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"Partnerländer"
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Langfristig wird sich die EU nur dann erfolgreich erholen können, wenn sich auch unsere Partner weltweit erholen. Investitionen in einen nachhaltigen, weltweiten Wiederaufbau liegen daher im Interesse der EU. Dies erfordert eine großangelegte und koordinierte Reaktion, die auf internationaler Solidarität, Offenheit und Führungsstärke beruhen sollte. Als eine führende Wirtschaftsmacht und weltweit größter Spender internationaler Hilfe wird die EU stets offen und bereit sein, ihre Partner zu unterstützen. Davon zeugt die im Rahmen von Team Europe erfolgte Mobilisierung von über 23 Mrd. EUR zur Unterstützung der Partnerländer und der internationalen Organisationen bei der Bewältigung der humanitären, gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... Über eine internationale "Road Map" für Wasserstoff können vorhandene und künftige Lieferketten analysiert und abgestimmt werden. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, sich auf europäischer Ebene für eine solche "Road Map" einzusetzen. Dabei sollten bereits heute Nachhaltigkeitskriterien für die gesamte Lieferkette festgelegt werden. Insbesondere bei allen Produktions- und Transportaktivitäten müssen internationale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Denkbar ist auch, dass mit Wasserstoff in Partnerländern Vorprodukte erzeugt werden, die über vorhandene Distributionswege zu Raffinerien in Deutschland gelangen und dort zum marktfähigen Kraftstoff verarbeitet werden. So entstehen auch in den Partnerländern Wertschöpfungspotenziale.
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 27. Insbesondere bei allen Produktions- und Transportaktivitäten müssen internationale Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden. Denkbar ist auch, dass mit Wasserstoff in Partnerländern Vorprodukte erzeugt werden, die über vorhandene Distributionswege zu Raffinerien in Deutschland gelangen und dort zum marktfähigen Kraftstoff verarbeitet werden. So entstehen auch in den Partnerländern Wertschöpfungspotenziale.
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Eine starke Präsenz des Digitalen in der Erweiterungs-, der Nachbarschafts- und der Entwicklungspolitik der EU wird im Einklang mit dem Engagement Europas für die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung Wachstum ermöglichen und die nachhaltige Entwicklung fördern, einschließlich der Einführung umweltfreundlicher Informations- und Kommunikationstechnologien in den Partnerländern und -regionen. Die Schlussfolgerungen der Taskforce der EU und der Afrikanischen Union für die digitale Wirtschaft werden die Unterstützung des digitalen Wandels in Afrika untermauern, einschließlich der Schaffung eines afrikanischen digitalen Binnenmarktes, sobald Mittel im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU zur Verfügung stehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... In dieser Mitteilung ist dargelegt, welche Sofortmaßnahmen die Kommission ergreifen wird, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 abzumildern. Mit den heute angekündigten Maßnahmen wird den drängendsten Herausforderungen begegnet, doch muss uns bewusst sein, dass sich die Lage täglich verändert. Die Kommission wird eng mit dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Maßnahmen rasch umzusetzen, und ist bereit, bei Bedarf alle weiteren Initiativen zu ergreifen. Darüber hinaus unterstützt die Kommission eine internationale Reaktion zur Bewältigung der globalen sozioökonomischen Auswirkungen der Pandemie durch den multilateralen Rahmen, wobei den Partnerländern mit anfälligen Gesundheitssystemen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
Drucksache 377/19
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.2
Drucksache 377/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen"
... Weiterhin einschlägig ist die im Rahmen des Aktionsplans zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor erlassene FLEGT-Verordnung von 2005 (Forest Law Enforcement, Governance and Trade - FLEGT-Verordnung). Im Rahmen dieser Verordnung werden Partnerschaftsabkommen abgeschlossen, mit der sich Partnerländer verpflichten, Kontrollsysteme einzurichten, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn entsprechende Kontrollsysteme in den Partnerländern implementiert sind, dürfen Holzlieferungen aus diesen Ländern nur noch mit FLEGT-Genehmigung in die EU eingeführt werden. Zuständig sind die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die Zolldienststellen. Indonesien ist bislang das einzige Land, das ein Abkommen abgeschlossen und ein Kontrollsystem implementiert hat. Einige afrikanische Staaten und Vietnam haben ebenfalls Abkommen abgeschlossen, aber noch kein Kontrollsystem installiert.*
Anlage Entschließung des Bundesrates Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen eindämmen
Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... - Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Kulturerbe Mit der Gemeinsamen Mitteilung "Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen"36 von 2016 hat die EU einen Rahmen für die kulturelle Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern abgesteckt. Dies steht in vollem Einklang mit der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005, der die EU und alle Mitgliedstaaten beigetreten sind37. In der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union38 wird die Kulturdiplomatie als ein neuer Bereich für gemeinsames auswärtiges Handeln der Union genannt. Der neue Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik39 erkennt die Rolle der Kultur als wichtige Komponente und als Impulsgeber der Entwicklung an.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
Drucksache 67/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan - Finanzierung nachhaltigen Wachstums - COM(2018) 97 final
... Parallel dazu werden durch die Umsetzung der EU-Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) nachhaltige Investitionen in Partnerländern, beginnend mit Afrika und den EU-Nachbarländern, gefördert. Es wird erwartet, dass im Rahmen der EIP bis 2020 Investitionen in Höhe von mehr als 44 Mrd. EUR bereitgestellt werden, indem öffentliche und private Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) mobilisiert werden, mit denen technische Hilfe bei Investitionsprojekten geleistet sowie ein günstiges Investitionsklima und Geschäftsumfeld gefördert werden sollen. Die nachhaltige Entwicklung wurde in die Gestaltung des Instruments mit einbezogen, und alle Projekte werden eine klare Nachhaltigkeitsdimension haben, indem beispielsweise nachhaltige Landwirtschaft, Konnektivität und die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze unterstützt werden.
2 Hintergrund
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
1.1 Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
1.2 Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
1.3 Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
2.1 Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Maßnahme 1: Einführung eines EU-Klassifikationssystems für nachhaltige Tätigkeiten
2.2 Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Maßnahme 2: Normen und Kennzeichen für umweltfreundliche Finanzprodukte
2.3 Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Maßnahme 3: Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
2.4 Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Maßnahme 4: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in der Finanzberatung
2.5 Nachhaltigkeitsbenchmarks
Maßnahme 5: Entwicklung von Nachhaltigkeitsbenchmarks
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3.1 Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Maßnahme 6: Bessere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in Ratings und Marktanalysen
3.2 Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Maßnahme 7: Klärung der Pflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
3.3 Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
Maßnahme 8: Berücksichtigung der Nachhaltigkeit in den Aufsichtsvorschriften
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
4.1 Offenlegung und Rechnungslegung
Maßnahme 9: Stärkung der Vorschriften zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und zur Rechnungslegung
4.2 Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten
Maßnahme 10: Förderung einer nachhaltigen Unternehmensführung und Abbau von kurzfristigem Denken auf den Kapitalmärkten
5. Umsetzung des Aktionsplans
6. Nächste Schritte
Anhang I - Rolle der EU-Taxonomie im Aktionsplan
Anhang II - Zeitplan für die Umsetzung
Anhang III - Arbeitsplan für die in diesem Aktionsplan dargelegten Initiativen
Anhang IV - Visualisierung der Maßnahmen
Drucksache 630/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan gegen Desinformation
... Desinformationskampagnen, insbesondere von Drittländern, sind häufig Teil einer hybriden Kriegsführung 14 ‚ zu der Cyberangriffe und das "Hacken" von Netzen 15 gehören. Es ist erwiesen, dass ausländische staatliche Akteure zunehmend Desinformationsstrategien einsetzen, um gesellschaftliche Debatten zu beeinflussen, Spaltungen herbeizuführen und in die demokratische Entscheidungsfindung einzugreifen. Diese Strategien betreffen nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Partnerländer in der östlichen und in der südlichen Nachbarschaft, im Nahen Osten und in Afrika.
