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245 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nicht-EU"


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Drucksache 372/12

... Das Engagement der Kommission umfasst ferner die Marie-Curie-Maßnahmen (MCA), durch die Ausbildungsmöglichkeiten und Laufbahnaussichten von Forschern auch in unmittelbar KET-fördernden Bereichen verbessert werden. Die Wissensallianzen, ein 2011 auf den Weg gebrachtes Pilotprojekt der Kommission, werden ebenfalls zur Förderung von KET-relevanten Kompetenzen beitragen. Als Teil des Programms „Erasmus für alle“ werden sie künftig Unternehmen und höhere Bildungseinrichtungen zu strukturierten Partnerschaften für die Förderung und Entwicklung des europäischen Innovationspotenzials zusammenschließen. Darüber hinaus erprobt die Kommission noch im Jahr 2012 Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten, d.h. strategische Partnerschaften im Bereich der Berufsbildung, die auf die Vermittlung von Fertigkeiten und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit traditioneller oder aufstrebender Branchen abzielen. Schließlich könnten im Einklang mit Initiativen wie der Blue-Card-Richtlinie der EU43 oder des Vorschlags der Kommission zu konzernintern entsandten Arbeitnehmern in der EU44 hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern angezogen und dadurch diese Qualifikationsengpässe beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 468/12 (Beschluss)

... - Wie ist bei hinzutretender Drittstaatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Bereich zu verfahren?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/12 (Beschluss)




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 434/12

... Erstens ist das Baugewerbe mit am stärksten von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen (zwischen Januar 2008 und November 2011 gingen die Aufträge im Bereich des Gebäude-und Infrastrukturbaus in der EU-27 um 16 % zurück4). Zweitens ist ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch nicht-europäische Unternehmen festzustellen und zwar nicht nur auf internationalen Märkten, sondern auch innerhalb des Binnenmarktes, insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten. Dieser externe Wettbewerb folgt nicht immer fairen Regeln; so sind Unternehmen aus der EU oft mit weit höheren Kosten konfrontiert als nicht-europäische Unternehmen. Drittens haben Energie- und Umweltaspekte bei Unternehmen eine neue Dynamik erzeugt und verschiedene Initiativen im öffentlichen Sektor angestoßen, die im Wettbewerb um Marktanteile mittlerweile zentrale Bedeutung erlangt haben. Von den Bauunternehmen wurden bereits beachtliche Fortschritte erzielt, jedoch bedarf die Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich Klima-, Energie- und Umweltpolitik deutlicher Veränderungen, die für das Baugewerbe allein, d.h. ohne zielgerichtete politische Unterstützung, nur schwer zu stemmen wären.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 563/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der gegenwärtigen Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.



Drucksache 573/12

... Da am Cloud-Computing ganze Ketten von Anbietern und anderen Akteuren wie Infrastruktur- und Kommunikationsbetreibern beteiligt sind, werden bis dahin Vorgaben zur Anwendung der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie gebraucht. Dies betrifft insbesondere die Feststellung und Abgrenzung der Datenschutzrechte und -pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen bzw. der Auftragsverarbeiter im Hinblick auf Cloud-Diensteanbieter bzw. andere Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette des Cloud-Computing. Die besonderen Eigenarten der Cloud werfen zudem Fragen hinsichtlich des anzuwendenden Rechts auf, wenn es schwierig ist, den Ort der Niederlassung eines Cloud-Anbieters zu bestimmen, z.B. bei einem Nicht-EU-Nutzer eines Nicht-EU-Anbieters, der ein Rechenzentrum in Europa betreibt. In diesem Zusammenhang begrüßt die Kommission die Hinweise zur Anwendung der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie, die in der Stellungnahme der "Datenschutzgruppe nach Artikel 29" zum Cloud-Computing vom 1. Juli 201219 enthalten sind. Nach Ansicht der Kommission bildet die Stellungnahme der Datenschutzgruppe nach Artikel 29 eine gute Grundlage für den Übergang von der heutigen EU-Datenschutzrichtlinie zur neuen EU-Datenschutzverordnung. Sie sollte als Richtschnur für die Arbeit der nationalen Behörden und der Unternehmen dienen und ihnen maximale Klarheit und Rechtssicherheit auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens verschaffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/12




1. Einleitung

2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing

3. Weitere Schritte

3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt

3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing

3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels

3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen

3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft

4. Zusätzliche politische Schritte

4.1. Stimulierungsmaßnahmen

4.2. Internationaler Dialog

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 130/12

... - Der Vertrag ist nicht auf die Euro-Staaten beschränkt: Alle Nicht-Euro-Staaten außer das Vereinigte Königreich und die Tschechische Republik haben den Vertrag unterzeichnet. Im Vertragstext selbst ist eine enge Einbeziehung der Nicht-Euro-Staaten bei der Anwendung der Vertragsbe stimmungen sichergestellt, z.B. durch ihre enge und weitreichende Einbeziehung bei künftigen Euro-Gipfeln.



Drucksache 721/12

... Auch für EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Durch die Binnenmarktvorschriften und den Handel über liquide Strombörsen steht der Energiemarkt der EU Betreibern aus Drittländern offen. Sind diese in der EU tätig, haben sie dieselben Rechte und Pflichten wie EU-Unternehmen. Da die Gas- und Stromimporte keinen Beschränkungen oder Abgaben unterliegen, ist der europäische Markt einer der offensten Energiemärkte weltweit mit Vorbildfunktion für weitere Erleichterungen des internationalen Energiehandels. Die Handelspolitik der EU verfolgt das Ziel, dass EU-Unternehmen außerhalb der EU in den Heimatmärkten ihrer Wettbewerber mit diesen auf gleicher Basis konkurrieren können. Ein Energiebinnenmarkt mit 500 Millionen Verbrauchern verschafft der EU und ihren Unternehmen im internationalen Handel Gewicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 77/12

... (d) Die europäischen HPC-Anbieter haben es sehr schwer, ihre Produkte in Nicht-EU-Ländern mit nationalen HPC-Anbietern an den öffentlichen Sektor zu verkaufen, weil dem nationale Bestimmungen, z.B. aus Gründen der nationalen Sicherheit, entgegenstehen. Gleichzeitig kommt geistiges Eigentum, das in europäischen HP-Crelevanten Forschungsprojekten entwickelt wurde, häufig hauptsächlich den außerhalb der EU befindlichen Muttergesellschaften der teilnehmenden Unternehmen zugute, da das Forschungsrahmenprogramm für den Transfer von geistigem Eigentum an verbundene Unternehmen in Drittländern nur wenige Einschränkungen vorsieht. Es muss daher ein ausgewogenerer Mechanismus gefunden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 77/12




1. Zweck

2. High-Performance Computing: Wozu?

3. Der Europäische Markt für High-Performance Computing

4. Erneuerung des HPC in Europa

5. Die vor uns liegenden Herausforderungen

6. Ein Aktionsplan zur Erreichung einer Spitzenstellung Europas im Bereich HPC

4 Einzelziele

6.1. Leitungsstrukturen auf EU-Ebene

6.2. Finanzausstattung

6.3. Verfahren zur vorkommerziellen Auftragsvergabe und Zusammenlegung von Ressourcen

6.4. Ausbau des europäischen HPC-Ökosystems

6.5. Ausschöpfung des HPC-Potenzials durch die Industrie

6.6. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 370/1/12

... 1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eine Präzisierung der Instrumente und Verfahren zur Gewährung von finanziellem Beistand zur Bekämpfung von Zahlungsbilanzkrisen in Nicht-Euro-Mitgliedstaaten vorgenommen wird.



Drucksache 547/12 (Beschluss)

... 4. Für den Fall, dass die geforderte Klarstellung dazu führt, dass der Vertreter der EZB im Rat der Aufseher ermächtigt ist, die 17 Stimmen der Mitgliedstaaten der Währungsunion geschlossen abzugeben, äußert der Bundesrat die Sorge, dass die vorgesehene Übertragung der Bankenaufsicht an die EZB die Spaltung zwischen Euro- und Nicht-Euroländern vertiefen kann. Im Rahmen der koordinierenden und schlichtenden Aufgabe der EBA zwischen den nationalen Bankenaufsichtsbehörden auf der einen Seite und der EZB für die Euroländer auf der anderen Seite erhielte die EZB eine dauerhafte Mehrheit bei streitigen Entscheidungen, weil sie die Euroländer dann einheitlich vertreten würde. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf eine Prüfung hinzuwirken, wie eine Spaltung der EU im Bereich der Bankenaufsicht zwischen Euro- und Nicht-Euroländern vermieden werden kann.



Drucksache 546/1/12

... Dies würde auch eine gemeinsame Aufsicht über die Banken der Nicht-Euro-Staaten ermöglichen.



Drucksache 468/1/12

... - Wie ist bei hinzutretender Drittstaatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Bereich zu verfahren?

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/1/12




Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 464/12

... folgen, soweit hiernach konkrete Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Beförderung des Fluggastes bestehen. Auch sie werden nach Nummer 1 der Schlichtung unterstellt. Ist eine Luftbeförderung nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 erfasst, etwa weil ein Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen den Flug von einem Nicht-EU-Flughafen ausführt (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004), und liegt eine Nichtbeförderung, Annullierung oder Verspätung des Fluges vor, unterfallen auch hieraus resultierende Zahlungsansprüche, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, der Schlichtung, wenn deutsche Gerichte für diese Ansprüche zuständig sind (§ 57b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

5. Unterabschnitt Schlichtung

§ 57
Privatrechtlich organisierte Schlichtung

§ 57a
Behördliche Schlichtung

§ 57b
Gemeinsame Vorschriften

§ 57c
Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 57

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 57a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 57b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 57c

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1791: Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr


 
 
 


Drucksache 562/12

... Allerdings gestaltet sich die Durchführung der Programme häufig schwierig, da infolge der Haushaltszwänge Liquiditätsprobleme auftreten, die oftmals zu massiven Ausgabenkürzungen führen und somit die Probleme in einer Zeit der anhaltenden Krise noch verschärfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder aus bilateralen Darlehen für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenlands, das auch vor der Errichtung des EFSM Finanzmittel über bilaterale Darlehen erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen der verschiedenen Unterstützungsmechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei den sechs Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland (im Rahmen des Zahlungsbilanzmechanismus), Portugal, Griechenland und Irland (im Rahmen des EFSM oder der EFSF oder bilateral). Das Programm für Ungarn lief 2010 aus, während das Programm für Lettland Anfang 2012 endete.



