 endg.
... Bedenken hat der Bundesrat auch hinsichtlich der vorgeschlagenen Einführung eines Mindestlohns. Der Bundesrat sieht zum einen die Wirkung dieser Maßnahme auf das Beschäftigungsniveau nicht ausreichend gesichert, zum anderen die Gefahr der Schwächung der Tarifautonomie.
Drucksache 814/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Berlin, Brandenburg -
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Berlin, Brandenburg -
Drucksache 789/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Das oberste Ziel ist und bleibt, arbeitslosen Menschen den Weg in Existenz sichernde sozialversicherungspflichtige Arbeit zu eröffnen und damit Bedürftigkeit zu vermeiden. Deshalb lehnt der Bundesrat die Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesregierung ab und fordert die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns. Die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit in der Europäischen Union zum 1. Mai 2011 und auch die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Zuverdienstmöglichkeiten sind zusätzliche Argumente für einen gesetzlichen Mindestlohn. Auf jeden Fall müssen weitere Branchen durch Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz vor Lohndumping und Schmutzkonkurrenz geschützt werden.
I. Verfassungsrechtlich problematische Regelungen des Gesetzes
II. Unzumutbare Mehrbelastung für die Kommunen, für die ein adäquater Ausgleich fehlt
III. Der Bundesrat hält es für unverzichtbar,
IV. Der Bundesrat bedauert,
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... - unter Hinweis auf die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Nr. 26 und 131 über die Mindestlohnfestsetzung und Nr. 29 und 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit,
Drucksache 313/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. März 2009 als Beitrag zur Frühjahrstagung 2009 des Europäischen Rates im Hinblick auf die Lissabon-Strategie
... 23. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben; glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemeinverbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;
Die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
Die Bedürfnisse der Bürger und die erforderlichen Antworten
Der europäische Handlungsrahmen
Bewertung der Lissabon-Strategie, nächste Schritte und weiterer Weg
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... zuzulassen, ist umstritten (vgl. BVerwG, NVwZ 2007, 1311 (1313); VG Berlin, Urteil vom 07.03.2008, VG 4 A 439.07 – Mindestlohn). Zentrale Fragen eines derartigen Verfahrens nach § 43 VwGO, beispielsweise die Antragsbefugnis oder die Rechtswirkungen der Entscheidung (inter partes oder inter omnes, Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entscheidung), wurden von der Rechtsprechung bislang nicht hinreichend geklärt. Die hieraus folgende Rechtsunsicherheit wäre für Verfahren gegen Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz nicht hinnehmbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu § 7c
Zu § 7d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 18
Zu § 19
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 152. stellt fest, dass es nicht in allen Mitgliedstaaten einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gibt; fordert Instrumente, mit denen allen ein angemessenes Einkommensniveau gewährleistet wird, so dass alle arbeitenden Menschen in der Europäischen Union so entlohnt werden, dass sie ein würdiges Leben führen können;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz liegen unter anderem vor, wenn bei Beschäftigung im Bereich des Baugewerbes Arbeitsbedingungen wie Mindestlohn, Urlaub oder Urlaubskassenbeiträge nach Maßgabe des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 548/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der erneuerten Sozialagenda (2008/2330(INI))
... 13. betont, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen, um die nationalen Sozialversicherungssysteme zu modernisieren und zu reformieren, und zwar insbesondere hinsichtlich eines Mindesteinkommens, der Altersversorgung und der Gesundheitsdienste, damit langfristig die Armut beseitigt werden kann; unterstreicht, dass es möglich ist, die finanzielle Nachhaltigkeit des Mindestlohns und der Rentensysteme sowie die Qualität und Effizienz von Gesundheitsdiensten durch eine verbesserte Organisation und Zugänglichkeit und eine engere Partnerschaft zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips zu stärken, wobei verstärkte Bemühungen um die Einführung progressiver Besteuerungssysteme gefördert werden sollten, um die Ungleichheit zu verringern;
Drucksache 542/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... Der Bundesrat lehnt die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Vermischungen von Verwaltungszuständigkeiten ab. Für den Vollzug der Mindestlohngesetze müsste eine einheitliche Zuständigkeit der Zollbehörden geschaffen werden.