1. Einleitung
2. DESINFORMATION: BEDROHUNGEN verstehen und VERSTÄRKT auf Ebene ABWEHREN
3. MAẞNAHMEN für EIN KOORDINIERTES Vorgehen der Union GEGENDESINFORMATION
SÄULE 1: Ausbau der FÄHIGKEITEN der Organe der Union, DESINFORMATION zu ERKENNEN, zu UNTERSUCHEN und zu ENTHÜLLEN
Maßnahme 1:
Maßnahme 2:
SÄULE 2: MEHR KOORDINIERTE und Gemeinsame MAẞNAHMEN gegen DESINFORMATION
Maßnahme 3:
Maßnahme 4:
Maßnahme 5:
SÄULE 3: MOBILISIERUNG des Privatsektors BEI der Bekämpfung von DESINFORMATION
Maßnahme 6:
SÄULE 4: SENSIBILISIERUNG der Gesellschaft und Ausbau ihrer WIDERSTANDSFÄHIGKEIT
Maßnahme 7:
Maßnahme 8:
Maßnahme 9:
Maßnahme 10:
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 152/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
... - in dem Ausbau der Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb der EU;
1. Einleitung
1.1. Aufbau eines fairen Binnenmarkts für Verbraucher und Unternehmen
1.2 Einführung der Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher
2. Modernisierung des GEMEINSCHAFTLICHEN BESITZSTANDS IM VERBRAUCHERSCHUTZ
- Neue Instrumente für Verbraucher - individuelle Rechtsbehelfe.
- Mehr Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen.
- Ausweitung des Verbraucherschutzes auf kostenlose Dienste.
- Entlastung für Unternehmen.
3. Besserer Rechtsschutz für Verbraucher, wirksame DURCHSETZUNG sowie verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem FAIREN und SICHEREN Binnenmarkt
3.1 Besserer Rechtsschutz für Verbraucher
- Nutzung des vollen Potenzials behördlicher Verfügungen zur Sicherstellung des Rechtsschutzes für Verbraucher bei Massenschadensereignissen.
- Stärkung der vorhandenen Instrumente für Verbraucher - Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung.
3.2 Wirksame Durchsetzung und verstärkte Zusammenarbeit der Behörden in einem fairen und sicheren Binnenmarkt
a Wirksamerer Sanktionen, vor allem für weitverbreitete Verstöße
b Hilfe für die Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung für die neue CPC-Verordnung
c Aufbau von Kapazitäten
- Finanzierung und Koordinierung für die E-Enforcement Academy.
- Es liefert den Mitgliedstaaten Unterstützung zur Sicherstellung,
d Koordinierte Durchsetzung
3.3 Einführung von Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Non-Food-Produkten
a Modernisierung des Schnellwarnsystems
b Die beste Nutzung der koordinierten Marktüberwachung
4. Internationale Zusammenarbeit
a Kooperationsvereinbarungen zum Ausbau der Koordinierung mit Partnern außerhalb der EU
b Produktsicherheit: eine globale Herausforderung
5. Sicherstellung der GLEICHBEHANDLUNG von VERBRAUCHERN IM Binnenmarkt: Bekämpfung des Problems der ZWEIERLEI QUALITÄT von VERBRAUCHSGÜTERN
6. BEWUSSTSEINSBILDUNG und AUFBAU von KAPAZITÄTEN
6.1 Dialog mit den Verbrauchern und Informationskampagne
6.2 Ausbildung, Schulung, Ausbau von Kapazitäten und andere Informationsinstrumente
7. Vorbereitung der VERBRAUCHERPOLITIK für ZUKÜNFTIGE Herausforderungen
- Künstliche Intelligenz.
- Internet der Dinge.
- Nachhaltiger Verbrauch.
8. Schlussfolgerung
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Georgien hat sich seit 2004 politisch und gesellschaftlich für eine eindeutige euroatlantische Ausrichtung entschieden. Strategisches Ziel sind EU- und NATO-Mitgliedschaft. Auch die 2012 neu gewählte und 2016 im Amt bestätigte Regierung des "Georgischen Traums" hält daran uneingeschränkt fest. Seit dem Regierungswechsel 2012 wurden demokratische Strukturen und Verfahren, insbesondere Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz, Einhaltung von Menschenrechten und zivilgesellschaftliche Kontrolle - inkl. freier Presse - wiederhergestellt bzw. weiter gestärkt. Dank des bereits erreichten Fortschritts in dem Reformprozess gilt Georgien unter den sechs Partnerländern der Östlichen Partnerschaft als Spitzenreiter. Das Assoziierungsabkommen mit der EU von 2014 und vor allem die Ende März 2017 in Kraft getretene Visaliberalisie-rung belegen den erreichten Stand der Reformbemühungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
Drucksache 5/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zwischenbewertung von Horizont 2020 - Maximierung der Wirkung der EU-Unterstützung für Forschung und Innovation - COM(2018) 2 final
... Die hochrangige Lamy-Gruppe weist diesem Aspekt einen ähnlichen Stellenwert zu (#10 Make international R&I cooperation a trademark of EU R&I). Die Gruppe empfiehlt weitere Anreize für die internationale Zusammenarbeit, eine Öffnung des Programms für eine Assoziierung der Besten und die Unterstützung der Beteiligung aller auf der Grundlage einer wechselseitigen Kofinanzierung in den Partnerländern.
1. Einleitung
2. Die wichtigsten Ergebnisse der ZWISCHENBEWERTUNG von Horizont 2020
3. ERKENNTNISSE IM Hinblick auf die MAXIMIERUNG der Wirkung KÜNFTIGER RAHMENPROGRAMME
3.1. Ambitioniertere Investitionen
3.2. Weitere Vereinfachung
3.3. Unterstützung bahnbrechender Innovation
3.4. Größere Wirkung durch Auftragsorientierung und Bürgerbeteiligung
3.5. Stärkung der Synergien mit anderen EU-Förderprogrammen und EU-Strategien
3.6. Stärkung der internationalen Zusammenarbeit
3.7. Mehr Offenheit
3.8. Rationalisierung der Finanzierungslandschaft
4. AUSBLICK
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Die Kommission wird weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung des Zugangs zu den Märkten für öffentliche Aufträge einnehmen und so Unternehmen darin unterstützen, im Ausland Verkäufe zu tätigen. In diesem Zusammenhang fordert die Kommission Nicht-EU-Staaten auf, dem WTO-Beschaffungsübereinkommen beizutreten und in Freihandelsabkommen ehrgeizige Kapitel über die öffentliche Auftragsvergabe aufzunehmen (damit soll gewährleistet werden, dass Unternehmen aus der EU in Drittländern genauso wie inländische Unternehmen das Recht zur Teilnahme an Ausschreibungen haben; dies schließt Beitritts- und Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik mit ein).