Drucksache 864/11

... Da diese Punkte aufgrund der Positionierung Großbritanniens zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Wege einer Änderung der EU-Verträge umgesetzt werden können, sollen sie im Rahmen eines separaten völkerrechtlichen Vertrages implementiert werden, der bis spätestens März 2012 unterschrieben werden soll. Alle Nicht-Euro-Mitgliedstaaten außer Großbritannien wollen in Abstimmung mit ihren nationalen Parlamenten prüfen, sich den entsprechenden Regelungen anzuschließen. Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Mitgliedstaaten sind sich einig, dass diese Bestimmungen so bald wie möglich in den EU-Rahmen überführt werden sollen.



Drucksache 848/1/11

... Das Deutsche Studentenwerk weist darauf hin, dass die bisherige Regelung stark einschränkend wirkt. Da ein Nachweis von einzelnen Arbeitsstunden nicht akzeptiert wird, und schon von der ersten geleisteten Stunde an mindestens ein halber Arbeitstag seitens der Ausländerbehörde angerechnet wird, sind die entsprechenden Kontingente der ausländischen Studenten aus Nicht-EU-Staaten oft bereits im September aufgebraucht. Ausländische Studenten geben im Vergleich zu ihren deutschen Kommilitonen aber häufiger an, großen oder sehr großen Problemen bei der Finanzierung des Studienaufenthalts ausgesetzt zu sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - § 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - § 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - § 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - § 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - § 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 § 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - § 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - § 99 AufenthG

§ 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 § 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 § 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* § 19 Überschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, § 41a BeschV

§ 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - § 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a § 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 § 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 827/11

... 27. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle konsularischen Dienstleistungen, die den eigenen Staatsangehörigen/EU-Bürgern angeboten werden, auch von ihren Familienangehörigen aus Drittstaaten in Anspruch genommen werden können. Insbesondere können keine Rückkehrausweise ausgestellt werden (weder für Nicht-EU-Familienangehörige von eigenen Staatsangehörigen, noch für solche von EU-Bürgern). Inhaftierte Nicht-EU-Familienangehörige können besucht werden, es sei denn, die Konsularbehörden des Drittstaats verweigern dies.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Einleitung

1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Schutzberechtigte Personen

Artikel 3
Nichtvorhandensein einer Vertretung

Artikel 4
Zugang zum konsularischen Schutz

Artikel 5
Identitätsnachweis

Artikel 6
Art der Hilfe

Artikel 7
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 8
Festnahme oder Inhaftierung

Artikel 9
Opfer von Straftaten

Artikel 10
Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung

Artikel 11
Todesfall

Kapitel 3
Finanzverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen

Kapitel 4
Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen

Artikel 14
Zusammenarbeit vor Ort

Artikel 15
Zusammenarbeit in Krisensituationen

Artikel 16
Federführender Staat

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Günstigere Behandlung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Überwachung und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang 1

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12

A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe

Anhang 2

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13

A. Pauschalbeträge


 
 
 


Drucksache 35/11

... Unkoordinierte Klimaschutzmaßnahmen – Kopenhagener Vereinbarung für Nicht-EU-Akteure.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/11




1. Einleitung: Warum ist Ressourceneffizienz wichtig

2. die Strategie Europa 2020 die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

3. Nutzung von Synergien Abwägung zwischen gegenläufigen Interessen

4. Komponenten der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

5. Aufbau einer Wissensgrundlage Entwicklung eines kohärenten analytischen Ansatzes

6. Ressourceneffizienz - Ein immer wichtigeres weltweites Anliegen

7. Steuerung und Überwachung des Fortschritts

8. Schlussfolgerung

Anhang 1
Für 2011 geplante Initiativen im Rahmen der Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa10

Anhang 2
Grundlegende Modellrechnungsannahmen der EU und Parametervarianten


 
 
 


Drucksache 872/11

... (3) Nach Artikel 13 Absatz 2 der "Erasmus für alle"-Verordnung wird aus den verschiedenen Finanzierungsinstrumenten im Außenbereich (Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer Entwicklungsfond) für die Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung ein Richtbetrag von insgesamt 1 812 100 000 EUR bereitgestellt, um die Mobilität zwischen EU- und Nicht-EU-Staaten im Bereich des Lernens zu fördern und die Zusammenarbeit und den Politikdialog zwischen Behörden, Institutionen und Organisationen dieser Länder zu unterstützen. Für die Verwendung dieser Mittel gelten die Bestimmungen der Verordnung über das Programm "Erasmus für alle" .

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

Allgemeiner Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Konsultationen interessierter Kreise

Öffentliche Konsultation zur künftigen Finanzierung des auswärtigen Handelns der EU

Konsultationen in Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der ENP

Konsultationen interessierter Kreise zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit

Öffentliche Konsultationen zur EU-Entwicklungspolitik

4 Folgenabschätzung

Option 0:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Subsidiarität

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Kernpunkte Ausführliche Erläuterung spezifischer Bestimmungen

4 Vereinfachung

Vorschlag

Titel I
Ziele Grundsätze

Artikel 1
Allgemeine Zielsetzung und Anwendungsbereich

Artikel 2
Spezifische Ziele der Unterstützung der Union

Artikel 3
Strategischer Rahmen

Artikel 4
Differenzierung, Partnerschaft und Kofinanzierung

Artikel 5
Kohärenz und Geberkoordinierung

Titel II
Programmierung Mittelzuweisung

Artikel 6
Programmarten

Artikel 7
Programmierung und indikative Mittelzuweisung für Länder- und Mehrländerrichtprogramme

Titel III
Grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 8
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 9
Programmierung und Mittelzuweisung für grenzübergreifende Zusammenarbeit

Artikel 10
Gemeinsame operationelle Programme

Artikel 11
Verwaltung der gemeinsamen operationellen Programme

Artikel 12
Durchführungsbestimmungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 13
Änderung des Anhangs

Artikel 14
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 15
Ausschuss

Artikel 16
Teilnahme im Anhang nicht genannter Drittländer

Artikel 17
Aussetzung der Unterstützung der Union

Artikel 18
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 19
Europäischer Auswärtiger Dienst

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Partnerländer im Sinne des Artikels 1


 
 
 


Drucksache 114/11

... 46. Island und Norwegen gehören zu den Nicht-EU-Mitgliedstaaten, die den Small Business Act durchführen und im Rahmen des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation Förderung in Anspruch nehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Umsetzung des SBA schreitet stetig voran, doch muss noch mehr getan werden

2.1. Die Fortschritte der Europäischen Kommission

2.2. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten

2.3. Es muss noch mehr geschehen

3. Frischer Schwung für den SBA

3.1. Die intelligente Rechtsetzung muss bei den europäischen KMU ankommen

3.2. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage erfordert der Finanzierungsbedarf von KMU besondere Aufmerksamkeit

3.3. Entwicklung eines breit angelegten Ansatzes für einen verbesserten Marktzugang für KMU

3.3.1. Maximaler Nutzen des Binnenmarktes für KMU

3.3.2. Unterstützung für KMU angesichts globalisierter Märkte

3.3.3. Unterstützung von KMU bei ihrem Beitrag zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft.

3.4. Förderung des Unternehmertums, der Schaffung von Arbeitsplätzen und des integrativen Wachstums KMU sind in der EU führend bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, aber infolge der Wirtschaftskrise gingen in KMU etwa 3,25 Millionen Arbeitsplätze verloren.

4. Verstärkte Steuerung des SBA zur Erziehlung greifbarer Ergebnisse

5. Nächste Schritte

Anhang
Überprüfung des SBA

Grundsatz 1: Förderung unternehmerischer Initiative

Grundsatz 2: Eine zweite Chance

Grundsatz 3: Vorfahrt für KMU

Grundsatz 4: Sensibilisierung der Behörden

Grundsatz 5: Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen

Grundsatz 6: Zugang zu Finanzierungsmitteln

Grundsatz 7: Binnenmarkt

Grundsatz 8: Kompetenzen und Innovation

Grundsatz 9: Umwandlung von Umweltproblemen in Geschäftschancen

Grundsatz 10: Förderung der Internationalisierung


 
 
 


Drucksache 191/11

... (Nicht-EU- Mitgliedstaaten)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 398/11

... Mit der Verordnung Nr. 428/2009 wurden völlig neue Kontrollen für Vermittlungstätigkeiten und Durchfuhr eingeführt. Was die Vermittlung betrifft, so ist für von der EU aus durchgeführte Tätigkeiten eine Genehmigung erforderlich, wenn die Transaktion Güter mit doppeltem Verwendungszweck betrifft, die von einem Drittland in ein anderes Drittland verbracht werden. Hinsichtlich der Durchfuhrkontrollen sind die Mitgliedstaaten ermächtigt, eine bestimmte Durchfuhr von Nicht-EU-Waren zu verbieten, aber die räumliche Gültigkeit des Verbots beschränkt sich auf den das Verbot erlassenden Mitgliedstaat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/11




1. Einleitung

2. Zweck des Grünbuchs

3. Aufbau dieses Grünbuchs

4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels

4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU

4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt

4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer

5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009

5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten

5.3. „Catch-all“-Kontrollen

5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen

5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen

5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung

5.7. Genehmigungsverweigerungen

5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU

5.9. EU-Kontrollliste

6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU

6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle

6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen

6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen

6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren

6.5. Systematischer Informationsaustausch

6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU

6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen

6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck

6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen

7. Fazit

7.1. Nächste Schritte

7.2. Konsultationsfrist

7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen


 
 
 


Drucksache 522/1/11

... Die bisherige Regelung befreit Häfen, die Schiffe aus so genannten Schengen-Staaten abfertigen, von der Pflicht, Notfallpläne zu erstellen. Damit sind Verkehre aus Norwegen und Schweden von der Regelung erfasst, Verkehre aus Großbritannien und Irland hingegen nicht. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, warum einerseits Verkehre aus den EU-Mitgliedstaaten Großbritannien und Schweden unterschiedlich und andererseits Verkehre aus dem Nicht-EU-Mitgliedsstaat Norwegen und dem EU-Mitgliedstaat Schweden gleichbehandelt werden. Die vorgeschlagene Änderung führt zu einer Gleichbehandlung der betroffenen Häfen.

