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"Niederlande"
Drucksache 139/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über wissenschaftliche Informationen im Digitalzeitalter: Zugang, Verbreitung und Bewahrung KOM (2007) 56 endg.; Ratsdok. 5748/07
... Ein Beispiel für diesen integrierten Ansatz ist das DARE-Programm in den Niederlanden. Seine Zielsetzung ist der vernetzte offene Zugang zum akademischen Output aller Universitäten. Die grundsätzliche Infrastruktur umfasst gegenwärtig mehr als 100.000 wissenschaftliche Berichte und Forschungsartikel und wird zu einem späteren Zeitpunkt experimentelle Daten oder Aufzeichnungen über Beobachtungen sowie andere digitale Objekte wie z.B. Video- und Audioaufzeichnungen umfassen.
Drucksache 484/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juni 2007 zu der Roadmap für den EU-Verfassungsprozess (2007/2087(INI))
... F. in der Erwägung, dass Frankreich und die Niederlande aufgrund des negativen Ausgangs der in diesen beiden Ländern veranstalteten Referenden nicht in der Lage waren, diesen Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen,
Drucksache 469/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Anpassung an den Klimawandel in Europa - Optionen für Maßnahmen der Europäischen Union KOM (2007) 354 endg.; Ratsdok. 11490/07
... " sein. In den Niederlanden beispielsweise werden bei der Planung von Infrastrukturen schon heute die neuesten Erkenntnisse über die Klimaauswirkungen auf Flussströmungen und den Meeresspiegelanstieg berücksichtigt. In den USA setzen Architekten beim Planen von Brücken in Küstengebieten bereits heute einen Meeresspiegelanstieg von einem Meter voraus.
Grünbuch der Kommission
1. Anpassung und Klimaschutz aus dem richtigen Blickwinkel
2. Grund zur globalen Besorgnis
3. Europa bleibt nicht verschont
Abbildung 1: Veränderung der durchschnittlichen Jahrestemperatur bis Ende dieses Jahrhunderts1
Abbildung 2: Veränderung der durchschnittlichen Jahresniederschläge bis Ende dieses Jahrhunderts
4. Europa muss sich anpassen - Herausforderungen für die Europäische Gesellschaft und die europäische öffentliche Ordnung
Abbildung 3: Auswirkung von Anpassungsmaßnahmen auf Schäden infolge eines niedrigen und eines hohen Meeresspiegelanstiegs.
• Nationale Ebene
• Regionale Ebene
• Lokale Ebene
5. Ausrichtung der EU-Massnahmen - Prioritäre Optionen für einen flexiblen Ansatz mit vier Aktionsschwerpunkten
5.1. Der erste Pfeiler: Frühzeitiges Handeln in der EU
5.1.1. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in die Umsetzung und Änderung geltender und künftiger Rechtsvorschriften und Politiken
Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums
Industrie und Dienstleistungen
5 Energie
5 Verkehr
5 Gesundheit
5 Wasser
Meeresumwelt und Fischerei
Ökosysteme und biologische Vielfalt
Andere natürliche Ressourcen
5 Querschnittsfragen
5.1.2. Einbeziehung von Anpassungsmaßnahmen in existierende Förderprogramme der Gemeinschaft
5.1.3. Entwicklung neuer politischer Maßnahmen
5.2. Der zweite Pfeiler: Einbeziehung von Anpassungserfordernissen in außenpolitische Maßnahmen der EU
5.3. Der dritte Pfeiler: Verringerung der Unsicherheit durch Erweiterung der Wissensgrundlage durch integrierte Klimaforschung
5.4. Der vierte Pfeiler: Einbeziehung der europäischen Gesellschaft, der europäischen Wirtschaft und des europäischen öffentlichen Sektors in die Entwicklung koordinierter und umfassender Anpassungsstrategien
6. Nächste Schritte
Drucksache 696/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zur Finanzierung des Sondergerichtshofs für Sierra Leone
... 2. weist darauf hin, dass der Sondergerichtshof für Sierra Leone im Rahmen der Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte Finanzhilfe von der Europäischen Union erhält und dass die Mitgliedstaaten, insbesondere das Vereinigte Königreich und die Niederlande, in hohem Maße und konsequent die Tätigkeit des Gerichtshofs unterstützt haben;
Drucksache 670/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
17. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... Warnschwellen werden seit Jahren in den Niederlanden mit Erfolg eingesetzt.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 18 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe e StVO
2. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - § 43 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a - neu - StVO
Drucksache 383/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen KOM (2007) 269 endg.; Ratsdok. 10224/07
... Ein weiterer Faktor sind die unterschiedlichen Arbeitskosten in Asien und Europa. Während Arbeiter der Abwrackwerften in Bangladesch und Indien 1–2 USD/Tag verdienen und die Aufwendungen des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit kaum ins Gewicht fallen, kostet ein Arbeiter in den Niederlanden pro Tag rund 250 USD und in Bulgarien ca. 13 USD8.
Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen
1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems
2. Wichtige Aspekte
2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle
2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung
2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen
2.4. Internationale Bestandsaufnahme
3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa
3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften
3.2. Internationale Lösungen
3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU
3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken
3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen
3.6. Abwrackfonds
3.7. Weitere Optionen
4. Fazit
Drucksache 496/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Juni 2007 zu den Millenniums-Entwicklungszielen - Zwischenbilanz (2007/2103(INI))
... S. in der Erwägung, dass die Europäische Union, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Schweden, Irland, Dänemark und Deutschland den Anteil der über allgemeine Haushaltszuschüsse gewährten Hilfe aufstocken,
Erhöhung der Hilfe
2 Schuldenerlass
Finanzierung der menschlichen und sozialen Entwicklung
Prioritäten der menschlichen und sozialen Entwicklung
Qualität der Hilfe und Armut als Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit
Allgemeine Budgethilfen
2 Regierungsführung
Frieden und Sicherheit
2 Handel
2 Klimawandel
Milleniums -Entwicklungsziele - Die Agenda für die Zeit danach
Drucksache 172/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den institutionellen Aspekten der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten (2006/2226(INI))
... L. der Begriff Integrationsfähigkeit beinhaltet die Aufgabe, die Europäische Union auf die Aufnahme neuer Mitglieder vorzubereiten; die Lösung dieser Aufgabe kann insbesondere nach der Ablehnung des Verfassungsvertrags in Frankreich und den Niederlanden gegenwärtig nicht in Angriff genommen werden, da dieser Vertrag die Europäische Union in die Lage versetzen würde, ihren Aufgaben effizient und demokratisch nachzukommen, wobei das Problem der Finanzmittel nach wie vor gelöst werden muss;
Drucksache 423/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) KOM (2007) 329 endg.; Ratsdok. 10959/07
... Das gemeinsame Programm AAL schafft den rechtlichen und organisatorischen Rahmen für ein groß angelegtes europäisches Programm für die angewandte Forschung und Innovation auf dem Gebiet der IKT für das wohltuende Altern in der Informationsgesellschaft, an dem sich Österreich, Belgien, Zypern, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal und Spanien sowie Israel, Norwegen und die Schweiz beteiligen. Diese Länder haben sich auf die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Tätigkeiten verständigt, die zur Verwirklichung des gemeinsamen Programms AAL beitragen. Das Gesamtvolumen ihrer Beteiligung wird auf mindestens 150 Millionen € im Zeitraum von 2008–2013 geschätzt.
