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"Mutter"
Drucksache 884/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs - Antrag der Länder Bayern, Saarland -
... 2. in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
Drucksache 36/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... von der für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständigen Stelle
Drucksache 656/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:
... Sprachlehrer stellen eine besonders wichtige Multiplikatorengruppe dar. Auch wenn es banal erscheint, das Sprachlehrer einige Zeit in dem Land verbracht haben sollten, dessen Sprache sie lehren, ist dies jedoch keinesfalls überall in Europa die Regel. Ebenso sollten Sprachlehrer die Möglichkeit haben, ihre Muttersprache im Ausland zu unterrichten.
Grünbuch Die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern
3 Einleitung
Zunehmende Bedeutung der Mobilität zu Lernzwecken
Warum ein Grünbuch?
Arten der Mobilität
1. Vorbereitung auf eine Phase der Mobilität zu Lernzwecken
1.1. Information und Beratung
1.2. Anreize und Motivation
1.3. Sprachen und Kulturen
1.4. Rechtliche Fragen
1.5. Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen
1.6. Mobilität in die und aus der Europäischen Union
1.7. Vorbreitung der Mobilitätsphase und Fragen der Qualitätssicherung
1.8. Einbeziehung benachteiligter Personengruppen
2. Auslandsaufenthalt und Follow-Up
2.1. Mentoring und Integration
2.2. Anerkennung und Anrechnung
3. Eine neue Partnerschaft für Mobilität
3.1. Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen
3.2. Aktivere Beteiligung der Unternehmen
3.3. Virtuelle Vernetzung und eTwinning
3.4. Mobilisierung der Multiplikatoren
3.5. Mobilitätsziele
3 Fazit
So können Sie an der Konsultation teilnehmen
Drucksache 634/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
... 1. Die übertragenden Unternehmen müssen vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken bezüglich der zu übertragenden Wertpapiere gegenüber dem Fonds, dem sachverständigen Dritten und der Bankenaufsicht vollständig offen legen. Übertragende Unternehmen müssen vor einer Übertragung zur Überprüfung ihrer Verlustanfälligkeit auf Grundlage der Vorgaben des Fonds Stresstests für die jeweils wesentlichen Risiken durchführen. Ziel dieser Stresstests ist die Ermittlung eines etwaigen Handlungsbedarfs bei dem übertragenden Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf Risikosteuerung, auf ausreichende Risikovorsorge für konjunkturelle Entwicklungen oder Geschäftspolitik. Die Ergebnisse der Stresstests werden nicht veröffentlicht. Ist das übertragende Unternehmen eine Tochtergesellschaft, trifft die Pflicht zur Durchführung von Stresstests das Mutterunternehmen.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 6a Garantien an Zweckgesellschaften
§ 6b Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags
§ 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich
§ 6d Frist für Antragstellung
§ 8a Bundesrechtliche Abwicklungsanstalten
§ 8b Landesrechtliche Abwicklungsanstalten
§ 14a Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen nach den §§ 6a und 8a
§ 14b Steuerrechtliche Sonderregelungen zu Zweckgesellschaften und Abwicklungsanstalten nach den §§ 6a und 8a
§ 14c Steuerrechtliche Behandlung von Zahlungen in die Zweckgesellschaft oder die Abwicklungsanstalt und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt
§ 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten
Artikel 2 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... ") muss die Sanierung oder Liquidation von Kreditinstituten mit Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat von den zuständigen Behörden nach einem einheitlichen Verfahren und in Einklang mit dem nationalen Insolvenzgesetz des Herkunftsmitgliedstaats des betreffenden Instituts eingeleitet und abgewickelt werden. Grenzübergreifend tätige Bankengruppen, die aus einer Muttergesellschaft mit Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten bestehen, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
Drucksache 867/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Die Bestimmung beschränkt sich auf Eingriffe an den äußeren Genitalien. Damit sollen vor allem medizinische Eingriffe an den inneren Genitalien, insbesondere solche, die Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter betreffen, von vorneherein aus dem Anwendungsbereich ausgeschieden werden. Darauf bezogene Handlungen sind nicht Gegenstand kulturell bedingter Beschneidungen von Frauen. Im Übrigen unterfallen diese Eingriffe häufig § 226 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2
Drucksache 430/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu der sozialen Verantwortung von Unterauftragnehmern in Produktionsketten (2008/2249(INI))
... D. in der Erwägung, dass die daraus resultierende Komplexität der Beziehungen zwischen Muttergesellschaften und ihren Tochtergesellschaften und zwischen Hauptauftragnehmern und ihren Unterauftragnehmern es schwieriger macht, die einzelnen Strukturen, Maßnahmen und Politiken sowie die Zuständigkeiten oder die Haftpflicht der verschiedenen Akteure in der Produktionskette klar zu erkennen,
Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... Eine wirksame Prävention setzt eine solide Evidenzgrundlage und verlässliche Überwachungssysteme voraus, u. a. aussagekräftige Verhaltensdaten, damit gewährleistet ist, dass angemessen auf die Hauptfaktoren der Epidemie reagiert wird. Positive Prävention sowie das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit von HIV-Infizierten/Aidskranken sind wichtige Aspekte bei der Planung von nationalen Maßnahmen und Programmen. Prävention sollte auf die Förderung von sicherheitsbewusstem Verhalten bei sexuellen Kontakten abstellen. Die korrekte und konsequente Benutzung von Kondomen bietet nach wie vor den besten Schutz vor einer HIV-Übertragung durch Geschlechtsverkehr, während die Bereitstellung von sterilen Nadeln und sterilem Injektionsbesteck sowie die Substitutionsbehandlung die wirksamsten Methoden sind, um einer HIV-Übertragung durch Drogeninjektion vorzubeugen. Bei der Präventionsarbeit sollte die Situation von Kindern11 und Jugendlichen angemessen berücksichtigt werden. Auch zur Vermeidung der Mutter-Kind-Übertragung gibt es wirksame Methoden, die breite Anwendung finden sollten. Die Prävention sollte mit freiwilligen Test- und Beratungsmöglichkeiten und dem allgemeinen Zugang zu Behandlung, Versorgung und Unterstützung verknüpft sein.
1. HIV in Europa
1.1. Einleitung
1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends
1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten
1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen
1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009
2. Die Antwort auf das Problem
2.1. Politische Führungsrolle
2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben
2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft
2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung
3. Prioritäten
3.1. Prioritäre Regionen
3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen
4. Verbesserung des Kenntnisstands
4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung
4.2. Forschung und Medizin
5. Erwartete Ergebnisse
6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung
Drucksache 11/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. Oktober 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Sozialversicherung
... Darüber hinaus kann nach dem Abkommen mit einer sogenannten Ausnahmevereinbarung erreicht werden, dass z.B. ein Arbeitnehmer, der für einen vorübergehenden Zeitraum von seiner deutschen Muttergesellschaft zu einer Tochter nach Indien gesandt wird, weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften unterstellt bleibt, obwohl während dieser Zeit der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale seines Beschäftigungsverhältnisses in Indien liegt.