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Drucksache 522/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein bei Annahme entfallen Ziffern 2, 6, 7, 10 und 11

2. Zu Artikel 1 allgemein IGV-DG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

15. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

16. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG , Buchstabe 1a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe l1 - neu - IfSG , Buchstabe a1 - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n1 - neu - IfSG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe 0 1 aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 IfSG , Doppelbuchstabe 02aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 27 IfSG , Doppelbuchstabe 03aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 30a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38a - neu - IfSG . Doppelbuchstabe aa2 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 42a - neu - IfSG und Doppelbuchstabe aa3 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 43a - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

19. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

20. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 735/11

... Einwanderer sind auf Familienzusammenführung angewiesen, denn nur dies ermöglicht ihnen ein Familienleben. Seit 2003 gibt es gemeinsame EU-Einwanderungsvorschriften, die die Bedingungen zur Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen auf EU-Ebene regeln.1 In der Richtlinie ist festgelegt, unter welchen Bedingungen Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern einem nicht aus einem EU-Land stammenden Staatsangehörigen nachziehen können, der sich bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhält, und welche Bedingungen für ihre Einreise und ihren Aufenthalt gelten. Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf EU-Bürger.2

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Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 640/11

... Allerdings erfordert die Durchführung der Programme die Bereitstellung von erheblichen Mitteln durch öffentliche und private Interessenträger, die jedoch aufgrund der Liquiditätsprobleme von Finanzinstituten eine solche finanzielle Unterstützung nicht erbringen können. Dies gilt insbesondere für diejenigen Mitgliedstaaten, die von der Krise am stärksten betroffen sind und aus einem Programm des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) für die Euro-Länder oder aus dem Zahlungsbilanzmechanismus für Nicht-Euro-Länder Finanzhilfen erhalten bzw. erhalten haben. Derzeit haben sechs Länder - einschließlich Griechenland, das Finanzmittel außerhalb des EFSM erhalten hat, - finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Mechanismen beantragt und sich mit der Kommission auf ein makroökonomisches Anpassungsprogramm geeinigt. Bei diesen Ländern handelt es sich um Ungarn, Rumänien, Lettland, Portugal, Griechenland und Irland (Programmländer). Ungarn ist dem Zahlungsbilanzmechanismus 2008 beigetreten, jedoch bereits 2010 wieder ausgetreten.



Drucksache 522/11 (Beschluss)

... Die bisherige Regelung befreit Häfen, die Schiffe aus so genannten Schengen-Staaten abfertigen, von der Pflicht, Notfallpläne zu erstellen. Damit sind Verkehre aus Norwegen und Schweden von der Regelung erfasst, Verkehre aus Großbritannien und Irland hingegen nicht. Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, warum einerseits Verkehre aus den EU-Mitgliedstaaten Großbritannien und Schweden unterschiedlich und andererseits Verkehre aus dem Nicht-EU-Mitgliedsstaat Norwegen und dem EU-Mitgliedstaat Schweden gleichbehandelt werden. Die vorgeschlagene Änderung führt zu einer Gleichbehandlung der betroffenen Häfen.

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Drucksache 522/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

11. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

Anlage 2
Zu § 19 Gebührenverzeichnis

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

14. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 867/11

... (3) Wie in Artikel 13 Absatz 2 der "Erasmus für alle"-Verordnung festgelegt, werden zur Stärkung der internationalen Dimension der Hochschulbildung Mittel in Höhe von voraussichtlich 1 812 100 000 EUR aus den verschiedenen Instrumenten im Bereich der Außenbeziehungen (Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, Europäisches Nachbarschaftsinstrument, Instrument für Heranführungshilfe, Partnerschaftsinstrument und Europäischer Entwicklungsfonds) für Maßnahmen der Lernmobilität in bzw. aus Nicht-EU-Ländern sowie für die Zusammenarbeit und den politischen Dialog mit Behörden/Einrichtungen/Organisationen dieser Länder bereitgestellt. Für die Verwendung dieser Mittel gelten die Bestimmungen der "Erasmus für alle"-Verordnung.

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Drucksache 867/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Inanspruchnahme externen Sachverstands

4 Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Elemente

4 Vereinfachung

Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Allgemeines Ziel

Artikel 2
Spezifische Ziele

Artikel 3
Politikbereiche

Artikel 4
Vereinbarkeit, Kohärenz und Komplementarität

Titel II
Strategische Planung

Artikel 5
Gemeinsamer strategischer Rahmen des IPA

Artikel 6
Strategiepapiere

Titel III
Durchführung

Artikel 7
Allgemeiner Rahmen

Artikel 8
Rahmen- und Nebenvereinbarungen

Artikel 9
Instrumentübergreifende Bestimmungen

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 10
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 11
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Aussetzung der Unterstützung durch die Union

Artikel 14
Finanzieller Bezugsrahmen

Artikel 15
Inkrafttreten

Anhang


 
 
 


Drucksache 179/11

... - Förderung der Transparenz und Austausch von Sicherheitsinformationen mit ICAO und anderen internationalen Luftverkehrspartnern, insbesondere im Rahmen der Initiative für den globalen Austausch von Sicherheitsinformationen (Global Safety Information Exchange). Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten, vor allem den Vereinigten Staaten, in Sicherheitsangelegenheiten im Hinblick auf die Angleichung von Rechtsvorschriften, gegenseitige Anerkennungen und technische Unterstützung.

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Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 51/11

... Die Sonderregelung für Berechtigte in den Staaten, die in der Auslandsversorgungsverordnung aufgeführt waren (Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts und Jugoslawien bzw. deren Nachfolgestaaten), entfällt. Damit wird das EuGH-Urteil vom 4. Dezember 2008 umgesetzt. Die Streichung betrifft auch Staaten, die nicht in der EU sind, wie z.B. die meisten Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Es besteht jedoch ein Interesse an einer einheitlichen Anwendung für alle Staaten und es ist kein Grund ersichtlich, warum Berechtigte in diesen Staaten anders behandelt werden sollten als Berechtigte in anderen Nicht-EU-Staaten, z.B. in Afrika, Asien und Lateinamerika.

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Drucksache 51/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

§ 27e

§ 64b

§ 84a

§ 87

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge

§ 1
51 Einschränkung der Leistung; Kürzung der Leistung.

Artikel 3
Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Artikel 4
Aufhebung der Auslandsversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. Angleichung der Höhe der Rentenleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG in den neuen Ländern

2. Reform der Auslandsversorgung und -fürsorge

3. Vereinfachungen beim Berufsschadensausgleich

4. Änderungen im Bereich der Kriegsopferfürsorge

5. Sonstige Änderungen

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Gesetzliche Änderungen

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Wirtschaft

2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 580/11

... gegebenenfalls Änderungen der Richtlinien über Studierende und Forscher 38 vorzuschlagen, um die EU noch attraktiver für Talente aus Nicht-EU-Staaten zu machen, und zu prüfen, ob die Verfahren vereinfacht und/oder die zugehörigen Rechte verstärkt werden sollten;

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Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation

Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

3. Kohäsionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 733/11

... (b) Forderungen, die gegenüber Zentralstaaten aus Drittländern, Zentralbanken aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen der Bonitätsstufe 1 gemäß diesem Kapitel sowie Forderungen, die gegenüber öffentlichen Stellen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten sowie nicht zur EU gehörenden Gebietskörperschaften bestehen oder von diesen garantiert werden, die mit demselben Risikogewicht wie Forderungen an Institute bzw. Zentralstaaten und Zentralbanken gemäß den Artikeln 110 Absatz 1 und 2, 111 Absatz 1, 2 bzw. 4 belegt und gemäß diesem Kapitel der Bonitätsstufe 1 zuzuordnen sind, sowie Forderungen im Sinne dieses Absatzes, die 20% des Nominalbetrags der ausstehenden gedeckten Schuldverschreibungen der Emissionsinstitute nicht übersteigen und gemäß diesem Kapitel mindestens der Bonitätsstufe 2 zuzuordnen sind;

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Drucksache 733/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gründe und Ziele

1.1.1. Aufgegriffene Probleme - neue Bestimmungen nach Basel III

1.1.2. Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Rahmen

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der Beteiligten

2.1.1. CEBS

2.1.2. CRD-Arbeitsgruppe

2.1.3. Andere öffentliche Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

2.2.1. Einzelne Maßnahmen

2.2.2. Politikinstrumente

2.2.3. Gesamtwirkung des Legislativpakets

2.2.4. Bürokratieaufwand

3. Überwachung Evaluierung

4. Rechtliche Aspekte

4.1. Rechtsgrundlage

4.2. Subsidiarität

4.3. Rolle der EBA und Einhaltung der Artikeln 290 und 291 AEUV

4.4. Interaktion und Kohärenz der Elemente des Pakets

5. Ausführliche Erklärung des Vorschlags - Vergleich mit BASEL III

5.1. Maximale Harmonisierung gesamte Verordnung

5.2. Eigenkapitaldefinition Teil 2 :

5.2.1. Abzug von wesentlichen Beteiligungen an Versicherungsunternehmen und Finanzkonglomeraten

5.2.2. Eigenmittel höchster Qualität - Kriterien, Übergang und Besitzstandsregelung

5.2.3. Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaftsbanken und ähnliche Einrichtungen