Drucksache 611/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 zur Verringerung der durch Rechtsvorschriften bedingten Verwaltungskosten auf ein Minimum (2005/2140(INI))
... 39. bekundet seine Genugtuung über die Unterstützung, die dieser Ansatz bereits vom Rat und der Kommission erhalten hat, wie dies in Ziffer 25 der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes des Frühjahrsgipfels vom 8. und 9. März 2007 zum Ausdruck gebracht wird; betont, dass dies auch den Empfehlungen des Nationalen Normenkontrollrats (Deutschland), der Better Regulation Commission (Vereinigtes Königreich) und dem Beirat zur Verringerung der Verwaltungslasten (Niederlande), wie sie in dem Positionspapier dieser Gremien zum Aktionsprogramm der Kommission festgehalten sind, entspricht5;
Drucksache 563/07
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik -Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV )
... Auch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union standen oder stehen vor der Aufgabe, Mindestabstände für gentechnisch veränderten Mais festzulegen. Bislang bestehen Regelungen in Dänemark, den Niederlanden, Portugal und Tschechien; andere Mitgliedstaaten haben Entwürfe vorgelegt (s. Tabelle).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind
§ 3 Mitteilungspflicht
§ 4 Anpassungspflicht
§ 5 Anfragepflicht
§ 6 Lagerung
§ 7 Beförderung
§ 8 Ernte
§ 9 Eingesetzte Gegenstände
§ 10 Durchwuchs
§ 11 Aufbringen von Stoffen
§ 12 Aufzeichnungen
§ 13 Inkrafttreten
Anlage (zu § 2 Nr. 1, § 5, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 Satz 1)
1. Benachbarte Flächen
2. Mindestabstand
3. Andere Maßnahmen
4. Überwachung und Beseitigung von Durchwuchs
5. Fruchtfolge
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
III. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:
Drucksache 371/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
... Der Bundesrat würdigt den wichtigen Beitrag der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 für den raschen und erfolgreichen Abschluss der Regierungskonferenz 2007 zur Fortführung der EU-Vertragsreform. Mit dem bei der Tagung des Europäischen Rates im Juni 2007 vereinbarten konkreten und umfassenden Mandat für die Regierungskonferenz wurde die Grundlage für die Ausarbeitung eines Reformvertrags geschaffen, mit dem alle wesentlichen Neuerungen des bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden im Jahr 2005 gescheiterten Vertrags über eine Verfassung für Europa umgesetzt werden.
Drucksache 591/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung KOM (2007) 392 endg.; Ratsdok. 12414/07
... Niederlande
Mitteilung
3 Einleitung
1. Kontext
1.1 Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung
1.2 Andere Politiken und Ziele der Union
1.3 Sich verändernde Anforderungen
1.4 Kompetenzdefizite und unzureichende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
1.5 Merkmale des Lehrerberufs in der Europäischen Union
2 Ein Handlungsrahmen
2.1 Derzeitige Unterstützung der Lehrerbildung durch die Europäische Union
2.2 Gemeinsame Arbeit mit Mitgliedstaaten
2.3 Gemeinsame Grundsätze
2.3.1 Lebenslanges Lernen
2.3.2 Erforderliche Fähigkeiten
2.3.3 Reflexive Praxis und Forschung
2.3.4 Qualifikationen
2.3.5 Lehrerbildung im Rahmen der Hochschulbildung
2.3.6 Der Lehrerberuf in der Gesellschaft
3 Der Beitrag der Kommission
4 Fazit
Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... 34. Die Bundesregierung teilt die Auffassung von Monopolkommission und BNetzA und erachtet ein Festhalten am gesetzlich festgelegten Enddatum im Interesse der Rechtssicherheit für außerordentlich wichtig. Nicht nur die Deutsche Post AG, sondern auch deren Wettbewerber haben sich auf diese Rechtslage eingestellt. Mit der nationalen Festlegung eines Enddatums für die Gewährung ausschließlicher Rechte sieht sich die Bundesregierung auch im Einklang mit anderen wichtigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie Großbritannien oder den Niederlanden. Allein gemeinsam mit Großbritannien, den Niederlanden und Schweden wird Deutschland ab 2008 bereits 60 % des europäischen Marktvolumens dem Wettbewerb geöffnet haben.