1. Zu den Gesetzentwürfen allgemein
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 541/08 :
2. Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1 MiArbG
4. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 MiArbG
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 8 Abs. 2 und 3 MiArbG
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 542/08 :
6. Zu § 3 Satz 2 - neu -Dem § 3 ist folgender Satz anzufügen:
7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 1
8. Zu Abschnitt 5 Überschrift
9. Zu § 17 Abs. 2
Drucksache 542/2/08
Antrag des Landes Berlin
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen Drucksache: 541/08 und
... 2. Der Bundesrat bedauert jedoch, dass es bisher nicht gelungen ist, einen flächendeckenden branchenunabhängigen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,50 € brutto einzuführen. Eine solche allgemeine gesetzliche Lösung nach Vorbild der meisten europäischen Partnerländer ist nach Ansicht des Bundesrates gegenüber den in den Gesetzentwürfen vorgesehenen Regelungen der nach wie vor zu bevorzugende Weg.
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... – Die Lohnsumme darf in dem Zeitraum von 10 Jahren nach dem Übergang oder der Übertragung des begünstigten Vermögens in keinem Jahr geringer sein als 70 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten fünf Jahre davor. Eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme führt zum Wegfall der Verschonung derart dass für jedes Jahr, in dem die Lohnsumme nicht erreicht wird, ein Zehntel des gewährten Abschlags entfällt und die Steuer nach der sich danach ergebenden höheren Bemessungsgrundlage rückwirkend neu festgesetzt wird. Für diejenigen Jahre, in denen die Mindestlohnsumme eingehalten wurde, bleibt die Verschonung erhalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Drucksache 4/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Des Weiteren erschwert diese Regelung den Strukturwandel, die im Einzelfall auf Grund einer notwendigen Umstrukturierung des betroffenen Betriebs, eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme aus betriebswirtschaftlichen Gründen notwendig macht. Im Extremfall werden betriebswirtschaftlich notwendige Investitionen hinausgezögert.
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 12 § 13a Abs. 01 - neu -, § 13b Abs. 1 Satz 1 ErbStG
3 2.
4. Zu Buchstabe a:
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 2 bis 7 und Absatz 4 ErbStRG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 7, Abs. 5 Satz 1 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 Satz 2 ErbStRG
15. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
18. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
19. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 ErbStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
20. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
21. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
22. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
23. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
24. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
25. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
26. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a - neu - § 15 Abs. 1 ErbStG
27. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
28. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
29. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
30. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
31. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 BewG
33. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
34. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 32
Zu Artikel 2
36. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
37. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
38. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 2, § 164 Abs. 2 Satz 1 BewG
39. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 BewG
40. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
41. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 167 Abs. 2 Satz 2 - neu - BewG
42. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
43. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
44. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 182 Abs. 2 Satz 3 BewG
45. Zu Artikel 4 Nr. 1 Buchstabe a § 193 Abs. 5 Satz 2a - neu - BauGB
46. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB
47. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
48. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 3 BauGB
49. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
50. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
51. Zu Artikel 3 Abs. 2
52. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 6 BauGB
53. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
54. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
55. Zu Artikel 5 Abs. 1 Inkrafttreten
56. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 542/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Drucksache. 541/08: AS - Fz - Wi Drucksache. 542/08: AS - Fz - R - Wi
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen Drucksache: 541/08 und
... b) Das komplexe Verfahren der Mindestlohnfindung und -festsetzung wird ebenfalls zusätzliche Personal- und Sachkosten auslösen.