5.2.4. Minderheitsbeteiligung und bestimmte von Tochtergesellschaften emittierte Kapitalinstrumente

5.2.5. Abzug bestimmter latenter Steueransprüche DTAs

5.3. Behandlung spezifischer Forderungen Teil 3, Titel II, Kapitel 2 :

5.3.1. Behandlung von Forderungen gegenüber KMU

5.3.2. Behandlung von Forderungen aufgrund von Handelsfinanzierungsaktivitäten

5.4. Gegenparteiausfallrisiko Teil 3, Titel II, Kapitel 6 :

5.5. Liquidität Teil 6

5.5.1. Mindestanforderung für die Liquidität

5.5.2. Strukturelle Liquiditätsanforderung

5.6. Verschuldung Teil 7

5.7. Untergrenze von Basel I Teil 13

6. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

TEIL 1 Allgemeine Bestimmungen

Titel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Aufsichtsbefugnisse

Artikel 3
Anwendung strengerer Anforderungen durch Institute

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Anwendungsebenen

Kapitel 1
Erfüllung der Anforderungen auf Einzelbasis

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Artikel 6
Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 7
Ausnahmen von der Anwendung der Liquiditätsanforderungen auf Einzelbasis

Artikel 8
Konsolidierung auf Einzelbasis

Artikel 9
Ausnahmenfür Kreditinstitute, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind

Kapitel 2
Aufsichtliche Konsolidierung

Abschnitt 1
Anwendung der Anforderungen auf konsolidierter Basis

Artikel 10
Allgemeine Behandlung

Artikel 11
Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft mit einem Kreditinstitut und einer Wertpapierfirma als Tochtergesellschaften

Artikel 12
Anwendung der Offenlegungspflichten auf konsolidierter Basis

Artikel 13
Anwendung der Anforderungen von Teil 5 auf konsolidierter Basis

Artikel 14
Ausnahme von der Anwendung der Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis auf Wertpapierfirmengruppen

Artikel 15
Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen mit einer Befreiung von den Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis

Abschnitt 2
METHODEN der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 16
Methoden der aufsichtlichen Konsolidierung

Abschnitt 3
Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung

Artikel 17
Vom Anwendungsbereich der aufsichtlichen Konsolidierung ausgenommene Unternehmen

Artikel 18
Gemeinsame Entscheidungen über Aufsichtsanforderungen

Artikel 19
Gemeinsame Entscheidungen über die Anwendung von Liquiditätsanforderungen

Artikel 20
Teilkonsolidierung von Unternehmen in Drittländern

Artikel 21
Unternehmen in Drittländern

TEIL 2 Eigenmittel

Titel I
Begriffsbestimmungen für Eigenmittel

Artikel 22
Begriffsbestimmungen

Titel II
Bestandteile der Eigenmittel

Kapitel 1
Kernkapital

Artikel 23
Kernkapital

Kapitel 2
Hartes Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 24
Posten des harten Kernkapitals

Artikel 25
Zu den Posten des harten Kernkapitals zählende Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 26
Instrumente des harten Kernkapitals

Artikel 27
Kapitalinstrumente von Gegenseitigkeitsgesellschaften, Genossenschaften und ähnlichen Einrichtungen

Artikel 28
Nichterfüllung der Bedingungen für Instrumente des harten Kernkapitals

Abschnitt 2
Prudential Filter

Artikel 29
Verbriefte Aktiva

Artikel 30
Cash-flow-Sicherungsgeschäfte und Wertveränderungen der Eigenverbindlichkeiten

Artikel 31
Zusätzliche Wertberichtigungen

Artikel 32
Nicht realisierte Gewinne und Verluste zum Fair Value

Abschnitt 3
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals, Ausnahmen Alternativen

Unterabschnitt 1
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 33
Abzüge von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 34
Abzug immaterieller Vermögenswerte

Artikel 35
Abzug von der künftigen Rentabilität abhängiger latenter Steueransprüche

Artikel 36
Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche

Artikel 37
Abzug negativer Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge

Artikel 38
Abzug der Vermögenswerte leistungsdefinierter Pensionsfonds

Artikel 39
Abzug von Beteiligungen an eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals

Artikel 40
Wesentliche Investition in ein relevantes Unternehmen

Artikel 41
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 42
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 43
Abzüge von Beteiligungen an relevanten Unternehmen, an denen das Institut keine wesentliche Investition hält

Artikel 44
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des harten Kernkapitals, wenn ein Institut eine wesentliche Investition an einem relevanten Unternehmen hält

Unterabschnitt 2
Abzug von Posten des harten Kernkapitals - Ausnahmen Alternativen

Artikel 45
Schwellenwertefür Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals

Artikel 46
Abzüge bei konsolidierten Abschlüssen -Ausnahmen und Alternativen

Abschnitt 3
Hartes Kernkapital

Artikel 47
Hartes Kernkapital

Kapitel 3
Zusätzliches Kernkapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 48
Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 49
Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 50
Beschränkungen hinsichtlich der Streichung von Ausschüttungen aus Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals und Merkmale der Instrumente, die eine Rekapitalisierung des Instituts behindern könnten

Artikel 51
Wertberichtigung oder Umwandlung von Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 52
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals

Abschnitt 2
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 53
Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 54
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 55
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 56
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals relevanter Unternehmen

Artikel 57
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von relevanten

Abschnitt 3
Zusätzliches Kernkapital

Artikel 58
Zusätzliches Kernkapital

Kapitel 4
Ergänzungskapital

Abschnitt 1
Posten Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 59
Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 60
Instrumente des Ergänzungskapitals

Artikel 61
Amortisierung von Instrumenten des Ergänzungskapitals

Artikel 62
Nichteinhaltung der Auflagen für Instrumente des Ergänzungskapitals

Abschnitt 2
ABZÜGE von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 63
Abzüge von Posten des Ergänzungskapitals

Artikel 64
Abzüge von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen

Artikel 65
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen relevanter Unternehmen und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel

Artikel 66
Abzug von Beteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen relevanter Unternehmen

Artikel 67
Abzug von Instrumenten des Ergänzungskapitals ohne Halten einer wesentlichen Investition an einem relevanten Unternehmen

Abschnitt 3
Ergänzungskapital

Artikel 68
Ergänzungskapital

Kapitel 5
Eigenmittel

Artikel 69
Eigenmittel

Kapitel 6
Allgemeine Anforderungen

Artikel 70
Beteiligungen an nicht zum regulatorischen Kapital zählenden Kapitalinstrumenten beaufsichtigter Unternehmen

Artikel 71
Indirekte Beteiligungen aus dem Halten von Indexpapieren

Artikel 72
Bedingungen für die Verringerung der Eigenmittel

Artikel 73
Zustimmung der Aufsichtsbehörden zur Verringerung der Eigenmittel

Artikel 74
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln

Artikel 75
Kontinuierliche Prüfung der Eigenmittelqualität

Titel III
Minderheitsbeteiligungen und durch Tochtergesellschaften begebene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals

Artikel 76

Artikel 77
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital, Kernkapital, Ergänzungskapital und qualifizierte Eigenmittel

Artikel 78
Qualifiziertes zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital einer Zweckgesellschaft

Artikel 79
Minderheitsbeteiligungen des konsolidierten harten Kernkapitals

Artikel 80
Qualifizierte Kernkapitalinstrumente des konsolidierten Kernkapitals

Artikel 81
Qualifiziertes Kernkapital des konsolidierten zusätzlichen Kernkapitals

Artikel 82
Qualifizierte Eigenmittel der konsolidierten Eigenmittel

Artikel 83
Qualifizierte Eigenmittelinstrumente des konsolidierten Ergänzungskapitals

Titel IV
Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 84
Risikogewichtung und Verbot qualifizierter Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors

Artikel 85
Alternative zum Risikogewicht von 1250%

Artikel 86
Ausnahmen

TEIL III Eigenmittelanforderungen

Titel I
Allgemeine Anforderungen, Bewertung und Berichterstattung

Kapitel 1
Mindesthöhe der Eigenmittel Abschnitt 1 Eigenmittelanforderungen an Institute

Artikel 87
Eigenmittelanforderungen

Artikel 88
Anfangskapitalanforderung unter Annahme der Unternehmensfortführung

Artikel 89
Ausnahmefür Handelsbuchtätigkeiten von geringem Umfang

Abschnitt 2
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit Beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 90
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit beschränkter Zulassung für die Erbringung von Finanzdienstleistungen

Artikel 91
Eigenmittelanforderungen an Wertpapierfirmen mit einem Anfangskapital in der in Artikel 29 der Richtlinie [vom Amt für Veröffentlichungen einzufügen] festgelegten Höhe

Artikel 92
Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten

Artikel 93
Eigenmittel von Wertpapierfirmen auf konsolidierter Basis

Kapitel 2
Berechnung und Meldepflichten

Artikel 94
Bewertung

Artikel 95
Berichterstattung über Eigenmittelanforderungen

Artikel 96
Spezifische Meldepflichten

Kapitel 3
Handelsbuch

Artikel 97
Anforderungen für das Handelsbuch

Artikel 98
Führung des Handelsbuchs

Artikel 99
Einbeziehung in das Handelsbuch

Artikel 100
Anforderungenfür eine vorsichtige Bewertung

Artikel 101
Interne Sicherungsgeschäfte

Titel II
Eigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken

Kapitel 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 102
Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos

Artikel 103
Verwendung des Verfahrens zur Kreditrisikominderung im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 104
Behandlung verbriefter Forderungen im Rahmen des Standard- und IRB-Ansatzes