Drucksache 784/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... NL-1411 DD Naarden, Niederlande
Drucksache 177/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Drucksache 301/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Drucksache 76/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 8. Dezember 2004 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
... Ihre Majestät die Königin der Niederlande,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Entwurf
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Übereinkommen über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen
Artikel 1
Artikel 2
1. Artikel 2 Absatz 2:
2. Dem Artikel 3 Absatz 1 werden folgende Gedankenstriche angefügt:
3. In Artikel 3 Absatz 1 erhält der Gedankenstrich:
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Protokoll über die Unterzeichnung des Übereinkommens über den Beitritt
I. Erklärung zu Artikel 7 des Übereinkommens
II. Erklärungen zu Artikel 8 des Übereinkommens
1. Erklärung der Republik Zypern:
2. Erklärung der Tschechischen Republik:
3. Erklärung der Republik Estland:
4. Erklärung der Hellenischen Republik:
5. Erklärung der Republik Ungarn:
6. Erklärung der Republik Lettland:
7. Erklärung der Republik Litauen:
8. Erklärung der Republik Malta:
9. Erklärung des Königreichs der Niederlande:
10. Erklärung der Portugiesischen Republik:
11. Erklärung der Republik Polen:
12. Erklärung der Republik Slowenien:
13. Erklärung der Slowakischen Republik:
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
3 ZuArtikel6
Zu Artikel 7
Drucksache 657/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Vermarktung von Fleisch von höchstens zwölf Monate alten Rindern KOM (2006) 487 endg.; Ratsdok. 12708/06
... " (Niederlande) sowie "
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 74/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 146 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Oktober 1976 über den bezahlten Jahresurlaub der Seeleute
... ist von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) am 29. Oktober 1976 angenommen worden. Es wurde bereits von den Niederlanden, Portugal, Spanien, Kamerun, Finnland, Frankreich, Irak, Italien, Kenia, Marokko, Nicaragua, Brasilien, Bulgarien und Schweden ratifiziert (Stand: 2005). Durch das Übereinkommen Nr.
Drucksache 341/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Drucksache 329/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
... Andere europäische Länder wie Frankreich, Großbritannien oder die Niederlande haben seit einigen Jahren zivil- und strafrechtliche Antidiskriminierungsgesetze, die jeweils auf die besonderen nationalen Rechtstraditionen Rücksicht nehmen. In diesem Sinne ergänzt Deutschland sein Zivilrecht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
Abschnitt 4 Rechtsschutz
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten (Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz - SoldGG)
Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich Dieses Gesetz dient dem Schutz von
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
§ 9 Personalwerbung;
§ 10 Maßnahmen und Pflichten des Dienstherrn
Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
§ 11 Beschwerderecht
§ 12 Entschädigung und Schadensersatz
§ 13 Maßregelungsverbot
§ 14 Mitgliedschaft in Vereinigungen
Abschnitt 3 Rechtsschutz
§ 15 Beweislast
§ 16 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften
§ 17 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 18 Schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten
§ 19 Unabdingbarkeit
§ 20 Übergangsvorschrift
Artikel 3 Änderungen in anderen Gesetzen
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Reformbedürfnis
Internationale Bemühungen
Die Vorgaben der EU
Reformbedürfnis in Deutschland
II. Überblick über die Neuregelungen
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen und Gleichstellungswirkung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Nummern 5 bis 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Arbeitgebers
Zu § 11
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der Beschäftigten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Schutz vor Diskriminierungen im Zivilrechtsverkehr
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 20
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Abschnitt 4 Rechtsschutz
Zu § 22
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 5 Sonderregelungen für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Zu § 24
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Abschnitt 6 Antidiskriminierungsstelle
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 29
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Abschnitt 2 Schutz vor Benachteiligung
Zu Unterabschnitt 1 Verbot der Benachteiligung
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Unterabschnitt 2 Organisationspflichten des Dienstherrn
Zu § 9
Zu § 10
Zu Unterabschnitt 3 Rechte der in § 6 genannten Personen
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Frage kommen.
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Absatz 16
Zu Artikel 4
Drucksache 475/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung - BföV )
... 4. der Berufsförderungsdienst Münster für den Standort Eibergen in den Niederlanden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Geschlechterdifferenzierte Abschätzung der Folgen der Verordnung
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 1 Beratungsauftrag
§ 2 Berufsberatung
§ 3 Förderungsplan
Teil 2 Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 4 Voraussetzungen der Förderungsfähigkeit
§ 5 Durchführung der dienstzeitbegleitenden Förderung
§ 6 Erstattung von Kosten
§ 7 Bestandteile der Bewilligungen nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
Teil 3 Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 8 Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung
§ 9 Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen
§ 10 Dauer eines Studienhalbjahres
§ 11 Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel
§ 12 Kosten der Lehrgangsteilnahme
§ 13 Form und Fristen
§ 14 Versetzung und Prüfung
Teil 4 Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 15 Gegenstand der beruflichen Bildung
§ 16 Durchführung der Förderung der beruflichen Bildung
§ 17 Antragstellung
§ 18 Persönliche Förderungsvoraussetzungen
§ 19 Kosten der beruflichen Bildung
§ 20 Lehrgangs- und Studiengebühren
§ 21 Kosten für Ausbildungsmittel
§ 22 Beiträge zur Krankenversicherung
§ 23 Reise- und Trennungsauslagen
§ 24 Kosten für Studienfahrten aus Anlass der Maßnahme der beruflichen Bildung
§ 25 Kosten für Eignungsfeststellungsverfahren
§ 26 Zuschuss zu den Umzugsauslagen
§ 27 Verbrauch und Verlängerung der Förderungszeiten
§ 28 Pflichten der Förderungsberechtigten
§ 29 Bestandteile der Bewilligungen nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
Teil 5 Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 30 Stellenbörse Zur vermittlerischen Betreuung werden bei den Berufsförderungsdiensten Stellenbörsen eingerichtet.
§ 31 Eingliederungshilfen
§ 32 Einarbeitungszuschuss
§ 33 Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen
§ 34 Berufsorientierungspraktika nach § 7 Abs. 3 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 36 Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen
§ 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
Teil 6 Schlussvorschriften
§ 38 Zuständigkeiten
§ 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Schwerpunkte des Verordnungsentwurfs sind:
3 Kosten
Geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung der Verordnung
B. Besonderer Teil
Zu den §§ 1
Zu § 4
Zu den Absätzen 1 und 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3 und 4
Zu Absatz 5
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 16
Zu den Absätzen 1 bis 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 28
Zu den Absätzen 1 bis 4
Zu den Absätzen 5 und 6
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
C. Kosten
Drucksache 653/06
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Zulassung beleuchteter Dachwerbeträger auf Taxen
... England, die Niederlande, Finnland und auch Schweden beleuchtete Werbung auf Taxen.