Drucksache 141/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zu der Umsetzung und Anwendung der Richtlinie 2002/73/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2008/2039(INI))
... " definiert wurden, die Diskriminierung von Frauen im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Mutterschaftsurlaub verboten wurde und vorgesehen war, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Ablauf des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs einen Anspruch darauf haben, an ihren früheren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren, sofern derartige Rechte in den Mitgliedstaaten anerkannt werden,
Drucksache 160/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Ausnahmeregelungen auf alle Stützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzmarktstabilisierung erweitert. Insbesondere werden durch die vorgeschlagene Änderung die Stützungsmaßnahmen der Länder mit den Stützungsmaßnahmen des Bundes gleichgestellt. Das gleiche gilt für Stützungsmaßnahmen anderer Staaten für der deutschen Steuerhoheit unterliegende unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Unternehmen, deren Muttergesellschaft oder Hauptniederlassung in ihrem Heimatstaat von vergleichbaren Stabilisierungsmaßnahmen Gebrauch macht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG
6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG
8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO
Artikel 5a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Artikel 5a
1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8
2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3
Zu Artikel 5b
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... 15. betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, Schülern, die nicht in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können, in der Schule besondere Beachtung und Unterstützung zu gewähren, und begrüßt nachdrücklich den Vorschlag der Kommission, das Konzept "Muttersprache + zwei" im Bildungsbereich zu fördern;
Drucksache 178/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... Weitere zu berücksichtigende Punkte können eine besondere Qualifikation des Rechtsanwalts in Bezug auf die für das Verfahren relevanten Fragen (Lüderssen/Jahn, a. a. O., Rn. 8), die Möglichkeit der Verständigung mit dem Beschuldigten bzw. Zeugen/Verletzten in dessen Muttersprache (Meyer-Goßner, a. a. O., Randnummer 5) und die Frage sein, ob und ggf. in welcher Höhe durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts Mehrkosten entstehen (Lüderssen/Jahn, a. a. O., Randnummer 7; Meyer-Goßner, a. a. O., Randnummer 12).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 57
§ 68
§ 68b
§ 154f
§ 395
§ 397
§ 397a
§ 406f
§ 406h
§ 473a
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
Artikel 4 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Grundzüge der Reform
1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
a. Nebenklage und Opferanwalt
b. Verletztenbeistand
c. Informationspflichten gegenüber Verletzten
d. Anzeige von Auslandsstraftaten
2. Stärkung der Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen
3. Stärkung der Rechte von Zeugen
III. Einordnung des Entwurfs in der rechtspolitischen Diskussion
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Bürokratiekosten
VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 7
Zu Nummer 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 799: Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
Drucksache 127/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
... (4) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Anrechnung von Wehr- und Ersatzdienstzeiten, Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach Mutterschutzvorschriften und Zeiten der Beurlaubung wegen Inanspruchnahme von Elternzeit auf die Dauer des Anwärterdienstes nach Absatz 3 Satz 2 sowie bei einer erneuten Bestellung über die Zeiten einer vorübergehenden Amtsniederlegung nach § 48b auf die bisherige Amtstätigkeit zu treffen. Sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen."
Drucksache 745/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (16. Bericht "Bessere Rechtsetzung " 2008) KOM (2009) 504 endg.; Ratsdok. 13879/09
... Dieses Paket besteht aus zwei Richtlinien: einer Richtlinie über den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen (Verlängerung der Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 18 Wochen, grundsätzlich bei voller Bezahlung) und einer Richtlinie über mitarbeitende Ehepartner von selbständigen Erwerbstätigen (auf Antrag wird mitarbeitenden Ehepartnern der gleiche Sozialversicherungsschutz wie ihrem selbständigen Partner gewährt). Aus den ersten Ergebnissen der Folgenabschätzung geht hervor, dass insbesondere der zweite Vorschlag in einigen Mitgliedstaaten mit wesentlichen Umsetzungskosten verbunden wäre. Damit bestimmte Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zur Erreichung der Ziele stehen, hat die Kommission vorgeschlagen, dass deren Anwendung für die Mitgliedstaaten freiwillig ist.
Bericht
1. Einführung
2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen
2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle
3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008
3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission
3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen
4. Einbindung der nationalen Parlamente
4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen
4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC
5. Anwendung durch den Rat
6. Anwendung durch das Europäische Parlament
7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen
8. Anwendung durch den Gerichtshof
9. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten
Drucksache 374/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... a) als Vater oder Mutter des Kindes, dessen Abstammung geklärt werden soll,
Gesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Drucksache 632/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Eine Versicherungsgruppe ist eine Gruppe von Unternehmen, die aus einem Mutterunternehmen, seinen Tochterunternehmen im In- und Ausland und den Unternehmen im In- und Ausland besteht, an denen das Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 104a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 halten, sowie Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, die zu einer horizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst sind. Dabei muss außer im Fall der horizontalen Unternehmensgruppe mindestens ein Tochterunternehmen ein Erst- oder Rückversicherungsunternehmen sein und das Mutterunternehmen ein Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft, Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen eines Drittstaates oder eine gemischte Versicherungs-Holdinggesellschaft.
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen.
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans.
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... – der Vater, die Mutter oder ein anderer volljähriger Verwandter, der nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht für die Person mit Anspruch auf internationalen Schutz verantwortlich ist, wenn Letztere minderjährig und unverheiratet ist oder wenn sie minderjährig und verheiratet ist, es aber ihrem Wohl dient, in demselben Land wie ihr Vater, ihre Mutter oder der für sie verantwortliche volljährige Verwandte zu wohnen;
Drucksache 822/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 1998/26/EG, 2002/87/EG, 2003/6/EG, 2003/41/EG, 2003/71/EG, 2004/39/EG, 2004/109/EG, 2005/60/EG, 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2009/65 /EG im Hinblick auf die Befugnisse der Europäischen Bankaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde KOM (2009) 576 endg.; Ratsdok. 15093/09
... Der gemäß Artikel 10 bestimmte Koordinator unterrichtet das Mutterunternehmen an der Spitze einer Gruppe oder - in Ermangelung eines solchen - das beaufsichtigte Unternehmen mit der höchsten Bilanzsumme in der wichtigsten Finanzbranche davon, dass die Gruppe als Finanzkonglomerat eingestuft wurde und wer als Koordinator bestimmt wurde. Der Koordinator unterrichtet ferner die zuständigen Behörden, die beaufsichtigte Unternehmen der Gruppe zugelassen haben, und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem die gemischte Finanzholdinggesellschaft ihren Sitz hat, sowie den durch Artikel 42 der Verordnung .../..., der Verordnung .../... und der Verordnung .../... des Europäischen Parlaments und des Rates24 eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (nachstehend
Drucksache 244/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Ausnahmeregelungen auf alle Stützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzmarktstabilisierung erweitert. Insbesondere werden durch die vorgeschlagene Änderung die Stützungsmaßnahmen der Länder mit den Stützungsmaßnahmen des Bundes gleichgestellt. Das gleiche gilt für Stützungsmaßnahmen anderer Staaten für der deutschen Steuerhoheit unterliegende unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Unternehmen, deren Muttergesellschaft oder Hauptniederlassung in ihrem Heimatstaat von vergleichbaren Stabilisierungsmaßnahmen Gebrauch macht.