Artikel 105
Behandlung der Kreditrisikoanpassung

Kapitel 2
Standardansatz

Abschnitt 1
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Forderungswert

Artikel 107
Forderungsklassen

Artikel 108
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge

Abschnitt 2
Risikogewichte

Artikel 109
Forderungen an Zentralstaaten oder Zentralbanken

Artikel 110
Forderungen an Gebietskörperschaften

Artikel 111
Forderungen an öffentliche Stellen

Artikel 112
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken

Artikel 113
Forderungen an internationale Organisationen

Artikel 114
Forderungen an Institute

Artikel 115
Forderungen an Institute mit Rating

Artikel 116
Forderungen an Institute ohne Rating

Artikel 117
Forderungen an Unternehmen

Artikel 118
Retailforderungen

Artikel 119
Durch Hypotheken auf Immobilien besicherte Forderungen

Artikel 120
Durch Wohnimmobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 121
Durch Hypotheken auf gewerbliche Immobilien vollständig besicherte Forderungen

Artikel 122
Ausgefallene Forderungen

Artikel 123
Mit besonders hohen Risiken verbundene Posten

Artikel 124
Forderungen in Form gedeckter Schuldverschreibungen

Artikel 125
Verbriefungspositionen

Artikel 126
Forderungen an Institute und Unternehmen mit einem kurzfristigen Rating

Artikel 127
Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Artikel 128
Beteiligungspositionen

Artikel 129
Sonstige Posten

Abschnitt 3
Anerkennung Zuordnung von Kreditrisikoeinschätzungen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von ECAI

Unterabschnitt 2
Zuordnung der Ratings von ECAI

Artikel 131
Zuordnung der Ratings von ECAI

Unterabschnitt 3
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Artikel 132
Anwendung der Ratings von Exportversicherungsagenturen

Abschnitt 4
Anwendung der Ratings von ECAI zur Bestimmung des Risikogewichts

Artikel 133
Allgemeine Anforderungen

Artikel 134
Emittenten- und Emissionsratings

Artikel 135
Lang- und kurzfristige Ratings

Artikel 136
Positionen in der Landeswährung und in ausländischer Währung

Kapitel 3
Auf internen Ratings basierender Ansatz (IRB-Ansatz)

Abschnitt 1
Genehmigung der Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 137
IRB 0 Begriffsbestimmungen

Artikel 138
Genehmigungfür die Anwendung des IRB-Ansatzes

Artikel 139
Bewertung eines Antrags auf Anwendung des IRB-Ansatzes durch die zuständigen Behörden

Artikel 140
Erfahrungen mit der Anwendung von IRB-Ansätzen

Artikel 141
Erforderliche Maßnahmen, wenn die Anforderungen dieses Kapitels nicht mehr erfüllt sind

Artikel 142
Methode für die Zuordnung von Forderungen in Forderungsklassen

Artikel 143
Bedingungen für die Anwendung des IRB-Ansatzes in verschiedenen Forderungsklassen und Geschäftsfeldern

Artikel 144
Bedingungen für einen Rückgriff auf weniger komplizierte Ansätze

Artikel 145
Bedingungen für eine dauerhafte Teilanwendung

Abschnitt 2
Berechnung risikogewichteter Forderungsbeträge

Unterabschnitt 1
Behandlung nach Forderungsart / Forderungsklasse

Artikel 146
Behandlung nach Forderungsklasse

Artikel 147
Behandlung von Forderungen in Form von Anteilen an oder Aktien von Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)

Unterabschnitt 2
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für Kreditrisiken

Artikel 148
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Forderungen an Unternehmen, Institute, Zentralstaaten und Zentralbanken

Artikel 149
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Retailforderungen

Artikel 150
Risikogewichtete Forderungsbeträge für Beteiligungspositionen

Artikel 151
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür Beteiligungspositionen

Artikel 152
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür sonstige Aktiva, bei denen es sich nicht um Kreditverpflichtungen handelt

Unterabschnitt 3
Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge für das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen

Artikel 153
Risikogewichtete Forderungsbeträgefür das Verwässerungsrisiko gekaufter Forderungen


 
 
 


Drucksache 616/10

... Die nachstehende Liste von Indikatoren bildet die Grundlage für einen jährlichen Leistungsvergleich, der Bestandteil der Überwachung der Innovationsunion ist. Die Daten, die auf den neuesten verfügbaren Statistiken basieren, werden für jeden Mitgliedstaat, für die Europäische Union und für die wichtigsten Nicht-EU-Staaten vorgelegt. Es wird versucht, für die EU-Mitgliedstaaten auch Daten über die regionale (d.h. subnationale) Ebene zur Verfügung zu stellen. Der Leistungsvergleich wird bis 2020 beibehalten und bei Verfügbarkeit neuer Datenquellen und/oder Vorliegen neuer politischer Leitlinien in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Die Kommission ist um einen zusätzlichen Leistungsindikator für den Geschlechter-Aspekt bemüht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 841/10

... – "Nicht-EU-Landwirtschaft", wenn die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe in Drittländern erzeugt wurden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 841/10




Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

Konsultation von Interessengruppen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Prinzip der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Allgemeine Anforderungen

Artikel 36a
Veröffentlichung und Mitteilung

Artikel 38a
Übertragene Befugnisse

Artikel 38b
Durchführungsbefugnisse

Artikel 38c
Befugnisse der Kommission

Artikel 38d
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 38e
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 38f
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 38g
Durchführungsrechtsakte – Ausschuss für ökologische/biologische Produktion

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 533/10

... Wesentliche Vorteile eines Freihafens sind zum 1. Juli 2009 entfallen bzw. werden zum 1. Januar 2011 entfallen. Die Vorteile bestanden insbesondere darin, dass Nichtgemeinschaftswaren, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) beim Eingang in das Gemeinschaftsgebiet unmittelbar in eine Freizone im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 ZollVG verbracht werden, nicht angemeldet und gestellt werden müssen. Aufgrund von Änderungen des europäischen Zollrechts durch die Verordnungen (EG) Nr. 648/2005 und (EG) Nr. 1875/2006 sind seit dem 1. Juli 2009 alle Nichtgemeinschaftswaren, die in eine Freizone verbracht werden, ausnahmslos zu gestellen und ab 1. Januar 2011 muss für solche Nichtgemeinschaftswaren beim Verbringen in eine Freizone vor ihrer Ankunft eine summarische Eingangsanmeldung nach Artikel 36a Zollkodex in Verbindung mit Artikel 181b ZK-DVO abgegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

§ 1

§ 2

Zu § 1

Zu § 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1400: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Freihafens Hamburg


 
 
 


Drucksache 774/10

... Das strategische Konzept des Nord-Süd-Erdgasverbunds liegt darin, den Ostseeraum (einschließlich Polen) an die Adria und die Ägäis und weiter an das Schwarze Meer anzuschließen, wobei die EU-Mitgliedstaaten Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Rumänien und eventuell Österreich sowie Kroatien einbezogen werden. Dies würde eine generelle Flexibilität für die gesamte mittelosteuropäische (MOE-)Region ermöglichen, so dass ein solider, gut funktionierender Binnenmarkt entstehen und der Wettbewerb gefördert werden könnten. Längerfristig muss dieser Integrationsprozess auf die Nicht-EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden, die Vertragsparteien der Energiegemeinschaft sind. Ein integrierter Mark würde die notwendige Nachfragesicherheit 63 schaffen und den Anreiz für Lieferanten bieten, bestehende und neue Importinfrastrukturen, wie neue

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 774/10




1. Einleitung

2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf

2.1. Stromnetze und -speicherung

2.2. Erdgasnetze und -speicherung

2.3 Fernwärme- und -kältenetze

2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS

2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen

2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort

2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke

3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung

4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach

4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl

4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten

4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz

4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

4.1.4. Einführung intelligenter Netze

4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.2.1. Europäische Stromautobahnen

4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

4.3. Von Prioritäten zu Projekten

5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung

5.1. Regionale Cluster

5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren

5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern

5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens

5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung

5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos

Anhang Vorschl
äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach

1. Einleitung

2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage

3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL

3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten

3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren

5 Empfehlungen

3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa

5 Empfehlungen

3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa

5 Empfehlungen

3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom

3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz

3.2.1. Südlicher Korridor

3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa

3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas

3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa

3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit

3.4. Einführung intelligenter Netze

5 Empfehlungen

4. Vorbereitung der längerfristigen Netze

4.1. Europäische Stromautobahnen

5 Empfehlungen

4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur

5 Empfehlungen


 
 
 


Drucksache 839/10

... Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise tragen zu einem großen Teil die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Lage der Menschen mit dem geringsten Einkommen hat sich weiter verschlechtert und ihr Überschuldungs- und Insolvenzrisiko ist jetzt noch höher. Am härtesten getroffen hat der Anstieg der Arbeitslosigkeit junge Menschen, Migrantinnen und Migranten und gering Qualifizierte, die häufig auf befristete und schlecht bezahlte Jobs angewiesen sind, und deren Lebensbedingungen sich daher zunehmend verschlechtern. Im Detail bedeutet dies, dass einer von fünf jungen Menschen am Arbeitsmarkt keine Arbeit hat; Nicht-EU-Staatsangehörige weisen eine um 11 Prozentpunkte höhere Arbeitslosenrate auf als EU-Bürgerinnen, und gering qualifizierte Personen werden doppelt so häufig arbeitslos wie hoch qualifizierte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Herausforderungen