Drucksache 434/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2005 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Bericht) KOM (2006) 289 endg.; Ratsdok. 10558/06
... 10. Der Bundesrat bedauert, dass mit dem negativen Ausgang der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden die Einführung der im Vertrag über eine Verfassung für Europa vorgesehenen neuen Verfahrensrechte für die nationalen Parlamente in Form der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage auf unbestimmte Zeit verzögert wurde. Der Bundesrat setzt sich jedoch unabhängig vom weiteren Schicksal des Verfassungsvertrages für eine Einführung des dort vorgesehenen Subsidiaritätsfrühwarnsystems ein. Die in der Zwischenzeit von der Kommission praktizierte direkte Zuleitung aller neuen Vorschläge und Konsultationspapiere an die nationalen Parlamente ist als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen; dies kann jedoch nicht die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips ersetzen.
Drucksache 210/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... Gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates wird für den Zeitraum 2007-2013 der MwSt-Abrufsatz für vier Mitgliedstaaten reduziert, um deren Haushaltslast zu begrenzen: für Österreich auf 0,225 %, für Deutschland auf 0,15 % und für die Niederlande und Schweden auf 0,10 %.
Begründung
1. Einführung
2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss
2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1
2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2
2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5
2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2
2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9
2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10
3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -
4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM
4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2
4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7
4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3
4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7
4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
ARBEITSDOKUMENTDER Kommission
2 Einführung
1. VK-KORREKTUR
1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006
1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur
2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006
3. DEFINITION der Haushaltsaggregate
3.1. Gesamtausgaben im Jahr t
3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben
3.3. Heranführungsausgaben
4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan
4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird
4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3
4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages
4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages
4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan
Drucksache 794/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Initiativen für geeignete Maßnahmen, mit denen die Einbeziehung der europäischen Dimension in die Lehrpläne gefördert werden soll (2006/2041(INI))
... C. in der Erwägung, dass die nationalen Behörden in Mitgliedstaaten wie Österreich, Deutschland, Portugal, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Slowenien und Spanien bereits Initiativen ergriffen haben, die sich mit Europas Stellenwert in der Bildung befassen, und dass es in diesem Bereich viele Initiativen von Nichtregierungsorganisationen gibt,
Drucksache 149/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung KOM (2006) 33 endg.; Ratsdok. 6505/06
... "In den Niederlanden sind dies die staatlich finanzierten Pilotprojekte in Schulen. Die Unterstützung beinhaltet die Entwicklung von Unterrichtsmaterial, die Veranstaltung von Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrer. Inzwischen wird darauf hingearbeitet, dass auch andere Schulen diese Projekte übernehmen, indem Schulleitungen, Lehrern und Schülern bewährte Verfahren vorgestellt werden.
1. Einleitung
1.1. Unternehmerische Initiative als Schlüsselkompetenz für Wachstum,
2. UNTERNEHMERISCHE Initiative IN der Schulbildung
2.1. Unternehmerische Initiative im Rahmen von schulischen Lehrplänen12
2.2. Unternehmerische Initiative im Primarbereich Schüler unter 14 Jahren 14
2.3. Unternehmerische Initiative im Sekundarbereich Schüler über 14 Jahre 16
2.4. Unterstützung für Schulen und Lehrer
3. UNTERNEHMERISCHE Initiative IM Hochschulbereich
4. der weitere WEG
4.1. Ein kohärenter Rahmen
4.2. Unterstützung für Schulen und Lehrer
4.3. Teilnahme von externen Akteuren und Unternehmen
4.4. Die Förderung der unternehmerischen Initiative im Hochschulbereich
Drucksache 210/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... 2. Der Ratsbeschluss führt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) fort und erkennt die Notwendigkeit an, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen am relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt werden soll. Die vereinbarte Teilreduzierung der Zahlungen für Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden und die Begrenzung des VK-Korrektursatzes sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Drucksache 675/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen
... Die Bestimmungen des Übereinkommens werden durch das Vertragsgesetz unmittelbar geltendes Bundesrecht, sobald das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 57 in Kraft getreten ist. Hierfür bedarf es der Ratifikation durch drei Staaten. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat das Übereinkommen beschränkt auf Schottland bereits ratifiziert. Neben Deutschland haben auch Frankreich und die Niederlande das Übereinkommen gezeichnet und dadurch ihren Willen zur Ratifikation bekundet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen (Erwachsenenschutzübereinkommens-Ausführungsgesetz – ErwSÜAG)
Abschnitt 1 Zentrale Behörde
§ 1 Bestimmung der Zentralen Behörde
§ 2 Übersetzungen bei eingehenden Ersuchen
§ 3 Übersetzungen bei ausgehenden Ersuchen
§ 4 Maßnahmen der Zentralen Behörde
§ 5 Justizverwaltungsverfahren; Vergütung für Übersetzungen
Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
§ 6 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Zuständigkeitskonzentration
§ 7 Zuständigkeitskonzentration für andere Betreuungssachen
Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen
§ 8 Allgemeine Verfahrensvorschriften für die Anerkennungsfeststellung und Vollstreckbarerklärung
§ 9 Bindungswirkung der Anerkennungsfeststellung
§ 10 Vollstreckungsklausel
§ 11 Aufhebung oder Änderung von Entscheidungen über die Anerkennungsfeststellung oder Vollstreckbarerklärung
§ 12 Widerspruch im Konsultationsverfahren
§ 13 Bescheinigungen über inländische Schutzmaßnahmen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Probleme des geltenden Rechts
II. Lösung
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Kosten und Preise
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Zentrale Behörde
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Abschnitt 2 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
Zu § 6
Zu § 7
Zu Abschnitt 3 Anerkennungsfeststellung, Vollstreckbarerklärung, Konsultationsverfahren und Bescheinigungen
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 142/2/06
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (Haushaltsbegleitgesetz 2006 - HbeglG2006)
... 21 EU-Staaten, darunter alle deutschen EU-Anrainerstaaten (außer Dänemark), wenden auf Beherbergungsumsätze einen ermäßigten Umsatzsteuersatz an (Stand: 1. Juli 2005). So konkurrieren beispielsweise Polen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hoteldienstleistungen von 7 %, Tschechien mit 5 %, Frankreich mit 5,5 %, Niederlande mit 6 % sowie Österreich und Italien mit jeweils 10 % mit dem normalen Umsatzsteuersatz in Deutschland von 16 %, der ab 1. Januar 2007 sogar auf 19 % steigen soll. Dadurch verschlechtert sich die Wettbewerbssituation für das deutsche Beherbergungsgewerbe.