Drucksache 160/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Ausnahmeregelungen auf alle Stützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzmarktstabilisierung erweitert. Insbesondere werden durch die vorgeschlagene Änderung die Stützungsmaßnahmen der Länder mit den Stützungsmaßnahmen des Bundes gleichgestellt. Das gleiche gilt für Stützungsmaßnahmen anderer Staaten für der deutschen Steuerhoheit unterliegende unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Unternehmen, deren Muttergesellschaft oder Hauptniederlassung in ihrem Heimatstaat von vergleichbaren Stabilisierungsmaßnahmen Gebrauch macht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 1 und 2 FMStBG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
4. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 RettungsG
5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
6. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 Satz 1a - neu - RettungsG
Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 810/09
... Die Vorschrift für die Zulassung von sogenannten Konsulatslehrerinnen und -lehrern zur Erteilung muttersprachlichen Unterrichts in Schulen unter der Aufsicht der jeweils zuständigen berufskonsularischen Vertretung tritt nach dem geltenden Recht am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Kultusministerkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, die Vorschrift beizubehalten. Da auch zahlreiche deutsche Lehrerinnen und Lehrer an deutschen Auslandsschulen unterrichten, wird die Regelung entfristet, damit weiterhin die Möglichkeit besteht, Lehrkräfte im Austausch zu entsenden. Darüber hinaus wird die Definition der qualifizierten Beschäftigung im Ausländerbeschäftigungsrecht an die Vorschriften des
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 47. unterstreicht die Bedeutung des Schutzes und der Förderung der Regional- bzw. Minderheitensprachen und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Recht, in der Muttersprache zu sprechen und unterrichtet zu werden, eines der elementarsten Grundrechte ist; begrüßt ferner die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Anerkennung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs, der von entscheidender Bedeutung für die umfassende Wahrnehmung der Rechte kultureller und religiöser Minderheiten ist;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 867/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien (... StrÄndG )
... Die Bestimmung beschränkt sich auf Eingriffe an den äußeren Genitalien. Damit sollen vor allem medizinische Eingriffe an den inneren Genitalien, insbesondere solche, die Eierstöcke, Eileiter und Gebärmutter betreffen, von vorneherein aus dem Anwendungsbereich ausgeschieden werden. Darauf bezogene Handlungen sind nicht Gegenstand kulturell bedingter Beschneidungen von Frauen. Im Übrigen unterfallen diese Eingriffe häufig § 226 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2
Drucksache 889/1/09
... "Mutter"
1. Zu Nummer A 2.1.3. und A 2.1.4. Satz 1 Nummer A 2.1. ist wie folgt zu ändern:
3 2.
3 3.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Nummer A 3.1.1. Satz 3 - neu -Nummer A 3.1.1. ist folgender Satz anzufügen:
5. Zu Nummer 9.1. Satz 2
6. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 1*
7. Zu Nummer 12.4.1. Satz 1 Nummer 2*
8. Zu Nummer 13.4. Satz 2 und 3 Nummer 13.4. ist wie folgt zu ändern:
9. Zu Nummer 21.4.3.
10. Zu Nummer 28.3.
11. Zu Nummer 31.2. Satz 1
12. Zu Nummer 57.2. Satz 3 - neu -Nummer 57.2. ist folgender Satz anzufügen:
13. Zu Nummer 59.2.1.
14. Zu Nummer 64.1.1. Satz 1
15. Zu Nummer 65.7. Satz 2
16. Zu Nummer 68.6.1. Nummer 4
17. Zu Nummer 75.2.1. Satz 2 und Nummer 75.3.2.
18. Zu Teil II Satz 1
Drucksache 191/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative der Tschechischen Republik, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Vermeidung und Beilegung von Kompetenzkonflikten in Strafverfahren Ratsdok5208/09 EUDISYS-AE-Nr. 090073
... Aus Gründen im Zusammenhang mit dem Grundsatz des fairen Prozesses sollte der Verdächtige im Rechtssystem seines Landes und in seiner Muttersprache vor Gericht gestellt werden können, und die Angehörigen der Opfer aus anderen Ländern sollten als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen können. Es bestand die Auffassung, dass die deutschen Justizbehörden besser in der Lage waren, die Gesamtheit der von dem Beschuldigten mutmaßlich begangenen Straftaten zu behandeln.
Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... ". Nach dem 13. August 1919 geborene Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern führen den Namen der Mutter mit der früheren Adelsbezeichnung; vor diesem Zeitpunkt geborene Kinder führen, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, diese Bezeichnung nicht. Personen, die Namen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen führen, übertragen ihren Namen auch durch Namenserteilung und Annahme als Kind. Besaß ein Namensträger vor dem 14. August 1919 den persönlichen Adel, ist die persönliche Adelsbezeichnung nicht übertragbar. Das Gleiche gilt für eine besondere Adelsbezeichnung, die durch das vor dem 14. August 1919 geltende Adelsrecht auf bevorrechtigte Haus- oder Familienmitglieder übertragen wurde.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
Drucksache 469/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG KOM (2008) 636 endg.; Ratsdok. 13981/08
... (1) Die EU hat im Bereich des Mutterschutzes Selbständiger keine Kompetenzen.
Europäische Kommission Brüssel, Mai 2009 Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 636 - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine Selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG
Antwort der Kommission
Drucksache 163/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 insbesondere für Wisente, Bisons oder Wasserbüffel genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann ferner für Mutterkuhhaltungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit sichergestellt ist, dass
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Tuberkulose-Verordnung
§ 3
Artikel 2 Änderung der Viehverkehrsverordnung
Artikel 3 Änderung der Tollwut-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
Artikel 5 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 6 Änderung der Schweinepest-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
Allgemeiner Teil
1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 6 Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.