2.1. Armut und Ausgrenzung haben viele Dimensionen

2.2. Maßnahmen gegen Armut in verschiedenen Lebensphasen

2.3. Starke Ausgrenzung, neue Formen der Gefährdung und spezifische Nachteile

3. Europäische PLATTFORM gegen Armut soziale Ausgrenzung

3.1. Maßnahmen für den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung in allen Politikbereichen

Zugang zur Beschäftigung

Sozialschutz und Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen

Bildungs - und Jugendpolitik

Soziale Eingliederung und Antidiskriminierung

Branchenspezifische Politik

Externe Dimension

5 Sozialverträglichkeitsprüfung

3.2. EU-Mittel im Dienst der Ziele für die soziale Eingliederung und den sozialen Zusammenhalt

Die Haushaltsüberprüfung und die Ziele der Strategie „Europa 2020 “

Der Beitrag der EU-Fonds

3.3. Entwicklung eines evidenzbasierten Ansatzes für soziale Innovationen und Reformen

3.4. Förderung eines partnerschaftlichen Ansatzes und der Sozialwirtschaft

Breitere und stärkere Einbeziehung der Stakeholderinnen

Das Potenzial der Sozialwirtschaft bündeln

3.5. Intensivierung der strategischen Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten

4. Nutzung der Ergebnisse des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut sozialer Ausgrenzung 2010

5. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 732/10

... Wenn sich Unionsbürger in einem Nicht-EU-Staat aufhalten, in dem ihr Herkunftsmitgliedstaat weder durch eine Botschaft noch durch ein Konsulat vertreten ist, haben sie Anspruch auf konsularischen Schutz durch einen beliebigen anderen Mitgliedstaat. Die Botschaft oder das Konsulat des anderen EU-Mitgliedstaats sollte sie wie eigene Staatsangehörige behandeln. Die Zahl der Unionsbürger, die in Drittstaaten reisen, ist von über 80 Millionen im Jahr 2005 auf über 90 Millionen im Jahr 2008 gestiegen. 27 Über 30 Millionen Unionsbürger leben auf Dauer in einem Drittstaat, doch in nur drei Ländern (USA, China, Russland) sind alle 27 Mitgliedstaaten vertreten. Durch die wachsende Anzahl von Europäern, die Geschäfts- oder Urlaubsreisen in Drittstaaten unternehmen 28 , besteht ein wachsender Bedarf an konsularischer Unterstützung für Unionsbürger, für die keine Vertretung vorhanden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/10




Bericht

1. Einleitung

2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen

2.1. Bürger als Privatpersonen

2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren

2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz

2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen

2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern

2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth

2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger

2.2. Bürger als Verbraucher

2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung

2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten

2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige

2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse

2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen

2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern

2.4. Bürger als politische Akteure

2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger

2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft

3. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 856/10

... Für staatenlose Personen und Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Mitgliedstaates gilt die Regelung nicht. Für diese Personengruppe gibt es kein Strafregister in einem Mitgliedstaat, in welchem zentral alle Verurteilungen der EU gespeichert werden. Nach Einführung des geplanten EU-Index-Strafregisters muss diese Lücke mutmaßlich geschlossen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 856/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

§ 15
Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs

§ 30b
Europäisches Führungszeugnis

§ 43a
Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 53a
Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 56a
Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b
Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57a
Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Änderung der Gewerbeordnung

§ 150c
Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 150d
Protokollierungen

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen im Zusammenhang mit den neuen Regelungen zum europäischen Strafregisterinformationsaustausch

1. Zur Entstehungsgeschichte

2. Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Regelung

a Allgemeines

b Neuerungen des Rb sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

c Neuerungen des Beschlusses ECRIS sowie gesetzlicher Änderungsbedarf

II. Sonstige Änderungen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgenabschätzung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

2 I.

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

a Zu § 56a BZRG Mitteilung über ausländische Verurteilungen

b Zu § 56b BZRG Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer n

2 II.

Zu Artikel 2

2 III.

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

2 IV.

Zu Artikel 4

2 V.

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1414: Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 634/10

... Die Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten von Geräten oder Technik für die PRS-Nutzung ist, unabhängig davon, ob sie in der Liste von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck10 aufgeführt sind, nur im Rahmen der Abkommen nach Artikel 2 Absatz 7 oder in Anwendung der Regelungen für Ansiedlung und Betrieb der Referenzstationen nach Artikel 10 zulässig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Anhörung der Beteiligten Folgenabschätzung

A. die Problemstellung

B. das Gewählte Vorgehen die Alternativen

C. Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten die übrigen Beteiligten

D. EIN echter Konsens

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Allgemeine Grundsätze für den Zugang zum PRS

Artikel 3
Mit der Funktionsweise des Systems zusammenhängende Autorisierung des Zugangs

Artikel 4
Schutz von Verschlusssachen

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Die zuständige PRS-Behörde

Artikel 7
Aufgabe der Sicherheitszentrale

Artikel 8
Herstellung der Empfänger und Sicherheitsmodule und ihre Sicherheit

Artikel 9
Ausfuhrkontrollen

Artikel 10
Referenzstationen mit PRS-Geräten

Artikel 11
Anwendung der Gemeinsamen Aktion 2004/552/GASP

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 14
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 15
Inkrafttreten

Artikel 16
Adressaten

Anhang


 
 
 


Drucksache 735/10

... – gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass es angesichts der Deepwater-Horizon-Ölpest im Golf von Mexiko für die EU und ihre Mitgliedstaaten zwingend geboten ist, unverzüglich alle Aspekte der Ölförderung und Ölexploration in der Europäischen Union zu prüfen und danach alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu gewährleisten, dass es in EU-Gewässern nicht zu einer solchen Umweltkatastrophe kommen wird, Sicherheit bei Erdölarbeiten in Europa Grundsätze von überragender Bedeutung sind, die allen EU-Maßnahmen auf diesem Gebiet zugrunde liegen müssen, C. in der Erwägung, dass die meisten Ölbohrungen und Ölexplorationen in den Gewässern der Nordsee stattfinden, D. in der Erwägung, dass EU-Gewässer auch an Nicht-EU-Länder grenzen, die nicht durch EU-Recht zur Einhaltung entsprechender Haftungs- und Schadenersatzvorschriften verpflichtet sind, E. in der Erwägung, dass Anstrengungen unternommen werden mit dem Ziel, Ölbohrungen und Ölexplorationen auf tiefere und weiter abgelegene Meeresgebiete auszudehnen, wodurch deren Durchführung und Überwachung größere Risiken bergen würde,



Drucksache 786/10

... Das Ungleichgewicht zwischen den geforderten und den vorhandenen Kompetenzen hat auch einen geografischen Aspekt: Mangel und Engpässe an qualifizierten Arbeitskräften in Gebieten mit großem Wachstum gibt es ebenso wie Gebiete mit konstant hoher Arbeitslosigkeit. Dennoch ist die Mobilität in der EU nach wie vor sehr schwach: Im Jahr 2009 lebten nur 2,4 % der EU-Bevölkerung in einem anderen Mitgliedstaat. Die Wirtschaftsmigration gewinnt ebenfalls an strategischer Bedeutung bei der Knappheit an qualifiziertem Personal. Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger machten fast 20 Millionen bzw. 4,0 % der Gesamtbevölkerung der EU-27 aus – ohne den Wanderungsausgleich würde die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter verglichen mit 2009 bis zum Jahr 2030 um 12 % und bis zum Jahr 2060 um 33 % sinken. Dennoch haben qualifizierte Wanderarbeitnehmer zu oft geringwertige Arbeitsplätze mit niedrigen Anforderungen inne, was deutlich zeigt, dass das Potenzial und die Kompetenzen dieser Wanderarbeitnehmer besser verwaltet werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 786/10




2 Einleitung

Prioritäten der Agenda

1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen

1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten

Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:

Umfassendes lebenslanges Lernen:

Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:

Moderne Systeme der sozialen Sicherheit

1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity

Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt

2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen

2.2. Der richtige Kompetenzmix

2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa

2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU

2.5. Nutzung des Potenzials der Migration

Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen

Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre

Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente

3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente

Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung

Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können

4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen

4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation

Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:

Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:

EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten

2 Fazit


 
 
 


Drucksache 106/09

... F. in der Erwägung, dass sich auch Situationen entwickelt haben, in denen Fälle, in denen Rechtsschutz erforderlich ist, zwei oder mehr Mitgliedstaaten sowie Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Staaten betreffen, insbesondere aufgrund herkömmlicher Migrationsströme (ehemalige Kolonien, die Vereinigten Staaten und Kanada);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/09




Anlage
Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags

A. Grundsätze und Ziele des Vorschlags

B. Vorzuschlagende Massnahmen


 
 
 


Drucksache 823/09

... Da die Vereinbarung für den Europäischen Wirtschaftsraum von Bedeutung ist, wird die Richtlinie nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses auch für die Nicht-EU-Mitgliedstaaten gelten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 823/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende einschlägige Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche

3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Anhang
Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor

3 Präambel:

Allgemeine Erwägungen

Paragraf 1: Zweck

Paragraf 2: Anwendungsbereich

Paragraf 3: Definitionen

Paragraf 4: Grundsätze

Paragraf 5: Risikobewertung

Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz

Paragraf 7: Information und Sensibilisierung

Paragraf 8: Schulung

Paragraf 9: Meldeverfahren

Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen

Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen


 
 
 


Drucksache 828/09

... ") festgelegt werden. Die Vereinbarung könnte Themen wie die Bedingungen für einen Beitritt zum Netzwerk, die Beziehungen zu Nicht-EU-Mitgliedern, die Benennung einer Verwaltungsstelle für das Netzwerk sowie Fragen zu Verantwortungsbereich, Finanzierung und Beilegung von Streitigkeiten usw. regeln. Die Vereinbarung könnte auch Angelegenheiten wie die Wartung des zentralen Servers sowie die Sicherstellung eines Zugangs der Öffentlichkeit in allen Amtssprachen der EU umfassen. Durch die vertragliche Regelung würde auch die Flexibilität der Zusammenarbeit beibehalten werden. Die Mitgliedstaaten könnten darüber entscheiden, ob sie auf den bereits bestehenden Ergebnissen des EBR aufbauen oder einen anderen Weg einschlagen wollen. Die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, sollten ihre eigene Preispolitik frei gestalten können. Sie sollten bei der Festlegung ihrer Gebühren jedoch nicht zwischen Endbenutzern unterscheiden. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, die Mindestsicherheits- und Datenschutzstandards, einschließlich der Datenschutzvorschriften der Gemeinschaft (95/46/EG) und die einschlägigen nationalen Bestimmungen, einhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 620/09 (Beschluss)

... " (BSSSC), der Ostseekommission (Baltic Sea Commission, BSC) und der Union der Ostseestädte (Union of the Baltic Cities, UBC), behält weiterhin herausragende Bedeutung und sollte dazu genutzt werden, die Umsetzung der Ostseestrategie zu fördern. Durch sie kann auch die Einbindung von Nicht-EU-Staaten, insbesondere der Russischen Föderation, aber auch Norwegens und Islands, ermöglicht werden. Bei der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation kommt zudem den bestehenden regionalen Partnerschaften Bedeutung zu. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine Einbeziehung der Nicht-EU-Staaten in Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung der Strategie einzusetzen.