Drucksache 454/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 2005 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2005/2203(INI))
... 1 Am 23. Januar 2006 war folgender Stand bei Unterschriften und Ratifizierungen in der EU der 25: unterzeichnet und ratifiziert: (nur 5 Mitgliedstaaten): Dänemark, Malta, Polen, Schweden und das Vereinigte Königreich (sowie das Kandidatenland Kroatien); unterzeichnet (11 Mitgliedstaaten): Österreich, Belgien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Spanien (sowie die Kandidatenländer Rumänien und Türkei); weder Unterzeichnung noch Ratifizierung (9 Mitgliedstaaten): Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Portugal, Slowakei und Slowenien (sowie das Kandidatenland Bulgarien).
Der Jahresbericht des Rates
Tätigkeiten der Europäischen Union während der beiden Vorsitze
Leistung von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren
Überprüfung der Politik- und Menschenrechtsdialoge und -konsultationen sowie des allgemeinen politischen Dialogs der Europäischen Union mit Drittländern
Hilfsprogramme allgemein
Prüfung der Umsetzung der Menschenrechts- und Demokratieklauseln
Systematische Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen
Mainstreaming der Menschenrechte
Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen, einschließlich im Sekretariat des Rates
Drucksache 342/06
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Drucksache 666/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Gesetz zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Drucksache 863/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus KOM (2006) 614 endg. Ratsdok. 14600/06
... 16 Eine solche Dezentralisierung ist in unterschiedlichen Formen und Ausmaßen in den meisten Ländern festzustellen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich (Quelle: OECD 2005; Eurydice 2006).
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
3. Die nächsten Schritte
1. Zugangsschranken beseitigen
2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen
3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse
4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.
5. Indikatoren und Benchmarks
4. Maßnahmen der Europäischen Union
Anhang Teilnahme an der Erwachsenenbildung
Drucksache 301/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 13. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über den Zusammenschluss der deutschen Bundesstraße B 56n und der niederländischen Regionalstraße N 297n an der gemeinsamen Staatsgrenze durch Errichtung einer Grenzbrücke
Drucksache 434/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2005 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Bericht) KOM (2006) 289 endg.; Ratsdok. 10558/06
... 10. Der Bundesrat bedauert, dass mit dem negativen Ausgang der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden die Einführung der im Vertrag über eine Verfassung für Europa vorgesehenen neuen Verfahrensrechte für die nationalen Parlamente in Form der Subsidiaritätsrüge und Subsidiaritätsklage auf unbestimmte Zeit verzögert wurde. Der Bundesrat setzt sich jedoch unabhängig vom weiteren Schicksal des Verfassungsvertrages für eine Einführung des dort vorgesehenen Subsidiaritätsfrühwarnsystems ein. Die in der Zwischenzeit von der Kommission praktizierte direkte Zuleitung aller neuen Vorschläge und Konsultationspapiere an die nationalen Parlamente ist als erster Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen; dies kann jedoch nicht die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips ersetzen.
Drucksache 874/06
... Die Zahl der Asylanträge von kolumbianischen und kubanischen Staatsangehörigen im Flughafentransit ist erheblich gestiegen. Durch die Einführung der Flughafentransitvisumpflicht für kolumbianische Staatsangehörige in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Italien und Frankreich und für kubanische Staatsangehörige in Frankreich und Spanien ist ein Verdrängungseffekt eingetreten, auf den im Sinne einer effektiven und einheitlichen Bekämpfung der illegalen Migration rechtzeitig reagiert werden muss.
Drucksache 795/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur thematischen Strategie zur Luftreinhaltung (2006/2060(INI))
... V. in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten bei den derzeitigen Luftqualitäts-Rechtsvorschriften die Grenzwerte nicht einhalten, wobei die meisten Probleme in den Niederlanden, Belgien, Deutschland, Norditalien, Polen und in großen Städten auftreten dass die bislang ergriffenen Maßnahmen bezüglich Luftverschmutzungsquellen unzureichend sind, um die Grenzwerte einzuhalten,
Drucksache 372/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur dauerhaften Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte
... " wiederholt in Kommission-Arbeitsgruppen-Sitzungen angesprochen; die Ergebnisvermerke über diese Sitzungen liegen den für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden vor. Die Dienststellen der Europäischen Kommission haben mitgeteilt, dass voraussichtlich im Mai d. J. Versuche des gemeinschaftlichen Forschungszentrums im Hinblick auf die Kennzeichnung tierischer Nebenprodukte unter Beteiligung der Wirtschaft in Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Portugal durchgeführt werden.
Drucksache 25/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten
Drucksache 868/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts KOM (2006) 708 endg.; Ratsdok. 15725/06
... 21 Ebd., siehe auch Industrial Relations in Europe, 2004. Selbstständigkeit spielt unter den neuen EUMitgliedstaaten eine besonders wichtige Rolle in Polen, Ungarn, Litauen, Lettland und Estland, ferner im Vereinigten Königreich, in Irland, Portugal und den Niederlanden.