Artikel 7 Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
Drucksache 183/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
... Die staatliche öffentliche Fürsorge stellt Abfindungsbeträge, Beihilfen und Renten bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Alter und Tod bereit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Artikel 1 Zweck des Vertrags
Artikel 2 Räumlicher Geltungsbereich des Vertrags
Artikel 3 Bestimmung der zuständigen Stellen
Artikel 4 Ebenen der Zusammenarbeit
Artikel 5 Formen der Zusammenarbeit
Artikel 6 Ersuchen und unaufgeforderte Mitteilungen
Artikel 7 Kosten
Artikel 8 Datenschutz
Artikel 9 Gemischte Kommission
Artikel 10 Änderung des Vertrags und Anlagen
Artikel 11 Durchführung des Vertrags
Artikel 12 Registrierung des Vertrags
Artikel 13 Inkrafttreten des Vertrags
Artikel 14 Kündigung des Vertrags
Anlage zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
A Bundesrepublik Deutschland
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Vertrags
II. Zentrale Stelle nach Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
B Republik Bulgarien
I. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik
II. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Exekutivagentur
III. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs des Nationalen Versicherungsinstituts der Republik Bulgarien im Sinne des Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 1 des Vertrags:
IV. Darstellung des Zuständigkeitsbereichs der Nationalen
V. Zentrale Stellen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags
1. Exekutivagentur Zentrale Arbeitsaufsichtsstelle beim Minister für Arbeit und Sozialpolitik der Republik Bulgarien
2. Nationale Einkommensagentur beim Ministerium der Finanzen der Republik Bulgarien
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 809: Entwurf für ein Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit
Drucksache 446/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... Zweck der Stiftung ist es, behinderten Menschen, deren Fehlbildungen mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen (früher Chemie Grünenthal GmbH in Stolberg), durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können,
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... " kommen nur dann in Betracht, wenn diese auf Veranlassung der zuständigen Passbehörde vorgenommen werden. Unzulassig sind Eintragungen, die auf Wunsch des Passinhabers oder der Passinhaberin erfolgen sollen (z.B. Eintragungen über Verwandtschaftsbeziehungen - Name der Mutter im Reisepass oder Kinderreisepass des Kindes bei unterschiedlichen Familiennamen).
Drucksache 884/09 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
... 2. in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Vereinfachte Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit
2. Pauschalierung von Steuer und Abgaben bei Gewinneinkünften
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 7
Sätze 1 bis 3
Sätze 4 bis 7
Satz 4
Satz 5
Satz 6
Satz 7
Satz 8
Satz 9
Zu Absatz 8
Satz 1
Satz 4
Satz 5
Sätze 6 und 8
Satz 9
Zu Absatz 9
Sätze 1 bis 3
Satz 4
Zu § 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 27
Zu Artikel 2
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Eine Versicherungsgruppe ist eine Gruppe von Unternehmen, die aus einem Mutterunternehmen, seinen Tochterunternehmen im In- und Ausland und den Unternehmen im In- und Ausland besteht, an denen das Mutterunternehmen oder ein Tochterunternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 104a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 halten, sowie Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, die zu einer horizontalen Unternehmensgruppe zusammengefasst sind. Dabei muss außer im Fall der horizontalen Unternehmensgruppe mindestens ein Tochterunternehmen ein Erst- oder Rückversicherungsunternehmen sein und das Mutterunternehmen ein Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft, Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen eines Drittstaates oder eine gemischte Versicherungs-Holdinggesellschaft.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Änderung des Kreditwesengesetzes
B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 32. ist der Auffassung, dass die Erwerbstätigkeit von Roma-Frauen auch durch den beschäftigungsfreundlichen Einsatz von Sozialleistungssystemen sowie durch angemessene Ausbildungs- und Berufsgänge gefördert werden muss, um sie langfristig auf eine Beschäftigung vorzubereiten, mit der sie ihren Lebensunterhalt verdienen können und die es ihnen ermöglicht, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit Roma-Kinder auch dann Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten, wenn ihre Mutter noch mit jüngeren Geschwistern zu Hause ist;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 376/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
Gesetz
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 833a Pfändungsumfang bei Kontoguthaben; Aufhebung der Pfändung; Anordnung der Unpfändbarkeit
§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte.
§ 850k Pfändungsschutzkonto
§ 850l Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus wiederkehrenden Einkünften.
Artikel 2 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
§ 38 Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Artikel 3 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 4 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 7 Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes
§ 850l Anordnung der Unpfändbarkeit von Kontoguthaben auf dem Pfändungsschutzkonto
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 9 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 10 Inkrafttreten
Drucksache 473/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zur Bildung und Erziehung von Kindern mit Migrationshintergrund (2008/2328(INI))
... 8. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Kinder von Migranten mit geregeltem Aufenthaltsstatus Zugang zu Bildung, einschließlich Kursen zum Erwerb der Amtssprachen des Aufnahmelandes, aber auch zur Förderung der Muttersprache und der Kultur des Herkunftslandes, erhalten;
Drucksache 227/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen (2008/2118(INI))
... E. in der Erwägung, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen voraussetzt, dass keinerlei – direkte oder indirekte – Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und insbesondere aufgrund von Mutterschaft, der Übernahme von Familienpflichten oder des Personenstands stattfindet,
Drucksache 279/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung
... Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt, dass UV-Strahlung sowohl die Hautkrebsentstehung als auch den Verlauf einer bestehenden Hautkrebserkrankung entscheidend beeinflusst. Von internationalen Organisationen wie z.B. der IARC (International Agency for research on cancer) wird UV-Strahlung daher als karzinogen eingestuft. Darüber hinaus sind Wirkungen auf das Immunsystem und das Auge bekannt. Insbesondere für Kinder und Jugendliche erhöht sich das Risiko einer Hautkrebserkrankung im Erwachsenenalter, wenn sie künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt werden. Die Dauer und die Intensität an UV-Strahlung, der Kinder und Jugendliche ausgesetzt waren, ist neben der genetischen Prädisposition (familiäre Vorbelastung) mitentscheidend für eine Hautkrebserkrankung im Erwachsenenalter. Denn das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, nimmt deutlich zu, wenn bei Menschen bereits während der Kindheit und Jugend vermehrt Sonnenbrände aufgetreten sind, da sie sich UV-Strahlung ausgesetzt haben. So können auch bereits leichte Sonnenbrände zur Entstehung von multiplen melanozytären Muttermalen (Naevi) und/oder atypischen Muttermalen führen. Diese UV-bedingten Muttermale erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer – möglicherweise tödlich endenden – Hautkrebserkrankung im Erwachsenenalter.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Schutz in der Medizin
§ 3 Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen
§ 4 Nutzungsverbot für Minderjährige
§ 5 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 6 Befugnisse der zuständigen Behörden
§ 7 Kosten
§ 8 Bußgeldvorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin
2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin
3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG
4. Zusammenfassung
II. Wesentliche Regelungsinhalte
1. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1
2. Schutz vor schädlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken außerhalb der Medizin Artikel 1
3. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung – Änderung des BImSchG Artikel 2
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Gesetzgebungskompetenz
2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes
IV. Vereinbarkeit mit europäischem Recht
V. Alternativen
VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Artikel 2
Zu § 22
Zu § 32
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen
Drucksache 187/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
... a) die unrechtmäßige Entziehung von Kindern, die Opfer eines Verschwindenlassens sind, oder von Kindern, deren Vater, Mutter oder gesetzlicher Vertreter Opfer eines Verschwindenlassens ist, oder von Kindern, die während der Gefangenschaft ihrer Mutter im Rahmen eines Verschwindenlassens geboren sind;
Drucksache 707/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB überarbeiteten Rahmenvereinbarung über Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG KOM (2009) 410 endg.; Ratsdok. 12761/09
... Am 3. Oktober 2008 unterbreitete die Kommission zwei Legislativvorschläge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben, die den Mutterschaftsurlaub4 bzw. die Situation von selbständig erwerbstätigen Frauen und mitarbeitenden Ehepartnern5 betrafen. Begleitet wurde dieses "
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen
2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3 , 5 und 6
Artikel 4
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Anhang Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009
2 Präambel
I – Allgemeine Erwägungen
II – Inhalt
Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich
Paragraf 2: Elternurlaub
Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub
Paragraf 4: Adoption
Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung
Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit
Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt
Paragraf 8: Schlussbestimmungen
Drucksache 558/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)
... Derzeit zahlen die Krankenkassen den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu Lasten des Bundes an ihre Mitglieder aus, wenn deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Schutzfristen aufgelöst wurde oder wenn der Arbeitgeber seinen Zuschuss wegen Insolvenz nicht zahlen kann. Die tatsächlichen Aufwendungen erhalten die Krankenkassen über das Bundesversicherungsamt erstattet.