3 Einführung
1. Auf die öffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE öffentlicher Aufträge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft für den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Prioritäten
a. Förderung einer strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung öffentlicher Käufer
c. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
d. Mehr Transparenz, Kohärenz und bessere Datenqualität
e. Verstärkte Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage Überblick über die Initiativen der EU für die Durchführung öffentlicher Aufträge bis Ende 2018
1. Förderung einer breiteren strategischen öffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung öffentlicher Käufer
3. Verbesserung des Zugangs zu Märkten für öffentliche Aufträge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 89/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 41. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine ökologisch und sozial nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern gemeinsam mit der Wirtschaft verfolgt werden sollte. Multi-Stakeholder-Prozesse, an denen sich Unternehmen freiwillig auf Grundlage ihrer gesellschaftlichen Verantwortung beteiligen, können ein geeigneter Ansatz sein, um die ökologischen und sozialen Bedingungen in der Lieferkette zu verbessern. Solche Prozesse auf Bundesebene sollten in weiteren Branchen angestoßen und mit bereits vorhandenen Initiativen auf Länderebene verzahnt werden. Dabei sollten auch kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Soziale Sicherung zielgerichtet und kostenbewusst gestalten
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Auch wenn die GAP eine Politik für die EU ist, hat sie natürlich weltweite Auswirkungen und Verflechtungen. Diesen muss bei Entscheidungen über die Zukunft der Agrarpolitik besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verflechtungen zwischen der GAP und den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung sind in Abbildung 3 dargestellt. Die EU ist entschlossen, durch externe Maßnahmen und Instrumente Partnerländer zu unterstützen, die die gleichen Ziele verfolgen. Daher wird sie sich im Einklang mit der Agenda 2030 und mit ihrer Verpflichtung, die Politik im Bereich der nachhaltigen Entwicklung besser abzustimmen14, in den verschiedenen Politikbereichen um ein kohärentes Vorgehen bemühen. In Politikbereichen, die Auswirkungen auf die Entwicklungsländer haben können, müssen hierzu die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden.
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Da es sich beim Schutz des öffentlichen Raums um eine globale Herausforderung handelt, ist es wichtig, dass die diesbezüglichen bewährten Praktiken in multilateralen Foren und mit Partnerländern außerhalb der EU ausgetauscht werden. Das Globale Forum "Terrorismusbekämpfung" (GCTF) hat sich mit dem Schutz des öffentlichen Raums befasst und Handbücher mit bewährten Verfahren ausgearbeitet, um über die bisherigen Erkenntnisse zu informieren. Es bedarf einer intensiveren internationalen Zusammenarbeit, um diese Arbeiten - insbesondere unter Beteiligung von wichtigen Partnern wie den Vereinigten Staaten - voranzubringen. Auch in etablierten Bereichen der Kooperation zwischen der EU und den USA, so bei der Detektion von Explosivstoffen, sollte verstärkt zusammengearbeitet werden.
I. Einführung
II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS
III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS
IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors
V. Fazit
Drucksache 89/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2017 der Bundesregierung
... 55. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass eine ökologisch und sozial nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in Partnerländern gemeinsam mit der Wirtschaft verfolgt werden sollte. Multi-Stakeholder-Prozesse, an denen sich Unternehmen freiwillig auf Grundlage ihrer gesellschaftlichen Verantwortung beteiligen, können ein geeigneter Ansatz sein, um die ökologischen und sozialen Bedingungen in der Lieferkette zu verbessern. Solche Prozesse auf Bundesebene sollten in weiteren Branchen angestoßen und mit bereits vorhandenen Initiativen auf Länderebene verzahnt werden. Dabei sollten auch kleine und mittlere Unternehmen berücksichtigt werden.
Projektion der Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung
Finanzpolitik nachhaltig ausrichten, Länder und Kommunen stärken
Gute Rahmenbedingungen für unternehmerische Initiative - breite Teilhabe an Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft
Arbeitswelt zeitgemäß und fair ausgestalten
Konsequente Fortführung der Energiewende: Mehr erneuerbare Energien, mehr Effizienz, hohe Verlässlichkeit
Für ein Europa der Bürgerinnen und Bürger: Die Herausforderungen meistern
Internationale Wirtschaftsbeziehungen weiterentwickeln
Drucksache 666/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zu einem Europäischen Rahmen für hochwertige und nachhaltige Berufsausbildungen - COM(2017) 563 final
... Der hohe Praxisanteil, die verbindlichen Regelungen sowie die Kooperation von Staat, Wirtschaft und Sozialpartnern gelten als zentrale Elemente der Stabilität der dualen Berufsausbildung und der Sicherung des Wirtschaftsstandortes. Viele Mitgliedstaaten informieren sich bereits über die duale Berufsausbildung und haben eigene Bemühungen in diese Richtung begonnen. Die Bundesregierung unterstützt in zahlreichen Kooperationen und Projekten Partnerländer, auch außerhalb der EU, bei der Einführung von dualer Berufsausbildung. Das "German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training" (GOVET) als Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation und Geschäftsstelle "Runder Tisch für internationale Berufsbildungszusammenarbeit" ist Ansprechpartner für Akteure im In- und Ausland.
Drucksache 650/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten - COM(2017) 493 final
... In dem Konzeptpapier der Kommission vom Mai 2015 zum Thema "Investitionen in der TTIP und darüber hinaus: der Reformkurs. Stärkung des Rechts auf Regulierung und Übergang von den derzeitigen Ad-hoc-Schiedsverfahren zu einem Investitionsgericht"2 wird ein zweistufiger Ansatz für die Reform des traditionellen ISDS-Systems vorgeschlagen. In einem ersten Schritt sollte ein institutionalisiertes Gerichtssystem für die Lösung von Investitionsstreitigkeiten in die künftigen Handels- und Investitionsübereinkünfte der Union aufgenommen werden (also das ICS). In einem zweiten Schritt sollte die Union auf die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinarbeiten. Mit diesem multilateralen Gerichtshof sollten alle bilateralen in den einzelnen Handels- und Investitionsübereinkünften der Union enthaltenen ICS ersetzt werden. Außerdem hieß es, die Union, ihre Mitgliedstaaten und die Partnerländer könnten die ISDS-Bestimmungen in ihren bestehenden Investitionsübereinkünften durch den Zugang zum multilateralen Investitionsgerichtshof ersetzen.