1. Einleitung – Zweck dieses Grünbuchs
2. Das Arbeitsrecht in der Europäischen Union - Die Situation heute
a. Entwicklungen in den Mitgliedstaaten
b. Maßnahmen auf EU-Ebene
3. Die zentrale politische Herausforderung - Ein flexibler, integrativer Arbeitsmarkt
4. Modernisierung des Arbeitsrechts - Diskussionsthemen
a. Beschäftigungsübergänge
b. Unsicherheit bezüglich der Gesetzeslage
c. Dreiseitige Rechtsverhältnisse
d. Organisation der Arbeitszeit
e. Mobilität der Arbeitskräfte
f. Fragen der Rechtsdurchsetzung und Schwarzarbeit
Drucksache 285/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur KOM (2006) 154 endg.; Ratsdok. 8296/06
... Konsultationsmethode, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Teilnehmer Offiziell konsultiert wurde eine Sachverständigengruppe aus 46 Personen, namentlich 15 Regierungsexperten aus der Fünfzehnergemeinschaft, sieben Regierungsexperten aus den neuen Mitgliedstaaten; drei Regierungsexperten aus dem EWR/der EFTA, sechs Vertreter der Industrie, ernannt von der Arbeitsgruppe für Aquakultur des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, zwei NRO-Experten (ein Vertreter aus dem VK und ein Vertreter aus den Niederlanden) sowie fünf ICES-Vertreter mit Erfahrungen mit der Arbeitsgruppe für An- und Umsiedlung, ein EIFAC-Experte und zwei NASCO-Experten (ein Vertreter des Hauptsitzes und ein Vertreter der Gruppe Verbindung zur Industrie) sowie vier zusätzliche Sachverständige aus dem Privatsektor. Im Dezember 2003 hat in Brüssel eine eintägige Sitzung mit dieser Gruppe stattgefunden, um ein zuvor in Umlauf gebrachtes Diskussionspapier zu erörtern und eine Reihe von Präsentationen von Sachverständigen des Privatsektors zu hören. Im Laufe der Jahre 2004 und 2005 gingen schriftliche Kommentare zum Verordnungsentwurf ein. Der Vorschlag wurde der Arbeitsgruppe für Aquakultur des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur in den Jahren 2004-2005 insgesamt drei Mal vorgelegt und von dieser erörtert.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele
• Allgemeiner Hintergrund
• Im Bereich des Vorschlags bereits existierende Rechtsvorschriften
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Parteien
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. BUDGETÄRE Auswirkungen
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Allgemeine Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Artikel 4 Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen
Artikel 5 Entscheidungsfindung und Beratungsgremien
Kapitel III Genehmigung
Artikel 6 Genehmigung
Artikel 7 Art der beantragten Verbringung
Artikel 8 Routinemäßige Verbringungen
Artikel 9 Nicht routinemäßige Verbringungen
Artikel 10 Entscheidungsfrist
Artikel 11 Verbringungen mit Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten
Artikel 12 Entzug einer Genehmigung
Kapitel IV Bedingungen für die Einführung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 13 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 14 Einsetzen in Aquakulturanlagen - routinemäßige Einführung
Artikel 15 Einsetzen in Aquakulturanlagen - nicht routinemäßige Einführung
Artikel 16 Pilotphase vor dem Einsetzen in offene Aquakulturanlagen
Artikel 17 Krisenpläne
Artikel 18 Überwachung
Kapitel V Bedingungen für die Umsiedlung nach Erteilung einer Genehmigung
Artikel 19 Einhaltung anderer Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 20 Nicht routinemäßige Umsiedlung
Artikel 21 Quarantäne
Artikel 22 Überwachung nach der Umsiedlung
Kapitel VI Registerführung
Artikel 23 Registerführung
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 24 Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 25 Inkrafttreten
Anhang I Antrag
A Zusammenfassung
B Einleitung
C Angaben zum Lebenszyklus der einzuführenden Art - für jedes einzelne Lebensstadium
D Wechselwirkung mit heimischen Arten
E Aufnahmemilieu und angrenzende Gewässer
F Überwachung
G Bewirtschaftungsplan
H Geschäftsdaten
I Bibliografie
Anhang II Verfahrensschritte und Mindestkriterien für die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 1 Bewertung des ökologischen und genetischen Risikos
Teil 2 Bewertung von Nichtzielarten
Schritt 1: Wahrscheinlichkeit der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten über die Grenzen des vorgesehenen Einführungsgebiets hinaus
Schritt 2: Folgen der Einführung und Ausbreitung von Nichtzielarten
Schritt 3: Risikopotenzial von Nichtzielarten
Teil 3 GESAMTUMWELT - Verträglichkeitsprüfung - Kurzbericht
Anhang III Quarantäne
Abwasser - und Abfallbeseitigung
Räumliche Trennung
4 Personal
4 Ausrüstungen
Verendete Tiere und ihre Entsorgung
Kontrolle und Untersuchung
4 Dauer
4 Buchführung
4 Desinfektion
Drucksache 210/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften mit einem Arbeitsdokument der Kommission zur Berechnung, Finanzierung, Zahlung und Einstellung der Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs "VK-Korrektur " in den Haushaltsplan gemäß den Artikeln 4 und 5 des Beschlusses 2006/ /EG, Euratom des Rates über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften KOM (2006) 99 endg.; Ratsdok. 7241/06
... 2. Der Ratsbeschluss führt die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von 1984 (Fontainebleau) fort und erkennt die Notwendigkeit an, dass keinem Mitgliedstaat eine, gemessen am relativen Wohlstand, überhöhte Haushaltsbelastung auferlegt werden soll. Die vereinbarte Teilreduzierung der Zahlungen für Deutschland, Niederlande, Österreich und Schweden und die Begrenzung des VK-Korrektursatzes sind ein Schritt in die richtige Richtung.
Drucksache 349/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... Im Falle der Gemeinsamen Agrarpolitik beispielsweise stellen derzeit elf Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Irland, die Niederlande, Portugal, Spanien, Schweden, Slowenien und das Vereinigte Königreich) Informationen über die Begünstigten zur Verfügung
Grünbuch Europäische Transparenzinitiative
I. Einführung
• Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit
• Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation
• Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit
1. Definitionen und Rahmenbestimmungen
2. Mögliche Problembereiche
3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung
3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation
Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Umfassendere Informationen
3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten
3 Fragen:
III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation
3 Frage:
IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern
3 Fragen:
Anhang 1 Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags
Anhang 2 Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21
Drucksache 434/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2005 " gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (13. Bericht) KOM (2006) 289 endg. Ratsdok. 10558/06
... Weitere institutionelle Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Anwendung des Subsidiaritätsprinzips wurden im Rahmen der vom Europäischen Rat vom 16. Juni 2005 nach dem negativen Ausgang der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden ausgerufenen "
Bericht
1. bessere Rechtsetzung
1.1. Maßnahmen der Kommission
5 Folgenabschätzung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire
Schätzung der Verwaltungskosten
Wahl des Instruments
Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts
Prüfung und Zurückziehung schwebender Rechtsetzungsvorschläge
1.2. Maßnahmen des Europäischen Parlaments, des Rates, des Ausschusses der
1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten
2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit
Drucksache 474/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2005 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2005
... Während des Berichtszeitraums fanden Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung im Januar, April und Juni 2005 statt. In der Januarsitzung wurde der Fraktionsvorsitzende der EVP, René van der Linden (Niederlande), zum neuen Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gewählt.