1. Zu Artikel 3 bis 5 allgemein
2. Zu Artikel 6a - neu - § 11 GewStG
Artikel 6a Änderung des Gewerbesteuergesetzes
3. Zu Artikel 9 Nr. 2a - neu - § 14a - neu - GewO
§ 14a Andere Stellen nach §§ 14, 15 Abs. 1
4. Zu Artikel 9 Nr. 3 §§ 15a, 15b GewO
5. Zu Artikel 14 § 14 Abs. 2 und 3 MuSchG
Drucksache 361/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... (3) Die zuständige Behörde führt epidemiologische Nachforschungen durch, um das Muttertier sowie die Nachkommen des persistent BVDV-infizierten Rindes aufzufinden. Der jeweilige Besitzer hat alle Rinder des Bestandes, in dem sich das betroffene Tier, dessen Muttertier oder dessen Nachkommen befinden, nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde nach Anlage 2 Nr. 1 auf BVDV untersuchen zu lassen, es sei denn, die Rinder sind bereits im Rahmen einer Untersuchung nach § 3 Abs. 1, 3, 4 oder 5 mit negativem Ergebnis auf BVDV untersucht worden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:
§ 2 Impfungen
§ 3 Untersuchungen
§ 4 Verbringen von Rindern
§ 5 Schutzmaßregeln
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Übergangsregelungen
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt
Abschnitt 1 BVDV-unverdächtiger Rinderbestand
Abschnitt 2 Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit
Anlage 2 (zu § 1, § 3, § 4 und § 5) Untersuchungsmethoden
1. Untersuchungen zum BVDV-Nachweis
1.1 Erregernachweis bei Tieren mit positivem oder unbekanntem BVDV-Antikörperbefund
1.2 Erregernachweis bei Tieren mit negativem BVDV-Antikörperbefund
2. Wiederholungsuntersuchung zum BVDV-Nachweis nach § 3 Abs. 4
3. Untersuchungen auf BVDV-Antikörper
3.1 Nachweismethoden für die Bestätigung der Antikörperfreiheit nach Nummer 1.2 oder für die Untersuchung einer Kontaktgruppe
3.2 Nachweismethoden für die diagnostische Stichprobe z.B. Jungtierfenster
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Kosten mit Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 513: Entwurf der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus
Drucksache 633/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich laut § 2 und der Begründung dazu auf genetische Untersuchungen auf der Ebene genetischer Analysen. Die vorgeburtliche Risikoabklärung auf phänotypischer Ebene, mit der definitionsgemäß eine erhöhte Krankheitswahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, die erst durch nachfolgende Untersuchungen zu verifizieren ist, ist nach dem methodischen Ansatz dieses Gesetzentwurfs keine genetische Untersuchung. Um den Anwendungsbereich und die Legaldefinition der genetischen Untersuchung in Übereinstimmung zu bringen, ist die vorgeburtliche Risikoabklärung aus der Begriffsbestimmung zu streichen. Als Folge umfasst die Beratungspflicht nach diesem Gesetz nicht die Risikoabklärung durch Ultraschalluntersuchung und den sogenannten Triple-Test. Regelungsbedarf zum Umfang der Beratungspflichten bei nichtgenetischen pränatalen Untersuchungen wäre in einem anderen rechtlichen Rahmen, zum Beispiel den Mutterschafts-Richtlinien, zu berücksichtigen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Zu § 2 Abs. 1 und § 1
3. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
4. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5
5. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c
6. Zu § 3 Nr. 4
7. Zu § 3 Nr. 7 und 8
8. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:
9. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1
10. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
11. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2
12. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
13. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2
14. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2
15. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4
16. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3
17. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
18. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1
19. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1
20. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2
21. Zu § 17 Abs. 4
22. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 18 Abs. 2
24. Zu § 19 Nr. 1
25. Zu § 20 Abs. 2
26. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
27. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
28. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4
29. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2
30. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4
31. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1
32. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9
Drucksache 200/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (2007/2156(INI))
... I. in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,
Drucksache 748/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/85 /EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz KOM (2008) 637 endg.; Ratsdok. 13983/08
... 9. Nach Auffassung des Bundesrates steht der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Mutterschutzrichtlinie mit dem Grundsatz der Subsidiarität nicht in Einklang.