Zu den Gesetzentwürfen allgemein
Zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 541/08:
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
4. Zur Überschrift,
Zu Artikel 1
5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 1 Abs. 2 MiArbG
6. Zu Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe c § 2 Abs. 3 Satz 1 MiArbG
7. Zu Artikel 1 Nr. 5 § 3 Abs. 1 Satz 1 MiArbG
8. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe c § 4 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Nr. 4 MiArbG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 8 Abs. 2 und 3 MiArbG
10. Zu § 3 Satz 2 - neu -Dem § 3 ist folgender Satz anzufügen:
11. Zu § 7 Abs. 1 Satz 1
12. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2
13. Zu § 7 Abs. 5 Satz 1
14. Zu § 9 Satz 3
15. Zu Abschnitt 5 Überschrift
16. Zu § 12
17. Zu § 17 Abs. 2:
Drucksache 542/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer -Entsendegesetz - AEntG )
... Das bisherige Verfahren zum Erlass der Mindestlohnverordnung wird weiterentwickelt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung
Abschnitt 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen
Abschnitt 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung
Abschnitt 4 Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 10 Haftung des Auftraggebers
§ 11 Gerichtsstand
Abschnitt 5 Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden; Auftragssperren durch öffentliche Auftraggeber
§ 12 Zuständigkeit
§ 13 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 14 Meldepflicht
§ 15 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 16 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 17 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 18 Zustellung
§ 19 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 20 Evaluation
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gesetzesziel
II. Wesentlicher Inhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)
Drucksache 605/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2008 bis 2010 einschließlich Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008
Mindestlohn
Drucksache 73/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2007/2008 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2008 der Bundesregierung - Kurs halten!
... 8. Der Bundesrat warnt davor, die hohe Beschäftigungsdynamik durch einen gesetzlichen Mindestlohn oder die flächendeckende Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne zu gefährden. Die Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes darf nicht dazu führen, die Tarifautonomie zu untergraben und tarifvertragliche Regelungen durch politische Entscheidungen auszuhebeln. Der Bundesrat fordert, branchenspezifische Mindestlöhne nur dann für allgemeinverbindlich zu erklären bzw. über das Mindestarbeitsbedingungsgesetz zu verordnen, wenn ein ernster sozialer Missstand vorliegt und wenn sichergestellt ist, dass damit keine Arbeitsplätze vernichtet werden.
Drucksache 194/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Februar 2008 zum Beitrag zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates 2008 mit Blick auf die Lissabon-Strategie
... 45. stellt fest, dass einige Mitgliedstaaten das Konzept eines Mindestlohns eingeführt haben glaubt, dass andere Mitgliedstaaten Nutzen aus der Untersuchung ihrer Erfahrung ziehen könnten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller auch künftig gegeben sind, insbesondere durch Regelungen wie Mindestlöhne, andere rechtliche und allgemein verbindliche Regelungen oder Tarifvereinbarungen im Einklang mit nationalen Traditionen, die Vollzeitarbeitnehmern ein menschenwürdiges Leben mit ihrem Verdienst ermöglichen;
Allgemeine Überlegungen
Binnenmarkt und strategische Antworten auf die Globalisierung
Der Arbeitsmarkt und Investitionen in die Menschen
Messung der Fortschritte und Überwachung des Lissabon-Prozesses
Drucksache 581/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung " und "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln "
... " im Bericht der Monopolkommission, dass sie die Wettbewerbsentwicklung auf dem Postmarkt weiterhin kritisch sieht. Die Monopolkommission sieht in der Einführung eines nach ihrer Auffassung überhöhten Mindestlohns im Briefsektor sowie dem Erhalt der Mehrwertsteuerbefreiung für die Deutsche Post AG eine Wettbewerbsbehinderung auf dem deutschen Briefmarkt.
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Vorbemerkungen
Bewertung im Einzelnen
3 Wettbewerbsbeurteilung
3 Akteneinsicht
Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht
Neue Märkte
3 Resale
Europäischer Rechtsrahmen
3 Wettbewerbskonzeption
3 Universaldienst
Next Generation Networks NGN
C. Stellungnahme zum Kapitel Post
Vorbemerkungen
3 Mindestlohn
3 Umsatzsteuerbefreiung
3 Universaldienst
Price -Cap-Verfahren
Anpassung des PostG
Drucksache 814/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der EU (2008/2034(INI))
... und 131 über die Mindestlohnfestsetzung,
Drucksache 254/08
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung zu einer Gesetzesinitiative auf, damit die Länder bei öffentlichen Auftragsvergaben Mindestentgeltstandards gewährleisten können, oder bundesweit entsprechende Standards sicherzustellen. Dies ist durch die gesetzliche Regelung eines flächendeckend geltenden Mindestlohns möglich, wie er in 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits gilt.