Anlage 1
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen:
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen (KGRE)
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Änderung des Kontrollsystems der Konvention
d Minderheitenrechte
e Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Europäischer Ausschuss für die Probleme der Kriminalität CDPC
c Europäischer Ausschuss über rechtliche Zusammenarbeit CDCJ
d Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
e Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
4. Terrorismusbekämpfung
5. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta ESC
b Gleichstellungsfragen
c Jugendfragen
d Soziale Kohäsion
e Biomedizin
6. Kommunal- und Regionalpolitik
7. Sport
8. Bildung und Kultur
a Bildung
5 Demokratieerziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
5 Geschichtsunterricht
5 Fremdsprachen
5 Lehrerfortbildungsprogramm
b Kultur
9. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Bericht
I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen
II. Generalsekretär
III. Ministerkomitee
IV. Parlamentarische Versammlung
V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR
VI. Kongress der Gemeinden und Regionen
VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarats
1. Menschenrechtsfragen
a Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ECRI
b Antifolterausschuss CPT
c Expertengruppe zur Entwicklung der Menschenrechte DH-DEV
d Expertengruppe zu Menschenrechten und Kampf gegen den internationalen Terrorismus DH-S-TER
e Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
f Protokoll Nr. 14 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe
g Minderheitenrechte
h Menschenhandel
2. Bekämpfung von Korruption
3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen
a Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz CEPEJ
b Konsultativrat der Europäischen Richter CCJE
c Lissabon-Netzwerk Lisbon Network
4. Sozial- und Gesundheitspolitik
a Europäische Sozialcharta
b Gleichstellungsfragen
c Europäischer Ausschuss für Wanderungsfragen CDMG
d Jugend- und Familienfragen
e Soziale Kohäsion
f Tierschutz
g Gesundheitspolitik
h Biomedizin
5. Kommunal- und Regionalpolitik
6. Sport
7. Bildung und Kultur
a Bildung
Interkulturelle und interreligöse Erziehung
Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit
4 Demokratieerziehung
4 Lehrerfortbildung
b Kultur
Kulturministerkonferenz in Faro
Interkultureller Dialog
Kulturelle Vielfalt
Studien zur Kulturpolitik
4 Denkmalpolitik
8. Medien
Anlage 1
Statistische Angaben
Anlage 2
Statistische Angaben
Anlage 3
Statistische Angaben
Anlage 4
Statistische Angaben
Drucksache 89/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und zur Festlegung des Inhalts von Anhang XI KOM (2006) 7 endg.; Ratsdok. 5672/06
... (d) der Eintrag unter der Überschrift „D. NIEDERLANDE“ wird wie folgt ergänzt:
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Angaben
• Vereinfachung
• Europäischer Wirtschaftsraum
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Anhang
1. In Anhang I Abschnitt II
2. Anhang VIII wird wie folgt geändert:
3. Anhang XI erhält folgende Fassung::
A. BELGIEN
B. TSCHECHISCHE Republik
C. DÄNEMARK
D. DEUTSCHLAND
E. ESTLAND
F. GRIECHENLAND
G. SPANIEN
H. FRANKREICH
I. IRLAND
J. ITALIEN
K. Zypern
L. LETTLAND
M. LITAUEN
N. LUXEMBURG
O. UNGARN
P. MALTA
Q. NIEDERLANDE
1. Krankenversicherung
2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet AOW niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung
3. Anwendung des Gesetzes über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung Allgemeine nabestaandenwet ANW
4. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung.
5. Anwendung der niederländischen Rechtsvorschriften über Familienleistungen
R. ÖSTERREICH
S. POLEN
T. PORTUGAL
U. SLOWENIEN
V. SLOWAKEI
W. FINNLAND
X. SCHWEDEN
Y. VEREINIGTES Königreich
Drucksache 13/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu der am 2. Juli 1999 in Genf abgeschlossenen Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle KOM (2005) 687 endg.; Ratsdok. 5123/06
... 3 Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland. Luxemburg, die Niederlande, Slowenien, Spanien und Ungarn. Fünf - der insgesamt I8 - Vertragsstaaten der Genfer Akte sind EU-Länder (Estland, Lettland, Slowenien, Spanien und Ungarn). Aktualisierungen werden regelmäßig auf der WiPO-Website veröffentlicht: www.wipo.int.
Begründung
1. Einleitung
2. Die Genfer Akte
3. Rechtsgrundlage
4. Verfahren für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte
5. Erklärungen im Rahmen des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte
6. Erläuterung zu den Artikeln
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
7. Weitere Maßnahmen, die durch den Beitritt der Gemeinschaft zu Genfer Akte erforderlich werden
8. Schlussfolgerungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Genfer Akte vom 2. Juli 1999 EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Abkürzungen
Artikel 2 Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen
Kapitel I Internationale Anmeldung und Internationale Eintragung
Artikel 3 Berechtigung zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 4 Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung
Artikel 5 Inhalt der internationalen Anmeldung
Artikel 6 Priorität
Artikel 7 Benennungsgebühren
Artikel 8 Berichtigung von Mängeln
Artikel 9 Anmeldedatum der internationalen Anmeldung
Artikel 1015 Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung
Artikel 11 Aufschiebung der Veröffentlichung
Artikel 12 Schutzverweigerung
Artikel 13 Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells
Artikel 14 Wirkungen der internationalen Eintragung
Artikel 15 Ungültigerklärung
Artikel 16 Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler
Artikel 17 Erste Schutzfrist und Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer
Artikel 18 Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen
Kapitel II Verwaltungsbestimmungen
Artikel 19 Gemeinsames Amt mehrerer Staaten
Artikel 20 Mitgliedschaft im Haager Verband
Artikel 21 Versammlung
Artikel 22 Internationales Büro
Artikel 23 Finanzen
Artikel 24 Ausführungsordnung
Kapitel III Revision und Änderung
Artikel 25 Revision dieses Abkommens
Artikel 26 Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 27 Möglichkeit, Vertragspartei dieses Abkommens zu werden
Artikel 28 Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts
Artikel 29 Verbot von Vorbehalten
Artikel 31 Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960
Artikel 32 Kündigung dieses Abkommens
Artikel 33 Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung Unterschrift
Artikel 34 Verwahrer
4 Erklärung
4 Erklärung