Drucksache 4/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... nicht zum Verwaltungsvermögen zählen. Auf Ebene der Muttergesellschaft würde das Verwaltungsvermögen (30 Mio. €) nicht mehr überwiegen. Die Unternehmensnachfolge wäre begünstigt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 1 Satz 4 ErbStG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 4 ErbStG
4. Zu Artikel 1 Nr. 11 und 18 § 13a Abs. 5 und § 19a Abs. 5 ErbStG
5. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5 ErbStG
6. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
7. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 5a - neu - ErbStG
8. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a Abs. 6 und 7 ErbStG
9. Zu Artikel 1 Nr. 11 § 13a ErbStG
10. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
11. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 und 2 ErbStG
12. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 1 ErbStG
13. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 ErbStG
14. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b Abs. 2 Nr. 2 ErbStG
15. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
16. Zu Artikel 1 Nr. 12 § 13b ErbStG
17. Zu Artikel 1 Nr. 15 und 17 §§ 16 und 19 Abs. 1 ErbStG ,
18. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28 ErbStG
19. Zu Artikel 2 Nr. 2 11 Abs. 2 Satz 4 BewG
20. Zu Artikel 2 Nr. 2 und 8 § 11 Abs. 3 - neu - und § 109 Abs. 2 BewG
21. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG
22. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 BewG
23. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 1 und 3 BewG
24. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 166 BewG
25. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 162 Abs. 3 Satz 4 - neu - BewG
26. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 163 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 1, 2, Abs. 8 BewG
27. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 164 Abs. 2 Satz 1, 2 und 3 - neu - sowie Abs. 5 Satz 2 - neu - BewG
28. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 160 Abs. 2 Satz 2, § 163 Abs. 8, § 164 Abs. 5, § 182 Abs. 5, § 183 Satz 3, § 184 Satz 3 BewG
29. Zu Artikel 2 Nr. 14 § 179 BewG
§ 179 Bewertung unbebauter Grundstücke
30. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 1a - neu - BauGB
31. Zu Artikel 4 Nr. 2 § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
32. Zu Artikel 2 Nr. 14 §§ 157 bis 187 BewG
33. Zu Artikel 3 Abs. 2
34. Zu Artikel 4 Nr. 3 und 5 §§ 198 und 246 Abs. 6 BauGB
35. Zu Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe b § 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB
Drucksache 822/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Weißbuch: "Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008–2013 " (2008/2115(INI))
... 9. betont, dass in den Aktionsplänen insbesondere die Ursachen für das Auftreten bestimmter Krankheiten und die Bekämpfung der Epidemien und Pandemien sowie deren Vorbeugung im Vordergrund stehen müssen; betont außerdem, dass es auch geschlechtsspezifische Probleme gibt, wie z.B. Prostatakrebs bei Männern und Gebärmutterhalskrebs bei Frauen, und dass in diesem Zusammenhang spezifische Maßnahmen ausgearbeitet werden sollten;
Drucksache 881/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates für eine europäische Maßnahme im Bereich seltener Krankheiten KOM (2008) 726 endg.; Ratsdok. 15776/08
... 3. Europäische Referenznetzwerke können im Hinblick auf die Kooperation von Expertinnen und Experten im Bereich seltener Erkrankungen und auf die wechselseitige Hilfe bei Diagnose und Therapie, aber auch im Rahmen der Aus- und Weiterbildung großen europäischen Mehrwert erbringen. Da Patienten in der Regel vorzugsweise in der Nähe ihrer Angehörigen und im muttersprachlichen Umfeld behandelt werden möchten, ist dem Wissenstransfer - auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Telematik - Vorrang vor einem Patiententransfer zu geben.
Drucksache 635/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
... M. hat ein Anfangsvermögen von 60 000 Euro und ein Endvermögen von 100 000 Euro. F. ist schuldenfrei und hat kein Vermögen. Sie hätte also einen Ausgleichsanspruch von 20 000 Euro (die Hälfte von 100 000 - 60 000). M. nimmt aber nach der Eheschließung das Erbe seiner Mutter an und verschuldet sich dadurch um 50 000 Euro. Nach geltendem Recht vermindert sich dadurch gemäß § 1375 Abs. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
§ 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
§ 1388 Eintritt der Gütertrennung
Untertitel 1a Behandlung der Ehewohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Scheidung
§ 1568a Ehewohnung
§ 1568b Haushaltsgegenstände
Artikel 2 Aufhebung der Hausratsverordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
§ 48 Ehewohnungs- und Haushaltssachen
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ ...[18] Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom (Einsetzen: Datum des Tages der Ausfertigung)
Artikel 7 Änderung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
§ 17 Behandlung der gemeinsamen Wohnung und der Haushaltsgegenstände anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Artikel 8 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
Artikel 9 Änderung der Bundesnotarordnung
Artikel 10 Änderung der Vorsorgeregister-Verordnung
§ 10 Betreuungsverfügungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Die Ausgangslage im Zugewinnausgleichsrecht
2. Probleme und Lösungen im Zugewinnausgleichsrecht
a Berücksichtigung von Schulden bei der Eheschließung negatives Anfangsvermögen
b Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Auseinanderfallen der Stichtage in § 1378 Abs. 2 und § 1384 BGB
c Schutz vor Vermögensmanipulationen bei Trennung und Scheidung - Verbesserung des vorläufigen Rechtsschutzes
d Auskunftspflicht in § 1379 BGB
e Hausratsverordnung
3. Anpassung der vormundschaftsrechtlichen Genehmigungspflichten an den modernen Zahlungsverkehr
4. Haltung der Landesjustizverwaltungen und der beteiligten Fachkreise und Verbände
5. Kosten, Preiswirkungen/Bürokratiekosten
6. Gesetzgebungszuständigkeit
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
1. § 1384 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichszahlung bei Scheidung
2. § 1385 BGB Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
3. § 1386 BGB Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
4. § 1387 BGB Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
5. § 1388 BGB Eintritt der Gütertrennung
Zu Nummer 10
1. Zu Buchstabe a
2. Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
1. Zu § 1568a BGB-E Ehewohnung
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
d Zu Absatz 4:
e Zu Absatz 5:
f Zu Absatz 6:
2. Zu § 1568b BGB-E Haushaltsgegenstände
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu den Artikeln 3
Zu Artikel 6
a Zu Absatz 1:
b Zu Absatz 2:
c Zu Absatz 3:
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 228: Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... ": Mischfuttermittel, das in trockener Form oder nach Verdünnung in einer bestimmten Flüssigkeitsmenge jungen Tieren in Ergänzung oder als Ersatz der postkolostralen Muttermilch verabreicht oder an zur Schlachtung bestimmte Kälber, Lämmer oder Kitze verfüttert wird;
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Ziele des Vorschlags
Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
Anhörung von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
4 Vereinfachung
Europäischer Wirtschaftsraum
Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel 1 – Einleitende Bestimmungen
Kapitel 2 – Allgemeine Vorschriften
Kapitel 3 – Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten
Kapitel 4 – Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Kapitel 6 – Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Sicherheit und Inverkehrbringen
Artikel 5 Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen
Artikel 6 Verbot
Kapitel 3 Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln
Artikel 7 Merkmale von Futtermittelarten
Artikel 8 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 9 Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
Artikel 10 Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke
Kapitel 4 Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Zuständigkeit
Artikel 13 Behauptungen
Artikel 14 Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben
Artikel 15 Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 16 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 17 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel
Artikel 18 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
Artikel 19 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter
Artikel 20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel
Artikel 21 Ausnahmen
Artikel 22 Freiwillige Kennzeichnung
Artikel 23 Verpackung
Artikel 24 Änderung der Verpackung
Kapitel 5 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 25 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 26 Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 27 Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Artikel 31 Aufhebung
Artikel 32 Sanktionen
Artikel 33 Übergangsmaßnahmen
Artikel 34 Inkrafttreten
Anhang I Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4
Anhang II Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4
Anhang III Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5
Anhang IV Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1
Anhang V Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VI Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VII Entsprechungstabelle
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Mutterschutzgesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... Diese Initiativen sollen die Landwirte motivieren, die Qualitätsanforderungen für ihre Erzeugnisse zu beachten, und den Wert der lokalen Erzeugung von Regionen steigern, die durch ihre Entfernung vom europäischen Mutterland und durch die Insellage sowie durch die schwierigen geografischen und meteorologischen Bedingungen benachteiligt sind. Auf diese Weise sollen das Bildzeichen und die daran geknüpften Produktionsauflagen dazu beitragen, den Agrarsektor auf den lokalen und auf den externen Märkten wettbewerbsfähiger zu machen.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 266/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 2008 zu dem Thema "Gleichstellung und Teilhabe – die Rolle der Frauen in der Entwicklungszusammenarbeit " (2007/2182(INI))
... 34. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Aufnahme von Maßnahmen zur Vorbeugung der Übertragung von HIV/AIDS von der Mutter auf das Kind (PMTCT) in das Bündel umfassender Ansätze zur Bekämpfung von HIV zu fördern;
Drucksache 361/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV -Verordnung)
... (2) Die zuständige Behörde führt epidemiologische Nachforschungen durch, um das Muttertier sowie die Nachkommen des persistent BVDV-infizierten Rindes aufzufinden. Der jeweilige Besitzer hat die Rinder des Bestandes, in dem sich das betroffene Tier, dessen Muttertier und dessen Nachkommen befinden, nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde mit einer in der amtlichen Methodensammlung beschriebenen Methode auf BVDV untersuchen zu lassen, es sei denn, die Rinder sind bereits im Rahmen einer Untersuchung nach § 3 Abs. 1 bis 5 mit negativem Ergebnis auf BVDV untersucht worden.