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... 30. verweist auf die bedeutsame Rolle der Sozialpartner in vielen Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der nicht angemeldeten Beschäftigung und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften in diesem Kampf mehr Unterstützung und Rückendeckung zu geben; stellt mit Besorgnis fest, dass Arbeitnehmer, die nicht angemeldet erwerbstätig sind, häufig erkennen müssen, dass sie nicht unter den Schutz wichtiger Gesundheits-, Sicherheits- und Mindestlohnvorschriften fallen und auch nicht die Möglichkeit des Beitritts zu einer Gewerkschaft haben; fordert insbesondere eine bessere Durchsetzung bestehender Mindestlohngesetze in jedem Mitgliedstaat und fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die derzeit keinen akzeptablen Mindestlohn haben, auf, die Einführung eines solchen in Abstimmung mit den Sozialpartnern dort, wo dies Tradition ist, in Erwägung zu ziehen
Drucksache 517/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag des Landes Berlin -
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag des Landes Berlin -
Drucksache 762/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... 20. - Dies gilt insbesondere für das [zugesicherte] Mindesteinkommen in Höhe des Dreifachen eines Mindestlohns oder des Schwellenwertes zur Anspruchsberechtigung einer Sozialhilfe (Artikel 5 Abs. 2).
Drucksache 622/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG ) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen -
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
Drucksache 634/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
Drucksache 517/07
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Drucksache 762/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... 2) Das im Arbeitsvertrag genannte Gehalt muss mindestens dem auf einzelstaatlicher Ebene festgelegten Niveau entsprechen. Es steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, dessen Höhe so festzulegen, wie es ihrem Arbeitsmarkt und ihrer Zuwanderungspolitik entspricht. Allerdings wurde die Festlegung eines Mindestniveaus, das sich an den in den Mitgliedstaaten gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn anlehnt, als notwendig erachtet, um zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten einen Satz festlegen, der so niedrig wäre, dass einheimische oder andere hoch qualifizierte Fachkräfte aus der EU diese Stelle nicht annehmen würden, obwohl sie ihren Qualifikationen entspricht. Des weiteren zielt der Vorschlag auf eine verstärkte Mobilität derjenigen Drittstaats-Hochqualifizierten innerhalb der EU, denen eine langfristige Aufenthaltsberechtigung für die EG erteilt wurde. Durch das gemeinsame Mindestniveau soll ausgeschlossen werden dass die Entscheidungen eines Mitgliedstaats in Bezug auf die Zulassung von Hochqualifizierten sich mittelfristig negativ auf die anderen auswirken. Außerdem soll auf diese Weise gewährleistet werden, dass der Antragsteller für sich sorgen und gegebenenfalls die Ausgaben für die Rückreise decken kann, ohne die Leistungen des Sozialsystems des betreffenden Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Maßnahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und längerfristig beschäftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch makro- und mikroökonomische Maßnahmen gestärkt werden soll. Dazu zählt auch, mehr Menschen an eine Beschäftigung heranzuführen, die Anpassungsfähigkeit von Erwerbstätigen und Unternehmen sowie die Flexibilität der Arbeitsmärkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Maßnahmen wirken. Außerdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskräfte oder reichen ähnliche Maßnahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an Ärzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang können hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
• Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 und 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 , 9 und 10
Artikel 8 , 11 und 12
Artikel 13 , 14 und 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18 , 19, 20 und 21
Kapitel VI
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Günstigere Bestimmungen
Kapitel II Zulassungsvoraussetzungen
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausnahmeregelungen
Artikel 7 Zulassungsquoten
Kapitel III EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz
Artikel 8 EU-Blue-Card
Artikel 9 Ablehnungsgründe
Artikel 10 Entzug oder Nichtverlängerung der EU-Blue-Card
Artikel 11 Zulassungsanträge
Artikel 12 Verfahrensgarantien
Kapitel IV Rechte
Artikel 13 Zugang zum Arbeitsmarkt
Artikel 14 Befristete Arbeitslosigkeit
Artikel 15 Gleichbehandlung
Artikel 16 Familienangehörige
Artikel 17 Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG für die Inhaber der EU-Blue-Card
Artikel 18 Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter – EG / EU-Blue-Card – Inhaber