4 Erklärung
Drucksache 411/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
... Die Kosten der Unternehmen aus Informationspflichten belaufen sich nach allgemeiner Schätzung jedoch nur auf rund 15 bis 20 % aller bürokratisch bedingten Unternehmenskosten. Zu einer nachhaltigen Entlastung der Wirtschaft von bürokratiebedingten Kosten bedarf es eines weitergehenden strukturellen Bürokratieabbaus. Überflüssige und besonders kostenträchtige materiellrechtliche Verpflichtungen müssen gestrichen werden. Darüber hinaus muss eine kostenminimierende Vereinfachung von Verfahrensabläufen zur Erreichung von Regelungszielen ermöglicht werden. Die Durchführung eines nachhaltigen und kostenentlastenden Abbaus der durch materiellrechtliche Normen bedingten Bürokratiekosten setzt eine sachgerechte Methodik zur standardisierten Bemessung dieser Kosten voraus. In den Niederlanden wird derzeit eine entsprechende Methode entwickelt. Die dort entwickelten methodischen Ansätze sollten auf ihre Anwendbarkeit für eine Messung der materiellrechtlich bedingten Kosten in Deutschland geprüft und ggf. weiterentwickelt werden mit dem Ziel der Implementierung einer geeigneten Bemessungsmethode. Die Einbeziehung der Länder ist wegen der Verwaltungskompetenz nach Artikel 30
Drucksache 225/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Reflexionsphase: Struktur, Themen und Kontext für eine Bewertung der Debatte über die Europäische Union
... F. Frankreich und die Niederlande haben die Ratifizierung aufgrund der Volksabstimmungen vom 29. Mai bzw. 1. Juni 2005 abgelehnt - mit dem Ergebnis, dass der Ratifizierungsprozess danach in den meisten der restlichen zehn Mitgliedstaaten ins Stocken geraten ist,
Drucksache 261/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen vom 11. Oktober 2004 zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... das Königreich der Niederlande,
Drucksache 14/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 6/2002 und (EG) Nr. 40/94, mit der dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle Wirkung verliehen wird KOM (2005) 689 endg.; Ratsdok. 5124/06
... • Das Haager System sollte für Anmelder attraktiver gestaltet und es sollte auf neue Mitglieder erweitert werden. Zu diesem Zweck wurden mit der Akte aus dem Jahr 1999 eine Reihe von Regelungen in das Haager System aufgenommen, die Ländern, die Geschmacksmuster vorab einer Neuheitsprüfung unterziehen (wie 8 Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Luxemburg, die Niederlande, Slowenien, Spanien und Ungarn. Fünf - der insgesamt 18 - Vertragsstaaten der Genfer Akte sind EU-Länder (Estland, Lettland, Slowenien, Spanien und Ungarn). Aktualisierungen werden regelmäßig auf der WIPO-Website veröffentlicht: www.wipo.int. beispielsweise die USA und Japan), den Beitritt zum Haager Verband erleichtern sollen.
Drucksache 170/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769 /EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente KOM (2006) 69 endg.; Ratsdok. 6693/06
... Die Verwendung verschiedener quecksilberhaltiger Produkte ist in einer Reihe von Ländern, wie Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und Schweden, bereits verboten oder beschränkt. Das Ausmaß der Beschränkungen ist zwar unterschiedlich, aber die meisten professionellen Verwendungen sind in fast allen Fällen aus dem Erfassungsbereich dieser nationalen Rechtsvorschriften ausgenommen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Zielsetzung des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Geltende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags
• Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Konsultation der Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessengruppen
• Folgenabschätzung
- Kosten
- Nutzen
3. rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Informationen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang
Drucksache 230/06
Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung (... StrRÄndG)
... Zudem kann auch nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, dass durch die Existenz derartiger Organisationen ein, wenn auch nur subjektiv wahrgenommener Erwartungsdruck auf schwerkranke und alte Menschen entsteht diesen Weg auch tatsächlich zu wählen (vgl. Schreiber, DRiZ 2005, 241, 243; so ferner bereits OLG München NJW 1987, 2940, 2945; Schöch/Verrel, a.a.O., S. 583). In den Niederlanden ist in diesem Zusammenhang seit der Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe beobachtet worden, dass in einer Vielzahl von Fällen die Einwilligung zur Sterbehilfe nicht mehr durch den Betroffenen selbst erfolgt sondern von Angehörigen oder behandelnden Personen antizipiert wird.
Drucksache 176/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Drucksache 342/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Gesetz zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande und der Republik Österreich über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Drucksache 381/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Arbeiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU im Jahr 2005
... - unter Hinweis auf die Weiterbehandlung der am 25. November 2005 in Den Haag (Niederlande) angenommenen Entschließungen der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung durch die Kommission:
Drucksache 452/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) (2005/2166(INI))
... – in Kenntnis der Entscheidung des Rates vom 22. September 2005 zur Aufhebung der Entscheidung 2005/136/EG vom 2. Juni 2004 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in den Niederlanden4,
Drucksache 65/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Rechnungshof: Aktionsplan der Kommission für einen Integrierten Internen Kontrollrahmen KOM (2006) 9 endg.; Ratsdok. 5509/06
... In den Schlussfolgerungen des Rates für Wirtschaft und Finanzen (Ziff. 11) erfährt diese Maßnahme weitere Impulse. Die fünf Mitgliedstaaten Dänemark, Niederlande, Österreich, Portugal und Vereinigtes Königreich haben zudem unlängst die politische Zusage gegeben, den Vertrauenspakt zu unterzeichnen.
Mitteilung
1. Einleitung und Hintergrund
2. Vorschläge für 2006 und 2007 umzusetzende Massnahmen
2.1. Vereinfachung und gemeinsame Kontrollgrundsätze
2.2. Erklärungen zur Mittelverwaltung und Zuverlässigkeit der Rechnungsprüfung
2.3. Ansatz der Einzigen Prüfung:
2.4. Sektorspezifische Defizite
3. Schlussfolgerungen
Anhang 1 Summary of action plan and requested support from other Institutions Simplification and common control principles
Anhang 2 Entwurf für die Verankerung des Grundsatzes der wirksamen und effizienten Kontrolle
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.