Drucksache 804/09

... 4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/09




Mitteilung

1. Digitale Dividende – Zeit zum Handeln auf EU-Ebene

2. Schritte zur Verwirklichung eines gemeinsamen Ziels

2.1. Politische Vorbereitungen auf EU-Ebene

Erste Schritte

Technische Vorbereitung unter Federführung der CEPT

Kommissionsstudie über sozioökonomische Aspekte

Umfangreiche Konsultationen

2.2. Ein EU-Fahrplan als praktischer Wegweiser

2.3. Rückendeckung durch das Europäische Parlament und den Rat

2.4. Das weitere Vorgehen – Vorschläge der Kommission

3. Dringende Massnahmen, die unmittelbar zu spürbaren Vorteilen führen

3.1. Vollständige Abschaltung des analogen Fernsehens bis 2012

3.2. Vorgaben für die einheitliche Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste durch Aufstellung harmonisierter technischer Nutzungsbedingungen

4. Massnahmen, die eine strategische Entscheidung voraussetzen

4.1. Annahme eines gemeinsamen EU-Standpunkts im Hinblick auf eine wirksamere grenzübergreifende Koordinierung mit Nicht-EU-Staaten

4.2. Erreichen der EU-weiten Öffnung des Teilbands 790–862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste

4.3. Festlegung einer Mindesteffizienz bei der künftigen Nutzung der digitalen Dividende

5. Ausblick auf weitere Verbesserungen bei der Nutzung der digitalen Dividende

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 525/09

... Artikel 6 enthält Vorschriften über die Beteiligung von Nicht-EU-Ländern am GMES-Programm. In Anbetracht der weltweiten Ausrichtung von GMES ist es von besonderer Bedeutung, dass die Beteiligung von Drittländern möglich ist, sofern Abkommen und Verfahren dies zulassen. In Artikel 7 über die Finanzierung ist der Gesamtbetrag für eine Finanzierung der ersten operativen Tätigkeiten von GMES aus dem Gemeinschaftshaushalt festgelegt. Die Mittelbindungen werden jährlich im Einklang mit der Haushaltsordnung genehmigt. Wie im Fall der europäischen GNSS-Programme sollten auch Drittländer und internationale Organisationen auf der Grundlage entsprechender Abkommen finanziell oder mit Sachleistungen zu den Programmen beitragen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/09




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1 Hintergrund

1.2 Gründe und Ziele des Vorschlags

1.3 Finanzierung von GMES: von der Forschung und Entwicklung bis zum Betrieb

1.4 Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Inhalt der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Erdbeobachtungsprogramm GMES und seine ersten operativen Tätigkeiten 2011-2013

3. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

4. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

5. Wahl des Rechtsinstruments

6. Auswirkungen Auf Den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
GMES-Programm

Artikel 3
Erste operative Tätigkeiten von GMES (2011-2013)

Artikel 4
Organisatorische Modalitäten

Artikel 5
Formen der Gemeinschaftsfinanzierung

Artikel 6
Teilnahme von Drittländern

Artikel 7
Finanzierung

Artikel 8
Daten- und Informationspolitik im Rahmen von GMES

Artikel 9
Überwachung und Bewertung

Artikel 10
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 11
Ausschuss

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang
Ziele der ersten operativen Tätigkeiten von GMES (2011-2013)

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 559/09

... Das Hauptziel möglicher gemeinsamer Vorschriften ist es, den freien Verkehr der gemeinsamen Währung im Euro-Währungsgebiet zu erleichtern. Dies schließt jedoch nicht aus dass das Gebiet anderer Mitgliedstaaten ebenfalls einbezogen wird. Unabhängig vom geografischen Anwendungsbereich kann weiterhin die Möglichkeit in Betracht gezogen werden die Währungen anderer Mitgliedstaaten bzw. Nicht-EU-Mitglieder und auch andere Wertgegenstände (wie Schmuck, Gold, Kunst oder wertvolle Dokumente) einzubeziehen. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht teilnehmende Mitgliedstaaten und auf andere Güter könnte jedoch die Verabschiedung gemeinsamer Vorschriften stark verzögern oder sogar verhindern, da die Diskussion von den wesentlichen Fragen abgelenkt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 620/09

... In dieser Mitteilung wird die vom Europäischen Rat geforderte Strategie vorgestellt. Mit der Strategie sollen sowohl ein koordinierter, umfassender Rahmen als Reaktion auf wichtige Herausforderungen des Ostseeraums gegeben als auch konkrete Lösungsvorschläge gemacht werden. Sie ist im Zusammenhang mit dem vorläufigen Aktionsplan zu sehen. Die Strategie und die vorgeschlagenen Maßnahmen und Vorzeigeprojekte wurden nach ausführlicher Konsultation der Mitgliedstaaten und der betroffenen Akteure erstellt. Die Kommission hat sich außerdem darum bemüht, die Nicht-EU-Mitgliedstaaten des Ostseeraums umfassend über die Vorarbeiten für diese Strategie zu informieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 620/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Strategie: Ein intergrierter Rahmen zur Nutzung der Chancen und zur Bewältigung der Herausforderungen des Ostseeraums

4. Hintergrund und Kontext

4.1. Geografischer Geltungsbereich

4.2. Betroffene Politikbereiche

5. Reaktion

5.1. Eine ökologisch nachhaltige Region

5.2. Eine wohlhabende Region

5.3. Eine leicht zugängliche und attraktive Region

5.4. Eine sichere Region

5.5. Horizontale Maßnahmen

6. Durchführung und Governance – Von der Theorie zur Praxis

6.1. Konsultationsprozess

6.2. Vorschläge zur Governance und Durchführung

6.3. Praktische Durchführung

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 137/09

... 105. ist besorgt darüber, dass Hunderttausende von Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen vom beruflichen, sozialen und politischen Leben ausgeschlossen sind, weil keine wirksamen Integrationsmaßnahmen ergriffen werden, wodurch das Ziel der Europäischen Union der Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des wirtschaftlichen Wohlstands untergraben wird; erkennt die Gefahr, dass die Ausgrenzung den Menschen in eine schwierige Lage bringen kann, wodurch der Weg zu Radikalisierung, zum Menschenhandel und zu anderen Formen der Ausbeutung geöffnet wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/09




2 Einleitung

Allgemeine Empfehlungen

Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte

Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht

2 Diskriminierung

Allgemeine Erwägungen

2 Minderheiten

2 Roma

2 Chancengleichheit

Sexuelle Ausrichtung

2 Fremdenfeindlichkeit

Junge, ältere und behinderte Menschen

2 Kultur

2 Streitkräfte

Migranten und Flüchtlinge

Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung

2 Aufnahme

Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen

2 Integration

2 Rückkehr

Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen

2 Meinungsfreiheit

Rechte des Kindes

Gewalt, Armut und Arbeit

2 Diskriminierung

2 Jugendgerichtsbarkeit

Unterstützung für Kinder

Teil habe

Soziale Rechte

2 Armut

2 Obdachlosigkeit

Wohnraum

2 Gesundheit

2 Arbeitnehmer

Nicht gemeldete Arbeitnehmer

2 Senioren


 
 
 


Drucksache 67/09

... Der Rahmenbeschluss soll durch Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt werden. Die Umsetzung soll zum Anlass genommen werden, auch Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, die auch den Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten betreffen, in bestimmten Bereichen anzupassen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen zur Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates sollen ebenfalls im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 67/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 56a
Entschädigung der verletzten Person

§ 56b
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 57a
Kosten der Vollstreckung

§ 61b
Gemeinsame Ermittlungsgruppen

§ 71a
Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

§ 88
Grundsatz

§ 88a
Voraussetzungen der Zulässigkeit

§ 88b
Unterlagen

§ 88c
Ablehnungsgründe

§ 88d
Verfahren

§ 88e
Vollstreckung

§ 88f
Aufteilung der Erträge

§ 90
Ausgehende Ersuchen

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

II. Vermögensabschöpfung im deutschen Recht

1. Verfall

2. Einziehung

III. Rechtshilfe bei der Vermögensabschöpfung

1. Materielle Voraussetzungen

2. Verfahren

IV. Harmonisierung des materiellen Rechts in der Europäischen Union

V. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses

Zu den Regelungen des Rahmenbeschlusses im Einzelnen:

VI. Änderungen im IRG

VII. Gesetzgebungszuständigkeit

VIII. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IX. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

I. Zu Artikel 1 – Änderungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

1. Zu § 49 – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

2. Zu § 54 – Umwandlung der ausländischen Sanktion

3. Zu § 55 – Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

4. Zu § 56 – Bewilligung der Rechtshilfe

5. Zu § 56a – Entschädigung der verletzten Person

Zu Absatz 1

Zu § 56a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

6. Zu § 56b – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

7. Zu § 57 – Vollstreckung

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

8. Zu § 57a – Kosten der Vollstreckung

9. Zu § 58 – Sicherung der Vollstreckung

10. Zu § 61b – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

Zu § 93

11. Zu § 61c – Audiovisuelle Vernehmung

12. Zu § 67a – Rechtshilfe für internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche

13. Zu § 71a – Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens

14. Zu § 74a – Internationale Strafgerichtshöfe, zwischen- und überstaatliche Einrichtungen

15. Zu § 81 – Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung

16. Zu § 88 – Grundsatz

17. Zu § 88a – Voraussetzungen der Zulässigkeit

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

18. Zu § 88b – Unterlagen

19. Zu § 88c – Ablehnungsgründe

20. Zu § 88d –Verfahren

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

21. Zu § 88e – Vollstreckung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

22. Zu § 88f – Aufteilung der Erträge

23. Zu § 90 – Ausgehende Ersuchen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

24. Zu § 93 – Gemeinsame Ermittlungsgruppen

25. Zu § 94 – Ersuchen um Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung

26. Zu § 95 – Sicherungsunterlagen

II. Zu Artikel 2 – Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

1. Zu § 5 Absatz 4

2. Zu § 6 Absatz 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 760: Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2006/783/JL des Rates