1. Zur Verordnung insgesamt*
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind:
§ 2 Impfungen
§ 3 Untersuchungen
§ 4 Verbringen von Rindern
§ 5 Schutzmaßregeln
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Weitergehende Maßnahmen
§ 8 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 1 ) Voraussetzungen, unter denen ein Rinderbestand als BVDV-unverdächtig gilt
Abschnitt 1 BVDV-unverdächtiger Rinderbestand
Abschnitt 2 Aufrechterhaltung der BVDV-Unverdächtigkeit
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 4) Amtstierärztliche Bescheinigung über die BVDV-Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes
2. Zur Bezeichnung der Verordnung,
Zu Artikel 1
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung)
Artikel 2 Änderung der TSE-Überwachungsverordnung
Artikel 3 Änderung der BSE-Untersuchungsverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Drucksache 497/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Bessere Kompetenzen für das 21. Jahrhundert: Eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen KOM (2008) 425 endg.; Ratsdok. 11473/08
... 2.7 Die Lesekompetenz hängt von verschiedenen Faktoren ab: Lesekultur in der Familie, Muttersprache, pädagogische Methoden von Eltern und Schule sowie Auswirkung einer bildbasierten multimedialen Kultur. Zu den bewährten Verfahren zählen hier Strategien zur Förderung der Sprachkompetenz von Familien, frühzeitige fachliche Unterstützung (bereits ab der Vorschule), nationale Strategien und Zielvorgaben für Lesekompetenz sowie Verbesserungen der Leseinfrastruktur (Bibliotheken, Unterrichtsmaterial).
Drucksache 878/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen KOM (2008) 704 endg.; Ratsdok. 15661/08
... In den USA, in denen die meisten Ratingagenturen mit bedeutenden Tätigkeiten in der EU ihre Muttergesellschaften haben, unterliegen Ratingagenturen seit Sommer 200710 der Regulierung und Aufsicht. Angesichts des globalen Charakters des Ratinggeschäfts ist es wichtig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und den USA zu schaffen und zu diesem Zweck in der EU einen Regulierungsrahmen einzuführen, der dem in den USA vorhandenen gleichwertig ist und sich auf die gleichen Grundsätze stützt.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Allgemeiner Hintergrund, Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
1.4. Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
2. Rechtliche Aspekte
2.1. Rechtsgrundlage
2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
2.3. Wahl des Instruments
2.4. Komitologie
2.5. Inhalt des Vorschlags
2.5.1. Anwendungsbereich Artikel 2
2.5.2. Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten Artikel 5-6 und Anhang I Abschnitte A, B, C
2.5.3. Qualität der Ratings Artikel 7
2.5.4. Angabe- und Transparenzpflichten Artikel 8-11 und Anhang I, Abschnitte B, D und E
2.5.5. Registrierung Artikel 12-17 und Aufsicht Artikel 19-31
2.6. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verwendung von Ratings
Titel II Abgabe von Ratings
Artikel 5 Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Artikel 6 Mitarbeiter
Artikel 7 Ratingmethoden
Artikel 8 Bekanntgabe und Präsentation von Ratings
Artikel 9 Allgemeine und regelmäßige Bekanntmachungen
Artikel 10 Transparenzbericht
Artikel 11 Gebühren
Titel III Beaufsichtigung der Ratingtätigkeit
Kapitel I Registrierungsverfahren
Artikel 12 Registrierungspflicht
Artikel 13 Registrierungsantrag
Artikel 14 Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden
Artikel 15 Entscheidung über die Registrierung einer Ratingagentur
Artikel 16 Registrierungsgebühr
Artikel 17 Widerruf der Registrierung
Kapitel II CESR und zuständige Behörden
Artikel 18 Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators/CESR)
Artikel 19 Zuständige Behörden
Artikel 20 Befugnisse der zuständigen Behörden
Artikel 21 Aufsichtsmaßnahmen
Artikel 22 Maßnahmen seitens zuständiger Behörden, bei denen es sich nicht um die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats handelt
Kapitel III Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen Behörden
Artikel 23 Pflicht zur Zusammenarbeit
Artikel 24 Zusammenarbeit in Fällen eines Antrags auf Ermittlungen oder Nachforschungen vor Ort
Artikel 25 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei einer Gruppe von Ratingagenturen
Artikel 26 Delegierung von Aufgaben zwischen den zuständigen Behörden
Artikel 27 Vermittlung
Artikel 28 Berufsgeheimnis
Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern
Artikel 29 Vereinbarung über Informationsaustausch
Artikel 30 Offenlegung von Informationen
Titel IV Sanktionen, Ausschussverfahren, Berichterstattung, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kapitel I Sanktionen, Ausschussverfahren und Berichterstattung
Artikel 31 Sanktionen
Artikel 32 Änderungen der Anhänge
Artikel 33 Ausschussverfahren
Artikel 34 Bericht
Kapitel II Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 35 Übergangsbestimmung
Artikel 36 Inkrafttreten
Anhang I Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
Abschnitt A Organisatorische Anforderungen
Abschnitt B Operationelle Anforderungen
Abschnitt C Vorschriften für Mitarbeiter
Abschnitt D Vorschriften für die Präsentation von Ratings
I. Allgemeine Pflichten
II. Zusätzliche Pflichten bei Ratings für strukturierte Finanzinstrumente
Abschnitt E Angaben
I. Allgemeine Angaben
II. Regelmäßige Angaben
III. Transparenzbericht
Anhang II für den Antrag auf Registrierung beizubringende Informationen
Drucksache 95/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
... " und erleichtern die automatisierte Verarbeitung der Daten. Für den Rechtsuchenden ist mit den Formblättern der Vorteil verbunden, dass er den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls zwar in einer vom befassten Gericht anerkannten Sprache einzureichen hat, sich dabei aber auf ein in seiner Muttersprache verfasstes mit Hinweisen versehenes Muster stützen kann. Zeit und Kosten für Übersetzungen werden damit auf ein Minimum reduziert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 183 Zustellung im Ausland
Abschnitt 1 Zustellung nach der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007.