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Verfahrenstechnische Aspekte
Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
ANNEX 1 Anhang zur Empfehlung für einen Beschluss des Rates über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zur Errichtung eines multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten {SWD(2017) 302 final}{SWD(2017) 303 final}
3 ANLAGE
Zum Ablauf der Verhandlungen:
Zum Inhalt der Verhandlungen:
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... - Die wissenschaftliche Nutzerbasis der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft gilt es auf Forscher und Innovatoren aus allen Fachrichtungen, Mitgliedstaaten, Partnerländern und globalen Initiativen auszuweiten, so dass sie zum Erfolg der Initiative beitragen und an ihrem Nutzen teilhaben können37.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
Drucksache 618/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und die Einrichtung der EFSDGarantie und des EFSD-Garantiefonds - COM(2016) 586 final
... Der Europäische Rat forderte die Kommission auf seiner Tagung vom 28. Juni 2016 auf, bis September 2016 einen Vorschlag für einen ambitionierte Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vorzulegen. Die EIP wird sich auf drei eng miteinander verbundene Säulen stützen: einen neuen Investitionsfonds (Säule 1), technische Hilfe (Säule 2), um lokale Behörden und Unternehmen dabei zu unterstützen, eine höhere Anzahl an nachhaltigen Projekten zu entwickeln und Investoren anzuziehen, und schließlich eine Reihe spezifischer thematischer, nationaler und regionaler Programme für die EU-Entwicklungszusammenarbeit in Verbindung mit einem strukturierten politischen Dialog mit dem Ziel der Verbesserung des Investitionsklimas und der allgemeinen politischen Rahmenbedingungen in den betreffenden Ländern (Säule 3). Säule 3 der EIP stellt das Bindeglied zwischen dem Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) und der breit angelegten Partnerschaft zwischen der EU und ihren Partnerländern dar. Diese Partnerschaft konkretisiert sich im politischen Dialog und Politikdialog, den die Kommission mithilfe der EU-Delegationen und politischer Kontakte führt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Einholung von FACHWISSEN
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Fachwissen
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I EINLEITENDE Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Europäischer FONDS für Nachhaltige Entwicklung
Artikel 3 Zweck
Artikel 4 Struktur des EFSD
Artikel 5 Strategieausschuss des EFSD
Kapitel III EFSD-GARANTIE und EFSD-GARANTIEFONDS
Artikel 6 EFSD-Garantie
Artikel 7 Voraussetzungen für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 8 Förderkriterien für den Einsatz der EFSD-Garantie
Artikel 9 Förderfähige Instrumente im Rahmen der EFSD-Garantie
Artikel 10 Förderfähigkeit und Auswahl der Partnereinrichtungen
Artikel 11 Deckung und Bedingungen der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 12 Umsetzung der EFSD-Garantievereinbarungen
Artikel 13 EFSD-Garantiefonds
Artikel 14 Finanzierung des EFSD-Garantiefonds aus dem Gesamthaushalt der Union
Kapitel IV Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Evaluierung
Artikel 15 Berichterstattung und Rechnungslegung
Artikel 16 Bewertung und Überprüfung
Kapitel V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 17 Transparenz und Offenlegung von Informationen
Artikel 18 Prüfung durch den Rechnungshof
Artikel 19 Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
Artikel 20 Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 21 Inkrafttreten
Finanzbogen
Drucksache 481/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM(2016) 543 final
... - Es soll zum Bewerben des Kulturerbes als einem wichtigen Element der internationalen Dimension der EU beitragen und dabei auf dem in Partnerländern bestehenden Interesse am Kulturerbe und an der Sachkompetenz Europas aufbauen. Dem kulturellen Erbe kommt in mehreren Programmen im Bereich der Außenbeziehungen eine wichtige Rolle zu, auch im Nahen Osten. Die Förderung der Wertschätzung des Kulturerbes stellt auch eine Reaktion auf die bewusste Zerstörung von Kulturgütern in Konfliktgebieten dar.8
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Ziele
Artikel 3 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 4 Koordinierung auf nationaler Ebene
Artikel 5 Koordinierung auf Unionsebene
Artikel 6 Internationale Zusammenarbeit
Artikel 7 Finanzierung
Artikel 8 Monitoring und Bewertung
Artikel 9 Dieser Beschluss tritt am
Artikel 10 Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am
Drucksache 521/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020 - Ergebnisorientierter EU-Haushalt - COM(2016) 603 final
... Zusätzlich zu den bestehenden Programmen hat die Kommission einen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda vorgeschlagen, damit gegenüber Partnerländern ein kohärentes Konzept verfolgt wird und die verschiedenen Finanzierungsquellen (MFR-Programme, Europäischer Entwicklungsfonds - EEF, Treuhandfonds der Europäischen Union und andere Fazilitäten) effizient ausgeschöpft werden können. Ziel dieser Initiative ist ein kohärentes und maßgeschneidertes Verfahren, nach dem die Union und ihre Mitgliedstaaten in koordinierter Weise verschiedene Instrumente und Einflussmöglichkeiten kombinieren, um darauf aufbauend umfassende Partnerschaften ("Migrationspakte") mit Drittländern zur besseren Steuerung der Migration unter uneingeschränkter Achtung der humanitären und menschenrechtsbezogenen Verpflichtungen der Union zu errichten.
1. Einleitung
2. HALBZEITÜBERPRÜFUNG des MFR: STAND der Umsetzung und neue Herausforderungen
Beseitigung des Zahlungsrückstands
Einsatz der europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Programme im Bereich Wettbewerbsfähigkeit
Europäischer Fonds für strategische Investitionen EFSI
Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen
Migration, Flüchtlingskrise und Sicherheit
Genauere Überprüfung und Analyse
3. Stärkere und FLEXIBLERE Ausrichtung des HAUSHALTS auf Prioritäten und neue Herausforderungen
Bessere Ausrichtung des Haushalts auf politische Prioritäten und neue Herausforderungen
Mehr Flexibilität und Dynamik bei der Mobilisierung und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Einfachere Vorschriften und stärkere Leistungsorientierung
Kasten 1: Ziele der vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzvorschriften:
4. Auf dem Weg ZUM nächsten MEHRJÄHRIGEN Finanzrahmen
2 Finanzanhang
Drucksache 534/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:
... Dieser neue Ansatz wird auch außerhalb der EU nützlich sein, um die vielfältigen Herausforderungen sowohl in der Nachbarschaft der EU als auch in Afrika zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund und um in Partnerländern eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, Arbeitsplätze zu schaffen, das Wachstum zu fördern und so die Ursachen für Migration zu bekämpfen, stellt die Kommission heute eine ehrgeizige europäische Investitionsoffensive für Drittländer (EIP) vor.
I. Die Investitionsoffensive für Europa - EFSI 2.0
II. Die europäische Investitionsoffensive für Drittländer
1. Mobilisierung von Investitionen
1.1 Wie wird das in der Praxis aussehen?
1.2 Steigerung der Wirkung
1.3 Wer entscheidet?
2. Ausbau der technischen Hilfe in Partnerländern
3. Verbesserung der wirtschaftspolitischen Steuerung, der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
III. Nächste Schritte
Drucksache 701/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die im Jahr 2015 überarbeitete Europäische Nachbarschaftspolitik sieht die Möglichkeit vor, mit einzelnen Nachbarschaftsländern differenzierte Partnerschaften zu schließen, um insbesondere ihre Stabilität zu erhöhen. Sie gibt der EU die erforderlichen Instrumente an die Hand, die es ihr ermöglichen, in zentralen Fragen (Sicherheit, Erhöhung der Widerstandsfähigkeit, verantwortungsvolle Staatsführung, Demokratie, Menschenrechte, wirtschaftliche Entwicklung, Konnektivität, Energie, Migration und Mobilität) auf Partnerländer zuzugehen, und fördert insofern eine nachhaltige Entwicklung.
Mitteilung
1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung
1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung
1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas
2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030
2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen
2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030
2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030
3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE
3.1. Politische Steuerung
3.2. Finanzierung
3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte
3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen
4. Fazit
Drucksache 335/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Prävention von Radikalisierung, die zu extremistisch motivierter Gewalt führt - COM(2016) 379 final
... - Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
Mitteilung
3 Einleitung
1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert
- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen
- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen
2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern
- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten
- Rechtsvorschriften anpassen
- Medienkompetenz fördern
3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten
4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern
- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken
- EU-Finanzierungen optimal nutzen
- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen
5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen
6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung
7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen
- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken
- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen
3 Schlussfolgerung
Drucksache 414/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: EU-Aktionsplan für die Rückkehr - COM(2015) 453 final; Ratsdok. 11846/15
... Die Kommission wird sich vorrangig darum bemühen sicherzustellen, dass die Rückübernahmeverpflichtungen unverzüglich und wirksam umgesetzt werden. Gleichzeitig wird sie einen Schwerpunkt auf den zügigen Abschluss laufender Verhandlungen bzw. die Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen mit wichtigen Herkunftsländern legen. Darüber hinaus sollte die EU mit einschlägigen Ländern politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen aufnehmen und die operative Zusammenarbeit erheblich verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele sollte die EU gegenüber den Partnerländern mit ausreichendem Nachdruck auftreten.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Steigerung der Wirksamkeit des EU-Systems zur Förderung der Rückkehr irregulärer Migranten
1. Förderung der freiwilligen Rückkehr
2. Stärkere Durchsetzung der EU-Vorschriften
3. Verstärkter Austausch von Informationen zur Durchsetzung der Rückkehr
4. Stärkung der Rolle und des Mandats von Frontex
5. Ein integriertes System für das Rückkehrmanagement
III. Stärkung der Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern im Bereich der Rückübernahme
1. Wirksame Umsetzung von Rückübernahmeverpflichtungen
2. Abschluss laufender und Aufnahme neuer Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen
3. Politische Dialoge auf hoher Ebene über Rückübernahmefragen
4. Unterstützung bei der Wiedereingliederung und Aufbau von Kapazitäten
5. Stärkere Einflussnahme der EU im Bereich Rückkehr und Rückübernahme
IV. Schlussfolgerung
Drucksache 88/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik;
... Eine genauere Analyse der Interessen sowohl der EU als auch ihrer Partnern ist notwendig, um sicherzustellen, dass die ENP ihren Zweck erfüllt. Dazu gilt es einerseits, die Partnerländer zu ihren Interessen und zu ihren Erwartungen an diese Partnerschaft zu konsultieren. Andererseits muss die EU ihre eigenen Ziele und Interessen klarer definieren und die Werte fördern, auf denen sie beruht.