Kapitel V Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten
Artikel 19 Bedingungen
Artikel 20 Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats für Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung – EG / EU-Blue-Card-Inhaber
Artikel 21 Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat für Familienangehörige
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 22 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 23 Berichte
Artikel 24 Anlaufstellen
Artikel 25 Umsetzung
Artikel 26 Inkrafttreten
Artikel 27 Adressaten
Drucksache 470/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit KOM (2007) 359 endg.; Ratsdok. 10255/07
... " gleichzusetzen. Die große Mehrheit der Teilzeitarbeitskräfte – überwiegend Frauen – hat sich freiwillig für diese Beschäftigungsform entschieden. Während der 1990er Jahre stellte die relative Unflexibilität des Arbeitsmarktes zunehmend ein Problem dar, die staatlichen Stellen konnten sich jedoch nicht auf eine Modernisierung des Arbeitsrechtes einigen. Die Sozialpartner (in der Stiftung für Arbeit) wurden schließlich aufgefordert, ein Maßnahmenpaket auszuhandeln. Ihr Paket konzentrierte sich darauf, die Position von Arbeitnehmern mit Teilzeitverträgen zu stärken, um die Prekarität dieser Arbeitsverhältnisse zu reduzieren ohne deren Flexibilität zu schmälern. Es bestand aus drei Hauptkomponenten: 1) Begrenzung der befristeten Arbeitsverträge auf drei Erneuerungen in Folge (der folgende Vertrag muss unbefristet sein), 2) Beseitigung von Hindernissen für Leiharbeitsfirmen; 3) Anerkennung von befristeten und Zeitarbeitsverträgen von Leiharbeitsagenturen im Arbeitsrecht sowie Einführung eines Mindestschutzes und Mindestlohnes. Leiharbeiter würden vom Tarifvertrag gedeckt, der ihnen Lohngarantien, Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen und Zusatzrenten zuspricht. Dieses Abkommen erhielt gesetzlichen Status, das "
1. Die Herausforderungen und Chancen von Globalisierung und Wandel
2. Ein integrierter Flexicurity-Ansatz
3. Flexicurity-Strategien: Die Erfahrung der Mitgliedstaaten
4. Flexicurity und der Soziale Dialog
5. Entwicklung gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
6. Flexicurity-Optionen
7. Die finanzielle Dimension der Flexicurity
8. Die nächsten Schritte: Flexicurity und die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
Anhang I Flexicurity-Optionen
Option 1: Bekämpfung der Segmentierung bei Verträgen
Option 2: Entwicklung der Flexicurity im Unternehmen und Angebot von Sicherheit bei Übergängen
Option 3: Lösung des Problems der Qualifikationsdefizite und der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte
Option 4: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und informell beschäftigte Arbeitskräfte
Anhang II Beispiele für Flexicurity
Anhang III Flexicurity-relevante Hintergrundindikatoren
A. Flexible Vertragsformen
B. Umfassende Strategien für das lebenslange Lernen
C. Wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
D. Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
E. Arbeitsmarktergebnisse
Drucksache 634/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag der Freien Hansestadt Bremen -
Drucksache 517/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag des Landes Berlin -
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes - Antrag des Landes Berlin -
Drucksache 634/07
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes
Drucksache 454/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema "Menschenwürdige Arbeit für alle fördern " (2006/2240(INI))
... J. in der Erwägung, dass Verstöße gegen menschenwürdige Arbeitsbedingungen auch bei Beschäftigten zu beobachten sind, die Teilzeitarbeit nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen verrichten und deren Einkommen vielfach unterhalb des Mindestlohns liegt,
Drucksache 622/07
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG )
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG)
§ 1 Mindestlohn
§ 2 Wirkung des Mindestlohns
§ 3 Mindestlohnkommission
§ 4 Festsetzung des Mindestlohns
§ 5 Kontrollen und Nachweise
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Durchführungsbestimmungen
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Auswirkungen
2. Wesentlicher Inhalt
3. Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zur Eingangsformel
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Drucksache 622/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MindLohnG ) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen -
Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz -
Drucksache 762/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... - Dies gilt insbesondere für das zugesicherte Mindesteinkommen in Höhe des Dreifachen eines Mindestlohns oder des Schwellenwertes zur Anspruchsberechtigung einer Sozialhilfe (Artikel 5 Abs. 2).