§ 1067 Zustellung durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
§ 1068 Zustellung durch die Post
Abschnitt 5 Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG)Nr.1896/2006
Titel 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1087 Zuständigkeit
§ 1088 Maschinelle Bearbeitung
§ 1089 Zustellung
Titel 2 Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1090 Verfahren nach Einspruch
§ 1091 Einleitung des Streitverfahrens
Titel 3 Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls in Ausnahmefällen
§ 1092 Verfahren
Titel 4 Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1093 Vollstreckungsklausel
§ 1094 Übersetzung
§ 1095 Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl
§ 1096 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr.861/2007
Titel 1 Erkenntnisverfahren
§ 1097 Einleitung und Durchführung des Verfahrens
§ 1098 Annahmeverweigerung auf Grund der verwendeten Sprache
§ 1099 Widerklage
§ 1100 Mündliche Verhandlung
§ 1101 Beweisaufnahme
§ 1102 Urteil
§ 1103 Säumnis
§ 1104 Abhilfe bei unverschuldeter Säumnis des Beklagten
Titel 2 Zwangsvollstreckung
§ 1105 Zwangsvollstreckung inländischer Titel
§ 1106 Bestätigung inländischer Titel
§ 1107 Ausländische Vollstreckungstitel
§ 1108 Übersetzung
§ 1109 Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007; Vollstreckungsabwehrklage
Artikel 2 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
§ 46b Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
Artikel 4 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 1 Geltungsbereich
Artikel 5 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenstand und Ziel des Gesetzentwurfs
II. Der wesentliche Inhalt des Entwurfs im Überblick
1. Durchführungsvorschriften zur Einführung des Europäischen Mahnverfahrens
2. Durchführungsvorschriften zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
3. Änderungen aufgrund der Neufassung der Zustellungsverordnung
4. Änderung der Vorschriften über die Auslandszustellung
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 183
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu § 184
Zu Nummer 4
Zu § 688
Zu Nummer 5
Zu § 689
Zu Nummer 6
Zu § 794
Zu Nummer 7
Zu § 795
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 1067
Zu § 1068
Zu Nummer 10
Zu § 1069
Zu Nummer 11
Zu § 1070
Zu § 1071
Zu Nummer 12
Zu § 1087
Zu § 1088
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1089
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1090
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 1091
Zu § 1092
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 1093
Zu § 1094
Zu § 1095
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1096
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu § 1097
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1098
Zu § 1099
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1100
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1101
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1102
Zu § 1103
Zu § 1104
Zu § 1105
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1106
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 1107
Zu § 1108
Zu § 1109
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 20
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu § 13a
Zu Nummer 2
Zu § 46b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu §§ 46c
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu § 204
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 272: Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Die Erweiterung der Aufzählung um Leistungsberechtigte nach § 19 (Mutter-Kind-Einrichtungen) und damit auch auf schwangere Frauen und Mütter, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, ist sachgerecht, da im Hinblick auf den Regelungszweck (Schutz des ungeborenen Lebens) die Befreiung der (Groß)Eltern von der Entrichtung eines Kostenbeitrags nicht vom Alter der schwangeren Frau bzw. Mutter abhängen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
Artikel 2 Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 3 Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Überprüfung der Mittelverwendung
§ 3 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes
1. Änderungsprogramm
2. Ausbau der Tagesbetreuung
3. Föderalismusreform
4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen
5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gender-Mainstreaming
1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern
2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe
IV. Kosten
1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
a. Für den Bund:
b. Für die Länder:
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Finanzieller Teil
I. Ausbau der Tagesbetreuung
1. Ausgangslage
2. Zu den einzelnen Positionen
a Betriebskosten:
aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:
bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:
cc Abzüge:
b Investitionskosten:
3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:
a Kosten des Bundes
b Kosten der Länder:
II. Sonstige Kostenpositionen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Drucksache 633/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Der Anwendungsbereich des Gesetzes erstreckt sich laut § 2 und der Begründung dazu auf genetische Untersuchungen auf der Ebene genetischer Analysen. Die vorgeburtliche Risikoabklärung auf phänotypischer Ebene, mit der definitionsgemäß eine erhöhte Krankheitswahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, die erst durch nachfolgende Untersuchungen zu verifizieren ist, ist nach dem methodischen Ansatz dieses Gesetzentwurfs keine genetische Untersuchung. Um den Anwendungsbereich und die Legaldefinition der genetischen Untersuchung in Übereinstimmung zu bringen, ist die vorgeburtliche Risikoabklärung aus der Begriffsbestimmung zu streichen. Als Folge umfasst die Beratungspflicht nach diesem Gesetz nicht die Risikoabklärung durch Ultraschalluntersuchung und den sogenannten Triple-Test. Regelungsbedarf zum Umfang der Beratungspflichten bei nichtgenetischen pränatalen Untersuchungen wäre in einem anderen rechtlichen Rahmen, zum Beispiel den Mutterschafts-Richtlinien, zu berücksichtigen.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt
2. Forschungszwecke
3. Aufklärung und genetische Beratung
4. Verwandtschaftsverhältnis im Verfahren nach dem Pass- oder Personalausweisgesetz und im Verfahren der Auslandsvertretungen und der Ausländerbehörden
5. Verflechtung Gendiagnostik-Kommission/Datenschutzaufsichtsbehörden
6. Zu § 2 Abs. 1 und § 1
7. Zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a
8. Zu § 3 Nr. 1 und 3 und § 23 Abs. 2 Nr. 5
9. Zu § 3 Nr. 2 Buchstabe c
10. Zu § 3 Nr. 4
11. Zu § 3 Nr. 7 und 8
12. Zu § 5 Abs. 2 - neu -§ 5 ist wie folgt zu ändern:
13. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 4 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Nr. 1
14. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:
15. Zu § 7 Abs. 4 - neu -, § 9 Abs. 4 - neu -, § 10 Abs. 1 Satz 1a - neu -, Abs. 4 Satz 2 - neu - und § 11 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Abs. 2
16. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1
17. Zu § 8 Abs. 2 Satz 2
18. Zu § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2
19. Zu § 10 Abs. 1, 2 und 3 Satz 4
20. Zu § 12 Abs. 1 Satz 3
21. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3 - neu -Dem § 13 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
22. Zu § 14 Abs. 1 Nr. 1
23. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1
24. Zu § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2
25. Zu § 17 Abs. 4
26. Zu § 17 Abs. 8
27. Zu § 18 Abs. 1 Satz 2
28. Zu § 18 Abs. 1
29. Zu § 18 Abs. 2
30. Zu § 19 Nr. 1
31. Zu § 20 Abs. 2
32. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
33. Zu § 23 Abs. 1 Satz 1
34. Zu § 23 Abs. 1 Satz 4
35. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 2
36. Zu § 23 Abs. 2 Nr. 4
37. Zu § 25 Abs. 3 Satz 1
38. Zu §§ 25, 26 Abs. 1 Nr. 8 und 9
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.