I. Einführung: besondere Beziehungen
II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP
III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit
1. Die Herausforderungen der Differenzierung
2. Fokussierung
3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium
4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit
IV. Nächste Schritte
Drucksache 481/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsames Konsultationspapier der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik:
... Damit die Entwicklungshilfe der EU vorrangig dorthin fließt, wo sie am dringendsten benötigt wird, und einen größtmöglichen Beitrag zur Beseitigung der Armut leistet, hat die EU vor einiger Zeit den Grundsatz der Differenzierung noch stärker in den Vordergrund gerückt. Dadurch konnten eine Reihe von Partnerländern der EU hochgestuft werden und die Kategorie der Länder, die bilaterale Entwicklungshilfe erhalten, verlassen. Die letzten beiden Jahrzehnte haben gezeigt, dass innerhalb der AKP-Gruppe eine zunehmende Vielfalt von Entwicklungsmustern zu finden ist, wobei die Spannbreite von "boomenden" Ländern mit mittlerem Einkommen bis hin zu Ländern reicht, die zu den am wenigsten entwickelten und fragilen Staaten gerechnet werden. Etwa die Hälfte der 79 AKP-Staaten gehören heute noch zu den am wenigsten entwickelten Ländern, während andere den Sprung in höhere Einkommenskategorien geschafft haben: Länder mit mittlerem Einkommen im unteren Bereich(11) oder im oberen Bereich(23) und Länder mit hohem Einkommen(4).
I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft
Ein sich rasch wandelndes Umfeld
II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was
Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung
Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität
Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel
Menschliche und soziale Entwicklung
Migration und Mobilität
III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie
Eine stärkere politische Beziehung
Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs
Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren
Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft
Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit
Drucksache 312/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grüner Aktionsplan für KMU - KMU in die Lage versetzen, Umweltprobleme in Geschäftschancen umzuwandeln - COM(2014) 440 final; Ratsdok. 11616/14
... - Mit den COSME-Finanzierungsinstrumenten wird besonders die Internationalisierung der KMU unterstützt, indem ihre Entwicklung über die Landesgrenzen hinweg gefördert wird. 3. Erleichterung der Übernahme von Ressourceneffizienz-Technologie in Partnerländern durch Zusammenarbeit mit europäischen KMU:
Einführung und Kontext
I. KMU umweltgerechter und damit wettbewerbsfähiger und nachhaltiger machen
II. Grünes Unternehmertum für die Unternehmen der Zukunft
III. Chancen für KMU durch umweltschonendere Wertschöpfungsketten
IV. Marktzugang für grüne KMU
V. Verwaltung
Drucksache 111/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative: "Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware" COM(2014) 177 final
... Die EU engagiert sich seit langem dafür, in Partnerländern den Zugang zu unbedenklichem Trinkwasser und Abwasserentsorgung zu gewährleisten und eine integrierte Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu fördern. Seit 2002 gibt es mit der "Mitteilung über Wasserbewirtschaftung in der Politik von Entwicklungsländern "17 einen speziellen Politikrahmen, der in der Wasserinitiative der EU18 kulminierte, einem politischen Instrument zur Verbesserung der Zusammenarbeit und zur Leistung wirksamerer Entwicklungshilfe durch Partnerschaft und einen Multi-Stakeholder-Ansatz.
1. EINLEITUNG
2. AKTUELLER STAND
Der Beitrag der EU zu einem leichteren Zugang zu Wasser von höherer Qualität
Bereitstellung von Wasserdienstleistungen im Binnenmarkt
Das langfristige Engagement der EU aufglobaler Ebene
3. Massnahmen IM Zusammenhang mit der Europäischen BÜRGERINITIATIVE
Gewährleistung von leichter zugänglichem Wasser einer besseren Qualität
Sicherstellung von Neutralität bei der Bereitstellung von Wasserdienstleistungen
Mehr Transparenz schaffen
Ein integrativeres Konzept für die Entwicklungshilfe
Förderung öffentlichöffentlicher Partnerschaften
Folgemaßnahmen zu Rio+20
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Anhang 1 Anhang zur Mitteilung der Kommission über die Europäische Bürgerinitiative Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware”
Anhang V ERFAHRENSTECHNISCHE Aspekte der BÜRGERINITIATIVE RIGHT2WATER
Drucksache 93/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... 5. Partnerländer und Veranstaltungen im In- und Ausland bei den mit öffentlichen Mitteln geförderten Veranstaltungen und Projekten der internationalen Jugendarbeit."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 89d SGB VIII
§ 89d Kostenerstattung bei Leistungen oder vorläufigen Maßnahmen nach der Einreise
2. Zu Artikel 1 Nummer 5b - neu - § 89h SGB VIII
§ 89h Übergangsvorschrift
3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 93 Absatz 1 Satz 4 und 5 - neu - SGB VIII
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe c § 93 Absatz 4 und Absatz 5 - neu - und Absatz 6 - neu - SGB VIII
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 98 Absatz 1 Nummer 10 SGB VIII und Nummer 10 Buchstabe f § 99 Absatz 8 SGB VIII
6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 101 Absatz 1 Satz 3 SGB VIII
7. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 102 Absatz 2 Nummer 6 SGB VIII
8. Zu Artikel 3 Absatz 1 Inkrafttreten
Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 15. fordert erneut, dass für die Länder des Arabischen Frühlings bei der Rückführung von Vermögenswerten unverzüglich ein EU-Mechanismus zur Bereitstellung juristischer und technischer Unterstützung eingerichtet wird; verweist darauf, dass es diese Forderung bereits in seiner Entschließung vom 23. Mai 2013 erhoben hat, die Umsetzung jedoch aufgrund des Aufruhrs in Ägypten verzögert ist; betont einmal mehr, dass die Gewährung von Erleichterungen bei der Rückführung von Vermögenswerten, die von ehemaligen Diktatoren und ihren Regimen veruntreut wurden, eine moralische Verpflichtung für die EU darstellt; ist der Ansicht, dass die Rückführung von Vermögenswerten ein hochpolitisches Thema ist, da ihm ein symbolischer Wert innewohnt, und dass durch die Rückführung ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung der Rechenschaftspflicht, zur Schaffung von Stabilität und zum Aufbau leistungsfähiger Institutionen im Sinne der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Partnerländern geleistet werden kann;
Entschließung
Entschließung
Allgemeine Erwägungen
Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen
Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union
Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen
Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten
Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen
Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO
Eine neue Ebene der GSVP
Entschließung
Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen
Entschließung
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Dazu muss die EU die vorhandenen Kooperationsrahmen mit China, zum Beispiel den aufgrund des Abkommens über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich (CCMAA)50 geschaffenen Rahmen, besser nutzen und dort das Problem ansprechen. Außerdem sollte die EU die geltenden und die künftigen Assoziierungsabkommen mit Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Ländern des westlichen Balkans in vollem Umfang nutzen. Die Problematik sollte also systematisch auf den entsprechenden Ministertagungen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie in den auf hoher Ebene stattfindenden Seminaren zur Zusammenarbeit im Zollwesen zur Sprache gebracht werden. Im Rahmen vorhandener oder neu zu schaffender multilateraler Foren sollten Schritte eingeleitet werden, um harmonisierte Konzepte für eine Annäherung der Verbrauchsteuer-Strukturen und -Sätze zwischen benachbarten Partnerländern zu fördern, damit die auf die Unterschiede zwischen den Ländern zurückzuführenden Anreize für Schmuggler auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
Drucksache 93/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz - KJVVG )
... 5. Partnerländer und Veranstaltungen im In- oder Ausland bei Veranstaltungen und Projekten der internationalen Jugendarbeit."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Notwendigkeit und Zielsetzung des Gesetzes
1. Vereinfachung der Kostenbeteiligung junger Menschen und ihrer Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe
2. Klarstellung zur Förderung der Jugendarbeit der Jugendorganisationen der politischen Parteien durch den Bund
3. Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe
4. Anpassung der Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe an die Einführung des Rechts des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang
5. Verlängerung der Befristung der Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
3. Weitere Kosten
aa Für den Bund
bb Für die Länder
cc Für die Kommunen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2393: Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
a Erfüllungsaufwand für Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
Für den Bund:
Für die Länder:
Für die Kommunen:
Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... -Emissionen eingeleitet bzw. durchgeführt, die beträchtliche Kooperationsmöglichkeiten in Forschung und Innovation für den europäischen Forschungssektor sowie Marktchancen für die Industrie beinhalten, beispielsweise bei intelligenten Netzen, Brennstoffzellen und Wasserstoff sowie erneuerbaren Energien oder bei der nuklearen Sicherheit und der Kernfusion. Die multilaterale Zusammenarbeit zwischen der EU, den USA und Japan bei kritischen Energierohstoffen muss fortgesetzt werden. Das Potenzial der Solarenergie sollte in Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Mittelmeerraum stärker ausgeschöpft werden.
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
Drucksache 524/3/13
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... 5. Hochwasserereignisse stehen in Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf nationaler und auf internationaler Ebene mit ihren Partnerländern alle Anstrengungen zu unternehmen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
Drucksache 173/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein menschenwürdiges Leben für alle - Beseitigung der Armut und Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die Welt - COM(2013) 92 final; Ratsdok. 7075/13
... Förderung des Sozialschutzes, einschließlich Basisniveaus für den Sozialschutz, und Umsetzung von ILO-Empfehlungen im Einklang mit den Plänen und Konzepten der Partnerländer Weitere Unterstützung des Sozialschutzes, ggf. einschließlich Basisniveaus für dne Sozialschutz, in den bilateralen Beziehungen zu Partnerländern, in internationalen Foren (ILO, OECD, G20 und ASEM) und in der Entwicklungszusammenarbeit Durchführung von Maßnahmen auf der Grundlage der Mitteilung „Sozialschutz in der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union" Einbeziehung der Rechte von Kindern und indigenen Völkern, der sozialen Inklusion und der Rechte von
1. Einleitung
2. neue Globale Rahmenbedingungen, neue Herausforderungen, neue Chancen
3. auf den Fortschritten IM Rahmen der MDG und der RIO+20-KONFERENZ aufbauen
3.1. Bestandsaufnahme der Fortschritte bei den MDG
3.2. Wichtigste Ergebnisse und Zusagen der Rio+20-Konferenz
3.3. Umsetzung: Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene
3.4. Institutioneller Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Umsetzungsmodalitäten
3.5. Öffentliche Konsultation
4. Integration von Nachhaltiger Entwicklung und Armutsbeseitigung in einen Übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
4.1. Die wichtigsten Elemente eines übergreifenden Handlungsrahmens
4.1.1. Mindestlebensstandard
4.1.2. Triebkräfte für inklusives und nachhaltiges Wachstum
4.1.3. Nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
4.1.4. Gleichheit, Fairness und Gerechtigkeit
4.1.5. Frieden und Sicherheit
5. auf dem Weg zu einem Übergreifenden Handlungsrahmen für die ZEIT NACH 2015
5.1. Zusammenführung der Aktionsstränge als Antwort auf künftige Herausforderungen
5.2. Grundsätze für einen übergreifenden Handlungsrahmen für die Zeit nach 2015
5.2.1. Geltungsbereich
5.2.2. Art und Zahl der Ziele
5.2.3. Transparenz, Umsetzung und Rechenschaftspflicht
5.2.4. Kohärenz
5.3. Umsetzung des Handlungsrahmens: Eigenverantwortung und Rechenschaftspflicht der einzelnen Länder
6. die nächsten Schritte
Anhang I
Anhang II Öffentliche Konsultation
Drucksache 524/13 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe" und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)
... e) Hochwasserereignisse stehen in Zusammenhang mit dem fortschreitenden Klimawandel. Die Bundesregierung wird daher gebeten, auf nationaler und auf internationaler Ebene mit ihren Partnerländern alle Anstrengungen zu unternehmen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf weniger als 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 AufbhG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 AufbhG
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" steht sowohl Unionsbürgern als auch Drittstaatsangehörigen offen, die sich rechtmäßig und langfristig in den EU-Mitgliedstaaten aufhalten. Vorbehaltlich der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Vereinbarungen können sich Bürger aus den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern sowie aus Partnerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik als EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe bewerben.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Die verstärkten Zinsbesteuerungsmaßnahmen auf EU-Ebene könnten noch wirksamer und reibungsloser angewendet werden, wenn die bereits bestehenden entsprechenden Maßnahmen bei wichtigen Partnerländern der EU ebenfalls verstärkt würden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 94. Viele der in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele lassen sich nur durch ein weltweites Vorgehen und in Zusammenarbeit mit Partnerländern voll verwirklichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher energisch, konzentriert, geschlossen und kohärent an einschlägigen internationalen, regionalen und bilateralen Prozessen mitwirken. Sie sollten sich weiterhin für ein wirksames, weltweites umweltpolitisches Regelwerk einsetzen, das durch ein effizienteres, strategisches Konzept mit bilateralen und regionalen politischen Dialogen und Kooperationen mit den strategischen Partnern der EU77, Bewerber- und Nachbarländern bzw. Entwicklungsländern ergänzt und durch adäquate Finanzmittel unterstützt wird.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Bei der Unterstützung von Partnerländern und Partnerregionen sollte sich die EU auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der europäischen Wasserbewirtschaftung stützen, insbesondere aus der Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie. Die EU-Innovationspartnerschaft für Wasser könnte ebenfalls innovative Lösungen für die Wasserprobleme von Entwicklungsländern bieten und verbreiten.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... - wird auch weiterhin in den Verhandlungen über Handelsfragen mit Nachdruck weitreichende Zusagen der Partnerländer über den Zugang sowohl zu deren gewerblichen Märkten als auch zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten fordern;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 8. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen, durch die geschlechtsbezogene Gewalt bekämpft und die Rolle der Frau gestärkt werden soll, über ihren Aktionsplan 2010 für die Gleichstellung durchgängig in alle Entwicklungsstrategien und -programme der EU einbezogen werden; betont, wie wichtig Sensibilisierung, Mobilisierung auf kommunaler Ebene, Ausbildung und Schulung sowie die Einbeziehung nationaler, regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft in Partnerländern sind; weist darauf hin, dass Bemühungen zur Eliminierung von Einstellungen und schädlichen Praktiken, die sich negativ auf Mädchen auswirken, nur Erfolg haben werden, wenn alle Hauptbeteiligten in vollem Umfang einbezogen werden, wozu religiöse Führer und Führer von Gemeinschaften sowie diejenigen gehören, die unmittelbar mit Mädchen arbeiten, einschließlich Eltern, Familien und Gemeinschaften;
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Um den Zugang zu Rohstoffen und auch zu ihren handelspolitischen Initiativen 52 zu sichern, wird die Kommission ihre Rohstoffdiplomatie 53 ausbauen und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in diesem Bereich gezielter ausrichten. Die Zielgruppe umfasst Grönland 54, die Partnerländer in der Mittelmeerregion, Länder des Südkaukasus, Lateinamerika, Afrika und Asien.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 582/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Europäischen Union - COM(2012) 576 final
... Im Jahr 2011 forderte die Generaldirektion Umwelt verschiedene EU-Delegationen in Drittländern auf, wichtige Partnerländer zum Stand der Beratungen und zu ihren konkreten Vorstellungen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls um Auskunft zu ersuchen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden durch ausführlichere bilaterale Diskussionen mit Australien, Brasilien, Indien, Japan, Mexiko und der Schweiz ergänzt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
- Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
- Allgemeiner Kontext
- Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
- Anhörung der Öffentlichkeit
- Ad-hoc-Konsultationen
- Konsultationen mit Drittländern
- Bericht über die Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen von Nutzern
Artikel 5 Zuverlässige Sammlungen der Europäischen Union
Artikel 6 Zuständige Behörden und Anlaufstellen
Artikel 7 Überwachung der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 8 Bewährte Verfahren
Artikel 9 Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 10 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Zusammenarbeit
Artikel 13 EU-Plattform für den Zugang
Artikel 14 Ergänzende Maßnahmen
Artikel 15 Durchführungsrechtsakte
Artikel 16 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 662/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
... In Satz 1 werden nach dem Wort "Partnerländern" die Wörter "sowie von Holz und Holzprodukten aus Drittstaaten" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund Länder
4 Kommunen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Weitere Kosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 568/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" - COM(2012) 514 final
... "EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe" steht sowohl Unionsbürgern als auch Drittstaatsangehörigen offen, die sich rechtmäßig und langfristig in den EU-Mitgliedstaaten aufhalten. Vorbehaltlich der in Artikel 23 Absatz 1 genannten Vereinbarungen können sich Bürger aus den Kandidaten- und potenziellen Kandidatenländern sowie aus Partnerländern im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik als EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe bewerben.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente
- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9
- Zertifizierung Artikel 10
- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11
- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12
- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13
- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14
- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15
- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16
- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Gewähltes Rechtsinstrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Ziel
Artikel 4 Allgemeine Grundsätze
Artikel 5 Begriffsbestimmungen
Artikel 6 Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen
Artikel 7 Operative Ziele
Kapitel II Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 8 Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 9 Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe
Artikel 10 Zertifizierung
Artikel 11 Erfassung und Auswahl von Kandidaten
Artikel 12 Schulung von Kandidaten und Praktika
Artikel 13 Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe
Artikel 14 Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 15 Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen
Artikel 16 Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe
Artikel 17 Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit
Kapitel III Finanzvorschriften
Artikel 18 Förderfähige Aktionen
Artikel 19 Empfänger der finanziellen Unterstützung
Artikel 20 Haushaltsmittel
Artikel 21 Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren
Artikel 22 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 23 Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen
Artikel 24 Ausschussverfahren
Artikel 25 Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse
Artikel 26 Monitoring und Evaluierung
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 27 Inkrafttreten
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Die verstärkten Zinsbesteuerungsmaßnahmen auf EU-Ebene könnten noch wirksamer und reibungsloser angewendet werden, wenn die bereits bestehenden entsprechenden Maßnahmen bei wichtigen Partnerländern der EU ebenfalls verstärkt würden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 745/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... 94. Viele der in diesem Programm festgelegten prioritären Ziele lassen sich nur durch ein weltweites Vorgehen und in Zusammenarbeit mit Partnerländern voll verwirklichen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten daher energisch, konzentriert, geschlossen und kohärent an einschlägigen internationalen, regionalen und bilateralen Prozessen mitwirken. Sie sollten sich weiterhin für ein wirksames, weltweites umweltpolitisches Regelwerk einsetzen, das durch ein effizienteres, strategisches Konzept mit bilateralen und regionalen politischen Dialogen und Kooperationen mit den strategischen Partnern der EU77, Bewerber- und Nachbarländern bzw. Entwicklungsländern ergänzt und durch adäquate Finanzmittel unterstützt wird.
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation von Interessenträgern und Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. finanzielle Auswirkungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten: EIN Aktionsprogramm für die ZEIT BIS 2020
3 THEMENBEREICHE
Prioritäres Ziel 1: Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Prioritäres Ziel 2: Übergang der EU zu einem ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftssystem
Prioritäres Ziel 3: Schutz der europäischen Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität
GEEIGNETE Rahmenbedingungen
Prioritäres Ziel 4: Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Prioritäres Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Prioritäres Ziel 6: Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung
Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz
Bewältigung lokaler, REGIONALER und Globaler Herausforderungen
Prioritäres Ziel 8: Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
Prioritäres Ziel 9: Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen
3 überwachung
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Bei der Unterstützung von Partnerländern und Partnerregionen sollte sich die EU auf die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der europäischen Wasserbewirtschaftung stützen, insbesondere aus der Durchführung der Wasserrahmenrichtlinie. Die EU-Innovationspartnerschaft für Wasser könnte ebenfalls innovative Lösungen für die Wasserprobleme von Entwicklungsländern bieten und verbreiten.
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 434/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes und seiner Unternehmen COM(2012) 433 final
... - wird auch weiterhin in den Verhandlungen über Handelsfragen mit Nachdruck weitreichende Zusagen der Partnerländer über den Zugang sowohl zu deren gewerblichen Märkten als auch zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten fordern;
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen
2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext
2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette
2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft
2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten
3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes
3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen
3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche
3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen
3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen
3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen
3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft
3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb
4. Steuerung Umsetzung der Strategie
5. Schlussfolgerungen
Drucksache 501/12
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 8. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Maßnahmen, durch die geschlechtsbezogene Gewalt bekämpft und die Rolle der Frau gestärkt werden soll, über ihren Aktionsplan 2010 für die Gleichstellung durchgängig in alle Entwicklungsstrategien und -programme der EU einbezogen werden; betont, wie wichtig Sensibilisierung, Mobilisierung auf kommunaler Ebene, Ausbildung und Schulung sowie die Einbeziehung nationaler, regionaler und lokaler Behörden und der Zivilgesellschaft in Partnerländern sind; weist darauf hin, dass Bemühungen zur Eliminierung von Einstellungen und schädlichen Praktiken, die sich negativ auf Mädchen auswirken, nur Erfolg haben werden, wenn alle Hauptbeteiligten in vollem Umfang einbezogen werden, wozu religiöse Führer und Führer von Gemeinschaften sowie diejenigen gehören, die unmittelbar mit Mädchen arbeiten, einschließlich Eltern, Familien und Gemeinschaften;
Drucksache 610/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... Um den Zugang zu Rohstoffen und auch zu ihren handelspolitischen Initiativen 52 zu sichern, wird die Kommission ihre Rohstoffdiplomatie 53 ausbauen und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in diesem Bereich gezielter ausrichten. Die Zielgruppe umfasst Grönland 54, die Partnerländer in der Mittelmeerregion, Länder des Südkaukasus, Lateinamerika, Afrika und Asien.