Drucksache 924/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15 .November 2007 zu einer Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit (2007/2104(INI))
... 32. ist davon überzeugt, dass auf einzelstaatlicher Ebene, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, ein angemessener existenzsichernder Mindestlohn eingeführt werden sollte, der dazu beitragen könnte, Arbeit lohnenswert zu machen; räumt jedoch ein, dass der Mindestlohn in vielen Mitgliedstaaten sehr niedrig angesetzt ist oder unter dem Existenzminimum liegt; weist im Übrigen das Argument zurück, wonach die Einführung eines Mindestlohns die Arbeitgeber davon abhält Stellen zu schaffen; hält es für wesentlich, dass Arbeitnehmer einen Existenz sichernden Lohn erhalten;
2 Allgemeines
2 Sozialschutz
Drucksache 145/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Anhörung zu Maßnahmen auf EU-Ebene zur Förderung der aktiven Einbeziehung von arbeitsmarktfernen Personen KOM (2006) 44 endg.; Ratsdok. 6239/06
... " sehr wichtig ist. "Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Steuer-, die Einkommenshilfe- und die Mindestlohnpolitik exakt ineinander greifen und dafür sorgen, dass sich Arbeit auch lohnt, um die Menschen aus der Armut zu befreien.“ (S. 36).
1. Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung AUS dem Arbeitsmarkt: eine ständige Herausforderung für die Europäische Union
1.1. Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten
1.2. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene
1.3. Bisherige Fortschritte und künftige Herausforderungen
2. MÖGLICHE Ausrichtung weiterer Massnahmen auf EU-Ebene
2.1. Worin besteht die Herausforderung?
2.2. Anhörung
2.3. Grundorientierungen
2.4. Die nächsten Schritte
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... " ist ein Beispiel dafür, wie gefährdeten Beschäftigtenkategorien in komplexen Beschäftigungsverhältnissen Mindestrechte eingeräumt wurden, ohne den Geltungsbereich der mit Standardarbeitsverträgen verbundenen vollen arbeitsrechtlichen Ansprüche zu erweitern35. Diskriminierungsschutz, Schutz von Gesundheit und Sicherheit, Mindestlohngarantien und Schutz der tarifvertraglichen Rechte wurden in einigen Mitgliedstaaten selektiv auf wirtschaftlich abhängige Erwerbstätige ausgedehnt. Andere Rechte, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigung und Entlassung, werden eher auf reguläre Arbeitnehmer beschränkt, die über einen bestimmten vorgeschriebenen Zeitraum ohne Unterbrechung beschäftigt waren.
1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs
2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute
a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
b. Maßnahmen auf EU-Ebene
3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt
4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen
a. Beschäftigungsübergänge
b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage
c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse
d. Organisation der Arbeitszeit
e. Mobilität der Arbeitskräfte
f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit
Drucksache 620/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung / Wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 800/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und Indien (2006/2034(INI))
... " auf den Weg gebracht wurde die jeweils einem Mitglied von Familien mit geringem Einkommen hundert Tage Arbeit pro Jahr zu einem Mindestlohn in öffentlichen Projekten garantiert, und dass dieses Programm die ehrgeizigste Maßnahme im Kampf gegen die Armut in ländlichen Gebieten in Indien darstellt,
Drucksache 793/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Medien und Entwicklung
... " von Nachrichten, die zu einer Manipulation sowohl der Öffentlichkeit in den Entwicklungsländern als auch des westlichen Publikums führen kann, und ermutigt die Organisationen, die Journalisten aus- und fortbilden, besonders darauf zu achten, dass Medienschaffende einen Mindestlohn erhalten, um sie weniger anfällig für Korruption zu machen;
Drucksache 486/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung
... 57. betrachtet die soziale Entwicklung als Eckpfeiler der Handelspolitik und fordert die einschlägigen internationalen Organisationen und die Regierungen auf, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und Hemmnisse sowie Lohndiskriminierung, zu beseitigen, ein Recht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub anzuerkennen und einen Mindestlohn einzuführen; verlangt die Einbeziehung von Organisationen, die Arbeitnehmerinnen vertreten, in den Konsultationsprozess;
Drucksache 107/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sozialpolitische Agenda KOM (2005) 33 endg.
... 5. Bei der Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen sind die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, die auf historischen und sozialpolitischen Entwicklungen beruhen. Keinesfalls dürfen die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mindestlohns verpflichtet werden.