 
 
 


Drucksache 61/09

... Auch für die Unternehmen, die noch Nichtgemeinschaftswaren einführen, wird mittelfristig einer der wesentlichen Vorteile eines Freihafens entfallen. Dieser besteht darin, dass Nichtgemeinschaftswaren, die aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) beim Eingang in das Gemeinschaftsgebiet unmittelbar in eine Freizone i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 1 ZollVG verbracht werden weder angemeldet noch gestellt werden müssen. Ab 1. Juli 2009 sind auf Grund von Änderungen des europäischen Zollrechts durch die Verordnungen (EG) Nr. 648/2005 und (EG) Nr. 1875/2006 auch beim Verbringen in eine Freizone alle für Nichtgemeinschaftswaren bestimmten Zollförmlichkeiten zu erfüllen (z.B. ist vor ihrer Ankunft eine summarische Eingangsanmeldung nach Artikel 36a Zollkodex i. V. m. Artikel 181b ZK-DVO abzugeben).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1

§ 2

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 827: Gesetzentwurf zur Aufhebung der Freihäfen Emden und Kiel


 
 
 


Drucksache 620/1/09

... " (BSSSC), der Ostseekommission (Baltic Sea Commission, BSC) und der Union der Ostseestädte (Union of the Baltic Cities, UBC), behält weiterhin herausragende Bedeutung und sollte dazu genutzt werden, die Umsetzung der Ostseestrategie zu fördern. Durch sie kann auch die Einbindung von Nicht-EU-Staaten, insbesondere der Russischen Föderation, aber auch Norwegens und Islands, ermöglicht werden. Bei der Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation kommt zudem den bestehenden regionalen Partnerschaften Bedeutung zu. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine Einbeziehung der Nicht-EU-Staaten in Umsetzung, Überprüfung und Fortentwicklung der Strategie einzusetzen.



Drucksache 217/09

... In den zentralen Dienststellen wird die EU ihre Maßnahmen mit anderen richtungsweisenden Prozessen, Instrumenten und Programmen23 koordinieren. Dies soll sowohl EU-weit geschehen, als auch bei der Zusammenarbeit mit regionalen und internationalen Organisationen, Nicht-EU-Gebern, internationalen und gemeinschaftlichen NRO, dem Verband des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds, der Weltbank den Vereinten Nationen und dem ISDR-System.

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Drucksache 217/09




1. Einleitung

2. Begründung

2.1. Katastrophen auf dem Vormarsch – Entwicklungsländer am stärksten betroffen

2.2. Katastrophenvorsorge zahlt sich aus

2.3. Internationale Katastrophenvorsorge

2.4. Gründe für EU-Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge

3. Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Katastrophenvorsorge in Entwicklungsländern

3.1. Ziele

3.2. Geografische Reichweite, abgedeckte Katastrophenarten und Vorgehensweise

4. Prioritäre Interventionsbereiche

4.1. Katastrophenvorsorge muss nationale und lokale Priorität sein und eine starke institutionelle Grundlage für die Umsetzung haben

4.2. Katastrophenrisiken ermitteln, bewerten und überwachen und die Frühwarnung fördern

4.3. Einsatz von Wissen, Innovation und Bildung zur Schaffung einer Kultur der Sicherheit und Widerstandsfähigkeit auf allen Ebenen

4.4. Begrenzung der Nebenrisikofaktoren

4.5. Stärkung der Vorbereitung auf Katastrophen, um eine effektive Katastrophenbewältigung auf allen Ebenen zu gewährleisten

5. Umsetzung der Strategie

5.1. Prioritäten bei der Umsetzung

5.2. Zusammenarbeit, Komplementarität und Koordinierung

5.3. Finanzierungsinstrumente der EU24


 
 
 


Drucksache 427/09

... 14. bestätigt, dass es notwendig ist, den Dialog und die laufenden Gespräche mit Drittländern und den wichtigsten EU-Handelspartnern über die Zukunft der Automobilindustrie zu vertiefen, und fordert die Kommission deshalb auf, die Entwicklungen in Nicht-EU-Ländern, insbesondere in den Vereinigten Staaten und in Asien, genau zu verfolgen, um gleiche Bedingungen auf internationaler Ebene und den Verzicht auf protektionistische und diskriminierende Maßnahmen auf dem weltweiten Automobilmarkt zu gewährleisten;



Drucksache 707/09

... Da die Vereinbarung für den Europäischen Wirtschaftsraum von Bedeutung ist, wird die Richtlinie nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses auch für die Nicht-EU-Mitgliedstaaten gelten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören.

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Drucksache 707/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Vorschriften

1.4. Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Europäischen Union in anderen Bereichen

2. Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Analyse der Vereinbarung

3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien

3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung

3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen

3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Entsprechungstabelle

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

5.1. Wortlaut der Richtlinie

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3
, 5 und 6

Artikel 4

5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie

Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich

Paragraf 2: Elternurlaub

Paragraf 3: Vorschriften für die Inanspruchnahme von Elternurlaub

Paragraf 4: Adoption

Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung

Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt

Paragraf 8: Schlussbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Anhang
Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (Überarbeitete Fassung) 18. Juni 2009

2 Präambel

I – Allgemeine Erwägungen

II – Inhalt

Paragraf 1: Ziel und Anwendungsbereich

Paragraf 2: Elternurlaub

Paragraf 3: Modalitäten für die Inanspruchnahme von Elternurlaub

Paragraf 4: Adoption

Paragraf 5: Arbeitnehmerrechte und Nichtdiskriminierung

Paragraf 6: Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit

Paragraf 7: Fernbleiben von der Arbeit aus Gründen höherer Gewalt

Paragraf 8: Schlussbestimmungen


 
 
 


Drucksache 684/08

... 25. fordert den Rat auf, in Ermangelung von Sanktionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen mit Nicht-EU-Staaten, die Sanktionen verhängen, zusammenzuarbeiten, Informationen auszutauschen und die Maßnahmen auf internationaler Ebene zu koordinieren, um Umgehungen von Sanktionen zu verhindern und die EU-Sanktionen und sonstige Sanktionen im Einklang mit dem Völkerrecht möglichst wirksam umzusetzen;

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Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 394/08

... 75. betont einmal mehr, wie wichtig es ist, das Handbuch für die Durchführung der Leitlinien Menschenrechtsverteidigern vor Ort zur Verfügung zu stellen; bestärkt die COHOM darin, Übersetzungen der EU-Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger in EU-Sprachen, die die Lingua franca in Drittländern sind, und in den wichtigsten Nicht-EU-Sprachen an die Regionalreferate und Botschaften/Delegationen zu verteilen begrüßt, dass bisher Übersetzungen in Sprachen, wie Russisch, Arabisch, Chinesisch und Farsi verfügbar sind, hebt aber hervor, dass noch mehr Übersetzungen lokal erstellt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die Visafrage für Menschenrechtsverteidiger zu vereinfachen, die zu in der Europäischen Union organisierten Veranstaltungen eingeladen werden oder die aufgrund von sich verschlechternden Sicherheitsbedingungen fliehen;

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Drucksache 394/08




Allgemeine Prinzipien und Vorschläge für Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Gewaltlosigkeit

Der EU-Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage

Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien

Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte

Die Todesstrafe

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Genitalverstümmelung bei Frauen und andere schädliche traditionelle Praktiken

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze

Die Außenhilfeprogramme der Kommission und EIDHR

Wahlhilfe und Wahlbeobachtung

Umsetzung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming

Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen


 
 
 


Drucksache 401/08

... 19 2000 stammten 2 % der in wissenschaftlich-technischen Bereichen Beschäftigten in der EU aus Nicht-EU-Ländern, in den USA hingegen betrug der Anteil ausländischer Beschäftigter in diesem Bereich 22 % ("

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Drucksache 401/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Fortschritte und Perspektiven

3. Partnerschaftliche Massnahmen

4. Massnahmen in den vier zentralen Bereichen

4.1. Offene Einstellungsverfahren und Portabilität von Finanzhilfen

4.2. Sozialversicherung und zusätzliche Altersversorgung mobiler Forscher

4.3. Attraktive Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen

4.4. Verbesserung der Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung europäischer Forscher

5. Umsetzung der Partnerschaft


 
 
 


Drucksache 691/08

... Zentrales Ziel dieser externen Dimension ist es, das Potenzial der auch in Drittstaaten gesprochenen EU-Sprachen voll auszuschöpfen sowie das Lernen und Lehren von EU-Sprachen im Ausland und von Nicht-EU-Sprachen in der EU durch Austausch von Sachkunde und bewährten Verfahren und durch gemeinsame Expertengruppen zu fördern. Im Rahmen gemeinsamer Erklärungen wurden zusammen mit Nicht-EU-Staaten bereits konkrete Schritte in diese Richtung unternommen.

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Drucksache 691/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen einer grösseren und vielfältigeren EU

3. Ziele

4. Mehrsprachigkeit für interkulturellen Dialog und sozialen Zusammenhalt

4.1. Wertschätzung aller Sprachen

4.2. Überwindung von Sprachbarrieren im lokalen Umfeld

5. Mehrsprachigkeit und Wohlstand

5.1. Sprachen und Wettbewerbsfähigkeit

5.2. Sprachen und Beschäftigungsfähigkeit

6. Lebenslanges lernen

6.1. Mehr Gelegenheiten, um mehr Sprachen zu lernen

6.2. Effektiver Sprachunterricht

7. Medien, neue Technologien und Übersetzung

8. Die externe Dimension der Mehrsprachigkeit

9. Umsetzung

10. Fazit


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.