Mitteilung
I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie
II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle
III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik
A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern
1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen
i Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
ii Märktefür Schlüsseltechnologien
iii Märktefür biobasierte Produkte
iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe
vi Intelligente Netze
2. Begleitmaßnahmen
B. Marktzugang
1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren
2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums
3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
4. Internationale Märkte
C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital
2. Zugang zu den Kapitalmärkten
D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen
2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels
3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen
IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele
1. Investitionen
2. Binnenhandel
Drucksache 582/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile in der Europäischen Union - COM(2012) 576 final
... Im Jahr 2011 forderte die Generaldirektion Umwelt verschiedene EU-Delegationen in Drittländern auf, wichtige Partnerländer zum Stand der Beratungen und zu ihren konkreten Vorstellungen zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls um Auskunft zu ersuchen. Die eingegangenen Rückmeldungen wurden durch ausführlichere bilaterale Diskussionen mit Australien, Brasilien, Indien, Japan, Mexiko und der Schweiz ergänzt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
- Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
- Allgemeiner Kontext
- Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzung
- Anhörung der Öffentlichkeit
- Ad-hoc-Konsultationen
- Konsultationen mit Drittländern
- Bericht über die Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
- Rechtsgrundlage
- Wahl des Instruments
- Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen von Nutzern
Artikel 5 Zuverlässige Sammlungen der Europäischen Union
Artikel 6 Zuständige Behörden und Anlaufstellen
Artikel 7 Überwachung der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 8 Bewährte Verfahren
Artikel 9 Kontrollen der Einhaltung durch die Nutzer
Artikel 10 Aufzeichnungen über die Kontrollen
Artikel 11 Sanktionen
Artikel 12 Zusammenarbeit
Artikel 13 EU-Plattform für den Zugang
Artikel 14 Ergänzende Maßnahmen
Artikel 15 Durchführungsrechtsakte
Artikel 16 Berichterstattung und Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten und Anwendung
Drucksache 662/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
... In Satz 1 werden nach dem Wort "Partnerländern" die Wörter "sowie von Holz und Holzprodukten aus Drittstaaten" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Sachverhalt
III. Alternativen
IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte
V. Gesetzesfolgen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Bund Länder
4 Kommunen
4 Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Weitere Kosten
VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat
VII. Inkrafttreten und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2232: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 657/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Rahmen für die nächste Generation innovativer Finanzinstrumente - die EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen KOM (2011) 662 endg.
... In der MFF-Mitteilung wird vorgeschlagen, bei allen Instrumenten der Außenpolitik weiterhin von der innovativen Finanzierung Gebrauch zu machen (gegebenenfalls über regionale Investitionsfazilitäten), um so zusätzliche Finanzierungsmittel - auch vom privaten Sektor - für EU-Prioritäten zu mobilisieren und den Investitionsbedarf der Partnerländer zu erfüllen. Dies wird durch das Inkrafttreten der vorgeschlagenen neuen Bestimmungen der HO über Finanzierungsinstrumente und durch die Einführung gemeinsamer Grundsätze für derartige Instrumente, soweit im Rahmen externer Maßnahmen angebracht, erleichtert werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Innovative Finanzierungsinstrumente EU-Haushaltsausgaben
2.1. Reichweite und Sektoren
2.2. Management der Risiken für den EU-Haushalt
2.3. Die Argumente für innovative Finanzierungsinstrumente
2.3.1. Beförderung von EU-Politikzielen
2.3.2. Öffentliche Mittel effizienter und wirkungsvoller einsetzen
2.3.3. Wertentwicklung und Finanzdisziplin steigern
2.3.4. Multiplikatorwirkung des EU-Haushalts
3. Bewertung der Umsetzung innovativer Finanzierungsinstrumente IM Finanzrahmen 2007-2013
3.1. Lehren aus den bestehenden Instrumenten
3.1.1. Erfahrungsschatz, auf dem man aufbauen kann
3.1.2. Innovative Finanzierungsinstrumente verschaffen den nötigen Finanzierungszugang und fördern die Produktentwicklung und empfehlenswerte Praktiken
3.1.3. Mehr Kohärenz und Konsistenz zwischen den Instrumenten
3.1.4. Leitungsstrukturen und Kontrolle bei Instrumenten aufEU-Ebene
3.1.5. Sichtbarkeit und Transparenz der Instrumente noch verbesserungsfähig
3.1.6. Neue Risikoteilungsvereinbarungen könnten Finanzierungsvolumen erhöhen
4. Innovative Finanzierungsinstrumente für den Finanzrahmen 2014-2020
5. Ein neuer Rahmen für Innovative Finanzierungsinstrumente
5.1. Gemeinsame Regeln für die Straffung und Rationalisierung der Instrumente
5.1.1. EU-Instrumente
5.1.2. Strukturfondsinstrumente
5.1.3. Externe Dimension EU-politischer Instrumente
5.1.4. Außenpolitische Instrumente
5.2. Inhalt der EU-Beteiligungs- und Kreditfinanzierungsplattformen
5.2.1. Reichweite der Plattformen
5.2.2. Spezifische operationelle Anforderungen
5.2.3. Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente
6. Schlussfolgerung Nächste Schritte
Anhang Beschreibung der innovativen Finanzierungsinstrumente im Finanzrahmen 2007-2013
1. Risiko -/Beteiligungskapitalinstrumente auf EU-Ebene: CIP/GIF, Marguerite
1.1. CIP - Fazilität für wachstumsintensive und innovative KMU GIF
1.2. Fonds Marguerite
2. Kreditfinanzierungsinstrumente auf EU-Ebene Garantien/Risikoteilung : CIPSMEG, RSFF, LGTT
2.1. Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.2. CIP - KMU-Bürgschaftsfazilität SMEG
2.3. Kreditgarantieinstrument für TEN-V-Vorhaben LGTT
3. Instrumente zur kombinierten Förderung von Beteiligungs- und Kreditfinanzierungen
3.1. Europäisches Progress-Mikrofinanzierungsinstrument EPMF
3.2. Europäischer Energieeffizienzfonds EEEF
4. Strukturfonds
5. Außenpolitische Instrumente im Heranführungsbereich
Drucksache 371/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Rio+20 - Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance KOM (2010) 363 endg.
... In Entwicklungsländern ist die öffentliche Entwicklungshilfe weiterhin eine wichtige Investitionsquelle. Die EU bekräftigt ihre Zusage, bis 2015 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungshilfe bereitzustellen; derzeit leistet die EU etwa 58 % der weltweiten Entwicklungshilfe. Die öffentliche Entwicklungshilfe ist weiterhin verfügbar und kann dazu beitragen, nationale und regionale Strategien für eine umweltverträgliche Wirtschaft durchzuführen, die Partnerländer im Rahmen ihres nationalen Entwicklungsplans verfolgen. In diesem Zusammenhang könnten Programme wie EU SWITCH, das Verfahren zur Verwirklichung von Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion in Asien gefördert hat, zum Bestandteil einer weltweiten Maßnahme mit demselben Nachhaltigkeitsziel werden.
1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf
2. Bilanz seit 1992: Umsetzungslücken künftige Herausforderungen
2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene
2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU
3. Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft besserer Governance
3.1. Ermöglichung des Übergangs
3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schlüsselressourcen und Naturkapital
3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen
3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors
4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien für RIO+20
4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen
4.2. Maßnahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital
4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital
4.4. Bessere Governance
5. Blick in die Zukunft
Anhang Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.