Drucksache 81/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
b) Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... - der gesetzliche Mindestlohn ein untaugliches, sogar schädliches Instrument
Drucksache 362/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Jede Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stellt eine Notmaßnahme dar, die einen weiten Teil des niedrigproduktiven Arbeitsbereiches verschließt. Sie bedeutet de facto die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür, mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin schon zu hohen Arbeitskosten in Deutschland und daraus resultierend einer weiteren Verdrängung von Arbeitsplätzen gerade des Niedriglohnsektors ins Ausland. Dies würde die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verfestigen, statt sie zu bekämpfen.
Drucksache 81/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse Wi - AS - Fz - G 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Jahresgutachten 2004/2005 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
und
Jahreswirtschaftsbericht 2005 der Bundesregierung Den Aufschwung stärken - Strukturen verbessern
... - der gesetzliche Mindestlohn ein untaugliches, sogar schädliches Instrument
Drucksache 362/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Jede Erweiterung des Anwendungsbereichs des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes stellt eine Notmaßnahme dar, die einen weiten Teil des niedrigproduktiven Arbeitsbereiches verschließt. Sie bedeutet de facto die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durch die Hintertür, mit der Gefahr einer weiteren Steigerung der ohnehin schon zu hohen Arbeitskosten in Deutschland und daraus resultierend einer weiteren Verdrängung von Arbeitsplätzen gerade des Niedriglohnsektors ins Ausland. Dies würde die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland verfestigen, statt sie zu bekämpfen.
Drucksache 818/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahmen der Bundesregierung zu Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO)
... Absatz 10 enthält die Möglichkeit einer Begrenzung der Höhe der geschützten Forderungen. Ein solcher Betrag, der verhindern soll, dass eine sozial vertretbare Schwelle unterschritten wird, sollte variablen Größen Rechnung tragen wie dem „Mindestlohn“, dem „Lohn der zur Berechnung der Beiträge zur sozialen Sicherheit“ herangezogen wird oder dem „durchschnittlichen Lohn in der Industrie“.
Drucksache 107/1/05
Empfehlungen Wo der Ausschüsse EU - AS - FJ - G - Wi - 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Sozialpolitische Agenda KOM (2005) 33 endg.
... 5. Bei der Debatte über nationale Mindesteinkommensregelungen sind die nationalen Besonderheiten zu berücksichtigen, die auf historischen und sozialpolitischen Entwicklungen beruhen. Keinesfalls dürfen die Mitgliedstaaten zur Einführung eines Mindestlohns verpflichtet werden.
Drucksache 687/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern unter besonderer Berücksichtigung der Kinderarbeit
... 34. ist der Auffassung, dass Kinderarbeit das Produkt einer unausgewogenen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ist; empfiehlt, dass bei den Anstrengungen zur Beseitigung der Kinderarbeit auch die sozialen Bedingungen und die Armut in Entwicklungsländern berücksichtigt werden sollten und dass diese Bemühungen dazu führen sollten, dass Maßnahmen vorgeschlagen werden, die zur Steigerung der Einkommen der Haushalte beitragen, wie z.B. Garantie eines Mindestlohns für erwachsene Werktätige, da Kinderarbeit die Löhne von Erwachsenen zerstört;
Drucksache 362/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer -Entsendegesetzes
... Die Gesetzesänderung führt nicht automatisch zur flächendeckenden Einführung tarifvertraglicher Mindestlöhne. Nur dort, wo die Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Tarifvertragsstrukturen herstellen und auf Antrag aus den Reihen der Tarifvertragsparteien eine staatliche Allgemeinverbindlicherklärung dieses Tarifvertrages erfolgt bzw. eine entsprechende Mindestlohnverordnung nach dem
Drucksache 8/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Drucksache 66/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung
Drucksache 87/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO )
Drucksache 89/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verdienststatistik-gesetzes
Drucksache 102/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank und die Euro-Gruppe: 2020 Europäisches Semester - Bewertung der Fortschritte bei den Strukturreformen, Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und Ergebnisse der eingehenden Überprüfung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 - COM(2020) 150 final
Drucksache 139/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2018
Drucksache 146/12
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm 2012
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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